Speyer

Neubau der Kita Regenbogen – Stellungnahme der Stadt Speyer

Wie die Stadtverwaltung Speyer am Freitag, 2. Juli 2021, informiert hat, hat das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Für unsere Kinder – Für unsere Umwelt – Für politische Transparenz“ den Neubau der Kita Regenbogen betreffend, das erforderliche Unterstützerquorum um 30 gültige Unterschriften verfehlt.

Gemäß § 17a Abs. 4 GemO hat nun der Stadtrat nach Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Die geschieht in der digitalen Stadtratssitzung am Donnerstag, 15. Juli 2021 unter Tagesordnungspunkt 2. Wie es die Gemeindeordnung vorsieht, wird es keine Aussprache zum Thema geben. Der Stadtrat wird einen rechtsgültigen Beschluss gemäß den geltenden demokratischen Spielregeln fassen.

„Die Vorwürfe, die seitens der Bürgerinitiative gegen die Stadt Speyer geäußert werden, irritieren mich ebenso, wie die in den Medien getätigten Aussagen mancher gewählter Mandatsträger und -trägerinnen, die den demokratischen Beschluss selbst gefasst haben. Es ist eine Tatsache, dass das Unterstützerquorum verfehlt wurde – um wie viele Stimmen ist unerheblich, da weder ein Ermessensspielraum noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Verwaltung vorgesehen und möglich ist. Die in der Gemeindeordnung festgelegten Regeln sind eindeutig und gelten für alle. Das sind die Spielregeln und Mechanismen unser parlamentarischen Demokratie, an die wir uns alle halten müssen und diese sehen eben nicht vor, dass man so lange neu wählen oder Unterschriften nachreichen kann, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wurde. Manchmal entscheiden nur wenige Stimmen. Dies zu akzeptieren, gehört auch zum Wesen einer Demokratie“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. 

Nachdem die Bürgerinitiative bereits im März 2021 aufgrund der Corona-Bedingungen um Fristverlängerung für die Unterschriftensammlung gebeten hatte, hat der Petitionsausschuss des Landes Rheinland-Pfalz nach einer Stellungnahme der Landesregierung unmissverständlich festgestellt, dass die Frist, die zum Sammeln der Unterschriften eingeräumt ist, allgemein festgesetzt und eine Verlängerung auch per Einzelfallentscheidung nicht möglich ist. Darüber hinaus ist die viermonatige Frist im Vergleich zu anderen Bundesländern, die nur sechs oder acht Wochen einräumen, schon sehr großzügig gefasst.

„Auch wenn das Bürgerbegehren am Unterstützerquorum gescheitert ist, steht und stand es den Stadtratsfraktionen selbstverständlich stets frei, ihre öffentlich getätigten Aussagen mit Taten zu untermauern und einen Änderungsantrag zum Beschluss einzubringen, der im Dezember im Stadtrat mehrheitlich gefasst wurde. Ein Änderungsantrag ist genau das demokratische Werkzeug, das es – trotz des gescheiterten Bürgerbegehrens – noch ermöglichen würde, das von der Bürgerinitiative gewünschte Ergebnis herbeizuführen“, führt die Oberbürgermeisterin aus.

Von der Möglichkeit des Änderungsantrags, auf welche Stadtchefin schon wiederholt und früh im Prozess aufmerksam gemacht hat, hat bislang keine Fraktion Gebrauch gemacht.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
08.07.2021

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