Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Speyer
Fallzahlen
- Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 17
- Personen in Quarantäne: 29
- Stand: 24.03.2020, 9 Uhr
Bürgertelefon
Für alle nicht-medizinischen Fragen, die Ihnen unsere Homepage nicht beantwortet, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen an unserem Bürgertelefon gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist es unter der Tel. 0 62 32 – 14 13 12 von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
aufgrund der vielen Anfragen, die uns täglich zum Thema Coronavirus erreichen, haben wir ein FAQ, eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, erstellt. Sie finden es hier: FAQs zu Coronavirus
Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt in Kraft – Geänderter Ablauf im Abstrichzentrum – Fieberambulanz wird eingerichtet
Speyer – Am Montag, 23.02.2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen, die einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Landesverordnung wird die seitens der Stadt Speyer zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkunft: „Ich freue mich, dass es nun landesweit einheitliche Regelungen gibt. Um die Infektionskurve abzuflachen und somit unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Eine klare und einheitliche Vorgehensweise kann uns dabei nur entgegen kommen“. In der praktischen Umsetzung bringt die Landesverordnung keine wesentlichen Neuerungen mit sich, da mit den letzten Allgemeinverfügungen bereits im Kern gleichlautende Regelungen getroffen worden waren.
Aufgrund steigender Fallzahlen in Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis findet im Abstrichzentrum in der Halle 101 ab sofort keine Vorselektion der Patient*innen mehr statt. Das bedeutet, dass jede*r Patient*in mit entsprechender Symptomatik abgestrichen wird, unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder dem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person. Weiterhin unabdingbar ist allerdings die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hausarzt, um einen Termin im Abstrichzentrum zu vereinbaren. Nur dadurch lassen sich vor Ort Warteschlangen vermeiden.
Darüber hinaus hat der Aufbau einer Corona-/bzw. Fieberambulanz in der Sporthalle-Ost begonnen. Die Stadt Speyer, Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz, hat mit Unterstützung des Schaustellerverbandes Speyer e.V. heute bereits die nötige Infrastruktur eingerichtet. Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnen sich Dr. Maria Montero-Muth und die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Die Fieberambulanz aufsuchen können Patient*innen, die bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ihre Erkrankung im Grunde zuhause auskurieren, die aber ein Patient-Arzt-Gespräch bzw. eine entsprechende Medikation benötigen. „Ich unterstütze die Initiative von Dr. Maria Montero-Muth sehr gerne, weil dadurch sowohl die bedarfsgerechte Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch der Schutz der Personen gewährleistet werden kann, die mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen einen Hausarzt aufsuchen“, betont die Oberbürgermeisterin.
Sobald in den kommenden Tagen der Eröffnungstermin der Fieberambulanz feststeht, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.
Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020
Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Nürnberg / Deutschland – Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden.
Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.
Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX.
Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der BA und der Integrations-/ Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzeigejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Bei einer Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020
Coronavirus-Bekämpfung: Hochschulen stellen auf minimalen Betrieb um
Rheinland-Pfalz – Ausgehend von der Vereinbarung der Bundesregierung und der Landeschefinnen und -chefs über die weitere Vorgehensweise bei der Corona-Bekämpfung sind die öffentlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz in einen Grundbetrieb übergegangen. Systemerhaltende Bereiche sowie Online-Angebote für die Lehre werden weiterhin aufrechterhalten und weiterentwickelt.
So beschlossen die Hochschulen in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium, die Standorte weitgehend für den Publikumsverkehr zu schließen. Nahezu alle in zentraler und dezentraler Bewirtschaftung stehenden Gebäude sind nur Berechtigten zugänglich. Die Beschäftigten sollen so weit wie möglich ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen. Die Beratung für die Studierenden und die Mitarbeiter findet bereits telefonisch oder online statt und wird fortgesetzt. Dringend notwendige Infrastrukturen wie Rechenzentren, bestimmte Labore und Forschungsanlagen bleiben funktionsfähig. Die entsprechenden Regelungen sollen bis auf Weiteres gelten.
Weitere Informationen zur Umsetzung vor Ort finden sich auf den entsprechenden Corona-Informationsseiten der jeweiligen Hochschulen.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
25.03.2020
Corona: Ludwigshafen trifft Vorbereitungen für Behelfskrankenhäuser – Stadtverwaltung bittet um Hilfe von Ärztinnen, Ärzten und Pfleger*innen
Ludwigshafen – Für den Fall dass die Fieberambulanz und die Krankenhäuser die steigende Zahl der Covid-19-Patient*innen nicht versorgen können, bereitet sich die Stadt Ludwigshafen auf die Errichtung von Behelfskrankenhäusern vor.
Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Coronavirus immer einen Schritt voraus zu sein. „Wir bereiten uns auf solch ein Szenario vor, hoffen aber, dass es letztlich nicht eintritt. Gleichwohl rufe ich alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen“, so Sozialdezernentin Beate Steeg.
Um über ausreichend Personal zu verfügen, wird die Unterstützung durch Ärztinnen, Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst benötigt.
Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Stadtverwaltung Ludwigshafen in Verbindung zu setzen.
Die Meldung kann telefonisch erfolgen, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504 6000 oder per E-Mail an die Adresse helfer.corona@ludwigshafen.de. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.
Europaflagge als Zeichen der Solidarität und Mitgefühls
Am Ludwigshafener Rathaus weht seit Montagdie Europa-Flagge. „Wir wollen ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls setzen. In dieser Zeit, in der jedes Land und jede Kommune gegen das Coronavirus kämpft, müssen wir noch stärker zusammenhalten. Mit unseren Gedanken sind wir bei unseren Freunden in Italien und Frankreich und überall in Europa und auf der Welt, wo Menschen leiden, aber auch helfen, wo menschliche Tragödien geschehen, aber auch das Licht der Solidarität leuchtet“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Die OB dankt allen Menschen, die sich an die Regelungen der Behörden halten, die Sozialkontakte meiden, Abstand halten und mit Vernunft, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Solidarität den Herausforderungen begegnen. „Ich danke ganz herzlich den vielen Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen auch in diesen Tagen funktioniert. Mitarbeiter*innen in Supermärkten und Gesundheitszentren, in der Pflege oder in der Logistik, meinen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, Feuerwehren und Polizei, um nur einige Beispiele zu nennen. Ich danke unseren Bürger*innen für Ihr Verständnis und ihre Solidarität. Bitte bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund“, so der Appell der OB.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020
Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten
Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.
Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Nürnberg / Deutschland – Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.
Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020
Papst ruft auf zu Gebet gegen Corona
Papst Franziskus ruft zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf – Sondersegen „Urbi et orbi“ für Freitag angekündigt
Rom (Italien) / Weltweit – Papst Franziskus ruft alle Christen weltweit für nächsten Mittwoch zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf. Um 12 Uhr sollten sie einen Moment innehalten und ein Vaterunser beten, schlug er bei seinem Angelusgebet am Sonntag vor.
Außerdem kündigte der Papst, dessen Worte aus der Privatbibliothek des Apostolischen Palastes im Live-Stream nach draußen übertragen wurden, einen Gebetsgottesdienst gegen das Corona-Virus an. Dabei will er am kommenden Freitagabend auch einen speziellen Segen „Urbi et Orbi“ erteilen.
„In diesen Tagen der Prüfung, während die Menschheit vor der Bedrohung durch die Pandemie zittert, möchte ich allen Christen vorschlagen, gemeinsam ihre Stimme zum Himmel zu erheben“, so Franziskus. „Ich lade alle Oberhäupter der Kirchen und die Führer aller christlichen Gemeinschaften sowie alle Christen der verschiedenen Konfessionen ein, den Allerhöchsten, den allmächtigen Gott anzurufen und gleichzeitig das Gebet zu sprechen, das Jesus, unser Herr, uns gelehrt hat.“
Darum lade er alle ein, am Mittwoch, dem 25. März, mittags das Vaterunser zu beten. „An dem Tag, an dem viele Christen der Verkündigung der Geburt Jesu an die Jungfrau Maria gedenken, möge der Herr das einmütige Gebet aller seiner Jünger hören.“
Bistum Speyer
25.03.2020
Stadt Landau: Aktuelle Meldungen – Stand: 24. März 2020, 12 Uhr
Neue landesweite Corona-Bekämpfungsverordnung: Betreten von Parks und Grünanlagen in Landau unter Beachtung bekannter Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt
Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverfügung der Stadt Landau bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Grünanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen – allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote in der Stadt Landau finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite
#supportyourlocals: Stadt Landau erstellt Übersicht von Unternehmen mit Abhol- und Lieferdiensten
Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie: Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch Landauer Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Betriebe haben reagiert und bieten jetzt Liefer- und Abholservices an oder haben ihren eigenen Onlineshop eröffnet. Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet derzeit an einer umfassenden Zusammenstellung der Landauer Angebote und hat dafür rund 1000 Unternehmen per E-Mail angeschrieben. Die Übersicht wird in Kürze auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/lieferservice zu finden sein.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont, wie wichtig es sei, die Angebote der lokalen Unternehmen zu nutzen und ruft die Landauerinnen und Landauer dazu auf, gerade in dieser schwierigen Zeit zusammenzuhalten. „Wir alle möchten künftig wieder durch unsere attraktive Innenstadt bummeln, einen Kaffee auf dem Rathausplatz oder das Essen in unseren Restaurants genießen. Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, unsere Unternehmen so gut es geht zu unterstützen und dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern.“
Landauer Unternehmen, die Abhol- und Lieferdienste anbieten oder einen Onlineshop haben und bislang nicht von der Wirtschaftsförderung angeschrieben wurden, werden gebeten, sich per E-Mail bei kristina.bollinger@landau.de zu melden.
Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau sagt Kindertag 2020 ab
Die Stadt Landau hat angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Kindertag abzusagen. Der 28. Landauer Kindertag hätte am Samstag, 6. Juni, in der Innenstadt stattfinden sollen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020
Nach Inkrafttreten von neuer landesweiter Corona-Bekämpfungsverordnung: OB und Landräte in Landau, SÜW und Germersheim begrüßen einheitliche Regelungen
LK SÜW & GER / Stadt Landau – Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel begrüßen, dass damit landesweit einheitliche Regelungen in Kraft getreten sind, die in etwa denen entsprechen, die in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim bereits seit mehreren Tagen gelten. Der OB und die beiden Landräte teilen mit, dass die drei Gebietskörperschaften ihre eigenen Verfügungen aus diesem Grund nun zurückziehen.
„Wir sind froh über die neuen einheitlichen Regelungen, die dem Schutzniveau entsprechen, das wir mit unseren Verfügungen im Interesse der Menschen in unserer Region bereits einige Tage zuvor erreicht hatten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig. Die drei Verwaltungschefs betonen aber auch, dass es richtig und wichtig gewesen sei, in der Südpfalz bereits früh deutliche Verbote im Kampf gegen das Corona-Virus auszusprechen. „Die Gefahr, die von dem Virus ausgeht, ist für viele Menschen noch immer unwirklich und schwer zu fassen. Im benachbarten Frankreich allerdings sind die Auswirkungen bereits traurige Realität. Wir versuchen in der Südpfalz daher alles, um bestmöglich auf eine Ausbreitung der Infektionslage und einen schnellen Anstieg von Erkrankten vorbereitet zu sein“, so der OB und die beiden Landräte.
Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und den bisherigen Allgemeinverfügungen in Landau, SÜW und Germersheim gibt es nur kleinere Unterschiede in den Details. Wichtigste Faustregel bleibt aber: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet.
Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den jeweiligen Startseiten.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020
Neue Öffnungszeiten ab Dienstag im Testzentrum für begründete Corona-Verdachtsfälle der Stadt Landau sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
Landau – Der Ansturm auf das gemeinsame Corona-Testzentrum in Landau war auch am Montag weiterhin sehr groß. Daher werden die Öffnungszeiten ab Dienstag, 24. März, erweitert. Die Station öffnet in dieser Woche zu folgenden Zeiten:
- Dienstag, 24. März, 12 bis 19 Uhr
- Mittwoch, 25. März, 10 bis 19 Uhr
- Donnerstag, 26. März, 10 bis 19 Uhr
Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Testzentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus, testen lassen können. Es ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, der Hilfsorganisationen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – und jetzt auch durch Unterstützung der Bundeswehr – dafür unser herzliches Dankeschön“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD).
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis liegt zwei Tage später vor und kann telefonisch beim Hausarzt bzw. der Hausärztin erfragt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern. Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020
Mannheim: 14. Aktuelle Information zu Corona, 23.03.2020
- Aktuelle Fallzahlen
- Allgemeinverfügung
- Friedhöfe
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 147
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 23.03.2020, 16.00 Uhr, 19 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Die 19 heute neu nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 147.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Allgemeinverfügung
Die Stadt Mannheim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Betretungsverbot für diverse öffentliche Plätze vorsieht.
Die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot ist auf der städtischen Homepage unter: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/allgemeinverfuegung-betretungsverbot verfügbar. Die Stadt Mannheim wird weiter nach Lage entscheiden. Wir bitten die Bevölkerung dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Plätze zu meiden.
3.) Friedhöfe
Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Es wird jedoch gebeten, zu beachten, dass die Beauftragung eines Sterbefalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Hierzu können die Friedhofsbetriebe unter der Telefonnummer 0621 3377 200 kontaktiert werden.
Stadt Mannheim
25.03.2020
Lesestoff in Corona-Zeiten: Stadtbibliothek Landau stellt Onleihe-Angebot kostenlos zur Verfügung
Landau / Stadtbibliothek – Lesen ohne Ende: Obwohl die Stadtbibliothek Landau aktuell nicht zugänglich ist, bleibt die Ausleihe von digitalen Büchern, Hörspielen und Zeitschriften über die Onleihe Rheinland-Pfalz weiter möglich. Und zwar nicht nur für diejenigen, die bereits Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek sind – sondern ab sofort und bis Mittwoch, 20. Mai, für alle mit Wohnsitz in Landau oder dem Landkreis Südliche Weinstraße kostenlos. Das geben Kulturdezernent Dr. Maximilian Ingenthron und die Leiterin der Stadtbibliothek, Amelie Löhlein, jetzt bekannt.
Die Onleihe Rheinland-Pfalz ist als virtuelle Zweigstelle der Bibliothek über die Homepage www.onleihe-rlp.de erreichbar. Rund um die Uhr können zahlreiche digitale Medien wie E-Books, Hörbücher und elektronische Zeitschriften bezogen werden. Diese sind dann beispielsweise auf dem heimischen PC oder Tablet nutzbar. Interessierte können sich telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 oder mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten per E-Mail an stadtbibliothek@landau.de für die Nutzung der Onleihe anmelden.
Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach Ablauf der Aktion weiter nutzen möchte, muss anschließend ein kostenpflichtiges Benutzerkonto beantragen. Dieses kostet für Kinder bis 14 Jahren 4 Euro und für Erwachsene 28 Euro pro Jahr. Unter allen Neuzugängen, die dann dauerhaft Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek werden, werden drei Buchgutscheine verlost.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020
Die Stadt Ludwigshafen gewährt „unkomplizierten Zahlungsaufschub“ von städtischen Forderungen für wirtschaftlich von der Corona-Krise Betroffene
Ludwigshafen – Angesichts der jüngsten Entwicklungen gewährt die Stadt Ludwigshafen, allen wirtschaftlich stark von der Corona-Krise Betroffenen zur Existenzsicherung, in begründeten Fällen auf Antrag, einen Zahlungsaufschub von städtischen Forderungen zunächst bis 30. September 2020. Zinsen und Säumniszuschläge werden hierfür nicht erhoben. Die schriftlichen Anträge sind formlos, insbesondere bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung, zu stellen.
Auch wenn die Entscheidungen jeweils einzelfallbezogen getroffen werden, soll über begründete Anträge unbürokratisch entschieden werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird.
Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zum Ende des Zahlungsaufschubs noch nicht geändert haben, kann ein entsprechender Folgeantrag gestellt werden, über den ebenfalls „in gleicher Weise“ dann entschieden wird.
„Wir wollen als Stadt hier schnell und unbürokratisch helfen. Die Lage ist ernst und stellt Menschen und Unternehmen teilweise vor existenzielle Probleme, weil das Einkommen wegbricht.
Daher haben wir uns als Stadtvorstand entschieden, allen soweit wie möglich unter die Arme zu greifen. Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl sind das Gebot der Stunde“, erklären Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Kämmerer Andreas Schwarz den Schritt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis schließt nun alle Wertstoffhöfe
Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, nun alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Dienstag, 24. März 2020, zu schließen.
Seit Donnerstag, 19. März 2020, galt noch die Ausnahmeregelung, dass eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie möglich war. Um den Anforderungen, der am Freitag ergangenen Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte gerecht zu werden, müssen nun alle Wertstoffhöfe geschlossen werden. Eine Ausnahmeregelung trifft hier nicht zu.
Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen – auch Grünschnitt – läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
25.03.2020
Stadt Heidelberg / Coronavirus:
„Es kommt jetzt auf uns alle an“
Offener Brief des
Oberbürgermeisters an alle Heidelbergerinnen und Heidelberger
Mit einem offenen Brief hat sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner am 23. März 2020 an alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger gewandt und ihnen seinen Dank angesichts der notwendigen harten Einschnitte in das öffentliche Leben ausgesprochen: „Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Das hilft uns allen enorm. Bitte verhalten Sie sich weiter so. Bleiben Sie zu Hause. Vermeiden Sie Kontakte, wo es nur geht. Halten Sie Abstand. Halten Sie Kontakt zu Bekannten, Freunden, Eltern, Großeltern – aber bitte per Telefon oder Soziale Medien.“
Würzner appelliert in seinem Brief erneut an die Verantwortung jedes Einzelnen und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger untereinander, die es in dieser Ausnahmesituation brauche: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Deshalb meine Bitte: Machen Sie mit. Helfen Sie Menschen, die Unterstützung benötigen. Wir leben in einer starken Gemeinschaft. Gemeinsam kommen wir am besten durch diese schwierige Zeit“, schreibt Würzner.
Unter anderem verweist das Stadtoberhaupt dabei auf die am gestrigen Sonntag zwischen Bund und Ländern vereinbarte Regelung, dass sich Bürgerinnen und Bürger nur noch zu zweit oder als Familie im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Solche harten Maßnahmen, so Würzner, seien notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren und ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen.
Heidelberg habe das große Glück, mit dem Universitätsklinikum eine der größten und besten Kliniken in ganz Deutschland zu haben. In seinem Brief dankt Würzner allen Beschäftigten im Gesundheitssektor, aber auch jenen, durch deren Einsatz das öffentliche Leben am Laufen gehalten werde: von der Kassiererin im Supermarkt bis hin zur Erzieherin in der Notbetreuung oder den Mitarbeitern der Müllabfuhr. Ausdrücklich lobt Würzner auch das solidarische, freiwillige Engagement, das sich in den Krisentagen in Heidelberg entwickelt habe: „Es gibt wunderbare Initiativen. Vereine, Kirchengemeinden, Jugendorganisationen oder einfach einzelne Nachbarn bieten ihre Hilfe an. Sie zeigen: Auch wenn Ihr das Haus nicht verlassen könnt, seid Ihr nicht allein. Wir sind für Euch da. Das ist großartig. Das macht unsere Heimat aus.“
Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
Die Bundesregierung hat am Sonntag, 22. März 2020, gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Heidelberg bereits gültig.
Neu hinzugekommen ist ein weitgehendes Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind künftig Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
Die Maßnahme gilt ab Montag, 23. März 2020, für mindestens zwei Wochen. Familien oder Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, können weiter zusammen auf die Straße. Polizei und Stadt werden diese Regelung streng kontrollieren und bei Nichtbefolgung sanktionieren. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Das gilt insbesondere für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Ausgenommen von dem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Außerdem gilt das Verbot auch nicht für Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
Das Bürger- und Ordnungsamt (Kontakt: buergeramt@heidelberg.de) kann aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten zulassen.
Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum Infektionsschutz zulassen.
Die Regelungen zur Gastronomie bleiben in Heidelberg wie bereits bekannt bestehen: Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art ist untersagt. Ausnahmen gibt es nur für Gaststätten, die ausschließlich einen Take-Away-Service / Mitnahme-Service anbieten.
Die nun auch bundesweit geltende Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnlichen Betrieben mit nahem Körperkontakt, galten in Heidelberg bereits seit der vergangenen Woche.
Die komplette Version der seit Montag, 23. März 2020, geltenden Regelungen der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gibt es unter www.heidelberg.de/coronavirus
Corona-Krise: „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ zur Unterstützung von Unternehmen
Die Stadt Heidelberg hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Heidelberger Wirtschaft geschnürt, um die Folgen der Corona-Krise für Heidelberger Unternehmen, Einzelhändler, Gastronomen und Selbstständige zu vermindern. Die „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten.
Die Maßnahmen im Überblick:
1) Finanzielle Entlastung von Heidelberger Betrieben
Alle direkten Forderungen der Stadt Heidelberg an Betriebe werden bis zum 31. Juli 2020 zinslos gestundet. Das gilt zum Beispiel für Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Mieten. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe der Unternehmen und Betriebe verhindert oder abgemildert werden. Gegenüber privaten Immobilienbesitzern, Lieferanten und anderen Vertragspartnern setzt die Stadt damit ein Zeichen und einen Appell, sich – wenn möglich – dieser Wirtschaftsoffensive anzuschließen.
2) Lotsenfunktion der städtischen Wirtschaftsförderung
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft unterstützt die Heidelberger Unternehmen durch ihre wichtige Lotsenfunktion. Das Amt übernimmt die kontinuierliche Kommunikation und stellt damit die Informationsvermittlung über wichtige Hilfsprogramme und neue Richtlinien und Verordnungen sicher. Es ist wichtiger Ansprechpartner der Betriebe in dieser Krisensituation und berät bei einer möglichst schnellen und unbürokratischen Antragsstellung sowie anschließender Ausschüttung von Finanzmitteln von Bund und Land. Sollten alle Heidelberger Kleinbetriebe diese Hilfe in Anspruch nehmen, belaufen sich diese Zahlungen auf mehr als 50 Millionen Euro.
Allein zwischen dem 16. und dem 19. März 2020 konnten mehrere Hundert Betriebe telefonisch oder schriftlich durch die Stadt Heidelberg und die Mittelstandsoffensive unterstützt und beraten werden. Die Wirtschaftsförderung ist erreichbar per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de. Sie arbeitet zudem in Kooperation mit der Rhein-Neckar-Zeitung an einer Online-Plattform für den Handel, auf der Heidelberger Geschäfte ihre Waren zur Lieferung anbieten können.
3) Kurzfristige agile Unterstützung der Betriebe
Die Stadt Heidelberg wird, sofern es die rechtlichen Vorgaben erlauben, in dieser Krisensituation im Einzelfall flexibel und unbürokratisch handeln und entscheiden. Die Wirtschaftsförderung und der Citymarketingverein Pro Heidelberg e.V. unterstützen die bereits durch Händler lancierte Offensive zur Etablierung eines lokalen Liefer- und Logistiksystems für örtliche Einzelhändler und Gastronomen. Dieser Onlinehandel soll einem kompletten Umsatzausfall von ansässigen Einzelhändlern entgegenwirken. Für Einzelhändler und Gastronomen, die noch keinen Onlineshop oder Versandservice haben und über keine Onlinepräsenz verfügen, soll ein Beratungs- und Coaching-Angebot zusammengestellt werden, um digitale Absatzwege aufzubauen.
4) Task Force Mittelstandsoffensive
Die städtische Wirtschaftsförderung steht in engem Austausch mit zahlreichen Partnern wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), lokalen Banken sowie Nachbarkommunen und -kreisen, um in dieser Situation schnell und koordiniert reagieren zu können.
5) Langfristige Belebung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Die Corona-Krise hat bereits jetzt zu derart einschneidenden Einbußen geführt, dass eine strategische Belebung der Wirtschaft in Heidelberg über einen größeren Zeitraum notwendig werden wird. Die Stadt Heidelberg plant eine Wirtschaftsoffensive mit längerfristigen Maßnahmen, die unmittelbar nach der Krise ansetzen und sowohl einzelne Wirtschaftszweige berücksichtigen als auch strukturelle Maßnahmen für die Interessen der Wirtschaft aufgreifen soll. Die Heidelberger Wirtschaft soll dadurch wieder nachhaltig gestärkt werden.
Corona-Krise: Maßnahmen zur Unterstützung von Einrichtungen und Privatpersonen
Die Stadt Heidelberg hat ein Hilfspaket mit Maßnahmen für verschiedenen Heidelberger Einrichtungen und Privatpersonen in der Corona-Krise geschnürt. Es richtet sich beispielsweise an eine Vielzahl an kulturellen und sozialen Einrichtungen in der Stadt. Es wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten. Ziel ist es, mit zunächst vorübergehenden Maßnahmen die notwendige Liquidität von Einrichtungen, aber auch Privatpersonen sicherzustellen.
Die Kernpunkte im Überblick:
- Vorzeitige Auszahlung von Zuschüssen: Zuschussempfänger könnenbereits 80 Prozent des für 2020 bewilligten Zuschusses erhalten – normal sind zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent. Von dieser Regelung profitieren alle Zuschussempfänger der Stadt, beispielsweise Kultureinrichtungen, Kindergärten in freier Trägerschaft, soziale Projekte und viele mehr.
- Fortsetzung der Abschlagszahlungen: Die monatlichen Zahlungen der Stadt an Partner bei bestehenden Verträgen laufen weiter, auch wenn die vereinbarten Leistungen – wie beispielsweise durch freie Träger in der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Kitas – nicht erfolgen können. Einzelne Zahlungen können auch vorgezogen werden.
- Zurückstellung von Forderungen der Stadt: Die Stadt bietet jedem Zahlungspflichtigen an, die Zahlung bis 31. Juli 2020 zinslos zu stunden. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Betriebe oder weitere Einrichtungen.
Nachtbürgermeisterin/Nachtbürgermeister: Auswahlverfahren liegt wegen Coronavirus auf Eis
Acht Bewerbungen eingegangen
Für die von der Stadt Heidelberg ausgeschriebene Position als Nachtbürgermeisterin oder Nachtbürgermeister sind bis zur Bewerbungsfrist am Samstag, 21. März 2020, insgesamt acht Bewerbungen eingegangen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie liegen die öffentliche Vorstellung und das Auswahlverfahren aber bis auf Weiteres auf Eis.
Stadt Heidelberg
25.03.2020
Coronavirus: 35 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 23. März 2020, 16 Uhr, 35 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.
Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.
Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020
Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (23. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 49 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 1 Person stammt aus der Verbandsgemeinde Annweiler, 5 Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, 8 Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, 2 Personen aus der Verbandsgemeinde Landau-Land, 3 Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und 12 Personen aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.
Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020
Fristverlängerungsanträge wegen der Corona-Krise
Rheinland-Pfalz – Die Finanzämter werden ab sofort Fristverlängerungsanträgen wegen der Corona-Krise von Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprechen. Diese Regelung bezieht sich auf die sogenannten Jahressteuererklärungen wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, deren Abgabefrist bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen ist oder demnächst ablaufen wird. Auf Antrag werden bereits festgesetzte Verspätungszuschläge in den Fällen der rückwirkenden Fristverlängerung erlassen.
„Als Landesregierung treten wir den Auswirkungen der Pandemie gemeinsam und mit aller Entschlossenheit entgegentreten – und zwar sowohl was die gesundheitlichen als auch was die wirtschaftlichen Herausforderungen betrifft“, sagte Finanzministerin Ahnen. Die Verlängerung von allgemeinen Fristen zum Beispiel für Stellungnahmen, Anforderung von Unterlagen und Rückfragen werden die Finanzämter auf entsprechenden Antrag großzügig handhaben. „Gleiches gilt im Umgang mit Jahressteuererklärungen von nicht steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern, denen aufgrund der aktuellen Situation die Fristwahrung erschwert ist. Neu zu setzende Fristen werden großzügig bemessen“, so die Ministerin. Aufgrund der durch die Corona-Krise angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien sei es sachgerecht, für einen gewissen Zeitraum auf die Prüfung des Verschuldens einer Fristversäumnis zu verzichten.
Bereits seit vergangener Woche können Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen.
Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt frühzeitig in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.
Für Anträge auf zinslose Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen steht auf den Homepages der Finanzämter und des Landesamts für Steuern bereits ein Antragsformular zur Verfügung. Ein Formular für Fristverlängerungsanträge wird schnellstmöglich dort abrufbar sein.
Wer bereits für MeinELSTER registriert ist, kann Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen sowie Anträge auf Fristverlängerung auch bequem online (unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg bzw. www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) stellen.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
25.03.2020
Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße setzen höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz in Kraft
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – In der Corona-Krise haben die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen. Damit liegt die Einsatzleitung für die aktuelle Lage nun bei Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt. Beraten und unterstützt werden beide vom neu eingerichteten, gemeinsamen Katastrophenschutzstab, der am heutigen Montag, 23. März, offiziell seine Arbeit aufgenommen hat.
„Die Stufe 5 ist die höchstmögliche im Katastrophenschutz“, betonen OB Hirsch und Landrat Seefeldt. „Faktisch haben wir damit den Katastrophenfall ausgerufen – den es so betitelt in Rheinland-Pfalz aber nicht gibt.“ Die Ausrufung der Stufe 5 mache noch einmal deutlich, wie ernst die Lage sei, so Hirsch und Seefeldt. „Hinter uns liegen Tage mit schweren Entscheidungen und großen Belastungen. Wir danken allen, die in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße aktuell Übermenschliches leisten, um gemeinsam die Lage beherrschen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können.“ Der gemeinsame Katastrophenschutzstab informiere sich täglich auch über die Lage im benachbarten Elsass, so OB und Landrat weiter – und dabei werde den Verantwortlichen schmerzhaft vor Augen geführt, wie schnell ein Gesundheitssystem auch in Mitteleuropa an seine Grenzen kommen könne.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020
Aufgrund der Corona-Krise: Rathaus schränkt Dienstbetrieb ein
Erreichbarkeit der Fachbereiche während der Öffnungszeiten bleibt gewährleistet/ Hotline 87-333 ist durchgehend erreichbar
Schwetzingen – Nachdem die Landesregierung am Montag, 23. März 2020, eine noch einmal verschärfte „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ veröffentlicht hat, hat auch die Stadtverwaltung Schwetzingen erneut eine Risikoabwägung getroffen. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten, sollen Sozialkontakte außerhalb des eigenen Haushalts weitgehend vermieden werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung.
Nachdem das Rathaus bereits vor einigen Tagen für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen wurde, schränkt die Stadt Schwetzingen ab Dienstag, 24. März 2020, auch den Dienstbetrieb in der Verwaltung ein. Im Rathaus und den Außenstellen wird dann eine Kernmannschaft die für die Bürger/innen wichtigen Serviceangebote aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen auch im Homeoffice arbeiten können oder in geteilten Teams abwechselnd im Rathaus arbeiten.
Um die Angebote für die Bürger/innen insbesondere in den Kernbereichen Ordnungsamt, Bürgerbüro, Standesamt und Liegenschaftsamt zu gewährleisten, werden während der gewohnten Öffnungszeiten auch weiterhin Ansprechpartner/innen vor Ort zur Verfügung stehen. Das Rathaus ist auch per Mail unter info@schwetzingen.de erreichbar. Auch das Bürger-Infotelefon unter 06202/ 87-333 ist weiterhin montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.
Weiterhin gilt: In dringenden Fällen kann mit den Mitarbeiter/innen ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 3. April 2020.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme und wünscht allen Bürger/innen gute Gesundheit!
Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020
Segensorte in Zeiten des Corona-Virus
Bistum Speyer passt Visionsprozess Segensorte an die aktuelle Lage an: Ab sofort Datenbank für Segensorte-Corona-Hilfe online
Speyer – Aufgrund des sich ausbreitenden Corona-Virus und den damit einhergehenden Schutz- und Vorbeugemaßnahmen hat das Bistum Speyer den laufenden Visionsprozess Segensorte angepasst. Ab sofort können Hilfsangebote als „Segensort“ auf der entsprechenden Homepage eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs-Sevices von Jugendgruppen für ältere Menschen oder auch digitale seelsorgliche Angebote. „Eigentlich hatten wir die Homepage so angelegt, dass Ortsgruppen hier ihre Treffen und Ergebnisse ihrer Überlegungen für die Kirche von morgen eintragen können“, erklärt Felix Goldinger, Geschäftsführer des Visionsprozesses Segensorte. „Wir erleben gerade, dass der Alltag massiv eingeschränkt ist, was für viele Menschen gravierende Auswirkungen hat. „Segensorte“ sollten aber immer schon Orte sein, die den Menschen das geben, was sie brauchen. Dafür ist Kirche da. Jetzt haben sich die Vorzeichen geändert, aber wir erleben, dass ganz viel Solidarität wächst, tolle Ideen für unterstützende Angebote entstehen und mancherorts viel kreative Energie frei wird. Trotz aller Widrigkeiten entstehen Segensorte. Wir finden: Das ist unterstützenswert. Deshalb stellen wir die Homepage als Vernetzungsplattform für Pfarreien, Verbände und Einzelpersonen zur Verfügung“, erklärt Goldinger.
Ab sofort können Hilfsangebote eingestellt werden. Sie erscheinen auf einer Landkarte und vermitteln Hilfesuchende und Helfer/-innen. Dabei sind praktische Unterstützungen wie Einkaufshilfen ebenso gefragt, wie digitale Gebetsgemeinschaften, telefonische Begleitung oder auch die Vermittlung von Hausaufgabenhelfer/-innen für Kinder, die gerade nicht am Schulunterricht teilnehmen können.
Die Datenbank ist unter der Adresse https://segensorte.de/bistum-speyer/ erreichbar. Eingestellte Hilfsangebote werden nach Prüfung auf Richtigkeit der Angaben freigeschaltet.
Bistum Speyer
25.03.2020
Coronavirus: Landrat Brechtel: Dem Virus einen Schritt voraus sein. Vorsorgemaßnahmen laufen auf Hochtouren
Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim arbeitet seit Sonntag in Stufe 5
Landkreis Germersheim – Auch der Landkreis Germersheim arbeitet seit Sonntag, 22. März, in Stufe 5 des Katastrophenschutzes. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist das kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Stufe 5 bedeutet, dass wir als Katastrophenschutzstab noch effektiver auf allen Ebenen zusammenarbeiten können. Alle Hilfsorganisationen und die Verwaltung arbeiten strukturiert zusammen, es kann auf alle Anforderungen schnell reagiert werden. Die Vorbereitungen auf eine Notlage, die hoffentlich so nie eintritt, laufen auf Hochtouren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Soweit möglich, kommen die Stabsmitglieder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in einem Raum zusammen, wenn doch, dann nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Landrat Brechtel hat angewiesen, Abstimmungen weitestgehend über Telefonkonferenzen zu treffen. „Ich weiß, dass ich mich auf die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitglieder im Rahmen des Katastrophenschutzstabes verlassen kann. Die Arbeiten werden schon seit Beginn der Krise professionell erledigt. Ihnen allen gebührt mein höchster Respekt. Danke!“, so Landrat Brechtel. Der Katastrophenschutzstab untersteht der Leitung von Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub.
Bereits aufgebaut ist eine Notpflegestation für pflegebedürftige Personen, die z.B. aufgrund von Erkrankung der Pflegekräfte nicht mehr zuhause versorgt werden. Auch eine Infekt-Bereitschaftszentrale, die ausschließlich Patienten mit Fieber annehmen wird, ist im Aufbau. Zudem laufen die Vorbereitungen für ein Notkrankenhaus. „Wir sind dem Virus noch voraus. Wir sind in der Lage, noch alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Strukturen vorzubereiten, sollte es zu einer größeren Erkrankungswelle in unserer Region kommen. Dazu stehe ich auch im engen Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern in der ganzen Region“, sagt Landrat Dr. Brechtel.
Für das Notkrankenhaus wird noch medizinisches Fachpersonal gesucht. Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 14 Uhr besetzt.
Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus
Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020
Coronavirus: Liste mit häufig gestellten Fragen verfügbar (FAQ)
Landkreise Germersheim & Südliche Weinstraße / Stadt Landau – Nach der am 20. März 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung (eingeschränkte Ausgangssperre), gehen in den Kommunalverwaltungen zahlreiche Anfragen über Mail, Facebook und das Bürgertelefon ein. Alle einzeln zu beantworten nimmt viel Zeit und Ressourcen in Anspruch, die aber auch hier gerade sehr knapp sind. Deshalb haben die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau eine gemeinsame Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt. Diese wird kontinuierlich ergänzt.
„Helfen Sie uns Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen. So können aufkommende Fragen beantwortet werden, noch bevor sie an uns herangetragen werden müssen“, betonen die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Vielen Dank und bleiben Sie gesund!“
Die FAQ-Listen finden sich unter:
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/wichtige_infos.php
www.kreis-germersheim.de/coronavirus
Auszug aus den FAQs:
Wie lange gelten die Ausgangsbeschränkungen?
Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 21.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020.
Was passiert, wenn ich von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert werde?
Sie müssen sich ausweisen und die triftigen Gründe erklären.
Warum gibt es überhaupt Ausgangsbeschränkungen?
Um die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verringern. Durch eine verlangsamte Verbreitung soll eine Überlastung der Krankenhäuser verhindert werden.
Zu welchem Zweck darf man das Haus verlassen?
Aus triftigem Grund dazu zählen …
… um zur Arbeit zu gelangen
… um sich medizinisch behandeln zu lassen (z.B. Arzt, Physiotherapeut)
… um zum Tierarzt zu gehen
… um einzukaufen, z.B. Lebensmittel, Tierbedarf, Brief- und Versandhandel, Arzneien, Drogeriebedarf
… um zur Post, Bank oder zum Geldautomaten zu gehen
… um zu tanken
… um in die Werkstatt zu gelangen
… um den eigenen Lebenspartner zu besuchen
… um sich zu erholen, Sport treiben (siehe unten)
Was ist sicher kein triftiger Grund?
- Besuch von Freunden und Bekannten
- Besuch von Partys
- Besuch des Friseurs
Wie soll man sich als „Getrenntlebende“
verhalten?
Trennungskinder und
ihre Eltern, die das sogenannte Wechselmodel leben, die Kinder also räumlich
und zeitlich abwechselnd bei beiden Elternteilen zuhause sind, können weiterhin
ihre gewohnten Abläufe beibehalten. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten und
Wege mit ihren Kindern zur Wohnung des anderen Elternteils. Weiterhin möglich
sind auch Kontakte des getrennt lebenden Elternteils zu seinen Kindern. Bitte
beachten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften und halten Sie diese
möglichst streng und konsequent ein. Auch sollte körperliche Nähe auf ein
Minimum reduziert werden.
Sollten Sie eine Beratung bezüglich der Ausgestaltung der Kontakte mit den Kindern wünschen, steht Ihnen die Beratungsstelle der AGFJ unter folgenden Kontaktdaten werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, E-Mail tsb-suew@agfj-Pfalz.de oder Tel. 06341/6741832 – in besonders dringenden Fällen zusätzlich unter 0152/56444353.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in einem gesonderten Menüpunkt unter „Häufig gestellte Fragen“.
Darf ich als Pendler in Fahrgemeinschaften fahren?
Da in einem Auto der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann, sind solche Fahrten nicht erlaubt.
Ich wohne im Elsass und möchte in Deutschland einkaufen?
Dies ist ausdrücklich verboten! Das Elsass ist ein Krisengebiet und wir bitten selbst Pendler, sofern irgendwie möglich, nicht in die Bundesrepublik einzureisen.
Darf ich als Handwerker oder Dienstleistungsunternehmer noch arbeiten?
Wenn bei der Arbeit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, keine Gruppen unter den Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorrichtungen sichergestellt sind, dürfen diese Leistungen erbracht werden.
Wir ziehen gerade um. Darf ich das und dürfen mir Freunde helfen?
Wir empfehlen, sofern möglich, jegliche Zusammenkünfte zu vermeiden und Umzüge zu verschieben. Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen, dürfen gemeinsam einen Umzug vornehmen. Wir raten dringend davon ab, gemeinsam mit Freunden oder Bekannten den Umzug vorzunehmen, da der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn es unumgänglich ist, achten Sie bitte unbedingt auf die bekannten Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Masken, Handschuhe, Hygiene …)
Mein Partner, meine Partnerin wohnt nicht mit mir im selben Haushalt. Darf ich sie/ihn noch besuchen?
Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Wenn Sie die Besuche nicht vermeiden wollen, beachten Sie bitte die Vorschriften zur Hygiene (vor der Begrüßung Hände waschen) und versuchen Sie in den nächsten Tagen oder Wochen den Aufenthalt auf einen Haushalt zu begrenzen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Sohn oder die Tochter den Partner besuchen möchte. Auch in diesem Fall gilt die Empfehlung, dass der Aufenthalt vorwiegend in einem einzigen Haushalt stattfinden soll und das Pendeln zwischen zwei Familien vermieden wird. Aufenthalte in der Familie, in der nicht die überwiegende Zeit verbracht wird, sollten möglichst kurz und mit dem gebotenen Sicherheitsabstand gehalten werden.
Kann ich privat noch Besuche empfangen?
Nein. Soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.
Wenn ich auf der Straße Bekannten begegne, darf ich mich mit diesen unterhalten, wenn der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt?
Öffentlicher Raum ist zügig zu durchschreiten. Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt.
Darf ich noch Immobilien besichtigen?
Als Makler dürfen Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden sollen, noch betreten werden (z.B. um einen Film zu drehen oder Fotos anzufertigen). Besichtigungen sind nicht gestattet.
Ich nehme wahr, dass viele Gastronomen oder Eisdielen noch einen Straßenverkauf anbieten. Ist dies gestattet?
Eisdielen ist ein Straßenverkauf explizit untersagt. Das sieht eine Verfügung des Landes vor. Gastronomen, Bäcker oder Imbissständen wird empfohlen innerhalb des Ladengeschäftes aber auch im Straßenbereich (!) Markierungen anzubringen, die einen Sicherheitsabstand vorsehen. Lieferdienste müssen ebenfalls den Sicherheitsabstand wahren.
Empfiehlt es sich bargeldlos zu zahlen?
Stifte zum Unterschreiben oder Geräte mit Pin-Eingabe sind unter Umständen stärker kontaminiert als Bargeld. Wenn bargeldloses Bezahlen ohne Kontakt mit Geräten nicht möglich ist, dann empfiehlt es sich im Anschluss direkt die Hände zu waschen oder sofern möglich zu desinfizieren (einige Märkte bieten hier Vorrichtungen an).
Darf ich in den Wald und darf ich mit dem Auto auch in ein entfernt gelegenes Waldgebiet fahren, um dort spazieren zu gehen?
Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.
Darf ich noch mit dem Fahrrad fahren und draußen laufen oder joggen gehen?
Ja – allerdings nicht in der Gruppe, sondern nur alleine oder maximal mit Menschen, die im selben Haushalt leben.
Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen/Radfahren/Joggen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen oder fahren Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge/Fahrten mit dem Rad im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.
Ich sorge mich um Menschen, die obdachlos sind.
Jede Kommune verfügt über Einrichtungen, die zur Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind. Vermittelt werden diese über die Verwaltungen der Verbands- und Stadtverwaltungen.
Sind medizinische Behandlungen in privaten Praxen oder im häuslichen Umfeld möglich?
Wenn es sich um medizinische und nicht um kosmetische Behandlungen handelt (z.B. medizinische Fußpflege), dann ist dies nach wie vor erlaubt. Die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (Mundschutz, Einmalhandschuhe …).
Ich nehme wahr, dass sich viele Menschen in Bau- und Gartenmärkten aufhalten und dort einkaufen. Weshalb ist das erlaubt?
Das Land Rheinland-Pfalz hat nach Abwägung der Vor- und Nachteile den Entschluss gefasst, dass Bau- und Gartenmärkte geöffnet bleiben können. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten soll verhindern, dass sich zu viele Menschen zur gleichen Zeit in einem Markt aufhalten. Die Marktbetreiber sind angehalten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Besucher und Mitarbeiter geschützt bleiben.
Darf man auf den Friedhof gehen?
Ja, jedoch nur alleine, zu Zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Abstand: mind. 1,5 m gegenüber anderen Besuchern.
Darf man an Bestattungen teilnehmen?
Bestattungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt (verwandt
und verschwägert bis 2. Grad).
Die Höchstgrenze von fünf Personen gilt nicht, aber die Einhaltung eines
Abstandes 1,5 m.
Stimmt es, dass nur noch Feuerbestattungen erlaubt sind?
Feuerbestattungen sind zurzeit eine sinnvolle Empfehlung, Erdbestattungen sind allerdings derzeit noch gestattet.
Können Jäger ihren Aufgaben weiterhin nachgehen?
Jagd und Hege dienen dem Wald und seiner Bewohner und sind daher zulässig. Erlaubt ist aber nur die Einzeljagd, keine Drück- oder Treibjagden.
Dürfen Psychologen/Psychotherapeuten Hausbesuche durchführen?
Ja, Psychologen/Psychotherapeuten dürfen Hausbesuche machen, um Therapiegespräche zu führen. Die Hygienevorschriften sind im besonderen Maße zu beachten.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020
Corona-Virus: Übersicht über die Hilfsangebote in Schwetzingen
Schwetzingen – In Schwetzingen gibt es aktuell bereits mehrere Vereine und Organisationen, die unbürokratische Hilfe in der Corona-Krise für Mitbürger/innen anbieten.
Die Malteser Ortsgruppe Schwetzingen bieten einen kostenlosen Einkaufsservice für ältere Menschen in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim an (Infotelefon: 06202 – 5873680; Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr). Mehr Infos dazu unter: www.malteser-schwetzingen.de
Auch die Sportvereine TSV Oftersheim, TV 64 Schwetzingen und die Handballer der HG Oftersheim/Schwetzingen bieten kostenlos Hilfsangebote an (Telefon 06202 – 9384880, Montag bis Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr).
Hilfe gibt es bei: Erledigung von Einkäufen, Abholung von Medikamenten, Behördliche Botengänge, Postsendungen abholen/abgeben.
Über die Facebook Gruppe „Corona in Schwetzingen – Schwetzingen hilft“ werden Hilfsbedürftige und Freiwillige zusammengebracht und Hilfsangebote veröffentlicht.
Weitere Hilfsangebote – zum Beispiel der Kirchen – sind in Planung.
Auch das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen vermittelt gerne Helfer oder steht für Fragen zur Verfügung (generationenbuero@schwetzingen.de; Tel: 06202 – 87 494, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020
Coronavirus: Reiserückkehrer sollen sich beim Gesundheitsamt melden
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Um das notwendige Verwaltungsverfahren durchzuführen und damit eine Verdienstausfallentschädigung möglich zu machen, bittet das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße alle Reiserückkehrer, sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.
Dies betrifft insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit dem 9. März aus Ägypten, Marokko, Südafrika, Spanien, Italien und Österreich, aber auch aus anderen Ländern, eingereist sind.
Das Gesundheitsamt ist per E-Mail unter gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de erreichbar.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020
Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 23. März 2020, 12 Uhr
Die Stadt Landau informiert: Friedhöfe bleiben geöffnet – Beisetzungen werden weiter durchgeführt – Trauerhallen sind geschlossen
Landau – Der Hauptfriedhof wie auch die Friedhöfe in den Landauer Stadtdörfern bleiben trotz des aktuell geltenden Betretungsverbots für öffentliche Orte weiter geöffnet. Das teilen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mit. So soll gerade älteren Menschen in den aktuell schwierigen Zeiten nicht die Möglichkeit genommen werden, zu trauern bzw. am Grab von verstorbenen Angehörigen Trost zu finden.
Allerdings gelten auch auf den Friedhöfen die bekannten Einschränkungen: Das Betreten ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Besucherinnen und Besuchern ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
Beisetzungen werden in Landau weiter durchgeführt. Allerdings sind maximal fünf Personen zur Trauerfeier zugelassen und die Trauerhallen auf dem Hauptfriedhof sowie in den Stadtdörfern bleiben vorerst geschlossen.
Sie fragen, wir antworten: Stadt Landau stellt FAQ zum Thema Corona online
Was ist auf? Was zu? Darf ich noch mit dem Hund raus? Und welche Regelungen gelten für Handwerksbetriebe? Rund um die Corona-Krise und vor allem das im Stadtgebiet geltende Betretungsverbot von öffentlichen Orten erreichen die Stadtverwaltung Landau täglich zahlreiche Anfragen auf verschiedenen Kanälen. Die häufigsten Fragen werden nun als FAQ auf der städtischen Internetseite beantwortet. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich direkt auf der Startseite unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.
Darüber hinaus werden natürlich auch öffentliche Kommentare sowie Persönliche Nachrichten auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt weiter beantwortet.
Das gemeinsame Bürgertelefon mit dem Landkreis Südliche Weinstraße ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und an den Wochenenden von 10 Uhr bis 12:30 Uhr unter der 06341/940 555 erreichbar.
Kreative Hilfe in Zeiten von Corona: Landauer Vinzentius-Krankenhaus ruft zum Nähen von Atemschutzmasken auf
Landau hilft – und wird dabei kreativ: Das Vinzentius-Krankenhaus ruft zu einer ganz besonderen Hilfsaktion auf und bittet die Landauerinnen und Landauer darum, Atemschutzmasken für das Klinikpersonal zu nähen. „Um unseren Vorrat an persönlicher Schutzausrüstung zu strecken, bis wieder zertifizierte Originalware in ausreichender Menge verfügbar ist, bitten wir Angehörige, Freunde und die Bevölkerung um Mithilfe“, schreibt das Krankenhaus in seiner Mitteilung.
Zum Hintergrund: Selbstgenähte Atemschutzmasken können nicht in allen Fällen eingesetzt werden, helfen jedoch dabei, die Weiterverbreitung der Corona-Infektion durch symptomfreie Trägerinnen und Träger zu vermindern. So stattet das Krankenhaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem einfachen Atemschutz aus, um Übertragungen per Tröpfcheninfektion einzuschränken.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch freut sich über die aktuelle Hilfsbereitschaft in der Stadt Landau und dankt allen, die sich in diesen schweren Zeiten in den Dienst der Allgemeinheit stellen – sei es durch Nachbarschaftshilfe, Einkaufsservices oder die neue, kreative Hilfsaktion des Vinzentius-Krankenhauses. „Das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern leistet derzeit Übermenschliches – die Nähaktion, die in den Sozialen Medien so häufig geteilt wird, stellt auch eine kleine Geste der Wertschätzung für diese wichtige Arbeit dar.“
Wer selbstgenähte Atemschutzmasken spenden möchte, kann diese in einen verschlossenen Container rechts vor dem Haupteingang des Krankenhauses werfen. Alle gespendeten Masken werden vor der Nutzung noch einmal hygienisch gewaschen und aufbereitet.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Nähen finden sich unter www.vinzentius.de direkt auf der Startseite.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020
Corona-Pandemie: Raab fordert Finanzhilfen für Radio, Fernsehen und Presse
Mainz / Rheinland-Pfalz – „Radio, Fernsehen und die Presse sind für die Versorgung der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen von erheblicher Bedeutung – auf bundesweiter, landesweiter, regionaler und lokaler Ebene. Dies gilt insbesondere jetzt, wo wir die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst eindämmen wollen. Die Medien helfen, Desinformationen und Fake News entgegenzutreten. Gleichzeitig stehen viele Medienunternehmen in der aktuellen Situation – insbesondere durch wegbrechende Werbeeinnahmen – vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Ich appelliere daher an den Bund, bei den nun anlaufenden Hilfsprogrammen die Bedürfnisse der Radio-, Fernseh- und Presseunternehmen zu berücksichtigen und die Unternehmen in die Hilfsprogramme einzubeziehen“, sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab anlässlich der für heute vorgesehenen Beratungen im Bundeskabinett zu milliardenschweren Hilfsprogrammen für die Wirtschaft. Staatssekretärin Raab koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
„Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es unbedingt notwendig, dass das journalistische Arbeiten, die Berichterstattung und die Verbreitung der Inhalte sichergestellt werden. Rundfunk und Presse werden daher auch in der Aufzählung der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen zu Recht als kritische Infrastruktur genannt. Ihre Funktionsfähigkeit muss – von der Herstellung der Inhalte bis hin zu deren Verbreitung – weiterhin erhalten bleibt. Wir befinden uns hierzu auch in einem engen Austausch mit den Landesmedienanstalten, damit Informationen und Hilfen schnellstmöglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so die Staatssekretärin.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.03.2020
13. Aktuelle Information zu Corona, 22.03.2020
- Aktuelle Fallzahlen
- Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
- Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 128
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 22.03.2020, 16.00 Uhr, zwölf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. In einem der zwölf Fälle wird die infizierte Person stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 128.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten unter anderem aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
Die Bundesregierung hat am Sonntag gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim bereits gültig, einzelne kommen noch hinzu:
So wurde ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Dieses besagt, dass man künftig nur noch zu zweit draußen unterwegs sein darf, statt wie zuvor in Baden-Württemberg zu dritt. Durch diese Maßnahme soll das bislang leider nach wie vor als problematisch beobachtete Treffen in Gruppen unterbunden werden. Erlaubt ist jedoch auch weiterhin, mit der Kernfamilie, also der Familie, mit der man in einem Haushalt lebt, rauszugehen.
Wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt – also beispielsweise im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, beim Spazierengehen oder beim Nutzen des ÖPNV – ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden, wie für Einkäufe, den Weg zur Arbeit und zu Notbetreuung, für Hilfe für andere, erforderliche Prüfungen und Termine, für den Gang zum Arzt oder zur Apotheke, aber auch individueller Sport und Bewegung im Freien, sofern die Personenbegrenzungen eingehalten werden, sind erlaubt.
Die Regeln hinsichtlich Gastronomie bleiben in Mannheim wie bereits bekannt bestehen: Sämtliche Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, lediglich Lieferdienste und Take-Away sind zulässig. Auch die in Mannheim bereits durchgeführten Schließungen von Dienstleistern, bei denen körperliche Nähe erforderlich ist – Friseure, Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios –, wurden durch die vom Bund verkündeten Maßnahmen bestätigt.
Die Regelungen treten um Mitternacht in Kraft und haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen.
Sie sind hier online abrufbar.
3.) Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim
Die seit gestern in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim geltenden weitreichenden Maßnahmen werden streng überwacht.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz war am Sonntag gemeinsam mit Polizeipräsident Andreas Stenger in der Stadt unterwegs, um sich selbst ein Bild zu machen: https://www.facebook.com/peter.kurz1/
Hinweis: Örtliche begrenzte Allgemeinverfügungen, insbesondere an den Plätzen, die beliebt und in der Regel hochfrequentiert sind, werden je nach Bedarfslage erlassen.
Stadt Mannheim
25.03.2020
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen
Rheinland-Pfalz / Deutschland – Am Sonntag haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.
In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:
Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.
„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen „Grand Est“ in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.
Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.
Text: Staatskanzlei RLP Foto: Staatskanzlei RLP / Pulkowski
25.03.2020
Coronavirus: 29 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Sonntag, 22. März 2020, 15 Uhr, 29 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.
Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.
Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.
Landkreis Germersheim
25.03.2020
Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (22. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 42 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, zwei Personen aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und acht Personen aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
25.03.2020
Um über Betretungsverbot zu informieren: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim lösen KATWARN aus
LK Südliche Weinstraße & Germersheim / Städte Landau & Germersheim – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben, abgestimmt mit weiteren pfälzischen Städten und Landkreisen, ein sogenanntes Betretungsverbot erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seit Samstag, 21. März, dürfen öffentliche Orte nicht mehr betreten werden. Dazu zählen u.a. Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks. Das Haus oder die Wohnung darf verlassen, wer zum Beispiel zur Arbeit, zur Ärztin bzw. zum Arzt oder zum Einkaufen muss. Auch kurze Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Grünflächen und Parks sind generell gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis Freitag, 3. April.
Um die eigene Bevölkerung bzw. über die sogenannte „Schutzengel-Funktion“ auch Menschen, die das Stadt- oder Kreisgebiet betreten, über das Verbot zu informieren, haben die Stadt und die beiden Landkreise jetzt eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben. Der kurze Warntext weist auf das Betretungsverbot hin und nennt auch noch einmal die Nummern der Bürgertelefone, die die drei Kommunen in der Corona-Krise für ihre Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben.
KATWARN sendet Warnungen im Gefahren- bzw. Katastrophenfall direkt auf die Mobiltelefone derer, die sie heruntergeladen haben. KATWARN ist kostenlos in den App-Stores für iPhones und Android-Phones erhältlich. Auch die Nutzung ohne Smartphone per SMS oder E-Mail ist möglich. Hierzu muss eine SMS an die Servicenummer 0163/755 88 42 gesendet werden mit dem Inhalt „KATWARN“, der eigenen Postleitzahl und optional der eigenen E-Mail-Adresse.
Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die Einschränkungen in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den Startseiten.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020
Projekt DRK-Einkaufsfreund gestartet
DRK Haßloch-Meckenheim hilft Mitmenschen
Haßloch / Meckenheim – Der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. bringt ab sofort Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende in Haßloch und Meckenheim zusammen.
Marcel Zahn, DRK-Projektleiter in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, hat die Idee des DRK-Einkaufsfreund entwickelt. Mittels Email, Facebook oder Telefon werden Hilfesuchende und Helfer zusammengebracht, die Besorgungen wie Einkauf, Arzt- oder Apothekengänge aber auch „Gassi gehen“ oder Botendienste kostenfrei erledigen. „Unsere Helfer sind Unfall-, Dienstreise- und Haftpflichtversichert“ so Zahn zu dem wesentlichen Unterschied zu anderen Angeboten. „Wir sind aber gerne bereit, die weiteren Helfer mit in unseren Versicherungsschutz aufzunehmen“ so Zahn, der auf Kooperation setzt, denn „es geht um den Zusammenhalt in unserem Haßloch“. Des Weiteren können die Hilfesuchenden sich an einem Einzugsverfahren beteiligen um somit sicherzustellen, dass kein Bargeld in die Hand genommen werden muss. Das DRK tritt dabei in Vorleistung und kümmert sich um die Abrechnung nach dem Einkauf. Der Kontakt ist unkompliziert über Tel: 06324/9235822 (Weiterleitung / AB) oder kontakt@drk-einkaufsfreund.de möglich. Weitere Infos unter www.drk-einkaufsfreund.de mit regelmäßigen Aktualisierungen.
P.S.: Alle ehrenamtlichen HelferInnen in Rheinland-Pfalz sind durch das Land Haftflicht und Unfallversichert! Für unsere HelferInnen die im DRK Ortsverein gemeldet sind, haben wir eine eigene Versicherung über den Verein abgeschlossen, deren Leistungen höher liegen. Der Link zur entsprechenden Seite des Landes: https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/versicherung/
DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V.
25.03.2020
Spende von der Partnerprovinz Fujian
Fujian (China) / Rheinlandpfalz / Speyer – Liebe Freunde und Freundinnen unserer Partnerschaft mit der Provinz Fujian, Die Regierung Fujian schenkt unserem Land 11.000 dringend benötigte medizinischen Masken, wie Sie auf dem beiliegenden Foto einiger Pakete mit den Aufklebern „Freundschaft kennt keine Entfernungen“, sehen können.
Es ist nicht ganz verständlich, aber tatsächlich fehlen Masken fast überall und das schon seit vielen Wochen. Im Januar hatte die Regierung Fujian angefragt, ob wir Masken vermitteln könnten. Unsere Versuche blieben ergebnislos, der Weltmarkt sei ausverkauft.
Sehr schön diese Geste! Vielen Dank an unseren direkten Gesprächspartner bei der Regierung Fujian , der Ihnen allen vermutlich bekannte Freund Chen Guoquan.
Bleibt bitte alle Gesund !!!!!!!!
Gesellschaft Deutsch Chinesische Freundschaft (GDCF) Speyer
25.03.2020
12. Aktuelle Information zu Corona, 21.03.2020
- Aktuelle Fallzahlen
- Rechtsverordnung des Landes
- Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 116
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 21.03.2020, 17.30 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 116. Eine der infizierten Personen wird derzeit stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Neue Rechtsverordnung des Landes – weitere Maßnahmen auch für Mannheim
Seit heute gelten in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
3.) Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung: Offenhalten oder Schließen von Geschäften
Das Land hat eine Übersicht an Auslegungshinweisen erstellt, die detailliert aufführt, welche Geschäfte entsprechend der aktuellen Rechtsverordnung weiter geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. Die Auslegungshinweise sind hier abrufbar.
4.) Statement von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen in Mannheim:
„Insgesamt werden die Regeln nach Rückmeldung der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes weitgehend beachtet. Hinweise und Anweisungen werden überwiegend mit Verständnis aufgenommen. Die großen Lebensmittel-Ketten haben eigene Security-Kräfte zur Steuerung des Zugangs im Einsatz. In vielen Geschäften sorgen Absperrbänder und spezielle Markierungen auf dem Boden in den Außenbereichen für den geforderten Abstand.
Die Sport-, Spiel- und Parkanlagen waren heute witterungsbedingt nicht bzw. nicht sehr stark frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Verstößen.
Generell gilt: Verstöße gegen die Anordnungen sind Straftaten. Sie werden verfolgt, schon heute hat es allein im Bereich der Innenstadt über 20 Strafanzeigen gegeben.
Der – insgesamt mäßige – Besuch am Vormittag in der Innenstadt bezog sich ganz überwiegend auf den Einkauf von Lebensmitteln. Ob hier noch Regelungsbedarf besteht, verfolgen wir. Die Landesregierung wie auch die Stadt Mannheim und auch andere Bundesländer haben zum Beispiel Wochenmärkte nicht untersagt, da keinesfalls der Eindruck entstehen soll, dass die Lebensmittelversorgung eingeschränkt wird.
Zusammengefasst: die Regelungen finden ganz überwiegend Verständnis und Zustimmung. Sie können durch Kontrolle, Hinweise und Sanktionen auch durchgesetzt werden. Die jetzigen Reglungen der Ausgangsbeschränkung (keinerlei Veranstaltungen mehr und keine Ansammlung über drei Personen im öffentlichen Raum, Schließung fast aller Einrichtungen außer Versorgung) unterscheiden sich nur noch graduell von einer Ausgangssperre. Am Wochenende wird die bundesweite Bewertung entscheidend sein, ob grundlegend weitere Maßnahmen getroffen werden.“
Stadt Mannheim
25.03.2020
Gemeinsamer Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße nimmt Arbeit auf – Notkrankenhäuser in Bad Bergzabern und an der IGS Landau in Vorbereitung
Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Einen Tag, nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße die Stufe 4 im Katastrophenschutz ausgerufen haben, hat der gemeinsame große Katastrophenschutzstab seine Arbeit aufgenommen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt haben entschieden, die bisherigen Krisenstrukturen in Stadt und Kreis zu einem gemeinsamen Stab zusammenzuführen. Der gemeinsame Katastrophenschutzstab, dem OB und Landrat vorsitzen, hat seine Räumlichkeiten im Rathaus bezogen, während die Technische Einsatzleitung als Bindeglied zwischen Stab und Einsatzkräften in der Jugendstil-Festhalle untergekommen ist – um zu gewährleisten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst wenig direkter Kontakt zwischen den beiden Befehlsstellen besteht. Stab und Technische Einsatzleitung sind durch eine Videoschalte miteinander verbunden.
„Durch den gemeinsamen, interkommunalen Katastrophenstab wollen wir die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus in der Region noch besser verzahnen und die Ressourcen beider Kommunen schonen“, begründen OB Hirsch und Landrat Seefeldt ihre Entscheidung. Wichtigste Aufgabe des gemeinsamen Stabs sei es, die dynamische Lage in der aktuellen Krisensituation zu beherrschen, sind sich beide Verwaltungschefs einig. „Bei beiden Verwaltungen gehen quasi im Minutentakt neue Informationen ein, die wir bündeln und verarbeiten und dann entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen müssen.“
Hirsch und Seefeldt betonen in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung des jüngsten Verbots zum Betreten von öffentlichen Orten in Stadt und Kreis. „Die Lage in der Südpfalz ist eine andere als in den meisten übrigen rheinland-pfälzischen Landesteilen – dafür sorgt in erster Linie die Nähe zur französischen Region Grand-Est als Corona-Risikogebiet.“ Beide Verwaltungschefs bringen ihre Verbundenheit mit den Freundinnen und Freunden im benachbarten Elsass zum Ausdruck, wo das Gesundheitssystem aufgrund von vielen Corona-Fällen aktuell an seine Grenzen kommt.
Um in der Südpfalz auf eine Ausbreitung des Virus vorbereitet zu sein, gehört es zu den ersten Aufgaben des neuen Katastrophenstabs, Notkrankenhäuser zu errichten. Entsprechende Strukturen werden aktuell bereits in den leerstehenden Räumlichkeiten der Klinik Bad Bergzabern des Klinikums Landau-SÜW und an der Integrierten Gesamtschule in Landau geschaffen. Stadt und Kreis weisen aber darauf hin, dass die beiden Notkrankenhäuser keine direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger darstellen. Vielmehr werden die Patientinnen und Patienten von den bestehenden, „regulären“ Krankenhäusern an die neuen Strukturen überwiesen.
Medizinisches Fachpersonal, das die Notkrankenhäuser unterstützen möchte, wird weiter gebeten, sich unter den E-Mail-Adressen Notkrankenhaus@landau.de bzw. Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung zu melden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020
Glassammlung setzt einmal aus
Speyer / Stadtwerke – Um die Abfallentsorgung für die hygienisch wichtigen Fraktionen – wie z. B. Restmüll und Bioabfall – auch während der Zeit des erhöhten Krankenstandes in vollem Umfang aufrechterhalten zu können, setzen die EBS/SWS in der Zeit vom 23. März bis 2. April 2020 die Glassammlung aus.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Glas-Säcke bereitzustellen bzw. schon bereitgestellte wieder ins Haus zu holen. Eine Information von Nachbarn und Verwandten telefonisch oder digital hilft, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Entsorgungsbetriebe bedanken sich für die Unterstützung jedes Einzelnen.
Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020
Speyerer Unternehmen unterstützen – Wirtschaftsförderung erstellt Übersicht von Lieferdiensten
Speyer – Die tiefgreifenden, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Speyer stellen ortsansässige Unternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Vereine vor große wirtschaftliche Herausforderungen.
Viele Betriebe haben reagiert und einen eigenen Lieferdienst oder Services eingerichtet, die den verordneten Hygienemaßnahmen entsprechen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat aus den bekannten Angeboten eine Übersicht erstellt, welche zentral unter www.speyer.de/lieferdienste abrufbar ist. Unternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, jedoch nicht in der Liste aufgeführt sind, werden gebeten sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zu wenden.
Indes appelliert die Oberbürgermeisterin an den Zusammenhalt der Speyererinnen und Speyerer: „Bitte bestellen Sie gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht arglos bei Großhändlern im Internet, sondern unterstützen Sie unsere Speyerer Unternehmen. Kaufen Sie Gutscheine, werden Sie Vereinsmitglied und helfen Sie so, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern“.
Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht allen Unternehmen bei Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer / Wirtschaftsförderung
23.03.2020
Sorgen und Ängste – Kraft und Zuversicht
Kirchenpräsident und Bischof halten Andacht via Livestream – Dank an Ärzteschaft und Pflegende
Landau (lk/is) – Sorgen und Ängste sowie Hoffnung und Hilfe angesichts der Corona-Pandemie haben Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann in einem ökumenischen Gebet zum Ausdruck gebracht. In der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau feierten die beiden Geistlichen eine ökumenische Andacht, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wurde. Zu dieser Zeit läuteten in allen Kirchen in der Pfalz und der Saarpfalz zehn Minuten lang die Glocken.
Besonders schlossen Kirchenpräsident und Bischof die Ärzteschaft und Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Hospizen, Altenhilfeeinrichtungen und Praxen in das Gebet ein, „die bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit arbeiten.“ Mut, Kraft und Zuversicht erbaten Schad und Wiesemann für die zahlreichen Ehrenamtlichen, die Familien, alten und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen helfen.
Die Kirchen blieben nach den Ausführungen der leitenden Geistlichen ihrem Auftrag treu und stünden auch weiterhin all denen bei, die in der aktuellen Krise besonders betroffen seien. „In der Seelsorge, dem Gebet sowie in Diakonie und Caritas sind wir weiter für Sie da“, erklärten Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann, die das Gebet ohne Gottesdienstgemeinde vor Ort feierten.
Das ökumenische Gebet in der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau wurde per Livestream über die Internet-Auftritte und Social-Media-Kanäle von Bistum und Landeskirche sowie in den Offenen Kanälen Kaiserslautern und Südwestpfalz übertragen. Als Aufzeichnung ist das Gebet auch weiterhin über www.evkirchepfalz.de und www.bistum-speyer.de zu sehen.
Die Evangelische Kirche der Pfalz will bis auf weiteres an den kommenden Samstagen jeweils um 18 Uhr eine Andacht aus dem Butenschoen-Haus senden.
23.03.2020
Abfallwirtschaftshof in Speyer geschlossen
Speyer / Abfallwirtschaftshof – Nach dem regulären Schließtag am Montag sind ab Dienstag, 24. März 2020, am Abfallwirtschaftshof (AWH) an der Franz-Kirrmeier-Straße keine privaten Anlieferungen mehr möglich. Die Verantwortlichen der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) haben diesen Entschluss fassen müssen, weil die Mindestvorgaben für die Personendichte auf dem Hof durch den hohen Kundendruck nicht ausreichend eingehalten werden konnten. Im Zuge der Corona-Prävention dient die Maßnahme dem Schutz der Anlieferer sowie des Personals von AWH und Kläranlage gleichermaßen. Der Betrieb der Kläranlage muss mit Blick auf die Daseinsvorsorge unter allen Umständen aufrechterhalten werden.
Solange keine öffentlichen Anordnungen dagegenstehen, werden die Grünabfallcontainer auf den acht verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet weiterhin bereitgestellt. Auch hier bitten die EBS die Nutzer eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Im Container soll immer nur eine Einzelperson Grünschnitt einschichten. Wartende müssen den notwendigen Abstand voneinander halten.
Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020
Ansprache der Ministerpräsidentin Malu Dreyer an die Bevölkerung
Guten Abend, liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,
mir ist es wichtig, Sie in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit der Corona-Krise immer wieder persönlich anzusprechen. Das ist möglich, weil ganz viele Journalisten und Journalisten trotz aller Widrigkeiten weiter ihre Arbeit tun. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!
Die Zahl der Infizierten wird auch bei uns weiter ansteigen. Die Landesregierung bewertet die Lage täglich neu und handelt entschlossen und konsequent auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und in enger Absprache mit unseren Kommunen und der Bundesregierung. Ich versichere Ihnen: Bei all unseren Entscheidungen stehen Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit an erster Stelle.
Unser Ziel ist: die Geschwindigkeit zu drosseln, mit der sich das Corona-Virus im Land ausbreitet, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig ins Krankenhaus müssen.
Damit es dazu nicht kommt, müssen wir alle unsere Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind, müssen jetzt alle Abstand halten.
Die Landesregierung hat dazu seit dem vergangenen Montag eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen beschlossen:
- Unsere Schulen und Kitas sind geschlossen. Aber wir haben die Eltern nicht vergessen. Eine Notbetreuung ist für alle eingerichtet, die sie brauchen. Ich danke allen, die mithelfen, dass die Versorgung unserer Kinder gelingt.
- Am Dienstag haben wir Kneipen, Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch Spielplätze geschlossen. Was die Menschen brauchen, bleibt geöffnet: Arztpraxen und Apotheken, Supermärkte und Drogerien, möglichst viele Institutionen der Wirtschaft und der Logistik.
Seitdem haben wir gesehen: Viele Menschen halten sich an die Schutzmaßnahmen. Ihnen allen möchte ich herzlich danken. Aber es gibt leider noch immer Leute, die den Ernst der Lage nicht begriffen haben. Ich sage ganz klar: Wer Corona-Partys feiert oder sich zum Kaffeekränzchen trifft, gefährdet das Leben anderer und auch sein eigenes.
Deshalb haben wir heute beschlossen, dass ab Mitternacht auch alle Cafés, Eisdielen und Restaurants in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Die Menschen können weiter an die frische Luft gehen, aber dürfen nicht mit mehr als fünf Personen zusammenstehen.
Abstand zu halten gilt leider auch im Blick auf unsere europäischen Nachbarn. Leider kämpfen unsere französischen Freunde in Grand-Est mit hohen Infektions- und Todesraten. Pendler und Pendlerinnen dürfen deshalb ab sofort nur noch zwischen ihrem Arbeits- und Wohnort hin und herfahren, ein Stopp im Supermarkt oder ein Ausflug zum Vergnügen sind verboten.
In einem zweiten Maßnahmenpaket erhöhen wir weiter massiv die Zahl der Behandlungsplätze für Corona-Kranke, insbesondere für schwere Verläufe.
Damit schnell getestet werden kann, haben wir im ganzen Land Fieberambulanzen eingerichtet und bauen diese weiter aus.
Wir haben bereits jetzt die Anzahl der Intensiv- und Beatmungsbetten deutlich erhöht und schulen 2000 Kräfte zusätzlich für die Pflege in den Intensivstationen.
In Corona-Schwerpunkt-Krankenhäusern werden zusätzliche Plätze geschaffen.
Ich versichere Ihnen: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle, die erkranken, bestmöglich zu versorgen!
Ein drittes Maßnahmenpaket betrifft die Wirtschaft.
Schon jetzt hat das Virus massive Auswirkungen auf die Unternehmen, Selbständige und ihre Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Als Landesregierung tun wir alles, um krisenbedingte Insolvenzen so weit als möglich zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.
Wir spannen gemeinsam mit der Bundesregierung einen Schutzschirm, um die schlimmsten Folgen der Corona-Krise zu verhindern.
Die Zugänge zum Kurzarbeitergeld wurden bereits erleichtert. Kein Unternehmen sollte jetzt zögern, sich für einen Kredit an seine Hausbank oder für Steuererleichterungen an sein Finanzamt zu wenden.
Selbständige, Kleinunternehmer, Künstler und Künstlerinnen trifft die Krise besonders hart. Für viele geht es um die Existenz. Der Bundesfinanzminister arbeitet gerade an einem milliardenschweren Hilfspakt für Soloselbständige und Kleinstfirmen, das in der nächsten Woche beschlossen wird.
Darlehen, direkte Hilfe und Zuschüsse werden den Unternehmen in Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. Ich kann Ihnen versichern, wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um alle Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,
wir stehen wirklich mitten in einer historischen Situation. Viele Menschen arbeiten gerade bis zur Erschöpfung. Ich danke denjenigen, die sich in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Laboren um Kranke kümmern und sich auf den Notfall mit vielen Schwerkranken vorbereiten. Ich danke den Verantwortlichen in den Kommunen und den vielen Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Und ganz besonders auch denjenigen, die unter erschwerten Bedingungen unsere Versorgung sichern, so dass es uns an nichts fehlt. Sie alle leisten einen unschätzbaren Dienst für das Gemeinwohl!
Besonders freue ich mich, dass auch immer mehr Leute voller Elan und Humor Ideen entwickeln, die diejenigen unterstützen, die Hilfe brauchen. Sie zeigen: Menschlichkeit ist stärker als Egoismus! Zur Unterstützung dieser Initiativen hat die Landesregierung kurzfristig ein neues Förderprogramm aufgelegt, das unbürokratisch und schnell finanziell Hilfe leistet. Inzwischen haben schon 780 Lehrer und Lehrerinnen ihre Bereitschaft erklärt, an anderen Orten auszuhelfen. Auch dafür ein herzlicher Dank!
Liebe Landsleute, jeder Einzelne und jede Einzelne hat es jetzt in der Hand, ob wir das Virus eindämmen können. Ich bitte Sie eindringlich: Halten Sie sich an die vereinbarten Schutzmaßnahmen, um Menschenleben zu retten! Geben Sie auf sich und Ihre Nächsten Acht und bleiben Sie gesund!
Vielen Dank.
Es gilt das gesprochene Wort
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020
Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum
Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen erweitert mit Wirkung vom morgigen Samstag, 21. März 2020, ihre Verfügungen zu kontaktereduzierenden Maßnahmen und untersagt das Betreten öffentlicher Orte. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie das Rheinufer. Es gelten einige Ausnahmen: Wenn es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist, dürfen öffentliche Orte betreten werden. Es ist erlaubt, Lebensmittel oder andere Dinge zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse einzukaufen, den Arzt zu besuchen oder zur Arbeit zu gehen. Eltern, die ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, können dies auch weiterhin tun. Ebenfalls erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, spazieren zu gehen, zu joggen oder mit dem Hund Gassi zu gehen.
Der Öffentliche Personennahverkehr darf gleichfalls nur für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit benutzt werden, dabei muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden.
Es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.
Darüber hinaus werden entsprechend den Beschlüssen der rheinland-pfälzischen Landesregierung die Gaststätten geschlossen, dies gilt sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie und betrifft auch Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés, Shishabars, mobile und stationäre Eisverkaufsstände. Geschlossen bleiben auch Floristen und Autowaschanlagen. Nicht mehr öffnen dürfen darüber hinaus auch beispielsweise Solarien, Sonnenstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Frisöre und Frisörbetriebe oder Barber Shops. Weiterhin möglich ist es, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder das Angebot eines Lieferservice durch Gaststätten. Jeglicher Verzehr vor Ort ist ausgeschlossen.
Für Betriebe, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, wie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte gelten Auflagen, insbesondere zu Hygiene-, Einlass- und Abstandsregelungen.
Das Betretungsverbot für die öffentlichen Orte ist formal in einer gesonderten Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen geregelt. Die Maßnahmen zum Betretungsverbot sind vorerst bis zum Freitag, 3. April 2020, 24 Uhr gültig. Für die anderen Maßnahmen hat die Stadt ihre bisherige Allgemeinverfügung zu diesem Themengebieten angepasst und neu erlassen. Sie gelten bis 19. April 2020.
OB Steinruck: Konsequenz und Disziplin gefordert
„Wir müssen unter allen Umständen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Der Weg dahin führt über eine klare, konsequente und verantwortungsbewusste Verringerung von Sozialkontakten auf das Nötigste. Unsere heutigen Entscheidungen sind konsequent und notwendig. Sie verfolgen alle das Ziel, im Interesse unseres Gesundheitssystems Zeit zu gewinnen. All das dient allein dem Wohl unserer Gesellschaft, die die Älteren und die Schwächeren schützt. Wir haben in den vergangenen Tagen erlebt, wie Menschen solidarisch und achtsam miteinander umgehen und unseren Anordnungen großes Verständnis entgegenbringen und es unterstützen. Was wir uns im Moment nicht leisten können, sind Unvernunft, Ignoranz oder Fahrlässigkeit. Leider haben wir auch immer wieder erlebt, dass sich Menschen nicht an die Vorgaben halten. Daher erweitern wir unsere Allgemeinverfügung noch einmal streng. Ich will ebenso unmissverständlich darauf hinweisen: Wir werden das durchsetzen und wir sind bereit, unsere Maßnahmen jederzeit anzupassen und gegebenenfalls weiter zu verschärfen, sollten wir feststellen, dass die bisherigen Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck das Vorgehen der Verwaltung.
„Ich appelliere noch einmal an die Bürger*innen: Bleiben Sie zu Hause! Wenn immer möglich, erledigen Sie das Notwendige zügig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll! Setzen Sie sich und andere nicht unnötigen Kontakten und damit Übertragungswegen aus. Seien Sie diszipliniert und nehmen Sie Rücksicht und respektieren Sie unsere Anordnungen“, fordert die OB alle zu Mithilfe und Solidarität auf.
Mehr auf www.ludwigshafen.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.03.2020
Weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung
Mannheim – Die baden-württembergische Landesregierung hat am Freitag weitere Maßnahmen angekündigt, mithilfe derer die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden soll. Diese Maßnahmen werden auch im öffentlichen Raum im Mannheimer Stadtgebiet für weitere Einschränkungen sorgen.
Das Land hat beschlossen, ab morgen, 21. März, alle Zusammenkünfte und Ansammlungen von Gruppen auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Heißt konkret: Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Davon ausgenommen sind Familien, also Eltern mit ihren Kindern, und Paare. Unter „Öffentliche Plätze“ fallen gemäß der Mannheimer Polizeiverordnung alle Straßen, Grün- und Freizeitanlagen, Gewässer, Wiesen und Felder, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder der öffentlichen Benutzung dienen. In Mannheim sind dies zum Beispiel die Wasserturmanlage, der Paradeplatz, die Neckarwiese und die Grünflächen an den Rheinterrassen.
Auch in privaten Räumen sollten nach Möglichkeit keine Treffen und Veranstaltungen stattfinden. Hier gilt der Appell an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sich selbst und andere nicht zu gefährden.
Keinen Unterschied gibt es bei den Restaurants und Gaststätten, deren Schließung von der Stadt Mannheim bereits am Mittwoch verfügt wurde. Diese Regelung soll ab morgen landesweit gelten. Wie auch in Mannheim sollen lediglich Lieferdienste und Take-Away noch erlaubt sein.
Bereits heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Verordnung hingewiesen, was erfreulicherweise auf viel Verständnis stoß. Morgen werden Polizei und Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder verhängen.
Weiter Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen und hängen von der weiteren Entwicklung und Lagebeurteilung ab.
Stadt Mannheim
23.03.2020
Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet
Speyer – Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.
Stadtverwaltung Speyer
23.03.2020
11. Aktuelle Information zu Corona, 20.03.2020
- Aktuelle Fallzahlen
- Kita-Gebühren
- Friedhöfe
- Stadtbibliothek
- Digitale Kulturangebote
- MARCHIVUM
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 102
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 20.03.2020, 16 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 102. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Kita-Gebühren: Einzug für April gestoppt
Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/stadt-stoppt-einzug-der-kita-gebuehren
3.) Friedhöfe
Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.
Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.
Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.
4.) Stadtbibliothek: bitte zuhause bleiben und keine Medien abgeben
Entgegen der gestrigen Aufforderung bittet die Stadtbibliothek ab sofort nicht mehr um Rückgabe der Medien in die Rückgabeboxen, sondern bittet die Leser*innen darum, zuhause zu bleiben. Medien werden bis zur Wiedereröffnung der Bibliotheken automatisch verlängert, es entstehen keine Gebühren.
Für Fragen steht die E-Mail Adresse Stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de zur Verfügung, außerdem die Telefonnummer 293-8935 und speziell zu den online-Angeboten 293-8933.
5.) Digitale Kulturangebote: „Welttag der Poesie“ am 21. März
Der 21. März wurde von der UNESCO zum „Welttag der Poesie“ erklärt. Bereits zum dritten Mal hat das Kulturamt Mannheim die Aktivitäten der Mannheimer Akteure koordiniert und mit dem Kulturbüro der Metropolregion Rhein-Neckar abgestimmt. „Poesie in Mannheim, der Metropolregion Rhein-Neckar und der ganzen Welt“ war die Titelzeile der Pressemeldung bevor das Corona-Virus die Absage der einzelnen Veranstaltungen erzwang. Unter http://www.metropolpoesie.de steht nun ein alternatives Online-Angebot zur Verfügung.
6.) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung
Das MARCHIVUM hat alle öffentlichen Bereiche zunächst bis zum 19. April geschlossen. Deshalb verlagert das MARCHIVUM seine Aktivitäten ins Netz und bespielt in den nächsten Wochen seinem Blog unter https://www.marchivum.de/de/blog täglich mit neuen Beiträgen – darunter Ausstellungseinblicke, Nachlasswelten, Archivschätze u.v.m. Auf die Neuerscheinungen im Blog macht das MARCHIVUM über Facebook und Twitter täglich aufmerksam. Weitere Information zu den Aktivitäten des MARCHIVUM kann man außerdem über den Newsletter abonnieren: https://www.marchivum.de/de/newsletter-anmeldung
Stadt Mannheim
23.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung über eine eingeschränkte Ausgangssperre als weitere kontaktreduzierende Maßnahme aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“
Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich im direkt an den Landkreis Germersheim angrenzenden Hochrisikogebiet Grand Est (Frankreich) mit weiteren Infektionen bis hin zu Todesfällen. „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.
Ab Mitternacht, 21. März 2020, gilt im Landkreis Germersheim, wie in der gesamten Südpfalz, eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen.
Ab Mitternacht ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald.
Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind; die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind; die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen; die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind, wie z.B. Kauf von Lebensmitteln; die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind; für Trauungen im engen Familienkreis; für Bestattungen im engen Familienkreis; wenn öffentliche Orte alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ohne vermeidbaren Aufenthalt zügig durchschritten werden. Dies gilt auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren, die ins Freie verbracht werden müssen.
Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur zulässig, wenn es unbedingt notwendig ist (z.B. Arztbesuch, Kauf von Lebensmitteln, Fahrt zur/von der Arbeit), nicht für Freizeitzwecke, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.
Bei Kontrollen durch die Polizei und die Ordnungsbehörden sind die Gründe, warum man erlaubterweise unterwegs ist, glaubhaft zu machen.
Die Regelungen gelten vorerst bis 3. April 2020, 24 Uhr.
Die gesamten Ausführungen sind in der Allgemeinverfügung nachlesbar, die im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 13/2020 veröffentlicht ist. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020
Stadt Speyer untersagt das Betreten öffentlicher Orte – Restaurants müssen schließen
Speyer – Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt Speyer eine überarbeitete Allgemeinverfügung, die das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 21. März 2020.
Wichtig ist, dass es nicht um eine generelle Ausgangssperre handelt! Das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen ist zwar grundsätzlich untersagt, allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Das Haus oder die Wohnung sollte nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Weiterhin im Freien aufhalten darf sich außerdem, wer alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zum Beispiel spazieren oder joggen geht oder ein Haustier ausführt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Personen untereinander zu achten.
„Leider haben die Erfahrungen der letzten Tage gezeigt, dass dieser Schritt erforderlich ist, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. „Uns allen fällt „Social Distancing“ schwer, aber leider ist es in unserer aktuellen Situation die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.
Darüber hinaus werden mit separater Verfügung ab dem morgigen Samstag alle Restaurants und Gaststätten im Stadtgebiet geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben nur Liefer- und Abholservices unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen in ausreichendem Maße überprüft werden können, hat die Stadtspitze entschieden, den Kommunalen Vollzugsdienst personell aufzustocken. Die Vollzugsbeamten erhalten Unterstützung durch die Kollegen aus dem Bereich Straßenverkehr.
Die Allgemeinverfügungen werden im Laufe des Tages auf www.speyer.de/corona eingestellt.
Stadt Speyer
23.03.2020
Coronavirus: 27 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Freitag, 20. März 2020, 14.30 Uhr, 27 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.
Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.
Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020
Dein Zoo Heidelberg für Zuhause
Aktuelle Videos & Impressionen online verfügbar
Heidelberg / Zoo – Besonders im Frühling zeigt sich der Zoo Heidelberg von einer ganz besonders farbenfrohen Seite. Überall im Zoo blühen die Sträucher, Wiesen und Büsche. Die ersten Jungtiere erkunden gemeinsam mit ihren Eltern die Anlagen. Leider können Besucher diese Frühlingseindrücke nicht live miterleben. Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zu Corona bleibt der Zoo Heidelberg auf Anordnung der Stadt Heidelberg bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Um Zoo-Freunde dennoch auf dem Laufenden zu halten, hält der Zoo viele Frühlingsimpressionen digital fest und veröffentlicht diese auf der Webseite unter: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und in den Sozialen Medien.
„Es passiert gerade so viel im Zoo, da möchten wir unsere Freunde und Unterstützer so gut es eben geht daran teilhaben lassen!“, erklärt Zoodirektor Dr. Wünnemann. „Viele der Aufnahmen stammen von unseren Tierpflegern, die nun in wechselnden Schichten im Zoo sind und sich um unsere Tiere kümmern. Das ganze Team hilft mit, wenn es darum geht, etwas zu unseren Zoo-Freunden nach Hause zu bringen.“ Mit Informationen zu den Zootieren, dem Zoo-Team und vielen Frühlingsaufnahmen zeigt der Zoo, was den Besuchern im Augenblick verborgen bleibt. Es ist schließlich nicht nur die Natur im Zoo Heidelberg, die in diesen Tagen richtig aufblüht. Bei den Zootieren herrscht in den Gehegen, Anlagen und Volieren viel Aktivität. Die Erdmännchen sind mit ihrem Nachwuchs viel in der Sonne, das junge Kudu erkundet bereits sehr sicher die Außenanlage, die beiden Berberlöwen genießen vom Aussichtsturm den Blick über ihre neue, immer grüner werdende Anlage, die Flamingos bereiten sich auf die kommende Brutsaison vor und die Ferkel rennen im Schweinsgalopp durch das Gehege. „Unsere Besucher zuhause können sich auf abwechslungsreiche Videos und Videobotschaften aus dem Zoo freuen“, so Wünnemann. Im aktuellen Videobeitrag sendet der Zoodirektor selbst seine Grüße und verrät etwas über seine (aktuellen) Lieblingstiere im Zoo. Weitere Beiträge werden folgen. Aber eines ist sicher: Das gesamte Zoo-Team freut sich bereits jetzt darauf, die Besucher bald wieder im Zoo Heidelberg zu treffen, wo jeder das Zooleben dann live erleben kann. Links zu den Videos: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und www.facebook.com/ZooHeidelberg
Tiergarten Heidelberg gGmbH
23.03.2020
Aktueller Stand Verbreitung Coronavirus – Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 8 Uhr) gibt es im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis 41 Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden: 10 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 9 aus der Stadt Frankenthal, 13 aus der Stadt Ludwigshafen und 9 Personen aus der Stadt Speyer.
Alle Personen und deren enge Kontaktpersonen stehen unter häuslicher Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz. Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und das unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
Die Verwaltungen haben zusätzlich verschiedene Allgemeinverfügungen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen erlassen, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Verfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die aktuellen Fallzahlen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.rhein-pfalz-kreis.de einsehbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020
Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße fünf weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 37 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, eine Person aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und sechs Personen aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.
Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.
Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
23.03.2020
Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz / Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung:
- Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.
- Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,
- die zur Anwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
- die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind;
- die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
- die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind (Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel);
- die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind;
- wenn öffentliche Orte im Freien allein, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.
- Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur für Betretungen gemäß Ziffer 2 Buchstaben a) bis e) zulässig, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.
- Bei Kontrollen durch die Polizei und den gemeindlichen Vollzugsdienst sind die Gründe, warum eine Betretung gem. Ziffer 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.
- Die Regelungen nach Ziffern 1 bis 4 dieser Verfügung treten am Tag nach der Bekanntmachung (0.00 Uhr) in Kraft. Sie gelten vorerst bis 03.04.2020, 24.00 Uhr.
- Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a
Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.
Begründung
Mit den bisherigen Allgemeinverfügungen hat die Kreisverwaltung Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Unter anderem sind Zusammenkünfte in verschiedenen Einrichtungen sowie sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen unabhängig von der Personenzahl untersagt, Restaurantbesuche eingeschränkt und Einkaufsmöglichkeiten auf unbedingt erforderliche Bereiche reduziert.
Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv und in exponentieller Weisen an. Das Robert-Koch-Institut stuft seit dem 17.03.2020 die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung als hoch ein.
Im Rhein-Pfalz-Kreis sind trotz der getroffenen Maßnahmen aktuell und realistisch erwartbar auch in Zukunft zahlreiche Menschen im Kreisgebiet rege unterwegs. Wenngleich die bisher getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen Kontakten geführt haben, erscheint nach wie vor die Sensibilität und das entsprechende Handeln in Teilen der Bevölkerung nicht angemessen ausgeprägt: Zahlreiche Beobachtungen von Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen im Rhein-Pfalz-Kreis, sowie Berichte über private Feiern, Ausgehverhalten und Vergleichbares bis hin zu sog. „Corona-Partys“ belegen diese in Teilen der Bevölkerung bislang ungenügende Sensibilisierung.
Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein und frühsommerlichen Temperaturen lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Personen aufeinandertreffen. Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Absicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich.
Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS-CoV-2 übertragen und damit in die Bevölkerung weiterverbreitet wird.
Die Entwicklung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zustand erwarten, der das Gesundheitssystem und insbesondere die akute Versorgung von Patienten in Krankenhäusern überfordert. Die Zustände in anderen Ländern wie auch Prognosen von Medizinern in Deutschland lassen die Notwendigkeit der Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen erwarten mit der Folge, dass ggf. bestimmte Personengruppen trotz Lebensgefährdung nicht mehr adäquat versorgt werden können.
Das mit dieser Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot des Betretens öffentlicher Orte ist mit Blick auf die oben dargestellten Zusammenhänge geeignet und erforderlich, die weitere Ausbreitung von Corona-Infektionen in der Bevölkerung einzudämmen. Ein milderes Mittel, mit dem ein Schutz vor Ansteckungen bzw. eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu erzielen wäre, ist nicht ersichtlich. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfälle erfordert, dass neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn jegliche Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten nach Ziffer 2) liegen, unterbunden werden.
Das Verbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit stehen wie oben dargestellt erhebliche gesundheitliche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbreitung des Coronavirus sowie die Gefahr einer akuten und schwerwiegenden Überlastung der Gesundheitsversorgung gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.
Die Verhältnismäßigkeit der Verfügung wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass durch die unter Ziffer 2 genannten Ausnahmen weiterhin dringende und unaufschiebbare Geschäfte möglich bleiben sowie ein gewisses Mindestmaß an persönlicher Bewegungsfreiheit bestehen bleibt.
Zur Durchsetzung der Verfügung ist die Anordnung von unmittelbarem Zwang erforderlich. Die Androhung von Zwangsgeld als milderes Zwangsmittel ist untunlich, denn die Ansteckung lässt sich nur dann wirksam verhindern, wenn Personen notfalls unter Zwang sofort dazu gebracht werden, das Betretungsverbot einzuhalten und im Falle der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen den erforderlichen Abstand einzuhalten.
Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Maßnahmen des Erlasses sind zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.
Die Kreisordnungsbehörden haben als zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 getroffen werden. Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen a.Rh. eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation aufgeführt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020
18. BASF FIRMENCUP wird wegen COVID-19 verschoben
Hockenheim / Hockenheimring – Der ursprünglich für den 6. Mai 2020 auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg geplante BASF FIRMENCUP wird verschoben. Veranstalter und Hockenheimring bemühen sich derzeit, einen neuen Termin für den Team-Lauf der Metropolregion Rhein-Neckar zu finden, der zur Top-5 der Firmenläufe in Deutschland gehört.
„In diesem Moment gilt es vor allem, angemessen zu reagieren und alles Mögliche zu unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Gesundheit aller Teilnehmer, Partner und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität“, so Heidi Böttcher, beim Veranstalter Infront B2Run für den BASF FIRMENCUP verantwortlich. „Wir beobachten die Entwicklung rund um das Virus sehr genau. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit den Behörden und beraten uns täglich wie wir bestmöglich mit der sich ständig ändernden Situation umgehen können.“
Tower Media GmbH
23.03.2020
Corona/Ministerrat: Landesregierung beschließt weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung
Berlin / Rheinland-Pfalz – Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.
Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben
Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.
Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze weiter reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, den 22. März 2020, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
„Diese Verordnung ist notwendig, um eine zu schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Insbesondere durch die hohe Infektions- und Todesrate in der rheinland-pfälzischen Nachbarregion Grand Est in Frankreich besteht die Gefahr einer zunehmend schnellen Ausbreitung des Virus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Verordnung sei ein milderes Mittel zu einer allgemeinen Grenzschließung oder einem vollständigen Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot.
Der freie Warenverkehr soll so zudem gesichert werden. Andernfalls müssten Menschen, die aus RKI-Risikogebieten kommen, insbesondere Fernfahrer, in Quarantäne genommen werden. Die Verordnung ist demnach auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten, so Dreyer, Wissing und Höfken.
Reisebeschränkungen
Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.html heruntergeladen werden.
Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
„Die Corona-Krise hat enorme Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere die kleinen Unternehmen und die Solo-Selbstständigen sind bereits jetzt spürbar getroffen. Ich habe mich schon frühzeitig für eine gesamtstaatliche, eine gemeinsame Lösung eingesetzt. Daher begrüße ich das Soforthilfeprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ausdrücklich. Corona ist ein mindestens nationales, wenn nicht globales Problem und so muss die Antwort auch auf nationaler Ebene erfolgen. Wir werden den Bund bei der Umsetzung des Programms unterstützen. Gleichzeitig bin ich mit allen Akteuren im Gespräch, um einen eventuell bestehenden weiteren Bedarf an Hilfsangeboten zu identifizieren und darauf zu reagieren“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Der Minister rief alle Unternehmen dazu auf, bestehende Angebote zu nutzen. „Nutzen Sie das Kurzarbeitergeld. Sprechen sie mit ihrem Finanzamt. Suchen sie den Kontakt zu ihrer Hausbank, die eine Schlüsselrolle spielt für die Bürgschafts- und Darlehensprogramme der Landesregierung“, sagte Wissing. Allerdings muss allen klar sein, dass die Politik nur die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen kann, um die Verbreitung des Virus an und für sich einzudämmen, sind wir hingegen alle gefordert.
Sicherheit im Lebensmittelhandel
Mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel betonte Ernährungsministerin Höfken: „Die Gesundheitsministerin und ich haben uns mit einem Schreiben unter anderem an den Einzelhandel gewandt, um auf die besondere Bedeutung der verpflichtenden Einhaltung von Hygieneregeln und -maßnahmen hinzuweisen. Ich möchte besonders die Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung unterstreichen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel ist in dieser Krise systemrelevant, da diese tagtäglich in den Geschäften für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in unserem Land arbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam nochmal eine Handreichung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen auf unserer Homepage veröffentlicht, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kundinnen und Kunden in den Geschäften bestmöglich zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten von Abstandsregeln beim Lebensmitteleinkauf.“
Ehrenamt ist in der Krise wichtig und erhält Unterstützung
In dieser schwierigen Situation mache es Mut, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz sich gegenseitig helfen und unterstützen. Vielen Bürgern und Bürgerinnen sei es nicht egal, wie Ältere, Kranke oder Menschen in Quarantäne mit dem Nötigsten versorgt werden oder ob sie an Einsamkeit und fehlenden sozialen Kontakten leiden. Neben den bestehenden sozialstaatlichen Hilfestrukturen und den Angeboten der Kommunen sei ihr Engagement wichtig, um in Zeiten von „social distancing“ soziale Kälte zu vermeiden.
“Ich bin sehr froh darüber, dass überall im Land nachbarschaftliche Hilfsdienste wie Einkaufshilfen, Online-Leseangebote oder Sorgentelefone von ehrenamtlich Engagierten ins Leben gerufen worden. Sie wollen wir schnell und unbürokratisch unterstützen. Ich habe deshalb ein neues Förderprogramm initiiert, aus dem ab sofort entstehende Auslagen und Aufwände erstattet werden. Die Projektförderung erfolgt einmalig in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Damit stehen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln rund eine halbe Million Euro für die Engagementförderung in der Corona-Pandemie zur Verfügung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In den kommenden Wochen und Monaten würden solche Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Initiativen weiter an Bedeutung gewinnen. Dafür brauche es gute Rahmenbedingungen, gebündelte Informationen, unkomplizierte Zugänge zu bestehenden Netzwerken sowie nicht zuletzt auch neue, unbürokratische Förderangebote. „Für alle in der Corona-Krise ehrenamtlich Engagierten haben wir für die Praxis wichtige Informationen, die Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner zusammengestellt. Diese Übersicht werden wir kontinuierlich fortschreiben.
Angekündigter Nachtragshaushalt bereits kommende Woche im Kabinett
Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird bereits in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag, 24. März, den Nachtragshaushalt beraten.
„Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell auf die aktuelle Situation vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation wird der Nachtragshaushalt den aktuellen Bedarfen angepasst“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.
Im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag werden die Ministerpräsidentin und die Finanzministerin über die Einzelheiten des Nachtrags informieren. Die Landesregierung hat die Bitte an den rheinland-pfälzischen Landtag herangetragen, im Anschluss an den Kabinettsbeschluss ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen.
Pressekonferenzen nur noch online
Die Ministerpräsidentin wird ab sofort und bis auf weiteres zum eigenen Schutz und dem Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter Pressekonferenzen streamen und Fragen über Telefon und Kurznachrichten entgegennehmen. Die Ministerpräsidentin wird zudem aus Vorsichtsgründen weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da sie möglicherweise mittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Aus diesem Grund greifen die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Schlüsselpersonal. Daher sollen ab sofort Menschen, die in näheren Kontakt zu ihr treten, Mundschutz tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und so die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.
Appell an die Bevölkerung
„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin
Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020
Schifferstadter für Schifferstadter: Hilfe während der Coronakrise
Schifferstadt – Ältere, alleinstehende Menschen, solche mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder Immunschwäche sind durch den aktuell grassierenden Coronavirus besonders gefährdet. Aber sie können sich und andere vor Ansteckung schützen – indem sie zuhause bleiben. Was aber, wenn es ihnen an etwas fehlt?
Gemeinsam mit den bereits in Schifferstadt aktiven Organisationen hat die Stadtverwaltung eine telefonische Hotline unter 01718171493 eingerichtet. Hier darf sich Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr jeder melden, der Sorgen und Ängste hat, jemanden braucht, der für ihn den Einkauf, das Gassigehen mit dem Hund erledigt oder Hilfe bei einer kleinen Reparatur benötigt. Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten die Anrufer je nach Anliegen an den entsprechenden Ansprechpartner weiter. Ist die Hotline nicht besetzt, zeichnet ein Anrufbeantworter die Nachrichten auf. Selbstverständlich können sich auch Bürgerinnen und Bürger melden, die anderen ihre Hilfe anbieten möchten. Auch hier leistet die Stadtverwaltung Vermittlungsarbeit.
Nicht nur in Zeiten von Corona, aber natürlich gerade jetzt, haben sich einige kommerzielle, aber auch ehrenamtliche Organisationen auf den erhöhten Bedarf an Unterstützung eingestellt. Daneben arbeiten auch die Kirchen, Moscheen und die Ökumenische Sozialstation an Ideen und Konzepten, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen bzw. die bereits bestehenden Hilfsangebote mit voranzutreiben.
Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes
Unter der Nummer 017693701726 sind die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Sie organisieren einen kostenfreien Einkaufsservice – nur der Warenwert muss erstattet werden. „Wir schließen niemanden aus. Jeder darf sich bei uns melden – ob als Helfer oder Hilfsbedürftiger“, sagt Christoph Werner, Vorsitzender des Ortsvereins Schifferstadt & VG Dannstadt Schauernheim.
Hilfedienst für Personen mit Pflegestufe 1 bis 5
Anrufen, Einkaufsliste durchgeben und jeden Mittwoch und Freitag mit den gewünschten Produkten aus Aldi, Lidl und Edeka beliefert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hilfediensts Rhein-Pfalz kaufen für Menschen mit Pflegestufe 1 bis 5 ein. Bezahlt wird bar oder per EC-Karte laut Kassenzettel bei Lieferung. Die Telefonnummer lautet: 06235 / 446 285 5.
24-Stunden-Hilfe bei technischen und handwerklichen Problemen
Eine Kleinigkeit muss repariert, Gardinen auf- und abgehängt oder ein Router und WLAN eingerichtet werden? Mit seinem 24-Stunden-Notdienst reicht Matthias Bürgers Alleinstehenden und Senioren seine „Helping Hand“. Er bietet schnelle und preiswerte Hilfestellung bei diversen handwerklichen Herausforderungen und vielem mehr. Gerne dürfen die Hilfesuchenden auch mithelfen! Erreichbar ist „des Bürgers helfende Hand“ telefonisch unter 06235 / 9256250 oder mobil unter 01729802291.
Junge Union aktiviert „Einkaufshelden“
Knapp 8.000 sogenannte Einkaufshelden sind deutschlandweit für Ältere und chronisch Kranke unterwegs. Initiiert hat die Aktion die Junge Union Deutschland. Wer mitanpacken will, kann sich unter die-einkaufshelden.de registrieren und erhält dann vermittelte Anfragen von Hilfesuchenden aus der Region. Sofern der Einkaufsheld diese erledigen kann und will, erhält er die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Umgekehrt geht´s natürlich genauso: Der Hilfesuchende stellt seine Anfrage über die Plattform, wird an seinen Einkaufshelden aus der Gegend vermittelt und erhält dessen Kontaktdaten.
Wer sich als Einkaufsheld registriert, kann sich auch direkt seinen persönlichen Steckbrief mit Hilfsangebot und Kontaktdaten ausdrucken. Der kann dann im Mehrfamilienhaus oder der Nachbarschaft ausgehängt werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020
Ruftaxi verkehrt mit Notfahrplan
Haßloch – Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr. In dem Zusammenhang wird das Ruftaxi-Angebot in Haßloch mit dem heutigen Freitag seinen regulären Fahrbetrieb einstellen und ab Montag, 23. März 2020 nach einem Notfahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt. Demnach wird das Ruftaxi ab Montag in der Zeit zwischen 09:00 und 17:00 Uhr nur noch das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße anfahren. Weitere Fahrziele sieht der Notfahrplan nicht vor.
Darüber hinaus wird die Zahl der Fahrgäste auf maximal 2 Personen beschränkt (ggf. plus eine weitere Begleitperson). Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Auch findet keine Einstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Personen statt. Hierzu ist eine Begleitperson erforderlich. Diese Maßnahmen sind zum Schutz der Fahrgäste als auch des Fahrers erforderlich. Darüber hinaus findet kein Fahrkartenverkauf im Ruftaxi statt. Die Fahrt ist in dem Fall kostenfrei. Der Notfahrplan gilt zunächst bis zum 30.04.2020, kann bei Notwendigkeit aber verlängert werden.
Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs ist, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.
Gemeindeverwaltung Haßloch
23.03.2020
„Wir sind alle füreinander verantwortlich“
Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit Video-Botschaft an die Menschen im Bistum Speyer – Besondere Worte der Ermutigung an Kinder und Jugendliche
Speyer – Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit einer Video-Botschaft an alle Menschen und Gläubige im Bistum Speyer. „Wir alle spüren in diesen Tagen: Durch die Corona-Krise ist die Welt in einer ganz besonderen Herausforderung – und wir mitten drin.“ Er dankt allen, die sich schon bisher solidarisch gezeigt haben mit den Betroffen, indem sie auch schmerzliche Einschränkungen in Kauf genommen haben.
Es sei bitter, nicht mehr zum Gottesdienst zusammenkommen können. „Aber wir spüren: Wir sind trotzdem eine Gebetsgemeinschaft. Das können wir auch miteinander erleben, indem wir uns auf digitale Weise uns miteinander verbinden oder einfach auch ganz still im Herzen“, so Bischof Wiesemann. „Füreinander da sein, aufmerksam aufeinander sein, solidarisch füreinander sein, verantwortlich handeln: Das ist etwas sehr Wesentliches in diesem Augenblick.“
Er ermutigt die Gläubigen, anderen ein Zeugnis des Glaubens gerade in dieser Herausforderung zu geben und dankt allen, „die in dieser Krise ganz Großartiges leisten. An sie möchte ich ein besonderes Wort des Dankes richten, in die Krankenhäuser, in die Pflege, aber auch an Sie zuhause, wenn sie jemanden zu betreuen haben.“
Worte der Zuversicht an Kinder und Jugendliche
In einer eigenen Video-Botschaft spricht der Bischof speziell Kindern und Jugendlichen Mut und Zuversicht zu. „In diesem Augenblick spüren wir: Wir gehören alle zusammen, die Jungen und die Alten.“ Er erklärt, warum es wichtig ist, „dass wir jetzt miteinander verantwortlich füreinander sind“ und warnt vor schlechten Vorbildern. Zugleich bestärkt er die Zuversicht: „Wir haben immer wieder aus einem tiefen Vertrauen in das Leben Krisen miteinander bestanden, auch große Krisen der Menschheit. Wir werden auch diese bestehen – wenn wir zusammen bleiben, wenn wir auf Gott vertrauen und wenn wir miteinander verantwortlich handeln.“
Video-Botschaften von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann:
Weitere Informationen:
Bistum Speyer
23.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Rhein-Pfalz-Kreis – Seit Samstag 21. März 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine erweiterte und konkretisierende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute erlassen. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet. Mit Bekanntgabe dieser neuen Allgemeinverfügung tritt die Verfügung vom 17.03.2020 außer Kraft. „Es muss alles dafür getan werden, die Verbreitung des Virus deutlich zu verlangsamen. Wir haben uns daher entschlossen, weitere Einschränkungen zum Schutze der Menschen – besonders zum Schutz der beschäftigten Menschen – auszusprechen“, so Landrat Clemens Körner.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:
1.) Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen Shisha-Bars, Cafés, Eis-Cafés/-Dielen, alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, mobile Eisverkaufsstellen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Internetcafes, auch Vinotheken und ähnliche Einrichtungen,
b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen
f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
g. Kosmetik- und Nagelstudios, Tattostudios, Piercingstudios, Wellnes- und Spa-Angebote, Frisöre und Friseurbetriebe, Barber-Shops, nicht-medizinische Massagebetriebe und ähnlich Einrichtungen
h. Spielplätze.
2.) Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für:
Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel). Um Warteschlangen zu vermeiden sind Einlasskontrollen erforderlich, sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht. Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen. Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen. Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen. Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor dem Eingang bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen. Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten. An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen. Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen. Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.
Sonstige nicht unter Ziffer 1 genannte Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
3.) Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen und auf Camping- und Wohnmobilabstellplätzen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Für die Campinggebiete der „Naherholung in den Rheinauen GmbH“ gelten folgende ergänzende Festlegungen
a. Die Nutzung der Parzellen / Nutzungseinheiten hat nur durch die Pächter zu erfolgen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen darf dabei 4 Personen je Parzelle / Nutzungseinheit nicht überschreiten
b. Bei der Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sind die entsprechenden Hygienehinweise zu beachten.
c. Den Anweisungen der Platzwarte ist uneingeschränkt zu folgen.
d. Die Spielplätze und sonstigen nicht notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen.
4.) Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.
5.) Verboten sind
a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen,
b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
6.) Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.
7.) Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z. B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.
Bei Nichteinhalten der Maßnahmen wird auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG hingewiesen.
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.
Oder lesen Sie sie hier als pdf:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020
Bürgermeisterin Ilona Volk zu Corona
Schifferstadt – DANKE sei das wichtigste Wort gerade, sagt Schifferstadts Bürgermeisterin Ilona Volk. Von den Erziehern und Erzieherinnen, die in den Kindertagesstätten die Notbetreuung aufrechterhalten, über Lehrkräfte, Angestellte bei der Energie- und Wasserversorgung, Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Polizei, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Justiz bis hin zu denen, die die Lebensmittelversorgung sicherstellen – „all denjenigen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, möchte ich von Herzen Danke sagen. Danke, dass Sie sich für andere einsetzen, dass Sie in schweren Zeiten alles geben, damit es uns in Schifferstadt an nichts mangelt!“
Wichtig sei ihr zudem, Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, zum Beispiel für die Kita-Schließungen, zu schaffen. „Wir stehen alle vor einer riesigen Herausforderung“, so Volk, „nach den Vorgaben von Land und Kreis müssen wir die sozialen Kontakte so gut es eben geht reduzieren. Aus diesem Grund wird die Notbetreuung auch nur für Kinder angeboten, bei denen mindestens ein Elternteil einer sogenannten kritischen Berufsgruppe angehört.“ Volk ergänzt: „Nur, wenn die Eltern verantwortungsvoll mit dem Angebot umgehen und nur sehr wenige Kinder in der Notbetreuung zusammenkommen, können wir den Auflagen und Empfehlungen wirklich Folge leisten und so hoffentlich unsere Kinder, uns selbst und andere vor einer Ansteckung bewahren.“
Auch all denjenigen, die zu ihrem eigenen und dem Schutz anderer auf Freizeitaktivitäten verzichten und zuhause bleiben, dankt Volk herzlich. „Wenn wir uns alle an die gegenwärtigen Empfehlungen halten, hoffe ich, dass wir die Ausbreitung des Virus schnell eindämmen können. Ich bin froh und stolz auf das einzigartige Miteinander, das wir hier in Schifferstadt pflegen. Wir passen aufeinander auf, sind füreinander da – das geht auch auf die Entfernung – und werden auch aus dieser herausfordernden Situation gestärkt hervorgehen.“
Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020
Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 20. März 2020, 12 Uhr
In der Corona-Krise: Stadt Landau schränkt Parkscheinkontrollen ein
Die Stadt Landau verteilt in der aktuellen Corona-Krise weniger „Knöllchen“. Das kündigt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt an. Demnach entfällt ab sofort die Kontrolle der Ganztagsparkplätze und wer einen Anwohnerparkschein besitzt, darf damit auch auf Parkplätzen innerhalb der eigenen Parkzone parken, die nicht für Anwohnerinnen und Anwohner ausgewiesen sind. Weiter kontrolliert wird allerdings das Kurzzeitparken in der Innenstadt.
„Wir appellieren an die Menschen, zuhause zu bleiben – und wollen dann nicht alle, die sich daran halten, dafür bestrafen, dass sie nicht jeden Morgen einen neuen Parkschein ziehen“, erläutert Hartmann das neue Vorgehen. Die Kontrollen in der Innenstadt werden weiter durchgeführt, da die Menschen nicht in der Fußgängerzone verweilen sollen.
Der Ordnungsdezernent informiert weiter, dass die freiwerdenden Überwachungskräfte an andere Stelle innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden. Sein Appell geht an die Bürgerinnen und Bürger, Kreuzungen und Feuerwehrzufahren freizulassen und nicht zuzuparken. Dies werde weiterhin streng kontrolliert.
Der Appell an die Besucherinnen und Besucher lautet: Zügig einkaufen und nicht in der Fußgängerzone verweilen. Darüber hinaus sind die Menschen angehalten, möglichst Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020
Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt Landau sowie Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen Krisenfall aus und untersagen Betreten öffentlicher Orte – Planungen für Notkrankenhäuser sind angelaufen
LK SÜW & GER / Städte Landau & Germersheim – In enger Abstimmung haben der Oberbürgermeister der Stadt Landau und die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt. Damit haben der Stadtfeuerwehrinspekteur und die Kreisfeuerwehrinspekteure im Rahmen des Katastrophenschutzes die Befugnis, Kontakt mit externen Einheiten aufzunehmen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus folgen die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim dem Beispiel der Stadt Freiburg und untersagen das Betreten öffentlicher Orte. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Die Menschen dürfen weiter für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt bzw. zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April.
„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzudrängen“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche, so die drei Behördenchefs weiter.
Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot bzw. eine begrenzte Ausgangssperre nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit, die Attraktivität der Südpfalz für Touristinnen und Touristen und vor allem die Nähe zum Elsass als Corona-Risikogebiet. „Die Lage bei unseren Freundinnen und Freunden im Elsass ist teils dramatisch und die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen. Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“
Aus diesem Grund prüfen alle drei Gebietskörperschaften aktuell auch die Einrichtung von Notkrankenhäusern. „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir uns in der Region auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig.
Um über ausreichend Personal für die Notkrankenhäuser zu verfügen, benötigt es die Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften bzw. Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen.
Freiwillige Helferinnen und Helfer melden sich bitte unter:
Für den Landkreis Germersheim:
Telefon 07274/53-410 oder E-Mail Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de
Für die Stadt Landau:
Telefon 06341/13-9937 oder E-Mail Notkrankenhaus@landau.de
Für den Landkreis Südliche Weinstraße:
E-Mail Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de
Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
23.03.2020
Stadt Mannheim setzt Einzug der Kita-Gebühren für April aus
Mannheim – Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden.
„Wir wissen, dass viele Eltern sich derzeit in einer schwierigen Situation befinden und zum Teil auch von deutlichen Einkommens- und Verdienstausfällen betroffen sind. Wir hoffen, dass wir diese Eltern so ein Stück weit unterstützen können und haben uns daher heute zu dieser unbürokratischen Lösung entschieden“, betont Familienbürgermeister Dirk Grunert.
Zudem bietet die Stadt seit Dienstag nun eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und hält hierzu alle Einrichtungen der Kinder- und Schulkindbetreuung offen. Fast alle freien Träger haben zugestimmt, analog zu verfahren.
Bereits am Montag wurde eine eigene Kinder-Notbetreuungshotline, die mit elf Personen besetzt ist, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 eingerichtet. Sie ist heute noch bis 15 Uhr und ab der kommenden Woche von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr besetzt.
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hatte die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen, die unter anderem festlegt, dass der Betreuungs- und Unterrichtsbetrieb an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis nach den Osterferien eingestellt wird.
Die Kinder-Notbetreuung in den 53 städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Einrichtungen zur Schulkindbetreuung wird aktuell von etwa 250 Kindern in Anspruch genommen.
„Dies beweist, dass wir uns in dieser schwierigen Situation unserer besonderen Verantwortung bewusst sind, wir in der Lage sind, schnell zu reagieren und sich die betroffenen Eltern auf uns verlassen können“, so der Bürgermeister.
Weitere Infos: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe
Stadt Mannheim
23.03.2020
Coronavirus: Notpflegestation eingerichtet
Brechtel: Vorsorgemaßnahme, falls mobile Pflegekräfte ausfallen oder nicht Haushalte nicht mehr anfahren können
Landkreis Germersheim – „Wir müssen versuchen, die Zeit, die wir haben zu nutzen, und alle Vorkehrungen treffen, sollte es zu einem größeren Ausbruch an Erkrankungen durch das Coronavirus auch bei uns kommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Wir müssen dabei auch an die Menschen denken, die schon jetzt auf regelmäßige Unterstützung und Pflege im eigenen Haus angewiesen sind, also an diejenigen, für die die Hilfen von beispielsweise Sozialstationen, mobilen Pflegediensten und Pflegekräften von unschätzbarem Wert und unter Umständen lebensnotwendig sind.“ Sollten aufgrund einer enormen Erkrankungswelle diese Fachkräfte wegbrechen, sei es durch eigene Erkrankungen oder durch Quarantänemaßnahmen, möchte der Landkreis Germersheim den zu Pflegenden schnell eine sichere Versorgung ermöglichen.
Deshalb hat der Landkreis heute, Freitag, eine Not-Pflegestation in Räumen der Realschule Plus in Bellheim eingerichtet. Kräfte des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, der Malteser und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft haben gemeinsam Räume vorbereitet und u.a. 45 Betten aus den Beständen des Katastrophenschutzes des Landkreises aufgebaut und vorbereitet. Zum eigenen Schutz vor einer möglichen gegenseitigen Ansteckung während ihres Einsatzes in Bellheim waren alle Helfer mit einem Mundschutz ausstaffiert.
„Die zentrale Pflegeeinrichtung ist zum jetzigen Zeitpunkt eine reine Vorsorgemaßnahme. Natürlich wünschen wir uns alle, dass sie hoffentlich niemals in Betrieb gehen muss“, betont Brechtel. Er weist zudem besonders darauf hin, dass hier keine durch den Coronavirus Erkrankten untergebracht werden: „Es ist rein für Mitmenschen vorgesehen, die in ihrem Alltag auf Pflege durch Fachpersonal angewiesen sind und ohne diese Betreuung in existenzielle Notlagen geraten würden!“
Die Räume der Realschule Plus in Bellheim stehen bis zum Abebben der Infektionswelle leer, da bis dahin nicht mit einem regulären Schulunterricht zu rechnen ist. Nimmt die Infektionswelle ab, können auch Pflegekräfte wieder ihre Arbeit aufnehmen und die meisten zu Pflegenden in ihr Zuhause zurückkehren. Geplant ist ein Betrieb der Notpflegestation durch die SEG Führung des Landkreises Germersheim, die fachliche Betreuung der Personen obliegt dann den Fachkräfte der mobilen Pflegediensten, die zu diesem Zeitpunkt viele Haushalte auch nicht mehr anfahren werden können.
„Ich danke den vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern, die in Krisensituationen in unserem Landkreis immer parat stehen, mit anpacken, planen und stets lösungsorientiert mitarbeiten. Ich danke Ihnen allen!“, so Landrat Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Landkreis Germersheim – Seit Mitternacht, 20. März 2020 gelten auch im Landkreis Germersheim weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim gestern erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, Eisdielen, mobile Eisverkaufsstellen, Cafés, Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, wie z.B. auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege, Tattoostudios, Piercingstudios, Wellness- und Spa-Angebote, Frisöre und Barber-Shops, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.
Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
Jeder der oben genannten Betriebe hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu sind ggf. Einlasskontrollen erforderlich sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleitet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht.
Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen.
Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen.
Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen.
Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor der Eingangstüre bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen.
Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten.
An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen.
Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen.
Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.
Der Zugang zu Mensen und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und die Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. In Hotels bzw. deren Gasträumen dürfen nur die dort zulässigerweise übernachtenden Personen (siehe Nr. 4 nicht touristisch) bewirtet werden.
Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig. Gleiches gilt für Camping- und Wohnmobilstellplätze.
Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.
Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z.B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.
Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 12/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020
Bibliotheken geschlossen – Erweiterung der digitalen Angebote im Verbund
Metropolregion Rhein-Neckar – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind alle 35 Metropol-CardBibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar bis auf Weiteres geschlossen. Die digitalen Angebote können aber weiterhin mit einem gültigen Bibliotheksausweis oder der MetropolCard rund um die Uhr genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Bibliotheken zu finden. Die elektronische Ausleihe metropolbib.de bietet 55.000 Bücher und Medien zum Herunterladen an: Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Schule und Lernen, Sach- und Ratgeberliteratur. Für alle Altersgruppen sind interessante eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers dabei. Mit vereinten Kräften wird der Bestand an OnlineMedien derzeit ausgebaut.
Der Pressreader bietet 7.500 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in 60 Sprachen. Die Munzinger Datenbank Personen enthält 30.000 Biographien von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. „Länder“ informiert über Staaten und Zeitgeschehen weltweit. Die Brockhaus Enzyklopädie bietet, neben Stichwörtern, Audio- und Videodateien, interaktive Grafiken und Weblinks. Das Jugendlexikon bietet kindgerechtes und verständlich aufbereitetes Wissen.
Solange die Schulen geschlossen sind, gewährt die NE GmbH | Brockhaus über die Metropol-Card-Bibliotheken kostenfreien Zugang zum Schülertraining. Es handelt sich um multimedial aufbereitete Lerninhalte und interaktive Übungen zur Prüfungsvorbereitung für Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik in den Klassenstufen 5 bis 10.
Koordiniert werden die Angebote vom Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. Bundesweit einzigartig ist die Kombination aus gemeinsamem Bibliotheksausweis, OnleiheVerbund und weiteren gemeinsamen digitalen Angeboten über drei Bundesländergrenzen hinweg: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen unter www.metropol-card.net und www.metropolbib.de. Der Verein ist mit seinen Angeboten auch auf Twitter und Youtube vertreten.
Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.
23.03.2020
Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 18 Uhr
Im Kampf gegen das Corona-Virus: Restaurants, Gaststätten, Cafés und Eisdielen in Landau bleiben zu
In enger Abstimmung mit den Städten und Landkreisen der Pfalz hat die Stadt Landau entschieden, die Restaurants, Gaststätten und Cafés im Stadtgebiet zu schließen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März. Auch Eisdielen bleiben ab sofort zu und mobile Eiswagen müssen den Betrieb einstellen. Die neue Regelung gilt nicht für Imbisse und den Straßenverkauf von Speisen und Getränken – mit der Ausnahme von Eis. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Sitzplätze und der Aufenthalt in den Einrichtungen sind nicht gestattet. Ferner regelt die neue Allgemeinverfügung auch, dass Wohnmobilstellplätze gesperrt werden.
„Besonnenes Handeln ist in der aktuellen Corona-Krise wichtiger denn je – bei den Entscheiderinnen und Entscheidern, aber auch bei jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Abgestimmt in der Region habe man die Notwendigkeit gesehen, die geltenden Regelungen weiter zu verschärfen, um die Ausbreitung der Infektion mit dem neuartigen Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen. „Die Fallzahlen in unserem Land schnellen in die Höhe und auch immer mehr Menschen erliegen der Infektion mit dem Corona-Virus. Besonders mit Blick auf die frühlingshafte Wetterlage und die touristische Situation in unserer Region sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Schließung von Restaurants und Gaststätten noch vor dem Wochenende ein wichtiges Signal darstellt.“
„Landau hilft Landau“: Stadt weist auf Hilfsangebot des SV Landau West hin – Verein bietet ehrenamtlichen Einkaufsservice und organisiert Nachbarschaftshilfe
Einer für alle und alle für einen: Das beziehen die Fußballerinnen und Fußballer des SV Landau West 1961 in der aktuellen Corona-Krise nicht nur auf ihr Team, sondern auf ganz Landau. Um besonders gefährdete Menschen in der Stadt und in den Stadtdörfern in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat der Verein die Aktion „Landau hilft Landau“ ins Leben gerufen. Dazu haben die Sportlerinnen und Sportler kurzerhand einen kostenlosen Einkaufsservice sowie eine Online-Plattform, über die Hilfsanfragen und Hilfsangebote gesammelt werden, gestartet.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist vom Engagement des SV Landau West begeistert: „Das ist eine großartige Aktion und genau die Art von Solidarität, die unsere Gesellschaft jetzt braucht. «Landau hilft Landau» macht vor, dass soziale Wärme auch in Zeiten von sozialer Distanz möglich ist.“ Die städtische Ehrenamtsbeauftragte Angelika Kemmler unterstützt die Aktion ebenfalls und steht in Kontakt mit dem Team von „Landau hilft Landau“.
Auch die bundesweit erscheinende Sportzeitschrift Kicker hat die Hilfsbereitschaft des SV Landau West bereits in einem Artikel gewürdigt. „Der kleine Verein aus der südlichen Pfalz gibt in den aktuellen Krisenzeiten ein leuchtendes Beispiel für selbstloses gesellschaftliches Engagement ab“, schreibt das Blatt – und erteilt dem SV damit quasi den Ritterschlag.
Und so funktioniert das Angebot „Landau hilft Landau“: Von Montag bis Samstag können betroffene Personen zwischen 10 und 15 Uhr die Telefonnummer 0 15 73/4 39 23 17 für den Einkaufsservice anrufen. Die Vereinsmitglieder rufen dann zurück und notieren sich die Bestellung. Noch am selben Abend liefern sie den Einkauf an die Haus- oder Wohnungstür.
Auch Nachbarschaftshilfe wie etwa Babysitten oder Gassigehen wird über die Aktion „Landau hilft Landau“ organisiert. Wer Hilfe braucht oder anbieten möchte, kann eine E-Mail an hilfe@landauhilftlandau.de schreiben. Auf der Aktions-Homepage veröffentlicht der SV Landau West die Anfragen und Angebote dann anonymisiert und stellt entsprechende Kontakte her. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landauhilftlandau.de.
#StayHome: Landaus OB Hirsch appelliert per Brief an Seniorinnen und Senioren – Stadt wirbt mit Radiospots und Zeitungsanzeige um Vorsicht und Rücksicht
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch hat die in der Stadt lebenden Seniorinnen und Senioren angeschrieben, um diese über die neuesten Entwicklungen rund um die aktuelle Corona-Lage zu informieren. In seinem Brief erneuert der Stadtchef auch seine Bitte an die Bevölkerung, zum eigenen Schutz und zu dem der Mitmenschen möglichst zuhause zu bleiben.
„Alle sind aufgefordert zu helfen, damit wir den Wettlauf gegen die Zeit, das Rennen gegen die rasante Ausbreitung der Infektionslage gewinnen und wertvolle Zeit für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte herausschlagen, damit diese möglichst viele Leben retten können“, sagt Hirsch; und weiter: „Wir tun in Landau, was wir können, um die Menschen mit dieser Botschaft zu erreichen.“
Aus diesem Grund hat die Stadt auch Radiospots beim lokalen Sender Antenne Landau sowie, gemeinsam mit den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim, eine Anzeige in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ geschaltet. Die klare Botschaft: #StayHome. #SaveLives.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020
10. Aktuelle Information zu Corona, 19.03.20
- Aktuelle Fallzahlen
- Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
- Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!
- Kinder-Notbetreuung in Mannheim: Erreichbarkeit der Hotline
- Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 88
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis Donnerstagnachmittag, 19.03.2020, 16 Uhr, neun weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 88. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
https://www.mannheim.de/de/node/143588
3.) Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!
Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.
Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.
Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.
Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt.Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen!
4.) Kinder-Notbetreuung der Stadt Mannheim – Erreichbarkeit der Hotline
Die Stadt Mannheim und die freien Träger bieten seit Dienstag eine Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, Pflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.
Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in dieselbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die erforderliche Notbetreuung ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten. Die freien Träger haben zugesagt, mit den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft analog zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe
Erreichbarkeit der Hotline
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 bis Freitag von 8 bis 15 Uhr besetzt und in der kommenden Woche Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr.
5.) Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung
a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office, Tel. 0621 293 2500) ist telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail unter 25front-office@mannheim.de erreichbar.
b) Fachbereich Stadtplanung
Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen derzeit telefonisch oder per Mail an die Mitarbeitenden wenden. Das inkludiert auch die Bauberatung im Sachgebiet Stadtgestaltung, die Dienstleistungen der Wohnraumförderstelle und Auskünfte zum Mietspiegel. Kontaktdaten finden sie unter http://www.mannheim.de/stadtplanung. Die Arbeit des Gestaltungsbeirats der Stadt Mannheim wird in der aktuellen Lage ausgesetzt.
c) Fachbereich Geoinformation und Vermessung
Auskünfte und Beratungen zum Gutachterausschuss, Liegenschaftskataster und Lageplänen erfolgen telefonisch, schriftlich und per E-Mail. Besichtigungen des Gutachterausschusses finden grundsätzlich nicht statt, es sei denn es ist eine Besichtigung von außen möglich oder es handelt sich um leerstehende oder unbebaute Objekte. Die Entscheidung erfolgt einzelfallbezogen. Der vermessungstechnische Außendienst findet unter Beachtung der Sicherheitshinweise statt. Persönliche Kontakte sind in allen Bereichen auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, ansonsten erfolgen diese schriftlich, elektronisch oder telefonisch.
• Liegenschaftskataster, Lagepläne: vermessungsamt@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7269;
• Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte: gutachterausschuss@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7516
Stadt Mannheim
23.03.2020
Busfahrplan Speyer
DB Regio Bus GmbH
23.03.2020
Q 6 Q 7: Jetzt auch Gastro-Betriebe geschlossen
- Stadt Mannheim verschärfte die so genannte Corona-Verordnung des Landes
- Q 6 Q 7-Geschäfte für täglichen und Medizin-Bedarf bleiben geöffnet
- Alle aktuellen Öffnungszeiten im Internet unter Q6Q7.de
Mannheim – Nachdem die Stadt Mannheim die so genannte Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung verschärft hat, sind ab heute in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. auch alle gastronomischen Betriebe geschlossen. Weiterhin geöffnet bleiben die Geschäfte für den täglichen Bedarf. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.
Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:
Täglicher Bedarf
- REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
- dm-markt (8 bis 20 Uhr)
- Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
- Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
- CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
- Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
- Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
- Florist Belle Flore, nur Lieferservice;
- Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460
Medizinbedarf
- Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
- Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
- OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)
Alle weiteren Gastronomie-Betriebe und Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.
Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.
CRM – Center & Retail Management GmbH
23.03.2020
Wertstoffhöfe ab sofort geschlossen
Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
Landkreis Germersheim – Ab sofort sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Germersheim bis auf weiteres geschlossen.
Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).
„Die Wertstoffhöfe erlebten in den letzten Tagen einen außergewöhnlichen Ansturm. Es gilt auch hier, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Landkreis Germersheim
23.02.2020
Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Nach aktuellem Stand (19. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße sieben weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 32 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und vier Personen aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.
Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.
Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020
Asklepios Südpfalzkliniken konzentrieren Notfallgeschäft am Klinikstandort Kandel: Schutz von Risikogruppen im Rahmen der Pandemie COVID-19
Kandel – Um die medizinische Versorgung im Landkreis Germersheim auch unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung mit dem COVID-19-Virus nachhaltig sicherstellen, insbesondere um Risikogruppen schützen und möglichst lange einen geregelten Krankenhausbetrieb aufrecht erhalten zu können, haben die Asklepios Südpfalzkliniken GmbH ein Konzept (Pandemieplan) entwickelt. Dieses sieht organisatorische Veränderungen zwischen den Standorten Kandel und Germersheim vor.
Ziel ist es, die Notfälle ab sofort zentral über die Asklepios Klinik in Kandel aufzunehmen. Dort erfolgt dann die Einteilung der Patienten nach Krankheitsbild (Triage) sowie eine zentrale Notfallsteuerung. Je nach Krankheitsbild und Infektionsstatus werden triagierte Fälle dann in die Klinik nach Germersheim verlegt und dort medizinisch weiterversorgt. Eine Abstimmung zur Steuerung der Notfallpatienten mit den Rettungsdiensten fand bereits statt. Das Krankenhaus steht daher bis auf Weiteres für Notfälle nicht mehr zur Verfügung. Die Bereitschaftsdienstzentrale der Kasssenärztlichen Vereinigung ist hiervon nicht betroffen. Ebenso nicht betroffen und weiterhin möglich sind Spechstunden und vorstationäre Behandlungen. Die Patienten werden gebeten am Empfang entsprechend darauf hinzuweisen.
Zur Realisierung dieses Ziels müssen eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. So wird unter anderem die geriatrische Versorgung schrittweise nach Germersheim verlagert, um in Kandel Platz für Notfall- und Infektionspatienten zu schaffen. Parallel wechselt internistisches Fachpersonal aus dem pflegerischen, ärztlichen und therapeutischen Bereich zwischen den Standorten. Die Versorgung von Patienten mit der Erkrankung COVID-19 erfolgt dann primär am Standort Kandel.
Am Ende der Organisationskaskade steht eine Ausweitung der Beatmungs- und Intensivkapazitäten an beiden Standorten. Diese Ausweitung ist speziell vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme von beatmungspflichtigen Intensivpatienten im Rahmen der COVID-19 Entwicklung für die Gesundheitsversorgung essentiell. Um diese Kapazitäten auch mit Personal unterhalten zu können, werden hierfür einzelne Stationen geschlossen und das Personal durch spezielle Schulungsmaßnahmen für die Intensivbetreuung vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bedarf an Medizintechnik für 16 zusätzliche Beatmungsplätze beim Ministerium gemeldet.
„Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich durch die Unterstützung und Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Klinikstandorte“, sagt Klinikgeschäftsführer Frank Lambert. „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen schon jetzt für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft in dieser für uns alle herausfordernden Situation.“
Die Asklepios Südpfalzkliniken stellen mit den Standorten Kandel und Germersheim mit 320 Planbetten die Grund- und Regelversorgung des Landkreises Germersheim (Rheinland-Pfalz) sicher. Unsere modern ausgestatteten Kliniken verfügen über die Abteilungen Innere Medizin, Gynäkologie / Geburtshilfe, Chirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin.
Kontakt für Rückfragen:
Asklepios Südpfalzkliniken
Geschäftsführung
Tel.: (0 72 75) 71 – 1398
E-Mail: f.lambert@asklepios.com
Asklepios Kliniken
Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing
Tel.: (0 40) 18 18-82 66 36
E-Mail: presse@asklepios.com
24-Stunden-Rufbereitschaft der Pressestelle: (040) 1818-82 8888.
Besuchen Sie Asklepios im Internet, auf Facebook oder YouTube:
www.facebook.com/asklepioskliniken
www.youtube.com/asklepioskliniken
Pflege-Blog: „Wir sind Pflege“
Asklepios Kliniken (Klinikstandort Kandel)
23.02.2020
Wertstoffhöfe Nord und West können noch beliefert werden
Ludwigshafen – Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) teilt mit, dass die Wertstoffhöfe Nord und West weiterhin angeliefert werden dürfen. Der Wertstoffhof Süd in Rheingönheim ist ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Die planmäßige Abgabemöglichkeit für Schadstoffe am 3. und 4. April 2020 erfolgt im Wertstoffhof West, Wollstraße 151.
Die Schließung des Wertstoffhofes Süd erfolgte aus organisatorischen Gründen. Um die Müllabfuhr in Ludwigshafen im Zuge der Corona-Pandemie vorsorglich aufrechtzuerhalten, wurde ein Teil der Fahrzeuge und des Personals an den Wertstoffhof Süd verlegt.
Der WBL bittet für diese Maßnahme um Verständnis.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.02.2020
Coronavirus: 24 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Donnerstag, 19. März 2020, 15.30 Uhr, 24 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne.Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020
Vorbereitungen für Notkrankenhaus laufen auf Hochtouren: Aufruf an alle Menschen mit medizinischer Ausbildung
Landkreis Germersheim – „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb breiten wir uns im Landkreis Germersheim auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“ Mit diesen Worten wirbt Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, um breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Der Aufruf richtet sich an alle Menschen, die eine medizinische Ausbildung haben, um bei der Eröffnung eines Notkrankenhauses im Landkreis Germersheim über auf die nötige personelle Ausstattung zu verfügen.
Die Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim prüft derzeit Objekte und Räumlichkeiten, in welchen ein Notkrankenhaus mit entsprechender Ausstattung entstehen soll.
Um über ausreichend Personal zu verfügen, benötigt es Unterstützung durch Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst.
Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Kreisverwaltung in Germersheim in Verbindung zu setzen.
Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist ab morgen, Freitag, von 8 bis 14 Uhr und am Samstag von 10 bis12.30 Uhr erreichbar. Ab der nächsten Woche ist das Telefon ab 8 Uhr morgens besetzt. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.
„Wir werden ein Notkrankenhaus vorhalten, um auf die nächste Eskalationsstufe vorbereitet zu sein. Je eher es uns allerdings gelingt, die Kurve der weiteren Ausbreitung flach zu halten, desto besser überstehen wir alle diese Krisensituation“, mahnt Landrat Dr. Fritz Brechtel zur Vernunft und zuhause zu bleiben.
Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020
Wegen Corona-Krise: Stadt schließt mit sofortiger Wirkung alle Restaurants und Cafés
Neue Allgemeinverfügung untersagt Versammlungen mit mehr als 10 Personen / Standesamt gibt Bürger/innen Hinweise zu neuen Regelungen
Schwetzingen – Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Schwetzingen zu verhindern, hat die Stadt Schwetzingen heute (19. März 2020) zu weiteren Maßnahmen gegriffen. Mit sofortiger Wirkung wurden heute Vormittag auf Empfehlung des Rhein-Neckar-Kreises und in enger Abstimmung und Kooperation mit den anderen großen Kreisstädten in Schwetzingen alle Restaurants und Cafés durch die Stadt geschlossen. Mitarbeiter/innen von Ordnungsamt und Polizei waren gemeinsam im Stadtgebiet unterwegs um den Gastronomen die neue Allgemeinverfügung (Stand 19.03.2020) auszuhändigen und über die neue Maßnahme zu informieren. Gastronomen, die heute nicht persönlich angetroffen wurden, erhalten das Schreiben per Post. Damit ist sichergestellt, dass spätestens ab dem Freitag (20. März 2020) keine Gaststätte mehr für normalen Publikumsverkehr geöffnet hat. Möglich ist dann nur noch die Mitnahme von Essen und Lieferdienste.
„Die Schließung der Gaststätten trifft Schwetzingen wegen der vielen betroffenen Betriebe hart, ist aber angesichts der sehr angespannten Situation im Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Bevölkerung absolut notwendig und unabwendbar“, erläutert Oberbürgermeister Dr. René Pöltl die getroffene Maßnahme. Mit der Regelung sollte unter anderem verhindert werden, dass die Bewohner der beiden großen Städte Mannheim und Heidelberg – die ja bereits gestern die Schließung ihrer Restaurants verfügt hatten – die Gastronomie rund um den Schlossplatz aufsuchen würden und hier wie schon am vergangenen Wochenende dichtes Gedränge herrschen würde.
Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort auch Versammlungen von mehr als zehn Personen (außen und in geschlossenen Räumen). Ausnahmegenehmigungen für höchstens 30 Personen sind anmeldepflichtig und müssen durch das Bürgermeisteramt der Stadt Schwetzingen genehmigt werden. Der Betrieb von Sonnen-, Kosmetik- und Nagelstudios ist untersagt, ebenso Camping- und Mobile Home Anlagen.
Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen inklusive Brautpaar und Trauzeugen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden. Das Standesamt hat ein aktuelles Hinweisblatt veröffentlicht, das im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar ist.
Die Stadt sagt bis auf Weiteres auch alle Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Sie ist im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar. Die Stadt informiert dort tagesaktuell zur Lage.
Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:
Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2020
Corona-Bekämpfung: Hochschulen setzen Prüfungen aus, Notprogramm an Hochschul-Bibliotheken
Rheinland-Pfalz – Die staatlichen Hochschulen haben in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium entschieden, die Prüfungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Hochschulen fallen, auszusetzen. Die Bibliotheken an den Hochschulen werden für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Ein Notprogramm, das weiterhin Informationsversorgung gewährleistet, tritt ein. Details regeln die jeweiligen Standorte. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 20. April gelten.
„Zusammen mit den Hochschulen haben wir gemeinsam weiterreichende Regelungen getroffen. Wir müssen die Infektionsgefahr weiter reduzieren und daher auch weitere Eingriffe in das akademische Leben vornehmen. Mir ist es wichtig, dass Studierenden in Prüfungssituationen daraus kein Nachteil entstehen wird“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf.
Die Hochschulen vereinbarten für den Fall, dass anstehende Prüfungen aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation nicht durchgeführt werden, auf Basis der bestehenden Prüfungsordnungen faire Lösungen zu treffen, die die betroffenen Studierenden vor Nachteilen schützen. Schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten und Abschlussarbeiten können weiterhin eingereicht werden.
Gemäß dem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministerrats vom 17. März 2020 über Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich wird zudem der Zugang zu Mensen beschränkt und nur unter Auflagen gestattet. So sind eine Reglementierung der Besucherzahl und Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen sowie Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. vorgesehen.
Weitere Informationen über die Umsetzungen der Beschlüsse an den Hochschulen sind den jeweiligen Sonderseiten der Homepages, die die Hochschulen geschaltet haben, zu entnehmen.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.02.2020
Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise
Mainz / Rheinland-Pfalz – Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz in ihrer Existenz bedroht. „Wir werden die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch durch Bürgschaftsvergaben des Landes unterstützen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wird dabei von derzeit 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht. Weil ISB-Bürgschaften in einem sehr schlanken Verfahren ausgereicht werden können, trägt diese Sofortmaßnahme dazu bei, Unternehmen schnell mit der benötigten Liquidität zu versorgen. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden auch weiterhin als Landesbürgschaften vergeben.
„Als weitere Sofortmaßnahme erhöht das Land zudem die maximale Absicherung: Sowohl für ISB-Bürgschaften als auch für Landesbürgschaften gilt, dass Betriebsmittelkredite künftig – wie jetzt schon Investitionskredite – mit bis zu 80% der Kreditsumme abgesichert werden können. Auch diese Maßnahme dient dazu, in der derzeitigen Krise die Liquiditätsversorgung der rheinland-pfälzischen Unternehmen nachhaltig sicherzustellen“, so die Finanzministerin.
Für kleinere Bürgschaften, die von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ausgereicht werden, wurde der Höchstbetrag bereits von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Angesichts der gegenwärtigen Situation wird das Land nun seinen Haftungsanteil, ebenso wie der Bund, erhöhen. Um Unternehmen schnell mit Liquidität versorgen zu können, erhält die Bürgschaftsbank zudem die Möglichkeit, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig zu treffen („Express-Bürgschaften“).
In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden. Diese wenden sich dann an die Bürgschaftsbank bzw. ISB. Bei Fragen ist die Hotline der Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer 06131/62915-65 und die Hotline der ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1333 zu erreichen.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020
Bürgertelefon: Anrufzeiten ab Montag, 23. März ausgeweitet
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Aufgrund des großen Anrufaufkommens werden die Zeiten des gemeinsamen Bürgertelefons des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau für Fragen zum Coronavirus ab Montag, 23. März, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner künftig von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020
Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge
Speyer – Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen. „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.
Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.
Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).
Stadtverwaltung Speyer
23.02.2020
Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 12 Uhr
Landau – Zur Nahversorgung der Bevölkerung: Landauer Wochenmarkt findet weiter statt – Verkaufsstände auf dem Rathausplatz werden entzerrt – Appell an Bürgerinnen und Bürger, Abstand zu halten und auf Hygienetipps zu achten
Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus (BfT) informieren, dass sich die Bevölkerung auch weiterhin dienstags und samstags auf dem Wochenmarkt mit frischen Lebensmitteln aus der Region eindecken kann. Der Wochenmarkt dient, ähnlich wie ein Supermarkt, der Nahversorgung und ist aus diesem Grund von den aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus ausgenommen.
Auch haben Stadt und BfT eine mögliche Verlegung des Wochenmarkts etwa auf den Alten Messplatz geprüft, erachten diese jedoch nicht als sinnvoll. Stattdessen soll das von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Stadt und Region gerne genutzte Angebot am gewohnten Ort belassen werden. Allerdings wird es, wie in der geltenden Allgemeinverfügung vorgesehen, keine reinen Schankstände mehr geben und die verbleibenden Stände werden entzerrt.
Darüber hinaus appellieren Stadt und BfT an die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts, möglichst Abstand zu anderen Menschen zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten, um eine Verbreitung des Virus zu erschweren. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.
Appell der Landauer Supermärkte gegen „Hamsterkäufe“: Waren werden mehrmals täglich nachgefüllt
Die Landauer Supermärkte appellieren an die Bevölkerung, Hamsterkäufe zu unterlassen – und beruhigen gleichzeitig die Menschen. Es gebe keinen Grund, früh morgens am Supermarkt anzustehen; die Regale würden mehrmals täglich mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Gebrauchs nachgefüllt. Mehrere Märkte haben sich mit diesem Anliegen an die städtische Wirtschaftsförderung gewandt, weil sich früh morgens vor den Geschäften lange Schlangen bilden.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch schließt sich diesem Appell an: „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es in ihrer TV-Botschaft auf den Punkt gebracht: Hamsterkäufe sind unsolidarisch und schaden einer gleichmäßigen und bedarfsgerechten Versorgung. Bei allem Verständnis für die Ängste und Nöte der Menschen: Wir müssen jetzt als Gesellschaft zusammenstehen und dürfen nicht nur an uns selbst denken.“ Ebenso wie die Regierungschefin spricht Landaus OB den Kassiererinnen und Kassierern im Handel seinen besonderen Dank aus. „Vor einigen Wochen für einen guten Zweck selbst an der Kasse sitzend, kann ich seither die hohen Anforderungen bei dieser Arbeit sehr gut nachvollziehen. Danke an alle, die ihren Job im Handel engagiert machen, damit wir gut durch die Krise kommen!“
In English, please: Stadtverwaltung Landau informiert auf ihrer Internetseite mehrsprachig über Corona-Virus
Auf vielfachen Wunsch hat die Stadtverwaltung Landau alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus und zur aktuellen Lage jetzt auch auf Englisch übersetzt. Zu finden sind diese, wie die deutschsprachigen Infos auch, auf www.landau.de unter „Aktuelles“. Auf der neuen Seite gibt es außerdem Links zu Informationen u.a. auf Persisch, Russisch, Türkisch, Arabisch oder Französisch.
Wie berichtet, können sich neuzugewanderte Landauerinnen und Landauer auch über die Integreat-App informieren – ein mobiler Alltagsguide, der seit gut einem Jahr in Landau im Einsatz ist. Die App stellt allgemeine Informationen zum neuartigen Corona-Virus sowie Verhaltensempfehlungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Sie ist kostenlos sowohl im App Store (iOS) als auch im Google-Play-Store (Android) erhältlich – und kann auch auf jedem Computer online unter integreat.app/landau aufgerufen werden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2020
Steuerliche Hilfen in der Corona-Krise
Berlin / Mainz – Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben am 19.03.2020 gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. „Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.
Die rheinland-pfälzischen Finanzämter waren auch in der vergangenen Woche für die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise sensibilisiert und haben bei der Entscheidung über Billigkeitsanträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig angewendet. Das nun verabschiedete bundeseinheitliche Hilfspaket greift die in Rheinland-Pfalz bereits getroffenen Regelungen auf.
„Es ist in der aktuellen Situation wichtig und richtig, dass die Länder und der Bund gemeinsam an einem Strang ziehen und den Betroffenen auch im Steuerverfahren Unterstützung anbieten“ so Ministerin Ahnen. „Die Corona-Krise stellt das Land und seine Bürgerinnen und Bürger vor eine neue Situation und vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen müssen wir bedürftige Unternehmen und Privatpersonen auch steuerlich unterstützen.“
Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen. Es wird daran gearbeitet, den Betroffenen zeitnah Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen, die auch auf der Homepage des Landesamtes für Steuern abrufbar sein werden.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020
Informationen zur Müllentsorgung in Schifferstadt
Schifferstadt – Seit Donnerstag, 19. März sind die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis geschlossen. Die Priorität des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (ebalu) liegt angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf der Aufrechterhaltung der Abfuhr, die zum aktuellen Zeitpunkt noch vollumfänglich gewährleistet ist. Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen sind die Wertstoffhöfe in Schifferstadt (bei der Kreisbauschuttdeponie) sowie Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) zu den regulären Zeiten geöffnet. Weiteren Informationen zur Müllentsorgung finden Interessierte unter www.ebalu.de.
Rathaus geschlossen – woher bekomme ich Müllsäcke?
Obwohl das Rathaus vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt, können Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnte Öffnungszeiten Müllsäcke erhalten. Dafür einfach an der Behindertentüre klingeln. Die Mitarbeiterin vom Empfang spricht dann über die Gegensprechanlage mit dem Bürger bzw. der Bürgerin und legt die gewünschten Säcke auf einen Tisch im Außenbereich. Hierzu sind auch Hinweisschilder angebracht. Leider hat das Rathaus aktuell keine Papiersäcke und erwartet deren zeitnahe Lieferung. Wer sichergehen möchte, dass die von ihm benötigten Säcke da sind, kann vor dem Gang zum Rathaus einfach kurz unter 06235 / 440 nachfragen.
Stadtverwaltung Schifferstadt
23.02.2020
Tafel geschlossen – Lebensmittelretter übernehmen Ersatzabholung
Gemeinde begrüßt Engagement der Lebensmittelretter
Haßloch – Die Tafel Neustadt-Haßloch e.V. hat im Zuge der Corona-Pandemie zum 16.03.2020 ihre Tafelläden in Neustadt und Haßloch bis auf weiteres geschlossen. „Durch die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sah man sich zu diesem Schritt gezwungen“, informiert die Tafel auf ihrer Homepage. Damit die Versorgung der Tafelkunden trotzdem aufrechterhalten werden kann, haben die Lebensmittelretter Pfalz in Absprache mit der Tafel Neustadt-Haßloch eine Tafelersatzabholung organisiert. Sie fahren in eigener Verantwortung Betriebe und Supermärkte an, sammeln dort die nicht mehr verwendeten Lebensmittel ein und bieten den Tafelkunden bei Bedarf eine entsprechende Versorgung mit Grundnahrungsmitteln an.
„Auch wir sind in der aktuellen Situation darauf bedacht, persönliche Kontakte und Menschenansammlungen zu vermeiden“, erklärt Anna Krämer von den Lebensmittelrettern aus Haßloch. Daher erfolgt die Lebensmittelverteilung nicht über eine zentrale Anlaufstelle in Form eines Ladens, sondern wird weitestgehend via Telefon abgewickelt. Kunden der Tafel können sich telefonisch an die Lebensmittelretter wenden. In dem Gespräch wird der Bedarf abgeklärt, eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten erfragt und anhand der Informationen ein Paket zusammengestellt. Die Tafelkunden können das gepackte Paket dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt bei den Lebensmittelrettern abholen. „Auch hierbei wird auf einen entsprechenden Abstand geachtet, um für die Lebensmittelretter selbst, aber auch für die Tafelkunden ein potentielles Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten“, so Krämer weiter.
„Allein in Haßloch nutzen rund 120 Haushalte mit etwa 400 Personen das Angebot der Tafel. Ohne den Einsatz der Lebensmittelretter würde dieses Angebot der Versorgung bedürftiger Menschen vorübergehend wegfallen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Gemeinde begrüßt daher das Engagement der Lebensmittelretter. Es sei ein schönes Beispiel dafür, wie Menschen sich auch in außergewöhnlichen Situationen untereinander vernetzen und sich gegenseitig helfen, so Meyer weiter.
Kunden der Tafel müssen sich bei Bedarf an die Lebensmittelretter aus Haßloch wenden, da die Tafel keine Daten von Kunden weitergeben darf. Ansprechpartnerinnen bei den Lebensmittelrettern sind Anna Krämer (0176-63100357) und Sondra Keller (0173-6157129). Die Lebensmittelretter gehören zu den Projekten der Haßlocher Bürgerstiftung und sind nicht nur in Haßloch, sondern mit rund 80 Personen im gesamten Pfälzer Raum aktiv. In Haßloch betreiben die Lebensmittelretter in der Langgasse 58 eine so genannte essBAR. Dort können Lebensmittel, die sonst im Müll gelandet wären, von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos abgeholt werden. Auch die essBAR steht neben dem vorübergehenden Angebot für Tafelkunden weiterhin zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Haßloch
23.02.2020
Neue Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer
Speyer – Die aktualisierte Allgemeinverfügung, die die bisherige Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz erweitert und ergänzt. Darüber hinaus finden Sie beigefügt die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19).
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger ihr Freizeitverhalten zu überdenken: „Bitte helfen Sie dabei, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Risikogruppe zu schützen, indem Sie sich an die Vorgaben halten. Gerade jetzt ist es wichtig sich selbst zu reflektieren und sich die Frage zu stellen, ob sich das Frühlingswetter nicht ebenso gut im heimischen Garten genießen lässt. Glauben Sie mir: Das Eis schmeckt besser, wenn wir alle gesund sind!“
ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Einzelhandel
Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020
Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 18.03.20
- Aktuelle Fallzahlen
- Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
- Gremiensitzungen
- Friedhöfe und Stadtraumservice
- Sicherheit und Ordnung
- Stadtbibliothek
- Kindertagespflege
- Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales Kulturamt und MARCHIVUM
- Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung
1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 79
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 18.03.2020, 16 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 79. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung. Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588
3.) Gremiensitzungen
Alle Sitzungen des Gemeinderats und seiner beschließenden Fachausschüsse finden im Ratssaal statt. Eine geringe Anzahl von Bürger*innen kann auf der Empore die Sitzung – in dem erforderlichen Abstand voneinander – verfolgen.
4.) Friedhöfe und Stadtraumservice
a) Friedhöfe
Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.
Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.
Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.
b) Stadtraumservice
Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.
Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.
Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.
Behältertausch/Behälterreinigung: Die Leistungen „Behältertausch und Behälterreinigung“ stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Diese einschränkenden Maßnahmen sind erforderlich, um mit den vorhandenen Personalkapazitäten vorrangig die turnusmäßigen Behälterleerungen (Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoff) zu gewährleisten.
Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt. Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen.
5.) Sicherheit und Ordnung
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung schränkt wegen der Corona-Pandemie seine Erreichbarkeit ein. Bis auf Weiteres sind persönliche Vorsprachen nur noch in unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich. In dringenden Angelegenheiten ist der Fachbereich telefonisch über die Info- und Leitstelle unter 0621 293 – 2933 erreichbar.
Weiterhin ist der Fachbereich per Mail erreichbar. Die Mailadressen zu den einzelnen Themen:
•Bußgeldangelegenheiten: 31bussgeld@mannheim.de und online-Anhörung (https://owiportal.kivbf.de/OAWeb/08222000)
•Gewerbeangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Gaststättenangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Angelegenheiten des Tierschutzes: 31tierschutz@mannheim.de
•Angelegenheiten der Lebensmittelüberwachung: 31.verbraucherschutz@mannheim.de
•Alle anderen Angelegenheiten: 31.polizeibehörde@mannheim.de
Für alle Fragen zum Thema Corona-Virus: 31corona@mannheim.de
6.) Stadtbibliothek: digitale Angebote verfügbar
Obwohl alle Stellen der Stadtbibliothek momentan geschlossen sind, gibt es für Kund*innen noch viele digitale Angebote. Ob zu Hause am PC oder unterwegs: mit dem E-Book Reader und der Onleihe-App auf metropolbib.de stehen viele Tausend E-Books, elektronische Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung. Der Zugriff auf die digitale Bibliothek ist mit einem gültigen Bibliotheksausweis rund um die Uhr und ohne weitere Kosten möglich. Die elektronische Presseplattform „pressreader“ https://www.pressreader.com/catalog bietet über 7.000 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in über 60 verschiedenen Sprachen. Dieses Angebot kann von zu Hause aus oder auch unterwegs mit der pressreader-App genutzt werden.
Auch auf Musikgenuss muss keiner verzichten. Mit dem Musikstreaming-Dienst „freegal music“ stehen den Kund*innen rund 13 Millionen Songs und über 40.000 Musikvideos zur Verfügung! Mit der freegal music-App oder über die Seite https://mannheim.freegalmusic.com/home besteht die Möglichkeit, drei Stunden Musik am Tag zu streamen und drei Songs pro Woche herunterzuladen.
Für alle Schüler*innen, die für die Schule oder Prüfungen lernen, stehen mit einem gültigen Bibliotheksausweis mehrere redaktionell betreute und laufend aktualisierte Datenbanken und Nachschlagewerke zur Verfügung: Brockhaus Enzyklopädie, Brockhaus Kinderlexikon, Munzinger Personen, Munzinger Sport, Munzinger Pop, Munzinger Länder, Munzinger Chronik, KLG und KLfG, Kritisches Lexikon zur deutschsprachigen/fremdsprachigen Gegenwartsliteratur, film-dienst-Kritiken, Kindlers Literatur Lexikon.
Medienrückgabe
Wer seine Medien gerne abgeben möchte, der kann dies an folgenden Stellen über Rückgabeboxen machen: Dalberghaus (N 3, 4), Stadthaus N 1 (Box in der Einkaufspassage im Erdgeschoss), sowie in den Zweigstelle Neckarau, Vogelstang und Herzogenried. Unter der Servicenummer 0621 / 293 – 8935 können Medien von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr verlängert werden. Bis zur Wiedereröffnung entstehen keine Versäumnisgebühren.
Informationen zu allen digitalen Angeboten findet man auf der Homepage unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/stadtbibliothek/digitale-angebote Für Fragen und Hilfe stehen Bibliotheksmitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0621 / 293 – 8933 zur Verfügung. Über die verschiedenen Social Media-Kanäle veröffentlicht die Stadtbibliothek aktuelle Informationen und zusätzlich jede Menge Tipps für kostenlose Angebote zur Förderung von Lese- und Medienkompetenz.
7.) Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson sowie gemäß der Landesverordnung vom 17.3.20 jetzt auch Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die unter der Telefonnummer 0621-293-5656 erreichbar ist. Auch die freien Träger beteiligen sich an der Notbetreuung für Kinder.
8.) Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales, Kulturamt und MARCHIVUM
a) Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung: Hotline gestartet
Anfragen und Rückfragen sind telefonisch oder per Mail möglich. Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung hat eine Hotline gestartet. Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Die Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung informieren zu den Themen, die die Unternehmen beschäftigen und nehmen aktuelle Fragen auf. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehenden Instrumenten im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Hotline: 0621-293-3351 (Mo-Fr von 8 bis 16.30 Uhr), E-Mail: wirtschaftsfoerderung@mannheim.de
b) Fachbereich Arbeit und Soziales: Hotline wird eingerichtet
Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist für Menschen in Notlagen sowie für alle existenziellen Leistungen der Sozialhilfe, die dringlich sind, weiterhin erreichbar (Hilfe zur Pflege, Grundsicherungen, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Asyl, Wohnraumsicherung, Wohnungslosenhilfe und gesetzliche Betreuungsleistungen). Kundinnen werden von den Sachbearbeiterinnen telefonisch betreut. Ab Donnerstag, 18. März, 12 Uhr wird außerdem eine Hotline unter der Telefonnummer 293 2930 eingerichtet. Allgemeiner E-Mail: 50.info@mannheim.de
c) Kulturamt
Die Abgabefrist der Anträge auf Projektförderung endet wie gewohnt am 31. März 2020. Persönlichen Einzelberatungen von Künstlerinnen sowie Vertreterinnen von Vereinen sind nach Vereinbarung telefonisch möglich. Das Kulturamt ist telefonisch zu erreichen unter 0621 293 3800 oder per Mail für:
Allgemeine Fragen: kulturamt.sekretariat@mannheim.de; Projektanträge: berna.akdogan@mannheim.de; Bildende Kunst: carolin.ellwanger@mannheim.de; Theater, Tanz:nicole.libnau@mannheim.de; Musik: thilo.eichhorn.@mannheim.de; Literatur: stefanie.rihm@mannheim.de; Stadtteilkultur: wolfgang.biller@mannheim.de.
d) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung
Das MARCHIVUM ist für den Publikumsverkehr vorläufig geschlossen. Dies betrifft die Bereiche Ausstellungen, Veranstaltungen und Lesesäle. Seine Dienstleistungen, wie Bauakteneinsicht, Bild- und Filmservice, Historische Personenrecherche und Stadtgeschichtsforschung, werden ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung per Mail oder postalisch abgewickelt.
Zentraler Kontakt (Sekretariat): E-Mail: marchivum@mannheim.de oder Tel.: 0621 293 7027 bzw. Fax: 0621 293 7476. Aktualisierte Informationen sind zudem unter http://www.marchivum.de zu finden.
9.) Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung
a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office) ist telefonisch Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail erreichbar: 25front-office@mannheim.de
b) Fachbereich Sport und Freizeit
Zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeitenden werden die Leistungen des Fachbereichs derzeit ausschließlich telefonisch oder per Mail angeboten. Die Service-Hotline (Telefon 0621 -293 4004) ist von Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr, und Freitag, 9 bis 13 Uhr, erreichbar.
c) Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz
Das Beratungszentrum Bauen und Umwelt ist telefonisch (0621 – 293 4000) und per Mail beratungszentrum@mannheim.de zu erreichen. Bauabnahmen vor Ort werden weiter durchgeführt.
Stadt Mannheim
22.03.2020
Ansteckungsgefahr senken, Versorgung gewährleisten
Stadtverwaltung setzt Verfügungen von Kreisverwaltung und ADD um
Schifferstadt – Kino, Kneipen, Spielplätze und viele weitere Einrichtungen in Schifferstadt bleiben infolge der heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vorerst geschlossen. Um auch wirklich jeden zu erreichen, informierten die Mitarbeiter des Vollzugsdiensts die betroffenen Betriebe im Laufe des heutigen Mittwochs persönlich. Der Bauhof schloss die Spielplätze. Zusätzliche weisen Schilder Eltern sowie Kindern darauf hin, wie wichtig die Eindämmung des Virus ist und dass diese durch einfaches Fernbleiben von Sammelpunkten wie Spielplätzen erreicht werden kann.
Veranstaltungen, Trauerfeiern, Trauungen
Sämtliche Veranstaltungen sind bis einschließlich 19. April untersagt. Bei Trauungen dürfen ab sofort nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte anwesend sein. Trauerfeiern werden bis Ende der Woche im engsten Familienkreis und unter hygienerechtlichen Vorgaben abgehalten. Ab der kommenden Woche dürfen auch keine Trauerfeiern mehr abgehalten werden. Bestattungen fallen nicht unter das Veranstaltungsverbot – die Verabschiedung von Verstorbenen am Grab ist somit weiterhin möglich.
Beschränkung von Besuchsrechten in stationären Einrichtungen
Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, selbst infiziert sind, sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen keine Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen betreten. Mit ihrer Allgemeinverfügung beschränkt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis auch grundsätzlich die Besuchsrechte: Jeder Patient darf pro Tag maximal eine Stunde Besuch empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der in den genannten Einrichtungen lebenden Risikogruppe.
Geschäfte zur Grundversorgung dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen
Läden und Geschäfte, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen, dürfen laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) bis einschließlich 19. April auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020
Coronavirus: Einrichtungen und Geschäfte, die nicht dem dringenden Bedarf dienen, werden geschlossen
Gastronomiebetrieb untersagt – Ausnahme nur für Mitnahme-Service
Heidelberg – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen wurden spätabends am Dienstag, 17. März, verkündet und gelten damit ab Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden demnach Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen, die nicht dem dringenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger dienen. Öffnen dürfen laut Landesregierung nur noch folgende Geschäfte:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Hofläden,
- Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
- Großhandel
Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Sie haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Hygienestandards eingehalten, der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Weitere Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Heidelberg: Sonderregelungen für Gastronomie
Die Stadt Heidelberg geht mit einer eigenen Allgemeinverfügung über die Landesregelung hinaus. Das betrifft Bestimmungen für die Gastronomie. Wie bereits in der Landesregelung festgehalten, ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen grundsätzlich untersagt. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind ausnahmslos zu schließen. Ausnahmen gibt es in Heidelberg nur für Speisegaststätten, die Speisen ausschließlich zum Mitnehmen abgeben können. Jegliche Bewirtung vor Ort, drinnen und draußen, ist untersagt. Für Abhol- und Lieferdienste ist gemäß der Landesregelung ein Betrieb nach 18 Uhr möglich. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt: „Bei all unseren Maßnahmen steht ein Ziel über allem: Soziale Kontakte reduzieren und jegliche Menschenaufläufe vermeiden. Das muss endlich bei jedem ankommen und ich appelliere da nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie wann immer möglich zu Hause. Wenn Sie nach draußen gehen, vermeiden Sie alle Zusammentreffen mit Personen, die nicht in Ihrer Wohnung leben. Es liegt in Ihrer Hand, ob wir auch in Deutschland eine Ausgangssperre bekommen oder nicht. Wenn sich weiter tausende Menschen bei schönem Wetter draußen treffen und Plätze, Flussufer und Straßen bevölkern, wird es zu Maßnahmen wie in Frankreich und Italien kommen müssen. Das Coronavirus ist da, die Infektionszahlen gehen steil nach oben und unserem Gesundheitssystem droht der Kollaps, wenn wir jetzt die Ausbreitung nicht verlangsamen. Also, helfen Sie bitte alle mit und handeln Sie verantwortlich!“
Weitere Regelungen in der Landesverordnung:
Schulen, Kitas, Hochschulen
Landesweit bleiben bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April, alle Schulen und Kindertagesstätten im Land geschlossen. Das betrifft alle Einrichtungen, also private und öffentliche Schulen, städtische Kindertageseinrichtungen genauso wie Einrichtungen freier Träger. Aus Gründen des Infektionsschutzes können auch keine allgemeinen Notangebote für Schülerinnen und Schüler oder Kita-Kinder aufrechterhalten werden.
Eine Notbetreuung wird lediglich für die Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet, deren Erziehungsberechtigte in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. In der Landesverordnung neu als Berufsfelder der kritischen Infrastrukturen hinzugekommen sind unter anderem Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige), Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Bestatter. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.
Der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen wird ebenfalls bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.
Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen
Alle Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. Das gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind verboten.
Bereits mit Verordnung vom 16. März wurden beschlossen, dass der Betrieb in folgenden Einrichtungen bis zum 19. April 2020 untersagt wird:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
- alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
- Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
- alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den Verkaufsstellen des dringenden Bedarfs der Bürgerinnen und Bürger gehören, insbesondere Outlet-Center,
- öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
Weitgehendes Besuchsverbot in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen
Zum Schutz besonders gefährdeter Personen dürfen Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Ausgenommen sind Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge-rontopsychiatrie, psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Zu weiteren Ausnahmen und Sonderregelungen können die jeweiligen Einrichtungen eigene Bestimmungen treffen. Auch stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr einstweilen eingestellt.
Stadt Heidelberg
22.03.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: Erster Corona-Patient aufgenommen – Neue Besucherregelung ab 20. März
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer hat am Dienstag, 17. März, einen ersten Corona-Patienten zur stationären Behandlung aufgenommen. Der Mann aus dem Landkreis Germersheim ist in einem Isolierzimmer untergebracht, sein Gesundheitszustand ist stabil.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Der Patient hat sich am Dienstag mit Beschwerden der Atemwege bei uns vorgestellt“, informiert Privatdozent Dr. Dirk Jentschura, Ärztlicher Direktor am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus. Der 52-jährige Patient hatte sich zuvor in Tirol aufgehalten, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) seit 14. März als Corona-Risikogebiet eingestuft wird.
„Der Patient hatte dort bereits Kontakt zu einem Corona-Infizierten, entwickelte zu Hause Beschwerden und ging nach der Erstvorstellung beim Hausarzt und der Testung in häusliche Quarantäne“, berichtet Dr. Jentschura von einem vorbildlichen Ablauf. In dieser Phase erhielt der Patient auch den positiven Befund. Als sich die Symptome verstärkten, suchte der Mann nach telefonischer Voranmeldung durch den Hausarzt die Klinik auf.
„Dem Patienten geht es den Umständen entsprechend gut“, teilt der betreuende Arzt Dr. Lukas Domanowsky mit. Ein Kompetenzteam aus Fachärzten, Stationsärzten und erfahrenen Pflegekräften überwacht und versorgt ihn rund um die Uhr in einem isolierten Bereich.
Dr. Thomas Kienbaum, Leiter der Krankenhaushygiene, betont, dass sich die umfassende Vorbereitung auf die Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten auch im Fall des Corona-Patienten bewährt. „Durch die gut geplante Versorgung im Isolierzimmer sind andere Patienten im Krankenhaus vor einer Ansteckung geschützt.“ Das Isolierverfahren sei den Abläufen bei einer Influenza vergleichbar.
Geschäftsführer Wolfgang Walter fügt hinzu, dass das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus bereits vor Wochen mit der Vorbereitung auf die aktuelle Situation begonnen hat. „Wir haben in Absprache mit einem externen Labor die erforderliche neue Diagnostik sicher gestellt, im Haus die Isolierzimmer für COVID-19-Infektionen festgelegt und eingerichtet, unsere Mitarbeitenden laufend aktuell informiert und zu den notwendigen Hygienemaßnahmen geschult“, sagt er.
Seit Freitag Besuchsverbot
Aufgrund der aktuellen Lage erlässt das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ab Freitag, 20. März, 0 Uhr, ein Besuchsverbot im gesamten Haus, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende vor dem COVID-19-Virus zu schützen. Um den Kontakt zwischen Patienten und Angehörigen aufrecht zu erhalten, können Angehörige ab Freitag, 20. März, täglich zwischen 15 und 18 Uhr am Empfang des Hauses Dinge für den persönlichen Gebrauch in begrenztem Umfang und Nachrichten für ihre im Krankenhaus befindlichen Familienmitglieder abgeben (bitte Tüte mit Name, Vorname des Patienten und der Station beschriften). Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken sind vom Besuchsverbot ausgenommen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
22.03.2020
Neue Corona-Verordnung in Kraft – Stadt prüft Einhaltung
Hockenheim – Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Mittwochmorgen eine in Teilen geänderte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht, die auch unmittelbar in Kraft trat. Sie enthält Anpassungen, die bis auf Weiteres vor allem Maßnahmen im Freien betreffen. Die Stadtverwaltung Hockenheim prüft weiterhin die Einhaltung der Regelungen der Verordnung im Stadtgebiet.
Sportstätten und Gartenschaupark geschlossen
Die Landesregierung verbietet ab sofort auch jegliche Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Aus diesem Grund müssen auch die Sportstätten in Hockenheim geschlossen werden.
Die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen erstreckt sich bis auf Weiteres jetzt auch auf (Shisha-) Bars, Clubs und Kneipen.
Die Stadtverwaltung schließt außerdem öffentliche Spiel- und Bolzplätze in Hockenheim. Darunter fällt auch der Gartenschaupark, der wegen der Sportgeräte und Plätze nicht mehr betreten werden darf. Der Zugang zum Park-Kindergarten bleibt gewährleistet. Der Friedhof ist geöffnet.
Die Landesregierung weist in der neuen Verordnung daraufhin, dass auch die Polizei, die Feuerwehr und ihre ehrenamtlichen Freiwilligen sowie das Notfall- und Rettungswesen zu den systemrelevanten Bereichen gehören, deren Tätigkeit nicht untersagt ist.
Mehr Informationen zur Landes-Verordnung
Die neue, geänderte Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) im Startbereich unter „Corona-Virus: Die Lage in Hockenheim“ abrufbar.
Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.
Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020
Corona-Pandemie: OB Steinruck mahnt zu Vernunft und Verantwortungsbewusstsein
Ludwigshafen – Angesichts der ab 18.03.2020 geltenden Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung appelliert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck an Bürgerschaft und Geschäftsleute, die Anordnungen und Regelungen der Verfügung umstandslos zu befolgen.
„Wir alle stehen in diesen Tagen vor großen Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir alles daransetzen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dies geschieht durch das konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Tagen zu drastischen Maßnahmen gegriffen. Sie betreffen das öffentliche Leben in vielen Facetten. Sie sind für viele von uns spürbar. Sie schränken uns ein. Sie verändern unser Leben. Aber sie sind absolut notwendig. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Angesichts der großen Herausforderungen sowie dem Ernst der Lage habe ich keinerlei Verständnis für Ignoranz und Fahrlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft und Besonnenheit sind das Gebot der Stunde“, betont die Oberbürgermeisterin. Die Stadtverwaltung werde die Allgemeinverfügung mit aller Konsequenz durchsetzen.
Steinruck appelliert ebenso an die Bürger*innen, alle Vorsorgemaßnahmen sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln streng einzuhalten und ruft zu Achtsamkeit und Rücksicht im Umgang miteinander auf: „Der Umgang mit dem Corona-Virus ist eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Wenn wir uns aber auf unsere Stärken und unsere Werte besinnen, können wir gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen“.
Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region hatte die die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Dienstagabend eine erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt.
Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt.
Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de
Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020
Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung
Mannheim – Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung ist nun veröffentlicht. Die Stadt Mannheim hat diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzt und verschärft.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und dem Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.
Nach der neuen Allgemeinverfügung ist ab sofort auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.
Veranstaltungen und Versammlungen sind durch die Rechtsverordnung des Landes untersagt. Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige örtlichen Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.
Der Luisen- und der Herzogenriedpark ebenso wie das Strandbad werden geschlossen. Der Aufenthalt an Neckar- und Rheinwiesen sowie auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet ist untersagt.
Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).
Allgemeiner Hinweis:
Die Regelungen in der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim und Rechtsverordnung des Landes Baden- Württemberg (Corona-Verordnung vom 17.03.2020) zu Veranstaltungen und Ansammlungen betreffen nicht:
Zusammenkünfte in Betrieben, der Verwaltung und Justiz und ihren Gremien und Ansammlungen in weiter geöffneten Einrichtungen und Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim kann auf der städtischen Homepage abgerufen werden:
https://www.mannheim.de/de/node/143588
Stadt Mannheim
22.03.2020
Erweiterung der Beratungszeiten des Bürgertelefons
Rhein-Pfalz-Kreis – Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Infizierungen mit dem Coronavirus steigen die Anfragen an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes, das für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig ist.
Die Beraterinnen und Berater des Bürgertelefons sind daher ab sofort durchgängig in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar und stehen den Bürgerinnen und Bürgern telefonisch zur Verfügung.
Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell wichtige Informationen zum Coronavirus zu finden sind. Ebenso auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
Coronavirus: 20 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Mittwoch, 18. März 2020, 15 Uhr, 20 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Verschärfte Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
Mannheim – Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt und verschärft diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung.
Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588
Stadt Mannheim
22.03.2020
Ernährungssicherung in der Corona-Krise
Speyer / Berlin – Für mich besteht kein Zweifel, dass auch die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Wertschöpfungskette zur kritischen und systemrelevanten Infrastruktur gehört. Daher sollte auch für diese Berufsgruppen eine Notfallbetreuung sichergestellt werden. Wir müssen die Ernährungssicherheit in Deutschland auch in Krisenzeiten gewährleisten. Daran gibt es derzeit auch kein Zweifel, die Versorgung in Deutschland mit Lebensmitteln ist gesichert. Die Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sind geöffnet und die Lieferketten sind weitgehend intakt. Auch die Warenlieferungen aus dem Ausland funktionieren trotz verhängten Beschränkungen an den Grenzübergängen. Da wo es in Einzelfällen zu Engpässen kommt, ist der Handel bereit, die Frequenz der Warenanlieferung zu erhöhen. Der Selbstversorgungsgrad vieler Grundnahrungsmittel wie z.B. für Kartoffel, Weizen, Schweinefleisch, Frischmilchprodukte und Käse liegen bei über 100 Prozent und auch die Futterversorgung für die Tierhaltung ist sichergestellt. Es besteht daher keine Notwendigkeit für Hamsterkäufe. Es ist richtig, eine gewisse Vorsorge zu treffen, doch bitte bedarfsgerecht, da es keinen Grund gibt, Lebensmittel zu horten. Vor allem wäre es verheerend, wenn die gehamsterten Lebensmittel aus dem Vorratsschrank am Ende im Müll landen sollten.
Problematisch ist die Situation im Sonderkulturanbau wie Spargel, Erdbeeren aber auch im Gemüseanbau, wo aufgrund der Reisebeschränkungen die Gefahr fehlender Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland besteht. Hierfür müssen schnellstmöglich pragmatische Lösungen gefunden werden. Hierzu zählt zum einen die Prüfung der Ausdehnung der 70-Tageregel für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen, um den vorhandenen Saisonarbeitskräften zu ermöglichen, über einen längeren Zeitraum unsere Landwirte zu unterstützen. Diese Maßnahmen schafft Flexibilität. Eine Flexibilität, die mit dem Kurzarbeitergeld für die anderen Wirtschaftssektoren bereits möglich ist. Zum anderen ist es denkbar zu prüfen, inwieweit nicht erwerbstätige Menschen kurzfristig in der Landwirtschaft arbeiten können und wie Lösungen für Erwerbstätige gefunden werden können, die gerade aufgrund der Corona-Krise keine Vollzeitbeschäftigung haben.
Was wir in den jetzigen Zeiten brauchen, ist ein solidarischer Zusammenhalt der Gesellschaft, der sich durch Nachbarschaftshilfen für hilfsbedürftige Menschen oder aber auch durch Erntehilfen für landwirtschaftliche Betriebe zeigen kann. Doch um die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern ist es am wichtigsten, dass der Großteil der Menschen einfach zuhause bleibt.
Isabel Mackensen
Mitglied des Deutschen Bundestages
22.03.2020
Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen – Wirtschaftsförderung informiert über Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land
Speyer – Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.
„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit den nun beschlossenen Soforthilfemaßnahmen möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.
Die wichtigsten Angebote zusammengefasst:
1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus werden vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber*innen sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386 .
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.
Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 zur Verfügung.
2. Förderprogramme der KfW und ISB:
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.
Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
3. Steuerforderungen:
Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 62 32/14 22 48.
Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de. Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.
4. Aussetzung von Mietforderungen
Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“
Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020
Corona: AST-Verkehr in Speyer wird eingestellt
Speyer – Aufgrund der Corona-Pandemie stellen die Verkehrsbetriebe Speyer den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST-Verkehr) in der Domstadt ab Samstag, 21. März 2020 ein – ausgenommen von der Regelung sind Berufspendler. Die Verkehrsbetriebe folgen damit einer Empfehlung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der die Einstellung aller Ruftaxi- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre verbundweit ab diesem Zeitpunkt empfiehlt. AST-Telefon: 06232/26666.
Stadtwerke Speyer GmbH
22.03.2020
Corona-Pandemie: Landesregierung fördert nachbarschaftliche Netzwerke
Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Landesregierung unterstützt Kommunen dabei, Anlaufstellen und Informations-telefone für Menschen einzurichten, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes zu den Corona-Risikogruppen gehören. „In Rheinland-Pfalz wird Zusammenhalt gelebt. Es gibt viel gegenseitige Unterstützung und Menschen, die sich gerade in der aktuellen Ausnahmesituation unter die Arme greifen. Das wollen wir unterstützen und den Aus- oder Aufbau von nachbarschaftlichen Netzwerken fördern“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Über diese Netzwerke sollen Hilfsangebote, wie beispielsweise ehrenamtliche Einkaufshilfen, vermittelt werden. Für den Aus- oder Aufbau dieser nachbarschaftlichen Netzwerke stellt das Sozialministerium zunächst 360.000 Euro als Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass es eine oder mehrere Vernetzungsstellen gibt, die an mindestens drei Stunden täglich Hilfesuchende aus den besonders gefährdeten Gruppen an ehrenamtliche der hauptamtliche Helfer vermittelt. Die Vernetzungsstellen können bei kommunalen Ansprechpartnern, beispielsweise den Gemeindeschwesternplus, den Pflegestrukturplanern oder Ortsvorstehern, aber auch freien Trägern, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Das Budget kann zum Beispiel dafür eingesetzt werden, eine telefonische Hotline einzurichten oder Ehrenamtliche zu entlohnen.
Informationen zu den Anlaufstellen in den Kommunen sollen auf der Internetseite „www.Zusammenland.rlp.de“ gesammelt und veröffentlicht werden.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020
Q 6 Q 7: Nur Geschäfte für täglichen Bedarf bleiben geöffnet
- Für alle noch geöffneten Stores und Gastro-Betriebe gelten geänderte Öffnungszeiten
- Basis ist die so genannte „Corona-Verordnung“ der Landesregierung
Mannheim – Zur Eindämmung des Corona-Virus wird ab heute [18.03.2020] der Großteil der Geschäfte in Q 6 Q 7 geschlossen. Lediglich die Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, ebenso einzelne Gastrobetriebe. Basis dafür ist die so genannte „Corona-Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.
Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:
Täglicher Bedarf
- REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
- dm-markt (8 bis 20 Uhr)
- Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
- Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
- CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
- Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
- Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
- Florist Belle Flore, nur Lieferservice; Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460
Medizinbedarf
- Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
- Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
- OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)
Gastronomie
- Oh Julia (8 bis 18 Uhr)
- Die Kuh die lacht (12 bis 18 Uhr)
- Intermezzo di Dario Fontanella (10 bis 18 Uhr, nur Straßenverkauf)
Alle weiteren Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.
Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.
CRM – Center & Retail Management GmbH
22.03.2020
Corona-Testzentrum eröffnet: Landräte und OB appellieren: „Keine Tests aus reiner Vorsicht!“
Landau – Das am 17.03.2020 in Betrieb genommene Corona-Testzentrum auf dem Alfred-Nobel-Platz (Neuer Messplatz) in Landau wird stark nachgefragt. Mit zwölf Personen haben die DRK Kreisverbände Landau und Südliche Weinstraße ehrenamtliches Fachpersonal gestellt. Am ersten Tag konnten rund 160 Personen getestet werden. Es laufen Planungen, um die Kapazitäten mit Ehrenamtlichen schnellstmöglich auszuweiten. Der Betrieb soll zeitnah an die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden.
Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch weisen nochmals darauf hin: Wer sich hier testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Die Überweisung muss im Original vorliegen, Screenshots auf Handys etc. werden nicht akzeptiert. Die Behördenleiter appellieren an die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich nicht aus reiner Vorsicht testen. Die Kapazitäten reichen ansonsten nicht aus und tatsächlich bereits erkrankte Personen haben möglicherweise das Nachsehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Die ausstellenden Ärzte sind angewiesen, die RKI Richtlinien anzuwenden, anhand derer beurteilt wird, ob eine Beprobung angezeigt ist. Auf dem Schein sollte zudem die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum richtigen Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren bzw. seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Für den Abstrich qualifizieren sich ausschließlich Patientinnen und Patienten mit respiratorischen Symptomen, z.B. Husten und Fieber, die entweder nachweislich Kontakt zu einem SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten hatten oder die Symptome aufweisen und aus einem Risikogebiet in die Südpfalz zurückgekehrt sind. Die Rückkehr darf nicht länger als 14 Tage zurückliegen.
Die Kreischefs und der OB betonen: „Das interkommunale Diagnosezentrum ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. Um die Kapazitäten auszuweiten und die große Nachfrage zu bewältigen, laufen bereits Planungen, eine zweite Linie einzurichten, in der die Abstriche parallel durchgeführt werden können. Unser großer Dank gilt allen Beteiligten sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.“
Um die Verkehrssituation rund um das Diagnosezentrum zu optimieren, ist die Zufahrt zur Teststation ab sofort nur noch aus östlicher Richtung über die Lise-Meitner-Straße möglich. Die Ausfahrt erfolgt über die Marie-Curie-Straße. In diesem Zug wird die Zufahrt von der Johannes-Kopp-Straße in die Lise-Meitner-Straße gesperrt. Ein Ausfahren von der Lise-Meitner-Straße in die Johannes-Kopp-Straße bleibt weiterhin möglich, ebenso der Verkehr in der Lise-Meitner-Straße selbst. Die neue Verkehrsführung ist entsprechend ausgeschildert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020
Zum Schutz vor Coronaviren: Ab sofort nur noch telefonische Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten – Pflegestützpunkte vor Ort derzeit geschlossen
Mainz / Rheinland-Pfalz – Menschen, die Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind in der Regel aufgrund ihres Alters und/oder ihres Gesundheitszustandes besonders schützenswert. Deshalb haben sich die Träger der Pflegestützpunkte am Montagnachmittag dazu entschieden, alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für den Kundenverkehr zu schließen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Coronainfektionen findet keine persönliche Beratung in den Pflegestützpunkten mehr statt.
Deshalb können momentan auch keine persönlichen Besuche im häuslich-familiären Bereich erfolgen.
Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zunächst bis Ende der Osterferien in Rheinland-Pfalz (19.04.2020).
Personen, die Hilfe benötigen, bekommen diese aber weiterhin per Telefon oder E-mail. Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz:
www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder
https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/
Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
22.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis schließt seine Wertstoffhöfe
Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Donnerstag, 19. März 2020, zu schließen. Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.
Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr betont, dass die Wertstoffhöfe in den letzten Tagen einen enormen Ansturm an Anlieferungen erleben mussten. „Es gilt auch auf den Wertstoffhöfen, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Volker Knörr.
In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie zunächst noch möglich. Die Öffnungszeiten sind unter www.ebalu.de ersichtlich. Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und –bürger ausdrücklich, diese Handhabe auch nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu nutzen, wenn beispielsweise keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung gegeben ist.
Die Sonderabfallannahme am Schadstoffmobil wird ebenso bis auf weiteres ausgesetzt. Davon betroffen ist am Samstag, 21. März 2020, die Gemeinde Limburgerhof und danach andere Gemeinden an den jeweiligen Samtagsterminen.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest-, Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas und Grünschnitt, Sperrmüll) läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
Gemeinsam für die Menschen
Bischof Karl Heinz Wiesemann und Christian Schad rufen zu ökumenischem Gebet auf
Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und weltweit ist mit vielfältigen und schwerwiegenden Konsequenzen verbunden: Tausende Menschen in unserem Land sind erkrankt. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende arbeiten bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das öffentliche Leben wie auch das Leben jedes und jeder Einzelnen unterliegen deutlichen Einschränkungen. Viele Menschen sind besorgt um ihre Gesundheit oder um ihren Arbeitsplatz. Auch das kirchliche Leben ist betroffen: Gottesdienste können nicht mehr zusammen mit der Gemeinde gefeiert werden. Chöre und Gemeindegruppen können sich nicht mehr treffen.
Angesichts dessen rufen Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann gemeinsam zum Gebet auf. Sie haben dazu einen Gebetstext verfasst, den sie allen Christinnen und Christen in Landeskirche und Bistum und in der Weite der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Region Südwest an die Hand geben. Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann laden ein, dieses Gebet täglich zu sprechen, wenn die Kirchenglocken zum (Angelus-)Gebet rufen. Sie selbst werden am Samstag, 21. März, um 18 Uhr – zu der Zeit, in der vielerorts die Glocken den vierten Fastensonntag „Laetare“ einläuten – in der Kapelle des Butenschoen-Hauses eine kleine ökumenische Andacht feiern, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wird. Diese Andacht wird auf den Homepages beider Kirchen online übertragen.
Zu dieser Zeit sollen in allen Kirchen in der Pfalz/Saarpfalz die Kirchenglocken 10 Minuten lang läuten. Der Gebetstext – so Bischof und Kirchenpräsident – soll eine Hilfe sein in der Zeit, in der es nicht möglich ist, in Gemeinschaft Gottesdienst zu feiern. Es ist ein Zeichen, dass wir als Kirchen zusammen-stehen und füreinander für die Menschen da sind. Es zeigt, dass Kirche mehr ist als die sonntägliche Versammlung der Gläubigen. Die Gemeinschaft im Gebet geht über Ökumenisches Gebet in Zeiten der Krise über die Kirchenmauern hinaus und setzt sich in der gelebten Solidarität für alle Menschen fort.
Die beiden kirchenleitenden Geistlichen sehen in der aktuellen Krise zugleich eine Chance, dass sich die Kirchen neu auf den Kern ihres gemeinsamen Auftrags besinnen und neue Formate finden, wie sie Christinnen und Christen im Glauben stärken und allen Menschen in der jetzigen Situation beistehen können. Sie danken allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die kreative und hilfreiche Ideen umgesetzt haben, um gottesdienstliches Feiern und seelsorgliche Zuwendung weiter zu ermöglichen.
Homepages von Landeskirche und Bistum:
Um die Corona-Lage zu bewältigen: Stadt Landau richtet im Rathaus verwaltungsinternes Lagezentrum ein – Vier Anlaufstellen helfen Bürgerinnen und Bürger bei dringenden Verwaltungsanliegen – Ausschüsse und Beiräte werden abgesagt – Hauptausschuss erhält Entscheidungsermächtigung vom Stadtrat
Landau – Die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die Stadt Landau vor völlig neue Herausforderungen. Aus diesem Grund hat sie im Rathaus ein Lagezentrum als interne Informations- und Vernetzungsplattform eingerichtet. Das teilt Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt mit, der den Leiter der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Stefan Krauch, zum Leiter des Lagezentrums ernannt hat. Krauch und sein Team sammeln und bündeln die zahlreichen Informationen, die rund um das Virus bei der Verwaltung eingehen, beraten aktuelle Entwicklungen und setzen in Abstimmung mit dem Stadtvorstand Maßnahmen um.
Für den Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude der Stadtverwaltung Landau weiter geschlossen. In besonders dringenden Fällen können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden; ansonsten sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder postalisch vorzubringen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter oder die Telefonzentrale unter der 0 63 41/1 30. Um Bürgerinnen und Bürger im Notfall bedienen zu können, ohne dass diese die Dienstgebäude betreten müssen, hat die Verwaltung vier Anlaufstellen an drei dezentralen Standorten eingerichtet. Diese befinden sich im Bauamt in der Königstraße 21 und im Dienstgebäude in der Friedrich-Ebert-Straße 5, wo die Bedienung jeweils über ein Fenster erfolgt, sowie im Rathaus in der Marktstraße 50 im Foyer des Altbaus.
OB Hirsch betont die Bedeutung der Vorsichtsmaßnahmen: „Jeder und jedem einzelnen von uns muss klar sein, um was es jetzt geht – nämlich um die Rettung von Menschenleben. Es gilt, soziale Kontakte einzudämmen und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Ausbreitung der Virusinfektion zu verlangsamen. Nur dann können wir mit unserem Gesundheitssystem allen schwer Erkrankten auch die notwendige Hilfe zur Verfügung stellen, die diese benötigen.“
Auch die städtische Gremienarbeit wird angesichts der aktuellen Situation zurückgefahren. Aber, so Hirsch: „Wir müssen trotz der Krise versuchen, besonders wichtige fachliche Themen weiterzubringen, um in der nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt nicht zu stark zurückgeworfen zu werden.“ Aus diesem Grund hat der Stadtrat den kleineren Hauptausschuss für die nächste Zeit mit den meisten Stadtratskompetenzen ausgestattet. Der für den 24. März geplante gemeinsame Haupt-, Bau- und Umweltausschuss wird zu einem reinen Hauptausschuss – mit so wichtigen Themen wie der Sanierung des Schwanenweihers auf der Tagesordnung.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin – Ordnungsdezernent Hartmann: „Werden rechte Kundgebungen mit allem, was in unserer Macht steht, unterbinden“
Landau – Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam. Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.“
Ordnungsdezernent Lukas Hartmann informiert, dass Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen kein gesonderter Ablehnungsbescheid zugeht. Mit Blick auf Ankündigungen in den sozialen Medien u.a. zu einer für den 4. April geplanten Versammlung bekräftigt Hartmann: „Offenbar will der Anmelder der rechten Kundgebung das Versammlungsverbot nicht akzeptieren. Als Stadt Landau werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Kundgebung zu unterbinden – bis hin zur Auflösung der untersagten Versammlung sowie der Anzeige jeder Person, die sich daran beteiligt.“
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Stadt schließt bis auf Weiteres den Häckselplatz und die Hundewiese
Schwetzingen – Aufgrund der aktuell verschärften Situation rund um die Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus schließt die Stadt ab dem 18. März bis auf Weiteres auch den Häckselplatz und die Hundewiese. Die Stadt bittet um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.
Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020
Abstrichzentrum Speyer
Speyer – Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), die niedergelassenen Ärzte und der DRK Kreisverband Speyer ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet.
Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürger*innen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürger*innen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist.
Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben.
Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Sankt-Vincentius-Krankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.
Sehen sie hier die Videos zur Pressekonferenz bezüglich des Abstrichzentrum Speyer:
Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News, mah
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau sagt Maimarkt 2020 ab
Landau – Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus haben angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Maimarkt abzusagen. Das Volksfest hätte vom 25. April bis zum 4. Mai auf dem Alten Messplatz stattfinden sollen. Die Schaustellerinnen und Schausteller wurden bereits über die Absage informiert.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Ab sofort Zoo und Spielplätze gesperrt – Große Teile des Einzelhandels bis auf Weiteres geschlossen – Öffnung von Restaurants und Speisegaststätten nur noch von 6 bis 18 Uhr
Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort sind unter anderem der Zoo und sämtliche Spielplätze in der Kernstadt und den Stadtdörfern gesperrt. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sowie den Beschluss des Ministerrats. Auch große Teile des lokalen Einzelhandels sind ab sofort geschlossen.
Zusammengefasst ist demnach der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.
Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels wird beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher wird reglementiert, die Mindestabstände zwischen Tischen müssen zwei Meter betragen und es sind Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen anzubringen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten wurden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Verboten sind außerdem Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Zudem sind alle Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.
Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können.
Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 19. April.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Landesregierung kündigt erweiterte Rechtsverordnung an – Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung
Mannheim – Die Landesregierung hat angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung wird morgen veröffentlicht. Die Stadt Mannheim wird diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzen und verschärfen.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.
Nach der neuen Allgemeinverfügung werden im Bereich der Gastronomie nur noch Speisegaststätten zugelassen sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen nicht nur hinreichende Abstände zwischen den Gästen sicher stellen, sondern auch eine Feststellung und Dokumentation von deren Personalien vornehmen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Nachvollziehbarkeit muss für einen Monat sichergestellt sein. Zulässig ist daneben allein der Straßenverkauf.
Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Versammlungen und Veranstaltungen von mehr als 10 Menschen verboten. Dies gilt auch für alle örtlichen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.
Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen. Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.
Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert erneut an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und betont, dass diese Maßnahmen einzig dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: „Es geht jetzt um eine noch schnellere, noch deutlichere Reduktion aller, nicht zwingend gebotener Kontakte. Wo immer es möglich ist: Bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie sich im Freien aufhalten, dann allein oder mit Ihren Nächsten. Es macht keinen Sinn, Einrichtungen zu schließen, wenn sich dafür an anderer Stelle Menschen in großer Zahl neu begegnen. Wenn Sie beruflich Menschen begegnen, halten Sie Hygieneregeln ein und wo dies möglich ist: Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 bis 2 Metern! Je rascher und entschiedener wir jetzt gemeinsam handeln, umso weniger lang werden diese Maßnahmen greifen müssen. Deshalb appelliere ich auch an die Unternehmen und andere Betroffene: Sie müssen nicht auf Rechtsverordnungen und Verfügungen warten, handeln Sie schon jetzt.“
Stadt Mannheim
22.03.2020
Corona-Pandemie: Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen, um Ausbreitung zu bremsen
Rheinland-Pfalz – Landesregierung und Kommunen werden in Rheinland-Pfalz alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In einer Telefonkonferenz waren sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Stefanie Hubig und Innenminister Roger Lewentz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte einig, dass nur im engen Zusammenwirken aller Verantwortlichen sowie der Einsicht und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger dieser extremen Herausforderung wirkungsvoll begegnet werden kann.
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation ist es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe die Landesregierung heute beschlossen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. So würden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei würden auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützt. Ferner werde der Handlungsrahmen für Landesbürgschaften damit erweitert.
Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günter Schartz, begrüßte die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land ausdrücklich. „Unser Personal in den Gesundheitsämtern arbeitet rund um die Uhr für einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, so Schartz weiter.
Ministerpräsidentin Dreyer dankte den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen für ihr zielgerichtetes Vorgehen und konsequentes Handeln im Umgang mit dem Coronavirus. In der Konferenz wurden ein allgemeines Lagebild zur aktuellen Verbreitung des Virus, die Betreuungssituation in Kitas und Schulen sowie die aktuellen Erlasse der Landesregierung zur weiteren Beschränkung des öffentlichen Lebens erörtert. Sie appellierte nochmal an die kommunale Familie, die Regelungen zur Notfallbetreuung entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen und keine eigenen weiteren kommunalen Einschränkungen vorzunehmen.
Es wurde vereinbart, dass es einen regelmäßigen Austausch geben wird.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für notwendig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“ erlassen. Demnach dürfen Personen, auf die folgende Faktoren zutreffen, beispielsweise vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Hospize und betreute Wohngruppen nicht betreten:
- Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder
- Personen, die bereits infiziert sind oder
- Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben.
Die jeweils geltenden Risikogebiete und die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II sind unter http://www.rki.de abrufbar
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“
Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. . Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, wahrscheinlich auch ohne Symptome zu zeigen, Überträger von SARS-CoV-2 sein. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)“ erlassen.
Im gesamten Land sind alle Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen. An allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Germersheim entfallen die regulären Betreuungsangebote. Einrichtungen haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Die Einrichtung einer Notversorgung richtet sich an:
- Förderschulen sowie Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist,
- Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellen würde,
- sonstige besondere Härtefälle.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“
Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
Landkreis Germersheim – Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Germersheim ab Mitternacht, 18. März, 0.00 Uhr, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es ist folglich richtig, dass bundesweit alles dafür getan wird!“
Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (indoor und outdoor), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.
Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen).
Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen. Weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 11/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de oder hier als pdf:
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 17.03.
- Aktuelle Fallzahlen
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- Beratungsstellen
- Gremiensitzungen
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1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 72
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 17.03.2020, 17 Uhr, acht weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 72. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Bürgerdienste und Stadtraumservice
a) Bürgerdienste
Zurzeit sind ausschließlich die Bürgerservices K 7 (Mitte) und Waldhof (Nord) geöffnet. Bereits vereinbarte Termine in den übrigen Bürgerservices wurden bereits abgesagt. Fertige Ausweisdokumente können – falls notwendig – im Bürgerservice in K 7 abgeholt werden.
Die Bürger*innen werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden:
- Bitte überdenken Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens und verschieben Ihren Behördengang – wenn möglich – auf einen späteren Zeitpunkt.
- Nutzen Sie das Online-Angebot.
- Nutzen Sie E-Mails oder den Postversand.
Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen hierdurch keine rechtlichen Nachteile.
Wichtig: Dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
Bürgerservice K 7: Telefon 0621 293-2628,
Bürgerservice Waldhof: Telefon 0621 293-7600,
Ausländerbehörde: Telefon 0621 293-2691,
Standesamt: Telefon 0621 293-3101.
Für die Bürgerservices K 7 und Waldhof können Termine auch online unter http://www.mannheim.de/terminvereinbarung vereinbart werden.
Für KFZ-Händler und Zulassungsdienste stehen weiterhin die sogenannten „Händlerschränke“ in Neuhermsheim und Waldhof zur Verfügung. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Bürgerservice K 7: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr und Donnerstag: 8 bis 18 Uhr,
Bürgerservice Waldhof: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag: 8 bis 12 Uhr.
b) Stadtraumservice
Die Reinigungswoche „Putz‘ Deine Stadt raus!“ 2020 wird abgesagt.
3.) Beratungsstellen der Stadt: Umstellung auf telefonische Beratung – persönliche Termine nur noch in Ausnahmefällen
a) Beratungsservice für Bürger*innen im Bereich Kindertagespflege und Servicestelle Eltern (Meki)
In der Kindertagespflege (KTP) und in der Servicestelle Eltern (Vormerkung für die Betreuung von Kindern, Meki) lassen sich die Beratungen der Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch telefonisch umsetzen. Deshalb wird die Beratung zunächst bis zum Ende der Osterferien auf telefonische Beratung umgestellt. In Ausnahmefällen, in denen sich herausstellt, dass ein Sachverhalt am Telefon wider Erwarten nicht klärbar ist, werden ergänzend zum Telefonat persönlichen Beratungstermine vereinbart. Gleiches gilt für die der Beratung und Anmeldung zur Schulkindbetreuung.
Telefon Servicestelle Eltern: 0621 293-3888, Telefon: Kindertagespflege 0621 293-3734,
Telefon Schulkindbetreuung Schulen Süd: 0621 293-3522, Schulen Nord 0621 293- 3521.
b) Jugendamt und Gesundheitsamt
Zum Beratungsangebot des Gesundheitsamtes gehören beispielsweise Impfberatung, Informationen und Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten (STI/AIDS) und Beratung von Familien mit einem neugeborenen Kind (Frühe Hilfen). Auch diese werden soweit wie möglich nun telefonisch oder auf dem Mailweg erbracht, um zum Schutz von Bürger*innen und Personal persönliche Kontakte zu reduzieren. Wenn ein persönlicher Kontakt unabdingbar ist, wird dies sichergestellt.
Telefon Impfberatung: 0621 293-2203, Telefon Frühe Hilfen: 0621 293-3708,
Telefon STI/AIDS-Beratung: 0621 293-2249.
Das gleiche Vorgehen gilt für die Erziehungsberatungsberatungsstellen /-Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim sowie der freien Träger Caritasverband Mannheim und Evangelische Kirche in Mannheim. Die Psychologischen Beratungsstellen bieten Beratung und Hilfe in Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens in der Familie und bei persönlichen Problemen.
In Zeiten von Corona und mit der ständigen Veränderung der Lebensumstände können sich auch Abläufe und Beziehungen in der Familie verändern: Manches rückt in den Hintergrund und verliert gerade an Bedeutung, manches wird deutlicher und belastet Kinder, Jugendliche und Familien mehr als sonst. Derzeit können auch die Beratungsstellen nicht in gewohnter Weise tätig sein, aber Ratsuchende können sich nach wie vor an diese wenden, wenn sie Unterstützung benötigen. Dies sollten sie telefonisch tun.
Kontaktdaten der fünf Erziehungsberatungsstellen in Mannheim:
- Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverband Mannheim: Telefon 0621 1250-600, http://www.caritas-mannheim.de
- Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen der Evangelischen Kirche in Mannheim, Telefon 0621 28000 280, http://www.pb.ekma.de
- Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim, Beratungsstelle Nord: Telefon 0621 293 5530, Beratungsstelle Mitte: Telefon 0621 293 8866, Beratungsstelle Süd: Telefon 0621 293 6040, http://www.pb-mannheim.de
4.) Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektion: Änderungen bei Gremiensitzungen
Die Maßnahmen, die in Mannheim zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen wurden, haben auch Auswirkungen auf die Abläufe der Arbeit des Gemeinderates und seiner Gremien, einschließlich der Bezirksbeiräte.
Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Bezirksbeiräte finden bis auf weiteres nicht statt. Sitzungen, zu denen bereits eingeladen wurde, werden abgesagt.
Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse und des Gemeinderates finden statt, allerdings werden Tagesordnungen auf die unbedingt notwendigen Beschlussfassungen reduziert. Liegen nicht genügend Tagesordnungspunkte vor, die die Durchführung der Sitzung rechtfertigen würden, wird sie abgesagt. Das ist der Fall bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales am Dienstag, den 31. März 2020. Sie findet nicht statt.
Um die Gesamtdauer der Sitzungen zu begrenzen, sollten darüber hinaus, wo möglich, die Dauer der Sachvorträge und Wortbeiträge zeitlich reduziert werden.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um einen ersten Schritt. Es können weitere Maßnahmen – auch mit Blick auf Entscheidungen auf Landesebene – folgen.
5.) Kurzarbeitergeld: Städtische Wirtschaftsförderung startet Kooperation mit Agentur für Arbeit
Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt Mannheim unterstützt ab Mittwoch die Agentur für Arbeit Mannheim (BA) bei der Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld: https://www.mannheim.de/de/presse/kurzarbeitergeld-staedtische-wirtschaftsfoerderung-startet-kooperation-mit-agentur-fuer-arbeit
6.) Wirtschaftsförderung startet Hotline für Unternehmen
Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen – gleich welcher Art – im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Hinter der Hotline steht die Expertise der Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung, die zu verschiedenen Themen informieren sowie relevante Themen, die die Unternehmen beschäftigen, aufgreifen. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehende Instrumente im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Die Nummer der Hotline: 0621 – 293-3351.
7.) Leihamt geschlossen
Das Leihamt bleibt ab sofort geschlossen. Bereits seit Beginn letzter Woche wurden alle Versteigerungen abgesagt. Auch der Gold An- und Verkauf sowie die Pfandleihe werden ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Die Transaktionen können nicht mehr online durchgeführt werden.
8.) Neue Links – Merkblatt für Risikogruppen
Auf der Seite http://www.mannheim.de/Corona wurde ein Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung aufgenommen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Risikogruppen.pdf
Stadt Mannheim
22.03.2020
Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung zur weiteren Kontaktreduzierung
Ludwigshafen – Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region erlässt die Stadtverwaltung Ludwigshafen eine erweiterte Allgemeinverfügung, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt. Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Die neue Allgemeinverfügung mit diesen kontaktreduzierenden Maßnahmen gilt seit Mittwoch, 18. März 2020, 0 Uhr.
Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020
Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter – auch wenn die Türen geschlossen sind
Persönlicher Kontakt im Notfall möglich / Geldauszahlung ist sichergestellt
Nürnberg / Deutschland – Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.
Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es seit Mittwoch (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.
Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten.
Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:
- Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
- Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
- Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
- Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.
Zusätzliche regionale Rufnummern:
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.
Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:
Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld
Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2
Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter stellen. Ferner haben Sie derzeit auch die Möglichkeit, Ihren bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.
Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.
Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier:
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter.
Bundesagentur für Arbeit
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau informiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt und diese per E-Mail an rund 1000 Landauer Unternehmen gesendet.
Kurz zusammengefasst:
1.) Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können, hat das Bundeskabinett im Eilverfahren das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz sowie weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Außerdem sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.
Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 gerne zur Verfügung.
2.) Förderprogramme der KfW und ISB:
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet entsprechende Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Für alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Der KfW wurde die Aufgabe erteilt, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Ansprechpartnerin in Sachen Antragsstellung ist in diesem Fall die jeweilige Hausbank.
Darüber hinaus arbeitet die KfW aktuell an einem Sonderprogramm, für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Alle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
3.) Steuerforderungen:
Bei Fragen zu Stundungen von städtische Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der städtischen Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 63 41/13 22 00 oder per E-Mail an josef.thomas@landau.de in Verbindung setzen. Bis zum 30. Juni 2020 werden zinslose Stundungen als Sofortmaßnahme auf Antrag ermöglicht.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.
Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 63 41/13 20 00 oder per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Aktuelle Informationen der Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse über Öffnungszeiten und Einschränkungen während der Coronakrise.
Südliche Weinstraße – Die Tourismuswirtschaft wird von der aktuellen Coronakrise hart getroffen. Leider trifft uns die aktuelle Situation genau zu dem Zeitpunkt, zu dem wir uns nach einem trüben Winter normalerweise auf die Mandelblüte und die Freiluftsaison freuen und es uns zu den ersten Veranstaltungen nach draußen zieht. Bei der aktuellen Lage gehen aber die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Bevölkerung vor. Daher sind in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen zu erwarten, die Gäste aber auch Einheimische betreffen werden. Hier ein aktueller Überblick:
Alle Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse sind spätestens ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen aber telefonisch oder per email zu erreichen. Die Kontaktzeiten werden zum Teil eingeschränkt. Eine Übersicht über die Kontaktzeiten der Büros finden Sie anbei.
Am Wochenende hatten der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, die Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Öffentliche Einrichtungen und Museen wurden geschlossen. Auch der Wild- und Wanderpark in Silz und der Zoo in Landau sind ab sofort geschlossen.
Die Veranstaltungen, die von den Büros für Tourismus veranstaltet werden – von der Stadtführung über Mandelblütenbustouren bis zu Kulturveranstaltungen – wurden bis auf weiteres unabhängig von der Teilnehmerzahl abgesagt.
Mit den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung im öffentlichen Bereich, gelten ab Mittwoch, den 18.03.2020 noch einmal stark verschärfte Anweisungen und Erlasse. Das betrifft sowohl Freizeiteinrichtungen, als auch Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe. Die Verlautbarung ist im Original hier nachzulesen. Hotel- und Unterkunftsbetriebe werden darum gebeten, Urlaubsgäste nicht anreisen zu lassen und vorübergehend keine Buchungen für Urlaubsgäste mehr anzunehmen. Für die (Speise-)Gastronomien an der Südlichen Weinstraße gelten zum jetzigen Zeitpunkt Einschränkungen in der maximal anwesenden Gästezahl und der Entfernung der Tische zueinander. Mit einer Verschärfung ist zu rechnen.
Die Pfalzcard, die beliebte Gästekarte der Pfalz, geht in Corona-Pause und wird
ab sofort nicht mehr an Urlaubsgäste ausgegeben. „Wir wollen mit diesem Schritt
unseren Partnern unter den Beherbergungsbetrieben, die unter massiven
Stornierungen und Umsatzeinbußen leiden, in dieser schwierigen und
existenzbedrohenden Situation helfen.“ sagte der Vorsitzende der
Pfalz.Touristik, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Umgekehrt sei es den Gästen
gegenüber ebenfalls nicht zu vertreten, wenn nur ein Bruchteil der
Kartenleistungen überhaupt zur Verfügung stehe.
Die Öffnung der Trekkingplätze im Pfälzerwald wurde vom Südliche Weinstrasse e.V. verschoben – zunächst auf 01.05.2020. Weitere Informationen unter www.trekking-pfalz.de
Die meisten Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden ihr Fahrplanangebot im Verbundgebiet nach Schließung der Schulen und Kitas sukzessive auf den Ferienfahrplan umstellen. Die Deutsche Bahn wird ihren Regionalverkehr deutlich einschränken.
Damit wird es einen ausgedünnten ÖPNV-Fahrplan geben, bei dem die Verkehrsunternehmen trotzdem alles Mögliche tun, die Fahrten aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation stets pünktlich durchzuführen.
https://www.vrn.de/verkehrsinformationen/meldungen/2413/
Südliche Weinstrasse e.V.
22.03.2020
Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen der Stadt Speyer zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus 17.03.2020
- Aktuelle Fallzahlen: 4 bestätigte Fälle in Speyer
- Stand 17.03.2020 wird in keinem Speyerer Krankenhaus ein Patient auf Covid-19 behandelt
- Beide Krankenhäuser haben Vorkehrungsmaßnahmen getroffen, um für den Bedarfsfall zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und Personalkapazitäten aufzustocken
- Ab Mittwoch, 18.03.2020, wird das neu eingerichtete Bürgertelefon der Stadt Speyer unter der Telefonnummer 14 13 12 zu folgenden Zeiten erreichbar sein: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr. Die Kolleginnen werden alle Fragen beantworten, die keinen medizinischen Hintergrund haben, beispielsweise Fragen zur Notbetreuung in Kitas und Schulen. Bürgerinnen, die Sorgen haben sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel. 11 61 17.
- Seit 16.03.2020 nimmt die städtische Wirtschaftsförderung proaktiv Kontakt mit Verbänden auf, um offene Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Gewerbetreibende können sich mit ihren Fragen und Anliegen auch selbst an die Wirtschaftsförderung wenden, Tel. 14 22 80 oder 14 27 60, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de
- Die Stadt Speyer arbeitet derzeit am Aufbau eines Versorgungs- bzw. Einkaufsdienstes für Ältere und Vorerkrankte sowie alleinstehende Menschen unter Quarantäne. Ehrenamtliche Helfer*innen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, oder Hilfesuchende, die den Dienst in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an das Bürgertelefon, Tel. 14 13 12 (Erreichbarkeit s.o.).
- Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), das Diakonissen-Stiftungskrankenhaus und das Vincentiuskrankenhaus ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet. Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürgerinnen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürgerinnen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist. Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben. Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Vincentiuskrankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.
- Aktuell gibt es in allen städtischen Kindertagestätten und allen Schulen eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen Polizei Rettungsdienste Feuerwehr Lehrkräfte Erzieher/-innen Justiz und Justizvollzugsanstalten Angestellte von Energie- und Wasserversorgung Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte)
- Die Stadtverwaltung Speyer ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, persönliche Vorsprache ist in allen Bereichen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
- Das Bürgerbüro in der Industriestraße bietet bis auf Weiteres nur noch Dienstleistungen rund um das Thema Kfz-Angelegenheiten an, während das Bürgerbüro Maximilianstraße alle anderen Aufgaben übernimmt (z.B. Pass- und Meldewesen). Nach wie vor sind persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Zulassungsstelle aktuell nur Kunden aus dem Stadtgebiet Speyer Termine erhalten können. Weiterhin bieten die Bürgerbüros keine Leistungen der Stadtwerke Speyer mehr an, d.h. es können auch keine Müllsäcke mehr ausgegeben werden. Die Stadtwerke haben eine kontaktlose Ausgabestelle im Foyer ihres Kundenzentrums eingerichtet. Aus aktuellem Anlass bitten wir die Bürger*innen solidarisch zu sein und von jeder Sorte Müllsäcke nur eine Rolle pro Haushalt mitzunehmen.
- Trauungen und Trauerfeiern können nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Alle Vorsichtmaßnahmen und Auflagen sind nachzulesen unter www.speyer.de/standesamt unter dem Punkt „Aktuelles“.
- Die Volkshochschule und die Musikschule der Stadt Speyer sind bis auf Weiteres geschlossen. Kurse wurden eingestellt, unterbrochen oder verschoben. Auch die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater sowie die Stadtbibliothek sind geschlossen. FAQs zur Schließung der Stadtbibliothek finden Sie unter: www.speyer.de/stadtbibliothek
- Darüber hinaus sind alle touristischen Einrichtungen im Stadtgebiet bis auf Weiteres geschlossen
- In einer Telefonkonferenz haben die Stadtspitze und die Fraktionsvorsitzenden beschlossen, dass alle Gremiensitzungen bis zum Ende der Osterferien abgesagt werden. Abgesagt sind demnach folgende Termine: Verkehrsausschuss, 18.03.2020 Aufsichtsrat Stadtwerke, 19.03.2020 Beirat für Migration und Integration, 19.03.2020 Sozialausschuss, 25.03.2020 Ältestenrat, 31.03.2020 Werkausschuss, 01.04.2020 Aufsichtsrat GEWO, 02.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion, 07.04.2020
- Darüber hinaus hat die Stadt Speyer drei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese sind im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachzulesen
Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020
ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadt Speyer zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen vom 16.03.2020
gemäß §§ 16, 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 10.02.2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.03.2010.
Speyer – Die Stadt Speyer als zuständige Behörde erlässt folgende
Allgemeinverfügung
- Pflegeeinrichtungen und Altenheime, die auf dem Gebiet der Stadt Speyer betrieben werden, dürfen von folgenden Personen als Besucherinnen und Besucher bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung nicht betreten werden:
a) Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert-Koch-Institut als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet. Diese Gebiete sind täglich über den Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikog ebiete.html zu prüfen und entsprechend im Aushang der Einrichtung zu aktualisieren;
b) Personen, die mit einem Corona-Erkrankten (COVID-19 Kranken) direkten Kontakt hatten (Corona-Erkrankte sind Personen mit einem positiven Testergebnis für das neue Coronavirus -SARS-CoV-2-);
c) Personen, mit Fieber;
d) Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden;
e) Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) haben;
f) Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und
g) Personen, denen die häusliche Absonderung durch das Gesundheitsamt oder einem Arzt empfohlen wurde.
2. Der beigefügte Aushang ist durch den Namen der Einrichtung zu ergänzen und an den Zugängen gut sichtbar anzubringen.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit. Sie gilt zunächst bis 19.04.2020.
Begründung:
Das Robert-Koch-Institut hat auf Grund der bisherigen Erkenntnisse über COVID-19 Personengruppen definiert, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Hierzu zählen insbesondere ältere und multimorbide Patienten. Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung (vgl. Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf, Stand: 06.03.2020).
Dieser fachlichen Bewertung des Infektionsrisikos schließt sich die Stadt Speyer an. Mit dieser Allgemeinverfügung gibt die Stadt Speyer den genannten Einrichtungen ein Instrument an die Hand, um Betretungsverbote auszusprechen.
Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 IfSG. Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Nach der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit zum Teil schweren und sogar tödlichen Krankheitsverläufen. Die WHO hat auch bereits den Pandemiefall ausgerufen.
Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt worden, wobei die Zahl der Fälle in Deutschland weiter ansteigt. Auch in Speyer muss täglich mit weiteren Fällen gerechnet werden. Derzeit gibt es gegen SARSCoV-2 keine Impfung und auch keine wirksamen Therapeutika.
Die Allgemeinverfügung ist zum Schutz der o.g. Risikogruppen, die in den vorbezeichneten Einrichtungen überwiegend anzutreffen sind, erforderlich und angemessen. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe bei den oben definierten Risikogruppen, für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person ausreicht.
Zudem ist durch die gemeinsame Nutzung von z.B. Bädern und Gemeinschaftsräumen das Risiko, das sich das Virus verbreitet, in Alten – und Pflegeheimen als erhöht zu werten.
Hinweise:
- Gemäß § 28 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die verfügten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
- Ein Verstoß gegen diese Verfügung kann gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation.
ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Versammlungen 2020-03-17:
ALLGEMEINVERFÜGUNG Schulen Kindertagesstätten 2020-03-17:
Speyer, 16.03.2020
Stadtverwaltung Speyer
Coronavirus: Einschränkungen bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung
Heidelberg – Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus wird sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ab sofort auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Priorität hat die Abholung der Müllbehälter. Aus diesem Grund gelten folgende Maßnahmen:
- Alle städtischen Recyclinghöfe sind ab Mittwoch, 18. März 2020, bis auf Weiteres komplett geschlossen.
- Die Sperrmüllabfuhr wird ab Montag, 23. März 2020, bis auf unbestimmte Zeit eingestellt. Haushalte, die bereits Sperrmüll angemeldet haben, werden entsprechend informiert.
- Alle öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet sind ab sofort geschlossen.
- Der telefonische Kundenservice der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr oder per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de für Notfälle zu erreichen.
Die reguläre Behälterabfuhr findet weiterhin statt. Zur Unterstützung der Mitarbeiter der Müllabfuhr werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Haushalte gebeten, die Behälter am Entsorgungstag selbst an den Fahrbahnrand zur Leerung bereitzustellen und im Anschluss an die Leerung wieder an ihren Platz zurückzuziehen. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Stadt und des Amtes unter www.heidelberg.de/abfall veröffentlicht
Coronavirus: Auch Außenbewirtschaftung für Gastronomiebetriebe ist verboten
Die Stadt Heidelberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch die Außenbewirtschaftung von Gastronomieeinrichtungen seit dem heutigen Dienstag, 17. März 2020, verboten ist. Mit ihrer Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art grundsätzlich untersagt wird. Ausnahme: Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen können für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort ist untersagt – das gilt auch für jegliche Außenbewirtschaftung. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.
Stadt Heidelberg
22.03.2020
Stadtverwaltung Hockenheim: Aktuelle Infos zum Umgang mit Corona-Virus
Hockenheim – Die Stadtverwaltung Hockenheim veröffentlichte am Montag, 16. März 2020 verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Sie sehen bis auf Weiteres unter anderem einen stark eingeschränkten Zugang ins Rathaus und in die kommunalen Einrichtungen vor. Deshalb dürfen Besucher die genannten Gebäude derzeit nicht mehr betreten. Oberbürgermeister Marcus Zeitler, Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg und die Fachbereichsleitungen der Stadtverwaltung haben heute Morgen (Dienstag, 17. März 2020) eine Besprechung über diese Maßnahmen durchgeführt. In der Runde bestand Einigkeit darin, dass die aktuelle Lage für alle Neuland darstelle und langfristige Aussagen derzeit schwierig seien.
Öffentliche Spielplätze geschlossen
Die angeordneten Einschränkungen betreffen ebenso öffentliche Spielplätze im Stadtgebiet Hockenheim Sie werden auch ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen. Diese Entscheidung geht auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Länderregierungen zurück. Daher ist die Stadt Hockenheim angehalten, sie umzusetzen.
Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der Ältestenrat des Gemeinderates haben beschlossen, dass bis auf Weiteres keine Ausschusssitzungen des Gremiums stattfinden werden. Die Termine der kommenden Gemeinderatssitzungen werden vorerst beibehalten, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Hockenheim aufrecht zu erhalten. Die nächste Zusammenkunft des Gemeinderats ist für Mittwoch, 25. März 2020, 18 Uhr, geplant. Das Gremium wird dann nur die zwingend notwendigen Beschlüsse ohne längere vorherige Beratung fassen. Die Gemeinderatssitzung ist öffentlich und der Zugang ins Rathaus in diesem Zeitraum möglich. Die Stadtverwaltung wird bei der Gemeinderatssitzung auf die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln achten.
Die Unterlagen der Gemeinderatssitzung sind im Bürgerinfoportal Session auf der Internetseite der Stadt Hockenheim (https://session.hockenheim.de/bi/info.asp) abrufbar. Sie sind über den Bereich Rathaus – Politik – Gemeinderat – Gemeinderat online zu finden. Alternativ können sie auch über Rathaus – Politik – Sitzungstermine erreicht werden.
Stadtwerke Hockenheim: Versorgung sichergestellt
Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus erweitern die Stadtwerke Hockenheim genauso wie die Stadtverwaltung ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen. Insbesondere werde der persönliche Kundenkontakt eingeschränkt. Der Austausch ist über Telefon (06205 2855 – 514) und E-Mail weiterhin möglich. Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser bleibt sichergestellt. Der Notfalldienst kann in dringenden Fällen wie bisher auch unter den Telefonnummern 06205/2855-300, 0171/2210-300 (Stromversorgung) und 06205/2855-290, 0171/2210-290 (Gas- und Wasserversorgung) erreicht werden.
AVR-Anlagen sofort geschlossen
Die AVR Kommunal AöR hat die Stadt Hockenheim darüber informiert, dass ab sofort auch die Anlagen und Deponien sowie das AVR Service-Center in der Dietmar-Hopp-Straße in Sinsheim bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Öffentliche Termine werden abgesagt. Die Schadstoffsammlung wird ausgesetzt. Aufgrund der angespannten Personalsituation wird ab nächster Woche bis auf Weiteres die Abfuhr von Elektrogeräten, Metallschrott, Grünschnitt und Alttextilien eingestellt. Die Behälterabfuhr findet weiterhin uneingeschränkt statt. Die AVR bittet um Verständnis und ist weiterhin telefonisch für ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.
Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.
Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020
Hilfe zur Versorgung
Hockenheim – Die getroffenen Maßnahmen zur Eingrenzung des neuartigen Corona-Virus verändern auch in Hockenheim das alltägliche Leben und erfordern Maßnahmen für unbürokratische und solidarische Hilfestellungen in der Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen. Ihnen wird empfohlen, vorsorglich ab sofort ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen.
Um diesen neuen Herausforderungen aktiv zu begegnen, richtet die Lokale Agenda 21 der Stadt Hockenheim dazu kurzfristig eine Anlaufstelle für Personen ein, die Hilfe anbieten können und vermittelt ebenso an Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, um auf unbürokratischem Wege Nachbarschaftshilfe zu leisten.
„Meine herzliche Bitte an alle, die gern helfen möchten: Schauen Sie zum einen in die Nachbarschaft und bieten ihre Hilfe vor Ort an und melden Sie sich zum anderen bei mir, wenn Sie Hilfe anbieten möchten“, so Elke Schollenberger, Agendabeauftragte der Lokalen Agenda, „ebenso können sich Hilfesuchende melden. Wir stehen als Vermittlungshilfe koordinierend zur Seite“.
Diese Hilfsangebote könnten etwa die Hilfe bei Einkäufen und Erledigungen, Botengängen oder auch Gassi-Dienste sein. Wenn Sie ihre freiwillige Hilfe anbieten möchten, melden Sie sich mit dem Vor- und Zunamen, ihren Adressdaten und einer Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind, bei der Agendabeauftragten Elke Schollenberger per E-Mail an e.schollenberger@hockenheim.de oder telefonisch unter 06205 21-209. Dort werden die Hilfsangebote und -gesuche gesammelt erfasst, damit die Koordination so zeitnah wie möglich erfolgen kann.
Ebenso können sich Personen dort melden, die zur Risikogruppe gehören und Hilfe für Erledigungen benötigen. Auch dort bitten wir Sie um Übermittlung des Vor- und Zunamens, der Adresse und der Telefonnummer.
Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020
Maimess und Mannheimer Stadtfest abgesagt
Mannheim – Auf Grundlage der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung CoronaVO) können weder die Mannheimer Maimess noch das Mannheimer Stadtfest in diesem Jahr stattfinden. Die Stadt Mannheim hat dies nun gegenüber der Veranstalterin, der Event und Promotion Mannheim GmbH, bestätigt. Die Maimess mit rund 150 Ausstellern sollte vom 25. April bis 10. Mai auf dem Neuen Messplatz in Mannheim stattfinden. In den vergangenen Jahren
hat das größte Volksfest der Region bei gutem Wetter bis zu 300.000 Besucher angezogen. Die 30. Auflage des Stadtfestes mit fünf Bühnen, Kunsthandwerkermarkt und großem Kinderfest, die für das
Wochenende vom 29. bis 31. Mai geplant war, wird aus gleichem Grund abgesagt.
Christine Igel, Geschäftsführerin der Event und Promotion Mannheim: „Wir bedauern zutiefst, dass diese traditionsreichen Veranstaltungen in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der aktuellen Situation ist diese Entscheidung zur Eindämmung des Corona-Virus zum Schutz aller geboten. Sollte sich in absehbarer Zeit die Bewertung der Situation ändern, werden wir alle Bemühungen darauf richten, eine Alternative zum Stadtfest zu schaffen.“
Event & Promotion Mannheim GmbH
22.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende ab morgen geltende Maßnahmen:
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
- alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
- Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
- Spielplätze.
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.
Weiterhin wird der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels beschränkt und ist nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.
Auch Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Außerdem sind verboten:
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.
Alle Maßnahmen sind bis zum 19. April 2020 befristet.
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.
Natürlich können sie die Allgemeinverfügung auch hier als pdf einsehen:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
Dreyer/Wissing/Höfken: Corona mit klaren Regeln eindämmen
Beschlossene Beschränkungen treten ab 17.03.20 ab Mitternacht in Kraft
Rheinland-Pfalz – Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Ministerrat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. „Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen, Zoos, Spielhallen und Freizeitparks“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Sportanlagen und Spielplätze müssten schließen. Dieser Beschluss trete heute ab Mitternacht in Kraft.
Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung seien weitere kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Beschlüsse des Ministerrats trügen zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik bei, so Dreyer, Wissing und Höfken.
Ausnahmen von den Beschränkungen
Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote würden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. „Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker könnten weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten könnten. Der übrige Einzelhandel, insbesondere Outlets haben zu schließen. Handreichungen zur weiteren Präzisierung werden erarbeitet.
Veranstaltungen und Lokale, Kantinen, Mensen
Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels werde beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Darunter eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten würden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Verboten seien ferner Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Alle Veranstaltungen seien zu untersagen. Diese Verbote gälten ohne Ausnahmen.
Das betrifft auch nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.
Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise
Der Ministerrat hat heute außerdem darüber beraten, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. „Die Ausbreitung der Corona-Pandemie führt gegenwärtig zu tiefgreifenden Einschnitten in das öffentliche und private Leben der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Situation stehen bereits jetzt Mittel zur Verfügung. In Anbetracht der aktuellen und dynamischen Situation erweitern wir verantwortungsbewusst unsere Handlungsmöglichkeiten. Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrats. Angesichts der Dynamik der Situation sei es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen.
Durch den Nachtrag werden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, damit das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsämter vor Ort flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. „Wir werden einen höheren dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die Pandemiefolgen zu bekämpfen. Es wird sich um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Dabei werden wir auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützen“, so die Finanzministerin. Außerdem werde der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung angehoben, um die rheinland-pfälzischen Betriebe bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro.
„Wir profitieren nun davon, dass wir die guten Jahre für Schuldentilgungen genutzt haben und auch für 2020 umsichtig geplant haben. Die Landesfinanzen sind gut aufgestellt, um auch eine Verschärfung der Krise zu bewältigen“, so die Finanzministerin abschließend. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.
Hilfen für die Wirtschaft
„Die wirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz sind sehr unterschiedlich. Aber wir nehmen alle Unternehmen in den Blick, die kleinen, die mittleren und die großen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir Insolvenzen wo immer möglich vermeiden“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen. Darüber hinaus steht der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Sie erreichen das Büro von Prof. Dr. Becker unter 06131-16-5652 oder per E-Mail Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de.
Zudem können Sie unter 06131-16-5110 oder per E-Mail unternehmenshilfe-corona@)mwvlw.rlp.de die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona im Wirtschaftsministerium kontaktieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Corona.rlp.de
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020
Schließungen und Veranstaltungsabsagen in Schifferstadt
Schifferstadt – Ab sofort bleiben das Rathaus sowie einige weitere städtische Einrichtungen für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich weiterhin telefonisch unter 06235 / 440 erreichbar, helfen bei Fragen oder Anliegen und vergeben in Ausnahmefällen Termine. Wegen der Schließung der Kindertagesstätten bis einschließlich 19. April 2020 hat die Stadtverwaltung eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in kritischen Berufsgruppen und berufstätigen Alleinerziehenden organisiert. Ansprechpartner ist die jeweilige Kita-Leitung.
Politische Gremien tagen nur noch, wenn die zu besprechenden Punkte nicht aufschiebbar sind. Die Sprechstunden der ehrenamtlich Beauftragten entfallen.
„Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. Man wolle den Dienstbetrieb der Verwaltung so lange wie möglich aufrechterhalten. Volk bittet angesichts der Situation um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und legt nahe: „Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen!“
Einige städtische Einrichtungen geschlossen
Volkshochschule, Jugendtreff, Stadtbücherei, Stadtarchiv, Sporthallen und die Waldfesthalle sind seit Montag, 16. März bis auf weiteres geschlossen. Die Rückgabe für Medien, die in der Stadtbücherei ausgeliehen wurden, wird automatisch verlängert.
Als Vorsorgemaßnahme unterbricht die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche laufenden Kurse und lässt auch keine neuen beginnen. Über die weitere Verfahrensweise ist derzeit noch nicht entschieden. Aktuelle Informationen stehen auf www.vhs-rpk.de.
Auch das Kundenbüro der Stadtwerke ist vorübergehend geschlossen. Um Fragen und Anliegen kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 06235 / 4901250 oder per E-Mail an info@sw-schifferstadt.de.
Alle Spielplätze im Stadtgebiet sowie die Grillhütte sind gesperrt.
Absage städtischer Veranstaltungen
Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung entschieden, vorerst alle städtischen Veranstaltungen – also auch die von Stadtbücherei, Kitas, Schulen und Jugendtreff – abzusagen. Ab welchem Datum wieder Veranstaltungen sattfinden, gibt die Verwaltung baldmöglichst bekannt. Der Veranstaltungskalender auf www.schifferstadt.de gibt einen Überblick über die derzeit abgesagten Veranstaltungen.
Des Weiteren finden momentan keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt.
Vorgaben für Veranstaltungen
Für alle weiteren Veranstaltungen gelten die Vorgaben von Landesregierung und Kreisverwaltung: Zusammenkünfte jeglicher Art über 75 Personen sind untersagt. Veranstaltung bis 75 Personen sind genehmigungspflichtig (Auflagen erfolgen seitens der Kreisverwaltung). Trauungen und Beerdigungen finden weiterhin, jedoch nur im engsten Familienkreis und unter entsprechenden Auflagen statt. Ins Trauzimmer im Alten Rathaus und in die Trauerhalle dürfen noch maximal so viele Personen, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen. Stehplätze sind nicht vorgesehen.
Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Sie aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.
Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020
Technik Museen Sinsheim Speyer und IMAX Kinos geschlossen
Absage des BRAZZELTAG und vieler weiterer Museums-Events
Sinsheim/Speyer – In der fast 40jährigen Geschichte der Technik Museen Sinsheim Speyer standen die Tore an 365 Tagen im Jahr offen. Doch bedingt durch die aktuelle COVID-19 Situation bleiben die Museen sowie die dazugehörenden IMAX Kinos, lt. Allgemeinverfügung der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Stadt Speyer, ab dem 17. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen. Derzeit finden bundesweit Schließungen der öffentlichen Einrichtungen statt. Konzerte, Messen und Events jeglicher Art werden abgesagt – diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Dynamik der Ausbreitung zu verlangsamen. Es ist die Verantwortung eines jeden Mitbürgers auf seine Umgebung zu achten. Die Museen stehen in engem Kontakt mit den Behörden, um dementsprechend auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Die Schließung der Museen hat auch zur Folge, dass die kommenden Veranstaltungen nicht stattfinden – so auch der Besuchermagnet BRAZZELTAG. In den vergangenen Jahren wurde dieser von tausenden Gästen und Teilnehmern aller Altersstufen besucht und lockte Petrolheads aus ganz Europa nach Speyer. „Es ist wichtig die Infektionswege zu unterbrechen, damit sich der Virus nicht noch weiter ausbreitet. Daher wird der BRAZZELTAG dieses Jahr nicht stattfinden. Wir möchten unsere Besucher keinesfalls einem Risiko aussetzen und halten uns hier an die Vorgaben von Stadt und Land.“ So Museumsleiter Andreas Hemmer. Ein Nachholtermin für 2020 ist nicht vorgesehen. Der nächste BRAZZELTAG findet somit am 8. und 9. Mai 2021 statt. „Bereits gekaufte Tagespässe oder 2-Tages-Armbändchen behalten ihre Gültigkeit und können für den BRAZZELTAG 2021 genutzt werden.“ Berichtet Corinna Siegenthaler, Pressesprecherin des Museums. Alle anfallenden Informationen zur Absage gibt es unter www.brazzeltag.de. Fragen können direkt an info@brazzeltag.de gerichtet werden.
Neben dem BRAZZELTAG sind noch weitere Veranstaltungen der Technik Museen Sinsheim Speyer aufgehoben:
Abgesagte Termine des Technik Museum Speyer:
- 23. März 2020: Greenpeace Vortrag im FORUM Kino des Technik Museum Speyer
- 5. April 2020: Benzingespräch beim Frühschoppen im Technik Museum Speyer
- 11. bis 13. April 2020: Modellbautage im Technik Museum Speyer
- 25. April 2020: Flugzeug-Teile-Börse in der Eventhalle des Technik Museum Speyer
- 9. bis 10. Mai 2020: BRAZZELTAG im Technik Museum Speyer
Abgesagte Termine des Technik Museum Sinsheim:
- 17. Mai 2020: E-Mobilitätstag im Technik Museum Sinsheim
- 6. bis 7. Juni 2020: Agri Historica im Technik Museum Sinsheim
- 14. Juni 2020: Ostalgie Treffen im Technik Museum Sinsheim
Aktuelle Informationen zu den Museen, den Veranstaltungen und den Öffnungs- oder Schließzeiten gibt es unter www.technik-museum.de oder www.facebook.com/technikmuseum.
Technik Museum Speyer
22.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung:
Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus
Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis am 17.03.2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis ab 18.03.2020 strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Regelungen gelten zum Schutz älterer, vorerkrankter und pflegebedürftiger Menschen.
Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II (entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI)) oder Personen, die bereits nachweislich infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, folgende Einrichtungen nicht betreten:
- Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (insbesondere auch Hospize) ,
- vollstationäre Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
- betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
- betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
- betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,
- betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,
- Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,
- Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und
- Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die einem unter lit. d) bis i) beschriebenen Wohnangebote entsprechen.
Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.
Infizierte Personen sind solche, bei denen die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde.
Die jeweils geltenden Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzeitige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung gekommen ist.
Jede Patientin, jeder Patient, Bewohnerin, Bewohner oder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder einen Besucher, die nicht zum erwähnten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen.
Weiterhin können die Einrichtungen, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet werden.
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar. Natürlich können sie sie auch hier als pdf lesen:
Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
Absage der liberalen Termine in Speyer
Speyer / FDP – Der Vorstand des FDP-Kreisverband Speyers hat sich aus aktuellem Anlass entschieden zwei bereits angekündigte Termine abzusagen. (Stand 17.03.2020)
Bei allen Veranstaltungen gilt aktuell: Vorsicht ist besser als Nachsicht-Gesundheit geht vor.
Deshalb finden der liberale Frühling, der am 27. März 2020 angesetzt war, sowie unser Stammtisch im April leider wegen des Coronavirus nicht statt.
Nach jetzigem Stand wäre der nächste Stammtisch dann am ersten Donnerstag im Mai, also den 07. Mai 2020 in der Weinstube zur Schwarzamsel. Er gibt allen Mitgliedern sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich in entspannter und geselliger Atmosphäre über aktuelle politische Themen auszutauschen.
Ein Ersatz-Termin für den liberalen Frühling wird frühzeitig zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Vielen Dank aber jetzt schon an alle Speyerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen, Supermärkten, Apotheken und Drogerien, Not- und Rettungsdiensten, bei Polizei und Feuerwehr, bei Versorgungsunternehmen und der Müllabfuhr, im Transportwesen, in Pflegeheimen, in Schulen und bei der Kinderbetreuung, sowie viele weitere Berufstätige, Nachbarn und ehrenamtlich Tätige, nicht nur in Speyer und Umgebung, sondern auch global – einfach allen ein großes Dankeschön für den unermüdlichen Einsatz trotz und wegen des Coronavirus.
Wir bitten aber gleichzeitig auch alle Bürgerinnen und Bürger, ebenso mitzuhelfen.
Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung verlangsamen – bitte zeigt Verantwortungsgefühl – nutzt den Menschenverstand – bewahrt Ruhe – und handelt solidarisch.
FDP Speyer / Marius Weiler
22.03.2020
Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer
Haßloch – Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 24. März 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 24. März 2020 aus.
Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird auch auf den Termin der Bürgersprechstunde ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am
- Montag, 23. März 2020 von 15:30 – 17:00 Uhr
- Dienstag, 24. März 2020 von 17:30 – 19:00 Uhr
über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“.
Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung. Telefonisch ist Herr Meyer unter der Rufnummer 06324/935-248 (Sekretariat) zu erreichen.
Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020
Kreisverwaltung Germersheim gibt Handlungsempfehlungen für die Zeit der Corona-Ausbreitung
Landkreis Germersheim – Derzeit werden im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus viele Maßnahmen ergriffen, die vielfach zu Verunsicherung und Sorge führen. „Ich weise ausdrücklich darauf hin: In den allermeisten Fällen verläuft eine Infektion mit dem Coronavirus harmlos, manchmal unbemerkt oder mit nur sehr geringen Symptomen. Kinder sind nach den aktuellsten Erkenntnissen sogar wenig gefährdet, sind aber – wie wir alle – mögliche Überträger des Virus. Alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, basieren unter anderem auf den Erfahrungen, die beispielsweise aus anderen Ländern gewonnen wurden, in denen die Sterblichkeitsrate, vor allem bei den gefährdeten Personenkreisen, aufgrund von Corona-Erkrankungen bereits um ein Vielfaches höher ist als in Deutschland“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Ziel aller Anstrengungen ist es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, also die Kurve der Ausbreitung flach zu halten. „Je langsamer sich der Virus verbreitet, desto weniger Personen werden auf einmal an ihm schwer erkranken. Wir müssen unser Gesundheitssystem unbedingt dauerhaft aufrechterhalten, also die Erkrankungswelle verlangsamen. Je mehr Personen auf einmal schwer erkranken, desto mehr Betten werden in den Kliniken gebraucht, desto eher stößt das Gesundheitssystem an seine Grenzen“, so Brechtel. Er appelliert an alle, insbesondere zum Schutz der geschwächten, vorerkrankten und alten Menschen mitzuhelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Dies kann gelingen, wenn wir uns alle der Situation vollumfänglich bewusstwerden und uns an Hygienetipps halten und unsere sozialen Kontakte auf ein notwendiges Maß beschränken:
Zu den Hygienetipps gehören ganz besonders:
- Viren auf Oberflächen – Passen Sie auf, was Sie anfassen. Türklinken, Fahrstuhlknöpfe oder Handläufe möglichst nicht mit der Hand berühren. Vermeiden Sie es auch, sich mit ungewaschenen Händen an Ihren Mund, die Nase oder Ihre Augen zu fassen.
- Husten und Niesen – immer in die Ellenbeuge, nicht in die Hand. Benutzen Sie Einmal-Papiertücher. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
- Abstand halten – vermeiden Sie Körperkontakt und halten Sie, wo es möglich ist, Abstand. Eineinhalb Meter sind ausreichend. Vermeiden Sie Händeschütteln oder Umarmungen und verzichten Sie auf Veranstaltungen oder Freizeitangebote, bei denen Sie mit einer Ansammlung von mehreren Menschen konfrontiert werden.
- Hände waschen – 20 Sekunden einseifen und saubere Handtücher oder Einmaltücher verwenden.
Hamsterkäufe muss niemand tätigen, wenngleich es ratsam ist einige haltbare Lebensmittel auf Vorrat zu kaufen, um die Zahl der wöchentlichen Einkäufe zu reduzieren. Zu den Risikogruppen zählen vor allen Dingen ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen.
Häusliche Quarantäne
Auch für all jene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder sich beispielsweise als Rückkehrer aus einem Krisengebiet (Ski-Urlaub) in eine freiwillige, 14-tägige Quarantäne begeben hat, hier einige weitere Verhaltenstipps:
- Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele, wie Sie Ihre Zeit füllen können (Tagebuchschreiben, Lesen …)
- Bitten Sie Freunde oder Nachbarn darum, Ihre Einkäufe zu erledigen oder sich um den Ausgang mit dem Hund zu kümmern.
- Bleiben Sie körperlich aktiv und machen Sie Sportübungen, die Sie zu Hause tätigen können. Sie können es auch mit Entspannungsübungen versuchen.
- Seien Sie kritisch und nehmen Sie nicht jede Information für bare Münze. Versuchen Sie Ihren Medienkonsum bewusst zu gestalten und setzen Sie sich zum Beispiel feste Zeiten, zu denen Sie sich mit dem Thema Corona auseinandersetzen.
Lesenswert sind die folgenden Broschüren des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz“ (www.bbk.bund.de): „Häusliche Quarantäne“ oder „Tipps für Eltern“.
Informationen zu ziemlich allen Fragen rund um das Thema Coronavirus gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Hier befinden sich neben zahlreichen Hinweisen und Informationen auch Verlinkungen auf zuverlässige Quellen wie das Robert-Koch-Institut. Aktuell informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel mehrfach täglich über sein Facebook-Profil unter www.facebook.com/landratbrechtel.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ruft zur Besonnenheit, zu Verständnis und Rücksicht auf, damit gemeinsam diese noch unabsehbare Infektionswelle gut überstanden wird: „Wir sind uns bewusst, dass wir in einer Zeit leben, die wir in dieser Form als Gesellschaft noch nie erlebt haben. Daher haben auch Gefühle ihre Berechtigung, die mit Sorge, Angst oder anderen starken Emotionen verbunden sind. Akzeptieren Sie diese Gefühle und seien Sie versichert, dass wir gemeinsam die Krise gut überstehen können, wenn wir uns mutig, zuversichtlich und besonnen den Herausforderungen stellen.“
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau schließt kommunale Einrichtungen – Städtische Sporthallen und Sportplätze ab sofort gesperrt – Leichen- und Trauerhallen in der Kernstadt und den Stadtdörfern für maximal 20 Personen geöffnet – Eheschließungen mit höchstens 10 Personen möglich
Stadt Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen. Von der Schließung sind neben der Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz, dem Archiv und Museum in der Maximilianstraße sowie den städtischen Galerien im Frank-Loebschen Haus und der Villa Streccius auch das Haus der Jugend in der Waffenstraße, der Jugendtreff Horst und das Mehrgenerationenhaus am Danziger Platz betroffen. Auch die Ortsvorsteherbüros in den Ortsteilen bleiben vorerst geschlossen.
Darüber hinaus sind mit sofortiger Wirkung alle städtischen Sporthallen und Sportplätze auf unbestimmte Zeit gesperrt. Das Stadion sowie der Sport- und Freizeitcampus (ohne Sporthalle und Kunstrasenplatz) bleiben geöffnet – jedoch nicht für den Vereinssport.
Die Leichen- und Trauerhallen des Hauptfriedhofs und der Landauer Stadtdörfer dürfen ab sofort für Aufbahrungen, Abschiednahmen oder Trauerfeiern nur noch von maximal 20 Personen betreten werden.
Geplante Eheschließungen finden statt und werden vom Standesamt bis auf Weiteres im Empfangssaal des Rathauses durchgeführt. Anwesend sein dürfen höchstens 10 Personen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Kurse und Seminare bei Fahrschulen, Musikschulen, Weiterbildungszentren und Co. sind untersagt – Allgemeinverfügungen werden Veranstalterinnen und Veranstaltern NICHT zugestellt
Stadt Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen untersagt. Dies betrifft u.a. Musikschulen, Fahrschulen, Weiterbildungszentren und Prüfungseinrichtungen wie den TÜV, aber auch Jugend- und Vereinsfreizeiten.
Am Wochenende hatte die Stadt bereits zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, ihre Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen.
Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.
Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Die Stadt Landau weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung auch allgemein gültig ist, d.h., sie wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann auch als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der städtischen Internetseite www.landau.de tagesaktuell.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Aktuelle Information zu Corona 16.03.2020
1.Aktuelle Fallzahlen
2.Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
3.Neue Infos auf der Website
4.Risikogebiete
5.Bürgerdienste
6.Stadtbibliothek
Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 64
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 16.03.2020, 16 Uhr, 20 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 64. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist im Nationaltheater Mannheim (NTM) beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen. Die Leitung des NTM steht in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Das NTM hat derzeit geschlossen, es finden keine Vorführungen statt.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Betreuung für Schulkinder und Kita-Kinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
Die Landesregierung hat die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem morgigen Dienstag bis nach den Osterferien beschlossen. Hierbei wurde keine Unterscheidung bezüglich der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung (ob in kommunaler, freier oder betrieblicher Trägerschaft) getroffen. Um die Funktionsfähigkeit von wichtiger Infrastruktur aufrechtzuerhalten, bietet die Stadt in den kommunalen Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in infrastrukturell kritischen Bereichen tätig sind und hält daher alle Einrichtungen geöffnet. Die freien Träger wurden gebeten, ebenso zu verfahren. Entsprechende positive Rückmeldungen liegen bereits für die Einrichtungen der beiden großen kirchlichen Träger vor, ebenso wie für die Einrichtungen am Diakonissenkrankenhaus und Theresienkrankenhaus sowie am Universitätsklinikums (UMM).
Kindertagespflege (KTP)
Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die seit heute unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet ist und in dieser Woche von Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt ist.
Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.
Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt hier abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit:
Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf
Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf
Die Notbetreuung richtet sich an Eltern, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und unabkömmlich sind. Diese Unabkömmlichkeit ist vom Arbeitgeber zu bestätigen. Zu den systemrelevanten Berufen gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.
Neue Infos auf der Website
Auf der Informationsseite http://www.mannheim.de/Corona der Stadt wurde jetzt Links auf Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, ein Merkblatt für Betroffene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden sowie Informationen zur Eindämmung des Virus in unterschiedlichen Sprachen ergänzt.
Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut hat nun auch die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York in den USA als Risikogebiete mit in die Liste aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Bürgerdienste
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten Besuche bei den Bürgerservices wahrzunehmen. Es wird nochmals verstärkt auf das Online-Angebot der Bürgerdienste hingewiesen, das einen Großteil der Anliegen abdeckt. Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen den Bürgerinnen und Bürgern hierdurch keine rechtlichen Nachteile.
Schließung der Stadtbibliothek ab Dienstag, 17.03.2020
Die Zentralbibliotheken, die Zweigstellen und die Mobile Bibliothek sind ab morgen geschlossen, bleiben aber telefonisch und per Mail erreichbar. Online-Verlängerungen sind weiterhin möglich. Die Leihfristen der Medien werden angepasst. Versäumnisgebühren entstehen keine.
Auf die digitalen Angebote Onleihe, freegal, pressreader und Datenbanken kann über die Homepage der Stadtbibliothek zugegriffen werden.
Weitere Informationen über die digitalen Angebote, Erreichbarkeiten und Rückgabemöglichkeiten gibt es in den kommenden Tagen.
Stadt Mannheim
22.03.2020
Stadtverwaltung schränkt Publikumsverkehr ein
Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus schränkt die Stadt Ludwigshafen den Publikumsverkehr sowie Dienstleistungen ab Dienstag, 17. März 2020, ein und schließt Verwaltungsgebäude für die Öffentlichkeit.
Bürgerbüros
Das Bürgerbüro Rathaus arbeitet bereits gebuchte Onlinetermine ab, ansonsten erhalten Kund*innen nur noch mit Termin und bei wichtigen Fällen Zugang. Bei Fragen und für weitere Informationen hierzu können sich Bürger*innen unter der Rufnummer 0621 504-3724 an die Verwaltung wenden. Unter der Telefonnummer wird auch geklärt, wann es sich wichtige Fälle handelt. Für Laufkundschaft klären Mitarbeiter*innen im Eingangsbereich des Rathauses, welche Fälle wichtig oder dringend sind. Die Infotheke zur Dokumentenausgabe bleibt vorerst besetzt.
Die Bürgerbüros Oggersheim und Oppau werden bis auf weiteres geschlossen.
Büros der Ortsvorsteher*innen
Die Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen sind bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.
Standesamt
Bereits gebuchte Eheschließungstermine bleiben bestehen, die Besucherzahl für jede Trauung wird auf 10 Personen – ein Standesbeamter und 9 sonstige Personen – beschränkt. Sterbefälle und Geburten – Geburten wie bisher nur nach vorheriger Terminvergabe – werden weiter beurkundet. Bei der Beurkundung von Geburten bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Neugeborenen nicht zu den Terminen mitgebracht werden.
Urkundenausstellung
Für Urkundenausstellungen wird eine Terminvergabe eingeführt. Diese können per E-Mail unter standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504-2449.
Kirchenaustritt
Kirchenaustritte sind nur noch montags bis donnerstags sowie nur noch nach Terminvereinbarung per E-Mail unter der Adresse standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder der Rufnummer 0621 504-3034 möglich.
Einbürgerungsangelegenheiten
Für Einbürgerungsangelegenheiten sind Vorsprachen nur noch nach vereinbartem Termin unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder unter 0621 504-2440 möglich.
Sprechstunden des Behindertenbeauftragten entfallen
Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten, Hans-Joachim Weinmann, entfallen bis auf Weiteres. Er ist per Telefon unter 0172 6206150 oder per E-Mail an hans-joachim.weinmann@ludwigshafen.de beziehungsweise behindertenbeauftragter@ludwigshafen.de erreichbar.
Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 29
Das Verwaltungsgebäude in der Bismarckstraße 29, in dem sich die Bereiche Umwelt und Öffentliche Ordnung befinden – wird bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Besucherverkehr ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail und telefonisch möglich. Es wird vorher geprüft, ob sich ein Vorgang komplett über E-Mail-Verkehr abgewickelt lässt und dadurch Besuchertermine vermeiden lassen. Die Kontaktdaten der Bereiche und der jeweiligen Ansprechpartner*innen sind auf der städtischen Homepage www.ludwigshafen.de einzusehen sowie über die einheitliche Behördennummer 115 zu erhalten.
Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe
Das Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe mit der Friedhofsverwaltung in der Bliesstraße 10 bleibt für den Publikumsverkehr soweit möglich geschlossen. Bürger*innen, die Gräber auflösen oder die Laufzeit verlängern möchten, sowie Fragen zu Grablagen, Ruhezeiten oder Nutzungszeiten haben können sich unter der Telefonnummer 0621 504 4849 oder per Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de an die
Friedhofsverwaltung wenden. Für weitere Anliegen können sich die Bürger*innen gerne über die Behördennummer 115 an die zuständigen Sachbearbeitenden wenden.
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Der Entsorgungsbetrieb schließt für Externe ab sofort den Standort am Kaiserwörthdamm 3/3a. Besucher*innen melden sich bei Anliegen möglichst nach telefonischer Voranmeldung bitte an der Pforte. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.
Für An- und Ummelden von Abfallbehältern und Bescheidauskünften bittet der Wirtschaftsbetrieb (WBL) bis auf Weiteres ausschließlich die E-Mail-Adresse abfallbehaelter@ludwigshafen.de oder die Telefonnummern 0621 504-3444 oder -3492 und für sonstige, die Müllentsorgung und die Straßenreinigung betreffenden Angelegenheiten, die E-Mail-Adresse entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de oder Telefonnummer 0621 504-3415 zu nutzen.
Zahlungsvorgänge zum Beispiel für Sperrmüll auf Abruf können bis auf Weiteres nur bargeldlos per Überweisung abgewickelt werden. Antworten auf Rückfragen hierzu gibt es unter der Telefonnummer 0621 504-4040. Darüber hinaus empfiehlt der WBL, die Nutzung der Wertstoffhöfe auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Derzeit wird der Verkauf von Abfallsäcken eingestellt. Empfehlen wird, die Möglichkeit von Zusatzleerungen der Müllbehälter zu nutzen. Aus organisatorischen Gründen kann es innerhalb des Abfuhrtages zu zeitlichen Verschiebungen bei der Müllabfuhr kommen. Die Ausleihe von Verkehrsschildern wird bis auf Weiteres geschlossen.
Stadtentwässerung
Beim Bereich Stadtentwässerung werden ab sofort am Standort Unteres Rheinufer die Gebäude für den Zutritt von Externen geschlossen. Besucher*innen läuten bei dringenden Anliegen, nach telefonischer Voranmeldung unter 0621 504-3068, bitte bei Gebäude 3. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.
Neue Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Epidemie
Mannheim – Die neue, unmittelbar geltende Verordnung der Landesregierung entspricht im Kern der bisherigen Linie der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Sie regelt im § 5 der Rechtsverordnung in gleicher Weise wie in der städtischen Allgemeinverfügung, dass der Betrieb von Gaststätten verboten ist, es sei denn, es handelt sich um Speiselokale. Deren überwiegender Zweck muss zum Zwecke der Versorgung der Menschen die Verabreichung von Hauptmahlzeiten sein, Cafés, Eiscafés und Bars müssen demnach schließen.
Aus den Vorgaben der Rechtsverordnung (insbesondere Registrierung aller Gäste) ergibt sich, dass lediglich typische Speiselokale, die Hauptmahlzeiten verabreichen, geöffnet bleiben dürfen.
Ebenfalls sehr ähnlich sind die Regelungen und die städtischen Maßnahmen zur Schließung von Einrichtungen in der neuen Rechtsverordnung des Landes. Die Regelungen in der Rechtsverordnung sehen Schließungen für folgende Einrichtungen vor:
Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten. Zu den Vergnügungsstätten gehören neben den Spielhallen jetzt auch Wettbüros.
Die Rechtsverordnung regelt darüber hinaus, dass Versammlungen und Veranstaltungen über 100 Personen nicht erlaubt sind, soweit die jeweilige Kommune keine andere Regelung vorsieht. Es handelt sich hier um eine Größenordnung, die Mannheim bereits in der städtischen Allgemeinverfügung konkretisiert hat auf maximal 50 Personen. Diese Regelung wird auf Vorschlag des städtischen Gesundheitsamtes auch beibehalten, so dass Veranstaltungen und Versammlungen in Mannheim über 50 Personen weiterhin verboten sind.
Die Stadt Mannheim kündigt für Dienstag (17.03.2020) eine Verschärfung und Erweiterung ihrer Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der erwarteten Leitlinien der Bundesregierung an. Die bisherigen Regelungen wurden und werden schon heute durch gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsdienst durchgesetzt.
Stadt Mannheim
22.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau ermöglicht Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen – OB Hirsch: „Die Liquiditätshilfen von Land und Bund müssen schnell vor Ort ankommen, um Existenzen zu sichern“
Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand als Sofortmaßnahme beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer.
„Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist es wichtiger denn je, dass wir alle zusammenhalten und nach guten Lösungen suchen, um die aktuelle Krisensituation gemeinsam zu bewältigen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Zahlreiche Unternehmen sind von vorübergehenden Schließungen betroffen oder haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Mit dem Angebot der zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen wollen wir als Kommune einen uns möglichen Beitrag zur Existenzsicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer in unser Stadt leisten“, so der Stadtchef. Sein dringender Appell richtet sich aber auch an Land und Bund: „Die Liquiditätshilfen müssen schnell vor Ort ankommen, um den gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen begegnen zu können und Existenzen zu sichern.“
Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine kurze E-Mail mit entsprechender Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de zu senden. Nach Eingang eines Antrags und entsprechender Bewilligung werden Steuerforderung zunächst bis zum 30. Juni zinslos gestundet.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020
Informationen zum Corona-Virus und die Auswirkungen auf Haßloch
Haßloch – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Auch die Gemeindeverwaltung Haßloch hat sich zum Ziel gesetzt, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
Kita- und Schulschließungen
In Rheinland-Pfalz sind seit Montag, 16.03.2020, alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020 geschlossen. Vom Land Rheinland-Pfalz sind Regelungen für eine Notbetreuung getroffen worden, die auch in Haßloch angewandt werden. Die Notbetreuung ist angedacht für Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung haben (z.B. Berufstätige im Bereich Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Altenpflege). In erster Linie werden Eltern und Sorgeberechtigte gebeten, eine häusliche Betreuung sicherzustellen. Die Notfallbetreuung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Öffnungszeiten Rathaus und Bürgerbüro
Neben der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen wird im ganzen Land auch der Publikumsverkehr in den kommunalen Verwaltungen eingeschränkt. Die Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Haßloch sind ebenfalls betroffen. Das Rathaus sowie das Bürgerbüro bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben telefonisch und per Mail unter ihren bekannten Telefonnummern erreichbar. Es wird gebeten, von dieser Option Gebrauch zu machen.
Auch die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde vorerst eingestellt. „Dies ist ein Behördengang, der derzeit nicht notwendig ist“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Ausgabe wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.
Für dringende und nicht aufschiebbare Anliegen und Fälle, die persönlich und vor Ort bearbeitet werden müssen, bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung. Im Bürgerbüro wird für diese Fälle ein Notdienst eingerichtet. Dieser ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr besetzt, kann aber nur nach vorheriger telefonischer Dringlichkeitsabklärung in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie hierfür die 06324-935 200.
Weitere Einrichtungen der Gemeindeverwaltung
Die Musikschule Haßloch und die Tourist-Information sind seit Montag, 16.03.2020 geschlossen. Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär sowie die Gemeindebücherei hatten am 16.03.2020 ohnehin keinen regulären Betrieb und bleiben ab dem 17.03.2020 für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Im Jugend- und Kulturhaus Blaubär betrifft die Maßnahme alle wöchentlichen Angebote sowie auch Workshops und Kurse. Die Ausleihfristen in der Gemeindebücherei werden automatisch angepasst. Die Schließung der genannten Einrichtungen gilt vorerst bis auf weiteres.
Rentenberatung im Rathaus
Die Rentenberatung durch die Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung im Foyer des Rathauses findet derzeit nicht statt. Wann die Beratung wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht terminiert.
Trauerfeiern und Eheschließungen
Seit Montag, 16.03.2020 sind auch Trauerfeiern und Eheschließungen von den Maßnahmen betroffen. Trauerfeiern werden nur noch mit dem engsten Familienkreis durchgeführt. Alle anwesenden Gäste sollten sich freiwillig in eine ausliegende Teilnehmerliste eintragen.
Bei Trauungen wird der Teilnehmerkreis auf das Ehepaar sowie deren nächste Angehörige und Trauzeugen beschränkt. Zuvor ist eine entsprechende Gästeliste an das Standesamt der Gemeinde Haßloch zu übermitteln. Dieses entscheidet im Einzelfall über die zugelassene Gesamtteilnehmerzahl.
Wochenmarkt Haßloch
Der Wochenmarkt ist Teil der Nahversorgung der Bevölkerung und findet weiterhin samstags statt. Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Marktes, wie Kaffee- und Kuchenverkäufe, sind hingegen abgesagt. Das betrifft den Kuchenverkauf durch die Pfadfinder Haßloch am 21. März, den Infostand des Ev. Gemeinschaftsverbands am 28.März, die Aktion des Vogelvereins am 11. April sowie den Waffel- und Kuchenverkauf durch die Kita PaulGerhardt am 18. April.
Kulturviereck und Grillhütte
Die Dauerausstellung der Suiseki-Steine im Kulturviereck bleibt vorerst geschlossen. Auch das benachbarte Heimatmuseum öffnet derzeit nicht. Sämtliche Veranstaltungen im Kulturviereck wurden abgesagt. Auch private Vermietungen des Kulturvierecks sowie der Grillhütte werden storniert. Mieter werden durch die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information kontaktiert.
Badepark
Der Haßlocher Badepark ist seit dem 14.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Wann der Badbetrieb wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.
Gemeindewerke Haßloch
Ab Dienstag, 17. März 2020 ist das Kundenservice-Team des Kundenzentrums der Gemeindewerke ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche vor Ort finden bis auf weiteres nicht statt. Auch im technischen Bereich werden die Kontakte mit Kunden, z. B. durch Zählerwechsel oder Zählerablesung, eingestellt.
Schulsporthallen geschlossen:
Der Landkreis Bad Dürkheim hat beschlossen, zum Stichtag 16.03.2020 auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der GottliebWenz-Schule.
Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und ErnstReuter-Schule.
Tagung gemeindlicher Gremien
Die gemeindeeigenen Gremien tagen vorerst nicht mehr. Dies betrifft alle Ausschüsse sowie den Gemeinderat.
Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Bad Dürkheim
Der Landkreis Bad Dürkheim hat am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet weitere Maßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten selbstverständlich auch für Haßloch. Beachten Sie hierzu die Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim.
Allgemeiner Hinweis
Am 11.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und um allen Betroffenen die maximale medizinische Hilfe gewährleisten zu können, ist die Zeit derzeit ein wichtiger Faktor. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Jeder kann durch das Hinterfragen seines eigenen Verhaltens zu einer langsameren Ausbreitung beitragen. Dazu zählt auch die Beachtung von Hygienerichtlinien. Weitere Informationen dazu stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online unter www.infektionsschutz.de bereit.
Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020
Coronavirus: Stadt schränkt öffentliche Angebote weiter ein – Notfallbetreuung für Kinder
Schließung von Bars, Clubs, Kinos, Museen, Bädern, Spielplätzen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Heidelberg – Die Stadt Heidelberg schränkt das öffentliche Leben in der Stadt weitgehend ein. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern und damit vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Die Stadt schließt bis auf wenige Ausnahmen alle eigenen Einrichtungen, darunter die Verwaltungsgebäude, Stadtbücherei, den Zoo und die Schwimmbäder. Die Stadt untersagt außerdem den Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken, Kinos, Museen, Fitnessstudios, sowie die Benutzung von Spielplätzen und Sportanlagen. Kitas und Schulen sind nach den Vorgaben der Landesregierung ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Die Stadt betreibt gemeinsam mit freien Trägern und dem Land eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in systemrelevanten Bereichen arbeiten – also in Berufen, die für die Aufrechterhaltung besonders kritischer Bereiche zwingend nötig ist.
„Wir müssen jetzt alle zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Wir schließen deshalb so gut wie alle Einrichtungen, Institutionen und Orte, wo sich üblicherweise viele Menschen treffen. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie, wo immer es möglich ist, zuhause. Handeln Sie verantwortungsvoll! Das Coronavirus wird vor allem von Mensch zu Mensch übertragen. Deshalb müssen wir unseren Alltag für eine Zeit komplett umstellen. Jeder muss jetzt seinen Beitrag dazu leisten, dass wir Infektionsketten unterbrechen und unser Gesundheitssystem nicht durch zu viele Erkrankte auf einmal belastet wird“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Seit Dienstag dem 17.März sind über eine Verordnung der Landesregierung und eine Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg geschlossen:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen und Theater
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Akademien und Fortbildungseinrichtungen (unter anderem Volkshochschule, Akademie für Ältere, Musik- und Singschule)
- Stadtbücherei und andere öffentliche Bibliotheken
- Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzschulen
- Kinos
- Zoo
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen
- Fitnessstudios
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen sowie für so genannte Indoorspielplätze.
- Öffentliche Spielplätze unter freiem Himmel inklusive der „alla hopp“-Anlage
- Alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, alle Jugendhäuser
- Alle Seniorenzentren
- Spielhallen und Prostitutionsstätten
Sonderregelung für Gastronomie und Kantinen
Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art wird untersagt. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort innerhalb der jeweiligen Betriebsräumlichkeiten für Gäste ist untersagt.
Notfallbetreuung für Kinder
Von Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, (Ende der Osterferien) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglichen sonstigen Veranstaltungen fernbleiben. Eine Notbetreuung wird für Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet.
Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass die Erziehungsberechtigten der Kinder in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen.
Die Felder kritischer Infrastruktur sind laut einer Verordnung des Landes:
- Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
- die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
- Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
- Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
- Rundfunk und Presse.
An den Standorten von Notbetreuung werden kleine Betreuungsgruppen gebildet, damit sich die negativen Auswirkungen der Ansteckung von betreuten Kindern durch infizierte andere Kinder oder Betreuungskräfte in möglichst engen Grenzen halten. Die Kinder können Betreuung deshalb nur in jener Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten, die sie besuchten. Die Einteilung der Kinder sowie die Auswahl und Einteilung des Personals für die Notbetreuung obliegt der jeweiligen Einrichtungsleitung. Eltern erhalten die notwendigen Informationen und Anmeldeformalitäten dazu von den Einrichtungen, die ihre Kinder bislang besuchen.
Verwaltung schränkt Betrieb ein
Die Stadtverwaltung Heidelberg schließt grundsätzlich alle städtischen Verwaltungsgebäude. Geöffnet bleiben nur die Bürgerämter in den Stadtteilen – mit Ausnahme der Bürgerämter im Rathaus und im Bürgeramt-Mitte, Bergheimer Straße 69. Persönliche Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt stockt dafür ihren telefonischen Bürgerservice unter Telefon 06221 58-10580 personell auf. Bürgerinnen und Bürger erfahren dort, welche Leistungen sie nach wie vor auf welchem Weg erhalten können. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, sich nur noch mit unaufschiebbaren Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden. Diese sollen per Telefon, E-Mail oder Post erledigt werden.
Veranstaltungen und Versammlungen
Die zulässige Größe von Veranstaltungen und Versammlungen wird auf 50 Personen reduziert. Die Vorgabe gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für Veranstaltungen und Versammlungen im Freien. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt.
Alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 50 Personen sind anzeigepflichtig unter Vorlage einer Risikobewertung bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt. Für Versammlungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) kann auf schriftlichen Antrag unter Vorlage unter Vorlage einer Risikobewertung eine Ausnahmegenehmigung für bis zu 100 Teilnehmende beantragt werden.
Bei Trauungen im Standesamt der Stadt Heidelberg gilt die Regelung, dass zusätzlich zum Brautpaar und den Trauzeugen nur ein weiterer Gast zugelassen werden kann.
Bei Bestattungen gilt, dass nur noch der engste Freundes- und Familienkreis an der Bestattung teilnehmen kann – hier gilt eine Obergrenze von 10 Personen.
Stadt Heidelberg
22.03.2020
Rathaus und städtische Einrichtungen schließen Türen – Verordnung der Landesregierung wird umgesetzt
Hockenheim – Die dynamische Verbreitung des Corona-Virus macht ab sofort weitere Maßnahmen erforderlich, um seine Weitergabe einzudämmen. Aus diesem Grund schränkt die Stadt Hockenheim ab sofort (Montag, 16. März 2020) die Erreichbarkeit des Rathauses und aller kommunalen Einrichtungen stark ein. Daher können Besucher die genannten Gebäude nicht mehr betreten. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter im Rathaus und den kommunalen Einrichtungen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.
„Dieser Schritt ist jetzt erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die öffentliche Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Er appelliert nochmal an alle Bürger, die Hygieneregeln zu beachten und einen Abstand von mindestens ein bis zwei Meter zu halten. Sozialkontakte mit mehreren Menschen sollen genauso vermieden werden wie Hamsterkäufe. Für Panik gebe es keinen Grund. Es gelte jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. „Die Verbreitung dieses Virus können wir nur gemeinsam stoppen. Jetzt gilt es. Bitte leisten Sie dafür mit Ihrer Achtsamkeit einen wichtigen Beitrag“, so OB Marcus Zeitler weiter.
Neue Regeln für Erreichbarkeit
Die neuen Regeln für die Erreichbarkeit der Stadt Hockenheim und ihrer kommunalen Einrichtungen führen zu folgender Lage:
- Das Rathaus ist für Besucher geschlossen. Ein Zugang in das Gebäude ist nur für Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hockenheim möglich.
- Die Stadtwerke, das Aquadrom, das Jugendzentrum, das Pumpwerk (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus), die Stadtbibliothek und die Zehntscheue sind ebenfalls für Besucher geschlossen.
- Die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser durch die Stadtwerke Hockenheim bleibt durch Notfallteams weiter gewährleistet.
- Der Wasserturm, die Grillhütte und das Muldhäusel werden nicht mehr vermietet. Veranstaltungen in den Räumen sind untersagt.
- Trauungen mit maximal zehn Personen werden im Rathaus weiterhin durchgeführt.
- Der Friedhof bleibt weiterhin geöffnet. Die Besucher werden gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu den Mitmenschen zu halten. Beerdigungen bleiben im engsten Familienkreis erlaubt.
- Die Stadtverwaltung Hockenheim richtet eine Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen ein.
Umsetzung der Landes-Rechtsverordnung
Ab , Dienstag, 17. März 2020, tritt auch die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen in Kraft. Sie verbietet unter anderem den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Auch der Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Fitnessstudios und sonstiger Sportstätten in geschlossenen Räumen sowie Vergnügungsstätten ist untersagt. Der Betrieb von Gaststätten ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Davon sind Speisegaststätten unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Die Stadtverwaltung nimmt entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet vor.
Die Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter „Neuigkeiten aus Hockenheim“ abrufbar.
Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020
Coronavirus: Stadtverwaltung weitet Allgemeinverfügung aus
Ludwigshafen – Wegen steigender Zahl von Corona-Infektionen im gesamten Bundesgebiet und der Region verbietet die Stadt Ludwigshafen den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art zunächst bis zum Freitag, 10. April 2020.
Ebenfalls untersagt ist der Betrieb von Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Vergnügungsstätten, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Tanzschulen, Prostitutionsstätten sowie Indoorspielplätzen, um die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verzögern.
Ausgenommen von den Verboten sind Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Zudem sind Hotels ausgenommen, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020
Coronavirus – Maßnahmen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis – Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen innerhalb der Kreisverwaltung seit Dienstag, 17. März 2020, vorgenommen, um den Dienstbetrieb entsprechend anzupassen.
Besonders im Bereich des Publikumsverkehrs werden Vorkehrungen getroffen, um die Anzahl der Personen im Kreisgebäude zu minimieren:
- Beide Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Dudenhofen und Heßheim werden bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Hauptstelle im Kreishaus in Ludwigshafen eingesetzt.
- Die Kreisverwaltung wird generell für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur Bürgerinnen und Bürger mit einem vereinbarten Termin werden ins Kreishaus gelassen.
- Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und für Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Anliegen möchten bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerichtet werden.
- Im Bereich der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle wird darum gebeten, die Möglichkeit der Online-Terminvergaben zu nutzen. Unter https://www.terminland.de/kv-rpk sind nähere Einzelheiten ersichtlich. Unterlagen können auch gerne im Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.
- Auch für Angelegenheiten der Ausländerbehörde wird die Handhabe der Online-Terminvergabe schnellstmöglich eingerichtet.
- Im Barkassenbereich soll mit EC-Karte bezahlt werden, um den direkten Kontakt mit dem Schalterpersonal zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Weiterhin können Fragen zum Thema Corona an die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 gestellt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr, erreichbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
Coronavirus: Zehn positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 16. März 2020, 14 Uhr, zehn positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Auswirkungen des Corona Virus in Schwetzingen: Rathaus schaltet unter 87-333 ein ‚Corona-Bürgertelefon‘ frei / Termine bei Ämtern nur noch nach telefonischer Anmeldung/ Stadt schließt zahlreiche Sportstätten und kulturelle Einrichtungen / Maßnahmen gelten bis zum 20. April (Stand 16. März, 17.30 Uhr)
Schwetzingen – Um die Gefahr einer Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen, ergreift jetzt auch die Stadt Schwetzingen weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger/innen und ihrer Mitarbeiter/innen. Ab sofort gibt es im Rathaus keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr und die Verwaltungsgebäude können nicht mehr ohne Weiteres betreten werden. Davon betroffen sind insbesondere das Bürgerbüro, das Standesamt, das Generationenbüro, die Touristinformation sowie die Bibliothek. Die Bürger/innen werden gebeten, nicht zwingende Behördengänge aufzuschieben oder per Mail: info@schwetzingen.de und telefonisch mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen. Hierfür ist ab Dienstag, 17. März, ein städtisches „Corona-Bürgertelefon“ eingerichtet. Unter der Telefonnummer 06202 87-333 ist die Hotline von 08.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Achtung: Für die gesundheitliche Beratung ist weiterhin das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Die dortige Hotline ist unter der Nummer 06221 522-1881 von 07.30 bis 19.00 besetzt.
In dringenden Fällen kann dann ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).
Ausnahmslos alle städtischen Veranstaltungen sind abgesagt. Untersagt sind (Stand 16. März) auch alle Veranstaltungen über 100 Personen in geschlossenen Räumen.
Die Gemeinderatssitzungen und die Ausschusssitzungen finden vorerst wie geplant statt. Die Stadt bittet die Bevölkerung – insbesondere Risikogruppen – , im eigenen Interesse nicht an den öffentlichen Sitzungen als Zuhörer/in teilzunehmen.
Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden.
Es finden bis auf Weiteres auch keine Besuche bei Ehe- oder Altersjubilaren statt. Für die Senioren- und Pflegeheime sowie für die GRN Klinik gelten eingeschränkte Besuchsregelungen, über die die jeweiligen Einrichtungen selbst informieren.
Stadt schließt Sporthallen, Schwimmbäder und Spielplätze
Die Stadt schließt ebenso alle Sporthallen, das Schwimmbad in der Nordstadthalle sowie alle Spielplätze. Davon betroffen ist auch das alla hopp Gelände sowie die Grillhütte. Auch das Jugendzentrum (GoIn) ist ab sofort geschlossen.
Ab Dienstag, 17. März, schließt das Freizeitbad bellamar.
Die Wochenmärkte finden weiterhin statt.
Kulturelle Einrichtungen auch betroffen
Auch die kulturellen Einrichtungen sind von der Schließung betroffen. Die Musikschule stellt den Unterricht ein. Das Palais Hirsch wird geschlossen, die VHS stellt bis auf weiteres ihr Kursprogramm ein. Das Theater am Puls setzt seine Vorstellungen aus. Ab Dienstag, 17. März, bleibt auch das Schloss Schwetzingen geschlossen. Abgesagt sind damit alle Führungen und Veranstaltungen. Der Schlossgarten darf weiterhin betreten werden.
Hinweis: Regelungen zu Ticketerstattung und Verschiebung von Veranstaltungen obliegen den jeweiligen Veranstaltern. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten. Die Stadt Schwetzingen wird selbstverständlich kulant bei der Gebührenerstattung und eventuell entstehenden Mahngebühren (Bibliothek) verfahren.
Eine Entscheidung darüber, wie mit privaten Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gastronomie, Diskotheken und ähnlichem weiter verfahren wird, kann die Stadt nicht alleine entscheiden. Hier stehen die entsprechenden Entscheidungen bzw. Anweisungen übergeordneter Stellen noch aus, werden aber in Kürze erwartet.
Diese Maßnahmen gelten Stand heute (16. März) bis zum Ende der Osterferien am 20. April.
Alle aktuellen Information sind immer aktuell unter www.schwetzingen.de abrufbar.
Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020
Coronavirus: Alle Gebäude der Kreisverwaltung Germersheim sind ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen.
Kreisverwaltung Germersheim – „Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen und damit vor allem die gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen, ist die Kreisverwaltung ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen. Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Allerdings müssen wir auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung der wirklich notwendigen Dienstleistungen der Kreisverwaltung im Bürgerkontakt andere Wege gehen. Ich bitte Sie alle um Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Alle Eingänge der Kreisverwaltungsgebäude sind ab dem 17. März geschlossen.Kunden müssen grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiter/innen vereinbaren. In die Kreisgebäude können Besucher nur eintreten, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.Sobald der Kunde zum Termin am entsprechenden Gebäude angekommen ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiter/innen gebeten. Diese werden den Zugang dann gewährleisten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind angehalten im Kundenkontakt auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu achten und nach möglichen Krankheitssymptomen wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und Fieber zu fragen. Auf das Händeschütteln wird verzichtet. Die erfolgt zum Schutz der Bürger/innen und der Mitarbeiter/innen.
An den Eingängen werden zudem Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiter/innen ausgehängt.
Die Eingangsbeschränkungen betreffen alle Gebäude, in welchen einzelne Fachbereiche der Kreisverwaltung untergebracht sind. Diese sind:
- Luitpoldplatz 1, Germersheim (Büro des Landrats, Bauen, Umwelt, Landwirtschaft, Zentrale Dienste, Recht)
- 17-er-Straße 1, Germersheim (Jugendamt, Abfallwirtschaft, Zulassungs- und Führerscheinstelle, Kommunalaufsicht, Ausländerbehörde, Betreuungsbehörde, BAföG-Stelle, Wohngeldstelle, Bildung- und Teilhabe)
- Waldstraße 13a, Germersheim (Soziale Hilfen)
- Hauptstraße 25, Germersheim (Gesundheits- und Veterinärwesen)
- Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz, Germersheim, (Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule)
Die Zulassungsstelle in Kandel, Gartenstraße 8, muss aus organisatorischen Gründen leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger die Medien, auch die Facebook-Seite `Dr. Fritz Brechtel – Landrat Kreis Germersheim´, zu verfolgen. Wir versuchen möglichst zeitnah über Neuerungen und Änderungen zu informieren“, so der Kreischef.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen: Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen
Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis Allgemeinverfügungen erlassen.
Demnach entfallen an allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis die regulären Betreuungangebote. Eine Betreuung der Kinder erfolgt nur noch durch eine Notversorgung.
Auch Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen sind ab sofort untersagt. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.
Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem geschützt werden. Landrat Clemens Körner erläutert, dass sich bei größeren Menschenansammlungen die Gefahr einer Übertragung erhöht. Auch eine eventuelle Rückverfolgung durch Erfassung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist hierbei nur schwer möglich.
Die Allgemeinverfügungen sind auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus einsehbar.
Oder lesen sie sie hier als pdf:
Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSSCoV-2 (COVID-19):
Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020
„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein
Landau / Südpfalz – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus seit Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.
„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.
Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.
Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.
Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symtomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020