Speyer mit der höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz, ein trauriger Rekord!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2616 ( + 19 ) Davon bereits genesen: 2202 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 195,8 ( + 9,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 29.04.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Ab Donnerstag, 29.4.2021 nur für Jahreskarteninhaber, mit voriger
Anmeldung sowie negativem Schnell- oder PCR-Testnachweis oder Impfdokumentation
Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.4.2021 dürfen die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten nun auch bei einer Inzidenz über 100 öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist der Nachweis eines durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Corona-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis oder aber bei Genesenen der Nachweis mittels PCR-Test über ihre ausgeheilte Covid19-Erkrankung.“
Parköffnung zunächst nur für Jahreskartenbesitzer
Der Luisenpark
Mannheim öffnet am Donnerstag, den 29.4.2021 wieder seine Tore für Besucher.
Dies allerdings zunächst nur für Jahreskartenbesitzer und unter oben genannten
Voraussetzungen. Dass zunächst nur Jahreskarteninhaber
berechtigt sind, den Luisenpark zu besuchen, begegnet dem Erfordernis der
datenschutzkonformen Erfassung von Besucherdaten. Der Eintritt bzw. die
Besucherdaten der Jahreskarteninhaber werden durch das vorhandene neue
Kassensystem datenschutzkonform erfasst und können bei Bedarf entsprechend dem
Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.
Nur mit Corona-Schnelltest,
Impfbescheinigung oder PCR-Test
Jahreskarteninhaber
müssen neben einer vorigen Anmeldung einen negativen Corona-Schnelltest einer
öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist vorlegen. Befreit von der
Testpflicht sind lediglich bereits geimpfte oder genesene Personen. Als
vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung bzw. Zweitimpfung, falls
diese imfpstoffbedingt erforderlich ist, erhalten haben und dies mittels Impfdokumentation vorweisen können. Als
genesen gilt jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, und daher
über den Nachweis durch PCR-Test über eine bestätigte lnfektion mit dem
Coronavirus verfügt. Auch dieses PCR-Testergebnis ist am Park-Eingang vorzulegen
und darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht, also des
Eintritts höchstens 6 Monate zurückliegen.
Vorige
Anmeldung erforderlich
Das Erfordernis der vorherigen Anmeldung gilt für alle Jahreskarteninhaber, die den Park besuchen wollen. Die Tagesterminvergabe ist über die parkeigene Homepage www.luisenpark.de/Anmeldung ab Mittwoch, 28.4.2021 um 16 Uhr möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält man eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Diese müssen die Besucher*innen entweder ausdrucken und am Eingang vorzeigen, oder sie zeigen ihr Handy-Display mit der Abmeldebestätigung am Eingang vor.
Jahreskartenkauf möglich – zum Vorverkaufspreis!
Ab der Park-Wiedereröffnung kann die Jahreskarte 2021 am Haupteingang
sowie am Eingang Fernmeldeturm erworben oder verlängert werden und zwar zum
Vorverkaufspreis und mit einer verlängerten Gültigkeit bis Ende April 2022. Parkdirektor
Joachim Költzsch hat damit neben der Parköffnung noch eine gute Nachricht: „In
diesem Jahr werden wir die Gültigkeit unserer Jahreskarte verlängern, da
unseren Jahreskartenbesitzern 2021 nun schon über drei Monate durch die
Pandemie-bedingte Parkschließung verloren gegangen sind. Die Jahreskarte 2021
gilt bis Ende April 2022“, so Költzsch. „Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam
und einhellig mit dem Aufsichtsrat einen Weg für eine angemessene Kompensation
gefunden haben. Denn dies ist ein wichtiges Signal gerade für diejenigen, die
sich im vergangenen Jahr schon einen Gutschein für die Jahreskarte 2021 gekauft
haben bzw. deren Abonnement sich automatisch verlängert hat.“ Alle Gutscheinkäufer erhalten noch
eine Erleichterung: Wer einen Gutschein für die Jahreskarte bereits erworben
hat und eine Versandgebühr auf sich genommen hat, darf seinen Gutschein jetzt einfach
telefonisch unter 0621 410050 oder per Mail information@stadtpark-mannheim.de unter Angabe
der Jahreskartennummer sowie der Ticketnummer des Gutscheines in eine
Jahreskarte umwandeln lassen! So wird die Treue der Gutscheinkäufer belohnt,
die damit nicht mehr vor Ort an den Kassen anstehen müssen, um die Jahreskarte
zu verlängern.
Auch alle Neukäufer und „Verlängerer“, die
die Chipkarte schon besitzen und für 2021 noch verlängern möchten, wird,
sollten sich die Jahreskarte gleich bei Parköffnung kaufen/verlängern, denn
dann erhalten sie ein volles Parkjahr zum Vorverkaufspreis!
Besucherobergrenze
Sobald
die Besucher-Obergrenze des Parks erreicht ist, ist eine Anmeldung im System
nicht mehr möglich und der Park wird vorübergehend für weitere Besucher
geschlossen. Darüber informiert auch ein entsprechender Hinweis auf der
parkeigenen Homepage www.luisenpark.de.
Abstands-
& Hygieneregeln sowie medizinischer Mund-Nasenschutz
Alle
Eingänge des Luisenparks werden geöffnet sein, um die Entstehung von
Warteschlangen zu reduzieren. An den Eingängen werden Einlasskontrollen die
erfolgte Online-Anmeldung sowie die Test- oder Impfbescheinigung kontrollieren.
Für alle erwachsenen Besucher*innen besteht die Pflicht zum Tragen eines
medizinischen Mund-/Nasenschutzes in Wartebereichen und WC-Anlagen, vor
Tiergehegen und auf Spielplätzen. Zudem gelten auf dem gesamten Parkgelände die
allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Einige
Bereiche noch geschlossen
„Die Wiederöffnung des Luisenparks kann auch nach diesem zweiten Shutdown nicht ohne Einschränkungen erfolgen“, so Parkdirektor Joachim Költzsch. „Zunächst öffnen wir nur für unsere Jahreskarteninhaber, mit negativer „Covid-Bescheinigung“ und vorheriger Anmeldung. Es gibt eine Besucherobergrenze und einzelne Teile des Parks sowie gebührenpflichtige Fahrgeschäfte und alle Innenräume außer den WC-Anlagen müssen vorerst noch geschlossen bleiben“, so Költzsch weiter. Geschlossen sind auch die Bereiche, in denen wegen vorherrschender Enge Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, wie etwa schmale Wege. Auch geschlossen sind zunächst das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, der Gondoletta-Betrieb, die Minicar-Anlage, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus selbst. Gesperrte Bereiche sind vor Ort durch Absperrbänder oder -gitter gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege. Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten, sind die Parkrestaurants derzeit noch geschlossen. Für kleine Snacks ist das Kiosk am Freizeithaus geöffnet.
Es gelten
die Regeln der Landesverordnung
Die
Wiesen sind begehbar. Hier weist die Stadtpark Gesellschaft ausdrücklich darauf
hin, dass Menschenansammlungen wie im öffentlichen Raum auch nach der geltenden
Landesverordnung behandelt werden.
Für alle Besucher inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und
Hygieneregeln, wie sie auch im Stadtzentrum Mannheims gelten. Entsprechende
Plakate im Park weisen darauf hin. Insbesondere gelten die Regeln in Fällen des
Andrangs und bei Warteschlangen, also vor den Eingängen, den Kiosken, den
Toiletten und Gehegen. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für
Besucher außerdem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen
Mund-Nasen-Bedeckung.
„Passend
zum anstehenden Frühling ergibt sich mit der Öffnung des Luisenparks für die
Menschen nun eine weitere Möglichkeit, sich an der frischen Luft im Grünen
aufzuhalten. Daher freuen wir uns, dass wir nach langen Monaten der Schließung
den Luisenpark wieder öffnen dürfen, wenngleich dies unter strengen
Corona-Vorgaben erfolgt“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.
Die
Stadtpark Gesellschaft freut sich auf Ihre Besucher.Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung
der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert.
Ein Personalausweis ist mitzuführen. Je größer die Bereitschaft der Besucher
ist, die allgemein Abstands- und Hygieneregeln auch in den Parks zu befolgen,
desto höher ist die Chance, dass die Öffnung aufrechterhalten werden kann bzw.
weitere Lockerungen nahen.
Der Herzogenriedpark bleibt wie bereits in der jüngeren Vergangenheit praktiziert, zunächst weiter als Grünfläche der Stadt Mannheim eintrittsfrei für alle Menschen offen.
Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH 29.04.2021
Da wächst
was – in diesem Frühjahr nicht nur Blumen!
Luisenpark mit „Baum- oder Bagger-Route“ für
Besucher
Der Frühling 2021 ist in jeder Hinsicht kein gewöhnlicher. Auch für den Luisenpark und seine Besucher wird es ein besonderer Saisonstart: Während im März der herannahende Frühling mit seiner beginnenden Blüte im Park immer schon spürbar war, herrschte in diesem Jahr „Besucherstille“ wegen des Shutdowns. Und auch, wenn der Park nun öffnen darf, ist doch etwas ganz anders als sonst. Es sind nicht nur die Pflanzen gewachsen! Die Parkmitarbeiter und Bauunternehmen haben das Projekt „Neue Parkmitte“ seit den Wintermonaten extrem vorangetrieben: Mit diesem Projekt, mit dem sich der Park für die Zukunft aufstellt, wird zur BUGA23 zwischen Pflanzenschauhaus und Kutzerweiher ein sehr großzügiger, ästhetischer neuer Besucherbereich mit tollen Plätzen und Angeboten geschaffen, mit Unterwasserwelt und Gastronomie – direkt am Kutzerweiher!
Dass die „Neue Parkmitte“ nicht in einem halben Jahr gebaut
ist, zeigt ein Blick auf die Bilder, die verraten, wie schön es einmal werden
soll, aber eben auch, wie aufwändig
die Umgestaltungsmaßnahmen sind: Eine riesige begehbare Volierenlandschaft mit fließenden
kleinen Gewässern und mit viel Platz für zukünftige Bewohner und ihre Besucher!
Eine große, naturnah gestaltete Pinguinanlage mit spannenden Einblicken ins
„Erdgeschoss“ und in den „Pool“ der kleinen Frackträger, eine komplett neue Unterwasserwelt
und eine Gastronomie ganz nah am Wasser! „Wir freuen uns auf die
großzügigen neuen Erlebnisräume, die hier im Luisenpark für die Besucherinnen
und Besucher entstehen. Damit sind wir auf einem guten Weg, diesen Park für die
Zukunft Mannheims attraktiv und nachhaltig aufzustellen“, sagt Prof. Dr. Diana
Pretzell, Bürgermeisterin und Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtpark Mannheim
gGmbH.
Alles Schöne ist bekanntermaßen selten umsonst und
erfordert zunächst eine große Anstrengung. Eine Anstrengung aller am Bau Beteiligten, aller
Förderer und sicher auch der Besucher. Für die Besucher ergibt sich die ungewohnte
Situation, da ihr Park in seiner Mitte von derzeit noch drei Baufeldern
dominiert wird. Die gute Nachricht: Zwei der Baufelder werden bereits zum Start
der Sommersaison dieses Jahres, voraussichtlich im Juni 2021, sukzessive abgeschlossen
sein: Das Baufeld an den Seerosenbecken und die große Erschließungsmaßnahme
direkt auf der Wiese am Haupteingang beginnend bei den Blumenbeeten weiter Richtung Heilpflanzengarten, wo derzeit
noch große Rohre verlegt
werden müssen.
Erschließungsbaustellen fast fertig gestellt
„Durch die Schließung haben wir viel Zeit gewinnen können
und natürlich mit Hochdruck daran gearbeitet, die beiden Felder
„Seerosenbecken“ und „Wiese Haupteingang“ so schnell wie möglich fertigzustellen“,
erklärt Parkdirektor Joachim Költzsch. „Voraussichtlich im Juni ist es soweit,
dann sind diese Projekte abgeschlossen und wir haben „nur“ noch das Baufeld der
eigentlichen „Neuen Parkmitte“. Und dies liegt in einem Bereich, der für
Besucher bisher nur in Teilen zugänglich war, da dort neben den Aras, den Pinguinen
oder der Großvoliere unser intern genutzter Wirtschaftshof lag“, erläutert
Költzsch die Lage. „Natürlich wird auch der Bau der „Neuen Parkmitte“ Lärm und
Schmutz verursachen, hier sind wir ganz ehrlich. Aber wir hoffen, dass die
Menschen unseren Weg in die Zukunft mitgehen, uns hier in der „heißen Phase“
unterstützen und sich mit uns auf das freuen, was kommt – und hier kann ich
schon jetzt versprechen: Es wird großartig!“
Besucher haben die Wahl: „Die ruhigere
„Baum-Route“…
Für die Besucher wird es jetzt interessant: Ihnen stehen,
je nach Geschmack, zwei verschiedene Routen zur Auswahl, um ihren veränderten
Park zu entdecken: Ruhesuchende, die dem Baustellenlärm weitgehend entfliehen
wollen, können nach den Blumenbeeten am Haupteingang am Vetterdenkmal nach links in die „Baum-Route“ schwenken.
Hier ist zwar noch bis Juni der Bau-Hotspot Seerosenbecken, wo man über
Erklärungstafeln viel über die neue Bauweise und die ökologischen Aufbau der
neuen Anlage erfahren kann. Danach wird es aber ruhig und man kann den Westteil
des Parks in Ruhe erkunden oder über die Doppelbrücke einen entspannten Weg in
Richtung Teehaus, Gebirgsbach und
Freizeitwiese nehmen. Diese ruhigere Routenvariante wird spätestens ab
dem Frühsommer auch wirklich die gewohnte Parkerholung bieten, denn dann ist
das neue Seerosenbecken fertiggestellt!
…oder „Baustelle live“ auf der „Bagger-Route“
Für alle, die neugierug sind und es „wissen wollen“, führt
die „Bagger-Route“ direkt an der
„heißen Zone“
vorbei – der Baustelle der „Neuen Parkmitte“. Ähnlich dem Prinzip des
Live-Cookings können Besucher hier den Bauarbeitern direkt bei der Arbeit
zusehen und erahnen, was hier alles entsteht – natürlich hinter einem
Sicherheitszaun. Diese „Actionroute“ verläuft entlang der Festhalle Baumhain im
Bereich zwischen dem Eulengehege und der Festhalle Baumhain. Sicherheitspersonal
sorgt für die reibungslose Passage auf diesem kurzen Wegstück.
„Die Neue Parkmitte ist ein weiterer wichtiger Meilenstein
in der Parkgeschichte: Daran wollen wir unsere Besucher unbedingt teilhaben
lassen. Wir planen außerdem, sobald noch ein bisschen mehr zu sehen ist, von
Zeit zu Zeit auch Baustellenführungen
anzubieten“, freut sich Parkdirektor Joachim Költzsch.
Der Zugang zur Gondoletta-Haltestelle „Festhalle Baumhain“
ist ab dem diesjährigen Saisonstart auf einem neu angelegten Weg aus Richtung
Freizeithaus möglich, da gegenüber die Unterwasserwelt entsteht.
Neue Sonnenterasse & neue Hütte am Burgspielplatz
Eine weitere gute Nachricht gibt es noch zum Schluss: Weite Areale des Parks stehen den Besuchern auch während der Bauarbeiten wie gewohnt zur Verfügung. Das Teehaus, die große Freizeitwiese, der Bauernhof oder auch der komplette nördliche Bereich des Parks mit Wasserspielplatz und Schachfeldern. Neu in dieser Saison ist die Sonnenterasse, die Parktechniker Ralf Eckl mit seinem Team saniert und mit komplett neuen Liegen ausgestattet und aufgewertet hat. Auch der Burgspielplatz freut sich über kleine Ritter: Hier hat die gärtnerische Leiterin des Parks, Ellen Oswald, mit ihrem Team mit einer großen Holzhütte einen neuen überdachten Aufenthaltsort für Kids und ihre Eltern geschaffen – all das freut sich auf seine Besucher!
Für
den Zoobesuch: Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests entfällt
voraussichtlich ab Samstag, 1. Mai 2021
Online-Tickets
sind weiterhin notwendig
Die Inzidenzzahlen in Heidelberg sinken: Seit mehreren Tagen liegt der Wert für Heidelberg unter 100. Sofern diese Entwicklung andauert, könnte die Bundesnotbremse bereits am Samstag, 01.05.2021, gelöst werden. Für den Zoo Heidelberg würde dies eine Änderung der Zutrittsregelungen bedeuten: Voraussichtlich ab Samstag, 01.05.2021, entfällt dann die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests für den Zoobesuch. Für den Eintritt ist jedoch weiterhin ein Online-Ticket notwendig!
Die bisherigen Hygienemaßnahmen, u.a.
Abstands- und Kontaktregeln sowie Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände,
gelten ebenfalls fort. Die Ausstellung „Die dünne Haut der Erde – unsere Böden“
in der Explo-Halle plant, ab voraussichtlich Samstag, 01.05.2021, ebenfalls
wieder öffnen.
Der
Zoo Heidelberg bittet alle Zoobesucher, sich vor dem Besuch im Zoo Heidelberg unter
www.zoo-heidelberg.de/coronainfos
über die geltenden Regelungen und Einschränkungen
zu informieren.
Für
die beiden kommenden Tage – Donnerstag, 28.04.2021 und Freitag, 29.04.2021 –
ist der Besuch im Zoo Heidelberg nur mit Nachweis eines negativen Corona-Tests
und mit einem gültigen Online-Ticket möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ist für
alle Besucher ab 6 Jahren erforderlich und muss von einer anerkannten Teststelle,
wie z.B. einer Apotheke oder einem Testzentrum durchgeführt und bescheinigt
worden sein. Die Bescheinigung ist zum Zoobesuch mitzubringen. Selbsttests, die
daheim durchgeführt werden, werden nicht akzeptiert. Ausnahmen gibt es für
Geimpfte und Genesene: Statt des
Test-Zertifikats über einen negativen Corona-Test ist auch die Vorlage einer
Impfdokumentation über eine vollständige Impfung (erhältlich z.B. beim
Hausarzt) oder ein ärztliches Zeugnis über eine überstandene und mittels
PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als sechs Monate) zulässig.
Das gesamte Zoo-Team setzt sich mit ganzer Kraft dafür ein, dass der Zoobesuch trotz Einschränkungen zu einem tollen Erlebnis wird und dabei so sicher wie möglich ist. Zu entdecken gibt es im Zoo Heidelberg derzeit viel: Die junge Syrische Braunbärin Merle beginnt, die Außenanlage zu erkunden. Im Küstenpanorama kommen beim Rauschen der Wellen Urlaubsgefühle auf und die Vögel im Zoo starten in die Brutsaison. Bei den Inkaseeschwalben im Küstenpanorama sind die ersten Küken sogar bereits geschlüpft. Die Präriehunde sind nach ihrer Winterruhe wieder zu sehen und die beiden jungen Kängurus im benachbarten Gehege hüpfen um die Wette.
Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg 29.04.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2597 ( + 18 ) Davon bereits genesen: 2200 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 185,9 ( – 19,8 ) Warnstufe: Rot
Stand: 28.04.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2579 ( + 9 ) Davon bereits genesen: 2194 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 205,7 ( – 5,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 27.04.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Montag, 26. April 2021: 211,6 Sonntag, 25. April 2021: 225,5 Samstag, 24. April 2021: 195,8 Freitag, 23. April 2021: 217,6 Donnerstag, 22. April 2021: 199,8 Mittwoch, 21. April 2021: 201,7 Dienstag, 20. April 2021: 178,0
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2570 ( + 23 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 2183 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 211,6 ( – 6 gegenüber Freitag ) Warnstufe: Rot
Stand: 26.04.2021, 14:15 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 26.04.2021
Resonanz des Schnelltestangebots in Kalenderwoche 16
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Resonanz in den fünf in Kooperation mit der Stadt betriebenen Schnelltestzentren in der vergangenen Woche durchweg hoch war.
In der vom Pflegedienst Handermann und Schäfer betriebenen Schnellteststation auf dem Berliner Platz haben sich von Montag bis Sonntag 312 Personen testen lassen. Dabei fiel kein Test positiv aus. Auf dem Festplatz hat die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am Samstag und Sonntag insgesamt 305 testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt versorgen. Zwei Tests fielen positiv aus. In der vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Speyer betriebenen und vergangenen Freitag neu eröffneten Schnellteststation in der Postgalerie wurden von Freitag bis Sonntag insgesamt 225 Personen schnellgetestet. Es gab kein positives Testergebnis. Der Arbeiter-Samariter-Bund hat von Montag bis Samstag bei insgesamt 740 Personen PoC-Antigentests durchgeführt. Positive Ergebnisse wurden nicht festgestellt. Arbeitsmedizinerin Dr. Stephanie Grabs und ihr Team testeten im Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse am Dienstag und Donnerstag 125 Personen. Auch hier gab es keine positiven Ergebnisse.
Zusammengefasst wurden in Kalenderwoche 16 in allen fünf mit der Stadt Speyer assoziierten Testzentren 1.707 PoC-Antigenschnelltests durchgeführt. Dabei wurden zwei positive Testergebnisse festgestellt.
Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News 26.04.2021
Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten – 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Am Samstag, 24. April 2021 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, das die sogenannte „Bundesnotbremse“ und damit bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus einführt. Basierend darauf hat das Land Rheinland-Pfalz die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die ebenfalls am Samstag in Kraft tritt. Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten in Städten und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt. Liegt der Wert darunter, gelten die Landesregelungen.
„Ich hoffe, dass die Bundesnotbremse nun zu etwas mehr Übersichtlichkeit in den Corona-Schutzmaßnahmen führt. Gerade mit der engen Anbindung unserer Stadt an die Metropolregion Rhein-Neckar bestanden oft Unsicherheiten, welche Regelungen nun wo gelten. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass die Kommunen, die das Infektionsgeschehen vor Ort am besten kennen und einschätzen können, mehr Mitspracherecht und einen eigenen Entscheidungsrahmen hätten“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Mit Blick auf das inzwischen ausschließliche Auftreten der B.1.1.7.-Mutation in unserer Stadt wäre eine stringente Testpflicht, die einen PCR-Test mit gleichzeitiger Sequenzierung zum Nachweis von Mutationen zwingend vorschreibt dringend notwendig “, so die Stadtchefin weiter.
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 100 – das betrifft auch die Stadt Speyer – vor, dass sich ein Haushalt höchstens mit einer weiteren Person treffen darf. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgerechnet.
Außerdem gilt ab dem 24.04.21 aufgrund der hohen Inzidenz gemäß der Bundesregelung auch in Speyer eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das eigene Grundstück darf in dieser Zeit nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen werden. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis 24 Uhr möglich, allerdings nur alleine.
Da die Stadt Speyer auch den für Schulen und Kitas festgelegten Grenzwert von 165 überschreitet, wechseln die Schulen schon am Montag, 26. April 2021 in den ausschließlichen Distanzunterricht – Ausnahmen gibt es ausschließlich für Abschlussklassen. Sinkt der Inzidenzwert unter 165 und ist damit Präsenz- bzw. Wechselunterricht wieder möglich, besteht für Schüler*innen die Pflicht, zweimal wöchentlich einen negativen Selbsttest nachzuweisen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Auch die Kitas bieten ab Montag nur noch eine Notbetreuung an. Die Stadt Speyer hat darüber bereits gestern in einer Pressemeldung ausführlich berichtet.
Weiterhin darf der Einzelhandel, der nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehört nur noch Abholung („Click and Collect“) anbieten, bis die Inzidenz wieder stabil unter 150 liegt. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist dann wieder Terminshopping („Click and Meet“) mit Dokumentationspflicht und negativem Schnelltest möglich.
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseur und Fußpflege sind, solange die Inzidenz über 100 liegt, nur mit FFP2-Maske und bei Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests möglich. Gemäß der vom Land Rheinland-Pfalz schon Anfang April beschlossenen Ausnahmen von der Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte, sind Personen, deren zweite Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und die keine typischen COVID-19-Symtome zeige, von der Testpflicht ausgenommen. Ein Impfnachweises muss beispielsweise durch Vorlage des Impfpasses erbracht werden.
Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferdienst und Abholung bis 22 Uhr sind möglich. Sinkt die Inzidenz auf einen Wert zwischen 50 und 100, darf die Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung und bei Vorlage negativer Schnelltests durch die Gäste wieder öffnen.
Gemäß der Bundesnotbremse ist bei einer Inzidenz von über 100 Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Kontaktloser Gruppensport ist ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren erlaubt.
Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt außerdem eine verschärfte Maskenpflicht, gemäß welcher nur noch FFP2-Schutzmasken zulässig sind, keine OP-Masken mehr.
Die 19. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.
Coronafallzahlen vom Donnerstag & Freitag (22.04. & 23.04.2021)
Freitag (23.04.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2547 ( + 31 ) Davon bereits genesen: 2137 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 217,6 ( + 17,8 ) Warnstufe: Rot
Stand: 23.04.2021, 14:10 Uhr
Donnerstag (22.04.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2516 ( + 18 ) Davon bereits genesen: 2111 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 199,8 ( – 1,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 22.04.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 24.04.2021
Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes: Notbetreuung in Kindertagesstätten
Der Bundestag und der Bundesrat haben die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, sodass landesrechtliche Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) erforderlich sind, woraus sich auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft ergeben.
Nach den neuen Regelungen des IfSG vom 22. April 2021 wird in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, am übernächsten Tag das reguläre Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165, treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
„Auch wenn eine Notbetreuung durch die neuen Regelungen gesichert ist, möchte ich die Eltern dringend bitten, so weit es möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 217,6 und den zuletzt gehäuften Infektionsfällen in Kitas müssen die Kontakte eingeschränkt werden, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu reduzieren, wo immer es geht. Wir wissen, dass die Lage für viele Familien eine riesige Herausforderung ist, aber wir müssen solidarisch sein“, richtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ihren Appell an die Eltern.
Bürgermeisterin Monika Kabs ergänzt: „Gerade für Familien aus systemrelevanten Berufsgruppen und Familien, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind, muss eine zuverlässige Betreuung der Kinder gewährleistet sind. Daher appelliere auch ich an Sie, liebe Eltern, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Lage.“
Gemäß dem Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) vom Freitag, 23. April 2021 muss der Bedarf für eine Notbetreuung, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn die Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, von den Eltern und den sorgeberechtigten Personen glaubhaft dargelegt werden. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich.
Stadt Speyer 24.04.2021
Corona-Fälle in der AfA
Laut Mitteilung der ADD sind aktuell 38 mit COVID-19 infizierte Personen in der AfA Speyer.
ADD 24.04.2021
Stadt Speyer und der DRK Kreisverband Speyer etablieren neues Schnelltestangebot in Postgalerie
Am Freitag, 23. April 2021 startete nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf in der Postgalerie, Postplatz 1 (Zugang über den Eingang des Amedia Plaza) ein zusätzliches Schnelltestangebot.
Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen täglich zwischen 10 und 18 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Das Angebot gilt auch am Wochenende sowie an Feiertagen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
In Verbindung mit einem in diesem Schnelltestzentrum durchgeführten Schnelltest, dessen Ergebnis positiv ausfällt, ist ein anschließender PCR-Test direkt vor Ort möglich.
Speyer wieder über 200 Inzidenz und damit die 3. höchste ins ganz Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2498 ( + 29 ) Davon bereits genesen: 2111 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 201,7 ( + 23,7 ) Warnstufe: Rot
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2469 ( + 5 ) Davon bereits genesen: 2101 Todesfälle: 81 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 178,0 ( – 4 ) Warnstufe: Rot
Stand: 20.04.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Montag, 19. April 2021: 182,0 ( – 7,8 )
Sonntag, 18. April 2021: 189,8 ( + 27,6 )
Samstag, 17. April 2021: 162,2 ( – 5,9 )
Freitag, 16. April 2021: 168,1 ( + 2 )
Donnerstag, 15. April 2021: 166,1 ( – 7,9 )
Mittwoch, 14. April 2021: 174,0 ( + 19,8 )
Dienstag, 13. April 2021: 154,2
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 21.04.2021
Infektions-Cluster in Einrichtungen: Stadt plant Anpassung der Allgemeinverfügung
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass zum nächsten Zeitpunkt die Allgemeinverfügung der Stadt um einen Passus bzgl. der Bildung von Infektions-Clustern und deren Einbeziehung in die Inzidenzberechnung erweitert werden soll. Dabei soll sich auf §23 der aktuellen CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz berufen und zum Einvernehmen an das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (MSAGD) geschickt werden. Demzufolge kann in besonderen atypischen Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Infektionsgeschehen vollständig eingrenzbar ist, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium auch eine abweichende Allgemeinverfügung erlassen werden.
„Eine Clusterbildung wie sie aktuell in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende nachgewiesen ist, ist nach dem Dafürhalten der Stadtverwaltung eindeutig einem solchen atypischen Ausnahmefall zuzuordnen.
Wie wir in inzwischen klarstellen konnten, fließt die Zahl der Bewohner*innen der Afa zwar in die Einwohnerstatistik der Stadt Speyer ein, dennoch hat bei einem Ausbruch an Infektionen mit dem Coronavirus in der Einrichtung die Einbeziehung eines solchen Clusters in die Fallzahlenstatistik einen unmittelbaren Einfluss auf die Inzidenzberechnung. Eine Vorgehensweise, die diesen Umstand nicht berücksichtigt, sollte daher unbedingt kritisch hinterfragt und dementsprechend angepasst werden“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2464 ( + 10 gegenüber Sonntag / + 29 gegenüber Samstag ) Davon bereits genesen: 2092 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 182,0 ( + 20 gegenüber Samstag ) Warnstufe: Rot
Stand: 19.04.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 20.04.2021
Zusätzliches Schnelltestangebot im ehemaligen Stiftungskrankenhaus
Am Donnerstag, 22. April 2021 startet im ehemaligen Stiftungskrankenhaus, Spitalgasse 1 (Zugang über den Haupteingang), ein zusätzliches Schnelltestangebot. Betrieben wird es von Dr. Stephanie Grabs, Betriebsärztin der Stadtverwaltung Speyer. Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen dienstags und donnerstags zwischen 10 und 14 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Das Testangebot richtet sich aufgrund der fußläufigen Entfernung auch explizit an alle Bediensteten der Stadtverwaltung Speyer.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ermutigt ihre rund 1.000 Mitarbeiter*innen, das Angebot rege zu nutzen: „So lange ein Großteil unserer Belegschaft aufgrund der Impfpriorisierung noch nicht geimpft ist, sind neben den AHA+L Regeln regelmäßige Schnelltests unverzichtbar, um größtmögliche Sicherheit im Arbeitsalltag zu schaffen. Daher möchte ich Sie bitten: Nutzen Sie die vielfältigen Schnelltestmöglichkeiten und schützen Sie damit sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen“.
AstraZeneca-Nachrückerliste im Speyerer Impfzentrum: Impfwillige Bürger*innen über 60 Jahren können sich melden
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich Bürger*innen über 60 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste für den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.
„Gemäß der aktuellsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission darf der Impfstoff von AstraZeneca seit einigen Wochen nur noch für Menschen über 60 Jahren verwendet werden. Das führt dazu, dass viele ursprünglich an Personen unter 60 Jahren vergebene Termine mit diesem Vakzin sowie zahlreiche Zweitimpfungstermine dieser Personengruppe frei werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Damit diese nicht ersatzlos verfallen müssen und im schlimmsten Fall Impfstoff übrigbleibt, ist es wichtig, dass sich all jene Menschen über 60, die mit AstraZeneca geimpft werden möchten, nun bei uns melden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, auf diese Weise schnell einen Impftermin zu erhalten“, so die Stadtchefin.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer halben Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.
Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.
Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und der Telefonnummer der impfwilligen Person per E-Mail an impfen@stadt-speyer.de.
Stadtverwaltung Speyer 20.04.2021
Amtshilfe durch die Bundeswehr verlängert
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 mittels PoC-Test auf das Coronavirus testen lassen können, bis einschließlich 30. April 2021 verlängert wurde.
Die Testungen finden wie bisher montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 in den Räumlichkeiten der Jugendförderung statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten weiterhin nicht notwendig.