Diakonissen Speyer: Auszubildende feiern Abschluss in den Bereichen Erziehung und Sozialassistenz
Für 114 Schülerinnen und Schüler der Diakonissen Fachschule für Sozialwesen gab es in dieser Woche Grund zu feiern: Sie schlossen erfolgreich ihre Ausbildung in den Bildungsgängen Sozialpädagogik und Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz ab.
90 Erzieherinnen und Erzieher haben am 30. Juni ihr Examen an der Diakonissen Fachschule für Sozialwesen gefeiert, einen Tag zuvor erhielten 24 staatlich geprüfte
Sozialassistentinnen und -assistenten ihre Zeugnisse. 20 von ihnen haben zugleich ihre Fachhochschulreife erlangt. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Feierlichkeiten nur in kleinem Rahmen und mit ausreichend Abstand statt.
„Auch wenn wir jetzt gerade besondere Zeiten und Bedingungen haben, ist es wichtig, selbstentdeckendes, selbstbestimmtes und selbstgesteuertes Lernen und Leben zu
ermöglichen. Das ist und bleibt eine zentrale pädagogische Haltung“, sagte Schulleiter Pfarrer Matthias Kreiter anlässlich der Abschlussfeiern im Diakonissen-Mutterhaus. Das Leben gemeinsam zu entdecken, zu hinterfragen und kritisch zu sein, sei daher ein
wichtiger Bestandteil der Projektarbeiten und Berufspraktika der Schülerinnen und Schüler gewesen.
Dass trotz der besonderen Umstände in Zeiten der Pandemie auch Vieles weiterhin Bestand hat betonte Pfarrer Dr. Günter Geisthardt: „Das Motto Ihrer Abschlussfeier
– Gemeinsam nicht einsam – drückt etwas aus, das vor Corona galt und auch jetzt gilt“, so der Theologische Vorstand der Diakonissen. „Wir können die wichtigen Aufgaben, die gerade Ihren Beruf ausmachen, nicht einsam erfüllen, sondern nur in gegenseitiger Wahrnehmung
und Unterstützung umsetzen. Dafür hat die Fachschule das Fundament gelegt.“
Für herausragende Leistungen erhielten insgesamt sechs Schülerinnen und Schüler eine Auszeichnung des Fördervereins der Fachschule. Dessen Vorsitzende Dr. Ute Gehrke
hob die Bedeutung einer exzellenten Ausbildung in ihrem Grußwort hervor: Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas und Jugendgruppen seien heute wichtiger denn je, um Kinder auf einem guten Weg in das Leben zu stärken.
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ermöglicht zum 1. Juli wieder Besuche für sämtliche Patienten. Allerdings gibt es nach wie vor Einschränkungen. Die neue Regelung wurde in Absprache mit dem Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer getroffen, wo ab Mittwoch vergleichbare Richtlinien für Besuche gelten.
„Aufgrund rückläufiger Infektionszahlen haben wir uns gemeinsam entschieden, die Besucherregelung zu lockern“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Walter. „Um die bisherigen
Erfolge in der Bekämpfung des Coronavirus nicht zu gefährden, sind Besuche zunächst aber nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich.“
Während des Klinikaufenthalts können Patienten eine nahestehende Person als Besucher benennen. Diese Person erhält ein Identifikationsband und eine nicht übertragbare Visitenkarte mit Barcode. „So können wir Infektionsketten bei Bedarf zurückverfolgen“, erläutert Geschäftsführer Jonas Sewing.
Begleitpersonen bei der Krankenhausaufnahme erhalten das Identifikationsband und die Visitenkarte mit Barcode direkt in der Zentralen Notaufnahme. In anderen Fällen meldet sich die besuchsberechtigte Person beim ersten Besuch im Dienstzimmer auf der jeweiligen Station und erhält dort die beiden Berechtigungsnachweise.
Die tägliche Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde pro Tag in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr. „Aufgrund interner Abläufe bitten wir darum, auf Besuche am Vormittag zu verzichten“, so Sewing. Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Generell gelten im Haus Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sowie das Distanzgebot (1,5 Meter Abstand).
In Mehrbett-Zimmern dürfen sich maximal zwei Besucher gleichzeitig aufhalten.
Ausnahmen von der bestehenden Regelung gelten für Väter rund um die Geburt, Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: Prof. Dr. Florian Schütz neuer Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Prof. Dr. Florian Schütz, langjähriger stellvertretender Direktor der Universitätsfrauenklinik Heidelberg und Leiter des dortigen interdisziplinären Brustzentrums, übernimmt zum 1. Juli 2020 die Leitung der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer. Der 47-Jährige tritt die Nachfolge von Dr. Uwe Eissler an, der sich nach 15 Jahren als Chefarzt der Frauenmedizin in Speyer einer neuen Aufgabe widmet.
„Wir danken Dr. Eissler für seinen Einsatz und freuen uns, mit Prof. Dr. Schütz einen sehr erfahrenen Nachfolger mit herausragender fachlicher Expertise gewonnen
zu haben“, sagt Wolfgang Walter, Geschäftsführer des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses Speyer.
Der gebürtige Osnabrücker Prof. Dr. Schütz absolvierte nach dem Studium der Humanmedizin in Heidelberg und New York seine fachärztliche Ausbildung an der Universitätsfrauenklinik
in Heidelberg von 1999 bis 2004, wo er im Anschluss als Oberarzt tätig war. Nach der Promotion im Jahr 2001 wurde er 2009 von der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg habilitiert und erhielt 2013 die außerordentliche Professur. Seine wissenschaftliche
Arbeit über die Immunonkologie bei Brustkrebs in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum wurde vielfach ausgezeichnet.
Ab 2008 begann Prof. Schütz als Chefarztstellvertreter eine Kooperation der Universitätsfrauenklinik mit dem Krankenhaus Salem in Heidelberg, wo er erste Erfahrungen
in der Leitung einer gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung gewann. Nach der speziellen Weiterbildung zum Perinatalmediziner und gynäkologischen Onkologen wechselte er 2010 wieder zurück an die Universitätsfrauenklinik, wo er als stellvertretender Klinikdirektor
und Leiter des Brustzentrums tätig war.
Insbesondere auf dem Gebiet der Krebsmedizin baute sich Prof. Schütz eine hervorragende Kompetenz und Reputation auf, sodass das Magazin Focus ihn in seiner Ärzteliste
seit Jahren als Spezialisten für Brustkrebs und gynäkologische Krebserkrankungen führt. Sein fachpolitisches Engagement spiegelt sich in seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Fachgesellschaften und in zahlreichen Leitlinienkommissionen (z.B. die Leitlinien
für Brustkrebserkrankungen und zur Frühgeburtlichkeit) wider. Für die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. führt er seit 2004 Zertifizierungsaudits durch, um die Qualität der Krebsbehandlung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
„Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich an der größten Geburtsklinik in Rheinland-Pfalz Leitungsverantwortung übernehmen kann“, betont der erfahrene Gynäkologe. Die
Mitarbeitenden am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus empfinde er als sehr offen, motiviert und fürsorglich. Insbesondere die Kooperationen im Rahmen des Onkologischen Zentrums als auch die Zusammenarbeit von Ärzten, Hebammen, Beleghebammen und Pflegenden haben
ihn sehr beeindruckt. „Gemeinsam werden wir die Spitzenmedizin im Haus zum Wohl der der Frauen in Speyer und in der Region weiter etablieren“, kündigt der neue Chefarzt an.
Prof. Dr. Schütz ist seit 14 Jahren glücklich verheiratet. Seine Frau ist Hebamme und sie haben drei gemeinsame Kinder. In seiner Freizeit spielt er gerne Tennis und bekocht Familie und Freunde.
Speyer / Seniorenzentrum Haus am Germansberg – Nach dem Motto „Blumen sagen mehr als tausend Worte“ überreichte Marc Richtberg, stellvertretender Geschäftsleiter von Bauhaus Speyer, dem Seniorenzentrum Haus am Germansberg am 28.04.2020 einen besonderen Frühlingsgruß. Stellvertretend für die rund 90 Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums der Diakonissen Speyer nahmen Stephanie Werner, Leitung Sozialkultureller Dienst, und Pfarrerin Daniela Körber von der Hausseelsorge den bunten Blumengruß in Form von 144 Topfpflanzen entgegen. Aufgrund des Infektionsschutzes verfolgten einige Bewohner die Spendenübergabe mit Sicherheitsabstand von der Dachterrasse, wo die Sonnenblumen, Astern, Farne, Flammenden Kätzchen und Friedenslilien im Dachgarten eingepflanzt, gehegt und gepflegt werden sollen.
„Mit der Aktion möchten wir zum einen den Senioren, die unter dem Besuchsverbot und der häuslichen Quarantäne leiden, eine Freude bereiten. Zum andern möchten wir mit dieser Geste den Pflegekräften der Diakonissen Speyer für ihren wertvollen Dienst für unsere Gesellschaft danken“, erläutert Marc Richtberg die Motivation des Fachcentrums. Stephanie Werner betonte, dass die Spendenaktion den Bewohnern zeige, dass sie trotz der geltenden Besuchsverbote auf Grundlage der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz von den Menschen außerhalb der Pflegeeinrichtungen nicht vergessen seien.
Diakonissen Speyer 02.05.2020
1000. Geburt am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
Mare Amelia aus Maxdorf ist 2020 das erste Jubiläumsbaby
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Ich habe die Kleine die ganze Nacht geküsst“, berichtet die überglückliche Mutter eines gesunden 54 Zentimeter großen und 3240g schweren Mädchens. Mare Amelia hat am Donnerstag, 23. April 2020, um 11.29 Uhr als Jubiläumsbaby das Licht der Welt erblickt: Der geplante Kaiserschnitt war in diesem Jahr die 1000. Geburt im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer.
Mare sei an der Küste Kroatiens, die Bezeichnung für Maria, erklärt Mutter Zorica, deren Erstgeborene bereits 24 Jahre alt ist und in Zagreb
Medizin studiert und Gynäkologin werden möchte“. Aber gegenwärtig warte sie in Maxdorf darauf, ihre kleine Schwester erstmals in den Arm zu nehmen. Mares Vater konnte das neue Familienmitglied bereits im Kreißsaal willkommen
heißen und beim ersten Schrei live dabei sein. Mit den dankbaren Eltern freut sich auch
Dr. Uwe Eissler, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, und überreicht seiner „Kollegin“, einer Fachärztin für Anästhesie im Evangelischen Krankenhaus Bad Dürkheim und somit ebenfalls unter dem Dach der Diakonissen Speyer,
einen farbenfrohen Blumenstrauß.
In Corona-Zeiten ist die Atmosphäre eine andere auf der Wochenbettstation, bestätigt die frisch gebackene Mutter. Zum einen vermisse sie natürlich ihre Familie, zum anderen
genieße sie auch die Ruhe und Zeit, die sie dadurch für sich mit dem Baby habe. „Und wenn wir Zwei nach Hause kommen, haben wir angesichts der aktuellen Lage auch Zeit als vierköpfige Familie zusammenzuwachsen.“
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ist die geburtenstärkste Klinik in Rheinland-Pfalz. Im vergangenen Jahr konnte das Haus zum ersten Mal in seiner Geschichte die 3000er-Marke innerhalb eines Jahres erreichen.
Diakonissen Speyer 02.05.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ist „Bester Ausbildungsbetrieb 2020“
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer wurde von Focus Money im Deutschland-Test als „Bester Ausbildungsbetrieb 2020“ im Bereich
Diakonische Kliniken ausgezeichnet.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Mit innovativen Lehrmethoden, intensiver Anleitung in Theorie und Praxis sowie einem ständigen Streben nach Weiterentwicklung haben sich das Krankenhaus und die zugehörige Diakonissen Pflegeschule Speyer die Auszeichnung erworben. „Diese Anerkennung macht die Qualität unseres Teams nach außen sichtbar“, freut sich Schulleiterin Tanja Schaller. Jonas Sewing, Geschäftsführer des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses, betont: „Wir bieten unseren Auszubildenden hier bestmögliche Bedingungen, von denen alle Beteiligten profitieren: Junge Menschen erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung und wir als Krankenhaus haben die Chance, nach erfolgreichem Abschluss sehr gut ausgebildetes Pflegepersonal einzustellen.“
Die Ausbildung zeichnet sich unter anderem durch innovative Konzepte aus. So bot die Diakonissen Pflegeschule Speyer in einem Bundesmodellprojekt
bereits seit 2004 eine generalistische Ausbildung in der Pflege an. Als eine von acht Schulen deutschlandweit und einzige Schule in Rheinland-Pfalz hat sie in einer Vorreiterrolle schon damals eine gemeinsame Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 wurde diese durch ein neues Gesetz bundesweit einheitlich umgesetzt.
„Im Rahmen des Modellprojekts hatten wir viele Freiräume, die uns besondere Elemente in der Ausbildung ermöglicht haben“, erklärt Schulleiterin
Schaller. So konnten die Auszubildenden im ambulanten Wahleinsatz für vier Wochen Erfahrung in anderen Bereichen sammeln, z.B. auch im Ausland. Auch die üblicherweise im Medizinstudium angewandte Form der OSCE-Prüfungen (Objective Structured Clinical Examination),
bei der verschiedenen Praxisstationen wie ein Zirkeltraining auf Zeit absolviert werden müssen, hat man in Speyer erfolgreich auf die Pflegeausbildung übertragen.
Bereits während der Modellphase war die praktische Anleitung ein zentrales Element der Ausbildung am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus.
Seitdem stehen zum einen freigestellte Praxisanleiter zur Verfügung, die sich intensiv den einzelnen Auszubildenden widmen. Zum anderen vertiefen die Pflegeschülerinnen und -schüler die theoretischen Inhalte in jedem Ausbildungsjahr in den vielfältigen praktischen
Einsatzbereichen.
Charakteristisch für die Ausbildung ist für Schulleiterin Tanja Schaller auch das diakonische Leitbild, das sich vor allem im Verhältnis
von Lehrpersonal und Auszubildenden zeigt: „Der wertschätzende Umgang miteinander zeichnet die Ausbildung an unserer Schule aus.“ Entsprechend sind Reflexion und Austausch wichtige Bestandteile der Ausbildung. Pflegeschülerinnen und -schüler reflektieren im
Rahmen ihrer Ausbildung immer wieder gezielt ihre Lerninhalte und praktischen Tätigkeiten. Aus diesen Rückmeldungen lässt sich für die Lehrkräfte Verbesserungspotenzial ableiten – so dass z.B. neue Lehrformen umgesetzt werden.
Die Erfahrung, dass Feedback willkommen ist und ernst genommen wird, hat auch Pflegeschülerin Valerie Vukas gemacht: „Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
ruht sich nicht aus und ist immer offen für unsere Ideen. Als Auszubildende fühle ich mich wertgeschätzt, weil ich die Chance habe, etwas für die Zukunft mitzugestalten.“
Eckdaten zur Ausbildung an der Diakonissen Pflegeschule Speyer
Pro Ausbildungskurs gibt es in der Regel 32 Schülerinnen und Schüler, die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnt immer am 1. April und 1. Oktober. Der Beginn im Frühjahr ist eine Besonderheit, die nur zehn Schulen in Rheinland-Pfalz anbieten. Zum 1. April startet zudem der Kurs für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, dort gibt es 20 Schulplätze. Die Diakonissen Pflegeschule Speyer bildet für das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer, das Evangelische Krankenhaus Bad Dürkheim und die BG Unfallklinik Ludwigshafen aus.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – In Corona-Zeiten ist vieles nicht möglich, aber ein Osterspaziergang mit der Familie ist erlaubt. Das wissen auch Ray, Devin, Felix und Luca aus der Tagesgruppe E der Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer und haben für Passanten eine Grußbotschaft mit Regenbogen gemalt. Sie soll in der Corona-Krise den Erwachsenen und Kindern, die an ihrem neuen Haus für Kinder in der Diakonissenstraße vorbeilaufen ein Lächeln ins Gesicht zaubern, erläutert Gruppenleiter Matthias Stützel die Motivation für die Malaktion.
Auf einem Leintuch grüßen sie mit der aufmunternden Botschaft „Alles wird gut“ und dem Versprechen: „Wir denken an euch“, für all diejenigen, die im Krankenhaus oder zuhause in häuslicher Quarantäne sind. Die acht bis zehnjährigen Schützlinge seien mit Begeisterung bei der Sache gewesen, berichten die Betreuer Milan Ohmer und Selina Höninger, die die Idee hatten. Und was hat es mit dem Regenbogen auf sich? Die Kinder der Einrichtung in evangelischer Trägerschaft erzählen von der biblischen Geschichte, in der Noah mit seiner Familie und vielen Tiere auf seiner Arche die Flut überlebte und Gott ihm als Zeichen seines Versprechens, dass nie wieder so eine große Flut komme, einen Regenbogen in den Himmel setzte.
Diakonissen Speyer 14.04.2020
Osterüberraschung für Krankenhauspersonal
Ärzteschaft und Pflegepersonal, aber auch die übrigen Mitarbeitenden des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses sind in diesen Tagen besonders gefordert. Umso mehr freute sich Geschäftsführer Jonas Sewing über eine Osterüberraschung der Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen: Sie spendeten 1.400 Schoko-Osterhasen für das gesamte Krankenhauspersonal.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Gemeinsam mit Diakonissen-Vorstand Dr. Günter Geisthardt und Kollegen aus der Küche des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses nahm Sewing die Spende am Gründonnerstag entgegen.
Neben dem Speyerer Krankenhaus belieferten die Wirtschaftsjunioren auch das Diakonissenkrankenhaus Mannheim mit insgesamt 3.000 Fairtrade-Schokohasen. Die Spender hatten alle Hasen einzeln von Hand mit einem Aufkleber versehen, auf dem sie sich für die große Leistung bedanken, die derzeit von allen Beschäftigten im Gesundheitsbereich erbracht wird. Die Osterpräsente wurden noch am selben Tag an die Mitarbeitenden des Krankenhauses verteilt.
Diakonissen Speyer 14.04.2020
Speyerer Tattoostudio spendet 1.000 Euro an Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Trotz widriger Umstände bringt die COVID-19-Pandemie allerorten Zeichen von Kreativität und Solidarität hervor. So auch beim Inhaber von Oldskills Tattoo Speyer, der mit dem Motiv einer Krankenschwester eine Spendenaktion initiierte. Den Erlös in Höhe von 1.000 Euro nahm Geschäftsführer Jonas Sewing für das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer entgegen.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Sein Tattoostudio muss derzeit geschlossen bleiben, trotzdem wurde Inhaber Thomas Pietsch in der Corona-Krise künstlerisch aktiv. Er zeichnete zu Ehren des Pflegepersonals das Bild einer Krankenschwester und verkaufte zahlreiche Exemplare für 25 Euro pro Stück über Facebook.
So kamen 700 Euro zusammen, weitere 300 Euro steuerte Pietsch selbst bei und überreichte die Gesamtsumme von 1.000 Euro gemeinsam mit dem gerahmten Bild an Jonas Sewing, Geschäftsführer des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses. Dieser freute sich sehr über die Spende, die Wertschätzung für das Pflegepersonal ausdrückt und in Zeiten finanzieller Mehrbelastung mehr als willkommen ist.
Das Geld soll der Kinderklinik zugutekommen, Spender und Geschäftsführung werden sich nun mit dem zuständigen Chefarzt austauschen, wofür es dort genau eingesetzt werden soll.
Diakonissen Speyer 14.04.2020
Corona-Ambulanz öffnet im ehemaligen Stiftungskrankenhaus
Speyer / ehemaliges Stiftungskrankenhaus – Am Montag, 6. April 2020, eröffnet im Erdgeschoss des ehemaligen Stiftungskrankenhauses in der Spitalgasse eine Corona-Ambulanz. In dieser werden Patient*innen behandelt, die entweder bereits positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden oder die die Symptome Fieber und Husten aufweisen und deren Abstrichergebnis noch aussteht.
In der Ambulanz werden von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene niedergelassene Vertragsärzt*innen tätig sein, die sich freiwillig
für den Dienst im Stiftungskrankenhaus gemeldet haben. „Ich bin sehr froh darüber, dass die Stadt Speyer über ein solch hervorragendes Netz an niedergelassenen Ärzt*innen verfügt, die sich über die weiterhin anfallende Arbeit in ihren Praxen hinaus für die
Menschen engagieren für sie da sind“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Für den Dienst in der Corona-Ambulanz haben sich 24 Mediziner*innen freiwillig registrieren lassen. Für eine solch große Bereitschaft bin ich von Herzen dankbar“, so die Stadtchefin
weiter. Darüber hinaus stellen die Stadtverwaltung, die Feuerwehr Speyer und der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Speyer Helfer*innen, die organisatorisch und operativ unterstützen werden.
Aufgesucht werden kann die Corona-Ambulanz aus Gründen des Infektionsschutzes ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung
des Patienten/der Patientin durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin. Die Sprechzeiten sind zunächst werktags von 12:00 bis 14:00 Uhr und werden gegebenenfalls nach Bedarf angepasst. Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Speyer und die umliegenden Gemeinden.
„Unser Ziel ist es, durch die Einrichtung dieser zusätzlichen Anlaufstelle die Patientenströme zu trennen und die niedergelassenen Kolleginnen
und Kollegen sowie die Krankenhausambulanzen zu entlasten. Positiv getesteten Personen wird somit eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung garantiert, während die Hausarztpraxen vor einer Kontamination mit dem Virus geschützt werden“, erklärt Dr. Maria
Montero-Muth, die sich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Organisation der Praxisabläufe verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus ermöglicht die Corona-Ambulanz die Identifikation von Patient*innen, die eine Krankenhauseinweisung benötigen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den beiden vor Ort ansässigen Kliniken ist eine schnelle Reaktionszeit gewährleistet.
„Ich bin dem Stadtvorstand und der Verwaltung wirklich dankbar für die großartige Unterstützung und die reibungslose Zusammenarbeit.
Gleiches gilt auch für die Feuerwehr Speyer und das Deutsche Rote Kreuz, ohne deren unbürokratische Hilfe eine so schnelle Umsetzung unseres Vorhabens nicht möglich gewesen wäre“, so Dr. Montero-Muth.
Die nötige Infrastruktur im Stiftungskrankenhaus hat die Stadt Speyer mit der Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz mit Unterstützung des Schaustellerverbands Speyer e.V. hergestellt. Der zunächst geplante Standort in der Sporthalle-Ost wurde aufgrund nicht ausreichender Belüftungsmöglichkeiten verworfen.
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak 14.04.2020
Neue Leitung der Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer
Rolf Schüler-Brandenburger übergibt Staffelholz an Claudia Völcker
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Umarmungen, Händeschütteln, Dankesworte, Fachvortrag „Kinderrechte und Professionsethik“ und ein Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten in der Diakonissenstraße 3: so wollten die Diakonissen Speyer Rolf Schüler-Brandenburger als Leiter ihrer Kinder- und Jugendhilfe verabschieden. Zahlreiche Weggefährten und Gäste aus nah und fern hatten sich bereits zu dem geplanten Fachtag angemeldet. Doch die Corona-Pandemie zwingt dazu, das Staffelholz im Stillen an Diplom-Sozialpädagogin Claudia Völcker zu übergeben.
Völcker, seit 2017 als Projektmitarbeiterin bei den Diakonissen tätig und zuvor bei der Stadt Speyer Leiterin des Fachbereichs Familie,
Senioren, Soziales, Bildung und Sport, hat gestern (1. April) ihr neues Dienstzimmer bezogen. Die Arbeit der Diakonissen Kinder- und Jugendhilfe ist ihr ebenso vertraut wie die Räumlichkeiten, deren Nutzungskonzept sie mit entwickelt hat: „Haus für Kinder“,
Erziehungsberatungsstelle und Tagesgruppe E mit der Jakob-Reeb-Schule unter einem Dach.
Er übergebe an eine „tolle Nachfolgerin“, ist Rolf Schüler-Brandenburger überzeugt und dankt seinem Arbeitgeber für das „großartige
Zeitfenster zur Einarbeitung“. Er selbst wolle seinen beruflichen Ruhestand bei den Diakonissen, für die er seit 1993 tätig war, als Psychotherapeut und Supervisor „abfedern“. Jetzt, da er nicht mehr befangen sei, werde er vor allem Gutachten für Familiengerichte
erstellen. Und seine Leidenschaft für die Schauspielerei u.a. als Mitglied der Speyerer Theatergruppe „Prisma“ will er weiter ausleben.
Aufgeben wird er seinen Sitz im Jugendhilfeausschuss, dem er seit 1999 angehört hat, seit Anfang der 2000er Jahre als stellvertretender
Vorsitzender. In den letzten Jahren sei es notwendig geworden, Kommunalpolitiker darauf hinzuweisen, dass nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII. §4) öffentliche Träger nur dann in der Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen durchführen können, wenn sich kein privater
Träger findet.
Es betrübt ihn, dass es nicht immer gelungen ist, den richtigen Betreuungsweg für Kinder mit einem hohen Betreuungsbedarf zu finden.
In diesem Zusammenhang erinnert er an die Gruppe „Panama“, in der Kinder psychisch erkrankter Eltern betreut wurden. In diesen Fällen, so der Diplom-Psychologe, bestehe das Problem auch darin, dass sich die Eltern dieses eingestehen müssten. Auch bei dem Betreuungsangebot
für Kinder alkoholkranker Eltern, der „Schatzinsel“ der Caritas, gehe die Nachfrage bedauerlicherweise zurück.
Doch mit Blick auf sein gesamtes berufliches Wirken ist Rolf Schüler-Brandenburger zufrieden mit dem Erreichten: den Aufbau der Kindertagesstätte
Rulandstraße mit der nach wie vor einzigen Betriebskita in Speyer, die Bildung des Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe, die Ablöse des Kinderheims durch Wohngruppen, den Ausbau teilstationärer und ambulanter Hilfen, die stetige Erweiterung der Beratungsangebote
für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien, die Kooperationspartnerschaft mit dem Jugendwerk als Träger der Jakob-Reeb-Schule. Auch habe man in Alsenborn 10 jähriges Jubiläum einer besonderen Zusammenarbeit gefeiert. Hier bieten die Diakonissen und die Evangelische
Heimstiftung Pfalz im stationären Bereich gemeinsam ein Betreuungsangebot für Kinder ab einem Jahr. Diese trägerübergreifende Kooperation sei einzigartig in Rheinland-Pfalz, betont Schüler-Brandenburger nicht ohne Stolz.
Darüber hinaus sei man mit der Stadt Speyer und der Siedlungsschule Realschule Plus mit dem Modell „Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schule“ (FlexsIS) seit 2015 neue Wege gegangen, „die sich bewährt haben und mit Schuljahresbeginn 2020/21 fester Bestandteil der ambulanten Hilfe an dieser Schule sein werden“, unterstreicht der scheidende Leiter. Das Herz geht ihm auf, wenn er von den „wunderschönen Momenten“ seines Berufslebens erzählt, wie dem Auftritt von Kindern der „Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung“ in der Zirkusmanege oder ihrer Fürsorge für Hühner beim Eierbrüten. In diesen Momenten klingt bei ihm auch Schwermut mit, vor allem aber Dankbarkeit und Freude.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus nimmt Erkrankten aus Frankreich auf
Erste Corona-Patienten nach Speyer eingeflogen
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ist am Abend des 27.03.2020 die erste schwer kranke COVID-19-Patient aus dem Elsass angekommen. Der Zustand, der aus dem Universitätsklinikum Straßburg verlegten Patientin, ist stabil.
Die 62-jährige Frau wurde mit dem Hubschrauber des französischen Zivilschutzes in das Speyerer Krankenhaus gebracht. „Sie benötigt zum Überleben intensivmedizinische
Betreuung und Beatmung und unsere französischen Nachbarn haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht“, so,
Pressesprecherin Barbara Fresenius. Damit folgt das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus der Hilfsanfrage der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das besonders schwer von der Corona-Pandemie
betroffene Elsass in der gegenwärtigen Lage zu unterstützen.
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus verfügt über 20 Beatmungsbetten, von denen gegenwärtig zwei mit
COVID-19-Patient belegt sind.
Im Laufe des gestrigen Abends steuerte ein weiterer Helikopter aus Frankreich den Landeplatz des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses mit einem COVID-19-Patienten an Bord an. Dieser wurde zur intensivmedizinischen Versorgung mit dem Krankenwagen in das Sankt Vincentius Krankenhaus gebracht, wo für Hubschrauber nur tagsüber eine Landemöglichkeit besteht.
Sehen sie in Facebook ein Video eines anfliegendem Hubschraubers auf den Landeplatz:
Text & Foto: Diakonissen Speyer Video: Speyer 24/7 News, dak 14.04.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer: Erster Corona-Patient aufgenommen – Neue Besucherregelung ab 20. März
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer hat am gestrigen Dienstag, 17. März, einen ersten Corona-Patienten zur stationären Behandlung aufgenommen. Der Mann aus dem Landkreis Germersheim ist in einem Isolierzimmer untergebracht, sein Gesundheitszustand ist stabil.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Der Patient hat sich am Dienstag mit Beschwerden der Atemwege bei uns vorgestellt“, informiert Privatdozent Dr. Dirk Jentschura, Ärztlicher Direktor am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus. Der 52-jährige Patient hatte sich zuvor in Tirol aufgehalten, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) seit 14. März als Corona-Risikogebiet eingestuft wird.
„Der Patient hatte dort bereits Kontakt zu
einem Corona-Infizierten, entwickelte zu Hause Beschwerden und ging nach der
Erstvorstellung beim Hausarzt und der Testung in häusliche Quarantäne“,
berichtet Dr. Jentschura von einem vorbildlichen Ablauf. In dieser Phase
erhielt der Patient auch den positiven Befund. Als sich die Symptome
verstärkten, suchte der Mann nach telefonischer Voranmeldung durch den Hausarzt
die Klinik auf.
„Dem Patienten geht es den Umständen
entsprechend gut“, teilt der betreuende Arzt Dr. Lukas Domanowsky mit. Ein
Kompetenzteam aus Fachärzten, Stationsärzten und erfahrenen Pflegekräften
überwacht und versorgt ihn rund um die Uhr in einem isolierten Bereich.
Dr. Thomas Kienbaum, Leiter der
Krankenhaushygiene, betont, dass sich die umfassende Vorbereitung auf die
Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten auch im Fall des
Corona-Patienten bewährt. „Durch die gut geplante Versorgung im Isolierzimmer
sind andere Patienten im Krankenhaus vor einer Ansteckung geschützt.“ Das
Isolierverfahren sei den Abläufen bei einer Influenza vergleichbar.
Geschäftsführer Wolfgang Walter fügt hinzu,
dass das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus bereits vor Wochen mit der
Vorbereitung auf die aktuelle Situation begonnen hat. „Wir haben in Absprache
mit einem externen Labor die erforderliche neue Diagnostik sicher gestellt, im
Haus die Isolierzimmer für COVID-19-Infektionen festgelegt und eingerichtet, unsere
Mitarbeitenden laufend aktuell informiert und zu den notwendigen
Hygienemaßnahmen geschult“, sagt er.
Ab Freitag
Besuchsverbot
Aufgrund der aktuellen Lage erlässt das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ab Freitag, 20. März, 0 Uhr, ein Besuchsverbot im gesamten Haus, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende vor dem COVID-19-Virus zu schützen. Um den Kontakt zwischen Patienten und Angehörigen aufrecht zu erhalten, können Angehörige ab Freitag, 20. März, täglich zwischen 15 und 18 Uhr am Empfang des Hauses Dinge für den persönlichen Gebrauch in begrenztem Umfang und Nachrichten für ihre im Krankenhaus befindlichen Familienmitglieder abgeben (bitte Tüte mit Name, Vorname des Patienten und der Station beschriften). Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken sind vom Besuchsverbot ausgenommen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor
Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.
Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.
Diakonissen Speyer 04.03.2020
Mehr
Sicherheit für Frühchen: Pädiatrie am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
erhält hochwertige Simulationspuppe – Toni Kroos Stiftung spendet 50 000 Euro
Schwere Komplikationen vermeiden und so die Überlebenschancen von Frühgeborenen erhöhen: Das trainiert das interdisziplinäre Team der Kinder- und Jugendmedizin im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab sofort mit der Frühchen-Simulationspuppe Paul, einem hochtechnisierten Übungssystem zur realitätsnahen Inszenierung von Risikosituationen bei der neonatologischen Versorgung. Eine Spende der Toni Kroos Stiftung in Höhe von 50.000 Euro ermöglicht die Anschaffung, die hilft, Leben zu retten.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Wir sind begeistert, dass wir diese hochmoderne Trainingsmethode für unsere Ärzte und Pflegekräfte einführen können“, sagt Dr. Hans-Jürgen Gausepohl, Chefarzt der Klinik für Kinder-und Jugendmedizin. „Das unterstützt uns dabei, die Versorgung Frühgeborener, auf die unsere Klinik spezialisiert ist, noch weiter zu verbessern“, ergänzt der erfahrene Neonatologie und Kinderkardiologe. Bislang verfügen nur rund 15 Kliniken in Deutschland über eine derartige Simulationspuppe, weltweit ist die „Baby Paul“ rund 60-mal im Einsatz.
Die Stiftung von Fußball-Nationalspieler Toni
Kroos, der zurzeit beim spanischen Spitzenclub Real Madrid unter Vertrag steht,
finanziert nun zwei weitere Puppen: eine für eine Klinik in Kroos‘ Geburtsstadt
Greifswald sowie die für das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer, der Heimatstadt
seiner Ehefrau Jessica. Die gebürtige Ludwigshafenerin besuchte nach der
Grundschulzeit in Dudenhofen eine weiterführende Schule in Speyer und
absolvierte hier eine Ausbildung in einem Hotel. „Wir freuen uns sehr darüber,
dass sich das Ehepaar Kroos entschieden hat, unsere Arbeit in Speyer mit dieser
sehr großzügigen Spende zu unterstützen“, unterstreicht Wolfgang Walter,
Sprecher der Geschäftsführung.
Am 27. Februar haben Claudia Bartz,
Geschäftsführerin der Toni Kroos Stiftung, und der Frühgeborenen-Intensivmediziner
Dr. Jens-Christian Schwindt, der die Puppe entwickelt hat und mit seinem
mittelständischen Unternehmen produziert und vertreibt, „Baby Paul“ an Dr. Gausepohl
und sein Team übergeben. Die lebensechte Kopie eines Kindes, das in der 27.
Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von 1000 Gramm zur Welt gekommen
ist, simuliert die frühkindliche Atmung und sämtliche weiteren Körperfunktionen.
An der Puppe können unter anderem das Messen des Nabelschnurpulses, Intubieren
sowie die Herzschlag- und Kreislaufkontrolle eingeübt werden.
Über die
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Diakonissen-Stiftung-Krankenhaus betreut und behandelt jährlich fast 3500 Kinder und Jugendliche vom Frühgeborenen bis zum Alter von 18 Jahren stationär. Hinzu kommen pro Jahr rund 15.000 ambulante Patienten in den Notfallambulanzen, der kinderchirurgischen Ambulanz, den Spezialambulanzen und in der Bereitschaftsdienstzentrale der niedergelassenen Kinderärzte.
Gemeinsam mit der geburtshilflichen Abteilung
werden jährlich mehr als 3.000 Geburten aus dem eigenen Haus versorgt. Das
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus stellt damit die größte Geburtsklinik in
Rheinland-Pfalz. Beide Abteilungen zusammen besitzen die Anerkennung als
Perinatalzentrum mit der höchsten Versorgungsstufe (Level 1).
Die Klinik verfügt über die volle
Weiterbildungsermächtigung für Kinder- und Jugendmedizin sowie für die
Behandlung von Frühgeborenen (Neonatologie) sowie
Teil-Weiterbildungsermächtigungen in Neuropädiatrie,
Kinder-Endokrinologie/Diabetologie und pädiatrischer Intensivmedizin.
Über die
Toni Kroos Stiftung
Die Toni Kroos Stiftung wurde im Juni 2015 mit dem Ziel, schwerkranken Kindern zu helfen, gegründet. In Zusammenarbeit mit aktuell fünf Einrichtungen in Düsseldorf, Köln, Berlin, Greifswald und Viersen agiert die Stiftung schnell und unbürokratisch. Die fünf Einrichtungen helfen Kindern und Jugendlichen mit schweren und lebensverkürzenden Erkrankungen durch die Unterstützung von Projekten in Hospizen oder Krankenhäusern. Betroffene Familien werden umfassend betreut und erhalten stützende Hilfestellungen. Gemeinsames Ziel ist, möglichst lange die höchstmögliche Lebensqualität für die Kinder zu erhalten.
„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein
Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.
„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die
Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das
interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem
Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die
Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde
möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle
Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der
Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches
Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.
Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische
Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung
zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen,
dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung
des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft
gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“,
erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt
ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob
diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir
können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber:
Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu
unterlassen! So retten wir Leben.“
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen
lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw.
einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine
Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein
muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem
Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des
Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem
Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum
Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren
Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im
„Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das
Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt
abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige
Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an
bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer
positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens
15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.
Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich
nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Personen, die nicht mit dem Auto zur
Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117
zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.
Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau 16.03.2020
Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt
Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 16.03.2020
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
Persönliche Kontakte werden reduziert
Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.
Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.
Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
Bundesagentur für Arbeit 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.
3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.
Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten. Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.
Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.
Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.
Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.
Kindertagespflege (KTP)
Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar! Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.
Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.
Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt
Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden
Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Gastronomiebetriebe und
Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung
mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier
Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.
Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Oberbürgermeister Thomas
Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die
Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben
wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion
vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer
wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles,
was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck.
„Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen;
wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht
zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin
und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in
dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu
informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.
Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz 16.03.2020
Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über
die Infektion informiert.
Nach aktuellem Stand gibt es momentan im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt
zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im
Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.
Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße 16.03.2020
Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt
Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.
„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.
Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.
Badewelt Sinsheim GmbH 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Risikogebiet
Fragen und Antworten Allgemeinverfügung
1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen. Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:
Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern
Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Es finden nur noch zwingend
notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies
gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt
und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder
geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders,
diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle
eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf
ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Durch den vorherrschenden
Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und
durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es
zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.
Bei größeren Menschenansammlungen
lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs
an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die
heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der
Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der
Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine
vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine
etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.
Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer
aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben
Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen
Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar
Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“
Die
Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer,
die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“
Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet
Das Bürgertelefon der
Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.
Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis
Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,
aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:
Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.
Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.
Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.
Jürgen Hurrle 1. Vorsitzender 1. FC 08 Haßloch 16.03.2020
Bistum
lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein
Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“
Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“
Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“
Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange
Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die
Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster
Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort
morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde.
Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die
Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen
sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie
die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen
Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um
seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den
„Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi
gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das
Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von
einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und
dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.
Das
Angelus-Gebet
Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und
sie empfing vom Heiligen Geist.
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist
mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht
deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt
und in der Stunde unseres Todes. Amen.
Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir
geschehe nach deinem Wort.“
Gegrüßet seist du, Maria, …
Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns
gewohnt.
Gegrüßet seist du, Maria, …
Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig
werden der Verheißung Christi.
Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in
unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung
Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur
Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern
Herrn. Amen
Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.
„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.
Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.
Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.
Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.
Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.
Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer 16.03.2020
Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!
Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.
Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam
müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.
Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen
Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden
mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern
Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen
von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.
Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.
Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt
Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:
Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.
Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen
Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit
dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen,
nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.
Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend
zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.
Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches
gilt für den Bereich der Kitas.
Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.
Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.
Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.
Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer
Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.
Verstärkung Intensivbetten
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin
Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung
von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.
Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir
unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise
bei den diversen Hotlines.
Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische
Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden
in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.
Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld
Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um
die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.
Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert
sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise
zu minimieren.
Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim
Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen
Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“
„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“
Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!
Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.
1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:
Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.
Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.
Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.
Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:
2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen
a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.
Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.
Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.
Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.
Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.
Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.
Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).
b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)
c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.
d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.
3.Weitere Maßnahmen:
´
In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.
Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.
Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus
Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.
Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.
Diakonissen Speyer 14.03.2020
Schutzmaßnahmen aktualisiert
Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder
Speyer (lk) – Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.
Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.
14.03.2020
Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an
Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.
Alle Eltern, die
ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden
gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.
Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.
Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen
Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.
Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.
Historisches Museum der Pfalz Speyer 14.03.2020
Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag
Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden.
Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.
Von
der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der
Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die
Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.
Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 14.03.2020
TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt
Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen. Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.
Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de“
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis. Der Vorstand
TSV Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer
Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern
Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.
Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“
Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“
Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.
Angebote an die Gläubigen:
Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.
Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.
Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom
Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.
Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.
Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.
Hinweis:
Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.
Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.
Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr
Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr
Bistum Speyer 14.03.2020
Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung
Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die
Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter
www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:
Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.
Für alle anderen
Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu
bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen
und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute
des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer
Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.
Die Stadtverwaltung bittet die
Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle
größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen.
Details dazu folgen in der kommenden Woche.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Darüber hinaus gibt die
Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen
Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen
bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur
eingeschränkt oder nicht mehr möglich.
Standesamt
Eheschließungen werden
weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die
Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die
Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.
Das Standesamt bittet die
Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche
Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail
durchzuführen.
Straßenverkehr
Persönliche Vorsprachen sind
beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.
Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bürgerbüro Achtmorgenstraße:
Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8
bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse Termine.
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist für
Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.
• Bareinzahlungen und
Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.
Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.
Kontaktaufnahme ist telefonisch
oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten
auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.
Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.
Bürgerdienste
Der Bereich Bürgerdienste führt
ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine
Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf.
Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine
Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen
Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle
verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von
Fiktionsbescheinigungen.
Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
• Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr
• Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr
• Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.
Steuerverwaltung
Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.
Bereich Immobilien
Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.
Kein Infostand zum Equal Pay Day
Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft
Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.
„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften
der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es,
dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen
frühzeitig an ihre Hausbank wenden.
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.
Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.
„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Coronavirus – Weitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).
Insgesamt sind damit derzeit 4
bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im
Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in
häuslicher Quarantäne.
In beiden Fällen handelt sich um
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die
Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt
des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt
angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!
Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Wir gehen davon aus, dass das Land
mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.
Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil
Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.
„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten
zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00
Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer
0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen
Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.
Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.
Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.
Stadtwerke Speyer GmbH 14.03.2020
Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen
Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.
Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.
Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab
Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.
Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.
Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.
Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:
15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde
Schließung von Kitas und Schulen:
Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen.
Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.
Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert.
Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage
www.hassloch.de informieren.
Schulsporthallen ab Montag geschlossen:
Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben,
hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.
Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft
stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.
„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen
Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.
Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.
Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.
Gemeindeverwaltung Haßloch 14.03.2020
Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten
Beschränkung
des Besuchs von
Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr.
1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
sowie
von stationären Einrichtungen für
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von
einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Personen,
die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet
entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut
(RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt
sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet
oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Stationäre
Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit
Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute
Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).
Ausreichend
ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der
14-Tage-Frist erfolgt.
Die
Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter
www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.
Ausnahmen
von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen
(z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten
Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im
Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Von
der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten
Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese
Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in
den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
Wenn
eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für
die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die
Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen
oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person,
soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie
sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine
Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die
Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Auf
die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
II.
Angesichts
der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die
Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung
der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B.
alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden
Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu
Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne
einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen
bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf
Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders
betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des
Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung
aufgeführten Regelungen zu treffen.
Die
Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie
den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen
die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der
Versorgungskapazitäten bei.
In
den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut,
die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise
gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen
Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus
Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und
erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des
Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des
betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.
Die
Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr
aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den
Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1
bis 14 Tage).
Die
Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht
befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die
Allgemeinverfügung aufgehoben.
Die
Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen
diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen,
Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde,
Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt
wird.
Schwetzingen, den 13.
März 2020
Dr. René Pöltl
Oberbürgermeister
Hinweis:
Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stadtverwaltung Schwetzingen 14.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.
In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.
Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.
Absage von Veranstaltungen
Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.
Telefonanruf statt persönlicher Besuch
Um die Ausbreitung der
Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig
auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die
Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen
die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.
Weitere Informationen
Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.
Stadtverwaltung Schifferstadt 13.03.2020
Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal
Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.
Der
48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.
Auch
dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.
Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim
Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.
Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.
Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.
MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.
Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de
Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.
Stadt Mannheim 13.03.2020
ALLGEMEINVERFÜGUNG
der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020
Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:
a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)
b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer
c. erwartete Teilnehmerzahl
d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)
e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)
f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).
5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an
Stadtverwaltung Speyer
Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.
8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.
Begründung
Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.
Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.
Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.
Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:
Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.
Speyer, 12.03.2020
Stadtverwaltung Speyer
gez. Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Veranstaltungsabsagen in Speyer
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:
Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert
Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius
Fahrradbasar in der Kita WoLa
Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa
Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen
Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten
Speyer (lk) – Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.
Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.
Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.
Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.
Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“
Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.
13.03.2020
Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein
Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 13.03.2020
Diagnosezentrum
Südpfalz
Landkreise Südliche
Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame
Anlaufstelle
Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.
In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in
Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der
Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in
Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist
sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“,
so der Oberbürgermeister und die Landräte.
Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu
betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des
Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines
unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“
Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche
Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber
können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach
telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen.
Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit
einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem
Risikogebiet.
Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine
Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere
Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.
„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 13.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis
Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.
Der
57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem
Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher
Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle
möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso
häuslich abgesondert.
Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.
Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.
Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.
Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V. 13.03.2020
Um das Corona-Virus
einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle
wird für Veranstaltungen gesperrt
Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.
Weiter finden im Großen Saal
der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr
statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa
der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt
hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung.
Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden
können.
Oberbürgermeister und
Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die
Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese
aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach
Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus
Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der
Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der
notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er
appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen,
die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.
In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20
1) Aktuelle Fallzahlen 2) Schutz vulnerabler Gruppen 3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.
In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.
Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.
Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.
Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.
Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick
Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.
Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises
Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:
Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.
Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.
Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
Risikogebiete
Hinweise für Schulen und Kitas
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.
In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.
Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.
Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.
Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.
Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.
Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.
Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM) Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.
Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020 Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.
Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms
Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.
Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet
Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.
Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.
4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen
Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen
Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.
Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.
Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.
Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.
Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:
es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.
Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.
Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen
OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt
Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.
Gemeinsam mit Medizinern und
Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der
Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta
Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz
der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt.
Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung
des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder,
Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen.
Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines
mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.
Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.
„Wir haben
uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen
gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für
Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf
viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene
Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das
ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass
keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer
Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit
unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der
dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit
unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige
Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss
an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und
eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren.
Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.
Das steht außer Frage.
Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir
darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten.
Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum
Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns
alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen
Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.
Jutta Steinruck dankte den
ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den
Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den
zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren
großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir
die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische
Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete
Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.
Nachdem das erfolgt sei, habe
sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:
Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen
Kultureinrichtungen
Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
Theater im Pfalzbau
Wilhelm-Hack-Museum
Stadtmuseum
Rudolf-Scharpf-Galerie
Schillerhaus Oggersheim
Musikschule
Kulturzentrum DasHaus
Ernst Bloch Zentrum
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
Schullandheim Ramsen
Sportanlagen und Schwimmbäder
Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
Südwest-Stadion
Hallenbad Süd
Hallenbad Oggersheim
Soziales
Soziale Stadt Büros
Abteilung Wohngeld
Schuldnerberatungsstelle
Drogenberatung, Goethestraße 12
Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Senioren
Seniorentreffs und Seniorenzentren
Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Beschäftigungsförderung
Kleidertreffs
Volkshochschule Anmeldung geschlossen Sprachberatung geschlossen Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt Prüfungsrelevante Kurse finden statt
Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet
Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert
Für weitere Bürgerfragen ist
unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über
dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die
Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.
Coronavirus – Weiterer positiver Fall
im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 12.03.2020
Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt
Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.
Ebenso weist die Stadt
Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des
Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder
Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde.
Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.
Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.
Der
Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen
Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.
Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 12.03.2020
Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim
Inhalt :
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Diagnosestützpunkt eingerichtet
Aktuelle Fallzahlen
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.
Veranstaltungen
Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„
Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum
Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253. Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.
Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts
Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.
„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.
Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 12.03.2020
Informationen zum Coronavirus
Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.
„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen
den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.
Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse
realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten
haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:
Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen
Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.
Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.
Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.
Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:
Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.
Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.
Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.
Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.
In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“
Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.
Die
Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen
Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl
den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen
Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden
Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das
zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem
großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen
Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen
an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die
Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu
Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.
„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.
Stadt Landau in der Pfalz 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.
In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.
Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol
Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die
Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen
Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf
informiert worden. Alle
Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen
und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen
nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.
Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.
Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.
Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.
Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim
Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Verdachtsfälle nach Schülerreisen
nach Südtirol
Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.
Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen
(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 07.03.2020
Coronavirus: die Lage in Heidelberg
(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.
Das Robert Koch-Institut
(RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien
in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium
Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende
Hinweise:
Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem
Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte
und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen
Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber,
Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht
notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und
Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg
ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30
bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb
der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so
kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von
Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt
des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der
Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Das
Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle
Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14
Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die
14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr
zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit
einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw.
Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.
Die
Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten
übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen
aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang
betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als
Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.
Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Stadt Heidelberg 07.03.2020
Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona
Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus
GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS
(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.
Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.
Maßnahmen in den Krankenhäusern
Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.
Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis. Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.
Informationstelefon für Bürger*innen
Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.
Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.
Stadt Mannheim 07.03.2020
Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut
(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.
Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen
Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.
„Die
Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme.
Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu
schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim
der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte
Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und
informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat
Dr. Fritz Brechtel.
Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.
Stadt Mannheim 05.03.2020
Coronavirus – Erster positiver Fall im
Landkreis Germersheim bestätigt
Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Ein Kind der
nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am
Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere
Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz
Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen
festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte
Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für
Verständnis.“
An allen
anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die
Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
Sind alle
weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah
wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes
Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf
weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.
Ein weiteres
Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist
informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.
Der DRK
Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine
Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit
erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der
sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die
psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit
gewährleistet“, so Landrat Brechtel.
„Es war eine Frage der Zeit, dass
auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es
keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten
Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über
zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist
nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der
Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur
Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit
deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt
wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht
ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden
Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale
Versorgung zu gewährleisten.“
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Wichtige Informationen zum Coronavirus – Bürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet
Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.
Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des
Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu
entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und
Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9
bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.
Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 05.03.2020
Infotelefon eingerichtet
Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern. Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.
Infotelefon eingerichtet
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!
„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten. Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.
Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.
Stadt Mannheim 04.03.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor
Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.
Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.
Diakonissen Speyer 04.03.2020
Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.
Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.
Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.
Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.
In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas
Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung. Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.
Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020
Wichtige
Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises –
Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet
Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).
„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.
Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.
Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.
Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen
unnötige Kontakte vermeiden,
nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?
Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.
Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.
Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?
Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.
Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes
Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.
Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.
Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.
Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet
Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel
Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“
Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“
„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.
Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weitere
Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der
nächsten Testergebnisse
Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Gute
Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von
Montag sind negativ
Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Am Freitag wird es noch eine
weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer
unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum
Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis
erfolgt.
Mit den Ergebnissen ist
frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch
Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am
Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine
Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet
Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts
Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.
Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:
„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.
„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.
In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.
Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 08.02.2020
Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen
Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich. Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die
Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine
Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der
Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute
Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet
werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte:
“Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein
beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen
kümmern.“
Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.
Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.
Am
Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim
die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus
getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser
Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst
aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit
einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in
das Uniklinikum Frankfurt gefahren.
Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.
Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim 02.02.2020
„Bundeswehrstandort
ist gut vorbereitet“
„Keine
Gefahr für Anwohner“
„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“
Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.
Am Bundeswehrstandort in der
Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die
ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die
Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende
Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.
Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Kreisverwaltung Germersheim 31.01.2020
Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.
Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:
Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.
Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.
Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)
Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.
Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:
Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.
Verlauf meist mild
Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer: Neuer Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Hans-Jürgen
Gausepohl am 22. Januar begrüßt – Langjähriger Leiter Dr. Axel Bosk verabschiedet
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus hat Dr. Hans-Jürgen Gausepohl, bislang geschäftsführender Oberarzt der Universitäts-Kinderklinik Heidelberg, am 22. Januar als neuen Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin begrüßt. Bei der Feierstunde im Mutterhaus der Diakonissen verabschiedete sich gleichzeitig sein Vorgänger Dr. Axel Bosk im Beisein vieler Gratulanten und Weggefährten in den Ruhestand.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Gut zehn Jahre lang habe Dr. Bosk, den das Magazin Focus regelmäßig unter den Top-Neonatologen Deutschlands listet, die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin engagiert und prägend geleitet, hob Geschäftsführer Wolfgang Walter hervor. Der erfahrene Kinderarzt hat die Pädiatrie an der Speyerer Klinik in Trägerschaft der Diakonissen wesentlich weiterentwickelt, unter anderem durch den Ausbau der Schwerpunkte für Kinderkardiologie, Neuropädiatrie, Endokrinologie, Kinderchirurgie und der Spezialambulanz für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. „Sie waren immer zur Stelle: ruhig, verlässlich und vor allem den Kindern zugewandt“, dankte der Geschäftsführer dem 62-jährigen Mediziner, der seinen Lebensmittelpunkt mit dem bevorstehenden Ruhestand nach Hamburg verlagert.
Dr. Günter Geisthardt, Theologischer Vorstand
der Diakonissen Speyer, unterstrich die besondere fachliche Expertise und
Empathie des scheidenden Chefarztes. „Sie sind mit Leib und Seele Kinderarzt“,
sagt er Dr. Bosk. Seinem Anspruch, für den ganzen Menschen da zu sein, sei der Mediziner
jederzeit gerecht geworden. „Ihnen galt immer unser volles Vertrauen. Wir sind
Ihnen sehr dankbar.“
Dr. Bosk stellte in seinen Abschiedsworten
die Leistung seines Teams in den Vordergrund, das seit seinem Start 2010 von 15
auf 26 Vollzeitstellen gewachsen ist. „Alle haben immer an einem Strang
gezogen“, unterstrich er. Den zahlreichen niedergelassenen Ärzten, die der
Einladung ins Mutterhaus gefolgt waren, dankte er für die „schöne
Zusammenarbeit und konstruktive Kritik“, den Vertretern des Hauses für die
Unterstützung. „Am allermeisten begeistert haben mich jedoch immer wieder die
kleinen Patienten, von denen es viel zu lernen gibt“, betonte er. Seinem
Nachfolger Dr. Hans-Jürgen Gausepohl wünschte er bei der Weiterführung der
Abteilung viel Erfolg.
Dr. Thomas Fabian, Kinderarzt aus der Praxis
für Kinder- und Jugendmedizin Germersheim, erinnerte in seinem Grußwort unter
anderem an zahlreiche gemeinsame Projekte im Bereich der ärztlichen
Fortbildung, die er gemeinsam mit Dr. Bosk begleitet hat.
Zur Begrüßung des neuen Chefarztes Dr. Hans-Jürgen Gausepohl sprach sein ehemaliger Vorgesetzter Prof. Dr. Johannes Pöschl, Ärztlicher Direktor der Universitäts-Kinderklinik Heidelberg. „Sie betreiben exzellente Medizin, haben Talent für Organisatorisches und wirtschaftliche Dinge sowie ein besonders Interesse an der Digitalisierung“, urteilte er. Dies seien beste Voraussetzungen, um die Speyerer Kindermedizin erfolgreich zu führen.
Dr. Gausepohl stellte sich den Festgästen vor und rückte dabei seine Wurzeln in der Domstadt in den Mittelpunkt. Der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, der mit seiner Frau und den gemeinsamen vier Kindern im badischen Dossenheim lebt, wurde im Speyerer Dom getauft und getraut und besuchte dort das humanistische Gymnasium am Kaiserdom. „Meine beruflichen Weichen wurden am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus gelegt“, berichtete er. Kurz nach dem Abitur 1994 habe er bei einem Praktikum in der Kinderklinik unter Leitung des damaligen Chefarztes Dr. Peter Zinn entschieden: „Ich werde Kinderarzt und nichts anderes!“ Der Neonatologe mit Zusatzbezeichnung Kinderkardiologie freut sich auf seine neue Aufgabe, wie er betonte: „Ich danke für den Vertrauensvorschuss, die Kinder- und Jugendmedizin im Haus zu leiten, deren Ruf weit über die Region hinaus reicht.“
AOK-Familien-Samstag im Historischen Museum der Pfalz
Kostenfreier Vortrag, Mitmach- und Teststationen zu Gesundheit und Ernährung im Rahmen der Medicus-Ausstellung
Speyer / Historisches Museum – „Medizingeschichte ist eines der ganz großen Menschheitsthemen“, erklärte Museumsdirektor Alexander Schubert als er die aktuelle Sonderausstellung „Medicus – Die Macht des Wissens“ im Historischen Museum der Pfalz vorstellte. Nun findet im Begleitprogramm zur Ausstellung in Kooperation mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland am Samstag, 25. Januar von 10 bis 18 Uhr ein AOK-Familien-Samstag im glasüberdachten Museumsinnenhof statt.
Spannende Mitmach-Stationen informieren an diesem Tag kleine wie große Interessenten über verschiedene Aspekte der Themen Gesundheit und Ernährung. Eine Biozoom-Station bestimmt über ein optisches Messverfahren bei allen Testern den individuellen Anteil an Carotinoiden und Antioxidantien im Körper. Diesen wird eine schützende und gesundheitsfördernde Wirkung zugesprochen. Auf einem Smoothie-Bike kann durch gezielten Körpereinsatz ein wohlschmeckendes und gesundes Getränk zusammengemixt werden. In einer „Mäuseklinik“ finden kleine Mediziner einen Doktorkoffer und können Stoffmäuse bepflastern, impfen und verarzten – und so die Scheu vor einem Arztbesuch verlieren. Wie das eigene Balancevermögen aussieht, kann auf einer Slackline ausprobiert werden.
Um 14 Uhr erarbeitet Michael Brünger, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Pfalzklinikum in Klingenmünster, in einem interaktiven Vortrag Strategien „Wie Schüler und Lehrer seelisch gesund durch die Schule kommen“.
Der Eintritt zum Vortrag und das Ausprobieren aller Test- und Mitmach-Stationen ist kostenfrei.
In der aktuellen Sonderausstellung „Medicus – Die Macht des Wissens“ begeben sich die Besucher auf eine eindrucksvolle Zeitreise vom Altertum bis in die Gegenwart. Anhand von 500 faszinierenden Exponaten und sehenswerter Fundkomplexe sowie unterhaltsamer Mitmachstationen verfolgen sie die komplexe und faszinierende Entwicklung des medizinischen Fortschritts. „Zu allen Zeiten gab es Persönlichkeiten, die die Geheimnisse von Leben und Tod entschlüsseln wollten und für Gesundheit kämpften“, so Schubert. „Mit ihrer Philosophie als Gesundheitskasse ist die AOK der ideale Partner dieses Projekts und wir sind dankbar für die Unterstützung.“
Aktuelles Programm und Öffnungszeiten
Noch bis zum 21. Juni zeigt das Historische Museum der Pfalz die kulturhistorische Ausstellung „Der Medicus – Die Macht des Wissens“ und bis zum 14. Juni die interaktive Schau für Familien „Der Grüffelo – Die Ausstellung“.
Das Historische Museum der Pfalz ist dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet, an Feiertagen auch montags. Weitere Informationen unter www.museum.speyer.de.
Text: Historisches Museum der Pfalz Foto: Speyer 24/7 News, dak 22.01.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: Leitungswechsel in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Begrüßung des neuen Chefarztes Dr. Hans-Jürgen Gausepohl und Verabschiedung des langjährigen Leiters Dr. Axel Bosk am 22. Januar
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer hat einen neuen Chefarzt: Dr. Hans-Jürgen Gausepohl, bislang geschäftsführender Oberarzt und Leiter des Kinderschlaflabors am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Heidelberg, löst den langjährigen Chefarzt Dr. Axel Bosk ab, der sich in den Ruhestand verabschiedet.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Wir danken Dr. Bosk für seinen jahrelangen fachlich hervorragenden und engagierten Einsatz zum Wohl der jungen Patienten in unserem Haus“, sagt Wolfgang Walter, Sprecher der Geschäftsführung. „Gleichzeitig freuen wir uns sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Chefarzt Dr. Hans-Jürgen Gausepohl. Mit seiner umfassenden Expertise im Bereich der Neonatologie und Kinderkardiologie ist er bestens dafür qualifiziert, die hervorragende Arbeit von Dr. Bosk fortzusetzen und die Zukunft unserer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin erfolgreich zu gestalten.“
Der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
arbeitete nach dem Medizinstudium in Greifswald und Kiel ab 2001 in der Neonatologie
des Heidelberger Universitätsklinikums, wo er unter anderem im Rahmen einer
Kooperation mit der Abteilung für Medizinische Informatik der Universität
Heidelberg ein digital gestütztes Leitliniensystem entwickelte. Bis 2007 absolvierte
Dr. Gausepohl in der Heidelberger Neonatologie seine praktische
Facharztausbildung. Die Anerkennung im Schwerpunkt Neonatologie erwarb der
gebürtige Ludwigshafener, der im Dom zu Speyer getauft ist und am
Humanistischen Gymnasium am Kaiserdom das Abitur ablegte, im Jahr 2009, die
Zusatzbezeichnung Intensivmedizin zwei Jahre später.
Während seiner klinischen Tätigkeit
entwickelte Dr. Gausepohl im Jahr 2011 eine Datenbank für die Frühgeborenennachsorge.
Im selben Jahr übernahm der heute 45-jährige Familienvater die Leitung des
Kinderschlaflabors am Zentrum
für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Heidelberg, wo er unter anderem
für die externe Qualitätssicherung zuständig war. Die Weiterbildung im
Schwerpunkt Kinderkardiologie schloss der Fachbuchautor (Leitfaden für
Neonatologie, erschienen 2014, Neuauflage 2019) im Jahr 2018 ab.
In seiner Freizeit ist der Mediziner, der mit seiner Familie im badischen Dossenheim lebt, oft mit der Fotokamera unterwegs und hält sich beim Joggen oder Windsurfen fit.
Sein Vorgänger Dr. Axel Bosk leitete die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer seit November 2009. Der vom Magazin Focus seit Jahren unter den Top-Neonatologen Deutschlands gelistete Mediziner war in seiner erfolgreichen beruflichen Laufbahn unter anderem lange Jahre in leitender Funktion an der Universitäts-Kinderklinik Tübingen tätig. Mit dem Ruhestand verlagern der 62-Jährige und seine Ehefrau ihren Lebensmittelpunkt nach Hamburg, den Studienort des gebürtigen Norddeutschen.
Neuer Geburten-Rekord am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: 3000. Geburt des Jahres – Baby Raik kommt aus Neustadt an der Weinstraße
Am dritten Adventswochenende hat das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer zum ersten Mal in seiner Geschichte die 3000. Geburt innerhalb eines Jahres erreicht: Der kleine Raik Wälter aus Neustadt an der Weinstraße kam am Samstag, 14. Dezember, um 17.11 Uhr gesund auf die Welt und machte damit das dritte Tausend an Geburten im Haus komplett.
Speyer / Diakonissenkrankenhaus – „Der Name Raik kommt aus dem Norden und bedeutet ,der Starke‘“, erklärt Mutter Anja Wälter. Passend zum Namen war Baby Raik bereits bei der Geburt beachtliche 57 Zentimeter groß und brachte ein Gewicht von 3780 Gramm auf die Waage.
Viel wichtiger als die Körpermaße
ist für die glücklichen Eltern natürlich, dass ihr Zweitgeborener gesund und
munter ist. Die Schwangerschaft verlief laut Mutter Anja unkompliziert, auch
die Wehen setzten wie geplant ein. „Als es dann aber nicht richtig voranging,
hat sich das Ärzteteam hier für einen Kaiserschnitt entschieden“, berichtet die
43-Jährige. „Wir sind sehr dankbar, dass alles so gut ging“, freut sich auch
Vater Rainer Steeg (54).
Nach ein paar Tagen der Erholung
geht es für Mutter Anja und den Kleinen jetzt nach Neustadt in ein frisch
renoviertes neues Zuhause. „Anfang April haben wir im Ortsteil
Lachen-Speyerdorf unser Traumhaus gefunden“, erzählt das Paar, „aber es war noch
einiges zu machen. Deshalb sind wir erst ein paar Tage vor der Geburt
umgezogen.“ Nach so vielen Turbulenzen im auslaufenden Jahr freuen sich die
Wälters jetzt auf das erste Weihnachten zu viert mit Baby Raik und Bruder Norik.
Der kleine Neustadter kam bei der
3000. Geburt des Jahres zur Welt, war aber bereits das 3088. Kind, das dieses
Jahr im Diakonissen-Stiftungs-Krankenaus geboren wurde. „Wir haben mehr Babys
als Geburten, weil unser Perinatalzentrum unter anderem auf die Betreuung von Mehrlingsgeburten
spezialisiert ist“, erklärt Dr. Uwe Eissler, Chefarzt der Klinik für
Gynäkologie und Geburtshilfe.
Bis Jahresende erwartet das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus, das mit erstmals 516 Betten im neuen Krankenhausplan des Landes jetzt Schwerpunktversorger für die Region ist, noch rund 150 weitere Geburten.
Diakonissen Speyer 26.12.2019
Lebensrettende
Technik bei akuter Herzschwäche: Dankbarer Patient spendet Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer 15 000-Euro für Impella Mikroaxialpumpe
Bei akuter Herzschwäche kann eine schnelle und kompetente kardiologische Versorgung Leben retten: Diese Erfahrung hat der Speyerer Werner Neubeck bereits mehrfach selbst gemacht. Dass die Spezialisten am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus dem langjährigen Herzpatienten zum wiederholten Mal erfolgreich helfen konnten, macht den 80-Jährigen dankbar. Mit einer großzügigen Spende in Höhe von 15.000 Euro hat er jetzt die Anschaffung einer Impella-Mikroaxialpumpe zur Unterstützung der Blutzirkulation ermöglicht.
Speyer / Diakonissenkrankenhaus – „Als ich im Frühjahr wie schon oft mit akuter starker Herzschwäche ins Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus kam, dachte meine Familie: Hoffentlich geht es noch mal gut“, berichtet Werner Neubeck von der quälenden Sorge seiner Angehörigen. „Dr. Schwacke und seine Mitarbeitenden haben mir mit der richtigen Therapie das Leben gerettet“, unterstreicht der Speyerer Unternehmer. 2019 behandelten ihn die Spezialisten der Kardiologie und der Interdisziplinären Aufnahme Station (IZA) am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus erfolgreich bei ernsten Herzproblemen.
„Wir sind sehr dankbar, dass das kompetente
Ärzte- und Pflegeteam meinem Mann auch dieses Mal wieder geholfen hat“, sagt
Ehefrau Helga Neubeck. „Mit der Spende wollen wir dem Haus etwas zurückgeben
und gleichzeitig etwas für andere Herzpatienten tun“, erklärt die Senior-Chefin
des gleichnamigen Speyerer Autohauses. So stockte der Unternehmer im Ruhestand
die Geldgeschenke zu seinem 80. Geburtstag im Oktober jetzt zur 15.000
Euro-Spende auf.
„Wir freuen uns sehr über die großzügige
Spende“, sagt Dr. Harald Schwacke, Chefarzt Innere Medizin. „Sie hilft uns, die
Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlicher Herzschwäche noch umfassender
zu machen“, erklärt der Kardiologe.
Mit einem Katheter über die Leiste in die linke Herzkammer eingesetzt unterstützt das Impella-System die Blutzirkulation so lange, bis der lebensnotwenige Transfer des Blutes von der linken Herzkammer in die Hauptschlagader nach der begleitenden Therapie wieder selbstständig möglich ist. Dank der Spende und der Anschaffung einer weiteren baugleichen Pumpe mit Eigenmitteln ist der lebensrettende Eingriff bei der Versorgung von Patienten mit kardiogenem Schock jetzt auch an der 516-Betten-Klinik der Diakonissen Speyer möglich. Die kardiologische Klinik des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer, die seit September 2007 durch Chefarzt Dr. Schwacke geleitet wird, umfasst zur Diagnostik und Behandlung von Krankheiten des Herz- und Kreislaufsystems alle gängigen diagnostischen und therapeutischen Verfahren. Damit kann sie eine kardiologische Rundum-Versorgung auf modernstem medizinischem Stand in Speyer anbieten. Ein Schwerpunkt der Klinik ist die Versorgung von Patienten mit Herzschwäche. Hierfür stehen im Krankenhaus ein speziell ausgebildetes Team und eine hochmoderne technische Ausrüstung zur Verfügung.
„Mensch nie aus dem Blick verlieren“: Examen an den
Diakonissen Pflegerischen Schulen
Für 47 Schülerinnen und Schüler der Pflegerischen Schulen am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gab es Grund zu feiern: Am 23. August schlossen sie erfolgreich ihre Ausbildung ab.
Speyer – 31 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern, 14 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern und zwei Krankenpflegehelferinnen überreichte Schulleiterin Tanja Schaller am 23. August bei der Examensfeier im Mutterhaus der Diakonissen Speyer die Abschlusszeugnisse. „Starten Sie mit Begeisterungsfähigkeit, Neugierde, Entschlossenheit und Glaube an sich selbst in die Zukunft“, gab sie den Absolventinnen und Absolventen mit auf den Weg. „Und übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Zukunft: Sammeln Sie intensive Alltagserfahrungen, bilden Sie sich fort, verinnerlichen Sie Routine und vergessen Sie dabei nie den Blick über den Tellerrand und für den einzelnen, Ihnen anvertrauten Menschen.“
Die Einzigartigkeit und Würde jedes Menschen
hob Diakonisse Corinna Kloss, Bevollmächtige des Vorstandes der Diakonissen
Speyer, im Examensgottesdienst hervor: „Wir alle sind wunderbar gemacht – diese
Gewissheit soll Ihr Selbstbild und das Bild der Menschen, die Ihnen anvertraut
sind, prägen und Ihnen Orientierung für Ihren Berufsalltag bieten,“ sagte die
Pfarrerin.
Auch Simon Jäger, stellvertretender
Pflegedirektor des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses, rückte in seinem
Grußwort den Menschen in den Mittelpunkt. „Verlieren Sie nie den Patienten aus
dem Blick“, appellierte er an seine künftigen Kolleginnen und Kollegen und
überbrachte die Glückwünsche des Direktoriums. 20 Absolventinnen und
Absolventen werden nach ihrer Ausbildung im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
arbeiten. Weitere sechs frisch examinierte Fachkräfte bleiben am Evangelischen
Krankenhaus Bad Dürkheim. Praxisanleiterin Petra Sandau gratulierte stellvertretend
für die Pflegedirektion zum Examen und verwies auf die vielen Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten, die der Pflegeberuf bietet.
Den guten Wünschen schlossen sich Vertreterinnen
des Mannheimer Diakonissenkrankenhauses und der Berufsgenossenschaftlichen
Unfallklinik Ludwigshafen sowie die Kursleitungen der Absolventinnen und
Absolventen an, bevor fünf Schülerinnen für besondere Leistungen ausgezeichnet
wurden.
Gottesdienst zum Wechsel an der Spitze der Hauptabteilung Personal
Verabschiedung von Domkapitular Josef Szuba – Christine Lambrich wird als neue Leiterin der Personalabteilung eingeführt
Speyer – Mit einer Vesper im Speyerer Dom am Montag, den 2. September, um 15 Uhr wird Domkapitular Josef Damian Szuba als Leiter der Hauptabteilung Personal verabschiedet. Zugleich wird Ordinariatsdirektorin Christine Lambrich als seine Nachfolgerin in ihre neue Aufgabe als Leiterin der Hauptabteilung Personal des Bischöflichen Ordinariats eingeführt. Eingeladen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese, die in Seelsorge und Verwaltung tätig sind, sowie alle Gläubigen. An den Gottesdienst schließt sich ein Empfang im nördlichen Domgarten an.
Domkapitular
Josef Damian Szuba, der die Hauptabteilung Personal des Bischöflichen
Ordinariats seit 2005 geleitet hat, hat sich nach fast 19 Jahren
Tätigkeit auf Bistumsebene entschieden, eine neue Aufgabe zu übernehmen.
Er wird am 1. Dezember leitender Pfarrer der Pfarrei Heilige Katharina
von Siena in Ludwigshafen. Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann dankt
Domkapitular Josef Szuba für „die lange Zeit seines hoch engagierten und
pflichtbewussten Mitwirkens in der Leitung des Bistums zunächst als
Generalvikar und dann vierzehn Jahre lang als Verantwortlicher für das
Personal.“
Christine
Lambrich, die bisher als Dozentin für Pastoraltheologie am
Priesterseminar St. German in Speyer tätig war, ist die erste Frau an
der Spitze einer Hauptabteilung des Bischöflichen Ordinariats. Sie hat
in Mainz und Fribourg (Schweiz) Theologie studiert. Als
Pastoralreferentin wirkte sie in den Pfarreiengemeinschaften Waldmohr,
Breitenbach, Dunzweiler und in Haßloch und war von 2004 an im
Bischöflichen Ordinariat für das Arbeitsfeld Katechese verantwortlich.
Als Referentin für missionarische Pastoral gestaltete sie 2015 das
ökumenische Projekt „Himmelgrün – Kirche auf der Landesgartenschau in
Landau“. Zum Erneuerungsprozess „Gemeindepastoral 2015“ des Bistums
Speyer hat sie als Moderatorin der diözesanen Foren und Mitglied
mehrerer Arbeitsgruppen maßgeblich beigetragen. Christine Lambrich hat
Weiterbildungen zu den Themen Moderation, systemisch-lösungsorientiertes
Coaching, Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung absolviert.
Parallel zu ihrer Dozententätigkeit am Priesterseminar war sie in den
Pfarreien des Bistums Speyer als Gemeindeberaterin tätig.
Christine
Lambrich übernimmt von ihrem Vorgänger auch die Personalverantwortung
für die aktiven Priester. Für Christine Lambrich ist die neue Aufgabe
mit der Ernennung zur Ordinariatsdirektorin und zum stimmberechtigten
Mitglied im Allgemeinen Geistlichen Rat verbunden.
Bistum Speyer 27.08.2019
Die eigenen Fähigkeiten zusammen mit anderen sinnvoll einsetzen
Für die Pfarrgremienwahl im November werden rund 3.500 Kandidatinnen und Kandidaten gesucht – Bischof und Generalvikar ermutigen die Gläubigen, sich zur Wahl zu stellen
Speyer – Am 16. und 17. November werden im Bistum Speyer die Mitglieder der Pfarreiräte, Verwaltungsräte und Gemeindeausschüsse für die kommenden vier Jahre gewählt. In den 70 Pfarreien des Bistums läuft die Kandidatensuche derzeit auf Hochtouren. In der Pfalz und im Saarpfalzkreis gilt es rund 3.500 Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die bereit sind, das kirchliche Leben vor Ort mitzugestalten.
Die
Pfarrgremien „leben durch Menschen, die sich mit ihren gottgeschenkten
Charismen einbringen und gemeinsam an der Zukunft unserer Kirche
mitwirken“, lädt Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zur
Mitwirkung ein. Gerade in einer Zeit großer Veränderungen und
Herausforderungen sei er dankbar für „Frauen und Männer, junge und
ältere Menschen, die sich aufgrund ihrer Berufung als Christen
engagieren und Mitverantwortung für das kirchliche Leben tragen.“
Auch
Generalvikar Andreas Sturm ermutigt die Gläubigen, sich mit ihren
Kompetenzen einzubringen und sich im November zur Wahl zu stellen. „Ohne
Ihr Engagement wäre Kirche um vieles ärmer“, betont er in einem Brief
an die amtierenden Mitglieder der Gemeindeausschüsse, der Pfarrei- und
Verwaltungsräte. Kirche habe nur Zukunft, wenn das Miteinander von
Haupt- und Ehrenamtlichen gelinge. Die Pfarrgremien seien weder
„Zugeständnisse der kirchlichen Hierarchie noch basisdemokratische
Entscheidungsorgane“, sondern „Orte des Zusammenwirkens aller Gläubigen
im Bewusstsein des gemeinsamen Dienstes an der Welt.“
Die
Seelsorge und der Zuschnitt der Gremien folgen im Bistum Speyer dem
Modell „Pfarrei in Gemeinden“. Der Pfarreirat und der Verwaltungsrat
sind auf die Pfarrei als Ganzes bezogen. Ziel des Pfarreirats ist es,
gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam für ein ausgewogenes und
attraktives Seelsorgeangebot in der Pfarrei zu sorgen und das
Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern. Der Verwaltungsrat kümmert
sich um die dafür notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen.
Zu
jeder Pfarrei gehören durchschnittlich fünf Gemeinden, für die jeweils
ein eigener Gemeindeausschuss gewählt wird. Aufgabe der
Gemeindeausschüsse ist es, das kirchliche Leben vor Ort, im Dorf oder im
Stadtteil zu gestalten. „Es macht Freude, sich für gemeinsame Ziele
einzusetzen und das in Gemeinschaft mit anderen zu tun. Man kann die
eigene Fähigkeiten dabei sinnvoll einsetzen und auch weiterentwickeln.
Das ist die Erfahrung, die Mitglieder in allen Pfarrgremien immer wieder
machen und aus der sie zugleich ihre Motivation schöpfen“, berichtet
Marius Wingerter, bei dem als Referent des Bischöflichen Ordinariats die
Fäden für die Vorbereitung der Pfarrgremienwahl zusammenlaufen.
Zahl der Gemeinden im Bistum Speyer nimmt leicht ab
Im
Frühjahr waren die Pfarreien aufgerufen, ihre bisherige
Gemeindestruktur zu überprüfen. Elf der insgesamt 70 Pfarreien im Bistum
Speyer haben sich daraufhin entschlossen, ihre Gemeindestruktur zu
verändern.
„Zwei
Pfarreien – nämlich die Pfarreien Heiliger Franz von Assisi in
Blieskastel und Heiliger Johannes XXIII. in Lambrecht – folgen künftig
dem Beispiel der Pfarrei Heiliger Disibod in Feilbingert. Hier wird das
gesamte kirchliche Leben auf der Ebene der Pfarrei zusammengeführt –
verbunden mit der Konsequenz, dass unterhalb der Pfarreiebene keine
Gemeinden und keine Gemeindeausschüsse mehr gebildet werden“, berichtet
Marius Wingerter.
Acht
Pfarreien (Winnweiler, Otterberg, Ramstein, Herxheim, Landau Mariä
Himmelfahrt, Dahn, Trulben und Homburg Heilig Kreuz) verkleinern ihre
Struktur um jeweils eine Gemeinde. Hintergrund dafür ist, dass sich zwei bisherige Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen.
Die
Pfarrei Annweiler geht den umgekehrten Weg. Hier teilt sich eine
Gemeinde, mit dem Effekt, dass sich die Pfarrei Annweiler künftig aus
sechs statt wie bisher aus fünf Gemeinden zusammensetzen wird.
Die
Zahl der Gemeinden im Bistum Speyer verkleinert sich damit von bisher
376 auf künftig 360 Gemeinden. „In den Veränderungen zeigt sich die
Flexibilität, die wir mit unserem Seelsorgekonzept ‚Der Geist ist es,
der lebendig macht‘ vor vier Jahren positiv angestrebt haben“, hebt
Marius Wingerter hervor. Er sieht darin eine Bestätigung für die
Überzeugung, dass Gemeinden keine „statischen Größen, sondern organische
Gebilde sind, die sich im Lauf der Zeit auch verändern können.“
Speyer – Gesungen wird an allen Schulen aber das Mädchen und Knaben in höchsten Tönen ein „Gloria in excelsis Deo“ trällern, während sie über den Schulhof flitzen, ist schon eine Besonderheit.
An
der Klosterschule St. Magdalena in Speyer gehört zum Schulkonzept eine
enge Kooperation mit der Dommusik Speyer. Das bedeutet, dass die Jungen
und Mädchen, welche die verpflichtende Ganztagsgrundschule besuchen,
Mitglieder der Nachwuchschöre von Mädchenchor am Dom und Domsingknaben
sind und gelegentlich auch schon im Dom singen.
Interessierte Kindern und Eltern haben noch in dieser und in den kommenden zwei Wochen die Möglichkeit, sich über das Schulkonzept in Kooperation mit der Dommusik zu informieren und die Schuleinschreibungsphase für das Schuljahr 2020/21 zu nutzen. Anmeldungen zu den Vorstellungsterminen der Kinder können über die Klosterpforte St. Magdalena (Telefon 06232/25081) oder per Mail an info@klosterschule-speyer.de vereinbart werden.
Bistum Speyer 27.08.2019
„Lebenskreuzwege“: Andachten für trauernde Menschen
Offenes Angebot der Hospiz- und Trauerseelsorge des Bistums Speyer startet wieder am 2. September
Speyer – Trauer hat viele Gesichter. Sie kann laut und still sein, sie kommt und geht und bleibt, so lange sie will. Die Hospiz- und Trauerseelsorge des Bistums Speyer möchte gemeinsam mit dem Priesterseminar St. German trauernden Menschen die Möglichkeit geben, ihrer Trauer Raum und Zeit zu geben. Unter dem Titel „Lebenskreuzwege“ bieten sie wieder ab dem 2. September um 18.30 Uhr in der Kirche des Priesterseminars in Speyer (Am Germansberg 60) eine offene Andacht für Trauernde an.
„Angesprochen
sind alle Trauernden, unabhängig davon, wie lange der Trauerfall
zurückliegt und welcher Konfession oder Religion sie angehören“, betont
Kerstin Fleischer, Referentin für Hospiz- und Trauerseelsorge im Bistum
Speyer. Bei dem circa 30-minütigen Angebot, das sich auch an Menschen in
der Metropolregion Rhein-Neckar richtet, gehe es einzig und alleine
darum, Zeit für sich und die eigene Trauer zu haben. Dabei bestehe die
Möglichkeit, seine Trauer in Worten auszudrücken oder sie still für sich
vor Gott zu bringen.
Die
Andachten bestehen laut Regens Markus Magin aus dem „Ankommen der
Teilnehmer“, gefolgt von einem inhaltlichen Impuls, der vertieft wird,
und einem Gebetsabschluss am Ende. Dabei ist Fleischer und Magin die
Kontinuität des Angebotes genauso wichtig wie sein unverbindlicher
Charakter. „Die Trauernden können teilnehmen, ohne eine Verpflichtung
einzugehen und ohne dass sie sagen müssen, wer sie sind und woher sie
kommen“, unterstreicht Magin. Auch sei keine Anmeldung erforderlich.
Die weiteren Termine der Andachten für Trauernde (Beginn 18.30 Uhr):
Diözesaner Schuljahreseröffnungsgottesdienst in Ludwigshafen
Eröffnung einer neuen Medienstelle der Diözese Speyer – Beratung und mehr als 8000 Fachmedien für die Unterrichtsgestaltung
Ludwigshafen – Das Bistum Speyer lädt zum Schuljahreseröffnungsgottesdienst am Dienstag, den 20. August, um 16.00 Uhr in die Kapelle des Heinrich-Pesch-Hauses in Ludwigshafen ein. Die Einladung richtet sich an alle Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler im Bistum Speyer. Erstmals wird der Gottesdienst ökumenisch gefeiert. Zelebranten sind der Ludwigshafener Dekan Alban Meißner sowie der evangelische Pfarrer Richard Zurheide. Auch die stellvertretende Direktorin des Heinrich-Pesch-Hauses Ulrike Gentner wirkt an der Gestaltung des Gottesdienstes mit. Musikalisch umrahmt wird der Gottesdienst von Lehrkräften aus Ludwigshafen. „Ich freue mich, dass wir an diesem Ort mit allen Kooperationspartnern nicht nur ideell und praktisch starten, sondern auch gemeinsam Gottesdienst feiern,“ betont Dr. Irina Kreusch, kommissarische Leiterin der Hauptabteilung „Schulen, Hochschulen und Bildung“ des Bischöflichen Ordinariats.
An
den Gottesdienst schließt sich die feierliche Eröffnung einer neuen
Medienstelle der Diözese Speyer im Heinrich-Pesch-Haus an mit Segnung
der Räume. Die Leiterin der Medienstelle, Stefanie Holländer aus
Niederkirchen, öffnet mit diesem Schuljahr damit neue Räume, in
ökumenischer Zusammenarbeit und im Rahmen des großen jesuitischen
Bildungshauses.
Die
neue Medienstelle bietet mehr als 8000 Fachmedien für religiöse
Bildungsarbeit an. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und
Multiplikatoren und Ehrenamtliche aus Gemeinden können Anregungen für
ihren Unterricht erhalten, sich mit den Teams der
Fortbildungsleiterinnen und –leiter beraten und Materialien ausleihen.
„Über ein Jahr haben wir gemeinsam vorbereitet, Medien sortiert, neu
geordnet, fachlich abgewogen, ökumenische Absprachen getroffen: Jetzt
ist es soweit und wir können die Medienstelle eröffnen“, freut sich
Stefanie Holländer auf den offiziellen Startschuss.
Im
Bistum Speyer gibt es insgesamt sechs religionspädagogische
Arbeitsstellen. Hier finden Lehrkräfte didaktische Hilfen für den
Einsatz im Unterricht, eine große Auswahl auch fächerübergreifender
Schulbücher sowie Filme mit Vorführrechten, sowohl als Online-Angebote
als auch zur Direktausleihe.
Simone Krick übernimmt die Leitung des Referats Religionspädagogik
Verantwortlich für die Religionspädagogischen Arbeitsstellen und die religionspädagogischen Fortbildungen des Bistums – Seit 2008 Lehrerin am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl
Speyer – Seit Anfang August verstärkt Studienrätin Simone Krick das Team der Hauptabteilung „Schulen, Hochschulen und Bildung“: Sie nimmt die Leitung des Referats Religionspädagogik wahr und ist für die Religionspädagogischen Arbeitsstellen und die religionspädagogischen Fortbildungen des Bistums verantwortlich. In Anlehnung an das Motto „Weite(r) denken“ der Pfarrgremienwahl im November ist es ihr ein Anliegen, für Kinder und Jugendliche „weite“ Zugänge zu Kirche, Gott und Glaubenswelt zu eröffnen. Die von Schülerinnen und Schülern im Religionsunterricht zum Ausdruck gebrachten Erfahrungen und Sichtweisen sollen in den Visionsprozess des Bistums einfließen.
Simone
Krick stammt aus dem Bistum Speyer. Sie ist in Großbundenbach in der
Westpfalz aufgewachsen und hat in Zweibrücken die Schule besucht. Ihr
Studium führte sie nach Trier und Wien. Das Referendariat absolvierte
sie in Speyer. Seit dem Jahr 2008 unterrichtet Simone Krick am
Sickingen-Gymnasium in Landstuhl die Fächer Deutsch und Religion. Zu ihren
neuen Aufgaben als Referatsleiterin der Schulabteilung gehört es, den
religionspädagogischen Arbeitsbereich zu analysieren, die
Fortbildungsangebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und die Arbeit
der Fortbildungs- und RPA-Leiterinnen und -leiter zu begleiten und zu
koordinieren. Ziel ist es, die Qualität des katholischen
Religionsunterrichts zu fördern, indem die Religionslehrerinnen- und
lehrer in ihrer Arbeit bestmöglich unterstützt und beraten werden. Dafür
möchte sich Simone Krick gemeinsam mit dem religionspädagogischen Team
der Schulabteilung einsetzen. Auch die Vernetzung mit
bistumsübergreifenden Institutionen und Plattformen, wie etwa dem
Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung (ILF) in Mainz und
Saarbrücken oder dem religionspädagogischen Portal der katholischen
Kirche in Deutschland „rpp-katholisch“ gehören zur Tätigkeit der
Referatsleitung.
Den
katholischen Religionsunterricht betrachtet Simone Krick als Chance,
„mit den Jugendlichen über existenzielle Lebensfragen ins Gespräch zu
kommen und weiterzugeben, woran ich selbst glaube“. Eigene positive
Erfahrungen mit der Kirche hat sie als Jugendliche unter anderem als
Messdienerin und in der kirchlichen Jugendarbeit gemacht. „Jugendliche
begegnen der Kirche heute mit viel Skepsis, aber auch mit Interesse. Es
ist wichtig, dass die Jugendlichen eine Ansprechperson haben, um über
Glaubensfragen zu sprechen“, unterstreicht Simone Krick, die selbst
Mutter von drei Kindern ist.
Aus
ihrer Sicht ist es wichtig, dass die Schule als Bildungsinstitution
verschiedene Perspektiven auf unsere Welt aufzeigt und die Schülerinnen
und Schüler lernen, dass naturwissenschaftliche und religiöse
Zugangsweisen einander nicht ausschließen, sondern ergänzen. Das
christliche Menschenbild versteht sie als Einladung an die Jugendlichen,
als Ebenbilder Gottes ihren eigenen Weg zu suchen und
verantwortungsbewusst zu gestalten. „Ein guter Religionsunterricht kann
dabei helfen, eigene Positionen zu finden, zur selbständigen und
selbstbewussten Persönlichkeit zu reifen und zugleich Urteilsfähigkeit
und Empathie zu erwerben“, ist Simone Krick überzeugt. Zugleich öffne
das Fach Religion einen Zugang zur Kulturgeschichte, die die
Gesellschaft vielfältig prägt. Im Unterricht setzt sie gerne auch
kreative Methoden ein. „Das selbständige Gestalten eröffnet einen
Erfahrungsraum, den ich neben der kognitiven Auseinandersetzung mit
Glaubensthemen für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler als sehr
wertvoll erachte.“
Wallfahrtsgottesdient mit Weihbischof Georgens in Weiler
Messe am Vorabend des Hochfestes Mariä Himmelfahrt
Weiler – Einer der Hauptwallfahrtstage im elsässischen Grenz- und Wallfahrtsort Weiler zwischen Wissembourg und Germanshof ist das Hochfest Mariä Himmelfahrt. In diesem Jahr wird aus diesem Anlass wieder Weihbischof Otto Georgens als Zelebrant eines der Wallfahrtsgottesdienste erwartet. Der Speyerer Weihbischof leitet den Gottesdienst am Vorabend von Mariä Himmelfahrt, am Mittwoch, 14. August (20 Uhr), gemeinsam mit dem Redemptoristen-Pater Herbert Mischler. An die Messfeier im Freien bei der alten Kapelle „Maria G’hör“ schließt sich gegen 21 Uhr eine Lichterprozession an.
Bistum Speyer 09.08.2019
Lukas, Marie und Noah: Im
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer kommen erneut Drillinge aus Baden zur
Welt
Aller guten Dinge sind drei: Im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus sind am 25. Juli in nur drei Minuten die Drillinge Lukas, Marie und Noah zur Welt gekommen. Jetzt geht es für die Kleinen mit Mutter Angelina und Vater Paul heim ins Familien-Domizil im badischen Leimen.
Speyer – „Die Schwangerschaft war bis zum Ende unkompliziert, und auch die Geburt lief nach Plan“, berichtet die 28-jährige Drillingsmutter vom geplanten Kaiserschnitt in der 35. Schwangerschaftswoche. „Drillinge werden immer per Kaiserschnitt auf die Welt geholt“, ergänzt der 31-jährige Vater Paul, der wie seine Ehefrau Angelina als Konstrukteur arbeitet.
In der Tat lief bei
den kleinen Widenmaiers alles ruckzuck und ohne Überraschungen: Den Anfang
machte Lukas um 9.30 Uhr, mit 45 Zentimetern und 2190 Gramm Geburtsgewicht der
Kompakteste des Trios. Schwesterchen Marie folgte ihm um 9.31 Uhr – mit 2180
Gramm fast ebenso proper für einen Drilling und sogar drei Zentimeter größer. „Der
Drittgeborene Noah, der bei gleicher Körpergröße 2020 Gramm auf die Waage
brachte, machte es sich noch kurz auf Mamas Bauch gemütlich, ehe auch bei ihm
die Nabelschnur durchtrennt wurde“, sagt Hebamme Hannah Diehlmann.
Strapaziös waren vor
allem die hochsommerlichen Temperaturen in den Tagen vor der Geburt. Als das
Paar in die Klink kam, kletterte das Thermometer auf 39 Grad. „Das war bei den
gut entwickelten Drillingen, die jeder eine eigene Fruchtblase und Plazenta
hatten, schon anstrengend“, gesteht Mutter Angelina. Im Kreißsaal und auf der
Station seien sie aber bestens aufgehoben gewesen. „Wir fühlen uns total wohl
hier, alle sind super-nett“, lobt das Paar unisono die medizinische und
pflegerische Versorgung durch das Geburtshilfe-Team. Insgesamt acht Ärzte, zwei
Hebammen und vier Pflegefachkräfte waren daran beteiligt, die Drillinge auf die
Welt zu holen.
„Nach der Empfehlung von Drillings-Eltern aus Hockenheim sind wir bereits im Frühjahr zum Organ-Ultraschall hierhergekommen. Wir waren uns schnell einig, dass wir auch hier entbinden wollen“, erzählen die jungen Eltern. „Bei der Betreuung besonderer Geburten wie dieser kommt es nicht nur auf die fachliche Spezialisierung und die einfühlsame Begleitung an, die wir bieten“, sagt Dr. Barbara Filsinger, die betreuende Gynäkologin im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus. „Wichtig ist auch die gute Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzten“, hebt sie hervor.
Den Heimweg auf die andere Rheinseite treten die fünf Widenmaiers im eigens für den Kindersegen angeschafften Van an. Mit im Gepäck ist auch ein praktisches Geschenk des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses: Jeder Drilling erhält auf Kosten der Klinik, in der jährlich an die 3000 Babys geboren werden, Windeln im Wert von 150 Euro.
Diakonissen Speyer 09.08.2019
Weihbischof Georgens feiert Gottesdienst in Habkirchen
Ort im Mandelbachtal feiert 1200-jähriges Bestehen
Habkirchen – Vom 15. bis 18. August feiert der kleine Ort Habkirchen im Mandelbachtal sein 1200-jähriges Bestehen. Im Rahmen der Festlichkeiten wird der Speyerer Weihbischof Otto Georgens am Sonntag, 18. August, um 9.30 Uhr einen Festgottesdienst in der Kirche St. Martin feiern. Konzelebranten sind Domkapitular Didier Schweitzer, Vertreter des Bistums Metz, zu dem Habkirchen bis 1801 gehört hat, und Pfarrer Pater Dr. Sylvester Matusiak. Musikalisch wird der Gottesdienst vom Kirchenchor unter der Leitung von Manfred Noll und dem Musikverein Bliesmengen-Bolchen mit seinem Dirigenten Hans-Peter Welsch gestaltet. Die Kinder der Kindertagesstätte St. Martin singen zur Eröffnung der Messfeier ein Lied. Vorbereitet wurde der Gottesdienst, an dem auch Gemeindereferentin Andrea Guckert-Lauer und Pastoralreferent Michael Becker teilnehmen werden, vom Gemeindeausschuss.
Im Anschluss an den Gottesdienst wird eine neue Gedenktafel, die an Bischof Nikolaus von Weis erinnert, an der Kirche St. Martin enthüllt. Weis war von 1842 bis 1869 Bischof von Speyer und lebte in seiner frühen Kindheit einige Jahre in Habkirchen.
Das Gotteshaus St. Martin ist eine der ältesten Kirchen im Saarland. Sie wurde 819 in einer Kaiserurkunde erstmals erwähnt, ist aber wahrscheinlich deutlich älter. Die Geschichte der Kirche kann man in einem neuen Faltblatt mit dem Titel „Zeugnis des Glaubens – 1200 Jahre katholische Kirche St. Martin in Habkirchen“ nachlesen, das der Verkehrsverein Mandelbachtal in diesem Sommer veröffentlicht hat.
Bistum Speyer 09.08.2019
Bistum veröffentlicht Fortbildungsprogramm für Lehrerinnen und Lehrer
Auch Angebote direkt für Schülerinnen und Schüler – Breites Themenspektrum von biblischen Erzählungen, überzeugendem Auftreten und Musik bis zu globalem Lernen
Speyer – Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres veröffentlicht das Bistum Speyer sein Fortbildungsprogramm für Schulen und Lehrkräfte im Bistum Speyer. „Mit rund 40 unterschiedlichen Angeboten bietet das neue Fortbildungsprogramm einen Querschnitt der Themen, die in der pädagogischen Arbeit aktuell im Fokus des Interesses stehen“, erklärt Dr. Irina Kreusch, kommissarische Leiterin der Hauptabteilung „Schulen, Hochschulen und Bildung“ des Bischöflichen Ordinariats.
Themen
sind unter anderem das freie Erzählen biblischer Geschichten und die
Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität im Religionsunterricht.
Im Blick auf die Grundschule werden zum Beispiel Fortbildungen zum
Religionsunterricht im ersten Schuljahr und zur Vorbereitung auf
Weihnachten angeboten. Wie die christliche Botschaft in einfacher
Sprache vermittelt werden kann, ist Thema einer Fortbildung speziell für
Religionslehrer und pädagogische Fachkräfte an Förderschulen.
An
Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen richtet sich unter
anderem die Fortbildung „Jesus, der Zimmermann“: In Verbindung mit dem
Fach Technik und Naturwissenschaft wird das Thema handlungsorientiert
und lebensrelevant umgesetzt. In Kooperation mit dem Deutschen
Katechetenverein und Schauspieler Ben Hergl vom Chawwerusch-Theater in
Herxheim können sich Lehrkräfte unter der Überschrift „Echt auftreten“
mit ihrem „Standing“ aufeinandersetzen. „Mit einem guten Standing wird
vieles leichter, gerade im schulischen Alltag. Die Kraft des Auftritts
kann man lernen“, heißt es dazu im neuen Fortbildungsprogramm.
Kooperationen spielen im aktuellen Fortbildungsprogramm eine wichtige Rolle
„Von
Pauken und Trompeten“ ist eine Fortbildung betitelt, die sich in
Kooperation mit der Dommusik mit der Rolle der Musik im Zusammenhang mit
biblischen Erzählungen auseinandersetzt. Am Beispiel der Könige David
und Saul können Schülerinnen und Schüler in einem Schülerprojekt im
Oktober in biblische Geschichten aus dem Alten Testament eintauchen.
Beim Klostertag in Wörschweiler erfahren die Jugendlichen viel über das
Alltagsleben der Mönche sowie über Glaube und Spiritualität.
Weitere
Fortbildungsschwerpunkte setzt die Schulabteilung beim Globalen Lernen
sowie beim Thema „Prävention und Erziehung“. Sie begleitet Schulen auf
ihrem Weg zur Fairtrade-Schule und wirkt mit einem Walderlebnistag in
der Südpfalz an der Aktion „Trendsetter Weltretter“ mit. Ein
Demokratietag in Kooperation mit pax christi regt die Schülerinnen und
Schüler dazu an, sich mit den Grundlagen eines friedlichen
Zusammenlebens zu beschäftigen. Die Schulabteilung bietet darüber hinaus
Workshops unter anderem zu den Themen „Weltreise einer Jeans“, „Mein
Handy – weltweit unterwegs“ oder „Lebensmittelverschwendung, Hunger,
Klimawandel“ an. Zur Unterstützung der Seelsorge in den Schulen bietet
die Schulabteilung unter anderem eine Fortbildung zum Thema
„Trauerarbeit in der Schule“ an, über die Zusammenarbeit mit dem
Heinrich-Pesch-Haus sind spirituelle Tage für Lehrerinnen und Lehrer
buchbar.
Im
Bistum Speyer betreuen aktuell 23 katholische Schulen über 8.500
Schülerinnen und Schüler. „Es gehört seit jeher zum christlichen Profil,
junge Menschen bei der Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit
zu unterstützten“, unterstreicht Irina Kreusch. Neben Fortbildungen
stellt das Bistum in seinen Medienstellen, den Religionspädagogischen
Arbeitsstellen, Materialien für den Unterricht und religiöse
Bildungsarbeit zur Verfügung. Das Programm enthält zusätzlich zu den
Fortbildungsangeboten einen Terminüberblick für das erste Schulhalbjahr
sowie eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der
Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats.
Aussendungsfeier für Diplom-Theologin und Gemeindeassistenten mit Bischof Wiesemann am 18. August im Dom zu Speyer
Speyer – Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wird am Sonntag, 18. August, die Diplom-Theologin Marita Seegers und den Gemeindeassistenten Mark Baiersdörfer in den seelsorglichen Dienst im Bistum Speyer aussenden. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes, der um 10 Uhr beginnt, im Speyerer Dom.
Marita Seegers hatte eine neue berufliche Herausforderung gesucht und sie im September 2017 im Klinikum in Ludwigshafen gefunden. Dort ist die 59-Jährige seitdem als Krankenhausseelsorgerin unter anderem Ansprechpartnerin für Patienten, deren Angehörige und das Personal. Die Stelle ist wie geschaffen für die Diplom-Theologin und ausgebildete Krankenschwester. „Es war eine Fügung, dass sie mir an meinem Wohnort angeboten wurde. Das ist sehr angenehm“, freut sich Marita Seegers. Da sie nun im pastoralen Dienst tätig sei, habe das Bistum Speyer vorgeschlagen, sie in die Berufsgruppe der Pastoralreferenten aufzunehmen.
Bereits in jungen Jahren reifte in ihr der Wunsch, Pastoralreferentin zu werden, „aber das hat sich nicht ergeben“. Marita Seegers arbeitete im Lauf ihres Lebens in ganz unterschiedlichen Feldern in den Bereichen Theologie und Pflege. Im Jahr 2000 zog die verheiratete Mutter von drei Kindern aus familiären Gründen in das Bistum Speyer. Nach einem kurzen Abstecher in die Schule, wo sie Religion unterrichtete, kam sie zur Ökumenischen Sozialstation in Ludwigshafen, um dort als Krankenschwester ihre Kenntnisse einzubringen. Es folgte der Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienst in Ludwigshafen. Im Jahr 2004 ging sie zum Diözesan-Caritasverband – zunächst zur Hospizhilfe; dann übernahm sie die Aufgabengebiete Gemeindecaritas und Ehrenamt. 2017 schließlich erfolgte der Wechsel ins Klinikum.
Der 31-Jährigen Mark
Baiersdörfer stammt aus einem Winzerbetrieb in Albersweiler. Die Familie
war es auch, die ihn an den Glauben heranführte. „Meine Großmutter hat
mich zu den Messdienern gebracht“, erinnert sich der Südpfälzer. Er
wurde Obermessdiener, Sakristan, Lektor und Mitglied im
Pfarrgemeinderat. „Im kirchlichen Umfeld habe ich mich wohl gefühlt.“ Er
trat jedoch zunächst in die Fußstapfen seiner Eltern und absolvierte
von 2005 bis 2008 eine Ausbildung zum Winzer. Baiersdörfer arbeitete in
verschiedenen Betrieben und schien angekommen zu sein, denn seine
Tätigkeit bereitete ihm Spaß. Doch die Kirche ließ ihn während der
ganzen Zeit nicht los. So kam er beim Weltjugendtag in Köln im Jahr 2005
mit dem Gemeindereferent seiner Pfarrei ins Gespräch. „Er erzählte mir
von seinem Beruf. Da hat sich etwas bei mir manifestiert.“ Doch es
sollte noch bis zum Jahr 2014 dauern bis sein Leben eine Wendung nahm.
Mark Baiersdörfer erlitt einen Arbeitsunfall mit längerer Genesungszeit.
„Das war der Zeitpunkt, an dem mir bewusst wurde, was ich wirklich
machen möchte.“
Er bewarb sich beim Bistum Speyer mit dem Ziel,
Gemeindereferent zu werden. Sein Studium, das er im Juli 2017 abschloss,
absolvierte Mark Baiersdörfer an der Fachakademie für Pastoral und
Religionspädagogik in Freiburg. Von September 2017 bis Juni dieses
Jahres verbrachte er sein Praktikum in der Pfarrei Kaiserslautern, Heilig
Geist. Mark Baiersdörfer ist davon überzeugt, dass ihn der Glaube
trägt. „Vor einigen Jahren gab es in meinem engsten Familienkreis einige
Todesfälle“, erzählt der Gemeindeassistent. „Gerade in dieser Zeit
haben mir meine religiösen Überzeugungen geholfen, damit klar zu
kommen.“ Am 1. August wechselt er in die Pfarrei Seliger Paul Josef
Nardini nach Pirmasens.
Insgesamt gibt es im Bistum Speyer zurzeit 113 Pastoralassistenten / -referenten und 123 Gemeindeassistenten / -referenten. Etwa die Hälfte ist in der Pfarrseelsorge tätig, rund ein Drittel als Religionslehrerin oder Religionslehrer, die übrigen arbeiten in der außerordentlichen Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen oder als Bildungsreferenten und in der kirchlichen Verwaltung.
Die
Pastoralassistenten erhalten ihre Ausbildung im Theologiestudium an
einer Universität und in einem zweijährigen pastoralpraktischen Kurs im
Priesterseminar in Speyer. Nach der Beauftragung folgt in der Regel
zunächst eine dreijährige Tätigkeit als Pastoralassistent, bevor ihnen
nach der zweiten Dienstprüfung der Titel Pastoralreferent verliehen
wird.
Gemeindeassistenten studieren in der Regel drei Jahre Praktische Theologie an einer Katholischen Hochschule oder an der Fachakademie für Pastoral und Religionspädagogik in Freiburg. Anschließend absolvieren sie gemeinsam mit den Priesteramtskandidaten und den angehenden Pastoralassistenten/-innen den zweijährigen Pastoralkurs am Priesterseminar in Speyer mit Praxisanteilen in der Gemeinde. Nach einem weiteren Jahr der Berufseinführung werden sie zu Gemeindereferenten ernannt.
Kontakt: Ansprechpartner für Pastoralreferentinnen und – referenten im Bistum Speyer ist Diözesanreferent Matthias Zech, Telefon 0 62 32/10 23 54, E-Mail: matthias.zech@bistum-speyer.de, Ansprech-partnerin für die Gemeindereferentinnen und – referenten ist Diözesanreferentin Marianne Steffen, Telefon 0 62 32/10 23 22, E-Mail: marianne.steffen@bistum-speyer.de.
Text: Bistum Speyer Foto: Petra Derst 09.08.2019
ZDF-Fernsehgottesdienst überträgt aus Bobenheim-Roxheim
Die Pfarrei Hl. Petrus ist bundesweit im Fernsehen zu sehen
Bobenheim-Roxheim – Am Sonntag, den 11. August, wird aus der Kirche St. Laurentius in Bobenheim ab 9:30 Uhr live der ZDF-Fernsehgottesdienst übertragen. Bis zu 800.000 Zuschauerinnen und Zuschauern werden zusehen, wenn Pfarrer Andreas Rubel die Messe unter dem Thema „Auszeit im Leben“ zelebriert. Dabei geht es um die Auszeiten und Pausen im Leben, wie sie beispielsweise häufig in der Sommerzeit genommen werden. Einen kleinen Urlaub für die Seele soll daher auch der Gottesdienst bieten. Damit das in der 1896 im neuromanischen Stil erbauten und frisch renovierten Kirche gelingt, wird der Chor den Gottesdienst stimmgewaltig ausschmücken.
„Die
Zuschauer sind Mitfeiernde, deshalb werden normale Lieder aus dem
Gesangbuch ‚Gotteslob‘ gesungen“, erklärt Pfarrer Rubel. Die Liednummern
werden im Fernsehbild eingeblendet, damit jeder die Gelegenheit zum
Mitsingen bekommt. Die Gemeinde hat den Fernsehgottesdienst intensiv
vorbereitet und viele Ehrenamtliche haben sich liturgisch wie auch
musikalisch engagiert. Nach Vorgabe des ZDF wird der Gottesdienst exakt
44 Minuten und 30 Sekunden dauern. Dennoch darf eine authentische Messe
erwartet werden, wie sie die Gemeinde sonst auch feiern würde.
Nach
der Messe ist die Pfarrei Hl. Petrus von 10:15 Uhr bis 19 Uhr
telefonisch erreichbar. Unter 0700 1414 1010 (6 Cent/Minute aus dem
deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten abweichend) werden
Gemeindemitglieder von Sankt Laurentius für Lob, Kritik oder Anregungen
ansprechbar sein.
Text: is Foto: mw hofmann/pixabay.com (cco) 09.08.2019
La chanson française
Ein Chansonabend mit Anabelle Hund und Marco Cruz im Großen Chorsaal der Dommusik
Speyer – Am Sonntag, 18. August, findet um 19:30 Uhr das erste Konzert in der Reihe „Kammermusik im Chorsaal“ im Haus der Kirchenmusik, Hasenpfuhlstraße 33b, in Speyer statt. Die deutsch-französische Sängerin Anabelle Hund präsentiert in einem Programm eine große Vielfalt französischer Chansons. Als französische Muttersprachlerin geht Anabelle Hund immer wieder, neben ihrer Tätigkeit als klassische Konzertsängerin, auch ihrer Leidenschaft zum französischen Chanson nach. Sie präsentiert in ihren Programmen die große Vielfalt des französischen „chanson à texte“. Unter diesem Begriff versteht man Chansons, deren Schwerpunkt auf dem Text liegt. Die Chansons sind somit nicht nur musikalisch interessant, sondern vertonen Gedichte, die poetisch und literarisch besonders wertvoll sind. Im Speziellen sind dies neue Chansons von Lynda Lemay, Bénabar und anderen, aber erinnert auch an ältere Werke von Jacques Brel, Jean Ferrat, Barbara, Graeme Allwright, Georges Moustaki, Serge Lama und anderen. Natürlich dürfen auch deutsche Klassiker von Reinhard Mey nicht fehlen.
Die Sängerin gibt eine kurze Einführung zu den Chansons, Anekdoten zu den Interpreten und Autoren und erzählt Heiteres von Ereignissen hinter den Kulissen. Es wird garantiert eine spannende Reise durch die Welt des Chansons. Alle Zuhörer, auch ohne Französischkenntnisse, werden an diesem Abend pure Emotionen und Poesie erleben. Anabelle Hund wird am Flügel vom Pianisten Marco Cruz begleitet.
Die deutsch-französische Konzertsängerin Anabelle Hund studierte zunächst an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Schulmusik mit den Schwerpunktfächern Gesang, Klavier und Dirigieren. Es folgte eine solistisch-künstlerische Ausbildung für Gesang an der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg bei Prof. Heidrun Luchterhandt. Beide Studiengänge schloss sie erfolgreich ab und ist seitdem als freiberufliche Konzertsängerin und Gesangspädagogin tätig. Zweisprachig aufgewachsen, widmet sie sich im Bereich des Kunstliedes neben deutschen Komponisten auch bevorzugt Werken französischer Komponisten und gestaltet Liederabende mit deutsch-französischem Schwerpunkt.
Darüber hinaus liegt ihr das Heranführen junger Menschen an das Singen sehr am Herzen. So unterrichtet sie seit 2012 regelmäßig an der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte Schlüchtern Gesang, zudem ist sie seit 2015 als Dozentin für Gesang/Stimmbildung und als Chorleiterin bei der Dommusik in Speyer tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit wirkt sie auch solistisch und als Mitglied des Ensembles „Capella Spirensis“ regelmäßig bei der musikalischen Gestaltung von Messen und Konzerten im Dom zu Speyer mit.
Der Eintritt zum Chansonabend beträgt 12,– € (ermäßigt 5,– €). Karten sind an der Abendkasse vor dem Großen Chorsaal (Eingang über den Klosterhof) ab 18:30 Uhr erhältlich.