Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

Karlsruhe – Die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof haben in den vergangenen beiden Tagen (7. und 8. Dezember 2022) die Haftbefehle gegen die deutschen Staatsangehörigen

  • Michael F.
  • Paul G.
  • Norbert G.
  • Markus H.
  • Matthias H.
  • Ruth L.
  • Birgit M.-W.
  • Andreas M.
  • Thomas M.
  • Harald P.
  • Heinrich XIII P. R.
  • Alexander Q.
  • Frank R.
  • René R.
  • Melanie R.
  • Ralf S.
  • Wolfram S.
  • Thomas T.
  • Marco v. H.
  • Rüdiger v. P.
  • Christian W. und Peter W.

sowie gegen die russische Staatsangehörige

  • Vitalia B.

in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten waren am 7. Dezember 2022 festgenommen und sodann beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 7. Dezember 2022).

In diesem Zusammenhang hatte die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen

  • Maximilian E. und
  • Frank H.

ebenfalls am 7. Dezember 2022 in Italien und Österreich festnehmen lassen. Auslieferungsverfahren wurden eingeleitet.

Lesen Sie hierzu auch: Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung sowie Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Dr. Ines Peterson Staatsanwältin beim BGH
09.12.2022

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