Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1920 ( +0 )
Davon bereits genesen: 1739 Todesfälle: 55 ( + 3 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( – 11,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 02.02.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 02.02.2021
Stadtnotiz
Hochwasserschutz: Klipfelsau-Wiese gesperrt
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Wiese in der Klipfelsau, angrenzend an die Rheinallee, aufgrund des steigenden Druckwassers, bedingt durch das Rheinhochwasser, im Laufe des heutigen Tages abgesperrt werden musste. Der städtische Baubetriebshof hat an allen Zuwegungen gut sichtbare Absperrschranken aufgestellt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bittet alle Bürger*innen darum, die Sperrungen zu beachten, den Deichen fernzubleiben und „Hochwassertourismus“ zu unterlassen. Dies dient sowohl dem Eigenschutz im Bereich der Unfallprävention als auch dem Schutz der Deiche.
Stadt Speyer 02.02.2021
Verkehrsnotiz
Allerheiligenstraße gesperrt
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wird die Allerheiligenstraße auf Höhe der Hausnummer 28 ab sofort bis voraussichtlich 1. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Allerheiligenstraße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung in der Allerheiligenstraße zwischen Herdstraße und Lindenstraße wird aufgehoben.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Hochwasserschutz für Germersheim beginnt im Wald bei Westheim
Wo die Queich die Druslach flutet
Die Zeiten, in denen die Stadt Germersheim vor dem Rhein-Hochwasser durch Dämme, Deiche und Polder zwar geschützt, dann aber von einer überlaufenden Queich dennoch bedroht wurde, sind dank eines seit einiger Zeit verbesserten Hochwasserschutzes passé. Das hat sich erneut am vergangenen Wochenende bewahrheitet, als sich der Pegel der Queich einer kritischen Marke näherte und die entscheidenden Schleusentore im Wald bei Westheim geöffnet wurden. Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel war in seiner Funktion als Oberster Katastrophenschützer und Vorsitzender einer regionalen Arbeitsgruppe für besseren Hochwasserschutz am vergangenen Sonntag mit Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub an den neuralgischen Punkten im Kreis unterwegs, um sich persönlich ein Bild von der Hochwasser-Lage zu machen. Dazu zählte auch eine vor wenigen Jahren angelegte Flutmulde, die das Wasser der Queich durch den Wald von Weingarten, Lustadt und Westheim in den Druslach führt. Landrat Brechtel: „Im Wald bei Westheim findet ein wichtiger Teil des Hochwasserschutzes für die Stadt Germersheim statt. Wenn hier, am Beginn der Flutmulde, die Überlaufsschwelle aktiviert und geöffnet wird, fließt der Großteil des Queichwassers nicht mehr nach Germersheim, sondern stattdessen in die Druslach und wird unschädlich abgeleitet. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und bei allen sonstigen Helfer, die seit Tagen pausenlos im Hochwasserschutz-Einsatz sind.“
Die Mitarbeitenden der Wehren sind seit Tagen vor Ort, um die Dämme und Deiche zu beobachten, Wachen zu halten und Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Immer wieder wurden dabei auch Schaulustige beobachtet, die trotz Verbot und Warnhinweisen auf den Dämmen unterwegs waren. „Jeder Schritt auf den Deichkronen ist ein Tritt gegen die Festigkeit der Anlage. Es wird dringend darum gebeten, während des Hochwassers die Hochwassergebiete weiträumig zu meiden und vor allen Dingen keine Deichanlagen zu betreten. Sie schützen sich selbst vor einer lebensbedrohlichen Gefahr und helfen, Dämme und Deiche zu schonen“, so der gemeinsame Appell von Brechtel und Schönlaub. Trotz derzeit leicht sinkender Pegel bleibt die Gefahren- und Hochwasserlage bis mindestens Mitte dieser Woche angespannt.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Rheinhochwasser: Deichwachen seit Freitagabend
Bevölkerung soll Überschwemmungs- und Deichbereiche meiden
Die Pegel des Rheins steigen stark an, am Pegel Maxau werden bereits am Samstag, Höchststände zwischen 740 und 780 cm vorhergesagt. Die Tendenz bleibt weiter steigend. „Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sind bereits in der Vorbereitung für mögliche Einsätze“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel und führt aus: „So werden die Feuerwehren der Rheinanlieger ab heute Abend nach und nach mit Deichwachen beginnen.“
Ab einem Pegelstand von 7,80 Meter bei
Maxau wird die Feuerwehreinsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Wörth
besetzt. Sie fungiert als Bindeglied der Feuerwehren und zur Kreisverwaltung.
„Vorsorglich bauen wir auch die Technische Einsatzzentrale in der Bienwaldhalle
in Wörth auf. Vielen Dank an die Stadt Wörth für die Bereitstellung der Halle,
die groß genug ist, um auch im Einsatz corona-konform handeln zu können“,
berichtet Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub. Sollte der Pegel absehbar
dauerhaft die Marke 8,80 Meter übersteigen, werden die Technische
Einsatzleitung und der Katastrophenschutzstand des Landkreises die
Einsatzleitung übernehmen.
Kreisfeuerwehrinspekteur Schönlaub und Landrat Brechtel bitten die Bürgerinnen und Bürger, die gesamten Deich- und Überschwemmungsbereiche in den nächsten Tagen zu meiden, um sich nicht in Gefahr zu bringen und mögliche Einsätze nicht zu behindern.
Miriam Spieß, zukünftige hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte für den Landkreis Germersheim: „Hinhören, reflektieren, gegenseitiges Verständnis erreichen und Ansprechpartner vernetzen“
Miriam Spieß wird hauptamtliche
kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den
Landkreis Germersheim. Bereits seit über vier Jahren leitet sie die
Geschäftsstelle des Eingliederungshilfeverbundes der Region Südpfalz, die
Aufgabe als Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen übernimmt sie zusätzlich. „Die Belange behinderter
Menschen und deren Angehörigen sind mir aus meiner Arbeit im
Eingliederungshilfeverbund sehr vertraut. Ihre Interessen künftig auch als
Behindertenbeauftragte für den Landkreis vertreten zu können, bedeutet, mit
vielen Akteuren gemeinsam gesellschaftliche Bereiche neu zu betrachten und zu
durchdenken sowie Benachteiligungen abzubauen. Darauf und auf eine
konstruktive, zielorientierte Zusammenarbeit freue ich mich“, erklärt Miriam
Spieß.
Im Rahmen der digitalen Sozialausschuss-Sitzung
des Landkreises Ende Januar 2021 stellte der für Soziales zuständige Erste
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, Miriam Spieß vor. „Frau Spieß´
Arbeitsfeld umfasst einen enorm wichtigen Lebensbereich. Es geht darum,
Barrieren aller Art zu reduzieren – oder noch besser, von Anfang an zu
vermeiden. Für die Kreisverwaltung, den Kreis, Bürgerinnen und Bürger sowie
politische Gremien wird die Expertise von Frau Spieß und ihre Vernetzung mit
zum Beispiel Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinden und Städte eine
wichtige Komponente sein“, so Buttweiler.
Das Aufgabenspektrum von Miriam Spieß
ist groß – von der Beratung bei kommunalen Planungen über die Vernetzung
bestehender Strukturen in der Region bis hin zur Information zu Themen wie
barrierefreie Kommunikation, barrierefrei Bauen und Selbstbestimmung
behinderter Menschen. „Dabei sehe ich die Aufgabe nicht nur einseitig und nicht
nur in der Beratung“, sagt Miriam Spieß, „Es geht darum, sich über Situationen,
Abläufe und Bedarfe bewusst zu werden und gemeinsam und mit einem starken
Netzwerk, das Recht von Menschen mit Behinderungen, an allen Bereichen des
Lebens teilzuhaben, umzusetzen!“
Ihre neue Funktion als hauptamtliche
kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den
Landkreis Germersheim wird Miriam Spieß voraussichtlich ab 1. April 2021
wahrnehmen. Sie ist sodann erreichbar unter Tel. 07274/53-429, E-Mail:
m.spiess@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Kreisverwaltung
Germersheim startet eigenen Twitter-Kanal:
Kreis-Gezwitscher über „Ein Jahr Wuhan-Rückkehrer“
Die
Kreisverwaltung Germersheim baut ihre Social-Media-Präsenz weiter aus. Nach dem
erfolgreichen Launch einer neuen Facebook-Seite und nahezu 1.200
Instagram-Followern innerhalb von fünf Monaten, pflegt die Verwaltung seit
Beginn dieser Woche unter @KreisGER auch einen eigenen Twitter-Kanal. „Da das
Interesse für den Landkreis Germersheim aus allen Bevölkerungsschichten sehr
groß ist, wollen wir mit unseren Themen künftig auch über Twitter präsent sein“,
so Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel zum jetzigen Twitter-Start.
Das
Medieninteresse an der Kreisverwaltung ist generell sehr hoch. Aktuell
dominieren Fragen zum Landes-Impfzentrum in Wörth und der Schutzimpfung im
Allgemeinen. Aber auch bundesweit interessante Themen, wie die direkte
Nachbarschaft zu Frankreich, werden am Beispiel des Landkreises immer wieder
aufgegriffen. Etliche Medien erinnern sich dieser Tage an die Quarantänestation
für Wuhan-Rückkehrer, die vor einem Jahr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim
errichtet wurde. Dazu Landrat Brechtel: „Twitter eignet sich besonders gut, um insbesondere
Journalisten bundesweit mit Botschaften aus Germersheim zu versorgen. Wir haben
beobachtet, dass sich viele Medien dieser Kurz-Nachrichten bedienen und Themen
aufgreifen.“ Zum Start werden daher Tweets, die an die Ereignisse vor einem
Jahr erinnern, dominieren.
Die Verwaltung
beabsichtigt mehrmals wöchentlich direkt aus dem Kreishaus zu „zwitschern“ und
neben öffentlich relevanten Informationen auch Kampagnen allgemeiner Natur über
den Kurznachrichtendienst zu starten. So sollen zum Beispiel analog zu den
Veröffentlichungen auf Instagram an jedem Freitag unter #GER4Future
klimapolitische Themen aufgegriffen und mit der künftigen Twitter-Gefolgschaft
diskutiert werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Landeswohnraumförderung über die ISB: Zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen
Deutschlandweit
steigen die Preise für Immobilien und Grundstücke, zudem sind viele bestehende
Wohngebäude in die Jahre gekommen. Damit zeitgemäßes Wohnen in Rheinland-Pfalz
für Gering- und Normalverdiener erschwinglich bleibt, unterstützt sie das Land
über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit den
Programmen der Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren
jährliches Gesamteinkommen innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz
definierten Einkommensgrenzen liegt – ein Ehepaar mit zwei Kindern ist
beispielsweise bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.000 Euro
förderfähig.
Den
Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen
Mit
dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum lässt sich die
Finanzierung der Hausbank bei Bau oder Erwerb selbst genutzter Immobilien
ergänzen und die monatliche Belastung langfristig reduzieren. Die Darlehen sind
mit Zinsfestschreibungen für wahlweise zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre oder
bis zur Vollrückzahlung erhältlich. So fallen derzeit bei einer zehnjährigen
Zinsfestschreibung jährliche Zinsen von 0,1 Prozent an, bis zur Vollrückzahlung
sind es niedrige 1,0 Prozent pro Jahr. Außerdem unterstützt das Land die
Rückzahlung der Darlehen mit Tilgungszuschüssen – je nach Haushaltseinkommen in
Höhe von 5,0 beziehungsweise 7,5 Prozent der Darlehenshöhe. Unter bestimmten
Voraussetzungen, beispielsweise wenn im Haushalt Menschen mit
Schwerbehinderungen leben, sind Zusatzdarlehen möglich.
Modernisieren
mit Rabatt
Wer
seine Wohnimmobilie rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann
ihren allgemeinen Wert und Komfort deutlich erhöhen, die Nutzung im Alter
ermöglichen und zukünftig Energiekosten minimieren. Für die Finanzierung von
Baumaßnahmen, die zur Einsparung von Wasser und Energie führen, die
Barrierefreiheit herstellen oder Einbrechern die Arbeit erschweren, vergibt die
ISB zinsgünstige Nachrangdarlehen, die dank großzügiger Tilgungszuschüsse nicht
komplett zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des Darlehens hängt von der im
Haushalt lebenden Personenzahl ab und beträgt im Fall der oben genannten
Familie maximal 60.000 Euro, die Zinsen liegen aktuell bei einer
Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 0,1 Prozent p.a. Je nach Jahreseinkommen
ergänzt ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent die Förderung.
Antragstellung
und kostenfreie Beratung
Die
Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Interessierte finden unter www.isb.rlp.de und www.modernisieren-mit-rabatt.de weitere Informationen und können
unter der Telefonnummer 06131 6172-1991 einen Termin zur kostenfreien Beratung
vereinbaren.
Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Interessierte außerdem unter www.kreis-germersheim.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung unter 07274-53284 und 07274-53286.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Corona
Land stimmt Vorschlag der Landräte und des OBs zu: Impf-Sonderregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste
„Für Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst ist das eine sehr gute Nachricht. Wir bedanken uns beim Land, dass es unserem Vorschlag gefolgt ist und nun auch diese wichtige Berufsgruppe wie anderes medizinisches Personal die Möglichkeit bekommt, sich priorisiert bei Sonderterminen impfen zu lassen“, so die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Am Donnerstag, 28. Januar 2021, haben die drei Verwaltungschefs eine entsprechende Zusage aus dem Ministerium erhalten. Darin heißt es, dass in der Online-Terminvergabe in Kürze ein Formular für die Anmeldung von Gruppen zur Verfügung gestellt werde, „mit dem sich mehrere Personen eines ambulanten Pflegedienstes anmelden können.“
Seefeldt, Hirsch und Brechtel hatten sich in den Wochen zuvor dafür stark gemacht, dass unabhängig von der Frage eines geeigneten Impfstoffs, der zu Hause verimpft werden kann, das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste unbedingt in die höchste Priorität der zu Impfenden aufgenommen werden muss. „Das musste dringend geregelt werden. Das Pokerspiel, dass sich jede Fachkraft eines mobilen Pflegedienstes selbst bemühen musste, über die Hotline überhaupt einen Termin zu bekommen, war nicht akzeptabel“, so die Kommunalchefs, „Schließlich geht es hier um den beidseitigen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist ein hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“
Die Kreischefs und der Stadtchef begrüßen die neue Regelung, dass sich diese Pflegekräfte gesammelt für spezielle Impftermine anmelden können.
Hintergrund
Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben. Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Verdachtsfälle: Coronavirus-Varianten auch im Landkreis Germersheim
„Es war leider zu erwarten, jetzt
haben es erste Laboruntersuchungen bestätigt: „Auch im Landkreis Germersheim
gibt es Corona-Fälle, die nach ersten Tests vermutlich mit Mutationen des
Coronavirus infiziert sind“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Insgesamt
sind aktuell sieben Personen im Landkreis vermutlich mit einer mutierten
Virusvariante infiziert, sechs mit der britischen Variante, eine Person mit der
südafrikanischen oder brasilianischen Variante. Letzterer Fall muss noch näher
klassifiziert werden.
Das Gesundheitsamt ist intensiv im
Austausch mit den betroffenen Personen und mit der Kontaktnachverfolgung
beschäftigt. „Nach jetzigem Kenntnisstand sind bei Infektionen mit diesen
Virus-Mutationen keine übermäßig schweren Verläufe der Erkrankung bekannt“,
sagt Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek. „Da sie sich aber wahrscheinlich deutlich
leichter verbreiten lassen, d.h. sich die Menschen schneller anstecken, müssen
wir besondere Vorsicht walten lassen!“
„In den letzten Wochen
konnten wir das Infektionsgeschehen im Landkreis Germersheim eindämmen. Da sich
die Virusmutationen leichter verbreiten, bitte ich alle – trotz aktuell
sinkender Infektionszahlen – besonders auf die gängigen Maßnahmen zu achten“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Auch wenn es sich bisher um Verdachtsfälle
handelt, bitte ich Sie alle, halten Sie sich besonders an die AHA-Regeln. Bitte
halten Sie ausreichend Abstand, tragen Sie eine Maske und achten Sie auf den
richtigen Sitz dieser, waschen Sie sich häufig die Hände und lüften Sie
geschlossene Räume regelmäßig. Das ist das Effektivste, das wir alle beitragen
können, um das Pandemiegeschehen einzudämmen und auch den neuen Virusvarianten
keine Chance zu geben!“
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Erweiterte Maskenpflicht gilt auch in Verwaltungsgebäuden und Recyclinghöfen
Seit Montag, 25.01.21 gilt in
Rheinland-Pfalz eine ausgeweitete Maskenpflicht. Details regelt die erste Änderungsverordnung
zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die
Kreisverwaltung weist die Bürger daher insbesondere auf die Pflicht zum Tragen
von medizinischen Masken hin. Sie gilt auch bei Terminen, die in der
Kreisverwaltung wahrgenommen werden, beispielsweise in der Zulassungsstelle und
genauso auf den Recyclinghöfen.
Unter medizinischen Masken sind
sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu
verstehen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bürger
Verwaltungsgebäude und Recyclinghöfe nur betreten können, wenn sie eine solche Maske
tragen.
In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Diese Regelung ist, wie die gesamte Änderungsverordnung, zunächst bis zum Ablauf des 14.02. befristet. Auf der Internetseite corona.rlp.de sind weitere Informationen abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Fallzahlen aus dem Kreis Germersheim
Montag, 01.02.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 239 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3074 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+22 seit Freitag).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG
Hagenbach
Berg
29
0
29
0
Hagenbach
137
1
121
15
Neuburg
68
0
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
247
1
228
18
Wörth
Maximiliansau
136
2
133
1
Schaidt
15
1
14
0
Wörth,
Stadt
258
11
243
4
Büchelberg
21
3
18
0
Summen
430
17
408
5
VG Kandel
Erlenbach
9
2
7
0
Freckenfeld
28
1
27
0
Kandel
149
13
133
3
Minfeld
29
4
25
0
Steinweiler
39
6
33
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
19
1
17
1
Summen
274
27
243
4
VG
Jockgrim
Hatzenbühl
36
4
32
0
Jockgrim
136
8
123
5
Neupotz
27
3
21
3
Rheinzabern
82
9
71
2
Summen
281
24
247
10
VG
Rülzheim
Hördt
63
9
54
0
Kuhardt
47
8
39
0
Leimersheim
43
4
38
1
Rülzheim
164
12
148
4
Summen
317
33
279
5
VG Bellheim
Bellheim
269
10
233
26
Knittelsheim
25
2
23
0
Ottersheim
42
4
38
0
Zeiskam
44
0
44
0
Summen
380
16
338
26
Germersheim
+ So
639
47
582
10
Summen
639
47
582
10
VG
Lingenfeld
Freisbach
37
3
33
1
Lingenfeld
177
55
118
4
Lustadt
63
3
59
1
Schwegenheim
103
3
100
0
Weingarten
59
3
55
1
Westheim
67
7
54
6
Summen
506
74
419
13
Endsummen
3074
239
2744
91
Freitag, 29. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 245 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3052 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+23).
Weitere Todesfälle
Leider sind drei weitere Personen
an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle
damit auf 91.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Faustina in Rheinzabern: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in
Quarantäne.
Donnerstag, 28. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 255 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3029 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).
Weitere Todesfälle
Leider sind zwei weitere Personen
an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle
damit auf 88.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Albertino in Jockgrim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in
Quarantäne.
Mittwoch, 27. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 251 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3013 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Weiterer
Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19
verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 86.
Dienstag, 26. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 312 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2998 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1920 ( +9 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1732 Todesfälle: 52 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 65,3 ( – 13,8 gegenüber Freitag ) Warnstufe: Rot
Stand: 01.02.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 02.02.2021
Stadtnotiz / Corona
Stadt erhält bei Schnelltestangebot Unterstützung durch die Bundeswehr
Seit Montag, 1. Februar 2021 erhält die Stadt Unterstützung durch die Bundeswehr für ihr Schnelltestangebot. Nachdem der Antrag auf Hilfeleistung für die Durchführung von Schnelltests genehmigt wurde, waren Montag bereits drei Bundeswehrsoldaten des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim vor Ort in der Seekatzstraße 5.
Hier wurden sie von dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie dem Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann in das vorgesehene Tätigkeitsfeld eingeführt.
Ab sofort können sich ergänzend zum bisherigen Schnelltestangebot montags bis freitags Personen, die ihre Angehörigen in Speyerer Senioren- und Pflegeheimen besuchen möchten, vorab mittels Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen.
„Zur regelmäßigen Testung gemäß den Vorgaben der Landesverordnung sind umfangreiche personelle Ressourcen notwendig. Wir sind froh über den schnellen Einsatz der Kameraden, dank derer die Senioren- und Pflegeheime noch stärker entlastet werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Das zeigt, dass auf die Bundeswehr Verlass ist, wenn die Bürgerschaft auf Unterstützung angewiesen ist.“
Kost und Logis für die Bundeswehrsoldaten für den Zeitraum ihrer Tätigkeit in Speyer trägt die Stadt.
Zunächst für drei Wochen sind die Bundeswehrangehörigen montags bis freitags jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5 tätig.
Bislang begrenzte sich das vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer und der Stadt etablierte Schnelltestangebot auf dienstags, 17.00 bis 19.00 Uhr und samstags, 11.00 bis 15.00 Uhr. Dieses Angebot bleibt weiterhin bestehen.
Nach Rücksprache mit der evangelischen Diakonissenanstalt Speyer werden auf Antrag auch im Seniorenzentrum Haus am Germansberg und im Seniorenstift Bürgerhospital zwei Bundeswehrsoldaten des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim für die Durchführung von PoC-Antigenschnelltests eingesetzt.
Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert
Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.
In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.
In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.
In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.
So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.
Lesen sie hier die ab 01.02.21 in Kraft tretende Allgemeinverfügung als pdf:
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1911 (+4)
Davon bereits genesen: 1709 Todesfälle: 44 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 79,1 ( + 5,9 ) Warnstufe: Rot
Stand: 29.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 30.01.2021
Stadtnotizen
Angebotsrückzug für das Verkaufsobjekt Else-Krieg-Straße 1
Die PadA Immobilien-Projektentwicklung GmbH hat das gemeinsame Kaufpreisangebot mit der Adessa GmbH für das städtische Anwesen Else-Krieg-Straße 1 (Reithalle Normand) am 27. Januar 2021 zurückgezogen.
Folglich wird im Stadtrat nur noch das Angebot der Projektgruppe „Speyer together“ zur Abstimmung stehen. Über den Verkauf des Anwesens Else-Krieg-Straße 1 mit einem Grundstücksanteil von ca. 2.900 Quadratmetern soll in der Sitzung am 4. Februar 2021 entschieden werden.
Stadtverwaltung setzt Beschlüsse der Änderungsverordnung zur Maskenpflicht um
Am Montag, 25. Januar 2021 ist die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und gilt bis zum 14. Februar 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude, in denen gemäß der Landesverordnung wie auch in anderen Bereichen eine verschärfte Maskenpflicht gilt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu bestreiten, um zu vermeiden, dass die Infektionszahlen nach einer vermeintlichen Entspannung umso rasanter in die Höhe steigen, wie es andernorts zu beobachten war.“
Da die ergänzend zur Landesverordnung vom 11. Januar 2021 erschienene Änderungsverordnung auch eine verschärfte Maskenpflicht vorsieht, sind medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken, ab Mittwoch, 27. Januar 2021 in allen Gebäuden der Stadtverwaltung verpflichtend zu tragen.
Die Stadtverwaltung stellt ihren Mitarbeiter*innen kostenlos einen Grundstock an FFP-2-Masken zur Verfügung. Zudem wird in bestimmten Bereichen wie in Kindertagesstätten oder dem Kommunalen Vollzugsdienst für einen zusätzlichen Bestand an medizinischen Masken gesorgt.
Gemäß der Änderungsverordnung des Landes gilt die Pflicht zum Tragen von OP- bzw. virenfilternden Masken im Einzelhandel, Geschäften und dem ÖPNV ebenso wie bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten und dem Wochenmarkt. „Gerade auch mit Blick auf die Virus-Mutante aus Großbritannien ist es wichtig, dass überall dort, wo der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, ein größtmöglichen Schutz vor einer Infektion gewährleistet ist. Hierzu ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch auf dem Wochenmarkt“, erklärt Stefanie Seiler.
Die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung kann wie immer auf www.speyer.de/corona sowie auf www.corona.rlp.de nachgelesen werden.
Hilfsangebote vor Ort bei der Terminvereinbarung von Corona-Impfungen und bei Fahrten ins Impfzentrum
Seit dem 04.01.2021 können über das Land Rheinland-Pfalz Impftermine vereinbart werden – auch für den Landkreis Bad Dürkheim. Einwohnerinnen und Einwohner aus Haßloch werden im Impfzentrum in Neustadt versorgt, das vom Landkreis Bad Dürkheim gemeinsam mit der Stadt Neustadt betrieben wird. Eine Terminvereinbarung über die Rufnummer 0800-5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de ist zwingend erforderlich. Ebenso gilt es zu beachten, dass die Reihenfolge der Impfungen in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt ist und dementsprechend zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen können. Informationen zu den Priorisierungen sowie zum Thema Impfen generell gibt es auf der Internetseite www.impftermin.rlp.de sowie auf der zentralen Corona-Informationsseite des Landes unter www.corona.rlp.de.
Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich über die Onlineplattform des Landes anmelden möchten und dabei Unterstützung benötigen, steht das Seniorenbüro der Gemeindeverwaltung Haßloch gerne zur Seite. Darüber hinaus bietet die Gemeinde auch kostenlose Fahrten zum Impfzentrum nach Neustadt an. Das Angebot richtet sich an mobilitätseingeschränkte Personen, die bereits einen Impftermin haben, aber nicht über die Möglichkeit verfügen, selbst zum Impfzentrum zu gelangen oder sich von einem Angehörigen oder Bekannten fahren zu lassen. In solchen Fällen übernimmt die Gemeindeverwaltung die Fahrt oder organisiert in Absprache mit Ehrenamtlichen einen entsprechenden Transport. Aus versicherungstechnischen Gründen können allerdings keine Krankenfahrten übernommen werden. Ansprechpartnerin ist Beate Gebhard-Diehl aus dem Seniorenbüro, Tel. 06324-935- 359 (Mo. – Fr. von 8.30 – 12.00 Uhr).
Auch der Seniorenbeirat Haßloch und der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim bieten gemeinsam Hilfe bei der Online-Buchung von Corona-Impfterminen an. „Wir planen im ersten Schritt diese Hilfestellung jeden Donnerstagvormittag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie jeden Dienstagnachmittag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr anzubieten“, so der Vorsitzende des Seniorenbeirats Siegfried Klein. Das Hilfsangebot kann zu den genannten Zeiten persönlich im DRK-Haus (Rotkreuzstraße 9 in Haßloch) oder telefonisch unter 06324/5921258 in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus steht auch die Gemeindeschwester plus, Vera Götz, bei Fragen zur Verfügung und bietet bei Bedarf ihre Hilfe an (Tel.: 06322/9619125 oder 0151/18976130).
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1872 (+ 3)
Davon bereits genesen: 1623 Todesfälle: 44 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 59,3 Warnstufe: Rot
Stand: 23.01.2021, 11:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 25.01.2021
Stadtnotizen
Umgestaltung öffentlicher Grünflächen
Die Abteilung Stadtgrün wird ab dieser Woche diverse öffentliche Grünflächen umgestalten.
So muss in der Josef-Schmitt-Straße/ Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße der Grünstreifen zwischen Gehweg und Straße überarbeitet werden. Grund hierfür ist, dass die dortigen Gehölze bis zu drei Meter hoch- und bis an den Fahrbahnrand gewachsen sind, wodurch der Einblick auf den dahinter verlaufenden Gehweg verhindert wird.
Die Pflanzung erfolgt hier korrespondierend zu der gegenüberliegenden, im Jahr 2018 umgestalteten Straßenbegleitgrünfläche.
Des Weiteren werden zwei Grünflächen in Höhe des „Rauschenden Wassers“ überarbeitet: In einer der Grünflächen werden unansehnliche Bodendecker entfernt und durch blühfreudige Spiersträucher ersetzt, in der anderen machen die nachlassende Vitalität der Pflanzen und die Überwucherung mit wilden Brombeeren, Quecken eine „Auffrischung“ nötig.
Es erfolgt eine Teilrodung, der Rückschnitt noch erhaltenswerter Gehölze, wie Feuerdorn sowie im Zuge der Frühjahrspflanzungen die Nachpflanzung.
Bei der Auswahl der Nachpflanzung wurde Wert auf einen attraktiven Lebensraum für Bienen und Insekten gelegt. So kommen künftig Zierquitte, immergrüne Berberitze, Mahonie und auch Kolbenspiere vor, die alle einen guten Beflug von Insekten und Bienen aufweisen und für diese einen guten Pollen- und Nektarwert bieten.
Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb einer Woche abgeschlossen sein.