Rhein-Pfalz-Kreis:

Sturmschäden am Schulzentrum Schifferstadtaktueller Stand

Teile des abgedeckten Daches wurden per Kran gesichert

Schifferstadt / Paul-von-Denis Schulzentrum – Bei den orkanartigen Böen des Unwetters vom Sonntag, 21. Juli 2019, wurden Teile des Daches am Gymnasium in Schifferstadt stark beschädigt. Seitdem arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an der Beseitigung der Schäden.

Nur vier Tage nach dem Unwetter sind bereits alle beschädigten Teile des Hauptdaches mittels eines Kranes abtragen worden. Das Dach wurde mit einer Folie gegen weiteren Regen vorläufig gesichert. Teile des Daches sind während des Sturms auf das Zwischendach oberhalb der Musikräume gefallen und haben diese ebenso beschädigt. Ein Gutachter der Versicherung hat sich über das Ausmaß der Schäden inzwischen ein Bild machen können.

Im Moment sieht es so aus, dass vier Räume des Obergeschosses aufgrund der Dachschäden nicht genutzt werden können sowie die beiden Musikräume im Erdgeschoss, deren Statik erst geprüft werden muss.

Schulleiterin Gabriele Steinbach im Gespräch mit Landrat Clemens Körner am Gymnasium Schifferstadt

Um den Schulbetrieb ab dem 12. August 2019 nahezu reibungslos gewährleisten zu können, wird derzeit Ersatz für die nun fehlenden sechs Räume gesucht. Lösungsmöglichkeiten könnten sich aus den vorhandenen Schulcontainern im Schulhof des Gymnasiums, die vorläufig für 2 Klassen genutzt werden können, ergeben. Weitere Räumlichkeiten sind aus einem Angebot der angrenzenden Realschule plus sowie des in der Nähe befindlichen Bildungszentrums Schifferstadt mit einzuplanen. Eine Prüfung der Ersatzklassenräume ist ebenso bereits angelaufen. Die Schulleitung des Gymnasiums wird die Ersatzräume in die zurzeit zu erstellende Stunden- und Raumplanung mit einkalkulieren.

Ein geregelter Schulbetrieb zum neuen Schuljahr wird somit gewährleistet und sichergestellt. Die Zufahrten und der Schulhof werden bis dahin ebenso frei und nutzbar sein.

Die Verwaltung bittet die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler und deren Eltern für die zu erwartenden – aber glücklicherweise kleineren – Einschränkungen vorab um Verständnis.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
30.07.2019

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