Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 14.03.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 11.040 (+ 145)
Davon bereits genesen: 9.381
Todesfälle: 108
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 991,3
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 7,11

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 6.064 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 27.996 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie.

Seit der letzten Meldung am Freitag, 11. März 2022 wurden 660 neue Fälle registriert.

Die Gesamtzahl der Todesfälle beläuft sich auf 192 seit Beginn der Pandemie.

(Stand 14. März 2022, 12.15 Uhr).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg271771940
 Hagenbach101524375517
 Neuburg436893407
 Scheibenhardt6923460
 Summen1791432133524
WörthMaximiliansau11822858925
 Schaidt3451252200
 Wörth, Stadt228547818007
 Büchelberg149421061
 Summen3961930301813
VG KandelErlenbach9426680
 Freckenfeld274712030
 Kandel1640317131211
 Minfeld222471750
 Steinweiler323722492
 Vollmersweiler3612240
 Winden199511471
 Summen2788596217814
VG JockgrimHatzenbühl6361554783
 Jockgrim1476392106222
 Neupotz314772343
 Rheinzabern10573177373
 Summen3483941251131
VG RülzheimHördt5141153972
 Kuhardt4391482901
 Leimersheim4881343531
 Rülzheim1729455126212
 Summen3170852230216
VG BellheimBellheim1874450139133
 Knittelsheim224541700
 Ottersheim4291103190
 Zeiskam5211114073
 Summen3048725228736
Germersheim + So 5958857507328
 Summen5958857507328
VG LingenfeldFreisbach266492161
 Lingenfeld130830998910
 Lustadt6891395437
 Schwegenheim7051115922
 Weingarten423513711
 Westheim406723259
 Summen3797731303630
      
 Endsummen27996606421740192

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2022

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 14.03.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit gestern gibt es 10.861 neue bestätigte Corona-Fälle, 7 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 1.375,8 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.371,0). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 7,11 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 7,66).

Kreis, Stand 14.3.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitalisierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler2040536538188146435674212019561624,81624,82341,12035,9621,17,11Ahrweiler
Altenkirchen20499476682126153035070183713171423,11423,11898,01741,9601,77,11Altenkirchen
Alzey-Worms21439307644171165164752170513991304,41304,01791,01542,7549,47,11Alzey-Worms
Bad Dürkheim199670587198155054264134715901012,81012,51598,51146,4502,07,11Bad Dürkheim
Bad Kreuznach28285326424160221285997273325621721,61721,52617,72050,9678,67,11Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich1685222052291117445017173015111535,31513,31986,21870,1732,17,11Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld1361433251012510930255910988021358,41318,62184,11543,6634,17,11Birkenfeld
Bitburg-Prüm1601027428850113434617162015901619,11568,42062,31902,4813,07,11Bitburg-Prüm
Cochem-Zell97401252158865393113126110722047,82046,23042,22418,2982,97,11Cochem-Zell
Donnersbergkreis1201691317968787313312699991679,91663,92268,41986,1823,77,11Donnersbergkreis
Germersheim27996661796192230654739236418731832,51832,22283,22080,11062,77,11Germersheim
Kaiserslautern20752192463126157164910165713931558,51339,22040,51801,6843,27,11Kaiserslautern
Kusel91211353569470661961686618978,5928,61758,81129,5349,37,11Kusel
Mainz-Bingen34703834803273258808550307425861453,31452,32175,51661,3601,17,11Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz3313374155221424516840321402229996,3996,31402,31203,3394,27,11Mayen-Koblenz
Neuwied30295438573232237596304240918571315,51315,51639,31648,2555,37,11Neuwied
Rhein-Hunsrück16887144530123123944370132116201277,61277,51959,51540,6461,47,11Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis18719373580116139694634175212951429,31429,31869,51703,0743,17,11Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis2795837754127423057462714211264918,2918,21023,81129,4505,67,11Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.1709224665614914288265510881142982,1982,11489,91197,0361,87,11Südliche Weinstr.
Südwestpfalz133281124991199523368699111041044,11031,21584,81291,6440,87,11Südwestpfalz
Trier-Saarburg23774315538129172776368235318171563,11561,62193,01745,0818,77,11Trier-Saarburg
Vulkaneifel93531712717559633315148610502456,62456,13809,52939,91052,77,11Vulkaneifel
Westerwaldkreis333315801078219257217391343830561695,01695,02177,12045,6758,87,11Westerwaldkreis
KS Frankenthal976715416282791717685253931076,91076,91400,31254,7568,57,11KS Frankenthal
KS Kaiserslautern1825913955317614537354612929331296,41217,01876,21493,4532,87,11KS Kaiserslautern
KS Koblenz19850375289181150964573114312231008,01008,01251,21240,5409,77,11KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.78271013345966281140459492983,2983,11361,01194,5284,27,11KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen3721750084139631777504415491381897,7897,6910,11024,5609,77,11KS Ludwigshafen
KS Mainz4218111241015247323509584382126391759,81758,42260,12014,2743,17,11KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.956302565476981811511663958,6958,51192,81095,6624,27,11KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens63844830579466916364684961164,91164,51846,01321,9589,47,11KS Pirmasens
KS Speyer1104014525110893811551503434991,3991,21173,51161,2595,77,11KS Speyer
KS Trier1777224834658130054709185014251671,61670,82208,31878,9791,57,11KS Trier
KS Worms1768917258812714333322910578691266,51266,51595,71544,4511,57,11KS Worms
KS Zweibrücken5348201641538981435306503900,0899,51352,31028,2439,37,11KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz69816610861179105110536921 #15613556384491531375,81363,21874,61627,7628,27,11Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

Effektivität der Impfung

Mit Hinblick auf die Abschätzung der Impfeffektivität gegen COVID-19-Erkrankungen verweisen wir auf unseren Wochenbericht.

SARS-CoV-2-Varianten

Vor dem Hintergrund einer nunmehr vollständigen bundesweiten Dominanz der SARS-CoV-2-Variante „Omikron“ stellen wir die landeseigene Berichterstattung zu den sogenannten „Variants of Concern“ ein. Falls weiter Interesse an den Varianten besteht, verweisen wir auf die bundesweiten Informationen dazu im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 10. Kalenderwoche 2022 ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen mit Blick auf den Impfstatus der betroffenen Personen. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag & Samstag (26.11. & 27.11.21)

Samstag (27.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.617 ( + 10 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 455,3 ( – 33,5 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 ( unverändert )

Freitag (26.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( + 44 )
Davon bereits genesen: 3.607 ( + 7 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 488,8 ( – 9,8 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Weitere SARS-CoV-2-Fälle im Seniorenstift Bürgerhospital

Im Seniorenstift Bürgerhospital wurde bei aktuellen PCR-Testungen festgestellt, dass weitere sechs Bewohner sowie vier weitere Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Insgesamt sind damit 14 Bewohner und neun Mitarbeitende des Seniorenzentrums SARS-CoV-2 positiv. Der Großteil der Betroffenen hat weiterhin keine oder nur leichte Krankheitssymptome. Ein positiv getesteter Bewohner wurde ins Krankenhaus verlegt, allerdings ist keine intensivmedizinische Versorgung notwendig.

Vom Infektionsgeschehen sind nach wie vor alle drei Wohnbereiche der Einrichtung betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt und die Beratungs- und Prüfbehörde hatten bereits ein Besuchsverbot zunächst bis Donnerstag, 02.12.2021 verhängt.

Diakonissen Speyer
28.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Samstag (27.11.2021)

Kreis, Stand 27.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler697354258716131771383293,5293,5474,4279,0219,54,01Ahrweiler
Altenkirchen7094115161076190797383296,7296,7545,3318,2109,24,01Altenkirchen
Alzey-Worms7749284351446668937451345,0344,9487,4374,6196,44,01Alzey-Worms
Bad Dürkheim6695444031675556972412309,8309,7449,3318,0223,64,01Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8522432161497533840433272,8272,7491,9291,5115,84,01Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47184359694098551287254,7251,1557,7240,3102,24,01Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5104184001004449555244301,9293,0649,7261,9172,64,01Birkenfeld
Bitburg-Prüm474344195364184523212211,9205,2334,9234,590,34,01Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29789175702482426189306,9306,7515,0349,2136,94,01Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783136408158209,2207,2234,7228,0163,04,01Donnersbergkreis
Germersheim9536047413676881712713552,7552,6758,4558,6402,04,01Germersheim
Kaiserslautern58730296875048738304285,9245,7485,4302,8127,14,01Kaiserslautern
Kusel30938236742610409179255,3242,3260,6305,7178,94,01Kusel
Mainz-Bingen105918552923691571198605286,0285,8490,2299,6125,44,01Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219388781253444206,7206,7348,1215,5105,14,01Mayen-Koblenz
Neuwied1151843396204101891125435237,5237,5410,5249,5108,24,01Neuwied
Rhein-Hunsrück5656474261104620926303293,0293,0552,3307,3120,04,01Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562654171034936587301245,6245,6454,9239,4136,74,01Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis10250030023782601753487314,7314,7556,5304,4183,34,01Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.62452845612449231198402362,9362,9612,3349,4245,94,01Südliche Weinstr.
Südwestpfalz407620337963162818422444,6439,1789,1464,8255,44,01Südwestpfalz
Trier-Saarburg6506553321065510890383254,4254,2441,4256,9126,84,01Trier-Saarburg
Vulkaneifel287018216632468339163269,5269,4592,8256,9123,64,01Vulkaneifel
Westerwaldkreis10325287741779195953469231,2231,2417,7223,1125,14,01Westerwaldkreis
KS Frankenthal3459080582883518134274,9274,9463,2285,5137,04,01KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234626632288289,0271,3429,4308,4161,74,01KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665423584231203,7203,7274,5243,384,44,01KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.291413239462349519167357,7357,7544,4247,3471,04,01KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen151310434348131361647443256,7256,7355,0278,4128,04,01KS Ludwigshafen
KS Mainz1402164619226125561239564259,8259,5416,2264,6134,74,01KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.306752178452430592290544,0543,9669,7589,7406,64,01KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20005212641692244146363,4363,3850,9371,1103,14,01KS Pirmasens
KS Speyer43190142973617605231455,3455,2855,5424,0272,04,01KS Speyer
KS Trier405933185383590431196177,1177,0256,3166,0150,14,01KS Trier
KS Worms6410193541035517790366438,5438,5579,1489,0245,04,01KS Worms
KS Zweibrücken136569391119237120352,9352,7567,6404,4149,54,01KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz228986784118864260196009 #2871711938291,3288,6479,0298,3163,44,01Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021