Fahrradanlehnbügel im Kämmerergebiet
Vermehrt ist in der Vergangenheit die Anwohnerschaft des Kämmerergebietes an die Stadtverwaltung herangetreten und hat den dringenden Bedarf an Fahrradanlehnbügeln in ihren Straßenzügen erläutert. Auf den Gehwegen, zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen und der Häuserfront, ist dafür nicht ausreichend Platz vorhanden. Der Bedarf allerdings, der sich an der hohen Anzahl abgestellter Räder misst, ist groß.
Nach mehreren Gesprächen vor Ort wurden gemeinsam mit der Verwaltung Flächen zur Aufstellung von Fahrradanlehnbügeln festgelegt. Für einen Standort mit fünf Fahrradanlehnbügeln entfällt ein Pkw-Stellplatz, wodurch in drei Straßen auf insgesamt acht Pkw-Stellplätzen 80 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden.
In der Paulstraße entstehen drei Standorte, in der Bismarckstraße zwei und in der Kämmererstraße drei 3 Standorte.
Wie bereits mit der Anwohnerschaft kommuniziert, muss die Mitterlkämmererstraße aufgrund des geringen Straßenquerschnitts eingehender geprüft werden. Aus diesem Grund sind dort zumindest vorerst keine Fahrradanlehnbügel vorgesehen.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 3.400 Euro für die Anschaffung der 40 Fahrradanlehnbügel sowie rund 6.500 Euro für die Installation selbiger. Wann mit dem Einbau begonnen werden kann, ist abhängig von der Lieferzeit der Bügel. Diese ist aktuell mit Ende September/Anfang Oktober angegeben.
Stadt Speyer
10.07.2021
„AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ – Förderprogramm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie nicht nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt, sie mussten im Alltag auch auf viele Dinge verzichten: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur oder auch Unternehmungen mit der Familie. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur Reduzierung von Bildungsbenachteiligung oder zum Ausgleich psychosozialer Folgen leisten.
Die Stadtverwaltung Speyer weist in diesem Zusammenhang auf das das Förderprogramm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) hin. Es unterstützt Träger und Vereine finanziell dabei, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche zu bewältigen und Alltagsstrukturen und -erfahrungen zurückzugewinnen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen und die durch die Pandemie besonders belastet waren bzw. sind.
Weitere Informationen gibt es unter www.dkjs.de/aufleben/.
Stadt Speyer
10.07.2021
Straßenmusik wieder erlaubt
Aufgrund der inzwischen stabil niedrigen Inzidenz und der allgemein gelockerten Corona-Maßnahmen, ist Straßenmusik in Speyer ab sofort wieder gemäß der bekannten vorgaben erlaubt.
Diese ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer, gemäß welcher Straßenmusik werktags, aber ausdrücklich nicht an Sonn- und Feiertagen, zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr auf folgenden Plätzen erlaubnisfrei zulässig ist:
- Postplatz
- Platz am Altpörtel
- Platz an der Alten Münze
Es darf längstens 30 Minuten am selben Standplatz gespielt werden, danach muss der Spielort gewechselt werden und darf innerhalb desselben Tages nicht zum wiederholten Male von denselben Musizierenden genutzt werden. Das bedeutet, dass Musiker*innen ohne explizite Erlaubnis also maximal 1,5 Stunden pro Tag auf der Maximilianstraße spielen können.
Für sowohl örtlich als auch zeitlich als auch in der Ausgestaltung darüber hinausgehende musikalische Darbietungen ist bei der Umweltabteilung eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Stadt Speyer
10.07.2021