Die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wird seit Ende des 20. Jahrhunderts mit dem internationalen Warenhandel und der steigenden Mobilität der Menschen weltweit verschleppt. Sie nutzt eine große Bandbreite natürlicher und künstlicher Wasseransammlungen zur Aufzucht ihrer Larven. Daher kann sich die sehr anpassungsfähige Stechmückenart in neuen Gebieten schnell ansiedeln. 2015 wurde die erste größere Ansiedelung der Asiatischen Tigermücke in Deutschland gefunden. In den darauffolgenden Jahren wurden in Süddeutschland weitere Populationen entdeckt, insbesondere in der klimatisch begünstigten Oberrheinebene.
Die Asiatische Tigermücke ist eine kleine (3-8 mm), sehr aggressive Stechmückenart, deren Weibchen auf der Suche nach einer Blutmahlzeit den Menschen hartnäckig verfolgen. Hat sie sich erst einmal erfolgreich angesiedelt und kann sie sich ungestört vermehren, ist ein Aufenthalt im Freien kein Vergnügen mehr. Tigermücken sind nicht nur dämmerungsaktiv, sondern fliegen und stechen den gesamten Tag.
Medizinische Relevanz
In tropischen Bereichen kann die wärmeliebende Art zahlreiche Viren auf den Menschen übertragen wie z. B. Chikungunya- oder Dengueviren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es derzeit in der Oberrheinebene zur Übertragung von Viren durch die Asiatische Tigermücke kommt, ist zwar noch recht gering, es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit, je wärmer die Sommermonate und je größer die Ansiedelungen der Asiatischen Tigermücke werden.
Tigermücken in Hockenheim
Im August 2020 wurde das erste Exemplar der Asiatischen Tigermücke in Hockenheim gefunden. Seit 2021 wird eine regelmäßige Bekämpfung in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Begleitende Fallenfänge zeigen jedoch, dass die Tigermücke noch nicht vollständig ausgerottet werden konnte.
Deshalb wird es 2022 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der exotischen Stechmückenart geben. Im bekannten Verbreitungsgebiet werden in einem regelmäßigen Rhythmus sämtliche potenzielle Brutstätten mit dem biologischen Wirkstoff Bti behandelt. Dabei handelt es sich um ein Eiweißkristall, welches von dem sporenbildenden Bakterium Bacillus thuringiensis israelensis (B.t.i.) gebildet wird. Dieser biologisch abbaubare Eiweißkristall wirkt hochselektiv und nur tödlich für die Larven weniger Mückenarten. Für andere Tiere, wie z.B. Bienen, Hunde, Katzen, Igel, Vögel, Reptilien, Amphibien und natürlich auch für den Menschen ist der biologische Wirkstoff unbedenklich.
Bti wird seit mehr als 40 Jahren weltweit in der biologischen Stechmückenbekämpfung eingesetzt. Die Asiatische Tigermücke brütet in natürlichen und künstlichen Behältnissen jeder Art, in denen sich Wasser ansammeln und für mindestens eine Woche nicht vollständig austrocknen kann (z.B. Regentonnen, Eimer oder Topfuntersetzer). Da sich viele dieser Brutstätten auf Privatgrundstücken befinden, bittet die KABS alle Anwohner/innen innerhalb des Untersuchungsgebietes, auch im eigenen Interesse, ihren Mitarbeitern den Zugang zu den Grundstücken und die Behandlung der Brutstätten zu ermöglichen. Alle betroffenen Grundstücke erhalten demnächst eine Hauswurfsendung. Die KABS-Mitarbeiter können sich vor Ort ausweisen und halten alle notwendigen Sicherheitsbestimmungen einhalten. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass sich auch weiterhin Bürger/innen aus Hockenheim melden, wenn verdächtige, schwarz-weiß gezeichnete Stechmücken bemerkt werden. „Sanft“ erschlagene Exemplare können bei der Gemeinde abgegeben werden. Fotos können an die E-Mail-Adresse tigermuecke@kabsev.de zugesendet werden.
Weitere Informationen zur Asiatischen Tigermücke finden Sie unter www.kabsev.de.
Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: B. Pluskota / KABS 07.04.2022
Anmerkung der Redaktion
Auch in Speyer am Woogbach sowie in nahezu gesamt Speyer-West haben wir selbst schon unzählige Tigermücken erschlagen. Selbst in diesem Jahr bereits schon !
Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 4. bis 10. Mai 2020
A 656: Fahrbahneinengung von vier auf zwei Fahrstreifen wegen Brückenbauarbeiten
im Bereich Friedrichsfeld; Umleitungsempfehlung über A 6 oder B 535.
B37/Neckarstaden: Erneuerung des Hochwasserschutzesim Bereich Alten Brücke ab Montag, 4.
Mai, bis voraussichtlich Anfang Juli 2020; Zufahrt zur Alten Brücke über B37
und Neckarstaden gesperrt; Umleitungen sind ausgeschildert.
Alter Kohlhof: Wegen Leitungs-, Entwässerungs- und Gehwegarbeiten zwischen Hausnummer 5
und 13 bis voraussichtlich Ende Juni 2020 gesperrt.
Berliner Straße/Jahnstraße: Arbeiten am nördlichen Geh- und Radweg in der
Jahnstraße zwischen Café Frisch und Berliner Straße; in der Jahnstraße und in
der Berliner Straße bis voraussichtlich Ende Mai ein Fahrstreifen gesperrt,
Fuß- und Radverkehr in der Jahnstraße wird kleinräumig umgeleitet.
Czernyring: Wegen Umbaus des Czernyrings in den Anschlussbereichen Czernybrücke und Montpellierbrücke
einspurig in beide Richtungen.
Eppelheimer Straße: In Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung
über Henkel-Teroson-Straße.
Gerhart-Hauptmann-Straße: Wegen Straßensanierungsarbeiten bis Samstag, 30.
Juni 2020, halbseitig gesperrt; Gehweg für Fußgänger einseitig frei; Radverkehr
ist frei.
Grabengasse/Seminarstraße: Wegen Kanalsanierung, Fernwärmearbeiten und
Fahrbahnerneuerung Vollsperrung der Seminarstraße zwischen Grabengasse/Plöck und
Schulgasse bis voraussichtlich Ende August 2020; Zufahrt für Anlieger frei, Ausfahrt
in die Friedrich-Ebert-Anlage über den kleinen Tunnel möglich, Umleitung ist
ausgeschildert.
Hauptstraße: Wegen Pflasterarbeiten zwischen Friesenberg und Karlstor gesperrt; Zufahrt
Friesenberg aus Richtung Karlsplatz möglich, Zufahrt Jakobsgasse gesperrt; Einbahnregelung
in der Mönchgasse zwischen Hackteufel und Hauptstraße aufgehoben; Tiefgaragen
P12 und P13 sind erreichbar; Radverkehr wird über B 37 umgeleitet; Buslinie 33
in Richtung Emmertsgrund wird umgeleitet; Bauende voraussichtlich Ende Juni
2020.
Hebelstraßenbrücke: Neubau bis März 2021; Vollsperrung, Umleitung des
Kraftfahrzeugverkehrs über die Montpellierbrücke, Umleitung des Rad- und
Fußverkehrs über die Liebermannbrücke.
Klingenteichstraße: Wegen Stützwandneubau und Straßenbauarbeiten bis voraussichtlich
Anfang 2021 ab Hausnummer 32 bis zur oberen Kehre Zufahrt Hotel Molkenkur voll gesperrt;
Umleitung über Molkenkurweg, Schloss-Wolfsbrunnenweg und Graimbergweg.
Köpfelweg: Kanalsanierung zwischen Mühlweg und Hausnummer 41, bis Mitte Mai 2020
abschnittsweise gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert.
Kurfürsten-Anlage: Wasserleitungsarbeiten auf Höhe der
Stadtbücherei bis voraussichtlich Freitag, 8. Mai 2020; einer von zwei
Fahrspuren sowie der Radweg jeweils zwischen 9 und 15 Uhr voll gesperrt;
Radverkehr wird auf Gehweg umgeleitet; Gehweg für Fußverkehr frei.
Ludolf-Krehl-Straße: Grundausbau sowie Kanal- und Leitungsarbeiten
bis voraussichtlich Dezember 2020, abschnittsweise gesperrt.
Lutherstraße: Private Hochbaumaßnahme auf Höhe Hausnummer 7 bis voraussichtlich 30.
Juni 2020; Vollsperrung im Bereich zwischen Uferstraße und Brückenkopfstraße;
umgedrehte Einbahnstraßenregelung in der
Brückenkopfstraße; Umleitungen sind
ausgeschildert; Gehweg für Fußverkehr auf gegenüberliegenden Straßenseite frei.
Maaßstraße: Wegen Straßenumgestaltung zwischen Wallstraße und Neckarhäuser Straße bis
November 2020 für den Verkehr voll gesperrt; Umleitungen für den Auto- und
Radverkehr sind ausgeschildert; Fußverkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt.
Max-Jarecki-Straße: Fertigstellung der Fahrbahn und Bau des Gehwegs
am Zollhofgarten, bis voraussichtlich September 2020 zwischen Czernyring und
Zollhofgarten vollgesperrt.
Neue Schlossstraße: Bohrmaßnahmen zur Vorbereitung für
Stützmauersanierung; Vollsperrung bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020,
zwischen Schlossberg und Graimbergweg; Umleitung für Auto-, Rad- und Fußverkehr
über Schlossberg; Buslinie 30 wird umgeleitet; LKW und Reisebusse großräumig
umgeleitet.
Neuenheimer Landstraße: Private Baumaßnahme in Höhe Hausnummer 48, bis
Ende September 2020 wochentags zwischen 9 und 15 Uhr vorübergehend halbseitig
gesperrt mit Ampelregelung.
Pfaffengrunder Terrasse: In der Bahnstadt entsteht zwischen Gadamerplatz
und Promenade ein neuer öffentlicher Platz; die Bauarbeiten starten am Montag,
20 April 2020, und dauern voraussichtlich bis Mitte 2021.
Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten bis Ende September 2021; bis
Ende August 2020 zwischen Schönauer Straße und Karl-Christ-Straße gesperrt,
Umleitung ausgeschildert; Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg
werden nicht bedient.
Uferstraße: Wegen Stromarbeiten in Höhe des Ruderclubs von Dienstag, 14. April, bis
voraussichtlich Mitte Mai 2020 halbseitig gesperrt; Umleitung über Neuenheimer
Landstraße und verlängerte Bergstraße; Geh- und Radweg ist frei.
Werderstraße: Fernwärmearbeiten in Höhe Hausnummer 48; Zeitweise Vollsperrung bis
voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020, jeweils montags bis freitags von 7 bis
16.30 Uhr; Umleitungen für Kraftfahrzeug- und Radverkehr sind ausgeschildert.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News´ 04.05.2020
Neue
Corona-Verordnung des Landes gilt ab 4. Mai
In Heidelberg Vorbereitungen zur Öffnung von Zoo, Kurpfälzischem Museum und
Spielplätzen ab 6. Mai
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung
bekanntgegeben. Die Bestimmungen gelten ab Montag, 4. Mai. Unter anderem dürfen
alle Ladengeschäfte – unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche – wieder
vollständig öffnen. Gottesdienste werden wieder erlaubt, die zulässige Zahl der
Trauergäste bei Beerdigungen wird auf 50 erhöht. Zahnärzte dürfen wieder
uneingeschränkt praktizieren, Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen. Die
Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen entfallen.
Ab Mittwoch, 6. Mai, soll zudem in Museen, Freilichtmuseen,
Ausstellungshäusern und Gedenkstätten, Tierparks und Zoos der Betrieb wieder
starten. Auch Spielplätze sollen ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat
angekündigt, entsprechende Auflagen und Richtlinien zeitnah zu veröffentlichen.
Schulen öffnen wie bereits bekannt schrittweise ab dem 4. Mai.
Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, die Notbetreuung wird
fortgesetzt. Jugendhäuser sind ebenfalls weiter geschlossen.
Das Land betont, dass das Abstandsgebot und die bisherigen
Kontaktbeschränkungen weiter gelten, einschließlich des Verzichts auf private
Reisen und Verwandtenbesuche. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim
Einkaufen und im Nahverkehr bleibt Pflicht. Weiterhin untersagt sind
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.
Auswirkungen in
Heidelberg: Neckarwiese wieder offen, Zoo und Museum bereiten sich vor
Grünanlagen: Die Stadt Heidelberg wird das
Betretungsverbot für die Neckarwiese nicht verlängern. Die Wiese ist ab dem 4.
Mai wieder zugänglich. Grillen, Picknicken und das längere Niederlassen sollen
aber weiter untersagt bleiben. Das eingeschränkte Betretungsverbot in allen
anderen städtischen Grünanlagen wird ebenfalls aufgehoben. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung der Stadt ist bis zum 3. Mai befristet und wird nicht
verlängert.
Spielplätze: Laut neuer Landesverordnung können
Spielplätze ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat entsprechende Auflagen
und Richtlinien angekündigt. Öffentliche Bolzplätze hingegen müssen auch über
den 6. Mai hinaus geschlossen bleiben.
Zoo: Der Zoo Heidelberg plant die Wiedereröffnung
mit Einschränkungen am 6. Mai. Für den Zoobesuch werden besondere Hygiene- und
Verhaltensregeln gelten, die der Zoo noch bekanntgeben wird.
Musik- und Singschule: Das Land stellt in seiner
Verordnung in Aussicht, dass in Musikschulen „unter bestimmten Voraussetzungen
und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden“ soll. Es
müssen aber noch nähere Bestimmungen durch das Kultusministerium abgewartet
werden.
Kurpfälzisches Museum: Das Museum bereitet sich
auf eine Wiederöffnung ab dem 6. Mai vor. Zu sehen sein, wird die Sonderausstellung
„Herkules- Unsterblicher Held“, die bislang nur in Teilen digital zugänglich
war. Auch die zum Kurpfälzischen Museum gehörige Textilsammlung Max Berk in
Ziegelhausen wird wieder öffnen.
Schulen: Am Montag, 4. Mai 2020, startet in
Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der
stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit
Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem
oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen
und Schülern der diesjährigen Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Aus
Gründen des lnfektionsschutzes wird der Unterricht nicht in voller
Klassenstärke, sondern in kleinen Lerngruppen organisiert werden. In Heidelberg
sollen Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulhof eine
Schutzmaske tragen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Stadt Heidelberg
hat dazu mehr als 56.000 Masken als Erstausstattung an die öffentlichen und
privaten Schulen geliefert. An den Grundschulen findet vorerst kein
Präsenzunterricht statt. Informationen zum Start des eingeschränkten
Schulbetriebs gibt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg hier.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Quartiersmanagement Westliches Bergheim hat Arbeit aufgenommen und unterstützt in Corona-Krise
Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck informierte sich vor Ort im Nachbarschaftsbüro
Das Nachbarschaftsbüro des Quartiersmanagements
Westliches Bergheim in der Bergheimer Straße 152
öffnete Anfang des Jahres 2020 seine Pforten. Seither haben die
Quartiersmanagerinnen Antonia Bugla und Devika Herrmann für Ideen und Anregung
der Anwohnerinnen und Anwohner ein offenes Ohr und stehen bei Fragen rund um
das Stadtviertel zur Verfügung. Mit ihrer Arbeit möchten die beiden
Quartiersmanagerinnen nachbarschaftliche Strukturen stärken,
Entwicklungsprozesse begleiten und das Stadtviertel gemeinsam mit den Menschen
vor Ort gestalten. Mittel- und langfristiges Ziel ist es, die Wohn-
und Lebenssituation im stark verkehrsbelasteten Quartier zu verbessern. Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck hat sich am Mittwoch, 29. April 2020, über
die Arbeit des Quartiersmanagements vor Ort informiert.
Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck: „Der
Stadtteil Bergheim verändert sich an vielen Stellen gleichzeitig und es ist
wichtig, dass sich die ansässigen Bürgerinnen und Bürger dabei einbringen
können. Das Motto des Quartiersmanagements lautet: ‚Gemeinsam. Bergheim. Gestalten.‘
Dieses Motto gewinnt gerade jetzt in der Coronakrise an Bedeutung: Durch die
aktive Unterstützung des Quartiersmanagements ist es gelungen,
nachbarschaftliche Hilfe in dieser schwierigen Zeit schnell zu mobilisieren und
den Zusammenhalt zu stärken. Wir alle können davon profitieren, wenn wir uns
gegenseitig unterstützen. Darum freue ich mich besonders, dass Frau Bugla und
Frau Herrmann aktiv auf die Menschen im Stadtteil zugehen und das Gespräch
suchen.“
Das Gebiet des Quartiersmanagements reicht vom Stadteingang
Heidelbergs bis zur Mittermaierstraße und wird im Norden durch den Neckar und im
Süden durch die Bahngleise begrenzt. Es wird in gemeinsamer Trägerschaft durch
den „Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung e. V“ (VBI) und den „Kulturfenster e. V.“ betrieben und durch die Stadt Heidelberg
gefördert.
Corona-Krise: Quartiersbüro ist geöffnet und vermittelt in der
Nachbarschaft
Das Nachbarschaftsbüro ist in der Corona-Krise weiterhin für
Anwohnerinnen und Anwohner wie gewohnt geöffnet: montags von 15 bis 18 Uhr,
mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr. Um die geltenden
Hygienemaßnahmen einzuhalten, werden die Gespräche mit Abstand und bei gutem Wetter
im Freien durchgeführt. Ein Mund- und Nasenschutz wird für die Besucherinnen
und Besucher bereitgestellt. Die Nachbarschaft ist eingeladen, bei Fragen und
Ideen, insbesondere in Bezug auf die Nachbarschaftshilfe, Kontakt aufzunehmen.
So können die Quartiersmanagerinnen zwischen Helferinnen, Helfern und
Hilfesuchenden vermitteln, um diese zusammenbringen.
Antonia Bugla, Quartiersmanagerin Westliches Bergheim: „Wir
haben als Nachbarschaftsbüro einen Aufruf gestartet, um Freiwillige zu finden,
die in der Nachbarschaft hilfsbedürftige Menschen im Alltag unterstützen.
Erfreulicherweise haben sich darauf viele Menschen bei uns gemeldet – sowohl
Freiwillige als auch Hilfesuchende. Viele von ihnen möchten sich auch
unabhängig von Corona in ihrem Stadtteil engagieren. Das ist für uns eine tolle
Grundlage für unsere künftige Arbeit. Im Idealfall entwickelt sich daraus eine
langanhaltende nachbarschaftliche Unterstützung, die nicht nur in
Krisensituationen wichtig ist.“
Lastenradaktion und neuer Nachbarschaftsraum geplant
Trotz der Coronakrise planen die Quartiersmanagerinnen
Aktionen für das Stadtviertel. So sind sie in der nächsten Zeit an drei Tagen
in der Woche mit dem Lastenrad unterwegs, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins
Gespräch zu kommen. Auch die Perspektive für die Arbeit nach der Krise ist
gegeben: Sobald es die Situation wieder zulässt, soll ein Nachbarschaftsraum in
der Bergheimer Straße 144 eröffnet werden.
Devika Herrmann, Quartiersmanagerin Westliches Bergheim:
„Wir hoffen, dass wir bald im Nachbarschaftsraum den Menschen aus dem Quartier
einen Raum anbieten können, in dem sie sich treffen können. Außerdem soll es
dort künftig Angebote zur Unterhaltung, für praktische Hilfe oder zum
gegenseitigen Kennenlernen geben. So können die Menschen im Quartier stärker
als bisher zusammenwachsen. Gerne können sich Menschen mit Ideen im
Nachbarschaftsbüro melden.“
Kontakt
Das Nachbarschaftsbüro des
Quartiersmanagements Westliches Bergheim, Bergheimer Straße 152, 69115
Heidelberg, ist immer montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs von 14 bis 17
Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Telefonisch ist das Büro unter 06221 728 2182 oder per
E-Mail an kontakt@hd-bergheim.de zu erreichen. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.hd-bergheim.de.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Schutzmasken aus Heidelberg: Oberbürgermeister Würzner besuchte Unternehmen Oswald
Produktion von monatlich bis zu 800.000 Masken ab Mitte Juni geplant
Der Bedarf an Schutzmasken ist wegen der
Corona-Pandemie vor allem im Gesundheitssektor groß. Hochwertige Masken sind
derzeit allerdings nur schwer in großen Mengen erhältlich. Die Produktion
erfolgt meist in Asien. Die Stadt Heidelberg setzt sich dafür ein, dass auch
Unternehmen in der Region in die Herstellung von Schutzmasken einsteigen, um
die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten reduzieren zu können. Das
Heidelberger Unternehmen Oswald Friseurbedarf & Kosmetik geht diesen
Schritt und wird in Kürze am Standort Heidelberg in großer Stückzahl FFP2-Masken
produzieren. Bei einem Pressetermin am Mittwoch, 29. April 2020, bei Oswald in
der Bahnstadt haben Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, die
Geschäftsführer Peter und Thomas Oswald sowie Marc Massoth, Leiter des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, über die Pläne informiert.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart
Würzner: „Insbesondere die Einrichtungen im Gesundheitssektor sind dringend auf
qualitativ hochwertige Schutzmasken angewiesen. Dank unserer hervorragenden
Kontakte nach China konnten wir viele hunderttausend Schutzmasken beschaffen
und an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, aber auch an Schulen, Bürgerämter,
Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, Einzelhändler und die
Quartiersmanagements verteilen. Wir müssen künftig unabhängiger von weltweiten
Lieferungen werden. Hochwertige Masken sollten auch in der Region produziert
werden. Nur so können wir noch schneller reagieren und den Bezug von
Schutzmaterial sicherstellen. Ich freue mich, dass Oswald künftig in Heidelberg
Schutzmasken in großer Stückzahl herstellen wird.“
„Der Bedarf an Schutzmasken ist sehr
hoch und wir erhalten bereits jetzt viele Anfragen. Wir möchten in Heidelberg
qualitativ hochwertige Produkte made in Germany herstellen. Hier können wir
unmittelbar die Qualität der Materialien und des Gesamtproduktes prüfen. Das
ist der große Vorteil im Vergleich zur Produktion in Asien. Dabei setzen wir
natürlich auch auf unsere langjährige Erfahrung beim Vertrieb von
Drogerieartikeln und einfachen Schutzmasken für Friseure und Kosmetiker“, sagt
Geschäftsführer Peter Oswald.
Vollautomatische Maschinen werden derzeit noch produziert
Die
Produktion der FFP2-Schutzmasken soll Mitte Juni nach einem Testlauf in der
Unternehmenshalle am Standort Wieblingen starten. Die vollautomatischen
Maschinen sollen 600.000 bis 800.000 Schutzmasken im Monat herstellen. Die
beiden Maschinen werden derzeit noch in China produziert und kommen
voraussichtlich Ende Mai beziehungsweise Mitte Juni mit dem Zug in Heidelberg
an. Filtrierende Halbmasken (FFP) halten Schadstoffe und Viren ab. Sie schützen
den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Schwebeteilchen. Für die
Behandlung von COVID-19-Patienten werden im Rahmen genereller Schutzkleidung,
vor allem auch in Intensivstationen, FFP2- und FFP3-Masken verwendet. Oswald plant die
Herstellung von Masken mit und ohne Ausatmeventil. Masken ohne Ventil filtern
sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl
einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die
eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt. Oswald Friseurbedarf & Kosmetik bietet seit 1925 in Heidelberg Friseur- und Kosmetikartikel an,
darunter auch seit mehr als 30 Jahren einfache, dreilagige Schutzmasken für
Friseure, Fußpfleger und Kosmetiker. Diese werden in China produziert.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Alle Recyclinghöfe öffnen am Montag, 4. Mai
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie mit Einlassbeschränkungen und Zugangsregeln
Für die Anlieferung von Kleinmengen an Abfällen aus
Heidelberger Haushalten und Gewerbebetrieben öffnet die Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung Heidelberg ab Montag, 4. Mai 2020, alle Recyclinghöfe.
Angesichts der Coronavirus-Pandemie ist dies aus Sicherheitsgründen jedoch nur
mit Einlassbeschränkungen und Zugangsregeln möglich.
Für alle
Recyclinghöfe gilt:
Grundsätzlich dürfen maximal zwei Fahrzeuge
gleichzeitig auf die Recyclinghöfe fahren. Ausnahme ist aufgrund seiner Größe
der Recyclinghof Kirchheim. Hier dürfen maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig auf
den Hof fahren. Der notwendige Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Den
Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
Es besteht
Maskenpflicht bei der Abgabe. Die Stadt bittet die Besucherinnen und Besucher,
ihre eigene Maske mitzubringen. Auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor
Mund und Nase bindet, reicht aus. Ohne Maske ist keine
Anlieferung möglich.
Die Abgabe ist ausschließlich für Abfälle aus Privathaushalten
oder von Gewerbebetrieben aus Heidelberg möglich.
Die
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dies vor Ort durch einen
Personalausweis oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. Anlieferungen von auswärts werden nicht angenommen.
Auf den kleineren Recyclinghöfen Emmertsgrund,
Handschuhsheim und Ziegelhausen können zwar wieder alle Abfallsorten abgegeben
werden. Die Mengen sind jedoch auf die Menge der Kofferraum-Ladung eines Pkw begrenzt.
Gewerbebetriebe können sich zur Abgabe ihrer
Wertstoffe unter der Telefonnummer 06221 58-29999 einen Termin in der Abfallentsorgungsanlage
Heidelberg-Wieblingen geben lassen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die
anfallenden Gebühren möglichst passend bereitzuhalten. Eine Kartenzahlung ist,
bis auf den Recyclinghof Wieblingen, nicht möglich.
Situationsbedingt gelten
für die einzelnen Recyclinghöfe folgende weitere Regeln:
Recyclinghof
Kirchheim (Oftersheimer Weg): Der
zentrale Recyclinghof in Kirchheim ist seit 21. April
2020 wieder geöffnet. Eine
Anlieferung aller regulären Materialien ist zu den üblichen Öffnungszeiten
(Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Samstag von 8 bis 15 Uhr) weiterhin
möglich. Die Möbelhalle bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es gilt weiterhin,
dass maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig auf den Hof fahren dürfen. Der nötige
Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Dadurch kann es zu Wartezeiten und
Schlangen bei der Anlieferung kommen. Die Anlieferung ist ausschließlich über
die Speyerer Straße in den Oftersheimer Weg möglich, die Ausfahrt nur über den
Diebsweg. Der Oftersheimer Weg wird zur Einbahnstraße. Eine Einfahrt in den
Oftersheimer Weg über den Diebsweg ist nicht möglich.
Recyclinghof
Wieblingen/Abfallentsorgungsanlage Wieblingen (Mittelgewannweg 2a): Ab Montag, 4. Mai 2020, ist der Recyclinghof für
Gewerbebetriebe und Privathaushalte mit verlängerten Abgabezeiten geöffnet. Die
Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres von Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr und
Samstag von 8 bis 15 Uhr. Allerdings braucht man zur Anlieferung einen Termin.
Dieser ist telefonisch unter Telefon 06221 58-29999 erhältlich. Es werden
jeweils 15-Minuten-Termine vergeben. Es werden alle Materialien angenommen. Die
Abfälle müssen vorab gut sortiert werden, damit die Anlieferung schnell und
problemlos erfolgen kann. Für Gewerbebetriebe gilt weiterhin eine Begrenzung
von zwei vorsortierten Abfallgruppen.
Recyclinghöfe
Emmertsgrund und Handschuhsheim: Die
Recyclinghöfe Emmertsgrund (auf dem Gelände der ehemaligen Müllsauganlage) und
Handschuhsheim (Nähe Erzeugergroßmarkt) sind ab Montag, 4. Mai 2020, zu den
gewohnten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und von 13
bis 16 Uhr und am Samstag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Recyclinghof
Ziegelhausen, In der Neckarhelle: Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der besonderen
Verkehrssituation ist der Recyclinghof Ziegelhausen von Montag bis Samstag von
11 bis 16 Uhr geöffnet. Mit den geänderten Öffnungszeiten soll der Anlieferverkehr
von der Entsorgungslogistik getrennt werden. Vormittags findet der Austausch
der befüllten Container statt. Sobald sich die Situation vor Ort normalisiert
hat, soll der Recyclinghof wieder zu den regulären Zeiten öffnen.
Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Heidelberg per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de
oder telefonisch unter der zentralen Nummer 06221 58-29999 von Montag bis
Freitag, 8 bis 12 Uhr, zur Verfügung.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News 04.05.2020
Neckarwiese ab 4. Mai wieder zugänglich
Grillen und Picknicken bis auf Weiteres noch nicht möglich
Die Heidelberger Neckarwiese ist ab Montag, 4. Mai, wieder
öffentlich zugänglich. Die Stadt wird eine Allgemeinverfügung nicht verlängern,
die für die Neckarwiese ein unbeschränktes Aufenthaltsverbot vorgeschrieben
hatte. Auch Restriktionen für weitere Grünanlagen, die in dieser
Allgemeinverfügung festgehalten wurden, werden nicht verlängert. Es gelten
weiter die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und
die Neckarvorlandsatzung der Stadt Heidelberg.
„Die
Heidelbergerinnen und Heidelberger haben sich in den vergangenen Wochen enorm
diszipliniert und verantwortungsbewusst gezeigt. Daher halten wir diesen
Schritt nun für möglich. Wir werden die Entwicklung genau beobachten.
Tätigkeiten wie Grillen, Picknicken und längeres Niederlassen sind auf der
Neckarwiese bis auf Weiteres noch nicht erlaubt. Es darf dort zu keinen
größeren Menschenansammlungen kommen. Wir werden zu den genauen Regelungen aber
die neue Corona-Verordnung des Landes abwarten, die für das Wochenende
angekündigt ist“, erklärt Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Filtermaterialtausch
im Kompostwerk Wieblingen
In der Kompostanlage in Heidelberg-Wieblingen wird ab
Montag, 4. Mai 2020, das verbrauchte Filtermaterial der Abluftanlage erneuert.
Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nehmen. Während der
Austauschaktion und in der darauffolgenden Woche können vereinzelte
Geruchsemissionen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg bittet um Verständnis.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Hörspielgenuss zur Frühstückszeit
Musikhochschule Trossingen und Literaturstadt Heidelberg veröffentlichen Hörspiele von Heidelberger Autoren online
Zehn außergewöhnliche Hörspiele sind 2019
in einer besonderen Kooperation des Studiengangs Musikdesign der Staatlichen
Hochschule für Musik Trossingen und der Akademie für Darstellende Kunst
Baden-Württemberg mit Autorinnen und Autoren der UNESCO City of Literature
Heidelberg entstanden. Nach ihrer Live-Uraufführung 2019 bei den Heidelberger
Literaturtagen 2019 und den ARD-Hörspieltagen in Karlsruhe, wird die
Hörspielserie „Im Tag ist Schatten“ jetzt online veröffentlicht.
Ab dem 5. Mai 2020 wird zehn Wochen lang
jeden Dienstag um 9 Uhr ein weiteres Hörspiel der Serie auf der Webseite des
Landeszentrums Musik-Design-Performance, auf Youtube und Soundcloud zu hören
sein. So lässt sich wöchentlich das dienstägliche Frühstück mit Hörgenuss
zelebrieren. Selbstverständlich sind die Hörspiele nach Veröffentlichung auch
zu anderen Tageszeiten abrufbar. Mit dabei sind – in chronologischer
Reihenfolge – die Werke der Heidelberger Autoren Jean-Michel Räber, Frank
Barsch, Marcus Imbsweiler, Ingeborg von Zadow, Claudia Schmid, belmonte und
Anette Butzmann.
Weitere aktuelle digitale Kulturangebot aus Heidelberg finden Interessierte auf www.heidelberg.de/kulturamt.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Mittermaierstraße ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet
Die Mittermaierstraße wird am Montag, 4. Mai 2020, wieder für den Verkehr geöffnet. Damit liegen die Bauarbeiten im Zeitplan. Die Stadt Heidelberg hat den 290 Meter langen Abschnitt zwischen Bergheimer Straße und Kurfürsten-Anlage in nur zwei Wochen grundlegend saniert. Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020, laufen noch die Restarbeiten und der Bereich ist komplett gesperrt. Zum Ende der Woche wurden unter anderem Markierungen aufgetragen und Randsteine gesetzt
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Asiatische
Tigermücke in Heidelberg
Intensive Bekämpfung im Jahresverlauf / Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten
Mit dem Frühlingswetter hat die ursprünglich aus Südostasien
stammende Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wieder Saison: Seit dem
ersten Auftreten von Populationen in Heidelberger Stadtteilen wird die
asiatische Tigermücke seit 2016 systematisch bekämpft. Durch gezielte Maßnahmen
konnten die Populationen in neun Heidelberger Stadtteilen dezimiert oder ganz
verdrängt werden. Das exotische Insekt kann potenziell tropische
Krankheitserreger wie Dengue-, Chikungunya- und Zika-Viren übertragen. Aufgrund
des Klimawandels und der heißen Sommer findet die Tigermücke auch bei uns immer
neue Ansiedlungsmöglichkeiten.
Bekämpfung wieder in
mehreren Heidelberger Stadtteilen
Neue oder anhaltende Populationen der invasiven Mückenart
müssen von April bis September 2020 wieder in mehreren Heidelberger Stadtteilen
bekämpft werden. Die Bekämpfung betrifft dieses Jahr kleine Teilgebiete der
Stadtteile Neuenheim, Weststadt, Bahnstadt, Kirchheim, Rohrbach, Südstadt,
Wieblingen und Pfaffengrund. Trotz der Coronavirus-Maßnahmen verträgt die
Tigermückenbekämpfung keinen Aufschub. Wegen den Kontakt-Einschränkungen können
die Mitarbeiter der biologischen Stechmückenbekämpfung der Icybac GmbH im
Auftrag des Gesundheitsamtes jedoch in vielen Fällen nur eingeschränkt
persönlich vor Ort kommen. Daher sind sie verstärkt auf die Mithilfe der
Anwohnerschaft angewiesen.
Sofern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann,
werden die Mitarbeiter betroffene Grundstücke ab Anfang Mai 2020 aufsuchen. In
den Fällen, wo eine Begehung der Grundstücke nicht möglich ist, werden die
Mitarbeiter in den betroffenen Stadtteilen in den nächsten Wochen
Informationszettel und sogenannte B.t.i.-Tabletten austeilen. Bürger und
Bürgerinnen können mit diesem Leitfaden ihre Grundstücke genau untersuchen, Brutstätten
selbst ausfindig machen und dauerhaft beseitigen oder bekämpfen. Dies ist im
Frühjahr besonders wichtig, um schon die erste Generation der Tigermücken am
Schlupf und der erneuten Eiablage zu hindern.
Nur im Larvenstadium
kann die Tigermücke effektiv biologisch bekämpft werden
Nur im Larvenstadium, in dem sich die Moskitoart noch im
Wasser befindet und entwickelt, kann die Tigermücke effektiv biologisch
bekämpft werden. Dafür müssen zunächst die Brutstätten der Tigermücken
ausfindig gemacht werden. Brutstätten sind alle Arten von Wasseransammlungen,
die sich in Vorgärten, Grundstücken, Schrebergärten oder auch Gullys befinden
und mindestens eine Woche stehen bleiben. Daher ist es jetzt wichtig, in allen
Ecken des Gartens und am Haus die Brutstätten der Tigermücke ausfindig zu
machen, zu beseitigen oder zu bekämpfen.
Sobald es die Corona-Maßnahmen wieder zulassen, werden die
Mitarbeiter der Tigermückenbekämpfung unter Einhaltung aller
Sicherheitsmaßnahmen die Grundstücke der Bürger betroffener Stadtteile in
zweiwöchigem Rhythmus bis Ende September aufsuchen und potenzielle Brutstätten
behandeln. Denn die selbstständige Bekämpfung mit B.t.i. ist ohne Aufsicht der
Experten nur beschränkt wirksam. Bis dahin sind die Experten verstärkt auf die
Initiative und aktive Mitarbeit der Bürgerschaft angewiesen. Die
Bekämpfungsaktion in Heidelberg wird von der Icybac GmbH koordiniert, die
Tigermückenkontrollen auch in anderen Städten und Gemeinden durchführt.
Das können Bürger und
Bürgerinnen in den betroffenen Stadtteilen konkret tun
Sich auf ihrem Grundstück (Garten, Hof, Terrasse,
Balkon) einen Überblick über möglich vorhandene Brutstätten verschaffen.
Brutstätten sind alle Gefäße oder Hohlräume im Außengelände, in denen sich
Wasser wie Regen sammelt und mindestens eine Woche stehen bleiben kann.
Mögliche Brutstätten: Regenwassertonnen,
Blumentöpfe und Blumentopfuntersetzer, Eimer, kleine Gefäße (wie
Kinderspielzeug, Pflanzschalen oder Joghurtbecher), Gullys und Ablaufrinnen,
verstopfte Dachrinnen, Gießkannen, Zisternen, alte Autoreifen und hohle Stangen
im Außengelände wie Zaunpfosten oder Sonnenschirmständer.
Ausgenommen sind: belebte Gartenteiche sowie
Vogel- und Igeltränken, wenn sie einmal richtig gereinigt und regelmäßig
geleert werden.
Entscheiden, was davon benötigt wird und was
entsorgt werden kann.
Achtung: Auch Gegenstände, die entsorgt werden,
müssen vorher behandelt werden, da sich an diesen noch intakte Eier vom letzten
Jahr befinden können! Ansonsten droht eine Verschleppung der Eier auf andere
Grundstücke oder Entsorgungseinrichtungen.
Alle kleineren Behältnisse sollen gründlich mit
Wasser und Bürste (Wurzelbürste, Schrubber und Handschuhe) gereinigt werden.
Bitte so lagern, dass sich kein Wasser darin sammeln kann. Pflanzentöpfe statt
in Untersetzer auf Steine stellen, wo das Wasser nach dem Gießen oder Regen
ablaufen kann.
Größere Gegenstände wie Zisternen und
Regenwassertonnen, die wenig Wasser enthalten oder die nicht mehr benötigt
werden, bitte leeren, reinigen und sicher lagern (so, dass sich darin kein
Wasser oder Regen mehr ansammeln kann). Am besten umgedreht lagern oder unter
einem Dach im Schuppen oder im Keller aufbewahren.
Regenwassertonnen und Zisternen, die benötigt
werden, werden mit B.t.i.-Tabletten behandelt (ungiftig für Pflanzen, Menschen,
Vögel und Haustiere). Zudem sollen sie mit Mosquitonetzen (Gaze) so abgedeckt
werden, dass keine Spalten entstehen, in denen Stechmücken einfliegen können
(mit Klebeband oder Schnur absichern).
Zaunpfosten, hohle Stangen und Regenschirmständer
gründlich mit Wasser und Bürste reinigen und mit Klebeband, Mosquitonetz oder
Schutzkappen aus dem Baumarkt abdichten.
Alternativ dazu können alle Gegenstände mit einem
Hochdruckreiniger gereinigt werden. Ein normaler Wasserschlauch reicht nicht
aus, da die Eier ziemlich fest an der Innenseite der Behälter kleben! Bitte
beachten, dass das abfließende Wasser nach Möglichkeit nicht in den Abfluss
gelangt, sondern natürlich abfließen kann (etwa auf dem Rasen, Blumenbeete oder
ähnliches).
Zum Schluss sollten alle Abflüsse auf dem
Grundstück (Gullys und Ablaufrinnen) mit B.t.i.-Tabletten behandelt werden.
Wer größere Brutstätten wie Regenfässer oder
Container auffindet, kann Kontakt zu den Mitarbeitern der Tigermückenbekämpfung
Heidelberg aufnehmen. Diese kommen nach Absprache vorbei und führen die
gezielte und biologische Bekämpfung unentgeltlich mit B.t.i. durch.
Hintergrundinfos
B.t.i. und Kontakt zu Ansprechpartnern
B.t.i. ist ein biologisches Mittel, das in mögliche
Brutstätten in Gärten, auf Terrassen oder Balkone gegeben wird. Bei dem
eingesetzten Mittel handelt es sich um ein Eiweiß, das spezifisch im Darm von
Mücken zu einem biologischen Wirkstoff umgewandelt wird und die Mückenlarven
dadurch abtötet. Es wird seit Jahrzehnten weltweit eingesetzt und ist für
anderen Insekten, Tiere, Menschen und Pflanzen völlig ungiftig. B.t.i. in
Tablettenform ist erhältlich von den Mitarbeitern der biologischen
Stechmückenbekämpfung oder über den Website-Kontakt. Weitere Informationen gibt
es unter http://www.rhein-neckar-kreis.tigermuecke.info.
Unter „Kontakt“ sind die Ansprechpartner für Heidelberg zu finden.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland
Kontaktdaten für die Meldung haben sich geändert
Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss
sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne
begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein
anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg
weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies zu
melden. Hier haben sich nun die Kontakdaten kurzfristig geändert: Betroffene
sollen die Meldung nun nicht mehr ans Bürger- und Ordnungsamt der Stadt
Heidelberg richten, sondern an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar (Telefon-Hotline
06221 522-1881 oder E-Mail covidinfo@rhein-neckar-kreis.de).
Telefonisch oder per E-Mail (Betreff „Einreise“) benötigt
die Behörde folgende Angaben:
Name
Wohnanschrift
Geburtsdatum und -ort
Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht
vorhanden, dann Handynummer)
Datum der Einreise
das Land, aus dem man eingereist ist
gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen
Falls
die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift
und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.
Regelungen für
Beschäftigte aus dem Ausland
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für
Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen
triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt.
Arbeitgeberinnen und -geber, die Personen aus dem Ausland zum Zweck einer
mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme beschäftigen, müssen dies dem Bürger-
und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vor Arbeitsaufnahme per E-Mail an corona.ordnungsamt@heidelberg.de
melden.
Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium
Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de
>Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Wichtige Etappenziele erreicht – aber Erfolge jetzt nicht aufs Spiel
setzen
Oberbürgermeister, Landräte und
Polizeipräsidenten aus der Metropolregion appellieren an die Bevölkerung
Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige
Etappenziele erreicht worden – die bisherigen Erfolge dürfen aber nicht aufs
Spiel gesetzt werden. Deshalb bitten die Oberbürgermeister der Städte
Heidelberg und Mannheim, Professor Dr. Eckart Würzner und Dr. Peter Kurz, sowie
die beiden Landräte des Neckar-Odenwald-Kreises und Rhein-Neckar-Kreises, Dr.
Achim Brötel und Stefan Dallinger, und die Präsidenten der Polizeipräsidien
Mannheim und Heilbronn, Andreas Stenger und Hans Becker, die Bevölkerung
weiterhin um Geduld und aktive Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie.
„Die Zahlen der Neuinfektionen in der Metropolregion
Rhein-Neckar gehen in eine gute Richtung. Alle Bürgerinnen und Bürger tragen
hierzu erheblich bei. Wir denken dabei zum Beispiel an die vielen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zuhause Homeoffice und Kinderbetreuung
unter einen Hut bringen. Oder an diejenigen, die in sogenannten kritischen
Bereichen arbeiten und jetzt dringend benötigt werden. Oder an die Schülerinnen
und Schüler, die gerade zuhause lernen. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie
sich an die Regeln halten und Verständnis für die Kontaktbeschränkungen haben“,
erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten.
„Wir begrüßen gleichzeitig, dass Bund und Länder nun erste
Schritte zur Lockerung verabschiedet haben. Seit vergangener Woche haben nun
auch wieder viele Geschäfte geöffnet, ab dem 4. Mai werden die ersten
Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen. Auch die Notbetreuung in
Kitas und Schulen wurde erweitert. Es ist aber entscheidend, dass die
Lockerungen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. Gerade
deshalb sind die Abstandsregelungen, das Tragen von Masken und die Vermeidung
von großen Ansammlungen so wichtig. Dass eine Ausgangssperre vermieden werden
konnte, war Ihrem besonnenen Verhalten zu verdanken. Darauf kommt es auch jetzt
wieder an.“
Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und – das ist noch für viele neu: Gesichtsmaske auf! Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Tragen Sie bitte eine Schutzmaske in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr – das ist seit 27. April Pflicht. Bitte benutzen Sie eine Maske aber auch überall dort, wo sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten. Masken – auch selbst genähte – helfen dabei, das Infektionsrisiko zu verringern. Erfreulicherweise hat sich auch die Versorgungslage in den Apotheken, in den Drogerien und im Online-Versandhandel verbessert. Und zur Not reicht auch ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“
Gemeinsame Presseinformation der Städte Heidelberg und Mannheim, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises und der Polizeipräsidien Mannheim und Heilbronn 04.05.2020
Bauarbeiten starten an Kreuzung B37 / Neckarstaden
Hochwasserschutz auf Höhe der Alten Brücke erneuern
Im Bereich der Alten Brücke beginnen am
Montag, 4. Mai 2020, die Bauarbeiten, um den dortigen Hochwasserschutz zu
erneuern. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Bereich der Kreuzung B37 / Zufahrt
Neckarstaden saniert. Für die Arbeiten ist eine Dauer von voraussichtlich acht
Wochen eingeplant.
Für die Fahrbahnsanierung wird zunächst
der Unterbau der Straße ausgebaut. Dann folgen die Fundamente für den
Hochwasserschutz. Anschließend wird die Straße neu gepflastert. Das Pflaster
wird dabei in Beton eingebaut, damit es die Verkehrsbelastungen langfristig
besser trägt. Im Anschluss muss der Beton vier Wochen aushärten und zwar ohne
Belastung. Nur so wird sichergestellt, dass keine Risse oder andere
Schwachstellen entstehen.
Während der Bauarbeiten ist die Zufahrt zur Alten
Brücke über die B37 und Neckarstaden gesperrt. Diese erfolgt über die Kleine
Mantelgasse und Lauerstraße zu den Neckarstaden. Die Einbahnregelung der
Lauerstraße wird dafür umgedreht. Über kurzzeitige Einschränkungen aufgrund der
Baustelle werden Anwohnerinnen und Anwohner informiert.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Fernwärmearbeiten in der Werderstraße
Zeitweise Vollsperrung vom 22. April bis 15. Mai 2020
Die Stadtwerke Heidelberg führen ab
nächster Woche in der Werderstraße 48 Fernwärmearbeiten durch. Im Zuge dessen
wird eine zeitweise Vollsperrung notwendig: Von Mittwoch, 22. April, bis
voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020, muss die Werderstraße in Höhe der
Baustelle tagsüber für den Verkehr gesperrt werden – montags bis freitags in
der Zeit von 7 bis 16.30 Uhr. Fußgänger können auf der gegenüberliegenden
Straßenseite den Gehweg passieren. Der Autoverkehr wird über die
Mönchhofstraße, Quinckestraße und Schröderstraße umgeleitet. Für den Radverkehr
wird eine Umleitung über anliegende öffentliche Seitenstraßen eingerichtet. Die
Stadt Heidelberg bittet um Verständnis.
Geschlechterklischees aufbrechen: Foto-Ausstellung des Queer Festivals im
Mai online
Die Bilder der zehn Wettbewerbs-Gewinner*innen sind zudem auf 200 Plakaten in Heidelberg zu sehen
„Breaking Gender Stereotypes“, also das Aufbrechen von
Geschlechterklischees, steht im Mittelpunkt einer Ausstellung, die vom 1. Mai
bis 31. Mai 2020 sowohl digital unter www.queer-festival.de
als auch auf 200 Plakaten in ganz Heidelberg zu sehen sein wird. Im Fokus
stehen die Arbeiten der zehn Gewinner*innen eines vom Queer Festival Heidelberg
ausgerufenen, internationalen Fotowettbewerbs.
Gesellschaftliche Erwartungshaltungen an geschlechtsspezifisches Verhalten bestimmen den menschlichen Alltag. Der Begriff Gender beschreibt solche sozial bedingten Geschlechterzuschreibungen und -verhältnisse. Die ausgewählten Projekte von zehn Künstler*innen nehmen in den Blick, wie Menschen weltweit mit diesen Verhältnissen spielen und Konventionen hinterfragen. Die Künstler*innen kommen unter anderem aus den USA, Iran, Südafrika und der Elfenbeinküste.
Die Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (kurz LSBTTIQ) nimmt in den letzten Jahren in vielen Ländern zu. Dies wird durch die Auswirkungen der Corona-Krise noch verschärft: Religiöse Extremisten weltweit instrumentalisieren die Pandemie, um gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten zu hetzen. „Auch in Deutschland berichten Opferberatungsstellen von einer Zunahme der LSBTTIQ-Feindlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass das Queer Festival in diesem Jahr alle Menschen in Heidelberg sowohl digital als auch im öffentlichen Raum dazu einlädt, sich mit queeren künstlerischen Positionen auseinanderzusetzen“, betont Bürgermeister Wolfgang Erichson.
Die Ausstellung „Breaking Gender Stereotypes“ ist die Auftaktveranstaltung zum Queer Festival 2020. Die 12. Edition des Festivals für LSBTTIQ-Kunst und -Kultur kann aufgrund der weltweiten Coronavirus-Pandemie nicht wie geplant im Mai 2020 stattfinden. Die Höhepunkte des Programms werden in die zweite Jahreshälfte 2020 verlegt. Das Festival wird von „Queer Play! e. V.“ in Kooperation mit dem Kulturhaus Karlstorbahnhof und dem Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg organisiert. Alle weiteren Informationen zum Queer Festival Heidelberg und dem Programm 2020 gibt es unter www.queer-festival.de.
Text: Stadt Heidelberg Foto: (1) Mojgan Ghanbari; (2) Ngadi Smart; (3) Roger Erickson 04.05.2020
Rund um die Autozulassung kann man in Heidelberg ab sofort fast alles
online erledigen
Online-Angebote dienen Gesundheitsschutz in Coronavirus-Zeiten
Wieder können Heidelberger Bürgerinnen und Bürger sich
Behördengänge sparen: Die Stadt Heidelberg weitet ab sofort bei der
Autozulassung ihren Online-Service aus. Die Standardvorgänge bei der
Autozulassung kann man jetzt mit wenigen Klicks eigenständig auf der
städtischen Homepage bearbeiten. Bislang war es online bereits möglich, Autos
außer Betrieb zu setzen und wiederzuzulassen. Jetzt können Privatpersonen
zusätzlich folgende Standard-Zulassungsvorgänge online beantragen:
Namens- und Adressenänderungen
Neuzulassungen
Wiederzulassungen innerhalb und
außerhalb
Umschreibungen innerhalb und
außerhalb mit oder ohne Halterwechsel
Umschreibungen innerhalb und
außerhalb mit oder ohne Kennzeichenwechsel
Über die Homepage unter unter www.heidelberg.de/formulare
>„Online-Service Kfz und Parkausweise“
gelangt man auf das Portal der Zulassungsstelle. Das selbsterklärende
Portal führt den Antragstellenden durch alle Masken bis zum Abschluss hindurch.
Ist das Fahrzeug zugelassen und werden die vorhandenen
Kennzeichen übernommen, wird der Antrag digital vollautomatisiert bearbeitet.
Nach erfolgreicher Prüfung seiner Angaben erhält der Antragstellende einen
Bescheid zum Herunterladen, der das sofortige Losfahren erlaubt. Innerhalb von
zehn Tagen schickt die Zulassungsstelle dann die neue ZBI (Kfz-Schein) und die
ZBII (Kfz-Brief) per Post zu. Damit ist das Vorsprechen am Schalter in diesen
Fällen Geschichte. Wer die Standard-Zulassung dennoch weiterhin persönlich
abwickeln möchte, kann dies selbstverständlich auch vor Ort bei der
Zulassungsstelle im ADAC-Gebäude (Pleikartsförster Straße 116,
Heidelberg-Kirchheim) beziehungsweise in den Bürgerämtern in den Stadtteilen
tun.
Online-Angebote:
Gesundheitsschutz in Zeiten des Coronavirus
In einem nächsten Schritt soll die internetbasierte
Zulassung von Kraftfahrzeugen auf juristische Personen ausgeweitet werden. Die
Stadt Heidelberg bietet seit vielen Jahren viele Formulare und Dienste online
an und baut diese kontinuierlich aus. In Zeiten des Coronavirus erleichtern
diese Online-Angebote das Einhalten der Kontakteinschränkungen und schützen die
Gesundheit der Bürgerschaft und der städtischen Beschäftigten.
Im Falle von abgemeldeten Fahrzeugen oder bei
Kennzeichenwechsel wird die Online-Zulassung im teilautomatisierten Verfahren
abgewickelt. Hier ist das sofortige Losfahren nicht möglich. Der
Antragstellende erhält per Post die ZBI, ZBII, die Plaketten samt einer
Anleitung zur Plakettenanbringung und einen Bescheid, der den Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des Fahrzeugs nennt. Auch hier ist ein Vorsprechen bei der
Zulassungsstelle nicht notwendig.
Die Voraussetzungen
für die Online-Fahrzeugzulassung sind:
ZBI und ZBII müssen mit
Sicherheitscodes versehen sein
Siegelplaketten auf dem
Kennzeichen müssen Druckstücknummern haben
für die Identifizierung des
Fahrzeughalters müssen die Online-Ausweisfunktion (eID) für den Personalausweis
oder für den elektronischen Aufenthaltstitel aktiviert sein sowie die
kostenlose AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de) oder
ein Kartenlesegerät.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland
Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss
sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne
begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein
anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg
weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies dem
Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg zu melden.
Betroffene müssen dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Einreise“
an corona.ordnungsamt@heidelberg.de
mit folgenden Angaben schicken:
Name
Wohnanschrift
Geburtsdatum und -ort
Telefonnummer (Festnetznummer, falls
nicht vorhanden, dann Handynummer)
Datum der Einreise
das Land, aus dem man
eingereist ist
gegebenenfalls Benennung von
Krankheitssymptomen
Falls die Quarantäne nicht
an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des
Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für
Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen
triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt.
Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium
Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de
>Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Stadtbücherei: Nach Wiedereröffnung guter Zulauf
Mit aufwendigen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Ansteckungsgefahr hat die Stadtbücherei Heidelberg am vergangenen Dienstag, 21. April, ihre Tore wieder geöffnet. Die Mitarbeiter sind des Lobes voll für das disziplinierte und rücksichtsvolle Verhalten der Besucherinnen und Besucher. Zunächst werden anstatt der üblichen zehn Öffnungsstunden pro Tag nur sieben angeboten. Grund dafür ist der gesteigerte Personalaufwand für Einlasskontrollen und Logistik sowie die vielen Rückgaben von Ausleihmedien, die über fünf Wochen hinweg bei den Büchereikunden zuhause gehortet wurden.
Zunächst dürfen nur Inhaber eines Büchereiausweises oder
Neuanmelder die Bibliothek betreten und auch nur jeweils 50 Personen zur
gleichen Zeit. Die Stadtbücherei bleibt damit vorsichtig unter der erlaubten
Zahl von einer Person pro 20 Quadratmeter. Bis zum Abend des ersten Ausleihtags
wurden etwas mehr als 500 Lesehungrige gezählt, die sich mit Rücksicht auf die
Wartenden zügig und reichlich mit Büchern, Medien und Zeitschriften für zuhause
eindeckten. Das ist etwa ein Viertel der Besucherfrequenz im Vergleich zu den
Normalzeiten. Nach den Erfahrungen der ersten Tage und mit professionellem
Augenmaß werden die Einlasszahlen nach und nach erhöht werden können. Die
Resonanz der Heidelbergerinnen und Heidelberger auf das wiedergewonnene Stück
Normalität ist durchweg positiv.
Die Stadtbücherei appelliert an die Familien, möglichst nur
eine Person zur Rückgabe und zur Ausleihe neuer Medien zu schicken, denn
Spielen und Lernen ist in der Stadtbücherei zurzeit nicht möglich.
Auch nicht für die Schülerinnen und Schüler, die
normalerweise die vielen Arbeitsplätze belegen. Sie müssen sich bis auf
Weiteres mit unterrichtsbegleitendem Stoff für zuhause eindecken.
Zutritt haben weiterhin nur Besucherinnen und Besucher mit
gültiger BüchereiCard oder MetropolCard aber Neukunden sind willkommen und
können sich direkt anmelden und ausleihen.
Sonderöffnungszeiten der Stadtbücherei Heidelberg:
Dienstag bis Freitag von 11 bis 18 Uhr
Samstag von 10 bis 16 Uhr
Telefonservice während der Öffnungszeiten unter Telefon
06221 58-36100
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Unterricht startet ab 4. Mai
stufenweise an den Heidelberger Schulen
Strenge Hygieneregeln und
Maskenpflicht / OB Würzner: Zusammenhalt und Rücksichtnahme wichtig
Am 4. Mai
2020 startet in ganz Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der
Schulbetrieb. Den Anfang machen Schülerinnen und Schülern aller
allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die
Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Schülerinnen und Schülern der
Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. So hat es das Kultusministerium
Baden-Württemberg festgelegt. Darauf bereiten sich auch die 54 allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen in Heidelberg vor. Oberbürgermeister Prof. Eckart
Würzner: „Gerade jetzt, wenn der Betrieb in den Schulen stufenweise anläuft,
ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulpersonal von
Anfang an, strikt die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen befolgen.
Zusammenhalten und aufeinander Rücksicht nehmen ist in dieser schwierigen
Situation mehr denn je angesagt. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt
der Gesundheitsschutz.“
Abschlussklassen machen den Anfang
Am 4. Mai
starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemeinbildenden
Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen sowie die Klassenstufen 9 und
10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog
für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ). An den Schulen gelten die bekannten Hygiene- und
Schutzmaßnahmen – auch für spezielle Situationen wie etwa Ankommens- und
Pausensituationen oder Toilettengänge. Der Unterricht findet mit reduzierten
Gruppengrößen statt.
Die Wochen
der Schulschließungen hat die Stadt intensiv für eine gründliche Reinigung der
Schulgebäude genutzt. Klassen- und Fachräume aber auch Toiletten und Flure
wurden besonders intensiv und desinfizierend gereinigt, nicht benutzte Räume
anschließend verschlossen.
Maskenpflicht
Wie in allen
öffentlichen Gebäuden in Heidelberg gilt auch in den Schulen eine
Maskenpflicht. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist es ein besonderes
Anliegen, die Schulen mit einer Erstausstattung an Mund-Nasen-Schutz (MSN) zu
versorgen. Deshalb hat die Stadt im Vorfeld des Schulstarts an den Schulen
Bedarfe abgefragt. Die Verteilung der Masken erfolgt ab dem 27. April an die
Schulen. Außerdem bekommen alle Schüler eine Postkarte mit dem Appell
„Gemeinsam gegen Corona. #maskeauf“.
Die
Maskenpflicht gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und
andere an den Schulen tätige Kräfte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
auf dem Weg zur und von der Schule, auf dem Schulhof, auf den Fluren, Gängen
oder Toiletten. Sie gilt grundsätzlich auch in den Klassen- und Fachräumen. Ausnahmen
hiervon sind aber zulässig, wenn es aus pädagogischen Gründen notwendig und
unter hygienischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Das ist dann der Fall, wenn sichergestellt
ist, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand in den Klassen nach dem
Hinsetzen möglich ist.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Erweiterte Notbetreuung gestartet
Erhöhte Nachfrage nach Plätzen in Kitas und Schulen
Seit Montag, 27. April 2020, gilt eine erweiterte Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg. Auch in Heidelberg sind die Auswirkungen der neuen Regelungen spürbar. Nach einem ersten Überblick steigt demnach die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowohl im Kindergartenbereich wie im Schulbereich in Heidelberg sukzessive an. Da die Details zur Ausweitung der Notbetreuung vergangene Woche vom Land sehr spät veröffentlicht wurden, sind aber vermutlich noch viele Eltern unsicher, ob sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In den städtischen Kitas reichen die Platzkapazitäten derzeit noch aus. Zahlen der freien Kita-Träger werden erst später vorliegen. Im Schulbereich ist die erweiterte Notbetreuung an den weiterführenden Schulen weiterhin durchweg nachgefragt. An den Grundschulen ist der Bedarf je nach Schulbezirk sehr unterschiedlich.
Oberbürgermeister
Prof. Dr. Eckart Würzner betonte bei einem Pressegespräch am Montag: „Wir
müssen im Blick haben, dass es sich weiterhin um eine Notbetreuung handelt. Sie
kann noch nicht allen offenstehen, sondern aktuell nur denen, die wirklich
dringend darauf angewiesen sind. Daher auch mein Appell an die Arbeitgeber:
Ermöglichen Sie es Ihren Beschäftigten bitte weiter, zum Beispiel im Homeoffice
zu arbeiten oder tragen Sie andere Lösungen für die Kinderbetreuung mit. Mir
ist sehr bewusst: Alle Eltern leisten seit Wochen einen unglaublichen Spagat.
Die Strategie einer weiteren schrittweisen Öffnung, sobald es im Sinne des
Gesundheitsschutzes verantwortbar ist, wird daher sehr wichtig.“
Erweiterte Notbetreuung
Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen
und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden.
Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte
beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung
präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als
unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch
nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur
arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers
vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine
Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes
nicht möglich ist.
Aufnahmemodalitäten für die erweiterte Notbetreuung klären
Eltern grundsätzlich direkt mit der Einrichtung, die das Kind zuletzt besucht
hatte. Wer die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, hat das
Kultusministerium Baden-Württemberg hier
veröffentlicht.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Lutherstraße wegen Bauarbeiten vom 27. April bis 30. Juni 2020 voll gesperrt
Für eine private Hochbaumaßnahme muss die
Lutherstraße auf Höhe der Hausnummer 7 von Montag, 27. April, bis
voraussichtlich Dienstag, 30. Juni 2020, für den Verkehr voll gesperrt werden.
Umleitungen für den Auto- und Radverkehr werden in nördlicher Richtung über die
Schulzengasse und Brückenkopfstraße und in südlicher Richtung über die
Werderstraße eingerichtet. Der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite
ist für Fußgängerinnen und Fußgänger frei.
Die Leerung der Mülltonnen erfolgt weiter wie
gewohnt dienstags. Die Baufirma wird hierfür die Mülltonnen an einen
Sammelpunkt und nach der Leerung zurück zum Grundstück bringen. Anwohnerinnen
und Anwohner werden gebeten, Tonnen am Entsorgungstag bis 6 Uhr frei zugänglich
bereitzustellen. Zuvor sollten die Mülltonnen gekennzeichnet werden, um
Verwechslungen zu vermeiden. Im Falle einer Sperrmüllanmeldung werden Anwohnerinnen
und Anwohner gebeten, die Abholung mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
abzustimmen. Ab Montag, 4. Mai 2020, wird der Sperrmüll bei Anmeldung wieder
abgeholt.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News, dak 04.05.2020
Maskenpflicht ab 27. April beim Einkaufen: Einzelhändler können Hinweisplakate ausdrucken
Beim Einkaufen gilt in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht. Personen ab dem Alter von sechs Jahren müssen in Heidelberg und landesweit in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf Wochenmärkten wird das Tragen von Masken oder anderen Mund-Nasen-Bedeckungen, auch selbstgenähten Masken und Schals, dringend empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen für eine Person unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.
Die Stadt Heidelberg bietet Einzelhändlern Plakate an, die
ausgehängt werden können und die Kundinnen und Kunden so auf die Maskenpflicht
und die weiteren Vorgaben zum Schutz vor Infektionen hinweisen, etwa die
Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand. Die Plakate stehen ab Freitag, 24.
April, auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de
kostenfrei zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Je nach Bedarf, stehen
unterschiedliche Formate und Größen (DIN A3 und DIN A4) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht, die ab dem 27. April auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen gilt, gibt es auch auf der Internetseite des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de. Hier erhalten Interessierte unter anderem auch Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema.
Polizeipräsident und OB: Lob und Bitte um weitere Mitarbeit an die Heidelberger
Bevölkerung
Mit einem großen Lob und der Bitte, sich weiterhin an die
Regeln der Corona-Verordnung und der städtischen Allgemeinverfügung zu halten, wenden
sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsident Andreas
Stenger an die Heidelberger Bevölkerung. Mit Blick auf die ab Montag, 27. April
2020, geltende Maskenpflicht appellierten sie an die Menschen, in ihrem
vorbildlichen und verantwortungsvollen Verhalten nicht nachzulassen.
Nach Angaben des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt
Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim werden die Vorgaben überwiegend
eingehalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden sind
sehr einsichtig. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagte dazu: „Für
uns alle ist das eine Zeit mit großen Einschränkungen. Umso mehr danke ich den
Heidelbergerinnen und Heidelbergern, die weiterhin sehr gutes
Durchhaltevermögen auch in Krisenzeiten besitzen.“ Zum Thema Maskenpflicht
fügte er hinzu: „Insbesondere habe ich festgestellt, dass bereits jetzt immer
mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig Masken tragen. Damit übernehmen sie Verantwortung
und helfen mit, Neuinfektionen zu verhindern.“
Ebenso anerkennend äußerte sich Polizeipräsident Andreas
Stenger: „Ich bin beeindruckt, wie die meisten Heidelbergerinnen und Heidelberger
die drastischen Einschränkungen im öffentlichen Leben geduldig und
verständnisvoll beachten. Die Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg halten sich
nach wie vor weitestgehend an die Regeln der Coronavirus-Verordnung sowie der
Allgemeinverfügungen.“ Es sei sehr wichtig, die notwendigen Restriktionen zu
berücksichtigen, denn die Gefahren der Coronavirus-Pandemie seien noch lange
nicht gebannt. Es wäre verfrüht und leichtfertig, jetzt schon Entwarnung zu
geben und vorschnell zu alten Gewohnheiten zurückkehren zu wollen. „Hygienemaßnahmen
und Distanzregeln sind nach wie vor zentral wichtig, und auch das Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes gehört nun zum verantwortungsbewussten Verhaltensrepertoire
mit dazu“, sagte Stenger.
Die baden-württembergische Landesregierung hat am 21. April
2020 beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ab
Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund
und Nase abdecken müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass
auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche.
Weiterhin gültig ist das weitgehende Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind
Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Kurfürsten-Anlage:
Fahrstreifen und Radweg vom 28. April bis 8. Mai 2020 zeitweise gesperrt
In der Kurfürsten-Anlage muss ein
Schaden an der Wasserversorgungsleitung behoben werden. Auf Höhe der
Stadtbücherei wird deshalb von Dienstag, 28. April, bis voraussichtlich
Freitag, 8. Mai 2020, jeweils von 9 bis 15 Uhr einer der beiden Fahrspuren für
den Autoverkehr gesperrt. Der Radweg wird in dieser Zeit voll gesperrt.
Kraftfahrzeuge müssen auf den zweiten Fahrstreifen ausweichen. Der Radverkehr
wird über den Gehweg an der Baustelle vorbeigeführt. Der Gehweg bleibt für
Fußgängerinnen und Fußgänger frei.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Mittermaierstraße: Bauarbeiten im Zeitplan
Verkehr rollt voraussichtlich ab 4. Mai 2020 wieder
Die Bauarbeiten in der Mittermaierstraße liegen im Zeitplan. Dort wird die Fahrbahn seit Montag, 20. April 2020, auf 290 Metern grundlegend saniert, weshalb der Abschnitt zwischen Bergheimer Straße und Kurfürsten-Anlage noch bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020, komplett gesperrt ist.
Zum Ende der ersten Woche wurde der Untergrund
fertiggestellt und mit einer Schotterschicht bedeckt. Darauf wird am Wochenende
die erste Asphalttragschicht aufgetragen. Ab Montag, 27. April 2020, folgen mit
der Binder- und Deckschicht zwei weitere Asphaltbeläge. Markierungs- und
Schneidarbeiten sowie das Herstellen der Kontaktschleifen der Ampeln sind zum
Abschluss geplant, bevor die Straße voraussichtlich am Montag, 4. Mai 2020,
wieder für den Verkehr geöffnet wird.
Die Umleitung ist ausgeschildet und verläuft über den
Czernyring, die Emil-Maier- und Vangerowstraße sowie das Iqbal-Ufer. Fußgänger
und Fahrradfahrer können die Baustelle passieren. Ein längerer Rückstau wie zu
Beginn des Baus hat sich laut Kenntnis der Stadtverwaltung nicht mehr gebildet.
Aufgrund der Corona-Pandemie herrscht derzeit weniger Verkehr. Daher hatte die
Stadtverwaltung entschieden, die Situation zu nutzen und mit der Sanierung der
Mittermaierstraße noch im April 2020 zu beginnen.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Stadtarchiv sucht Bürger-Beiträge zur Coronakrise
Kontaktsperre, Maskenpflicht, leere Spielplätze: Das
Stadtarchiv will die Corona-Krise im historischen Gedächtnis der Stadt
verankern. Deshalb fragt das Archiv die Bürgerinnen und Bürger: Wie erleben Sie
diese Zeit? Was wird Ihnen und uns in Erinnerung bleiben? Wer sich mit einem
Beitrag beteiligen möchte, kann Text und/oder Foto unter Angabe des
vollständigen Namens und der Anschrift senden an: Stadtarchiv Heidelberg,
Max-Joseph-Straße 71, 69126 Heidelberg, E-Mail: stadtarchiv@heidelberg.de. Mit der
Übersendung willigen Mitwirkende einer möglichen Veröffentlichung ein.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Einzelhandel: Große Geschäfte dürfen bei Begrenzung der Verkaufsfläche wieder öffnen
Große Geschäfte in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg dürfen in begrenztem Umfang wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das Land Baden-Württemberg hat nach einer Gerichtsentscheidung die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels geändert. Die Regelung gilt ab dem Donnerstag, 23. April 2020.
Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung
der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben mussten, dürfen
somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern
abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten
Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die
sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.
Digitaler
Unterricht: Heidelberger Schulen mit neuem Videokonferenz-Programm ausgestattet
Gemeinsames Projekt von Stadt, Hopp Foundation und weiteren Partnern
Ein neues Programm ermöglicht es Heidelberger Schulen ab
sofort, digitale Möglichkeiten im Unterricht besser zu nutzen: Mit dem
Videokonferenz-Tool können die Schulen schnell und einfach virtuelle
Klassenräume erstellen und dort ihre Schülerinnen und Schüler digital
unterrichten. Lehrerinnen und Lehrer können das Tool auch zur Unterrichtsvor-
und -nachbereitung sowie für Konferenzen nutzen. Die Stadt Heidelberg stellt
das Angebot den öffentlichen Schulen gemeinsam mit der Hopp Foundation, dem
Medienzentrum Heidelberg und dem Chaos Computer Club Mannheim kostenfrei zur
Verfügung.
„Digitaler Unterricht an Schulen wird immer wichtiger. Das
gilt für die Zeit der Corona-Pandemie, aber auch darüber hinaus. Die
derzeitigen Schließungen stellen die Schulen vor eine große Herausforderung.
Gemeinsam mit der Hopp Foundation und weiteren Partnern bieten wir den
Heidelberger Schulen jetzt kurzfristig eine hervorragende Möglichkeit an,
digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler zuhause gut umzusetzen.
Die Lehrerinnen und Lehrer können auf diese Weise direkt mit ihren Schülerinnen
und Schülern im Kontakt bleiben und diese unterrichten. Die Schülerinnen und
Schüler profitieren zugleich von dem unmittelbaren Austausch mit den Lehrern,
aber auch untereinander“, sagte Bürgermeister Dr. Joachim Gerner und dankte der
Hopp Foundation und den weiteren Projektpartnern für die Unterstützung.
„Das Projekt zeigt, was durch Vernetzung und Zusammenarbeit
verschiedener Institutionen im Bildungsbereich erreicht werden kann. An diesem
Projekt haben unterschiedliche Institutionen und viele Personen, darunter auch
viele Lehrkräfte, zusammengearbeitet. Durch das motivierte und
interdisziplinäre Team konnte innerhalb kürzester Zeit nicht nur der Server
eingerichtet, sondern auch passende Unterrichtsmaterialien wie Erklärvideos
erstellt werden“, sagte Gepa Häusslein, Geschäftsführerin der Hopp Foundation.
Teilnehmende Schulen erhalten einen eigenen,
passwortgeschützten Account für das eingerichtete Videokonferenz-Tool Jitsi.
Diesen teilt sich die Schulleitung mit den Lehrerinnen und Lehrern. Der Dienst
ist exklusiv für die registrierten Schulen nutzbar.
Hinweise für die Schulen zum sinnvollen Einsatz des Tools gibt die Hopp
Foundation in Erklärvideos aus der Lehrer- und Schülerperspektive. Diese und
weitere Informationen sind im Internet unter www.hopp-foundation.de zu finden. Die Hopp Foundation for Computer Literacy & Informatics gGmbH unterstützt
Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Umsetzung und Stärkung
des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht.
Zentrale
Cloud für alle Heidelberger Schulen eingerichtet
Das Amt für Digitales und Informationsverarbeitung und das Amt für Schule und Bildung haben darüber hinaus für Heidelberger Schulen eine zentrale Cloud eingerichtet. Die Schulen können auf der geschützten Onlineplattform für die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsmaterialien und Dokumente aller Art zur Verfügung stellen, beispielsweise Texte, Bilder, Tabellen, Audio- und Videodateien. Zugleich haben die Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, selbst Dateien auf die Cloud hochzuladen und so mit ihren Lehrern und Mitschülern zu teilen.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Simon Hofmann/offen-blen.de 04.05.2020
Notbetreuung wird vom 27. April an erweitert
Ab Montag, 27. April 2020, soll die Notbetreuung von Kindern
in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen
sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg ausgeweitet
werden. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am 23. April 2020
durch die Notverkündung der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Voraussetzung für
die Ausweitung ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes.
Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der
siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass
Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der
Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz
haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung
anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der
sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen
entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die
Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre
oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist. In Heidelberg
bereiten sich die Kindertageseinrichtungen und Schulen aktuell darauf vor, wie
die Vorgaben des Landes vor Ort umgesetzt werden können. Die Abstimmungen mit
den Einrichtungen und freien Trägern über das weitere Vorgehen laufen.
OB Prof. Würzner:
„Gesundheitsschutz hat Vorrang“
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Für Familien
ist es wichtig, dass die Notbetreuung jetzt durch das Land erweitert wurde,
denn viele müssen jetzt zwingend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ich möchte
aber betonen: Das Betreuungsangebot bleibt weiter eine Notbetreuung und kann
nicht für alle gelten. Bei der Gruppengröße und der Ausgestaltung vor Ort gilt:
Gesundheitsschutz hat Vorrang! Wir bemühen uns nach Kräften für alle Familien
und Alleinerziehenden eine gute Lösung zu finden. Aber in der jetzigen
Situation müssen alle mithelfen. Das gilt dort, wo Familien eine alternative
Betreuung haben oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort
einsetzen müssen. Ich appelliere da auch ausdrücklich an die Arbeitgeber,
gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden nach Wegen zu suchen, damit die Notbetreuung
nicht angefragt werden muss.“
Trotz der Erweiterung der Notbetreuung bleibt der Schutz vor
weiteren Infektionen vorrangig. Aus infektiologischer Sicht sind möglichst
kleine Betreuungsgruppen wichtig. Zudem sollten die Erzieherinnen und Erzieher
immer in derselben Gruppe tätig sein. Gruppenübergreifende Angebote müssen
vermieden werden. Auch wenn es derzeit keine Maskenpflicht für die Kitas gibt,
gelten hier während der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards. In der Bring-
und Abholsituation sollten Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern Masken
tragen. Die Mitarbeitenden sollten auch Masken tragen, wenn sie den
Betreuungsraum verlassen.
Belegungskriterien
für Notbetreuungs-Plätze
Das Land hat bereits festgelegt, dass die Notbetreuung wie
bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch
deren Personal in möglichst kleinen Gruppen stattfindet. Die in der erweiterten
Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen
höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße. Bei den Schulen ist es höchstens
die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers.
Außerdem hat das Land bereits definiert, wie die Belegung
der Plätze bei der Notbetreuung erfolgen soll:
Es haben Kinder Vorrang
bei denen mindestens ein Elternteil in der
kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;
deren Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls
erforderlich ist und
die im Haushalt einer beziehungsweise eines
Alleinerziehenden leben und eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit
außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Danach können Kinder aufgenommen werden,
deren Eltern eine präsenzpflichtige berufliche
Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Anmeldeformulare zur Notbetreuung gibt es in den jeweiligen Einrichtungen.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Grußwort zum Ramadan
Oberbürgermeister
Prof. Dr. Eckart Würzner und Integrationsbürgermeister Wolfgang Erichson wenden
sich zum beginnenden Ramadan mit einem Grußwort an die Heidelberger
Bevölkerung:
„Der Ramadan
beginnt in diesem Jahr am 24. April und endet am 23. Mai. Der Fastenmonat Ramadan
ist der neunte Monat des islamischen Mondjahres und dauert 29 bis 30 Tage. In
diesem Jahr sind durch die Corona-Regeln die Gläubigen nicht in der Lage, den
Abend im Kreis ihrer Freunde zu feiern, solange das strenge Kontaktverbot
bestehen bleibt. Das Ende des Ramadans wird traditionell mit dem dreitägigen
Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) gefeiert. In Deutschland beginnt das
Fastenbrechfest – auch Zuckerfest genannt – am Samstag, 23. Mai. Wir wissen
heute noch nicht, ob das Fest gefeiert werden kann.
Der Ramadan hat
für viele Muslime in Heidelberg eine große spirituelle Bedeutung: durch
Rückbesinnung sowie Verzicht und Enthaltung in vielen Lebensbereichen. Das
tägliche Fastenbrechen – Iftar – findet nach Einbruch der Dunkelheit statt. Es
ist oft mit Einladungen an Freunde und Familie, an Kolleginnen und Kollegen
sowie Nachbarn verbunden, was in diesem Jahr nicht möglich sein wird.
In Zeiten, in
denen Religion im Allgemeinen und die Religion des Islams im Besonderen vielen
Verdächtigungen, Anfeindungen sowie einer weit verbreiteten Skepsis in der
Bevölkerung ausgesetzt ist, sind solche positiven Zeichen außerordentlich
wichtig. Wir bejahen religiöse Pluralität in unserer offenen Gesellschaft.
Gleichzeitig ermutigen wir zur Begegnung.
Wir bitten daher
alle Heidelbergerinnen und Heidelberger, nicht nur in den nächsten vier Wochen
ihren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständnisvoll und offen zu
begegnen – sei es in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz.
Gerade angesichts
der aktuellen Probleme und Krisen bekennen wir uns zu dem weltoffenen und
toleranten Stadtklima, für das Heidelberg bekannt ist. Dazu müssen sich aber
auch die muslimischen Gemeinden der ganzen Stadtgesellschaft öffnen, sich
einbringen und in guter Nachbarschaft leben und arbeiten, denn auch sie sind
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
In diesem Sinne
wünschen wir allen muslimischen Bürgerinnen und Bürgern Heidelbergs einen
gesegneten Ramadan.“
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Bürgeramt Mitte: Publikumsverkehr ohne Anmeldung nur für Dienstleistungen
des Bürgeramts
Für alle anderen Abteilungen in der Bergheimer Straße ist eine vorherige
Terminvereinbarung notwendig
Die Stadt bietet Vorsprachen ohne Anmeldung beim Bürgeramt
Mitte ausschließlich für die Dienstleistungen des Bürgeramts an, beispielsweise
für das Anmelden des Wohnsitzes oder das Beantragen von Pässen und Ausweisen.
Hier kann es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen. Für alle
anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes (etwa für Fragen zum
Gewerberecht, zur Plakatierung oder zum Waffenschein) sowie für die anderen
Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung
notwendig.
Alle städtischen Ämter der Heidelberger Stadtverwaltung bieten seit Montag,
20. April 2020, wieder ihr gesamtes Spektrum an Dienstleistungen an. Alle Ämter
inklusive der Bürgerämter in den Stadtteilen sind wieder für persönliche
Besuche erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, müssen die Bürgerinnen und
Bürger vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.
Die Kontaktdaten aller Ämter sind auf der städtischen
Homepage unter www.heidelberg.de zu
finden. Die Ämter sind zu den Kernzeiten, also von 9 bis 15 Uhr, zu erreichen.
Wer seine Ansprechpartner für sein individuelles Anliegen bereits kennt, kann
die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter direkt telefonisch kontaktieren.
Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bietet bei Bedarf zudem
der Bürgerservice der Stadt Heidelberg montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
unter der Telefonnummer 06221 58-10580. Weitere Auskünfte rund um das
Coronavirus gibt es außerdem bei der Informations-Hotline der Stadt Heidelberg
unter der Telefonnummer 06221 3218212, zu erreichen montags bis sonntags, 24
Stunden.
Aufgrund der Umstellung auf Terminvergaben und wegen der
vorübergehenden Einschränkung der städtischen Serviceangebote in den zurückliegenden
Wochen kann es zu hohen Nachfragen kommen. Termine können deshalb eventuell
nicht zeitnah vergeben werden.
Service-Angebote und
Formulare online nutzen
Die vielfältigen Service-Angebote der Stadt Heidelberg
können Bürgerinnen und Bürger online rund um die Uhr in Anspruch nehmen – von
zu Hause aus oder von unterwegs per Smartphone. Die Online-Services sind zu
finden unter www.heidelberg.de/formulare.
Maßnahmen zum
Infektionsschutz
Für die persönlichen Besuche hat die Stadt die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. So ist unter anderem das Betreten der städtischen Gebäude nur mit einer Alltagsmaske gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, eine eigene Maske mitzubringen. Wer selbst keine hat, erhält für seinen Aufenthalt in den städtischen Gebäuden von der Stadt am Eingang eine Maske überreicht.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Erreichbarkeit der Dienststellen des Bürger- und Ordnungsamtes
Die Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes werden ab
Montag, 20. April 2020, wieder für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein.
Die Stadt bittet um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, um
Wartezeiten zu vermeiden. Die einzelnen Dienststellen sind zu den üblichen
Öffnungszeiten telefonisch wie folgt zu erreichen:
Publikumsverkehr ohne Anmeldung ist ausschließlich im
Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, und nur für die
Dienstleistungen des Bürgeramtes möglich – zum Beispiel für die
Wohnsitz-Anmeldung oder Passangelegenheiten. Hier kann es zu längeren
Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen und Händler bei Ausstattung mit Handdesinfektionsmittel
Bestellung ab sofort zum Selbstkostenpreis möglich / 200 Einzelhändler erhalten kostenlos eine Flasche
Die Stadt Heidelberg unterstützt die
lokale Wirtschaft bei der Umsetzung der Hygienevorgaben des Landes:
Heidelberger Betriebe und Einzelhändler können bei der städtischen
Wirtschaftsförderung Handdesinfektionsmittel zum Selbstkostenpreis bestellen. Wegen
Nachschubproblemen bei geeigneten Kleingefäßen ist die Abgabe ausschließlich in
25-Liter-Kanistern möglich. Die Stadt empfiehlt daher kleineren Betrieben und
Einzelhändlern, die geringere Mengen benötigen, mit anderen Betrieben eine gemeinsame
Bestellung aufzugeben, um sich die Menge zu teilen. Ein 25-Liter-Kanister
kostet rund 240 Euro netto.
Interessierte Unternehmen und Einzelhändler
können ihre Bestellung auf der Internetseite der städtischen
Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de
> „Informationen zum Coronavirus“ abgeben. Dort müssen sie einfach ein
entsprechendes Formular ausfüllen. Die Lieferung erfolgt durch die Chemischen Werke Kluthe GmbH. Das
Heidelberger Unternehmen hat nach Vermittlung der Stadt ab Anfang April einen
Teil seiner Werksanlagen im Stadtteil Wieblingen auf die Produktion von
Handdesinfektionsmittel umgerüstet. Die Rechnungstellung erfolgt durch die
Stadt.
200
Flaschen kostenlos an Einzelhändler
Zudem
gibt die Wirtschaftsförderung 200 Ein-Liter-Flaschen mit
Handdesinfektionsmittel kostenlos an Heidelberger Einzelhändler aus, die ihren
Betrieb seit dieser Woche wieder öffnen dürfen. Einzelhändler melden ihr Interesse
einfach ebenfalls über ein Formular auf der genannten Internetseite der
Wirtschaftsförderung an. Die Verteilung erfolgt an die ersten 200 Einzelhändler
nach dem Eingangszeitpunkt der Formulare.
Bereits 12.500
Schutzmasken am ersten Tag an Heidelberger Einzelhändler verteilt
Auf der
Internetseite können auch alle Heidelberger Einzelhändler, die seit dem 20.
April wieder ihr Geschäft öffnen dürfen, bei der Wirtschaftsförderung
ein kostenloses Starterparket bestellen. Es enthält 50 Schutzmasken, die an die
Kundinnen und Kunden verteilt werden können. Die Wirtschaftsförderung hat
bereits am gestrigen Montag 250 Pakete mit insgesamt 12.500 Schutzmasken an
Heidelberger Geschäfte verteilt. Wer noch kein Paket bestellt hat, kann dies
über das Onlineformular weiterhin tun. Zudem stellt die Stadt Plakate mit
Hinweisen zu den wichtigsten Hygiene- und Abstandsregelungen beim Einkauf auf
der Internetseite der Wirtschaftsförderung zum Download zur Verfügung. Diese
können im Geschäft zur Information der Kundinnen und Kunden ausgehängt werden.
Hintergrund: Neue Regelung für kleinere und mittlere
Geschäfte
Seit Montag, 20. April 2020, dürfen nach einer neuen Landesverordnung in Heidelberg kleinere und mittlere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Das gilt auch für Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe. Damit dürfen rund 970 von 1.030 Geschäften in Heidelberg wieder ihren Betrieb aufnehmen. Dabei sind strenge Hygiene- und Abstandregelungen einzuhalten. Das Wirtschafts- und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen zur Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. In Form einer Checkliste wird konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Neu geregelt ist in der Landesverordnung auch, dass der Außer-Haus-Verkauf nun auch durch Cafés und Eisdielen erlaubt ist. Der Außer-Haus-Verkauf für Gaststätten bleibt weiterbestehen. Mehr dazu unter www.heidelberg.de/coronavirus und www.baden-wuerttemberg.de.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Tobias Dittmer 04.05.2020
Ab 27. April Maskenpflicht in Baden-Württemberg beim Einkaufen und in
Bussen und Bahnen
Oberbürgermeister Würzner: Richtiger Schritt / Bereits Tuch oder Schal vor Mund und Nase reichen aus
Bürgerinnen und Bürger müssen in Baden-Württemberg ab
Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen Mund und Nase
abdecken. Diese Maskenpflicht hat die baden-württembergische Landesregierung am
heutigen Dienstag beschlossen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte,
dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet,
ausreiche.
Dazu sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart
Würzner: „Die Maskenpflicht ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der
Infektion zu begrenzen. Wir haben sie deshalb in den städtischen Verwaltungsgebäuden
auch schon seit dem 20. April. Dort, wo sich Menschen auf teilweise engem Raum
begegnen und in Kontakt treten – wie im Bus oder im Supermarkt –, ist sie umso
mehr unverzichtbar. Ich sehe auch kein Beschaffungsproblem – denn es ist ja
schon ausreichend, wenn man sich ein Tuch vor Mund und Nase bindet. Das hat
bestimmt jeder zu Hause. Sehr viele Initiativen nähen zudem Stoffmasken, die
ebenfalls sehr gut funktionieren. Zudem ist die Versorgungslage in Apotheken,
Drogerien und im Online-Versandhandel wieder besser geworden. Daher hat jeder
Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich selbst mit dem notwendigen Material
auszustatten. Ich trage seit Wochen Stoffmasken. Der medizinisch-professionelle
Schutz sollte aus meiner Sicht weiterhin in erster Linie für den Gesundheits-
und Pflegesektor zur Verfügung stehen.“
Bezug von
Gesichtsmasken
Zum Teil sind Schutzmasken wieder in Apotheken und im Handel
erhältlich, auch online. Die Stadt geht davon aus, dass sich die
Versorgungslage in den kommenden Wochen wieder verbessern wird. Die Stadt
bittet aber Bürgerinnen und Bürger auch darum, sich selbst Masken zu nähen oder
darauf zurückgreifen. Anleitungen zum Selbstnähen von Masken gibt es zahlreich
im Internet – einige Links finden sich auf www.heidelberg.de/coronavirus.
Maskenpflicht in
städtischen Gebäuden
Bereits seit Montag, 20. April, gilt auch eine Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Bürgerämtern. Die Bürgerämter sind wieder geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache. Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, wo die Dienstleistungen des Bürgeramts ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden können. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Wer keine Maske für seine Vorsprache dabei hat, erhält am Eingang aller Verwaltungsgebäude durch die Stadt einen Mund-Nasen-Schutz überreicht. Dies gilt allerdings nur für Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich etwas im Gebäude zu erledigen haben. Andernfalls wird keine Schutzmaske ausgegeben.
Richtige Handhabung
von Stoffmasken
Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch
genutzt werden.
Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die
aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA sind weiterhin einzuhalten.
Auch mit Maske sollte immer der empfohlene
Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 Meter zu anderen Menschen eingehalten
werden.
Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten,
dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich
mit Seife gewaschen werden.
Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen
platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von
Luft an den Seiten zu minimieren.
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden,
ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu
behindern.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist
potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern,
sollte diese möglichst nicht berührt werden.
Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter
Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens
20 bis 30 Sekunden mit Seife).
Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel
o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die
Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem
Schimmelbildung zu vermeiden.
Masken sollten nach einmaliger Nutzung
idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und
anschließend vollständig getrocknet werden.
Stadt Heidelberg 04.05.2020
Waldbrandgefahr ist gestiegen
Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald
Durch die derzeitige Wetterlage steigt
die Waldbrandgefahr in den baden-württembergischen Wäldern stark an. Besondere
Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die
Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein
grundsätzliches Rauchverbot.
Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest
eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders
hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den
offiziellen Feuerstellen verboten werden.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf
mitgebrachten Grillgeräten.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens
100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer
beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Schon eine brennende Zigarette oder ein
Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.
Waldbrandgefahr besteht laut der
Forstbehörde vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern auf südexponierten
Trockenstandorten. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch
Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.
Waldbrand schnell
melden
Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist
es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden.
Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und
überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein
großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung
der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.
Ergänzend: Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/waldbrand.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News 04.05.2020
Gesundheitsminister Lucha: Wir sind dankbar für großartiges Engagement
der Stadt Heidelberg
Land bezieht über Stadt Heidelberg 380.000 hochwertige FFP2-Mundschutzmasken
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner hat dem Land
Baden-Württemberg 380.000 hochwertige FFP2-Mundschutzmasken vermittelt. Diese
übergab er dem Gesundheitsminister Manne Lucha bei einem Treffen am Montag, 20.
April 2020, im Verteilzentrum der Feuerwehr Heidelberg. Die Stadt Heidelberg hatte
in den vergangenen Wochen mehrere hunderttausend einfache OP-Masken erhalten.
Sie hat damit ein provisorisches Verteilzentrum aufgebaut und hat sowohl Ärzte
als auch Pflegedienste und -heime der Stadt freiwillig mit Masken versorgt.
Außerdem stellt sie die Masken diese Woche den Geschäften und eigenen Ämtern
und Einrichtungen für den Besucherverkehr zur Verfügung. Aufgrund dieser guten
Versorgung ist es ihr möglich, eine neue Lieferung mit 400.000 FFP2-Mundschutzmasken
größtenteils an das Land Baden-Württemberg weiterzureichen.
„In der Corona-Pandemie müssen Bund, Länder und Städte an
einem Strang ziehen. Die Stadt Heidelberg hat über ihre Bezugsquellen
ausreichend Schutzmasken erhalten. Ich bin froh, dass wir darüber auch dem Land
380.000 hochwertige Schutzmasken vermitteln konnten. Das ist ein Beitrag für
die Gesellschaft, der uns allen zugutekommt. Denn nur gemeinsam können wir die
Infektionskurve so flach wie möglich halten und damit kranke, alte und
pflegebedürftige Menschen sowie alle Beschäftigten, die mit ihnen arbeiten,
schützen“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
Die neue Lieferung über 400.000 Schutzmasken kam über eine
Vermittlung der Heidelberger Firma GDM-Trading GmbH zustande. Von dieser
kostenpflichtigen Bestellung gehen nun 380.000 Masken an das Land
Baden-Württemberg, 20.000 Exemplare verbleiben in Heidelberg. Das Land erhält
die Masken von der Stadt Heidelberg zum Einkaufspreis. Der erste Teil der
Lieferung mit 250.000 Schutzmasken wurde bereits am Freitag, 17. April 2020, der
Landesspedition übergeben.
Masken werden umgehend im Land verteilt
Das Land ist dringend auf Masken für medizinische und pflegerische Zwecke angewiesen. „Wir sind dankbar für das großartige Engagement der Stadt Heidelberg“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die Initiative zeigt, dass Baden-Württemberg auch in der Krise fest zusammensteht und wir alle – gemeinsam mit den Städten und Gemeinden – in einer Verantwortungsgemeinschaft an einem Strang ziehen, um die Menschen bestmöglich zu schützen. Wir werden die Masken umgehend im Land verteilen, sodass diese am Ende dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Hierzu haben wir mit den Städten und Landkreisen einen fairen Verteilschlüssel vereinbart. Daneben arbeitet im Sozialministerium auch unsere ‚Task Force Beschaffung und Verteilung‘ Tag und Nacht an der Beschaffung weiterer Persönlicher Schutzausrüstung. Es ist uns gelungen, bislang mehr als sieben Millionen Handschuhe, Masken und weiteres Material auszuliefern.“ Die Beschaffung einer ausreichenden Menge an „Persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für eine wirksame Eindämmung des Coronavirus. Die Angebote werden von der „Task Force Beschaffung und Verteilung“ im Sozialministerium genau geprüft, da viele Anbieter unseriös sind. Auch Unternehmen aus Baden-Württemberg sind in die heimische Produktion von Schutzmasken eingestiegen und beliefern das Land.
Text: Stadt Heidelberg Foto: Tobias Dittmer 04.05.2020