Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1769 (+ 15 ) Davon bereits genesen: 1271 Todesfälle: 32 ( + 5 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 172,1 ( – 9,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 07.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 08.01.2021
Verkehrsnotizen
Lebkuchengasse gesperrt
Aufgrund von Aushubarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Lebkuchengasse am 11. Januar 2021 von 8 Uhr bis voraussichtlich 16:30 Uhr für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1740 (+ 14) Davon bereits genesen: 1186 Todesfälle: 26 ( + 1) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 215,6 ( – 21,7) Warnstufe: Rot
Stand: 05.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 06.01.2021
Stadt Speyer und Arbeiter-Samariter-Bund etablieren erneut Schnelltestangebot
Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer etabliert die Stadt Speyer ein dauerhaftes und nicht-anlassbezogenes Schnelltestangebot für asymptomatische Privatpersonen sowie für bestimmte, definierte Personengruppen in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5.
„Die intensiv genutzten Schnelltestangebote der Stadt und des ASB an den Weihnachtsfeiertagen bzw. zwischen Jahren haben uns gezeigt, dass ein großer Bedarf an einem solchen Angebot besteht. Die Möglichkeit präventiv und ohne Symptome oder konkreten Anlass einen Schnelltest durchführen zu lassen und sich so ein Stückchen mehr Sicherheit zu verschaffen, ist in meinen Augen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Pandemiebekämpfung. Das ist zum Beispiel vor einem Besuch bei älteren Angehörigen oder anderen Risikopatient*innen sinnvoll“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Das Schnelltestangebot startet bereits am Dienstag, 5. Januar 2020. Zwischen 17 und 19 Uhr können sich Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft im Erdgeschoss der Jugendförderung testen lassen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, folgt dann immer donnerstags ein Testangebot für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Speyer, der Stadtwerke Speyer und der GEWO. Das erste offene Angebot, das alle Speyerer*innen wahrnehmen können, gilt am Samstag 9. Januar 2021 (Zwischen 11 und 15 Uhr) und ab dann jeden Samstag sowie ab dem 19. Januar 2021 zusätzlich jeden Dienstag zwischen 17 und 19 Uhr. Ein Nachweis darüber, dass die zu testende Person in Speyer wohnhaft ist, ist erforderlich (z.B. Personalausweis). Personen, die zwar nicht in Speyer wohnhaft sind, aber eine*n Angehörige*n in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen möchten, benötigen eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtung, einen sogenannten „Besuchsschein“, und können sich damit ebenso testen lassen. Darüber hinaus gibt es am Dienstag, 12. Januar 2021 ein Testangebot für Lehrer*innen vor einer möglichen Rückkehr in den Präsenzunterricht.
Am Montag hat das Land Rheinland-Pfalz dem Kita- und Lehrpersonal bis 18. Januar 2021 einen einmaligen, anlasslosen und kostenlosen Schnelltest in den Landestestzentren zugesagt. Dieses betreibt in Speyer das Sankt Vincentius Krankenhaus. „Das Testzentrum leistet hervorragende Arbeit, ist aber mit den rund 100 täglich durchgeführten PCR-Tests verständlicherweise ausgelastet. Für die PoC-Antigentests müsste kurzfristig ein neues, parallellaufendes Angebot etabliert werden. Um diesen Zusatzaufwand zu vermeiden und das Testzentrum in dieser Hinsicht zu entlasten, kann sich der berechtigte Personenkreis stattdessen in der Jugendförderung testen lassen“, erklärt die Stadtchefin.
Besonders wichtig dabei ist, dass sich das Schnelltestangebot ausdrücklich nicht an symptomatische Personen und Personen der Kontaktkategorie I richtet, sondern an solche, die nicht von der Nationalen Teststrategie des Bundes für PCR-Testungen erfasst werden. Die Schnelltests sind im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiv und damit zur alleinigen sicheren Klärung von vermuteten oder bereits eingetretenen Infektionen nicht ausreichend. Symptomatischen und Kontaktkategorie I-Personen ist daher dringend ein PCR-Test im Testzentrum oder beim Hausarzt empfohlen, da dieser ein qualitativ aussagekräftigeres Ergebnis und höhere Sicherheit bietet.
Im Rahmen des zusätzlichen Testangebots in den Räumen der Jugendförderung werden PoC-Antigentest verwendet, die nach 15 Minuten ein Ergebnis anzeigen. Durchgeführt werden sie ausschließlich von medizinischem Fachpersonal des ASB Speyer. „Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung sieht bei sogenannten In-Vitro-Diagnostika, welche Krankheitserreger direkt oder indirekt nachweisen können, vor, dass diese ausschließlich an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen, da medizinische Vorkenntnisse für eine korrekte Durchführung und damit für ein aussagekräftiges Testergebnis unbedingt erforderlich sind. Ich möchte die Speyerer Bürger*innen daher dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, keine PoC-Antigentests im Internet zu bestellen oder irgendwo selbst zu kaufen und durchzuführen. Sie werden damit kein aussagekräftiges Ergebnis erhalten und verschwenden nur Geld“, unterstreicht Seiler.
Die Tests werden für die Bürger*innen kostenfrei angeboten – alle anfallenden Kosten trägt die Stadt Speyer. Vor Ort wird allerdings eine Spendenbox aufgestellt sein, deren Inhalt der wichtigen Arbeit des ASB zugutekommt.
„Ich bin sehr froh, dass wir erneut mit der Stadt zusammenarbeiten und ein gemeinsames Schnelltestangebot auf die Beine stellen konnten, das – und das dürfte auch überregional Vorbildcharakter haben – niederschwellig und kostenfrei einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leistet“, betont Andreas Wiedemann, zuständiger Fachbereichsleiter des ASB Speyer .
Aktuell findet für das Schnelltestangebot in der Jugendförderung keine Terminvergabe statt und es muss vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Stadt arbeitet aber aktuell an einem Online-Tool zur Terminvereinbarung, das voraussichtlich bis Ende der Woche installiert werden kann. Sobald es einsatzbereit ist, wird die Stadt entsprechend informieren.
Bei einem positiven Schnelltestergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test unbedingt erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten. Diese gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.
Stadt Speyer / Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer 05.01.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1726 (+ 5) Davon bereits genesen: 1163 Todesfälle: 25 ( + 2) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 237,3 ( – 1,6) Warnstufe: Rot
Stand: 04.01.2021, 11:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 05.01.2021
Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern
Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof
Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist für Trauerfeiern ab dem 11.01.2021 (2. KW) bis auf weiteres geschlossen.
Die Gästezahl bei Beisetzungen ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren. Größere Trauergästegruppen sind zu vermeiden.
Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Bestattungstermine in Traueranzeigen.
Von den beiden vor der Trauerhalle aufgestellten Händedesinfektionsmittelspendern ist Gebrauch zu machen.
Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.
Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.
Terminvergabe über das FH-Büro, telefonisch unter 06232-14-2506
Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.
Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.
Ab Januar wird der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine angeboten werden können.
Montag bis Donnerstag: je drei Erdbestattungen um 10:00, 11.30 und 13.00 Uhr
Zusätzlich noch von Montag bis Donnerstag je zwei Urnenbeisetzungen um 14:30 und 15.30 Uhr
Freitags werden ausschließlich drei Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr
Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.
Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf das Büro von einer Person mit Maske zeitlich limitiert betreten werden.
Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus.
Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt, die Sandschale am Grab wird ohne Schippe bereitgestellt. Die Aufstellung von Kondolenzständern ist derzeit leider nicht möglich
Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232-14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.
Stadt Speyer / Standesamt 05.01.2021
Verkehrsnotiz
Kutschergasse gesperrt
Aufgrund von Kanalarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird die Kutschergasse zwischen der Großen Sämergasse und der Schulergasse ab 11. Januar bis voraussichtlich 29. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1721 (+ 7) Davon bereits genesen: 1129 Todesfälle: 23 (+/- 0) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 239,3 (- 26,7) Warnstufe: Rot
Ministerpräsidentin Malu Dreyer setzt weiterhin alles daran, die Infektionszahlen zu senken, um das öffentliche Leben bald wieder schrittweise hochfahren zu können. „Dafür testen und impfen wir in Rheinland-Pfalz besonders gefährdete Gruppen oft und schnell. Wir setzen auf Schutz und Impfbereitschaft. Auch ich werde mich impfen lassen, sobald ich an der Reihe bin. Es ist ein Schutz für sich und für andere“, sagte die Ministerpräsidentin vor dem Bund-Länder-Gespräch. Die durchschnittliche Inzidenz in Deutschland sei noch immer viel zu hoch. „Die Inzidenz ist nicht das einzige Kriterium. Unser Gesundheitssystem ist robust, aber die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken und Gesundheitsämtern arbeiten seit Monaten am Limit, um Menschenleben zu retten. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen von Weihnachten und Silvester frühestens in einer Woche sichtbar werden. Wir können daher noch keine Lockerungen vornehmen, aber wir arbeiten weiter daran, wie wir das öffentliche Leben wieder hochfahren können.“
Fernunterricht bis 15. Januar – mehr Tests für Erzieher und Lehrer
„Wir wollen Planungssicherheit für Familien und Sicherheit für Erzieher und Erzieherinnen, deswegen kann sich das Personal in unseren Kindertagesstätten vom 4. bis 18. Januar 2021 einmal anlasslos testen lassen. Neu ist auch, dass sie sich künftig auch dann testen lassen können, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 2 sind,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Das wird auch für Lehrkräfte gelten, wenn der Präsenzunterricht wieder beginnt.“
Die Landesregierung hatte bereits vor Weihnachten für Planungssicherheit gesorgt und festgelegt, dass bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Er sei das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung oder Ferienverlängerung. Abiturprüfungen finden in Rheinland-Pfalz statt. Die Kitas bleiben offen für die, die sonst keine Betreuung haben.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1714 (+ 30) Davon bereits genesen: 1100 Todesfälle: 23 (+/- 0) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 266,0 (+76,1) Warnstufe: Rot
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
In den Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die
Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.
Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten
Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.
Insgesamt wurden uns seit gestern (29.12.) 58 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis
gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:
Gemeinde
Anzahl
Altrip
1
Beindersheim
0
Birkenheide
3
Bobenheim-Roxheim
4
Böhl-Iggelheim
9
Dannstadt-Schauernheim
2
Dudenhofen
4
Fußgönheim
1
Großniedesheim
0
Hanhofen
0
Harthausen
1
Heßheim
0
Heuchelheim
2
Hochdorf-Assenheim
0
Kleinniedesheim
1
Lambsheim
0
Limburgerhof
7
Maxdorf
3
Mutterstadt
4
Neuhofen
1
Otterstadt
2
Rödersheim-Gronau
1
Römerberg
3
Schifferstadt
8
Waldsee
1
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage,
daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene
Einrichtungen:
Ludwigshafen:
DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe
Speyer:
AfA
Leider wurden uns seit gestern auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:
Ludwigshafen: 1
Frankenthal: 0
Speyer: 1
Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Altrip 2, Maxdorf 3)
Stand: 30.12.2020
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 31.12.2020
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen
seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des
Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.
Insgesamt wurden uns seit gestern (28.12.) insgesamt 50 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis
gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:
Gemeinde
Anzahl
Altrip
3
Beindersheim
0
Birkenheide
1
Bobenheim-Roxheim
4
Böhl-Iggelheim
2
Dannstadt-Schauernheim
1
Dudenhofen
10
Fußgönheim
0
Großniedesheim
0
Hanhofen
0
Harthausen
1
Heßheim
0
Heuchelheim
0
Hochdorf-Assenheim
0
Kleinniedesheim
0
Lambsheim
0
Limburgerhof
2
Maxdorf
2
Mutterstadt
4
Neuhofen
1
Otterstadt
1
Rödersheim-Gronau
0
Römerberg
4
Schifferstadt
10
Waldsee
4
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene
Einrichtungen:
Ludwigshafen:
Domicil Seniorenpflegeheim, St. Marienkrankenhaus, KH Guter Hirte,
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen
seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des
Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.
Insgesamt wurden uns über die Weihnachtsfeiertage vom 23.
bis 28. Dezember 2020 insgesamt 179 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden
zugordnet werden:
Gemeinde
Anzahl
Altrip
4
Beindersheim
4
Birkenheide
5
Bobenheim-Roxheim
4
Böhl-Iggelheim
8
Dannstadt-Schauernheim
8
Dudenhofen
10
Fußgönheim
4
Großniedesheim
0
Hanhofen
3
Harthausen
7
Heßheim
2
Heuchelheim
2
Hochdorf-Assenheim
3
Kleinniedesheim
3
Lambsheim
2
Limburgerhof
5
Maxdorf
10
Mutterstadt
22
Neuhofen
5
Otterstadt
2
Rödersheim-Gronau
2
Römerberg
17
Schifferstadt
41
Waldsee
6
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene
Einrichtungen:
Ludwigshafen:
Domicil Seniorenpflegeheim, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Hans-Barden-Haus, Seniorenheim DRK Melm, Vitanas Seniorenzentrum, Marienkrankenhaus
Rhein-Pfalz-Kreis:
St.-Sebastian-Seniorenheim (Dudenhofen), Seniorenresidenz Römergarten (Harthausen), Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg), Seniorenheim St. Johannes (Schifferstadt), Rhein-Pfalz-Stift (Waldsee)
Frankenthal:
Caritas Heilig Geist, Frankenthaler Sonne
Speyer:
AfA,
Diakonissen-Krankenhaus
Weiterhin wurden uns leider auch 40 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:
Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung
eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb
von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem
Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus
dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in
Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt
werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom
Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.
Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird
dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral
durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer
Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen
gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe,
insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.
Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in
Schifferstadt wird durch das Land ab dem
04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline
eingerichtet worden, die unter 0800/5758100
zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein
Termin vereinbart werden.
Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land
koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 31.12.2020
Silvester 2020
Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird
Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle
Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die
Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich
zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14.
Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021
generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch
in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne
triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5
und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums
Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet in der Silvesternacht
verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen
Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen im Vorjahr
traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt
kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die
Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen
Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten,
sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei
Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit
wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen
können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der
jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises 31.12.2020
Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Auch das Jahresende unterliegt
den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine
Lockerungen geben.
Gemäß der 14.
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal
fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht
mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot,
also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der
Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.
Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt
entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen
21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach
21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen
Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis
mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann
mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.
Des Weiteren ist ein
generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen
und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben.
Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der
Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation
in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von
Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr
zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu
binden.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.
Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).
Speyer 24/7 News 30.12.2020
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0) Davon bereits genesen: 971 Todesfälle: 21 (+/- 0) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4 Warnstufe: Rot
Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 30.12.2020
Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen
Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen. Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“
Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.
Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.
Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“
Stadt Speyer 30.12.2020
Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.
Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.
Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.
Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“
Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.
Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
Stadt Speyer 29.12.2020
Anmerkung der Redaktion
Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:
Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?
Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.
Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?
Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!
Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?
Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.
Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.
Speyer 24/7 News 29.12.2020
Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.
Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.
Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.
Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“
Stadt Speyer 30.12.2020
Präsidialbereich Rheinpfalz
Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
Polizeipräsidium Rheinpfalz 30.12.2020
Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Auch das Jahresende unterliegt
den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine
Lockerungen geben.
Gemäß der 14.
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal
fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht
mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot,
also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der
Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.
Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt
entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen
21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach
21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen
Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis
mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann
mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.
Des Weiteren ist ein
generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen
und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben.
Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der
Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation
in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von
Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr
zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu
binden.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 31.12.2020
Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis
Silvester 2020 / Appell der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg, des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises und des Präsidenten des Polizeipräsidiums Mannheim
Corona-Krise, Lockdown, Ausgangsbeschränkung – dies sind die Themen des Jahres 2020, die die Menschen in der Region und darüber hinaus auch im Neuen Jahr beschäftigen werden.
Silvester steht nun unmittelbar vor der Tür. Die allgemeinen Corona-Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften sind einfache, aber effektive Maßnahmen, an die sich jeder halten sollte.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten über Silvester und an Neujahr uneingeschränkt weiter. Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen wird es nicht geben.
Zudem ist es bereits seit dem 22. Dezember deutschlandweit verboten, Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 zu verkaufen. Darüber hinaus ist auch das Zünden von Böllern und Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt.
Die Oberbürgermeister der beiden Großstädte Mannheim und Heidelberg, Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Eckart Würzner, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger und der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim appellieren deshalb gemeinsam an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und in der Silvesternacht zuhause zu bleiben, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren.
Zudem weisen sie eindringlich daraufhin, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr gänzlich zu verzichten. Das Personal in den Kliniken und Notfallambulanzen in der Region arbeitet derzeit bereits an seiner Belastungsgrenze, sodass zusätzliche medizinische Versorgungen von Verletzungen, die durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstehen können, vermieden werden sollten.
„Da wir alles dafür tun müssen, dass das Infektionsgeschehen nicht neu befeuert wird, gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ich bin froh, dass die ganz große Mehrheit dafür VerstäMannheimndnis hat. Das ist ein Hoffnungszeichen für den Start in das Jahr, in dem wir diese Krise überwinden wollen. Dass die Impfungen schon begonnen haben, sollte uns Kraft geben für die kommenden Wochen. Passen Sie weiter auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich gutes neues Jahr“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
„Das wird ein ganz anderes Silvester, als wir es gewohnt sind – leise, ohne Feuerwerk, ohne große Feiern“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sicher. „Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind hart, gelten aber auch an Silvester uneingeschränkt. Das bedeutet, dass nach 20 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung oder sein Grundstück verlassen darf. Bitte halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie zuhause und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Wir haben dennoch allen Grund positiv auf 2021 zu schauen – dank der Impfung stehen die Chancen sehr gut, dass dieses Silvester in seiner Art einmalig bleiben wird und wir uns nächstes Jahr wieder alle näherkommen können. Ich wünsche Ihnen ein gutes Neues und bleiben Sie gesund!“
„Dieses Jahr werden wir eine ruhige Silvesternacht erleben. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, die Kontakt- und Ausgangssperren gelten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, unser bereits enorm belastetes Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiter zu strapazieren. Und das begrüße ich sehr. Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021“, ergänzt Landrat Stefan Dallinger.
Das Polizeipräsidium Mannheim bereitet sich wie in jedem Jahr akribisch auf den Jahreswechsel vor. Das Erhöhen von Mindeststärken auf allen Polizeirevieren und das zentrale Vorhalten von Einsatzkräften sind die Grundlagen der Einsatzplanungen für Silvester.
„Das Polizeipräsidium Mannheim, das für die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Verantwortung trägt, wird in der Silvesternacht die Personalstärken bei jedem seiner 17 Polizeireviere erhöhen. Zur Gewährleistung einer hohen Präsenz und vieler Kontrollen sowie zur Bewältigung anlassbezogener Ereignisse, haben wir zusätzliche Einsatzkräfte aufgerufen, um an neuralgischen Punkten in der Region offensiv agieren zu können“, erläutert Polizeipräsident Andreas Stenger das Einsatzkonzept zum Jahreswechsel. „Wir werden die Bestimmungen der CoronaVO durchsetzen und alles dafür tun, dass es nicht zu Ansammlungen an spezifischen Brennpunkten kommt. Auch wenn es schwer fällt – bitte halten Sie durch, seien Sie geduldig und solidarisch und bleiben Sie zuhause! Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr“, schließt Stenger.
Polizeipräsidium Mannheim 30.12.2020
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie das in Baden Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 – 5 Uhr gilt. Diese ist auch an Silvester in Kraft. Planen sie etwaige Silvesterbesuche also so das sie rechtzeitig wieder zu Hause sind oder aber fahren erst wieder frühestens um 5 Uhr am Neujahrsmorgen Heim.
Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.
Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
Stadt Speyer 29.12.2020
Anmerkung der Redaktion
Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:
Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?
Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.
Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?
Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!
Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?
Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.
Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+ 17) Davon bereits genesen: 958 Todesfälle: 21 (+ 3) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 197,8 Warnstufe: Rot