Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Dienstag, 08.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2829 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 2687
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 35,6 ( – 4,3 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
09.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Dienstag, 8. Juni 202139,6
Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5
Freitag, 4. Juni 202123,7
Donnerstag, 3. Juni 202131,6
Mittwoch, 2. Juni 202135,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
09.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Montag, 07.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2828 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2687
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 39,6 ( – 5,9 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
08.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5
Freitag, 4. Juni 202123,7
Donnerstag, 3. Juni 202131,6
Mittwoch, 2. Juni 202135,6
Dienstag, 1. Juni 202129,7

Robert-Koch-Institut (RKI)
08.06..2021

Weiterhin Maskenpflicht auf Wochenmärkten

Der Kommunale Vollzugsdienst stellte bei seinen Kontrollen auf dem Speyerer Wochenmarkt am vergangenen Wochenende fest, dass von Besucher*innen mehrfach gegen die Maskenpflicht verstoßen wurde.

Zwar ist die Maskenpflicht in der Speyerer Innenstadt und auf dem Berliner Platz mit Ablauf des 31. Mai 2021 außer Kraft getreten. Die Stadtverwaltung weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch nach der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin die Pflicht besteht, auf Wochenmärkten sowie im jeweiligen unmittelbaren Umfeld eine Maske zu tragen. Dies gilt für alle Speyerer Wochenmärkte.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske der Standards KN05/N95 bzw. FFP2 gilt auch für diejenigen, die bereits vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Zusätzlich ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Stadtverwaltung Speyer
08.06.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Mittwoch, 02.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2811 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2670
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( – 4 )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
03.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Mittwoch, 2. Juni 202135,6
Dienstag, 1. Juni 202129,7
Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
03.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Dienstag, 01.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2809 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 2662
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 35,6 ( + 5,9 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
02.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Dienstag, 1. Juni 202129,7
Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
02.06..2021

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Start der Luca-App

Wie die Kreisverwaltung am gestrigen Montag informiert hat, ist die Luca-App nun beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises eingebunden und einsatzbereit. Das bedeutet, dass alle Speyerer Betriebe und Einrichtungen, die gemäß der geltenden Rechtslage zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet sind, dafür nun die Luca-App nutzen können.

„Ich freue mich sehr, dass die Luca-App nun im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch in Speyer starten kann. Unser Stadtvorstand hat sich schon sehr früh dafür eingesetzt und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die App an vielen Stellen Entlastung bringen und die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall erleichtern wird“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Damit das wie gewünscht funktioniert ist es wichtig, dass sich so viele Geschäfte und Einrichtungen wie möglich daran beteiligen, um Einheitlichkeit und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Ich rufe daher alle Gastronomie-, Kultur- und Gewerbetreibende dazu auf, sich in der Luca-App zu registrieren und die digitale Kontaktnachverfolgung anzubieten“, so die Stadtchefin weiter.

Gewerbetreibende und Einrichtungen können sich für die Nutzung der Luca-App registrieren und erhalten dann einen einrichtungsbezogenen QR-Code. Nutzer*innen laden sich die App herunter, tragen ihre Kontaktdaten ein und checken durch Abscannen des QR-Codes in eine Location ein oder aus. Das aufwändige Ausfüllen von Kontaktbögen entfällt und das Gesundheitsamt kann so ohne Zeitverzug in die Kontaktnachverfolgung einsteigen und mögliche Kontaktpersonen umgehend benachrichtigen, sollte ein Infektionsfall auftreten.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Einsatz der Luca-App zuvor mit einigen wenigen ausgewählten Betrieben erfolgreich erprobt, darunter beispielsweise die Buchhandlung Osiander. Auch weitere Speyerer Geschäfte und Gastronomiebetriebe nutzen die Luca-App bereits. Sie ist kostenlos für Android, iOS und als Webapp erhältlich.

Stadtverwaltung Speyer
02.06.2021

Pop-Up Schnellteststation des ASB auf dem Geschirrplätzel

Das schöne Wetter am vergangenen Wochenende hat viele Speyerer*innen und Besucher*innen in die Innenstadt gelockt, was gleichzeitig für viel Betrieb in den innenstadtnahen Schnelltestzentren des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Postgalerie und der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) auf dem Festplatz geführt hat.

Um lange Wartezeiten zu verhindern haben sich Andreas Wiedemann, der sich seitens des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) für das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung verantwortlichen zeichnet, und der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Christian Kölsch, der auf Seiten der Stadtverwaltung die acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren koordiniert, abgestimmt und das Schnelltestangebot kurzfristig um eine mobile Schnellteststation auf dem Geschirrplätzel erweitert.

„Die Zusammenarbeit mit den Speyerer Hilfsorganisationen im Bereich der Schnelltestinfrastruktur funktioniert hervorragend. Wir sind eng vernetzt und haben mit den Hilfsorganisationen verlässliche Partner an unserer Seite, mit denen es möglich ist, bei Bedarf spontan auf eine neue Lage zu reagieren, wie das vergangene Wochenende eindrücklich gezeigt hat. Hierfür möchte ich mich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften herzlich bedanken“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. 

Das zusätzliche Testangebot wurde gut angenommen. Ergänzend zu den etablierten Schnelltestzentren konnten weitere 369 Schnelltests vom mobilen Team des ASB abgenommen werden. Alle Ergebnisse fielen negativ aus.

Am verlängerten Fronleichnamswochenende wird das mobile Team des ASB von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 13 bis 17 Uhr auf dem Geschirrplätzel Schnelltests vornehmen. Das Angebot kann kurzfristig und nach Bedarf an den Folgewochenenden wiederholt werden.

Stadtverwaltung Speyer
02.06.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Montag, 31.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2803 ( + 3 im Vergleich zu Freitag )
Davon bereits genesen: 2648
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 29,7 ( – 1,9 gegenüber Freitag)
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
01.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
01.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Freitag, 28.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2800 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 2623
Todesfälle: 84 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( unverändert )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Tag 4 mit Inzidenz unter 50

Freitag, 28. Mai 202131,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6
Montag, 24. Mai 202135,6
Sonntag, 23. Mai 202145,5
Samstag, 22. Mai 202177,1

Robert-Koch-Institut (RKI)
29.05.2021

Impfbericht der Stadt Speyer

Gesamtzahl Impfungen                                             

  • Gesamtzahl:                  21.061                   +1.258*
  • Erstimpfungen:             13.668                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            7.393                   + 941*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                             

Alten- und Pflegeheime                                            

  • Gesamtzahl:                   3.442                     +32*
  • Erstimpfungen:              2.283                     +0*
  • Zweitimpfungen:            1.159                     +32*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                                                                         

Impfzentrum Speyer                                   

  • Gesamtzahl:                   17.619                   +1.226*
  • Erstimpfungen:              11.385                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            6.234                   + 909*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021

Stadt Speyer
29.05.2021

Stadt Speyer führt Probatix-Software für Schnelltestzentren ein: Spitalgasse startet am 1. Juni

Die Stadtverwaltung Speyer führt für alle mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren die Anwendung Probatix der Firma Venture Leap GmbH ein – eine webbasierte Software, die eine smarte und digitale Komplettlösung von der Terminbuchung bis zur Ergebnisübermittlung bietet. Starten wird das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse. Ab Dienstag, 1. Juni 2021 können Schnelltesttermine online unter www.speyer.de/spitalgasse gebucht werden.

„Die einheitliche Software erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein und trägt zum Bürokratieabbau bei, indem beispielsweise die Gesundheitsämter automatisiert über positive Testergebnisse informiert werden und die Daten, die zur Abrechnungen der Tests nötig sind, direkt mitverarbeitet werden. Auch für Bürgerinnern und Bürger, die die Testzentren nutzen, wird so Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit geschaffen. Vor Ort entfällt das Warten auf das Testergebnis, da dieses künftig mobil abrufbar ist, was einerseits die Wartesituation entzerrt und andererseits mehr Flexibilität für die Getesteten schafft“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. 

„Smarte Lösungen müssen den Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, mit wenigen Klicks von der Terminvereinbarung zum Testergebnis aufs Mobiltelefon. Bei Probatix sind die Prozesse DSGVO-konform – das sicher den Nutzerinnen und Nutzern einen hohen Standard im Bereich der Sicherheit ihrer Daten“ ergänzt Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg. 

Die Stadt Speyer stattet die mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren mit der notwendigen Hardware aus und trägt die monatliche Grundgebühr pro Teststelle. Die jeweiligen Betreiber der Schnelltestzentren tragen ihrerseits die Transaktionskosten pro durchgeführter Testung. Der Stadt Speyer entsteht dadurch ein monatlicher Kostenaufwand von 791 Euro. 

„Die Nachfrage nach Schnelltests steigt täglich und wird vermutlich mit den anstehenden Öffnungsschritten insbesondere im Bereich der Gastronomie weiter zunehmen. Während wir in Kalenderwoche 19 in den acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren noch 3.681 Tests durchgeführt haben, waren es in Kalenderwoche 20 schon insgesamt 6.734 Tests. Dieser enorme Anstieg ist mit einer analogen Arbeitsweise kaum noch zu handhaben, weshalb wir uns für den Einsatz von Probatix entschieden haben“, so Christian Kölsch, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der sich für die Organisation der Schnelltestzentren seitens der Stadt verantwortlich zeichnet.

Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die nötige Hardware zu beschaffen, zu installieren und die acht Schnelltestzentren an das System anzuschließen. Eine Übersicht über alle mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren ist unter www.speyer.de/schnelltests zu finden. 

Das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus hat am Donnerstag, 3. Juni 2021 aufgrund des Feiertags geschlossen. Stattdessen öffnet es am Freitag, 4. Juni 2021 von 10 bis 12 Uhr. 

Stadt Speyer
29.05.2021

Dieses Wochenende: Kurzfristig erweiterte Öffnungszeiten in Schnellteststation auf dem Festplatz

Aufgrund der Öffnung der Außengastronomie ab dem heutigen Freitag, 28. Mai 2021 erweitert die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer am Wochenende die Öffnungszeiten ihrer Schnellteststation auf dem Festplatz.

Alle Bundesbürger*innen können sich

  • am Samstag, den 29. Mai und
  • am Sonntag, den 30. Mai 2021
  • jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr

mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die erweiterten Öffnungszeiten gelten nur an diesem Wochenende.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Sehen sie, in Facebook, einen kurzen Clip zum Ablauf des Schnelltest`s

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
29.05.2021

Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften

Im Rahmen des Wochenrückblicks zum Thema Impfen, der diese Woche nicht wie gewohnt in Form eines Pressegesprächs stattfinden kann, informiert die Stadt Speyer über die Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften am vergangenen Wochenende.

Die Stadt hat in Abstimmung mit dem MSAGD und dem MASTD beschlossen, wohnungs- und obdachlosen Menschen eine Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson anzubieten, und die Aktion am Samstag, 22. Mai 2021 nach vorhergehender medizinischer Aufklärung im Impfzentrum der Stadt umgesetzt.

„Mit dieser Aktion wollten wir noch nicht geimpften Menschen, die keinen eigenen Hausarzt oder nicht die Möglichkeit haben, sich online für einen Impftermin zu registrieren, ein niedrigschwelliges Angebot darlegen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Hintergrund der Aktion.

„Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat zusätzlich den Vorteil, dass nur eine Impfung erfolgen muss, was für einige aufgrund ihrer momentanen Lebenssituation eine große Erleichterung mit sich bringen kann“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Die städtischen Mitarbeiter*innen der Wohnraumsicherung, Asylstelle und Sozialhilfe brachten die impfwilligen Bewohner*innen der Unterkünfte für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl und in der Industriestraße sowie der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen im Birkenweg und in der Engelsgasse ins Impfzentrum. Dort wurden insgesamt 52 Personen geimpft.

„Jede und jeder Speyerer, die oder der durch eine Impfung Schutz vor einer Corona-Erkrankung erfährt, ist ein Erfolg und trägt wesentlich zur Pandemiebekämpfung bei. Daher wollen wir die Aktion insofern fortführen, als diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen am Samstag nicht geimpft werden wollten, von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über das Impfportal des Landes angemeldet werden können, wenn sie dies wünschen“, resümiert Monika Kabs und bedankt sich bei allen Mitarbeiter*innen, die diese Aktion so engagiert und tatkräftig unterstützt haben.

Stadt Speyer
29.05.2021

Inzidenz unter 50: Weitere Öffnungsschritte ab Montag

Am Freitag, 28. Mai 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer gemäß der Meldung des Landesuntersuchungsamtes mit 31,6 erneut deutlich unter dem Schwellenwert von 50. Mit dem bekannten Meldeverzug wird diese Zahl am morgigen Samstag in die Statistik des Robert Koch Institutes (RKI) übernommen. Somit ist bereits heute klar, dass die Stadt Speyer morgen offiziell den fünften Werktag in Folge stabil unter 50 liegen wird, was nach der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) weitere Öffnungsschritte ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 ermöglicht.

„Es freut mich sehr, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Fallzahlen, der sich bereits über das Pfingstwochenende angekündigt hat, im Laufe der Woche fortgesetzt hat und wir dadurch weitere Lockerungen veranlassen können, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Gastronomie betreffen – allesamt Bereiche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese nur dank der enormen Kraftanstrengungen der letzten Wochen möglich sind. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gewohnte Vorsicht walten zu lassen und achtsam zu bleiben, während wir alle ein Stück mehr Normalität genießen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass erstmals seit langem wieder Sport in Gruppen und damit eine gemeinsame körperliche Betätigung möglich ist. Das trägt nicht nur zum aktuellen Wohlbefinden, sondern auf lange Sicht zur körperlichen und seelischen Gesundheit der Menschen bei. Im Kulturbereich ist es enorm wichtig, dass auch im Innenbereich wieder ein Zusammenkommen möglich ist. Das ist über die Sommermonate, die vieles draußen ermöglichen werden, vor allem für die Einrichtungen wichtig, die ihr Angebot nicht unter freien Himmel verlagern können“, betont Sport- und Kulturdezernentin Monika Kabs.

Ab Montag, 31. Mai 2021 ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers, möglich.

Weiterhin wird der Probebetrieb in der Breiten- und Laienkultur unter freiem Himmel in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person wieder ermöglicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung der bereits aus der Außengastronomie bekannten Regeln wieder öffnen. Demgemäß gilt:

  • zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Gäste und Personal, die am Tisch jedoch entfällt
  • die Pflicht zur Kontakterfassung
  • eine Vorausbuchungs-/Reservierungspflicht zur Steuerung des Zutritts
  • die Verpflichtung zum Nachweis eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests.
    Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.

Auch öffentlich und gewerblich betriebene Kultureinrichtungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 100 Gästen wieder öffnen. Dazu zählen beispielsweise auch Kinos.

Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.

Die Stadt Speyer weist außerdem nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz entgegen falscher Mitteilungen in den Medien erst mit Ablauf des Montags, 31. Mai 2021 außer Kraft tritt und damit offiziell ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr gilt. Dies wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 21. Mai 2021 mitgeteilt und hat weiterhin Bestand.

Die aktuell geltenden Regelungen können unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
29.05.2021

Corona-Virus / Rheinland-Pfalz

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 26.05.2021, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.883 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 260 mehr als am Vortag (151.623). 7.323 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 7.471). 8.713 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.690). 3.716 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 7 mehr als am Vortag (3.709). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 39,4.

Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 26.5.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000C
pro
100.000 (+USAF)D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler4388101905140023356953,053,0511,9
Altenkirchen4827040510044922354736,536,5513,0
Alzey-Worms49491029311746371955139,339,31438,2
Bad Dürkheim4379830114940831473123,423,437,0
Bad Kreuznach5850831514054282825434,134,11020,3
Bernkastel-Wittlich296772726127621443228,428,0514,5
Birkenfeld333132949230551843138,337,1726,6
Bitburg-Prüm330931613031251542323,222,4725,0
Cochem-Zell19063148571800491727,727,7525,0
Donnersbergkreis253041946523631021418,618,4313,2
Germersheim5457536012551831492116,316,325,6
Kaiserslautern3839102317635562074441,535,51547,4
Kusel218141966620141012535,633,728,7
Mainz-Bingen72981335721666514317133,633,635,0
Mayen-Koblenz7174626516066753397133,133,1812,6
Neuwied8055627612676442857339,939,9712,8
Rhein-Hunsrück3676037010034481282120,420,4515,7
Rhein-Lahn-Kreis396163419737071572318,818,825,2
Rhein-Pfalz-Kreis6541715022460732447145,945,91021,4
Südliche Weinstr.3648336911433481863531,731,712,9
Südwestpfalz263552748324091433031,631,2618,6
Trier-Saarburg4388132489540991944429,529,424,7
Vulkaneifel200421596118431002439,639,6315,0
Westerwaldkreis72092458714967113499647,547,5915,5
KS Frankenthal2106134511967882449,249,2320,8
KS Kaiserslautern35781128611231982685555,051,600,0
KS Koblenz4439414413441421632421,021,013,2
KS Landau i.d.Pf.163901683515238148,58,500,0
KS Ludwigshafen10312162003239410579176102,2102,21432,9
KS Mainz985531376202898966412858,658,51836,0
KS Neustadt a.d.W.16645115381566601222,522,5317,5
KS Pirmasens13888159551264692254,754,7322,3
KS Speyer2790151842615911631,631,6319,7
KS Trier268591252925461103228,728,700,0
KS Worms41471122690380924889106,5106,51356,7
KS Zweibrücken7783739707621440,940,900,0
Rheinland-Pfalz15188326087133716140844 #7323161439,439,119716,5

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre: Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
27.05.2021

Corona-Virus

Öffnungsschritte auf Landesebene ab Freitag möglich – Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird nicht verlängert

Ab Freitag, 28. Mai 2021, tritt in Speyer die Bundesnotbremse außer Kraft. Da die 7-Tage-Inzidenz laut den Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter dem Wert 100 lag, gelten ab Freitag die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz. So sind auf Grundlage der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) vom 19. Mai 2021 Öffnungsschritte in diversen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens möglich.

„Wir freuen uns sehr, dass nun auch in Speyer die Infektionszahlen sinken und sich der positive Effekt der Schutzmaßnahmen eingestellt hat. Speyer hat sich von Pandemiebeginn an durch eine stringente Kontaktnachverfolgung und seit diesem durch eine breitgefächerte Schnellteststrategie ausgezeichnet. Beides erzielt eine frühe Unterbrechung der Infektionsketten und dämmt somit das Infektionsgeschehen ein. Dass die Inzidenz seit dem Pfingstwochenende konstant unter der 50er Marke liegt, zeigt, dass wir mit einem guten Gefühl in den Sommer starten und die Bürgerinnen und Bürger für ihre Anstrengungen belohnt werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

„Daher wird die Stadt die aktuelle Allgemeinverfügung zum 31. Mai auslaufen lassen, sodass ab kommendem Montag in der Innenstadt und am Berliner Platz keine Maskenpflicht mehr vorgesehen ist. Diese Änderung soll aber nicht von dem weiterhin für jede und jeden geltenden Verantwortungsbewusstsein entbinden. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben, um die gewonnenen Freiheiten nicht wieder aufgeben zu müssen“, unterstreicht die Stadtchefin.

Ab dem 28. Mai wird die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr aufgehoben und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelockert. So dürfen sich im öffentlichen Raum zwei Haushalte treffen, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen.

Der gesamte Einzelhandel kann unter den gleichen Bedingungen wie bislang in Geschäften des täglichen Bedarfs öffnen. Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot darf sich in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm aufhalten, bei einer Verkaufsfläche ab 800 qm gilt die Regelung von einer Person pro 20 qm.

Die Außengastronomie darf unter folgenden Auflagen öffnen: Die Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und mit Vorausbuchungs- und Maskenpflicht bis zum Platz sowie unter Kontakterfassung erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke und Selbstbedienung sind nicht zulässig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

Auch für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen ebenso wie Camping- und Wohnmobilstellplätze mit eigenen sanitären Anlagen greift der Öffnungsschritt unter bestimmten Auflagen. So gilt für Gäste in Hotels und ähnlichen Einrichtungen kontaktarmer Urlaub (beispielsweise Frühstück auf dem Zimmer) sowie die Testpflicht bei Anreise und danach alle 48 Stunden für Personen, die weder geimpft noch von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Alle Regelungen zum Thema Beherbergung sind auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz zu finden: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.

Körpernahe Dienstleistungen sind sowohl im medizinischen als auch kosmetischen Bereich zulässig. Kann wegen der Art einer körpernahen Dienstleistung im Bereich Kosmetik (wie z.B. bei einer Bartrasur oder einer bestimmten kosmetischen Anwendung) eine Maske nicht getragen werden, gilt die Testpflicht.

Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur und Sport

„Auch die Bereiche Kultur und Sport werden endlich ein gutes Stück entlastet“, freut sich Bürgermeisterin und Kultur- und Sportdezernentin Monika Kabs. „Die Kulturbranche war von einem sehr langen, teilweise existenzbedrohenden Stillstand und die Kulturschaffendem von einem immensen Druck belastet. Ich hoffe sehr, dass der Sommer eine Verschnaufpause für unsere Künstlerinnen und Künstler und bereithält und unser Kulturbüro wie gewohnt außergewöhnliche Momente schaffen darf.“

Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zulässig.

Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauer*innen möglich. Es gilt neben den Abstands-, Hygiene- und Kontakterfassungsregeln die Pflicht zur Vergabe von festen Sitzplätzen. Zuschauer*innen müssen getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.  

In Speyer öffnet der Kulturhof Flachsgasse ab Freitag, 28. Mai 2021 seine Türen für die Ausstellungen „Rupert Eder, Jo Schöpfer und Ivo Ringe: Trio“ in der Städtischen Galerie, die nach mehrmaliger Verlängerung nur noch bis 30. Mai zu sehen ist, und „Franziska Rutishauser: Close Strangeness“ in den Räumen des Kunstvereins. Es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2399 erfolgen.

Das Purrmann-Haus zeigt ab Donnerstag, 3. Juni 2021 die größte öffentliche Sammlung an Werken des bedeutenden Künstlerpaares der Klassischen Moderne Hans Purrmann (1880-1966) und Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876-1943).

Das Museum öffnet unter begrenzten Öffnungszeiten: freitags von 15 bis 17 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 13 Uhr. Termine können montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2020 vereinbart werden.

Laut Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz kann Gruppensport außen mit maximal fünf Personen auch unter Anleitung eine*r Trainer*in aus fünf Haushalten mit Abstand betrieben werden. Innen ist das Training mit Abstand und maximal einer Person auf 40 qm und Testpflicht erlaubt. Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein.         
Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung eine*r Trainer*in gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist mit der Pflicht zur Testung und Kontaktnacherfassung möglich, sofern sich eine Person auf 40 qm Trainingsfläche aufhält.

Die Sportstätten in Speyer dürfen ab Freitag, 28. Mai 2021 gemäß den erteilten Genehmigungen für das Sommerhalbjahr 2021 wieder unter Beachtung der Vorgaben genutzt werden, sofern eine Nutzung der öffentlichen Sportstätten über die Pfingstferienzeit beantragt wurde. Ist dies nicht der Fall, steht die jeweilige öffentliche Sportstätte nach den Pfingstferien, also ab Freitag, 4. Juni 2021 den Vereinen wieder zur Verfügung.

Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauer*innen mit Maske, unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie einem festen Sitzplatz gestattet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI aktuell bei 37,6 und somit den zweiten Werktag in Folge unter 50. Bleibt die Inzidenz an fünf Werktagen unter dem Wert 50 öffnet die Gastronomie am übernächsten Tag auch im Innenbereich und es sind Kulturveranstaltungen nicht nur im Freien gestattet. Laut Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz sind ab dem 2. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte vorgesehen.

Stadtverwaltung Speyer
27.05.2021

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Mittwoch, 26.05.2021)

Warnstufe Gelb erreicht, Bundesnotbremse tritt am Freitag (28.05.21) außer Kraft

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2790 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 2615
Todesfälle: 83 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( – 6 )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
27.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Tag 2 mit einer Inzidenz unter 50… noch 3 weitere und weitere Lockerungen werden in Kraft gesetzt

Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6
Montag, 24. Mai 202135,6
Sonntag, 23. Mai 202145,5
Samstag, 22. Mai 202177,1
Freitag, 21. Mai 202187,0
Donnerstag, 20. Mai 202194,9

Robert-Koch-Institut (RKI)
27.05.2021

Corona-Virus

Fallzahlen für die Stadt Speyer von Dienstag (25.05.2021)

Seit gefühlten Ewigkeiten erreicht Speyer endlich einmal wieder „nur“ die Warnstufe Orange / Tag 1 mit einer Inzidenz unter 50

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2788 ( + 1 / + 4 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 2599
Todesfälle: 83 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 37,6 ( – 39,5 gegenüber Freitag )

Warnstufe: Orange

Stand: 25.05.2021

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:

Dienstag, 25. Mai 202137,6
Montag, 24. Mai 202135,6
Sonntag, 23. Mai 202145,5
Samstag, 22. Mai 202177,1
Freitag, 21. Mai 202187,0
Donnerstag, 20. Mai 202194,9
Mittwoch, 19. Mai 2021108,8

Robert-Koch-Institut
26.05.2021

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 25.05.2021, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.623 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 154 mehr als am Vortag (151.469). 7.471 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 7.922). 8.690 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.661). 3.709 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 11 mehr als am Vortag (3.698). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 45,1.

Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 25.5.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000C
pro
100.000 (+USAF)D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler437811905139833447356,156,1614,3
Altenkirchen482724059944612676953,653,6615,5
Alzey-Worms4939629111746202026247,847,81335,5
Bad Dürkheim4371230114940781443123,423,437,0
Bad Kreuznach5842331513954162875635,435,4918,3
Bernkastel-Wittlich296042716127511482623,122,838,7
Birkenfeld3328-12929230322045365,563,4934,2
Bitburg-Prüm330611613031181582525,224,4828,5
Cochem-Zell19035148571798481524,424,4630,0
Donnersbergkreis252601946523581032229,228,928,8
Germersheim5452135912551731542217,117,112,8
Kaiserslautern382982307535532015047,240,3825,3
Kusel217711966620031082535,633,714,3
Mainz-Bingen7285335521666444259042,642,558,3
Mayen-Koblenz71681126416066523567735,935,91015,7
Neuwied8049327612476362898848,148,1712,8
Rhein-Hunsrück3676037010034461302827,127,1618,9
Rhein-Lahn-Kreis395533409736971612923,723,737,8
Rhein-Pfalz-Kreis6534815022460352757548,548,51327,9
Südliche Weinstr.3645136911433351965549,849,812,9
Südwestpfalz263002748324031443840,139,5721,7
Trier-Saarburg437572489540931874127,427,437,1
Vulkaneifel200201596118411003354,454,4315,0
Westerwaldkreis71857586149667935710451,551,51322,4
KS Frankenthal2105834511964903367,767,7320,8
KS Kaiserslautern3567528411131932637474,069,4726,1
KS Koblenz4435514413441281732622,822,826,3
KS Landau i.d.Pf.16390168351517872042,742,718,3
KS Ludwigshafen10296281993239395578195113,2113,21944,7
KS Mainz98248371202897065212356,356,21632,0
KS Neustadt a.d.W.16590115381561601018,818,8317,5
KS Pirmasens1380-2159551261641844,744,717,4
KS Speyer2789151842607981937,637,6319,7
KS Trier267621252925411062724,224,213,8
KS Worms41362122389379625199118,5118,51669,8
KS Zweibrücken7752739705611440,940,900,0
Rheinland-Pfalz15162315486903709140443 #7471184545,144,621818,2

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.05.2021

Corona-Virus

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Montag (24.05.2021)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.469 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 160 mehr als am Vortag (151.309). 7.922 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 8.306). 8.661 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.653). 3.698 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 2 mehr als am Vortag (3.696). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 53,4. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 24.5.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler4377111894939793497960,760,7614,3
Altenkirchen4825114029844273009372,272,2820,7
Alzey-Worms4933528811746132036650,950,91130,0
Bad Dürkheim4369130114940561643929,429,449,3
Bad Kreuznach5839731513953993017748,648,61326,4
Bernkastel-Wittlich295602706127451504439,138,638,7
Birkenfeld332992909230092287187,784,91245,7
Bitburg-Prüm330521613030971783939,438,1725,0
Cochem-Zell18980145571794471422,822,8315,0
Donnersbergkreis252601946523421194154,453,928,8
Germersheim5451235812551361903527,127,112,8
Kaiserslautern382102307535282185753,846,0825,3
Kusel217601966619981122637,035,114,3
Mainz-Bingen72826354216661844811654,954,8915,0
Mayen-Koblenz7157926216066403577936,836,81117,3
Neuwied8046627612176173088647,047,0712,8
Rhein-Hunsrück3676437010034411354341,741,7618,9
Rhein-Lahn-Kreis395203389736851704637,637,6410,5
Rhein-Pfalz-Kreis6526414822460032997649,249,21327,9
Südliche Weinstr.3644036911433122186256,156,125,8
Südwestpfalz263002738323911566568,567,6927,9
Trier-Saarburg436872489440722024932,832,849,4
Vulkaneifel200221596118331083761,061,0315,0
Westerwaldkreis717818584148664738312059,459,41525,9
KS Frankenthal2097134511959873367,767,7213,9
KS Kaiserslautern3562028411131702818989,083,4726,1
KS Koblenz4430314413441241723429,829,826,3
KS Landau i.d.Pf.163901683515011032349,149,1216,5
KS Ludwigshafen10268301983229369577194112,6112,62047,0
KS Mainz981611369202893068414164,564,51632,0
KS Neustadt a.d.W.16591115381550711630,030,0529,1
KS Pirmasens13820159541250783279,579,5429,8
KS Speyer27881518325991061937,637,6213,1
KS Trier267461252925331123329,629,627,6
KS Worms4115322189377924795113,7113,71878,5
KS Zweibrücken7730739703611749,749,700,0
Rheinland-Pfalz15146916086613698139849 #7922218653,452,924220,2

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.05.2021

Ministerpräsidentin Dreyer/Gesundheitsminister Hoch: Rheinland-Pfalz tritt in zweite Stufe des Perspektivplans ein

Am vergangenem Freitag tratt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

  • Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
  • Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.
  • Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

  • Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
  • Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.05.2021