Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt
Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.
Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer 06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.
Schulentwicklungsplan nimmt Entwicklung bis 2025 in den Blick / VRNnextbike wird fortgeführt
Gebührenerlass für Kitas und außerschulische Betreuung in Corona-Zeiten
Gute Nachricht für Schwetzinger Eltern: Die Stadt erlässt den Eltern aller nicht betreuten Kinder aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen für die Monate April, Mai und Juni die Gebühren für den städtischen Kindergarten Spatzennest und die Kosten der außerschulischen Betreuung. Auch die Gebühren für die Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung und schrittweise Öffnung der Betreuung im Spatzennest und in der außerschulischen Betreuung werden für die Monate April und Mai erlassen. „Das ist ein starkes Signal für die Eltern“, sagte Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Ab Juni wird die Stadt für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuung im Kindergarten und den Grundschulen allerdings Gebühren je nach Betreuungsumfang erheben. Die Gebühren für die Kindergärten, Krippen und der Kindertagespflege der sonstigen Träger sollen von diesen Trägern ebenfalls erlassen werden. Die Stadt erstattet den konfessionellen und sonstigen Trägern den nachgewiesenen Einnahmeverlust durch den Gebührenerlass, da waren sich alle Fraktionen einig. Wie die Verwaltung errechnet hat, beläuft sich der gesamte Ausfall der Gebühren im Zeitraum April-Juni auf insgesamt 356.000 EUR, bzw. 7000 EUR in der Tagespflege und 83.000 EUR im Bereich der außerschulischen Betreuung, so Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Mittel zum Ausgleich dafür stehen aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen bereit. Dafür wurden in einer ersten Rate 146.500 EUR und in einer zweiten Rate 166.769 EUR vom Land bewilligt. Anvisiert ist eine dritte Rate von 748.000 EUR, die allerdings auch die zu erwartenden Rückgänge bei den sonstigen Steuerzuweisungen ausgleichen soll. Laut aktueller Beschlusslage der Landesregierung soll ab 29. Juni in den Kindergärten und Grundschulen wieder eine normale Betreuungssituation stattfinden.
Schulentwicklungsplan: Schwerpunkt Grundschulen
Der Gemeinderat befasste sich mit dem aktualisierten Schulentwicklungsplan. Dieser liefert auf Grundlage der Schülerzahlen und der Einwohnerstatistik eine Übersicht der Entwicklung bis zum Schuljahr 2024/25. Die Räte hatten sich bereits im November 2019 auf einer Klausurtagung intensiv mit dem Thema Schulentwicklung, Ganztagesschule und Betreuungsformen auseinandergesetzt. Schon jetzt besteht ein grundsätzlicher Ausbaubedarf im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung. Die steigenden Schülerzahlen durch Zuzug, die Inklusion sowie der Bedarf an Fachräumen erfordert einen Ausbau der Räumlichkeiten an den Schulen. Ziel ist es, die Grundschulen auf einen verbindlichen Ganztagsschulbetrieb vorzubereiten, der an einer oder mehreren Grundschulen umgesetzt werden soll. Oberbürgermeister Dr. Pöltl betonte, dass gerade die Corona Krise eindrücklich gezeigt habe, welchen wichtigen Stellenwert eine qualitativ gute und verlässliche Ganztagesbetreuung für Familien habe. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung unter Einbindung der vier Grundschulen zeitnah konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
VRNnextbike wird in Schwetzingen fortgeführt
Der Gemeinderat stimmt der Anschlussvereinbarung zur Fortführung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike ab dem 01.06.2020 unter Berücksichtigung des neuen, angepassten Finanzierungskonzepts mit der VRN GmbH zu. Dieses sieht Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit ab 01.06.2020 bis 31.12.2024 in Höhe von 169.158,71 EUR vor. Durch die Zustimmung zum neuen Vertrag fallen damit Mehrkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 25.829,77 EUR an. Im Gegenzug profitiert Schwetzingen durch das so genannte Service-Level-Agreement auch von besseren Qualitätsstandards im System von VRNnextbike.
VRNnextbike wird in Schwetzingen gut genutzt. Seit Einführung des Verleihsystems in Schwetzingen im Juni 2018 konnten bis Ende 2019 rund 3.150 Ausleihen registriert werden. Ausleihen von Juni bis Dezember 2019 waren bereits um gut 66 % höher als im Vergleichszeitraum 2018. Die Stationen in der Kronenstraße, am Bahnhof und am Schlossplatz werden am häufigsten genutzt.
Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wird erweitert
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“. Das Sanierungsgebiet wurde 2012 festgelegt. Die von der Erweiterung betroffenen drei Flurstücke (9962, 9963 und 9967) liegen östlich unmittelbar angrenzend an die Borsigstraße, welche bislang die östliche Grenze des Sanierungsgebietes bildet. Insbesondere aus verkehrsplanerischen Gründen bietet sich die Einbeziehung der Flurstücke in das Sanierungsgebiet an. Zudem kann der Grunderwerb des Flurstücks 9962 durch die Stadt über die Städtebauförderung mit 60 % der Erwerbskosten bezuschusst werden. Darüber hinaus können gegebenenfalls weiter anfallende Kosten der Planung oder der baulichen Umsetzung der Sanierungsziele zur Förderung angemeldet werden.
Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“
Das Grundstück mit der Flurstück Nummer 1185 und 6614/1 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“. Um das Areal qualitativ weiterzuentwickeln, möchte der Eigentümer einen Teil der baulichen Anlagen abreißen und durch einen Neubau ersetzen sowie ein Bestandsgebäude energetisch sanieren. Das Vorhaben entspricht den Sanierungszielen und wird daher von der Stadt Schwetzingen über eine Ordnungsmaßnahmen- und eine Modernisierungsvereinbarung in Höhe von 132.350 EUR und 75.000 EUR gefördert. Diese Förderung ist an die Veräußerung eines benachbarten Flurstücks an die Stadt gekoppelt. Dieses benötigt die Stadt Schwetzingen für den Ausbau der Borsigstraße im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Erschließung des Areals „Ausbesserungswerk Süd“. Die Stadt erwirbt das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück zum Preis von 8.760 EUR. Der Eigentümer löst den durch die voraussichtlich sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstehenden Ausgleichsbetrag in Höhe von 104.883,83 EUR vorzeitig ab. Der Ausgleichsbetrag soll mit der oben genannten Förderung für die Ordnungsmaßnahmen- und die Modernisierungsvereinbarung sowie den Grundstückskauf verrechnet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.
Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen
Die überwiegend aus dem Jahr 2001 stammenden Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen werden geändert. Die Verträge werden den rechtlichen Veränderungen und den veränderten Abläufen in der Energiewirtschaft angepasst. Insgesamt benötigen die Verträge keine grundlegende Neugestaltung, sondern verschiedene Anpassungen, insbesondere bei den Wertgrenzen der zustimmungspflichtigen Geschäfte und im Umgang mit dem Erdgaseinkauf und der Tarifgestaltung im Erdgas. Zudem wurde ein Passus für die Möglichkeit einer Video-/ Telefonkonferenz in Ausnahmefällen mit aufgenommen. Die Änderungen sind mit allen Mitgesellschaftern (Stadtwerke Heidelberg, MVV, EnBW) abgestimmt.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.
Stadtverwaltung Schwetzingen 23.06.2020
Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!
Nächste kostenlose Wohnberatung findet wieder Vor-Ort im Generationenbüro am 17. Juli 2020 statt
Am Mittwoch, 17. Juli 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die Wohnberatung wieder wie gewohnt im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt. Die „Wohnberatung“
für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro
statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen,
der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen. Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.
Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer 06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.
Nächste kostenlose Wohnberatung im Generationenbüro am 16. Oktober 2019
Am
Mittwoch, 16. Oktober 2019, findet von 9.30 – 10.30 Uhr wieder eine
Wohnberatung im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4,
statt. Die „Wohnberatung“
für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter
und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete
Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu
geben. Die Beratung findet im Generationenbüro
statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit
und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen
können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern
beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen,
der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen. Auch
Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.
Die
Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und
Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte
angesprochen werden. Dabei findet
auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die
kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin
und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro
bittet unter der Telefonnummer 06202/87-492
oder -493 um Voranmeldung.
Stadtverwaltung Schwetzingen 01.10.2019
Integration: Eltern unterstützen und fit für die Erziehung machen
Neues und besonderes Angebot der VHS Bezirk Schwetzingen für Familien mit Migrationsgeschichte beginnt am 9. Oktober
Eltern von Familien, die nach Deutschland kommen und hier Aufnahme finden, haben besondere Probleme, sich hier zu orientieren, mit den vorhandenen Systemen in Schule, Kindergarten und Leben vertraut zu machen und auch die geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. Das ist auch die Erfahrung von Markus Liu-Wallenwein, Integrationsbeauftragter der Stadt. An diesen Punkten knüpft jetzt ein Kurs statt, den die Volkshochschule jetzt ab 9. Oktober 8-mal mittwochs, 9-12 Uhr, für betroffene Eltern unter dem Stichwort „Integrationsbausteine“ anbietet.
Dipl. Sozialpädagogin Heide Graze leidet den Kurs. Ihr geht es besonders darum, mit sehr individueller Ansprache die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken, aber auch in den Gesprächen herauszufinden, wo besondere Belastungen für die Familien liegen und Unterstützung möglich ist. Sie wird von Integrationsbegleiterin Samina Tabassum unterstützt. Die Veranstaltung ist dank Förderung kostenfrei.
Als Besonderheit wird auch eine Kinderbetreuung angeboten. Ebenso stehen Dolmetscher zur Verfügung, falls erforderlich. Heide Graze steht über E-Mail atemraum@aol.com auch im Vorfeld gerne für Fragen zur Verfügung. Die Anmeldung selbst erfolgt direkt bei der Volkshochschule, Kurs-Nr. 192-10509, www.vhs-schwetzingen.de.
Stadtverwaltung Schwetzingen 01.10.2019
„Auf der Berlinale neben Diane Krüger im Blitzlichtgewitter“
Jaqueline Gier aus dem Film „Das innere Leuchten“ berichtet im Central Kino Ketsch von Ihren Erlebnissen
Ein besonderes Kinoerlebnis hatten die Zuschauer im Central Kino am letzten Freitag zum Weltalzheimertag, war doch mit Jaqueline Gier eine Mitwirkende des Dokumentarfilms „Das innere Leuchten“ angereist, um von Ihren Eindrücken währen der Dreharbeiten zu berichten. Die rund 80 Besucher wurden von den Organisatoren Carsten Sauder von der Pro Seniore Residenz Brühl und Nicole Blem vom Generationenbüro Schwetzingen begrüßt und auf ein besonderes Kinoerlebnis eingestimmt.
So zeigt der zurückhaltende, leise Film das Leben der demenzkranken Bewohner in einer dafür speziellen Pflegeinrichtung in Stuttgart. Die Eigenarten der einzelnen Bewohner berührten die Kinobesucher und sorgten auch für komische Momente. So schwebt zu imaginären Musikklängen Herr Volz durch die Flure und stibitzt gerne an der Küchentheke kleine Leckereien. Der ständig sein Portmonee suchende Herr regt zum schmunzeln an und die Linsen mit Spätzle essende Helga rührte zu Tränen. Die einzelnen Bewohner wurden durch das Kamerateam über 2 Jahre begleitet und werden in ihrem Lebensalltag – unterstützt von den Pflegekräften – gezeigt.
Dem Dokumentarfilmer Stefan Sick ist es gelungen, auch durch die Einblendungen von Naturbildern, dem Zuschauer zu zeigen, das Demenz nicht immer nur mit schlimmen Bildern verbunden ist, sondern auch eine ganz eigene Lebensqualität besteht. Besonders die Menschlichkeit jedes einzelnen und vor allem die positive Seite der Erkrankung standen bei diesem Film im Mittelpunkt. Bei der anschließend moderierten Diskussionsrunde stand dabei großes Verständnis für die pflegenden Angehörigen im Vordergrund und die Belastung, die eine Diagnose mit Demenz für die Betroffenen mit sich bringt. Jaqueline Gier berichtete aus ihrem Alltag als Pflegekraft in der Einrichtung und von den überwältigenden Eindrücken sowie den vielen Interviews während der Berlinale.
Stadtverwaltung Schwetzingen 01.10.2019
Aus dem Gemeinderat am 25. September 2019
Nordstadtschule: Stadt errichtet Container für Kernzeitbetreuung
Neue
Parkscheinautomaten für Kurzzeitparkplätze mit bargeldlosem Bezahlen/
Satzung zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt beschlossen
Bis
in den nächsten Jahren eine endgültige Lösung bereit steht, wird die
Kernzeit der Nordstadtschule zum Schuljahr 2019/20 in eine
Containeranlage ausgelagert. Die bisherigen Räume
der Kernzeitbetreuung im Gebäude der Nordstadtschule werden künftig
wieder als Klassenzimmer genutzt. Die Schule verfügt damit zumindest bis
auf Weiteres über die Kapazitäten, die sie benötigt, um die zunehmende
Zahl an Schülern – zum Schuljahr 2019/2020 80
Schüler – unterzubringen. Da der Mietpreis zuzüglich Auf- und Abbau der
Container bereits bei einer Standzeit von 48 Monaten teurer als der
Kaufpreis wäre, stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu,
die Containeranlage der Firma FAGSI zum Preis
von 437.047,99 Euro zu kaufen. Aktuell rechnet die Verwaltung mit einer
Standzeit von bis zu fünf Jahren (60 Monate). Neben den Kosten für die
Containeranlage entstehen noch Kosten für die Fundamentherstellung (ca.
7.000 Euro brutto), den Abwasseranschluss
(ca. 6.000 Euro brutto), die Frischwasserversorgung (ca. 3.000 Euro
brutto), die Elektroversorgung (ca. 75.000 Euro brutto), die Anbindung
an Sprachdurchsagen (ca. 4.000 Euro brutto) und Planungskosten in Höhe
von 95.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Containeranlage
belaufen sich somit auf ca. 595.000 Euro. In der Sitzung vom 27.
Februar wurden vom Gemeinderat bereits außerplanmäßig 240.000 EUR dafür
genehmigt.
2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Nachdem
die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage keine
Änderungen des Entwurfs notwendig machten, stimmte der Gemeinderat dem
Entwurf der „2. Änderung der Gestaltungssatzung
Innenstadt“ in der Fassung vom 10.07.2019 zu. Die Satzung tritt zum
1.10.2019 in Kraft.
Der
Beschluss stand erneut zur Abstimmung an, da bei der Abstimmung im Juli
keine Beschlussfähigkeit gegeben war. In der Debatte stand die
Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Focus.
Grundsätzlich sind entsprechende Anlagen in allen Bereichen zulässig,
in ca. 30 % des Geltungsbereiches im Hinblick auf die Anforderungen des
Denkmalschutzrechtes nur auf den Gebäuderückseiten. Die Beurteilung der
Zulässigkeit solcher Anlagen wurde mit der
Neufassung erheblich erleichtert.
Die
geänderte Gestaltungssatzung für die Innenstadt soll künftig einen noch
besseren Ausgleich zwischen städtebaulicher Entwicklung und gewünschter
Attraktivität für Handel, Gewerbe
und Grundstückseigentümern ermöglichen. So sind künftig mögliche
Ausnahmefälle klarer bzw. neu definiert. Ebenso gab es eine intensive
Bürgerbeteiligung, deren Ergebnisse auch in die Satzung einflossen.
Erstmals wird es für die Betrachtung von Einzelfällen
künftig einen Gestaltungsbeirat geben, der auch Empfehlungen geben
soll.
Die Satzung wurde jetzt mit 5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme bei 12 Befangenheiten beschlossen.
Neue
Parkscheinautomaten – bargeldloses Zahlen künftig möglich
Die
in die Jahre gekommenen Parkscheinautomaten werden durch neue ersetzt.
Insgesamt geht es um 14 Standorte im Stadtgebiet. Künftig wird auch
bargeldloses Bezahlen möglich sein, auch
wenn dies für die Stadt mit Mehrkosten verbunden ist. Die Betreuung
der Systeme erfolgt wie schon bei den städtischen Parkhäusern künftig
durch die Mannheimer Parkhausbetriebe (MPB). Den ausgehandelten
Betreuungsvertrag segnete der Gemeinderat ebenfalls ab.
Für Ihre Leistungen erhält die MPB ein Entgelt von 26 % der
Gebühreneinnahmen zuzüglich Umsatzsteuer. Auf die Höhe der Gebühren für
die Nutzer hat diese Entscheidung keinen Einfluss.
BBPlan Hockenheimer Landstraße – 1. Änderung geht in das Verfahren
Der
Bebaungsplan Hockenheimer Landstraße – das Gelände liegt am südlichen
Stadteingang -soll geändert werden. Der gebilligte Entwurf geht jetzt in
das weitere Verfahren. So werden die
Öffentlichkeit und die Fachbehörden beteiligt. Konkret geht es in dem
vorhandenen Sondergebiet um kleinere bestandsorientierte Erweiterungen
der dortigen Märkte Aldi, Lidl und dm-Drogeriemarkt, die auch in den
aktuellen Untersuchungen zum Einzelhandelskonzept
bestätigt wurden. Schwetzingen hat ja in den letzten Jahren sowohl bei
Drogeriewaren als auch Lebensmitteln in den letzten Jahren deutlich
Flächen abgebaut (z.B. Schlecker, Norma, Penny etc.). Aldi und Lidl
sollen jeweils Erweiterungsmöglichkeiten von 140
m² Verkaufsfläche erhalten, dm von 177 m2. Die maximale Verkaufsfläche
legt der Bebauungsplan künftig für 980 m² (Aldi, Lidl) bzw. 800 m² (dm)
fest. Weitere Änderungen betreffen die Gastronomie im italienischen
Supermarkt sowie eine Nutzung für freie Berufe.
Sanierung und Modernisierung städtischer Wohnhäuser: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Für
die Instandhaltung städtischer Wohnhäuser stehen im laufenden
Haushaltsjahr 600.000 Euro zur Verfügung. Nach Abzug der bereits
getätigten Ausgaben stehen zum jetzigen Zeitpunkt
davon noch ca. 150.000 Euro zur Verfügung.
Mehrere
Sanierungsprojekte beginnen in Kürze und werden zum Teil noch in diesem
Haushaltsjahr abgerechnet werden. Insgesamt werden in diesem Jahr daher
noch rund 400.000 Euro benötigt.
Abzüglich der noch vorhandenen 150.000 Euro ergibt sich ein Mehrbedarf
von 250.000 Euro. Diese Mittel hat der Gemeinderat nun überplanmäßig
bewilligt. Aus zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer stehen
im Jahresetat Deckungsmittel bereit. Durch
diese rein haushaltsbedingte Entscheidung haben sich die Kosten der
Maßnahmen nicht verändert. (1 Enthaltung)
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.