Corona-Virus Speyer

17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht

Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.

„Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst  bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen. 

Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt  auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.

Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 47,5 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.

Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben – die sogenannte Notbremse greift.

Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist  dann wieder möglich.

Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.

„Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.

Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:

  • Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr 
  • Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr 
  • Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
  • Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr 

Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Virus

Coronafallzahlen von Freitag (05.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2026 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1874
Todesfälle: 78 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 47,5 ( + 2 )
Warnstufe: Orange

Stand: 05.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
06.03.2021

Ausbau des Speyerer Schnelltestangebots

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das umfassende Corona-Schnelltestangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB weiter ausgebaut wird. So gibt es aufgrund freier Kapazitäten nicht nur für Lehrkräfte mittwochs die Möglichkeit für einen Schnelltest. Ab dem 10. März 2021 können sich mittwochs alle Speyerer Bürger*innen zwischen 18 und 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.
Termine können online unter www.termine-reservieren.de/termine/speyer/ oder telefonisch montags bis freitags zwischen 12 und 14 Uhr unter 06232-6959967 vereinbart werden.

Außerdem wird die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, bis zum 26. März 2021 verlängert und erfolgt zu den gleichen Zeiten wie bisher. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten nicht notwendig.

Die Übersicht des kompletten Speyerer Schnelltestangebots finden Sie auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/corona.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
06.03.2021

Verkehrsnotiz

Möhringstraße gesperrt

Aufgrund eines Kanaleinbruchs wird die Möhringstraße auf Höhe der Hausnummer 1 ab sofort und bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird in dieser Zeit beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
06.03.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (04.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2023 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1868
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( + 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 04.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
05.03.2021

Stadtnotizen

Lernen durch Erleben: Kolbstiftung unterstützt mit Spendenbetrag erlebnispädagogische Angebote im „Haus Gabriel“

v.l.: Oberbürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der Kolbstiftung Stefanie Seiler, Stellvertretender Leiter der Firmenkundenbank Vereinigte VR Bank und Vorstandsmitglied der Kolbstiftung Eberhard Mülberger, Einrichtungsleitung „Haus Gabriel“ Anja Deubel, Erlebnispädagogin Sabrina Weiß
Foto: © Stadt Speyer

Dank einer zweckgebundenen Spendenübergabe der Kolbstiftung in Höhe von 3.500 Euro am Donnerstag, 4. März 2021, ist es dem Kinder- und Jugendheim „Haus Gabriel“ möglich, ein erlebnispädagogisches Angebot zu unterstützen. Mit Zuwendungen von Stiftungen können demnach auch im Jahr 2021 wieder vielfältige Projekte in Speyer gefördert werden.

„Das Jugendwerk St. Josef und mit ihm das Haus Gabriel stehen für die Darbietung eines umfassende pädagogische Konzepts, bei dem zielgerichtet methodische Kenntnisse und Erfahrungen sowie spezielle Projekte zur Anwendung kommen. Der Zuschuss der Kolbstiftung unterstützt diese Herangehensweise, indem er in den Bereichen der Einrichtung eingesetzt wird, in denen schwerpunktmäßig Bedarf besteht“, so Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der Kolbstiftung.

Anja Deubel, Einrichtungsleitung des Hauses Gabriel legt die vorgesehene Verwendung des Spendenbetrags dar: „Wir haben uns entschieden, ein Projekt zu fördern, das unabhängig von der Höhe des Spendenbetrags begünstigt werden kann. So handelt es sich bei dem erlebnispädagogischen Angebot um eine Art Zusatzbaustein, der von einer speziell hierfür ausgebildeten Fachkraft in unsere pädagogische Arbeit einbezogen wird. Das Besondere an dem Projekt ist, dass die methodische Ausgestaltung der einzelnen Aktivitäten variabel ist und auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen individuell ausgerichtet werden kann.“

Die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen kommt bei dem vielfältigen Angebot von Klettern über Kanufahren bis hin zu Kurzfreizeiten mit Zelten zum Einsatz. Da es für diese Aktivitäten häufig an ausreichendem Zubehör fehlt, soll das Stiftungsgeld für die Anschaffung von neuem Equipment wie Fahrradhelme oder Kletterausrüstungen verwendet werden.

„Bei diesem ganzheitlichen Konzept, das innovative Maßnahmen in den Blickpunkt der pädagogischen Arbeit nimmt, kommt das Stiftungsgeld mit Sicherheit sinn- und wirkungsvoll zum Einsatz“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

62. Vorlesewettbewerb 2020/2021: Nuria Walter gewinnt Speyerer Stadtentscheid

Der von der Stadtbibliothek organisierte Stadtentscheid der 62. Runde des Vorlesewettbewerbs fand in diesem Jahr digital per Video-Einreichung statt.
Am Montag, den 1. März 2021, um 16 Uhr wurde in einer Online-Jurysitzung über die Beiträge diskutiert, abgestimmt und letztlich die Siegerin ermittelt: Nuria Walter von der IGS Georg Friedrich Kolb Speyer mit dem Buch „Winston – ein Kater in geheimer Mission“ von Frauke Scheunemann.
Die Stadtverwaltung Speyer gratuliert der wohlverdienten Siegerin. Die Entscheidung fiel aber aufgrund der Gesamtheit an gelungenen Beiträgen nicht leicht. Alle sieben Kinder erhalten eine Urkunde und einen Buchpreis.

Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs hebt die Bedeutung des Preises hervor: „Ich freue mich sehr, dass die Tradition des Vorlesewettbewerbs auch und gerade unter den widrigen Umständen des Corona-Jahres beibehalten wird. Die Begeisterung für Bücher – ob in Printform oder digital – ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu erhalten gilt. Ziel dieser Veranstaltung ist es aber auch, Freude am Lesen überhaupt erst zu wecken, wo sie vielleicht kaum oder gar nicht vorhanden ist, sowie die Lesekompetenz von Kindern zu unterstützen und zu stärken.“

Die sieben Schulsieger*innen, ein Junge und sechs Mädchen, konnten ihren Vorlesebeitrag bis Mitte Februar 2021 aufzeichnen und über das Video-Portal des Wettbewerbs hochladen.
Von Mitte bis Ende Februar hatte die Speyerer Jury dann Zeit, die eingereichten Beiträge zu sichten und zu bewerten.

Die Siegerin des Stadtentscheids, Nuria Walter, wird beim nachfolgenden Bezirksentscheid antreten, der ebenfalls per Video-Einreichung stattfindet.

Die Jury bestand aus Kerstin Bürger von der Stadtbibliothek, Ulf Weber von der Stadt- und Kreisbildstelle, Buchhändler Joachim Roßhirt und Hannah Heller, Nachfolgerin für Jurymitglied Walter Schönig und ehemalige Teilnehmerin beim Vorlesewettbewerb.

An den Vorlese-Entscheiden der Städte und Landkreise beteiligten sich in diesem Jahr bundesweit mehr als 4.300 Schulsieger*innen.
Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. In diesem Jahr waren rund 350.000 Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen am Start. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.

Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auch in diesem Jahr unterstützen darüber hinaus die experimenta gGmbH und vier Sparda-Regionalbanken die Aktion.

Aktuelles zum 62. Vorlesewettbewerbs sowie alle Infos, Termine und Teilnehmerschulen sind auf der Internetseite www.vorlesewettbewerb.de zu finden.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

Abgelaufene Bewohnerparkausweise bis Ende März verlängern lassen

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass bereits abgelaufene Bewohnerparkausweise bei Kontrollen nur noch bis einschließlich 31. März 2021 nicht beanstandet werden und daher im Laufe des Monats verlängert werden sollten.

Zu diesem Zwecke ist eine vorherige Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Stadt Speyer unbedingt erforderlich. Das Bürgerbüro Maximilianstraße ist unter der Rufnummer 0 62 32 – 14 13 33, das Bürgerbüro Industriestraße unter 0 62 32 – 14 13 34 erreichbar. Sollten Bürger*innen telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme und Terminbuchung auch per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona

Coronafallzahlen von Mittwoch (03.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2016 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 41,5 ( – 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 03.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.03.2021

Stadt erweitert Corona-Testangebot und zieht erste Bilanz zu Schnelltestangebot in der Kita WoLa

Das umfassende Corona-Testangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB wird erweitert. So ist es ab dem 4. März 2021 allen Speyerer Bürger*innen möglich, sich donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.

„Als Stadt sind wir sehr froh, dass wir vor Ort schon seit Beginn des Jahres eine niedrigschwellige Möglichkeit aufgebaut haben, sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus zu testen, dies vermindert das Risiko einer Verbreitung des Virus erheblich. In Rücksprache mit dem ASB werden wir nun auch den Donnerstag für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Außerdem kann zwei Wochen nach dem Start des Pilotprojekts der Stadt Speyer zur selbstständigen SARS-CoV-2-Schnelltestung in der Kindertagesstätte WoLA vorläufig Bilanz gezogen werden. Nach erfolgter Schulung sind freiwillige Mitarbeiter/innen der städtischen Kita mittels PoC-Test dazu befugt, selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg/innen vorzunehmen.

„Wir stehen in ständigem Austausch mit der Kita WoLa und können ein erstes positives Fazit ziehen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über die Rückmeldungen aus der Kita. „Die Testungen werden sowohl von den praktizierenden als auch den getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen. Wichtig war uns insbesondere, dass das Angebot nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher, sondern für alle, die in der Kita tätig sind, bereitgestellt wird.“

27 von 33 Mitarbeiter*innen nehmen das Angebot wahr, sich regelmäßig, d.h. drei Mal in der Woche, im Haus auf das Coronavirus testen zu lassen. Bislang waren alle Testergebnisse negativ.

„Die Testbereitschaft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach anfänglicher Skepsis im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. Das Angebot erfährt viel Zustimmung, da es nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch gegenüber den Familienmitgliedern eine gewisse Sicherheit mit sich bringt“, berichtet Sabrina Wöhlert, Leiterin der Kita WoLa. „Wir freuen uns, dass unsere Situation ernst genommen wird und wir das Pilotprojekt für die Stadt Speyer erproben dürfen.“

In den ersten drei Tagen wurden bereits über 60 Testungen durchgeführt, was eine hohe Dichte an Testergebnissen darstellt. „Die Chance, positive Fälle herauszufiltern, wird dank dieser Teststrategie erhöht und damit das Risiko einer Infektionsübertragung reduziert“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Sollte sich das Pilotprojekt weiterhin bewähren, könnte es sich als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung erweisen. Eine Fortführung des Projekts auch in anderen Einrichtungen wäre damit der nächste stringente Schritt.“

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Verkehrsnotizen

Akazienweg gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Akazienweg auf Höhe der Hausnummer 19 am Dienstag, 9. März 2021 von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Philipp-Melanchthon-Straße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird die Philipp-Melanchthon-Straße auf Höhe der Hausnummer 31 am Freitag, 12. März 2021 von 08:30 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der betroffene Straßenteil wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (02.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2015 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( + 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 02.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
03.03.2021

Verkehrsnotizen

Diakonissenstraße gesperrt

Aufgrund von Kanalarbeiten ist die Diakonissenstraße zwischen Slevogtstraße und Friedensstraße ab Mittwoch, den 3. März bis voraussichtlich Freitag, 5. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
03.03.2021

Speyer / Corona

Coronafallzahlen von Montag (01.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2010 ( + 8 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1857
Todesfälle: 78 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 01.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende

Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen.           
Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.

„Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden.“

Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.

„Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2021

Infektionsprävention: Studie untersucht Übertragungsrisiko von COVID-19 in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas

Seit dem Ende der Sommerferien in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr untersucht eine Studie unter der Leitung von Epidemiologen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wie viele weitere Infektionen ein Corona-Fall an Schulen und Kitas im Schnitt nach sich zieht. Erste Ergebnisse der fortlaufenden Studie sind jetzt auf einem Preprint-Server veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden.

Die Studie nutzt Corona-Daten aus dem offiziellen Meldewesen für Infektionskrankheiten, ergänzt um Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung durch die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter. Insgesamt flossen bislang Informationen zu 784 voneinander unabhängigen COVID-19-Erstfällen (sog. „Indexfälle“) an Schulen und Kitas in die Untersuchung ein. Diese 784 Indexfälle verursachten insgesamt 329 Folgefälle, was durchschnittlich 0,42 Folgefällen pro Indexfall entspricht.

Für 441 der 784 Indexfälle waren neben den Informationen zu Folgefällen auch genaue Angaben über die Zahl der Kontaktpersonen sowie die Anzahl der PCR-Untersuchungen unter den Kontaktpersonen verfügbar. Bezieht man diese detaillierten Informationen in die Betrachtung mit ein, ergibt sich folgendes Bild: 360 dieser 441 Indexfälle (82 Prozent) führten zu keinem Folgefall, während 81 Indexfälle zu insgesamt 196 Folgefällen führten. Mit Bezug auf die insgesamt 14.591 Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) ergibt sich daraus ein Übertragungsrisiko von durchschnittlich 1,3 Prozent beim Auftreten eines laborbestätigten COVID-19-Falles in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas zwischen September und Dezember 2020. Das bedeutet, dass sich von 100 engen Kontaktpersonen im Schnitt etwa 1-2 Personen infizierten.

Um eine Verzerrung durch unerkannte asymptomatische Folgefälle auszuschließen, wurde diese sogenannte Befallsrate zusätzlich ausschließlich auf Basis jener 13.005 Kontaktpersonen errechnet, bei denen eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2-RNA während der Quarantäne durchgeführt worden war, was zu einer vergleichbaren Schätzung des Übertragungsrisikos von 1,5 Prozent führte.

Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass das Übertragungsrisiko sehr stark von der Art der Institution und der Rolle des Indexfalles abhängt. Bei 748 der untersuchten 784 Indexfälle lagen genaue Informationen darüber vor, ob es sich um Betreuungspersonal oder Betreute handelte. Es zeigte sich, dass Infektionen bei Betreuungspersonal in Kitas im Schnitt deutlich mehr Folgefälle hervorriefen als Fälle bei Kindern in Kitas und Schulen. Außerdem belegen die Daten, dass Erzieherinnen/Erzieher in Kitas insbesondere ein Risiko für andere Erzieher/Erzieherinnen waren. Dass Kinder ihre Lehrerinnen oder Kita-Erzieher ansteckten, war dagegen ein vergleichsweise seltenes Ereignis. Im Detail:

  • Infektionen bei Erzieherinnen/Erziehern in Kitas riefen durchschnittlich 1,26 Folgefälle hervor, davon durchschnittlich 0,66 Folgefälle bei anderen Erzieherinnen/Erziehern und durchschnittlich 0,59 Folgefälle bei Kindern.
  • Infektionen bei Kita-Kindern riefen durchschnittlich 0,66 Folgefälle hervor, davon 0,28 Folgefälle bei Erziehern/Erzieherinnen und 0,38 bei anderen Kita-Kindern. Das bedeutet, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Übertragung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher etwa halb so hoch war.
  • Das Übertragungsgeschehen an Schulen war insgesamt deutlich geringer als in Kitas. Eine Infektion in den Reihen des Lehrpersonals rief im Schnitt 0,50 Folgefälle hervor, während eine Infektion unter Schülerinnen/Schülern zu 0,17 Folgefällen führte, davon lediglich 0,004 in den Reihen des Lehrpersonals.

Bei der Interpretation der Daten muss einerseits berücksichtigt werden, dass es sich wahrscheinlich um eine Überschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens an Schulen und in Kitas handelt, da die Studie nicht sicher zwischen Übertragungen an der Schule oder zwischen Schulkameradinnen und Schulkameraden in der Freizeit unterscheiden kann. Andererseits bleibt unklar, wie sich eine weitere Ausbreitung von Corona-Mutationen in Zukunft auf das Übertragungsrisiko in Bildungseinrichtungen auswirken wird. Hinweise darauf kann erst die zukünftige Ermittlung der Befallsrate nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Rheinland-Pfalz bringen.

Die bisherigen Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Hygienekonzepten ein besonderes Augenmerk auf Kontakte zwischen Erzieherinnen/Erziehern, auch außerhalb der Betreuungssituation (z.B. in Pausen- und Besprechungsräumen) gerichtet werden sollte. Das Potenzial zur Reduktion der Infektionslast scheint dort am größten. Hierbei könnten neben allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der gezielte Einsatz von Testungen und der Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus wichtige Maßnahmen sein.

Hintergrund

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz koordiniert die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Global Health der Universität Heidelberg. Verantwortliche Autoren sind Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger vom Landauer Institut für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes. Die Vorabveröffentlichung der Studie in englischer Sprache ist unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2 zu finden, eine Zusammenfassung auf Deutsch gibt es hier als PDF.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1976 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 1827
Todesfälle: 72 ( + 1 gegenüber Mittwoch )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.02.2021

Stadtnotiz

Baugebiet Russenweiher entwickelt sich

Vom Baugebiet am Russenweiher gibt es Neuigkeiten: Aus den inzwischen elf Eigentümern ist eine Erschließungsgemeinschaft geworden, die ersten Arbeiten werden durch den Erschließungsträger vergeben. Die Vorarbeiten für die Erschließungsstraßen werden nun sichtbar. Hierzu werden die Straßen- und Bauflächen vollständig abgeräumt.

Im Zuge dessen müssen im Laufe des Monats Februar noch einige Bäume und Sträucher entfernt werden. Deutlich sichtbar wird das am Germansberg, wo der neue Teil der Krummäckerstraße entstehen wird. Insgesamt können 17 Bäume erhalten bleiben, 29 Bäume müssen entfernt werden. Wenn das Baugebiet fertig hergestellt ist, werden dort allerdings etwa 64 neue Bäume wachsen. Zu der durch den Bebauungsplan festgelegten Begrünung kommen später auch noch die Bäume und Sträucher, die in den Privatgärten gepflanzt werden. Zur Verbesserung der klimatischen Wirksamkeit hat der Stadtrat überdies im Bebauungsplan Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Bepflanzung der Vorgärten beschlossen.

Die eigentliche Bebauung beginnt nach der Herstellung der Straßenflächen voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (17.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1974 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 1821
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 17.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
18.02.2021

Stadtnotiz

Hilfe für Betroffene – Meldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30. Juni 2021 möglich

In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden.

Menschen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Internaten und Heimen von Schulen für sinnesbeeinträchtigte Kinder oder in psychiatrischen Einrichtungen stationär untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. „Als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Betroffenen, auch noch nach vielen Jahren diese schrecklichen Vorgänge aufzuarbeiten und schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“, so Detlef Placzek.

Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung, Kinderarbeit und Missbrauch sind Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben. „Es ist unbedingt notwendig, die Perspektive der Opfer einzunehmen“, so Detlef Placzek. „Oft leiden sie Jahre oder sogar lebenslang unter den Folgen ihrer Erfahrungen. Die Leiden wahrzunehmen, anzuerkennen und deren Verarbeitung zu unterstützen, kann auch heute noch eine große Genugtuung für Betroffene sein.“

Die Beraterinnen und Berater der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. „Ich bin sehr ergriffen, weil mich endlich jemand ernst nahm,“ berichtet Herr B., 68, sehbehindert, nach dem Gespräch mit einer Beraterin.

Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und daraus resultierenden Folgewirkungen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 Jahren und Volljährigkeit in der Einrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wurde.

Bislang hat die Stiftung 634 Betroffenen in Rheinland-Pfalz Leistungen von knapp 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. „Sie waren sehr einfühlsam, haben keine unmöglichen Fragen gestellt und mich nicht zum Bittsteller degradiert,“ so Frau W., 71, körperbehindert, über das Anerkennungsverfahren.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch appelliert: „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen über die Entschädigungsleistungen gut informiert und beraten werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bietet wertvolle Unterstützung an. Aber auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige sind aufgefordert, Unterstützung bei der Antragstellung zu geben“.

Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz zu melden.

Für eine Anmeldung genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Fax.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz
Adresse: Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/stiftung-anerkennung-und-hilfe/

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
18.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (16.02.2021)

Leider wieder die Warnstufe Rot (7 Tages Inzidenz über 50) erreicht

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1970 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1815
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( + 3,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 16.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
17.02.2021