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Tipps zu Online-Einkäufen

(Deutschland) – Nur noch wenige Tage bis Weihnachten. Bei vielen kommt jetzt Panik auf, aber gehen Sie wegen noch fehlender Geschenke kein Risiko ein. Beachten Sie besonders bei „Last Minute“ Online-Einkäufen die folgenden Tipps:

Impressum prüfen!

  • Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

Bewertungen kritisch hinterfragen!

  • Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und holen Sie sich ein Meinungsbild ein.

Gütesiegel auf Echtheit prüfen!

  • Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

Sichere Zahlungsmethoden wählen!

  • Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Günstige Preise hinterfragen!

  • Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

Bestellbutton muss korrekt sein!

  • Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig buchen“ beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur „Anmelden“ oder „Bestellen“ heißen, ist Vorsicht geboten.

Vorsicht bei vergriffener Ware!

  • Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
21.12.2019

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