Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch (09.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1112 (+ 40)
Davon bereits genesen: 514
Todesfälle: 12
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 401,5
Warnstufe: Rot

Stand: 09.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
10.12.2020

Stadtnotizen

Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Untersagung der für Samstag, 12. Dezember 2020 angemeldeten Versammlung auf dem Berliner Platz

Querdenker Demo am 31.10.2020 auf dem Berliner Platz

„Nach eingehender Prüfung hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die für Samstag, 12. Dezember 2020 auf dem Berliner Platz angemeldete Versammlung unter dem Motto „Für das Grundgesetz, die Grund- und Menschenrechte“ mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innenzahl von 150 Personen untersagt. Es ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die seit Wochen unverändert sehr hohe Inzidenz in unserer Stadt unangebracht und nicht vertretbar, eine solche Versammlung durchzuführen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie erklärt: „Selbstverständlich haben wir genau abgewägt. Wir waren und sind uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sehr bewusst. Angesichts der kritischen Infektionslage in Speyer und der ganzen Region sowie der mehr als prekären Situation in den ortsansässigen Krankenhäusern, in denen viele Ärzt*innen und Pflegepersonen täglich um die Leben von Covid-19 Patient*innen kämpfen, muss unbedingt verhindert werden, dass eine solche Veranstaltung schlimmstenfalls zu einem sogenannten Superspreading-Event wird, welches die Situation in der Stadt und dem Umland für uns alle weiter drastisch verschärfen würde. Insbesondere bei Veranstaltungen dieser Art, bei der die Teilnehmenden den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen und Auflagen erfahrungsgemäß ablehnend gegenüberstehen und diese zu umgehen versuchen, sind mildere Auflagen, wie wir sie in der Vergangenheit angewendet haben, nicht dazu geeignet, eine wirksame Eindämmung der Virusausbreitung zu gewährleisten. Dies zeigen sowohl unsere eigenen Erfahrungen, als auch die anderer Städte. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Bei all unseren Entscheidungen muss es unser vordringlichstes Ziel sein, die Infektionszahlen dauerhaft zu senken, um das Gesundheitssystem zu entlasten und wieder eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig unterbrechen und unsere Mitmenschen und allen voran die besonders gefährdeten Risikogruppen effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen“.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
10.12.2020

Stellungnahme der SV und SWS zur Kritik der Grünen an der Crowdfunding-Aktion „Bäume für Speyer“

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die öffentlich geäußerte Kritik der Grünen zur Crowdfunding-Aktion „Bäume für Speyer“ darf ich Ihnen nachstehend eine gemeinsame Stellungnahme der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Speyer übermitteln.

„Schade, dass einmal mehr eine gute Aktion zerredet wird“, so reagierten Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Stadtwerkechef Wolfgang Bühring auf die Kritik der Grünen zur Crowdfunding-Aktion „Bäume für Speyer“ von Stadtwerken und Stadtverwaltung in einer gemeinsamen Stellungnahme. Was diese Aktion mit dem Stadtwald zu tun haben könnte, erschließt sich den Beteiligten nicht.

Auch ist die Kritik am Umgang mit Stadtbäumen zumindest teilweise unsachlich. Baumfällungen erfolgen aufgrund von Krankheiten und aus Gründen der Verkehrssicherheit. Darüber wird seit Jahren in den entsprechenden Ausschüssen und Beiräten berichtet. Weiterhin sind Baumfällungen erforderlich für die weitere Entwicklung der Stadt. Wohnbauflächen, Gewerbeansiedlung und soziale Einrichtungen sind essentiell für Speyer und werden regelmäßig durch Ausgleichsflächen und Neupflanzungen begleitet.

Bäume haben durch Verdunstung und Schattenwurf einen abkühlenden, luftbefeuchtenden Effekt und damit eine Klimawirkung. Die Verwaltung hat hinreichend oft dargelegt, dass bei zunehmend wüstenhaftem Klima in unserer Stadt nur noch wenige heimische Bäume zur Entwicklung gebracht werden können. Möglich ist das zum Beispiel mit der Hainbuche – just das Bäumchen also, das auch auf dem Foto zu sehen ist. Der zweite Baum aus der Aktion an diesem Standort, ein Feldahorn, ist ebenso ein heimischer Baum.

Die Initiator*innen der Aktion hätten es begrüßt, wenn sich der Kreisverband vorher erkundigt hätte und sich an der Aktion beteiligen würde. Stattdessen bleibt nur die Erkenntnis, dass eine Absicht noch so gut sein kann, es lässt sich immer noch etwas Schlechtes daran finden.

Stadtverwaltung Speyer
10.12.2020

Weihnachtsgrüße aus den Partnerstädten

Eine kulinarische Weltreise durch sieben Städte auf drei Kontinenten

Da aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie in diesem Jahr der traditionelle Weihnachtsmarkt der Partnerstädte nicht stattfinden kann, haben die Freundeskreise der Speyerer Partnerstädte gemeinsam mit dem Kulturbüro eine Weihnachtstasche zusammengestellt, die lokale Köstlichkeiten und landestypische Spezialitäten aus den sieben Speyerer Partnerstädten direkt in die heimische Küche bringt. In einer beigelegten Broschüre gibt es zur ein oder anderen enthaltenen Zutat auch ein passendes Rezept zum Nachkochen.

Die limitierte Weihnachtstasche kann zu einem Preis von 25 Euro in der Wein-Wunderbar Speyer, Salzgasse 2, von Montag bis Samstag zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr erworben werden. Der volle Rechnungsbetrag wird im Namen und zugunsten der Speyerer Freundeskreise der Partnerstädte vereinnahmt.

Genießen Sie die internationalen Köstlichkeiten und feiern Sie damit ein ganz besonderes Weihnachtsfest!

Stadtverwaltung Speyer
10.12.2020

Sitzung des Ausschusses für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit abgesagt 

Die Sitzung des Ausschusses für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit am Donnerstag, 10. Dezember 2020 um 17 Uhr entfällt aufgrund des eingeschränkten Betriebs der Stadtverwaltung. 

Stadtverwaltung Speyer
10.12.2020

Baumfällungen am Rheinhauptdeich

Aus Gründen der Deichsicherheit müssen ab dem 14. Dezember 2020 insgesamt 124 Bäume entlang des Rheinhauptdeiches im Bereich zwischen dem Dammwachthaus Speyer und Gemarkungsgrenze Römerberg gefällt werden. Die Maßnahme resultiert aus Fachnormen, eingefordert durch die Deichmeisterei (SGD-Süd). Um die Standsicherheit des Deichs zu gewährleisten und die Gefahren, die durch Windbruch und Durchwurzelung des Deichs entstehen, auszuschließen, kann im fünf Meter breiten Deichschutzstreifen kein Baumbewuchs geduldet werden.

Für den südlichen Auwald bedeutet dies, dass auf Speyerer Gemarkung im Zeitraum von drei Jahren der wasserseitige Baumbestand im fünf Meter breiten Deichschutzstreifen entfernt werden muss. Die Durchführung des ersten Abschnitts erfolgte im Winter 2018/2019 mit der Entnahme von 78 Bäumen, die eine akute Gefahr darstellten. Die Umsetzung des zweiten Abschnitts erfolgt nun ab dem 14. Dezember 2020. Der dritte Abschnitt ist für Herbst/Winter 2021 geplant.

Die 124 mit neongrüner Farbe markierten Bäume werden gefällt, das Holz vorübergehend am Bermenweg zwischengelagert und die Wurzelstöcke zunächst im Boden belassen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese durch die Deichmeisterei entnommen und die Löcher im Deich mit bindigem Material verfüllt und verdichtet.

Eine artenschutzrechtliche Begutachtung ist vorab erfolgt, eine ökologische Baubegleitung für die Maßnahme beauftragt. Auch die Mitglieder der städtischen Gremien wurden im Voraus informiert.

Zum Schutz höhlenbrütender Arten werden vier „Naturschutzbäume“ nach der Fällung an vitalen Bäumen am Waldrand verankert, da sie durch ihre Höhlen eine hohe ökologische Bedeutung haben. Zudem werden Fledermausnisthilfen angebracht. Im Bereich zwischen Trompeterbau und Neuem Rheinhafen Speyer sind 2021 entsprechende Ausgleichspflanzungen geplant.

Die Umsetzung erfordert die Sperrung des Bermenweges. Davon ist auch der Rhein-Radweg im Streckenabschnitt beim Deichwachthaus ab dem 14. Dezember 2020 bis voraussichtlich zum Jahresende betroffen. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Radweg entlang der Industriestraße in Richtung Fähre Speyer-Rheinhausen und rund um das Pleiad-Gelände bleibt befahrbar.

Stadtverwaltung Speyer
10.12.2020

Verkehrsnotizen

Mittelkämmererstraße gesperrt

Auf Höhe der Hausnummern 22–32 wird die Mittelkämmererstraße aufgrund von Kranarbeiten am Freitag, 18. Dezember 2020 von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 13:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
10.12.2020

Corona Speyer

Corona-Fallzahlen vom Donnerstag (19.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 572 (+ 14)
Davon bereits genesen: 223
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 235,4
Warnstufe: Rot

Stand: 19.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
20.11.2020

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (17.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 533 (+ 11)
Davon bereits genesen: 207
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 352,0
Warnstufe: Rot

Stand: 17.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
18.11.2020

Allgemeinverfügung zur 12. CoBeLVO vom 16.11.2020

Gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist i.V.m. § 22 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341), erlässt die Stadtverwaltung Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden folgende

Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer ist nach den im Betreff genannten Rechtsvorschriften zuständige Behörde und gibt bekannt, dass:

1.

Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. CoBeLVO gilt im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr auch im Freien die Verpflichtung, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen:

Ab hier gilt, von 8:00 – 20:00 Uhr, eine allgemeine Maskenpflicht.

Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Kopfgäßchen, Schlitzergasse, Schustergasse bis Ecke Kutschergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

2.

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

3.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

4.

Die übrigen Regelungen der 12. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

5.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.2020.

6.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Große Himmelgasse 10, 67346 Speyer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowie auf der Homepage der Stadt Speyer eingesehen werden.

7.

Verstöße gegen die Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu € 25.000 geahndet werden.

8.

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung bleiben vorbehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Speyer, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer erhoben werden.

Bei der virtuellen Poststelle stv-speyer@poststelle.rlp.de kann der Widerspruch per E-Mail erhoben werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur unzulässig ist.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, RobertStolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Diese Allgemeinverfügung sollte in Abschrift beigefügt werden.

Stadtverwaltung Speyer, 16.11.2020

Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP
18.11.2020

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Montag, 26.10.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 216 (+ 11)
Davon bereits genesen: 168
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 79
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 59,3
Warnstufe: Rot

Stand: 26.10.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
27.10.2020

Stadtnotizen

Steigende Corona-Fallzahlen in Speyer: Warnstufe Rot erreicht

Seit Montag, 26.10.2020 ist leider auch Speyer in der Warnstufe Rot, bei einem Inzidenzwert von 59,3 angekommen.
Foto: © MDI RLP

Am Montag, 26. Oktober 2020, hat die Stadt Speyer mit elf Neuinfektionen und einem Inzidenzwert von 59,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen die Warnstufe Rot des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht.

Aus diesem Grund ist Montagabend der Verwaltungsstab der Stadt zusammengetreten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Am Dienstag werden dann weitere Beratungen mit dem Rhein-Pfalz-Kreis, der Stadt Frankenthal, die am Montag ebenfalls die Warnstufe Rot erreicht hat, und dem Land stattfinden, um weitere Maßnahmen gemeinsam abzustimmen und zu beraten.

„Ich kann nur erneut an die Bürgerinnen und Bürger appellieren: Bitte beachten Sie die geltenden AHA-Regeln – Abstand, Hygiene und Alltagsmaske -, vermeiden Sie unnötige Kontakte und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Um die Zahlen in den Griff zu bekommen, müssen wir alle solidarisch sein und an einem Strang ziehen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Seit Montag gilt neben der am vergangenen Freitag veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt auch die fünfte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die zulässige Teilnehmer*innenzahl bei Privatfeierlichkeiten auf maximal 25 Personen beschränkt. Beide Dokumente können unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Text: Stadt Speyer Grafik: © MDI RLP Foto: Speyer 24/7 News
27.10.2020

Verkehrsnotizen

Teilsperrung des Parkplatzes an der Stadthalle wird aufgehoben

Wegen einer Veranstaltung wurde der östliche Teilbereich des Parkplatzes an der Stadthalle am Mittwoch, 28. Oktober 2020 für den Individualverkehr gesperrt. Da die Veranstaltung Coronabedingt abgesagt wurde ist somit auch die Sperrung aufgehoben.

Stadtverwaltung Speyer
27.10.2020

Coronafallzahlen, Verkehrs- und Stadtnotizen

Corona-Fallzahlen

Freitag, 04.09.2020

Die aktuellen Fallzahlen aus dem Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis für die mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Personen:


Fälle:
davon neu:
Todesfälle:
Genesen:
Gemeldete letzten 7 Tage pro 100.000
Frankenthal
71
+0
2
56
10
Ludwigshafen
527
+4
2436
15
Speyer
143
+02
133
2
Rhein-Pfalz-Kreis
349+5
4
298
12






Insgesamt1090+9
10
923

Stand 04.09.2020, 12:00 Uhr

Donnerstag, 03.09.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 143 (+ 1)
Davon bereits genesen: 130
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 41
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 2

Stand: 03.09.2020, 15:30 Uhr

Mittwoch, 02.09.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 142 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 128
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 41
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 4

Stand: 02.09.2020, 15:30 Uhr

Stadtnotizen

Kita-Voranmeldungen ab sofort online möglich

Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 ist erstmals eine Online-Voranmeldung für die 12 städtischen Kindertagesstätten möglich.

„Es war uns wichtig, mit dem Online-Portal zur Kitaanmeldung einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung zu gehen und den Eltern die Auswahl einer Einrichtung und die Anmeldung ihrer Kinder zu erleichtern“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs.

Eltern können sich auf der Homepage der Stadt Speyer einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Betreuungsangebote und Konzepte der kommunalen und freien Kindertagesstätten verschaffen. Über das Online-Portal ist es nun möglich, die Kinder anschließend direkt in einer der städtischen Kindertagesstätten anzumelden – die freien Träger nutzen die Online-Voranmeldung nicht. Parallel ist weiterhin auch eine Voranmeldung vor Ort in den Kindertagesstätten möglich.

Weitere Informationen sowie der Direktlink zum Online-Portal sind unter www.speyer.de/kitaanmeldung abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020

„Pflück Dir ein Buch“ – Aktion zum Weltalphabetisierungstag 2020

Wie bereits in den vergangenen Jahren machen die Volkshochschule und die Stadtbibliothek Speyer auch 2020 mit der Aktion „Pflück Dir ein Buch – Gratis-Lesefutter“ auf den Weltalphabetisierungstag am 8. September 2020 aufmerksam.

Von Montag, 7. September 2020 bis Mittwoch 9. September 2020 werden im Vorgarten der Villa Ecarius an drei Bauzäunen Bücher „zum Pflücken“, also zur kostenlosen Mitnahme, hängen. 

„Richtig lesen und schreiben zu können ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Es gilt daher, ein Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen. Das schafft der Weltalphabetisierungstag, indem er uns jedes Jahr vor Augen führt, dass es auf dem Weg zur Bildungsgerechtigkeit noch einiges zu tun gibt. Ich bin daher froh und stolz, dass sich die städtischen Weiterbildungseinrichtungen auch dieses Jahr wieder an dieser wichtigen Aktion beteiligen“, betont Bildungsdezernentin Monika Kabs.

Der Weltalphabetisierungstag soll an die Problematik des Analphabetismus erinnern. Weltweit können mehrere Hunderte Millionen Erwachsene nicht richtig lesen und schreiben. In Deutschland gelten insgesamt 6,2 Millionen Erwachsene als funktionale Analphabeten. Zu dieser Kategorie werden all jene gezählt, die zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben können, aber keine zusammenhängenden Texte verstehen.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020

Verkehrsnotizen

Allerheiligenstraße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird die Allerheiligenstraße auf Höhe der Hausnummer 24 am 10. September 2020 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 142938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020

Vorzeitige Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Industriestraße

Am Freitag, 4. September 2020 – und damit rund eineinhalb Monate früher als geplant – wurde die Sanierung der Industriestraße und der zugehörigen Anschlussstellen fertiggestellt. Bereits gestern wurden die gesperrten Bereiche den Verkehrsteilnehmer*innen übergeben. Die Restarbeiten an der Verkehrsinsel Klipfelsau und der Rückbau der provisorischen Überfahrt auf die B39 werden bis kommenden Freitag abgeschlossen sein. Einzig die Auffahrt auf die B39 in Richtung Baden-Württemberg/Salierbrücke bleibt auch weiterhin wegen der noch andauernden Brückensanierung gesperrt.

Die Maßnahme konnte früher als geplant abgeschlossen werden, weil die Arbeiten aufgrund der durch die Corona-Pandemie abgesagten Veranstaltungen nicht für Festivitäten in der Stadt unterbrochen werden mussten.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020

Kutschergasse sowie Große und Kleine Sämergasse gesperrt

Aufgrund von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird am 7. September die Große Sämergasse und am 8. September 2020 die Kleine Sämergasse für den Verkehr voll gesperrt.

Im Anschluss daran folgt die Sperrung der Kutschergasse in zwei Abschnitten. Am 9. September wird die Kutschergasse zwischen Heydenreichstraße und Großer Sämergasse gesperrt und die Einbahnstraßenregelung der Großen Sämergasse gedreht. Danach, am 10. und 11. September 2020, wird die Kutschergasse zwischen Großer Sämergasse und Schustergasse für den Verkehr gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020

Von-Denis-Straße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten ist die Von-Denis-Straße auf Höhe der Hausnummer 7 ab 2. September bis voraussichtlich 6. Oktober 2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße einseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.09.2020