Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im März weiter günstig / Krieg in der Ukraine wirkt sich kaum aus

„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

Geldleistungen

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
31.03.2022

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit
29.03.2022

70 Jahre BA: Herausforderungen im Jubiläumsjahr

Seit 70 Jahren bringt die Bundesagentur für Arbeit Menschen und Arbeit zusammen. Im Jubiläumsjahr sind die großen Aufgaben die Bewältigung der anhaltenden Corona-Pandemie, die Begleitung des Strukturwandels und Strategien gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Am Anfang ging es um den Aufbau des Landes und der Wirtschaft. Millionen Heimkehrer, Vertriebene und Geflüchtete suchten nach dem Krieg Wege in den Beruf. Nicht in allen Regionen suchten Unternehmen aber in gleichem Maß Mitarbeitende. Damit bestand ein Bedürfnis, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung riefen diese der Bundestag und Bundesrat am 10. März 1952 ins Leben. Ging es zunächst also auch darum, für eine überregionale Vermittlung alle Arbeitsämter wieder auf einen genügend einheitlichen Nenner zu bringen, rückte mit dem beginnenden Wirtschaftswunder schon bald die Fachkräftesicherung in den Vordergrund. Es galt dabei, Gastarbeiter unter anderem aus Italien, Spanien und Portugal und der Türkei über Anwerbeabkommen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Die durch die Sozialpartnerschaft geprägte und selbstverwaltete heutige Bundesagentur für Arbeit hat wie in frühen Jahren später in zahlreichen Krisen und Phasen politischer Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt geleistet: Die Wiedervereinigung 1990, die hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende, die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 sowie die Integration Geflüchteter seit 2015 seien beispielhaft genannt. Dabei haben gerade Nähe und Verbundenheit mit den Sozialpartnern und die Orientierung an der Praxis in den Betrieben zum Gelingen beigetragen.

Auch 70 Jahre nach Gründung sorgt die BA heute für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel im Land: Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung der Wirtschaft steigt der Qualifizierungsbedarf. Gleichzeitig gibt es einen Fachkräftemangel. In der Pandemie, in der das Kurzarbeitergeld weiter Beschäftigungsverhältnisse sichert, ist die Transformation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker spürbar geworden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Immer wieder hat sich die BA in den 70 Jahren ihres Bestehens entsprechend den Dynamiken am Arbeitsmarkt grundlegend neu aufgestellt. In Krisen hat sie sich als flexible Organisation erwiesen und konnte dadurch kurzfristig und entschlossen reagieren. Es gibt in ihrer Geschichte dabei Kontinuitäten: Jeder Mensch, der seine Arbeit verliert, ist abgesichert. In der Beratung und Vermittlung steht der Mensch mit seinen individuellen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Die wesentliche Aufgabe liegt für die BA heute darin, Menschen ein Berufsleben lang erfolgreich mit Arbeitgebern zusammenzubringen. Im Strukturwandel setzt die BA hierbei noch stärker auf die Qualifizierung Arbeitsloser und Beschäftigter. Im bevorstehenden demographischen Wandel kommt es am Arbeitsmarkt auf die Teilhabe einer möglichst großen Zahl von Erwerbspersonen an. In der Fachkräftesicherung liegt damit eine der größten Heraus
forderungen in den nächsten Jahren.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist das große Verdienst der BA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass viele Jugendliche und Erwachsene mit ihrer Unterstützung jedes Jahr eine schwierige Wegstrecke hinter sich bringen und schließlich einen passenden Beruf finden. Nach dem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit in der Pandemie richtet die BA den Fokus für eine erfolgreiche Vermittlung in Zukunft noch stärker auf Qualifizierung. Das ist sozialpolitisch ein wichtiges Signal: Jeder Mensch hat eine gute Beschäftigung und einen fairen Lohn verdient.“

Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „In der Pandemie hat sich die BA einmal mehr als sehr verlässlich erwiesen. Das Kurzarbeitergeld wurde schnell und zuverlässig ausgezahlt; in Tagen großer Unsicherheit haben Unternehmen und Verbände in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA kompetente Ansprechpartner gefunden. Dabei hat sich die Selbstverwaltung der BA – wie schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – bewährt. Die Herausforderung der Zukunft wird die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleiben. Hier muss die BA weiter ihren Beitrag leisten: durch Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Menschen, die bereits in Deutschland leben und durch die Gewinnung von Menschen aus dem Ausland. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig gehalten und Wohlstand für alle gesichert werden.“

Bundesagentur für Arbeit
08.03.2022

Arbeitsmarkt im Februar 2022 – Fortgesetzte Erholung vor Beginn des Ukrainekrieges

„Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur
Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur
für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember
weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

Geldleistungen

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Corona/Corona-Nav.html.

Bundesagentur für Arbeit
02.03.2022

Videokommunikation in der BA: Mit wenigen Klicks zum Beratungsgespräch

Mit der Videokommunikation hat die BA neben der persönlichen oder telefonischen Beratung ein ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen. Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche statt. Dieses Angebot wird auch nach Ende der Pandemie weiterbestehen.

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben dazu beigetragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) innerhalb kürzester Zeit Alternativen zur persönlichen und telefonischen Beratung in den Häusern entwickelt hat. Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden inzwischen in vielen Bereichen die Möglichkeit zur Videokommunikation dauerhaft an, beispielsweise in der Beratung zu Aus- und Weiterbildung oder zu Rehabilitations- und Teilhabebedarfen. Seit Anfang dieses Jahres können alle Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, online einen ersten Beratungstermin für ein Videogespräch buchen. Inzwischen nutzen auch rund 160 Jobcenter erfolgreich die Videokommunikation als zusätzlichen Kommunikationskanal neben der persönlichen und telefonischen Beratung.

Die Beliebtheit der Videokommunikation spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche in Agenturen und Jobcentern statt, in einer Zeit, in der persönliche Kundengespräche pandemiebedingt deutlich erschwert oder teilweise gar nicht möglich waren. Das macht zusammen über fünf Millionen Gesprächsminuten. Die Weiterempfehlungsquote von 95 Prozent belegt, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue und moderne Interaktionsformat der Videokommunikation sehr gut annehmen und es auch nach Ende der Pandemie weiternutzen wollen.“
Die Videoberatung ist seit Ende letzten Jahres als dauerhafter Interaktionskanal in der BA verankert und wird sukzessive ausgebaut.

Mit wenigen Klicks zur Videoberatung

Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden eine browser- und geräteunabhängige Videokommunikation in einem digitalen Beratungsraum an. Die persönlichen Daten sind zu jeder Zeit geschützt. Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet.
Nähere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Voraussetzungen des Videotermins finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/videotermin

Bundesagentur für Arbeit
25.02.2022

„Tag der sozialen Gerechtigkeit“: Die BA setzt auf faire Migration

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich auf verschiedenen Wegen stark für einen fairen Zugang zum Deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Deutschland, der EU und anderen Staaten. Gemeinsam mit ihren EURES-Netzwerkpartnern schafft sie beispielsweise ein digitales und persönliches europaweites Angebot für Arbeitssuchende und Unternehmen.

Das Europäische Mobilitätsportal von EURES mit einer integrierten Stellenbörse verbindet alle Europäischen Arbeitsverwaltungen, sowie weitere EURES-Mitglieder und EURES-Partner miteinander. Ein möglichst einfach gestalteter Zugang zum Arbeitsmarkt steht dabei im Fokus. Deutsche Unternehmen und Arbeitssuchende können dort mit Hilfe der BA ihre offenen Stellen bzw. Bewerbungsunterlagen europaweit veröffentlichen. Soziale Gerechtigkeit bei Rekrutierung und Vermittlung soll durch Transparenz unterstützt werden, z. B. mit mehrsprachigen Informationen über die Arbeitsmärkte in Europa, nationale Arbeitsregelungen und soziale Rahmenbedingungen wie durchschnittliche Entgelte.
Die BA arbeitet dabei eng mit allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen.
Zurzeit sind auf dem EURES-Portal 3 Millionen offene Stellen, 4.000 Unternehmen und 800 000 Arbeitsuchende registriert.
Mehr als 200 EURES-Akteure innerhalb der BA ermöglichen es, Informationen, Beratung, Vermittlung und Rekrutierung in Deutschland und dem europäischen Arbeitsmarkt für EU-Bürger*innen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

EURES Mobilitätsportal mit Jobbörse online: https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

Hintergrund:

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883 / 2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich hierzu hat die Europäische Kommission das Netzwerk des Europäischen Arbeitsmarktservices (EURES) in den 1990er Jahren aufgebaut, welches heute Teil der European Labour Authority (Europäische Arbeitsmarktbehörde) ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist Mitglied dieses Netzwerkes gemeinsam mit 14 weiteren EURES-Partnern und EURES-Mitgliedern in Deutschland. Europaweit ist das EURES-Netzwerk organisiert über Nationale Koordinierungsbüros und über 1000 EURES-Berater, die Kundinnen und Kunden die passenden Dienstleistungen anbieten, um chancengleich eine Stelle oder Personal auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
18.02.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Speyer/Schifferstadt: Stadtwerke planen Geothermieprojekt

Potenzielle Standorte erst nach Auswertung der geologischen Daten

Die beiden rheinland-pfälzischen Energieunternehmen Stadtwerke Speyer GmbH und Stadtwerke Schifferstadt kooperieren erneut und planen das Geothermieprojekt „Rhein-Pfalz“. Sie wollen damit die Potenziale der Erdwärme in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen Wärme- und Stromerzeugung erreichen.

Schon viele Projekte rund um Energie und Klimaschutz haben die Partnerunternehmen zusammen auf den Weg gebracht. Mit dem weiteren „Baustein“ Geothermie – Erdwärme – beabsichtigen sie, die Energiewende durch eine nachhaltige, möglichst CO2-neutrale Energieversorgung voranzubringen und Anlagen zur Einspeisung der Erdwärme in ein Fernwärmeverbundnetz zu bauen und zu betreiben. Auf fossile Energieträger als Brennstoff soll dabei verzichtet werden (Dekarbonisierung der Energiegewinnung). Gerade als heimische Energiequelle kann die Geothermie zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl beitragen.   

Die guten Voraussetzungen des Oberrheingrabens zur alternativen Energiegewinnung von Wärme und Strom möchten die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt bei ihrem Erdwärme-Projekt erkunden. Die Energie ist rund um die Uhr verfügbar und wird dabei aus heißen Thermalwasserreservoirs in tiefen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Je tiefer man in die Erde eindringt, desto wärmer wird es. Als Richtwert gilt, dass die Temperatur in Mitteleuropa pro 100 Meter um drei Grad Celsius steigt. Im Oberrheingraben liegen die Temperaturen sogar höher – in der Vorderpfalz kann mit Temperaturen von über vier Grad pro 100 Meter Tiefe gerechnet werden. Mithilfe von geothermischen Anlagen wird das Thermalwasser gefördert und die enthaltene Wärmeenergie in Strom umgewandelt und für die Wärmeversorgung genutzt.

Nach umfangreichen Prüfungen erteilte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) den beiden Stadtwerken eine Aufsuchungserlaubnis. Das Aufsuchungsfeld „Rhein-Pfalz“ hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisangehörigen Stadt Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

Um bestehende seismische Daten zur Ermittlung des Untergrundes zu begutachten, wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Aktuell wird geprüft, ob geologische Daten auch von anderen Firmen zugekauft werden können, die für einen Großteil des Feldes bereits vorliegen.   

Darauf aufbauend planen die Partnerunternehmen mit Geologen und Geophysikern die weitere Exploration und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. Erst nach den gesamten Auswertungen sind potenzielle Standorte für eine Geothermieanlage zu ermitteln. Für die eigentliche Erschließung der Erdwärmequellen sind dann gesonderte Genehmigungsverfahren erforderlich.

Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der beteiligten Kommunen ist beiden Unternehmen sehr wichtig. Sie werden dabei von der unabhängigen Stiftung Risiko-Dialog aus der Schweiz begleitet, die Erfahrungen in verschiedenen Geothermieprojekten vorweisen kann, selbst aber keine Position zur Geothermie vertritt.   

Im Mai sind zwei öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant, bei denen der Dialog und Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt steht:

  • 09.05.2022, 19 Uhr, Stage-Center, Hasenpfühlerweide 2, 67346 Speyer
  • 24.05.2022, 19 Uhr, Paul-von-Denis-Schulzentrum (Aula der Realschule Plus), Neustückweg 2, 67105 Schifferstadt

Weitere Informationen:

www.stadtwerke-speyer.de/geothermie
www.sw-schifferstadt.de/Aktuelles/Geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: GeoBasis-DE
04.04.2022

SWS-Umweltpreis: 15.950 Euro für fünf Projekte

Ehrenwerter Einsatz für Klimaschutz in Speyer

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Gleich fünf Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 15.950 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf die Siedlungsschule Speyer, den Stadtteilverein Speyer-West in Kooperation mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule gemeinsam mit dem Edith-Stein-Gymnasium, den Miteinander e.V. und die Initiative Junge Menschen im Aufwind (JuMa).

Aus insgesamt 14 Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, gleichzeitig Stiftungsratsvorsitzende, freute sich über die tolle Resonanz auf die Ausschreibung des Umweltpreises. „Diese beweist, dass die Thematik des Klima- und Umweltschutzes in unserer Stadt nicht nur angekommen ist, sondern auch zukunftsorientiert gearbeitet wird“, hob sie hervor. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring machte deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz für die Menschen im Netzgebiet sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“

Mit 6.200 Euro wird JuMa unterstützt. Straffällig gewordene Menschen bekommen dort die Chance, durch gemeinnützige Arbeit etwas zum Allgemeinwohl beizutragen. Im konkreten Fall werden in Speyer-Nord Zigarettenkippen gesammelt. Diese werden später recycelt und zu Taschenaschenbechern umfunktioniert.

4.450 Euro kann der Miteinander e.V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in sein Projekt „Kinder entdecken Nachhaltigkeit“ stecken. Workshops zu den Themen erneuerbare Energien und deren elektronische Umsetzung sowie zum Klimawandel soll es geben. Dafür werden Experimentierkästen und Roboterbausätze angeschafft. Schon im laufenden Frühjahr soll die Umsetzung des Projekts beginnen.

Unter dem Motto „Vogelhochzeit“ soll sich auf dem Speyerer Friedhof etwas tun. Initiatoren sind der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule Speyer in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Gymnasium. Geplant ist, die biologische Vielfalt durch das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern. Gleichzeitig steht das Projekt für besonderen Einsatz in der Umweltbildung, was mit 3.000 Euro von der Stiftung belohnt wird.

Um das Thema Aufklärung in Umweltfragen geht es dem Stadtteilverein Speyer-West. Der Fokus liegt auf Jugendlichen, die sich mit den Bereichen Abfall und Umwelt auseinandersetzen wollen. Dazu animieren sollen Schautafeln, die im Woogbachtal und auf dem Gelände des Hans-Purrmann-Gymnasiums im Frühjahr noch aufgestellt werden. Schüler*innen des Gymnasiums werden bei der Umsetzung der mit 1.500 Euro geförderten Tafeln unterstützen.

Weitere 800 Euro werden den Klassen 3a und b der Siedlungsschule Speyer zuteil. Sie werden sich den Auswirkungen des Klimawandels widmen und auch Maßnahmen dagegen entwickeln. Die Erkenntnisse sollen zum einen in einer Schulausstellung, zum anderen für alle öffentlich sichtbar durch Plakate in der Innenstadt weitergetragen werden.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2023 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer, oder per E-Mail an engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: SWS – Stiftung Umwelt. Die Projekte müssen in den Jahren 2023/24 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
21.03.2022

„Wir müssen alle Flächen nutzen“

SWS investieren in Speyer-Nord in Solarenergie

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Aktuell zeigt sich das an der Ausstattung des neuen Handelsstandortes an der Schifferstadter Straße mit einer großflächigen Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtleistung beträgt 460 Kilowatt. 299 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart, der von den Mietern direkt zum Eigenverbrauch genutzt werden kann. Der Überschuss soll als Regionalstrom für interessierte Bürger*innen zur Verfügung stehen. Anfang März soll die Anlage ans Netz gehen.   

Erfreut über die großflächige Anlage äußert sich SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für erneuerbare Energien in der Stadt.“ Sie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

Die SWS übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem neuen Handelsgebäude an der Schifferstadter Straße. 1.226 Module mit jeweils einer Leistung von 375 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 437.000 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 145 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden.

„Der produzierte Strom kann direkt an die ansässigen Mieter geliefert werden“, sagt Mathias Reinhart, Teamleiter für Erneuerbare Energien bei den SWS. „Da der so genannte Direktstrom nicht das öffentliche Netz durchläuft, entfallen die Entgelte für die Netznutzung“, erklärt er. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Abgesehen davon, dass der Strom vom Dach effizient und nachhaltig produziert werde, sei die Form der Energiegewinnung günstiger als die herkömmliche Stromlieferung aus dem Netz.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Photovoltaikanlage weist Mathias Reinhart auf zwei öffentliche Schnellladestationen hin, die auf dem neuen Parkplatz des Handelsstandorts entstehen sollen. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten geht er von einer Inbetriebnahme im August, spätestens September dieses Jahres aus. „Alle E-Fahrzeuge können dann mit dem Sonnenstrom der Solaranlage laden“, informiert Mathias Reinhart. Die Stationen haben eine Leistung von je 50 Kilowatt. Auch an Zeiten, in denen die Sonnenenergie einmal nicht ausreicht, ist gedacht. „Dann“, so der SWS-Fachmann, „wird der Strom über das öffentliche Versorgungsnetz bezogen.“ Das gelte nicht nur für die Ladestationen, sondern natürlich auch für die Mieter im Gebäude. Der nicht unmittelbar vor Ort verbrauchte Strom soll in den Pool von regenerativen Erzeugungsanlagen der SWS aufgenommen werden. Daraus können interessierte Bürger*innen grünen Strom direkt aus der Region beziehen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Emondo
24.02.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Bewerber für den Kulturförderpreis der Sparkassenstiftung gesucht

Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Interessenten können sich um den Kulturförderpreis 2022 bewerben.

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis um den Kulturförderpreis der „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ bewerben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung betont: „Durch die jährliche Vergabe unseres Kulturförderpreises werden Initiativen, die aus der Vielzahl der ehrenamtlichen kulturellen Leistungen im Rhein-Pfalz-Kreis besonders herausragen, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2022 entgegen“.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz vom Glück verwöhnt

Glück gehabt: Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto Klaus Venus

Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Glücksgöttin Fortuna hat ihr Füllhorn überschwänglich bei den PS-Sparern der Sparkasse Vorderpfalz ausgeschüttet. Über einen wahren Geldsegen aus der März-Sonderauslosung können sich vier Sparkassenkunden mit Hauptgewinnen von zwei Mal 25.000 Euro und zwei Mal 5.000 Euro freuen. Zudem wurden drei MINI Cooper SE an PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz verlost.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto Klaus Venus
29.03.2022

70 Jahre WoP: Kleine Prämie – große Wirkung

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

Unter Konrad Adenauer wurde sie eingeführt – bis heute ist sie eine Institution für deutsche Sparerinnen und Sparer: Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) hilft der Staat jenen, die Geld für ein eigenes Zuhause zurücklegen. „Am 17. März dieses Jahres feierte die Prämie ihren 70sten Geburtstag. Doch die Grundidee ist zeitlos und heute notwendiger denn je: Die Förderung signalisiert, dass es bereits mit kleinem Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei auch ganz konkret“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Sprungkraft für die Eigenkapitalhürde

Trotz ihres relativ geringen Volumens motiviert die Prämie vor allem junge Menschen, regelmäßig und vor allem langfristig ein paar Euro beiseite zu legen. Das ist wichtig: insbesondere mit Blick auf eine eigene Immobilie. Denn etwa 75 Prozent der Menschen wünschen sich Wohneigentum, nur rund 45 Prozent leben in den eigenen vier Wänden. Das Forschungsinstitut empirica hat festgestellt, dass der Grund für diese Diskrepanz in den meisten Fällen nicht am zu geringen Einkommen liegt, sondern am fehlenden Eigenkapital. Polychronis Michailidis erläutert: „Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank noch vergleichsweise niedriger Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie seit 2021 deutlich verbessert wurde. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Wohneigentümer zu erhöhen.“

Das passende Spar-Instrument

Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände. „Wer diesen Schritt geschafft hat, ist fortan beim Wohnen sein eigener Herr und hat gleichzeitig wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt“, so LBS-Experte Michailidis. Denn Wohneigentümer sparen mehr. Das liegt am konsequenten Sparprozess vor dem Immobilienerwerb sowie den regelmäßigen Tilgungsleistungen während der Finanzierung. Hinzu kommt: Die meisten Immobilienbesitzer behalten dieses gelernte disziplinierte Sparverhalten auch dann noch bei, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist. So zeigt eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes durch empirica: Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren verfügten Wohneigentümer mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro durchschnittlich über ein Nettovermögen von rund 190.000 Euro – das ist gut das Fünffache gleichaltriger Mieterhaushalte aus derselben Einkommensgruppe. Diese kamen abzüglich ihrer Schulden lediglich auf ein Vermögen von knapp 36.000 Euro.

Gut zu wissen

Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können von der Wohnungsbauprämie profitieren, denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden mehrere Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Berechnungsbeispiele gibt es im Internet unter www.lbs.de/wop.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

Sparkassenstiftung erweitert Förderzweck

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 28 Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt hat den Förderzweck ihrer Satzung erweitert. Ab sofort wird sie auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützen.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, künftig auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen werden“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, informiert: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Stiftung in Schifferstadt. Insbesondere auch in der Corona-Pandemie bleibt die Sparkassenstiftung mit ihrer finanziellen Unterstützung weiterhin ein verlässlicher Partner und Förderer in Schifferstadt. Wir unterstützen Vorhaben, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Förderanfragen können an die Sparkassenstiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Schifferstadt haben die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Sparkasse Vorderpfalz
14.03.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele der 490 Baubeschäftigten in Speyer betroffen

Auf dem heimischen Bau steht es Spitz auf Knopf: Keine Maxileistung für Minilohn

Appell an heimische Bauunternehmen: „Branchenmindestlohn bis Freitag retten“

Die Preise im Supermarkt ziehen an – und auch der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten viele der rund 490 Baubeschäftigten in Speyer mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen – sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn. Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern. „Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern, Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche Mindestlohn“, sagt Rüdiger Wunderlich vom Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft BAU.

Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag [Hinweis f.d. Red.: 8. April] dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen. „Es steht Spitz auf Knopf. Der Countdown läuft“, so Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Speyer auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten“. Andernfalls werde es auf den Baustellen eine „regelrechte Abwanderungswelle“ geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse“, sagt Wunderlich.

Der Bau in Speyer habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend Leute. Es sei ein offenes Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer lauter. „Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Speyer. Nämlich genau die, bei denen Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich höheren Tariflohn bekommen“, so Rüdiger Wunderlich. Vor allem sei der Baumindestlohn auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.

Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Speyer soll, so schlägt der Schlichter vor, bis zum Ende dieses Jahres bei 15,70 Euro liegen und dann als feste Position im Tarifpaket verhandelt werden – also regulär mit den Löhnen auf dem Bau steigen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.04.2022

Gewerkschafter vertritt Interessen von 1.100 Beschäftigten in der Stadt

Rüdiger Wunderlich als Chef der IG BAU in Speyer wiedergewählt

IG BAU-Bezirksvorsitzender wiedergewählt: Rüdiger Wunderlich ist als Chef des Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Damit bleibt der 54-Jährige Interessenvertreter für Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Beschäftigte aus der Land- und Forstwirtschaft auch in Speyer. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in den Branchen der IG BAU in der Stadt aktuell rund 1.100 Menschen – 490 von ihnen im Bauhauptgewerbe und 550 in der Gebäudereinigung.

Rüdiger Wunderlich ist gelernter Isolierer und Industriemeister. Seit fast 40 Jahren ist der gebürtige Frankenthaler gewerkschaftlich in der Region aktiv, seit 2017 als IG BAU-Bezirksvorsitzender. Als frisch gewählter Betriebsrat kümmert er sich um die Belange der Beschäftigten bei der Ludwigshafener G+H Industrie Service GmbH. Ehrenamtlich engagiert sich Wunderlich als Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen sowie am Sozialgericht Speyer. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungs- und Kündigungsausschuss der Arbeitsagentur in Ludwigshafen.

„Ob auf der Baustelle, in der Reinigungsfirma oder im Malerbetrieb – den Beschäftigten sollten die Entwicklungen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz nicht egal sein“, sagt Wunderlich. Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen fielen aber nicht vom Himmel. Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten, sich gemeinsam mit der IG BAU für die eigenen Belange einzusetzen. Das Handwerk in der Region sei in den nächsten Jahren auf Tausende zusätzliche Kräfte angewiesen. Fachleute sollten deshalb auf einer tariflichen Bezahlung bestehen, rät Wunderlich. Wer zu wenig verdiene, solle sich an die Gewerkschaft vor Ort wenden.

Beschäftigte müssten darüber hinaus stärker mitentscheiden, wie ihr Job in Zukunft aussehe. Ein „Riesen-Thema“ sei hier die Weiterbildung. „Viele Branchen stehen vor einem enormen Umbruch. Ob es um die klimagerechte Sanierung von Altbauten, den Waldumbau im Forst oder die Digitalisierung in der Baubranche geht – wichtig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliches Know-how für die Zukunft fit zu machen“, so Wunderlich. Neue Trends und Technologien müssten den Beschäftigten zugutekommen, statt Jobs zu gefährden. Beim Wandel der Arbeitswelt sei es unverzichtbar, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ein entscheidendes Wort mitredeten, betont der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Außerdem kündigt Wunderlich an, sich in politische Debatten einzumischen: „Viele Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition haben direkte Auswirkungen in unserer Region – von der Wohnungsbau-Offensive über die Umgestaltung der Agrarwirtschaft bis hin zur gesetzlichen Rente. Bei all diesen Themen wird sich die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz einbringen und dabei auch der Kommunal- und Landespolitik auf die Finger schauen.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
22.03.2022

500 Bau-Beschäftigte – Gewerkschaft: „Viele verdienen zu wenig“

Bauarbeiter in Speyer: Lohn-Check, notfalls Firmenwechsel

Wer auf dem Bau arbeitet, hat auch in Pandemie-Zeiten alle Hände voll zu tun. Doch nach Beobachtung der IG BAU sind viele Beschäftigte deutlich unterbezahlt. Sie sollten daher einen Lohn-Check machen und notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Maurer & Co. oft unterbezahlt: Die rund 500 Bau-Beschäftigten in Speyer können sich über fehlende Arbeit nicht beschweren. Doch viele von ihnen verdienen deutlich weniger, als ihnen zusteht. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin – und ruft die Bauarbeiter dazu auf, im Zweifelsfall die Firma zu wechseln. „Der Bau boomt – auch in der Pandemie. Die Betriebe suchen händeringend Fachleute. Es kann nicht sein, dass in dieser Situation viele Beschäftigte um einen angemessenen Lohn gebracht werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Wer mit einer dreijährigen Ausbildung als Spezialbaufacharbeiter arbeite, müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 21,58 Euro kommen. Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU, der die Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft geführt hat, ruft jetzt zum Lohn-Check auf: „Jeder, der weniger verdient, sollte seinem Chef Bescheid sagen und sich nicht länger unter Wert verkaufen. Im Klartext heißt das dann auch: den Betrieb wechseln.“

Nach Informationen der Gewerkschaft liegt der Durchschnittsverdienst von Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz aktuell bei 17,61 Euro pro Stunde – 3,97 Euro weniger als der Tariflohn. „Rein rechnerisch gehen einem gelernten Straßenbauer oder Zimmerer damit pro Jahr rund 8.200 Euro durch die Lappen“, betont Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz weist darauf hin, dass jeder Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat, der in der Gewerkschaft ist und dessen Betrieb dem Arbeitgeberverband im Bauhandwerk oder in der Bauindustrie angehört.

Infos und Tipps zum fairen Lohn und zum Jobwechsel gibt es bei der IG BAU vor Ort unter: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de. Ebenso im Internet: www.igbau.de/Bauhauptgewerbe.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
16.03.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen

In der Pandemie 480 Minijobs in Speyer verloren gegangen

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs in Speyer deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es in der Stadt rund 5.900 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 480 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 240 Minijobs verloren – ein Einbruch von 25 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Winkow.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Holger Winkow hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Speyer klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz
21.03.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Welche Regelungen gibt es bei der Gartennutzung in Mietobjekten?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Garten zählt bei einem angemieteten Einfamilienhaus in der Regel zum Mietobjekt, nur in Ausnahmen gibt es zwischen Vermieter und Mieter abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Rechtslage zur Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern ist etwas komplizierter: Ein Mieter darf den Hausgarten nutzen, wenn dieser laut Mietvertrag ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wird oder allen Mietern als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung steht. Es gibt kein automatisches Gewohnheitsrecht, wonach ausschließlich der Mieter einer Erdgeschosswohnung den Hausgarten nutzen darf. Zudem haben einzelne Mieter nicht das Recht, einen Teil des Gartens für sich zu beanspruchen oder etwa einzuzäunen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Der Eigentümer kann über die Hausordnung oder den Mietvertrag Vorgaben über die erlaubte Art der Nutzung machen. Für die Organisation der Gartenpflege ist er grundsätzlich erst einmal selbst verantwortlich. Er kann anfallende Kosten, etwa durch den Hausmeister, jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.“

Dies ist aber nur möglich, wenn die Flächen von diesen auch genutzt werden dürfen. Bei der Vermietung an eine einzelne Mietpartei kann der Vermieter die Gartenpflege auf diesen Mieter übertragen, allerdings darf er nicht vorschreiben, wann und wie die Gartenpflege zu erfolgen hat. Während der Mieterdauer ist der Mieter nur für die Übernahme einfacher Arbeiten (z.B. Gießen, Laubkehren) verpflichtet, der Grünschnitt von hohen Bäumen und Büschen zählt nicht dazu.

Trotzdem gilt: Mieter dürfen einen Garten nicht verwildern lassen. Bei der Gartengestaltung werden Mietern kaum Grenzen gesetzt. Sie können Blumen pflanzen, Pflanzkübel, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen im Gartenbereich keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Anlegen eines Gartenteiches, die Errichtung eines Gartenhauses oder Schuppens. 

Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist ohne Einverständnis ebenfalls unzulässig, da dies nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung zählt. Ist die Gartennutzung allen Mietparteien gestattet, sollten darüber untereinander – zur Stärkung des Gemeinwohls – klare Absprachen getroffen werden. Geben Mietvertrag oder Hausordnung etwa kein Grillverbot vor, dürfen Bewohner den Garten grundsätzlich auch für gelegentliche Grillabende nutzen, solange keine weiteren Mietparteien belästigt werden. Axel Ewen: „Fühlen sich Personen durch Lärm, Rauch oder Grillgeruch gestört, können die Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die Aufnahme eines Grillverbots in die Hausordnung vorschlagen, worüber die dann anwesenden Eigentümer zu entscheiden haben.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
23.03.2022

Sperrmüll – Wie entsorgt man richtig?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Wer ärgert sich nicht über Anwohner, deren Sperrmüll tagelang das Straßenbild verunstaltet? Wohl die meisten von uns. Aber wie wird der sperrige Müll richtig beseitigt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert.

Das Thema Müllentsorgung wird je nach Satzung von Kommunen und Abfallunternehmen unterschiedlich behandelt. Allgemein zählen zum Sperrmüll Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Mülltonne entsorgt werden können. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe (u.a. Batterien, PVC) oder Bauschutt werden aus Umweltgründen separat abgeholt. Bei Missachtung der Mülltrennung drohen überall hohe Bußgelder. Was genau zum Sperrmüll gehört und ab wann dieser zur Entsorgung an die Straße gestellt werden darf, hängt von den Kommunen oder Landkreisen ab. In vielen Regionen wird Sperrmüll oft nur noch nach Voranmeldung abgeholt. Es ist dann verboten, den Müll mehrere Tage vor den Terminen auf Straßen oder Gehwegen bereit zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen ist es gestattet, den Müll dort am Vorabend zu platzieren; fallen diese Tage auf Sonn- oder Feiertage, ist selbst das in einigen Städten nicht erlaubt. Der Lageplatz an der Straße muss so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Autofahrer usw.) nur minimal eingeschränkt werden. U.a. ist auf Gehwegen ausreichend Platz freizuhalten, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen die Stellen problemlos begehen können. In bestimmten Bereichen dürfen Vermieter auch ein Abstellverbot von Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS über die Kosten der Sperrmüllentsorgung: „Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig.“

Viele Kommunen haben mittlerweile auch feste Sperrmüllsammelplätze eingerichtet. Hier wird der Müll nicht mehr abgeholt, sondern muss von den Bürgern beim kommunalen Sammelplatz abgegeben werden, wo er oft kostenfrei entsorgt wird. Achtung: Nicht alles was wie Sperrmüll aussieht, darf von Passanten für den Eigengebrauch einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist der sogenannte „Sperrmülltourismus“ verboten. Allerdings steht niemand in der Pflicht, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, auch nicht im Fall, dass Nachbarn ihren Sperrmüll einfach dazustellen. Es dürfte dann allerdings schwierig sein, nachzuweisen, welche Gegenstände von einem selbst bzw. von umliegenden Bewohnern stammen. Streitfälle sind dann keine Seltenheit.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
01.03.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im September 2021

Gute Entwicklung setzt sich fort

„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen kräftig ab. Die Beschäftigung und der Stellenbestand wachsen und liegen wieder über ihrem jeweiligen Vorkrisenniveau, gleichzeitig sinkt die Zahl der Kurzarbeiter deutlich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -114.000 auf 2.465.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -382.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im September 2021 gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 114.000 auf 2.465.000. Saisonbereinigt hat sie um 30.000 abgenommen. Gegenüber dem September des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im September 2020. Aufgrund der Corona-Krise dürfte das Niveau der Arbeitslosigkeit noch um 232.000 Arbeitslose bzw. 0,5 Prozentpunkte bei der Arbeitslosenquote höher liegen. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im August bei 3,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im September bei 3.233.000 Personen. Das waren 393.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 70.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 927.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewegen sich weiter aufwärts. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 66.000 gestiegen. Mit 45,05 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 328.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 32.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 481.000 auf 33,71 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Juli betrug ihre Zahl 7,20 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen spürbaren Anstieg von 57.000 gegenüber dem Vormonat.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt auch im September aufwärtsgerichtet. So waren 799.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 209.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 18.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im September 2021 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von September 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

Geldleistungen

740.000 Personen erhielten im September 2021 Arbeitslosengeld, 353.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.734.000. Gegenüber September 2020 war dies ein Rückgang von 170.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.
Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier .

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Bundesagentur für Arbeit
30.09.2021

Stadtwerke Speyer / Bademaxx

Lichtgeschwindigkeit fürs Klassenzimmer

17 Schulen docken an Glasfasernetz an

Vor-Ort-Termin im Gymnasium am Kaiserdom: (v. l.) Stefanie Seiler, Monika Kabs, Andreas Heck (Stadt Speyer), Stefan Nitsche, Georg Weyrich, Wolfang Bühring (SWS), Hartmut Loos (Kaiserdom-Gymnasium)
Foto: Klaus Landry

Wie unverzichtbar ein stabiles und schnelles Internet geworden ist, hat die Corona-Pandemie mehr als deutlich gemacht. Aufgerüstet haben die Stadtwerke Speyer (SWS) deshalb und 17 Schulen in der Domstadt ans Glasfasernetz gebracht. Die Kompetenz der SWS auf dem Terrain wurde bei der Umsetzung genutzt. Die Investition des Energiedienstleisters lag bei 350.000 Euro.

Lichtgeschwindigkeit in Speyerer Schulen zu bringen haben sich die SWS mit dem Projekt gemeinsam mit der Verwaltung der Stadt Speyer auf die Fahne geschrieben. Die positiven Folgen wurden am 22. September bei einem Überblick über den aktuellen Ausbau am Standort des Gymnasiums am Kaiserdom aufgezeigt.

Die optimale Vorbereitung der SWS in Sachen Glasfaser hat sich für die Schulen im Stadtgebiet ausgezahlt. „Etwa 95 Kilometer Leitung wurden verlegt, um insgesamt 17 Schulen von drei Trägern – städtisch, kirchlich und privat – ans Glasfasernetz anzuschließen“, konkretisierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring und merkte an: „Vom Übergabepunkt der Stadtwerke bis in die Server-Schränke der Schulen zu kommen war unsere Aufgabe.“ Er unterstrich: „Für die Schulen bedeutet das Andocken an das Glasfasernetz ein deutliches Plus an Geschwindigkeit beziehungsweise eine erstmals sinnvolle Internet-Nutzung.“ Kein klassisches Kupferkabel könne das Tempo künftig bremsen, Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde seien möglich. „Das ist etwa zehnmal mehr als bisher“, sagte Bühring und ergänzte: „Damit sind wir für die Zukunft gewappnet, planen aber, noch größere Bandbreiten zur Verfügung zu stellen.“  

Wie wichtig es ist, Geschwindigkeit ins Internet zu bringen, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dazu gehöre eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, wofür Glasfaser als Grundlage diene. „Es kann und darf nicht sein, dass Deutschland im internationalen Vergleich in dem Bereich hinterherhinkt“, so Seiler. Die Glasfaser bezeichnete sie als Kommunikationstechnik der Zukunft, da sie eine extrem schnelle, verlustarme und sichere Datenübertragung erlaube. Gemeinsam mit Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs war sie zur Präsentation des Glasfaseranschlusses gekommen. „Um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu nutzen, ist digitale Kompetenz von entscheidender Bedeutung. Diese sollen die Kinder bereits in der Schule erlernen und dafür braucht es gut qualifizierte Lehrer, tragfähige pädagogische Konzepte und entsprechend ausgestattete Schulen, die die digitalen Medien nutzen können“, machte Kabs deutlich. Durch das Internet würden neue Lernformen möglich und das Lernen im Unterricht sowie außerhalb der Schule werde besser vernetzt. Wie notwendig ein funktionierendes Netz sei, erwähnte Hartmut Loos, Schulleiter des Gymnasiums am Kaiserdom. „Gerade in der Zeit von Corona war es eine Herausforderung, dass die Digitalisierung Einzug in die Schulen hält“, hob er hervor.

Weiter voranbringen wollen die SWS den bereits begonnenen Glasfaserausbau in Speyer. Bühring wies auf die nächsten Schritte hin. In Speyer-Nord, in Zusammenhang mit einem Bauprojekt der GEWO, sollen bis Mitte Dezember 2022 knapp 700 Nutzungseinheiten hinzukommen. Ein weiteres Cluster inklusive Vorvermarktung sei bis 30. Juni 2022 geplant. Die Anschlüsse der Schule im Erlich und der Salierschule laufen bereits und werden zeitnah fertiggestellt.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Klaus Landry
30.09.2021

Aqua-Fit-Kurse im bademaxx – noch Plätze frei

Für die Aqua-Fit-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx sind noch Plätze frei. Eine Erstattung der Kursgebühr durch die Krankenkasse ist möglich. Es gilt die 3-G-Regel.

  • Start: 06.10.2021, 19:00, 19:45, 20.30 Uhr
  • Umfang: 10 Termine
  • Dauer: 45 Minuten
  • Kursgebühr: 110 Euro
  • Infos und Anmeldung online: www.bademaxx.de/Kursanmeldung

Aqua-Fit bietet einen hohen Trainingseffekt verbunden mit Spaß und Bewegung im tragenden Element Wasser. Fachkundige und motivierende Übungsanleitungen fördern die körperliche Fitness sowie das Herz-Kreislauf-System, tragen zur Gewichtsreduktion bei und schaffen seelischen Ausgleich.

  • bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
  • Geibstraße 3
  • 67346 Speyer
  • Tel 06232/625-1500
  • www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: AdobeStock
30.09.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Mit ein paar Klicks zur Reha oder Rente

Anträge im Internet stellen und Services nutzen

Schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs einen Antrag stellen oder einen der zahlreichen Services der Rentenversicherung nutzen, das ist im Internet möglich. Auf www.drv-rlp.de einfach den Button „Online-Dienste“ ganz oben rechts anklicken und alle Online-Dienste rund um Reha und Rente werden angeboten.

Vom Antrag bis zur Bankverbindung

Die Rente oder eine Reha beantragen, das geht online. Kontenklärung, Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation oder eine Rentenbezugsbescheinigung kann man mit ein paar Klicks online anfordern. Die neue Anschrift oder Bankverbindung mitteilen, ist kein Problem. Unterlagen oder Nachweise – einfach online einreichen. Wer Lücken im Versicherungsverlauf feststellt, kann diese hier mitteilen. Rentnerausweis verloren? Am besten online einen neuen beantragen. Infos zu einem Termin für ein Beratungsgespräch gibt es ebenfalls. Wer Kontakt zur Rentenversicherung aufnehmen möchte, findet hier alle Kontaktmöglichkeiten.
Übrigens: Wer einen Antrag oder ein Formular nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen, kann seine Angaben speichern und später weiter machen.

Ergänzt wird dies durch verschiedene Online-Rechner zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Hinzuverdienst und mehr.

Erklärvideos zeigen, wie es geht

Erklärvideos zeigen Schritt für Schritt, wie die Online-Dienste funktionieren. Auch welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind, wird erklärt.

Schnell und sicher

Viele Online-Angebote können ohne besondere Registrierung genutzt werden. Damit die Daten geschützt sind, schickt die Rentenversicherung die gewünschten Informationen per Post zu. Mit einer Signaturkarte, dem Personalausweis oder einem Aufenthaltstitel mit elektronischem Identitätsausweis kommt man auch direkt zu seinen persönlichen Versicherungsdaten und kann dann papierlos kommunizieren.

Gerade während der Corona-Pandemie wurden mehr Anträge online gestellt. 2020 waren es bereits mehr als die Hälfte der rund 47 000 Rentenanträge, die volldigital weiterbearbeitet werden. Das geht schnell und ist nachhaltig.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
30.09.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Neuentwicklung des Sparkassen-Areals in Speyer: Bürgerworkshop am 11. Oktober im Augustinersaal

In einem Bürgerworkshop sollen Ideen und Impulse der Speyerer Bevölkerung für die Neuentwicklung des Sparkassen-Areals aufgenommen werden.

Die Sparkasse Vorderpfalz lädt am 11. Oktober um 18 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Workshop in den Augustinersaal (Wormser Straße 39) ein. Unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der 3G-Regel sollen dort Ideen und Impulse für die Neuentwicklung des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals in der Wormser Str. 39 zusammengetragen werden. Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens 08.10.2021 für den Bürgerworkshop anmelden: online unter https://www.sparkasse-vorderpfalz.de/buergerworkshop oder persönlich in der Geschäftsstelle Wormser Str. 39 in Speyer. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen können an der Veranstaltung maximal 70 Interessentinnen und Interessenten teilnehmen.

Mit der Neuentwicklung des Sparkassen-Areals möchte die Sparkasse ihren Kunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking bieten. Zugleich soll ein Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt geleistet und im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes ein Teil der Fläche wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Sozialquote von 25%. Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Mir ist wichtig, dass bei der Revitalisierung des Areals auch die Wünsche und Anregungen aller Beteiligten – insbesondere auch der Speyerer Bevölkerung – in die Planung mit einfließen können. Deshalb lade ich interessierte Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zu unserem Workshop in den Augustinersaal ein. Sicherlich können wir nicht alle Wünsche, die gestellt werden, erfüllen, aber dadurch erhalten wir ein ganzheitliches Bild, das uns bei der Weiterentwicklung unseres Sparkassen-Areals unterstützten wird. Nach dem Bürgerworkshop ist ein freier Architektenwettbewerb mit 4-6 Teilnehmern geplant. Am Endes des Wettbewerbes (voraussichtlich März 2022) werden die Architekturbüros mit den besten Ergebnissen ermittelt, von denen eines mit der Umsetzung der Neuentwicklung unseres Areals beauftragt wird“.

Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit des Projektes geht Sparkassen-Chef Thomas Traue von einem Investitionsvolumen im mittleren zweistelligen Millionenbereich aus. Eine seriöse Prognose könne allerdings erst nach dem Architektenwettbewerb (März 2022) und der dann beginnenden konkreten Planungsphase, an dessen Ende der Bauantrag steht, gemacht werden. Eine Fertigstellung könnte bis Ende 2025 erreicht werden.

Sparkasse Vorderpfalz
30.09.2021

Wohneigentum möglich machen: Eigenkapital-Hürde mit Ausdauer meistern

Peter Bausch, Leiter ImmobilienCenter der Sparkasse Vorderpfalz betont: „. Eine realistische Einschätzung der persönlichen Situation hilft, damit der Wohntraum Wirklichkeit wird“.

Der Wunsch der Menschen nach einem Eigenheim ist größer denn je. Insbesondere in Großstadtlagen und deren Speckgürteln wird es aber immer schwieriger, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Das hat unterschiedliche Gründe: ein geringes Angebot, hohe Immobilienpreise, zu wenig Eigenkapital. „Wer frühzeitig anfängt, den künftigen Eigentumserwerb zu planen und offen ist für neue Wohnideen, kann es aber schaffen. Eine realistische Einschätzung der persönlichen Situation hilft, damit der Wohntraum Wirklichkeit wird“, betont Peter Bausch, Leiter ImmobilienCenter der Sparkasse Vorderpfalz.

Eigenkapital als stabiles Fundament für Wohneigentum

Üblicherweise wird angehenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern geraten, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises sowie die Erwerbsnebenkosten mit Eigenkapital zu bestreiten und die Kreditraten unter 35 Prozent ihres Nettoeinkommens zu halten. „Um das nötige Startkapital aufzubringen, sollten sie frühzeitig mit dem Vermögensaufbau beginnen – am besten schon lange, bevor die Kaufabsicht konkret wird“, empfiehlt daher Peter Bausch von der Sparkasse Vorderpfalz. „Auch wenn die Zinserträge im Moment nur wenig Anreiz bieten: Wer regelmäßig Einzahlungen beispielsweise auf einen Bausparvertrag leistet, sammelt im Laufe der Jahre nicht nur einen ordentlichen Grundstock an, sondern zeigt außerdem, dass er Geld zur Seite legen kann.“ Beim Sparen greift auch der Staat den Bau- und Kaufwilligen unter die Arme. Zum Beispiel mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester.

Solide Finanzierung realistisch planen

Wenn der Traum dann in greifbare Nähe rückt, steht die realistische Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen und der persönlichen finanziellen Situation an. Peter Bausch rät: „Man sollte sich fragen: Was ist individuell möglich, was können wir uns auf lange Sicht leisten, auch wenn es mal nicht so gut läuft? Dazu einen Kassensturz machen, alle fixen Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse auflisten und so die maximale Darlehenshöhe herausfinden.“ Vor steigenden Bauzinsen schützen sich Käufer durch eine Finanzierung mit langer Zinsbindung, nach Möglichkeit über 15 oder 20 Jahre, sowie hoher Tilgungsrate. Auch einige Fördertöpfe können bei der Finanzierung helfen: So unterstützen KfW und BAFA beim energieeffizienten Bauen und Sanieren, Landesbanken und Kommunen beim Eigentumserwerb. „Die Experten der Sparkasse Vorderpfalz beraten bei allem. Sie helfen bei der Suche nach passenden Krediten, Förderungen und Zuschüssen, damit die Finanzierung solide ist und die neuen Besitzer ruhig schlafen können“, verspricht Peter Bausch.

Mögliche Kosteneinsparungen prüfen

Wer von einer eigenen Immobilie träumt, kann unter dem Aspekt möglicher Kosteneinsparungen auch selbst etwas tun. „Beispielsweise entscheiden, was wirklich wichtig ist und wo vielleicht Abstriche gemacht werden können oder Kompromisse möglich sind“, sagt Peter Bausch. So kann die Immobilie schon ein paar Straßen vom Wunschort entfernt, wenn sie renovierungsbedürftig oder ein bisschen kleiner ist als erträumt, deutlich preiswerter sein. Auch wer offen ist für neue Wohnkonzepte mit gemeinschaftlich genutzten Räumen, oder wer sich vorstellen kann, mit einer Eigentumswohnung oder einem Reihenhaus anstatt einem freistehenden Haus zu leben, kommt günstiger zu den eigenen vier Wänden. Bauherren können die Kosten durch verschiedene Maßnahmen bremsen: auf einem Erbbaurechtsgrundstück bauen, einen einfachen Grundriss wählen, selbst mit anpacken, kostensparende Technologien einbauen oder schlicht auf Unterkellerung und Garage verzichten.

Sparkasse Vorderpfalz
30.09.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU startet „Lockruf in die Wahlkabine“ per Film zum Thema Rente: „…iXen gehen!“

Spitzen-Arbeitspensum: Bauarbeiter in Speyer arbeiten 1.432 Stunden pro Jahr

Bauarbeiter leisten „Spitzen-Arbeitspensum“: Pro Kopf arbeiten Baubeschäftigte in Speyer im Schnitt 1.432 Stunden im Jahr. Das sind 121 Stunden und damit 9,2 Prozent mehr als Beschäftigte in Speyer quer durch alle Berufe durchschnittlich bei der Arbeit verbringen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz beruft sich dabei auf den aktuellen Arbeitsmarkt-Monitor des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wissenschaftler haben darin eine Arbeitszeitanalyse für 2019 – dem Jahr vor der Corona-Pandemie – gemacht.

„Der Bau gehört demnach zu den Branchen mit einem Spitzenpensum bei der Arbeitszeit“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitsstunden, die Bauarbeiter leisten, aktuell eher sogar noch zugenommen hat: „In der Pandemie hat es einen enormen Auftragsstau im Baugewerbe gegeben. Für viele Baubeschäftigte sind Überstunden ohnehin an der Tagesordnung.“

Der Arbeitsmarkt-Monitor des WSI liefert auch den Vergleich mit dem öffentlichen Dienst, dem Erziehungsbereich und dem Gesundheitssektor: Demnach werden auf dem Bau in Speyer sogar 138 Stunden pro Kopf im Jahr mehr gearbeitet als in diesen Branchen. „Das liegt vor allem daran, dass auf dem Bau gilt: entweder ganz oder gar nicht. Vollzeit plus Überstunden – das ist die Regel: Den ‚Halbtagsmaurer‘ gibt es nicht. Bei oft langen Anfahrten zur Baustelle von 60 Kilometern und mehr funktioniert kein Teilzeitmodell“, so Rüdiger Wunderlich.

Das bedeute, dass Baubeschäftigte „enorm lange und enorm hart am Stück arbeiten“. Die körperliche Belastung im Laufe eines Berufslebens sei auf dem Bau gewaltig: „Kaum ein Dachdecker schafft es bis zur Rente. Nur jeder Zehnte arbeitet noch zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Im Schnitt müssen Bauarbeiter vor 59 in Rente gehen, obwohl sie eigentlich bis 67 durchhalten müssten. Sie sind körperlich einfach Jahre früher am Ende und müssen dann zum Teil starke Abstriche bei der Rente in Kauf nehmen“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Zur geringeren Rente komme dann auch noch eine geringere Lebenserwartung. Bei Männern sei dies besonders drastisch. So lebe ein Beamter statistisch zum Beispiel 5,6 Jahre länger als ein Arbeiter. Entsprechend länger bekomme er auch seine Pension. Das gehe aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. „Hart arbeiten und dann am Ende für eine kürzere Zeit weniger Rente bekommen – damit muss Schluss sein“, fordert Rüdiger Wunderlich.

„Der Bau in Speyer ist typisch für das hohe Pensum an Arbeitsstunden, das im Baugewerbe geleistet wird. Wer mehr und härter arbeitet, sollte am Ende allerdings auch eine höhere Rente bekommen als heute. Die neue Bundesregierung muss deshalb die Rente ab Herbst anpacken und auf neue Füße stellen: Wir müssen endlich Altersarmut effektiver verhindern. Und auch eine geringere Lebenserwartung muss ausgeglichen werden“, fordert der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Er spricht sich für eine „grundlegende Rentenreform“ aus: „Bei der Rente muss die Reset-Taste gedrückt werden. Notwendig ist eine Rentenkasse, in die alle einzahlen – Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Beamte, Parlamentarier und Minister: der Polier genauso wie die Professorin und der Politiker.“

Damit das passiere, sei eine Botschaft wichtig: „Eine sichere und gute Rente kann man wählen“, so Feiger. Der IG BAU-Chef appelliert deshalb, „einen kritischen Blick in die Wahlprogramme der Parteien zu werfen und genau zuzuhören, was von denen kommt, die in den Bundestag und ins Kanzleramt wollen“. Die Ziele der Parteien zur Rente seien sehr unterschiedlich. Die Gewerkschaft hat deshalb jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine“ gemacht – Wahl-Clips mit der Aufforderung: „… iXen gehen!“. Es sind Film-Spots mit skurrilen Szenen und kuriosen Charaktertypen – wie dem „Marathon-Schufter“ auf einer Baustelle, der mit 78 Jahren noch Säcke auf dem Bau schleppen muss. Dazu der Kommentar: „Deutschland, deine Rentner. Solange sie noch atmen, sollen sie auch arbeiten.“

Die IG BAU macht damit einen „Weckruf zur Wahl“: „Es geht darum, die Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen, klar auf den Punkt zu bringen – mit einem Augenzwinkern. Ob per Briefwahl am Küchentisch oder am 26. September in der Wahlkabine: Wichtig ist, dass die Menschen wählen gehen“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
30.09.2021

IG BAU startet „Lockruf in die Wahlkabine“ per Film zum Thema Wohnen: „…iXen gehen!“

Wohnungen in Speyer knapp – Mieten heben ab: In 6 Jahren um 19,7 Prozent gestiegen

Das Wohnen fängt beim Wählen an: „Für die Mieten in Speyer gibt es seit Jahren nur eine Richtung – nämlich immer nach oben“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz beruft sich dabei auf eine Mietpreis-Analyse des Pestel-Instituts. Im Fokus der Untersuchung steht der Anstieg der Kosten fürs Wohnen, die der Staat übernimmt, wenn Haushalte auf Hartz IV angewiesen sind: Selbst die Kaltmiete für Wohnungen mit einfachem Standard ist demnach in Speyer von 6,40 Euro pro Quadratmeter (im Januar 2015) auf 7,60 Euro (im April 2021) enorm angestiegen – ein Plus von 19,7 Prozent. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise haben im gleichen Zeitraum deutlich weniger zugelegt – nämlich um 9,8 Prozent, so das Pestel-Institut. „Die neue Bundesregierung muss sich enorm ins Zeug legen und für mehr Wohnungen sorgen“, so Rüdiger Wunderlich. Es fehlten vor allem bezahlbare Wohnungen und Sozialwohnungen – gerade auch in Speyer.

„Die Situation in Speyer ist damit Teil der bundesweiten Misere auf dem Wohnungsmarkt“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Das Drehen an der Mietspirale müsse ein Ende haben. „Die Mieten müssen wieder runter. Dafür muss der Neubau aber deutlich nach oben gehen – vor allem bei den bezahlbaren Wohnungen und bei Sozialwohnungen“, fordert Feiger. Deshalb müsse die neue Bundesregierung „schleunigst ein dickes Wohnungsbau-Paket“ auf den Weg bringen.

„Damit das passiert, ist eine Botschaft wichtig: Das Wohnen fängt beim Wählen an“, so Feiger. Der IG BAU-Chef appelliert deshalb, „einen kritischen Blick in die Wahlprogramme der Parteien zu werfen und genau zuzuhören, was von denen kommt, die in den Bundestag und ins Kanzleramt wollen“. Es gebe Parteien, die bereits klare Zielmarken beim Neubau von Wohnungen gesetzt hätten. Andere dagegen blieben vage und vermieden konkrete Zahlen.

„Wohnungen kann man wählen. Gute Arbeit und eine ordentliche Rente übrigens auch“, sagt Feiger. Dazu startet die IG BAU jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine“ – mit Wahl-Clips und der Aufforderung: „… iXen gehen!“. Es sind Film-Spots mit skurrilen Szenen und kuriosen Charaktertypen – wie dem „Luxus-Loft-Dealer“, der als grotesker Makler die Situation auf dem Wohnungsmarkt ebenso schräg wie spöttisch skizziert.

Die IG BAU will damit einen „Weckruf zur Wahl“ machen: „Es geht darum, die Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen, klar auf den Punkt zu bringen – mit einem Augenzwinkern. Ob per Briefwahl am Küchentisch oder am 26. September in der Wahlkabine: Wichtig ist, dass die Menschen wählen gehen“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.

Hier geht es zum Wahl-Clip „Wohnen“ mit einem „Luxus-Loft-Dealer“:

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
30.09.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

„Laub im Herbst“ – Wer steht in der Pflicht?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Die dunkle Jahreszeit steht vor der Tür. Ein Streitpunkt ist in diesen Monaten nicht selten die Laubentsorgung. Damit im Ernstfall keine unnötigen Kosten drohen, klärt der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. auf: Welche Laub-Pflichten haben Mieter und Vermieter? Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür eigentlich die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich – durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung – dem Mieter aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt, ihn notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleister für die Räumung beauftragen.

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern.“

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen ca. 06.30 Uhr und 21.00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Kommt es etwa durch nasses Laub zum Sturz, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Auch Fußgänger haben sich bei herbstlicher Witterung vorsichtig zu verhalten. Angelika Neubauer: „Die Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung versucht aber, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden.“ Doch wohin mit dem Laub? Eine Entsorgung über die Biotonne ist wegen der begrenzten Kapazitäten oft schwierig. In der Regel bieten Städte und Gemeinden gegen Gebühr Laubsäcke an, die von der Müllabfuhr mitgenommen werden. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald ist in den meisten Kommunen jedoch ausdrücklich nicht zulässig.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

Frieren ohne Heizung? Wissenswertes rund um die Heizperiode

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Im Herbst machen es sich viele Menschen wieder in den eigenen vier Wänden gemütlich. Aber welche Regelungen gibt es in der kalten Jahreszeit bei der Beheizung von Wohnungen? Ab wann müssen Vermieter heizen und welche Rolle spielt dabei die Mindesttemperatur in Räumlichkeiten? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert über die wichtigsten Punkte, damit zwischen Vermieter und Mieter in der Heizperiode garantiert keine Eiszeit herrscht.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Heizpflicht, vielmehr hat sich u.a. in Mietverträgen die Zeit vom 01. Oktober bis Ende April als Heizperiode durchgesetzt. In diesen Monaten muss der Eigentümer gewährleisten, dass die Gebäudeheizung ordnungsgemäß funktioniert und die Wohnräume seiner Mieter angemessen beheizt werden. Markus Herrmann, Geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass während der Heizperiode in der Mietwohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen eingehalten werden. Haben Vermieter und Mieter keine individuellen Regelungen getroffen, sind bei geschlossenen Fenstern und Türen Temperaturen von 20 bis 22 Grad in Küchen und Wohnräumen, sowie 23 Grad in Badezimmern ausreichend, in Schlafzimmern oder Fluren sind auch 18 Grad noch erlaubt.“

Auch außerhalb des genannten Zeitraumes muss der Vermieter die Heizung an kühlen Tagen in Betrieb nehmen, wenn in geschlossenen Räumen unter 18 Grad gemessen werden und absehbar ist, dass die Witterung länger als zwei Tage anhält. Fallen die Temperaturen unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden. Der Mieter hat zwar die monatliche Heizkostenvorauszahlung an seinen Mieter zu entrichten, kann aber in seiner Wohnung selbst entscheiden, inwieweit er die Heizung nutzt oder nicht. Er ist jedoch verpflichtet darauf zu achten, dass die Wohnung bei ausbleibender Beheizung zum Beispiel durch Einfrieren der Rohre keinen Schaden nimmt. Zu niedrige Temperaturen oder ein Heizungsausfall während der Heizperiode stellen einen Mangel dar. Der Vermieter ist nach Aufforderung seitens des Mieters dann verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Heizung wiederherzustellen, was in der Regel durch die Einschaltung von Sanitärfirmen und bei kleinen Störungen auch meist binnen eines Tages erfolgt. Geschieht dies jedoch nicht, kann der Mieter die Miete mindern.

Markus Herrmann: „Mieter sind in der Beweispflicht, wenn sie gegenüber Ihrem Vermieter Ansprüche geltend machen möchten. Die Temperaturen sollten deshalb bei fortlaufenden Störungen jeden Tag in allem Räumen – in der Raummitte, einen Meter über Bodenhöhe – gemessen und festgehalten werden. Bevor Betroffene beim Thema Mietminderung selbst aktiv werden, empfehlen wir dringend, sich bei Experten Rat einzuholen und nicht willkürlich die Miete zu mindern.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

Wohin mit meinem Fahrrad im Mehrfamilienhaus?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert

In Städten sind immer mehr Menschen mit dem Rad unterwegs, besonders in größeren Wohnanlagen ist das sichere Abstellen von Fahrrädern aber häufig ein Problem: Parkflächen existieren zwar an Laternenmasten, Zäunen oder Radständern, die Gefahr eines Diebstahls oder potentielle Schäden durch Vandalismus sind im öffentlichen Raum jedoch deutlich höher als innerhalb eines Wohngebäudes. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert, welche Abstellmöglichkeiten es für Fahrräder in Mehrfamilienhäusern gibt und welche Rechte Eigentümer und Mieter diesbezüglich haben.

Um die Sicherheit und Ordnung innerhalb eines Gebäudes zu gewährleisten, dürfen Bewohner ihr Fahrrad nicht automatisch willkürlich abstellen. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Für das Abstellen von Fahrrädern gibt es in einer Hausgemeinschaft gewisse Spielregeln. Hierfür genügt der Blick in die Hausordnung, um Störungen der Mitbewohner zu vermeiden. Gibt die Hausordnung einen gemeinschaftlich genutzten Abstellplatz im Keller oder Hof vor, dürfen Eigentümer und Mieter ihre Fahrräder grundsätzlich auch nur dort abstellen. Die Gebrauchsregelungen lassen sich durch die Hausordnung oder den Mietvertrag dann verbindlich festlegen.“ Reicht die vorhandene Stellfläche nicht aus, können Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung über das Aufstellen zusätzlicher Fahrradständer oder die Nutzung eines weiteren Fahrradraumes und die Kostentragung beschließen.

Wichtig: Während Bauordnungen oder Satzungen von Ländern und Kommunen bereits bei der Planung von Neubauprojekten die Ausweisung ausreichender Fahrradstellplätze fordern, ist bei älteren Bestandsimmobilien eine nachträgliche Errichtung oder Ausweitung von Fahrradflächen hingegen nicht verpflichtend.  Existiert innerhalb eines Gebäudes kein Fahrradstellplatz, werden durch das ungeordnete Parken schnell wichtige Fluchtmöglichkeiten, die Feuerwehrzufahrt oder frei zugängliche Gemeinschaftsflächen (Müllcontainer, Zugangswege o.ä.) blockiert. Um das zu vermeiden, sollten Bewohner ihr Rad im eigenen Kellerabteil, (falls vorhanden und gestattet) auf ihrem Stellplatz in der Tiefgarage oder gut gesichert außerhalb des Gebäudes abstellen. Die Hausgemeinschaft kann das Platzieren von Fahrrädern im Hauseingang, Flur oder vor der Wohnungstür über Regelungen in der Hausordnung ebenso untersagen, wie – im Falle eines freizugänglichen Fahrradkellers – die Mitnahme des „Drahtesels“ in die eigene vier Wände, da durch den Transport auf die Etage Fahrstuhl und Hauswände beschmutzt oder beschädigt werden können.

Macht die Hausordnung bezüglich der Fahrradnutzung keine Vorgaben, dürfen Hausbewohner ihr Rad beliebig abstellen, solange es andere nicht behindert oder keine Flucht- und Durchgangswege versperrt werden. Blockieren alte unbenutzte Räder den Platz eines Fahrradkellers, sollten Betroffene nicht voreilig handeln. Axel Ewen: „Weder die Hausverwaltung noch der Hausmeister haben das Recht, alte Fahrräder ohne Vorankündigung einfach zu entsorgen, da die Geschädigten sonst Schadensersatz fordern können. Um Chaos im Fahrradraum zu vermeiden, empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen eine Begehung durch den Hausmeister. Diese sollte allen Hausbewohner per Aushang allerdings rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Mieter haben dann ausreichend Gelegenheit, ihre Fahrräder zu kennzeichnen oder eigenständig zu entsorgen.“ Legt ein potentieller Neumieter Wert auf einen sicheren Fahrradstellplatz sollte er sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages über die örtlichen Gegebenheiten im Haus informieren. Da Hausbewohner bei Einzug – wie auch bei PKWs – nicht automatisch Anspruch auf die Existenz eines Stellplatzes haben, ist eine nachträgliche Reklamation beim Vermieter beziehungsweise das Einfordern eines festen Fahrradstellplatzes meist wenig zielführend. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH

Jubiläums-Tage im Fertighaus Center

Neue Bautrends, Beratung, Spielstraße und Livemusik am 2. und 3. Oktober – Eintritt frei

Das eigene Wunschhaus bauen, stets am Puls der Zeit: Seit mehr als 50 Jahren besteht das Deutsche Fertighaus Center Mannheim. Bei den Jubiläums-Tagen am 2. und 3. Oktober gibt es ein buntes Programm für die ganze Familie. Rund 40 Musterhäuser laden zur Besichtigung ein, FachberaterInnen erläutern Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen und geben Tipps zur individuellen Planung. Für die Kinder sind eine Spielstraße und ein Bastelzelt aufgebaut. Tolle Preise gibt es bei der Kinderrallye und beim Ratespiel für Erwachsene zu gewinnen.

Zum Mitmachen lädt die Musikgruppe RUMBACOUSTIC ein. Stärken können sich die BesucherInnen mit Leckerem vom Grill und aus der Crêpe-Pfanne.

Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich registrieren. Außerdem müssen sie nach derzeitigem Stand die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) erfüllen sowie innerhalb der Häuser eine medizinische Maske tragen.

Tagesaktuell sind alle Vorgaben unter www.deutsches-fertighaus-center.de nachzulesen.

info:

  • Deutsches Fertighaus Center Mannheim
  • am Maimarktgelände, verkehrsgünstig an der BAB 656
  • Geöffnet: dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr
  • Eintritt frei.
  • Weitere Infos, Programm und Hygiene-Regeln unter
  • www.deutsches-fertighaus-center.de

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
30.09.2021

Q 6 Q 7 – Das Quartier

Endlich wieder shoppen – „aus Liebe zu Mannheim“

Aktions-Wochenende in Q 6 Q 7 zum verkaufsoffenen Sonntag am 3. Oktober

Auf dem Münzplatz und im Quartier: Streetart, Musik – und Spaß für die ganze Familie
Q 6 Q 7-Shops begrüßen Kunden mit speziellen Angeboten und Aktionen für das Wochenende

Künstler Benny Eichelsheimer hat das Hauptmotiv zum Aktionswochenende entworfen: „Der Wasserturm macht Mannheim erkennbar, das bunte Herz spiegelt die wild gemixte Mannheimer Bevölkerung und Kultur.“
Foto: CRM – Center & Retail Management GmbH

Endlich mal wieder nach Herzenslust shoppen gehen – am verkaufsoffenen Sonntag in den Mannheimer Quadraten. Und weil sich Q 6 Q 7 Mannheim und der Münzplatz geradezu anbieten, setzt das Quartier-Team noch einen drauf und feiert das ganze Wochenende! Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Nach dieser langen Zeit der angezogenen Corona-Handbremse freuen wir uns, all unseren Kunden und Freunden des Quartiers nicht nur Einkaufsspaß nach Lust und Laune zu ermöglichen, sondern mit tollen Aktionen auf dem Münzplatz und im gesamten Quartier gemeinsam zu feiern!“
Das Kreativ-Team von Q 6 Q 7 hat in den vergangenen Monaten so viele wunderbare Aktions-Ideen zusammengetragen, dass sie gar nicht in einen einzigen (verkaufsoffenen) Sonntag gepasst haben. Also wird das ganze Wochenende lang gefeiert!

Dabei reiht sich dann ein Highlight ans nächste: Ein kunterbuntes Herz – so bunt wie die Mannheimer Stadtgesellschaft – zusammen mit dem Wahrzeichen der Stadt, dem Wasserturm, hat Benny Eichelsheimer zum Hauptmotiv für das Aktionswochenende in Q 6 Q 7 erkoren: „Den Wasserturm habe ich gewählt, um Mannheim erkennbar zu machen, und das bunte Herz spiegelt die wild gemixte Mannheimer Bevölkerung und Kultur.“ Genau so „gemixt“ sind die Farben, die Benny verwendet hat: überwiegend Lack, aber auch Ölfarbe, Marker und Tinte. „Mixed Media“ nennt er es. Seine Ausstellung in Q 6 Q 7 steht unter dem Motto „Balloons, Bots and LOVE“. Zu sehen gibt es, der Titel verrät es, Bilder, bei denen Ballons und Roboter im Mittelpunkt stehen, gemischt mit „älteren“ Werken aus den Jahren 2019/2020.

Am neuen „Ich liebe Mannheim“-Fotopunkt auf dem Münzplatz wird live gesprayt – noch mehr Kunst, noch mehr Farbe! Hier ist das Streetart-Kollektiv „Studio 68“ am Werk.

„Kinder-Verzauberer“ Steffen Nägele.
Foto: Steffen Nägele

Zu den bekanntesten Fotokünstlern der Region zählt sicherlich Benedikt Hild, der zunächst Mannheim und jetzt auch die Pfalz aus den ungewöhnlichsten Perspektiven aufnimmt: Eine Wasserpfütze vor dem Mannheimer Schloss erscheint auf seinen Fotografien dann plötzlich wie ein großer See vor der Universität: In der gesamten Metropolregion haben seine Werke unter dem Titel „Little Mannheim“ viele Fans. Die nächste Reihe hat er gerade begonnen: „Little Pfalz“, mit ebenso atemberaubenden Motiven von links des Rheins. Entdecken Sie am Aktionswochenende die Fotoausstellung mit Buchverkauf und sichern Sie sich einen seiner brandneuen Wandkalender, die er im Quartier erstmals zeigt! Übrigens: Auf der Ausstellungsfläche haben sich einige „Winzlinge“ versteckt. Ob Sie wohl alle finden?

Die Magie ist eine ganz besondere Kunst – und Steffen Nägele beherrscht sie wie kaum ein anderer „Kinder-Verzauberer“. Bis auf wenige Meter nähert er sich seinen – auch erwachsenen – Zuschauenden mit seiner Close-up-Magie. Und trotzdem kommt man den Tricks nicht auf die Schliche. Es bleibt einem nur, ein ergebenes „Unglaublich!“ auszurufen.
Ähnlich unglaublich ist die Kreativität, mit der die Start-ups der Mannheimer Kreativwirtschaft immer wieder von sich reden machen und – gerade die aus der TEXTILEREI – zeigen, wie man sich auch immer wieder neu erfindet. Gezeigt wird das in Q 6 Q 7 mindestens einmal pro Jahr bei „Hometown Glory“. Eine Sonderausgabe dieser erfolgreichen Reihe gibt’s ab dem Aktions-Wochenende – mit dem Besten was Mannheim zu bieten hat in den Bereichen Lifestyle, Mode, Schmuck, Beauty, Kunst, Kulinarik und Accessoires.

Breakdance-Trio um David Kwiek alias „Mr. Quick“.
Foto: David Kwiek

Und das alles bei feinster Musik und lässigsten Beats von DJ Max und DJ Tiny Tunes auf dem Münzplatz. Mit dabei ist auch das Breakdance-Trio um David Kwiek alias „Mr. Quick“. Das gesamte Quartier bespielen als musikalischer Walking Act Holger Bläß & Friends.

Nur für einen Tag – Sonntag – zieht Mannheimer Cocktail-Kultur ins Basement von Q 6 Q 7 ein: Gäste des Quartiers können hier, die neuen ROOF Bar Lab Bottled Cocktails genießen. Zudem präsentiert das Ursulinen-Gymnasium Mannheim in Kooperation mit dem Café BRUE des Radisson Blu Hotels, Mannheim eigene Kaffeeröstungen.

Tolle Angebote und Aktionen gibt es in den Q 6 Q 7-Shops, die am Samstag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da sind. Das komplette Wochenend-Programm mit allen Details und Uhrzeiten finden Sie unter q6q7.de/mannheimliebe.

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Nach der langen Zeit der Zurückhaltung freuen wir uns, all unsere Kunden und Freunde aus Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar ,willkommen zurück‘ zu heißen. Und welches Motto könnte passender sein als ,Aus Liebe zu Mannheim‘ – haben sich doch gerade Q 6 Q 7 und der Münzplatz in den vergangenen Jahren zu einem neuen In-Treffpunkt der Mannheimerinnen und Mannheimer entwickelt. Das Q 6 Q 7-Team hat ein Programm zusammengestellt, wie es für unser Quartier typisch ist: für die ganze Familie, aber doch einzigartig und außergewöhnlich – mit Programmpunkten, die es eben nur bei uns gibt.“

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: (1) CRM – Center & Retail Management GmbH;(2) Steffen Nägele;(3) Foto: David Kwiek
30.09.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Sparkasse Vorderpfalz

Schulpreis Bildende Kunst: Außergewöhnliche Arbeiten im Kunstunterricht gefördert

Antonia Eichler (Leistungskurs 12) / Nikolaus-von-Weis Gymnasium / Zeichnerische Übung zum Thema Portrait, Bleistift / Skizzenbuch: siehe Anhang „Antonia Eichler (Leistungskurs 12)“.

Speyer – Am diesjährigen „Schulpreis Bildende Kunst“ beteiligten sich 9 Schulen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Wegen den Abstands- und Hygieneregelungen wird es auch in diesem Jahr keine Übergabeveranstaltung mit Bürgermeisterin Monika Kabs und Sparkassenvorstand Oliver Kolb geben. Deshalb ist eine Auswahl der Schülerarbeiten im Magazin der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/schulpreis in der Zeit vom 16. Juli bis 13. August  zu sehen. Oliver Kolb betont: „Die gezeigten Arbeiten zeugen auch in diesem Jahr von Begabung und Geschick und den enormen Möglichkeiten, mit verschiedenen Materialien und Kunstformen umzugehen. Die außergewöhnlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler beim Schulpreis Bildende Kunst verdienen es unterstützt und gefördert zu werden“.

Luna Wohlwend (Grundkurs Kunst 12) / Niklaus-v.-Weis Gymnasium / Material: Papier, Bleistift, Rötelkreide / Selbstportrait: siehe Anhang „Luna Wohlwend (Grundkurs Kunst 12)“

Hintergrund zum Schulpreis Bildende Kunst

Ziel des jährlich neu aufgelegten Schulpreises ist es, der künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit in den Schulen neue Impulse zu verleihen und auf herausragende Arbeiten und Leistungen im Kunstunterricht aufmerksam zu machen. Zur Ausrichtung des Schulpreises erhält jede Schule eine 500-Euro-Förderung von der Sparkasse Vorderpfalz. Mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt die Sparkasse den Schulpreis Bildende Kunst 2021.

Am Schulpreis Bildende Kunst 2021 haben teilgenommen:

  • Edith-Stein-Gymnasium (Speyer)
  • Edith-Stein-Realschule Plus (Speyer)
  • Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium (Speyer)
  • IGS Georg-Friedrich-Kolb Speyer
  • Nikolaus-von-Weis-Gymnasium (Speyer)
  • Nikolaus-Von-Weis-Realschule Plus (Speyer)
  • Realschule plus Dudenhofen
  • Staatl. Gymnasiums am Kaiserdom (Speyer)
  • Staatl. Hans-Purrmann-Gymnasium (Speyer)

Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021

Mit Apple Pay und der girocard jetzt auch im E-Commerce bezahlen

Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Apple Pay mit ihrer digitalen girocard in Apps und im Internet einfach, sicher und vertraulich bezahlen.

Die Sparkasse Vorderpfalz baut das Leis­tungsspektrum von Apple Pay weiter aus. Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Sparkasse über Apple Pay mit ihrer digitalen girocard in Apps und im Internet einfach, sicher und vertraulich bezahlen. 

Es ist das erste Mal, dass deutsche Nutzer die girocard direkt im Online-Shopping einsetzen können. Mit dieser Innovation ermöglicht es die Sparkasse Vorderpfalz ihren Kundinnen und Kunden, ihre Einkäufe online genauso schnell und unkompliziert zu bezahlen wie an der Ladenkasse – ohne dass sie ein Kundenkonto anlegen oder ihre Zahlungs-, Rechnungs- oder Versandinformationen mehrfach eingeben müssen. Die girocard – das führende bargeldlose Zahlverfahren in Deutschland – kommt bisher ausschließlich für Kartenzahlungen im stationären Handel zum Einsatz. Mit Apple Pay kann man die girocard nun auch einfacher zum Beispiel zum Bezahlen von Lebensmittellieferungen, beim Shopping im Internet, im Personennahverkehr oder beim Parken einsetzen.

„Mit der E-Commerce-Fähigkeit der digitalen girocard in Apple Pay untermauert die Sparkasse Vorderpfalz einmal mehr ihre Innovationsführerschaft bei Mobile Payment-Produkten, die sie mit dem Marktstart von Apple Pay Ende 2019 und der Integration der girocard im August 2020 eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat“, betont Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz, den nächsten Meilenstein im Apple Pay-Projekt der Sparkassen sowie den Leistungsausbau der girocard. „Bezahlen mit der Sparkasse – überall, mit allen Medien, für alle Kunden – das Sparkassen-Girokonto bietet unseren Kunden dafür jetzt noch mehr Optionen.“

Als weitere Produktinnovation bietet die Sparkasse Vorderpfalz einen Online-Käuferschutz für Zahlungen mit der girocard an, der einen vergleichbaren Leistungsumfang wie der anderer gebräuchlicher Online-Zahlverfahren aufweist. Die Kunden erhalten bei jeder girocard-Zahlung in Apps und im Internet mit Apple Pay automatisch diesen Käuferschutz ohne Zusatzkosten.

Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Bezahlen mit der Sparkasse – überall, mit allen Medien, für alle Kunden – das Sparkassen-Girokonto bietet unseren Kunden dafür jetzt noch mehr Optionen.“

Vom Start an akzeptieren Flixbus, MediaMarkt, Bolt, Wolt, TooGoodToGo, GetYourGuide und Lieferando girocard-Zahlungen über Apple Pay in ihren Apps und Online-Shops. Ebenfalls von Beginn an dabei sind mehrere Nahverkehrsunternehmen, darunter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) sowie die VAG Nürnberg. Unter anderem Booking.com, der Juwelier Christ, Cyberport, der dm Drogerie Markt und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden die Funktion im Sommer aktivieren. Für Online-Händler ist die girocard mit ihrer hohen Verbreitung und der Zahlungsgarantie eine attraktive Ergänzung des Zahlungsmix in ihren Apps oder Web-Shops. Alleine 46 Millionen girocards der Sparkassen-Finanzgruppe sind bundesweit im Umlauf.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Sparkassen-Finanzgruppe und Apple ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit Dezember 2019 bieten die Sparkassen ihren Kunden das mobile Bezahlen mit Apple Pay an, zunächst mit Sparkassen-Kreditkarten. Am 25. August 2020 integrierten die Sparkassen als erste und bislang einzige Institutsgruppe der Deutschen Kreditwirtschaft die girocard in Apple Pay – eine der erfolgreichsten Produkteinführungen der Sparkassen in den letzten Jahren.

Apple Pay lässt sich leicht einrichten. Auf dem iPhone müssen Kunden lediglich die Wallet App öffnen, auf „Karte hinzufügen“ tippen und dann die Anweisungen zum Hinzufügen der Sparkassen-Card befolgen. Nach dem Hinzufügen einer Karte können die Kunden Apple Pay sofort auf dem iPhone, der Apple Watch und dem iPad nutzen. Die Kunden erhalten weiterhin alle mit der Sparkassen-Card verbundenen Vorteile.

Sicherheit und Vertraulichkeit haben bei Apple Pay höchste Priorität. Bei der Verwen­dung einer Sparkassen-Card mit Apple Pay werden die tatsächlichen Kartennummern weder im Gerät, noch auf den Apple-Servern gespeichert. Stattdessen wird ihnen eine eindeutige Gerätekontonummer zugewiesen, die verschlüsselt und sicher im Secure-Element des Geräts gespeichert wird. Jeder App- oder Online-Einkauf ist sicher, denn die Authentifizierung erfolgt entweder über Face ID (Gesichtserkennung), Touch ID (Fingerabdruck) oder den Code des Geräts. Weitere Informationen zu Apple Pay, gibt es unter: http://www.apple.com/de/apple-pay/ und www.sparkasse.de/applepay

Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021

LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online

Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich – Mit Coronavirus-Fokus

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2021 ist online unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de abrufbar.
Foto: LBS

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2021, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Das teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden eingesehen werden, darunter auch Ludwigshafen, Speyer und Schifferstadt. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben. Ergänzt wurde die Befragung um eine neuerliche Einschätzung der Auswirkungen der Virus-Pandemie auf den Immobilienmarkt.

Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Eine eigene Rubrik befasst sich mit dem Thema „Wohneigentum und Klimaschutz“. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als „lange Reihen“ vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus.

Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit „Mouseover- und Zoom-Funktion“ möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden – jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Zudem können auch die Veränderungsraten zu den Vorjahren abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden.

Über die Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.

Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus

Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: LBS
19.07.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

„450-Euro-Stellen nicht krisenfest“ | IG BAU fordert Reform

Speyer: 600 Minijobs im Corona-Jahr verloren gegangen

In der Gebäudereinigung sind Minijobs besonders stark verbreitet – und werden für die Betroffenen häufig zur Armutsfalle. Die IG BAU fordert, 450-Euro-Stellen sozialversicherungspflichtig zu machen.
Foto: IG BAU

Wenn der Minijob zur Falle wird: In Speyer sind im vergangenen Jahr rund 600 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse weggefallen. Innerhalb von zwölf Monaten sank ihre Zahl um neun Prozent auf zuletzt 5.700, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG BAU beruft sich hierbei auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Der Rückgang zeigt, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind. In unsicheren Zeiten kürzen Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften, die allerdings weder Anspruch auf das Kurzarbeiter- noch auf das Arbeitslosengeld haben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Minijobs müssten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden.

„Die Politik setzt mit den abgabenfreien Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize. Die Corona-Krise hat klargemacht, dass diese Stellen eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse sind. Es ist höchste Zeit, die Sozialversicherungsfreiheit für 450-Euro-Jobs abzuschaffen“, so Wunderlich. Nur wenn für die Beschäftigten künftig Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt würden, könnten sie wirksam geschützt werden. In der Gebäudereinigung seien prekäre Arbeitsverhältnisse besonders stark verbreitet und würden insbesondere für Frauen zum Karriere- und Armutsrisiko. Die IG BAU rät Beschäftigten, die während der Pandemie ihren Minijob verloren haben oder um dessen Verlust fürchten, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen.

Es sei zu begrüßen, dass sich auch SPD, Grüne und Linke für eine grundlegende Reform der Minijobs einsetzten. Die nächste Bundesregierung müsse das Thema dringend anpacken. Die von der Union geforderte Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro sei hingegen der falsche Weg und würde die prekäre Beschäftigung ausbauen, statt sie einzudämmen, warnt die IG BAU.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind im Zuge der Corona-Pandemie bundesweit 870.000 Minijobs verloren gegangen. Die Autoren plädieren dafür, solche Stellen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen und gleichzeitig niedrige Einkommen deutlich geringer zu besteuern. Damit könnten bis zum Jahr 2030 knapp 170.000 zusätzliche Teilzeit-Jobs entstehen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
19.07.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Gewerkschaft fordert bessere Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten

Speyerer Gastgewerbe: Jeder Fünfte hat Branche im Corona-Jahr verlassen

Supermarktkasse statt Biertheke: Im Zuge der Corona-Pandemie verzeichnen die Speyerer Hotels und Gaststätten eine dramatische Abwanderung von Fachkräften. Innerhalb des vergangenen Jahres haben in der Stadt rund 300 Köche, Servicekräfte und Hotelangestellte dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt – das ist jeder fünfte Beschäftigte der Branche, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf jüngste Zahlen der Arbeitsagentur mitteilt.

Servicekraft händeringend gesucht: Viele Hotels und Gaststätten finden aktuell kein Personal – weil während der Lockdowns ein großer Teil der Beschäftigten die Branche verlassen hat. Die Gewerkschaft NGG fordert, die Arbeit im Gastgewerbe attraktiver zu machen.

Angesichts weiterer Lockdowns bis in den Mai hinein dürfte sich der Personal-Schwund bis heute nochmals zugespitzt haben, befürchtet Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Viele Menschen schätzen es, nach langen Entbehrungen endlich wieder essen zu gehen oder zu reisen. Aber ausgerechnet in der Sommersaison fehlt einem Großteil der Betriebe schlicht das Personal, um die Gäste bewirten zu können“, so Winkow. Für die Lage macht der Gewerkschafter insbesondere die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit verantwortlich: „Gastro- und Hotel-Beschäftigte arbeiten sowieso meist zu geringen Löhnen. Wenn es dann nur noch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld gibt, wissen viele nicht, wie sie über die Runden kommen sollen.“

Wenn die gut ausgebildeten Fachkräfte in Anwalts- oder Arztpraxen die Büroorganisation übernehmen oder in Supermärkten zwei Euro mehr pro Stunde verdienen als in Hotels und Gaststätten, dürfe es niemanden überraschen, dass sich die Menschen neu orientierten. „Schon vor Corona stand das Gastgewerbe nicht gerade für rosige Arbeitsbedingungen. Unbezahlte Überstunden, ein rauer Umgangston und eine hohe Abbruchquote unter Azubis sind nur einige strukturelle Probleme. Die Unternehmen haben es über Jahre versäumt, die Arbeit attraktiver zu machen. Das rächt sich jetzt“, kritisiert Winkow.

Wirte und Hoteliers hätten nun die Chance, die Branche neu aufzustellen. Zwar seien viele Firmen nach wie vor schwer durch die Pandemie getroffen. Doch wer künftig überhaupt noch Fachleute gewinnen wolle, müsse jetzt umdenken und sich zu armutsfesten Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen bekennen. Dazu seien Tarifverträge unverzichtbar, unterstreicht Winkow: „Am Ende geht es um einen Kulturwandel. Auch Servicekräfte haben ein Recht darauf, vor dem Dienst zu wissen, wann Feierabend ist. Sie haben Anspruch auf eine anständige Bezahlung – unabhängig vom Trinkgeld. Und auf eine faire Behandlung durch den Chef.“

Gastronomen, die das Mittagessen so günstig anböten, dass sie davon das Personal nicht mehr bezahlen könnten, machten ohnehin grundsätzlich etwas falsch. „Viele Gäste sind durchaus bereit, ein paar Cent mehr für die Tasse Kaffee zu bezahlen – gerade jetzt, wo den Menschen bewusst geworden ist, dass der Besuch im Stammlokal ein entscheidendes Stück Lebensqualität ist“, so Winkow.

Die Gewerkschaft NGG verweist zudem auf die umfassenden Finanzhilfen des Staates für angeschlagene Betriebe. So können sich Hotels und Gaststätten im Rahmen der Überbrückungshilfen in diesem Monat bis zu 60 Prozent der Personalkosten bezuschussen lassen, wenn sie Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholen (Restart-Prämie). „Klar ist: Köchinnen, Kellner & Co. freuen sich darauf, endlich wieder Gäste empfangen zu können. Viele arbeiten mit großer Leidenschaft im Service. Auf diese Motiviation können die Betriebe bauen – und sollten das Personal nicht erneut durch prekäre Löhne und schlechte Arbeitszeiten verprellen“, so Winkow weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe in Speyer zum Jahreswechsel 1.225 Menschen. Genau ein Jahr zuvor – vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie – waren es noch 1.556. Damit haben innerhalb von zwölf Monaten 21 Prozent der Beschäftigten die Branche verlassen.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
19.07.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort; der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen. Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden.

Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen. Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. iur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“ 

Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
19.07.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Trotz Corona: SWS mit Jahresergebnis weiter im Plus

Ausschüttung von 1,5 Mio. Euro an die Stadt

Das neue Kantinen- und Bürogebäude in der Industriestraße wurde 2020 fertiggestellt.
Foto: SWS

Die Stadtwerke Speyer (SWS) erwirtschafteten im Jahr 2020 einen Bilanzgewinn in Höhe von 2,9 Mio. Euro (Vorjahr 3,2 Mio. Euro). In der Sitzung am 1. Juli 2021 beschloss der SWS-Aufsichtsrat unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler einen Betrag von 1,5 Mio. Euro an die Gesellschafterin, die Stadt Speyer, auszuschütten. „Auch, wenn das Plus geringer ausfällt, so ist es in den unsteten Zeiten der Corona-Pandemie doch eine sehr erfreuliche Nachricht, dass die Stadtwerke das Geschäftsjahr trotz aller Herausforderungen positiv abschließen konnten. Der erwirtschaftete Gewinn spricht für vorausschauende Planung und kluges Handeln der Geschäftsführung und der Belegschaft in einer Ausnahmesituation. Die Ausschüttung in Höhe von 1,5 Millionen Euro wird den städtischen Haushalt, aus dem nach wie vor viele Zusatzausgaben in Zusammenhang mit der Pandemiesituation zu stemmen sind, erneut spürbar entlasten“, bedankte sich Seiler.

Neben der Gewinnausschüttung leisten die SWS mit 2,5 Mio. Euro Konzessionsabgabe (Vorjahr 2,5 Mio. Euro) und 900 TEuro Gewerbesteuer (Vorjahr 1,3 Mio. Euro) einen wesentlichen Beitrag zum städtischen Haushalt.

„Der geringere Jahresgewinn ist im Wesentlichen auf die Situation um das Sport- und Erlebnisbades bademaxx im Corona-Jahr 2020 zurückzuführen“ informierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Fehlende Umsatzerlöse aufgrund der teilweisen Schließung bzw. nur einer reduzierten Öffnung konnten nicht durch staatliche Hilfen wie z. B. Kurzarbeitergeld und geringere Betriebskosten kompensiert werden. Das Jahresergebnis verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr um 367 TEuro auf minus 2,1 Mio. Euro, so Bühring.

Der verbleibende Betrag von 1,4 Mio. Euro wird in die Gewinnrücklage der Stadtwerke eingestellt. „Die Eigenkapitalerhöhung ist notwendig, um Unwägbarkeiten wie z. B. die Entwicklung des Energiebezugsmarktes, den erwarteten Rückgang von Energiemengen, den Verlustes des Sport-Kombibades sowie weitere Restriktionen der Regulierung von Netzentgelten meistern zu können“, machte Bühring deutlich. Weitere Investitionen zur Umsetzung der Klimaschutz- und Energieleitlinie und somit zur Versorgung der Stadt Speyer mit regenerativen Energien erforderten die Erhaltung der Eigenkapitalausstattung. Die Entwicklung neuer Geschäftsfelder im Bereich der digitalen Infrastruktur wie z. B. die Funknetztechnologie LoRaWAN machten ebenfalls eine solide Eigenkapitalausstattung erforderlich, so der SWS-Chef.

Die Umsatzerlöse der SWS lagen 2020 bei 111,9 Mio. Euro (Vorjahr 119,6 Mio. Euro) und sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Prozent gesunken. „Dies ist im Wesentlichen auf die Strom- und Erdgassparte zurückzuführen“, informierte Bühring. Corona-bedingt hätten sich die Umsatzerlöse vor allem bei den Geschäftskunden in eigenen und fremden Netzen verringert. „Wir sind froh, dass wir den Energieeinkauf und -verkauf auch während der Pandemie gut managen konnten“, sagte Bühring. Bislang seien die Folgen nicht so gravierend wie zunächst befürchtet.

Die Wärmeabgabe verringerte sich – trotz Kundenzugewinnen – witterungsbedingt um 4,7 Prozent.

Die Wasserabgabe hatte sich im Vorjahr durch die Trockenheit um 3,1 Prozent erhöht und verringerte sich 2020 wieder um 1,9 Prozent.

2020 investierten die SWS 7,4 Mio. Euro (Vorjahr 7,4 Mio. Euro). Diese betreffen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in die Versorgungsnetze und -anlagen. Maßgeblich wurde in das Stromverteilnetz inklusive Ladestationen mit 1,5 Mio. Euro, in das Erdgasverteilnetz mit 994 TEuro sowie in die Erweiterung des Wärmenetzes (einschließlich Heizungsanlagen) mit 1,0 Mio. Euro investiert. Im Bereich der Wasserversorgung lagen die Investitionsschwerpunkte bei Brunnenbaumaßnahmen an den Tiefbrunnen 7 und 8 im Wasserwerk Nord mit insgesamt 434 TEuro sowie im Bereich Verteilungsanlagen mit 132 TEuro. Weitere wesentliche Investitionen betrafen den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die SWS einschließlich einer Kantine mit 513 TEuro, Software-/Softwarelizenzen mit 556 TEuro. Für den Glasfaserausbau im Stadtgebiet Speyer wurden Investitionen in Höhe von 906 TEuro getätigt.

Der Gewinn der Verkehrsbetriebe Speyer, einer 100%igen Tochtergesellschaft der SWS, wurde mit 138 TEuro (144 TEuro) übernommen.

Zum Stichtag 31.12.2020 waren 263 Mitarbeiter*innen bei den SWS beschäftigt. Die Ausbildungsquote lag mit 24 jungen Menschen bei etwa neun Prozent.

Die Stadtwerke Speyer (SWS) versorgen Privat- und Geschäftskunden in Speyer und außerhalb der Domstadt mit Strom, Erdgas, Wasser und Wärme. Durch die Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Energiekonzepte für Wohn- und Gewerbegebiete, den Betrieb zahlreicher Windräder, Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sowie Erdgas- und Stromtankstellen haben die SWS Zeichen im Ausbau umweltschonender Technologien und erneuerbarer Energien gesetzt und wollen diesen Weg konsequent weiterverfolgen.

Das gemeinsame Ziel von Stadt und Stadtwerken Speyer im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Stadt Speyer (KISS): Bis 2030 sollen der in Speyer benötigte Strombedarf und bis 2040 die in Speyer verbrauchte Wärme zu 100 Prozent regenerativ erzeugt werden.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
04.07.2021

bademaxx-Freibad: Jetzt 1.400 Personen pro Tag

Schwimmkurse starten, Konzepte mit Schulen und Vereinen

11.626 Personen besuchten von 11. bis 30 Juni das bademaxx-Freibad.
Foto: SWS

„Ab sofort gelten einige Lockerungen für das bademaxx-Freibad“, so die Aussage von Wolfgang Bühring, Geschäftsführung der Stadtwerke Speyer (SWS), in der Aufsichtsratssitzung des Unternehmens am Donnerstagabend. Über die Erhöhung der Besucherzahlen von 500 auf 700 Personen pro Zeitspanne, d. h. 1.400 Personen täglich, sowie die Möglichkeit für Jugendliche, wieder ab zehn Jahren (bisher 14 Jahren) alleine das Freibad zu besuchen, informierte er die Mitglieder des SWS-Gremiums. Einen grundsätzlichen Beschluss zur Öffnung der Einrichtung, die von den SWS betrieben wird, hatte der Aufsichtsrat bereits am 19. April gefasst. Die Anpassung sei laut Corona-Verordnung möglich, da die Inzidenzwerte weiter gesunken seien und sich die Besuchenden in Speyer sehr rücksichtsvoll und vernünftig verhielten, sagte Bühring. Von 11. bis 30. Juni haben 11.626 Personen das bademaxx-Freibad besucht. Häufig war das Bad in der Nachmittagszeitspanne mit 500 Gästen ausgebucht.

Zwölf Power-Schwimmkurse sollen in den Sommerferien für Kinder ab sechs Jahren angeboten werden. Hierzu äußerte sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Während der Pandemie ist die Anzahl der Kinder, die nicht schwimmen können, aufgrund geschlossener Bäder und ausgefallener Schwimmkurse leider noch angestiegen. Die Power-Schwimmkurse sind eine gute Gelegenheit, um hier eine klaffende Lücke zu schließen – wie wichtig dies ist, wird uns allen spätestens dann bewusst, wenn wir jeden Sommer wieder die Schocknachrichten von tödlichen Badeunfällen in unseren Bädern und Gewässern lesen. Es liegt in unserer gesellschaftlichen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Mädchen und Jungen in Speyer die Möglichkeit erhalten, Schwimmen zu lernen.“ Gebucht werden können Kurse online ab 6. Juli, 13 Uhr unter www.bademaxx.de/Kursanmeldung oder über die MeinSpeyer-App. Kursstart ist ab 19. Juli.

„Zum Schulschwimmen finden derzeit Gespräche mit der Abteilung Schule und Sport der Stadtverwaltung statt“, führte Bühring aus. „Wir können uns nach den Sommerferien vorstellen, zusätzlich zum normalen Schulschwimmen, einen Parallelbetrieb zum Badebetrieb anzubieten, um einer größeren Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Schwimmen zu ermöglichen“, sagte der SWS-Chef. Durch die Freigabe der Einzelumkleiden und Änderung der Reinigungszeiten können morgens zwei weitere Schulklassen im bademaxx trainieren. Bereits ab 5. Juli sind für die städtischen Schulen im Hallenbad Schwimmzeiten vorgesehen, um nach der langen Corona-Zeit zu testen, wie gut die Fertigkeiten beim Schwimmen noch ausgeprägt sind. 

„Auch mit den Vereinen sind wir in Kontakt“, so Bühring weiter. Der Wassersportverein werde ab Juli Bahnen buchen und zusätzlich zum eigenen Training Schwimmkurse für Kinder anbieten. Zudem fanden Gespräche mit der DLRG Ortsgruppe Speyer statt. Das Hallenbad soll ab 6. September zu den dann gültigen Corona-Bedingungen geöffnet werden. Bis 5. September kann das Freibad besucht werden.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
04.07.2021

Bundesagentur für Arbeit

Anja Piel wechselt an die Spitze des BA-Verwaltungsrats

  • Anja Piel hat zur Jahresmitte den Vorsitz des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen. Sie ist Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
  • Stellvertretende Vorsitzende ist Christina Ramb, die das Amt der Vorsitzenden seit November 2020 innehatte. Sie ist Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
2020/03/04; Berlin: Anja Piel , Deutscher Gewerkschaftsbund. Foto: Simone M. Neumann [Copyright: Simone M. Neumann (Tel. 0171-4857082) – Urhebervermerk wird nach Paragraph13 UrhG verlangt ! No Model Release + Fotografin uebernimmt keine Haftung bei Verletzung rechte Dritter

Anja Piel erklärte anlässlich des Amtswechsels: „Die Bundesagentur hat in den zurückliegenden anderthalb Jahren Großartiges geleistet und sich mit enormem Einsatz der Beschäftigten und hoher Flexibilität den Herausforderungen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt gestellt. Mit den Öffnungs- und Lockerungsschritten und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Erholung muss jetzt mit voller Energie die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder in Gang gesetzt werden. Qualifizierung ist dabei ein wichtiger Schlüssel, um wieder in Arbeit zu kommen, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden oder – angesichts zum Teil tiefgreifender Anpassungsprozesse in der Wirtschaft – in Beschäftigung zu bleiben.“

Die stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende Christina Ramb sieht ebenfalls Handlungsbedarf: „Wir müssen jetzt alles daran setzen den „Sommer der Berufsausbildung“ zu nutzen und die sogenannte Nachvermittlung – auch über Branchen und Regionen hinweg – mit aller Kraft voranzutreiben. Das ist nicht nur entscheidend für den Berufsbeginn vieler junger Menschen, sondern ebenso essentiell für unsere Betriebe: Nur wer heute ausbildet, sichert sich damit seine Fachkräfte von morgen.“

Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Beratungsgremium der Selbstverwaltung der BA auf zentraler Ebene.

Text: Bundesagentur für Arbeit Foto: DGB
04.07.2021

Der Arbeitsmarkt im Juni 2021 / Deutliche Besserung

„Die umfassende Besserung am Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken. Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Juni: -73.000 auf 2.614.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -239.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Mit den Öffnungsschritten hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2021 mit 2.614.000 deutlich um 73.000 gegenüber dem Vormonat verringert. Saisonbereinigt hat sie um 38.000 abgenommen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 239.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,5 Prozentpunkten. Allerdings war der Juni 2020 massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von knapp 400.000 Arbeitslosen bzw. 0,9 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Mai bei 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juni bei 3.411.000 Personen. Das waren 207.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Juni für 59.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,34 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine leichte Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Mit 44,63 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 48.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis April 2021 reichen und die aktuellen Öffnungsschritte noch nicht erfassen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im April nach Hochrechnungen der BA um 245.000 auf 33,68 Millionen Beschäftigte gestiegen. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im April mit 6,92 Millionen 56.000 weniger ge
ringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat.

Arbeitskräftenachfrage

Im Juni waren 693.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 123.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 25.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juni 2021 um 5 Punkte auf 114 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Juni 2020. Der BA-X erreicht erstmals auch wieder den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

Geldleistungen

808.000 Personen erhielten im Juni 2021 Arbeitslosengeld, 238.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.903.000. Gegenüber Juni 2020 war dies ein Rückgang von 129.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Juni 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 385.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten. 158.000 Bewerberinnen und Bewerber waren noch unversorgt. Gleichzeitig waren 468.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 216.000 im Juni noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
04.07.2021

Weitere Hilfe in der Pandemie: Kinderfreizeitbonus 2021

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.

Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular zu beantragt werden. Dieses Formular finden Sie ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familienkasse zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021.

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.
Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann ab Juli an die eigens dafür eingerichtete
E-Mailadresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.

Kundinnen und Kunden, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach SGB XII beziehen, allerdings Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle automatisch ausgezahlt.

Immer gut informiert: Aktuelle Informationen sowie Anträge finden Sie online direkt unter www.familienkasse.de.

Ihre zuständige Familienkasse finden Sie online unter
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen

Bundesagentur für Arbeit
04.07.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe gestartet

Informationen und Anmeldung unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de

Als offizieller Förderer des Deutschen Sportabzeichens haben es sich die Sparkassen zum Ziel gesetzt, auch in diesem Jahr die Begeisterung für das Sportabzeichen weiter zu fördern, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Mitmachen kann jeder. Ob Jung oder Alt, ob Menschen mit oder ohne Behinderung. Im Wettbewerbszeitraum von Juli bis Dezember haben Bildungseinrichtungen, Vereine, Unternehmen, Behörden und auch Einzelpersonen die Chance auf viele Einzelpreise im Gesamtwert von bis zu 100.000 Euro. Das Preisgeld ist gebunden an sportbezogene Sachausgaben oder Veranstaltungen. Weitere Informationen zum Sportabzeichen-Wettbewerbe der Sparkassen-Finanzgruppe gibt es unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de.

Sparkasse Vorderpfalz
04.07.2021

Videopodcast der Sparkasse: Experten informieren über Erbrecht

Die Sparkasse Vorderpfalz informiert mit einem Videopodcast was es beim Thema „Erben und Vererben“ zu beachten gibt.
Foto: Fotolia.com

Die Sparkasse Vorderpfalz informiert mit einem Videopodcast was es beim Thema „Erben und Vererben“ zu beachten gibt. Aufgrund der Corona-Beschränkungen kann die Veranstaltungsreihe der Sparkasse zur Zeit nicht wie geplant mit Präsenzterminen in der Region fortgesetzt werden. Als Ausgleich dafür ist der Videopodcast vom 01.07. – 15.08.2021 abrufbar. Zuvor ist ein Registrierung erforderlich: www.sparkasse-vorderpfalz.de/generationenmanagement oder telefonisch unter 0621/5992-333. Im Anschluss erhalten Interessenten den Link, mit dem man den 35-minütigen Videopodcast kostenfrei ansehen kann.

Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt kann mit einem gültigen Testament sein Hab und Gut in die richtigen Hände legen und für die Absicherung von Angehörigen sorgen. Die renommierte Fachanwältin für Erbrecht Nina Lenz-Brendel gibt im Videopodcast einen kurzen Einblick in das Erbrecht, geht auf die Problematik von Pflichtteilsberechtigten ein, erklärt häufige Fehlerquellen und gibt wichtige Hinweise für die Nachlassplanung. Unterstützt wird sie von den beiden Generationenmanagern der Sparkasse Vorderpfalz Ingo Kattengell und Marcus Laubscher. Die Sparkassenexperten ergänzen die Themen mit Praxisbeispielen, betrachten die Möglichkeit sich erbschafts- und schenkungssteuerfrei als Stifter zu engagieren und geben Entscheidungshilfen für den Vermögensaufbau.  

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia.com: „Erben_Vererben_Fotolia_27629413_X.jpg“
04.07.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenparlament dankt Dietmar Muscheid

  • Abschied nach 20 Jahren an der Spitze der Selbstverwaltung
  • Minister Schweitzer bekennt sich zur gesetzlichen Rente
  • Solide Finanzen trotz Corona-Pandemie
  • In Kürze Startschuss für die Grundrente

Abschied nach fast 20 Jahren: Der alternierende Vorstandsvorsitzende Dietmar Muscheid ist am 01.07.2021 aus der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz verabschiedet worden. Den passenden Rahmen bildete die Sitzung der Vertreterversammlung, das Parlament der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung.  
Deren beide Vorsitzende, Thomas Breuer und Dietmar Wenderoth, würdigten das ehrenamtliche Engagement des rheinland-pfälzischen DGB-Vorsitzenden. „Das Handeln von Dietmar Muscheid war immer davon geprägt, das Beste für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und ihre Versicherten zu erreichen“, so Breuer.

So setzte sich Muscheid für regionale Rentenversicherungsträger und gegen eine Zentralisierung ein, machte sich für die eigenen Rehakliniken stark und hatte dabei deren Wirtschaftlichkeit und Qualität im Blick. „Unsere Kliniken sind auch dank Dietmar Muscheid heute gut und zukunftsfest aufgestellt“, attestierte Thomas Breuer. Im politischen Raum trat Muscheid streitbar für das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Myriam Lauzi neue alternierende Vorstandsvorsitzende

Nachfolgen wird ihm Myriam Lauzi, Abteilungsleiterin für Gesundheit und Soziales beim DGB Rheinland-Pfalz. Für die studierte Sozialpädagogin und Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen steht die gesetzliche Rentenversicherung für das soziale Versprechen einer guten Absicherung im Alter. Ihr Ziel ist es, die Rentenversicherung auch für die jungen Menschen greifbar zu machen.

Gesetzliche Rente ist beste Form der Alterssicherung

 „Dietmar Muscheid hat die Anstürme auf die sozialen Sicherungssysteme miterlebt und sich ihnen entgegengestellt“, würdigte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer das Wirken von Dietmar Muscheid. Er habe das soziale Gesicht des Landes Rheinland-Pfalz deutlich mitgeprägt.

Schweitzer bekannte sich klar zur gesetzlichen Rentenversicherung als bester Alterssicherungsform. „In Zeiten der Krisen möchte ich nicht auf private Finanzprodukte als Ersatz für eine sozialstaatliche, umlagefinanzierte Rente angewiesen sein. Die Rente ist ein Thema für die gesamte Gesellschaft, gerade auch für die jungen Menschen.“

Solide Finanzen trotz Corona-Pandemie

Auf die gesetzliche Rentenversicherung ist Verlass – das hat sich gerade in Zeiten Corona-Pandemie gezeigt. Wie alle gesellschaftlichen Bereiche hat Corona auch die Rentenversicherung auf eine harte Probe gestellt. Trotz eines Defizits von knapp 3,9 Milliarden Euro stand am Jahresende 2020 noch eine Nachhaltigkeitsrücklage von 37,1 Milliarden Euro. Das sind 1,57 Monatsausgaben.

Vorstandsvorsitzender Richard Nicka berichtete, dass trotz Beschäftigungsrückgang und stark gestiegener Kurzarbeit alle Rentnerinnen und Rentner jederzeit pünktlich ihre Rente erhalten haben. Der Beitragssatz bleibt bis 2022 stabil bei 18,6 Prozent.

„Das Vertrauen in die soziale Absicherung, gerade auch in die Rentenversicherung, ist in Krisenzeiten wichtiger denn je“, betonte Rickard Nicka. Er appelliert an die Politik: „Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung mit soliden Finanzen auch in der Corona-Pandemie aufwarten kann, ist es umso wichtiger, die Verteilung der Lasten auf Beitrags- und Steuerzahlende sowie Rentnerinnen und Rentner im Blick zu behalten“.

Startschuss für die Grundrente in diesem Monat

„Im Juli fällt bundesweit der Startschuss für die ersten Bescheide zur Grundrente“, berichtete Geschäftsführer Matthias Förster. Seit gut einem Jahr bereitet sich der rheinland-pfälzische Rentenversicherungsträger hochintensiv auf die große Herausforderung Grundrente vor. Denn alle 641 000 Renten müssen im Hinblick auf die sogenannten Grundrentenzeiten überprüft werden. Matthias Förster rechnet mit rund 10 Prozent der Renten, auf die sich der neue Zuschlag auswirken könne. Wie viele Rentnerinnen und Rentner dann tatsächlich die Grundrente erhalten, steht erst nach der Überprüfung des weiteren Einkommens fest. Im Schnitt wird der Zuschlag bei rund 75 Euro monatlich liegen.

Flexibel und leistungsfähig dank Digitalisierung

Dass solche großen Aufgaben auch in Zeiten einer Pandemie bewältigt werden können, erfordert ein hohes Maß an Digitalisierung, an der der rheinland-pfälzische Rentenversicherungsträger in den letzten beiden Jahren intensiv gearbeitet hat. Dank elektronischer Workflows und digitaler Akten konnten die Mitarbeitenden Versicherte und Rentner in ihren Anliegen stets beraten und Anträge auf Reha- und Rentenleistungen bearbeiten – auch aus dem Homeoffice. „Auch wenn die Leitungskapazität und Internetgeschwindigkeit an der ein oder anderen Stelle noch Luft nach oben aufweist bringt all das mehr Tempo in die Anträge und davon sollen unsere Kunden profitieren“, so Matthias Förster.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
04.07.2021

Diringer & Scheidel Unternehmensgruppe

Projekt an Heidelberger Kurfürstenanlage wird konkret

  • Bauherr und Planer haben Großprojekt dem Heidelberger Gestaltungsbeirat vorgestellt
  • Farbgebung greift von Altstadt und vom Schloss bekannte Sandstein-Rottöne auf
  • D&S schafft 10.800 m² Wohnraum – mehr als die Hälfte der Gesamtfläche
Blick auf das geplante Projekt von der Heidelberger Kurfürstenanlage…
Foto: blocher partners

Die Planungen für das DIRINGER & SCHEIDEL-Projekt an der Heidelberger Kurfürstenanlage werden konkret: Wo jetzt noch das inzwischen geschlossene BAUHAUS steht, errichtet der Mannheimer Projektentwickler in den kommenden Jahren ein teils bis zu sechsgeschossiges, architektonisches Highlight, das Platz für Büros, ein Ärztehaus und für Handel und Gastronomie bietet – vor allem aber für tolle Wohnungen. Für sie stehen mehr als die Hälfte der Hochbau-Gesamtfläche zur Verfügung. Jetzt haben Bauherr, Architekturbüro und Landschaftsplaner das Projekt dem Gestaltungsbeirat der Stadt Heidelberg vorgestellt.

Gründerzeitgebäude in der Weststadt und in Bergheim, Neubauten an der Kurfürstenanlage; in diese Umgebung soll sich das Projekt von DIRINGER & SCHEIDEL möglichst angenehm einfügen. Darüber wacht unter anderem der hochkarätig besetzte Gestaltungsbeirat der Stadt Heidelberg. Er besteht aus fünf unabhängigen Sachverständigen aus den Gebieten Städtebau, Architektur, Landschaftsplanung und Denkmalpflege und beschäftigt sich mit Bauvorhaben von stadtbildprägender Bedeutung – wie dem geplanten Projekt an der Kurfürstenanlage von DIRINGER & SCHEIDEL, das unter anderem das ehemalige BAUHAUS-Gebäude und den Busbahnhof ersetzt. Mitglieder des Gestaltungsbeirats sind als Vorsitzender Professor Dipl.-Ing. Markus Neppl, als Stellvertreterin Professorin Dipl.-Ing. Sophie Wolfrum, des weiteren Professor Dipl.-Ing. Gerd Gassmann, Professorin Dipl.-Ing. Christiane Sörensen und Diplom-Ingenieurin Eva Maria Lang. Sie beraten seit 2019 die Stadt Heidelberg bei wichtigen Bauvorhaben.

Mit blocher partners hat DIRINGER & SCHEIDEL eines der renommiertesten Architekturbüros Deutschlands beauftragt, das zudem in der Region unter anderem mit der Realisierung des Stadtquartiers Q 6 Q 7 in Mannheim viel Lob von Experten erhalten und zahlreiche neue Fans gewonnen hat. Vor dem Gestaltungsbeirat präsentiert wurde das Projekt von Dipl.-Kaufmann Alexander Langendörfer, Geschäftsführer der DIRINGER & SCHEIDEL Städtebau GmbH als Projektentwickler und Bauherr, Architektin Vandana Shah, Mitglied der Geschäftsleitung von blocher partners, Wiebke Ahues, Gesamtprojektleiterin bei blocher partners und Landschaftsplaner Johann Senner.

…und von der Bahnhofstraße aus.
Foto: blocher partners

Das Projekt an der Kurfürstenanlage wird sich zwischen der durchgängigen Allee vom Heidelberger Hauptbahnhof zum Adenauerplatz und der Bahnhofstraße einfügen und mit zwei Gebäuden eine durchdachte Nord-Süd-Verbindung von der Weststadt bis zum Neckar ermöglichen. Die Höhenverhältnisse schaffen einen spannenden Rhythmus, die Blockstruktur ermöglicht ruhige, attraktive Innenhöfe, ergänzt durch einen urbanen öffentlichen Platz, der durch ein L-förmiges Gebäude mit Öffnung zur Bahnhofstraße definiert wird.

Die Farbgebung greift die für Heidelberg typischen, gerade in der Altstadt sichtbaren und vom Schloss bekannten Sandstein-Rottöne auf, reicht aber auch bis Ocker und Beige. Das „neue Gesicht zur Kurfürstenanlage“, das L-förmige Gebäude in Nachbarschaft zum Gericht, ist in dunklem Rot gehalten, das Nachbargebäude zum Hotel hin überzeugt in Ocker- und Beige-Tönen.

Anmerkungen hatte der Gestaltungsbeirat zu den obersten Geschossen und Dachebenen und übte an einzelnen Details der Planung Kritik. So waren die Experten mit der einen oder anderen Ausführung nicht einverstanden. Zudem gaben sie den Architekten auf, Balkone, die in den Straßenraum ragen, noch klarer auszuformulieren.

DIRINGER & SCHEIDEL wird an der Kurfürstenanlage rund 10.800 m² Wohnfläche, ein Ärztehaus auf 1350 m² Fläche, Handel und Gastronomie auf 5.500 m² sowie Büros auf einer Fläche von 3.500 m² schaffen.

Vorbehaltlich der der Erteilung der notwendigen Genehmigungen, wird im August damit begonnen, Materialien in den Gebäuden zu entfernen, die nicht zum regulären Bauschutt zählen, im Herbst könnte dann der Abbruch beginnen, auf etwas mehr als zwei Jahre sind die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt (das L-förmige Gebäude in Nachbarschaft zum Justizgebäude) angelegt, Anfang 2024 ist als Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt vorgesehen – zur geplanten Fertigstellung Ende 2026.

Diringer & Scheidel Unternehmensgruppe
04.07.2021

CRM – Center & Retail Management GmbH

Längere Öffnungszeiten: Stores begrüßen Kunden zurück in Q 6 Q 7

  • Geschenke und „Willkommen zurück“-Rabatte von bis zu 50 Prozent
  • Nachlässe auf Mode, Kosmetik und Wellness bis hin zu Küchenbedarf und Geschenke
  • Q 6 Q 7-Chef Hoffmann: „Freuen uns, Kunden endlich wieder persönlich zu begrüßen“
Bildunterschrift: Q 6 Q 7 Mannheim begrüßt seine Kunden nach der „Pandemie-Bremse“ zurück im Quartier.
Foto: H. G. Esch für blocher partners

Die Freude ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 60 Stores in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. ins Gesicht geschrieben: Endlich können sie ihre Kunden wieder fast wie vor der Pandemie zurück begrüßen. Kein Test ist mehr notwendig, keine Terminvereinbarung. Lediglich die Maskenpflicht gilt weiterhin. Der Sommer hat in Q 6 Q 7 Einzug gehalten. Entsprechend sommer-sonne-fröhlich sind die Willkommen-zurück-Aktionen. Da lacht nicht nur das Herz, sondern vor allem auch der Geldbeutel: Es locken Rabatte von bis zu 50 Prozent! Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Wir haben es sehr vermisst, unsere Kunden persönlich begrüßen zu dürfen – trotz aller kreativen, virtuellen Optionen. Von uns allen ein ganz besonders herzliches Willkommen zurück in Q 6 Q 7!“ Die Kernöffnungszeiten wurden zunächst für Juli und August auf 10 bis 19 Uhr verlängert.

Endlich wieder raus, sich frei bewegen – und die Schlabber-Jogginghose ganz tief im Schrank vergraben. Marc O’Polo, der Fashion Store für Lifestyle mit gehobenem Anspruch, und CLOSED, die Marke für hochwertiges Design und kompromisslose Qualität, begrüßen ihre Kunden mit 30 Prozent Nachlass auf ausgewählte Artikel. GANT gewährt von 1. bis 3. Juli 10 Prozent Rabatt on top auf alle Sale-Artikel. Seidensticker lockt mit besonderen Angeboten für FFP2-Masken: Diese gibt es beim Kauf von 10 Stück bereits ab 80 Cent. Darüber hinaus gelten 30 Prozent Rabatt auf das gesamte Sortiment. Bei Super Dry gilt die magische „3“ – drei Orange Label Herrenshirts für 60 Euro, drei Orange Label Damenshirts für 50 Euro. Bei MANGO geht den modebewussten Kundinnen das Herz bei bis zu 50 Prozent Rabatt auf ausgewählte Saison-Artikel auf. Und das Team von Wellensteyn denkt schon jetzt an die zweite Jahreshälfte, wenn es dann wieder kühler wird: Jeden Montag im Juli heißt Wellensteyn seine Kunden zur kostenfreien Jackeninspektion willkommen, ersetzt Reißverschlussschieber und außenliegende Druckknöpfe. Einen Original Wellensteyn Schlüsselanhänger gibt‘s als Geschenk obendrauf.

Jetzt wird aber erst einmal der Sommer genossen – ganz frisch und fit! Mit 10 Prozent Nachlass empfiehlt das Vita Nova Reformhaus Escher zwischen dem 1. und 10. Juli 2021 das komplette ARYA-LAYA-Sortiment – Naturkosmetik aus Heidelberg. Auf alle Rabenhorst- und Rotbäckchen-Säfte gibt es sogar 15 Prozent. Kiehl’s, der Gesichtspflege-Experte aus New York, hat sich die Tage vom 8. bis 10. Juli 2021 ganz dick im Kalender angestrichen. Im Rahmen seiner „Family & Friends“-Aktion heißt der Store seine Kunden mit 20 Prozent Rabatt auf das gesamte Sortiment willkommen. Ab einem Einkaufswert von 99 Euro gibt es außerdem einen Maskenpinsel sowie drei Masken-Proben gratis dazu. Bei M-A-C Cosmetics gilt bis 3. Juli 2021 diese Rabatt-Mathematik: Wer drei Artikel kauft, zahlt nur zwei – und wer fünf kauft, zahlt nur drei davon. Wer für den Sommer ein paar Pfunde verlieren möchte, für den hat Fitness First das perfekte Angebot: 40 Tage lang kann das gesamte Angebot des Platinum Swim Clubs in Q 6 Q 7 völlig kostenlos getestet werden. Einfach online unter www.fitness-first.de anmelden.

Die heimische Couch und das nicht mehr ganz so neue Home Office kennen wir alle ja nun in- und auswendig, auf diesen Anblick wollen die meisten von uns in den nächsten Wochen verzichten: Uns hat die Reiselust gepackt! Das versüßt das Schauinsland Reisebüro in Q 6 Q 7 bis 31. Juli mit ganz tollen Give-aways, bei Buchungen zwischen 500 und 1.000 Euro gibt’s sogar eines der begehrten Schauinslandreisen-Handtücher, über 1.000 Euro eine hochwertige Strandtasche on top!

Le Creuset, bekannt für zahlreiche Bestseller in europäischen Küchenschränken, gewährt im Summer Sale bis 31. Juli 2021 auf ausgewählte Artikel bis zu 30 Prozent Nachlass. Und YouTube-Star Sally lockt noch bis 3. Juli 2021 mit 10 Prozent Nachlass auf das gesamte Sortiment in ihrem Flagship-Store – ausgenommen Küchenmaschinen und Gutscheine.

Der FC Bayern München führt die Bundesliga-Tabelle an – und der Fan-Shop in Q 6 Q 7 steht in der „Rabatt-Tabelle“ auf Platz 1: Mit Preisvorteilen von bis zu 50 Prozent liegt der Fan-Shop ganz vorne, teilt sich diese Spitzenposition allerdings mit MANGO, mit Porsche Design, wo der Seasonal Sale ebenfalls Preisvorteile bis zu 50 Prozent mit sich bringt, und Nanu-Nana, dem Lieblingsstore für Freunde wundervoller Geschenkideen. Dort gibt es ebenfalls bis zu 50 Prozent Nachlass – bis 10. Juli 2021 auf maritime Artikel.

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Der Sommer ist endlich da – aber mehr noch: Wir haben wieder vollumfänglich geöffnet. Die Erleichterung darüber ist uns allen ins Gesicht geschrieben und die Stores freuen sich sehr, die Kundschaft wieder ohne größere Einschränkungen in Q 6 Q 7 zurück zu begrüßen – lediglich die Maskenpflicht gilt in den kommenden Wochen noch. Wir sind einfach ,happy‘, unseren Kunden endlich wieder persönlich zu begegnen! Ich kann jedem nur empfehlen, so bald wie möglich vorbeizuschauen, denn diese Fülle an Rabatt-Aktionen werden wir in dieser Dimension vermutlich lange nicht mehr haben.“

Für sämtliche Rabattangaben gilt in der Regel: Bereits reduzierte Ware ist ausgenommen, Nachlässe sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar und gelten nur, solange Vorrat reicht, Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Die Kernöffnungszeiten wurden zunächst für Juli und August auf 10 bis 19 Uhr verlängert. In einzelnen Stores gelten weiterhin abweichende Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter www.q6q7.de

CRM – Center & Retail Management GmbH
04.07.2021

Mein Fair-Mieter e.V.

Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“ definiert Miet-Limit und fordert altersgerechtes Sanieren

Faire Miete in der Stadt Speyer: Maximal 7,00 Euro – Mangelware Seniorenwohnungen: 1.400 fehlen

Keine Chance für den Rollator: Seniorenwohnungen sind Mangelware. Nur rund 600 barrierearme Wohnungen gibt es in der Stadt Speyer. Mieter müssen heute aber auch noch auf etwas anderes achten, wenn sie morgen gut wohnen wollen: Auf eine faire Miete, die sie auch im Alter noch bezahlen können. Die wiederum ist ein Muss für Vermieter, die das Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“ bekommen wollen. 
Foto: Ferdinand Paul

Im Alter droht Mietern eine doppelte Hürde: Oft reicht die Rente nicht, um die Miete zu bezahlen. Zusätzlich sind die wenigsten Wohnungen in der Stadt Speyer seniorengerecht. Häufig wird dann schon ein Rollator zum Problem. Darauf hat das Pestel-Institut (Hannover) hingewiesen. Dessen Leiter spricht von einem „Doppelschock für Mieter“, die älter werden: „Genug Geld fürs Wohnen und eine altersgerechte Wohnung – das sind die beiden Punkte, an die jeder Mieter schon frühzeitig denken sollte“, sagt Matthias Günther.

Um Mieter möglichst effektiv vor einem „Miet-Reinfall“ zu schützen, hat sich der Leiter des Pestel-Instituts für die Schaffung des ersten bundesweiten Mieter-Gütesiegels stark gemacht: „Mein Fair-Mieter“ ist ein Label, das nur Vermieter bekommen, die strikte Kriterien einhalten. Allen voran eine – auch im Alter für viele Menschen noch – bezahlbare Miete: „Für die Stadt Speyer bedeutet dies konkret, dass die durchschnittliche Nettokaltmiete fairer Vermieter 7,00 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen darf.“ Wer als Vermieter darüber liege, habe keine Chance, das „Fair-Mieter“-Siegel zu bekommen.

„Überwiegend sind es öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die das Label nutzen, um ihren Mietern zu zeigen, dass nicht der Profit, sondern sozial kalkulierte Mieten und ein guter Standard bei der Wohnqualität im Fokus der praktizierten Wohnungswirtschaft stehen“, so Matthias Günther.

Ein Aspekt, der bei der Vermieter-Prüfung im Zuge der Label-Vergabe eine Rolle spiele, sei die Zahl der Wohnungen, die keine oder möglichst wenige Barrieren haben. Davon gebe es in der Stadt Speyer maximal 600, schätzt das Pestel-Institut. „Doch nur in rund der Hälfte der Seniorenwohnungen leben tatsächlich auch ältere Menschen. Altersgerechte Wohnungen ohne Schwellen und mit breiten Türen sind auch für Familien attraktiv: Wo Platz für einen Rollator oder Rollstuhl ist, kommt man auch mit einem Kinderwagen klar. Barrierearme Wohnungen bieten einen Wohnbonus – ein Luxusmerkmal fürs Wohnen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther.

Bei den Seniorenwohnungen treffe allerdings ein geringes Angebot auf einen hohen Bedarf: „Aktuell ist für die Stadt Speyer von rund 1.700 Haushalten auszugehen, in denen Senioren leben, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ältere Menschen also, für die eine mindestens barrierearme Wohnung die Voraussetzung für ein möglichst langes eigenständiges Wohnen ist. Da nur rund 300 von ihnen heute schon in einer Seniorenwohnung leben, lässt sich der Bedarf sehr konkret benennen: Aktuell fehlen in der Stadt Speyer rund 1.400 Seniorenwohnungen“, rechnet Matthias Günther vor.

Jede Generation hat ihren Wohnungsbedarf.
(Altersstruktur in der Stadt Speyer in den Jahren 2020 und 2035.)
 Grafik: Pestel-Institut

Dabei werde der Mangel an Wohnungen für Ältere – die „graue Wohnungsnot“ – in den kommenden Jahren steigen: Wer in den 60er-Jahren – im Babyboom-Jahrzehnt – geboren wurde, kommt demnächst ins Rentenalter. Der Jahrgang 1965 wird 2035 das 70. Lebensjahr erreichen. Dann wird es in der Stadt Speyer nach Berechnungen des Pestel-Instituts bereits 2.200 Haushalte geben, in denen Ältere mit eingeschränkter Mobilität leben – ein Plus von 29 Prozent. Auch deshalb dränge er, so Günther, als Vorstand des Gütesiegels „Mein Fair-Mieter“ darauf, im Zuge von Sanierungen möglichst immer auch einen Teil der Wohnungen seniorengerecht umzubauen.

Mehr zum Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“: www.meinfairmieter.de

Pestel Institut
04.07.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung starten den Sommer der Berufsausbildung

Die duale Ausbildung ist ein attraktives Erfolgsmodell mit Zukunft. Es ist aufgrund der Corona-Pandemie gerade nicht leicht, Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenzubringen. Im „Sommer der Berufsausbildung“ (#AusbildungSTARTEN) wollen die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ von Juni bis Oktober 2021 deshalb bei jungen Menschen und Betrieben für dieses Erfolgsmodell werben. Mit Themenaktionstagen und einer breiten Auswahl an Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene sollen die vielfältigen Unterstützungsangebote bekannter gemacht werden. Das gemeinsame Ziel ist, dass möglichst viele junge Menschen im Jahr 2021 ihre Berufsausbildung im Betrieb beginnen können.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Allianz-Partner starten heute in den „Sommer der Berufsausbildung“. Mit dieser Initiative wollen wir als Allianz gemeinsam junge Menschen, deren Eltern und Betriebe dafür gewinnen, Ausbildungsverträge für das Jahr 2021/22 abzuschließen. Denn die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden. Die duale Ausbildung bietet Zukunft und Sicherheit für junge Menschen und sie ermöglicht es den Betrieben, die so dringend benötigten – zukünftigen – Fachkräfte zu finden.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Im ‚Sommer der Berufsausbildung‘ stehen Bund, Länder und Sozialpartner zusammen, um junge Menschen auf die passende Ausbildungsstelle zu bringen. Die Corona-Pandemie hat es ihnen auch in diesem Jahr sehr viel schwieriger gemacht, einen konkreten Eindruck von Berufen und Betrieben zu gewinnen. Das holen wir jetzt nach: Wir zeigen leistungsfähige Ausbildungszentren und nutzen innovative Formate der Berufsorientierung. Damit werden wir junge Talente überzeugen, den Start ins Ausbildungsjahr 2021 zu wagen. Ich bin von der Leistungsfähigkeit des dualen Systems überzeugt. Es ist für viele Jugendliche eine konkrete und zukunftsweisende Alternative zur Hochschule.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit unserem Schutzschirm für Ausbildungsplätze kämpfen wir um jeden Ausbildungsplatz. Ein guter Start ins Berufsleben ist für Jugendliche zentral. Die sind unsere Fachkräfte von morgen. Deshalb unterstützen wir Unternehmen, die trotz Krise weiter ausbilden. Deshalb werben wir in zahlreichen Aktionstagen um Auszubildende und Ausbilder.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Die duale Ausbildung ist ein Markenzeichen unseres Landes, und schafft gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Perspektiven. Das soll in diesem Sommer #AusbildungSTARTEN zeigen. Wichtig ist, dass alle Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen und geografischen Herkunft die nötige Unterstützung beim Start in eine Ausbildung und ins Berufsleben erhalten. Das hilft jungen Menschen, ein Leben auf eigenen Beinen zu führen und sorgt gleichzeitig für den Fachkräftenachwuchs, den unsere Betriebe und Unternehmen dringend brauchen. Die Aktionstage zur „Vielfalt der dualen Ausbildung“ leisten deshalb auch einen wichtigen Beitrag für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele: „Ich möchte den Jugendlichen gerne Mut machen. Wir haben zurzeit fast überall mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Die Chancen sind gut, auch in dieser schwierigen Zeit der Pandemie einen Start ins Berufsleben zu finden. Sie können sich bei unseren Kolleginnen und Kollegen in der Berufsberatung melden, wir sind gut erreichbar – telefonisch oder per Videochat und helfen ganz individuell. Ich möchte auch an Arbeitgeber appellieren, trotz aller Herausforderungen bei der Ausbildung aktiv zu bleiben. Wer jetzt nicht für seinen eigenen Fachkräftenachwuchs sorgt, wird nur unter erschwerten Bedingungen nach dem Ende der Pandemie Fachkräfte finden. Wir werden zusätzlich zu unseren vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten im Rahmen der Aktion „Sommer der Berufsausbildung“ verschiedene Themenaktionstage veranstalten. Hier wollen wir junge Menschen und Betriebe noch einmal gezielt mite
inander vernetzen und einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass Bewerber und Arbeitgeber auch unter den besonderen Bedingungen dieses Jahres zusammenfinden.“

Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst: „Mit der Initiative #AusbildungStarten setzen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam ein starkes Signal für die berufliche Ausbildung. Ich möchte die unentschlossenen Schulabgängerinnen und Schulabgänger motivieren, die noch zahlreich vorhandenen Möglichkeiten und Chancen für eine Ausbildung in attraktiven und anspruchsvollen Berufen zu nutzen und als lohnenswerte Perspektive für den Berufseinstieg in den Blick zu nehmen. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen alle Wege für eine erfolgreiche Berufskarriere offen! Nicht nur durch die Angebote der beruflichen Höherqualifizierung, sondern auch direkt in die Hochschulen.“

Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass sich der Fachkräftemangel in Deutschland noch verschärft. Ich begrüße es sehr, dass Bund und Länder, die Wirtschaft und die Sozialpartner mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ gemeinsam intensive Anstrengungen unternehmen, um Jugendliche für eine duale Ausbildung zu begeistern. Gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Grundlage für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und sichern langfristig unsere Wettbewerbsfähigkeit.“

Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Kristina Vogt: „Wir wollen noch unentschlossene Schulabgänger:innen motivieren, sich für eine duale Ausbildung in attraktiven und anspruchsvollen Berufen zu entscheiden. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen später auch alle Wege für eine erfolgreiche Berufskarriere offen: Durch Angebote der beruflichen Höherqualifizierung, oder auch durch ein Hochschulstudium. Wir unterstützen und ergänzen den Sommer der Ausbildung im Rahmen der Aktivitäten und Vereinbarungen zusammen mit den Ausbildungspartnern auf Länderebene. Wichtig ist uns dabei sowohl die Auszubildenden als auch die Betriebe dabei gut zu unterstützen. Mit der Initiative „#AusbildungStarten“ setzen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam ein starkes Signal für die berufliche Ausbildung.“

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Die duale Ausbildung bietet jungen Menschen gerade in diesen ungewissen Zeiten einen guten Start in zukunftssichere und anspruchsvolle Berufe mit hervorragenden Fortbildungs- und Karrieremöglichkeiten und das auf allen Zukunftsfeldern: Für die Energie- und Mobilitätswende, den Wohnungsbau, Smart Home, den Gesundheitsbereich und für Vieles andere sind dual aus- und weitergebildete Fachkräfte unverzichtbar, um diese zu gestalten und umzusetzen. Ein Pluspunkt der dualen Ausbildung ist die persönliche Betreuung während der Ausbildung, die gerade nach den Kontakteinschränkungen der Pandemie für Jugendliche eine attraktive Perspektive und Unterstützung darstellt. Gemeinsam wollen wir mit dem ‚Sommer der Berufsbildung‘ jungen Menschen Lust auf Ausbildung machen, ihnen Sicherheit geben und Zukunftsängste nehmen und ihnen helfen, eine für sie passende Ausbildung zu finden.“

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Die Corona-Krise hat auch den Ausbildungsmarkt getroffen. Erstmals seit der Deutschen Einheit ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge unter die 500.000er-Marke gesunken, während gleichzeitig weniger junge Menschen einen Ausbildungsplatz suchen. Trotz der schwierigen Lage appellieren wir an die Jugendlichen und an die Betriebe, sich weiter für eine Ausbildung einzusetzen. Noch ist Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt. Es lohnt sich, um jeden einzelnen Ausbildungsplatz zu kämpfen. Denn die Jugendlichen, die wir heute nicht ausbilden, fehlen in drei Jahren als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
13.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz können sich freuen

5.000-Euro-Hauptgewinn und ein Mini One gehen an Sparkassenkunden

Glück gehabt: Ein 5.000-Euro-Hauptgewinn und ein Mini One gehen an Kunden der Sparkasse Vorderpfalz.
Foto: Fotolia.com

Bei der Juniauslosung der PS-Sparlotterie der rheinland-pfälzischen Sparkassen können sich zwei Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Hauptgewinne freuen. Einen 5.000 Euro Treffer verbuchte ein PS-Sparer aus Schifferstadt. Ein Mini One geht an einen Sparkassenkunden aus Maxdorf. Monatlich nehmen über 126.000 PS-Lose von Kunden der Sparkasse Vorderpfalz am PS-Los-Sparen teil. Im Juni schüttete die Sparkasse insgesamt über 62.000 Euro an ihre PS-Los-Sparer aus.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia.com
13.06.2021

Kulturförderpreis: Sparkassenstiftung sucht Bewerber

Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen können sich bis zum 31. August 2021 unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bewerben

Kulturschaffende aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufgepasst: Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ vergibt auch in diesem Jahr wieder den Kulturförderpreis. Sie will damit in Zeiten der Corona-Pandemie ein wichtiges Signal für die Kulturförderung senden. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2021 entgegen.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
13.06.2021

DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE

TOBI ist so simpel und genial – „das muss es doch schon geben!?“

  • Berührungsfrei und problemfrei drückt TOBI den Schalter für Sie
  • Erfinder sind die Hoteldirektoren Florian Schindler und Anastasios Spiriadis
  • Jetzt suchen die beiden einen Partner, der TOBI zur Marktreife führen kann
TOBI, die „Touchless Button-pressing Invention“, wird berührungsfrei durch eine einfache Handbewegung aktiviert, TOBI drückt den eigentlichen Schalter für Sie.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Tastendrücken in Corona-Zeiten – mit dem Ellbogen, mit dem Autoschlüssel oder mit dem vom Sweatshirt-Ärmel verdeckten Finger: Dem setzen die Erfinder Florian Schindler und Anastasios Spiriadis jetzt ein Ende. Die Hoteldirektoren des Radisson Blu Hotel, Mannheim und Hilton Garden Inn Mannheim haben ein kleines Gerät erfunden, das Schalter ohne Berührung drückt. Die eigene Hand muss nur in der Nähe des Schalters sein, so tun als wollte man diesen betätigen. Ein Näherungssensor versteht die Handbewegung und löst den Schalter aus. Wie sie darauf gekommen sind, liegt auf der Hand: Die beiden beobachteten die Hotelgäste, die sich in der Pandemie trotz extensiver Reinigung beim Tastendrücken unwohl fühlten. Dass Schindler und Spiriadis in nur wenigen Monaten eine Lösung anbieten konnten, hat viel mit ihrem Arbeitgeber zu tun: Die beiden Hotels gehören zur DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe, die – als Bauunternehmen gegründet – heute ein breites Portfolio im Technik-, Bauprojekt- und Servicebereich anbietet. Achim Ihrig, Mitglied der Geschäftsleitung, hat die beiden Erfinder früh ermutigt, ihre Idee patentieren zu lassen: Das Patent wurde am 27. April 2021 beantragt.

TOBI haben sie die Box getauft, „Touchless Button-pressing Invention“ erläutert Anastasios Spiriadis die Abkürzung mit einem Augenzwinkern: „Wir mussten unserem Kind ja einen Namen geben.“ Das Kind ist eine Idee, eine Erfindung, geboren inmitten der Corona-Pandemie. „Auch wenn wir COVID-19 hoffentlich bald hinter uns haben, wird der Kampf gegen Viren eine große Herausforderung bleiben – und TOBI ein wichtiger Hygiene-Helfer.“ Als Prototyp gibt es TOBI bereits, aber noch nicht als marktfähiges Produkt. Denn dafür suchen Spiriadis und sein Miterfinder Florian Schindler jetzt einen Partner, einen Experten, der TOBI zur Marktreife führen kann. Einen Fahrstuhl mit dem Ellbogen rufen, das Parkticket mit dem Autoschlüssel ziehen, den Leergut-Bon mit über die Finger gezogenem Ärmel ausgeben lassen? Diesem wenig hygienischen Treiben soll die kleine TOBI-Box, die direkt über der viel genutzten Taste angebracht ist, ein Ende setzen. Und so funktioniert TOBI: Nähert man sich mit der Hand, löst TOBIs Sensor einen kleinen Hebel aus, der die Taste für einen drückt. Berührungsfrei, problemfrei wird der Fahrstuhl gerufen, das Parkticket gezogen oder der Getränkebon ausgelöst.

Hochfrequentierte „Touch-Points“ wie Aufzugsknöpfe sind Hotspots für Viren, in Pandemiezeiten müssen diese alle ein bis zwei Stunden desinfiziert werden. Das verursacht enorme Zusatzkosten: Ein Hotel mittlerer Größe muss für die Reinigung beispielsweise im Schnitt 12 Euro ausgeben – und das pro Taste! Da kommt einiges zusammen.

Der Markt bietet zahlreiche Methoden, wie man hochfrequentierte Schalttasten ohne Berührung drücken kann, von einfallsreichen Gadgets über Fußschalter bis hin zu Smartphone-Apps, um den Fahrstuhl ins richtige Stockwerk zu schicken. Eines sind all diese Ideen jedoch nicht: simpel.

Hoteldirektor und Erfinder Florian Schindler mit dem TOBI-Prototyp.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

TOBI – so einfach wie genial

TOBI ist simpel und so einfach wie genial: Einfach konstruiert, einfach angebracht, einfach einzusetzen: Ein kleines Gerät, dessen Bewegungssensor die Mechanik aktiviert und einen Knopf drückt. Nicht mehr als eine Druckfeder, ein Bolzen, ein Akku, ein Motor und ein Bewegungssensor verbergen sich in dem vier Zentimeter großen Würfel. Die Magie steckt in der Steuerungsplatine, die TOBI für unzählige Nutzungen einsatzfähig macht und damit mehr Sicherheit bietet für Mitarbeiter, Gäste und Kunden in Hotels, Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken, an Flughäfen, Bahnhöfen und auf Passagierschiffen, in Bürogebäuden, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden.

Gerade in Zeiten einer Pandemie ist es eine Herausforderung, das Bedienen von Tastern und Schaltern in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen hygienisch zu gestalten und mit einem besonders hohen Reinigungs- und Desinfektionsaufwand verbunden. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell man sich in öffentlichen Gebäuden plötzlich unsicher fühlt. Das eigene Zuhause wurde zwangsweise zum Daueraufenthaltsraum.

Wenn jetzt das Leben sukzessive wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt, stehen Unternehmen vor der Frage, wie sie das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen. In Sachen Gebäudetechnik geht es eindeutig um das Vertrauen in die Infrastruktur. Mitarbeiter und Kunden sollen sich wieder sicher und wohl fühlen. Ein Teil dieser Lösung ist, die Interaktion mit der Infrastruktur kontaktlos zu gestalten. In Bestandsgebäuden ist dies jedoch nur mit großem Aufwand umsetzbar. Um die berührungslose Steuerung von Tastern oder Schaltern zu ermöglichen, müssten die herkömmlichen mechanischen Pendants durch elektronische mit Fernsteuerfunktion oder Sensoren für eine berührungslose Ansteuerung ersetzt werden. Dies erfordert oft den Ausbau bereits installierter mechanischer Taster und Schalter und die Installation neuer elektronischer Alternativen – ein umständliches, langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen. Darüber hinaus müssten die Ersatzschalter so angepasst werden, dass sie die mechanischen in Größe und Form exakt ersetzen können; und trotzdem bleibt es häufig eine Herausforderung, Ersatzschalter zu finden, die kompatibel sind und die gleiche Funktionalität und Bauform aufweisen, unabhängig davon, dass Zulassungen möglicherweise erneut beantragt werden müssen.

Die Erfinder von TOBI haben sich zur Aufgabe gemacht, eine berührungslose Schaltvorrichtung zu entwickeln, die mit nahezu jedem bestehenden Schalter oder Taster kompatibel ist und keine technischen Umbauten an den bestehenden Schaltern notwendig macht. In der Prototyp-Version bringt ein Akku TOBI zum Laufen und wird mit doppelseitigem Klebeband, das etwa in der Autoindustrie verwendet wird, befestigt. So ist eine feste Haftung garantiert, aber auch das Ablösen – wenn notwendig – problemlos machbar.

Die Patent-Anmeldung

Die zum Patent angemeldete Lösung ist ein kleines Gerät zur mechanischen beziehungsweise elektromagnetischen Kraftübertragung auf einen Taster oder Schalter. Dieses beinhaltet in einem Gehäuse ein elektrisches Stellelement, einen Akku oder einen Anschluss an eine externe Stromversorgung sowie einen berührungslosen Sensor, der beim Auslösen den Taster oder Schalter drückt. Dabei kann das elektrische Stellelement ein Elektromotor, ein Elektromagnet oder der Erzeuger für ein elektromagnetisches Feld sein.

Beim ersten Prototyp von TOBI wird der mechanische Schalter von einem kleinen Stift gedrückt, der auslöst, sobald man mit der Hand in die Nähe von TOBI kommt. Dabei wird explizit die direkte menschliche Interaktion, beziehungsweise die Berührung eines Tasters oder Schalters fast eins zu eins ersetzt. Nicht vorgesehen ist – Stichwort: Einfachheit – das Auslösen des mechanischen Schalters über ein Computernetzwerk, etwa mittels Smartphone-App.

Hoteldirektor und Erfinder Anastasios Spiriadis hält den TOBI-Prototyp in Händen.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Wie TOBI funktioniert sehen Sie im Video unter www.dus.de/tobi

Mit TOBI wird es erstmals möglich, Taster und Schalter in Gebäuden mit Publikumsverkehr kostengünstig und zuverlässig berührungslos bedienbar zu gestalten, ohne das größere technische Umbauten notwendig sind. Kleine Geräte, die einem beim Knöpfedrücken helfen, gibt es zwar schon – doch keines ist wie TOBI. Während die existierenden Hilfsmittel für zu Hause gedacht sind und primär über eine App gesteuert werden – etwa um aus der Ferne das Schließen der Jalousien auszulösen – ist TOBI die Business-Lösung für Taster und Schalter, die täglich von hunderten und tausenden Menschen bedient werden. Die Patentanmeldung wurde am 27. April 2021 beim Patentamt eingereicht, eine Zulassung erwarten die Erfinder bis zum Jahresende 2021.

Im Hotelgeschäft sind Florian Schindler und Anastasios Spiriadis Vollprofis. Ihre beiden Häuser Radisson Blu Hotel, Mannheim und Hilton Garden Inn Mannheim wurden gerade von Tripadvisor, der weltgrößten Reiseplattform, jeweils mit einem 2021 Traveller’s Choice Award ausgezeichnet, weil sie zu den 10 Prozent der beliebtesten Hotels weltweit gehören. Das Ingenieurswissen der beiden hielt sich bislang jedoch in Grenzen. Auf dieses Wissen konnten sie allerdings mit Unterstützung von Geschäftsleitungsmitglied Achim Ihrig problemlos innerhalb der DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe zurückgreifen. Ein Tochterunternehmen – die Pipetronics GmbH & Co. KG – baut nämlich sogar Roboter. Diese werden zwar für die Sanierung von Rohren eingesetzt, trotzdem waren Schindler und Spiriadis dort an der richtigen Stelle. Geschäftsführer Markus Lämmerhirt und sein Sohn Anton haben sich TOBI angenommen und mit Kollegen die Vision von Schindler und Spiriadis verwirklicht, wenngleich sie zunächst sehr verwundert waren, denn „die Idee ist so simpel – das muss es doch schon geben!?“

Markus Lämmerhirt erläutert: „Florian Schindler und Anastasios Spiriadis hatten genaue Vorstellungen. Das hat natürlich sehr geholfen, dass wir ihre Ideen auch in eineinhalb Monaten umsetzen konnte.“ Anton Lämmerhirt ergänzt: „Die mechanischen Konstruktionen werden bei uns im Haus vorgenommen, unter anderem mit Hilfe zweier CNC-Maschinen am Hauptsitz Stutensee. Auch Programmierungen werden entweder bei uns durchgeführt oder an einen Partner vergeben.“ Pipetronics, mit rund 90 Mitarbeitern an fünf Standorten in Deutschland und der Schweiz, ist einer der führenden Hersteller für Kanalsanierungs-Roboter. „Diese arbeiten jedoch mit Lagesensoren und einer Kamera für den Bediener, die Arbeit mit Näherungssensoren war für uns dann doch neu.“

Der Prototyp von TOBI, der „Touchless Button-pressing Invention“.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Partner gewinnt mehr als eine Lizenz

Jetzt soll TOBI „erwachsen“ werden. Um ihre Erfindung zur Marktreife zu bringen, setzen Florian Schindler und Anastasios Spiriadis auf einen starken Partner mit Forschungs-, Fertigungs- und Marketing-Kapazitäten. „Darüber hinaus muss sicherlich die Nutzung weiter erforscht werden, insbesondere, auf welche Anwendungsmöglichkeiten man sich zuerst konzentrieren will. Die Möglichkeiten sind unendlich“, so Schindler, „auch weil es weltweit Schalter gibt, die durch TOBI touchless werden könnten.“

Eine Frage, die künftige Partner sicherlich ebenfalls früh beantworten wollen, ist die Stromversorgung. In der Patentanmeldung ist das Laden des Akkus durch eine Ladebuchse am Gehäuse vorgesehen, möglich ist aber auch der zusätzliche Einsatz von Solarzellen, um die Akkuzeiten zu verlängern, oder gar eine vollständig externe Stromversorgung.

Ebenso eröffnet sich die Möglichkeit, TOBI in ein Computer-Netzwerk, vorzugsweise mittels WLAN, einzubinden – nicht zur Steuerung des Bedienelements, sondern zur Übermittlung etwa von Informationen zur Wartung, vom Ladezustand des Akkus bis zur Anzahl von Betätigungen.

„Zudem haben sich gerade aus der COVID-19-Pandemie für die Industrie viele Fragestellungen ergeben, für die wir zumindest eine Antwort haben“, ergänzt Spiriadis. Er denkt dabei sowohl an die Gebäudetechnik- als auch an die Transportbranche. „Im öffentlichen Nahverkehr gibt es ebenfalls unzählige Touch-Points“, so Schindler: „Ich bin mir fast sicher, dass Kommunen als ÖPNV-Betreiber bald an die Hersteller herantreten werden und Lösungen verlangen.“

Die etwas fernere Zukunft von TOBI könnte ein Baukasten-Stecksystem sein. „Die Idee ist, mehrere TOBIs in Reihe zu schalten, mit Akkus in den Zwischenräumen, um mechanische Schalter, die in einer Reihe angeordnet sind, bedienen zu können, wie etwa die Stockwerk-Anwahl im Fahrstuhl. Solche Bedienknöpfe haben meist den gleichen Abstand. Da kommt es auf die genaue Einstellung der Sensoren an“, erläutert Schindler.

Zusammenfassend verspricht Anastasios Spiriadis: „Wer mit uns eine Partnerschaft eingeht, der erhält viel mehr als eine Lizenz. In der Unternehmensgruppe bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, TOBI im Rahmen von Pilotprojekten auszuprobieren – vom Einsatz in Hotels über Einkaufszentren bis hin zu Seniorenheimen. Jetzt hoffen die beiden zunächst, einen starken Partner in der Industrie zu finden – etwa einen auf Gebäudetechnik oder Medizintechnik spezialisierten Mittelständler oder auch einen größeren Hersteller von elektronischen Systemen – um TOBI und seine Nachfolger auf Herz und Nieren unter Realbedingungen testen zu können.

Mehr Informationen zu TOBI im Internet unter www.dus.de/tobi.

Text: DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH
13.06.2021

BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland

Beschäftigte meist wegen Psyche krankgeschrieben

Speyer – Die Beschäftigten in Speyer waren im Jahr 2020 öfter krankgeschrieben als im Bundesdurchschnitt. Das geht aus repräsentativen Daten der Krankenkasse BARMER hervor. Für ihre Analysen hat die BARMER die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der bei ihr versicherten Erwerbspersonen aus Rheinland-Pfalz anonymisiert ausgewertet. Der Krankenstand in der Stadt lag bei 5,0 Prozent (Land: 5,0 Prozent, Bund: 4,9 Prozent). „Das bedeutet, dass an einem durchschnittlichen Kalendertag von 1.000 Beschäftigten 50 arbeitsunfähig gemeldet waren“, erläutert Thorsten Tapenko, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Speyer.

Auf jeden Beschäftigten mit Wohnsitz in Speyer entfielen rechnerisch 18,1 gemeldete Arbeitsunfähigkeitstage (Land: 18,3 Tage, Bund: 18,0 Tage). Jeder Beschäftigte in der Stadt meldete sich im Durchschnitt 1,1 (Land und Bund: 1,1) Mal arbeitsunfähig. Tapenko sagt: „Hauptursache für die Krankschreibungen in Speyer waren psychische Erkrankungen wie Depressionen.“ Psychische Erkrankungen verursachten bei jedem Beschäftigten aus Speyer 4,5 Tage von Arbeitsunfähigkeit.

Es folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems wie etwa Rückenschmerzen (3,4 Tage), Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel akute Infektionen der Atemwege, Bronchitis oder Erkältungsschnupfen (2,7 Tage) und Verletzungen wie Bänderrisse oder Verstauchungen (1,9 Tage). Probleme mit dem Muskel-Skelett-System, psychische Leiden, Atemwegserkrankungen und Verletzungen waren die vier häufigsten Ursachen für Krankmeldungen in Speyer.

„Der Corona-Alltag hat viele Beschäftigte körperlich und seelisch an ihre Grenzen gebracht. Arbeitgeber sollten auch in Zeiten von Corona auf betriebliches Gesundheitsmanagement setzen und damit besonders Krankheiten bei ihren Mitarbeitern vorbeugen, die durch die Pandemielage begünstigt werden“, sagt Tapenko. In der Corona-Pandemie sei das Training im Verein oder Fitnessstudio kaum möglich gewesen. Bewegungsmangel fördere Rückenschmerzen und könne zu den Fehlzeiten wegen Problemen am Muskel-Skelett-System beigetragen haben.

In Zeiten von Kontaktsperren seien Fahrrad fahren, Lauftraining, Spaziergänge und aktive Pausen mit Übungen für die Rückenfitness gute Möglichkeiten, um sitzende Tätigkeiten auszugleichen. „Corona hat zudem viele Beschäftigte durch Kurzarbeit und Homeoffice isoliert und psychisch belastet. Besonders in Branchen mit körperlicher Belastung dürften Kurzarbeit und Lockdown wiederum zu weniger Verletzungen geführt haben“, sagt Tapenko.

BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
13.06.2021

Zurich Gruppe Deutschland

Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes

Die Zurich Gruppe Deutschland lobt gemeinsam mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann den ersten „Planet Hero Award“ zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes aus. Der Award wird ab 2021 jährlich für besonders herausragende Initiativen verliehen, die dazu beitragen, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, die CO2-Emission zu senken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen.

Zurich setzt mit dem „Planet Hero Award“ ein weiteres Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz und will überzeugende Nachhaltigkeitsinitiativen würdigen und fördern.

Köln – Die Zurich Gruppe Deutschland lobt gemeinsam mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann den ersten „Planet Hero Award“ zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes aus. Der Award wird ab 2021 jährlich für besonders herausragende Initiativen verliehen, die dazu beitragen, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, die CO2-Emission zu senken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen.

Bürger, Schulen, Universitäten, Vereine und Non-profit-Institutionen sind eingeladen am Wettbewerb teilzunehmen. Die Teilnehmenden sind aufgerufen, die besten und wirkungsvollsten Projekte und Initiativen zum Umwelt- und Klimaschutz, die sie maßgeblich unterstützen, vorzustellen. Laufende Projekte sollten bereits erste belegbare Erfolge vorweisen können.

Gemeinsam mit Boris Herrmann, der mit dem Versicherer erst kürzlich eine Nachhaltigkeits-Partnerschaft vereinbart hat, und den anerkannten Expertinnen und Experten aus dem Bereich Klimaschutz Dr. Peter Landschützer (Ozeanograph Max Planck Institut für Meteorologie), Dr. Katharina Reuter (Geschäftsführerin BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft) und Rebecca Freitag (Klimaaktivistin, ehm. UN Jugend-Delegierte), wird Zurich drei Gewinner küren.

Den Gewinnern winken beim Planet Hero Award jährlich attraktive Fördergelder, die – auch hier zählt Nachhaltigkeit – pro ausgezeichnete Initiative über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt werden, um laufende Projekte auszubauen oder weiterzuentwickeln. Die drei Gewinner-Projekte erhalten je nach Umfang der Initiative einen Förderbetrag in Höhe von 100.000 Euro, 60.000 Euro oder von 30.000 Euro.

Die besten Umwelt- und Klima-Initiativen werden Mitte November 2021 im Rahmen der Verleihung des Planet Hero Awards in Köln ausgezeichnet. Bis zum 30. September 2021 können sich Teilnehmende über einen Online-Fragebogen um den ersten Planet Hero Award bewerben.

Anmeldung zur Teilnahme und weitere Informationen unter: www.zurich.de/planethero

Sonderpreis für gemeinnütziges Klima-Engagement

Neben der Auszeichnung für die „Beste Umwelt- und Klima-Initiative“ wird es auch einen Zurich Sonderpreis geben, der Personen, gemeinnützige Vereine oder Institutionen, die besonders das gemeinnützige Klima-Engagement in den Fokus stellen, auszeichnet. Der Sonderpreis wird von der Jury ohne vorherige Bewerbung verliehen auf Basis von Vorschlägen der Zurich Mitarbeitenden, Zurich Vermittlern und mit Zurich kooperierenden Maklern und ist mit einem Fördergeld von 15.000 Euro ausgeschrieben.

Nachhaltigkeit: fester Bestandteil der Unternehmensstrategie

Der Versicherer Zurich hat das Ziel erklärt, zu einem der nachhaltigsten Unternehmen der Welt zu werden. Entsprechend wurden unterschiedliche Nachhaltigkeitsinitiativen fest in der Unternehmensstrategie verankert. Bereits im Jahr 2019 hat sich Zurich als erste Versicherungsgesellschaft zur Einhaltung der UN- Verpflichtung zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau (UN Global Compact Business Ambition Pledge) verpflichtet. Das Unternehmen will bis spätestens 2050 treibhausgasneutral werden.

„Wir gehen beim Thema Nachhaltigkeit in die Offensive und ermutigen und unterstützen unsere Kunden, Partner und Mitarbeitenden darin, nachhaltiger zu werden und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu reduzieren. Wir tragen zur Bekämpfung des Klimawandels bei, indem wir uns in unseren Rollen als Unternehmen und Arbeitgeber, Versicherer und Risikomanager, Investor und Berater und als Teil der Gesellschaft, in der wir leben und arbeiten, konsequent auf Klimaneutralität und CO2-Reduktion ausrichten“, so Dr. Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. „Mit dem ‚Planet Hero Award‘ wollen wir ein weiteres Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz setzen und überzeugende Initiativen würdigen und fördern.“

„Beim Wettrennen gegen den Klimawandel braucht es das Engagement jedes Einzelnen. Mit dem ‚Planet Hero Award‘ wollen wir gemeinsam besonders klimafördernde Initiativen hervorheben, sie unterstützen und so kreative Köpfe ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Denn nur durch Taten können wir das Wettrennen gegen den Klimawandel am Ende auch gewinnen“, betont Boris Herrmann.

Zurich Gruppe Deutschland
13.06.2021

Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH

Luisenpark sucht Gastronom für „Neue Parkmitte“

Der Luisenpark Mannheim wird derzeit zeitgemäß und nachhaltig weiterentwickelt. Die Stadtpark Mannheim gGmbH als Betreiberin von Mannheims größter Parkanlage gestaltet dabei ein Areal von 3,6 Hektar im Parkzentrum für Besucher neu: Die „Neue Parkmitte“ mit Unterwasserwelt, großer begehbarer Freiflugvoliere sowie einem Habitat für Pinguine mit Berg- und Flusslandschaft. Besucher*innen können sich auf sehr offen gestaltete Erlebnisräume im Innen- und Außenbereich und ganz neue Arten der Tierbegegnung freuen. Aktuell sucht die Stadtpark Gesellschaft für diesen Bereich einen kreativen Gastronomen als Pächter.

Neues Parkrestaurant in natürlicher, schwebend leichter Architektur

Die Entwürfe sehen Gebäude vor, die wie leichte, verglaste Pavillons aussehen und mit organisch geformten, weit ausragenden Vordächern, die unter den Baumkronen liegen, Schutz vor Regen und Sonne bieten – ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der ganzjährigen Nutzbarkeit des Luisenparks. Die geschwungene, am Vorbild der Natur orientierte Architektur mit ihren fast schwebend anmutenden Dächern umspielt die bestehende Parklandschaft, ohne sie zu dominieren. Durch die angedachten großflächigen Verglasungen gehen Innen- und Außenräume fließend ineinander über und erzeugen ein Gefühl der Transparenz und Durchlässigkeit.
Gastronom gesucht

Für den Bereich Neue Parkmitte im Herzen des Luisenparks sucht die Stadtpark Gesellschaft aktuell einen Betreiber im Rahmen einer dauerhaften Verpachtung ab April 2023.
Geplant ist ein Quick-Casual-Restaurant mit 150 Plätzen und separatem Raum für Veranstaltungen mit 80 Plätzen. Großzügige Außensitzbereiche und ein angeschlossener Kiosk ergänzen das Angebot.
Auch eine Bewirtung von kulinarischen Sonder-Veranstaltungen im Aquarium im Untergeschoss des Zentralgebäudes der Neuen Parkmitte soll angeboten werden.
Das Konzept für Kulinarik und Gestaltung sollte multikulturell ausgerichtet werden, reflektierend auf das weltoffene Mannheim und seine Menschen mit vielfältigen kulturellen Hintergründen.

Interessierte Gastronomen sind aufgefordert, Ihre formlose Interessensbekundung bis zum 19.6.2021 bei der Stadtpark Gesellschaft an die Mailadresse vergabe@stadtpark-mannheim.de einzureichen.
Die Stadtpark Gesellschaft freut sich über zahlreiche Bewerber!

Infokästen

Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH
13.06.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung schüttet Fördermittel für Projekte in Ludwigshafen aus

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, betont: „Die Stiftung bleibt auch in der Corona-Pandemie weiterhin ein verlässlicher Förderer. Sie unterstützt zehn Projekte und Initiativen aus Ludwigshafen mit insgesamt 63.780 Euro.“
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Ludwigshafen – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. wird zehn Projekte und Initiativen aus Ludwigshafen mit insgesamt 63.780 Euro unterstützen. Gefördert wird: Ein Kinderbuch zum Thema „Nibelungen/Rheingold“ (Stadtmuseum Ludwigshafen), erfolgreiches Vokabellernen mit Phase6 (Stadtbibliothek Ludwigshafen), das Film-Theater-Projekt „I LOVE LU“ am Jungen Pfalzbau, das interdisziplinäre Ausstellungsprojekt „Urbanität in Bearbeitung“ des Kunstverein Ludwigshafen, die Kinder- und Jugendkunstschule unARTig unterwegs in Ludwigshafen auf öffentlichen Plätzen, Biennale für aktuelle Fotografie 2022 „What if“, ein filmisches graphic diary „Das Schicksal einer Zwangsarbeiterin“, „SeSista Kurs“ für die Vorschulkinder, das Projekt „Digitalisierung benachteiligter Jugendlicher für bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt“ sowie ein zirkuspädagogisches Partizipationsprojekt des Kinderzirkus Soluna im Stadtteil Hemshof. Die Stiftung wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, betont: „Unsere Gesellschaft lebt vom persönlichen Einsatz vieler Einzelner, insbesondere auch während der Corona-Pandemie. Die wertvolle Arbeit ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierter Menschen verdient, insbesondere auch in dieser schwierigen Zeit, unser aller Anerkennung, Lob und Unterstützung. Die Fördergelder der Sparkassenstiftung fließt in Projekte, die der Allgemeinheit zugute kommen und dem Gemeinwohl der Gesellschaft dienen“.

Förderanfragen können wieder an die Stiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Ludwigshafen haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung im Herbst entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Hintergrund zur Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh.

Seit ihrer Gründung 1985 unterstützt die Sparkassenstiftung Projekte in Ludwigshafen am Rhein. Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie Sport. Mit den Erträgen aus einem Stiftungskapital von 15 Mio. Euro fördert die Stiftung große Projekte genauso engagiert wie viele kleine Initiativen. Damit möchte sie fördern und anregen, helfen und anschieben, damit die eigenen Kräfte und das Engagement in möglichst vielen Projekten verwirklicht werden. Vorsitzende des Kuratoriums ist Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Dem Vorstand der Stiftung gehören Oliver Kolb, Walter Röper und Konrad Reichert an.

Sparkasse Vorderpfalz
25.05.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

EUROSOLAR-Konferenz mit den Stadtwerken Speyer

„Energietransformation ist riesige Chance“

Vom Sonnenberg in der Franz-Kirrmeier-Straße kann ab Herbst Regionalstrom – grüner Strom aus eigenen regenerativen Anlagen der SWS – bezogen werden.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Gemeinsam mit den Stadtwerken Speyer fand in diesem Jahr die 15. Stadtwerke-Konferenz von EUROSOLAR statt. Rund 80 Fachbesucher aus der ganzen Republik tauschten sich online zu den aktuellen Chancen und Herausforderungen für Stadtwerke und der Beziehung von Industriepolitik und Energiewende aus.

In ihrem Eingangsstatement unterstrich Margit Conrad, ehemalige Staatsministerin von Rheinland-Pfalz und Vorstand von EUROSOLAR Deutschland, die Schlüsselrolle der Stadtwerke für eine gelingende Energiewende.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler eröffnete mit einem Grußwort und führte aus: „Ich bin davon überzeugt, dass die Energiewende im Besonderen in den Kommunen, also hier vor Ort, vorangetrieben werden muss. Denn Flächennutzungspläne, die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden in kommunaler Trägerschaft und die Stadtwerke als kommunale Unternehmen, die der Hauptpartner der Energiewende in den Kommunen sind und sein werden, sind zentrale Eckpfeiler in der erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung der Energiewende. Diese herbeizuführen wird eine Kraftanstrengung, die nur gemeinsam und mit dem nötigen Gestaltungswillen zu bewältigen ist. Umso dankbarer bin ich, dass die Stadtwerke als Wegbereiter und zentraler Akteur der Klimaschutz- und Energieleitlinie unserer Stadt verlässlich an unserer Seite stehen und künftig noch stärker in die Verfahrungsweise eingebunden sind.“

Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, hob die Bedeutung des Austauschs der Kommunalversorger untereinander hervor und betonte: „Wir wollen alles daran setzen, unsere 100%-regenerativ-Ziele in Speyer – bei Strom bis 2030, bei Wärme bis 2040 – zu erreichen. Dafür braucht es starke Partner*innen und die Menschen vor Ort, denn Klimaschutz kann nur als Gemeinschaftsaufgabe gelingen.“ Als Grundlage seien bessere politische Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und schnellere Genehmigungsverfahren notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. „Ohne die vielen Hindernisse und Blockaden könnten wir viel weiter sein, wir haben die Motivation aber nicht verloren“, sagte Bühring. Besonders die politische Rückendeckung und aktive Unterstützung durch die große Mehrheit des Speyerer Stadtrates und die Verwaltungsspitze sei gegeben und damit ein klarer Auftrag.

Die Stadtwerke wollen tatkräftig neue Projekte angehen und insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung gemeinsam mit der Stadt agieren, so der SWS-Chef. „Wir müssen systematisch in Clustern arbeiten und je nach Bestandssituation einen optimierten Technologiemix aus Bausteinen wie Photovoltaik, Wärmepumpe, Kalter-Nahwärme, Wärmenetzen, Kraft-Wärme-Kopplung umsetzen. Energiekonzepte sind dabei der richtige Weg“, machte Bühring deutlich. Innovative Klima-Projekte zur Nutzung von Wasserstoff und Geothermie seien derzeit in Prüfung. Ab Herbst sollen umweltbewusste Kundinnen und Kunden Regionalstrom, grünen Strom aus eigenen Erneuerbaren Energieanlagen in der Region Speyer, nutzen können.

In einer aktuellen Vereinbarung zum Klimaschutz mit der Stadt Speyer wurde im März die zukünftige Zusammenarbeit zum Erreichen der Klimaschutz- und Energieziele in der Domstadt weiter konkretisiert. Beispielsweise verpflichten sich Stadt und Stadtwerke dazu, ein neues, ambitioniertes CO2-Ziel festzulegen und umzusetzen.

„Es ist uns wichtig, auf allen Ebenen eine positive Story der Energiewende zu gestalten“, schloss Bühring. Nur gemeinsam könne man es schaffen, die Herausforderung zu meistern und die Energietransformation als Chance zu begreifen.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
08.05.2021

Bundesagentur für Arbeit

Tag der Pflege: Mehr Beschäftigte in Pflegeberufen

  • Trotz Pandemie steigt die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege
  • Der Mangel an Fachkräften ist hoch
  • BA fördert Umschulungen und schließt Kooperationen über faire Migration

Mehr Beschäftigte in der Alten- und Gesundheitspflege

Die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege ist trotz Pandemie weiter gestiegen. Im Oktober, bis zu diesem Monat liegen derzeit Daten vor, gab es in der Gesundheits- und Altenpflege rund 1,77 Millionensozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das sind 43.300 mehr als ein Jahr zuvor. Das gesamte Gesundheitswesen gehört zu den wenigen Branchen, die vergangenes Jahr nicht von einem Beschäftigungsrückgang betroffen waren.

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege überdurchschnittlich um 14 Prozent gestiegen. Bezogen auf alle Beschäftigten lag der Anstieg bei acht Prozent.

Auch im Jahr 2020 mehr Beschäftigte – kein Rückgang

Den in den vergangenen Monaten diskutierten Rückgang von 9.000 Beschäftigten in der Pflege kann die BA aus den aktuell vorliegenden Daten nicht bestätigen. Zwar war die Zahl der beschäftigten Alten- und Krankenpflegekräfte in den Monaten März bis Juli 2020 minimal gesunken (-0,5 Prozent). Allerdings ist dieser saisonale Rückgang in der Krankenpflege jedes Jahr festzustellen und war überwiegend nicht durch die Pandemie bedingt. Ursache sind etwa endende Ausbildungsverhältnisse und angepasste Stellenbesetzungsprozesse vor den Sommerferien.
Bereits ab August stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wieder über das Märzniveau. Zudem lagen die Werte fortwährend über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Unsicherheiten des ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben sich in Pflegeberufen vergleichsweise gering ausgewirkt.

Fachkräfte in der Gesundheits- und Altenpflege knapp

Sowohl für Fachkräfte in der Gesundheits- als auch der Altenpflege stellt die BA einen deutlichen Fachkräftemangel fest. Auf aktuell 12.700 gemeldete Stellen für Fachkräfte in der Gesundheitspflege kommen lediglich 5.800 Arbeitslose. In der Altenpflege sind für 12.800 Stellen nur 3.600 Arbeitslose registriert. Dem gegenüber gibt es bei Altenpflegehelfern und Krankenpflegehelfern deutlich mehr Bewerber als Stellen.

Der Fachkräfteengpass ist weiterhin erheblich. Einerseits führen die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt zu steigendem Bedarf an Pflegepersonal. Andererseits steigt der Anteil der älteren Beschäftigten in der Gesundheitspflege, sodass hier in den kommenden Jahren Fachkräfte ersetzt werden müssen, um Rentenabgänge zu kompensieren. Auf die Altenpflege trifft das weniger zu.

BA fördert Umschulungen und rekrutiert aus anderen Ländern

Seit dem Jahr 2015 hat die BA – unter anderem im Rahmen der „Ausbildungsoffensive Pflege“ – insgesamt 40.000 berufliche Weiterbildungen mit Abschluss in der Altenpflege und 6.000 in der Gesundheitspflege gefördert. Unterstützt wurden dabei sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte.

Die BA hilft zudem dabei, Fachkräfte und Auszubildende für die Pflege im Ausland zu gewinnen. In den letzten vier Jahren wurden knapp 4.600 ausgebildete Fachkräfte und 600 Auszubildende vermittelt. Ein Schwerpunkt bildet das Programm „Triple Win“. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet die BA u.a. mit den Ländern Bosnien-Herzegowina, den Philippinen und Tunesien zusammen. Die BA setzt hierbei auf faire Migration und arbeitet nur mit Ländern zusammen, in denen es keinen eigenen Mangel an Pflegekräften gibt.

Text: Bundesagentur für Arbeit Foto: Diakonissen Speyer
08.05.2021

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

EVG Rheinland-Pfalz bezieht Stellung zur Neuauflage der Ampelkoalition

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Rheinland-Pfalz lobt das Kapitel Verkehr und Infrastruktur im neuen Ampel-Koalitions-Vertrag von Rheinland-Pfalz. Vermisst wird aber der Schutz der Beschäftigten im Schienen- und öffentlichen Nahverkehr.

Die Ampelkoalition hat gut funktioniert und hat deswegen auch wieder einen klaren Regierungssauftrag erhalten. Unter der Überschrift „Mobilität für alle – Infrastruktur sichern – Klimaschutz verwirklichen – vernetzte Angebote ausbauen“ bekommen Schienenverkehr und öffentlicher Nahverkehr eine klare Priorität. Als EVG freut man sich besonders über das Bekenntnis zur starken Schiene, die Fortführung des Rheinland-Pfalz Taktes über 2030 hinaus sowie die bessere Vernetzung von Schiene und Bus.

Dazu Lars Kreer, Geschäftsstellenleiter der EVG in Mainz:

In dieser Legislaturperiode soll es endlich zum Einstieg in ein 365-Euro-Ticket für junge Menschen kommen. Die EVG Rheinland-Pfalz hat dies schon lange gefordert. Das ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einem kostenfreien Nahverkehrsangebot. Vor allem die jungen Leute können so vom öffentlichen Nahverkehr statt Individualverkehr überzeugt werden. Wir erwarten allerdings, dass die Umsetzung möglichst zeitnah erfolgt und nicht erst zum Ende der Legislatur!

Ein Punkt kommt uns als EVG im Koalitionsvertrag allerdings zu kurz. Das Thema Sicherheit in Bus und Bahn vermissen wir im Koalitionsvertrag völlig und weisen ausdrücklich auf die Umsetzung unserer Forderungen aus der Mainzer Erklärung hin.

So müssen die Anforderungen an die Sicherheit für Fahrgäste und das Personals zukünftig eine stärkere Rolle bei Ausschreibungen spielen. Dazu gehören eine längst überfällige landesweite Erfassung aller Übergriffe in einer Datenbank, Videoaufzeichnung auch in Bussen und eine Doppelbesetzung der Nahverkehrszüge auf Risikostrecken oder in den Abend- und Nachtstunden. Denn für uns als Gewerkschaft ist die Sicherheit unserer Mitglieder in Form von Gesundheitsschutz und sichere Arbeitsplätze am wichtigsten.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
08.05.2021

EVG setzt bei Transdev 3,2 Prozent Lohnerhöhung durch

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erzielt Tarifabschluss bei den Unternehmen der Transdev. Bei NordWestBahn, der Württembergischen Eisenbahngesellschaft, der Bayerischen Regiobahn, der Bayerischen Oberlandbahn, der Transdev Hannover, der Transdev Instandhaltung und der Transdev Service GmbH werden die Löhne in den nächsten Monaten um insgesamt 3,2 Prozent angehoben. 

Kristian Loroch, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Foto: Henning Schacht

Die erste Entgelterhöhung erfolgt mit 1,4 Prozent zum 1. Dezember 2021, die zweite Erhöhung erfolgt mit 1,8 Prozent zum 1. Dezember 2022. Damit erzielte man eine deutliche Annäherung an das Branchenniveau. Angepasst oder verbessert werden zudem zahlreiche Zulagen zum 1. Januar 2022. Außerdem gibt es künftig eine Prämie für die Vermittlung von Fachwissen an Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Unternehmens.   

Kristian Loroch, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): Wir haben in schwierigen Tarifverhandlungen bei den Unternehmen der Transdev einen für die Branche wegweisenden Tarifabschluss durchgesetzt:

Wichtig für die EVG ist, dass auch bei der Transdev der neue „Fonds für Wohnen und Mobilität“ etabliert werden konnte. Der Wo-Mo-Fonds wurde im vergangenen Jahr erstmals bei der DB AG vereinbart und soll in der gesamten Branche Anwendung finden. Der Fonds bietet Unterstützungsleistungen für EVG-Mitglieder im Bereich Wohnen und Mobilität. Ab dem 1. Januar 2023 können die Mitglieder der EVG im Hinblick auf die Arbeitszeit unterschiedliche Modelle wählen, zudem ändert sich die Abrechnung von Überstunden. 

Diese Forderungen waren für unsere Mitglieder entscheidend, insgesamt konnten wir mit dem Tarifabschluss wichtige Akzente setzen. Möglich wurde der Abschluss erst, nachdem EVG die zum Arbeitskampf und zu zahlreichen Aktionen aufgerufen hatte.

Text: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Foto: Henning Schacht
08.05.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

One Click & TEST“ ist DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung für PflegeheimeApotheken und Unternehmen in jeder Größe.

Werfen Sie einen Blick darauf: www.clickandtest.de

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Frauentag am 8. März | IG BAU kritisiert „Karrierefalle Minijob“

Frauen in Speyer besonders stark von Folgen der Pandemie betroffen

In der Gebäudereinigung arbeiten viele Frauen mit 450-Euro-Verträgen. In der Krise sind sie kaum geschützt, kritisiert die IG BAU.

Sie kümmern sich stärker um Haushalt und Kinder, haben niedrigere Einkommen und müssen häufiger um ihren Job fürchten: Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat die Gewerkschaft IG BAU vor einem Rückschritt bei der Gleichberechtigung in Folge der Corona-Pandemie in Speyer gewarnt. „Insbesondere Minijobs werden in der Krise zunehmend zur Karrierefalle“, kritisiert Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur sind aktuell 61 Prozent der insgesamt rund 5.900 geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisse in Speyer in Frauenhand. In der Gebäudereinigung liegt der Frauenanteil bei den 450-Euro-Stellen sogar bei 76 Prozent.

„Geringfügig Beschäftigte gehen nicht nur beim Kurzarbeitergeld leer aus. Sie sind auch häufiger von Entlassungen betroffen“, so Wunderlich. Die IG BAU plädiert dafür, die Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und sozialversicherungspflichtig zu machen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 600 Euro, wie sie einige Arbeitgeberverbände fordern, liefe hingegen auf einen Ausbau prekärer Arbeitsverhältnisse hinaus.

Zudem stehe das Ehegatten-Splitting einer echten Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt im Weg. „Durch hohe Abzüge in der Steuerklasse 5 bleibt vielen Frauen nur wenig vom Bruttoverdienst. Das führt auch zu geringen Arbeitslosenansprüchen und Einbußen beim Elterngeld“, kritisiert Wunderlich. Die Politik müsse das Thema in diesem Wahljahr anpacken und eine Reform der Einkommenssteuer voranbringen.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz verweist zugleich auf die gestiegene Belastung von Frauen in der Pandemie. „In Zeiten geschlossener Kitas und Schulen bleibt die Kinderbetreuung nach wie vor meist an den Frauen hängen. Hinzu kommen die Arbeit im Haushalt und die Pflege von Angehörigen“, unterstreicht Wunderlich. Neben besseren politischen Rahmenbedingungen sei hier auch ein gesellschaftliches Umdenken nötig. „Männer, die beruflich etwas zurücktreten, können der Partnerin helfen, den nächsten Karriereschritt zu gehen und Lasten in der Familie fairer zu verteilen.“

Nach einer repräsentativen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ist die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen demnach im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job. Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern elf Stunden pro Woche. Zwei Drittel der befragten berufstätigen Frauen mit Kindern gab an, in der Partnerschaft den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen die Hauptverantwortung bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.03.2021

One Click & Meet – die einzigartige Erleichterung für die Terminvereinbarung im Einzelhandel

Wir freuen uns sehr, Ihnen die bahnbrechend einfache Lösung der Terminvereinbarung für den Einzelhandel vorstellen zu dürfen!

Nach Click & Collect darf der Einzelhandel seit dieser Woche in Rheinland-Pfalz Termine vereinbaren, um die Kunden wieder persönlich im Geschäft begrüßen zu können. Andere Bundesländer werden vielleicht bald folgen.

So sind weitere Corona-Lockerungen möglich und der Pandemie wird dennoch kein neuer Nährboden, durch zu viele Personen geboten.

Aber wie löst man die Terminvereinbarungen administrativ, wenn man doch seinem eigentlichen Berufsfeld, dem Verkauf nachgehen möchte? „One Click and Meet“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung. 

Vom kleinen Schmuckladen bis hin zum großen Kaufhaus ist „One Click & Meet“ DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung. 

Werfen Sie einen Blick darauf: www.oneclickandmeet.de


Die Macher, v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher
  • Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.
  • Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für den Einzelhandel zu erleichtern. Die Anmeldung einfachst gestaltet und in 2 Minuten erledigt. Kunde und Inhaber erhalten umgehend eine Bestätigung des Termins via E-Mail.

Einzelhändler müssen den „One Click & Meet“ Link nur an ihre Kunden schicken und Online veröffentlichen. Außerdem wird automatisch ein Ausdruck für das Schaufenster generiert, der sogar eine spontane Terminvereinbarung ermöglicht.

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05.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.

SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.

Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
19.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.

Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.

87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.

Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“

Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“

Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.

Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“

Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.

Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
19.01.2021