Seit Montag, 4. Januar können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis per Telefon oder via Internet einen Termin für ihre Impfung in der zum Corona-Impfzentrum umgebauten Neuen Kreissporthalle, Neustückweg 3, vereinbaren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab Donnerstag, 7. Januar gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere die über 80-Jährigen, geimpft werden.
Termine für Impfungen
Für Terminvereinbarung im Schifferstadter Impfzentrum hat das Land eine Hotline unter 0800/5758100 eingerichtet. Diese ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr besetzt. Außerdem kann man sich und/ oder seine Angehörigen über die Internetseite www.impftermin.rlp.de registrieren und erhält dann in den nächsten Tagen die beiden konkreten Impftermine per E-Mail bzw. per Post.
Bei der Registrierung ist ein
dreiseitiger Fragebogen auszufüllen, bei dem u.a. Angaben zu Vorerkrankungen
und der Einnahme von Arzneimitteln gemacht werden müssen.
Impfungen in Seniorenheimen und bei bettlägerigen Personen
Mobile Impfteams, die durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen. Bettlägerige Personen ab 80 Jahren, die daheim gepflegt werden, können sich telefonisch bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt melden und abklären, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sie bei einem Hausbesuch impfen können, informiert Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einem aktuellen Schreiben.
Termin im Corona-Impfzentrum Schifferstadt
Verwaltungs-, Lager-, Patienten-
und Impfbereiche – innerhalb von wenigen Wochen veranlasste die Kreisverwaltung
den Umbau der Neuen Kreissporthalle zum Corona-Impfzentrum. Die nächstgelegene
Ruftaxi-Haltestelle ist die Wilfried-Dietrich-Halle. Von dort sind es etwa 300
Meter bis zum Impfzentrum. Wer sich mit dem Taxi direkt dorthin fahren lässt,
kann bei seiner Krankenkasse ggf. eine Fahrtkostenerstattung erhalten.
Zu ihrem Impftermin sollten Patientinnen
und Patienten ihren Personalausweis und eine Liste der von ihnen eingenommenen
Medikamente bereithalten. Sie werden dann im Einbahnstraßenverkehr durch die
Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern geleitet. Maximal eine Begleitperson pro Patientin
beziehungsweise Patient ist gestattet. Innerhalb der Einrichtung stehen
ausreichend Sitzmöglichkeiten sowie ein Pool an Rollstühlen und Rollatoren für
die vorübergehende Nutzung zur Verfügung. Barrierefreie Toiletten sind
vorhanden. Ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort.
Zum Schutz ihrer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sagt die Hungermarsch-Arbeitsgruppe ihre alljährliche Christbaumsammelaktion, die meist am dritten Samstag im Januar stattfindet, ab. Darüber informiert die Pfarrei Hl. Edith Stein auf ihrer Internetseite. Man wolle die für die Aktion notwendigen rund 50 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Stadt, Kreis und Firmen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr aussetzen, heißt es dort.
Die Stadtverwaltung ist nicht für die Entsorgung der Christbäume zuständig, stellt auf ihrer Website jedoch die bestehenden Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zusammen: So können zerkleinerte Bäume, Äste und Nadeln über die Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Größere, zerlegte und vollständig abgeschmückte Bäume können zum Wertstoffhof auf dem Gelände der ehemaligen Kreisbauschuttdeponie gebracht werden. Dieser hat von Montag bis Freitag, 8 bis 11:45 Uhr und von 12:30 bis 16:45 Uhr sowie samstags von 8 bis 12:15 Uhr geöffnet. Wer die Möglichkeit hat, den Baum so lange bei sich zu behalten, kann ihn auch mit dem nächsten Abholtermin für Hecken- und Baumschnitt entsorgen lassen. Die Stadtverwaltung bittet darum, den Baum bis dahin auf dem eigenen Grundstück und nicht in einer Grünanlage zu lagern.
Hungermarsch-Spende dennoch möglich
Die Indo-German School in Nelavoy, Indien, ist die einzige kostenfreie, höhere Schule in der Region. Mit dem Spendenergebnis des ökumenischen Hungermarsches sollen Schulsäle und eine Küche aufgebaut werden. Normalerweise wird ein Großteil der Spenden über die Christbaumsammelaktion generiert. Wer trotz deren Absage etwas zum Schulaufbau in Indien beitragen möchte, kann seine Spende auf das Hungermarschkonto mit der IBAN DE 65 5455 0010 0190 0808 12 (Sparkasse Vorderpfalz) überweisen. Weitere Infos zum Projekt der Info-German School sind auf der Internetseite www.pfarrei-schifferstadt.de zu finden.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1754 (+ 14 ) Davon bereits genesen: 1200 Todesfälle: 27 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 182,0 ( – 33,6 ) Warnstufe: Rot
Stand: 06.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 07.01.2021
Stadtnotizen
Weihnachtsbaumentsorgung
Die EBS/SWS sammeln in der Woche ab Montag, 11. Januar 2021, jeweils am regulären Müll- und Wertstoff-Abfuhrtag die Tannenbäume ein.
Der Baum muss zum Termin 6 Uhr morgens frei von Weihnachtsschmuck am Straßenrand bereitliegen. Bitte nicht im Vorgarten hinterm Zaun aufstellen – dort wird er im Dämmerlicht eventuell nicht als Entsorgungsgut erkannt. Exemplare mit einem Stammdurchmesser über 10 Zentimeter und Längen größer 2,30 Meter können nicht verladen werden. Gegebenenfalls teilen!
Stadtwerke Speyer GmbH 07.01.2021
Verkehrsnotizen
Korngasse gesperrt
Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Korngasse auf Höhe der Maximilianstraße 81 ab Mittwoch, 13. Januar bis voraussichtlich Freitag, 29. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 535 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2492 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+38).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
26
3
23
0
Hagenbach
124
40
71
13
Neuburg
60
4
53
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
223
47
160
16
Wörth
Maximiliansau
126
34
91
1
Schaidt
12
2
10
0
Wörth, Stadt
219
51
165
3
Büchelberg
15
1
14
0
Summen
372
88
280
4
VG Kandel
Erlenbach
7
2
5
0
Freckenfeld
18
2
16
0
Kandel
115
24
90
1
Minfeld
22
4
18
0
Steinweiler
25
4
21
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
14
0
13
1
Summen
202
36
164
2
VG Jockgrim
Hatzenbühl
32
13
19
0
Jockgrim
101
26
73
2
Neupotz
21
7
14
0
Rheinzabern
66
20
45
1
Summen
220
66
151
3
VG Rülzheim
Hördt
42
4
38
0
Kuhardt
34
5
29
0
Leimersheim
33
8
24
1
Rülzheim
128
30
95
3
Summen
237
47
186
4
VG Bellheim
Bellheim
229
42
164
23
Knittelsheim
22
1
21
0
Ottersheim
33
7
26
0
Zeiskam
42
5
37
0
Summen
326
55
248
23
Germersheim + So
Summen
533
105
418
10
VG Lingenfeld
Freisbach
32
7
24
1
Lingenfeld
92
20
72
0
Lustadt
58
17
41
0
Schwegenheim
85
9
76
0
Weingarten
55
7
47
1
Westheim
57
31
20
6
Summen
379
91
280
8
Endsummen
2492
535
1887
70
Stand 30. Dezember 2020
Es gibt keine neu betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim
Kreisverwaltung Germersheim 01.01.2021
Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 524 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2454 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+33).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
26
3
23
0
Hagenbach
123
40
70
13
Neuburg
60
5
52
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
222
48
158
16
Wörth
Maximiliansau
126
36
89
1
Schaidt
12
2
10
0
Wörth, Stadt
216
50
163
3
Büchelberg
15
1
14
0
Summen
369
89
276
4
VG Kandel
Erlenbach
7
2
5
0
Freckenfeld
18
2
16
0
Kandel
115
24
90
1
Minfeld
20
2
18
0
Steinweiler
24
3
21
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
14
0
13
1
Summen
199
33
164
2
VG Jockgrim
Hatzenbühl
30
14
16
0
Jockgrim
98
24
72
2
Neupotz
21
8
13
0
Rheinzabern
60
14
45
1
Summen
209
60
146
3
VG Rülzheim
Hördt
42
4
38
0
Kuhardt
33
5
28
0
Leimersheim
32
7
24
1
Rülzheim
125
28
94
3
Summen
232
44
184
4
VG Bellheim
Bellheim
227
40
164
23
Knittelsheim
22
1
21
0
Ottersheim
33
7
26
0
Zeiskam
41
4
37
0
Summen
323
52
248
23
Germersheim
+ So
Summen
525
109
406
10
VG Lingenfeld
Freisbach
32
8
23
1
Lingenfeld
89
17
72
0
Lustadt
57
17
40
0
Schwegenheim
85
9
76
0
Weingarten
55
7
47
1
Westheim
57
31
20
6
Summen
375
89
278
8
Endsummen
2454
524
1860
70
Stand 29. Dezember 2020
Es gibt keine neu
betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim
Kreisverwaltung Germersheim 01.01.2021
Fallzahlen vom Montag, 28.12.2020
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 516 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2421 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+81 seit der letzten Fallzahlmeldung am 23. Dezember).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
26
3
23
0
Hagenbach
119
36
70
13
Neuburg
60
5
52
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
218
44
158
16
Wörth
Maximiliansau
122
34
87
1
Schaidt
11
1
10
0
Wörth, Stadt
214
52
159
3
Büchelberg
15
1
14
0
Summen
362
88
270
4
VG Kandel
Erlenbach
7
2
5
0
Freckenfeld
18
2
16
0
Kandel
115
24
90
1
Minfeld
20
2
18
0
Steinweiler
23
2
21
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
14
0
13
1
Summen
198
32
164
2
VG Jockgrim
Hatzenbühl
30
14
16
0
Jockgrim
98
24
72
2
Neupotz
19
6
13
0
Rheinzabern
58
13
44
1
Summen
205
57
145
3
VG Rülzheim
Hördt
41
3
38
0
Kuhardt
29
1
28
0
Leimersheim
32
7
24
1
Rülzheim
122
25
94
3
Summen
224
36
184
4
VG Bellheim
Bellheim
227
54
150
23
Knittelsheim
22
1
21
0
Ottersheim
33
7
26
0
Zeiskam
40
3
37
0
Summen
322
65
234
23
Germersheim
+ So
Summen
523
110
403
10
VG Lingenfeld
Freisbach
32
9
22
1
Lingenfeld
87
15
72
0
Lustadt
56
16
40
0
Schwegenheim
83
7
76
0
Weingarten
55
7
47
1
Westheim
56
30
20
6
Summen
369
84
277
8
Endsummen
2421
516
1835
70
Stand 28. Dezember 2020
Weitere
Todesfälle
Leider sind fünf weitere ältere Personen an oder mit
Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 70.
Es gibt keine neu betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim
Kreisverwaltung Germersheim 01.01.2021
Silberne
Ehrenplakette des Landkreises Germersheim verliehen
Landrat Brechtel ehrt Alois Herrmann für sein Engagement u.a. im Sportstättenbeirat und Jugendhilfeausschuss
Für sein enormes ehrenamtliches
Engagement zum Wohle des Landkreises hat Alois Herrmann am Montag, 7. Dezember
2020, die Ehrenplakette in Silber des Landkreises Germersheim erhalten.
Überreicht wurde die Auszeichnung von Landrat Dr. Fritz Brechtel im Rahmen der
Kreistagssitzung in Germersheim.
Alois Herrman war und
ist sowohl im politischen als auch im sportlichen Bereich sehr engagiert.
So war er seit 1992 bis
jetzt Mitglied im Sportstättenbeirat des Landkreises Germersheim und von 2002
an 18 Jahre lang Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim.
Außerdem war er in der
Ortsgemeinde Hatzenbühl von 1979 bis 1984 Mitglied im Haupt- und
Finanzausschuss, ab 1984 10 Jahre lang Mitglied im Ortsgemeinderat und von 1989
bis 1994 1. Beigeordneter.
Darüber hinaus hat sich Alois Herrman
mit großem Einsatz im sportlichen Bereich ehrenamtlich verdient gemacht. So war
er beispielsweise von 1988 bis 1992 beim Sportbund Pfalz stellvertretender
Sportkreisvorsitzender Landkreis Germersheim und ab 1992 bis 2020
Sportkreisvorsitzender Landkreis Germersheim. Auch beim SV Hatzenbühl, beim
Schützenverein Hatzenbühl, beim TV Hayna sowie beim Südwestdeutschen
Fußballverband brachte er sich mit großem Engagement ein und war bei letzterem
u.a. Kreisübungsleiter-Jugend, Kreisjugendwart, Kreisvorsitzender und ist bis
heute Ehren-Kreis-Vorsitzender Südpfalz.
„Herzlichen Dank“, so Landrat Brechtel, „für diesen langjährigen und unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz für den Sport und für die Allgemeinheit.“ Der Kreistag hatte sich in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen Alois Herrmann für sein Engagement mit der Auszeichnung zu ehren.
Kreisverwaltung Germersheim 01.01.2021
Tipps zur Christbaumentsorgung im Landkreis Germersheim
Nach Weihnachten stellt
sich die Frage: Wohin mit dem nadelnden Weihnachtsbaum?
Die Kreisverwaltung
Germersheim gibt hierzu einige Tipps.
Grundsätzlich können
Weihnachtsbäume am Wertstoffhof Berg und der Grüngutannahmestelle Westheim
kostenlos abgegeben werden.
Die Grüngutannahmestelle
befindet sich am Standort des ehemaligen Wertstoffhofes Westheim und nimmt nur
Grünabfälle an.
Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Berg stehen im Abfallkalender, die Annahmestelle Westheim hat die gleichen Öffnungszeiten.
Alternativ können die
Christbäume aber auch ortsnah an einem der vielen Häckselplätze im Landkreis
abgegeben werden. Auskunft zu den Standorten und Öffnungszeiten der von den
Gemeinden betriebenen Häckselplätze erteilen die Verbandsgemeindeverwaltungen
bzw. Stadtverwaltungen im Kreis.
Viele Gemeinden oder Vereine im Landkreis organisieren aber auch die Abholung der ausgedienten Tannenbäume im Rahmen einer Straßensammlung. Informationen hierzu findet man in der Regel im Amtsblatt seiner Verbandsgemeinde bzw. Stadt. Da die Weihnachtsbäume kompostiert werden, sollten sie von allem Schmuck, insbesondere von Lametta, befreit sein.
Anteilige Rückzahlung von vorfinanzierten Mitteln bei der IGS Wörth möglich
Landkreis bietet der Stadt Wörth liquide Mittel an
„Der Landkreis bietet der
Stadt Wörth an, aus deren vorfinanzierten Kosten an der IGS Wörth bis zu
6 Mio. Euro zurückzuzahlen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Diesen
Vorschlag hat Brechtel in einem Schreiben an Wörths Bürgermeister Dr. Dennis
Nitsche diesem unterbreitet. „Das ist das Ergebnis der Prüfung eines
Kreistagsbeschlusses zum anstehenden Kreishaushalt 2021. Es war beantragt
worden, der Stadt Wörth für die kommende Hallenbadsanierung durch Bereitstellen
liquider Mittel zu unterstützen“, so Kreischef Brechtel weiter.
„Aus den von Wörth gegenüber dem Landkreis vorgeleisteten Zahlungen sind bei der IGS Wörth noch nicht alle überlassenen Mittel verbaut. Es ist daher möglich, der Stadt Wörth einen solchen Vorschlag zu machen. Dann kann dort die Hallenbadsanierung mit eigenen Mittel durchgeführt werden“, konkretisiert der Landrat den Kreistagsbeschluss.
„In 2019 haben die Stadt Wörth und
der Landkreis die Vorfinanzierung des städtischen Anteils und der (anteiligen)
Landesförderung vereinbart. Daraufhin hat uns die Stadt Wörth 11,9 Mio. Euro
überlassen“, nennt Kreiskämmerer Martin Schnerch weitere Details: „Aufgrund des
bisherigen Baufortschritts hat dann der zuständige Fachbereich den Betrag
ermittelt.“
Bei dem Vorschlag handelt es sich um
das „10 Millionen Darlehen“, das bei der Kreistagssitzung durch die FWG ins
Spiel gebracht worden war. „Dem städtischen Anteil an der Sekundarstufe I mit
16,4 Mio. Euro liegt auch eine Landesförderung von 5,2 Mio. Euro zugrunde. Im
Zeitablauf eingehende Landesmittel werden weitergeleitet. Der Anteil wird vom
Landkreis verzinst. Das ist klassisch eine Darlehensstruktur mit Zins und
Tilgung“, erklärt Landrat Brechtel die Zusammenhänge.
„Die Zinslage hat sich seit 2019 weiter gebessert; der Landkreis könnte also bei der Verzinsung sparen. Das könnte bis zu 30.000 Euro ausmachen. Außerdem hätte die Stadt Wörth die Möglichkeit die Hallenbad-Sanierung über eigene Mittel zu finanzieren. Also eine klassische Win-Win-Situation. Wir sind gesprächsbereit und warten auf eine Rückäußerung der Stadt Wörth, ob das Geld benötigt wird oder nicht“, signalisiert Landrat Dr. Fritz Brechtel abschließend.
Ein geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest einfach dazu. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür, stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – zu den Müllcontainern oder entsorgen Tannen, Fichten & Co einfach in freier Natur. Dieses Verhalten führt oft zu Ärger mit Anwohnern und – bei einer Entsorgung im öffentlichen Raum – im schlimmsten Falle zu hohen Bußgeldern durch das Ordnungsamt. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. (VDIV-RPS) über das richtige Vorgehen: „Der Weihnachtsbaum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Auch bei einem abgeschmückten Baum ist eine Entsorgung in Grünanlagen oder im Wald natürlich verboten. In vielen Städten und Gemeinden ist die Baumentsorgung klar geregelt: hier holen die Abfallwirtschaftsbetriebe die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos.“
Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. In kleineren Gemeinden übernimmt die Weihnachtsbaumentsorgung gegen eine kleine Spende oft auch die Jugendfeuerwehr. Aktuell können diese Angebote in Corona-Zeiten allerdings deutlich eingeschränkt sein. Viele Kommunen haben im Vorfeld angekündigt, beispielsweise auf die Abholung durch die Jugendfeuerwehr zu verzichten. Der VDIV-RPS empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig Informationen über das Entsorgungsangebot einzuholen und sich im Januar nicht auf bekannte Gewohnheiten aus den letzten Jahren zu verlassen. Findet keine organisierte Abholung statt, können Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und – soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird – über die Biotonne entsorgen.
Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 27.12.2020
Am Samstag, 18. Januar sammelt das Hungermarschteam die Christbäume im Stadtgebiet ein. Abdekorierte Bäume sollten bis spätestens 8 Uhr morgens am Gehwegrand bereitstehen.
Die Abholung ist kostenfrei – eine Spende für die kommende Hungermarschaktion
wird erbeten. Es ist auch möglich, die Spende auf eines der Hungermarschkonten
zu überweisen: Sparkasse Vorderpfalz: IBAN DE65 5455 0010 0190 0808 12;
Volksbank Kur- und Rheinpfalz: IBAN DE31 5479 0000 0051 3060 40.
Wie immer unterstützen Firmen und städtische Betriebe die
Aktion und stellen Fahrzeuge sowie Fahrer kostenlos für die gute Sache zur
Verfügung. Partner der diesjährigen Hungermarschaktion ist die Kita St. Jakobus
und der Verein EHSIY e.V., mit Sitz in Heidelberg, der die Indo-German School
unterstützen. Der deutsche Verein unterstützt die Schulaktivitäten und fördert
den Zugang zu Bildung, mehr Gesundheit und die Überwindung von Kastengrenzen.
Wer ehrenamtlich mit anpacken möchte, kann sich im Pfarrbüro St. Jakobus unter der Telefonnummer 06235 / 959081 melden. Erforderlich für den Job sind festes Schuhwerk, winterfeste Kleidung, Handschuhe, Schal und Mütze und möglichst eine Warnweste. Die Aktion beginnt traditionell mit einem Frühstück um 8 Uhr im Pfarrzentrum St. Jakobus.
Text: Stadtverwaltung Schifferstadt Foto: Speyer 24/7 News, dak 13.01.2020
Spieleabend im Jugendtreff
Am Samstag, 25. Januar um 18 Uhr lädt der Schifferstadter Jugendtreff Schifferstadt Jung und Alt zum ersten Spieleabend des Jahres ein. Mit Klassikern sowie neuen Spielen will das Jugendtreff-Team das Wintergrau vertreiben und für fröhliche Gesichter und rauchende Köpfe sorgen.
Der Eintritt ist wie immer frei. Eine Voranmeldung ist nicht
nötig. Es gilt: Vorbeikommen (Neustückweg 1) und Spaß haben!
Zusätzlich zum monatlichen Spieleabend hat das Team des Jugendtreffs für 2020 sechs Konzerte geplant. Dazu kommen eine Disco sowie Kindertheater oder optional eine Zaubervorstellung einmal im Quartal.
Stadtverwaltung Schifferstadt 13.01.2020
Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
Raku-Töpfern (Aufbaukeramik)
Am Samstag, 25. Januar beginnt um 10 Uhr der Kurs „Raku-Töpfern (Aufbaukeramik)“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Dieser Töpferkurs ist für Erwachsene (Anfänger ebenso wie
Fortgeschrittene) gedacht, die gerne aus Ton Gefäße oder Skulpturen für den
Raku-Brand herstellen möchten. Es wird ohne Drehscheibe, nur mit den Händen
gearbeitet. Japanische Raku-Arbeiten dienen der Inspiration; eigene Ideen sind
willkommen.
Tonwerkzeuge sind vorhanden, der Ton kann bei der Dozentin
erworben werden. Für das Glasieren und Brennen der Werke wird ein separater
Kurs angeboten.
Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der
Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302.
MS EXCEL Grundkurs
Am Montag, 27. Januar beginnt um 17:30 Uhr ein „MS EXCEL Grundkurs“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Der Kurs führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer systematisch
in die Funktionen der Tabellenkalkulation MS EXCEL ein. Mit zahlreichen Übungen
und praxisorientierten Beispielen erhalten sie einen effektiven Einstieg in die
vielfältigen Möglichkeiten des Programms. Ziel ist die sichere und selbstständige
Anwendung von MS EXCEL und das ansprechende Gestalten von Tabellen.
Inhalte: Bedienungsgrundlagen, Aufbau des Arbeitsblattes,
Steuerung, Zellen, Zellinhalte und Bezüge, Tabellen gestalten, einfache Formeln
und Funktionen, Filtern und Sortieren, Diagramme erzeugen, Druckoptimierung.
Der Kurs erstreckt sich über drei Abende.
Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der
Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302.
Erst der Kurs und dann der Hund!
Am Montag, 27. Januar 2020 beginnt um 18:30 Uhr der Kurs „Erst der Kurs und dann der Hund!“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Dieser Kurs ist Teil der bundesweiten Initiative „Der
alternative Hund – für ein besseres Miteinander von Mensch und Hund“ und wird
in Kooperation mit Tierheimen angeboten. Er richtet sich an alle, die sich
erstmals einen eigenen Hund anschaffen möchten und denen an einem möglichst
entspannten und konfliktfreien Start mit dem Tier gelegen ist.
Die Dozentin, die von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein als Hundetrainerin und -verhaltensberaterin zertifiziert wurde, vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten aus folgenden Gebieten:
Allgemeines Wissen über Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft, Herkunft, Auswahl und artgerechte Haltung
Angemessenes und rücksichtsvolles Auftreten mit Hunden
Rechte und Pflichten von Hundehaltern sowie Haftungsfragen und Versicherungsschutz
Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung
Erste Hilfe beim Hund
Verständigung zwischen Mensch und Hund
Wesen des Hundes (Konstitution, angeborenes und erlerntes Verhalten)
Sinne des Hundes
Körpersprache (Ausdrucksverhalten) des Hundes
Erziehung des Hundes
Ein Ortstermin mit Vorführungen von Hunden verschiedenster
Rassen und Größen in einem Tierheim rundet das Angebot ab. Im Anschluss daran
bekommen die Teilnehmenden Gelegenheit, verschiedene Tierheimhunde selbst an
der Leine zu führen und sich so einen praktischen Einblick im Umgang mit Hunden
zu verschaffen.
Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der
Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302.
Die EBS/SWS sammeln in der Woche ab Montag, 13. Januar 2020, jeweils am regulären Müll- und Wertstoff-Abfuhrtag die Tannenbäume ein.
Der Baum muss zum Termin 6 Uhr morgens frei von Weihnachtsschmuck am Straßenrand bereitliegen. Bitte nicht im Vorgarten hinterm Zaun aufstellen – dort wird er im Dämmerlicht eventuell nicht als Entsorgungsgut erkannt. Exemplare mit einem Stammdurchmesser über 10 Zentimeter und Längen größer 2,30 Meter können nicht verladen werden. Gegebenenfalls teilen!
Aqua Power ist ein Bewegungssport im brusttiefen Wasser zur allgemeinen Steigerung von Fitness und Gelenkigkeit. Das dynamische Training wird mit verschiedenen Aqua Fitness-Hilfsmitteln durchgeführt. Aqua-Power ist für Jung und Alt geeignet, verbessert Ausdauer und Muskelkraft und stärkt somit das Wohlbefinden.
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Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2019 weiterhin robust gezeigt. Trotz schwächerer Konjunktur haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Jahresdurchschnitt 2019 abgenommen; die Beschäftigung ist erneut gestiegen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 03.01.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Jahr 2019: 2.267.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -73.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vorjahr: -0,2 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
Dank der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bis in das erste Jahresdrittel 2019 haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung jahresdurchschnittlich weiter abgenommen. Im weiteren Jahresverlauf wirkten die schwächere Konjunktur sowie ein Sondereffekt aufgrund von Prüfaktivitäten des Arbeitslosenstatus einer weiteren positiven Entwicklung entgegen. Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in Deutschland 2.267.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit reduzierte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 73.000. Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, belief sich 2019 durchschnittlich auf 3.200.000 Personen. Das waren 85.000 weniger als im Vorjahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben 2019 weiter zugenommen, allerdings nicht mehr so stark wie in den Jahren zuvor. Besonders in den konjunkturabhängigen Branchen hat die Dynamik nachgelassen, während konjunkturunabhängige Wirtschaftszweige weiter deutliche Zuwächse verzeichnen. Faktoren wie der sektorale Wandel, eine hohe Arbeitsmarktanspannung und Zuwanderung haben an Bedeutung gewonnen, so dass sowohl Erwerbstätigkeit als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trotz schwacher Konjunktur weiter wachsen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt um 402.000 auf 45,26 Mio. gestiegen. Wie schon in den Vorjahren hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2019 stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Im Juni 2019 waren 33,41 Mio. Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 705.000 mehr als ein Jahr davor. Sonstige Formen der Erwerbstätigkeit, z.B. die ausschließlich geringfügige Beschäftigung oder die Selbstständigkeit, waren weiterhin rückläufig.
Arbeitskräftenachfrage
Der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen lag im Jahresdurchschnitt 2019 bei 774.000. Das waren 22.000 weniger als im Vorjahr. Die meisten Stellenangebote richteten sich 2019 an Arbeitskräfte in den Bereichen Verkauf, Verkehr und Logistik, Energie- und Elektrotechnik, Gesundheit, Metall sowie Maschinen- und Fahrzeugtechnik. Der BA-X, ein saisonbereinigter Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland, verzeichnete im Laufe des Jahres 2019 einen kontinuierlichen Rückgang. Mit 223 Punkten lag er im Dezember 31 Punkte unter dem Vorjahreswert. Im langfristigen Vergleich ist die Kräftenachfrage aber weiterhin hoch. Trotz der zunehmenden Besetzungsschwierigkeiten kann man nach wie vor nicht von einem allgemeinen Fachkräftemangel sprechen. Gleichwohl zeigen sich Engpässe in technischen Berufsfeldern, in Bauberufen sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen.
Geldleistungen
Insgesamt 750.000 Personen erhielten 2019 durchschnittlich Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als 2018.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug nach hochgerechneten Werten im Jahr 2019 rund 3.896.000. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 245.000 gesunken. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos gemeldet. Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden. Arbeitslos gemeldet waren 2019 im Rechtskreis SGB II durchschnittlich 1.440.000 Personen.
Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Bundesagentur für Arbeit 08.01.2020
Der Arbeitsmarkt im Dezember 2019
Spuren der konjunkturellen Schwäche erkennbar
Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt hat sich auch zum Jahresende weitestgehend stabil gezeigt. Spuren der konjunkturellen Schwächephase sind aber erkennbar.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 03.01.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Dezember: +47.000 auf 2.227.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +18.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember um 47.000 auf 2.227.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Dezember ein Plus von 8.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet, welches überwiegend auf die Entwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung aufgrund der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen ist. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 18.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf bei 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres hat sie sich nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,1 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 6.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2019 bei 3.176.000 Personen. Das waren 18.000 mehr als vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 erhöht. Mit 45,62 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 304.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 499.000 gestiegen. Insgesamt waren im Oktober nach hochgerechneten Angaben der BA 33,99 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von September auf Oktober ein Anstieg um 41.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern gibt weiter deutlich nach, befindet sich aber nach wie vor auf hohem Niveau. Im Dezember waren 687.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 95.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 21.000 verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im Dezember 2019 um 5 Punkte auf 223 Punkte. Er liegt damit 31 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
773.000 Personen erhielten im Dezember 2019 Arbeitslosengeld, 65.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.760.000. Gegenüber Dezember 2018 war dies ein Rückgang von 220.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
So entsorgen Sie Weihnachtsbäume und Silvestermüll richtig
Ein toll geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest einfach dazu, ebenso eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür oder stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – einfach zu den Müllcontainern. Auch nach der Silvesterparty liegen abgebrannte Feuerwerksreste und leere Sektflaschen nicht selten noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.
Entsorgung des Weihnachtsbaumes:
Der Baum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.: „Eine Entsorgung des Baumes in Grünanlagen oder im Wald ist verboten. Der Ärger rund um die Baumentsorgung ist aber absolut vermeidbar, denn viele Kommunen holen die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos.“ Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. In kleineren Gemeinden übernimmt die Weihnachtsbaumentsorgung gegen eine kleine Spende oft auch mal die Jugendfeuerwehr. Findet keine organisierte Abholung statt, können die Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und – soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird – über die Biotonne entsorgen.
Beseitigung des Abfalls von Silvesterfeiern:
Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst – ob Privatperson oder Veranstalter – für die Müllbeseitigung verantwortlich. Frank Hennig: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne rst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.
Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. 27.12.2019
„Ich danke allen Einsatzkräften, die im Rahmen des Bombenfundes und der Bombensprengung in Germersheim im Einsatz waren. Gewohnt ruhig, besonnen und professionell wurde Situation gemeinsam gemeistert. Danke!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Am Donnerstag, 19.
Dezember, war es zu einem Bombenfund in Germersheim gekommen, woraufhin in
einem Radius von 300 Metern sicherheitshalber alle Bewohner ihre Wohnungen
verlassen mussten. Davon betroffen war auch die Asklepios-Klinik.
Nach der geglückten
Bombensprengung konnten die Bewohner weit nach Mitternacht wieder nach Hause.
„Ein Dankeschön gilt auch allen, die von der Evakuierung betroffen waren, für
ihr Verständnis und Geduld in dieser Ausnahmesituation“, betont Landrat
Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Abfallgebühren bleiben auch 2020
stabil
Landrat
Brechtel: Neue Kleinmengenregelung für Baustellenabfälle an den Wertstoffhöfen
bringt Verbesserung
Auch
im Jahr 2020 werden die Müllgebühren im Landkreis Germersheim nicht angehoben.
Der
Kreistag hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr der Vorlage des
Abfallwirtschaftsausschusses zugestimmt. „Damit ist es der Abfallwirtschaft des
Landkreises Germersheim erneut gelungen die Müllgebühren konstant zu halten.
Seit bereits achtzehn Jahren wurden die Gebühren nicht erhöht. Sie konnten in
diesem Zeitraum sogar etwas abgesenkt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies erfolgte entgegen dem Trend allgemeiner Preissteigerungen.
Lediglich
im Bereich der Anlieferung von Abfällen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises
hat die Neukalkulation ergeben, dass aufgrund deutlich steigender Kosten ab dem
Jahr 2020 mit den derzeit geltenden Anliefergebühren keine Kostendeckung
erzielt werden kann. Die Kostensteigerungen resultieren dabei aus der
Neuvergabe der entsprechenden Entsorgungsdienstleistungen sowie aus
Kostensteigerungen aufgrund von Preisanpassungen bei bestehenden
Entsorgungsverträgen.
„In
diesem Bereich sind wir leider gezwungen die hohen Preissteigerungen der
privaten Entsorgungswirtschaft an unsere Bürger weiterzugeben“, bedauert
Landrat Fritz Brechtel. „Die Gebührenerhöhungen betreffen überwiegend
Abfallanlieferungen aus dem Bereich Bau- und Renovierungsarbeiten. Die
Anlieferung von Sperrmüllabfällen bleibt für die Bürger unseres Landkreises weiterhin
kostenfrei“, so der Landrat.
Die
Annahmeregelung für Kleinmengen wurde hingegen deutlich verbessert. So werden
Anliefergebühren bei Renovierungsabfällen erst ab einer Entsorgungsgebühr von
4,00 Euro berechnet. Das bedeutet zum Beispiel, dass Mengen von bis zu sieben
10 Liter Eimern Bauschutt (also 70 Liter) oder 200 Liter Baualtholz kostenfrei
angeliefert werden können. Erst eine darüber liegende Anlieferungsmenge wird
berechnet. „Mit dieser Kleinmengenregelung wollen wir den Bürgern
entgegenkommen und hoffen hiermit eine praktikable Lösung gefunden zu haben“,
so Brechtel.
Der
Jahresabschluss für das Jahr 2018 weist einen Verlust von 156.098,95 Euro aus.
Gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag von 124.500,00 Euro erfolgte somit eine
Verschlechterung des Jahresergebnisses um 31.598,95 Euro.
Der
größte Anteil der Mindererträge ergab sich aufgrund der schlechten Vermarktungslage
aus den Papierverkäufen und einer Zuführung zu den Rückstellungen.
Durch
eine hohe Auslastung des Müllheizkraftwerks (MHKW) Pirmasens und gestiegene Preise
der Fremdmüllakquise von Verbrennungsmüll konnte dieser Bereich hingegen
kostenmäßig entlastet werden.
Der
Jahresetat der Abfallwirtschaft für 2020 liegt bei rund 12,22 Millionen Euro
und damit so hoch wie die errechneten Aufwendungen für das nächste Jahr. Dieser
Zahl steht eine Summe von rund 11,82 Millionen Euro an geplanten Einnahmen
gegenüber. Diese speisen sich hauptsächlich aus den Abfallgebühren sowie den
Erlösen auf dem Wertstoffmarkt. Schwankungen bei den geschätzten Einnahmen sind
durch Preisbewegungen auf dem Rohstoffmarkt und durch Nachfrageschwankungen am
Müllheizkraftwerk des ZAS in Pirmasens möglich.
Der
sich ergebende Jahresverlust von 397.500 Euro wird in voller Höhe aus dem
Gewinnvortrag abgedeckt. Somit ist eine Darlehensaufnahme nicht erforderlich.
Die Abfallwirtschaft ist schuldenfrei.
„Der
Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim ist es gelungen, wirtschaftlich
auf festen Füßen zu stehen und den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis neben
der stabilen Gebührensituation einen hervorragenden Service zu bieten“, so
Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Die drei Wertstoffhöfe punkten mit guten
Öffnungszeiten und guter Erreichbarkeit. Zudem unterhält der Landkreis eine
stationäre Problemmüllsammelstelle, die täglich für die Bürger geöffnet hat.“
„Desweiteren“,
so Brechtel, „bieten wir zweimal im Jahr die Problemmüllabholung in nahezu
allen Gemeinden im Kreis an, zwei Sperrmülltermine jährlich, die auf Abruf
bestellbar sind, sowie die Heckenabfuhr im Frühjahr und Herbst. Diese Angebote
kann jeder Haushalt ohne zusätzliche Kosten nutzen.“
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Landesehrennadel an Heinrich Ullrich verliehen
Heinrich Ullrich aus Germersheim hat
am 18. Dezember 2019 die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Landrat
Dr. Fritz Brechtel überreichte ihm die Auszeichnung im Rahmen einer kleinen
Feierstunde im Kreishaus. Überrascht wurde er mit einem Ständchen der
Musikgruppe der Paul-Mohr-Schule Landau.
Heinrich Ullrich hat vor über 40 Jahren eine eigene Notenschrift und zwölf dazugehörige Musikinstrumente entwickelt, um für geistig behinderte Menschen das Musizieren zu ermöglichen. Ein revolutionäres Farbnotensystem, bei dem es keine Notenlinien gibt und Farbkreise die jeweiligen Noten sowie die entsprechende Notendauer darstellen, ermöglicht seither geistig behinderten Menschen das Spielen eines Musikinstruments. Die Farben befinden sich auf den Instrumenten, weshalb die Zuordnung von Note und Ton einfacher ist. In den 70er Jahren gründete der Sonderpädagoge Ullrich an der Förderschule St. Laurentius in Herxheim das weltweit erste Orchester, das ausschließlich aus geistig behinderten Musikern bestand. Musikalische Erfolge feierte Ullrich u.a. mit den Orchestern der Paul-Moor-Schule in Landau und der Tom-Mutter-Schule für geistig Behinderte in Frankenthal.
1989 veröffentlichte der Geehrte
mit dem Schulorchester Frankenthal die erste Musikkassette „Hinaus in die weite
Welt“, weitere Kassetten, Schallplatten und CDs folgten. Er gab mit seinem
Orchester zahlreiche Auslandskonzerte und Konzerte in Deutschland. 2005 wurde
das Orchester in die USA nach Nashville, Tennessee, eingeladen. 2017 leitete
Heinrich Ullrich das Orchester des Inklusionstreffens „Regenbogen“ der Pfarrei
Seeliger Paul Josef Nardini in Lingenfeld. Derzeit spielen acht geistig
behinderte Erwachsene mit.
Heinrich Ullrich engagiert sich zudem im Deutsch-Ungarischen Freundeskreis und stellte sich eine Legislaturperiode lang von 1984 bis 1989 als ehrenamtlicher stellvertretender Ortsvorsteher von Sonderheim zur Verfügung. Sein handwerkliches Geschick war auch am Nachbau des römischen Flusskriegsschiffes „Lusoria Rhenana“ gefragt.
Landrat Dr. Brechtel betonte in
seiner Ansprache: „Durch Ihr Engagement, durch Ihre Liebe zur Musik und zu den
Menschen haben Sie geistig Behinderten die Welt der Musik eröffnet. Ohne Ihr
Farbnotensystem und Ihre Instrumente wäre dieser Gruppe Mitmenschen besondere Klangerlebnisse
verschlossen geblieben. Vielen Dank und weiterhin alles Gute!“ Den Glückwünschen
schloss sich auch Bürgermeister Marcus Schaile an.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Wohnbau Wörth GmbH
künftig ohne Kreisbeteiligung
„Es
ist uns nicht leichtgefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber letztlich war es
ein konsequenter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, der von allen Parteien im
Kreistag mitgetragen wurde. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.02.2019
dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt“, informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel
über die im November 2019 vollzogene Veräußerung der Geschäftsanteile an der
Wohnbau Wörth GmbH.
Der
Landkreis Germersheim hatte die Wohnbau zu Beginn der 60er Jahre mit gegründet
und war daran bis zum Schluss mit ca. 6 Prozent beteiligt „Wir haben unseren
Anteil für rund 1,4 Mio. Euro an die Stadt Wörth verkauft. Die Veräußerung
stellt einen Teil der Konsolidierungsmaßnahmen dar, zu denen sich der Landkreis
bereits 2012 mit dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz
bekannt hatte. Ich sehe das als aktiven Beitrag, unsere Schulden im
Liquiditätsbereich zu verringern. Hintergrund ist die mangelhafte
Finanzausstattung durch das Land, die bei uns zu einem strukturellen Defizit geführt
hat“, fährt Brechtel weiter fort. Das strukturelle Defizit gründet sich auf die
Sozial- und Jugendhilfeleistungen, die der Landkreis verpflichtend zu tragen
hat.
„Die
schwierige Haushaltssituation lässt hier keinen weiteren Spielraum zu. Der
Landkreis hat sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Somit war der
Verkauf eine logische Konsequenz“, stellt Kreischef Brerchtel dazu fest.
„Der
Ertrag wurde in den Nachtragshaushalt 2019 eingestellt. Die Verbindlichkeiten
bei den Liquiditätskrediten werden zum Jahresende voraussichtlich 41,7 Mio.
Euro betragen, das sind 4,3 Mio. Euro weniger als zum Jahresende 2018“, so
Kreiskämmerer Martin Schnerch zur Haushaltssituation.
An der Wohnbau Wörth GmbH ist die Stadt Wörth und die Volkswohnung Karlsruhe nun zu je 50 Prozent beteiligt. Die Wohnbau Wörth GmbH verwaltet über 800 eigene Wohnungen sowie über 500 Garagen und Stellplätze. Dazu kommen weitere 136 Wohnungen und 131 Tiefgaragenstellplätze nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Tipps zur Christbaumentsorgung im
Landkreis Germersheim
Nach Weihnachten stellt
sich für viele Bürger die Frage: Wohin mit dem nadelnden Weihnachtsbaum?
Die Kreisverwaltung Germersheim gibt hierzu einige Tipps.
Grundsätzlich können
Weihnachtsbäume jederzeit an den beiden Wertstoffhöfen Bellheim und Berg
kostenlos abgegeben werden. Alternativ können Weihnachtsbäume (aber auch
größere Mengen an Heckenabfällen) am Standort des ehemaligen Wertstoffhofes
Westheim abgegeben werden. Die Wertstoffhöfe und die Annahmestelle Westheim
(ausschließlich für Grünabfälle) sind nach den Weihnachtstagen wieder normal
geöffnet. Nur am 31. Dezember (Silvester) sind sie geschlossen. Die täglichen
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender aufgeführt. Die
Annahmestelle Westheim hat die gleichen Öffnungszeiten.
Alternativ können die
Christbäume aber auch wohnortsnah an einem der vielen Häckselplätze im
Landkreis abgegeben werden. Die Öffnungszeiten der von den Gemeinden
betriebenen Häckselplätze sind über die Verbandsgemeindeverwaltungen bzw.
Stadtverwaltungen im Kreis zu erfahren.
Viele Gemeinden oder
Vereine im Landkreis organisieren aber auch die Abholung der ausgedienten
Tannenbäume im Rahmen einer Straßensammlung. Informationen hierzu findet man in
der Regel im Amtsblatt seiner Verbandsgemeinde bzw. Stadt.
Da die Weihnachtsbäume kompostiert werden, sollten sie von allem Schmuck, insbesondere von Lametta, befreit sein.
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Speyer 24/7 News, dak 25.12.2019
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv129
„Französisch A1 – Grundkurs“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 14:15 – 15:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv130
„English Refresher Course“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 16:15 – 17:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv124
„Spanisch A1 Teil 1 (GK)“ – Kurs mit Norman Gomez-Hernández: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, 1. OG, Saal 101. Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:00 – 19:30
Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 55,00
Euro/Person.
2020kv131
„Englisch A1 Teil 2“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:15 – 19:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv150
„Nähen und Schneidern – für Anfänger und
Fortgeschrittene – Kurs A“ – Kurs
mit Dagmar
Palluch: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:30 – 21:30 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.