Schwetzingen

Schwetzingen-Hirschacker: Es geht unter die Erde!

Arbeiten für neue Personenunterführung beginnen / Rammarbeiten bis voraussichtlich 7. Mai 2021

Die Deutsche Bahn beginnt am 12. April 2021 mit den Arbeiten für die zukünftige Personenunterführung des neuen Haltepunkts Schwetzingen-Hirschacker. Dafür sind Rammarbeiten notwendig, die voraussichtlich bis zum 7. Mai 2021 durchgeführt werden. Dabei kommt es zeitweise zu erhöhtem Lärm und Vibrationen. Nach aktuellem Stand finden die Arbeiten ausschließlich tagsüber statt.

Die Deutsche Bahn und die Baufirmen bemühen sich, entstehende Lärmbelästigungen durch die Wahl der Bauverfahren und -maschinen auf ein minimal mögliches Maß zu begrenzen. Außerdem werden die Arbeiten ständig von einem Fachmann überwacht.

Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.

Deutschen Bahn
10.04.2021

Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke: Ab 12. April Teilsperrungen im Bereich Berliner Straße und Grenzhöfer Straße

Buslinien 716 und 728 fahren alternative Route / Haltestellen bleiben erhalten / Liselottestraße und Straße Berliner Platz werden während der Baumaßnahme zu Einbahnstraßen / Einseitiges Halteverbot im Teilbereich der Breslauer Straße

Im Zuge der Arbeiten für die neue Gas- und Wasserverbindungsleitung der Stadtwerke zwischen Schwetzingen und Plankstadt in der Grenzhöfer Straße muss ab Montag, 12. April, auch die Berliner Straße teilweise gesperrt werden. So müssen die neuen Leitungen beginnend  von der Berliner Straße Hausnummer 60 in Richtung der Berliner Straße Hausnummer 70  bis in die Grenzhöfer Straße (diese wird gequert) vor die Nordstadthalle verlegt werden.

Hierzu muss wegen der geringen Straßenbreite die Berliner Straße im Bereich der Hausnummer 62 – 70 voll gesperrt werden. Der Parkplatz gegenüber der Berliner Straße 70 muss ebenfalls gesperrt werden. Die Anwohner der Stichstraße Berliner Straße 60/62 können für den Zeitraum der Baumaßnahme ihre Fahrzeuge auf dem Schotterparkplatz der Nordstadthalle parken. Die Querung über die Grenzhöfer Straße erfolgt mit einer halbseitigen Sperrung. Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr ist ausgeschildert.

Aufgrund der Sperrung der Berliner Straße müssen die Fahrtrouten der Buslinien 716 und 728 von der Berliner Straße in die Liselotte- und die Breslauer Straße verlegt werden. Dazu werden die Liselottestraße und die parallele Straße Berliner Platz für die Dauer der Baustelle zu Einbahnstraßen. Die Haltestellen der Busse bleiben erhalten. Um den Bussen die Durchfahrt zu ermöglichen, wird in der Breslauer Straße in Fahrtrichtung vom Berliner Platz bis zur Grenzhöfer Straße auf der rechten Fahrbahnseite ein Haltverbot eingerichtet. Als Ersatzparkplatz dient auch hier der Parkplatz an der Nordstadthalle hinter dem Bahnübergang.

Die Bauarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen dauern voraussichtlich bis zum 31. Juli 2021.

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

Anleinpflicht für Hunde im Wald- und Stadtgebiet Schwetzingen

Hunde müssen auch im Staatswald Schwetzinger Hardt an die Leine / Im Landschaftsschutzgebiet dürfen Hunde frei laufen / Wo gelten welche Regelungen?

Da es immer wieder Rückfragen hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde kommt, informiert die Stadtverwaltung Schwetzingen über die gültige Regelung.

Im Stadtgebiet Schwetzingen müssen Hundehalter/innen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Hunde an der Leine führen. Dies regelt Artikel 13 der Polizeiverordnung der Stadt Schwetzingen.

Diese generelle Anleinpflicht gilt auch im Staatswald Schwetzinger Hardt zwischen der B 291 im Westen und der Sternallee im Osten beziehungsweise der B 291 im Norden und dem Trimm-Dich-Pfad im Süden. Dieser Bereich ist mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet.

Im Waldschutzgebiet und Erholungswald Schwetzinger Hardt gilt nur während der Brut-und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren zwischen dem 1. Februar und dem 31. August generelle Anleinpflicht für Hunde.

Im Naturschutzgebiet Hirschacker, Dossenwald und Schwetzinger Wiesen besteht ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Im Landschaftsschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald besteht dagegen kein Leinenzwang, jedoch sollte der Hund immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters/der Hundehalterin stehen.

Die Stadt bittet alle Hundehalter/innen, insbesondere auf stark frequentierten Wald- und Feldwegen, um gegenseitige Rücksichtnahme. Viele Spaziergänger, Jogger und Radfahrer haben Angst vor freilaufenden Hunden.

Bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht kann der/die Hundehalter mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld von 35 EUR bestraft werden.

Anmerkung der Redaktion:

Einen weiteren Grund weshalb sie ihre Hund anleinen sollten sehen sie hier: https://fb.watch/4MWN2gSJFI/

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

Wochenmarkt findet am 21. April auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 21. April, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Corona-Impfaktion für die über 70-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

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