Politik

Steiniger: 40 Millionen € der KfW für Speyer

KfW-Geschäftsvolumen auf historischem Höchstwert

Johannes Steiniger am 26.07.19 im Wahlkreis.
Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Speyer / Berlin – Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer Johannes Steiniger (CDU) berichtet aus Berlin über das Geschäftsjahr der bundeseigenen KfW Bankengruppe: „Die Corona-Hilfsprogramme haben 2020 das KfW-Geschäftsvolumen und unsere Förderzahlen auf einen historischen Höchstwert steigen lassen. Daran zeigt sich, dass die KfW einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leistet.“

Auf die Stadt Speyer entfallen davon 504 Förderungen mit einem Volumen von knapp 40 Millionen Euro. Etwa 20 Millionen entfallen dabei auf konkrete Hilfen im Rahmen der Corona-Pandemie. Im gesamten Rhein-Pfalz-Kreis sagte die KfW über 70 Millionen Euro zu, darunter 30 Millionen in den Corona-Programmen.

Johannes Steiniger: „Mit den Mitteln der KfW konnten wir vielen Unternehmen in dieser schwierigen Phase helfen. Aber die Bank finanziert und fördert darüber hinaus Kommunen, Unternehmen, aber auch Privatpersonen mit Programmen für Klimaschutz, Wohnungsbau, E-Mobilität oder Digitalisierung. Viele Ziele der unionsgeführten Bundesregierung werden auf diesem Weg unterstützt. Ich empfehle jedem Interessierten einen Blick auf die Angebote.“

Text: Wahlkreisbüro MdB Johannes Steiniger Foto: Tobias Koch
06.02.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/ Innenminister Roger Lewentz: Rheinland-pfälzisches Engagement erfolgreich, Erhalt der amerikanischen Stützpunkte Schritt für Schritt wahrscheinlicher

„Wir begrüßen die Entscheidung der neuen US-amerikanischen Regierung unter Präsident Joe Biden, den ursprünglich geplanten Truppenabzug aus Deutschland im Detail zu überprüfen und zunächst zu stoppen. Dies erfüllt unsere Erwartungen und gibt uns Planungssicherheit insbesondere für den Standort Spangdahlem. Dies zeigt auch: Unser Engagement zum Erhalt der US-amerikanischen Standorte in Rheinland-Pfalz war erfolgreich. Der rheinland-pfälzische Innenminister und ich haben uns in den vergangenen Monaten vehement für den Truppenerhalt in Spangdahlem eingesetzt und unsere Kontakte und amerikanischen Ansprechpartner in den USA und Europa auf unterschiedlichen Kanälen um Unterstützung gebeten“. Das unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der Verlautbarung von General Tod Wolters, Oberkommandierender der amerikanischen Streitkräfte in Europa, durch die klar wurde, dass die ursprünglichen Truppenabzugspläne gründlich überprüft werden.

„Die Diskussion läuft mittlerweile unter ganz anderen Vorzeichen. Ein Abzug oder Teilabzug aus Spangdahlem wird damit Schritt für Schritt unwahrscheinlicher. Spangdahlem ist vom Stand der Technik und Ausstattung ein Vorzeige-Standort. Das wurde uns immer wieder versichert. Ihn zu schwächen würde mit einer Schwächung der US-Interessen insgesamt einhergehen. Alle Signale deuten darauf hin, dass sich die Amerikaner dessen sehr bewusst sind. Das ist eine gute Nachricht für die Eifel-Region und auch zahlreiche deutsche Arbeitsplätze in den Kommunen und im Land“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Mit der Überprüfung vollziehe das Pentagon jetzt auch formal die bisherigen mündlichen Aussagen des neuen Verteidigungsministers Lloyd Austin. Der Stellenwert der NATO-Zusammenarbeit, aber auch der Zusammenarbeit mit Deutschland werde seitens der neuen US-Regierung wieder gestärkt.

Auf diese Weitsicht der Entscheidungsträger in den USA hatte die Landesregierung von Anfang an gesetzt und frühzeitig nach Bekanntwerden der Abzugspläne Kontakt zu den langjährigen Gesprächspartnern in den hiesigen Hauptquartieren, im Pentagon und eben auch im Kongress aufgenommen, wo immer wieder Zweifel an der Entscheidung des damaligen Präsidenten spürbar waren. „Die rheinland-pfälzische Landesregierung steht zur Präsenz der US-Soldatinnen und Soldaten im Land und weiß auch um die strategische Bedeutung der Standorte und Einheiten für die USA und die NATO“, so Lewentz.

Zu Jahresbeginn hatte bereits der US-Kongress das Veto des damaligen Präsidenten gegen das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt überstimmt und eine Überprüfung der Abzugspläne gefordert. Nun wurde laut Tod Wolters, Oberkommandierender der amerikanischen Streitkräfte in Europa und oberster Befehlshaber der Nato-Truppen, von Seiten der neuen Biden-Regierung eine grundlegende Überprüfung in Auftrag gegeben. Jede einzelne der Optionen sei zunächst gestoppt worden und werde von Anfang bis Ende neu geprüft.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Finanzministerin Ahnen begrüßt steuerliche Hilfen für Gastronomie und Unternehmen

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene, insbesondere die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung im Gastgewerbe.

„Wir haben uns bereits im letzten Frühjahr erfolgreich für eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent im Gastgewerbe eingesetzt. Leider konnte diese Hilfsmaßnahme durch den erneuten Shutdown und die Schließung von Hotels und Gastronomiebetrieben noch nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Dass der verminderte Mehrwertsteuersatz nun bis Ende 2022 verlängert werden soll, ist eine folgerichtige Entscheidung und begrüße ich sehr, um die von der Pandemie besonders hart getroffene Branche zielgerichtet zu unterstützen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Koalitionsausschuss auf Bundesregierung hat zudem mit dem steuerlichen Verlustrücktrag eine Entlastung für Unternehmen auf den Weg gebracht, die sich schon in der ersten Welle der Corona-Pandemie bewährt hat. Einbußen können künftig umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Ehepartnern. „Die Verbesserung des Verlustrücktrags hat sich als eine sehr zielgenaue Maßnahme erwiesen. Sie hilft zwar nicht jedem von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, ist aber ein wichtiger Baustein eines breiten steuerlichen Unterstützungsprogramms“, sagte Ahnen.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofs

Vorausschauende Haushaltspolitik der Landesregierung

Der heute vorgelegte Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofs belegt das positive Ergebnis des Landeshaushalts im Prüfungsjahr 2019 und unterstreicht die Erfolge der vorausschauenden Haushaltspolitik der Landesregierung.

„In den Jahren 2016 bis 2019 und damit vier Jahre in Folge konnte Rheinland-Pfalz einen Überschuss im Landeshaushalt erzielen. In diesem Zeitraum haben wir die Schulden des Landes am Kreditmarkt um mehr als 2,1 Milliarden Euro verringert. Die Corona-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie unvermittelt Krisen auftreten können und wie wichtig solide öffentliche Finanzen sind, um auf neue Herausforderungen schnell und entschlossen reagieren zu können“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen zur Vorlage des Jahresberichts.

Der positive Finanzierungssaldo des Jahres 2019 belief sich auf fast 1,3 Milliarden Euro. In struktureller Betrachtung, das heißt ohne konjunkturelle Effekte und vermögensneutrale Transaktionen, wurde eine Netto-Tilgung von 440 Millionen Euro ausgewiesen. „Die Vorgabe der Landesverfassung, den Haushalt ab dem Jahr 2020 strukturell auszugleichen, hatte Rheinland-Pfalz damit bereits in den Jahren 2018 und 2019 mit einem großen Sicherheitsabstand erreicht“, hob Ahnen hervor.

Im Jahr 2020 prägte der Ausbruch der Corona-Pandemie die Entwicklung des Landeshaushalts. Zur Bewältigung der Krise mussten laut vorläufigem Abschluss erstmals seit dem Jahr 2016 wieder Kredite am Kreditmarkt von netto 1,295 Milliarden Euro aufgenommen werden. „Die Maßnahmen, die wir im Jahr 2020 im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts und des Sondervermögens ergriffen haben, tragen dazu bei, die Wirtschaft zu stabilisieren und das Wachstum mittelfristig wieder anzuschieben“, sagte Ahnen.

„Bereits im Jahr 2019 ist es uns gelungen, die Investitionsausgaben des Landes im Kernhaushalt erstmals auf über eine Milliarde Euro zu steigern. Ich stimme mit dem Rechnungshof überein, dass die solide Haushaltspolitik zusammen mit der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden muss“, so Ahnen abschließend.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Dreyer/Bätzing-Lichtenthäler: Impfplan Rheinland-Pfalz für Februar – 200.000 Erstimpfungen bis Ende Februar – alle Zweitimpfungen gesichert

„Auch nach dem Impfstoff-Gipfel vom Montag gibt es bisher keine neuen Impfstoffzusagen über den 22. Februar hinaus. Trotzdem haben wir gerade aufgrund der sehr positiven und zuversichtlichen Ankündigen von BioNTech mehr Klarheit darüber, welche Mengen wir in diesem Monat erwarten können. Damit können wir beim Impfen auch wieder Fahrt aufnehmen“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Rheinland-Pfalz hatte sich für den Impfstoff-Gipfel stark gemacht, weil nur mit Liefersicherheit ein verlässliches Terminmanagement möglich sei. Als direkte Folge hat die Landesregierung nun ihre Impfplanung für die kommenden Wochen angepasst und für die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen optimiert. „Es bleibt dabei, dass in Rheinland-Pfalz alle Zweitimpfungen gesichert sind. Auch die wegen der Lieferengpässe verschobenen rund 30.000 Erstimpfungen in den Impfzentren können wie geplant vom 17. Februar an nachgeholt werden“, bekräftigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.  Es sei das Ziel, bis Ende Februar 200.000 Erstimpfungen zu spritzen.

„Auch, wenn nun klargeworden ist, dass wir leider bis zum 1. März keine wesentlichen neuen Impfstoffmengen erhalten werden, blicken wir hoffnungsfroh in die Zukunft. Die Impfstoff-Produzenten haben plausibel dargelegt, wie sie die Impfstoffproduktion noch steigern können. BioNTech hat zum Beispiel vorgestellt, dass sie ein Produktionsnetzwerk mit mehr als einem Dutzend Kooperationen in Europa aufbauen. Weitere Impfstoffe stehen kurz vor der Zulassung, so dass wir ab dem zweiten Quartal deutlich mehr Impfstoff bekommen werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.  Sie werde deshalb Landräte, Oberbürgermeister, DRK, niedergelassene Ärzte und die Impfdokumentation zu einer „Impfkonferenz RLP“ einladen, um die extrem herausfordernde Logistik miteinander zu besprechen. Rheinland-Pfalz habe bereits bewiesen, dass es einerseits flexibel auf kurzfristige Veränderungen reagiert, andererseits den Menschen schnell und verlässlich den schützenden „Piks“ ermöglichen könne. „Mit den größeren Impfstoffmengen werden wir ab April deutlich mehr Impfberechtigten eine Corona-Schutzimpfung anbieten können“, sagte die Ministerpräsidentin.

Konkret will Rheinland-Pfalz dafür wie folgt vorgehen: Von den schätzungsweise rund 420.000 Personen im Land, die unter die höchste Priorisierungsstufe der Bundesimpfverordnung fallen, haben bereits mehr als 142.000 ihre Erstimpfung erhalten. Weitere rund 30.000 Personen haben schon einen Termin dafür nach dem 17. Februar. Hinzu kommen etwa 130.000 Personen aus dem Terminpool, die zum jetzigen Zeitpunkt für einen Erstimpfungstermin bereits registriert sind.

Impfberechtigte bis 65 Jahre bekommen Angebot noch im Februar

Für Impfberechtigte, die nicht älter als 65 Jahre sind, steht jetzt als Impfstoff das neu zugelassene Vakzin von AstraZeneca bereit. Das betrifft 22.000 der 130.000 Registrierten aus dem Terminpool, die eine berufliche Indikation haben. Ebenfalls noch im Februar sollen darüber hinaus die Krankenhäuser mitteilen können, wieviel Impfstoff sie für die rund 10.000 Mitarbeitenden, die zur höchstpriorisierten Gruppe gehören, benötigen „Diese Personen können jetzt alle ein Impfangebot mit einem Termin noch im Februar erhalten. Wir impfen sieben Tage die Woche, also auch am Wochenende“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Ab dem 1. März sollen alle übrigen bereits registrierten Personen ihren Impftermin erhalten. Ebenfalls vom 1. März an soll es außerdem Impfangebote für alle in Rheinland-Pfalz niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte inklusive der Coronapraxen sowie für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte geben.

Beim Impfen in Heimen ist Rheinland-Pfalz in der Spitzengruppe

Die Anzahl der Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen bereits geimpft wurde, unterscheidet sich stark von Bundesland zu Bundesland. Laut Ärzteblatt liegt der Anteil in Baden-Württemberg bei 42 Prozent, in Hessen bei 64 Prozent und in Rheinland-Pfalz bei 90 Prozent. „Rheinland-Pfalz ist bei den Impfungen weiterhin auf einem sehr guten Weg“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Das zeigt sich auch an der hohen Quote von Erstimpfungen in der besonders vulnerablen Gruppe der Menschen in den Pflegeeinrichtungen. Von insgesamt 474 Einrichtungen im Land haben nahezu alle ihre Erstimpfungen erhalten, geimpft wurden dort mehr als 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner sowie knapp 70 Prozent der Mitarbeitenden. Das ist ein toller Erfolg.“

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Idee aus Rheinland-Pfalz: Sonderbriefmarke zum Festjahr 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland

Auf Initiative von Dieter Burgard, dem Beauftragten der Ministerpräsidentin für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen, erscheint am 4. Februar eine Sonderbriefmarke anlässlich des Festjahrs „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“.

„Ich freue mich sehr, dass eine Sonderbriefmarke zum Festjahr ‚1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ durch das Bundesministerium der Finanzen realisiert wurde. Und ich bin mir sicher, dass sie nicht nur unter Philatelisten auf große Resonanz stoßen wird. Danken möchte ich dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, der meinen Vorschlag einer Sonderbriefmarke zum Festjahr unterstützt hat“, so Dieter Burgard.

Gestaltet wurde die Briefmarke vom Designer Detlef Behr aus Köln. Sie hat den Portowert 80 Cent und kann beispielsweise für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands genutzt werden. Die Briefmarke bildet das Symbol und den hebräischen Schriftzug „Chai“ ab, was so viel bedeutet wie „Leben“. Auch im jüdischen Alltag in Deutschland wird das Wort häufig verwendet: „L’Chaim“ – „Auf das Leben“ heißt ein klassischer Trinkspruch, der Lebensfreude symbolisiert. „In diesem Sinne wünsche ich mir ein lebhaftes Festjahr und der Sonderbriefmarke eine breite Beachtung“, betonte Burgard.

In einem persönlichen Schreiben dankte Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dieter Burgard mit den Worten: „Im Namen der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, aber auch persönlich darf ich Ihnen meinen Dank für Ihre Initiative und Ihr Engagement in dieser Sache zum Ausdruck bringen.“ Und weiter: „Insofern ist es nur richtig, dass das Leben die zentrale Aussage der Marke bildet: Wir sind da und wir bleiben da!“

Das Festjahr geht zurück auf das Jahr 321. Damals erließ der römische Kaiser Konstantin ein Dekret, das es Juden ermöglichte, in Ämter der Kurie und der Stadtverwaltung berufen werden zu können. Das heute im Vatikan konservierte Dokument ist ein Beleg dafür, dass Jüdinnen und Juden nachweislich seit mindestens 1.700 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands leben. Aus diesem Anlass wird unter dem Namen #2021JLID ein bundesweites deutsch-jüdisches Festjahr gefeiert, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier steht.

Das Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ startete in Rheinland-Pfalz am 12. Januar mit der Vorstellung einer Programmbroschüre in der Staatskanzlei. Mehr als 70 Veranstaltungen sind geplant. Auf der Internetseite www.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Festjahr.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Bundesratsinitiative für mehr Schutz vor Auswirkungen des Lockdowns für sozial Benachteiligte

„Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des verlängerten Lockdowns dürfen nicht zu einer Verstärkung von Armut und sozialer Ungleichheit führen. Dem wollen wir entgegenwirken, um eine Verschärfung von Armut und sozialer Ungleichheit zu verhindern“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz. Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, bei den Auswirkungen der Corona-Krise auf die finanziell schwächeren Bevölkerungs­schichten besonders zu achten. Das Landeskabinett stimmte heute einer entsprechenden Bundesratsinitiative zu.

Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Familien mit Kindern, die seit Beginn der Pandemie zusätzliche Ausgaben finanzieren müssen, die durch die Lockdown-Maßnahmen notwendig geworden sind. „Beispielhaft sind hier die zusätzlichen Kosten aus dem Homeschooling oder der verschärften Maskenpflicht zu nennen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Zugleich fallen Hilfen weg, wie kostenloses Mittagessen und andere Betreuungsangebote.“

Rheinland-Pfalz begrüßt den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen als Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzbelastungen sowie die Initiative des Bundes, den Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, FFP2-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. „Masken dürfen kein Luxusgut sein. Das Land Rheinland-Pfalz stellt deshalb zusätzlich zur Initiative des Bundes rund eine Million weitere medizinische Masken“, hob die Minister­präsidentin hervor.

Wichtig sei auch, dass die bewährten Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe über den 31. März 2021 hinaus zur Verfügung stehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass den krisenbedingt in Not geratenen (Solo-)Selbstständigen und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen eine schnelle und verlässliche Absicherung geboten werde, sagten Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

„Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Belastungen darf nicht noch eine Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung dazukommen“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. Daher solle geprüft werden, inwieweit Menschen, die coronabedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können. Es gelte dabei, die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern nicht einzuschränken.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Vorläufiger Haushaltsabschluss 2020

Corona-Pandemie verursacht erhebliches Defizit im Landeshaushalt

Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2020 spürbar auch im rheinland-pfälzischen Landeshaushalt niedergeschlagen. Anders als im Jahr 2019, in dem das Land noch einen Überschuss erwirtschaften konnte, musste das Land
1,295 Milliarden Euro an Krediten, davon 169 Millionen Euro an notsituationsbedingten Krediten, aufnehmen. Damit bleibt die Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt deutlich unter der im 2. Nachtragshaushalt 2020 veranschlagten Nettokreditaufnahme von rund 3,453 Milliarden Euro zurück. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite wurden erheblich durch die Corona Pandemie geprägt. Insgesamt beliefen sich die bereinigten Gesamteinnahmen des Landes im Jahr 2020 auf 18,984 Milliarden Euro, die bereinigten Gesamtausgaben auf 20,329 Milliarden Euro.

Dazu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 ein erhebliches Defizit im Landeshaushalt verursacht. Die Steuereinnahmen sind im Zuge der scharfen Rezession im Frühjahr 2020, aber auch aufgrund der beschlossenen steuerlichen Erleichterungen stärker als in der Finanzkrise 2009 zurückgegangen. Sie sanken allerdings weniger als befürchtet, da sich die Konjunktur insgesamt günstiger als erwartet entwickelt hat. Dies zeigt: Die von Bund und Ländern geleisteten Hilfen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Stabilisierung der Nachfrage haben Wirkung gezeigt. Die Gesamtwirtschaft in Deutschland war bis zum Herbst auf einen Erholungskurs eingeschwenkt.“

Die Steuereinnahmen des Landes (einschließlich Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen) beliefen sich auf 14,302 Milliarden Euro und gingen damit um 672 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2019 zurück. In dem vor Ausbruch der Pandemie aufgestellten ursprünglichen Haushalt war sogar noch über eine Milliarde Euro mehr veranschlagt worden (15,326 Milliarden Euro). Im Vergleich zu den Erwartungen der Steuerschätzung vom Mai 2020, die dem 2. Nachtragshaushalt 2020 zugrunde lag (13,299 Milliarden Euro), konnte das Land hingegen mehr Steuern einnehmen.

Auf der Ausgabenseite des rheinland-pfälzischen Landeshaushalts schlug sich die Corona-Pandemie insbesondere in einem starken Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse des Landes um 2,245 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2019 nieder. Dies betraf im Wesentlichen einerseits die Weitergabe von Hilfsleistungen des Bundes, denen gleichzeitig höhere Einnahmen von Seiten des Bundes gegenüberstanden. Darüber hinaus wurde im Land das Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ eingerichtet, dem insgesamt Mittel von fast 1,1 Milliarden Euro (davon 556,3 Millionen Euro im Bereich Zuweisungen/Zuschüsse) aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt wurden.

Die Investitionsausgaben des Landes beliefen sich auf 1,654 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 652 Millionen Euro gegenüber den Ist-Ausgaben im Jahr 2019 entsprach. Die Investitionsquote im Kernhaushalt stieg von 5,8 Prozent (2019) auf 8,1 Prozent. Hier schlugen sich auch die investiven Mittel nieder, die das Land zur Überwindung der Krise bereitgestellt hat. Dazu gehören Zuweisungen von 539 Millionen Euro an das Sondervermögen, das in den Jahren 2020 bis 2023 investive Projekte finanziert und auf diese Weise auch zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft beiträgt.

„Einen besonderen Schwerpunkt hat das Land im Jahr 2020 auf die Unterstützung der kommunalen Haushalte gelegt. Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen in der Krise stützt auch die kommunale Investitionstätigkeit und fördert die Wirtschaft vor Ort“, sagte Ahnen. Die kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz wurden im Sommer 2020 mit einer Pauschalzahlung von 102 Millionen Euro durch das Land bei der Pandemiebekämpfung unterstützt. Das Land hat den Kommunen zudem zusammen mit dem Bund die erwarteten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 412 Millionen Euro ausgeglichen. Schließlich hat das Land den Kommunen trotz starker eigener Mindereinnahmen auch im Jahr 2020 mehr Mittel im Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Impfstoff-Gipfel war wichtig für weitere verlässliche Planung

„Der Impfstoff-Gipfel war wichtig für eine weitere verlässliche Planung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern, der EU–Kommission, den Impfstoffproduzenten und Zulieferern. Die Ministerpräsidentin hatte sich für den Gipfel stark gemacht, weil die Länder ohne verlässliche Lieferangaben Bürgerinnen und Bürgern keine verlässlichen Impftermine anbieten können. Zum ersten Mal seien alle Akteure an einen Tisch gekommen, um für mehr Planbarkeit und eine Erhöhung des Impfstoffes für die Bevölkerung in Europa zu sorgen. Viel sei in der Vorbereitung zum Gipfel in Bewegung geraten: So habe der Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech zugesagt, mehr Impfstoff als bislang vereinbart an die EU liefern zu wollen.

Im Rahmen der Impfstrategie werden Bund und Länder gemeinsam einen nationalen Impf-Plan modellieren auf der Basis der heute vorgestellten Quartals-Lieferzahlen. Ein erstes Ergebnis soll zur MPK am 10. Februar vorliegen. Damit soll die Impfplanung besser abgestimmt werden können. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass von hohem Wert war, dass heute alle, die in dem komplexen Prozess von der Produktion des Impfstoffs bis zum Impftermin für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle spielen, miteinander im Gespräch waren. Der gemeinsame Dank gilt den produzierenden Unternehmen, den betroffenen Verbänden und Organisationen sowie den beiden EU-Kommissaren Kyriakides und Breton. „Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

„Ich bin besonders stolz darauf, dass zwei Unternehmen aus Rheinland-Pfalz BioNTECH und Schott maßgeblich Impfstoff bereit stellen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Ein weiteres Ergebnis des Impfstoffgipfels sei, dass der Bund Lieferketten für Verpackungsmaterial über eine Notfall-Plattform innerhalb Europas sicherstellen wolle.

Die Hersteller der mRNA-Impfstoffe berichteten, dass besonders der Mangel an Lipiden dafür verantwortlich sei, dass keine weiteren Produktionssteigerungen möglich seien. Für diesen Rohstoffengpass sollen in der EU Lösungen gefunden werden

Impfstoff-Hersteller versprechen Liefersicherheit

BioNTech stellt 75 Millionen Impfeinheiten für das zweite Quartal in Aussicht. Und auch der britisch-schwedische Hersteller AstraZeneca habe nun angekündigt, doch mehr Impfstoff zu liefern als geplant. „Ich danke den Unternehmen, die sich jenseits der unternehmerischen Konkurrenz zusammenschließen, um die Produktion des Impfstoffes in Deutschland anzukurbeln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. BioNTech habe dargelegt, dass sie das Produktionsnetzwerk in ganz Europa ausbauen werden. So stammten daraus ganz wesentlich die zusätzlich zugesagten 75 Millionen Dosen für die gesamte EU. Das neue Werk in Marburg werde zum Großteil zuliefern, so der Finanzvorstand von BioNTech, Dr. Sierk Poetting, beim Impfstoff-Gipfel. Bund und Länder wollen die Unternehmen wo immer möglich unterstützen, um die notwendigen Fachkräfte für die neuen Produktionsanlagen zu gewinnen, damit die Anlagen auch personell voll ausgelastet werden können.

Strategische Partnerschaften zur Produktionserhöhung

„Deutschland ist ein Hochtechnologie-Standort und Rheinland-Pfalz ist sehr stark aufgestellt im Bereich Biotechnologie, Pharma- und Chemiebranche. Das wird uns jetzt helfen, die Produktion anzukurbeln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Strategische Partnerschaften sollen helfen, die Impfstofferträge zu steigern. So werde Sanofi für BioNTech 20 Millionen Fläschchen abfüllen. Jeder Hersteller habe erklärt, dass es ein großes eigenes Interesse gäbe, dass alles mit größter Geschwindigkeit laufe. Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte ganz besonders dem Mainzer Impfstoffentwickler BioNTech. „Sie haben Tag und Nacht an der Entwicklung des Impfstoffs gearbeitet, und Sie arbeiten aktuell ebenfalls Tag und Nacht an der Produktion. Ihr Einsatz kann Leben retten. Dafür danke ich Ihnen!“ Der rheinland-pfälzische Spezialglashersteller Schott ist zudem der größte Produzent der Impfstoff-Fläschchen. Die kurzfristige Versorgung sei gewährleistet. Schott produziere zwei Milliarden Fläschchen für den Impfstoff.

 Vor dem Hintergrund, dass weltweit ein großer Bedarf an Impfstoffen besteht und dass angesichts von Virusmutanten auch weitere Impfkampagnen notwendig werden können, soll auch weiterhin der Produktionsaufbau spezifischer Vorprodukte in Deutschland und in der EU vorangetrieben werden. So herrsche zum Beispiel bei Lipiden, die in der Produktion von mRNA-Stoffen benötigt werden, eine Rohstoffknappheit. Eine Verteil-Plattform soll möglichen Engpässen entgegenwirken, um die Vergabe von Impfzubehör zu koordinieren und zu regeln. Der Verband der Chemischen Industrie hatte eine ähnliche Plattform für die Produktion von Desinfektionsmitteln eingerichtet. Der Bund werde daher eine Matching Plattform aufbauen für Impfzubehörstoffe, am Beispiel der Notfallplattform, auf der die Marktteilnehmer der Impfstoffherstellung und Impfungen Über- und Unterkapazitäten ausgleichen und eine optimale Versorgung mit Impfstoffvorprodukten sowie medizinischen Verbrauchsmaterialien sicherstellen können. Die Länder wollen sicherstellen, dass die Impfzentren daran teilnehmen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Wissing: Starke Wirtschaft, starke Regionen, starke Zukunft – neue Programme aufgelegt

Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing stärkt die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz mit neuen und erweiterten Förderprogrammen. Das dreisäulige Förderpaket sieht vor, Unternehmen bei Investitionen in Innovationen, Digitalisierung und mehr Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen sowie die Fördervoraussetzungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern. Neu aufgelegt wurde ein Programm zur Innovationsförderung (IBI), Förderkriterien bestehender Programme wurden verbessert.

„Wir wollen unsere Unternehmen gerade auch während der Krise dabei unterstützen, in ihre Zukunft zu investieren. Wir haben unsere Förderkulisse angepasst, so dass unsere Betriebe jetzt und auch in der Zeit nach der Krise investieren können. Wir wollen, dass sich die kleinen und mittelständischen Unternehmen schnell wieder erholen und neu durchstarten können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

„Das Land erweitert die Hilfen des Bundes durch Investitionszuschüsse zum Erhalt, zum Ausbau und zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Wir denken heute an morgen und unterstützen unsere Unternehmen gezielt dabei, in die eigene Innovations- und Zukunftsfähigkeit zu investieren“, sagte Wissing. Betriebe, die in Innovationen wie Digitalisierung oder in mehr Energie- und Ressourceneffizienz investieren, erhalten Zuschüsse. Ebenso werden Betriebe in strukturschwachen Regionen unterstützt.

„Damit erhält die Wirtschaft eine Chance, sich aus der Krise heraus zu erneuern, um schließlich wettbewerbsfähiger und resilienter als vorher zu sein“, sagte Wissing. Die neu konzipierten Wirtschaftshilfen seien ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Stärke des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Sie helfen den Unternehmen, Transformationsprozesse im eigenen Betrieb zu gestalten. Anträge zu den einzelnen Programmen können ab Mitte Februar gestellt werden.

Innovationen, Ressourceneffizienz und strukturschwache Regionen stärken

Das neue Programm zur Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI) fördert neu am Markt platzierte innovative Produkte und Dienstleistungen oder Innovationen im Produktionsprozess (auch im Sinne von Transformationsprozessen, Digitalisierung, Arbeit 4.0). Das Programm wurde neu entwickelt und soll KMU dabei unterstützen, Innovationen, neue Technologien oder digitale Geschäftsprozesse im Betrieb einzuführen.

„Die Krise ist ein enormer Stresstest für unsere Unternehmen, gleichzeitig bietet sie auch die Chance, verstärkt interne Abläufe in den Blick zu nehmen und zu optimieren. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Unternehmen. Erfolgreiche Unternehmen sind die Voraussetzung für gute Arbeits- und Ausbildungsplätze“, so Wissing.

Die Zuschusshöhe für einzelne Vorhaben liegt bei 50.000 Euro bis maximal 5 Millionen Euro pro Betrieb. Betriebe erhalten je nach Größe 10 Prozent (mittlere Unternehmen) bis 20 Prozent (kleine Unternehmen) Zuschüsse.

Das bestehende Förderprogramm ERGU (Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen) bezuschusst Investitionen in mehr Energie- und Ressourceneffizienz. ERGU wurde modifiziert und ausgeweitet. Der bislang maximale Investitionszuschuss in Höhe von 200.000 Euro wird künftig auf 5 Millionen Euro angehoben. Mit Investitionen in mehr Energie- und Ressourceneffizienz werden Unternehmen wettbewerbsfähiger, können Kosten einsparen und sich als nachhaltig wirtschaftende Unternehmen am Markt platzieren.

„Ich will unsere rheinland-pfälzischen Unternehmen dabei unterstützen, sich diesen Wachstumsmarkt nachhaltig zu erschließen. Klima- und Umweltschutz sind globale Ziele, die wir mit Verbesserungen auf lokaler Ebene und technologischem Fortschritt im Unternehmen erreichen können“, sagte der Wirtschaftsminister.

Die Zuschüsse sollen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern.

Weiterhin werden die regionenbasierten Förderprogramme (GRW*, REGIO) angepasst und damit die Förderkriterien für KMU in strukturschwachen Regionen verbessert. So müssen zukünftig im Zuge der Investition 5 bis 10 Prozent neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden statt bisher 15 Prozent. Gefördert werden Unternehmen, die eine neue Betriebsstätte errichten, den bestehenden Betrieb erweitern oder diversifizieren.

„Die ländlichen Regionen prägen Rheinland-Pfalz. Unser Förderprogramm ist eine Investition in gleichwertige Lebensverhältnisse. Wir unterstützen die Neuansiedlung und das Wachstum der Betriebe und stärken so unsere ländlichen Regionen“, begründete Wissing das besondere Engagement der Landesregierung für den ländlichen Raum.

Die bisherige Wirtschaftspolitik hat den Fokus sehr stark auf den Erhalt bestehender Strukturen gelegt, was nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers auch richtig und notwendig war, gleichzeitig gelte es aber auch beim Krisenmanagement nicht die Zukunft aus dem Blick zu verlieren. „Die Corona-Pandemie hat zu einem Wirtschaftseinbruch geführt, der seines gleichen sucht. Wir werden die Folgen besser bewältigen, wenn wir unsere Wirtschaft beim Wiederhochlaufen gezielt unterstützen. Gute und sichere Arbeitsplätze, zukunftsfähige Ausbildungsplätze, ein handlungsfähiger Staat, all das können wir nur auf dem Fundament einer starken Wirtschaft aufbauen“, so Wirtschaftsminister Wissing.

Insgesamt 250 Millionen Euro zur Stärkung der Wirtschaft

Insgesamt 250 Millionen Euro Landesmittel stehen zur Bewältigung der Krise für die Wirtschaft zur Verfügung. 150 Millionen Euro für die Wirtschafts- und Innovationsförderung, 50 Millionen Euro speziell für den Tourismus (entsprechende Förderprogramme stehen seit Januar bereit;  Infos dazu hier (Pressemeldung vom 21.01.2021). Weitere 50 Millionen Euro fließen in den Venture Capital Fonds zur Eigenkapitalstärkung von Start-ups und KMU.

*GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Schützen und unterstützen – gemeinsam die Pandemie überwinden

“Die harten Maßnahmen des Shutdowns wirken und die Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz sinken. Dafür danke ich zu allererst den Bürgern und Bürgerinnen.  Dennoch gibt es noch keinen Anlass für Entwarnung. Aufgrund der Zunahme des mutierten Coronavirus in allen Nachbarbundesländern ergreift die Landesregierung zusätzliche Schutzmaßnahmen. Deswegen wird der Wechselunterricht für Grundschulen nicht wie geplant am 1. Februar starten.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Regierungserklärung im Landtag gesagt.

Jede Zweitimpfung gesichert – nationaler Impfstoffgipfel notwendig

Beim Thema Impfen bekräftigte sie die Notwendigkeit von mehr Planungssicherheit und forderte einen Impfgipfel. „Bundesregierung, Länderchefs, Pharmaindustrie, Zulieferer und die Zuständigen der EU müssen an einen Tisch. Wir brauchen einen klaren und transparenten nationalen Impfstoff-Plan für die kommenden Monate“, so die Ministerpräsidentin.

Ihr Ziel sei ganz klar: Jede Bürgerin und jeder Bürger in Rheinland-Pfalz solle bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot erhalten. „Wir haben dafür die Infrastruktur geschaffen. Dazu aber brauchen wir genügend Impfstoff und die Planungssicherheit, wieviel von welchem Impfstoff wann zur Verfügung stehen wird. Wir sind vorbereitet und könnten mindestens 20.000 Menschen pro Tag impfen, sobald wir genügend Impfdosen haben. Aber Fakt ist, dass es derzeit noch zu wenig Impflieferungen gibt.“

Trotz der Lieferengpässe sei die Zweitimpfung sichergestellt. „Wer Zweifel daran sät, hilft den Menschen nicht, sondern verstärkt bloß bestehende Unsicherheit. Ich danke allen, die diese gigantische logistische und personelle Leistung in unserem Land bewältigen, vor allem unseren Kommunen mit ihren Impfzentren.“

Fernunterricht bis 14. Februar auch für Grundschulen

„Wir setzen alles daran, dass kein Kind und kein junger Erwachsener zum Verlierer der Pandemie wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Landesregierung habe bisher in dieser Krise alle Entscheidungen mit Augenmaß vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Infektionslage getroffen. „Wir tun weiterhin, was verantwortbar und erforderlich ist. Eigentlich war geplant, mit der Rückkehr zum Wechselunterricht in unseren Schulen kommende Woche zu beginnen, da wir wissen, dass Kinder ihre Freunde brauchen. Und dass sie den Lernort Schule brauchen. Weil aber in unseren unmittelbaren Nachbarländern in den letzten Tagen die neue Virus-Variante und weitere Virusmutationen aufgetreten sind, haben wir uns gestern und heute früh noch einmal mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz beraten und beschlossen, den Beginn des Wechselunterrichts in den Grundschulen zu verschieben. Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um die Lage in Ruhe zu bewerten. Wir haben immer gesagt, wir wollen mehr Schule ermöglichen, aber nur, wenn die Infektionslage es zulässt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Höhere Schutzmaßnahmen für Kitas

Für den dringenden Bedarf in Familien, die keine Betreuung ermöglichen können, bleibe die Kita geöffnet. „Aber wir erhöhen den Schutz für die Erzieher, Erzieherinnen und die Kinder“, so die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung habe ein Hygienepaket geschnürt. Für jede Kita stünden 1000 Euro bereit, mit denen die Träger für jede Erzieherin und jeden Erzieher zusätzliche medizinische Masken, Desinfektionsmittel und weitere Schutzausrüstung erwerben können. Beschäftige in den Einrichtungen können sich jederzeit testen lassen.

Schützen und unterstützen – mehr Tests auf Mutationen

Rheinland-Pfalz unterstütze die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen konsequent. Die Zahl der Testungen sei nochmals deutlich erhöht worden. Zudem werde Rheinland-Pfalz die Kapazitäten ausweiten, positive Proben auf die Mutation hin zu untersuchen.

„Gleich nach der Zulassung des BioNTech-Pfizer-Impfstoffs haben wir am 27. Dezember mit mobilen Teams in Alten- und Pflegeheimen mit dem Impfen begonnen. Für Menschen über 80 Jahre und andere Personen der Priorität 1 sind unsere Impfzentren seit dem 7. Januar geöffnet. Stand gestern sind rund 136.000 Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft worden. Damit gehört Rheinland-Pfalz zur Spitzengruppe der Bundesrepublik bei der Quote der geimpften Menschen. Und wir haben verpflichtende Tests angeordnet und werden sie auch nach den Impfungen fortführen. Damit lassen wir die Einrichtungen nicht allein. In der ‚Kriseneinheit des Landes für die Pflege- und Altenheime‘ unterstützen lokale Gruppen der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz zusammen mit Ehrenamtlichen und der Bundeswehr die Pflegeheime bei der Durchführung von Antigen-Schnelltests“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Mit den „Helfenden Händen“ habe die Landesregierung ein zusätzliches Freiwilligennetzwerk organisiert, das ebenfalls durch die Bundeswehr unterstützt wird, um das Pflegepersonal etwa bei der Essensausgabe zu entasten.

Konjunkturpaket Rheinland-Pfalz auflegen

Für große Teile der Wirtschaft sei der zweite Shutdown eine Katastrophe. Besonders hart treffe er die Soloselbständigen, den Einzelhandel, die kleinen und mittelständischen, oft familiengeführten Unternehmen in unserem Land, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Über 90 Prozent der Antragsteller von Novemberhilfen haben durch den Bund Abschläge ausgezahlt bekommen. Über ein Drittel sind zwischenzeitlich endgültig bearbeitet. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden beiden Wochen alle Anträge aus der Novemberhilfe abgearbeitet sind und auch die Dezemberhilfen zügig ankommen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Rheinland-Pfalz habe sich auf Bundesebene erfolgreich für Verbesserungen bei den Wirtschaftshilfen eingesetzt. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III werde nun deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und sie stehe einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Der Bund habe zugesichert, dass die Abschläge endlich im Februar ausgezahlt werden. Ferner seien die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels berücksichtigt worden.

Beim Thema Homeoffice setze die Landesregierung auf sozialpartnerschaftliches Vorgehen und vertrauensvolle Gespräche mit allen Beteiligten.

„Wir wollen diese einschneidende Krise auch nutzen, um in Rheinland-Pfalz die Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Dazu legen wir jetzt ein Konjunkturpaket für Rheinland-Pfalz auf, das die notwendigen Impulse gibt und gleichzeitig den Erfolg unserer Wirtschaft auch in den nächsten Jahrzehnten sichert. Hierfür geben wir aus dem Nachtragshaushalt fast 100 Millionen Euro aus. Unser Paket besteht aus Investitionsförderung und Eigenkapitalstärkung. Uns geht es darum, Investitionen und Innovationen anzuregen, eine konjunkturelle Belebung in Rheinland-Pfalz zu flankieren. Wir fördern ganz gezielt Unternehmen, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und sich umwelt- und klimafreundlich für die Zukunft aufstellen. Die Landesregierung setzt weiter alles daran, dass unsere Unternehmen die Krise bewältigen und gestärkt aus ihr hervorgehen!“

Einvernehmen in Deutschland für Perspektive nach 14. Februar

Das Pandemiegeschehen sei weiterhin dynamisch und stelle alle immer wieder vor neue Herausforderungen. Die Menschen fragten zu Recht, wie es nach dem 14. Februar weitergehe.

„Auf die Erarbeitung einer Perspektive haben wir uns bei den Bund-Länder-Gesprächen geeinigt und daran wird in allen Ländern gearbeitet. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns in Deutschland auf ein gleiches Vorgehen einigen. Wir brauchen ein Einvernehmen darüber, unter welchen Bedingungen welche Bereiche gelockert werden können oder wieder verschärft werden müssen“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Trotz aller Herausforderungen versicherte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Sie können darauf bauen, dass diese Landesregierung jeden Tag mit aller Kraft dafür arbeitet, die Krise zu überwinden und ein gutes Morgen und Übermorgen für alle in unserem Land zu schaffen.“

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Initiative „Ich bin dabei!“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ehrenamtsförderung im Land ist sehr gut aufgestellt – Immer mehr Kommunen sind dabei

„Die Initiative ‚Ich bin dabei‘ ist in der Fläche angekommen. Mehr als 20 Prozent der Kommunen im Land machen mittlerweile mit. Ich freue mich sehr, dass dieser neue Weg in der kommunalen Engagementförderung so erfolgreich ist“, sagte Ministerpräsidentin Malu bei einer bilanzierenden Pressekonferenz in Mainz. Die Ehrenamtsinitiative der Ministerpräsidentin unterstützt die Kommunen dabei, Vereine und ehrenamtliche Initiativen zu fördern. Gestartet war sie 2013 mit dem Schwerpunkt, ältere Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Mittlerweile werden in den 35 teilnehmenden Kommunen fünf unterschiedliche Formate umgesetzt. Über 240 Projektgruppen sind entstanden, von denen einige jetzt schon sieben Jahre aktiv sind.

„In Rheinland-Pfalz gibt es gut entwickelte Strukturen und Förderprogramme, mit denen wir das Ehrenamt passgenau unterstützen. Dabei arbeiten Land und Kommunen eng zusammen, zum Beispiel bei der Förderung von Ehrenamtsbörsen, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen oder bei der landesweiten Ehrenamtskarte. Diese gute Zusammenarbeit konnte durch die Initiative ‚Ich bin dabei‘ weiter gestärkt werden. Es sind viele tolle und praxisnahe Projekte entstanden, die zeigen, welches Potential in den Städten und Gemeinden vorhanden ist“, so die Ministerpräsidentin. Wichtig sei ihr aber auch die Netzwerkbildung und der Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen, der durch die Initiative vertieft werde. „Deshalb werbe ich gemeinsam mit den 35 teilnehmenden Kommunen mit der Mainzer Erklärung dafür, dass sich weitere Städte und Gemeinden anschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Rheinland-Pfalz sei das Land des Ehrenamtes. Bei der letzten Staffel ihrer „Im Land daheim-Tour“ habe sie 25 sehr unterschiedliche Projekte in sieben Regionen des Landes kennengelernt und dabei mit rund 500 ehrenamtlich Engagierten gesprochen. „Aus den Gesprächen ging immer wieder hervor, dass wir mit unserer Engagementpolitik auf dem richtigen Weg sind und beispielsweise die Angebote und Serviceleistungen der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung sehr geschätzt werden“, so die Ministerpräsidentin. Es gebe aber auch Themen, die den Ehrenamtlichen unter den Nägeln brennen, wie die Nachwuchsgewinnung, die Digitalisierung oder die Folgen der Corona-Pandemie. „Vieles davon konnten wir schon aufgreifen, beispielsweise mit dem Schutzschild für Vereine in Not oder durch das unbürokratische Förderprogramm für nachbarschaftliche Hilfen. Andere Anliegen fließen aktuell in die Planung neuer Vorhaben ein. Dabei werden die Fort- und Weiterbildung sowie die Unterstützung bei der notwendigen Digitalisierung im Mittelpunkt stehen“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Initiative hat mittlerweile fünf Formate in ihrem Angebot an die kommunalen Spitzen: ‚Menschen 60+ Lust am Ehrenamt vermitteln‘, ‚Freiwilligen-Mitmach-Tag‘, ‚Förderlotse Ehrenamt‘, ‚Vereinekonferenz‘ und ‚Engagementförderer‘. Mit deren Realisierung werden in den Kommunen je unterschiedliche Ziele erreicht, aber immer erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Unterstützung und Begleitung für einen neuen Weg zum eigenen Engagement“, machte Bernhard Nacke, der Beauftragte der Ministerpräsidentin für ehrenamtliches Engagement und Leiter der Initiative „Ich bin dabei!“, deutlich und weiter: „Allein beim Freiwilligen-Mitmach-Tag in neun Kommunen wurden von 3.100 Menschen 180 Projekte realisiert.“

„Wir haben uns 2018 für die Landesinitiative ‚Ich bin dabei!‘ beworben, um, was die ehrenamtliche Unterstützung angeht, eine neue Struktur für die Verbandsgemeinde herauszufinden. Ich erlebe mutige und engagierte Bürgerinnen und Bürger, welche zum Allgemeinwohl in der Kommune beitragen. Unser jetziger Drei-Punkte-Plan der Landesinitiative: Freiwilligen-Mitmach-Tag, Menschen 60+ und die Vereinekonferenz, ist eine sehr gute und professionelle Basis, um das ehrenamtliche Engagement in der Verbandsgemeinde aufzubauen, individuell zu unterstützen und zu fördern! Dafür bin ich sehr dankbar“, sagt Fred Jüngerich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.

„‘Ich bin dabei!‘ ist zwar zeitintensiv und zuweilen auch anstrengend, aber absolut lohnenswert! Es hat uns dabei geholfen, dass in unserer neuen Verbandsgemeinde Menschen zueinander finden können, und das Ehrenamt auf neue Weise zu unterstützen. Wir können mit dieser Initiative Gutes tun und dabei Spaß haben. Außerdem gelang es damit, auch unsere ‚VG zum Mitmachen‘ entscheidend voranzubringen!“, so Bürgermeister Marcus Heinkel von der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Weiterführende Informationen zur Initiative „Ich bin dabei!“ unter https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/ehrenamtliches-engagement/initiative-ich-bin-dabei/

Informationen zur Ehrenamtsförderung des Landes, den Angeboten und Serviceleistungen der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung unter www.wir-tun-was.rlp.de

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Kirche

Online-Schülertage des Bistums Speyers beendet

170 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich in der Zeit vom 25. Januar bis 4. Februar an digitalen Angeboten

Speyer – Am Donnerstag (04.02.2021) endeten die Schülertage 2021 im Bistum Speyer. 170 Schülerinnen und Schüler nahmen das Angebot wahr, per Videokonferenzen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen der Diözese einen Einblick in „ihr Bistum“ zu bekommen. Die Veranstaltung fand zum neunten Mal statt, allerdings in diesem Jahr pandemiebedingt zum ersten Mal in kleinerem Rahmen und ausschließlich digital.

„Schülertage auch in dieser Form gut angekommen“

„Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, dass die Schülertage auch in dieser Form gut angekommen sind. Natürlich waren einige Elemente online nicht möglich, etwa das Angebot der besonderen Domführungen. Das Erlebnis vor Ort hat gefehlt. Dafür konnten wir an anderer Stelle feststellen, dass das digitale Format die Veranstaltung auch positiv beeinflusst hat: Bei dem Gespräch mit dem Bischof waren wir von der Fülle der Beiträge im Chat beeindruckt. In diesem Medium ist es vielen Schülerinnen und Schülern besonders leicht gefallen, sich mit Fragen und den eigenen Sichtweisen einzubringen“, ziehen die beiden Organisatoren der Schülertage und Referenten für Religionspädagogik, Simone Krick und Bernhard Kaas ein erstes Fazit. „Letztlich ist wichtig, dass Begegnung stattgefunden hat: Chancen, miteinander ins Gespräch zu kommen, Kirche aus anderer Perspektive wahrzunehmen, die Anfragen der Jugendlichen zu hören und offen zu reflektieren. Wir hatten den Eindruck, dies ist auch digital gelungen.“

Entsprechend ihrer persönlichen Interessen hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, jeweils zwei von insgesamt zehn Themenschwerpunkte für die Videogespräche auszuwählen. Auf dem Programm standen Themen wie „Ist unsere Welt noch zu retten?“, „Prävention sexualisierter Gewalt“, „Wozu bin ich berufen?“, „Umgang mit Tod und Trauer“, „Feminismus in der katholischen Kirche“, „Vielfalt wertschätzen: Die LSBTI*-Thematik“, „Caritas: Not sehen und handeln“ oder „Freiwilligendienste FSJ und BFD“. Außerdem boten die Referenten des Bereichs Seelsorge in der Arbeitswelt ein Gespräch zum Thema  „Jeder Mensch ist mehr wert…“ an und es gab ein Angebot der Notfallseelsorge und Krisenintervention.

Offener Dialog mit Bischof und Generalvikar

An zwei Tagen hatten sich Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann und Generalvikar Andreas Sturm der Diskussion mit den Jugendlichen gestellt. Moderiert wurden die Fragerunden von den Schülerinnen Anouk Behm, Fanny Kreusch, Ann-Kathrin Simmeth und Veronika Walter. Neben persönlichen Fragen zu Glauben, Berufung und Zielen von Bischof und Generalvikar interessierten sich die Jugendlichen für die Themen Missbrauch in der Kirche, die Einstellung der katholischen Kirche zu Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Frauenordination und Zölibat. Im Feedback nach der Veranstaltung brachten die Schülerinnen und Schüler ihre Wertschätzung für die Offenheit und Ehrlichkeit, mit der ihre Gesprächspartner auch kritischen Fragen beantworteten, zum Ausdruck.

„Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann vermittelte ein großes Interesse an dem, was wir ihn über seine Person, sein Amt und die Kirche fragten und beantwortete die Fragen ehrlich und offen. Es war zu erkennen, dass ihm der Austausch mit jungen Menschen Spaß macht und für ihn die Stunde vermutlich genauso schnell vorbei war wie für uns“, so schilderte Veronika Walter ihren Eindruck von dem virtuellen Treffen mit dem Bischof.

Und Anouk Behm berichtete vom Gespräch mit Generalvikar Andreas Sturm: „Anfangs war ich sehr aufgeregt und angespannt, weil ich nicht wusste, was auf mich zukommen wird, aber ja länger Herr Sturm sprach, desto lockerer wurde ich. Mit so offenen und ehrlichen Antworten von dem Generalvikar hatte ich nicht gerechnet und ich war sehr positiv überrascht von seinen Worten.“ Ihr Fazit: „Ein Interview mit dem Generalvikar des Bistums Speyer hat man nicht jeden Tag und ich fand es sehr schön, so offen mit einem so wichtigen Mann reden zu dürfen. Das Gespräch war ehrlich und offen und jede Antwort wurde gezielt und überlegt gegeben, sodass man sich die ganze Zeit wohl gefühlt und kein beschämtes oder unerwünschtes Gefühl hatte.“

Nach den Schülertagen 2021 beginnt nun die Planung der Veranstaltung für nächstes Jahr. Die Organisatoren und Workshop-Leiterinnen und Workshop-Leiter freuen sich, wenn die Begegnung mit den Jugendlichen dann auch wieder persönlich vor Ort in Speyer möglich ist.

Zum Vormerken:

Termin der Schülertage 2022 (nach aktuellem Planungsstand): 24.01.2022 – 03.02.2022

Kontakt:

Oberstudienrätin Simone Krick
Bischöfliches Ordinariat Speyer
Große Pfaffengasse 13
67346 Speyer
mobil: 0151 14880069
E-Mail: simone.krick@bistum-speyer.de

Oberstudienrat Bernhard Kaas
Bischöfliches Ordinariat Speyer
Große Pfaffengasse 13
67346 Speyer
mobil: 0151 14880039
E-Mail: bernhard.kaas@bistum-speyer.de

Bistum Speyer
06.02.2021

Online-Seminar zu Frauenprojekten des Weltgebetstages

Angebot zur Information und Vorbereitung am 10. Februar

Speyer – Im Rahmen der Vorbereitungen auf den Weltgebetstag der Frauen (WGT), der in diesem Jahr am 5. März begangen wird, findet am Mittwoch, 10. Februar, von 18 bis 20 Uhr ein Online-Seminar statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Projekte, die durch die Kollekten zum Weltgebetstag in aller Welt gefördert werden.

„Dieser Abend ist eine Ergänzung zu den WGT-Vorbereitungsseminaren, die im Januar online angeboten wurden“, erklärt Monika Kreiner, Referentin für Frauenseelsorge im Bistum Speyer. „Damit wollen wir die Projektarbeit des Weltgebetstages bekannter machen, aber auch Ideen vermitteln, wie unter Pandemiebedingungen Spenden zur Unterstützung dieser Projekte gesammelt werden können. Kreiner organisiert die Veranstaltung gemeinsam mit ihrer Kollegin Christine Gortner, Referentin für gemeindebezogene Frauenarbeit und Weltgebetstagsarbeit bei der Evangelischen Kirche der Pfalz.

Anmeldung und Zugangsdaten zu der Veranstaltung bei: 
E-Mail: frauen@bistum-speyer.de
Tel: 06232-102 328

Informationen zum Weltgebetstag: www.weltgebetstag.de

Bistum Speyer
06.02.2021

schaut hin“ Ökumenischer Kirchentag im Mai – digital und dezentral

Der Landesausschuss Pfalz des Deutschen Evangelischen Kirchentages hat eine neue Vorsitzende. Am kommenden Wochenende ist Kirchentags-Sonntag.

Speyer (lk)„Mit dem Ökumenischen Kirchentag vom 13. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt haben wir eine große Aufgabe vor uns. Ich freue mich, dass ich meine Erfahrungen und Ideen an dieser Stelle einbringen kann, und wir ihn gemeinsam mit der Landeskirche und der Geschäftsstelle des Kirchentags Corona-konform durchführen werden“, sagt Tanja Schraß. Die aus Otterbach stammende Dekanatssekretärin des Kirchenbezirks An Alsenz und Lauter ist seit vier Jahren im Landesausschuss aktiv und wurde im Oktober 2020 zur neuen Vorsitzenden gewählt.

Der Landesausschuss Pfalz des Deutschen Evangelischen Kirchentages sei, wie die anderen Landesausschüsse im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), mitverantwortlich für die Vorbereitung und Nacharbeit der Kirchentage. In ihm engagierten sich kirchentagsbegeisterte Menschen aus der ganzen Pfalz, so die neue Vorsitzende.

Tanja Schraß wolle mit ihrer Begeisterung viele Menschen für dieses einmalige Ereignis anstecken und so für den Kirchentag gewinnen. Deshalb sei sie auch gerne bereit, sich mit den Mitgliedern ihres Ausschusses bei regionalen Kirchentagsveranstaltungen zu engagieren.

Der 3. Ökumenische Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt stehe unter dem Leitwort „schaut hin“ (Markus 6,38). In Krisenzeiten müsse der Blick auf die gemeinsame christliche Verantwortung für unsere Welt und unser Zusammenleben geschärft werden. Der 3. ÖKT biete die einzigartige Chance, Gemeinschaft zu erleben und dabei auch zu erfahren, wie Kirche und Gesellschaft sozialer, menschlicher und friedlicher gestaltet werden könnten.

Aktuell werde das Konzept des 3. ÖKT an die hygienischen Erfordernisse der momentanen Pandemie-Situation angepasst. Was das für Menschen aus der Region und die Teilnehmenden bedeute, sei noch nicht absehbar. Auf alle Fälle werde der ÖKT digital und dezentral gefeiert.

Der Landesausschuss Pfalz plane zusammen mit der Evangelischen Jugend Pfalz eine Aktion zum ÖKT, teilte Tanja Schraß mit.

Hintergrund: Die Landesausschüsse fördern die Verbindung zwischen den jeweiligen Landeskirchen, deren Werken und Verbänden sowie den politischen, sozialen Gruppen und Einrichtungen der Region einerseits und den Organen des Deutschen Evangelischen Kirchentags (DEKT) andererseits. Seine Mitglieder entscheiden über eventuelle Zuschüsse für Mitwirkende und Teilnehmende aus dem Bereich der Landeskirche.

Der Landesausschuss ist durch seine Vorsitzende und die Geschäftsführerin in der Konferenz der Landesausschüsse und der Präsidialversammlung des DEKT vertreten. Die Mitglieder im Landesausschuss beteiligen sich aktiv bei der Organisation von Kirchentagen. Der Landesausschuss bezuschusst Gruppen aus der Pfalz bei ihrer Teilnahme am Kirchentag und unterstützt die Teilnehmerwerbung des DEKT im Bereich der Landeskirche.

Mehr zum Thema:

https://www.oekt.dehttps://www.evkirchepfalz.de/glaube-und-leben/kirchentag/

06.02.2021

Wissen, Spiel und Austausch mit Actionbound

Die App Actionbound ist ein digitaler Einstieg, um Menschen mit Wissen und Unterhaltung rund um Kirche zu erreichen. Jugendreferenten aus Landau und Bad Bergzabern erzählen, wie sie die Smartphone-Software in der Jugendarbeit einsetzen.

Landau / Bad Bergzabern (lk)„Digitale Schnitzeljagd“, „Bildung aktiv erleben“ oder „interaktiver Guide“: All diese Begriffe fassen zusammen, was jeder Nutzer mit der kostenlosen Smartphone-App Actionbound erleben kann. Diese Vorteile nutzt auch die Evangelische Jugend der Pfalz und entwirft thematische Actionbounds, um Jugendliche zu erreichen.

Seit einem Jahr ist Constanze Harant Jugendreferentin im Kirchenbezirk Landau. Ihr Kollege Tobias Haack ist seit 2019 Jugendreferent des Kirchenbezirks Bad Bergzabern. In den Jugendzentralen betreuen sie junge Leute, erarbeiten Konzepte und befähigen Ehrenamtliche für die Jugendarbeit vor Ort. Zudem beraten und unterstützen sie Kirchengemeinden bei der Jugend- und Konfirmandenarbeit.

„Gerade in Corona-Zeiten haben sich viele gefragt, wie man trotz Kontaktbeschränkungen mit den Konfis arbeiten kann. Eine Möglichkeit ist Actionbound“, sagt Constanze Harant. Die 29-Jährige hat sich im letzten Jahr beim Landesjugendpfarramt fortgebildet und entwickelte mit Ehrenamtlichen, Pfarrerinnen und anderen Kollegen mehrere Actionbounds. Der erste, genannt „Actionbound for Future“, befasste sich mit dem Thema Nachhaltigkeit im Rahmen des Ökumenischen Schöpfungstags in Landau. Harant erstellte ihn mit der Kollegin Susanne Poerschke aus der katholischen Jugendzentrale. „Dafür sollten Jugendliche und Interessierte Orte kennenlernen, an denen man nachhaltig einkaufen kann oder die sich mit Nachhaltigkeit befassen. Der Bound hat die jungen Nutzerinnen dann per GPS beispielsweise zum Unverpackt-Laden, zu beiden Jugendzentralen oder zur Queich geführt, wo sie Aufgaben erfüllen oder Fragen beantworten mussten“, so die Jugendreferentin.

Einen weiteren Actionbound erstellte die Jugendzentrale zum Thema Diakonie. „Im Rahmen der Konfi-Zeit verrichten die Konfis ein sogenanntes Diakonie-Praktikum. Mit dem Bound haben wir die Jugendlichen zu Anlaufstellen für ihr Praktikum geführt, wie die Diakonie oder die Tafel“, erzählt Harant. Das digitale Lernen verbindet die Jugendzentrale stets mit dem Austausch darüber. Bei jedem Folgetreffen fragen die Referenten die Jugendlichen, was sie neu erfahren haben. „Die App ist immer ein spielerischer, didaktischer Einstieg ins Thema, das wir danach mit den Konfirmanden oder Teilnehmerinnen besprechen“.

Zudem stärkt der Actionbound die Beteiligung der Jugendlichen. Tobias Haack lernte das digitale Tool bereits im Studium kennen und benutzt es selbst. Während der Corona-Zeit 2020 setzte er ein selbst kreiertes Actionbound zum ersten Mal als „Pfingst-Zeltlager-Ersatz“ für die Jugendlichen ein, die eigentlich an der Freizeit teilgenommen hätten. Das Zeltlager-Programm wurde über die App implementiert: „Morgens gab es den Morgenimpuls, dann Bibelarbeit, ein Tages-Highlight bis hin zum Geländespiel. Die Einheiten wurden immer erst zu einer gewissen Uhrzeit freigeschaltet und mit analogen Bastelmaterialien kombiniert, die wir den Jugendlichen vorher an die Haustür gebracht hatten“, erzählt der Jugendreferent. „Lösungen, Ergebnisse oder Feedback geben die Jugendlichen dann als Text oder Bild in Actionbound ein“, so Haack.
Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppe beachten

Der Storytelling-Actionbound, den der 26-Jährige mit einer Bad Bergzaberner Pfarrerin für die Konfis in der Weihnachtszeit entwickelte, lud auch dazu ein, sich zu beteiligen. „Nach einem kurzen Impuls konnte man eine von fünf Rollen in der Weihnachtsgeschichte übernehmen. Die Mitspielerinnen und Mitspieler wurden beispielsweise Sternendeuter, mussten typische Aufgaben erfüllen und konnten ihre Erfahrungen über die App mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern teilen“, erzählt Haack.

Beide Jugendreferenten haben bei der Actionbound-Nutzung mit Jugendlichen auch Grenzen der Nutzung kennengelernt: „Es gibt eine große Hemmnis, Selfies oder Fotos von Personen in der App einzugeben. Bei Text oder Fotos von Gegenständen haben die Nutzerinnen und Nutzer keine Bedenken“, sagen sie. Haack hat beobachtet, dass sich die 16- bis 18-Jährigen schneller auf der App-Oberfläche zurechtfänden als jüngere Jugendliche. Sein Tipp: „Man sollte lieber niederschwellige Actionbound-Spiele konzipieren: wenige Fragen, keine Fremdwörter, keine theologischen Wörter“, empfiehlt er. Zudem sollte man das Spiel, das man für andere konzipiert, selbst durchspielen und es von anderen testen lassen. Harant pflichtet ihm bei: „Wenn man ein Bound mit mehreren entwickelt, wird er besser. Durch das Testen kennen wir auch die technischen Grenzen, etwa dass die GPS-Ortung bei jüngeren Jugendlichen abgeschaltet oder die Handyzeit begrenzt war“, rät sie. Probieren geht sowieso über Studieren: Demnächst sollen Landauer Konfirmandinnen und Konfirmanden selbst ein Actionbound entwickeln.

Hintergrund: Wer Actionbound-Spiele nutzen möchte, lädt sich die kostenlose Smartphone-App „Actionbound“ herunter und sucht dort nach Orten, Themen oder konkreten Bounds.

Fortbildung zum Thema Storytelling mit der Actionbound-App bietet die Evangelische Jugend am 14. September 2021 an. Infos und Anmeldung unter https://www.ejpfalz.de/veranstaltungen/fortbildungen/494-actionbound-2

„Actionbound for Future“ der Evangelische Jugendzentrale Landau unter https://actionbound.com/bound/ABforFuture

06.02.2021

Onlineveranstaltung zum Thema „Zu viele Einzelfälle – Über die Problematik rassistischer und rechtsextremer Haltungen in der Polizei“

Forum Katholische Akademie Speyer lädt am 9. Februar zu Vortrag und Diskussion mit Prof. Christoph Kopke ein

Speyer – Zu einer kostenfreien Online-Veranstaltung zum Thema „Zu viele Einzelfälle – Über die Problematik rassistischer und rechtsextremer Haltungen in der Polizei“ lädt die Katholische Erwachsenenbildung Bistum Speyer am Dienstag, dem 9. Februar, von 19.30 bis 21 Uhr ein.

Referent Christoph Kopke, Professor für Politikwissenschaft und Soziologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, wird sich in seinem Vortrag unter anderem mit den Fragen „Was macht ras­sistische und extremistische Haltungen in den Sicherheits­behörden so besonders problematisch? Spielen die hohen Belastungen eine Rolle, denen Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt sind? Welche Maß­nahmen lassen sich ergreifen, um den zuletzt gehäuft be­kannt gewordenen Vorfällen entgegenzuwirken?“ befassen.

Anmeldungen zu der Online-Veranstaltung bei:
Katholische Erwachsenenbildung Bistum Speyer
E-Mail: keb@bistum-speyer.de
Tel. 06232 / 102-180

Bistum Speyer
06.02.2021

Digitaler Stammtisch für „Entdecker*innen“

Austausch über neue Formen von Kirche und Glauben in Zeiten der Pandemie – Online-Treffen am 11. Februar

Speyer – „Schon jetzt“, eine ökumenische Initiative im Bistum Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), lädt am Donnerstag, dem 11. Februar, um 18.30 Uhr zu einem digitalen Stammtisch ein.

„Der Stammtisch ist eine ökumenische Austauschplattform für alle, die auf der Suche nach neuen Ausdrucksformen von Kirche sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen von heute den Glauben entdecken können und leben wollen“, erklärt Felix Goldinger, Referent für Missionarische Pastoral im Bistum Speyer, der gemeinsam mit Stefanie Schlenczek, Pfarrerin der Evangelischen Kirche der Pfalz und beim Missionarisch-Ökumenischen Dienst (MÖD) in Landau tätig, zu dem Stammtisch einlädt. Die Treffen finden regelmäßig jeden Monat statt.
„In unserer digitalen Kneipe erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein lockerer Austausch mit anderen Besuchern über Glauben in Zeiten der Pandemie, Infos zu den Regionalgruppen und ein digitales Abendgebet“, so Felix Goldinger.

Anmeldungen werden erbeten unter: https://schon-jetzt.de/digitaler-stammtisch/

Mehr zum Thema: www.schon-jetzt.de; und www.freshexpressions.de

Bistum Speyer
06.02.2021

Halte.Punkt.Kreuz – Andachten zur Fastenzeit im Dom zu Speyer

Einladung zu Gebet, Besinnung und Musik in der Fastenzeit

Andacht im Speyerer Dom
Foto: © Domkapitel Speyer

Speyer – Ab dem 18. Februar finden im Dom donnerstags um 19:30 Uhr und samstags um 18 Uhr Andachten zur Fastenzeit statt. Das Domkapitel lädt gemeinsam mit der Dommusik unter dem Titel „Halte.Punkt.Kreuz“ zu einem etwa halbstündigen Wortgottesdienst ein. Die Andachten sollen Anlass sein, sich auch und gerade in Pandemie-Zeiten mit dem Leiden und Sterben Jesu auseinanderzusetzen und sich auf Ostern vorzubereiten. „Wir wünschen uns, dass Gebet und Musik den Menschen Hoffnung geben und zeigen, dass auf das Leid die Erlösung folgt“, so Domdekan Dr. Christoph Kohl. Die musikalische Gestaltung übernimmt die Dommusik Speyer. Dabei nehmen die Andachten Bezug auf die im Dom aufgestellten überlebensgroßen Kreuzwegstationen des zeitgenössischen Künstlers Stefan Weyergraf gen. Streit, die bereits in der Fastenzeit 2020 im Dom zu sehen waren.

„In Form und Gestaltung orientieren sich die Andachten zur Fastenzeit an den Adventsandachten, für die wir im vergangenen Dezember sehr viel positive Rückmeldungen bekommen haben“, sagt Kohl. Die liturgische Leitung übernehmen  Mitglieder des Domkapitels und Geistliche der Dompfarrei Pax Christi. Am Ende jeder Andacht steht ein gemeinsames Gebet.

In der ersten Andacht am Donnerstag, 18.02.2021 sind Stücke aus den „Kleinen Geistlichen Concerten“ von Heinrich Schütz (1585-1670) zu hören, die von dem Ehepaar Doris und Martin Steffan gesungen werden. Den Continuo-Part übernehmen Robert Sagasser an der Gambe und Markus Melchiori an der Truhenorgel. Domorganist Markus Eichenlaub spielt an der Hauptorgel die große Fantasie g-Moll, BWV 542 von Johann Sebastian Bach.

Am Samstag, 20.02.2021 gestaltet der weltweit bekannte Countertenor Andreas Scholl gemeinsam mit Mitgliedern des Barockorchesters L‘arpa festante unter der Leitung von Markus Melchiori die Andacht mit der Kantate für Alt-Solo BWV 54 „Widerstehe doch der Sünde“ von Johann Sebastian Bach.

Für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln. Gemeindegesang ist derzeit noch nicht möglich. Zudem muss während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2-, KN95/N95- oder medizinische OP-Maske getragen werden. Eine vorherige Anmeldung für die Andachten ist erforderlich und kann über die Homepage des Doms: www.dom-zu-speyer.de erfolgen. Dort werden auch die Informationen zur musikalischen Gestaltung der weiteren Termine veröffentlicht, sobald diese feststehen.

Programm der ersten beiden Termine von „Halte.Punkt.Kreuz“

  • Donnerstag, 18.02.2021, 19:30 Uhr
  • Heinrich Schütz: aus den „Kleinen Geistlichen Concerten“
  • Doris Steffan, Sopran * Martin Steffan, Tenor * Robert Sagasser, Gambe*
  • Markus Melchiori, Truhenorgel * Markus Eichenlaub, Orgel
  • Samstag, 20.02.2021, 18:00 Uhr
  • Johann Sebastian Bach (1685-1750): „Widerstehe doch der Sünde“ Kantate für Alt-Solo und Streicher, BWV 54
  • Andreas Scholl, Countertenor * Ensemble des Barockorchesters „L´ arpa festante“,
  • Markus Melchiori, Truhenorgel

Bistum Speyer
06.02.2021

Neue Wege und Entwicklungsmöglichkeiten in der Kommunikations- und Medienarbeit

Die Evangelische Kirche der Pfalz hat ab März 2021 einen neuen Presse- und Öffentlichkeitsreferenten.

Speyer (lk)Der Jugendbildungsreferent und Studienleiter der Evangelischen Akademie, Felix Kirschbacher (36 Jahre), wird Nachfolger von Wolfgang Schumacher und Andreas Rummel. Ab dem 1. März leitet er das Öffentlichkeitsreferat und die Pressestelle der pfälzischen Landeskirche.

Kirschbacher sieht sich als „Mischwesen“: Einerseits eng mit Kirche und Theologie verbunden, andererseits als Medienwissenschaftler mit entsprechender Außenperspektive. Die Öffentlichkeitsarbeit sei eine Schnittstelle zwischen Innen und Außen von Kirche. Daher sehe er sich für das neue Amt gut gerüstet.

„In der Evangelischen Kirche der Pfalz müssen neue Wege und Entwicklungsmöglichkeiten in der Kommunikations- und Medienarbeit gesucht werden“, so Felix Kirschbacher. Die Vielfalt der Kirche solle erfahrbar gemacht werden, indem sich möglichst viele daran beteiligen, die frohe Botschaft auf vielen Kanälen zu senden. „Handelt bitte, bevor unsere Botschaft unsichtbar wird!“, zitiert der künftige Pressereferent die Theologin und Publizistin Johanna Haberer. Der Wandel des Kommunikationsbereichs fordere uns als Kirche heraus. Die internen und externen Kommunikationsnetzwerke müssten um Social Media, Kampagnen, Blogs, Streams, Newsletter und Podcasts erweitert werden.

Als Jugendbildungsreferent ist Felix Kirschbacher seit 2017 für das Bildungsprogramm Die Junge Akademie<https://die-junge-akademie.de/> verantwortlich. Für und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet er Themen an den Berührungspunkten von Wirtschaft, Gesellschaft, Ethik und Theologie. Besonders im Fokus stehen dabei Fragen zu Nachhaltigkeit, sozialer Verantwortung und Wirtschaftsethik im Kontext von Globalisierung und Digitalisierung.

Felix Kirschbacher ist als wissenschaftlicher Studienleiter für den Bereich Medien und Digitalisierung zuständig. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich vor allem mit Fragen zur digitalen Transformation in Kirche und Gesellschaft, nachzulesen im Blog Digitales Rauschen<https://digitalesrauschen.org/>.

Nach dem Studium der Filmwissenschaft, Evangelischen Theologie und Romanistik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz war Kirschbacher von 2012 bis 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Universität Mannheim.

Mehr zum Thema:

https://www.eapfalz.dehttps://die-junge-akademie.de

06.02.2021

Diözesanversammlung berät über strukturelle Einsparungen im Bistum

Mitglieder unterstützen Weg der konsequenten Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch – 13 Personen für die Hinzuwahl zur Diözesanversammlung nominiert

Speyer – Die aktuelle Situation zum Thema Missbrauch und Prävention, strukturelle Einsparungen im Bistumshaushalt sowie die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in der Pandemie waren die zentralen Themen bei der zweiten Diözesanversammlung des Bistums Speyer am 30. Januar. Pandemiebedingt fand das Treffen wieder in Form einer Videokonferenz statt. Außerdem verabschiedete das Gremium das Eckpunktepapier Ehrenamt im Bistum und benannte Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl weiterer sechs Mitglieder der Versammlung.

In ihrer Begrüßung bedankte die Vorsitzende der Diözesanversammlung, Gabriele Kemper, sich für das Vertrauen, das ihr durch ihre Wahl entgegengebracht werde, und bekannte: „Es erfüllt mich mit Stolz und Freude, mich in den Dienst dieser Aufgabe zu stellen“. Sie berichtete, dass Vorstand und Hauptausschuss die Arbeit aufgenommen haben. „Wir sind froh und dankbar, dass Sie Ja gesagt haben“, gratulierte Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann Wahl. „Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass unsere Vorsitzende von der Basis einer Pfarrei kommt und von dort den wichtigen Blickwinkel der Kirche als Glaubensgemeinschaft vor Ort mitbringt“, so der Bischof. Er dankte auch allen anderen, die sich in Vorstand, Hauptausschuss und als Mitglied der Diözesanversammlung engagieren.

Der Bischof machte deutlich, dass in dieser „krisenhaften Zeit“ der Pandemie und der schwierigen Situation, in der sich die Kirche angesichts der Missbrauchsfälle und der finanziellen Fragen befinde, die Diözesanversammlung der „synodale Ort“ sei, „wo wir über die Gestaltung der Zukunft des Bistums beraten“. Die Teilnahme der beiden Gäste aus der Landeskirche, Pfarrerin Anja Behrens und Synodalpräsident Hermann Lorenz, würdigte er als wichtiges Zeichen für das „gemeinsame Zeugnis für Christus“ und für die weitere Zusammenarbeit. Die Moderation der Diözesanversammlung lag wie schon bei der ersten Diözesanversammlung im November wieder bei Jutta Schwarzmüller und Andreas Welte.

Sechs weitere Mitglieder werden die Diözesanversammlung verstärken

Bei dem ersten Treffen der Diözesanversammlung im November hatten die Delegierten Vorstand und Mitglieder des Hauptausschusses benannt, die dann durch Briefwahl bestätigt wurden. Da die Satzung die Hinzuwahl von sechs weiteren Mitgliedern vorsieht, schlug die Versammlung jetzt dreizehn weitere Kandidatinnen und Kandidaten vor. Darüber hinaus haben die Delegierten die Möglichkeit, noch bis zum 9. Februar schriftlich weitere Personen zu benennen, wie Dr. Christian Huber, Mitglied im Wahlausschuss, erläuterte. Die eigentlichen Wahlen für die weiteren Mitglieder der Diözesanversammlung finden dann im Nachgang zur Diözesanversammlung als Briefwahl statt. Die Stimmabgabe muss bis zum 28. Februar erfolgen.

Bischof Wiesemann zur Aufarbeitung des Missbrauchs: „Licht in das Dunkel bringen“

Ein zentraler Beratungspunkt der Diözesanversammlung war die aktuelle Situation zum Thema Missbrauch und Prävention im Bistum. Bischof Wiesemann nannte die Aufarbeitung eine „sehr wichtige Aufgabe, der wir uns mit aller Ehrlichkeit und Offenheit stellen werden“. Er dankte den Missbrauchsbeauftragten für ihr Engagement: „Damit sich Betroffene öffnen, brauchte es zunächst einen geschützten Raum des Vertrauens.“ Die Aufarbeitung habe nun eine stärker öffentliche Dimension und erfordere auch ein höheres Maß an Unabhängigkeit. Dabei stelle sich die Frage nach verbindlichen Kriterien und Standards. Wiesemann wies darauf hin, dass die Deutsche Bischofskonferenz und der unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam solche Kriterien und Standards erarbeitet haben.

Der Bischof berichtete von seinem persönlichen Lernweg und betonte, dass ihm in Gesprächen mit Betroffenen „die Dimension des erlittenen Leids und Unrechts immer tiefer aufgegangen“ sei. Daraus resultiert für ihn das klare Ziel, „möglichst viel Licht ins Dunkel zu bringen“ und sich auch „den dahinter liegenden Fragen zum Beispiel nach Macht, Partizipation und der Rolle von Frauen in der Kirche“ zu stellen. Erneut bekannte sich Wiesemann klar zum Synodalen Weg.

Das Bistum wird im ersten Quartal einen Betroffenenbeirat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission einsetzen. Als Mitglieder für die Aufarbeitungskommission stehen fest: Bernhard Scholten (ehemaliger Abteilungsleiter im rheinland-pfälzischen Sozialministerium), Anne Sandhöfer (Vizepräsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts a.D.), Mareike Ott (Organisation „Wildwasser“ und Notruf Ludwigshafen) und Dr. Karl Kunzmann (Vertreter des Katholikenrats im Bistum Speyer). Hinzu kommen zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats sowie ein weiteres Mitglied, das durch das Bistum benannt wird. Insgesamt werden der unabhängigen Aufarbeitungskommission sieben Personen angehören.

Große Hoffnung setzt Bischof Wiesemann auf die diözesanweite Initiative „Sicherer Ort Kirche“, die mit einer Auftaktveranstaltung am 16. Januar gestartet wurde. Sie dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch. Einrichtungen, Verbände und Pfarreien des Bistums werden institutionelle Schutzkonzepte entwickeln, die einen Kulturwandel zu mehr Wachsamkeit und Achtsamkeit bewirken sollen. Generalvikar Andreas Sturm betonte den Zusammenhang von Aufarbeitung und Prävention: „Wir wollen aus den Erfahrungen der Betroffenen lernen, wie wir Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene wirksamer schützen können.“ Zugleich warb er für eine differenzierte Betrachtung: „Nicht jeder, der beschuldigt wird, ist auch ein Täter.“

Von den Austauschtreffen, zu denen sich Seelsorgerinnen und Seelsorger nach der Veröffentlichung des Pilger-Interviews zusammengefunden hatten, berichtete Klaus Scheunig. „Die Schockstarre darf uns nicht lähmen, auch wenn uns der Missbrauch jetzt ganz nah gekommen ist und Menschen und Orte betrifft, die wir alle kennen.“ Der erste Schritt der Prävention sei das Miteinander Sprechen. „Indem wir dem Unsagbaren Worte geben, überwinden wir die eigene Blindheit und lernen, noch wachsamer zu werden“, so Scheunig. Aufarbeitung und Prävention zusammen zu denken – den „Rückblick in die Vergangenheit und den visionären Ausblick in die Zukunft“ – sei „fundamental wichtig“.

In der Aussprache artikulierten die Mitglieder der Diözesanversammlung tiefe Betroffenheit, aber auch die klare Zustimmung zur Haltung der Offenheit und Transparenz. Angeregt wurde, auch den geistlichen Missbrauch in den Blick zu nehmen und die Sprachfähigkeit zum Thema Missbrauch auf allen Ebenen zu stärken. Betont wurde der Zusammenhang mit dem Synodalen Weg: „Er muss zu sichtbaren Reformen führen. Nur darüber zu reden, ist zu wenig“, machte ein Teilnehmer seine Erwartungen deutlich. Auch berge der Missbrauch durch Geistliche und hochrangige Kirchenvertreter die Gefahr, bei manchen Menschen eine Glaubenskrise auszulösen. „Wir müssen eine andere Kultur entwickeln, wie wir miteinander umgehen“, fasste Generalvikar Sturm die Diskussion zusammen.

Öffentliche Gottesdienste in der Pandemie?

Generalvikar Sturm erläuterte der Diözesanversammlung die getroffenen Entscheidungen der Bistumsleitung zur Feier von öffentlichen Gottesdiensten in der Pandemie. Er erinnerte an die hohen Inzidenzzahlen entlang des Rheins vor Weihnachten. Mit der seit dem 10. Januar gültigen Regelungen versuche man, der Unterschiedlichkeit der Situation in den einzelnen Pfarreien gerecht zu werden, auch hinsichtlich der Frage, ob genügend Ehrenamtliche für Helferdienste gewonnen werden können. Generalvikar Sturm brachte seinen Respekt für verantwortlich getroffene Entscheidungen in den Pfarreien zum Ausdruck. Bischof Wiesemann nannte die Religionsausübung ein sehr hohes Gut, gerade in der Krise. „Gleichzeitig entbindet uns die Religionsfreiheit jedoch nicht davon, verantwortlich zu handeln“, so der Bischof.

Diözesanversammlung steht vor Frage nach strukturellen Einsparungen

Die Ergebnisse der Umfrage zu künftigen Schwerpunktsetzungen des Bistums stellte Generalvikar Andreas Sturm vor. Beteiligt hatten sich 87 von 107 Mitgliedern der Diözesanversammlung. Die meisten Nennungen erhielt das pastorale Personal, gefolgt vom Caritasverband, den Schlüsselzuweisungen für die Kirchengemeinden, der Öffentlichkeitsarbeit und den Kindertagesstätten. „Da der Visionsprozess noch bis zum Herbst 2021 läuft, kann man zur Schwerpunktsetzung für das Bistum noch nichts sagen“, machte Generalvikar Sturm deutlich. Gleichzeitig müsse aber jetzt schon gespart werden und es sei nicht mehr möglich, dies im „Rasenmäherverfahren“ zu leisten.

Generalvikar Sturm stellte die weiteren Schritte auf dem Weg zu strukturellen Einsparungen vor. Im Februar sollen die Vorschläge mit den Fachabteilungen des Bischöflichen Ordinariats, der Mitarbeitervertretung und in weiteren Gruppen und Gremien beraten werden. Für 16. April ist eine weitere Sitzung der Diözesanversammlung geplant, die dann Voten abgeben soll. „Dabei geht es um die Frage, welche Aufgabenbereiche gestärkt und welche Arbeitsbereiche reduziert oder aufgegeben werden sollen“, kündigte Sturm an. Dabei dürfe es keine Denkverbote geben. Ende April sollen Sparbeschlüsse in Höhe von vier Prozent (6,4 Millionen Euro) gefasst werden, die für den Bistumshaushalt 2022 wirksam werden. Bis März 2022 sind weitere Beratungen durch die Diözesanversammlung und Sparbeschlüsse durch den Allgemeinen Geistlichen Rat für die Haushalte des Jahres 2023 und der folgenden Jahre in Höhe von weiteren 11 Prozent geplant. Das Ziel für strukturelle Einsparungen gab Generalvikar Sturm mit insgesamt 15 Prozent (rund 24 Millionen Euro) an. „Zukünftige Haushalte müssen ohne Entnahme aus Rücklagen aufgestellt werden und gleichzeitig Raum für visionäres Arbeiten eröffnen“, so der Generalvikar.

Als erste Ideen für strukturelle Einsparungen brachte Sturm die Schließung des Übernachtungshausbetriebs auf Maria Rosenberg und die Schließung der Familienbildungsstätte Pirmasens in die Diskussion. Die Bibliothek des Priesterseminars könne mit der Bibliothek der Protestantischen Landeskirche zusammengeführt werden. Zugleich nannte er die Aufgabe und Veräußerung von rund 100 Nebenkirchen in den Pfarreien bis zum Jahr 2029 sowie die Begrenzung des Trägeranteils für die katholischen Kindertagesstätten von derzeit 21 Millionen auf höchstens 5 Millionen bis zum Jahr 2024 als Möglichkeiten für strukturelle Einsparungen. Auch die Bezuschussung für die Stiftung Heilsbach, die Vermögensstrukturen der Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen sowie die Arbeitsabläufe in den Regionalverwaltungen seien zu prüfen. „Das alles sind Vorschläge. Es sind noch keine Vorentscheidungen getroffen. Es bedeutet auch keine mangelnde Wertschätzung für die geleistete Arbeit in den betroffenen Bereichen“, betonte Andreas Sturm.

Generalvikar Sturm informierte, dass das Bistum aus der Mitträgerschaft für das Bayerische Pilgerbüro aussteigt und Gespräche zur Zukunft der Katholischen Hochschule Mainz führt. Auch die Frage nach einer geeigneten Trägerstruktur für die katholischen Kindertagesstätten werde geprüft. Mit dem Zentrum für angewandte Pastoralforschung in Bochum startet das Bistum Speyer ein Projekt zum Thema Qualität und Effektivität in der Seelsorge.

Die Mitglieder der Diözesanversammlung regten an, auch überdiözesane Verpflichtungen auf den Prüfstand zu stellen und nach ökumenisch abgestimmten Lösungen zu suchen. Bei größeren Änderungen der Schlüsselzuweisungen an die Pfarreien soll stärker informiert werden. Auch zu den vorgelegten Sparvorschlägen wurden von den Mitgliedern mehr Zahlen und Daten erbeten. Sie werden in Form eines Dossiers zur Verfügung gestellt. Aus den Reihen der Mitglieder wurde die Abgabe von Nebenkirchen an andere christliche Konfessionen und die Gründung eines ökumenischen Trägers für die Kindertagesstätten analog zum Ökumenischen Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.

Diözesanversammlung beschließt sieben Eckpunkte zum Ehrenamt im Bistum Speyer

Der Leiter Hauptabteilung Seelsorge, Domkapitular Franz Vogelgesang, stellte das neue Eckpunkte-Papier zum Ehrenamt im Bistum Speyer vor und gab einen Rückblick auf die Entwicklungsgeschichte. „Die Ergebnisse, die wir heute präsentieren, sind das Ergebnis eines langen Weges, betonte Domkapitular Vogelgesang. Das Papier, das von der Versammlung einstimmig verabschiedet wurde, trägt den Titel „Begeistert und berufen – befähigt und begleitet – Eckpunkte für das Zusammenwirken von haupt- und ehrenamtlich Engagierten im Bistum Speyer“. Es beschreibt mit den sieben Begriffen Vielfalt, Charismenorientierung, Wertschätzung, Verantwortung, Qualifikation, Freiwilligkeit sowie Rechte & Pflichten die Grundsätze, die den Rahmen für ehrenamtliches Engagement und die Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamtlichen im Bistum setzen.

In Anlehnung an das Papier wurden alle Informationen zum Thema Ehrenamt in einer neu gestalteten Homepage gebündelt. Sieben ehrenamtlich Engagierte aus dem Bistum stehen mit ihren Gesichtern und persönlichen Statements für die einzelnen Eckpunkte. „Für alle, denen das Ehrenamt am Herzen liegt, ist heute ein besonderer Tag“, erklärte Dr. Gabriele Dressing, die die Arbeitsgruppe Ehrenamt geleitet und an der Konzeption der Homepage maßgeblich mitgearbeitet hatte. „Wir wünschen uns, dass das Ehrenamt überall mitgedacht wird. Nur mit dem Ehrenamt hat Kirche eine Zukunft“, betonte Dressing. Vorschläge, nach welchen Kriterien zum Beispiel ein Kostenmanagement gestaltet werden kann, stellte der Geschäftsführer der Hauptabteilung Seelsorge, Georg Unland, der Diözesanversammlung vor. „Wir wollen eine einfache und übersichtliche Regelung im Bistum, die transparent und praktikabel ist“, erläuterte er.

Bischof: „Habe wie alle Menschen Grenzen dessen, was ich an Belastungen tragen kann“

Zum Abschluss der Diözesanversammlung würdigte Bischof Wiesemann das gute Miteinander in den Beratungen und machte den Mitgliedern noch eine persönliche Mitteilung:

„Ich bin schon seit einiger Zeit in einer gesundheitlich etwas angeschlagenen Verfassung. Die letzten Monate waren sehr kräftezehrend für mich. Ich bin immer wieder an die Grenzen meiner persönlichen Belastbarkeit gestoßen. Ich bin Ihr Bischof, doch ich habe wie alle Menschen meine persönlichen Stärken, Schwächen und auch Grenzen dessen, was ich an Belastungen tragen und ertragen kann.

Ich habe mich daher auf ärztlichen Rat hin dazu entschieden, die nächsten zwei Monate eine persönliche Auszeit zu nehmen. Ich werde mich an einen ruhigen Ort außerhalb der Diözese begeben. Dort will ich versuchen – auch mit ärztlicher Unterstützung – wieder zu Kräften zu kommen und mich etwas zu regenerieren. Die Vertretung in der Leitung des Bistums übernimmt mein Generalvikar Andreas Sturm, die anfallenden bischöflichen Amtshandlungen Weihbischof Otto Georgens. Mit ihnen werde ich auch in den nächsten Wochen in persönlicher Verbindung stehen, um auch in dieser Zeit ihnen allen und dem Bistum verbunden zu bleiben. Ich bitte Sie von Herzen, den Generalvikar und den Weihbischof bei den Aufgaben der nächsten Wochen nach Kräften zu unterstützen.

Und bitte machen Sie sich um mich nicht allzu viele Sorgen. Wir Westfalen haben ein robustes Naturell. Ich spüre, dass ich tief drinnen die Kraft habe, auch mit dieser Krise konstruktiv umzugehen. Nur brauche ich jetzt etwas Zeit, um die Quellen dieser Kraft wieder freizulegen.

Wir werden uns bald wiedersehen. Schließen Sie mich in Ihr Gebet ein. Bis dahin seien Sie behütet und gesegnet!“

Nächste Sitzung der Diözesanversammlung am 16. April

Die nächste Sitzung der Diözesanversammlung findet am 16. April um 17 Uhr statt, wieder in digitaler Form. Ein Schwerpunkt wird die Diskussion der Vorschläge für strukturelle Einsparungen sein.

Weitere Informationen zur Diözesanversammlung:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/aufbau/raetekommissionen/dioezesanversammlung/

Weitere Informationen zu Missbrauch und Prävention:

https://www.bistum-speyer.de/rat-und-hilfe/hilfe-bei-sexuellem-missbrauch/?print=194%2529

Weitere Informationen zum Ehrenamt:

https://www.bistum-speyer.de/mitarbeit/ehrenamtliches-engagement/

Bistum Speyer
06.02.2021

Umfrage zum Seelsorgekonzept

Bistum Speyer startet Fragebogenaktion zur Evaluierung von „Der Geist ist es, der lebendig macht“

Speyer – Das Bistum Speyer startet im Februar eine Online-Umfrage in den Pfarreien zur Evaluation des Seelsorgekonzepts „Der Geist ist es, der lebendig macht“. Es ist gut fünf Jahre her, dass nach mehrjährigen Beratungen durch das Diözesane Forum im September 2015 der Prozess „Gemeindepastoral 2015“ abgeschlossen, ein neues Seelsorgekonzept und eine neue Pfarreistruktur auf den Weg gebracht wurden. Anfang des Jahres 2016 wurden die bis dahin bestehenden 346 Pfarrgemeinden zu 70 neuen Pfarreien zusammengeführt. Das Konzept „Der Geist ist es, der lebendig macht“ ist seit dem Ersten Advent 2015 in Kraft.

„Es ist Zeit, das Konzept auf den Prüfstand zu stellen“, erklärt Thomas Kiefer, Leiter der Abteilung Seelsorge in Pfarrei und Lebensräumen im Bischöflichen Ordinariat. „Es geht sozusagen um einen Abgleich der Grundideen des Konzeptes mit der Realität in den Pfarreien.“ Mit einem Online-Fragebogen, der von Fachreferentinnen und -referenten der Seelsorge-Abteilung zusammen mit Prof. Bernhard Spielberg vom Lehrstuhl für Pastoraltheologie in Freiburg entwickelt wurde, soll überprüft werden, ob und an welchen Stellen das Seelsorgekonzept der Diözese fortgeschrieben werden muss.
„Die jetzt geplante Untersuchung ist auch ein Ergebnis der Visitationen, die in den vergangenen Jahren in den Pfarreien stattgefunden haben und die Evaluierung geschieht im Auftrag von Bischof Wiesemann“, begründet Kiefer das neue Projekt.

Gegliedert in sechs Themenfelder wird unter anderem nach den Seelsorgeangeboten vor Ort, dem Nutzen und Umsetzung des Konzeptes und dem Stand der jeweiligen pastoralen Konzepte in den Pfarreien gefragt. Zur Evaluierung gehören außerdem Fragen danach wie die Pfarreien die Unterstützung durch die verschiedenen Beratungs-, Begleitungs- und Coaching Angebote der Fachabteilungen im Bischöflichen Ordinariat bewerten oder wie sie die neue Pfarreistruktur erleben. Weitere Fragen beziehen sich auf die Rollenverteilung in den Pfarreiteams, die Zusammenarbeit zwischen haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit der Verwaltung. Da auch der „Leitfaden für das ökumenische Miteinander“, den Bistum und Landeskirche 2015 ebenfalls in Kraft gesetzt hatten, Bestandteil des Seelsorgekonzeptes ist, beziehen sich einige Fragen darauf und das Thema Ökumene allgemein.

„Die Einladung zum Ausfüllen des digitalen Fragebogens richtet sich an alle Pastoralteams, an die Mitglieder der Diözesanversammlung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarrbüros und in den Regionalverwaltungen, an die Mitglieder in den pfarrlichen Gremien sowie an weitere ehrenamtlich Engagierte in den Pfarreien“, sagt Thomas Kiefer.

Die Ergebnisse der anonymen Umfrage werden von einem Team des Bistums gemeinsam mit Mitarbeitern der Universität Freiburg ausgewertet. „Nach dieser quantitativen Abfrage wird dann in einem zweiten Schritt eine qualitative Untersuchung per Telefoninterview mit Gruppen und einzelnen Mitarbeitern erfolgen“, erklärt der Abteilungsleiter. Geplant ist, das Gesamtergebnis der Befragung im Herbst 2021 zu veröffentlichen und in der danach tagenden Diözesanversammlung zu diskutieren.

Ansprechpartner für die Umfrage:
Dr. Thomas Kiefer
Tel: 06232 102 427
E-Mail: pfarrei-lebensraeume@bistum-speyer.de

Bistum Speyer
05.02.2021

„Den Wert von Zusammenhalt und Solidarität neu entdecken“

Bischof Wiesemann ruft zum Vertrauen in der Corona-Krise auf – Ausblick auf wichtige Themen im Jahr 2021 bei Pressekonferenz des Bistums

Der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann ruft dazu auf, in der Corona-Krise den Wert von Vertrauen, Zusammenhalt und Solidarität neu zu entdecken. Bei einer Pressekonferenz des Bistums betonte er: „Auf Misstrauen ist keine Gesellschaft aufzubauen. In gesellschaftliche Debatten herrschen immer häufiger ein Ton der Gereiztheit und die Tendenz, jemand, der eine andere Überzeugung vertritt, zu diffamieren und ihm fragwürdige Motive zu unterstellen. Stattdessen brauchen wir eine Kultur des Zuhörens, der sachlichen Prüfung von Argumenten und des kontroversen, aber niemals feindlichen Ringens um die bestmögliche Lösung.“

In Gesprächen erlebten die Seelsorgerinnen und Seelsorger derzeit viele Ängste, diffuse Verunsicherungen, Stress in den Familien, Isolation und Vereinsamung. Die Schließung von Schulen und Kindergärten habe dazu geführt, dass berufstätige Eltern sich plötzlich in der prekären Situation der Unvereinbarkeit von Kinderbetreuung und Homeschooling und den Erfordernissen ihres Arbeitsplatzes wiedergefunden haben. „Corona zeigt wie unter einem Brennglas, unter welchem Druck unsere Gesellschaft steht und wie sehr das Erstarken der politischen Ränder dazu führt, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt bröckelt.“ Bischof Wiesemann wirbt für mehr Zusammenhalt und Solidarität, auch im globalen Maßstab. „Ohne eine weltumspannende Solidarität vor allem mit den ärmeren Ländern kann eine gute Zukunft in Gerechtigkeit und Frieden nicht verwirklicht werden“, so Wiesemann.

Im Jahr 2021 wird es halbtägige Pastoralbesuche in allen 70 Pfarreien geben, die von Bischof Wiesemann, Weihbischof Georgens, Generalvikar Sturm, Domkapitular Vogelgesang und Ordinariatsdirektorin Lambrich durchgeführt werden. „Diese sollen dem Hören dienen, was die Pfarreien und Gemeinden und ihre Haupt- und Ehrenamtlichen in der Corona-Pandemie bewegt“, so Wiesemann. Neben einem Gottesdienst und einer Begegnung mit Pastoralteam und den Vorständen der pfarrlichen Gremien soll es in jeder Pfarrei eine „Begegnung im Sozialraum“ geben.

Unabhängige Aufarbeitung des Missbrauchs zählt zu den Schwerpunkten

Das Missbrauchsgeschehen im Kinderheim in der Engelsgasse wie auch in anderen Einrichtungen habe das gesamte Bistum wie auch die Mitarbeitenden schwer erschüttert, berichtete Bischof Wiesemann bei der Pressekonferenz. Inzwischen haben sich mehrere Betroffene gemeldet, die bereit sind, ihre Erfahrungen in einen Betroffenenbeirat einzubringen. Er hat die Aufgabe, Erfahrungen zu bündeln, die Aufarbeitung im Bistum kritisch zu begleiten und Hinweise für eine Verbesserung der Präventionsmaßnahmen zu geben.

Zusätzlich zum Betroffenenbeirat soll auch die unabhängige Aufarbeitungskommission im ersten Quartal mit ihrer Arbeit beginnen. Bisher wurden als Mitglieder der unabhängigen Aufarbeitungskommission benannt: Bernhard Scholten (ehemaliger Abteilungsleiter im rheinland-pfälzischen Sozialministerium), Anne Sandhöfer (Vizepräsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts a.D.) und Mareike Ott (Organisation „Wildwasser“ und Notruf Ludwigshafen). Hinzu kommen zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats, sowie je ein Mitglied, das durch das Bistum und den Katholikenrat des Bistums benannt wird. Insgesamt werden der unabhängigen Aufarbeitungskommission sieben Personen angehören. „Die Aufgabe der unabhängigen Aufarbeitungskommission wird sein, die Missbrauchsfälle in der Diözese noch einmal genau anzuschauen, und das auch hinsichtlich der Frage, ob auf Missbrauchsvorwürfe oder Missbrauchsfälle von Seiten der Diözese verantwortlich reagiert wurde“, erläuterte der Bischof. Zur Klärung dieser Frage benötige das Bistum auch weitere Hilfe von außen, zum Beispiel durch ein sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut oder eine Anwaltskanzlei, die sich auf Fragen der Aufarbeitung spezialisiert hat.

Kommissionsmitglied Bernhard Scholten betonte die Notwendigkeit, den Betroffenen zu glauben und Räume zum Sprechen zu schaffen. Er machte sich für eine Offenlegung der Missbrauchsstrukturen und einen Kulturwandel durch konsequente Aufarbeitung und Prävention stark.

Bischof Wiesemann betonte, dass ihm in Gesprächen mit Betroffenen „die Dimension des erlittenen Leids und Unrechts immer tiefer aufgegangen“ sei. Daraus resultiert für ihn eine entschlossene Haltung: „Nur wenn sich das Bistum den dunklen Seiten der Vergangenheit ehrlich stellt, ist es Kirche im Sinne Jesu: eine Kirche, die Unrecht – auch in den eigenen Reihen – beim Namen nennt und sich konsequent auf die Seite der Betroffenen stellt.“

Diözesanweite Initiative „Sicherer Ort Kirche“ soll Prävention stärken

Das Bistum Speyer hat mit einer digitalen Auftaktveranstaltung am 16. Januar die diözesanweite Initiative „Sicherer Ort Kirche“ gestartet. Sie dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch. Einrichtungen, Verbände und Pfarreien des Bistums werden institutionelle Schutzkonzepte entwickeln, die einen Kulturwandel zu mehr Wachsamkeit und Achtsamkeit bewirken sollen. Das Bistum hat dazu eine Arbeitshilfe entwickelt, bestehend aus acht Heften. Sie leitet Einrichtungen, Verbände und Pfarreien an, ihr eigenes Schutzkonzept zu entwickeln. In den Heften geht es unter anderem um Schutz- und Risikofaktoren, Personalentwicklung, Verhaltensregeln, Beschwerdewege, Qualitätsmanagement und Interventionsmaßnahmen. Die Hefte können beim Bistum Speyer bestellt werden, stehen in digitaler Form aber auch auf der Internetseite des Bistums online zur Verfügung.

Der Visionsprozess als Orientierung auf dem Weg in die Zukunft

Bei der Diözesanversammlung im November 2020 wurde ein erster Entwurf der Vision für das Bistum Speyer vorgestellt. Mit der Vorstellung des Entwurfes habe die zweite Etappe des Visionsprozesses begonnen, die als „Resonanz-Phase“ angelegt sei, erläuterte Generalvikar Andreas Sturm. Alle Interessierten seien jetzt zu Rückmeldungen eingeladen. Dazu gebe es einen digitalen Resonanzraum. Auch über Videokonferenzen für kleine Gruppen, den Segensort-Messenger oder Resonanzveranstaltungen von Gruppen, Pfarreien, Verbänden, Schulklassen und anderen Einrichtungen können Rückmeldungen eingebracht werden. Das Bistum bietet zudem ein Materialpaket an, dass für die Resonanzphase zusammengestellt wurde und in den nächsten Tagen an alle verschickt wird, die sich bisher beteiligt haben. Darin sind Vorschläge zu finden, wie man als Gruppe eine Resonanz abgeben kann. Im Herbst 2021 soll der Prozess zu einem Ende kommen und eine fertige Vision für das Bistum im Rahmen der Diözesanversammlung vorgestellt werden.

Setzen pastoraler Schwerpunkte

Im Blick auf die rückläufigen finanziellen Mittel steht das Bistum nach Aussage von Generalvikar Sturm vor der Notwendigkeit, pastorale Schwerpunkte zu setzen. Corona habe die Probleme verschärft und beschleunigt. Aber Corona sei nicht der Auslöser, sondern „eher eine Art Brandbeschleuniger“. Das Bistum plant, für das Haushaltsjahr 2022 4 Prozent und für das Haushaltsjahr 2023 11 Prozent einzusparen. Das entspricht in Summe 24 Millionen Euro.

Im November habe das Bistum Speyer unter den Mitgliedern der Diözesanversammlung eine Umfrage gemacht, wofür das Bistum seine Kraft und Finanzen künftig einsetzen soll. Die Mitglieder waren aufgefordert, aus allen Arbeitsbereichen des Bistums zehn Arbeitsbereiche auszuwählen, die aus ihrer Sicht besonders wichtig sind, damit die Kirche von Speyer ihrer Vision und ihrem Auftrag gerecht wird. Das Ergebnis aus den Rückmeldungen werde bei der nächsten Sitzung der Diözesanversammlung Ende Januar vorgestellt und diskutiert. Entscheidungen zu ersten strukturellen Einsparungen des Bistums sollen bis spätestens April dieses Jahres getroffen werden.

Haushalt des Bistums mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 15,7 Millionen Euro

Für den Haushalt 2021 gilt eine Kürzung aller Zuweisungen an die Kirchengemeinden und an andere kirchliche Körperschaften um fünf Prozent. Die Sachkosten im Bereich des Bistums werden um vier Prozent gekürzt. Das teilten Diözesanökonom Peter Schappert und Finanzdirektor Jörg Lang mit.

Das Bistum Speyer plane für das Jahr 2021 Erträge in Höhe von rund 144,5 Millionen und Aufwendungen in Höhe von knapp 161 Millionen Euro. Rund 58 Prozent (68 Millionen Euro) der Finanzmittel fließen in die Pfarreien, davon rund 15 Prozent (17,6 Millionen Euro) in die katholischen Kindertagesstätten. Rund 9,1 Prozent (10,7 Millionen Euro) werden für die Caritas verwendet.

Für Instandhaltungsmaßnahmen an Kirchen, Pfarrhäusern, Pfarrheimen und Kindertagesstätten sind rund 9,2 Millionen Euro eingeplant. „Der prognostizierte Jahresfehlbetrag wird mit rund 15,7 Millionen ausgewiesen“, erklärte Schappert. Zur Finanzierung sollen rund 10,5 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden.

Weitere Informationen zu Missbrauch und Prävention:

https://www.bistum-speyer.de/rat-und-hilfe/hilfe-bei-sexuellem-missbrauch/?print=194%2529

Weitere Informationen zum Visionsprozess:

Home

Weitere Informationen zum Thema Finanzen:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/finanzen/

Bistum Speyer
05.02.2021

Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 3. Februar 2021: Städtisches Förderprogramm „KlimaIMPULS“ verabschiedet / Marstallinnenhof wird umgestaltet 

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Förderprogamm „KlimaIMPULS“ verabschiedet

Mit dem Förderprogramm soll ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Schwetzingen geleistet werden. Das Programm beginnt am 1. März 2021 und hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Mit dem Baustein „MobilitätsIMPULS“ möchte die Stadt den Schwetzinger Bürger/innen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

Die Anschaffung eines E-Lastenrades und der Erwerb einer Jahreskarte ÖPNV/ Rhein-Neckar-Ticket mit maximal je 500 Euro sowie ein Mobilitäts-Bonus bei Stilllegung des PKW in Form eines kostenlosen Rhein-Neckar-Tickets für ein Jahr oder einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro für ein Lastenrad.

Mit dem Baustein „SolarIMPULS“ soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der damit erzeugte lokale Strom gesteigert werden. Hier sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgendes als förderfähig an:

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird mit maximal 1.000 Euro je Anlage gefördert. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Investitionszuschuss von maximal 1.500 Euro. Zudem gibt es einen Zuschuss zu Batteriespeichern in Höhe von maximal 1.500 Euro. Die Neuanschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage (so genannte ‚Balkonkraftwerke‘) wird einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens mit 30% der Anschaffungskosten gefördert.

Auch die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen, um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu analysieren und die Dienstfahrten und den Fuhrpark zu optimieren. Zudem wird die Verwaltung das Solarpotenzial auf öffentlichen Dächern und Fassaden ermitteln und umsetzen.

Die bisher gültigen Förderprogramme „Fassadenbegrünungsmaßnahmen“, „Dachbegrünung“, „Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung“ sowie „Bedarfsgesteuerte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“ liefen zum 31.12.2020 aus und werden eingestellt.

Für die Umsetzung dieses Förderprogramms stehen im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig 90.000 Euro bereit. Für das Jahr 2022 werden 150.000 Euro bereitgestellt.

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Um gegen Ausfälle und Schwankungen im Stromnetz gerüstet zu sein, werden die elektrischen Anlagen im Rathaus, im Bauamt sowie im Ordnungsamt mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Den Auftrag für den Umbau der Stromversorgung und der Stromversorgungsanlage erhält die Firma Thamerus Elektrotechnik GmbH aus Mutterstadt zum Angebotspreis von 309.109,12 Euro.

Stadt gestaltet Pflanzflächen im Marstallinnenhof neu

Die Stadt plant die Umgestaltung und Verschönerung der Pflanzflächen im ehemaligen kurfürstlichen Marstallinnenhof. Die Neugestaltung wird zum einen nötig, da die bisherige Holzfassung der Pflanzbeete in weiten Teilen in marodem Zustand ist und ausgetauscht werden muss. Zum anderen weist die Stahlbetonkonstruktion der darunterliegenden Tiefgarage Schäden auf, die auch die Statik beeinträchtigen könnten. Um generell die Tiefgarage von Gewicht zu entlasten, wird nur ein Teil der Hochbeete wiederhergestellt.

Die weiteren Flächen werden niveaugleich mit den umgebenden Flächen angelegt und mit einem langlebigen Corten-Stahlband eingefasst. Die bestehende parkähnliche Struktur mit Barockarchitektur bleibt erhalten und spiegelt sich auch in der Art der Bepflanzung wider. Die Verwaltung möchte mit der Neugestaltung des Marstallinnenhofs auch den Gedanken des „Urban Gardenings“ aufgreifen. Dazu soll eine neue und größere Fläche als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgarten entstehen. Dazu wurde mit der Business School der Universität Mannheim ein gemeinsames Projekt entwickelt.

Da das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz steht und das Land Baden-Württemberg Eigentümer ist, müssen die Pläne zur Umgestaltung noch mit dem Land und der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt werden.

Integriertes Klimaschutzkonzept: Bauamt berichtet zu ersten Umsetzungsmaßnahmen

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2018 einstimmig das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Dafür wurde ab Juni 2019 eine halbe Personalstelle geschaffen, die bis zum 30.4.2022 vom Projektträger Jülich gefördert wird. Im Bauamt wird diese halbe Personalstelle eingesetzt, um im Bereich Gebäudeenergiemanagement gemäß den Klimaschutzzielen K4 (energetische Optimierung der öffentlichen Infrastruktur mit Einführung eines Energiemanagementsystems) die Energieverbräuche zu ermitteln. Hiermit können Einsparpotenziale in den öffentlichen Gebäuden ermittelt werden, die bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus konnten bereits einige weitere konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Bei den öffentlichen Gebäuden wurde 2019 begonnen, die Gebäudeverbrauchsdaten zu erfassen. Diese sollen bis 2022 digitalisiert werden, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Die öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude wurden vermessen, um die Voraussetzungen für die Bildung von Kennzahlen (zum Beispiel Energieverbräuche pro Quadratmeter) zu schaffen. Auch die Hausmeister wurden für das Energiesparthema sensibilisiert. In verschiedenen Schulen und Turnhallen wurde die Beleuchtung klimafreundlich erneuert. Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016 mit der Umrüstung und Austausch der Leuchtenköpfe auf energiesparende LED Technik begonnen. 2022 werden weitere Stadtteile dazu kommen. Die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks werden turnusmäßig mit klimafreundlicheren Antrieben ausgetauscht. Bei Nutzfahrzeugen wird auf elektrische oder andere klimafreundliche Antriebe geachtet.

Die Jahre 2020 und 2021 werden jedoch bei der Betrachtung der Umsetzung und Erreichung von Klimaschutzzielen und Terminplanungen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie einer besonderen Betrachtung und Bewertung bedürfen.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
  • sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
  • Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Stadt Landau
05.02.2021

Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz geht in die Verlängerung

Stadt gibt noch bis März an Vereine und Privatleute kostenlos Obstgehölze ab/ Jetzt ist die beste Pflanzzeit

Die Stadtgärterinnen Mikaela Zeuner (links) und Heike Otto übergeben die Obstbäume an die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Jutta Sturm und Kleingartenpächter Gerd Fleissig.

Die Stadt Schwetzingen beteiligt sich an der landesweiten Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘. Einen Baum zu pflanzen bedeutet aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff.

Ziel der Klimaschutzaktion ist, in den kommenden Monaten stadtweit rund 1000 neue Bäume anzupflanzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist die Stadt jedoch auf die Mithilfe der Schwetzinger/innen angewiesen, da die städtische Fläche nur für die Neuanpflanzung von circa 200 Bäumen ausreicht. Dafür gibt die Stadt seit Ende des letzten Jahres kostenlos Obstgehölze an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten ab. „Die Aktion kam gut an“, freut sich der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Bereits 350 Bäume haben meine Mitarbeiter/innen bislang an Schwetzinger Bürger/innen ausgegeben. Damit noch möglichst viele der restlichen 450 Bäume gepflanzt werden, läuft unsere Aktion noch bis in den März.“ Hier hofft Kolb nun auch auf die Unterstützung durch die Schwetzinger Vereine. Vereine, die auf ihren Freiflächen und Außengeländen Platz für die Pflanzung der Bäume haben, sollen sich dafür bei der Stadtgärtnerei melden.

Kleingärtnerverein pflanzt 25 Bäume

Diese Chance hat die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Schwetzingen e.V. Jutta Sturm genutzt. Sie bestellte 25 Obstbäume für den Verein. Zehn Bäume sind für Kleingärtner und deren Parzelle reserviert. Einen davon erhält Gartenpächter Gerd Fleissig. Er freut sich über einen jungen Zwetschgenbaum. Die übrigen 15 Bäume wird der Verein auf den Gemeinschaftsflächen pflanzen. Davon haben dann später alle Vereinsmitglieder etwas, ist Sturm überzeugt.

Zur Auswahl stehen verschiedene Sorten an jungen Obstbaumpflanzen, z.B. Apfel, Birne, Zwetschge oder Reineclauden. Wer einen Obstbaum haben möchte, kann im Internet unter www.schwetzingen.de/baum ein Antragsformular ausfüllen. Dort bitte den Wunschbaum und eine Alternative angeben, da von jeder Sorte nur eine gewisse Anzahl zur Verfügung steht. Über die Abgabe entscheidet daher auch die Nachfrage. Schnell sein lohnt sich also, sollte man einen ausdrücklichen Obstsortenwunsch haben.

Die Stadtgärtnerei liefert die Bäume dann bis ans Grundstück. Einpflanzen müssen die Gartenbesitzer den Baum selbst. Die Gärtner leisten aber noch Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung.

„Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen auch teilweise zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen.

Bis März ist die beste Pflanzzeit

Jetzt ist übrigens die beste Pflanzzeit. Wird es ab dem Frühling warm, benötigen die Bäume viel mehr Wasser um gut anwachsen und Wurzeln ausbilden zu können. Die Bäume können in frostfreiem Boden eingepflanzt werden. Bei Frost verwenden die Stadtgärtner einen einfach nachzumachenden Trick: Einfach Rindenmulch auf die zur Pflanzung vorgesehene Stelle im Garten aufbringen – zwei bis drei Tage warten – dann ist der Boden unter dem Rindenmulch frostfrei und kann bepflanzt werden.

Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Februar 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Februar 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 14. Februar 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung über den 31.1.21 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 14.02.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Hockenheim

Die Ausleihrenner des letzten Jahres

Bibliotheksleiter Dieter Reif und seine Mitarbeiterinnen haben die Lesegewohnheiten auf Herz und Nieren geprüft und dabei die Ausleihrenner des Jahres 2020 ermittelt.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Welche Geschichten fesseln die Bürgerinnen und Bürger in Hockenheim? Abenteuer, Krimi oder Liebesroman: Diese Antwort gibt die neue „Ausleihrenner“-Liste der Stadtbibliothek Hockenheim für das letzte Jahr. Sie nennt die Medien aus den einzelnen Bereichen, die im abgelaufenen Jahr die höchsten Ausleihzahlen erreicht haben. Sie bildet auch unter anderem die Grundlage für die Bestandsplanung und den weiteren Auf- oder Ausbau des Medienangebots in der Stadtbibliothek.

Die ersten Plätze der Ausleihrenner

Auf Platz eins steht das Bilderbuch „Olchi-Opas krötigste Abenteuer“ aus der Olchis-Reihe von Erhard Dietl. Dieser Titel wurde stark nachgefragt und 41-mal ausgeliehen. Kein Wunder bei diesem Inhalt: Es ist Abend, die Olchi-Familie möchte Ruhe haben, aber die Olchi-Kinder sind putzmunter. Nicht mal Olchi-Mamas Wiegenlied hilft! Da beginnt Olchi-Opa krötiges Olchi-Garn zu spinnen und erzählt von damals, als er Taucher-Olchi in der Tiefsee war, Astronauten-Olchi im Weltraum oder Seefahrer-Olchi auf dem Ozean. Von so vielen tollen Geschichten werden sogar die Olchi-Kinder müde.

Platz zwei belegt im Jahresbesten-Ranking der Titel „Die Schule der magischen Tiere für Erstleser“ von Margit Auer mit 35 Entleihungen. Dieses Buch richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren. Das ist schon eine tolle Schule in dem Buch. Wer Glück hat, findet hier den besten Freund, den es auf der Welt gibt. Ein magisches Tier. Ein Tier, das sprechen kann.

Auf das Siegertreppchen schaffte es auf Platz drei auch ein Kinderfilm, nämlich aus der aus dem Fernsehen bekannten Reihe „LEGO Ninjago“. Mit 30 Entleihungen war diese Staffel ein Renner und somit selten in der Bibliothek anzutreffen. Enthalten sind hier die Episoden 85 Gib niemals auf, 86 Bei den Drachenjägern, 87 Drachen anlocken, 88 Wie man einen Drachen baut und 89 Vertrauen.

Der meistgelesene Roman taucht auf Platz vier in der Ausleihrenner-Liste auf. Mit starken 24 Ausleihen war Lucinda Rileys „Die Sonnenschwester“ praktisch immer ausgeliehen und nur über Vormerkung zu erhalten. Der sechste Band der Reihe „Die sieben Schwestern“ erzählt folgende Geschichte. Reich, berühmt und bildschön: Das ist Elektra d’Aplièse, die als Model ein glamouröses Leben in New York führt. Doch der Schein trügt – in Wahrheit ist sie eine verzweifelte junge Frau, die im Begriff ist, ihr Leben zu ruinieren. Da taucht eines Tages ihre Großmutter Stella auf, von deren Existenz Elektra nichts wusste. Sie ist ein Adoptivkind und kennt ihre Wurzeln nicht. Als Stella ihr die berührende Lebensgeschichte der jungen Amerikanerin Cecily Huntley-Morgan erzählt, öffnet sich für Elektra die Tür zu einer neuen Welt. Denn Cecily lebte in den 1940-er Jahren auf einer Farm in Afrika – wo einst Elektras Schicksal seinen Anfang nahm.

Auf ebenfalls 24 Entleihungen kommt der beste Film für Erwachsene in diesem Ranking: „A Quiet Place“. Der ab 16 Jahren frei gegebene Film erzählt von einer Welt, die von rätselhaften, scheinbar unverwundbaren Kreaturen eingenommen worden ist, die durch jedes noch so kleine Geräusch angelockt werden und sich auf die Jagd begeben… Lediglich einer einzigen Familie gelang es bisher zu überleben. Der Preis hierfür ist jedoch hoch: Ihr gesamter Alltag ist darauf ausgerichtet, sich vollkommen lautlos zu verhalten, denn das kleinste Geräusch könnte ihr Ende bedeuten…

Die weiteren Plätze

Dicht gefolgt auf Platz sechs findet sich das ausleihstärkste Kinderbuch für Kinder von neun bis 13 Jahre: Jeff Kinneys „Gregs Tagebuch Band 9 – Böse Falle“ brachte es auf 23 Ausleihen in Jahr 2020. Greg trifft es hier ganz hart: Eigentlich hat sich Greg auf entspannte Sommerferien gefreut: Jeden Tag ausschlafen, fernsehen, nichts tun. Doch seine Mutter hat andere Pläne: ein Urlaub mit der ganzen Familie! Im Nu ist das Auto bis unters Dach vollgepackt, und Greg muss sich auf die Rückbank quetschen. Böse Falle – so hat sich Greg seine Ferien nicht vorgestellt! Aber es kommt noch schlimmer!

Mit ebenso 23 Ausleihen schafft es der meist entliehene Tonie in die Ausleihrenner-Liste. Dabei handelt es sich um einen Titel aus der Reiche „Olchi-Detektive“ mit dem Titel „Die Ritter der Popelrunde“. Darin wird Mister Paddock von der Queen zum Ritter geschlagen geschlagen. In diesem Moment wird das wertvolle königliche Schwert von einem schwarzen Ritter gestohlen. Der Dieb fordert den Olchi-Detektiv zu einem Ritterturnier heraus – wer gewinnt, bekommt das Schwert. Mister Paddock verspricht der Königin, das Schwert zurückzuerobern.

Platz acht belegt das bestentliehene Hörbuch der Stadtbibliothek Hockenheim. „Alles Schule! Schulgeschichten vom Raben Socke“ nach Nele Moost. Zu finden ist dieses Hörbuch in der Kinderbibliothek bei den Medien für Sechs bis Neunjährige. Es erzählt den kleinen Zuhörern, dass der Schulanfang eine aufregende Zeit ist mit Einschulungsfeier und Schultüten, dem Schulweg, der neuen Lehrerin und dem Stillsitzen, dem Aufgabenmachen und dem Melden. Und für Socke ist klar: Das schönste Lernen ist das Kennenlernen neuer Freunde.

Mit 20 Ausleihen schafft es der Kinderfilm „Ratatouille“ auf Platz neun. Der Film erzählt die Geschichte von Ratte Remy. Sie ist eine Ratte und lebt in Paris. Remy hat eine große Schwäche für die Haute Cousine und träumt davon ein Starkoch zu werden. Sein Leben würde dann endlich einen Sinn machen. Was kann es Schöneres geben, als den ganzen Tag seiner Leidenschaft nachzugehen? Remy kann zwar gut kochen, doch er hat ein Problem: Kein Küchenchef will eine Ratte in seiner Küche haben.

Auf Rang zehn findet sich das Hörbuch „Die Schule der magischen Tiere – Endlich Ferien – Hörspiel1: Rabbat und Ida“ von Margit Auer mit 19 Entleihungen. Es richtet sich an Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren. Sommer, Strand, Meer! Ida und ihr magischer Fuchs Rabbat freuen sich auf den Urlaub. Doch dann kommt so einiges anders als erwartet. Ein übereifriger Junior-Detektiv, geheimnisvolle Hotel-Diebstähle und ein rotes Gemüse-Rätsel halten Ida und Rabbat auf Trab. Gute Spürnasen sind gefragt – oder ein magischer Fuchs.

Anschaffungen von Kinderbüchern lohnen sich

Die „Ausleihrenner“-Liste zeigt, dass vor allem Kinderbücher beliebt sind. Unter den ersten zehn Plätzen sind sieben Bilderbücher für die Kleinen  zu finden. „Ein deutliches Zeichen, dass Bilderbücher sehr stark frequentiert werden. Daher muss auf ihre Anschaffung ein Schwerpunkt gesetzt werden“, meint Dieter Reif, Leiter der Stadtbibliothek Hockenheim. „Allerdings müssen diese Anschaffungen ausgewogen geschehen, denn auch andere Bereiche der Bibliothek dürfen nicht vergessen werden. Eine Aufgabe, die nicht immer leicht fällt und die viel Wissen verlangt, um das Angebot des Marktes auf der einen Seite sowie den Wünschen der Nutzer auf der anderen Seite. Beidem gerecht zu werden, kommt der Quadratur des Kreises nahe“, so Reif weiter.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Anmeldungen zur Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2021/2022

Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ wird seit vielen Jahren an den Grundschulen der Hartmann-Baumann-Schule, der Hubäcker-Schule und der Pestalozzi-Schule eine Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten. Die Betreuungszeiten der Kernzeit liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der zweiten Unterrichtsstunde sowie nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis maximal 16.30 Uhr.

Die Anmeldeunterlagen dazu werden ab dem Mittwoch, 3. Februar 2021, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim abrufbar sein. Dort stehen sie unter Außerschulische Betreuung – Stadt Hockenheim zum Herunterladen bereit.

Für die Anmeldung zur Kernzeit ist ein Nachweis über die Masernimpfung beizufügen. Dieser muss im Original bei den jeweiligen Schulsekretärinnen vorgelegt werden.

Dabei ist zu beachten, dass das Original des Impfpasses nur bei Neuanmeldungen in den Schulsekretariaten abzugeben ist.

Der Nachweis der Masernimpfung ist Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen. Ebenso verpflichtend ist eine Arbeitgeberbescheinigung des aktuellen Jahres beizufügen. Eine Anmeldung kann erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Anmeldeunterlagen können ausschließlich nur noch in den jeweiligen Schulsekretariaten abgegeben werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Digitales Schaufenster für die Stadt

Wirtschaftsförderer Donald Pape-Rese (l.) und Christian Engel (r.), Leiter Fachbereich Bauen und Wohnen, von der Stadtverwaltung Hockenheim beim Test des neuen Informationsterminals Ecke Obere Hauptstraße/Karlsruher Straße.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Die Stadt Hockenheim steht mit ihren Bürgern und Gästen über vielfältige Kanäle in Kontakt. Neben den klassischen Offline-Kanälen gewinnt die digitale Kommunikation immer mehr an Bedeutung. Das Vorhandensein von speziell ausgewiesenen und zur Verfügung gestellten Informationsstellen kann gerade für Touristen ein weiterer Kanal sein, der zur Informationsvermittlung genutzt werden kann. „Eine großartige Aktion und Bereicherung, welche Hockenheim für seine Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen noch attraktiver gestaltet“, so Oberbürgermeister Marcus Zeitler.

Die Initiative Mobilitätsstadt Hockenheim (msh) engagiert sich ehrenamtlich für die Weiterentwicklung der Stadt Hockenheim. Auf Vorschlag der Initiative stimmte der Gemeinderat der Stadt Hockenheim der Errichtung eines Mobilitätspfades zu, der inzwischen erfolgreich umgesetzt wurde. Als nächstes Projekt regte die Initiative an, ein Informationsterminal für touristische Inhalte zu installieren.

Außerdem hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Infopunkte im öffentlichen Raum zu schaffen, um dem Informationsbedarf der Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger zu den anstehenden Baumaßnahmen in der Oberen Hauptstraße gerecht zu werden.

Um zwischen beiden Anliegen Synergien zu schaffen, nutzt die Verwaltung deshalb ein Informationssystem für beide Anliegen. Installiert werden zwei öffentliche Informationsterminals: Ein Terminal im Bereich der Fortuna-Kreuzung, eines gegenüber des Med-Centers. Berücksichtigt wurden bei der Auswahl der Terminals die Wünsche der msh. Diese waren vor allem, den Info Punkt als Touch Screen zu konzipieren, die Bedienoberfläche frei zu gestalten, die Orientierung in Form von Rubriken zu ermöglichen und tagesaktuelle Informationen zu priorisieren bzw. einen Newsticker einzurichten. Technisch sollte es systemübergreifende Daten-Schnittstellen geben, das Redaktionssystem über Backend laufen, eine mehrsprachige Menüführung möglich sein, eine Statistik zur Datennutzung vorhanden sein und eine App bzw. PWA (Progressive Web App) möglich sein.

Touristisches Angebot hervorheben

Zusätzlich zu den Wünschen der msh hat die Verwaltung in Bezug auf die Informationen zur Baustelle Obere Hauptstraße wichtige Punkte ergänzt. So soll es möglich sein, über das Terminal Umleitungen, den aktuellen Projektstand, Parkmöglichkeiten, eventuell Links zur Müllabfuhr und Kontaktmöglichkeiten abzubilden. Um nach Beendigung der Baustelle die Informationsterminals an andere Orte wie zum Beispiel den Bahnhof versetzen zu können, sollten ortsungebundene Informationsstelen angeschafft werden.

Das bewährte Ingenieurbüro PLANEN + BERATEN hat die Stadtverwaltung bei der Anschaffung der Stelen unterstützt. Die Stele an der Fortuna-Kreuzung ist bereits in Betrieb, die Stele gegenüber des Med-Centers wird noch installiert werden. Auf der Informationsstele können derzeit die digitalen Informationen zur Baustelle in der Oberen Hauptstraße abgerufen werde, die auch auf der städtischen Homepage gepflegt werden.

Erweitert wird das Informationsangebot in den nächsten Monaten noch um touristische Inhalte. Die Verwaltung wird dazu im Gespräch mit der msh eine Struktur für die Informationsdarstellung entwickeln. Im Anschluss wird der technische Dienstleister die Strukturen in das System für die Stele einpflegen. Geplant ist unter anderem, Schnittstellen zu einem touristischen Datenmanagementsystem zu implementieren: Seit Jahren werden zahlreiche Informationen digital eingepflegt, die dann über verschiedene Webseiten oder per App abgerufen werden können. Unter anderem sind hier der Hockenheimer RadRing und der Stadtrundgang „Hockenheim hören“ zu finden. Aber auch Restaurants, Sehenswürdigkeiten oder Freizeitsporteinrichtungen wie der Hockenheimer Waldsportpfad sind hier digital abgebildet. Diese Informationen sollen zukünftig, wie auch Veranstaltungen, auf den neuen Stelen zu finden sein.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Fair und preislich attraktiv

Mit der Auszeichnung „Top Lokalversorger 2021 Strom und Gas“ belegen die Stadtwerke Hockenheim erneut ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei ihren Produkten.
Foto: Informationsdienst Energieverbraucherportal

Die Stadtwerke Hockenheim sind vom Informationsdienst „Energieverbraucherportal“ erneut doppelt ausgezeichnet worden. Sie wurden für ihre Delta-Produkte Strom und Gas erneut zum „Top Lokalversorger“ prämiert. Diese Ehrungen gelten für das Jahr 2021. Der regionale Energieversorger hat sie schon in den Vorjahren erhalten. Sie wurde bereits fünfmal für die Strom- und dreimal für die Gasprodukte der Stadtwerke ausgesprochen.

Die Auszeichnungen für Strom und Gas belegen, dass die Stadtwerke Hockenheim über ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis bei ihren Tarifen verfügen. Neben einem leichten Geldbeutel spielen auch andere Faktoren in die Bewertung ein. Dazu gehören unter anderem ein kundenfreundlicher Service, umweltbewusstes Handeln, Datenschutz und regionales Engagement. Der Energieversorger ist berechtigt, beide Prämierungen ein Jahr lang als Logo bei Anzeigen und anderen Marketingmaßnahmen zu führen.

Bestätigung in schwierigen Corona-Zeiten

„Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung für unsere Strom- und Gasprodukte. Das beweist, dass sich Kunde sein bei uns lohnt, egal ob man in Hockenheim, Reilingen, Neulußheim oder Altlußheim wohnt“, erklären die Werkleiter Martina Wilk und Erhard Metzler. „Die erneuten Auszeichnungen sind eine Bestätigung für unsere Arbeit, vor allem in diesen schwierigen Corona-Zeiten. Sie sind auch für uns eine Herausforderung. Wir bleiben für unsere Kunden am Ball und möchten die Auszeichnungen natürlich auch im nächsten Jahr verteidigen“, ergänzt Markus Link, Abteilungsleiter Vertrieb der Stadtwerke Hockenheim.

Die Prämierung „TOP Lokalversorger“ wird jährlich vom Tarifrechner „Energieverbraucherportal“ an Unternehmen vergeben, die sich durch ein passendes Leistungspaket in ihrer Region hervorheben. Neben günstigen Preisen und fairen Vertragsbedingungen fließen weitere Kriterien, unter anderen Servicequalität, Umweltmanagement sowie soziale Förderung regionaler Belange in die Beurteilung ein. Ausgezeichnet werden Unternehmen wie die Stadtwerke Hockenheim, die auf den ersten drei Plätzen im regionalen Versorgungsgebiet im Ranking des Verbraucherportals stehen.

Text: Stadtwerke Hockenheim Foto: Informationsdienst Energieverbraucherportal
05.02.2021

Wohnungsverwaltung 2.0

Laura Mujic (l.) und Christian Schleyer (r.) von der Stadtverwaltung Hockenheim testen die neue hausmanager-App an einer städtischen Immobilie in der Ottostraße.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung Hockenheim schreitet voran. Neben dem gut angenommenen Bürgerchat auf der städtischen Internetseite und dem digitalen Leitsystem im Rathaus kommt ab Donnerstag, 1. April, ein weiterer Baustein hinzu: Die hausmanager-App. Die Anwendungssoftware (kurz App) unterstützt die Hausmeister in den rund 130 städtischen Wohnungen, Obdachlosen- und Asylunterkünften bei ihrer Arbeit. Dafür können sie mit Hilfe der App mobil über ein Smartphone oder ein Tablet anfallende Aufgaben schneller verwalten und bearbeiten.

Zu Beginn ist bei der neuen Anwendung geplant, die Meldungen der Mieter an das Wohnungsamt der Stadtverwaltung Hockenheim in die App einzustellen. Die Hausmeister sehen dann schnell und unkompliziert, in welcher Wohnung welche Aufgaben anstehen, beispielsweise notwendige Reparaturen oder Müllentleerungen. Diese Meldungen werden im System als offene Tickets geführt, die nach ihrer Bearbeitung durch die Hausmeister als „erledigt“ gemeldet werden. Die Hausmeister können umgekehrt auch ihrerseits Fragen und offene Punkte an das städtische Wohnungsamt melden, die dann dort bearbeitet werden.

Alle Seiten profitieren von der Anwendung

Die hausmanager-App von der Firma net-haus aus Berlin wird von Laura Mujic vom Wohnungsamt und Christian Schleyer von der EDV-Abteilung in der Stadtverwaltung Hockenheim eingeführt und betreut. „Die Meldungen unserer Mieter werden zügig an die Hausmeister übermittelt. Die systematische Bearbeitung im System vereinfacht unsere verwaltungsinternen Abläufe. Wir erhoffen uns von der neuen App, dass alle Seiten profitieren, natürlich auch unsere Mieterinnen und Mieter“, erläutert Laura Mujic die Idee hinter der neuen Anwendung.

Nach erfolgreicher Einführung ist eine Weiterentwicklung der hausmeister-App angedacht. „Wir überlegen in einem zweiten Schritt, die Anwendung auch für unsere externen Dienstleister zu öffnen. Reparaturbetriebe können die beseitigten Mängel dann über eine Schnittstelle im System direkt an unser Wohnungsamt kommunizieren“, erklärt Christian Schleyer die Pläne in der Zukunft.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Hinterlassenschaften beseitigen

Der Gartenschaupark ist immer einen Ausflug wert. Die Parkanlage wird mit viel Mühe und Sorgfalt gestaltet und dient vielen Menschen zur Erholung. Der Aufenthalt im Park wird jedoch nur zur Erholung, wenn die Besucher Rücksicht aufeinander und auf die Anlage nehmen und sich stets so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder belästigt wird. „Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Tiere nicht in den Gartenschaupark mitgebracht werden dürfen“, macht Matthias Degen von der Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH auf eine Problem aufmerksam, dass vor allem in jüngster Vergangenheit häufig auftrat.

Die nicht erlaubten Hunde verrichten im Gartenschaupark auch ihr Geschäft, was wiederum zu erheblicher Verunreinigung des Gartenschauparks führt. Dazu gehört auch, Hinterlassenschaften der Vierbeiner in den öffentlichen Bereichen, Grün- und Parkanlagen zu beseitigen. Insbesondere im Bereich auf der Wiese hinter dem Kulturhaus Pumpwerk sowie im Bereich der Gustav-Hertz-Straße- und Ecke Otto-Hahn Straße sind immer wieder nicht beseitigte Überbleibsel zu finden.

Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden können teuer werden.  Paragraph 14 der Polizeiverordnung erlaubt bei nachgewiesenen Verstößen den Erlass eines Bußgeldbescheids gegen Hundeeigentümer und –Besitzer.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Hilfe beim Impftermin

Die Stadtverwaltung Hockenheim bietet Senioren, die 80 Jahre oder älter sind, Unterstützung bei der Vergabe von Impfterminen an. Dieser Dienst ist ausschließlich für Personen gedacht, die keine weitere Unterstützung haben.

Von Dienstag bis Donnerstag kann Hilfe unter den folgenden Telefonnummern in Anspruch genommen werden:

  • Telefon 06205 21-209 von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
  • Telefon 06205 100062 von 9 bis 12 Uhr
  • Telefon 06205 922625 von 13 bis 16 Uhr

Aktuell dauert es lange, bis ein Impftermin vereinbart werden kann. Die Stadtverwaltung Hockenheim nutzt das übliche Anmeldeverfahren und kann eine Anmeldung nicht beschleunigen.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Thermografie nutzen und Geld sparen

Noch bis Donnerstag, 18. Februar, haben private und gewerbliche Hauseigentümer und –Besitzer die Chance, die Energie in ihrem Gebäude noch effizienter zu nutzen. Die AVR Energie GmbH bietet in Kooperation mit der Stadtverwaltung Hockenheim für die ersten 100 Antragssteller ein vergünstigtes Thermografie-Paket für „Häusle“-Inhaber an. Es ist dank eines Zuschusses für nur 79 Euro (Normalpreis: 129 Euro brutto) erhältlich. Das Angebot ist bereits gut nachgefragt worden und noch sind Anträge zu haben.

Nach erfolgter Zusage erstellt die AVR Energie GmbH für die Hauseigentümer und –Besitzer sechs Thermografie-Bilder von dem Gebäude. Unter Thermografie versteht man Fotoaufnahmen eines Hauses im für das menschliche Auge nicht sichtbaren Infrarotbereich. Dadurch lassen sich Wärmebrücken und –Verluste, undichte Fenster und Türen sowie Leckagen entdecken. Die Ursachen für Schimmelbildung können festgestellt werden.

Neben den Infrarotaufnahmen (mindestens sechs) enthält das Thermografie-Paket auch einen aussagekräftigen Ergebnisbericht, auf dessen Grundlage der private und gewerbliche Eigentümer anschließend gezielte und konkrete Energiesparmaßnahmen einleiten kann. Durch die Sanierungsmaßnahmen können so CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Wo finde ich den Antrag für das Thermografie-Paket?

Interessenten erhalten das Antragsformular für das Thermografie-Paket auf der Internetseite der Stadt Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter den Bereichen „Leben“ > Bauen und Wohnen > Thermografie-Paket“ (https://www.hockenheim.de/startseite/leben/thermografie-paket.html). Dort lassen sich auch weitere Informationen rund um das Angebot finden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Nur dringende Angelegenheiten vor Ort klären

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen bleiben die Stadtverwaltung Hockenheim, ihre Außenstellen und Eigenbetriebe wie die Stadtwerke für Publikumsverkehr auch weiterhin grundsätzlich geschlossen. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke bitten daher die Bürgerinnen und Bürger, nur mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen persönlich vorbeizukommen. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter weiterhin nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

Daneben gilt in allen städtischen Einrichtungen entsprechend der Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Bürgerinnen und Bürger können die Dienstgebäude daher nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (also sogenannte OP-Maske oder auch Maske mit höherem Schutzstandard wie KN95/N95 oder FFP2) betreten.

Wir bitten um Verständnis, dass diese Masken nicht vor Ort ausgegeben werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Modernisierung des Umspannwerks im Zeitplan

Das Umspannwerk Hockenheim-Talhaus wird bis Herbst 2022 modernisiert.
Foto: Stadtwerke Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Im September letzten Jahres fand der Spatenstich zur Modernisierung des Umspannwerks Hockenheim gemeinsam mit der Netze BW statt. Das Umspannwerk wird mittelspannungsseitig (20-kV) von den Stadtwerken Hockenheim und hochspannungsseitig (110-kV) von der Netze BW betrieben. Im Zeitraum von Montag, 25. Januar, bis Donnerstag, 28. Januar 2021 wurden Teile der neuen Anlage in Betrieb genommen.

Damit laufen die Modernisierungsarbeiten im Umspannwerk im Talhaus Hockenheim nach Plan. Im Zuge des Umbaus werden neben der Betriebstechnik ebenso die Zufahrtsstraßen und die Infrastruktur erneuert. Der Umbau erfolgt bei laufendem Betrieb und wird voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Stadtwerke Hockenheim
05.02.2021

Hinter den Kulissen gegen Feuer gekämpft

OB Marcus Zeitler und Willi Achtstätter blickten bei der Verabschiedung auch mit dem Buch „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hockenheim“ auf die Geschichte der Wehr zurück, Personalrat Johannes Lienstromberg steuerte Anekdoten bei (v.l.).
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim

Ursprünglich war alles ganz anders gedacht. Die Verabschiedung des langjährigen Feuerwehr-Gerätewarts Willi Achtstätter Ende Januar in den Ruhestand sollte als tolles Fest mit den Kameradinnen und Kameraden im Feuerwehrhaus über die Bühne gehen. Aber dann kam Corona. Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der Personalratsvorsitzende Johannes Lienstromberg ließen sich aber nicht die Gelegenheit nehmen, ihn im Rathaus persönlich in den neuen Lebensabschnitt zu entlassen. Das Fest bei der Feuerwehr wird einfach später nachgeholt.

Der angehende Pensionär Willi Achtstätter arbeitet seit dem 1. März 2015 als Gerätewart bei der Freiwilligen Feuerwehr Hockenheim. In dieser Rolle unterstützt er die Kameradinnen und Kameraden bei ihren Einsätzen zu „99 Prozent hinter den Kulissen“. Seine Rolle darf dabei aber nicht unterschätzt werden. „Ohne die Bereitstellung und Wartung der technischen Gerätschaften könnten unsere Feuerwehrleute nicht für unsere Bürgerinnen und Bürger gegen die Flammen kämpfen“, stellt OB Marcus Zeitler bei der Verabschiedung klar.

Die berufliche Tätigkeit von Willi Achtstätter bei der Stadtverwaltung Hockenheim begann vor bald 28 Jahren. Am 1. Juni 1993 erfolgte die Einstellung als Hausmeister in der Hubäckerschule und im Park-Kindergarten. Ab dem 1. Mai 1995 übernahm er den Schließdienst in der Hubäcker-Turnhalle. Im März 2015 erfolgte der Wechsel zur Freiwilligen Feuerwehr. Ein Themengebiet, das Willi Achtstätter sehr am Herzen liegt und dem er auch im Ruhestand beratend zur Verfügung steht.

„Die Kameradinnen und Kameraden lassen Sie nur ungern in die Rente ziehen. Ich habe nur lobende Worte über Sie gehört, vor allem, weil Sie auch viel über ihren eigentlichen Tätigkeitsbereich hinaus für die Feuerwehr gemacht haben“, sagte OB Marcus Zeitler bei der Verabschiedung. Er bedankte sich bei Willi Achtstätter im Namen der Stadt und des Kreisfeuerwehrverbands, dessen Vorsitzender er ist, herzlich für seine Arbeit. In der Rente wird es dem angehenden Rentner nicht langweilig werden. Das Enkelkind und der Garten warten bereits auf Willi Achtstätter.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Verkehrsnotizen

Neuer Weg zum Rathaus

Der Kreuzungsbereich Obere Hauptstraße/Rathausstraße ist seit Montag, 1. Februar, bis voraussichtlich Ende April für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Daher ist die Zufahrt zum Rathaus vom MedCenter kommend nur noch über den Eichhorn-Parkplatz möglich. Hintergrund dafür ist die Erweiterung der Bauarbeiten entlang der Oberen Hauptstraße, in der unter anderem Gas- und Wasserleitungen erneuert werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Corona-Maßnahmen

Bürger wundern sich über Gutscheine für FFP2-Masken

Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen die Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch offenbar bekommen auch vermeintlich gesunde, junge Leute die Coupons – und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

So sehen die mitgeschickten Berechtigungsscheine aus die man bei Apotheken einlösen kann.
Foto: Speyer 24/7 News

München/Berlin. Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen – dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist – und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

Das Standartanschreiben gibt wenig Informationen darüber warum und wieso man die Berechtigungsscheine erhält.
Foto: Speyer 24/7 News

Verdachtsdiagnose als Auslöser für Couponversand?

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

Verwunderung auch bei Bayerns Ministerpräsident Söder

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen sondern zurückgeben werde.

Text: dpa Foto: Speyer 24/7 News
05.02.2021

Polizei

Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt – Polizei unter Generalverdacht?!

Fachliche Stellungnahme der HdP auf die KViAPol-Studie

Büchenbeuren – Seit März 2018 untersucht eine Viktimisierungsstudie der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Singelnstein) mit dem Titel „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“, kurz: KViAPol, angebliche rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus Sicht der Opfer.

Ein Studienabschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings kamen die Autoren im 1. Zwischenbericht (September 2019) faktisch zum Ergebnis, dass innerhalb der deutschen Polizei ein Problem mit rechtswidriger Gewaltanwendung bestünde. Im 2. Zwischenbericht (Oktober 2020) wurden die vorliegenden Ergebnisse weiter ausgewertet und interpretiert.

Die Hochschule der Polizei RP übernahm bereits kurz nach dem Erscheinen des 1. Zwischenberichts die Aufgabe, die KViAPol-Studie und das Thema „rechtswidrige Polizeigewalt“ wissenschaftlich zu analysieren. Zur Erreichung dieses Ziels wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat“ (AG DPAR) an der Polizeihochschule am Campus Hahn eingerichtet. Um ein breites Spektrum an Perspektiven zu berücksichtigen, wurden Polizeiexpert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Jura, Psychologie sowie Verwaltungs-, Politik- und Polizeiwissenschaften für die Arbeitsgruppe gewonnen. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht in einer differenzierten Analyse polizeilichen Handelns bei Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

Für die Arbeitsgruppenmitglieder war früh deutlich, dass die KViAPol-Studie als Anstoß zur Selbstreflexion verstanden werden sollte, allerdings auch fachliche Mängel der Studie offensichtlich sind. Infolgedessen hat sich die eingerichtete Arbeitsgruppe sachlich-kritisch und transparent mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei standen eigene Untersuchungen der polizeilichen Zwangsanwendung, wie z. B. eine tiefergehende Analyse der Polizeirapporte, der Einsatzberichte der geschlossenen Einheiten und eine Befragung genauso auf der Agenda, wie die weitere Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschung und Kooperationen mit anderer Einrichtungen und Hochschulen.

Die Erhebung eigener Daten scheint zur Objektivierung der im Zwischenbericht vorschnell formulierten Thesen unerlässlich und zielführend. Als zweite Datenbasis wurde ein Auswerteprotokoll entwickelt, um aus polizeilichen Datenbeständen mit Einsatzrelevanz die Schwerpunkte polizeilichen Handelns zu identifizieren, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war. Auch die Justiz wird bei der Studie eingebunden, um die in der KViAPol-Studie aufgestellten Behauptungen überprüfen zu können, dass Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen nicht rechtsstaatskonform bearbeitet würden.

Erst kürzlich veröffentlichte der stellvertretende Direktor der Hochschule der Polizei RP und der Sprecher der Arbeitsgruppe, Polizeirat Martin Hoch, in der unabhängigen Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis „Kriminalistik“, einen Kommentar sowie einen Fachbeitrag im Kontext zum Artikel der Singelnsteinstudie die deutlich ausdrückt: „Bereits bei der Auswahl der Stichprobe zur Studie lässt sich erkennen, dass sich hieraus keine repräsentative Schlussfolgerung auf die Gesamtbevölkerung ziehen lassen kann,“ sieht Polizeirat Hoch eine der Schwächen der Singelnsteinstudie. Der von der Studie betrachtete Zeitraum von knapp 50 Jahren lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation ziehen. Außerdem lässt die Studie eine genauere Analyse der Person-Situation-Interaktions-Dynamik genauso außer Acht wie die Tatsache, dass es im polizeilichen Beruf per se Situationen existieren, die eine Gewaltanwendung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der schon in der Ausbildung erlernten Praktiken, notwendig machen. Das Expertenteam am Campus Hahn ist über den Ausgang der geplanten Befragung von Studierenden im Praktikum gespannt. Wichtig ist, dass die Bearbeitung des Themas wissenschaftlich belegbar ist und fachliche Standards erfüllt.

Hochschule der Polizei
05.02.2021

Sport

Eishockey / Adler Mannheim

Adler holen spielstarken Angreifer

Mannheim – Mit Taylor Leier haben die Adler Mannheim einen spielstarken und vielseitig einsetzbaren Angreifer unter Vertrag genommen. Leier lief zuletzt für HC Oceláři Třinec in der tschechischen Extraliga auf und unterzeichnet in Mannheim einen Vertrag bis zum Ende der Spielzeit 2020/21.

Bis zu seinem 17. Lebensjahr spielte Leier für diverse Nachwuchsmannschaften in seiner Geburtsstadt Saskatoon. Nach seinem Wechsel zu den Portland Winterhawks aus der Western Hockey League zog Leier mit starken Leistungen die Blicke zahlreicher NHLScouts auf sich. Folgerichtig wurde der 1,80 Meter große und 82 Kilogramm schwere Angreifer 2012 von den Philadelphia Flyers in der vierten Runde an Position 117 gedraftet.

Zur Spielzeit 2014/15 schickten ihn die Flyers ins Farmteam zu den Lehigh Valley Phantoms, für die er in 73 AHL-Partien 13 Tore und 18 Vorlagen verbuchte. Nur ein Jahr später schnupperte der heute 26-Jährige erstmals NHL-Luft und bestritt sechs Partien für Philadelphia. Fortan pendelte Leier zwischen NHL und AHL, ehe er in der Saison 2017/18 fest zum Kader der Flyers gehörte. Der endgültige Durchbruch in der besten Liga der Welt gelang dem Kanadier aber nicht. Erneut Lehigh Valley und Rochester waren zwischen 2018 und 2020 weitere Stationen des Stürmers, ehe er im vergangenen Sommer erstmals den Sprung nach Europa wagte und sich Třinec anschloss.

„Taylor ist sowohl als Center als auch als Flügelstürmer einsetzbar, kann zudem in Überund Unterzahl spielen“, weiß Sportmanager Jan-Axel Alavaara um die Variabilität des Neuzugangs. „Er ist läuferisch stark und hat ein gutes Spielverständnis, strahlt aber auch Torgefahr aus und weiß seine Mitspieler in Szene zu setzen.“

Nach der obligatorischen Quarantäne und zwei negativen PCR-Tests könnte Leier, der bei den Adlern mit der Rückennummer 23 auflaufen wird, am kommenden Dienstag (09. Feb.) beim Auswärtsspiel in Schwenningen erstmals zum Einsatz kommen.

Adler Mannheim Eishockey Spielbetrieb GmbH & Co. KG
04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 8. bis 12. Februar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 8. bis 12. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Braunschweiger Allee
  • Bürstadter Straße
  • C-Quadrate
  • Dalbergstraße
  • D-Quadrate
  • G-Quadrate
  • Johann-Schütte-Straße
  • K-Quadrate
  • Leinenstraße
  • Memeler Straße
  • M-Quadrate
  • R-Quadrate
  • Rastenburger Straße
  • Rottfeldstraße
  • Sandhofer Straße
  • Schönauer Straße
  • Sonderburger Straße
  • Spinnereistraße
  • U-Quadrate
  • Viernheimer Weg

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich

Stadt Mannheim
04.02.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 8. Februar bis 14. Februar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 8. Februar: Rheingönheim, Gartenstadt und Süd
  • Dienstag, 9. Februar: Edigheim, Pfingstweide und Oggersheim
  • Mittwoch, 10. Februar: Oggersheim, Ruchheim und Maudach
  • Donnerstag, 11. Februar: Nord, Gartenstadt und Friesenheim
  • Freitag, 12. Februar: Mundenheim, Süd und West
  • Samstag, 13. Februar: Friesenheim und Nord

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
04.02.2021

Polizei / Tipps

Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet

Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.

Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.

„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Empfehlungen der Polizei:

  • Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
  • Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
  • Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
  • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.

Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-mit-corona-impfstoff/

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) – Zentrale Geschäftsstelle LKA Baden-Württemberg
04.02.2021