Zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023 – Rebrodung 2022
Die Kreisverwaltung Germersheim, Sachbereich Agrarförderung, weist auf nachfolgende zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023 – Rebrodung 2022 hin:
Maßnahme Halb- und Hochstammreben
Die Vorlage der Bescheinigung über das Vorhandensein von Halb- und Hochstammreben in der Altanlage durch den Antragsteller entfällt. Das Landwirtschaftsministerium wird die für diese Maßnahme beantragten Rebflächen EDV-technisch auslesen.
Die Landwirtschaftskammer RLP wird die Flächen im Rahmen der VOK überprüfen und das Ergebnis wird den zuständigen Kreisverwaltungen elektronisch übermittelt werden. Die Landwirtschaftskammer wird gegebenenfalls Gebühren für die Kontrolle erheben.
Maßnahme Zeilenanpassung
Um den Antragstellern das Ermitteln der Zeilenbreite, besonders in schwierigen Geländezuschnitten zu erleichtern, hat das MWVLW auf seiner Homepage https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ ein Hinweisblatt mit Beispielen zur Ermittlung der Zeilenbreite eingestellt.
Hinweis zu bereits gerodeten Flächen
Flächen, die aufgrund eines positiven Rodungsbescheides aus Vorjahren bereits gerodet wurden, können im Teil 2 nur noch im Maßnahmenblock 30 beantragt werden. Eine erneute Beantragung im Teil 1 im unbestockten Zustand ist nicht zulässig und führt zur Ablehnung.
Wir feiern 60 Jahre Realschule plus Kandel – feiern Sie mit!
Die Realschule plus Kandel kann auf eine lange Tradition mit vielen wunderbaren Geschichten zurückblicken und darf in diesem Jahr bereits ihr 60-jähriges Bestehen feiern.
Dieses Jubiläum möchten wir gerne mit allen Menschen verbringen, die die RS+K besucht, über Jahre geprägt und liebevoll begleitet haben. Kurz mit all denen, die unsere Schule zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Aus diesem Grund möchten wir alle ehemaligen RS+Kler recht herzlich einladen, am
Freitag, den 10.06.2022 um 16 Uhr
unser Gast zu sein und Teil unserer Jubiläumsfeier zu werden. Damit wir besser planen können, wäre es schön, wenn Sie sich per Mail an 60.geburtstag@rsplus-kandel.debis spätestens 01.06.2022 zu unserem Fest anmelden würden.
Wir freuen uns auf eine schöne „Geburtstagsparty“ mit ganz vielen Gästen!
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2022
Landkreis spendet „Loschter Handkees Dudde“ für Germersheimer Tafel
100 „Loschter Handkees Dudde“ und ein großer Laib Bauernbrot – mit diesem Präsent kam Landrat Dr. Fritz Brechtel am heutigen Vormittag zur Germersheimer Tafel. „Wir unterstützen damit sowohl den Lustadter Verein, der in diesem Jahr erneut auf die Austragung des traditionellen Handkeesfeschtes verzichten muss; und wir tun gleichzeitig etwas Gutes für die Tafel-Kunden, die sich heute über diese sicherlich außergewöhnliche Überraschung freuen dürfen“, so Landrat Brechtel.
Tafel-Vorsitzender Werner Seessle bedankte sich im Namen des Tafelvereins bei den Initiatoren dieser Idee und berichtete in diesem Zusammenhang, dass die „Bedarfsgemeinschaft im nördlichen Teil des Landkreises“ inzwischen die 500er-Marke geknackt hat. „Ein trauriges Ergebnis“, findet Landrat Brechtel und hofft, mit dieser kleinen regionalen Spezialität, bestehend aus einem „Handkees“, Zwiebeln, Radieschen, Margarine und einigen Scheiben Bauernbrot, den bedürftigen Menschen zumindest kurzfristig ein Lächeln ins Gesicht zaubern zu können. Auch Anette Kloos, Vorsitzende des Loschter Handkeesfescht-Vereins, freut sich über diese zusätzliche Einnahmequelle und hofft, dass es im nächsten Jahr nach dreijähriger Corona-Abstinenz wieder möglich sein wird das Fest auf traditionelle und herkömmliche Art und Weise ausrichten zu können. In diesem Jahr mussten die Verantwortlichen erneut auf die Alternative der „Handkees Dudde“ zurückgreifen.
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Arthur Jung / Kreisverwaltung Germersheim 29.04.2022
Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz ruft auf: Jetzt bewerben für landesweiten »Pioniergeist«-Gründerwettbewerb
Pioniergeister 2022 gesucht: Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz ruft Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Region dazu auf, sich für den landesweiten „Pioniergeist“-Gründerwettbewerb zu bewerben. Teilnehmen kann, wer sich in den vergangenen fünf Jahren selbständig gemacht bzw. ein Unternehmen übernommen hat oder in diesem Jahr ein Unternehmen gründen bzw. übernehmen wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen „Pioniergeist“-Wettbewerbe, die bisher keine Preisträgerinnen bzw. Preisträger waren, dürfen sich erneut bewerben.
Der Gründerpreis wird von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, den Volksbanken Raiffeisenbanken im Land und dem SWR Fernsehen ausgerichtet. Auf die Siegerinnen und Sieger warten Preisgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro sowie die Chance, durch die Berichterstattung zum Wettbewerb mit der eigenen Gründungsidee öffentlich präsent zu sein. Darüber hinaus vergeben die Business Angels Rheinland-Pfalz wieder einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste Gründungsidee.
Bereits zum 24. Mal wird der Preis in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vergeben.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Wettbewerb finden sich online unter www.pioniergeist-rlp.de. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2022.
Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz setzt sich zusammen aus der Stadt Landau in der Pfalz, den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim, der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz und der Handwerkskammer der Pfalz. Gegründet wurde sie im Jahr 1998 mit dem vorrangigen Ziel der Koordinierung von Marketingaktivitäten in der Wirtschaftsregion Südpfalz.
Text: Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz Grafik: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz 28.04.2022
Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023
Antragszeitraum Frühjahr 2022: 2. – 31. Mai 2022
Antragszeitraum Herbst 2022: entfällt
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, gestellt werden. Die Antragsfrist für den Teil 1 des Antragsverfahrens ist vom 2. bis 31. Mai 2022 möglich.
Bitte beachten: Für den Teil 1 ist dieses Jahr nur diese eine Antragsfrist vom 2. bis 31. Mai 2022 vorgesehen. Der Antragszeitraum im Herbst entfällt.
Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2022 oder im Frühjahr 2023 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden.
Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Für Pflanzungen ab 2023 werden die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie „Pflanzung von „Halb- oder Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten neu eingeführt. Dafür ist das Antragsverfahren Teil 1 bereits ab 2022 zu ändern. Im Antrag Teil 1 muss nun verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2023 spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden. Dies regelt die Übergangsvorschrift der VO (EU) 2021/2117.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober per Rodebescheid durch die Kreisverwaltung.
Das Bundesverdienstkreuz für Heinrich (Heiner) Butz aus Bellheim
„Heiner Butz ist jetzt verdienter Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Dazu gratuliere ich von ganzem Herzen und freue mich aufrichtig, dass Heiner Butz endlich diese Anerkennung erhalten hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Mit dem Verdienstkreuz am Bande wird die Anerkennung der Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl zum Ausdruck gebracht wird. Überreicht wurde der Orden an Heiner Butz aus Bellheim am Donnerstag, 28. April 2022, von Innenstaatssekretär Randolf Stich. Bereits vor einigen Jahren hatte Landrat Dr. Brechtel diese Auszeichnung angeregt.
„Soweit ich zurückdenken kann ist, Heiner Butz für die Menschen im Landkreis und weit darüber hinaus im Einsatz, früher als Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim und stets als überaus engagiertes Mitglied im Deutschen Roten Kreuz“, berichtet Landrat Brechtel. „Heiner Butz ist immer zur Stelle, wenn seine organisatorischen und psycho-sozialen Fähigkeiten sowie sein enormes Netzwerk gebraucht werden, vor allem im Katastrophenschutz unseres Landkreises. Ich habe noch nicht erlebt, dass er nicht federführend oder unterstützend dabei ist, wenn Themen, Krisen, Notfälle aufkommen.“ „Wenn ich helfen kann, tu ich das“, fasst Heiner Butz sein Engagement knapp zusammen, „Das Deutsche Rote Kreuz verfügt über ein großes Spektrum an Wissen und Material, dem DRK gehören viele hilfsbereiten Menschen an. Aber alleine geht es nicht. In Zusammenarbeit mit allen anderen Hilfsorganisationen und offiziellen Stellen macht es letztlich doch Freude, gezielt und mit gebündelten Kräften für wichtige und gute Sachen einzustehen, kurzum: Menschen zu helfen!“
Heiner Butz war bzw. ist im Deutschen Roten Kreuz in zahlreichen Leitungsfunktionen und Gremien auf Orts-, Kreis-, Bezirks, Landes- und Bundesverbandsebene aktiv. So war er u.a. 22 Jahre lang Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Bellheim, Vorstandsmitglied des Kreisverbandes sowie 18 Jahre lang Landesbeauftragter für Psychosoziale Notfallversorgung. Insbesondere die Betreuung von Menschen in Ausnahmesituationen ist ihm eine Herzensangelegenheit, weshalb er den Aufbau von Betreuungs-, Sanitäts- und Kriseninterventionsteams immer vorangetrieben und aktiv die Ausbildung übernommen hat. Vieles, das auf Orts- oder Kreisebene begonnen hat, konnte der 71-Jährige auf die Landes- oder Bundesebene weitertragen. „Gute Idee und Konzepte fanden auch andernorts Anklang und wurden umgesetzt. So passte er beispielsweise auch für den Kreis sein allgemeingültiges Konzept der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Amoklagen an Schulen und für eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene an“, berichtet Landrat Brechtel.
In die Kreisverwaltung kam Heiner Butz 1975 als Anwärter im gehobenen nichttechnischen Dienst. U.a. war er dann Verwaltungsleiter des damaligen Kreiskrankenhauses in Germersheim, später auch kommissarisch in Kandel, wurde schließlich Datenschutzbeauftragter und bis zu seiner Freistellungsphase im Zentralbereich „Finanzen, Neue Steuerung“ u. a. mit der Erarbeitung und Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Instrumente und Strukturen sowie in der Finanzplanung und im Finanzcontrolling beauftragt. Engagiert für die Verwaltung und für den Katastrophenschutz im Kreis ist er bis heute, auch als Mitglied des Katastrophenschutzstabes. In seiner Brückenfunktion zwischen Kreis und DRK übernahm Butz z.B. ehrenamtlich die Planung, den Aufbau und die Projektleitung der Jugendhilfeeinrichtung „Insel der Zuversicht“ in Wörth für rund 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde er fester Teil des Krisenstabes, installierte schnell ein Sorgentelefon für Menschen in häuslicher Quarantäne, entwickelte das Projekt „Testen an Schulen“ als Modell für Rheinland-Pfalz. Schon zuvor unterstützte er die Einrichtung und den Betrieb der Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer in der Südpfalzkaserne. Und auch in der aktuellen Situation, in der Menschen aus der Ukraine fliehen müssen und in der Südpfalz ankommen, ist Heiner Butz mit federführend in der Planung und Realisierung der „Übergangs-Unterkunft für Geflüchtete“ in der ehemaligen Förderschule in Wörth.
Auch bei Katastrophen, Notfällen und Ausnahmesituationen über den Grenzen des Landkreises hinaus, war Butz zur Stelle: Beispielsweise als Einsatzleiter bei der Betreuung von Übersiedlern aus der DDR 1989 oder auch als Koordinator der Notfallnachsorge für Heimkehrer und Opfer der Flutkatastrophe in Südasien im Dezember 2004. Bei der Brandkatastrophe 2008 in Ludwigshafen, bei der neun Kinder und Erwachsene zu Tode kamen, und bei der Gasexplosion mit 17 zum Teil schwer verletzten Feuerwehrkameraden in Harthausen leitete er den Unterabschnitt Betreuung und PSNV.
Sein Engagement wurde bis dahin mit folgenden Ehrungen gewürdigt: Landesverdienstmedaille des DRK (Oktober 1996), Ehrenzeichen des DRK (Dezember 1996), Medienpreis „Ehrensache“ des SWR (2001), Fluthelfermedaille des Bundesverteidigungsministers (2004) und Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt (2004) für den Verdienst beim Einsatz bei der Elbflut 2002.
„In Stunden oder Tage lässt sich das Engagement von Heiner Butz nicht beziffern“, fasst Landrat Brechtel zusammen, „auch nicht in einer Zahl versorgter Personen, Gesprächen oder abgehaltenen Seminaren. Vielleicht aber in einer Größe, die bei allem, was er tut, sicherlich das Wichtigstes ist: Sein Engagement basiert auf einem großen Herzen für die Menschen, auf der Fähigkeit, Mitgefühl auch in schweren Stunden in gezielte Hilfe umzusetzen und ein Temperament, das alle anderen um sich herum mitreißen lässt. Lieber Heiner, hierfür Danke ich Dir im Namen des Landkreises Germersheim und auch ganz persönlich. Herzlichen Glückwunsch zum Bundesverdienstkreuz am Bande!“
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz 28.04.2022
Nächste Sitzung des Kreisrechtsausschusses
Die nächste öffentliche Sitzung des Kreisrechtsausschusses findet am Mittwoch, 4. Mai 2022, ab 8.30 Uhr, unter dem Vorsitz von Kreisverwaltungsoberrat Daniel Gropp (TOP 1 bis 3) und Rechtsassessor Till Rauland (TOP 4), im Sitzungssaal, Raum 9.08 im 9. Obergeschoss der Kreisverwaltung Germersheim, Außenstelle 17-er-Straße 1, 76726 Germersheim, statt.
Es gilt die 3 G-Regel. Außerdem besteht für Teilnehmende die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2022
Landkreis Germersheim spendet medizinisches Material in die Ukraine
Direkter Hilfstransport über den Verein „Medizinische Krisenhilfe Pirmasens“
Der Landkreis Germersheim hat Material für die medizinische Versorgung in der Ukraine gespendet, das im Rahmen der Corona-Pandemie u.a. für den Aufbau des Notfallhilfekrankenhauses beschafft und nicht anderweitig genutzt wurde oder wird. Die Sachspende umfasst Beatmungsgeräte, ein Ultraschallgerät, Steckbeckenspüler, Rollstühle sowie medizinisches Verbrauchsmaterial wie Infusionsbesteck, Katheter und Sauerstoffbrillen/-masken.
„Bei uns liegt das Material vorrätig herum, in der Ukraine wird es dringend benötigt. Daher haben wir uns entschieden, es gezielt über einen Hilfstransport in das Kriegsgebiet zu spenden. Über diesen Hilfstransport können wir sicher davon ausgehen, dass das Material dort ankommt, wo ein dringender Bedarf besteht“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die Spende geht an den neu gegründeten Verein „Medizinische Krisenhilfe Pirmasens“, der sich speziell für die medizinische Versorgung in Kriegs- und Krisengebieten einsetzt. Der Verein wurde aufgrund einer Initiative von Mitarbeitern des Krankenhauses Pirmasens gegründet und bringt damit auch Fachkenntnisse für die medizinische Versorgung mit. Für Lieferungen in die Ukraine macht sich der Verein die Kenntnisse und Netzwerke von medizinischen Fachkräften mit ukrainischen Wurzeln zunutze, um bedarfsgerecht medizinisches Versorgungsmaterial an die Orte zu bringen, an denen es benötigen wird.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Wohngeldbehörde, BAföG-Stelle sowie Sachbereich Bildung und Teilhabe ziehen um
Die Wohngeldbehörde, BAföG-Stelle und der Sachbereich Bildung und Teilhabe (Fachbereich Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim) ziehen von der 17er-Straße 1 in die Bismarckstr. 4 in Germersheim und sind deshalb am 4. Mai 2022 nicht erreichbar.
Ab 5. Mai 2022 sind die Mitarbeitenden in der Bismarckstr. 4, Erdgeschoss, zu den gleichen Öffnungszeiten wir bisher (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag 13.30 bis 16 Uhr und Donnerstag, 13.30 bis 18 Uhr) unter Beachtung der geltenden Corona-Regeln zu erreichen.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Reaktivierung von südpfälzischen Bahnstrecken: Beispielrechnungen nach neuem Verfahren stimmen positiv
Weitere, vorsichtig positive Signale sehen die Verantwortlichen in der Südpfalz in Sachen Reaktivierung von südpfälzischen Bahnstrecken. „Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen auf den voraussichtlich neuen Grundlagen höher ausfällt als nach den bisher gültigen Kriterien – und zwar bei 12 von 12 geprüften Testfällen“, berichten Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Bei zwei Drittel der untersuchten Fälle konnte sogar eine Verbesserung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse auf mehr als das Doppelte erreicht werden“, zitieren die drei aus den Projektergebnissen.
Durchgerechnet wurden die Testfälle von der Intraplan Consult GmbH und der Verkehrswissenschaftlichen Institut Stuttgart GmbH im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Die vielversprechenden Ergebnisse wurden in der Südpfalz durch ein Sonderrundschreiben des Landkreistags bekannt. „Leider ist bei den untersuchten Beispielen keines aus Rheinland-Pfalz dabei. Immerhin sind Projekte im ländlichen Raum und Reaktivierungsprojekte darunter. Also durchaus Vergleichbares mit unserem Vorhaben der Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Germersheim und Landau“, halten die beiden Landräte und der OB fest. „Wir interpretieren die Untersuchungsergebnisse so, dass die zahlreichen Vorteile von Bahnreaktivierungen in jedem Einzelfall künftig angemessen berücksichtigt werden können.“ Sie verweisen des Weiteren darauf, dass gemäß der Veröffentlichung dieser Untersuchungsergebnisse künftig voraussichtlich ein vereinfachtes Bewertungsverfahren für Reaktivierungen zur Verfügung stehen wird.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums steht nun noch die formale Veröffentlichung der finalen Verfahrensanleitung für das neue Verfahren der Standardisierten Bewertung aus. Darauf basierend soll dann auch in der Südpfalz neu berechnet werden, ob sich die Reaktivierung der angedachten Strecke zwischen Germersheim und Landau lohnt. Auch für die Strecke zwischen Landau und Herxheim (und weiter bis nach Rülzheim) wird mit den neuen Kriterien nochmals eine Kosten-Nutzen-Untersuchung durchgeführt werden. Wenn sich die Reaktivierung einer oder beider südpfälzischen Bahnverbindungen nach neuen Kriterien lohnt, dann könnten die Infrastrukturmaßnahmen angegangen werden und Züge auf die Schienen zurückkehren. Angekündigt war die neue Verfahrensanleitung des Bundes für das erste Quartal 2022, zum Teil war auf das zweite Quartal verwiesen worden.
Seefeldt, Brechtel und Hirsch hatten sich mit Blick auf die Strecke mehrfach beim Bund für die Modernisierung der Bewertungskriterien eingesetzt. Denn nur mit zeitgemäßen Kriterien, die den Nutzen von Bahnstrecken in den Bereichen Klimaschutz, Verkehrsverlagerung, Daseinsvorsorge sowie in weiteren Aspekten angemessen wiederspiegeln, rücken Reaktivierungsprojekte in den Bereich des Möglichen.
Im Detail: Weder die Reaktivierung der Strecke Landau-Herxheim(-Rülzheim) noch die Reaktivierung der Strecke Landau-Germersheim würden nach den derzeitigen Bewertungsvoraussetzungen („Version 2016“) einen Nutzen-Kosten-Quotienten über dem Wert von „1“ erreichen. Das neue Bewertungsverfahren trägt die Bezeichnung „2016+“. Dabei wird zwar der Preisstand unverändert aus dem Jahr 2016 übernommen. Allerdings werden unter anderem für die CO2-Emissionen neue Bewertungsansätze verwendet. Galt noch bei der Untersuchungen der Strecken im vergangenen Jahr ein Wert von 149 Euro je Tonne, wird der Wert nun auf 670 Euro je Tonne CO2-Emissionen erhöht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 26.04.2022
Albert-Haueisen-Kunstpreis: noch bis 23. Mai bewerben
Preisgeld von 7.000 Euro für Kunstschaffende aus den Regionen Baden-Württemberg, Elsass und Rheinland-Pfalz
Zum 21. Mal schreibt der Landkreis Germersheim zusammen mit dem „Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V.“ den „Albert-Haueisen-Kunstpreis“ aus. Der mit insgesamt 7.000 Euro dotierte Kunstpreis wird gemeinsam für Malerei, Grafik und Plastik vergeben. „An der Ausschreibung können sich alle Künstlerinnen und Künstler beteiligen, die in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder im Elsass wirken. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Das Preisgeld wird gestaffelt in Form eines Haupt- (5.000 Euro) sowie eines Förderpreises (2.000 Euro) vergeben. Die Bewerbungen für die Vorjury sind bis spätestens 23. Mai 2022 an die Kreisverwaltung Germersheim, Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V./KVHS, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, zu richten.
Die Preisvergabe wird am Sonntag, 18. September 2022, 11 Uhr, im Rahmen der Eröffnung der Prämiierungsausstellung im „Zehnthaus“ in Jockgrim erfolgen. Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter www.kreis-germersheim.de/haueisenpreis oder können unter Tel. 07274/53-319 angefordert werden.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Fit fürs Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit
Nächste Jugendleiterausbildung startet Ende Juni in Kandel
Kandel – Wer die Jugendleiter/innen-Card (JuleiCa) erwerben möchte, hat dazu im Juni/Juli Gelegenheit. In bewährter Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Germersheim e.V. bietet das Kreisjugendamt Germersheim dieses Seminar an. Anmelden können sich Interessierte ab 16 Jahren, die entweder bereits in der Jugendarbeit aktiv sind oder sich künftig ehrenamtlich in einem Verein engagieren möchten.
„Die Teilnehmenden erhalten im Rahmen der Schulung wichtige Informationen, die zur Durchführung von Freizeiten oder bei der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen grundlegend sind“, so der Erste Kreisbeigeordneter und Jugenddezernent Christoph Buttweiler. Inhalte sind daher u.a. die Aufsichtspflicht und Haftung, Konfliktmanagement und Kommunikation sowie das Anleiten von Gruppenspielen.
„Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen werden auch viele Praxissituationen eingeübt um den Ehrenamtlichen die Umsetzung in den Gruppenleiter-Alltag zu erleichtern“, ergänzt die Leiterin des Jugendamtes, Denise Hartmann-Mohr.
Die Mühen der Ausbildungen und des gesellschaftlichen Engagements sollen sich nach Meinung des Jugenddezernenten Buttweiler aber auch lohnen: „Neben den Anregungen für die Jugendarbeit erhalten deshalb alle Teilnehmenden als Qualifikationsnachweis die bundesweit anerkannte und legitimierte Jugendleiter/innen-Card `JuleiCa´, die mit vielen regionalen und überregionalen Vergünstigungen verbunden ist.“
Die Schulung findet am 24./ 25.06.22 (Fr, Sa), am 15./16.07.22 (Fr, Sa) sowie am 17.09.22 (Sa) in den Räumen des Jugendzentrums Kandel statt. An den Freitagsterminen beginnt die Schulung jeweils ab 18 Uhr. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person. Zum Erwerb der „JuleiCa“ ist die Teilnahme an allen Seminartagen erforderlich. Anmeldung beim Kreisjugendamt Germersheim, Jeanette Zikko-Giessen und Heike Hafner, Tel. 07274/53-372, E-Mail: kreisjugendpflege@kreis-germersheim.de.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.