Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Einbußen für Arbeitnehmer in der Speyer Agrar-Branche

Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen

Sie sind bei Wind und Wetter draußen auf dem Feld – bleiben beim Thema Rente aber jetzt im Regen stehen. Für die Menschen, die in Speyer in der Landwirtschaft arbeiten, steht die betriebliche Zusatzrente auf dem Spiel. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.

„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Wunderlich. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.

Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Jörg Senftleben unter 0160 90 77 00 72.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
10.05.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Energiesprechstunde

Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 14. Mai eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Aufgrund der Corona-Problematik ist die Energiesprechstunde derzeit nur telefonisch möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
10.05.2020

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz öffnet 15 Filialen wieder für den Publikumsverkehr

Wiedereröffnung einiger coronabedingt geschlossener Filialen am 11. Mai – Geschäftszeiten teilweise eingeschränkt

Speyer – Als Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz Mitte März die Mehrzahl ihrer Filialen vorübergehend geschlossen. Am nächsten Montag werden nun 15 Filialen wieder geöffnet.

Ab dem 11. Mai sind die Filialen der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz in Altlußheim, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Brühl, Dudenhofen, Eisenberg, Heiligenstein, Lambrecht, Neulußheim, Neustadt Wohnstift, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Waldsee wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Filiale in Lambsheim hat bereits seit Ende April wieder geöffnet. Nicht alle coronabedingt vorübergehend geschlossenen Standorte können jedoch gleich wieder an fünf Tagen in der Woche besucht werden. Die derzeit gültigen Geschäftszeiten und Beschränkungen sind unter www.vvrbank-krp.de/corona einsehbar. 

„Die persönliche Beratung steht im Zentrum unserer genossenschaftlichen Beratungsphilosphie“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Deshalb freuen wir uns sehr, die Mehrzahl unserer vorübergehend geschlossenen Filialen aufgrund der derzeit etwas entspannteren Gefährdungslage wieder öffnen zu können. Auch für uns ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Gleichzeitig stehen der Schutz und die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern weiterhin an erster Stelle. Für die wiedereröffneten Filialen gelten deshalb die gleichen strengen Hygienevorschriften wie in den elf Regionaldirektionen der Bank, die in den zurückliegenden Wochen normal geöffnet waren. 

Gefährdungslage weiterhin laufend überprüft

Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz überprüft die getroffenen Maßnahmen weiterhin laufend intern und passt sie, wenn nötig, an die Gefährdungslage an. Aktuelle Informationen und Änderungen können abgerufen werden unter: www.vvrbank-krp.de/corona 

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Corona-Pandemie: Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz verschiebt Vertreterversammlung

Ersatztermin am 30. November – starker Anstieg von Beratungsanfragen über E-Mail, Telefon, Homepage und Online Banking

Speyer – Die für den 11. Mai 2020 vorgesehene Vertreterversammlung der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz muss aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Aktuell verzeichnet die Bank einen hohen Anstieg an Beratungsanfragen über digitale und telefonische Zugangswege.

„Die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus, mehr noch aber unsere Verantwortung für die Gesundheit unserer Vertreterinnen und Vertreter wie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen uns keine andere Wahl als unsere diesjährige Vertreterversammlung zu verschieben“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Vertreterversammlung 2020 soll nun am 30. November im Congressforum Frankenthal stattfinden.

Starker Anstieg der Online- und Telefonberatung

Seit Beginn der Corona-Krise hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz in vielfältiger Weise auf die neuen Bedingungen reagiert. Mitte März wurde zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern die Mehrzahl der Filialen für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Beratung war in den letzten Wochen natürlich nach vorheriger Terminvereinbarung und unter strengen Hygienevorkehrungen möglich. „Wir konnten den Rückgang des direkten Kundenkontakts in der Filiale durch die Stärkung anderer Zugangswege kompensieren, die bei unseren Kunden eine hohe Akzeptanz erfahren“, so Dirk Borgartz, stellvertretender Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. So verzeichnete die Bank im April einen starken Anstieg der Beratungsanfragen über E-Mail. Anfragen per Telefon – über die Zentrale, direkt beim jeweiligen Berater sowie über die neu eingerichtete Corona-Hotline 06232-618-3250 – haben im Vorjahresvergleich stark zugenommen. Eine weitere Folge der Corona-Pandemie: Eine deutlich höhere Nachfrage der Firmenkunden nach Geräten für das kontaktlose Bezahlen und deutlich mehr kontaktlose Bezahlvorgänge bei Privat- und Firmenkunden gleichermaßen. Trotz dieses Trends bleibt auch in der Corona-Krise die Bargeldversorgung eine Kernaufgabe der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Verfügbarkeit von Bargeld an den Geldautomaten der Bank ist rund um die Uhr sichergestellt.

Kurzfristige und unbürokratische Unterstützung

Seit Beginn der Corona-Krise wurden von der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz über 2.000 coronabedingte Anträge auf Ratenaussetzung von Privat- und Firmenkunden bearbeitet. Neben einer vorübergehenden Tilgungsaussetzung von Darlehensraten unterstützt die Bank ihre Kunden kurzfristig mit Liquidität, um die Zeit bis zur Auszahlung von Hilfs- und Fördergeldern der öffentlichen Hand zu überbrücken und berät sie bei der Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen von Bund und Ländern. „Wir unterstützen unsere Privat- und Firmenkunden – wo immer möglich – schnell und unbürokratisch, um so eventuellen Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise entgegenzuwirken“, so Till Meßmer, Vorstand bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz.

Weitere Informationen

Zur Website der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern

Ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen

Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld.
Hier finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit.

Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?

Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert werden. Die Anzeige von Kurzarbeit löst also noch keine Zahlung aus. Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb wird Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Für das Einreichen dieser Monatsunterlagen hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen für den März müssen zum Beispiel bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.
Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld zunächst mit dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein.
Erst nach Einreichen und Prüfung dieser monatlichen Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen.

Warum wird nachträglich abgerechnet?

Das ist gesetzlich geregelt. Damit wird den Arbeitgebern ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden.

Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?

Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das Personal bereits vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten über 8.500 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.

Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezogen werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte (so genannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn Prozent vorliegen. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld beziehen, sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der Arbeitsagentur anzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

Bundesagentur für Arbeit
10.05.2020