Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 231 (+ 15) Davon bereits genesen: 171 Todesfälle: 2 Personen in Quarantäne: wird nachgereicht Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 85,0 Warnstufe: Rot
Stand: 27.10.2020, 14:00 Uhr
Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis 28.10.2020
Stadtnotizen
Pandemiebedingte Absage von Veranstaltungen
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens können einige bereits angekündigte Veranstaltungen nicht stattfinden. Folgende Veranstaltungen müssen abgesagt werden:
Der Vortrag von Herrn Roland Paul zum Thema „80. Jahrestag der Gurs-Deportation“ am Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 19 Uhr im Stadtratssitzungssaal. Der Vortrag soll – sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt – zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die von der Stadtbibliothek beworbene Lesung „Süßes oder Saures“ im Historischen Ratssaal am Donnerstag, 29. Oktober um 19.30 Uhr der „Phantastik Autoren Speyer“ in Kooperation mit der Stadtbibliothek
Bereits gekaufte Karten können nach Rücksprache in der Stadtbibliothek zurückgegeben werden – entweder telefonisch (06232 14-1383) oder per Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de
Die gesamte Veranstaltung „Late Night Shopping“am Freitag, den 6. November und Samstag, den 7. November 2020 in der Speyerer Innenstadt
Stadtverwaltung Speyer 28.10.2020
Anpassung der Regelungen für Trauungen und Trauerfeiern
Die steigenden Infektionszahlen führen leider dazu, dass auch die Regelungen für Trauungen und Trauerfeiern wieder angepasst werden müssen.
Lesen sie hier die Regelung für Trauungen als pdf:
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 83 + 1 im Vergleich zu Freitag Davon bereits genesen: 67 + 8 im Vergleich zu Freitag Personen in Quarantäne: 15 – 21 im Vergleich zu Freitag
Neue Regelungen für standesamtliche Trauungen und Trauerfeiern
Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat sich der Speyerer Stadtvorstand auch für entsprechende
Anpassungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden. Diese gelten ab sofort.
„Gerade im Bereich des Standesamtes haben wir es mit hochemotionalen Momenten zu tun. Brautpaare haben nicht selten monatelang ihre
Hochzeit geplant und möchten den schönsten Tag im Leben gemeinsam mit ihren Angehörigen feiern. Trauergäste haben indes einen schmerzlichen Verlust erlebt, möchten Abschied nehmen und finden Trost in der Anwesenheit von Familie und Freunden. Das sind Anlässe,
die sich nur schwer – oder im Bereich der Trauerfeiern gar nicht – verschieben oder nachholen lassen. Da nun in vielen Bereichen erste Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen in Kraft getreten sind, haben wir uns im Stadtvorstand auch für neue, gelockerte
Regelungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden und hoffen, den Brautpaaren und Trauergemeinden hiermit ein Stück Normalität zurückgeben zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Im Bereich der standesamtlichen Trauungen ist Gästezahl zwar weiterhin auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis beschränkt, allerdings dürfen gemäß der neuen Regelungen nun maximal neun Personen, inklusive Brautpaar und Standesbeamt*in, im Trausaal im Historischen Rathaus anwesend sein. Demnach darf jedes Brautpaar sechs Gäste mitbringen. Diese Zahl ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten und dem einzuhaltenden Mindestabstand zwischen den Hochzeitsgästen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aus diesem Grund auch keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung stehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Hochzeitsgäste, Trauzeug*innen und Fotograf*innen verpflichtend – ausgenommen von dieser Verpflichtung ist das Brautpaar selbst, solange es zu anderen Gästen den erforderlichen Mindestabstand einhält.
Lesen sie hier die Corona-Beschränkungen zu Trauungen als pdf:
Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist ab dem Montag, 11. Mai 2020 wieder für Trauerferien mit maximal 20 Gästen geöffnet. Um den Mindestabstand einhalten zu können, stehen auch hier keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung. Die Trauergäste sind darüber hinaus verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Alle weiteren bisher gültigen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen bleiben in Kraft und können vollumfänglich beigefügten Dokumenten entnommen werden.
Lesen sie hier die Corona-Beschränkungen zu Trauerfeiern als pdf:
Städtische Galerie und Kunstverein öffnen am Donnerstag
Die Städtische Galerie und der Kunstverein Speyer im Kulturhof Flachsgasse werden am Donnerstag wieder ihre Räumlichkeiten für Besucherinnen und Besucher öffnen. Der Kunstverein eröffnet nach der Corona-Zwangspause seine Ausstellungstätigkeit mit einer Spontan-Ausstellung in Zusammenarbeit mit dem Künstlerbund Speyer. 19 Künstler haben sich zusammengefunden und zeigen unter dem Titel „moments“ vom 14. Mai bis zum 21. Juni aktuelle Arbeiten. In der städtischen Galerie ist unter dem Titel „singen und klagen“ noch bis zum 14. Juni die Ausstellung der international anerkannten Künstlerin Madeleine Dietz zu sehen. Mund- und Nasenschutz sind Pflicht für den Besuch der Ausstellungen, die donnerstags bis sonntags, jeweils 11:00 – 18:00 Uhr, für Besucher geöffnet sind. Der Eintritt ist frei!
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak 12.05.2020