Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2305 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 1961 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 134,5 ( – 27,7 ) Warnstufe: Rot
Stand: 07.04.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 07.04.2021
Stadtnotizen
Haus der Familie K.E.K.S. jetzt in Trägerschaft der Stadt Speyer
Zum 01.01.2021 übernimmt die Stadtverwaltung Speyer die Trägerschaft des Hauses der Familie K.E.K.S. (Kontakte für Eltern und Kinder in Speyer) und ermöglicht somit den Erhalt und die Erweiterung der pädagogischen Angebote für Familien im Stadtgebiet.
Zum Fortbestand des Hauses der Familie K.E.K.S. beantragte der damalige Vorstand von K.E.K.S. e.V. im November 2019 die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Speyer. Diese erfolgte mit der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses zum 1. Januar 2021. Die Stadtverwaltung stellte im Rahmen der Übernahme eine Koordinationskraft in Person von Diplom-Pädagogin Lisa Fedun ein, die für den Ausbau und die Professionalisierung des pädagogischen Angebots zuständig ist. Die Vorstandsmitglieder des ehemaligen Vereins gründeten Ende des letzten Jahres den Förderverein „K.E.K.S. plus e.V.“, um auch weiterhin bei der Durchführung des Angebots mitzuwirken und zu unterstützen. Die Vorstandsvorsitzende ist Alexandra Stumpp, unterstützt wird sie von den Vorstandsmitgliedern Carolin Henn und Martina Elsner.
Das Familienzentrum und Haus der Familie K.E.K.S. erfüllt einen präventiven Auftrag, indem Gelegenheiten für Familien geschaffen werden, sich im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu Erziehungsthemen auszutauschen. Zudem soll die Vernetzung untereinander und die Teilnahme an Bildung gefördert werden. „Die offenen Baby- und Familiencafés in K.E.K.S. sollen auch unter städtischer Trägerschaft die zentralen Angebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren darstellen und Familien weiterhin einen niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungs-und Bildungsangeboten des Hauses bieten“, betont Koordinationskraft Lisa Fedun.
So sollen weitere Kooperationen, insbesondere mit den Frühen Hilfen der Stadt, fortgeführt und ausgebaut werden. Die Angebote sind bedarfsgerecht, generationenübergreifend und sozialraumorientiert gestaltet, um vorwiegend Familien aus dem Stadtteil zu erreichen.
Coronabedingt sind die Türen des Hauses zwar schon seit Monaten für Besucher*innen geschlossen, hinter den Kulissen sind die Vorbereitungen für eine Wiedereröffnung allerdings in vollem Gange. Diese erfolgt, sobald das Infektionsgeschehen es erlaubt.
Stadtverwaltung Speyer 07.04.2021
Binsfeld-Seen: Wasserrinne vertieft
Die Wasserverbindung an der Insel zwischen Binsfeldsee und Kuhuntersee ist in den letzten Jahren derart stark verlandet, dass das Rettungsteam der DLRG an die Stadt herangetreten ist. Die Retter*innen hatten die Sorge, nicht mehr von ihrer Station am Binsfeldsee in den Kuhuntersee zu gelangen, ohne mit dem Boot an dem Nadelöhr auf Grund zu laufen.
Damit die Rettungsaktionen des DLRG nicht buchstäblich im Sande verlaufen, wurde die Verbindung nun vor Beginn der Badesaison durch die Stadtverwaltung vertieft. Ein Spezialbagger hat die Rinne auf 2 bis 2,5 Meter Tiefe ausgebaggert. Das Material wurde an den Seiten angelagert, sodass hier eine kleine Flachwasserzone entstanden ist.
Die Landzunge, die von Norden zwischen Gänsdrecksee und Binsfeldsee verläuft, ist nun aber nur noch auf dem Landweg oder schwimmend zu erreichen. Die Stadtverwaltung warnt Badegäste im Binsfeld, dass die Möglichkeit der annähernd fußläufigen Querung der Wasserrinne nun nicht mehr besteht.
Stadtverwaltung Speyer 07.04.2021
Verkehrsnotizen
Im Rothschild gesperrt
Aufgrund privater Umbauarbeiten wird die Straße Im Rothschild auf Höhe der Hausnummer 7 ab dem 12. April bis voraussichtlich 23. April 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Straßenteil beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2299 ( + 20 von gestern auf heute und + 46 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1957 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 162,2 ( + 2 ) Warnstufe: Rot
Stand: 06.04.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 07.04.2021
Hohe Nachfrage: Schnelltestangebot der Stadt und des ASB über Ostern gut angenommen – Allgemeinverfügung verlängert
Das Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in den Räumlichkeiten der Jugendförderung wurde über die Osterfeiertage sehr gut angenommen. Insgesamt wurden von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag 1.363 Personen getestet. Drei Testergebnisse fielen positiv aus.
„Ich möchte mich ganz herzlich bei den Helfer*innen des ASB für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken, insbesondere an den zurückliegenden Osterfeiertagen. Sie haben einmal mehr Ihre Zeit und Energie investiert, um anderen Menschen ein sichereres Gefühl bei Zusammentreffen im engen Familienkreis zu geben. Dafür verdienen Sie unser aller Respekt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Am Gründonnerstag, 1. April wurden 188 Personen getestet, ohne positives Testergebnis,
am Karfreitag, 2. April wurden 280 Personen getestet, davon eine positiv,
am Ostersamstag, 3. April wurden 408 Personen getestet, davon keine positiv,
am Ostersonntag, 4. April wurden 296 Personen getestet, ohne positives Ergebnis
und am Ostermontag, 5. April wurden 218 Personen getestet, davon zwei positiv.
Die positiven Testergebnisse wurden dem Gesundheitsamt und der Unteren Infektionsschutzbehörde zur weiteren Veranlassung gemeldet. Die betroffenen Personen erhalten nun zur Validierung des Schnelltestergebnisses einen zusätzlichen PCR-Test.
Da die Neuinfektionen im Stadtgebiet weiter dauerhaft den Inzidenzwert von 100 übersteigen, wurde außerdem die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 bis einschließlich 18. April 2021 verlängert. Erst wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt, können wieder erste Lockerungsschritte veranlasst werden.
Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021:
Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf
Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen
können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden.
Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem
Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das
könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen,
Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.
„Wir unterstützen gerne die
Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt
hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus
unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in
einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen
gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate
Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates
ist.
Bis zum 30. September 2021 werden
Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter
www.kriminalpraevention.rlp.de
entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt
durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben
einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von
mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch
Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant
Da die Sieben-Tages-Inzidenz
der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100
überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung
bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt
Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche
Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die
Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab
Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich
11. April 2021.
„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.
Gemäß der Achtzehnten
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die
Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es
Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien –
in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der
Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt.
Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im
Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch
Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf
öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine
entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig
unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt
das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.
Die übrigen Regelungen
der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und
Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.
Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar –
Testzentrum in Innenstadt geplant
Steinruck kündigte an,
dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine
Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll.
„Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100
sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um
eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines
Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.
In verschiedenen
Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere
tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen
mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der
Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt
3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in
Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung,
wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher
196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.
Auch über die
Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab
Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine
weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an.
Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am
Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum
öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.
Die Corona-Pandemie und
ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens
und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor
diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der
Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen
Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit
Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung
sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um
seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu
meistern“, erklärt Steeg.
Weitere Informationen
und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale
für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche
Depressionshilfe.
Derzeit drei Impfstraßen in
der Walzmühle in Betrieb
Im Impfzentrum
Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021)
gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf
Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von
rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund
10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote
von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von
der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und
Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum
werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.
Das Impfzentrum
unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren
bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen
können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen
auf Flyern
In den vergangenen
Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften
Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen
unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche
Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist
zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.
Die Stadtverwaltung
warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei
nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei
Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem
das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite
zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen
Informationen angefordert und nachgefragt werden können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Ortsvorsteherbüro geschlossen
Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Frische Ideen für die City
Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet
Ludwigshafens
Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City
und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße
Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die
Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.
Es
handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit
der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und
nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss
der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes
Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der
Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu
beauftragen.
„Ich
freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich,
dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der
Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen
Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre
Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in
Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.
Bau-
und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am
Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte,
unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten
Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um
Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen
und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem
Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns
als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte
Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.
Lage
des Untersuchungsgebietes
Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet
Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte.
Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen
zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der
Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der
Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der
Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.
Reicherthaus kann saniert
und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden
Bereits während der Sanierung der
Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem
Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses
und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder-
und Jugendbibliothek und die Sanierung
des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur
Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden.
Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den
neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster,
insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert
beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten
Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude
barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und
erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue
Aufenthaltsqualität
Die
Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf
Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den
Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet,
das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und
umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend
umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver
Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.
Das förmliche Verfahren:
Vorbereitende
Untersuchungen
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.
Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Anschluss erarbeitet die
Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK),
das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen
formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf
Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange
der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie
Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit
werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte
Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.
Rahmenplan
Für die Ausweisung eines
Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er
beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen.
Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die
Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung
der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit
der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.
Sollte
dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per
Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln
behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres
Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben
den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum
erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die
Stadterneuerungsmaßnahme wirken.
Das
Planungsbüro
Das Team zur Bearbeitung des ISEK
Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen
fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.
Die
Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in
Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten
gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen
integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und
Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen
und Workshopverfahren.
Das
Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische
Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet
eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt,
reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur
Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis
zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.
Drittes
Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit
Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden
multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities
Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und
Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der
Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von
Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.
Herausforderung
Innenstadtentwicklung
Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte
aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.
Zuletzt
informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt
Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal
250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur
Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es,
kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für
die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und
Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen
entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und
regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie
der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.
Die
LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der
Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen
auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner
Platz.
Ansprechpartner
für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz,
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.
Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz 29.03.2021
Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21.
Mai möglich
Der
Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge
Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können
selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut
& Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt
Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb
geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer
maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.
Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.
In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.
Wie
in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette
Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für
Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit
je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste
grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist.
Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch
wenn ihre Texte nicht prämiert werden.
Alle
Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin
lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem
Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.
Alle
Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine
postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059
Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein
postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden
können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere
Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im
Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter
www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.
Der
Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der
Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen
organisiert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost
Anlässlich
der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim
hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021,
die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen
dargestellt.
Ausgangssituation
und Vorgeschichte
Für das Gebiet gilt der seit 1992
rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er
basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen-
und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen
Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und
ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel-
und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter
Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.
Um
das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes
umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die
entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.
Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für
Geschosswohnungsbau
vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch
in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch
entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies
auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es
wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des
Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung
haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden,
weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren
nicht weiterverfolgt wurden.
Mittlerweile
hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich
verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die
langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien
Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei
Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.
Aufgrund
des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe,
zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches
Wohnraumangebot zu schaffen.
Im
September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem
Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich
25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für
Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag.
Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des
ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte
Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und
Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.
Baurechtlicher Rahmen
Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)
Für
die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nummer 348:
Allgemeines
Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen
Wohnungsbaus gefördert werden könnten
Zwingend
drei Vollgeschosse
GRZ
0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt
an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse
eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt
das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen
Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
Baugrenzen,
die den überbaubaren Bereich definieren
Flächen
für Stellplätze und Garagen
Stellplätze
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.
Auf
den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden
städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige
Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.
Konsequenzen
bei Änderung des Baurechts
Wollte man für diese Baufelder die
städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der
3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste
ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die
im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen
Wohnungsbau würden entfallen.
Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer
Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft
sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von
Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im
Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere
bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt
für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des
vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen
neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass
ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem
Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro
verbunden wären.
Darüber
hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und
der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für
das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.
Bei
einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt
weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale
Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau.
Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch
verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze
je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht
verhindert
werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem
Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei
eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete
erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von
Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt.
Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert
Thewalt.
Dem
gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt
der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes
der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche
Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt
werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem
Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung
wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.
Gleiches
gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle
Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob
und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut
werden kann.
Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Hochstraßen: Grünes Licht für
Süd, mehr Sicherheit für Nord
Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann
Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den
Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die
Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren
bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den
Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben
sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer
und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der
Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass
sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist.
Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige
Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch
einmal intensiv untersuchen lassen.
OB
Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation
„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Hochstraße
Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein
Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher
Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte
Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die
am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist
es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und
Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen
des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor,
welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.
Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen
kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in
den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles
musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für
eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein:
Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht
das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für
den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.
Thewalt:
neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke
„Die
planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem
konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt
Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung
aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen,
die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden
Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente
beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können.
Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des
Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße
Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den
Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles
wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter
festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem
weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer
Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues
Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der
Fahrbahn abkommende
Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der
Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und
am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die
Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm
ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das
Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht
nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die
Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir
an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter
dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine
gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“,
betont der Bau- und Umweltdezernent.
Abriss
der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft
Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die
Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch
aufgearbeitet.
Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und
komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat
die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren
vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche
Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt
ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der
Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung
verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat. Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.
Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.
Hochstraße
Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren
Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen
Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt
Eine stark
alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des
5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in
ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen
Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG)
hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend
und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke
lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo
sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen
Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu
werden.
Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt
Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen 29.03.2021
Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021
Die Stadt Ludwigshafen
nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.
In den Osterferien: Stadt Landau erneuert innerstädtische Kreuzungen
Die Stadt Landau nutzt die anstehenden Osterferien, um die Asphaltdeckschichten an den Ampelkreuzungen Nordring/Hindenburgstraße/Marktstraße und Nordring/Neustadter Straße zu erneuern. Die Arbeiten beginnen am Montag, 29. März, und dauern voraussichtlich bis Mittwoch, 7. April. Bereits im Spätjahr 2020 waren an den beiden Kreuzungen die Ampelanlagen erneuert worden.
„An beiden
Kreuzungen weist die Fahrbahn viele Risse und Absenkungen auf, das wollen wir
nun beheben. Gleichzeitig erneuern wir die Markierungen, um die Kreuzungen
verkehrssicherer und fahrradfreundlicher zu machen, etwa mit Aufstellflächen
für Radfahrerinnen und Radfahrer. Das ist der vorletzte Schritt hin zu einer
neuen, optimierten Ampelschaltung – vor der Umprogrammierung“, erläutert
Verkehrsdezernent Lukas Hartmann.
Damit die
Arbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden können, erfolgen sie unter
Vollsperrung. Eine Umleitung über die Eichbornstraße wird ausgeschildert. Für
die Dauer der Arbeiten ruht die dortige Baustelle. Die Gehwege an den beiden
gesperrten Kreuzungen können weiter genutzt werden.
Von Donnerstag, 8. April, bis Freitag, 16. April, werden im Anschluss auch die Kreuzungen Nordring/Weißquartierstraße, Neustadter Straße/Zeppelinstraße und Neustadter Straße/August-Croissant-Straße saniert.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
In Gedenken an Hubert Lehmann: Landaus OB Hirsch übergibt Ausgabe des neuen Thomas-Nast-Buchs an Tochter des ehemaligen Thomas-Nast-Vereinsvorsitzenden
Vor kurzem
erst ist der neueste Band der Landauer Schriften zur Kommunikations- und
Kulturwissenschaft mit dem Titel „Thomas Nast – Karikaturist zwischen Kunst und
Kritik“ erschienen: Hubert Lehmann, der im vergangenen Jahr verstorbene
ehemalige Vorsitzende des Thomas-Nast-Vereins, beleuchtet darin gemeinsam mit weiteren
Autorinnen und Autoren das Werk des deutsch-amerikanischen Karikaturisten. Symbolisch
hat Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch nun zwei Exemplare des Buchs an
Lehmanns Tochter Insa Holz und deren Ehemann Andreas Holz übergeben.
„Leider hat
Hubert Lehmann das Erscheinen des Buchs nicht mehr erlebt. Wie gerne hätte ich Frau
Holz und ihrem Mann das Buch ihres Vaters zumindest in einem größeren, feierlicheren
Rahmen ausgehändigt, um so noch einmal das Wirken von Hubert Lehmann gemeinsam
mit vielen Freundinnen und Freunden seiner Arbeit zu würdigen“, erklärt OB
Hirsch, der den ehemaligen Vorsitzenden des Thomas-Nast-Vereins noch im
vergangenen Sommer, kurz vor dessen Tod, mit der Ehrennadel der Stadt Landau ausgezeichnet
hatte. „Es ist bewundernswert, wie sich Hubert Lehmann über die Jahre sein tiefes
Wissen um Landaus berühmtesten Sohn aufgebaut und so viel dafür getan hat, das
Erbe und die Erinnerung an Thomas Nast aufrecht zu halten. Und ich bin mir
sicher, dass unser Thomas-Nast-Verein diese Aufgabe ganz im Sinne von Hubert
Lehmann auch weiterhin ausführen wird“, so der Stadtchef weiter.
Interimsmäßig
hat Stadtarchivarin Christine Kohl-Langer den Vorsitz des Thomas-Nast-Vereins
übernommen. Weitere Informationen sind online unter www.thomas-nast-verein-landau.de zu finden.
Die Aufsatzsammlung „Thomas Nast – Karikaturist zwischen Kunst und Kritik“, Band 27 der Landauer Schriften zur Kommunikations- und Kulturwissenschaft, ist im Verlag Empirische Pädagogik erschienen und kann ab sofort im Landauer Buchhandel sowie beim Verlag selbst für 24,90 Euro bestellt werden.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus: Fensterausstellung zum Thema Alltagsrassismus noch bis 28. März am Haus der Jugend in Landau
Welche
Erfahrungen machen Landauer Bürgerinnen und Bürger mit Alltagsrassismus? Dieser
Frage widmet sich die Fensterausstellung am Haus der Jugend in Landau, die im
Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus dort noch bis 28. März zu
sehen ist.
„Wir möchten
mit dieser Ausstellung die Erfahrungen von Menschen mit Alltagsrassismus in
unserer Stadt sichtbar machen und aufzuzeigen, wie hoch die Betroffenheit ist“, erklärt Nadine Bönicke
vom Haus der Jugend. „28 Menschen waren so mutig und haben ihre Erlebnisse für
uns aufgeschrieben. Wir laden alle Landauerinnen und Landauer ein, sich die
Zeit zu nehmen und diese Berichte zu lesen.“
Die Ausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt von Beirat für Migration und Integration, Jugendbeirat Landau, Verein Toleranz und Menschlichkeit und Haus der Jugend.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
Neuer Wohnraum im Landauer Südwesten: Bauprojekt auf Wollmesheimer Höhe mit 25 neuen Wohnungen fertiggestellt
Weitere 30 Wohneinheiten auf Gelände geplant
Wo früher im „Colosseum“ gefeiert wurde, wird heute gewohnt: Auf dem Gelände auf der Wollmesheimer Höhe in Landau errichtete die Eigentümerfamilie Lang gemeinsam mit Planer und Architekt Bertel Treiling in den vergangenen beiden Jahren ein Mehrfamilienhaus mit 25 neuen Wohnungen mit 40 bis 120 m², darunter auch sozial geförderter Wohnraum. Nach der erfolgreichen Fertigstellung des 3 Millionen schweren Bauprojekts auf dem nördlichen Grundstücksteil und dem für dieses Jahr geplanten Abschluss des notwendigen Bebauungsplanverfahrens sollen auf dem südlichen Geländeteil fünf Reihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit weiteren 25 Wohneinheiten entstehen.
Oberbürgermeister
Thomas Hirsch, der jetzt vor Ort war, um sich ein Bild vom fertiggestellten
Bauprojekt zu machen, begrüßt die Entwicklung des Areals auf der Wollmesheimer
Höhe. „Mit dem Bauvorhaben der Familie Lang ist ein erster wichtiger Schritt
für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers im Landauer Südwesten gemacht“,
betont der Stadtchef. „Auf rund 6.000 m² entstehen insgesamt 55 Wohnungen, vom
großzügigen Penthouse bis zur sozialgeförderten Wohnung. Ein guter Mix, wie wir
ihn im Zuge der Wohnraumentwicklung in der gesamten Stadt anstreben“, so
Hirsch.
Im Zuge der
Entwicklung werden beidseitige Radwege entlang der Wollmesheimer Straße
angelegt, die dortige Bushaltestelle modern und barrierefrei gestaltet und
durch eine Baumallee ein neuer, attraktiver Stadteingang geschaffen.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
Zeitzeugen des mittelalterlichen Landaus: Restaurierung der Wandmalereien in der Taufkapelle der Landauer Stiftskirche in vollem Gange
OB Hirsch unterstützt Maßnahme mit Sparkassen-Spende in Höhe von 10.000 Euro – Fertigstellung zum Ende des Sommers geplant
In der
Taufkapelle der Landauer Stiftskirche warten vier mittelalterliche
Wandmalereien darauf, „wachgeküsst“ zu werden. Die Malereien, die ursprünglich
aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammen, wurden im Laufe der Zeit
mehrfach überarbeitet und teils verfremdet, sind jedoch weitgehend intakt und
können wiederhergestellt werden. Im vergangenen Monat nahm die Kölner
Restauratorin Uta-Barbara Riecke die Arbeit im ehemaligen Kapitelsaal auf.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch machte sich jetzt vor Ort ein Bild vom
aktuellen Stand der Restaurierung und überreichte Dekan Volker Janke bei seinem
Besuch zur Unterstützung des besonderen Projekts eine Spende aus Mitteln der
Sparkassenstiftung in Höhe von 10.000 Euro.
„Die Spuren, die das Mittelalter in unserer Stadt hinterlassen hat, sind bis heute sichtbar: Vom Haus zum Maulbeerbaum, dessen Sanierung ebenfalls in vollem Gange ist, über die faszinierenden Wandmalereien, die jetzt in der Stiftskirche wiederhergestellt werden, bis hin zu unseren Wurzeln als Stadt, die bis ins Mittelalter zurückreichen, als Emich IV. von Leiningen Landau gründete und Rudolf von Habsburg wenig später die Stadtrechte verlieh“, betont OB Hirsch. Gerade vor dem Hintergrund des anstehenden 750. Stadtgeburtstags im Jahr 2024 sei es überaus spannend, in die Geschichte Landaus einzutauchen und er freue sich, die Maßnahme der Stiftskirchengemeinde auch finanziell unterstützen zu können.
Zurzeit
konzentrieren sich die Arbeiten in der Taufkapelle auf die Entfernung des 1962
aufgebrachten Anstrichs und auf das Abtragen des Kunstharzüberzugs, mit dem die
Malereien in den 60er Jahren versehen wurden. An einigen Stellen hat die
Restauratorin bereits den grauen Schleier entfernt und die leuchtend bunten
Originalfarben freigelegt. Weitere Arbeitsschritte sind die Abnahme der
großflächigen Neuverputzungen aus den 1980er Jahren, die Sicherung abgelöster
Putzteile, die Festigung der Malschicht und das Schließen von Fehlstellen in
den Malereien. Verfälschungen, wie beispielsweise bei der Darstellung des
Verlöbnisses der Heiligen Katharina mit dem Jesuskind, sollen wieder entfernt
werden. Zeigte die Malerei ursprünglich die Enthauptung der Heiligen, wich
diese Darstellung in der späteren Übermalung von 1962 der des Erzengels Michael
im Kampf mit einem Drachen.
„Die Landauer Stiftskirche ist eine der schönsten und bedeutendsten Kirchen der Pfalz und legt Zeugnis von der hohen Baukunst des Mittelalters ab“, ergänzt Dekan Janke. „Gemeinsam mit dem Kirchbauverein wollen wir als Stiftskirchengemeinde die Taufkapelle als besonderes historisches Kleinod erhalten und rechnen damit, dass die Arbeiten an den wertvollen mittelalterlichen Wandmalereien bereits zum Ende des Sommer abgeschlossen werden können.“ Dank der Unterstützung des Kirchbauvereins, der Landeskirche, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der rheinland-pfälzischen Generaldirektion Kulturelles Erbe, der Hornbachstiftung und nun auch der Sparkassenstiftung fehlten nur noch rund 10.000 Euro zur Finanzierung der 140.000 Euro teuren Maßnahme.
Spenden nimmt
der Kirchbauverein auf dem eigens für das Projekt Taufkapelle eingerichteten
Spendenkonto entgegen: DE06 5485 0010 1720 4711 09.
Text: Stadtverwaltung Landau Foto: (1) Stadt Landau in der Pfalz; (2)Uta-Barbara Riecke 28.03.2021
Coronavirus
Einbau von Abluftanlagen an Landauer Schulen: Einsatzbefehl des THW endet
OB Hirsch dankt für Unterstützung – Serviceclub Round Table 64 Südpfalz packt mit an – Stadt sucht weitere Helferinnen und Helfer sowie Sponsorinnen und Sponsoren
Es ist eine
Mammutaufgabe: Mehr als 300 Klassen- und Arbeitsräume in den Landauer Schulen
sollen mit der vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie entwickelten
Abluftanlage ausgestattet werden. Die Federführung hat das städtische
Gebäudemanagement (GML) um Werkleiter Michael Götz übernommen. Gemeinsam mit
ihm zieht OB Thomas Hirsch jetzt ein Zwischenfazit: In knapp der Hälfte der
Schulsäle konnte bereits eine Abluftanlage eingebaut werden. Um bis nach Ostern
alle Räume abgearbeitet zu haben, benötigt die Stadt dringend Unterstützung –
sowohl finanziell als auch durch weitere helfende Hände.
OB Hirsch
erläutert: „Ohne die Unterstützung des THW Landau um den Ortsbeauftragten
Florian Feierabend hätten wir diese wichtige Aufgabe bis hier hin nicht so
schnell und so gut bewältigen können -– dafür mein herzlicher Dank. Auch nach
dem Ende des offiziellen Einsatzbefehls arbeiten viele THW-Kameradinnen und
-Kameraden ehrenamtlich in den Schulen weiter.“ Seit dem zurückliegenden
Wochenende packen auch die Mitglieder des Serviceclubs Round Table 64 Südpfalz
in den Klassenzimmern mit an; auch für dieses besondere Engagement im Dienste
der Schülerinnen und Schüler ist der OB sehr dankbar.
Die Stadt
freut sich über Helferinnen und Helfer zusätzlich zu THW, Round Table sowie
Eltern und Lehrkräften; ebenso über weitere Sponsorinnen und Sponsoren. Der
aktuelle Spendenstand beträgt knapp 143.000 Euro, was noch nicht ganz
ausreicht, um die Kosten zu decken. Das Spendenkonto lautet:
Sparkasse Südpfalz
IBAN: DE08 5485 0010 0000 0000 18
BIC: SOLADES1SUW
Verwendungszweck: Spende Abluftanlagen Schulen
Wie berichtet,
kann die Stadt das Großprojekt nicht „aus eigener Tasche“ finanzieren, v.a.,
weil es sich dabei um eine sogenannte „freiwillige Leistung“ im hochdefizitären
städtischen Haushalt handeln würde.
OB Hirsch ist
sich mit Schuldezernent Dr. Maximilian Ingenthron und GML-Dezernent Lukas
Hartmann einig, dass die Installation von Abluftanlagen eine vielversprechende
Möglichkeit und einen wichtigen Baustein darstellen, um den Landauer
Schülerinnen und Schülern ein möglichst sicheres Lernumfeld bieten zu können. Die
Anlagen befördern die Luft aus den Klassenräumen ins Freie und sorgen so für
einen kontinuierlichen Luftwechsel.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
Stadt Landau bereitet bestmögliche Umsetzung der neuen Corona-Regeln vor
OB Hirsch: „Suchen vor Ort nach Lösungen, die Freiheiten zurückgeben und dennoch Sicherheit bieten“ – Landau will Modellregion für weitere Lockerungen nach Ostern werden – Wahre Flut von offenen Fragen erreicht Verwaltung
Bund und
Länder haben sich darauf geeinigt, den Corona-Lockdown bis zum 18. April zu
verlängern – inklusive einer strengen „Osterruhe“. Die vielen offenen Fragen gelte
es, auf Bund- und Länderebene schnellstmöglich zu klären, so Landaus OB Thomas
Hirsch. Denn: Bei der Stadtverwaltung Landau ist eine wahre Flut an Nachfragen
eingegangen. Vor Ort in den Kommunen wird in Abstimmung mit dem Land die
Umsetzung der neuen Regeln vorbereitet. OB Hirsch, zugleich stellvertretender
Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags: „Das Virus ist da, seine
Gefährlichkeit steht fest; auf dieser Basis müssen wir handeln. Bund und Länder
setzen den Rahmen, in den Städten und Kreisen arbeiten wir damit und müssen uns
auf die aktuelle Situation einstellen.“
Für Landaus Stadtchef
muss das oberste Ziel sein, eine dritte Pandemiewelle zu verhindern und
trotzdem das öffentliche Leben so weit wie möglich zu lockern, um Existenzen zu
sichern und Familien wieder die Möglichkeit auf ein „normaleres“ Leben zu
geben. „Wir suchen vor Ort nach Lösungen, um Freiheiten zurückzugeben und
dennoch Sicherheit zu bieten“, so Hirsch. Er macht klar: Für ihn ist der
Schlüssel zum Erfolg – neben Impfen sowie Vorsicht und Rücksicht – ganz
besonders ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Testen. „Ich verstehe,
dass es an vielen Stellen Unzufriedenheit und Kritik gibt. Aber wir müssen uns
an Lösungen herantasten. Mit einem trotzigen «Nein, das mache ich nicht!»
werden wir nicht weiterkommen.“
Landaus OB
und seine Verwaltung stehen aktuell in Kontakt u.a. mit privaten Unternehmen,
wie das „Testen für alle“ noch weiter ausgebaut werden kann, auch in der
Innenstadt. Denkverbote gebe es generell nicht, so Hirsch, der auch „den Finger
hebt“, damit Landau nach Ostern Modellprojekte im Freizeitbereich entwickeln
kann. „Ab einer Inzidenz von 100 bei Stadt und Land greift die «Notbremse» mit
deutlichen Einschränkungen. Solange wir unter dieser Schwelle liegen, eröffnet
uns ein umfassendes Testen zusätzliche Möglichkeiten für das öffentliche
Leben“, ist Hirsch überzeugt.
Stadtverwaltung Landau 28.03.2021
Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Tagesaktuelle
Inzidenz der Stadt Landau bei 40,5
Die
7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der heutigen Mitteilung des
Landesuntersuchungsamts zufolge bei 40,5 und ist damit im Vergleich zum Vortag (34,1)
leicht gestiegen. Die Stadt Landau befindet sich damit wieder in der „Gefahrenstufe“
(Orange) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes, weist aber nach wie vor eine
der niedrigsten Inzidenzen im Land auf.
Die
landesweite Inzidenz liegt bei 97,3 und damit nur noch knapp unter 100.
Aktuell bereitet die Stadt Landau nach Angaben von OB Thomas Hirsch ihre Bewerbung als Modellstadt in der Pandemie-Lage vor, allerdings mit bangem Blick auf die steigende Landesinzidenz. Denn: Erreicht die Landesinzidenz an drei Tagen hintereinander den Wert von 100, so wären diese Planungen landesweit wohl vorerst vom Tisch. Die aktuellen Inzidenzwerte im Land Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp
Freitag (26.03.2021)
Nach aktuellem Stand (26.03.2021, 10:35 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 21 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.898 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche
Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.568 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 141 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen
Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches
Beileid aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Grundschule Offenbach
Ein Schüler wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Der Schüler hatte die Schule zum Zeitpunkt des positiven Tests bereits mehrere Tage nicht mehr besucht. Weitere Maßnahmen in der Schule sind nicht erforderlich.
St. Paulus Stift Herxheim
Ein Mitarbeiter wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Fachklinik Eußerthal
Drei Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Gesundheitsämter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Diese haben die Einrichtung mittlerweile wieder verlassen und befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Naturwissenschaftliches Technikum Dr. Künkele, Standort Landau
Ein Schüler wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Südliche Weinstraße und Landau wurden sechs Personen als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft.
Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen
und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form
verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen
beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 352 Personen (330 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:587 Personen (547 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 547 Personen (496 davon gesundet, 21 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 434 Personen (376 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 284 Personen (258 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 158 Personen (146 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 335 Personen (292 davon gesundet, 23 verstorben)
Hinweis: Eine Person, die den genesenen Fällen der Verbandsgemeinde Offenbach zugeordnet war, wird seit heute bei den Zahlen der Verbandsgemeinde Landau-Land erfasst. Grund dafür ist, dass die Meldeadresse der Person in der Verbandsgemeinde Landau-Land liegt, wie dem Gesundheitsamt nachträglich bekannt wurde.
Stadt Landau: 1.201 Personen (1.123 davon gesundet, 33 verstorben).
Donnerstag (25.03.2021)
Nach aktuellem Stand (25.03.2021, 11:11 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 23 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.877 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche
Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.555 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 141 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen
Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches
Beileid aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef, Ramberg
Ein Kind wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Konrad-Adenauer-Realschule plus, Landau
Ein Schüler wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Der Schüler hatte die Schule zum Zeitpunkt des positiven Tests bereits mehrere Tage nicht mehr besucht. Weitere Maßnahmen in der Schule sind nicht erforderlich.
Aus Datenschutzgründen wird bei
Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die
männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche
Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 350 Personen (330 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:586 Personen (541 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 544 Personen (495 davon gesundet, 21 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 429 Personen (374 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 283 Personen (257 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 157 Personen (146 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 334 Personen (293 davon gesundet, 23 verstorben)
Hinweis: Eine Person, die den genesenen Fällen der Verbandsgemeinde Offenbach zugeordnet war, wird seit heute bei den Zahlen der Verbandsgemeinde Annweiler erfasst. Grund dafür ist, dass die Meldeadresse der Person in der Verbandsgemeinde Annweiler liegt, wie dem Gesundheitsamt nachträglich bekannt wurde.
Stadt Landau: 1.194 Personen (1.119 davon gesundet, 33 verstorben).
Tagesaktuelle
Inzidenz der Stadt Landau bei 34,1
Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 34,1 und ist damit im Vergleich zum Vortag noch einmal deutlich gesunken. Damit befindet sich die Stadt Landau wieder in der „Warnstufe“ (Gelb) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes und weist eine der niedrigsten Inzidenzen im Land auf.
Die
landesweite Inzidenz liegt heute bei 84,1.
„Damit bleibt die Situation in unserer Stadt weiter unverändert, etwa mit geöffneter Außengastronomie für Gäste mit negativem Corona-Schnelltest“, sagt Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Trotzdem – und obwohl die bundesweite «Osterruhe» vom Tisch ist – erreichen unsere Verwaltung mehr und mehr Anfragen zu den geltenden Regeln, zu Testen und Impfen, zu Schulen und Kitas und vieles mehr. Wir versuchen, auf Bundes- und Länderebene noch offene Fragen für die Menschen in der Stadt Landau so schnell wie möglich zu klären.“ Die aktuellen Inzidenzwerte im Land Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp.
Mittwoch (24.03.2021)
Nach aktuellem Stand (24.03.2021, 11:00 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 13 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.854 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche
Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.538 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 141 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen
Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches
Beileid aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Katholischer Kindergarten St. Laurentius, Bornheim
Ein Kind wurde in der vergangenen Woche positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Da sich alle Kontaktpersonen bereits in häuslicher Absonderung befanden, war die Einleitung weiterer Kontaktnachverfolgungsmaßnahmen nicht erforderlich.
Ein Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
St. Paulus Stift Herxheim
Zwei Bewohner wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Aus Datenschutzgründen wird bei
Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die
männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche
Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 345 Personen (328 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:585 Personen (536 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 539 Personen (495 davon gesundet, 21 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 424 Personen (370 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 282 Personen (256 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 157 Personen (146 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 332 Personen (294 davon gesundet, 23 verstorben)
Stadt Landau: 1.190 Personen (1.113 davon gesundet, 33 verstorben).
Tagesaktuelle
Inzidenz der Stadt Landau bei 42,7
Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 42,7 und ist damit im Vergleich zum Vortag minimal gestiegen. Damit befindet sich die Stadt Landau in der „Gefahrenstufe“ (Orange) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes und weist weiter eine im Landesvergleich niedrige Inzidenz auf.
Wer in Landau
eine Corona-Schnelltest machen möchte, kann das beispielsweise in der
Teststation in der Jugendstil-Festhalle tun. Hier sind freiwillige Helferinnen
und Helfer, Ehrenamtliche der DLRG Landau und der DLRG Neustadt sowie
Bedienstete der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH im Einsatz.
Die Teststation ist montags bis samstags von 10 bis 19:30 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Die Tests sind kostenlos; eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, auf der Internetseite www.corona-test-landau.de aber möglich.
Dienstag (23.03.2021)
Nach aktuellem Stand (23.03.2021, 11:05 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 9 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.841 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche
Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.527 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 141 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen
Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches
Beileid aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Naturwissenschaftliches Technikum Dr. Künkele, Standort Landau
Zwei Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Südliche Weinstraße und Landau wurde eine Person als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft.
Bethesda Landau
Eine betreute Person wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Fachklinik Eußerthal
Fünf Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Gesundheitsämter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Diese haben die Einrichtung mittlerweile wieder verlassen und befinden sich in häuslicher Quarantäne.
BioMed-Klinik, Bad Bergzabern
Ein Praktikant ohne Patientenkontakt wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Aus Datenschutzgründen wird bei
Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die
männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche
Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 344 Personen (328 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:585 Personen (536 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 536 Personen (492 davon gesundet, 21 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 419 Personen (369 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 281 Personen (255 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 156 Personen (146 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 331 Personen (294 davon gesundet, 23 verstorben)
Stadt Landau: 1.189 Personen (1.107 davon gesundet, 33 verstorben).
Tagesaktuelle Inzidenz der Stadt Landau bei 40,5 – Nachfrage für Schnelltests steigt
Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 40,5 und ist damit im Vergleich zum Vortag genau gleich geblieben. Damit befindet sich die Stadt Landau in der „Gefahrenstufe“ (Orange) des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes. Die Stadt Landau weist weiter eine im Landesvergleich niedrige Inzidenzen auf. Die landesweite Inzidenz liegt heute bei 82,2.
Dazu Landaus
OB Thomas Hirsch: „Solange wir in Landau eine vergleichsweise niedrige Inzidenz
haben, eröffnet uns ein umfassendes Testen zusätzliche Möglichkeiten für das
öffentliche Leben. Das wird teilweise kritisch diskutiert, aber ich bin der
Meinung, dass wir möglichst viel möglich machen sollten, um uns mit mehr
Sicherheit wieder mehr Begegnungen erlauben zu können.“
Seit heute
ist die Teststation in der Landauer Jugendstil-Festhalle montags bis samstags
von 10 bis 19:30 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Mittlerweile
wurden hier bereits knapp 2.000 Schnelltests genommen, davon alleine 500 am zurückliegenden
Freitag, dem bislang meistfrequentierten Tag.
Das
kostenlose Testangebot in der Jugendstil-Festhalle kann ohne Voranmeldung
genutzt werden. Zusätzlich können Testtermine ab sofort auch verbindlich
reserviert werden, um eine möglichst kurze Bearbeitung in einem festen
Zeitfenster zu gewährleisten. Informationen und die Möglichkeit der
Terminbuchung gibt es auf der Internetseite www.corona-test-landau.de.
Nach aktuellem Stand (22.03.2021, 11:00 Uhr) haben
sich seit der letzten Meldung am Freitag,
19.03.2021, 26 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im
Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.832 Fälle im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt
übermittelt. 3.507 Personen sind
gesundet*. Insgesamt sind 141
Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat
Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid
aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Offenbach
Zwei Kinder wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Eines der Kinder hatte die Kita zum Zeitpunkt des positiven Tests bereits mehrere Tage nicht mehr besucht. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Südliche Weinstraße und Landau wurden 11 Personen als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft.
St. Paulus Stift Herxheim
Ein Mitarbeiter und ein Bewohner wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Neun Personen wurden als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft.
Fachklinik Eußerthal
Drei Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Gesundheitsämter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Diese haben die Einrichtung mittlerweile wieder verlassen und begeben sich in häusliche Quarantäne.
Aus Datenschutzgründen wird bei
Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die
männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche
Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 344 Personen (320 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:585 Personen (535 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 535 Personen (489 davon gesundet, 21 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 418 Personen (368 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 280 Personen (253 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 153 Personen (145 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 330 Personen (294 davon gesundet, 23 verstorben)
Stadt Landau: 1.187 Personen (1.103 davon gesundet, 33 verstorben).
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13
und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen
Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise
POC-Untersuchung erfolgen.
3. Tag in Folge Inzidenz über 100 somit greift die „Notbremse“
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2121 ( + 13 ) Davon bereits genesen: 1930 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 132,5 ( + 13,8 ) Warnstufe: Rot
Stand: 24.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 25.03.2021
Inzidenz erfordert Notbremse ab Freitag – Vorbereitungen für „Speyerer Tagesticket“ laufen weiter
Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Die „Notbremse“ tritt in Form einer Allgemeinverfügung gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung, die morgen veröffentlicht wird, ab Freitag, 26. März 2021, in Kraft. In der Folge müssen ab Freitag unter anderem die Außengastronomie und Museen wieder schließen und der Einzelhandel neben Abhol-, Bring- und Lieferservice wieder strengeres Termin-Shopping (Einzeltermine) einführen. Zudem muss eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr erlassen werden.
„So sehr wir uns gewünscht hätten, dass das öffentliche Leben über einen längeren Zeitraum weniger eingeschränkt werden muss, so ist die vom Land vorgesehene Notbremse eine sinnvolle und leider nötige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Erst wenn die Stadt sieben Tage infolge unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, kann wieder gelockert werden. „Wir hoffen, dass die Infektionszahlen nun rasch wieder sinken und die Maßnahmen entsprechend greifen“, so die Stadtchefin.
Unabhängig davon arbeitet die Stadt ihr Konzept zum „Speyerer Tagesticket“ weiter aus, um es in den kommenden Tagen beim Land einreichen zu können und im Falle von baldigen Lockerungen mehr Handlungsspielraum sowie mehr Sicherheit zu haben. Gemäß den heute bekannt gewordenen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden, wenn die Inzidenz in der Kommune zu Projektbeginn unter 50 liegt. Die „Notbremsen“-Regelung greift dabei aber auch weiterhin bei einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.
„Wir begrüßen den Entschluss des Landes, der die Einführung eines solchen Projekts ermöglicht, wenn auch der erforderliche Inzidenzwert niedriger als erwartet eingestuft wurde. Umso mehr müssen wir die Zeit, in der die Notbremse greift, nutzen und unsere Kontakte insbesondere im privaten Umfeld auf ein absolutes Minimum reduzieren – auch in der Zeit um Ostern. Nur so können wir die vom Land gebotene Chance ergreifen, auf sichere Weise verstärkt das öffentliche Leben in unsere Stadt zurückzuholen“, appelliert die Stadtchefin an die Speyerer Bürgerschaft, betont aber auch: „Die zweite Voraussetzung, an die die Einführung des Tagestickets geknüpft ist, ist eine stringente Kontaktnachverfolgungsstrategie anhand der Luca App. Da diese an die Software des zuständigen Gesundheitsamts gebunden ist, sind wir als Kommune leider abhängig von der Integration der Luca App durch das für uns zuständige Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Stadtvorstand hat daher bereits vor zwei Wochen dem Gesundheitsamt die Anbindung an die Software nahegelegt und hofft, dass dieses den zwingend notwendigen Schritt erkennt und entsprechende handeln wird.“
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2108 ( +5 ) Davon bereits genesen: 1929 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( unverändert ) Warnstufe: Rot
Stand: 23.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 24.03.2021
Stadtnotizen
Stadtvorstand beschließt Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat April
Zur finanziellen Entlastung von Eltern hat der Stadtvorstand beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft pandemiebedingt ausgesetzt werden. Nachdem bereits im Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen wurden, fiel nun die Entscheidung, auch im April die hundertprozentige Aussetzung der Elternbeiträge zu gewährleisten.
„Da die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen mussten und es somit zu größeren Einschränkungen der Betreuungsangebote kommt, möchten wir den Familien Unterstützung bieten. Zugleich wollen wir ein Zeichen setzen, da den Familien in dieser Pandemie einiges abverlangt wird und kaum finanzielle Erleichterung erfahren“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Elternbeiträge, die per Dauerauftrag an die Stadt Speyer angewiesen werden, müssen im Februar durch die Eltern ausgesetzt werden. SEPA-Mandate hingegen werden für diesen Monat seitens der Einrichtungen aufgehoben. Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist Alexandra Oppinger, die unter 06232 14-1935 telefonisch erreichbar ist.
Eine Aussetzung der Verpflegungskostenbeiträge erfolgt nicht.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2103 ( + 34 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 1923 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( + 45,5 gegenüber Freitag ) Warnstufe: Rot
Stand: 22.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 23.03.2021
Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen
Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht. So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.
Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:
Kalenderwoche 12
Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin) Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)
Ab Kalenderwoche 13
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin) Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)
Stadt Speyer 23.03.2021
Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO
Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.
„Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.
Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.
Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.
Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.
„Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Stadt Speyer 23.03.2021
Kommentar zur Coronalage in Speyer und den Bestimmungen
von Daniel Kemmerich
Bereits beim Corona Pressegespräch am Freitag zeichnete sich
ab das wir, in Speyer, wohl kaum die Gastronomie am Montag öffnen werden, weil
die Inzidenzen einfach zu hoch sind. Etwas überraschend kam dann am
Freitagabend die geänderte Landesverordnung zur Corona Bekämpfung heraus welche
eine Öffnung möglich machte.
Glücklicherweise haben die meisten Gastronomen aus den diversen Fehlentscheidungen bzw. auch unverständlichen Entscheidungen gelernt und sahen das ganze als das was es ist „ein kurzes Reanimieren an der Herz-Lungenmaschine“.
Denn wer am Montag sein Personal zurückgeholt hat, Einkäufe
getätigt und geplant hat, nebenbei mal noch ein Hygienekonzept aufstellen und
genehmigen lassen musste stellt Montagnachmittag fest das am Dienstag bereits
alles wieder hinfällig ist. Speyer ist deutlich über dem Inzidenzgrenzwert von
100 (118,7) und somit sind die Außen Gastronomien wieder zu schließen.
Wir beglückwünschen daher alle Gastronomen die, mit „Hirn
& Verstand“, erst einmal abgewartet haben, wie es sich wirklich weiterentwickelt.
Was wir nun absolut nicht verstehen können ist, wie einerseits die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, am Freitag, noch selbst sagt das ihr Infektionsketten in Kitas Sorge bereiten und dass sie davon ausgeht, dass wir über eine Inzidenz von 100 steigen werden… andererseits selbst, die Stadt Speyer, in Facebook als gesponserte Werbung, lanciert wie schön es doch ist in Speyerer Geschäften einzukaufen und das ohne Termine.
Man könne nun argumentieren das dies als Wirtschaftsförderung und Unterstützung der Einzelhändler zu werten wäre. Doch gehen wir davon aus das diese auch lieber ein wenig länger ohne Terminshopping Kunden/innen bedient hätten statt nun nur noch mit Terminen.
Wir finden… wer gezielt Kundschaft aus anderen Regionen, die ja nicht ohne Grund nur Terminshopping oder gar keines haben, anlockt… der weiß genau, dass er damit schnell die Freiheiten der eigenen Bevölkerung verspielt.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2069 ( + 10 ) Davon bereits genesen: 1915 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 73,2 ( + 15,8 ) Warnstufe: Rot
Stand: 19.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 20.03.2021
Informationen aus der Corona Pressekonferenz vom Freitag
6384 Impfungen wurden insgesamt durchgeführt
609 Impfungen von Freitag (12.03.21) – einschließlich Donnerstag (18.03.21)
426 Impfungen waren Erstimpfungen
183 Impfungen waren Zweitimpfungen
Zusätzlich wurden durch mobile Impfteams 151 Impfungen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt.
Erfreulicher Weise mussten in Speyer keinerlei Termine abgesagt werden da in dieser KW keine Impfungen mit AstraZeneca vorgesehen war. Durch das Land wird zusätzlich eine Lieferung des Impfstoffes von Moderna erwartet.
146 Personen ließen sich in der KW 10 in der Halle 101 testen
36 Personen hiervon wurden positiv getestet
Die positiv Testrate beträgt damit 24,7 %
65 % trugen die britische Sars-CoV 2 Variante B 1.1.7 in sich
Mit Erschrecken wurde festgestellt das sich die britische Mutation immer dominanter darstellt. Auch würden mittlerweile Kitas häufiger als Anstecksorte ausgemacht und dort seinen die Kindergartenkinder und nicht Erzieher/innen die Träger. Ein weiterer Punk, der genau beobachtet werden muß ist, dass auch nach 14 Tagen Quarantäne noch 2 Personen eine extrem hohe Virenlast in sich trugen.
Anders als es teilweise kommuniziert wurde wird am Montag (22.03.21( KEINE Öffnung der Außengastronomie erfolgen. Dies wäre generell nicht möglich da hierzu die Gesetzesgrundlage durch eine Landesverordnung fehlen würde. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Samstag erwartet.
Abschließend äußerte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nochmals wie wichtig ein eigenes Gesundheitsamt für Speyer sei. Sie würde sich dieses Anliegens als eines ihrer Hauptziele in ihrer Amtszeit annehmen.
Erstmals wieder Corona Warnstufe Rot überschritten (Inzidenz 50 +)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2059 ( + 7 ) Davon bereits genesen: 1912 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 57,4 ( + 11,9 ) Warnstufe: Rot
Schnellteststrategie geht auf: Infektionsgeschehen in städtischer Unterkunft und Kindertagesstätten entdeckt
Am gestrigen Mittwochabend, 16. März 2021, wurden zwei Bewohner*innen der städtischen Unterkunft für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl im Rahmen des Schnelltestangebots der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes in den Räumen der Jugendförderung mittels PoC-Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet. Eine unmittelbar danach erfolgte Reihenschnelltestung vor Ort ergab drei weitere positive Ergebnisse. Die fünf betroffenen Personen sowie sechs Familienangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden unmittelbar unter häusliche Quarantäne gestellt. Anders als beispielsweise in der Unterkunft für Asylbewerber*innen in der Engelsgasse, haben alle Familien im Schlangenwühl eigene Küchen und sanitäre Anlagen, sodass nicht die gesamte Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden muss.
„Das Infektionsgeschehen in der Unterkunft ist auf Kontakte im privaten Bereich zurückzuführen, was uns allen noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, immer und in allen Bereichen darauf zu achten, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Familie oder der Arbeitsplatz werden oft als sichere Umgebung wahrgenommen, was dazu führt, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend eingehalten werden, weshalb sich eingeschleppte Infektionen hier besonders schnell verbreiten. Das ist, insbesondere mit Blick auf die deutlich ansteckenderen Mutationen, ein enormer Risikofaktor für das Infektionsgeschehen. Es ist daher jetzt an uns allen, uns bewusst und stringent an die geltenden Regeln zu halten, um die Zahlen zu stabilisieren“, so der Appell Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Weiterhin wurde im Rahmen des Schnelltest-Pilotprojektes in der Kita WoLa heute eine Erzieherin positiv getestet.
Das mobile Team des DRK Speyer wird daher am heutigen Nachmittag eine PCR-Reihentestung an den bereits mittels Schnelltest positiv getesteten Personen sowie an allen weiteren Bewohner*innen der Unterkunft, Angehörigen der Kita WoLa und deren engen Kontaktpersonen vornehmen, um einerseits die positiven Schnelltestergebnisse zu validieren und um andererseits einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Auf Initiative der Stadt wird gleichzeitig auf das Vorliegen von Mutationen getestet und allen Personen der Kontaktkategorie 2 ein PCR-Test angeboten.
Im Schlangenwühl sind aktuell 44 Personen untergebracht. In der Kita WoLa sind neun Kinder als Kontaktpersonen eingestuft.
Darüber hinaus sind in zwei weiteren Kindertagesstätten Infektionsfälle aufgetreten, die bereits mittels PCR-Test bestätigt sind. In der katholischen Kita Don Bosco wurden zwei Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet, im städtischen Spielhaus Sara Lehmann ein Mitarbeiter. Die Kontaktpersonen wurden umgehend ermittelt und unter häusliche Quarantäne gestellt. Beide Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch in diesem Fall wurden in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises PCR-Reihentestungen angeordnet, die heute und morgen stattfinden werden.
Stadtverwaltung Speyer 17.03.2021
Coronafallzahlen von Mittwoch (17.03.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2052 ( + 3 ) Davon bereits genesen: 1911 Todesfälle: 80 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( unverändert ) Warnstufe: Orange