Politik / Ukrainekrieg

Informationen zur Einreise für Geflüchtete aus der Ukraine – Geänderte Vorgehensweise

Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten und öffnet für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das vereinfachte Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorübergehenden Schutz. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich.

Um die stark geforderte Ausländerbehörden zu entlasten, erfolgt der Erstkontakt der Geflüchteten mit der Stadtverwaltung Speyer ab sofort beim Bürgerbüro. Alle Geflüchteten aus der Ukraine mit Wohnraum im Stadtgebiet Speyer – außer in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) – sind angehalten, zu den allgemeinen Öffnungszeiten ohne Termin in einem der beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer vorstellig zu werden. Bei diesem Erstkontakt werden die Mitarbeitenden, nach Möglichkeit in der Muttersprache, erste wichtige Fragen klären, beispielsweise:

  • Gibt es einen gültigen Pass?
  • Gibt es Passfotos? (Falls nicht wird ein Gutschein für die Anfertigung biometrischer Passfotos ausgehändigt)
  • Ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorhanden?
  • Sind die Urkunden (Ehe, etc.) zur Erstellung familiärer Verknüpfungen bei der späteren Anmeldung vorhanden?

Anmeldeverfahren bei vorhandenem Pass

Wenn ein Pass vorhanden ist, erfolgt die Anmeldung und die Vergabe der Steuer ID umgehend im Bürgerbüro. Darüber hinaus wird ein FAQ-Bogen mit wichtigen Informationen und Orientierungshilfen ausgegeben. Bei einer Anmeldung im Bürgerbüro Maximilianstraße werden die Geflüchteten anschließend direkt zur Ausländerbehörde gebracht, wo ihr Fall weiterbearbeitet wird. Für den Fall, dass die Anmeldung im Bürgerbüro Industriestraße erfolgt, ist zu beachten, dass sich die Geflüchteten anschließend selbstständig zur Ausländerbehörde in der Großen Himmelsgasse 10 begeben müssten.  

Bei der Ausländerbehörde können alle Personen mit gültigem Pass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen und erhalten für die Übergangszeit eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Familienmitglieder ohne Pass werden registriert und erhalten eine sogenannte Anlaufbescheinigung. Sowohl Anlaufbescheinigung als auch Fiktionsbescheinigung führen zur Bezugsberechtigung von Asylbewerberleistungen. Ein entsprechender Antrag wird den Flüchtlingen von der Ausländerbehörde direkt mit an die Hand gegeben. Familienmitglieder ohne Pass werden nach der Registrierung von der Ausländerbehörde an das Bürgerbüro gemeldet. Eine erneute Vorsprache zur Anmeldung ist nicht erforderlich.

Anmeldeverfahren ohne vorhandenen Pass

Ist kein Pass vorhanden, leitet das Bürgerbüro die Geflüchteten direkt an die Ausländerbehörde weiter. Die Geflüchteten werden dort per PIK-Station registriert und erhalten eine Anlaufbescheinigung. Ebenfalls wird der FAQ-Bogen und der Antrag auf Asylbewerberleistungen ausgehändigt.

Anschließend erfolgt auch hier ohne weitere Vorsprache beim Bürgerbüro die Anmeldung bei selbigem über die Ausländerbehörde. Möglicherweise wird das Einwohnermeldeamt beim Fehlen einer Wohnungsgeberbestätigung diese zu einem späteren Zeitpunkt nachfordern. Geflüchtete, die in kommunalen Unterkünften wohnen, benötigen auf Dauer keine Wohnungsgeberbestätigung.

Die nachgelagerte Bearbeitung weiterer Themen wie z.B. von Asylbewerberleistungen erfolgt dann über den Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales.

Die Geflüchteten sollten direkt beim Erstbesuch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sowie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit zur Ausländerbehörde bringen. Beide Formulare können auf der Website der Stadtverwaltung Speyer unter www.speyer.de/ukraine heruntergeladen werden.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

  • Montag: 07:30 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch 07:30 – 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
21.03.2022

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