Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (25.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2001 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 1844
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 49,4 ( + 3,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 25.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.02.2021

Stadtnotizen

Am Samstag auch Grünabfallcontainer nutzen

Das schöne Wetter treibt die Leute in die Gärten. Deshalb sind die Abfallwirtschaftshoftermine für Freitag und Samstag schon ausgebucht.

Sind nur Grünabfälle zu entsorgen, dann stehen am Samstag, 27.02.2021, die Grünabfallcontainer in der Josef-Schmitt-Straße/Nähe Berufsschule und auf dem Heinrich-Lang-Platz in Speyer Nord zur Verfügung.

Die Entsorgungsbetriebe Speyer bitten darum, den Grünschnitt hoch aufstapeln, damit der Platz gut ausgenutzt wird. Die Container werden einmal während der Standzeit zwischen 8 und 13 Uhr gewechselt.

Bitte Abstände einhalten und Mund-Nase-Schutz tragen!

Stadtwerke Speyer GmbH
26.02.2021

Verkehrsnotizen

Ulmenweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Ulmenweg auf Höhe der Hausnummer 15a ab Montag, 8. März bis voraussichtlich Mittwoch, 7. April 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
26.02.2021

Speyer / Corona

Nachrückerliste: Impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren können sich melden

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, freiwillig auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

„Seit Beginn der Impfungen verfahren wir auf diese Weise und haben so erreicht, dass im Impfzentrum Speyer bisher alle zur Verfügung stehenden Dosen auch tatsächlich verbraucht werden konnten. Wir impfen derzeit mit den Impfstoffen von Biontech und Astra Zeneca. Nur ersterer kommt für den Personenkreis über 80 Jahren in Frage und sollte daher zumindest im Moment noch primär für diesen verwendet werden, um möglichst schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen. Ich möchte die Bürger*innen über 80 Jahren, die bisher noch nicht geimpft wurden oder die noch keinen Impftermin erhalten haben, ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf die Liste setzen zu lassen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Neben dem Alter ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de. Alternativ ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0 62 32 – 14 11 62 möglich.

Stadt Speyer
24.02.2021

Speyer / Corona

Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende – Rücksicht und Vorsicht weiterhin nötig

Am vorigen Wochenende stellte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

Mit Blick auf die wieder leicht ansteigenden Infektionszahlen bittet die Stadtverwaltung um Rücksicht und Vorsicht bei allen Aktivitäten, bei denen viele Menschen in der Natur zusammenkommen.

„Die frühlingshaften Temperaturen nach den langen Wintermonaten haben die Menschen vor die Tür gelockt, was ich sehr gut verstehen kann. Allerdings kam es auf mehreren öffentlichen Plätzen zu Ansammlungen, die mit unseren Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht im Einklang stehen. Wir befinden uns noch immer im Lockdown und nach den derzeitigen Infektionszahlen ist leider noch keine Entspannung Sicht“, bemerkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf das Mutationsgeschehen in Speyer, aber auch im benachbarten Landkreis Germersheim.

An den Wochenendtagen sind zahlreiche Personen am Rheindamm, auf Spielplätzen und auf der Maximilianstraße vom Ordnungsdienst auf die (korrekte) Tragweise der Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen und des Abstands zu anderen Personen hingewiesen worden. Obwohl der Großteil Verständnis zeigte, waren leider auch einige „unbelehrbare“ Personen unterwegs.

Mitnehmen JA… in der Stadt essen NEIN!

„Da der Straßenverkauf und somit auch der Verkauf von Speiseeis zugelassen ist, wurden auf Streifgängen des KVD etliche Menschen auf der Maximilianstraße beobachtet, die ein Eis verzehrten. So sind allein am Samstag auf der Maximilianstraße zum Zeitpunkt der Kontrollen 98 Personen ohne den korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen worden. Im Innenstadtbereich herrscht gemäß Allgemeinverfügung aber noch immer Maskenpflicht“, klärt Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann auf und appelliert an die Bürger*innen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

„Andernfalls müssen leider Konsequenzen gezogen werden, die mit Schließungen bzw. Sperrungen öffentlicher Anlagen und verstärkten Kontrollen einhergehen“, ergänzt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist zudem auf ein anderes dieser Tage beobachtetes Problem: „Es wurde jede Menge Abfall achtlos auf den Gehwegen oder in der Natur entsorgt, was insbesondere in Anbetracht der Vielzahl an öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar ist.“ 

Die Stadtchefin richtet daher ihren Appell an die Bürger*innen insbesondere für die nächsten Tage mit warmen Temperaturen: „Verbringen Sie gerne Zeit in der Natur und an der frischen Luft, aber bitte achten Sie darauf, dass Sie die Plätze ordentlich hinterlassen und vermeiden Sie das Aufsuchen stark frequentierter Orte. Es liegt doch in unser aller Sinne, dass wir nicht unkontrolliert auf den nächsten Lockdown zusteuern, sondern gemeinsam und mit Bedacht auf eine Lockerungsperspektive hinarbeiten.“

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Kommentar zu „Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende“

Von Daniel Kemmerich

Natürlich geht es jeden an, im Kampf gegen Corona seinen Anteil zu leisten. So ist Abstand, Niesetikette und regelmäßiges Händewaschen sowie das Minimieren von Kontakten wohl das effektivste Mittel im Kampf gegen die Coronavirus Verbreitung. Natürlich kann auch die richtige Mund-Nase-Maske viel helfen und andere schützen und bei bestimmten Masken sogar den/die Träger/in selbst.

Nun muss man aber nicht unbedingt verstehen, warum in der Speyerer Innenstadt immer noch Maskenpflicht herrscht. Die Werte sind deutlich gesunken und die Bürger/innen haben sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkung, das Alkoholverbot und die Maskenpflicht gehalten. Gut… die Innenstadt glich und gleicht noch heute einer Geisterstadt, aber umgesetzt und daran gehalten haben sich die meisten.

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt von Speyer. Damit ist Speyer eine der wenigen Städte in der Region wo es noch Pflicht ist die Maske zu tragen.
Foto: Speyer 24/7 News

Dass selbst jetzt, bei einem aktuellen Inzidenzwert von 51,4 (also ganz knapp im roten Bereich) an einer Maskenpflicht in der Innenstadt festgehalten wird, verwundert da doch sehr. Andere ehemalige Hotspots, wie beispielsweise Ludwigshafen, liegen mit 43,5 ähnlich wie Speyer, haben allerdings nicht nur die Ausgangsbeschränkung aufgehoben, sondern auch die innenstädtische Maskenpflicht.

Wer nun die Speyerer Innenstadt kennt, weiß dass man dort, anders als beispielsweise in Ludwigshafen, genügend Platz hat, um anderen Menschen aus dem Weg zu gehen und Mindestabstände locker einhalten zu können. Dass nun aber Bürger/innen drangsaliert werden, die es wagen, genüsslich ein Eis zu verzehren, grenzt schon an Unverschämtheit. Natürlich hat Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (BÜ90/Die Grünen) Recht, wenn sie auf aktuelles Recht und Vorschriften appelliert… nur wäre es einfach an der Zeit, diese Allgemeinverfügung entsprechend zu ändern.

Direkt an der Stadthalle Speyer die ja, als Impfzentrum, 24 h pro Tag bewacht wird.
Foto: Jolio Zrelli

Und wenn schon kontrolliert wird, sollte dies nicht unbedingt beim gefahrlosen Spaziergang, mit genügend Abstand zu anderen, in der Innenstadt passieren, sondern z.B. dort, wo angeblich sogar ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr eingesetzt ist… am Speyer Impfzentrum in der Stadthalle. Denn dort genießen scheinbar einige Personen (den Bechern nach zu urteilen mindestens 4) gemütlich ihre Pizza, ihren Vodka sowie zig Zigaretten und wohl auch anderes… aber bestimmt coronakonform mit Maske und nicht wie die „bösen Eis essenden Passanten in der Innenstadt“. Und wer nun kommt mit „Man kann ja nicht immer und überall sein…“ bei 3 Pizzen, einer Flasche Vodka und 2 Schachteln Zigaretten ist davon auszugehen, dass es bestimmt kein kurzer Aufenthalt war, sondern wohl ein längerer.

Bestimmt „nicht nur“ gegen Corona-Auflagen verstoßen sondern auch gegen das Alkoholverbot und wahrscheinlich auch das BTMG.
Foto: Jolio Zrelli

Da wir u.a. auch abends mit unserem Hund raus müssen und gerne durch das Woogbachtal laufen, stellen wir auch dort, mit dem schöneren Wetter, meist jugendliche Gruppen fest, die gerne mal ein „selbstgedrehtes Zigarettchen“ kreisen lassen und natürlich dicht auf dicht stehen. Oder im dortigen Park gemütlich diversesten Alkoholika frönen. Wir haben für diesen jugendlichen Übermut Verständnis, auch wenn er sämtlichen Corona Regeln zugegen läuft. Nur finden wir auch dass, wenn etwas kontrolliert werden soll, dann doch wohl eher solche „Spots“ als harmlose Menschen in der Fußgängerzone beim Eis essen.

Foto: Jolio Zrelli Lektorin: ank
23.02.2021

Sport / Eishockey

Lehtivuori und Loibl fallen aus

Verteidiger Joonas Lehtivuori fällt, verletzungsbedingt, für 4 Wochen aus.
Foto: © AS Sportfoto / Soerli Binder

Das Verletzungspech reißt nicht ab: Die Adler Mannheim müssen voraussichtlich vier Wochen auf Verteidiger Joonas Lehtivuori verzichten, Angreifer Stefan Loibl fehlt dem aktuellen Tabellenführer der Gruppe Süd noch rund zwei Wochen.

Lehtivuori und Loibl verletzten sich am vergangenen Montag im Heimspiel gegen den ERC Ingolstadt, mussten die Partie noch im ersten Drittel vorzeitig beenden. Bei der medizinischen Untersuchung, der sich beide Profis unterziehen mussten, stellte sich nun heraus, dass der Finne eine Beinverletzung erlitt. Loibl hingegen zog sich eine Armverletzung zu.

Stefan Loibl zog sich eine Armverletzung zu und fällt damit aus.
Foto: © AS Sportfoto / Soerli Binder

Lehtivuori gehört seit seinem Wechsel nach Mannheim zu den Eckpfeilern der Defensive, ist zudem in Über- und Unterzahl eine gesetzte Größe. Der 32-jährige Linksschütze stand bislang in allen 17 Partien der PENNY-DEL-Saison 2020/21 auf dem Eis und verbuchte dabei ein Tor sowie elf Vorlagen.

Aufgrund einer Beininfektion hatte Loibl, der im vergangenen Sommer von den Straubing Tigers zu den Adlern gewechselt war, einen Großteil der Vorbereitung sowie den gesamten MagentaSport-Cup verpasst. Seit seinem DEL-Debüt für die Adler am 26. Dezember bestritt der 24-jährige Angreifer 16 Spiele in Deutschlands höchster Spielklasse. Mit einem Treffer und zwölf Assists ist Loibl aktuell drittbester Punktesammler der Mannheimer.

Text: DIE ADLER MANNHEIM, Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG Foto: AS Sportfoto / Sörli Binder
21.02.2021

Adler verpflichten deutsches Eishockeytalent

Tim Wohlgemuth vom ERC Ingolstadt während des Spiels zwischen dem EHC Red Bull München gegen den ERC Ingolstadt am 08.01.2021 in München, Deutschland.
Foto: City-Press GmbH

Die Adler Mannheim können den ersten Neuzugang für die PENNY-DEL-Spielzeit 2021/22 vermelden. Der amtierende deutsche Meister und aktuelle Tabellenführer der Südgruppe hat sich die Dienste von Tim Wohlgemuth gesichert, der zu größten Talenten im deutschen Eishockey zählt. Der 21-jährige Stürmer unterschreibt einen Vertrag bis 2024.

„Tim hat zuletzt eine steile Entwicklung hingelegt und gehört mit seinen spielerischen Fähigkeiten, seinem Torinstinkt und seiner Arbeitseinstellung zweifellos zu den besten jungen deutschen Spielern. Wir wollen ihm in Mannheim die bestmögliche Umgebung bieten, damit er den nächsten Schritt in seiner Karriere gehen kann“, äußert sich Adler-Sportmanager Jan-Axel Alavaara über den gebürtigen Landsberger, der aktuell für den ERC Ingolstadt aufs Eis geht und mit sieben Toren sowie acht Vorlagen zweitbester Punktesammler seines Teams ist.

Wohlgemuth durchlief in Kaufbeuren die Nachwuchsabteilungen. Für den ESVK machte der 1,83 Meter große und 84 Kilogramm schwere Linksschütze auch seine ersten Erfahrungen im Profisport. In der Spielzeit 2017/18 absolvierte der deutsche Nationalspieler insgesamt 33 DEL2-Partien. 2018 wechselte Wohlgemuth nach Ingolstadt. Seitdem bestritt 116 Spiele im deutschen Oberhaus, sammelte 24 Tore und 23 Vorlagen.

Text: DIE ADLER MANNHEIM, Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG Foto: City-Press GmbH
21.02.2021

Speyer / Stadtwald

Stellungnahme der Stadtverwaltung Speyer zum Artikel „Stadtwald verliert FSC-Siegel“ in der Speyerer Rundschau vom 18. Februar 2021

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass es nicht den Tatsachen entspricht, dass der Speyerer Stadtwald aufgrund „gravierender Verstöße gegen eine nachhaltige Bewirtschaftung“ vom FSC-Siegel suspendiert wurde. Es handelt sich hier nach wie vor um ein schwebendes Verfahren, in dessen Rahmen überhaupt erst geklärt wird, ob ein Verstoß vorliegt.

Nach Auffassung der Stadt Speyer ist der geäußerte Vorwurf der nicht nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht gerechtfertigt. Der in Frage stehende Waldort III 6b wurde bereits im November 2018 im Rahmen eines regulären Audits durch einen Gutachter der Firma GFA Certification begangen, ohne, dass es zu Beanstandungen gekommen wäre. Nur ein Jahr später fand durch den selben Gutachter aufgrund des Beschwerdeverfahrens der Grünen eine erneute Begehung an selber Stelle statt, die plötzlich zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Es wurde eine Abweichung vom FSC-Standard festgestellt, obwohl zwischenzeitlich – also zwischen der Begehung 2018 und der 2019 – keinerlei Hiebmaßnahmen dort stattgefunden haben. Mögliche Ursache für die unterschiedliche Beurteilung war, dass im Rahmen der Begehung 2019 gezielt eine Stelle angesteuert wurde, an der Sturmschäden einige Buchen umgeknickt und entwurzelt hatten, sodass hier eine etwas größere lichte Stelle entstanden war. Hierbei handelt es sich allerdings um ein ganz normales forstliches Risiko, das insbesondere nach Hiebmaßnahmen besteht und das niemand zu verschulden hat.

Konkret vorgeworfen wird der Stadt Speyer eine Abweichung vom Indikator 5.2.2. im Deutschen FSC-Standard 3.0 V 1.1. Dieser besagt, dass „die planmäßige, jährliche Holznutzung im Durchschnitt des Planungszeitraums nicht die nachhaltig nutzbaren Holzmengen übersteigen darf“. Diese Regelung bezieht sich jedoch gerade nicht auf einzelne Waldorte, sondern ausdrücklich auf den Gesamtbetrieb, also auf die einem Waldbesitzer gehörende Gesamtfläche. Die Hiebsätze für diesen wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt überschritten – eine entsprechende Feststellung hat auch der Prüfer der GFA Certification zwischenzeitlich getroffen. Die leichte Übernutzung des Waldortes III 6b betrifft ausschließlich diesen einen Waldort und ist demnach nicht systematisch.

Abgesehen davon waren die dort getroffenen Hiebmaßnahmen forstfachlich bzw. waldbaulich erforderlich, um einen bis dahin einschichtigen Wald mit geschlossenem Kronendach aus vorwüchsigen Kiefern und sehr zahlreichen Buchen mit unzureichender Kronenentwicklungskapazität zu einem strukturierten, klimaresilienten Mischwald weiterzuentwickeln. Dies geschah durch die Förderung von Buchen mit entwicklungsfähiger Krone und von vitalen Kiefer und der dementsprechenden Herausnahme der Bäume, die diese Kriterien nicht (mehr) erfüllten. Dass dies erfolgreich war und ist zeigt sich zwischenzeitlich durch die ausdrücklich erwünschte und beabsichtigte Naturverjüngung auch der klimaresilienten Baumart Eiche.

Weiterhin ist es nicht korrekt, dass im Rahmen des 2019 auf Bestreben des Kreisvorstandes der Grünen stattgefundenen Sonderaudits ein Prüfer der GFA Certification „wesentliche Kritikpunkte“ der Grünen bestätigt hätte. Vielmehr ist es so, dass seinerzeit alle Kritikpunkte entkräftet werden konnten – mit Ausnahme des Vorwurfs des zu hohen Holzeinschlags im Waldort III 6b, der heuer zur Suspendierung vom FSC-Siegel geführt hat und nun abschließend geklärt wird.

Nach einer Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 19.02.2021 liegen der GFA Certification nun alle eingeforderten Unterlagen vollumfänglich vor, sodass der Fall geschlossen werden und voraussichtlich kurzfristig eine Rezertifizierung erfolgen könnte.

Künftig soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die waldortbezogenen Planansätze die betrieblichen und waldbaulichen Ziele und Grundsätze der Stadt Speyer möglichst gut abbilden und diese besser und übersichtlicher nach außen kommuniziert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Trotzdem bedeutet das nicht, dass es an einzelnen Waldorten nicht zu einer größeren Differenz zu den Planansätzen kommen kann. Die notwendige Eingriffsstärke wird und muss auch zukünftig basierend auf der fachlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung des hierfür zuständigen Revierleiters im Einzelfall je Waldort beziehungsweise Bestand festgelegt werden.

Text: Stadt Speyer Foto: © Speyer 24/7 News
20.02.2021

Speyer / Corona

Stadt erweitert Schnelltestangebot für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätte WoLa – Bundeswehr verlängert Amtshilfe

Die Stadtverwaltung Speyer hat ihr Schnelltestangebot ausgeweitet und bietet allen Lehrkräften an Schulen eine regelmäßige Testung auf das Coronavirus mittels Antigen-Schnelltests an. Zudem können Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa nach erfolgter Schulung mittels PoC-Test in Zukunft selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg*innen vornehmen.

„Um mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen und den Mitarbeiter*innen eine Einschätzung hinsichtlich einer potenziellen Infektion zu gewähren, hat die Stadt Speyer entschieden, ihr niedrigschwelliges, kostenfreies Testangebot aufzustocken. Ab sofort sind auch die Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa dazu befähigt, Testungen selbstständig durchzuführen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus und ergänzt: „Dass nun auch bundesweit ein verstärktes Schnelltestangebot verfolgt wird, freut mich und zeigt uns, dass mit unserer stringenten Teststrategie, die wir bereits seit Ende 2020 verfolgen, ein maßgeblicher Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet werden kann.“

Am gestrigen Mittwoch, 17. Februar 2021 wurden insgesamt 31 Personen, davon 25 pädagogische Fachkräfte, in der Kindertagesstätte WoLa durch den medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie den stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Feuerwehr, Christian Kölsch, zur Handhabung sogenannter SARS-CoV-2-Schnelltests geschult.
Nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern auch die Hauswirtschaftskräfte und externe Integrationskräfte konnten freiwillig an der Schulung teilnehmen und wurden umfassend informiert. Acht Personen wurden gezielt dahingehend geschult, bei den Kolleg*innen die Antigen-Schnelltests vor Ort durchzuführen und sind ab sofort zu dieser Tätigkeit befugt.          

Schutzmaterial wie FFP2-Maske, Schutzbrille und -kittel werden in ausreichendem Maße durch die Stadt bereitgestellt.
Vorgesehen ist, dass sich symptomfreie Mitarbeiter*innen der Einrichtung WoLa drei Mal wöchentlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in der Kita einem SARS-CoV-2-Schnelltest unterziehen.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt. Auch bei einem negativen Testergebnis müssen daher die Hygienevorgaben eingehalten werden, um das Risiko einer Infektionsübertragung zu reduzieren.

Im Falle eines positiven Testergebnisses wird nach Rücksprache mit dem medizinischen Fachberater bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test veranlasst sowie vorsorglich Quarantäne für die oder den Betroffenen angeordnet.
Je nach Höhe der dadurch hervorgerufenen Personalschlüsselunterschreitung sind nach Absprache mit der Kita-Leitung entsprechende Maßnahmen wie Reduzierung der Öffnungszeiten oder Schließung der Gruppe einzuleiten.

Des Weiteren hat die Stadt ihr gemeinsam mit dem ASB bereitgestelltes Schnelltestangebot für Lehrkräfte ausgeweitet.
Die Testungen, die von medizinischem Personal durchgeführt werden, werden ab dem 24. Februar 2021 mittwochs von 18 bis 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 angeboten.

Auch für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen wird das umfassende Schnelltestangebot weiterhin angeboten. Die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, wird zunächst bis zum 5. März 2021 verlängert und erfolgt voraussichtlich zu den gleichen Zeiten wie bisher.

„Da die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und zur Ausweitung des Kita-Angebots von Landesseite ansteht und angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, sollte gerade in diesen Einrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden“, verweist Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs auf die Dringlichkeit der einrichtungsbezogenen Schnelltestungen. „Nach wie vor muss aber auch die vulnerable Gruppe bestmöglich geschützt werden, weshalb ich besonders dankbar für die verlängerte Amtshilfeleistung durch die Bundeswehr bin“, fügt Kabs hinzu.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Speyer

Veranstaltungsabsagen

Die Stadt Speyer informiert, dass aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie auch in diesem Jahr einige beliebte städtische Großveranstaltung entfallen müssen. Dies betrifft die Frühjahrsmesse, die Kult(o)urnacht und das Fest der Kulturen. Die zuständigen Abteilungen planen analog zum letzten Jahr bereits alternative Veranstaltungsformate unter Pandemiebedingungen.

Auch der für den 5. und 6. März geplante Dreck weg Tag kann nicht wie geplant stattfinden. Stattdessen sollen die Aktionstage im späteren Jahresverlauf nachgeholt werden, wenn es das Infektionsgeschehen und die geltenden Regelungen zulassen.

Sobald Alternativangebote und Ausweichtermine feststehen, wird die Stadt entsprechend informieren.

Stadt Speyer
18.02.2021

Corona / Speyer

Neue Absonderungsverordnung – Land passt Quarantäne-Regeln an

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. 

Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus: 

Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.

Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.

Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt. 

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.

Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de  registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.

Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
15.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021