Germersheim und Landkreis GER

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Aktuell 43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (24. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 43
  • Gesundete Personen: 94
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140

Aktuell 44 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (23. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 44
  • Gesundete Personen: 93
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140

Aktuell 43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (22. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 43
  • Gesundete Personen: 93
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 139

Aktuell 55 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (21. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 55
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 133

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (20. April 2020, Stand 15 Uhr) – Dritter Todesfall

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein dritter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Gesucht, gefunden, geschult

Ehrenamtliche Corona-Helfende werden ausgebildet

Schulung der ehrenamtlichen Corona-Helfenden

In der Corona Hilfsstation in Wörth wurden dieser Tage erste Freiwillige für einen möglichen Einsatz in den südpfalzweiten Hilfseinrichtungen geschult. Weitere Unterweisungen sind bereits terminiert. Bei den freiwillig Helfenden handelt es sich um Menschen mit medizinischer Ausbildung, die aus der gesamten Südpfalz stammen.

„Die ruhige Lage zur vorherrschenden Corona-Pandemie verleitet uns als Verwaltungen nicht dazu nachlässig zu werden. Im Gegenteil! Wir werden unsere Anstrengungen nicht ruhen lassen und uns weiterhin auf den Ernstfall vorbereiten.“ Für die Landräte  Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch sind Präventivmaßnahmen nach wie vor ein wichtiges Element, um die Lage im Griff zu behalten. Das Credo „dem Virus stets zwei Schritte voraus zu sein“ ist für die Verwaltungschefs gerade dann wichtig, wenn viele Menschen meinen mit den jüngsten Lockerungen sei das Schlimmste überstanden: „Wir können die Zukunft nicht wirklich vorhersehen. Allerdings sollten wir vorbereitet sein. Denn die Bilder, die wir aus anderen Ländern gesehen haben und heute noch sehen müssen, sind Warnung genug.“

Schon im März hatte die Kreis- und Stadtverwaltungen öffentlich gemacht, dass sich Menschen mit einer medizinischen Ausbildung oder fundierten Kenntnissen als Freiwillige melden sollen, um im Ernstfall unterstützen zu können. Die Resonanz auf diesen Aufruf bewerten Brechtel, Hirsch und Seefeldt als außergewöhnlich: Insgesamt mehr als 400  Menschen meldeten sich südpfalzweit.

Was diese bei einer Zuspitzung der Lage erwartet, darüber haben die Pflegedienstleiterin Maria Schönau und der Arzt Dr. Johannes Schad im Rahmen der Schulung in Wörth informiert.

Schönau berät den Stab in Pflegefragen, führt Bewerbungsgespräche, und unterstützt die Einrichtung der Corona Hilfsstation mit praktischen Einweisungen im Rahmen der Helferschulung. Der Mediziner Dr. Schad ist im Notarzt-Team des „Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin“, war bereits bei den Quarantäne-Maßnahmen für die ersten Wuhan-Rückkehrer in Germersheim eingesetzt und ist mit außergewöhnlichen Situationen vertraut. Gemeinsam mit Schönau stellte er anschaulich dar, wie Abläufe, Organisationsstruktur, Einsatzzeiten und die Arbeiten gedacht seien. Die Ehrenamtlichen-Schulung mit etwa 30 Teilnehmenden dauerte bis zum Nachmittag und wird sukzessive in in nächster Zeit mit sämtlichen Freiwilligen durchgeführt.

„Wir sind dankbar, für die enorme Solidarität, die die Menschen in der ganzen Südpfalz wieder unter Beweis stellen. Und wir sind dankbar, dass wir hier vor Ort mit vielen Profis zusammenarbeiten dürfen, die uns daran erinnern, dass wir nach wie vor auf schlimmere Zeiten vorbereitet sein sollten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und seine Kollegen Thomas Hirsch und Dietmar Seefeldt, die trotz aller Zuversicht weiterhin an der Präventionsstrategie festhalten und die Region damit selbst für den Fall einer wieder rascher zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus bestens gerüstet sehen.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Jugendberufshilfe bleibt in Verbindung mit ihren Partnern

Austausch im digitalen Raum

„Die Austausche mit Familien, Kindern, Jugendlichen und fachlichen Partnern und damit die inhaltliche Arbeit unseres Jugendamtes werden selbstverständlich auch in der Corona-Krise fortgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei sehr kreativ, andere Wege zu gehen, Angebote zu generieren und die Kontakte auf veränderte Weise zu pflegen. Daher war beispielsweise auch die Absagen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe keine Option“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Akteure im Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf treffen sich dreimal jährlich zum Austausch und zur Information über aktuelle Entwicklungen, um Jugendliche und deren Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräfte besser bei allen Themen rund um Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Ursprünglich war der Arbeitskreis am 21. April beim CJD Maximiliansau in Wörth geplant, doch durch die Corona-Krise kam es anders: Die Jugendberufshilfe hat den Arbeitskreis spontan in den digitalen Raum verlegt und als Videokonferenz mit über 25 Teilnehmenden veranstaltet.

Arbeitsagentur, Jobcenter und Handwerkskammer berichteten über ihre aktuelle Arbeit und die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Tenor war, Jugendliche und junge Menschen zu bestärken und zu unterstützen trotz der aktuellen Herausforderungen sich aktiv, um eine Ausbildung zu bewerben. Ein Rückgang an offenen Stellen sei aktuell noch nicht zu verzeichnen. Mitarbeitende der Bildungsträger CJD, Internationaler Bund und des Vereins für Berufliche Bildung (VfBB) und Schulsozialarbeit berichten von der Bedeutung, neue Wege der Kontaktaufnahme und des Austausches mit den Jugendlichen zu finden und auszubauen. Gerade auch die „Neuen Medien“ böten hierzu vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Es sei allerdings notwendig, in noch stärkerem Maße aktiv auf die Jugend zuzugehen, um Wege in Ausbildung und Beruf gemeinsam zu schaffen. Das Team Jugendbildung vom Jugendamt Germersheim sprach vom Erfolg der YouBoxx, einer Informations- und Austauschplattform erreichbar unter dem Link: https://kurzelinks.de/s5yv. Die YouBoxx bietet Beiträge in Form von Mitmachspielen, Interviews, Podcasts und wird regelmäßig aktualisiert. Besonders wichtig sind den Machern Beiträge von und mit Kindern und Jugendlichen.

Die Entscheidung der Jugendberufshilfe ihr Engagement verstärkt in den virtuellen Raum zu verlegen und eine Onlineplattform zur Information im Rahmen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe digital anzubieten hat sich als richtig erwiesen. „Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – Telefon- und Videokonferenzen sind das Mittel der Wahl, um mit den aktuellen Herausforderungen konstruktiv umzugehen“, so der Tenor der Videobotschaft des Ersten Kreisbeigeordneten Christoph Buttweiler, die im Rahmen der Konferenz als Gruß eingespielt wurde. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Videokonferenz ein voller Erfolg war, konnte man sich doch endlich wieder von Angesicht zu Angesicht unterhalten. Die nächste Konferenz zum Austausch über die Situation nach Öffnung der Schulen wurde bereits anberaumt.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Bürgersprechstunde mit Christoph Buttweiler

Mit dem Ohr nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, dieser Vorsatz erhält in Zeiten von Corona gleich doppelte Bedeutung. Zum einen gilt es gerade jetzt als Behörde für Auskünfte, Probleme, Sorgen oder sonstige Anliegen als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Andererseits werden viele Themen derzeit telefonisch geklärt.

Auch Christoph Buttweiler, Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrats im Kreis Germersheim, möchte wissen, was die Menschen im Landkreis bewegt, um zu helfen, zu klären, zu vermitteln oder einfach nur zuzuhören. Hierfür bietet Buttweiler das Format „Bürgersprechstunde“ – in der Regel abwechselnd in verschiedenen Gemeinden des Kreises, heute jedoch nur als Telefonservice möglich. Die erste Bürgersprechstunde während der Corona-Einschränkungen findet am Dienstag, 28. April, ab 15 Uhr statt.

Wer sich hierfür interessiert und mit Christoph Buttweiler einen Termin vereinbaren möchte, sollte sich vorab mit Tina Marini in Verbindung setzen, den zu besprechenden Sachverhalt schildern und die eigenen Kontaktdaten angeben. In Rückrufen können die Themen dann mit Christoph Buttweiler besprochen werden. Tina Marini ist erreichbar: per Mail unter t.marini@kreis-germersheim.de, telefonisch unter 07274-53-411.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Breite Unterstützung für Landkreis Germersheim

Unternehmen helfen in der Krise

Spender L’Oreal / Corona Ambulanz, Jockgrim

Mitte März nahmen auch im Landkreis Germersheim die Vorbereitungen auf die Corona Pandemie Fahrt auf. Als die ersten gesellschaftlichen und medizinischen Vorkehrungen publik wurden, reagierte auch die regionale Unternehmerwelt und bot ihre Unterstützung an. „Ich hatte gerade davon erfahren, dass die Belegschaft von EIZO mittlerweile komplett von Karlsruhe nach Rülzheim übergesiedelt war, da hat uns der Monitorhersteller schon seine Unterstützung zugesagt.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, zeigt sich beeindruckt von den spontanen und vielfältigen Hilfsangeboten aus der Wirtschaft. Drei leistungsstarke „Befundungsmonitore“ für die Projektionsradiografie hat EIZO dem Landkreis überlassen. Die werden mittlerweile in der Jockgrimer Corona Ambulanz eingesetzt.

Der Kosmetikhersteller L’Oreal hat sich ebenfalls solidarisch gezeigt und die Corona Ambulanz mit mehr als 800 Pumpflaschen Desinfektionsmittel ausgestattet. Für die vielen Helfenden in der Region gab es in diesen Tagen weitere 500 125-Milliliter-Flaschen des Mittels, das in der Karlsruher Produktionsstätte von L‘Oreal ausschließlich als Spende des Unternehmens, nicht für den freien Markt, hergestellt wird. L’Oreal-Mitarbeitende aus Rheinzabern hatten von ihrer Geschäftsleitung grünes Licht erhalten und die Ware eigenhändig nach Jockgrim verbracht.

Eine Unterkunft für Notärzte, die sowohl bei den Vorbereitungsarbeiten, wie auch für den Fall einer Ausweitung der Krise zum Einsatz kommt, wurde mit gespendetem Mobiliar des Einrichtungshaus Strohmeier Gilb in Bellheim ausgestattet. Auch in diesem Fall hat sich das Unternehmen pro-aktiv an die Kreisverwaltung gewendet und seine Unterstützung direkt in die Wege geleitet.

Die Firma Strohmeier Gilb hat für die Wohnung einen Kleiderschrank, ein Sideboard, zwei Kleiderständer, zwei Betten inklusive Lattenröste und Matratzen, einen Schreibtisch, Bürostuhl, Tisch, vier Stühle sowie ein Klappsofa zur Verfügung gestellt.

Dr. Fritz Brechtel ist überzeugt, dass bei einer Verschlechterung der Lage und für den Fall, dass die Corona Hilfsstation in Wörth mit seinen 104 Betten in Betrieb gehen muss, die Unterstützung aus der Wirtschaft nicht abreißen wird: „Schon heute haben sich Unternehmen bereiterklärt, uns im Ernstfall zur Seite zu stehen. Das freut mich insbesondere deshalb, da es für die Betriebe selbst zahlreiche eigene Herausforderungen gibt, die bewältigt werden wollen.“ So hat beispielsweise die „MEG Wörth am Rhein“ zugesagt, die Einrichtung in Wörth bei Öffnung mit Mineralwasser zu unterstützen.

Doch auch die zahlreichen kleinen Unterstützungsangebote, die unzähligen Gesten und Dankesbekunden aus der Bevölkerung sind für Brechtel ein Zeichen für den vorbildlichen Zusammenhalt der Menschen und der mit der Region fest verwurzelten Unternehmer im Landkreis Germersheim.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

OB Thomas Hirsch und Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt begrüßen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Aus der dringenden Empfehlung wird nun eine Pflicht: In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich bereits Anfang April für das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Die Verwaltungschefs begrüßen nun die Maßnahme des Landes, denn schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske: „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, ergibt ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“ Man dürfe das Erreichte jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, es gehe um die  Gesundheit aller, betonten Brechtel, Seefeldt und Hirsch abschließend.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
27.04.2020

Schülerfahrkarten online beantragen

Im Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2020/2021 die Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht den Eltern, deren Kinder in eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist auf der Kreishomepage eingestellt.

Die Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.

Im Landkreis Germersheim besuchen ca. 10.200 Schülerinnen und Schüler die kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 4.000 Schülerbeförderungstickets.

Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Vorbereitungen für Schulbeginn in vollem Gange

Die Vorbereitungen für den Schulbeginn laufen im Landkreis Germersheim auf Hochtouren.

Ob die intensive Reinigung der Räume, des Mobiliars oder andere Gegenstände, das Bereitstellen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln samt geeigneten Spendern: der Landkreis Germersheim bereitet sich nach den Vorgaben des Landes und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf den anstehenden Schulbeginn vor.

Einiges, wie beispielsweise die gründliche Reinigung und das Anbringen von Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern, ist schon abgeschlossen. Anderes, wie das Anbringen von Glasabtrennungen im Sekretariat als „Spuckschutz“ wird noch umgesetzt.

„Glücklicherweise hatten wir vorausschauend die Desinfektionsmittel und –spender bereits Anfang März bestellt. Jetzt wurden sie geliefert und können im nächsten Schritt angebracht werden“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler.

Weitere Maßnahmen wie das Lüften der Räume oder die Einhaltung der Abstände in den Klassenräumen sind Aufgabe der Schulen. Auch ein Wege- und Aufenthaltskonzept für die Wege in und aus der Schule sowie in den Pausen wird von den Schulen gemeinsam mit den Hausmeistern erstellt. Selbstverständlich werden alle Maßnahmen generell in enger Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Land umgesetzt. Das Land hat zugunsten der Schulen eine Spende erhalten. Davon erhalten die Schulen einmalig Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler die eigenen Masken zuhause vergessen haben.

„Auch wenn der Schulbetrieb stufenweise mit einer begrenzten Schülermenge anläuft, erfordert es viele Schutzvorkehrungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise in den Pausen wichtig“, so Brechtel weiter. Landrat Brechtel und Schuldezernent Buttweiler appellieren an die Schülerinnen und Schüler diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Freundschaft in Zeiten von Corona: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim unterstützen deutsch-französischen Solidaritätsaufruf

„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht es in dem deutsch-französischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, unterzeichnet haben. Gemeinsam mit etwa 200 anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Südpfalz erinnern sie darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft und beschwören den Zusammenhalt in der Corona-Krise.

„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus mussten wir die Grenze zwischen der Pfalz und dem Elsass weitgehend schließen. Das bedeutet aber nicht, dass unsere Verbundenheit mit den französischen Nachbarinnen und Nachbarn an Bedeutung verloren hat. Ganz im Gegenteil: Wir stehen auch in der Krise fest zusammen“, betonen die drei Verwaltungschefs. Darum seien auch Hilfslieferungen in die Nachbarregion und die Aufnahme von elsässischen Patientinnen und Patienten in südpfälzischen Kliniken selbstverständlich.

Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften  setzen. „Frankreich und Deutschland werden auch die Corona-Krise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in ihrem Aufruf.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
27.04.2020

Parlamentarischer Staatssekretär besucht Krisenstab

Dr. Thomas Gebhart und Landrat Brechtel danken allen Kräften

Im Vordergrund Dr. Thomas Gebhart (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit), im Hintergrund Landrat Fritz Brechtel

„Seit Wochen wird hier mit großem Engagement hervorragende Arbeit geleistet“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, nach seinem Besuch im Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim. Vor Ort konnte er sich ein Bild über die Abläufe und das gute Zusammenspiel der verschiedenen Fachrichtungen, des Ehrenamtes und des Hauptamtes, der Hilfsorganisationen und der Verwaltung machen. Gemeinsam mit Landrat Dr. Fritz Brechtel verfolgte er eine Lagebesprechung – zu der die meisten Einheiten telefonisch zugeschaltet sind, um die direkten Kontakte gering zu halten – und kam mit dem Leiter des Stabes, Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub und Stabsmitgliedern ins Gespräch. Gebhart zollte ihnen Respekt und dankte allen für ihren Einsatz.

In den vergangenen Wochen wurden für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Germersheim und in der Südpfalz gute Strukturen und Vorsorge für den Notfall getroffen. Unter anderem ist die Corona-Hilfsstation in Wörth quasi betriebsbereit, auch die Corona-Ambulanz in Jockgrim hat sich bewährt und wird gut angenommen. „Im Moment lassen es die Infektionszahlen und die hervorragende Vorbereitung für den Krisenfall zu, dass wir die Stabsarbeit herunterfahren. Als Unterstützung für die enorme Arbeit, die das Gesundheitsamt stemmen muss, bleibt er aber bestehen. Sollte sich die Gesamtsituation verschärfen, können wir den Stab innerhalb kürzester Zeit wieder hochfahren“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. Über den Besuch und die positive Rückmeldung von Dr. Gebhart hat sich der Kreischef, gleichzeitig Gesamteinsatzleiter, gefreut und gibt diese an alle, die in der Coronakrise engagiert sind, weiter.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Busse fahren ab 4. Mai wieder nach normalem Schulfahrplan

Ab dem 4. Mai fahren die Busse im Landkreis Germersheim wieder nach dem normalen Schulfahrplan. Das hat der VRN mitgeteilt.

„Das Abstandhalten (mindestens 1,5 m) und Einhalten der Husten- und Nies-Etikette muss auch in den Schulbussen selbstverständlich sein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel sowie Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für sehr wichtig erachten beide zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske: „Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren.“

Deshalb hat Landrat Dr. Fritz Brechtel auch bereits das Land gebeten, eine Maskenpflicht im ÖPNV anzuordnen.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Raumordnerische Prüfung für geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim eingeleitet

Landrat: Erster Schritt zur Entlastung der beiden Ortsgemeinden von Durchgangsverkehr

„Ich begrüße die raumordnerische Untersuchung der geplanten Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim sehr. Dies ist der erste planerische Schritt zur Entlastung dieser beiden Ortsgemeinden, die seit Jahren unter sehr hohem Durchgangsverkehr leiden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Außerdem wäre es die Fortführung der sich im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim.“

Nachdem der Landesbetrieb Mobilität Speyer Anfang April dieses Verfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Planungsbehörde beantragt hatte, hat diese nun eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zum geplanten Bau der Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim (L 509) eingeleitet.

Der Landesbetrieb Mobilität in Speyer plant den Bau einer Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.

Der raumplanerische Entscheid für eine Umgehungsstraße der drei Orte Ottersheim, Knittelsheim und Bellheim im Zuge der L 509 ist aus dem Jahr 1993. Der östliche Teil dieser Trasse befindet sich seit 2018 im Bau. Aufgrund der seither vergangenen Zeit ist die geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim jedoch hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse der Raumordnung zu überprüfen und zu beurteilen.

Neben dem Verband Region Rhein–Neckar, den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße, den Verbandsgemeinden Bellheim und Offenbach an der Queich mit ihren Ortsgemeinden hat die SGD Süd auch acht Fachbehörden, Institutionen und Verbände um Stellungnahme gebeten. Diese können bis Ende Mai 2020 ihre Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgeben. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende Mai dazu äußern. Die Antragsunterlagen hierfür sind auf der Internetseite der SGD Süd veröffentlicht: https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/detail/news/News/detail/ottersheim-knittelsheim-raumordnerische-pruefung-ueber-die-ortsumgehung-l-509/

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim fahren Stabsarbeit im Katastrophenschutz zurück – Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel: „Virus hat Alltag dauerhaft verändert“

Schon früh in der Corona-Krise hatten die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen, eigene Katastrophenschutzstäbe eingerichtet sowie weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung in dieser Ausnahmesituation zu gewährleisten. Analog der Lockerungen der Corona-Beschränkungen, die am Montag, 20. April, bundesweit in Kraft getreten sind, haben die drei Gebietskörperschaften entschieden, dass ein Aufrechterhalten der Stufe 5 vorerst nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen gilt nun in der Stadt und den beiden Landkreisen eine sogenannte Gesundheitslage nach dem Infektionsschutzgesetz.

Auch der gemeinsame Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim werden heruntergefahren. Aber: „Sollte es die Lage erfordern, können die Stabsstrukturen schnell wieder hochgefahren werden“, betonen Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel, die nach wie vor eng miteinander sowie mit den Hilfsorganisationen und den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt stehen und über die tagesaktuelle Lage informiert werden.

„Für die derzeitige Situation, in der wir uns befinden, gab und gibt es keine Musterlösung. Aus diesem Grund war es die richtige Entscheidung, früh zu reagieren und besonders angesichts der dramatischen Lage im benachbarten Elsass effektive Maßnahmen zu ergreifen, um den Folgen der Corona-Pandemie bei uns in der Südpfalz möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, bekräftigen die drei Verwaltungschefs. Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel sind froh, dass gemeinsam in guter interkommunaler Zusammenarbeit medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen werden konnten, auf die die Südpfalz bauen könne. „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt: Die Krankenhäuser in der Region haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden, die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet, für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung und die Corona-Ambulanzen in Jockgrim bzw. Landau haben sich etabliert. Auch steigen die Infektionszahlen nur langsam und bisher ist das gefürchtete Übergreifen der Lage im Elsass auf die Südpfalz ausgeblieben.“

Dies rechtfertige aber keinesfalls eine sofortige Rückkehr zur Normalität, betonen die drei südpfälzischen Verwaltungschefs mit Nachdruck. „Das Virus hat unseren Alltag dauerhaft verändert und der Neustart von Gesellschaft und Wirtschaft kann nur vorsichtig und Zug um Zug erfolgen. Die Erfolge, die bislang in der Südpfalz und in ganz Deutschland zu sehen sind, gehen auch und besonders auf die früh verhängten, umfangreichen Beschränkungen und sonstigen Maßnahmen zurück. Das zeigt der internationale Vergleich. Wir sind der festen Überzeugung: Wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
27.04.2020

Aktionstag „Radel ins Museum“ abgesagt

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sagt der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. den Aktionstag „Radel ins Museum“ am 3. Mai 2020 ab.

Seit über 20 Jahren öffnen am ersten Sonntag im Mai die Museen des Landkreises Germersheim sowie einige Museen der Südlichen Weinstraße ihre Türen kostenfrei für die Besucher. Aufgrund der aktuellen Lage fällt die Veranstaltung dieses Jahr aus.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Lob für Corona-Hilfsstation in Wörth

Besuch aus dem Klinikum Ludwigshafen, einer der Maximalversorger und Koordinatoren im Land

Mediziner des Klinikums Ludwigshafen, eines der fünf Maximalversorger im Land Rheinland-Pfalz, waren nach ihrem Besuch in der Corona-Hilfsstation in Wörth von der Einrichtung sehr angetan: Sie hätten in der gesamten Region nichts Vergleichbares gesehen, sehr professionell geplant und umgesetzt. Chefarzt Prof. Dr. Matthias F. Bauer vom Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin ist einer der Koordinatoren im landesweiten Konzept, das vorsieht, dass die Maximalversorger-Kliniken im Land die Betreuung und Versorgung von Covid-19-Patienten in ihrer jeweiligen Region regeln. Gemeinsam mit dem Klinikhygieniker Dr. Sebastian Kevekordes und Jochen Hummel, Stellvertretender Stadtfeuerwehrinspekteur der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, machte er sich ein Bild von der südpfälzischen Notfalleinrichtung.

Der fachliche Austausch zwischen den Feuerwehrinspekteuren, den Leitenden Notärzten und Medizinern, Landrat Dr. Fritz Brechtel und weiteren Mitgliedern des Krisenstabes aus den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Ludwigshafen war intensiv, am Ende gab es viel Lob für die Beteiligten an Planung, Organisation und Aufbau der Corona-Hilfsstation. „Es freut uns sehr, dass die Arbeit des Krisenstabs, der Verwaltung und der Hilfsorganisation so positiv bewertet wurde“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel nach der Begehung in Wörth. „Wir werden weiter mit Ludwigshafen in Verbindung bleiben und uns, sollte es zu einer Belegung dieser Not-Betten kommen, eng abstimmen.“

Die Corona-Hilfsstation in Wörth ist als südpfalzweites Überlauf- und Ausweichkrankenhaus für Corona-positiv getestete stationäre Patienten konzipiert. Derzeit stehen rund 100 Normal-Betten bereit, die Kapazitäten wären in Notfall schnell erweiterbar. Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit werden hier nicht vorgehalten. Inzwischen laufen auch die ersten Schulungen des freiwilligen Hilfspersonals. „Das alles läuft sehr strategisch und auf einem hohen fachlichen Niveau ab. Wir danken allen, ob Hauptamtliche oder Ehrenamtliche für ihr Engagement in der ganzen Südpfalz. Danke!“, so die Behördenchefs Dr. Fritz Brechtel (GER), Dietmar Seefeldt (SÜW) und Thomas Hirsch (LD).

Das Konzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Absprache mit anderen Krankenhäusern in den Regionen die großen Maximalversorger wie Ludwigshafen Kapazitäten planen, Krankheitsverläufe verfolgen sowie Medikamente oder Material austauschen. Ein Frühwarnsystems soll dann ausgelöst werden, wenn in einer Region ein großteil der vorgehaltenen Intensivbetten belegt sind. Dann könnte rechtzeitig nach freien Kapazitäten und auch Kapazitäten in Not-Einrichtungen wie Wörth geschaut werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
27.04.2020

Germersheim & Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Kreis Germersheim

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130

Aktuell 50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 50
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 67
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 51
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120

Aktuell 68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 68
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Kommunalverwaltungen bleiben geöffnet

„Immer wieder erreichen uns Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden, keine Einschränkungen gibt.

Sämtliche Kommunen im Landkreis Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.

„Da nicht wenige Mitarbeitende innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“. Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort zu informieren.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Gesundheitsamt in Schutzkleidung auf Hausbesuch

Der Anblick sorgt für Verunsicherung: wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös. Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim informiert.

Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.

Das Gesundheitsamt benötigt derzeit viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet, kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Das ungewöhnliche Bild, das sich mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der vermummten Gestalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

„Lerncafé“ der KVHS Germersheim telefonisch erreichbar

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen? Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist, der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.

Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme.

Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen

In einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020

In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung:

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:

Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  1. Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  1. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
  • Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.
  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

76726 Germersheim, den 14.04.2020

Kreisverwaltung Germersheim

gez.

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Abgelaufene Schengen Visa behalten Gültigkeit

Inhaber eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis 30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort Gültigkeit hat.

Schengen-Visa werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der Verwaltung.

Von der Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die diese Regelung zutrifft, verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

„Gerne hätten wir uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Terminverschiebung. Derzeit könne aber niemand seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie

Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung

Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Dank einer enormen Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches Zwischenergebnis“.

Die nun folgende Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:

  1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen
  2. Erleichterungen einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, in der Wirtschaft
  3. Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.

Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.

Zu den Themen im Einzelnen:

„Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.

Die Entscheidung, ganz langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.

Dies gilt für Kitas und Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert. Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut werden.

Dies gilt auch für die kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie Schutzstandards einhalten können.

Dass es keine generelle Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die Hilfsangebote aus!

Ein wichtiges Signal ist auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.

Abstandhalten, sich nicht treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.

Auch die Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.

Was uns allen klar sein muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität, wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beitragen.“

Ich erwarte – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten

Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.

Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker, diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Die angemeldeten Bürger werden zu den vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an den Landrat durchgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft. Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnte“, warnt Brechtel.

Im dazugehörigen Änderungstext der Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen

Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.

Doch auch für die Auslandsrückkehrer gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.

Ebenfalls ausgenommen von den Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:

  • Besatzungen von Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
  • Personen die täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen (beruflich oder aus medizinischen Gründen)
  • Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner, der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege schutzbedürftiger Personen)
  • Saisonarbeiter (Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Soldaten, Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
  • Ausländische Streitkräfte (z.B. US Army)
  • Durchreisende (z.B. vom Elsass über RLP nach BaWü)

Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten

„Uns alle treffen die einschränkenden Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“

Wer entscheidet über mich, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille klar festgeschrieben ist.“

Eine Patientenverfügung ist eine weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr belastend sein kann.“

Ansprechpartner und Beratung gibt es bei der Kreisverwaltung (Betreuungsbehörde), Jürgen Stegner, Tel. 07274/53 264, E-Mail j.stegner@kreis-germersheim.de, und auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.

Auch die Betreuungsvereine informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,

Betreuungsverein der Lebenshilfe Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,

Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau Lossin, Tel. 07275 / 8919.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona

Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

„Ob reine Information oder der Verweis auf Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf, über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“

Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe. Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim

Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“

„Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden

Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.

In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.

„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

KlimawandelAnpassungsCOACH RLP wirbt um Unterstützer

Für Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert

Der Kreis Germersheim bittet um Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15 Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.

„Der Landkreis Germersheim hat bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim.

Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“ ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.

Bei der Online-Abstimmung darf jeder einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“, so der abschließende Aufruf Brechtels.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel

Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße

Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.

Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com
20.04.2020

Bleiben Sie bitte zuhause!

„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit. So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bekommen die Chance, mehr Leben retten.“

Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.

Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Die Gremien im Landkreis Germersheim, zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“

Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht, wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30. April 2020. Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Erleichterter Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII

Bundespolitik beschließt „Sozialschutzpaket“

Durch die weitreichenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“ beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Anträge, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:

  1. Es ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) vorhanden ist.
  2. Es gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
  3. Kann ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.

Für bestehende Leistungsfälle gilt:

  • Bis zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt, werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.

Für den Personenkreis der (möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu leisten.

Für Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung

Kreisverwaltung Germersheim – Soziale Hilfen                                          07274/53-0

Stadtverwaltung Germersheim – Sozialamt                                               07274/960-0

Verbandsgemeinde Lingenfeld – Sozialamt                                              06344/509-0

Verbandsgemeinde Bellheim – Sozialamt                                                 07272/7008-0

Verbandsgemeinde Rülzheim – Sozialamt                                                07272/7002-0

Verbandsgemeinde Jockgrim – Sozialamt                                                 07271/599-0

Verbandsgemeinde Kandel – Sozialamt                                                    07275/960-0

Verbandsgemeinde Hagenbach – Sozialamt                                             07273/9410-0

Stadtverwaltung Wörth – Sozialamt                                                         07271/131-0

Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.

„Alle vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.

Weitere Anlaufstellen bei sonstigen Problemstellungen:

  1. Für Selbstständige: Sofern Selbständige von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de 
  2. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
  3. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des Landkreises Germersheim.
  4. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2020

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.

Bis spätestens 15. Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.

Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten

Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde. Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk (THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.

„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“

Über die Funktionsweise, die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und Nied.

Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.

„Die Einrichtung wird vom Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis 25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung beschäftigt.

„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Würdigung einer grundlegend prägenden Tradition

Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.

Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht

„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“

Kreative Weitergabe gefordert

Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“

Vitale Kultur in allen Kommunen

Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“

Tabak – die etwas andere Sichtweise

„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Internationale Pläne

Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.

Info-Kasten

  • Was ist ein Immaterielles Kulturerbe? „Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
  • Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift „Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern“.
  • Die ersten Eintragungen für Deutschland fanden 2016 statt. Bis heute wurden 97 lebendige Kulturformen und Modellprogramme in das deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde. Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.

Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein

In einer gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche, nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des Bezirksverbands Pfalz.

Grundlage für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.

„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

Germersheim und Landkreis GER

Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim

Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Die Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter www.kreis-germersheim.de abrufbar.

Als besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.

„Es ist besonders schwierig, eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit die Situation beherrschbar bleibt.“

Weitere Infos und Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb

Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.

Anlässlich der Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.

Bürgermeister Marcus Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.

Insgesamt nahmen 84 Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW), Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1. Plätze und drei 2. Plätze.

Für den Landeswettbewerb empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold (Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel (Germersheim).

Diese jungen Künstlerinnen und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom 26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.

Weitere 1. Plätze wurden in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold (Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche (Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz (Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).

Hervorragende 2. Plätze erreichten: Lea Hoffmann (Hatzenbühl), Jasmin-Celina Januchowski (Lustadt) und Xenia Schitz (Kandel).

Vor der Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim tätig ist.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021

Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.

Bei der Jägerprüfung ist eine Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung abzulegen.

Interessierte Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel. 07274/53 -238.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Hüpfburgschulung des Kreisjugendring Germersheim e.V.

Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.

Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen

Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren

Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.

Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
10.03.2020

28. März Termin der Umweltsammlung im Kreis Germersheim

Probeweise Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt

Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.

Aufgrund der immer wieder auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr 2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31 Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund: Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.

„Wir freuen uns über jeden einzelnen, der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.

„Ich danke allen, dies sich freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ab 25. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.

Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.

Zur Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.

Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

  • 25.03.2020, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
  • 26.03.2020, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
  • 01.04.2020, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
  • 02.04.2020, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
  • 07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
  • 08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021:

Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!

Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim

Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.

Mit Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein, den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch lebenswerter zu gestalten.“

Die Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.

Der Beirat für Migration und Integration

Der Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte (Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung (§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.

Ziel des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.

Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Algen-Massenentwicklung am Sondernheimer Baggersee

Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.

Auch wenn die Badesaison längst noch nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den Eigentümern des Sees aufgestellt.

Sobald sich die Alge wieder zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden Gewässer sind nicht betroffen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020

Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim

Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.

Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.

Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.
10.03.2020

Rheinland-Pfalz-Tag 2020 in Andernach

#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media

Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.

Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug und Originalität.

Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
10.03.2020

Landkreis Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“

Erste Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit

Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Seit letztem Jahr arbeitet die Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema „Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.

Wie kann es gelingen, mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten. Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung, mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.

Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.

Im ersten Halbjahr 2020 werden nun Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer, Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim durchgeführt.

Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht

Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.

Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.

In dem neuen Gebäude befinden sich auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie, Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio. Euro.

Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.

„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

2020kv053

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv054

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv055

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv056

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv057

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv158

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren – Rechtsvortrag B“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 24.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv152

„Feldenkraismethode® – Kurs A“ – Kurs mit Katharina Gayer: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 01. Beginn: Samstag, 28.03.2020, 10:00 – 16:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv172

„Spanisch A1 Teil 1“ – Kurs mit Raúl Minarro Garrido: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Mittwoch, 01.04.2020, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 13 Termine, Kosten: 65,00 Euro/Person.

2020kv010 und 2020kv011

„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.

2020kv043

„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv183

„Auszeit im Alltag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 12,00 Euro/Person.

2020kv207

Selbstverteidigung – Selbstbehauptung – für ALLE“ – Kurs mit Sascha Kimling :Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KHVS) Germersheim
10.03.2020

Germersheim & Landkreis GER

Prävention gegen Mobbing an der Tulla-Grundschule in Maximiliansau

Am 4. und 5. Februar 2020 fand eine Kooperationsveranstaltung der Schulsozialarbeit (SSA) und der Kreisjugendpflege des Landkreises Germersheim statt.

Maximiliansau – Im Rahmen des „Safer Internet Day 2020“ beschäftigten sich über 60 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit den Themen Cybermobbing, Mobbing und Medienkompetenz. In klasseninternen Workshops wurden die Kinder dazu angeregt über ihr eigenes Medienverhalten nachzudenken. Sie tauschten Erfahrungen aus und es wurde darüber diskutiert, wie man sich im Internet sicher bewegen kann. Darüber hinaus lag es im Interesse der Veranstalter, die Kinder für die Themenfelder Mobbing und Cybermobbing zu sensibilisieren. In Gruppenarbeit näherte man sich gemeinsam mit den durchführenden Sozialarbeitern diesen Problemfeldern an. Es wurden Lösungsstrategien entwickelt, die Kinder im Bedarfsfall dafür stark machen sollen, in diesen scheinbar ausweglosen Situationen nicht allein zu bleiben.

„Durch solche Präventionsangebote außerhalb des leistungsorientierten Systems Schule werden die Kompetenzen der Kinder gefördert“, so Schul- und Jugenddezernent Christoph Buttweiler.

„Die Kinder haben konzentriert und motiviert mitgearbeitet“, lobt Stéphanie Ribeiro (SSA Tullaschule Maximiliansau). „Wir waren teilweise davon überrascht, wie viel die Kinder über diese Themen schon wussten“, so Mirco Leingang (Kreisjugendpflege Germersheim).

Die durchführenden Sozialpädagogen überlegen bereits jetzt, diese gelungene Veranstaltung im nächsten Jahr wieder anzubieten.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Grundkurs für ehrenamtliche Betreuer

Kandel – Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine des Landkreises Germersheim führen wieder einen Grundkurs für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer durch. Der Kurs umfasst fünf Abende und findet ab 3. März 2020, 19 Uhr, jeweils dienstags in den Räumlichkeiten des Frauen- und Familienzentrums Kandel, Luitpoldstraße 9, 76870 Kandel, statt.

An den fünf Abenden erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Arbeit eines gesetzlichen Betreuers und erfahren, was sie bei der gesetzlichen Betreuung beachten müssen. Auch wird an einem Abend ein Facharzt über Krankheitsbilder informieren, die zu einer gesetzlichen Betreuung führen können. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro/Person.

Die Anmeldung bis 23. Februar wird erbeten entweder bei der Betreuungsbehörde, JürgenStegner,
Tel. 07274/53-264, bei der Arbeiterwohlfahrt, Christiane Lossin, Tel. 07275/8919, bei der Lebenshilfe, Holger Bast Tel. 07271/5050341 oder beim SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer), Margareta Klein, Tel. 07274/7078211.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Qualitätsoffensive Biomüll – kein Plastik in die Biotonne

Biotonnen werden seit Ende letzten Jahres kontrolliert

Landkreis Germersheim – Verpackungen aus Plastik sind weltweit Teil eines der größten Umweltprobleme. Auch über Fehlbefüllungen der Biotonne mit Plastikabfall gelangt Plastik auf unsere Äcker und über die Nahrungsmittel auf unseren Esstisch.

Fehlbefüllungen der Biotonnen findet man in zunehmendem Maße im gesamten Landkreis, so die Feststellungen der vom Landkreis beauftragten Entsorgerfirma SUEZ. Insbesondere große Wohneinheiten, also Hochhäuser oder Wohnblocks, sind betroffen.

Da der Biomüll mit solchen Fehlbefüllungen nicht verwertbar ist muss er teuer als Restmüll verbrannt werden. Daher werden bereits seit Dezember 2019 im Landkreis Germersheim als gezielte Aktion Biotonnen auf die Qualität des darin befindlichen Bioabfalls kontrolliert. Ist eine Biotonne falsch befüllt, bekommt sie eine gelbe Banderole. Zusätzlich wird ein Infoblatt sozusagen als „gelbe Karte“ mit einer Anleitung zur richtigen Abfallsortierung in den entsprechenden Briefkasten geworfen. Bisher wurden zirka 2.000 Infoblätter verteilt. Bei stark verschmutzten Biotonnen oder bei wiederkehrenden Verschmutzungen des Biomülls in einer Tonne wurde eine „rote Karte“ angebracht und das Abfallbehältnis blieb ungeleert stehen.

Die Kontrollen der Biotonnen werden durch die Entsorgerfirma SUEZ in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim noch über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden.

Zu Beginn der Qualitätsoffensive im Dezember 2019, wurde von der Kreisverwaltung Germersheim ein Faltblatt an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Dieses gibt Hilfestellung zur richtigen Sortierung des Abfalls für die Biotonne. Es weist aber auch darauf hin welche Folgen zukünftige Fehlbefüllungen der Biotonne haben können.

So werden bei leichteren Verschmutzungen des Bioabfalls mit Plastik oder Restmüll gelbe Banderolen an der Biotonne angebracht. Sie weisen darauf hin zukünftig besser zu trennen. Bei besonders starken Verschmutzungen oder sich wiederholenden Verschmutzungen der Biotonne aber wird eine rote Banderole angebracht. Dann wird die Tonne nicht geleert. Sie muss dann eigenhändig nachsortiert oder als Restmüll entsorgt werden, was mit Kosten verbunden ist.

Ganz wichtig: Neben Plastiktüten dürfen auch keine Maisstärkebeutel, die vom Handel als kompostierbar angepriesen werden zum Bioabfall. Sie verrotten zu langsam und würden daher zerfleddert im Kompost auf den Äckern zu finden sein.

Bei Nachkontrollen von Biotonnen, die bei der ersten Kontrolle negativ aufgefallen waren, konnte erfreulicherweise bei zahlreichen Tonnen bereits eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Viele Bürger nutzen nun Zeitungspapier oder Papiertüten anstelle von Plastiktüten um ihre Bioabfälle einzupacken. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich darüber erfreut. „Das Ergebnis der Nachkontrollen bestärkt meine Zuversicht, dass die Bürger unseres Landkreises bereit sind bei der Qualitätsoffensive mitzuwirken. Dies wäre im Sinne von Umweltschutz und Gesundheitsschutz und würde letztendlich uns allen zu Gute kommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv097

„Salsa Cubana – für Einsteiger*innen – Kurs A“ – Kurs mit Mostafa Abd Alla: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Sonntag, 15.03.2020, 15:00 – 19:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 25,00 Euro/Person.

2020kv116

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Einführungskurs  – Kurs B“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 16.03.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

2020kv118

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Kurs A“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Dienstag, 17.03.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 56,00 Euro/Person.

2020kv185

„Gehmeditation“ – Kurs mit Claudia Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munai Healing“. Beginn: Dienstag, 17.03.2020, 18:00 – 18:45 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 18,00 Euro/Person.

2020kv206

„Spinnen mit der Handspindel – Einsteiger-Workshop“ – Kurs mit Sonja Collet: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Freitag, 20.03.2020, 15:00 – 18:45 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 20,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./EckeParadeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.deoder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
14.02.2020

Germersheim und Landkreis GER

Öffnungszeiten an Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, 25. Februar 2020, hat die Kreisverwaltung Germersheim mit allen Außenstellen (inklusive der Zulassungsstelle in Kandel) vormittags bis 12 Uhr geöffnet, nachmittags ist geschlossen.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Landkreis Germersheim: An Fastnachtdienstag Wertstoffhöfe ab 12 Uhr geschlossen

An Fastnachtdienstag, 25. Februar, sind die Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Germersheim ab 12 Uhr geschlossen. Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Erste Abschlagszahlung für Müllgebühren

Am 1. März ist im Kreis Germersheim die 1. Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2020 fällig.

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung.

Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.

Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.

Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53 256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abrufbar und muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt bzw. gefaxt werden.

Die Behörde bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Müllabfuhr wegen Sturmtief „Sabine“ um einen Tag verschoben

Der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim teilt mit, dass aufgrund der herrschenden Wetterlage am Montag keine Abfallsammlung (mit Ausnahme der Abfuhr der Glasboxen) im Kreis möglich ist.

Die Abfuhr für Rest- und Biomüll und für gelbe Säcke sowie die Leerung der Papiertonnen finden im Landkreis Germersheim in dieser Woche von 10. bis 14. Februar jeweils einen Tag später statt. Die ausgefallenen Leerungen verschieben sich damit von Montag auf Dienstag, von Dienstag auf Mittwoch und so weiter, die letzten Abfuhren von Freitag werden am Samstag nachgeholt.

Die Abfuhr der Glasboxen sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden wie im Abfuhrplan vorgesehen, abgeholt.

Außerdem sind die Wertstoffhöfe in Rülzheim und Bellheim aufgrund der Wetterlage am Montag geschlossen. Der Wertstoffhof in Berg und die Heckenannahmestelle in Westheim bleib geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv167

„Rechnen im Alltag

Mathematik – Aufbaukurs (Leistungsanforderung qualifizierter Sekundarabschluss I)“ – Kurs mit Dieter Boudgoust: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:00 – 20:30 Uhr. Dauer: 12 Termine, Kosten: 75,00 Euro/Person.

2020kv182

„Meditation `Ruhe & Konzentration´“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Donnerstag, 05.03.2020, 18:30 – 19:15 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 21,00 Euro/Person.

2020kv163

„Das Wohnraummietrecht – Rechtsvortrag“ – Kurs mit Matthias Marz: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Donnerstag, 12.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv138

„Augentraining – Stärkung der Sehkraft“ – Kurs mit Gertrud Hertel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Freitag, 13.03.2020, 18:30 – 20:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 45,00 Euro/Person.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
11.02.2020

Sturmtief „Sabine“

Orkantief „Sabine“ fegt über Speyer – Adenauerpark geschlossen

(Speyer) – In Folge des Orkantiefs „Sabine“ wurde in den frühen Montagmorgenstunden bis auf Weiteres eine Sperrung des Adenauerparks veranlasst. An den Zugängen wurden entsprechende Aushänge angebracht.

Nach Abflauen des Sturms werden die Expert*innen der Abteilung Stadtgrün den Park auf Verkehrssicherheit kontrollieren und eventuell notwendige Maßnahmen einleiten. Erst im Anschluss kann der Adenauerpark wieder geöffnet werden.

Stadtverwaltung Speyer
11.02.2020

Auswirkungen des Sturmtiefs

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim rät dringend von Spaziergängen in allen Mannheimer Wäldern ab. Durch das Sturmtief „Sabine“ sind dort vereinzelt Bäume umgestürzt, große Äste oder ganze Baumkronen abgebrochen. Etliche Wege sind derzeit nicht passierbar. Besondere Gefahr geht von noch hängenden Ästen oder angeschobenen Bäumen aus, die jetzt ohne stärkeren Windeinfluss umstürzen können. Die Aufräumarbeiten werden bis zum Wochenende andauern.

Im Stadtgebiet sind die Schäden an den Bäumen weniger stark als befürchtet, die Zahl der entwurzelten Bäume liegt Stand heute im einstelligen Bereich.

Auswirkungen auf die Abfallentsorgung

Aufgrund betrieblicher Störungen durch die Unwetterlage kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Abfallentsorgung. Die Rückstände werden in den nächsten Tagen aufgeholt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: mehrere unwetterbedingte Feuerwehreinsätze

(Mannheim) – Das Sturmtief Sabine hat die Stadt Mannheim wie angekündigt in der Nacht von Sonntag auf Montag erreicht – allerdings mit weniger starken Auswirkungen als ursprünglich gedacht. Dennoch waren Feuerwehr und Polizei mehrfach gefordert. Hauptsächlich handelte es sich um lose Äste, die auf Fahrbahnen geweht worden waren oder an zahlreichen Stellen in Oberleitungen hingen. Behinderungen gab es beispielsweise auf der B38a, wo ein umgestürzter Baum über alle Fahrbahnen ragte und die Feuerwehr gegen kurz nach 3 Uhr ausrücken musste. Auch von Hausdächern abgelöste Ziegel mussten bis in die Morgenstunden hinein immer wieder gesichert werden.

Insgesamt wurde die Feuerwehr bis Montagvormittag zu mehr als 40 unwetterbedingten Einsätzen gerufen. Rund 60 Einsatzkräfte waren letztendlich im Stadtgebiet gefordert, mindestens 200 aber waren die Nacht in häuslicher Einsatzbereitschaft gewesen. Personen- oder größere Sachschäden gab es bislang nicht. Die Berufsfeuerwehr wurde zusätzlich durch die Abteilungen Nord und Innenstadt der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. „Wir sind froh, dass der Sturm glimpflicher über Mannheim gefegt ist, als angekündigt. Dennoch waren wir gut vorbereitet und aufgestellt. Mein Dank gilt sowohl den Kräften der Polizei und der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr, die im Einsatz oder in Bereitschaft waren“, lobt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Hauptfriedhof am Montag geschlossen

(Mannheim) – Der Hauptfriedhof Mannheim bleib am Montag aufgrund des Sturms geschlossen. Dort gibt es vereinzelt schiefstehende Bäume, deren Standfestigkeit nun näher geprüft werden muss. Die Vorortfriedhöfe waren geöffnet. Dienstagfrüh werden alle Friedhöfe nochmals begangen und es wird erneut geprüft, ob geöffnet werden kann.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: Geringe Schäden in Heidelberg

Schlossbergtunnel zeitweilig gesperrt / Stadt rät von Waldbesuchen in den kommenden Tagen ab

(Heidelberg) – Eine Schließung des Schlossbergtunnels, gesperrte Straßen und mehrere umgestürzte Bäume: Sturmtief Sabine hat von Sonntag auf Montag auch in Heidelberg für Schäden gesorgt – die Ausmaße blieben aber glücklicherweise überschaubar. Weil sich Bruchholz oberhalb des Schlossbergtunnels gesammelt hatte und auf die Straße zu fallen drohte, musste der Tunnel am Montagvormittag beidseitig gesperrt werden. Ebenfalls gesperrt waren die Verbindungsstraße zwischen Wilhelmsfeld und Peterstal sowie der Johannes-Hopps-Weg – hier waren Bäume umgestürzt, der Verkehr wurde umgeleitet. Die Feuerwehr Heidelberg und das städtische Landschafts- und Forstamt beseitigten im gesamten Stadtgebiet mehrere umgestürzte Bäume. Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung entfernte auf den Straßen grobe Müllverwehungen und Äste.

Im Heidelberger Stadtwald ist das genaue Schadensausmaß noch nicht klar. Mitarbeiter des städtischen Landschafts- und Forstamts räumten erste Wege. Die Stadt Heidelberg empfiehlt, in den kommenden Tagen keine Waldbesuche zu machen. Es besteht die Gefahr von Astbrüchen, auch ganze Bäume können immer noch umstürzen.

In den Schulen galt in Heidelberg am Montag die landesweite Regelung des baden-württembergischen Kultusministeriums:Erziehungsberechtigte konnten selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar war.Anweiterführenden Schulen kamen teilweise nur etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht. Weiterführende Schulen haben in der Regel ein größeres Einzugsgebiet – deshalb hatte der weitgehende Ausfall des ÖPNV hier besondere Konsequenzen. An Grundschulen, die in der Regel fußläufig von zuhause erreichbar sind, war der Prozentsatz der Schulbesucher hingegen deutlich höher. Hier waren bis zu circa 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler anwesend. Ähnlich war das Bild bei den städtischen Kindertageseinrichtungen.

Stadt Heidelberg
11.02.2020

Sturmschäden wegen Orkantief „Sabine“ an der Rundsporthalle in Mutterstadt

(Mutterstadt) – In der Nacht zum Montag, 10. Februar 2020, wurde bei dem Unwetter mit orkanartigen Böen neben zahlreichen umgestürzten Bäumen auch das Dach der Rundsporthalle in Mutterstadt beschädigt.

Aufgrund der momentanen Wetterlage besteht weiterhin die Gefahr, dass Teile der Dachabdichtung herabfallen können. Anwohner und Passanten werden daher gebeten, den Bereich der Rundsporthalle weiträumig zu umgehen. Auch Fahrzeuge sollen nicht in unmittelbarer Nähe geparkt werden.

Die Rundsporthalle ist für den Schul – und Vereinsbetrieb bis auf weiteres geschlossen. Sobald sich die Wetterlage bessert, kann das Ausmaß des Schadens ermittelt und mit dem Rückbau der beschädigten Dachabdichtung begonnen werden.

Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler und deren Eltern vorab um Verständnis.

Verschiebung der Abfallabfuhr wegen Orkantief „Sabine“

(Rhein-Pfalz-Kreis) – Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises weist darauf hin, dass in einigen Gemeinden aufgrund des Orkantiefs „Sabine“ die Abfuhr von Rest- und Bioabfall nicht stattfinden konnte und somit verschoben wird.

Von der verschobenen Abfuhr von Restabfall betroffen sind die Gemeinden Böhl-Iggelheim, Hanhofen und Harthausen. Die Verschiebung von der Abfuhr von Bioabfall betrifft die Gemeinden Limburgerhof und Waldsee. Die Abfuhrtermine von Rest- und Bioabfall der genannten Gemeinden werden auf den kommenden Samstag, 15. Februar 2020, verschoben.

Die gelben Wertstoffsäcke sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden entsprechend dem Abfuhrplan eingesammelt.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden um Verständnis. Weitere Informationen unter www.ebalu.de.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
11.02.2020

Müllabfuhr wegen Sturmtief „Sabine“ um einen Tag verschoben

(Stadt Germersheim & Landkreis Germersheim) – Der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim teilt mit, dass aufgrund der herrschenden Wetterlage am Montag keine Abfallsammlung (mit Ausnahme der Abfuhr der Glasboxen) im Kreis möglich war.

Die Abfuhr für Rest- und Biomüll und für gelbe Säcke sowie die Leerung der Papiertonnen finden im Landkreis Germersheim in dieser Woche von 10. bis 14. Februar jeweils einen Tag später statt. Die ausgefallenen Leerungen verschieben sich damit von Montag auf Dienstag, von Dienstag auf Mittwoch und so weiter, die letzten Abfuhren von Freitag werden am Samstag nachgeholt.

Die Abfuhr der Glasboxen sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden wie im Abfuhrplan vorgesehen, abgeholt.

Außerdem waren die Wertstoffhöfe in Rülzheim und Bellheim aufgrund der Wetterlage am Montag geschlossen. Der Wertstoffhof in Berg und die Heckenannahmestelle in Westheim bleiben geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: Schulen haben verantwortungsvoll gehandelt

(Rheinland-Pfalz) – Rheinland-Pfalz hat – wie auch in die benachbarten Länder Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland oder Nordrhein-Westfalen – es den Schulen freigestellt, ob der Unterricht angesichts der aktuellen Sturmwarnungen stattfinden kann. „Die Schulen haben verantwortungsvoll gehandelt und entlang der jeweiligen Lage vor Ort entschieden, ob der Unterricht stattfinden kann oder nicht“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montag in Mainz.

Landesweit haben nach aktuellem Stand rund 200 Schulen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Unterricht ganz ausfallen zu lassen. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz 1.600 Schulen.

Auch die schulgesetzliche Regelung, dass die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder bei extremen Wetterverhältnissen die Schule besuchen können und der Schulweg sicher ist, hat sich bewährt. „Wir bedanken uns bei allen für ihr besonnenes Handeln. Das Wichtigste ist: Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler konnte gewährleistet werden. Bleiben Sie auch in den kommenden stürmischen Stunden vorsichtig“, so die Ministerin weiter.

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
11.02.2020

Lesen sie hier die Polizeimeldungen vom Montag (10.02.2020) die Sturmtief Sabine betreffen:

(Speyer / Hanhofen) – Polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit Sturmtief „Sabine“

Am 10.02.2020 kam es auch im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Speyer zu mehreren, kleineren Einsätzen im Zusammenhang mit dem Sturmtief „Sabine“.

Gegen 04:00 Uhr wurde im Ulmenweg ein 2 x 2 Meter großes Gartenhaus aus Metall vom Wind angehoben und beschädigten einen auf der Straße parkenden Pkw. Hierbei entstand ein Gesamtschaden von ca. 1000EUR

Kurz vor 6 Uhr wurden auf der K15 an der Einmündung zur Gaststätte „Garnerb“ zwei umgestürzte Bäume gemeldet. Während der Beseitigung der Bäume durch die Freiwillige Feuerwehr Dudenhofen musste die Fahrbahn kurzzeitig durch die Polizei gesperrt werden.

Um 06:30 Uhr übersah ein 59-jähriger Schifferstädter der mit seinem Mercedes die K26 in Richtung Harthausen befuhr, einen in Höhe des Sportplatzes auf der Fahrbahn liegenden, umgestürzten Baum. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von ca. 1200EUR, verletzt wurde niemand.

Gegen 07:20 Uhr wurde ein aus einem Garten umgestürzter Baum in der Zeppelinstraße gemeldet, der auf zwei parkenden Fahrzeuge gestürzt sei soll. Vor Ort ließ sich an den Fahrzeugen kein größerer Schaden feststellen. Durch das Geäst dürften lediglich deren Dächer verkratz worden sein. An dem Grundstückszaun hingegen entstand ein Schaden von ca. 300EUR.

Gegen 08:35 Uhr unterstützte die Polizei den Baubetriebshof in der Unteren Langgasse bei der Beseitigung eines großen Holztafelplakats, welches dem Sturm nicht standhielt und auf die Fahrbahn gestürzt war. Zu Beschädigungen durch den Umsturz der Tafel kam es nicht.

In der Johannesstraße löste sich am Morgen durch den Sturm die Abdeckung eines Streugutbehälters im Hof des Finanzamtes und verursachte an einem parkenden Fahrzeug einen Schaden von ca. 500EUR.

In der Landauer Straße wurde ein Peugeot durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt. Die Höhe des Sachschadens an dem Pkw steht derzeit noch nicht fest.

(Böhl-Iggelheim / Dannstadt / Schifferstadt) – Sachschäden und Verkehrsbehinderungen durch Sturmtief Sabine

Am Montag, den 10.02.20, alarmierte ein Anwohner des 2. Maxfeldwegs gegen 06:00 Uhr morgens die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr, da zwei Bäume auf Grund des Sturmtiefs Sabine auf seinen oberirdischen Gastank gestürzt seien. Vor Ort stellte die Feuerwehr einen Austritt von Flüssiggas aus dem 2700 Liter Tank fest. Aus Sicherheitsgründen mussten 3 umliegende Wohngebäude, die sich im unmittelbaren Gefahrenbereich befanden, evakuiert werden. Die Feuerwehr konnte das austretende Gas mit Wasser niederschlagen. Das verbliebene Flüssiggas wurde in einen Tankwagen umgepumpt. Die freiwillige Feuerwehr Böhl-Iggelheim war mit einem größeren Kräfteaufgebot vor Ort. Ebenso waren Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt im Einsatz.

Auch in anderen Gemeinden kam es zu sturmbedingten Schäden und Gefahrenstellen im Verkehr. In Dannstadt-Schauernheim in der Schillerstraße stürzte ein Baum von einem Privatgrundstück auf die Fahrbahn und musste durch die Freiwillige Feuerwehr beseitigt werden. In Mutterstadt wurde ein Bauzaun durch den starken Wind auf die Fahrbahn geweht. In Schifferstadt ereignete sich auf der K30 zwischen Waldsee und Schifferstadt ein Verkehrsunfall, bei dem ein 57-jähriger LKW-Fahrer mit einem Baum, der durch den Sturm in die Fahrbahn ragte, kollidierte. Der Fahrer wurde nicht verletzt, am LKW entstand jedoch ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 4500EUR.

(Germersheim) – Sturmschäden im Dienstgebiet

Der Sturm „Sabine“ hat seine Spuren hinterlassen. Die Polizei Germersheim musste zusammen mit der Feuerwehr und den Straßenmeistereien zu mehreren Einsätzen ausrücken. Darunter waren umgestürzte Bäume, Äste und andere Gegenstände auf der Fahrbahn, umgewehte Verkehrszeichen, heruntergefallene Dachziegel und ein Gartenhaus aus Blech, welches auf die Fahrbahn zwischen Germersheim und Lingenfeld geweht wurde. Es kam insgesamt zu kurzeitigen Verkehrsbeeinträchtigungen. Personen wurden nicht verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.

(Wörth am Rhein) – Sperrungen auf Grund von Sturmschäden

Sperrungen im Bienwald

Durch die Straßenmeisterei Kandel und die alarmierten Feuerwehreinheiten mussten auf Grund Sturmschäden eine Vielzahl von Kreisstraßen im Bereich Bienwald gesperrt werden. Es besteht Astbruch- und Lebensgefahr. Die Straßen können erst im Laufe des Dienstag sukzessive freigegeben werden.

(Edenkoben) – Sturmtief Sabine beschäftigt die Polizei

Planenaluminiumdach

Wegen starken Orkanböen musste Sonntagabend (09.02.2020, 23.40 Uhr) die Fahrbahn der A 65 Höhe Edenkoben in Fahrtrichtung Ludwigshafen von Baumästen freigeräumt werden. Es kam zu kleineren Verkehrsbeeinträchtigungen. In Edesheim auf dem Bahnhofsparkplatz wurde Montagmorgen (10.02.2020, 05.13 Uhr) ein größerer Baum entwurzelt. Dabei stürzte dieser auf einen geparkten Mercedes Benz, der erheblich beschädigt wurde. Glück hatte am Montagmorgen ein 29-jähriger LKW-Fahrer auf der A65 bei Landau Zentrum in Fahrtrichtung Karlsruhe. Während der Fahrt riss infolge des Sturms das flexible Planenaluminiumdach der Ladefläche eines vorausfahrenden Lastzugs ab und schleuderte gegen den LKW des 29-Jährigen. Dabei entstand Sachschaden am Führerhaus. Der unbekannte Lastzugfahrer fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Hinweise zu diesem nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen.

(Leiningerland) – Sturmtief: Zahlreiche Einsätze im Leiningerland

Am frühen Sonntagabend ging um 19:25 Uhr die erste Meldung über herabfallende Ziegeln und zwei beschädigte PKW in Hettenleidelheim bei der Polizei ein. Dann ging es weiter: in Obersülzen drohte ein Vordach abzubrechen, umgestürzte Bäume lagen auf vielen Straßen im Leiningerland quer, ein Baum fiel auf ein Hausdach in Carlsberg, weitere Bäume fielen in Grünstadt und Kirchheim auf geparkte PKWs, in Carlsberg landete ein Baum in einer Stromleitung, in Asselheim flog ein Blechdach weg, weitere Ziegeln wurden u.a. in Dirmstein abgedeckt. Die (vorläufig) letzte Meldung kam aus Obersülzen um 08:15 Uhr – hier hatten Laub, Äste etc. die Abwasserkanäle verstopft, wodurch die Fahrbahn im Bereich der L453/K29 überflutet wurde. Während all der fleißigen Aufräumarbeiten von Feuerwehr und anderen Helfern mussten Straßen und Streckenabschnitte abgesperrt werden – die Umleitungen erfolgten situativ.

(Frankenthal) – Einsatzgeschehen Sturm „Sabine“

In der Nacht von Sonntag auf Montag kommt es im Dienstgebiet der Polizei Frankenthal und Maxdorf zu mehreren Einsätzen durch die Auswirkungen des Sturmtiefs „Sabine“. Mehrere kleinere umgestürzte Bäume, heruntergefallene Dachziegeln, umgewehte Verkehrsschilder und ähnliches werden durch die eingesetzten Beamten von den Straßen entfernt. Zu größeren Schäden oder gar Personenschäden kommt es nach unserem Kenntnisstand nicht. Bleiben Sie weiterhin achtsam, auch in den nächsten Stunden sind Böen mit hoher Windgeschwindigkeit vorhergesagt.

Wir wollen, dass Sie sicher leben – Ihre Polizei Frankenthal!

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 13.30 Uhr

Im Nachgang zu unserer Bilanz von 10 Uhr …

… hat sich das Sturmtief Sabine im Präsidialbereich beruhigt. Zwischen 10 Uhr und 13.30 Uhr zählten wir im gesamten Präsidialbereich noch 22 polizeiliche Einsätze und fünf umgestürzte Bäume. Es kam zu keinen Personenschäden, der Sachschaden lag bei rund 5.000EUR.

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 10 Uhr

Auch im Laufe des Morgens war unser Präsidialbereich stark vom Sturmtief Sabine beeinträchtigt. Mittlerweile zählen wir im gesamten Präsidialbereich rund 140 polizeiliche Einsätze und 44 umgestürzte Bäume. Bisher wurden uns sechs witterungsbedingte Verkehrsunfälle bekannt, bei zwei Unfällen kam es zu Personenschäden.

Den Schwerpunkt der Ereignisse verzeichneten wir heute Morgen im Bereich der Polizeidirektion Neustadt. Dort kam es durch Windbruch, umgewehte Zäune und Schilder und Gebäudeschäden zu einer Vielzahl von Sachschäden in Höhe von rund. 150.000 EUR.

Wie die Polizeiinspektion Wörth aktuell berichtet sind im Bereich Bienwald eine Vielzahl von Straßen gesperrt. Mit einer Freigabe der Straßen ist erst ab Dienstag zu rechnen.

Da der Sturm weiter andauert, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um besonnenes Verhalten. Soweit es Ihnen möglich ist, bleiben Sie zuhause. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, fahren Sie langsam und vorsichtig.

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 4 Uhr

Das Sturmtief Sabine zog in der Nacht vom Sonntag, 09.02.2020, auf Montag, 10.02.2020, auch über unseren Präsidialbereich hinweg. Im gesamten Präsidialbereich kam es zu rund 100 polizeilichen Einsätzen. Wir registrierten mehr als 30 umgestürzte Bäume, weshalb kurzzeitig zehn Straßen gesperrt werden mussten. Erfreulicherweise kam es bisher zu keinen Personenschäden.

Den Schwerpunkt der Ereignisse verzeichneten wir im Bereich der Polizeidirektion Landau. Dort kam es durch Windbruch und umgewehte Zäune und Schilder zu einer Vielzahl von Sachschäden mit einem Schaden von rund. 50.000 EUR.

Da der Sturm weiter andauert, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um besonnenes Verhalten. Soweit es Ihnen möglich ist, bleiben Sie zuhause. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, fahren Sie langsam und vorsichtig.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Bislang keine Personenschäden nach Orkan in der Region; Schwerpunkte / Gegenden um Weinheim, Ladenburg, Wiesloch, Schwetzingen und Sinsheim

Aufgrund des Orkans „Sabine“, verbunden mit starken Windböen und Starkregen waren seit Sonntagabend Polizei und Feuerwehren in der Region im Dauereinsatz. Erste Auswirkungen des Orkans zeigten sich ab 19.30 Uhr. Richtig los ging es ab ca. 3 Uhr am Montagmorgen, als die Polizei praktisch im Minutentakt zu Einsätzen in der gesamten Region gerufen wurde.

Bis 7 Uhr wurden bisher insgesamt 107 Polizeieinsätze dokumentiert. Dabei kristallisierten sich mit den Gegenden um Weinheim/Ladenburg, Wiesloch/Sandhausen, Schwetzingen/Oftersheim und Sinsheim/Waibstadt heraus.

Zwanzig umgestürzte Bäume die größtenteils auch auf Fahrbahnen wie die Autobahnen 5 und 6, sowie die Bundesstraßen 291,292, 38, 39 und die Landesstraßen 532, 536, 546, 597 ragten, wurden hier festgestellt. Aufgrund der Aufräumarbeiten mussten teilweise die Straßen kurzfristig voll gesperrt werden. In Sandhausen beschädigte ein umgestürzter Baum zudem ein Wohnhaus. Das Schadensausmaß ist nicht bekannt.

In Mannheim wurden überwiegend Wellbleche, Baustellenschilder und Verkehrszeichen aus ihren Verankerungen gerissen. Über alle Fahrbahnen der B 38a ragte kurz nach 3 Uhr ein Baum, der den Einsatz der Feuerwehr notwendig machte.

Vergleichsweise glimpflich ging es in Heidelberg zu. Bis dato sind nur wenige Einsätze bezüglich umgestürzter Bauzäune und Baustellenschilder gemeldet worden.

Die Höhe des Gesamtschadens lässt sich noch nicht beziffern.

Es wird noch mit weiteren Polizeeinsätzen im laufe des Montagvormittages in der gesamten Region gerechnet.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Orkan „Sabine“; Sachstand: 15 Uhr / derzeit: K 4250 bei Altlußheim wegen Bergungsarbeiten gesperrt; Näheres im nachfolgenden Pressebericht

Pressemeldung Nr. 2

Mit einem blauen Auge davongekommen ist die gesamte Region nach dem Orkan „Sabine“. Bis 15 Uhr am Montagnachmittag registrierte das Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim über 160 Einsätze im gesamten Zuständigkeitsbereich.

Während sich die Einsatzschwerpunkte auf die Umgebungen von Weinheim/Ladenburg, Wiesloch/Sandhausen, Schwetzingen/Oftersheim und Sinsheim/Waibstadt konzentrierten, war es im Stadtgebiet Heidelbergs eher ruhiger. Ab dem späten Vormittag kam es allerdings zu Verkehrsbehinderungen, im Bereich der B 37 und der Friedrich-Ebert-Anlage. Am Karlstor blockierte ein umgestürzter Baum die Einfahrt in den Schlossbergtunnel. Bei der Überprüfung der Bewaldung vor Ort stellten Experten fest, dass noch weitere Bäume drohen, umzustürzen. Aufgrund der nun anstehenden Baumfällarbeiten blieb der Tunnel weiter in beiden Richtungen gesperrt. Verkehrsbehinderungen insbesondere auch in der Innenstadt hatte dies zur Folge. Erst gegen 15 Uhr waren die Aufräumarbeiten beendet, sodass der Verkehr wieder fließen konnte.

In Mannheim flogen überwiegend Wellbleche, Baustellenschilder und Verkehrszeichen durch die Gegend. Auf der B 38a ragte kurz nach 3 Uhr ein Baum über die komplette Fahrbahn, was den Einsatz der Feuerwehr notwendig machte.

In Sandhausen wurde zunächst gemeldet, dass ein Baum in der Ostlandstraße auf ein Wohnhaus gestürzt sei. Dies bestätigte sich im Kern nicht. Der Baum lag hinter dem Haus auf einem privaten Grundstück.

Gegen 14.20 Uhr geriet auf der K 4250 bei Altlußheim ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug aufgrund einer Windböe ins Schleudern und fuhr sich auf dem Grünstreifen. Derzeit wird das Fahrzeug geborgen. Hierzu ist die K 4250 in beiden Richtungen voll gesperrt. Wie lange die Sperrung andauern wird, steht noch nicht fest. Der Verkehr wird örtlich umgeleitet.

Im Laufe des Montagnachmittages beruhigte sich allmählich die Witterungssituation und das damit verbundene Einsatzaufkommen der Polizei.

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
´
In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Germersheim und Landkreis GER

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

Austausch der kommunalen Spitzenvertreter: Landrat Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zu Gast beim Arbeitstreffen bei Landrat Dietmar Seefeldt

Landau / Kreishaus – Zu Beginn des gemeinsamen Arbeitstreffens bei Landrat Dietmar Seefeldt trugen sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Ehrenbürger und Landrat a.D. Gerhard Schwetje ein und drückten damit ihre Verbundenheit zu seiner Person und dem Landkreis Südliche Weinstraße aus. Schwetje war auch im Bereich der interkommunalen Zusammarbeit ein Vorreiter gewesen – bis heute werden zahlreiche von ihm initiierte Kooperationen zwischen den drei Gebietskörperschaften fortgeführt. Für Schwetje war das kommunale Miteinander besonders wichtig.

Zudem ging es bei dem jüngsten Treffen um die Mobilen Retter in der Südpfalz. „Wir möchten uns bei allen, die dieses Ehrenamt angenommen haben und Menschen im medizinischen Notfall zur Seite stehen, bedanken. Dazu bereiten die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die Stadt Landau derzeit einen gemeinsamen südpfalzweiten Mobile Retter Tag vor“, betonten die Landräte und der Oberbürgermeister.

Denn um bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand gegebenenfalls das Überleben zu sichern, ist eine möglichst schnelle Ersthilfe von besonderer Bedeutung. Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim und die Stadt Landau haben sich deshalb entschieden als die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Mobilen Retter zu setzen. „Die Mobilen Retter tragen mit ihrem ehrenamtlichen

Engagement dazu bei, dass das Hilfenetz in unserer Region noch dichter wird“, so die drei kommunalen Spitzenvertreter der Südpfalz. 

Weiteres Thema der Zusammenkunft war aber auch die allgemeine Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Gebieten. „Wir müssen für unsere Region Strukturen und Perspektiven schaffen, damit es hier eine dauerhaft gute Ärzteversorgung gibt“, waren sich Seefeldt, Hirsch und Dr. Brechtel einig. Mit den maßgeblichen Akteuren wie Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und den bestehenden Ärztenetzwerken wie Kreisärzteschaft und Südpfalz-Docs erfolgt hierzu ein intensiver Austausch. Auch der Mobilitätstag stand erneut auf der Agenda. Einen Termin hierzu soll es im August geben. Ziel ist es Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern zusammenzubringen, um über aktuelle Projekte zu informieren und Anregungen dazu aufzunehmen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2020

Germersheim und LK GER

Quarantäne von Chinarückkehrern in Germersheim

Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
03.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Ca. 130 deutsche Staatsbürger wurden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sind diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch. Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
03.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv192

„Coaching mit Pferden – Erlebnisorientierte Persönlichkeitstraining – Kurs A

“ – Kurs mit Rosanna Stemmer, Richard Kessing: Zeiskam, Hauptstr. 41, Reithof. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 13:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv153

„Selbstverteidigung – Selbstbehauptung“ – Kurs mit Sascha Kimling: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

2020kv166

„Rechnen im Alltag

Mathematik – Grundbildung“ – Kurs mit Dieter Boudgoust: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Montag, 02.03.2020, 19:00 – 20:30 Uhr. Dauer: 12 Termine, Kosten: 75,00 Euro/Person.

2020kv042

„Deutsch A1 – Startkurs- gefördert durch Landesmittel – am Vormittag“ – Kurs mit Katharina Wellmann: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 02.03.2020, 09:00 – 12:00 Uhr. Dauer: 63 Termine, Kosten: 25,00 Euro/Person. (Kurstage immer montags und dienstags)

2020kv141

„Frau und ihre Altersvorsorge – Vortrag A“ – Kurs mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 02.03.2020, 19:00 – 21:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv146

„Türkisch A1 Teil 1 (GK)“ – Kurs mit Fahriye Kont: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 081. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 17:30 – 19:00 Uhr. Dauer: 14 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv147

„Türkisch A2 Teil 9 (AK 11)“ – Kurs mit Fahriye Kont: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 081. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:15 – 20:45 Uhr. Dauer: 14 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv159

„Erbrecht – Rechtsvortrag A“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
03.02.2020

Germersheim & Landkreis GER

Ferien- und Freizeitkalender 2020 des Landkreises Germersheim

Er ist da: der „Ferien- und Freizeitkalender 2020“. Zum 16. Mal hat das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim eine umfassende Übersicht an Kinder- und Jugendfreizeit- und Ferienaktivitäten zusammengestellt. Zahlreiche Vereine, Initiativen, sowie freie und kirchliche Verbände waren aufgerufen, ihre Ferienangebote zu melden. „Das Ergebnis ist wie bereits in den vergangenen Jahren ein umfangreicher, im handlichen DIN A6-Format gehaltener Ferien- und Freizeitkalender“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Das Inhaltsverzeichnis des Kalenders verschafft einen schnellen Überblick über die unterschiedlichen Angebote und Termine. Neben den Freizeitveranstaltern aus dem Landkreis sind auch Angebote von Trägern außerhalb des Kreises aufgeführt. So werden in der Broschüre über 80 Angebote im und außerhalb des Landkreises Germersheim und darüber hinaus sogar im europäischen Ausland beschrieben. Die kommunalen Jugendpfleger/innen, die Jugendzentren, die kirchlichen Jugendverbände, Vereine und freie Träger bieten mit Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helfern, ein breites Spektrum von Ferienaktivitäten an. Neben Ferienfreizeiten mit Übernachtung finden sich im Ferien- und Freizeitkalender auch ganztägige (Ferien-) Veranstaltungen ohne Übernachtung, wie z.B. Kinderferienwochen, Spielaktionen und Spielfeste für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.

Im letzten Teil der Broschüre findet man neben der Möglichkeit die Hüpfburg des Kreisjugendrings Germersheim e.V. anzumieten auch ein JuleiCa –Seminar, bei dem man sich zur/zum Jugendgruppenleiter/in ausbilden lassen kann. Das gezielte Angebot für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer soll diese in ihrer Arbeit unterstützen. „Ohne deren Hilfe wären viele Angebote und Aktionen undenkbar. Insofern gilt allen ehrenamtlich Engagierten in der Kinder- und Jugendarbeit ein besonderer Dank“, so Jugenddezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler. 

Auch ein Berufsorientierungsseminar zu den „14 Grünen Berufen“ wird angeboten.

Bei vielen Angeboten im Kalender sind Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zur Teilnahme genauso eingeladen. „Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zu einer selbstverständlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die inklusive Leitidee bestmöglich umzusetzen“, so die Leiterin des Jugendamtes Denise Hartmann-Mohr. Um die Teilnahme abhängig vom Programm und vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen vorbereiten zu können ist es unbedingt erforderlich mit den Veranstaltern der jeweiligen Angebote im Vorfeld der Anmeldung das Gespräch zu suchen.

Der „Ferien- und Freizeitkalender 2020“ kann ab sofort in den Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen, in den Jugendtreffs und bei der Kreisverwaltung Germersheim abgeholt werden. Darüber hinaus sind die Angebote aus dem Kalender unter www.kreis-germersheim.de/ferienkalender online abrufbar.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Kreisjugendamt Germersheim, Mirco Leingang, Tel. 07274/53-372 oder E-Mail m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
30.01.2020

Wertstoffhof Rülzheim (und Problemmüllannahmestelle in Rülzheim) sowie Wertstoffhof Bellheim am 3. Februar nur bis 15.30 Uhr geöffnet

Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim sowie die Problemmüllannahmestelle des Landkreises, die sich beim Wertstoffhof Rülzheim befindet am Montag, 3. Februar ausnahmsweise früher schließen. So endet die Betriebszeit an diesem Tag aufgrund betriebsinterner Gründe der Betreiberfirma SUEZ Süd bereits um 15.30 Uhr.

Der Wertstoffhof Berg und die Grünschnittannahmestelle in Westheim sind davon nicht betroffen. Sie sind an diesem Tag regulär bis 16.15 Uhr geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
30.01.2020