Zoo Landau

Zoos weisen Tierarzneimittelgesetz als ungeeignet zurück – Neu geplante Gesetzgebung führt zu Therapienotstand und gefährdet den Tierschutz

Bei Wildtieren oder exotischen Nutztierrassen in Zoos können fachgerechte Narkosen oder Behandlungen oft nur mit speziellen Medikamenten durchgeführt werden.
Foto: Zoo Landau

Mit Bezug auf eine jüngst veröffentlichte Pressemitteilung des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ), dem der Zoo Landau in der Pfalz als wissenschaftlich geleiteter Zoo angehört, kritisiert auch Landaus Zoodirektor und Zootierarzt Dr. Jens-Ove Heckel einen aktuellen Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums massiv und weist ihn als fachlich unausgereift zurück.

Der Präsident des Zoo-Verbandes, Prof. Dr. Jörg Junhold, selbst ebenfalls promovierter Tierarzt und Zoodirektor in Leipzig macht deutlich: „Wenn das neue Tierarzneimittelgesetz so kommt, wie momentan vom Ministerium vorgeschlagen, ist das ein ganz bewusst in Kauf genommener Rückschritt für den Tierschutz!“ Im Kreis der Zoo- und Wildtierärzte ist man sich insgesamt einig, dass angesichts der zahlreichen und über viele Jahre formulierten Hinweise seitens der Veterinäre und verschiedener Verbände jedwedes Verständnis für die Nichtberücksichtigung der Fachexpertise seitens der Regierung fehlt.

Bei dem Gesetzentwurf, der wahrscheinlich in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt werden soll, entzündet sich die Kritik der Zoogemeinschaft an zwei entscheidenden Punkten.

Zum einen geht es um den Zugang zu hochwirksamen Narkosemitteln für Tiere. „Wenn Tiere betäubt werden müssen, funktioniert das generell wie bei Menschen: Die schnelle Einleitung einer Tiefschlafphase ist die schonendste Variante für den Patienten“, so die Fachleute. „Anders als in der Humanmedizin haben Zoo- und Wildtiermediziner aber eine enorme Bandbreite an Spezies mit den unterschiedlichsten Rezeptoren für eingesetzte Substanzen. Das heißt, was für ein Rind zu einer sofortigen Betäubung führt, kann selbst ein kleineres Schwein noch nicht einmal verlangsamen.“ Vor dem Hintergrund von rund 200.000 Wirbeltieren allein in den Zoos des Verbandes sei es wichtig, immer genau die richtigen Mittel parat zu haben, um Tiere und Mitarbeiter nicht unnötigen Gefahren auszusetzen. Allerdings wird das neue Gesetz dies im großen Umfang verhindern, denn oft genug kommen die fachlich anerkannten Mittel aus sogenannten Drittländern – also von außerhalb der EU. Nicht wegen ihrer Eignung, die fachlich überhaupt nichts zur Diskussion steht, sondern allein wegen ihrer Herkunft dürften sie mit der Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Besonders frappierend: Während es auf EU-Ebene ähnlich vorgegeben ist, wird dort aber ab dem 1. Januar der sogenannte Therapienotstand anerkannt werden. Das heißt, dass im Falle von Mitteln ohne wirksame Alternativen aus EU-Ländern dennoch auf die Produkte aus Drittländern zurückgegriffen werden darf. „Dass wir das im vorliegenden Gesetzentwurf nach jahrelangen Hinweisen nicht hinbekommen, ist in meinen Augen ein Armutszeugnis für das Zooland Deutschland“, sagt Verbandspräsident Junhold. „Statt – wie weltweit üblich – die besten und sichersten Medikamente für unsere Tiere einsetzen zu können, sollen wir es mit hohen Dosen anderer Mittel probieren? Um zu riskieren, dass das Tier nur halb betäubt ist, unter Umständen bei langwieriger Einleitung krampft oder gleich gar nicht mehr aus der Narkose aufwacht, da auch die bekannten Gegenmittel nicht importiert werden dürfen?  Eine sichere und schnelle Betäubung von Zoo- und Wildtieren ist absolut im Sinne des Tieres und hat für uns Experten einen hohen Stellenwert, der offenbar in der politischen Betrachtung keine Berücksichtigung fand.“

Die Zoogemeinschaft ist frustriert, weil der beschriebene Zustand schon ein paar Jahre anhält und mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz – wie immer wieder in Aussicht gestellt – endlich ein Ende finden sollte. „Das heißt also, entweder handelt der Tierarzt nach bestem Wissen und Gewissen und steht damit mit mindestens einem Bein im Gefängnis oder er riskiert ganz bewusst das Wohlbefinden und Leben seiner Patienten und Mitarbeiter“, sind sich Heckel und Junhold einig.

Der zweite große Kritikpunkt entzündet sich an der Einordnung von Zootieren durch den Gesetzesentwurf als potenzielle Lebensmittel. „Man will verständlicherweise verhindern, dass Tiere, denen bestimmte Medikamente gegeben wurden, verzehrt werden“, ergänzt Sven Hammer, Präsident des Verbands der Zootierärzte und Tierparkdirektor (VZT) in Görlitz. „Und natürlich sind auch unsere Wisente, Yaks und Bisons letzten Endes Rinder, aber selbstverständlich werden diese niemals auf einem Teller landen.“ Weil sie dennoch vom Ministerium als potenzielle Nahrung eingestuft werden, bleibt eigentlich nur der Rückgriff auf für Nutztiere zugelassene Mittel mit beschränkter Wirkung. „Das beeindruckt dann einen Bison eher kaum“, sagt Hammer.

Was der Entwurf des Ministeriums auch negiere sei, dass Tiere in Zoos in der Regel deutlich älter als normale Nutztiere werden. Das heißt auch typische Alterserscheinungen müssen adäquat behandelt werden können. Und es tue in der Seele weh, wenn man ein Yak, Bison oder Rind einer alten oder exotischen Nutztierrasse mit Arthrose eben nicht behandeln dürfe, wie es fachlich richtig wäre, sondern unnötigem Leiden zugeschaut werden müsse. Vor dem Hintergrund einer bereits lange funktionierenden Ausnahmeregelung für Pferde und Kaninchen fragen sich die spezialisierten Tiermediziner, warum die Zootiere derartig anders behandelt werden.

Die Botschaft der zoologischen Gärten an die politischen Entscheider ist eindeutig. „Überarbeiten Sie den Entwurf bitte mit Augenmaß“, sagt VdZ-Präsident Junhold in Richtung des Ministeriums. „Wir wollen nur das Beste für unsere Tiere, also lassen Sie bitte international gültige Therapiestandards auch in Deutschland zu.

Zoo Landau in der Pfalz
20.06.2021

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