KURFÜRSTLICHER WEIHNACHTSMARKT SCHWETZINGEN

WEIHNACHTSMARKT AN DEN ADVENTSWOCHENENDEN

Besinnlich, beschwingt, stimmungsvoll: An den Adventswochenenden findet im Ehrenhof des Schlosses und auf dem Schlossplatz der Kurfürstliche Weihnachtsmarkt statt. Der Markt lockt mit winterlichen Spezialitäten, Geschenkartikeln und einem kulturellen Programm für Groß und Klein nach Schwetzingen.

EINZIGARTIGE ATMOSPHÄRE

Der Kurfürstliche Weihnachtsmarkt vor der prachtvollen Schlosskulisse in Schwetzingen gehört zu den vorweihnachtlichen Highlights der Region. Festlich beleuchtete Zelte und die bunt illuminierte Schlossfassade sorgen für romantische Stimmung auf dem Ehrenplatz der ehemaligen kurpfälzischen Sommerresidenz und dem Schloßplatz der Stadt Schwetzingen. Auch das nostalgische Karussell und die Mini-Eisenbahn sind schön anzusehen und bescheren den kleinen Besucherinnen und Besuchern zauberhafte Momente.

GESCHENKIDEEN UND WINTERLICHE SPEISEN

Die festlich beleuchteten Stände laden zum Flanieren und Genießen ein. Zu entdecken gibt es liebevoll hergestelltes Kunsthandwerk, weihnachtliche Dekorationen oder ausgewählte Geschenkartikel. Auf Feinschmecker wartet ein reiches Angebot winterlicher Spezialitäten. Vom 23. bis 25. November sind die Partnerstädte Schwetzingens mit landestypischen Produkten und Speisen vertreten und sorgen für internationalen Flair. Weihnachtliche Konzerte auf dem Schlossplatz und Theateraufführungen im Schlosstheater stimmen auf die besinnliche Weihnachtszeit ein.

DIE SOMMERRESIDENZ IM WINTER

Nicht nur der Weihnachtsmarkt steht den Besucherinnen und Besuchern offen – auch das Schloss und der Schlossgarten können in der Vorweihnachtszeit entdeckt werden. Bei der Klassischen Schlossführung freitags um 14.00 Uhr, samstags und sonntags um 11.00, 13.30 und 15.00 Uhr lassen sich die prachtvollen Innenräume der einstigen Sommerresidenz besichtigen. Im Dezember stehen an den Wochenenden zudem weitere spannende Sonderführungen auf dem Programm. Auch der Schlossgarten lädt zum gemütlichen Spaziergang durch die Winterlandschaft ein. Parallel zum Weihnachtsmarkt findet in der Schlosskapelle eine Kunstausstellung des Kunstvereins Schwetzingen statt.

TERMINE

  • Donnerstag, 23. November bis Samstag, 25. November (Sonntag, 26. November geschlossen Totensonntag)
  • Donnerstag, 30. November bis Sonntag, 3. Dezember
  • Donnerstag, 7. Dezember bis Sonntag, 10. Dezember
  • Donnerstag, 14. Dezember bis Sonntag, 17. Dezember

Mehr Informationen unter: Kurfürstlicher Weihnachtsmarkt (schloss-schwetzingen.de)

Sehen Sie hier ein Video der Pressekonferenz mit den letzten Informationen:

Sehen Sie hier das Fotoalbum zur PK:

Schwetzingen

„Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Spoleto Straße bleibt weiterhin für den Verkehr voll gesperrt

Bis längstens zum 28. Februar 2022 bleibt die Spoleto Straße in Höhe Hausnummer 4 voll für den motorisierten sowie den Fuß-Verkehr gesperrt. Grund sind die dortigen Bauarbeiten zur Gemeinschaftsschule.Eine Durchfahrt/ -gang Richtung Plankstadter Straße und Oftersheim und in die Gegenrichtung ist weiterhin auch nicht für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen möglich. Nur die Zufahrt bis zum bellamar Parkplatz bleibt für Schwimmbadgäste weiterhin bestehen. Grund sind die Bauarbeiten an der Schimper Gemeinschaftsschule. Die bestehenden Verkehrsregelungen rund um die Baustelle haben weiterhin Bestand.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Besuch in der Stadtbibliothek seit 10.03.21 nach Terminvergabe wieder möglich

Seit dieser Woche bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.

Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).

Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten.  So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.

Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.

Das Angebot gilt vorbehaltlich steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Stadt ersetzt drei Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke

Drei junge Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke sind so stark von einem Pilz befallen, dass die Stadtgärtnerei sie am 10.03.2021 gegen drei gesunde Jungbäume austauschet hat. Die Bäume stehen in der Verlängerung der Bushaltestelle vor der Einfahrt ins Kaufland Parkhaus.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Wochenmarkt findet am 17. März auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 17. März, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Moblile Impfaktion für die über 80-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Touristinformation bis 22. März für Publikumsverkehr geschlossen

Die Touristinformation bleibt noch bis Montag, 22. März 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kolleg/innen sind weiterhin wochentags telefonisch (87-400) und per E-Mail (touristinfo@schwetzingen.de) erreichbar. In den Außenfächern  und in den Prospektständern sind auch Infomaterial und Broschüren erhältlich.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Corona-Virus

„Stadt Schwetzingen bietet über 80-Jährigen eine Corona-Impfung durch mobile Impfteams im Lutherhaus an

Schwetzingen ist bei dieser Vor-Ort-Impfaktion Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis / Anschreiben an alle potenziell 1.415 Impfberechtigten wurden verschickt

Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am 3. März das Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige erweitert hat, können nun auch Kommunen ohne Impfzentrum ihre Impfberechtigten vor Ort in der Kommune durch Mobile Impfteams impfen lassen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte bereits Anfang Februar bei den Kreiskommunen vorab angefragt,  ob Interesse an einer Vor-Ort-Impfung des betroffenen Personenkreises besteht. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und der evangelischen Kirchengemeinde, bekundete Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel dann direkt das Interesse Schwetzingens im Lutherhaus solch eine Vor-Ort-Impfaktion anzubieten. Auch die Kirchengemeinde war sofort bereit, für diese Aktion das Lutherhaus für mehrere Tage zur Verfügung zu stellen.

Schwetzingen wird bei der Impfaktion Modellkommune für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis / Vorbereitungen laufen seit Wochen / Impfberechtigte erhalten zwei konkrete Termine für die Impfungen / Impfungen starten vermutlich Ende März

Schon seit einigen Wochen laufen daher im Ordnungsamt Schwetzingen die logistischen Vorbereitungen. Aktuell werden an alle Schwetzinger Senioren/innen über 80 Jahren (bzw. an diejenigen, die bis zum 14.03.2021 das 80. Lebensjahr vollenden) Anschreiben verschickt. Damit wird der Bedarf nach einem solchen Impftermin vor Ort bei den rund 1.415 Schwetzinger Senioren abgefragt. „Wir haben ja seit Beginn der Impfaktion in den Kreisimpfzentren immer wieder von den Senioren rückgemeldet bekommen, wie schwierig das System der Terminvergabe über die Impfhotline oder das Online-Buchungssystem war,“ fasst Pascal Seidel die Rückmeldungen an die Stadt zusammen. „Daher hatten wir ja bereits Mitte Januar  unseren über 80-Jährigen Hilfestellung bei der Terminbuchung angeboten. Durch die Impfaktion Vor-Ort können wir unseren Senioren jetzt eine deutliche Erleichterung beim Impfen anbieten“, ist sich Seidel sicher. Dem Anschreiben liegt ein Rückantwortbogen bei, in dem die Senioren/innen angeben können, ob sie bereits geimpft sind, ob sie bereits einen Termin in einem der zentralen Impfzentren haben oder ob sie Interesse an einer Impfung im Lutherhaus haben. Aber Achtung: Wenn bereits Termine für eine Impfung in einem der Kreisimpfzentren bestehen oder der Impfberechtigte dort auf einer Warteliste steht, muss der Impftermin dort wahrgenommen werden. Eine Impfung im Lutherhaus ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und – sobald feststeht, wie viele Impfungen in Schwetzingen durch die Mobilen Impfteams durchgeführt werden können – nach Eingang der Meldungen zwei Impftermine koordiniert. Die Betroffenen erhalten dann ein Einladungsschreiben mit Nennung  der beiden konkreten Impftermine im Lutherhaus. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Mitte/ Ende März mit den Impfungen im Lutherhaus starten können“, zeigt sich Pascal Seidel zuversichtlich.

Organisation liegt bei der Stadt

Die gesamte Organisation (Terminvergabe, Registrierung vor Ort, Vorerfassung der Daten der Betroffenen, Ausstattung der Räumlichkeiten) liegt in der Verantwortung der Stadt Schwetzingen. Lediglich das Impfen wird von den Mobilen Impfteams des Landes übernommen. Dies bedeutet für das Rathaus einen organisatorischen und auch finanziellen Kraftakt mit ämterübergreifender Beteiligung vieler Kollegen/innen. „Da uns die Impfung unserer über 80-Jährigen Mitbürger/innen besonders am Herzen liegt, und wir in den letzten Wochen wiederholt die Rückmeldung erhalten haben, dass sich die Erreichbarkeit der zentralen Impfzentren für diesen Personenkreis in Teilen sehr schwierig darstellt, habe ich keine Sekunde gezögert die Chance zu ergreifen, eine Vor-Ort-Impfung zu ermöglichen“, freut sich auch Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über das tolle Angebot an die Senior/innen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Schwetzingen

Stadtgärtner legen Blühstreifen auf dem Friedhof an

In der letzten Februarwoche finden die vorbereitenden Arbeiten statt / Künftig Lärm- und Sichtschutz zur Mannheimer Landstraße

Die Umgestaltung und Aufforstung des Friedhofs im Rahmen des Friedhofskonzeptes geht weiter. Entlang der Friedhofsmauer zur Mannheimer Landstraße hin legen die Stadtgärtner einen attraktiven Blühstreifen aus Mandelbäumen, Hochstamm-Zierpflaumen, Zierkirschen und verschiedenen rosa blühenden Ziersträuchern an. Diese Bepflanzung sorgt für eine größere Biodiversität und bietet Bienen und anderen Insekten ein reichhaltiges Nahrungsbuffet an. Die dahinter liegende Betonmauer wird in diesem Zuge ebenfalls instand gesetzt. Mit Wasserdampf reinigen die Stadtgärtner die Wand von Moos und Dreck und streichen die Mauer im Anschluss wo nötig.

Dazu müssen die bisherigen Bäume wie Birken, Kiefern und einige Sträucher gefällt werden. Die Stadtgärtner nutzen dazu noch die letzte Februarwoche vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März. „Diese Flachwurzler hatten in den vergangenen Jahren durch den vorbeifahrenden PKW Verkehr und trockene Sommer schon sichtbare Schäden, vor allem in der Standfestigkeit, davongetragen und müssen daher ausgetauscht werden“, erklärt der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Durch die neu gepflanzte Blühhecke erhöhen wir die Baumqualität an dieser Stelle“, erläutert Bürgermeister Matthias Steffan die Pläne und hebt noch einen entscheidenden Vorteil heraus: „Durch die Art der Bepflanzung mit Hochstämmen und den darunter wachsenden Ziersträuchern schaffen wir langfristig auch eine gelungene optische Begrenzung zur Mannheimer Straße und damit einen Lärm- und Sichtschutz für die Friedhofsbesucher/innen.“

Den ersten Abschnitt ab dem Friedhofsbüro gehen die Gärtner in diesem Jahr an. Der zweite Abschnitt folgt dann im kommenden Jahr.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Stadt ersetzt im Kurpfalzring zehn Eschen

Die Stadtgärtner werden in der kommenden Woche (ab dem 22. Februar) im Kurpfalzring zehn Eschenbäume fällen. Grund ist das so genannte Eschentriebsterben, ein Pilz der die Bäume befallen und stark geschädigt hat.

Die zehn Eschen werden von den Gärtner/innen zeitnah gegen Jungbäume einer resistenten Eschensorte ersetzt.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 7. März 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung bis 7. März 2021 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 08.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202/ 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 8.03.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Vorsorgevollmacht: Beglaubigungstermin wird vom 26. Februar auf den 9. April 2021 verschoben

Termin ist bereits ausgebucht / Nächste Termine am 25. Juni und 22. Oktober geplant

Die ursprünglich für den 26. Februar geplante Beglaubigungssprechstunde wird aufgrund des verlängerten Lockdowns auf den 9. April verlegt. Bitte beachten Sie, dass alle Beratungstermine bereits belegt sind. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Termine geplant: am 25.06. und am 22.10.2021. Hierfür ist eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 erforderlich.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 3. Februar 2021: Städtisches Förderprogramm „KlimaIMPULS“ verabschiedet / Marstallinnenhof wird umgestaltet 

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Förderprogamm „KlimaIMPULS“ verabschiedet

Mit dem Förderprogramm soll ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Schwetzingen geleistet werden. Das Programm beginnt am 1. März 2021 und hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Mit dem Baustein „MobilitätsIMPULS“ möchte die Stadt den Schwetzinger Bürger/innen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

Die Anschaffung eines E-Lastenrades und der Erwerb einer Jahreskarte ÖPNV/ Rhein-Neckar-Ticket mit maximal je 500 Euro sowie ein Mobilitäts-Bonus bei Stilllegung des PKW in Form eines kostenlosen Rhein-Neckar-Tickets für ein Jahr oder einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro für ein Lastenrad.

Mit dem Baustein „SolarIMPULS“ soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der damit erzeugte lokale Strom gesteigert werden. Hier sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgendes als förderfähig an:

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird mit maximal 1.000 Euro je Anlage gefördert. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Investitionszuschuss von maximal 1.500 Euro. Zudem gibt es einen Zuschuss zu Batteriespeichern in Höhe von maximal 1.500 Euro. Die Neuanschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage (so genannte ‚Balkonkraftwerke‘) wird einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens mit 30% der Anschaffungskosten gefördert.

Auch die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen, um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu analysieren und die Dienstfahrten und den Fuhrpark zu optimieren. Zudem wird die Verwaltung das Solarpotenzial auf öffentlichen Dächern und Fassaden ermitteln und umsetzen.

Die bisher gültigen Förderprogramme „Fassadenbegrünungsmaßnahmen“, „Dachbegrünung“, „Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung“ sowie „Bedarfsgesteuerte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“ liefen zum 31.12.2020 aus und werden eingestellt.

Für die Umsetzung dieses Förderprogramms stehen im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig 90.000 Euro bereit. Für das Jahr 2022 werden 150.000 Euro bereitgestellt.

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Um gegen Ausfälle und Schwankungen im Stromnetz gerüstet zu sein, werden die elektrischen Anlagen im Rathaus, im Bauamt sowie im Ordnungsamt mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Den Auftrag für den Umbau der Stromversorgung und der Stromversorgungsanlage erhält die Firma Thamerus Elektrotechnik GmbH aus Mutterstadt zum Angebotspreis von 309.109,12 Euro.

Stadt gestaltet Pflanzflächen im Marstallinnenhof neu

Die Stadt plant die Umgestaltung und Verschönerung der Pflanzflächen im ehemaligen kurfürstlichen Marstallinnenhof. Die Neugestaltung wird zum einen nötig, da die bisherige Holzfassung der Pflanzbeete in weiten Teilen in marodem Zustand ist und ausgetauscht werden muss. Zum anderen weist die Stahlbetonkonstruktion der darunterliegenden Tiefgarage Schäden auf, die auch die Statik beeinträchtigen könnten. Um generell die Tiefgarage von Gewicht zu entlasten, wird nur ein Teil der Hochbeete wiederhergestellt.

Die weiteren Flächen werden niveaugleich mit den umgebenden Flächen angelegt und mit einem langlebigen Corten-Stahlband eingefasst. Die bestehende parkähnliche Struktur mit Barockarchitektur bleibt erhalten und spiegelt sich auch in der Art der Bepflanzung wider. Die Verwaltung möchte mit der Neugestaltung des Marstallinnenhofs auch den Gedanken des „Urban Gardenings“ aufgreifen. Dazu soll eine neue und größere Fläche als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgarten entstehen. Dazu wurde mit der Business School der Universität Mannheim ein gemeinsames Projekt entwickelt.

Da das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz steht und das Land Baden-Württemberg Eigentümer ist, müssen die Pläne zur Umgestaltung noch mit dem Land und der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt werden.

Integriertes Klimaschutzkonzept: Bauamt berichtet zu ersten Umsetzungsmaßnahmen

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2018 einstimmig das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Dafür wurde ab Juni 2019 eine halbe Personalstelle geschaffen, die bis zum 30.4.2022 vom Projektträger Jülich gefördert wird. Im Bauamt wird diese halbe Personalstelle eingesetzt, um im Bereich Gebäudeenergiemanagement gemäß den Klimaschutzzielen K4 (energetische Optimierung der öffentlichen Infrastruktur mit Einführung eines Energiemanagementsystems) die Energieverbräuche zu ermitteln. Hiermit können Einsparpotenziale in den öffentlichen Gebäuden ermittelt werden, die bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus konnten bereits einige weitere konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Bei den öffentlichen Gebäuden wurde 2019 begonnen, die Gebäudeverbrauchsdaten zu erfassen. Diese sollen bis 2022 digitalisiert werden, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Die öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude wurden vermessen, um die Voraussetzungen für die Bildung von Kennzahlen (zum Beispiel Energieverbräuche pro Quadratmeter) zu schaffen. Auch die Hausmeister wurden für das Energiesparthema sensibilisiert. In verschiedenen Schulen und Turnhallen wurde die Beleuchtung klimafreundlich erneuert. Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016 mit der Umrüstung und Austausch der Leuchtenköpfe auf energiesparende LED Technik begonnen. 2022 werden weitere Stadtteile dazu kommen. Die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks werden turnusmäßig mit klimafreundlicheren Antrieben ausgetauscht. Bei Nutzfahrzeugen wird auf elektrische oder andere klimafreundliche Antriebe geachtet.

Die Jahre 2020 und 2021 werden jedoch bei der Betrachtung der Umsetzung und Erreichung von Klimaschutzzielen und Terminplanungen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie einer besonderen Betrachtung und Bewertung bedürfen.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
  • sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
  • Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Stadt Landau
05.02.2021

Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz geht in die Verlängerung

Stadt gibt noch bis März an Vereine und Privatleute kostenlos Obstgehölze ab/ Jetzt ist die beste Pflanzzeit

Die Stadtgärterinnen Mikaela Zeuner (links) und Heike Otto übergeben die Obstbäume an die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Jutta Sturm und Kleingartenpächter Gerd Fleissig.

Die Stadt Schwetzingen beteiligt sich an der landesweiten Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘. Einen Baum zu pflanzen bedeutet aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff.

Ziel der Klimaschutzaktion ist, in den kommenden Monaten stadtweit rund 1000 neue Bäume anzupflanzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist die Stadt jedoch auf die Mithilfe der Schwetzinger/innen angewiesen, da die städtische Fläche nur für die Neuanpflanzung von circa 200 Bäumen ausreicht. Dafür gibt die Stadt seit Ende des letzten Jahres kostenlos Obstgehölze an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten ab. „Die Aktion kam gut an“, freut sich der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Bereits 350 Bäume haben meine Mitarbeiter/innen bislang an Schwetzinger Bürger/innen ausgegeben. Damit noch möglichst viele der restlichen 450 Bäume gepflanzt werden, läuft unsere Aktion noch bis in den März.“ Hier hofft Kolb nun auch auf die Unterstützung durch die Schwetzinger Vereine. Vereine, die auf ihren Freiflächen und Außengeländen Platz für die Pflanzung der Bäume haben, sollen sich dafür bei der Stadtgärtnerei melden.

Kleingärtnerverein pflanzt 25 Bäume

Diese Chance hat die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Schwetzingen e.V. Jutta Sturm genutzt. Sie bestellte 25 Obstbäume für den Verein. Zehn Bäume sind für Kleingärtner und deren Parzelle reserviert. Einen davon erhält Gartenpächter Gerd Fleissig. Er freut sich über einen jungen Zwetschgenbaum. Die übrigen 15 Bäume wird der Verein auf den Gemeinschaftsflächen pflanzen. Davon haben dann später alle Vereinsmitglieder etwas, ist Sturm überzeugt.

Zur Auswahl stehen verschiedene Sorten an jungen Obstbaumpflanzen, z.B. Apfel, Birne, Zwetschge oder Reineclauden. Wer einen Obstbaum haben möchte, kann im Internet unter www.schwetzingen.de/baum ein Antragsformular ausfüllen. Dort bitte den Wunschbaum und eine Alternative angeben, da von jeder Sorte nur eine gewisse Anzahl zur Verfügung steht. Über die Abgabe entscheidet daher auch die Nachfrage. Schnell sein lohnt sich also, sollte man einen ausdrücklichen Obstsortenwunsch haben.

Die Stadtgärtnerei liefert die Bäume dann bis ans Grundstück. Einpflanzen müssen die Gartenbesitzer den Baum selbst. Die Gärtner leisten aber noch Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung.

„Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen auch teilweise zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen.

Bis März ist die beste Pflanzzeit

Jetzt ist übrigens die beste Pflanzzeit. Wird es ab dem Frühling warm, benötigen die Bäume viel mehr Wasser um gut anwachsen und Wurzeln ausbilden zu können. Die Bäume können in frostfreiem Boden eingepflanzt werden. Bei Frost verwenden die Stadtgärtner einen einfach nachzumachenden Trick: Einfach Rindenmulch auf die zur Pflanzung vorgesehene Stelle im Garten aufbringen – zwei bis drei Tage warten – dann ist der Boden unter dem Rindenmulch frostfrei und kann bepflanzt werden.

Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Februar 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Februar 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 14. Februar 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung über den 31.1.21 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 14.02.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021