Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus Fallzahlen

Sonntag, 14.02.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 14.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 184 11 1 163
Beindersheim 77 4   72
Birkenheide 59 6 1 52
Bobenheim-Roxheim 211 20   191
Böhl-Iggelheim 303 15 2 275
Dannstadt-Schauernheim 190 5   183
Dudenhofen 283 14 1 257
Fußgönheim 54 1   50
Großniedesheim 37 5   32
Hanhofen 70 6   63
Harthausen 115 7   97
Heßheim 72 11 5 58
Heuchelheim 20 6   14
Hochdorf-Assenheim 65 7   57
Kleinniedesheim 25 4   21
Lambsheim 143 14   126
Limburgerhof 280 50 1 218
Maxdorf 249 9   216
Mutterstadt 439 22 1 387
Neuhofen 196 12 1 173
Otterstadt 107 6   99
Rödersheim-Gronau 65 4   59
Römerberg 382 40 2 333
Schifferstadt 686 30 1 642
Waldsee 151 7   137
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4469 316 16 3981
SK Frankenthal 1398 145 1 1214
SK Ludwigshafen 6675 428 16 5973
SK Speyer 1962 81 7 1810
         
Summe: 14504 970 40 12978

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 15.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 184 8   166 10  
Beindersheim 77 3   73 1  
Birkenheide 60 7 1 52 1  
Bobenheim-Roxheim 211 20   191    
Böhl-Iggelheim 304 15 1 276 13  
Dannstadt-Schauernheim 190 5   183 2  
Dudenhofen 283 13   258 12  
Fußgönheim 54 1   50 3  
Großniedesheim 37 5   32    
Hanhofen 70 6   63 1  
Harthausen 115 6   98 11  
Heßheim 72 11   58 3  
Heuchelheim 20 5   15    
Hochdorf-Assenheim 65 7   57 1  
Kleinniedesheim 25 3   22    
Lambsheim 143 13   127 3  
Limburgerhof 280 47   221 12 1
Maxdorf 249 9   216 24  
Mutterstadt 440 22 1 388 30  
Neuhofen 196 12   173 11 1
Otterstadt 107 6   99 2  
Rödersheim-Gronau 65 4   59 2  
Römerberg 383 41 1 333 9  
Schifferstadt 686 30   642 14  
Waldsee 151 7   137 7  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4473 306 4 3995 172 2
SK Frankenthal 1398 135   1224 38 1
SK Ludwigshafen 6682 411 7 5997 274 6
SK Speyer 1963 81 1 1811 71  
             
Summe: 14516 933 12 13027 555 9

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kommune Gemeinde Einrichtungsart Name Einrichtung
SP Pflege Haus am Germansberg – Diakonissen SP
LU Krankenhaus Klinikum Ludwigshafen
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz
RPK Dudenhofen Pflege Seniorenresidenz St. Sebastian
SP Krankenhaus St. Vincentius Krankenhaus
FT Kita Kindergarten Haus des Kindes Pilgerstraße
FT Kita städt. Kindergarten Hans-Holbein-Straße

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Freitag 12.02.2021

Fallzahlen für den Rhein-Pfalz-Kreis:

Beindersheim1
Dudenhofen2
Heßheim2
Hochdorf-Assenheim1
Maxdorf1
Mutterstadt1
Gesamtergebnis8

Für die Städte:

Frankenthal6
Ludwigshafen8
Speyer3
Gesamtergebnis17
Todesmeldungen
 12.02.2021
SK Ludwigshafen5
SK Frankenthal1
SK Speyer0
LK Rhein-Pfalz-Kreis1
Summe:7

Betroffene Gemeinde in RPK: Altrip

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
15.02.2021

Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises zu Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen eine weitere Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – die bis einschließlich Sonntag, 28. Februar 2021, gelten wird. Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 läuft geordnet zum 14. Februar 2021 aus.

Die Landesregierung hat angekündigt, den Lockdown – mit einigen Änderungen – zu verlängern. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes (CoBeLVO) wird mit Wirkung vom Montag, 15. Februar 2021, Gültigkeit haben.

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeheime eine weitere Allgemeinverfügung, die detailliertere Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen regelt. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit einer zertifizierten FFP2-Maske oder einer Maske, die der gleichen DIN entspricht, gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der entsprechenden Verordnung des Landes nicht betreten werden.

Die Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten ab 15. Februar 2021 nicht mehr. Die Verkaufsstätten dürfen dann auch nach 21 Uhr noch geöffnet haben. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin verboten. Die übrigen Regelungen der 15. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in den Hygienekonzepten bleiben unberührt.

„Die Fallzahlen sind glücklicherweise rückläufig, jedoch ist der Schutz der höchsten Risikogruppe weiterhin für uns von größter Wichtigkeit“, betont Landrat Körner. „Wir sind auf einem guten Weg, die Inzidenzzahl weiter sinken zu lassen, jedoch dürfen wir nicht nachlässig werden und das Erreichte aufs Spiel setzen. Auch sind die auftretenden Virusmutationen zurzeit noch schwer einzuschätzen. Daher werden die Kontaktbeschränkungen noch weiterhin gelten. Ich wünsche mir, dass wir in dieser schweren Zeit weiter zusammenstehen und gemeinsam die Eindämmung des Virus vorantreiben. Ich danke auch allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und das vorbildliche Einhalten der geltenden Regeln. Die Maßnahmen sind für uns alle sehr einschneidend, aber den Erfolg, den wir damit zusammen erreichen, lässt uns hoffentlich bald wieder in Richtung „Normalität“ gehen.“

Lesen sie hier die aktualisierte Allgemeinverfügung als pdf:

Lesen sie hier die Begründung zur Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
15.02.2021

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