Kommunalpolitik Speyer

Einladung zum liberalen Frühling

Eine von der FDP Speyer seit 2015 bestehende Tradition zum Austausch politischer Ideen und
Meinungen bei schöner Musik, Sekt und Brezeln pflegen wir weiter:

Der FDP Kreisverband Speyer lädt alle Speyerer Bürger herzlich zu unserem Jahres-Empfang ein:

Liberaler Frühling 2024
Donnerstag, den 04. April 2024, 19:00 Uhr
in der Lounge der Cafebar Maximillian, Korngasse 15, Speyer
Zugang zur Veranstaltung über Gebäuderückseite (Parkplatz Löffelgasse).

Wir freuen uns auf das Grußwort und die Rede von Frau Daniela Schmitt, Stellvertretende FDP-
Landesvorsitzende und Ministerin für Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-
Pfalz.

Unser Gast Frau Daniela Schmitt wird, neben unseren Stadträten Mike Oehlmann und Bianca
Hofmann, zu den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen liberale Argumente
und Standpunkte skizzieren.

Seien Sie unser Gast und lassen Sie uns in netter Atmosphäre auf einen guten weiteren Verlauf des
politischen Jahres 2024 anstoßen.

Im Anschluss ist Raum und Zeit für das persönliche Gespräch.
Leben wir gemeinsam unsere Demokratie!! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Begleitung.

Wir bitten um Anmeldung bis 02.04.2024 unter: https://tinyurl.com/LiberalerFruehling

Text: Marius Weiler, stlv. Kreisvorsitzender der FDP Speyer Foto: Speyer 24 NEWS, Fundus
24.03.2024

Diskussionsveranstaltung der SPD Speyer Swasan Chebli im Industriehof am 27.03.2024

Thema: Hass und Hetze im Netz und was wir dagegen tun können

Wir möchten mit euch und der beeindruckenden Sawsan Chebli zu den Themen hatespeech und digitale Gewalt ins Gespräch kommen.

  • 27.03.2024, um 19.00 Uhr
  • Industriehofschenke Speyer
  • Franz-Kirrmeier-Straße 19
  • 67346 Speyer

Wir freuen uns auf einen spannenden Abend voll mit guten Gesprächen und Diskussionen.

SDP Speyer
17.03.2024

Kommunalpolitik Speyer

Spendenaufruf an die Stadtratsmitglieder Bürgerbegehren Speyer

Sehr geehrte Stadtratsmitglieder, sehr geehrte Pressevertreter,

wie ihnen bekannt ist wurde unser Bürgerbegehren letzten Donnerstag im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.

An dieser Stelle möchten wir allen Ratsmitgliedern danken, die sich hinter unser Begehren gestellt haben und für das Begehren gestimmt haben.

Anhand der vielen Enthaltungen und der Fürstimmen ist erkennbar, dass es berechtigte Zweifel an der Auslegung der städtischen Rechtsabteilung gibt.

Wir werden, wie bereits im Vorfeld angekündigt, juristisch gegen die Ablehnung vorgehen.

Heute möchten wir sie alle auf unsere Spendenaktion aufmerksam machen welche wir gestern gestartet haben um die Kosten des Rechtsbeistands der Bürgerinitiative zu decken.

Wie bei unserer letzten Spendenaktion, werden wir nicht benötigtes Geld sowie eventuelle Rückerstattungen am Ende vollumfänglich an das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen spenden.

Sie haben jetzt die Chance, den Bürgern öffentlichkeitswirksam zu zeigen wie wichtig ihnen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung tatsächlich sind.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich anonym zu beteiligen und anders als bei Abstimmungen im Stadtrat besteht beim spenden auch kein Fraktionszwang.

Gerade die Fraktionsmitglieder der CDU, die eine Prüfung des Begehrens durch einen externen Gutachter auf Kosten der Steuerzahler beantragt haben, haben jetzt die Chance den Bürgern zu zeigen wie ernst es ihnen mit ihrem Antrag war.

Wir sind für jede Spende dankbar und sind überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der Stadtratsmitglieder bereit ist einen Beitrag für die Demokratie zu leisten.

www.paypal.com/pools/c/92SxjnLgdg

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Speyer kann mehr als Container, Alexander Romanski
19.03.2024

Speyer / Kommunalpolitik

Stellungnahme des Bürgerbegehren „Speyer kann mehr…“als Container bezüglich der Vorlage der Stadt Speyer zur Stadtratssitzung am 14.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitglied des Speyerer Stadtrates liegt Ihnen für die Sitzung am 14. März 2024 die Vorlage-Nr: 1844/2024 mit einer Beschlussempfehlung vor.

Zu dieser Beschlussempfehlung nehmen wir als Vertreter des Bürgerbegehrens wie folgt Stellung:

Ausgangspunkt:

Die Gemeindeordnung (GemO) regelt in § 17a Absatz 4 Satz 2. unter anderem „Das Bürgerbegehren muß die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage und eine Begründung enthalten“. Das ist der reine Gesetzestext und für jeden Leser verständlich.“

Inhalt des Bürgerbegehrens

Wie in Ihrer Vorlage zur Beschlußfassung richtig geschrieben ist, wurde das Bürgerbegehren mit folgender Frage durchgeführt: „Sind Sie dafür, daß auf städtischen Grundstücken der Stadt Speyer Unterkünfte in Containerbauten zwecks Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden? Ja oder Nein“

Vorlage zur Beschlussfassung Seite 2 Absatz 2 (Eindeutigkeit)

  1. Wie von dem Fachbereich 1 die Auffassung vertreten wird, muß aus dem Bürgerbegehren eindeutig hervorgehen, ob sich das Bürgerbegehren insgesamt gegen die Errichtung einer Asylunterkunft oder gegen die zentrale Unterbringung von Geflüchteten richtet
  2. Die Zielsetzung der Personen, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, muß zu erkennen geben, welche Zielsetzung diese Personen verfolgen.
  3. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darf kein Zweifel am Inhalt des Bürgerbegehrens bestehen. Die Fragestellung muß in jedem Falle so bestimmt sein, dass Bürger erkennen können, für was oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids nach dessen Entscheidung reicht.

Antworten zu Punkt 1 -3 aus Sicht des Bürgerbegehrens

  1. Das Bürgerbegehren richtet sich wie aus der Frage erkennbar ausschließlich gegen die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten auf städtischen Grundstücken. Es geht klar aus der Frage hervor, dass das Ziel des Bürgerbegehrens nicht über eine zentrale Unterbringung von Geflüchteten per se diskutiert. Das Argument in der Beschlussvorlage auf Seite 3, Absatz 2 ist einfach falsch. Wir distanzieren uns von dieser Interpretation.
  2. Die Zielsetzung des Bürgerbegehrens ist klar – die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten soll verhindert werden. Die Argumentation des Bürgerbegehrens ist hinsichtlich der Unterbringung, sowie der Integration in unsere Gesellschaft als bedenklich ausformuliert. Hierzu existiert eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung welche wir auf unserer Internetseite (www.buergerentscheid-speyer.de) verlinkt haben. Die Auffassung in der Beschlussvorlage, die Zielsetzung wäre nicht eindeutig, ist somit ebenso falsch.
  3. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist eindeutig und wurde vorab durch den renommierten Verein Mehr Demokratie e.V. überprüft. Die Bürger haben ihre Stimme zu der geplanten Containerbauweise zur Unterbringung von Geflüchteten mit Ja oder Nein abgegeben. Es muss vom objektiven Empfängerhorizont der Unterschriftsleistenden ausgegangen werden. Dazu sind im § 17a Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung keine weiteren Regeln enthalten.

Kassatorisches Bürgerbegehren

Die Auffassung – dem §17a der Gemeindeordnung im Übrigen nicht zu entnehmen – es seien keine Alternativvorstellungen zum Ratsbeschluß hinreichend konkret formuliert worden, ist schlichtweg falsch.
Sowohl in der Begründung die auf allen Unterschriftenlisten abgedruckt ist als auch in den Bürgersammlungen vor Ort (auch Stadtratsmitglieder waren anwesend und haben mitdiskutiert) sowie in der Bürgerversammlung im Judomaxx am 20. Juli 2023 wurde ausführlich über Alternativen diskutiert. Es wurde von sehr vielen Bürgern gewünscht und darauf hingewiesen, dass eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge dezentral in festen Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes klar zu bevorzugen ist. Die Unterbringung in Containern wurde als teuer, nicht nachhaltig, menschenunwürdig, und Integrationsverhindernd beschrieben. Die Bürgerinitiative hat es begrüßt, dass verschiedentlich dezentrale Unterbringungsformen verfolgt werden. Auch auf unserer Internetseite und in unserer Petition haben wir von Beginn an Alternativen benannt.

Zudem ist der in der Beschlussvorlage genannte Beschluss des OVG Koblenz vom 03.03.2017 ein Beleg dafür, dass wir die Alternativen ausreichend aufgezeigt haben. Im genannten Fall, bei dem ein Bürgerbegehren bezüglich einer straßenbaulichen Maßnahme initiiert werden sollte, forderten die Initiatoren lediglich, dass sich der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befassen sollte ohne selbst eine Alternative zu benennen. Dies ist bei uns nicht der Fall.

Gesetzeswidriges Ziel

Wir sind äußerst verwundert und irritiert zu lesen, dass das Bürgerbegehren nach § 17a Abs.2 Nr.9 GemO als gesetzeswidrig eingestuft wird. Nach konsultieren des Vereins Mehr Demokratie e.V., sowie mehrerer positiv angenommenen Bürgerbegehren sehr ähnlicher Art in anderen Bundesländern, ein demokratisches Mittel zur Ermittlung einer bürgernahen Entscheidung in dieser Form versuchen abzulehnen, erscheint uns Bürgern gegenüber als arrogante Reaktion.

Seit kurzem gibt es im ganzen Land Demonstrationen auf zu mehr Demokratie. Viele von Ihnen sowie ihre Parteikollegen haben sich dem angeschlossen. Es scheint weit her damit, wenn Demokratie eben auch ein wenig unbequem und aufwendig werden kann.

Am Samstag, 9. März 2024, war unter „Patricks Woche“ für uns Speyerer Bürger in der Rheinpfalz zu lesen:

„Ähnlich könnte es werden, wenn sich Seiler in der Stadtratssitzung kommende Woche zur geplanten Zurückweisung des Bürgerbegehrens gegen Flüchtlingscontainer äußern wird. Auffällig ist: Ja, es gibt Bürgerbeteiligung – aber nach den Regeln, die die Stadt aufstellt. Und irgendwann wird in der Verwaltung dann eben entschieden und nicht mehr hin- und herdiskutiert.“
Wäre es nicht gerade in der heutigen Zeit geboten, eine wohlwollende Auslegung für ein Bürgerbegehren zu verfolgen, welches sich 7,5% der Wahlberechtigten ihrer Stadt wünschen?

Aus Gründen der Förderung unserer demokratischen Mittel, unter dem Aspekt der bürgernahen Politik und im Namen von mindestens 7,5% Speyerer Bürgerinnen und Bürger möchten wir Sie als Stadtratsmitglied bitten, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen und den Weg zu einem Bürgerentscheid freizugeben. Setzen sie ein Zeichen und lassen sie uns alle zusammen mehr Demokratie wagen.

Wir sind weiterhin davon überzeugt:

Speyer kann mehr – als Container

Alexander Romanski, Inna Sevilla, Iwona Ehlis
10.03.2024

Grundsteinlegung Hochstraße (B37) Ludwigshafen

Bund, Land und Stadt modernisieren die Hochstraßen Ludwigshafen

Gemeinsame Grundsteinlegung in Rheinland-Pfalz

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat am Dienstag, 31.10.2023, gemeinsam mit Daniela Schmitt, Landesministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, und Jutta Steinruck, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen, den Grundstein zum Ersatzneubau der abgerissenen Pilzhochstraße an der Hochstraße Süd im Zuge der B 37 gelegt.

Anfang 2026 soll die komplette Hochstraße Süd als wichtige regionale Verkehrsader für den Verkehr freigegeben werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt die Stadt Ludwigshafen bei der Modernisierung des Hochstraßensystems und übernimmt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Damit kann die seitens der Stadt Ludwigshafen geplante und auch durch das Land Rheinland-Pfalz geförderte Erneuerung der B 37 und B 44 in Ludwigshafen realisiert werden.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

„Die Modernisierung des Hochstraßensystems in Ludwigshafen ist dringend notwendig. Als Bundesverkehrsminister habe ich immer gesagt, dass ich dieses für die Stadt Ludwigshafen und die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar bedeutende Projekt unterstützen werde. Dieses Versprechen wird nun umgesetzt:

Der Bund fördert die Hochstraße mit 334,5 Millionen Euro. Damit machen wir den Weg frei für die wichtige Modernisierung der B37 und B44 in Ludwigshafen, stärken den Industriestandort Ludwigshafen und leisten so einen Beitrag zur Sicherung des Wohlstands und der Arbeitsplätze in der Region.“

Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz:

„Die links- und rechtsrheinischen Wirtschaftsräume, mit zahlreichen großen Unternehmen, sind auf eine moderne, sichere und leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Wir haben deshalb auch stets die kommunale Infrastruktur unserer Städte und Gemeinden im Blick. Das Hochstraßensystem spielt eine zentrale Rolle für die Verkehrsführung in der Stadt Ludwigshafen als auch für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Gerne unterstützen wir die Stadt Ludwigshafen beim Neubau dieses wichtigen Vorhabens mit einer Zuwendung in Höhe von 139 Millionen Euro.“

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck:

„Ludwigshafen plant und baut hier für Ludwigshafen, aber eben auch für die ganze Region, deren Funktionieren und letztendlich deren Wohlstand maßgeblich von einer guten Infrastruktur abhängt. Wir stehen hier heute gemeinsam und das zeigt vor allem eines: Wenn wir alle das Gemeinwohl in den Vordergrund stellen, nicht klein, sondern groß denken, wenn wir Hemmnisse beseitigen und nach guten Lösungen suchen, dann erfüllen wir unseren Auftrag und das Versprechen, dass wir, die wir in Verantwortung stehen, den Menschen gegeben haben.“ Die Oberbürgermeisterin erneuerte zugleich das Versprechen der Stadtverwaltung, den eingeschlagenen Weg eines offenen und wertschätzenden Bürgerdialogs rund um das infrastrukturelle Transformationsvorhaben konsequent beizubehalten.

Das in den Jahren 1957 bis 1982 in der Baulast der Stadt Ludwigshafen errichtete Hochstraßensystem im Stadtgebiet ist das Grundgerüst für das örtliche Straßennetz und eine wichtige Verkehrsachse für die gesamte Region. Im Zuge der B37 (Hochstraße Süd) und der B44 (Hochstraße Nord) verbindet das Hochstraßensystem heute über die beiden Rheinbrücken Ludwigshafen und Mannheim.

Für die B44 Hochstraße Nord zeigte das Ergebnis einer umfangreichen Bestandsaufnahme bereits im Jahr 2010 die Notwendigkeit eines Neubaukonzepts. Für die von der Stadt favorisierte Variante „Stadtstraße lang“ wurde zuletzt bereits im Jahr 2017 vom damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Zuwendung gewährt. Schon damals befand sich allerdings die B37 Hochstraße Süd, die den Umleitungsverkehr aufnehmen sollte, ebenfalls in einem schlechten Zustand und musste zunächst gesperrt und dann teilweise abgerissen werden. Aufgrund dieser Ereignisse passte die Stadt Ludwigshafen das bis dahin von ihr verfolgte Modernisierungskonzept an.

Da seit Ende 2019 die Priorität auf dem Ersatzneubau der Hochstraße Süd im Zuge der B37 liegt und die Erneuerung der B44 erst danach erfolgen soll, waren Bund und Land bereit, die Fördersituation für das Hochstraßensystem in Ludwigshafen neu zu bewerten und die Förderung auch auf die Hochstraße Süd auszuweiten. Für die Modernisierung des Hochstraßensystems in Ludwigshafen geht die Stadt Ludwigshafen insgesamt von rund 667 Millionen Euro aus. Der Bund übernimmt 60 Prozent, das Land 25 Prozent. Mit der heutigen Grundsteinlegung beginnt die Realisierung des komplexen Projekts, das infrastrukturell und volkswirtschaftlich zu den bedeutendsten in der gesamten Region zählt. Die Fertigstellung des Gesamtvorhabens ist für das Jahr 2031 geplant.

Sehen Sie hier das Video zu den Reden und der Grundsteinlegung:

Sehen Sie hier das Fotoalbum zur Veranstaltung:

Text: Gemeinsame Pressemitteilung Bundesrepublik Deutschland, Rheinland-Pfalz und Ludwigshafen Foto & Video: Speyer 24 NEWS
31.10.2023

Speyer / Politik

Statement der Oberbürgermeisterin zum Wachstumschancengesetz

(Speyer) – „Das Ziel der Bundesregierung, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum zu schaffen und so die Wirtschaft zu stärken, ist begrüßenswert. Durch das Wachstumschancengesetz werden die Kommunen allerdings bei der Gewerbesteuer massiv beeinträchtigt. Angesichts der Tatsache, dass die kommunalen Haushalte ohnehin schon knapp zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen zu tragen haben und durch dieses Gesetz weiter in eine finanzielle Schieflage geraten würden, darf es keinesfalls zu weiteren Belastungen kommen – gerade im Hinblick auf die vielen großen Zukunftsaufgaben, die die Städte zu meistern haben. Der Bund ist in der Verantwortung, für eine stabile Entwicklung des Steueraufkommens von Städten und Gemeinden Sorge zu tragen und nicht im Gegenteil die angespannte Finanzlage auf kommunaler Ebene weiter zu forcieren.“

Das geplante Wachstumschancengesetz sieht umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vor. Nachdem sich der Deutsche Städtetag vor der Bundesratssitzung zu dem Regierungsentwurf geäußert und die Städte an die Bundesländer appelliert hatten, beim vorliegenden Gesetzentwurf noch deutlich nachzusteuern, bekundeten die Länder in ihrer Stellungnahme zwar grundsätzlich Unterstützung für das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu schaffen. Sie kritisierten aber auch die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Speyer 24 NEWS
23.10.2023

Kommunalpolitik

E I N L A D U N G zur 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 20. Juli 2023, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung Vorlage Nr.

  1. Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern –
  2. Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im
    Bereich der Innenstadt von Speyer;
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.06.2023
    1547/2023
  3. Memoriam Garten auf dem Friedhof;
    Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2023
    1566/2023
  4. Heiliggeistkirche als Kultureinrichtung sichern;
    Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2023
    1571/2023
  5. Neubau des Jugendcafés in Speyer-Nord;
    Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.07.2023
    1572/2023
  6. Standortsuche nach einer Hundewiese;
    Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1573/2023
  7. Umsetzung von Verkehrs- und Lärmberuhigender Maßnahmen im Bereich
    Schützenstraße/Holzstraße;
    Prüfantrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1574/2023
  8. Maßnahmen zur Entlastung des Straßenzuges Fritz-Ober-Straße
    (FOS)/Ziegelofenweg (ZOW) vom motorisierten Individualverkehr (MIV);
    Prüfantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1576/2023
  9. Stärkung der Realschulen+;
    Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1577/2023
  10. Nutzung des städtischen Gebäudes Maximilianstraße 99 (Marsilius);
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 10.07.2023
    1578/2023
  11. Hitzeaktionsplan;
    Antrag der Stadtratsfraktion Unabhängig – für Speyer vom 10.07.2023
    1579/2023
  12. Erhalt des historischen Straßenzuges Fischergasse;
    Anfrage von Ratsmitglied C. Ableiter (FWS) vom 10.07.2023
    1580/2023
  13. Flüchtlingsproblematik;
    Vorschlag einer Resolution der CDU-Stadtratsfraktion vom 02.07.2023
    1581/2023
  14. Neubau einer Asylunterkunft 1485/2023/2
  15. Ehrung – Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
    Peter Eichhorn
    1575/2023
  16. Jahresbericht des Beirates für Migration und Integration; mdl. –
  17. Verwendung von Überschüssen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) 1486/2023
  18. Förderung des Vereins „Frauenhaus Speyer e. V.“ 1543/2023/1
  19. Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Interessengemeinschaft
    Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ (IBF e. V.)
    1545/2023
  20. Wahl des Jugendstadtrates: Festsetzung des Wahltermins 1564/2023
  21. Umgestaltung des Bahnhofumfeldes
    hier: Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs zum freiraum- und
    verkehrsplanerischen Konzept und zur Freigabe für die weitere
    Öffentlichkeitsbeteiligung im September
    1549/2023
  22. Information zur Fortschreibung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans
    Windkraft – Speyer, Römerberg, Dudenhofen (2009)
    1550/2023
  23. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Städtebaulicher Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen
    Bebauungsplan
    1551/2023
  24. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
    § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der
    Berhörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3
    i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1
    BauGB
    1552/2023
  25. Viadukt (Schipka-Paß) 1553/2023
  26. Anpassung der Parkgebührensatzung der Stadt Speyer 1554/2023
  27. Bund-Länder-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt Speyer-Süd 1555/2023
  28. Eröffnungsstadt Tag des offenen Denkmals 2024 1556/2023
  29. Ergebnishaushalt der Waisenhausstiftung 2023; überplanmäßige
    Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 6
    der Stiftungssatzung bei HHSt. 36301.52313000 (Sonstige Leistungen der
    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Unterhalt von Gebäude)
    1568/2023
  30. Bericht über die Geldanlagen nach § 9 Anlagerichtlinie der Stadt Speyer
    und der nichtrechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts
    1565/2023
  31. Frauen-Nacht-Taxi Prüfergebnis 1582/2023
  32. Ergebnis Prüfung Markfrühstück Königsplatz 1583/2023
  33. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Speyer GmbH
    und Ergebnisverwendung
    1567/2023
  34. Festsetzung der Besoldung der 2. Hauptamtlichen Beigeordneten ab
    01.08.2023 nach der Landesverordnung über die Besoldung und
    Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen
    Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO -)
    1584/2023
  35. Ermächtigung des Haupt- und Stiftungsausschusses für
    Beschlussfassungen an Stelle des Stadtrates während der Sommerpause (24.07.2023 bis 01.09.2023)
  36. Umbesetzung von Ausschüssen
    (evtl. Tischvorlage)
    1521/2023
  37. Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
    (Tischvorlage)
    1522/2023
  38. Informationen der Verwaltung

Speyer, den 13. Juli 2023
Stadtverwaltung
Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin

Hinweis:

Alle Vorlagen und Anlagen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten finden Sie in unserem
Bürgerinformationssystem (https://buergerinfo2.speyer.de); Vorlagen im nicht öffentlichen Teil sind
im Ratsinformationssystem (https://ratsinfo2.speyer.de) hinterlegt, für das jedoch ein individueller
Login erforderlich ist.

© Stadtverwaltung Speyer
13.07.2023

Liveübertragung der Stadtratssitzung, ab 17 Uhr, durch den Offenen Kanal (OK) Speyer, in Youtube.

Klage der Wählergruppe Schneider gegen die Stadt Speyer erfolgreich

Eine Stellungnahme von Matthias Schneider

Bis Frühjahr 2019 war es völlig normal, daß Parteien oder politische Gruppierungen kommunale Räume der Stadt Speyer für Veranstaltungen nutzen durften.

Das änderte sich schlagartig, als die damals neu auftretende Wählergruppe Schneider am Kommunalwahlkampf teilnahm und Veranstaltungsräume suchte. Weil der damalige Stadtvorstand, bestehend aus Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs „Bedenken“ gegen diese Wählergruppe hatte, wurde ab sofort allen politischen Parteien der Zugang zu kommunalen Räumen verwehrt, obwohl dazu laut Gemeindeordnung §14 grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Da auch Speyerer Wirte von Stadtratsmitgliedern und Lokalpolitikern genötigt wurden, vereinbarte Raumzusagen an die Wählergruppe Schneider zurückzunehmen, blieb der Wählergruppe nichts anderes übrig, als sich vor Gericht den Zugang zu kommunalen Räumen zu erstreiten, womit sie in zwei Instanzen auch erfolgreich war.

Nachdem die Wählergruppe 2019 in den Rat eingezogen war, wurde von Ratsmitglied Schneider im Februar 2020 eine historische Vortragsveranstaltung im Mehrgenerationenhaus durchgeführt. Dies war Anlaß für die Stadtpolitik die Vergabe von kommunalen Räumen erneut zu überdenken und restriktiv zu handhaben.

Ausschlaggebend waren u. A. mediale Rufmordkampagnen der anonym auftretenden Aktivisten von „Aufstehen gegen Rassismus“ einem Ableger der linksradikalen Antifa.
Im Mai 2022 wurde dann mehrheitlich im Stadtrat eine Nutzungsordnung beschlossen, in welcher die Nutzung kommunaler Räume von der Anerkennung einer Antidiskriminierungsagenda abhängig gemacht wurde.
Die Antidiskriminierungsagenda ist eine persönliche politische Verpflichtungserklärung, entworfen von einer Steuerungsgruppe „Stadt ohne Rassismus – Stadt mit Courage“.
Auch diese Gruppe agiert, ebenso wie „Aufstehen gegen Rassismus“, in Speyer anonym und ist
demokratisch nicht legitimiert.
Zudem beinhaltet die Antidiskriminierungsagenda einen Passus, wonach sich die Unterzeichner verpflichten die Steuerungsgruppe ideell und materiell zu unterstützen.
Die Unterzeichnung einer politischen Gesinnungserklärung mit materiellen Zugeständnissen an eine anonyme Steuerungsgruppe wurde von Ratsmitglied Schneider als Zumutung empfunden und abgelehnt.

Nachdem ein Antrag der Wählergruppe Schneider auf Nutzung des Mehrgenerationenhauses für einen historischen Vortrag in Speyer-Nord seitens der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, hat die Wählergruppe dann im November 2022 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.

Diese wurde am Mittwoch, den 28. Juni verhandelt und zugunsten der Wählergruppe entschieden. Das Urteil ist für die Stadt Speyer das, was man im heutigen politischen Sprachgebrauch als „Klatsche“ bezeichnet.

Im folgenden eine Zusammenfassung des Urteils:

Der Vorsitzende Richter Scheuer befand, daß die Klage der Wählergruppe Schneider in der Sache
begründet war, denn die Ablehnung des Antrages auf eine Vortragsveranstaltung über den Hererokrieg 1904/05 war rechtswidrig. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen lagen vor, denn nach §14 Abs. 2 Gemeindeordnung sind auch Personenvereinigungen, wie eine Wählergruppe, zur Nutzung berechtigt.

Die vom Stadtrat im Mai 2022 mehrheitlich beschlossene Nutzungsordnung war unwirksam. Durch Verknüpfung des Zugangsanspruches mit der Anerkennung der Antidiskriminierungsagenda der Stadt wird die Nutzungssatzung unbestimmt, denn sie erfüllt nicht das Rechtsstaatsprinzip der Normenklarheit.
Die Beklagte, also die Stadt, vertreten durch Frau Bohlender, konnte nicht erklären, auf welchem Weg die Antidiskriminierungsagenda Bestandteil eines Nutzungsvertrages wird.
Die Antidiskriminierungsagenda ist als programmsatzartige Eigenerklärung der Ratsmitglieder der Stadt Speyer formuliert. Andere Nutzer, die keine Stadtratsmitglieder sind, könnten diese Eigenerklärung gar nicht abgeben.
Hinsichtlich der Forderung, stadtweite Aktionen einer „Steuerungsgruppe Stadt ohne Rassismus“ materiell und ideell zu unterstützen, ist eine solche Verpflichtung mangels wertneutralem Sachbezug, als politische Zweckvorgabe sachwidrig und unwirksam.
Durch die Ausgestaltung der Agenda erfolgt ein beachtlicher Impetus an politisch gewünschter Steuerung.
Sogar grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte werden von der Nutzungsordnung verletzt, denn es verbietet sich eine inhaltliche Kontrolle der Veranstaltungsthemen hinsichtlich der Meinungsfreiheit, sowie ggfs. auch der Versammlungsfreiheit, so befand das Gericht.

Zuletzt, unter Punkt 5. sah sich der Richter sogar veranlaßt, der Stadt erläuternde Hinweise und Handlungsempfehlungen zu geben, die über das Urteil und dessen Begründung hinausgehen.

Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Die an die Nutzungsordnung geknüpfte Antidiskriminierungsagenda ist eine politische Verpflichtungserklärung und somit als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten unzulässig.
In der DDR mußte man sich zum sozialistischen Klassenstandpunkt des Arbeiter- und Bauernstaates bekennen. In einem demokratischen Rechtsstaat werden solche Zumutungen vom Gericht kassiert. So ist es am 28. Juni vorm Verwaltungsgericht in Neustadt geschehen.

Sollte die Stadt in Berufung gehen, so sieht die Wählergruppe diesem Schritt mit Gelassenheit entgegen. Angesichts der blamablen und überdeutlichen Urteilsbegründung ist es unwahrscheinlich, daß das Oberverwaltungsgericht zu anderen Einsichten käme.

Stadtrat Matthias Schneider für die Wählergruppe Schneider (WGS)
13.07.2023

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben auch die Stadt Speyer um einen Kommentar angefragt, dieser soll zeitnah, nach der Stadtratssitzung heute, erfolgen. Auch diesen werden wir veröffentlichen sobald er uns vorliegt.

Dargestellte Meinungen sind lediglich die des/der Verfassers/in und stellen nicht die der Redaktion dar. Wir veröffentlichen ALLE Kommentare und Lesermeinungen, ungekürzt, sofern uns diese entweder hier auf der Seite oder per Email zugehen.

Speyer 24 NEWS
20.07.2023

Politik

Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz

In wenigen Tagen sollte der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz beschließen. Doch ein CDU-Abgeordneter hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet – mit Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Heizungsgesetz: Bundesverfassungsgericht gibt einstweiliger Anordnung statt

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.

Merz: Heizungsgesetz-Stopp „schwere Niederlage für Bundesregierung“

CDU-Chef Friedrich Merz wertete den Stopp als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. „Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag. Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen.“

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken.

Überarbeitetes Heizungsgesetz sollte im Eiltempo durchgepeitscht werden

Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

mt/dpa
05.07.2023

Kommunalpolitik / Speyer

Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023

Die Stadt Speyer hat den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan.

„Wir freuen uns sehr, dass die Haushaltsgenehmigung nun eingetroffen ist. Gerade in Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen, die Kommunen zurzeit zu stemmen haben, stellt eine so späte Rückmeldung eine zusätzliche Belastung dar“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.    
„Wir können nun sehr positiv gestimmt sein, denn in der Gesamtschau attestiert uns die ADD, dass wir auf dem richtigen Weg sind, was sich insbesondere an der hohen finanziellen Leistungsfähigkeit in den kommenden Planungsjahren zeigt.“

Demnach weisen die Planungsjahre 2023 bis 2026 positive freie Finanzspitzen aus, die als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune dienen. Da es sich bei den Planungswerten lediglich um Prognosen handelt, ist eine dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Speyer stand jetzt noch nicht hinreichend gesichert, es zeichnet sich jedoch eine positive Tendenz ab.

Zudem konnte das Eigenkapital erneut erhöht werden: Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2021 weist ein Eigenkapital von rund 84.735.519 Euro aus, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 20,28 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 17,19 Prozent ergibt. Das in der letzten festgestellten Bilanz ausgewiesene Eigenkapitel soll sich zum 31. Dezember 2023 auf 88.306.741 Euro und zum 31. Dezember 2026 auf 104.044.413 Euro belaufen. Demnach ist eine Überschuldung der Stadt Speyer derzeit nicht gegeben und auch mittelfristig nicht zu befürchten.

„Auch in diesem Jahr planen wir, die Liquiditätskredite zeitnah zu tilgen. Das verdeutlicht, dass die Haushaltsberatungen der letzten drei Jahre Wirkung zeigen und wir jedes Jahr vorankommen. Der nächste Schritt wird nun sein, uns intensiv mit den Fachabteilungen zu beraten und entsprechend in die Planungen einzusteigen. Denn gerade bei den Investitionen sind noch Einschränkungen zu verzeichnen, und Ziel muss es sein, so realistisch zu planen, dass die kalkulierten Investitionen mit dem Jahresabschluss deckungsgleich sind“, kündigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an und betont auch: „Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist dabei zwingend notwendig, da eine adäquate Erfüllung zusätzlicher öffentlicher Aufgaben ohne finanzielle Entlastung durch das Land nicht möglich ist.“

Die städtische Kämmerei nimmt nun eine genaue Prüfung der Genehmigung vor und wird die nachgeforderten Unterlagen bei der ADD einreichen.

Stadtverwaltung Speyer
25.05.2023

Speyer aktuell / Kommunalpolitik

Veranstaltungsreihe: Mehr Frauen in die Kommunalpolitik!

Frauen stellen rund die Hälfte der Bevölkerung. In politischen Gremien sind sie jedoch oft unterrepräsentiert, vor allem in der Kommunalpolitik. Der Paritätsbericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass sich der  mit der Wahl 2019 im Vergleich zu 2014 der Frauenanteil nur minimal erhöht hat. Trotz einer „Soll-Vorschrift“ für die Aufstellung und Einreichung von Wahllisten in Rheinland-Pfalz betrug der der Anteil der aufgestellten Frauen lediglich 28,7 Prozent.

Speyer lag im Jahr 2019 zu Beginn bei einem Frauenanteil von rund 37 Prozent im Stadtrat und damit im oberen Bereich bei den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Hier konnte der Frauenanteil im Vergleich zu 2014 erhöht werden.     
Durch verschiedene Wechsel im Speyerer Stadtrat ist der Frauenanteil in dieser Wahlperiode erstmalig über 40 Prozent gestiegen, was vor allem im Vergleich zu anderen kommunalen Räten in Rheinland-Pfalz, wo der Frauenanteil aktuell gerade mal bei etwa 24 Prozent liegt, bemerkenswert ist.

„Die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen ist in allen Bereichen gewinnbringend. Was wir aber selbst nicht tun, können wir nicht von anderen einfordern. Mit einer Erhöhung des Frauenanteils in der Politik können wir sicherstellen, dass die Stimmen von Frauen gehört und berücksichtigt werden und dazu beitragen, dass politische Entscheidungen ausgewogener sind. Damit sich bei der nächsten Kommunalwahl in Speyer wieder genügend Frauen zur Wahl aufstellen, ist es im ersten Schritt wichtig, Frauen zu ermutigen, als Stadträtin zu kandidieren“, bestärkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler Frauen jedes Alters, sich vor Ort politisch zu engagieren.

Aus diesem Grund hat die Gleichstellungsstelle gemeinsam mit der Beauftragten für Bürger*innenbeteiligung vor der Listenaufstellung der Parteien im Herbst, eine Aktionsreihe mit drei Veranstaltungen ins Leben gerufen.

Frauenpolitisches Speed-Dating im Kinder- und Jugendtheater

  • Am Dienstag, 25. April 2023 um 18.30 Uhr kommen Stadträtinnen mit interessierten Bürgerinnen ins Gespräch und gewähren unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit Einblicke in die kommunalpolitische Arbeit.

Frauenpolitischer Rathaus-Rundgang

  • Am Samstag, 13. Mai 2023 um 10.30 Uhr wird interessierten Speyererinnen gezeigt, wo sich das kommunalpolitische Leben abspielt, was alles dazugehört sowie Hintergrundinformationen zur frauenpolitischen Stadtgeschichte gegeben. Der Treffpunkt wird den Teilnehmerinnen noch bekannt gegeben.

Ausschuss-Picknick“ im Domgarten

  • Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 17.30 Uhr bei der Veranstaltung „Es muss nicht gleich der Stadtrat sein: Über die Arbeit in Ausschüssen“ informieren Frauen, die sich in Speyer in verschiedenen Ausschüssen engagieren, über ihre Arbeit in den einzelnen Gremien. Wer erst noch „schnuppern“ und nicht direkt für den Stadtrat kandidieren möchte, kann sich hier unverbindlich informieren und netzwerken.

Anmelden könnt ihr euch ab sofort unter gleichstellungsstelle@stadt-speyer.de

Stadtverwaltung Speyer
21.04.2023

Kommunalpolitik

Einladung zum August-Stammtisch der FDP Speyer am 04.08.2022

SPEYER – Der FDP-Kreisverband Speyer lädt herzlich zum Geothermie-Stammtisch

  • am Donnerstag, 04.08.2022 um 19:00
  • im Wirtshaus am Dom, Maximiliansstraße 96, Speyer

ein. Zu Gast haben wir dieses Mal Herrn Wolfgang Bühring von den Stadtwerken Speyer zum Thema Geothermie in Speyer und Umgebung.

Unter Erdwärme bzw. Geothermie wird die Energiegewinnung aus den hohen Temperaturen, die unterhalb der Erdoberfläche in den Erd- und Gesteinsschichten, bezeichnet. Geothermie ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Sie ist landschaftsschonend, klimafreundlich und nach menschlichem Ermessen unerschöpflich. Entlang des Rheins sind die Voraussetzungen für Geothermie sehr gut. Die dort angetroffenen Temperaturen bei den bereits erfolgten Erdbohrungen liegen bei ca. 160 Grad. Dies ermöglicht eine Nutzung sowohl für die Stromerzeugung als auch zur Wärmegewinnung z.B. für den Bereich Fernwärme. Doch warum ist diese Form der Energiegewinnung noch nicht so ausgeprägt? Diese und weitere Fragen klären wir mit Herrn Bühring, Fachleuten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Kommen Sie mit der FDP Speyer ins Gespräch!

In entspannter Atmosphäre bei gutem Wein und gutem Essen lässt es sich hervorragend über Geothermie und die Wege aus den Krisen reden.

JuLis Kreisverband Speyer
27.07.2022

Kunz: 365-Euro-Ticket in Mainz nur dank Biontech

FREIE WÄHLER-Sprecher für Mobilität fordert erneut landesweite Einführung für alle Bürger

Patrick Kunz, Sprecher für Mobilität der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion.

MAINZ – Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden steht in Mainz von September an ein 365-Euro-Ticket zur Verfügung. Als Finanzierungsgrundlage dient ein Investitionspaket von 50 Millionen Euro, das natürlich auch mit den durch das Biotechnologieunternehmen Biontech gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen ermöglicht wurde. Während sich viele Eltern aus der Stadt Mainz zurecht über die entsprechenden Ersparnisse freuen dürfen, gehen der Rest des Landes und andere Personengruppen leer aus.

„Ich freue mich über die Entlastung der Mainzer Familien und die verfügbare Mobilität, die den jungen Menschen angeboten wird. Dennoch ist es leider nur im Mainz der Fall. Und Rheinland-Pfalz besteht nun mal nicht nur aus seiner Landeshauptstadt. Die Landesregierung ist hier gefordert, den ländlichen Raum in Sachen Mobilität den Städten gleichzustellen. Es muss Tempo in der Umsetzung her – und keine leeren Versprechungen seitens der Ampelregierung“, so Patrick Kunz, Sprecher für Mobilität der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, der nochmals darauf verweist, dass FREIE WÄHLER schon in ihrem Landtags-Wahlprogramm ein deutschlandweites 365-Euro-Ticket für alle gefordert hatten.

„Natürlich kann von einem Erfolg gesprochen werden, wenn Straßen entlastet und mehr Bürger an den ÖPNV gebunden werden können. Es ist jedoch ein Erfolg, den weder das Land noch die Stadt für sich in Anspruch nehmen können, sondern ausnahmslos Biontech. Das 365-Euro-Ticket in der vorgeschlagenen Form ist dabei auch keine Innovation, denn es hat sich in Hessen für Schüler, Studenten und Rentner bereits bewährt“, so Kunz. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass das Mainzer Schülerticket mit 50,05 Euro im Vergleich zum Schülerticket im VRN-Bereich, das lediglich 46,70 Euro kostet, teurer ist.

Für Patrick Kunz ergibt sich jedoch ein weiteres Problem: „Bei aller Freude über den Mainzer Geldsegen und attraktive Angebote für den innerstädtischen Nahverkehr darf man den Blick für das große Ganze nicht verlieren. Der rheinland-pfälzische ÖPNV, samt den Zweckverbünden, Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern ächzt unter den Folgen der Pandemie, der explodierenden Energiepreise und der durch das 9-Euro-Ticket entstandenen Erwartungshaltung. Die Lösung kann nur in einer deutlichen Aufstockung der Regionalisierungsmittel bei einer gleichzeitigen Einführung eines landesweiten für alle gültigen 365-Euro-Tickets liegen. Wir brauchen die Mobilitätswende in Stadt und Land für Jung und Alt. Jetzt!“

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion
28.07.2022

Mitteilungsfreude muss Grenzen haben – Keine Informationen an die Mafia

Joachim Streit überrascht über freimütige Bekanntgabe der Wohnsitze erfasster Personen

Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher FREIE WÄHLER.

MAINZ – Bass erstaunt zeigt sich der Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit, über die Auskunftsfreude der Landesregierung zum ständigen Aufenthalt von Angehörigen der italienischen Mafia in Rheinland-Pfalz. Auf eine Kleine Anfrage von Landtagsvizepräsident Matthias Lammert (CDU) gab die Landesregierung eine Aufstellung mit den Städten und Kreisen heraus, in denen die derzeit erfassten 32 Mafiosi wohnen.

„Dieses Vorgehen erstaunt mich, dass aus ermittlungstaktischen Gründen solche Kenntnisse den observierten Personen durch offizielle Verlautbarungen bekannt gemacht werden. Wenn es unter anderem heißt, zwei Mafia-Angehörige leben im Donnersbergkreis, einer in Landau und einer im Eifelkreis, wissen die Betroffenen um ihre Enttarnung und können alles tun, um den Ermittlern ein Schnippchen zu schlagen“, sagt der Innenpolitiker der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion. „Ich halte diese Vorgehensweise für vollkommen falsch und werde dies zum Thema der nächsten Innenausschuss-Sitzung machen, wenn es der Innenminister nicht selbst macht. Beim Thema Clankriminalität wird auch immer alles in nichtöffentlicher Sitzung unter Verschluss gehalten, selbst wenn die Auskunft ist, dass es keine Strukturen in Rheinland-Pfalz gibt.“

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion
27.07.2022

Landesregierung und Ampel-Koalition verweisen auf den Bund: Wir sind nicht zuständig!

Illustration des Gebietes in RLP in dem sich keine Messstellen befinden.

MAINZ – Der Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion zum Thema „Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz“, der unter anderem mehr Messstellen und mögliche Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die aus wirtschaftlichen Gründen Treibstoffablässe über den dünn besiedelten Wäldern der Eifel, des Hunsrücks und des Pfälzer Waldes durchführen, beinhaltete, ist in der heutigen 27. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Unterstützt wurde der Antrag von der CDU-Fraktion.

Enttäuscht zeigte sich FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit. Die Abgeordneten der Ampel aus gerade diesen betroffenen Regionen sprachen zum Thema und verwiesen auf Gutachten des Luftfahrtbundesamtes, der Initiativen für höhere Flughöhen auf Bundesebene und das doch ausreichende Messstellennetz. „Ich bin enttäuscht, dass das Land die geringen Kosten für weitere Messstellen im Sinne der Gesundheitsprävention rheinland-pfälzischer Bürger an den Bund weiterdelegieren möchte, statt selbst Verantwortung zu übernehmen“, so Joachim Streit. „Die FREIEN WÄHLER werden hier weiter am Ball bleiben, um Klarheit und Transparenz zu erreichen. Nur, wo gemessen wird, wird es auch Ergebnisse geben!“

Illustration des Gebietes in RLP in dem sich keine Messstellen befinden.

Folgende Beschlusspunkte hatte der FREIE WÄHLER-Antrag vorgesehen:

  1. Das Messnetz in Rheinland-Pfalz durch zusätzliche Stationen zu verdichten – insbesondere im ländlichen Raum.
  2. Auf eine Änderung des Luftrechts hinzuwirken, sodass
  • a) für Flugzeuge, die Kerosin ablassen müssen, alternierende Gebiete festge­legt werden, um so eine Summationswirkung in Rheinland-Pfalz und im übrigen Bundesgebiet zu verhindern;
  • b) für Kerosinablässe immer die im Einzelfall größtmögliche Flughö­he als Mindesthöhe festzusetzen ist, grundsätzlich jedoch mindestens 10 000 Fuß, insofern im Einzelfall keine schwerwiegenden technischen Gründe oder medizinischen Notfälle entgegenstehen;
  • c) individuell – je nach Flugzeugtyp – zu prüfen ist, ob eine Overweight Landing tatsächlich sicherheitstechnische Konsequenzen hat oder nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt wird;
  • d) ein Gebührensystem für Treibstoffablässe eingeführt wird, dessen Erlöse direkt in Umweltschutzmaßnahmen in den Ablassgebieten und die Ver­dichtung des Messstellennetzes reinvestiert werden.

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion
07.07.2022

37. Rheinland-Pfalz-Tag / Nächster Rheinland-Pfalz-Tag findet vom 16. bis 18. Juni 2023 in Bad Ems statt

Nach einem erfolgreichen Landesfest in Mainz steht nun der Termin für den nächsten Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems fest. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Repräsentanten aus Bad Ems bekanntgaben, wird das 37. Landesfest vom 16. bis 18. Juni 2023 in der Kurstadt an der Lahn stattfinden.

„Kaiserbad, Sommerhauptstadt Europas, Weltbad, Klein-Nizza, für Bad Ems gibt es viele passende Umschreibungen. Die Bäderstadt, die seit 2021 als Teil der ‚Great Spa Towns of Europe‘ sogar UNESCO-Welterbe ist, wird mit ihrem idyllischen Stadtbild auf jeden Fall den perfekten Rahmen für das Landesfest bieten. Ich bin mir sicher, dass wir in Bad Ems einen gelungenen Rheinland-Pfalz-Tag feiern werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Als Traditionsfest, das jedes Jahr hunderttausende Gäste anziehe, stehe der Rheinland-Pfalz-Tag für die Vielfalt und Lebensfreude, die auch Bad Ems auszeichne. Er biete der gastgebenden Kommune viele Möglichkeiten, die eigenen Stärken herauszustellen. „Die Anforderungen an die Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen sind in den letzten Jahren enorm gewachsen. Das Land wird deshalb als Mitveranstalter die gastgebende Kommune unterstützen“, so die Ministerpräsidentin.

„Die Stadt Bad Ems und ihre Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf das Landesfest 2023 sowie die Gäste aus Nah und Fern. Einerseits wollen wir jenen unser neues Welterbe ‚ Great Spa Towns of Europe‘ vermitteln und andererseits in die Feierlichkeiten für ein Jubiläumsjahr starten. Denn 2024 feiert die Stadt Bad Ems 700 Jahre Stadtrechte und 700 Jahre Heilbad“, sagte Stadtbürgermeister Oliver Krügel. „In Bad Ems treffen sich auf eindrucksvolle Art und Weise Tradition sowie Moderne. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen beeindruckenden Rahmen für das Landesfest liefern werden. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich bei der Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer für die Unterstützung, denn der Eintritt des Landes als Mitveranstalter wird den gestiegenen Anforderungen an diese Veranstaltung gerecht und ist für uns das richtige Signal“, so der Stadtbürgermeister.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Uwe Bruchhäuser, ergänzte: „Der Rheinland-Pfalz-Tag 2023 in Bad Ems ist nicht nur ein Gewinn für die Stadt Bad Ems, sondern hat darüber hinaus Strahlkraft für die Region und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Die Organisation und die Durchführung des Landesfestes stellt eine große Herausforderung dar. Ich bin sicher, dass dieses Projekt gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz, dem Rhein-Lahn-Kreis, der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau und der Stadt Bad Ems zum Erfolg geführt wird.“

„Die berühmte Loreley, Freiherr vom Stein und Nicolaus August Otto haben eines gemeinsam: Ihre Heimat ist der Rhein-Lahn-Kreis! Doch das ist noch lange nicht alles, was unsere Heimat zu bieten hat. Drei Welterbe – den germanisch-rätischen Limes, das Mittelrheintal und seit vergangenem Jahr auch Bad Ems als Teil der ‚ Great Spa Towns of Europe‘ – können wir hier präsentieren. Umso mehr freut es mich, dass das 37. Landesfest im nächsten Sommer in Bad Ems stattfinden wird. Jetzt schon ein herzliches ‚ Danke‘ an alle Organisatoren und Helfer. Wir werden ein wunderschönes Fest feiern“, sagte Landrat Jörg Denninghoff:

Der 36. Rheinland-Pfalz-Tag fand in diesem Jahr anlässlich des 75-jährigen Jubiläums von Rheinland-Pfalz vom 20. bis 22. Mai in der Landeshauptstadt Mainz statt. Davor musste das Landesfest pandemiebedingt zwei Jahre ausfallen. Bad Ems richtet nach 2005 bereits zum zweiten Mal den Rheinland-Pfalz-Tag aus.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.07.2022

Nachhaltigkeit, Inklusion, klassenübergreifendes Lernen und Demokratiebildung – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig geben Startschuss für 45 Schulen der Zukunft

„Wir alle wissen, dass Bildung eine unserer wichtigsten Ressourcen ist. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft und unabhängig vom Geldbeutel seiner Eltern, bestmöglich gefördert wird. Dabei stehen wir gleichzeitig vor großen gesellschaftlichen Veränderungen. Bildung muss nicht nur Schritt halten und mithalten, sondern auch vorangehen, um Kinder und Jugendliche auf eine Zukunft vorzubereiten, von der wir heute noch gar nicht wissen, wie sie genau aussehen wird. Mit unserer Initiative Schule der Zukunft haben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und ich gemeinsam mit dem Landeselternbeirat und der Landesschüler*innenvertretung deshalb im vergangenen Jahr einen breiten Beteiligungsprozess gestartet, der alle an Schule Beteiligte mitnimmt und gleichzeitig mitten in der Gesellschaft verankert ist. Und ich freue mich sehr, dass wir heute die ersten 45 Schulen der Zukunft begrüßen und feiern, die genau das tun“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstagnachmittag in der Grundschule Gau-Odernheim.

Nur acht Monate später haben die Ministerpräsidentin und die Bildungsministerin heute die ersten 45 Schulen der Zukunft in der Grundschule in Gau-Odernheim bekannt gegeben. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte: „Wir haben Bewerbungen aus allen Teilen unseres Landes erhalten. Und ich freue mich besonders, dass alle Schularten, von der Grundschule bis hin zur Berufsbildenden Schule, vertreten sind. Dabei haben alle Schulgemeinschaften kreative, spannende und zukunftsweisende Bewerbungen abgegeben. Die Schwerpunkte und Vorhaben betreffen dabei Themen wie Inklusion, Nachhaltigkeit, selbstgesteuertes oder auch klassenübergreifendes Lernen, aber auch Demokratie- und Partizipationsfähigkeit. Keine Bewerbung gleicht dabei der anderen, und das zeigt auch die große Stärke in unserem Schulsystem: Wir haben in Rheinland-Pfalz ganz unterschiedliche Schulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Eines haben sie allerdings alle gemeinsam: Ihre Schülerinnen und Schüler stehen immer im Fokus aller Ideen und Planungen.“

Auch die Grundschule in Gau-Odernheim zählt künftig zu den Schulen der Zukunft. Ihre Schulleiterin Susanne Rammenzweig-Fendel freute sich über die Auszeichnung und betonte: „Da sich die Welt rasant verändert, muss sich auch Schule weiterentwickeln. Das ist unsere Verantwortung – für Schule allgemein, aber vor allem für die Kinder und Jugendlichen von heute und morgen. Wir freuen uns auf die Teilnahme an dem Projekt „Schule der Zukunft“ und die damit zusammenhängende Beteiligungs- und Ermöglichungskultur durch das Bildungsministerium.“

Die Schülerinnen und Schüler, die bereits bei der Auftaktveranstaltung zur Schule der Zukunft im November mit dabei waren, haben ihre Vision der Schule der Zukunft so formuliert: „Wir wollen uns einmischen und lernen, was für unsere Zukunft wichtig ist“, so Felix. Jonah und Henrik betonten dabei die Bedeutung für ihren Ort und das gesamte Bundesland: „Wenn 240 Schülerinnen und Schüler an der Gau-Odernheimer Grundschule etwas bewegen, dann bewegt sich auch ganz Gau-Odernheim. – Und dann vielleicht auch viele andere Orte.“

Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung im November gab es einen umfassenden digitalen Beteiligungsprozess. In sogenannten Town Hall Meetings werden ganz aktuell regional themengebundene Veranstaltungen für Schulgemeinschaften angeboten, bei denen die Themen Inklusion, Digitalisierung, Schulbau diskutiert werden. Die erste Town Hall fand dabei am 14. Juli 2022 in Kaiserslautern statt. Zudem wurde ein Zukunftsboard mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen gebildet, das wertvolle Impulse für die Bildung der Zukunft liefert. Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen: Wie sehen unsere Schulen der Zukunft aus? Welche Rolle spielt die Digitalisierung? Welche der Sozialraum? Welche Lehr- und Lernmethoden gewinnen an Bedeutung?

Den Kern der Initiative bilden die Schulen der Zukunft. Die ersten 45 Schulen starten jetzt, in den kommenden Schuljahren werden weitere Schulen hinzukommen. Im Haushalt 2022 stehen 7,5 Millionen Euro für die Initiative zur Verfügung, ab 2023 wächst der Betrag auf jährlich zehn Millionen Euro auf. „Heute feiern wir unsere 45 Schulen der Zukunft. Dann geht es allerdings auch ans Arbeiten. Gemeinsam mit der Schulaufsicht und dem Bildungsministerium steht nach den Sommerferien nämlich die Umsetzung der Vorhaben an. Und wir freuen uns sehr darauf“, so die Ministerpräsidentin und die Bildungsministerin, die alle Schulen abschließend zur großen Vernetzungsveranstaltung am 30. September 2022 in die Alte Lokhalle nach Mainz einluden.

Liste der 45 Schulen der Zukunft

  • Carl-Küstner-Grundschule                                                         67583 Guntersblum
  • Grundschule Ober-Olm                                                             55270 Ober-Olm
  • Grund- und Ganztagsschule St. Martin Ochtendung                   56299 Ochtendung
  • Burg-Grundschule Ulmen                                                         56766 Ulmen
  • Grundschule Wallhausen (Geschwister-Scholl-Schule)                55595 Wallhausen
  • Grundschule Gau-Odernheim                                                    55239 Gau-Odernheim
  • Brüder-Grimm-Schule Ingelheim-Nord                                       55218 Ingelheim
  • Grundschule an den Römersteinen Mainz-Zahlbach                   55128 Mainz
  • Grundschule Contwig                                                               66497 Contwig
  • Realschule plus Am Scharlachberg                                           55411 Bingen am Rhein
  • St. Thomas Realschule plus Andernach                                    56626 Andernach
  • Realschule plus Lahnstein                                                        56112 Lahnstein
  • Kurfürst-Balduin-Realschule plus Trier                                       54290 Trier
  • Realschule plus Rockenhausen                                                67806 Rockenhausen
  • Konrad-Adenauer-Realschule plus Fachoberschule
    Technik/Umwelt                                                                        76829 Landau
  • Goethe-Realschule plus Koblenz                                              56073 Koblenz
  • Realschule plus Vulkaneifel                                                      56766 Ulmen
  • IGS An den Rheinauen                                                             55276 Oppenheim
  • IGS Landau                                                                                  76829 Landau in der Pfalz
  • Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten IGS                              56355 Nastätten
  • IGS Edigheim                                                                          67069 Ludwigshafen
  • IGS Mainz am Europakreisel                                                    55131 Mainz
  • IGS Rülzheim                                                                           76761 Rülzheim
  • IGS Hamm (Sieg)                                                                    57577 Hamm (Sieg)
  • IGS Am Nanstein Landstuhl                                                      66849 Landstuhl
  • IGS Salmtal                                                                             54528 Salmtal
  • IGS Daniel Theysohn Waldfischbach-Burgalben                          67714 Waldfischbach-Burgalben
  • IGS Morbach                                                                           54497 Morbach
  • Raiffeisen-Campus                                                                  56428 Dernbach
  • Theresianum Mainz                                                                  55131 Mainz
  • Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun                                       54550 Daun
  • Gymnasium Birkenfeld                                                             55765 Birkenfeld
  • Otto-Schott-Gymnasium Mainz-Gonsenheim                              55122 Mainz
  • Staatliches Eifel-Gymnasium                                                    54673 Neuerburg
  • Gymnasium Weierhof                                                               67295 Bolanden
  • Gymnasium am Römerkastell                                                   55232 Alzey
  • Emanuel-Felke-Gymnasium                                                      55566 Bad Sobernheim
  • Martin-von-Cochem-Gymnasium                                               56812 Cochem
  • Frauenlob-Gymnasium Mainz                                                   55118 Mainz
  • Balthasar-Neumann-Technikum                                                  54292 Trier
  • Karl-Hofmann-Schule Worms (BBS)                                          67549 Worms
  • Berufsbildende Schule Wirtschaft Koblenz                                 56073 Koblenz
  • Berufsbildende Schule 1                                                           55122 Mainz
  • BBS Zweibrücken Ignaz-Roth-Schule                                        66482 Zweibrücken
  • Medard-Schule Trier                                                                 54290 Trier

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
19.07.2022

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Förderprogramm soll Vereinen Neustart erleichtern

Mit einem Förderprogramm will die Landesregierung Vereinen dabei helfen, das Vereinsleben und die Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wieder zu beleben. „Das Programm ‚Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie‘ bietet unkomplizierte finanzielle Unterstützung, um das Leben in den Vereinen wieder in Schwung zu bringen, aber auch Modernisierung und Erneuerung in den Vereinen zu fördern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

„Mit dem ‚Schutzschirm für Vereine in Not‘ hat die Landesregierung bereits 2020 ein Instrument geschaffen, mit dem wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Dennoch hat Corona bei vielen Vereinen Spuren hinterlassen. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft haben gelitten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mit dem neuen Förderprogramm soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Neben einem sehr unbürokratischen Antragsverfahren sorgt eine Festbetragsfinanzierung und ein vereinfachter Verwendungsnachweis dafür, dass die Hürden für eine Antragstellung sehr niedrig sind.

Gefördert werden können Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, Maßnahmen der Mitgliedergewinnung etwa durch Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung, zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.

Antragsberechtigt sind Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Das Programm richtet sich an Vereine und Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind. Für Sport- und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.

Das Programm wird im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz umgesetzt. Anträge können ab dem 15.07.2022 gestellt werden. Das Programm ist bis 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen zum Programm gibt es unter
https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/.

Die Antragstellung ist ab 15.07.2022 möglich unter:

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-sozialen-bereich/foerderprogramm-neustart-fuer-vereine-nach-der-corona-pandemie/.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
11.07.2022