Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1996 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 23.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Stadtnotizen

Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung

Am Dienstag, 23. Februar 2021 hat die Stadt Speyer den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan. 

„Ich begrüße die Genehmigung des Haushaltes, die dafür sorgt, dass wir handlungsfähig bleiben, um auch zukünftig schnell und zielgenau auf neue Entwicklungen reagieren zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Bedingt durch die Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden Herausforderungen hatten wir im letzten Jahr und werden auch in diesem Jahr deutliche Mehrausgaben haben. Dadurch, dass die Stadt Speyer aufgrund der Berechnungsmethode keinen Gewerbesteuerausgleich erhalten wird, werden wir coronabedingt anfallende Zusatzkosten zunehmend mit Geldern aus dem städtischen Haushalt decken müssen. Neben einem genehmigten Haushaltsplan ist es daher umso wichtiger – und das habe ich an dieser Stelle schon im letzten Jahr gefordert – dass die Kommunen bei der Erfüllung von Bundes- und Landesaufgaben auskömmlich finanziert werden“, so die Stadtchefin weiter. 

Die städtische Kämmerei wird in den kommenden Tagen eine genaue Prüfung der Genehmigung vornehmen und nachgeforderte Unterlagen bei der ADD einreichen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden weitere Erläuterungen für die Öffentlichkeit folgen.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021

Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern

Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof:

Die Trauerhalle ist für Trauerfeiern ab dem Montag, 01. März 2021 wieder geöffnet.

Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Trauerfeier- und Bestattungstermine in Traueranzeigen.

Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren (max. 20 Personen). Die Trauerhalle ist mit insgesamt 20 Stühlen bestuhlt, die in einem einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern stehen. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste. Die Empore und der Arkadenbereich sind gesperrt. Livemusik und Gesang ist bei TF in der TH nicht gestattet.

Die Trauerhalle darf nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden.

Beim Betreten der Trauerhalle ist von den angebotenen Händedesinfektionsmittelspendern Gebrauch zu machen.

Anlieferung von Blumen und Trauerdekoration darf nur von Befugten bis 09.00 Uhr erfolgen. Der Aufenthalt Im Innenhof und TH-Bereich ist ausschließlich den Bestattungsinstituten und deren Mitarbeiterschaft für die jeweils nächsten TF und Beisetzung erlaubt. Die Öffnung der Türen zur Trauerhalle für Gäste erfolgt erst ca. 10 Min. vor Beginn der Trauerfeier.

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP 2-Maske) ist Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude durch Besucher.

Die med. Maske muss beim Betreten und Verlassen der Trauerhalle und auch während der Trauerfeier nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen getragen werden.

Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den mitkommenden Gästen der Trauergesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne dieses Kontaktformular ist ein Betreten der Trauerhalle nicht möglich. Dieses Kontaktformular wird chronologisch in Ordnern abgeheftet, aufbewahrt und dann nach Ablauf einer Frist von vier Wochen vernichtet.

Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.

Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt und die Sandschale am Grab ohne Schippe. Das Aufstellen von Kondolenzständern bzw. die Auslage von Kondolenzlisten ist derzeit leider nicht möglich.

Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.

Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.

Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.

Seit Januar 2021 wurde der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine pro Woche angeboten werden können.

Montags bis Donnerstag: je 3 Erdbestattungen um 10.00, 11.30 und 13.00 Uhr

Zusätzlich noch von Montags bis Donnerstag je 2 Urnenbeisetzungen um 14.30 und 15.30 Uhr

Freitags werden ausschließlich 3 Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr

Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.

Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf von max. 2 befugten Personen mit medizin. Maske das Büro zeitlich limitiert betreten werden.

Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus. Wir bitten Grabaussuchtermin immer mit dem FH-Büro zeitlich im Voraus abzustimmen.

Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232 / 14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de bzw. friedhof@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021

Speyer / Corona

Nachrückerliste: Impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren können sich melden

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, freiwillig auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

„Seit Beginn der Impfungen verfahren wir auf diese Weise und haben so erreicht, dass im Impfzentrum Speyer bisher alle zur Verfügung stehenden Dosen auch tatsächlich verbraucht werden konnten. Wir impfen derzeit mit den Impfstoffen von Biontech und Astra Zeneca. Nur ersterer kommt für den Personenkreis über 80 Jahren in Frage und sollte daher zumindest im Moment noch primär für diesen verwendet werden, um möglichst schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen. Ich möchte die Bürger*innen über 80 Jahren, die bisher noch nicht geimpft wurden oder die noch keinen Impftermin erhalten haben, ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf die Liste setzen zu lassen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Neben dem Alter ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de. Alternativ ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0 62 32 – 14 11 62 möglich.

Stadt Speyer
24.02.2021

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (23.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1993 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 77 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( – 5,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 23.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
23.02.2021

Stadtnotizen

Stadt ermöglicht anlassbezogene mobile PCR-Reihentestung an Salierschule

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass am Montag ein Schüler aus der Notbetreuung der Salierschule positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Da nach Einschätzung des Gesundheitsamtes alle Hygienevorschriften eingehalten wurden, wurden keine Quarantänemaßnahmen für die Mitschüler*innen und Lehrkräfte erlassen, die vergangene Woche mit dem betroffenen Schüler Kontakt hatten. Zudem sah das Gesundheitsamt keine Veranlassung für eine Reihentestung, weil zwischen Test und Erhalt des Testergebnisses mehr als 48 Stunden vergangen waren.
Um aber mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen, sieht die Stadtverwaltung eine umfassende Reihentestung als unerlässlich an und hat allen betroffenen Lehrkräften bzw. Betreuer*innen und Schüler*innen eine freiwillige und kostenlose PCR-Testung angeboten. Auch die Kosten für eine Untersuchung der Tests auf Mutanten werden von der Stadt getragen.

Die Stadtverwaltung steht mit dem Gesundheitsministerium bezüglich der Regelung zur Veranlassung einer Reihentestung im Austausch und regt an, diese zu überdenken.
Denn gerade wenn sich der Zeitraum zwischen Test und Testergebnis über ein Wochenende und somit mehr als 48 Stunden erstreckt, wird eine unverzügliche Reihentestung verhindert und das Risiko einer Verbreitung des Virus somit erhöht.

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Verkehrsnotizen

Ahornweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Ahornweg auf Höhe der Hausnummer 23 ab Montag, 1. März bis voraussichtlich 31. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

L 528 – Neubau der Ranschgrabenbrücke – Update zum Baufortschritt

Die Arbeiten an der Ranschgrabenbrücke im Zuge L528 zwischen Speyer und Böhl-Iggelheim schreiten voran. Über die notwendige Maßnahme informierte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bereits im November 2020.

Der Abriss des Altbauwerks sowie das Rammen der Spunddielen, auf denen das neue Bauwerk gegründet sein wird, ist bereits erfolgt. Auf Grund der kalten Witterung der vergangenen Wochen mussten temperaturabhängige Arbeiten wie das Betonieren der Sauberkeitsschicht, der Kopfbalken sowie die darauf aufbauenden Arbeiten verschoben werden und können erst in den kommenden Tagen und Wochen erfolgen. Dadurch entstehen geringfügige Verzögerungen wodurch das Bauende voraussichtlich im Mai liegen wird.

Der LBM Speyer bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Landesbetrieb Mobilität Speyer
23.02.2021

Speyer / Corona

Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende – Rücksicht und Vorsicht weiterhin nötig

Am vorigen Wochenende stellte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

Mit Blick auf die wieder leicht ansteigenden Infektionszahlen bittet die Stadtverwaltung um Rücksicht und Vorsicht bei allen Aktivitäten, bei denen viele Menschen in der Natur zusammenkommen.

„Die frühlingshaften Temperaturen nach den langen Wintermonaten haben die Menschen vor die Tür gelockt, was ich sehr gut verstehen kann. Allerdings kam es auf mehreren öffentlichen Plätzen zu Ansammlungen, die mit unseren Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht im Einklang stehen. Wir befinden uns noch immer im Lockdown und nach den derzeitigen Infektionszahlen ist leider noch keine Entspannung Sicht“, bemerkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf das Mutationsgeschehen in Speyer, aber auch im benachbarten Landkreis Germersheim.

An den Wochenendtagen sind zahlreiche Personen am Rheindamm, auf Spielplätzen und auf der Maximilianstraße vom Ordnungsdienst auf die (korrekte) Tragweise der Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen und des Abstands zu anderen Personen hingewiesen worden. Obwohl der Großteil Verständnis zeigte, waren leider auch einige „unbelehrbare“ Personen unterwegs.

Mitnehmen JA… in der Stadt essen NEIN!

„Da der Straßenverkauf und somit auch der Verkauf von Speiseeis zugelassen ist, wurden auf Streifgängen des KVD etliche Menschen auf der Maximilianstraße beobachtet, die ein Eis verzehrten. So sind allein am Samstag auf der Maximilianstraße zum Zeitpunkt der Kontrollen 98 Personen ohne den korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen worden. Im Innenstadtbereich herrscht gemäß Allgemeinverfügung aber noch immer Maskenpflicht“, klärt Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann auf und appelliert an die Bürger*innen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

„Andernfalls müssen leider Konsequenzen gezogen werden, die mit Schließungen bzw. Sperrungen öffentlicher Anlagen und verstärkten Kontrollen einhergehen“, ergänzt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist zudem auf ein anderes dieser Tage beobachtetes Problem: „Es wurde jede Menge Abfall achtlos auf den Gehwegen oder in der Natur entsorgt, was insbesondere in Anbetracht der Vielzahl an öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar ist.“ 

Die Stadtchefin richtet daher ihren Appell an die Bürger*innen insbesondere für die nächsten Tage mit warmen Temperaturen: „Verbringen Sie gerne Zeit in der Natur und an der frischen Luft, aber bitte achten Sie darauf, dass Sie die Plätze ordentlich hinterlassen und vermeiden Sie das Aufsuchen stark frequentierter Orte. Es liegt doch in unser aller Sinne, dass wir nicht unkontrolliert auf den nächsten Lockdown zusteuern, sondern gemeinsam und mit Bedacht auf eine Lockerungsperspektive hinarbeiten.“

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Kommentar zu „Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende“

Von Daniel Kemmerich

Natürlich geht es jeden an, im Kampf gegen Corona seinen Anteil zu leisten. So ist Abstand, Niesetikette und regelmäßiges Händewaschen sowie das Minimieren von Kontakten wohl das effektivste Mittel im Kampf gegen die Coronavirus Verbreitung. Natürlich kann auch die richtige Mund-Nase-Maske viel helfen und andere schützen und bei bestimmten Masken sogar den/die Träger/in selbst.

Nun muss man aber nicht unbedingt verstehen, warum in der Speyerer Innenstadt immer noch Maskenpflicht herrscht. Die Werte sind deutlich gesunken und die Bürger/innen haben sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkung, das Alkoholverbot und die Maskenpflicht gehalten. Gut… die Innenstadt glich und gleicht noch heute einer Geisterstadt, aber umgesetzt und daran gehalten haben sich die meisten.

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt von Speyer. Damit ist Speyer eine der wenigen Städte in der Region wo es noch Pflicht ist die Maske zu tragen.
Foto: Speyer 24/7 News

Dass selbst jetzt, bei einem aktuellen Inzidenzwert von 51,4 (also ganz knapp im roten Bereich) an einer Maskenpflicht in der Innenstadt festgehalten wird, verwundert da doch sehr. Andere ehemalige Hotspots, wie beispielsweise Ludwigshafen, liegen mit 43,5 ähnlich wie Speyer, haben allerdings nicht nur die Ausgangsbeschränkung aufgehoben, sondern auch die innenstädtische Maskenpflicht.

Wer nun die Speyerer Innenstadt kennt, weiß dass man dort, anders als beispielsweise in Ludwigshafen, genügend Platz hat, um anderen Menschen aus dem Weg zu gehen und Mindestabstände locker einhalten zu können. Dass nun aber Bürger/innen drangsaliert werden, die es wagen, genüsslich ein Eis zu verzehren, grenzt schon an Unverschämtheit. Natürlich hat Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (BÜ90/Die Grünen) Recht, wenn sie auf aktuelles Recht und Vorschriften appelliert… nur wäre es einfach an der Zeit, diese Allgemeinverfügung entsprechend zu ändern.

Direkt an der Stadthalle Speyer die ja, als Impfzentrum, 24 h pro Tag bewacht wird.
Foto: Jolio Zrelli

Und wenn schon kontrolliert wird, sollte dies nicht unbedingt beim gefahrlosen Spaziergang, mit genügend Abstand zu anderen, in der Innenstadt passieren, sondern z.B. dort, wo angeblich sogar ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr eingesetzt ist… am Speyer Impfzentrum in der Stadthalle. Denn dort genießen scheinbar einige Personen (den Bechern nach zu urteilen mindestens 4) gemütlich ihre Pizza, ihren Vodka sowie zig Zigaretten und wohl auch anderes… aber bestimmt coronakonform mit Maske und nicht wie die „bösen Eis essenden Passanten in der Innenstadt“. Und wer nun kommt mit „Man kann ja nicht immer und überall sein…“ bei 3 Pizzen, einer Flasche Vodka und 2 Schachteln Zigaretten ist davon auszugehen, dass es bestimmt kein kurzer Aufenthalt war, sondern wohl ein längerer.

Bestimmt „nicht nur“ gegen Corona-Auflagen verstoßen sondern auch gegen das Alkoholverbot und wahrscheinlich auch das BTMG.
Foto: Jolio Zrelli

Da wir u.a. auch abends mit unserem Hund raus müssen und gerne durch das Woogbachtal laufen, stellen wir auch dort, mit dem schöneren Wetter, meist jugendliche Gruppen fest, die gerne mal ein „selbstgedrehtes Zigarettchen“ kreisen lassen und natürlich dicht auf dicht stehen. Oder im dortigen Park gemütlich diversesten Alkoholika frönen. Wir haben für diesen jugendlichen Übermut Verständnis, auch wenn er sämtlichen Corona Regeln zugegen läuft. Nur finden wir auch dass, wenn etwas kontrolliert werden soll, dann doch wohl eher solche „Spots“ als harmlose Menschen in der Fußgängerzone beim Eis essen.

Foto: Jolio Zrelli Lektorin: ank
23.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1990 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 74 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( – 11,9 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.02.2021

Stadtnotizen

Forstarbeiten für Mittelspannungskabel

Die Stadtwerke Speyer müssen zwischen Schifferstadter Straße und Boschstraße ein Mittelspannungskabel austauschen. Die Trasse führt durch ein Waldstück. Ende dieser Woche entfernt eine beauftragte Firma im Vorfeld des Tiefbaus den Bewuchs über dem Leitungsverlauf. Von der Maßnahme, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist, sind keine größeren Bäume betroffen.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1982 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 1830
Todesfälle: 73 ( + 1 gegenüber Donnerstag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 63,3 ( + 9,9 )

Nachgewiesene Fälle einer Corona-Mutation: 6*
Warnstufe: Rot

Stand: 19.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.02.2021

Impfzahlen aus Speyer

Gesamtzahl Impfungen 
Gesamtzahl:          3.737         +516*
Erstimpfungen:      2.277         +236*
Zweitimpfungen:     1.460         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Alten- und Pflegeheime 
Gesamtzahl:          1.644          +0*
Erstimpfungen:     1.122         +0*
Zweitimpfungen:     522         +0*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Impfzentrum Speyer 
Gesamtzahl:          2.093         +516*
Erstimpfungen:     1.155         +236*
Zweitimpfungen:     938         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.02.2021

Stadtnotiz

SchaufensterKunst – Künstler*innen präsentieren ihre Arbeiten in Speyerer Geschäften und Leerständen

Nachdem sämtliche Ausstellungsmöglichkeiten für bildende Künstler*innen im zweiten Corona-Lockdown erneut wegfallen, stellen Einzelhandelsgeschäfte auf Anfrage des Kulturbüros der Stadt Speyer ihre Schaufenster einen begrenzten Zeitraum für künstlerische Präsentationen zur Verfügung. Davon profitieren beide Partner, denn die Geschäfte erhalten Aufmerksamkeit für die neue „SchaufensterKunst“ und die Künstler*innen können ihre Werke vorstellen und zum Verkauf anbieten.

Mittlerweile sind 27 Kooperationen zwischen Künstler*innen und Ladengeschäften entstanden, die sich hauptsächlich im Zentrum der Stadt, eine davon aber auch im CURACENTER, befinden.
Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs zeigt sich besonders erfreut über dieses außergewöhnliche Angebot: „Vielfältige Kunstwerke beleben die in dieser Zeit wie ausgestorben wirkende Innenstadt. Eine wunderbare Aktion, die den Zusammenhalt unserer schönen Stadt widerspiegelt und zwei besonders von der Pandemie gebeutelte Bereiche im wahrsten Sinne ‚ins Licht rückt‘.“

Insbesondere Ladengeschäfte in der Wormser Straße und der Gilgenstraße sind mit Kunstwerken bestückt, aber auch einige Leerstände, also ungenutzte oder unvermietete Gebäude, konnten inzwischen erschlossen werden. So können bei einem Spaziergang durch die Stadt nun Kunstwerke im ehemaligen Emporio II in der Maximilianstraße, im früheren Eiscafé Englert in der Maximilianstraße, in der einstigen Buchhandlung Oelbermann in der Wormser Straße sowie im ehemaligen Stoffhaus in der Wormser Straße bewundert werden.

„Das Stoffhaus in der Wormser Straße beispielsweise wird mit einem Werk von Klaus Fresenius zum Leben erweckt: „Sacre du Printemps“, der Reigen der tanzenden Körper, eine großformatige Arbeit von Klaus Fresenius ist derzeit in den Schaufenstern des ehemaligen Stoffhauses in der Wormser Straße zu sehen. Man steht davor und freut sich über die ungebändigte Kraft und die Virtuosität dieses Tanzes. Ein starkes Zeichen in Zeiten von Corona“, so Fachbereichsleiter Dr. Matthias Nowack.

Geschäfte, die Interesse an weiteren Kooperationen haben, können sich im Kulturbüro per Mail an kulturbuero@stadt-speyer.de wenden. Das Kulturbüro wird die Kontakte vermitteln. Derzeit gibt es mehr Künstler*innen, die ausstellen wollen, als Ladengeschäfte, die ihre Flächen anbieten. Daher wird nach weiteren Ausstellungsmöglichkeiten gesucht.
Außerdem wird derzeit an einem Stadtplan im Flyerformat gearbeitet, der den „Corona-Kunst-Wanderwegs“ ausweisen soll, um die „SchaufensterKunst“ für Neugierige und Besucher der Stadt besser zu erschließen.

Text: Stadt Speyer Foto: © Klaus Landry
20.02.2021

Speyer / Corona

Stadt erweitert Schnelltestangebot für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätte WoLa – Bundeswehr verlängert Amtshilfe

Die Stadtverwaltung Speyer hat ihr Schnelltestangebot ausgeweitet und bietet allen Lehrkräften an Schulen eine regelmäßige Testung auf das Coronavirus mittels Antigen-Schnelltests an. Zudem können Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa nach erfolgter Schulung mittels PoC-Test in Zukunft selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg*innen vornehmen.

„Um mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen und den Mitarbeiter*innen eine Einschätzung hinsichtlich einer potenziellen Infektion zu gewähren, hat die Stadt Speyer entschieden, ihr niedrigschwelliges, kostenfreies Testangebot aufzustocken. Ab sofort sind auch die Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa dazu befähigt, Testungen selbstständig durchzuführen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus und ergänzt: „Dass nun auch bundesweit ein verstärktes Schnelltestangebot verfolgt wird, freut mich und zeigt uns, dass mit unserer stringenten Teststrategie, die wir bereits seit Ende 2020 verfolgen, ein maßgeblicher Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet werden kann.“

Am gestrigen Mittwoch, 17. Februar 2021 wurden insgesamt 31 Personen, davon 25 pädagogische Fachkräfte, in der Kindertagesstätte WoLa durch den medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie den stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Feuerwehr, Christian Kölsch, zur Handhabung sogenannter SARS-CoV-2-Schnelltests geschult.
Nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern auch die Hauswirtschaftskräfte und externe Integrationskräfte konnten freiwillig an der Schulung teilnehmen und wurden umfassend informiert. Acht Personen wurden gezielt dahingehend geschult, bei den Kolleg*innen die Antigen-Schnelltests vor Ort durchzuführen und sind ab sofort zu dieser Tätigkeit befugt.          

Schutzmaterial wie FFP2-Maske, Schutzbrille und -kittel werden in ausreichendem Maße durch die Stadt bereitgestellt.
Vorgesehen ist, dass sich symptomfreie Mitarbeiter*innen der Einrichtung WoLa drei Mal wöchentlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in der Kita einem SARS-CoV-2-Schnelltest unterziehen.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt. Auch bei einem negativen Testergebnis müssen daher die Hygienevorgaben eingehalten werden, um das Risiko einer Infektionsübertragung zu reduzieren.

Im Falle eines positiven Testergebnisses wird nach Rücksprache mit dem medizinischen Fachberater bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test veranlasst sowie vorsorglich Quarantäne für die oder den Betroffenen angeordnet.
Je nach Höhe der dadurch hervorgerufenen Personalschlüsselunterschreitung sind nach Absprache mit der Kita-Leitung entsprechende Maßnahmen wie Reduzierung der Öffnungszeiten oder Schließung der Gruppe einzuleiten.

Des Weiteren hat die Stadt ihr gemeinsam mit dem ASB bereitgestelltes Schnelltestangebot für Lehrkräfte ausgeweitet.
Die Testungen, die von medizinischem Personal durchgeführt werden, werden ab dem 24. Februar 2021 mittwochs von 18 bis 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 angeboten.

Auch für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen wird das umfassende Schnelltestangebot weiterhin angeboten. Die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, wird zunächst bis zum 5. März 2021 verlängert und erfolgt voraussichtlich zu den gleichen Zeiten wie bisher.

„Da die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und zur Ausweitung des Kita-Angebots von Landesseite ansteht und angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, sollte gerade in diesen Einrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden“, verweist Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs auf die Dringlichkeit der einrichtungsbezogenen Schnelltestungen. „Nach wie vor muss aber auch die vulnerable Gruppe bestmöglich geschützt werden, weshalb ich besonders dankbar für die verlängerte Amtshilfeleistung durch die Bundeswehr bin“, fügt Kabs hinzu.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Corona / Speyer

Neue Absonderungsverordnung – Land passt Quarantäne-Regeln an

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. 

Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus: 

Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.

Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.

Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt. 

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.

Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de  registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.

Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
15.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (08.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1937 ( +7 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1778
Todesfälle: 65 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 31,6 ( – 2 )
Warnstufe: Gelb

Stand: 08.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
08.02.2021