Corona, Stadtnotiz & Verkehrsnotiz aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (02.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1920 ( +0 )

Davon bereits genesen: 1739
Todesfälle: 55 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( – 11,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 02.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.02.2021

Stadtnotiz

Hochwasserschutz: Klipfelsau-Wiese gesperrt

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Wiese in der Klipfelsau, angrenzend an die Rheinallee, aufgrund des steigenden Druckwassers, bedingt durch das Rheinhochwasser, im Laufe des heutigen Tages abgesperrt werden musste. Der städtische Baubetriebshof hat an allen Zuwegungen gut sichtbare Absperrschranken aufgestellt.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bittet alle Bürger*innen darum, die Sperrungen zu beachten, den Deichen fernzubleiben und „Hochwassertourismus“ zu unterlassen. Dies dient sowohl dem Eigenschutz im Bereich der Unfallprävention als auch dem Schutz der Deiche.

Stadt Speyer
02.02.2021

Verkehrsnotiz

Allerheiligenstraße gesperrt

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wird die Allerheiligenstraße auf Höhe der Hausnummer 28 ab sofort bis voraussichtlich 1. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Allerheiligenstraße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung in der Allerheiligenstraße zwischen Herdstraße und Lindenstraße wird aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
02.02.2021

Corona & Stadtnotiz aus Speyer

Coronafallzahlen von Montag (01.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1920 ( +9 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1732
Todesfälle: 52
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 65,3 ( – 13,8 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 01.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.02.2021

Stadtnotiz / Corona

Stadt erhält bei Schnelltestangebot Unterstützung durch die Bundeswehr

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler gemeinsam mit Oberfeldwebel (Mitte) und Gefreitem (links).
Foto: © Stadt Speyer

Seit Montag, 1. Februar 2021 erhält die Stadt Unterstützung durch die Bundeswehr für ihr Schnelltestangebot. Nachdem der Antrag auf Hilfeleistung für die Durchführung von Schnelltests genehmigt wurde, waren Montag bereits drei Bundeswehrsoldaten des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim vor Ort in der Seekatzstraße 5.

Hier wurden sie von dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch sowie dem Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann in das vorgesehene Tätigkeitsfeld eingeführt.

Ab sofort können sich ergänzend zum bisherigen Schnelltestangebot montags bis freitags Personen, die ihre Angehörigen in Speyerer Senioren- und Pflegeheimen besuchen möchten, vorab mittels Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

„Zur regelmäßigen Testung gemäß den Vorgaben der Landesverordnung sind umfangreiche personelle Ressourcen notwendig. Wir sind froh über den schnellen Einsatz der Kameraden, dank derer die Senioren- und Pflegeheime noch stärker entlastet werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Das zeigt, dass auf die Bundeswehr Verlass ist, wenn die Bürgerschaft auf Unterstützung angewiesen ist.“

Kost und Logis für die Bundeswehrsoldaten für den Zeitraum ihrer Tätigkeit in Speyer trägt die Stadt.

Zunächst für drei Wochen sind die Bundeswehrangehörigen montags bis freitags jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5 tätig.

Bislang begrenzte sich das vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer und der Stadt etablierte Schnelltestangebot auf dienstags, 17.00 bis 19.00 Uhr und samstags, 11.00 bis 15.00 Uhr. Dieses Angebot bleibt weiterhin bestehen.

Nach Rücksprache mit der evangelischen Diakonissenanstalt Speyer werden auf Antrag auch im Seniorenzentrum Haus am Germansberg und im Seniorenstift Bürgerhospital zwei Bundeswehrsoldaten des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim für die Durchführung von PoC-Antigenschnelltests eingesetzt.

Stadt Speyer
02.02.2021

Corona / Speyer

Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung

Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert

Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.

Corona-Pressekonferenz am 29.01.2021
Foto: Speyer 24/7 News, mah

In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.

So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.

Lesen sie hier die ab 01.02.21 in Kraft tretende Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mah
30.01.2021

Corona & Stadtnotiz aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (29.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1911 (+4)

Davon bereits genesen: 1709
Todesfälle: 44
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 79,1 ( + 5,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 29.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.01.2021

Stadtnotizen

Angebotsrückzug für das Verkaufsobjekt Else-Krieg-Straße 1

Die PadA Immobilien-Projektentwicklung GmbH hat das gemeinsame Kaufpreisangebot mit der Adessa GmbH für das städtische Anwesen Else-Krieg-Straße 1 (Reithalle Normand) am 27. Januar 2021 zurückgezogen.

Folglich wird im Stadtrat nur noch das Angebot der Projektgruppe „Speyer together“ zur Abstimmung stehen. Über den Verkauf des Anwesens Else-Krieg-Straße 1 mit einem Grundstücksanteil von ca. 2.900 Quadratmetern soll in der Sitzung am 4. Februar 2021 entschieden werden.

Stadt Speyer
30.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (27.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1900 ( + 10 )

Davon bereits genesen: 1692
Todesfälle: 44
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 81,1 ( +2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 27.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
28.01.2021

Corona / Speyer

Stadtverwaltung setzt Beschlüsse der Änderungsverordnung zur Maskenpflicht um

Am Montag, 25. Januar 2021 ist die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und gilt bis zum 14. Februar 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude, in denen gemäß der Landesverordnung wie auch in anderen Bereichen eine verschärfte Maskenpflicht gilt.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu bestreiten, um zu vermeiden, dass die Infektionszahlen nach einer vermeintlichen Entspannung umso rasanter in die Höhe steigen, wie es andernorts zu beobachten war.“

Da die ergänzend zur Landesverordnung vom 11. Januar 2021 erschienene Änderungsverordnung auch eine verschärfte Maskenpflicht vorsieht, sind medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken, ab Mittwoch, 27. Januar 2021 in allen Gebäuden der Stadtverwaltung verpflichtend zu tragen.

Die Stadtverwaltung stellt ihren Mitarbeiter*innen kostenlos einen Grundstock an FFP-2-Masken zur Verfügung. Zudem wird in bestimmten Bereichen wie in Kindertagesstätten oder dem Kommunalen Vollzugsdienst für einen zusätzlichen Bestand an medizinischen Masken gesorgt.

Gemäß der Änderungsverordnung des Landes gilt die Pflicht zum Tragen von OP- bzw. virenfilternden Masken im Einzelhandel, Geschäften und dem ÖPNV ebenso wie bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten und dem Wochenmarkt. „Gerade auch mit Blick auf die Virus-Mutante aus Großbritannien ist es wichtig, dass überall dort, wo der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, ein größtmöglichen Schutz vor einer Infektion gewährleistet ist. Hierzu ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch auf dem Wochenmarkt“, erklärt Stefanie Seiler.

Die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung kann wie immer auf www.speyer.de/corona sowie auf www.corona.rlp.de nachgelesen werden.

Stadt Speyer
26.01.2021

Haßloch

Hilfsangebote vor Ort bei der Terminvereinbarung von Corona-Impfungen und bei Fahrten ins Impfzentrum

Seit dem 04.01.2021 können über das Land Rheinland-Pfalz Impftermine vereinbart werden – auch für den Landkreis Bad Dürkheim. Einwohnerinnen und Einwohner aus Haßloch werden im Impfzentrum in Neustadt versorgt, das vom Landkreis Bad Dürkheim gemeinsam mit der Stadt Neustadt betrieben wird. Eine Terminvereinbarung über die Rufnummer 0800-5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de ist zwingend erforderlich. Ebenso gilt es zu beachten, dass die Reihenfolge der Impfungen in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt ist und dementsprechend zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen können. Informationen zu den Priorisierungen sowie zum Thema Impfen generell gibt es auf der Internetseite www.impftermin.rlp.de sowie auf der zentralen Corona-Informationsseite des Landes unter www.corona.rlp.de.

Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich über die Onlineplattform des Landes anmelden möchten und dabei Unterstützung benötigen, steht das Seniorenbüro der Gemeindeverwaltung Haßloch gerne zur Seite. Darüber hinaus bietet die Gemeinde auch kostenlose Fahrten zum Impfzentrum nach Neustadt an. Das Angebot richtet sich an mobilitätseingeschränkte Personen, die bereits einen Impftermin haben, aber nicht über die Möglichkeit verfügen, selbst zum Impfzentrum zu gelangen oder sich von einem Angehörigen oder Bekannten fahren zu lassen. In solchen Fällen übernimmt die Gemeindeverwaltung die Fahrt oder organisiert in Absprache mit Ehrenamtlichen einen entsprechenden Transport. Aus versicherungstechnischen Gründen können allerdings keine Krankenfahrten übernommen werden. Ansprechpartnerin ist Beate Gebhard-Diehl aus dem Seniorenbüro, Tel. 06324-935- 359 (Mo. – Fr. von 8.30 – 12.00 Uhr).

Auch der Seniorenbeirat Haßloch und der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim bieten gemeinsam Hilfe bei der Online-Buchung von Corona-Impfterminen an. „Wir planen im ersten Schritt diese Hilfestellung jeden Donnerstagvormittag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie jeden Dienstagnachmittag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr anzubieten“, so der Vorsitzende des Seniorenbeirats Siegfried Klein. Das Hilfsangebot kann zu den genannten Zeiten persönlich im DRK-Haus (Rotkreuzstraße 9 in Haßloch) oder telefonisch unter 06324/5921258 in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus steht auch die Gemeindeschwester plus, Vera Götz, bei Fragen zur Verfügung und bietet bei Bedarf ihre Hilfe an (Tel.: 06322/9619125 oder 0151/18976130).

Gemeindeverwaltung Haßloch
26.01.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Montag (25.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1885 (+ 7)

Davon bereits genesen: 1664
Todesfälle: 44
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 77,1 ( + 17,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 25.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
25.01.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Samstag (23.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1872 (+ 3)

Davon bereits genesen: 1623
Todesfälle: 44
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 59,3
Warnstufe: Rot

Stand: 23.01.2021, 11:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
25.01.2021

Stadtnotizen

Umgestaltung öffentlicher Grünflächen

Die Abteilung Stadtgrün wird ab dieser Woche diverse öffentliche Grünflächen umgestalten.

So muss in der Josef-Schmitt-Straße/ Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße der Grünstreifen zwischen Gehweg und Straße überarbeitet werden. Grund hierfür ist, dass die dortigen Gehölze bis zu drei Meter hoch- und bis an den Fahrbahnrand gewachsen sind, wodurch der Einblick auf den dahinter verlaufenden Gehweg verhindert wird.

Die Pflanzung erfolgt hier korrespondierend zu der gegenüberliegenden, im Jahr 2018 umgestalteten Straßenbegleitgrünfläche.

Des Weiteren werden zwei Grünflächen in Höhe des „Rauschenden Wassers“ überarbeitet: In einer der Grünflächen werden unansehnliche Bodendecker entfernt und durch blühfreudige Spiersträucher ersetzt, in der anderen machen die nachlassende Vitalität der Pflanzen und die Überwucherung mit wilden Brombeeren, Quecken eine „Auffrischung“ nötig.

Es erfolgt eine Teilrodung, der Rückschnitt noch erhaltenswerter Gehölze, wie Feuerdorn sowie im Zuge der Frühjahrspflanzungen die Nachpflanzung.

Bei der Auswahl der Nachpflanzung wurde Wert auf einen attraktiven Lebensraum für Bienen und Insekten gelegt. So kommen künftig Zierquitte, immergrüne Berberitze, Mahonie und auch Kolbenspiere vor, die alle einen guten Beflug von Insekten und Bienen aufweisen und für diese einen guten Pollen- und Nektarwert bieten.

Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb einer Woche abgeschlossen sein.

Stadt Speyer
25.01.2021