Speyer / Corona

Stadt erweitert Schnelltestangebot für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätte WoLa – Bundeswehr verlängert Amtshilfe

Die Stadtverwaltung Speyer hat ihr Schnelltestangebot ausgeweitet und bietet allen Lehrkräften an Schulen eine regelmäßige Testung auf das Coronavirus mittels Antigen-Schnelltests an. Zudem können Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa nach erfolgter Schulung mittels PoC-Test in Zukunft selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg*innen vornehmen.

„Um mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen und den Mitarbeiter*innen eine Einschätzung hinsichtlich einer potenziellen Infektion zu gewähren, hat die Stadt Speyer entschieden, ihr niedrigschwelliges, kostenfreies Testangebot aufzustocken. Ab sofort sind auch die Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertagesstätte WoLa dazu befähigt, Testungen selbstständig durchzuführen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus und ergänzt: „Dass nun auch bundesweit ein verstärktes Schnelltestangebot verfolgt wird, freut mich und zeigt uns, dass mit unserer stringenten Teststrategie, die wir bereits seit Ende 2020 verfolgen, ein maßgeblicher Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet werden kann.“

Am gestrigen Mittwoch, 17. Februar 2021 wurden insgesamt 31 Personen, davon 25 pädagogische Fachkräfte, in der Kindertagesstätte WoLa durch den medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie den stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur der Feuerwehr, Christian Kölsch, zur Handhabung sogenannter SARS-CoV-2-Schnelltests geschult.
Nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern auch die Hauswirtschaftskräfte und externe Integrationskräfte konnten freiwillig an der Schulung teilnehmen und wurden umfassend informiert. Acht Personen wurden gezielt dahingehend geschult, bei den Kolleg*innen die Antigen-Schnelltests vor Ort durchzuführen und sind ab sofort zu dieser Tätigkeit befugt.          

Schutzmaterial wie FFP2-Maske, Schutzbrille und -kittel werden in ausreichendem Maße durch die Stadt bereitgestellt.
Vorgesehen ist, dass sich symptomfreie Mitarbeiter*innen der Einrichtung WoLa drei Mal wöchentlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in der Kita einem SARS-CoV-2-Schnelltest unterziehen.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt. Auch bei einem negativen Testergebnis müssen daher die Hygienevorgaben eingehalten werden, um das Risiko einer Infektionsübertragung zu reduzieren.

Im Falle eines positiven Testergebnisses wird nach Rücksprache mit dem medizinischen Fachberater bzw. dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test veranlasst sowie vorsorglich Quarantäne für die oder den Betroffenen angeordnet.
Je nach Höhe der dadurch hervorgerufenen Personalschlüsselunterschreitung sind nach Absprache mit der Kita-Leitung entsprechende Maßnahmen wie Reduzierung der Öffnungszeiten oder Schließung der Gruppe einzuleiten.

Des Weiteren hat die Stadt ihr gemeinsam mit dem ASB bereitgestelltes Schnelltestangebot für Lehrkräfte ausgeweitet.
Die Testungen, die von medizinischem Personal durchgeführt werden, werden ab dem 24. Februar 2021 mittwochs von 18 bis 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 angeboten.

Auch für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen wird das umfassende Schnelltestangebot weiterhin angeboten. Die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, wird zunächst bis zum 5. März 2021 verlängert und erfolgt voraussichtlich zu den gleichen Zeiten wie bisher.

„Da die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und zur Ausweitung des Kita-Angebots von Landesseite ansteht und angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, sollte gerade in diesen Einrichtungen das Infektionsrisiko minimiert werden“, verweist Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs auf die Dringlichkeit der einrichtungsbezogenen Schnelltestungen. „Nach wie vor muss aber auch die vulnerable Gruppe bestmöglich geschützt werden, weshalb ich besonders dankbar für die verlängerte Amtshilfeleistung durch die Bundeswehr bin“, fügt Kabs hinzu.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1976 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 1827
Todesfälle: 72 ( + 1 gegenüber Mittwoch )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.02.2021

Stadtnotiz

Baugebiet Russenweiher entwickelt sich

Vom Baugebiet am Russenweiher gibt es Neuigkeiten: Aus den inzwischen elf Eigentümern ist eine Erschließungsgemeinschaft geworden, die ersten Arbeiten werden durch den Erschließungsträger vergeben. Die Vorarbeiten für die Erschließungsstraßen werden nun sichtbar. Hierzu werden die Straßen- und Bauflächen vollständig abgeräumt.

Im Zuge dessen müssen im Laufe des Monats Februar noch einige Bäume und Sträucher entfernt werden. Deutlich sichtbar wird das am Germansberg, wo der neue Teil der Krummäckerstraße entstehen wird. Insgesamt können 17 Bäume erhalten bleiben, 29 Bäume müssen entfernt werden. Wenn das Baugebiet fertig hergestellt ist, werden dort allerdings etwa 64 neue Bäume wachsen. Zu der durch den Bebauungsplan festgelegten Begrünung kommen später auch noch die Bäume und Sträucher, die in den Privatgärten gepflanzt werden. Zur Verbesserung der klimatischen Wirksamkeit hat der Stadtrat überdies im Bebauungsplan Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Bepflanzung der Vorgärten beschlossen.

Die eigentliche Bebauung beginnt nach der Herstellung der Straßenflächen voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (17.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1974 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 1821
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 17.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
18.02.2021

Stadtnotiz

Hilfe für Betroffene – Meldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30. Juni 2021 möglich

In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden.

Menschen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Internaten und Heimen von Schulen für sinnesbeeinträchtigte Kinder oder in psychiatrischen Einrichtungen stationär untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. „Als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Betroffenen, auch noch nach vielen Jahren diese schrecklichen Vorgänge aufzuarbeiten und schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“, so Detlef Placzek.

Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung, Kinderarbeit und Missbrauch sind Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben. „Es ist unbedingt notwendig, die Perspektive der Opfer einzunehmen“, so Detlef Placzek. „Oft leiden sie Jahre oder sogar lebenslang unter den Folgen ihrer Erfahrungen. Die Leiden wahrzunehmen, anzuerkennen und deren Verarbeitung zu unterstützen, kann auch heute noch eine große Genugtuung für Betroffene sein.“

Die Beraterinnen und Berater der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. „Ich bin sehr ergriffen, weil mich endlich jemand ernst nahm,“ berichtet Herr B., 68, sehbehindert, nach dem Gespräch mit einer Beraterin.

Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und daraus resultierenden Folgewirkungen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 Jahren und Volljährigkeit in der Einrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wurde.

Bislang hat die Stiftung 634 Betroffenen in Rheinland-Pfalz Leistungen von knapp 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. „Sie waren sehr einfühlsam, haben keine unmöglichen Fragen gestellt und mich nicht zum Bittsteller degradiert,“ so Frau W., 71, körperbehindert, über das Anerkennungsverfahren.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch appelliert: „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen über die Entschädigungsleistungen gut informiert und beraten werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bietet wertvolle Unterstützung an. Aber auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige sind aufgefordert, Unterstützung bei der Antragstellung zu geben“.

Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz zu melden.

Für eine Anmeldung genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Fax.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz
Adresse: Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/stiftung-anerkennung-und-hilfe/

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
18.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (16.02.2021)

Leider wieder die Warnstufe Rot (7 Tages Inzidenz über 50) erreicht

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1970 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1815
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( + 3,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 16.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
17.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (15.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1962 ( + 11 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1811
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 47,5 ( + 6 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Orange

Stand: 15.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Corona / Speyer

Neue Absonderungsverordnung – Land passt Quarantäne-Regeln an

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. 

Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus: 

Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.

Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.

Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt. 

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.

Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de  registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.

Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
15.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (12.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1951 ( +3 )

Davon bereits genesen: 1789
Todesfälle: 71 ( + 2 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( + 5,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 12.02.2021, 14:50 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.02.2021

Stadtnotizen

Instandsetzung der Fußgängerbrücke am Güterbahnhof

Die wohl jedem und jeder Speyerer*in als „Viadukt“ oder „Schipka-Pass“ bekannte und bereits 130 Jahre alte Fußgängerbrücke am Güterbahnhof wird in diesem Jahr aufgrund starker Schäden saniert. Zu diesem Zwecke wird sie demontiert, abtransportiert, instandgesetzt und anschließend wiederaufgebaut.

Die Brücke überspannt seit 1890 die Gleise der Bahn. Zu Beginn hatte sie die Aufgabe, die kleine Siedlung Burgfeld mit der Innenstadt zu verbinden. Insbesondere durch das starke Wachstum der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Wegeverbindung immer wichtiger und ist heute kaum wegzudenken, obwohl es seit 1939 die Brücke in der Oberen Langgasse und seit 1981 die „Schneckennudelbrücke“ direkt am Hauptbahnhof gibt.

Im Jahr 2003 wurde das „Viadukt“  im Rahmen der Elektrifizierung der Gleise 1 und 2 zur Einführung der S-Bahn erhöht und schon einmal instandgesetzt. Rückblickend war dies aber nur mäßig erfolgreich, sodass sich der Gesamtzustand seit damals eher verschlechtert hat.

2018 wurde die Brücke schließlich durch die Landesdenkmalpflege begutachtet. Diese stellte fest, „dass die in ihrer Art seltene, um 1890 als feingliedrige Stahlkonstruktion errichtete Brücke, ein Kulturdenkmal von hohem ingenieurbaugeschichtlichem und städtebaulichem Stellenwert darstellt“.

Heute weist die Brücke eine Fülle von unterschiedlichen Mängeln und Schäden auf. Um die Standsicherheit weiterhin gewährleisten zu können, muss sie daher dringend instandgesetzt werden.

Zu diesem Zwecke werden alle Brückenteile und -stützen mit Mobilkränen nacheinander von West nach Ost demontiert und ausgehoben. Die Bauteile werden dann per Tieflader zu einem Lagerplatz transportiert, wo sie in einer stationären, staubdichten Einhausung vollumfänglich instandgesetzt werden können. 
Währenddessen werden vor Ort die Rampen mit ihren Geländern erneuert.

Für die Arbeiten ist eine Gesamtbauzeit von circa 30 Wochen angesetzt. Währenddessen ist die Querung der Gleisanlagen nur über die „Schneckennudelbrücke“ am Hauptbahnhof und die Brücke in der Oberen Langgasse möglich.

Die Sperrung des „Schipka-Passes“ erfolgt ab Mittwoch, 17. Februar 2021 und wird bis voraussichtlich Ende September 2021 andauern.

Bei Fragen und Anregungen stehen die Mitarbeiter*innen der städtischen Tiefbauabteilung unter tiefbau@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadt Speyer
13.02.2021

Online-Briefwahlantrag am kommenden Wochenende nicht möglich

Gemäß einer am Freitag kurzfristig erfolgten Information der KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, wird die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das OLIWA Online-Portal am kommenden Wochenende wegen dringender Wartungsarbeiten von Samstag, 13. Februar 2021, 8 Uhr, bis voraussichtlich Sonntagabend nicht möglich sein.

Die Stadt Speyer weist darauf hin, dass das unter www.speyer.de/briefwahl verlinkte Portal in dieser Zeit daher nicht erreichbar sein wird. Bürger*innen werden gebeten, die Anträge noch im Laufe des heutigen Tages oder dann wieder ab Montag, 15. Februar 2021 über OLIWA einzureichen.

Stadt Speyer
13.02.2021

Stadtverwaltung warnt vor dem Betreten von Eisflächen auf stehenden Gewässern

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass Eisflächen, die sich aufgrund der niedrigen Temperaturen in den vergangenen Tagen auf stehenden Gewässern gebildet haben, nicht betreten werden sollen. Da die zugefrorenen Wasserflächen in und um Speyer derzeit zu dünn und nicht tragfähig sind, besteht Einbruchgefahr, warnt die Feuerwehr Speyer und rät vom Betreten der Eisflächen dringend ab.

Stadt Speyer / Feuerwehr Speyer
13.02.2021

Sperrung der Klipfelsau-Wiese aufgehoben

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die wegen des Druckwassers veranlasste Sperrung der Klipfelsau-Wiese im Laufe des Donnerstages aufgehoben wurde.

Somit ist es erlaubt das man die Eisfläche als Schlittschuhbahn nutzt, so lange man sich an die bestehenden Corona-Auflagen und den Mindestabstand hält.

Text: Stadt Speyer Foto: Privat
13.02.2021

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (11.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1948 ( +/- 0 )

Davon bereits genesen: 1784
Todesfälle: 69 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 35,6 ( – 7,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 11.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
12.02.2021

Stadtnotizen

Neues Kursangebot der Volkshochschule: Yoga Onlinekurs

Ab Freitag,19. Februar 2021, jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr bietet die Volkshochschule der Stadt Speyer einen neuen Yoga-Onlinekurs mit sechs Terminen an.

Die Teilnehmer*innen erwartet ein vielseitiges Programm, bei dem jede und jeder gemäß der eigenen Voraussetzungen von zu Hause aus wirksam teilnehmen kann. Yoga trägt dazu bei, Kraft und Gelassenheit aufzubauen, um so die Herausforderungen dieser außergewöhnlichen Zeit besser zu meistern.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.vhs-speyer.de oder bei der Volkshochschule, Bahnhofstraße 54, 67346 Speyer, Tel. 0 62 32 – 14 13 60.

Stadt Speyer / Volkshochschule (VHS)
12.02.2021

Verkehrsnotiz

Sperrung Im Neudeck

Baubeginn Im Neudeck aufgrund der derzeitigen Wetterlage auf Montag, den 22. Februar 2021 verschoben.

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Straße Im Neudeck zwischen der Straße Schwarzer Weg und der Tullastraße von Montag, 15. Februar 2021 bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße Im Neudeck als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.  

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
12.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (10.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1948 ( +4 )

Davon bereits genesen: 1785
Todesfälle: 69 ( – 8 … Tote wurden versehentlich Speyer zugeschrieben )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 43,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 10.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.02.2021

Stadtnotizen

Digitale Lesung: Young Rebels – Jugendliche, die die Welt verändern

Sie kämpfen für die Umwelt, Minderheiten und Gleichberechtigung und engagieren sich gegen die Waffenlobby, Diskriminierung und Korruption. 25 Jugendliche im Kampf für eine bessere Welt, porträtiert von Christine und Benjamin Knödler. Greta Thunberg ist 16, als sie mit ihrem Schulstreik für die Umwelt weltweite Klimaproteste auslöst. Der 14-jährige Netiwit Chotiphatphaisal gründet eine Zeitung, um sich in Thailand für Demokratie, Redefreiheit und eine Bildungsreform einzusetzen. Malala Yousafzai bloggt mit 11 Jahren von der Unterdrückung der Frauen in Pakistan. Felix Finkbeiner entwickelt in der 4. Klasse seine Idee, dass Kinder in jedem Land eine Million Bäume pflanzen sollten. Jugendliche auf der ganzen Welt zeigen soziales Engagement und bewirken wegweisende Veränderungen. Ihre Entschlossenheit inspiriert uns alle.

Christine und Benjamin Knödler lesen abwechselnd aus den Porträts, zeigen Bilder, spielen Musik ein, berichten von ihrer Recherche und geben berührende Einblicke in die Beweggründe der Jugendlichen, die mit dem Publikum diskutiert werden.

Im Anschluss wird im Chat diskutiert: Welche Geschichten findet ihr besonders mutig und bemerkenswert? Wer ist für euch ein echtes Vorbild? Habt ihr ähnliche Ideen, wie ihr die Welt verändern könntet? Zusammen können viele weitere Ideen gesammelt werden. Denn jede noch so kleine Idee kann Großes bewirken, wenn wir den Mut haben, ihr zu folgen.

Die kostenlose Veranstaltung ist für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren geeignet und findet am Freitag, 19. Februar 2021, 17:00 Uhr digital statt. Sie wird von der Stadtbibliothek Speyer in Kooperation mit der Jungen VHS im Rahmen des Zusatzangebots des digitalen Wissenschaftsprogramms vhs.wissen live angeboten. Die Anmeldung erfolgt online über die VHS Speyer, Kursnummer 10013.