In der Beschickerversammlung am Mittwoch haben sich die Stadt und die beteiligten Schaustellerfamilien darauf verständigt, dass der Speyerer Weihnachtsmarkt noch bis einschließlich Samstag, 18. Dezember 2021 unter den bereits geltenden Voraussetzungen weiterlaufen kann.
„Für die Schaustellerfamilien war und ist es wichtig, Planungssicherheit zu haben, damit sie sich richten und Waren entsprechend ordern können, ohne immer zu fürchten, dass schon innerhalb weniger Tage Schluss sein könnte. Mit dem vorgegebenen Zeithorizont lässt sich gut arbeiten und unsere Schaustellerinnen und Schausteller haben noch einige Tage, um Waren zu verkaufen und Einnahmen zu generieren. In der Woche vor Weihnachten können sie dann in Ruhe ihre Stände abbauen und das Weihnachtsfest – hoffentlich mit einem besseren Gefühl als im letzten Jahr – mit ihren Familien verbringen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Die getroffene Regelung ermöglicht auch allen Aussteller*innen des Kunsthandwerkermarktes wie geplant ihre Waren anzubieten – allerdings mit der bereits bekannten Verkürzung der Öffnungszeiten bis 18 Uhr an Freitagen und Samstagen und der Schließung an Sonntagen. Geöffnet ist demnach freitags von 16 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 18 Uhr.
Die von den Schausteller*innen nach der Kontrolle des 2G-Nachweises ausgegebenen bunten Verzehrbändchen gelten indes auch für den Zugang zum Speyerer Einzelhandel. Damit muss nicht mehr beim Eintritt in jedes Geschäft der Impfnachweis vorgezeigt und gescannt werden – das Vorzeigen des Verzehrbändchens genügt als Nachweis.
Der Weihnachtsmarkt läuft noch bis Samstag, 18. Dezember 2021 von Montag bis Samstag jeweils von 11 bis 18 Uhr.
Schwere Schritte, ein langer roter Mantel und ein Sack voll Leckereien. Die Adventszeit ist in vollem Gange und Weihnachten steht kurz vor der Tür. Doch statt traditionell durch den Kamin zu rutschen, ist der Nikolaus im SEA LIFE Speyer ganz anders „aufgetaucht“. Denn dieses Jahr tauschte er seine warmen Winterstiefel gegen bunte Flossen. Für „Marty“, die grüne Meeresschildkröte gab es einen ganz besonderen Leckerbissen. Der eigentliche Vegetarier wurde überrascht mit einem großen Weihnachtsstern aus Salat, Brokkoli, Shrimps und Muscheln.
Und auch die kleinen Besucher im SEA LIFE Speyer gehen in der Weihnachtszeit nicht leer aus. Jeder der eine Weihnachtsbaumkugel oder etwas anderes Schönes zum Schmücken für den Weihnachtsbaum im Aquarium mitbringt, bekommt im Tausch eine SEA LIFE Kugel mit tollen Überraschungen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (28.11.21)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.379 ( + 60 ) Davon bereits genesen: 3.633 ( + 26 ) Todesfälle: 97 ( unverändert ) Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 476,9 ( – 11,9 ) Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,21 (+ 0,20 )
Stadtverwaltung Speyer 29.11.2021
28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft. Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.
In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.
Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.
Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.
Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.
Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.
Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.
Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.
Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.
Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 29.11.2021
Aktuelle Corona-Regeln in Speyer
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalzvom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.
Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.
Stadtverwaltung Speyer 29.11.2021
Aktuelle landesweite Regelungen
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 29.11.2021
Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab dieser Woche in Kraft.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.
„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.
„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.
Ab dieser Woche ist die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.
Stadtverwaltung Speyer 29.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (28.11.2021)
Kreis, Stand 28.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitalisiert
Verstorben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Inzidenz Hospitalisierung in RLPF /100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6994
21
261
71
6160
763
369
282,8
282,8
443,6
275,9
207,8
4,21
Ahrweiler
Altenkirchen
7127
33
516
107
6225
795
404
313,0
313,0
628,5
321,3
106,6
4,21
Altenkirchen
Alzey-Worms
7815
66
437
144
6709
962
501
383,3
383,2
538,9
423,3
207,0
4,21
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6777
82
403
167
5606
1004
494
371,4
371,3
587,6
369,5
260,1
4,21
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8553
31
216
149
7571
833
429
270,2
270,2
481,6
291,5
113,8
4,21
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4718
0
359
69
4119
530
267
236,9
233,6
518,6
226,3
90,8
4,21
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
5132
28
402
101
4475
556
251
310,5
301,4
670,4
272,0
172,6
4,21
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4758
15
196
36
4200
522
218
217,9
211,1
329,5
236,4
111,2
4,21
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2978
0
175
70
2506
402
189
306,9
306,7
515,0
349,2
136,9
4,21
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3622
0
234
78
3146
398
148
195,9
194,1
213,3
214,9
154,4
4,21
Donnersbergkreis
Germersheim
9536
0
474
136
7745
1655
713
552,7
552,6
758,4
558,6
402,0
4,21
Germersheim
Kaiserslautern
5873
0
296
87
5056
730
304
285,9
245,7
485,4
302,8
127,1
4,21
Kaiserslautern
Kusel
3100
7
236
74
2631
395
186
265,3
251,8
268,7
317,3
187,4
4,21
Kusel
Mainz-Bingen
10629
38
529
236
9197
1196
569
269,0
268,8
451,2
283,1
122,2
4,21
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
10324
0
382
193
8910
1221
398
185,3
185,3
317,8
192,9
91,2
4,21
Mayen-Koblenz
Neuwied
11550
32
398
205
10231
1114
467
255,0
255,0
444,8
266,8
115,4
4,21
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5694
38
426
110
4647
937
329
318,2
318,2
605,4
326,6
138,4
4,21
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5626
0
417
103
4951
572
301
245,6
245,6
454,9
239,4
136,7
4,21
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
10402
152
308
237
8322
1843
577
372,8
372,8
669,9
359,4
212,8
4,21
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
6306
61
457
124
4989
1193
407
367,4
367,4
591,9
345,8
277,0
4,21
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
4076
0
337
96
3185
795
422
444,6
439,1
789,1
464,8
255,4
4,21
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6542
36
332
107
5578
857
398
264,4
264,1
476,4
258,2
136,1
4,21
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2881
11
216
63
2478
340
156
257,9
257,8
583,1
233,6
128,5
4,21
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
10364
39
775
177
9226
961
446
219,9
219,9
415,1
212,6
106,5
4,21
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3509
50
83
58
2898
553
178
365,1
365,1
657,0
353,9
198,6
4,21
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5381
0
377
123
4628
630
288
289,0
271,3
429,4
308,4
161,7
4,21
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
6173
0
211
166
5430
577
195
172,0
172,0
242,8
198,5
78,2
4,21
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2932
18
239
46
2366
520
156
334,2
334,1
494,9
228,2
454,7
4,21
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
15297
166
435
348
13180
1769
561
325,1
325,1
490,3
334,8
167,5
4,21
KS Ludwigshafen
KS Mainz
14069
48
619
226
12611
1232
544
250,5
250,3
405,2
255,4
126,8
4,21
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
3100
33
178
45
2447
608
323
605,9
605,8
784,8
646,7
446,7
4,21
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
2000
0
212
64
1696
240
146
363,4
363,3
850,9
371,1
103,1
4,21
KS Pirmasens
KS Speyer
4379
60
146
97
3633
649
242
476,9
476,9
723,8
492,7
304,3
4,21
KS Speyer
KS Trier
4074
15
185
38
3624
412
198
178,9
178,8
267,2
162,9
157,6
4,21
KS Trier
KS Worms
6451
41
355
103
5557
791
393
470,9
470,9
640,7
523,1
253,6
4,21
KS Worms
KS Zweibrücken
1365
0
93
9
1127
229
120
352,9
352,7
567,6
404,4
149,5
4,21
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
230107
1121
11915
4263
197060 #
28784
12287
299,8
297,1
497,8
305,0
168,9
4,21
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.
Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie
Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag & Samstag (26.11. & 27.11.21)
Samstag (27.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.617 ( + 10 ) Todesfälle: 97 ( unverändert ) Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 455,3 ( – 33,5 ) Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 ( unverändert )
Freitag (26.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( + 44 ) Davon bereits genesen: 3.607 ( + 7 ) Todesfälle: 97 ( unverändert ) Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 488,8 ( – 9,8 ) Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 (+ 0,29 )
Stadtverwaltung Speyer 28.11.2021
Weitere SARS-CoV-2-Fälle im Seniorenstift Bürgerhospital
Im Seniorenstift Bürgerhospital wurde bei aktuellen PCR-Testungen festgestellt, dass weitere sechs Bewohner sowie vier weitere Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Insgesamt sind damit 14 Bewohner und neun Mitarbeitende des Seniorenzentrums SARS-CoV-2 positiv. Der Großteil der Betroffenen hat weiterhin keine oder nur leichte Krankheitssymptome. Ein positiv getesteter Bewohner wurde ins Krankenhaus verlegt, allerdings ist keine intensivmedizinische Versorgung notwendig.
Vom Infektionsgeschehen sind nach wie vor alle drei Wohnbereiche der Einrichtung betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt und die Beratungs- und Prüfbehörde hatten bereits ein Besuchsverbot zunächst bis Donnerstag, 02.12.2021 verhängt.
Diakonissen Speyer 28.11.2021
28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft. Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.
In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.
Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.
Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.
Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.
Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.
Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.
Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.
Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.
Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 28.11.2021
Aktuelle Corona-Regeln in Speyer
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalzvom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.
Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.
Stadtverwaltung Speyer 28.11.2021
Aktuelle landesweite Regelungen
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 28.11.2021
Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.
„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.
„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.
Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.
Stadtverwaltung Speyer 28.11.2021
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Samstag (27.11.2021)
Kreis, Stand 27.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitalisiert
Verstorben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Inzidenz Hospitalisierung in RLPF /100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6973
54
258
71
6131
771
383
293,5
293,5
474,4
279,0
219,5
4,01
Ahrweiler
Altenkirchen
7094
11
516
107
6190
797
383
296,7
296,7
545,3
318,2
109,2
4,01
Altenkirchen
Alzey-Worms
7749
28
435
144
6668
937
451
345,0
344,9
487,4
374,6
196,4
4,01
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6695
44
403
167
5556
972
412
309,8
309,7
449,3
318,0
223,6
4,01
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8522
43
216
149
7533
840
433
272,8
272,7
491,9
291,5
115,8
4,01
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4718
4
359
69
4098
551
287
254,7
251,1
557,7
240,3
102,2
4,01
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
5104
18
400
100
4449
555
244
301,9
293,0
649,7
261,9
172,6
4,01
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4743
44
195
36
4184
523
212
211,9
205,2
334,9
234,5
90,3
4,01
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2978
9
175
70
2482
426
189
306,9
306,7
515,0
349,2
136,9
4,01
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3622
0
234
78
3136
408
158
209,2
207,2
234,7
228,0
163,0
4,01
Donnersbergkreis
Germersheim
9536
0
474
136
7688
1712
713
552,7
552,6
758,4
558,6
402,0
4,01
Germersheim
Kaiserslautern
5873
0
296
87
5048
738
304
285,9
245,7
485,4
302,8
127,1
4,01
Kaiserslautern
Kusel
3093
8
236
74
2610
409
179
255,3
242,3
260,6
305,7
178,9
4,01
Kusel
Mainz-Bingen
10591
85
529
236
9157
1198
605
286,0
285,8
490,2
299,6
125,4
4,01
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
10324
0
382
193
8878
1253
444
206,7
206,7
348,1
215,5
105,1
4,01
Mayen-Koblenz
Neuwied
11518
43
396
204
10189
1125
435
237,5
237,5
410,5
249,5
108,2
4,01
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5656
47
426
110
4620
926
303
293,0
293,0
552,3
307,3
120,0
4,01
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5626
5
417
103
4936
587
301
245,6
245,6
454,9
239,4
136,7
4,01
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
10250
0
300
237
8260
1753
487
314,7
314,7
556,5
304,4
183,3
4,01
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
6245
28
456
124
4923
1198
402
362,9
362,9
612,3
349,4
245,9
4,01
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
4076
20
337
96
3162
818
422
444,6
439,1
789,1
464,8
255,4
4,01
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6506
55
332
106
5510
890
383
254,4
254,2
441,4
256,9
126,8
4,01
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2870
18
216
63
2468
339
163
269,5
269,4
592,8
256,9
123,6
4,01
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
10325
28
774
177
9195
953
469
231,2
231,2
417,7
223,1
125,1
4,01
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3459
0
80
58
2883
518
134
274,9
274,9
463,2
285,5
137,0
4,01
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5381
0
377
123
4626
632
288
289,0
271,3
429,4
308,4
161,7
4,01
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
6173
0
211
166
5423
584
231
203,7
203,7
274,5
243,3
84,4
4,01
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2914
13
239
46
2349
519
167
357,7
357,7
544,4
247,3
471,0
4,01
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
15131
0
434
348
13136
1647
443
256,7
256,7
355,0
278,4
128,0
4,01
KS Ludwigshafen
KS Mainz
14021
64
619
226
12556
1239
564
259,8
259,5
416,2
264,6
134,7
4,01
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
3067
52
178
45
2430
592
290
544,0
543,9
669,7
589,7
406,6
4,01
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
2000
5
212
64
1692
244
146
363,4
363,3
850,9
371,1
103,1
4,01
KS Pirmasens
KS Speyer
4319
0
142
97
3617
605
231
455,3
455,2
855,5
424,0
272,0
4,01
KS Speyer
KS Trier
4059
33
185
38
3590
431
196
177,1
177,0
256,3
166,0
150,1
4,01
KS Trier
KS Worms
6410
19
354
103
5517
790
366
438,5
438,5
579,1
489,0
245,0
4,01
KS Worms
KS Zweibrücken
1365
6
93
9
1119
237
120
352,9
352,7
567,6
404,4
149,5
4,01
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
228986
784
11886
4260
196009 #
28717
11938
291,3
288,6
479,0
298,3
163,4
4,01
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online
Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.
Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.
Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.
Speyer Kalender und Tierheim Kalender 2022 – Verkaufsstart am 1. Dezember
Der aus der Foto-Mitmachaktion der Stadtverwaltung entstandene und auf 950 Exemplare limitierte Wandkalender geht am Mittwoch, 1. Dezember 2021 zum Preis von 15 Euro bei mehreren Speyerer Einzelhändler*innen und bei der städtischen Tourist-Info in den Verkauf.
Unter dem Motto „Speyer – viel zu erleben! Zeig uns Deine Lieblingsfotos“ hatte die Stadtverwaltung im bereits im dritten Jahr in Folge Hobby- und Profifotograf*innen dazu aufgerufen, schöne und außergewöhnliche Fotos von Speyer einzureichen. Aus mehreren hundert Einsendungen hat die Jury, bestehend aus Mathias Münzenberger, Sprecher der Roßmarktstraße am Altpörtel und Vorstandmitglied im BdS Römerberg-Speyer, Stadtführerin Sabrina Albers und Fotograf Klaus Landry, 32 Motive ausgewählt, die auf der städtischen Facebook-Seite zur finalen Abstimmung gestellt wurden. Gestaltet wurde der Kalender von der städtischen Hausdruckerei – ein echtes Produkt „Made in Speyer“.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die erneut sehr positive Resonanz zur Aktion und sagt: „Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, dass sich auch in diesem Jahr so viele Fotografinnen und Fotografen an unserer Aktion beteiligt haben und dass die Bürgerinnen und Bürgern wieder so zahlreich online abgestimmt und das Endprodukt mitgestaltet haben. Das zeigt ein weiteres Mal, dass Speyer zusammenhält. In diesem Sinne haben wir auch den Empfänger des diesjährigen Verkaufserlöses ausgewählt. Den Medien war zu entnehmen, dass sich unser Tierheim leider seit einiger Zeit mit großen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sieht, die insbesondere mit der dringend notwendigen Sanierung des Hundehauses zusammenhängt. Da der Tierschutz nicht nur mir eine Herzensangelegenheit ist, sondern auch vielen Speyererinnen und Speyerern, werden wir einen Betrag von zehn Euro pro verkauftem Exemplar des Kalenders an das Speyerer Tierheim spenden.“
Angeboten wird der Kalender an folgenden Stellen:
Tourist-Info Speyer, Maximilianstraße 13
Buchhandlung Fröhlich, Roßmarktstraße 3
Speirer Buchladen, Korngasse 17
Edeka Stiegler Speyer in der St.-German-Str. 8 und Am Rübsamenwühl 4
Zur weiteren Unterstützung des Tierheims hat Fotograf und Jurymitglied Klaus Landry im Auftrag der Stadt Speyer außerdem einen auf 140 Stück limitierten Kalender mit Fotos der Tiere gestaltet, die aktuell im Tierheim Speyer untergebracht sind. Sein Honorar hat er dabei vollumfänglich an das Tierheim gespendet. Der Tierheim-Kalender ist ausschließlich in der städtischen Tourist-Information zum Preis von 15 Euro käuflich zu erwerben. Selbstverständlich fließt auch in diesem Fall ein Betrag von zehn Euro pro verkauftem Exemplar an das Tierheim Speyer.
Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.
„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.
„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.
Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass am Sonntag, 28. November 2021 anlässlich des Weihnachtsmarkts ein verkaufsoffener Sonntag in Speyer stattfindet. Die teilnehmenden Geschäfte haben von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Grundsätzlich sind keine Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr vorgesehen. Allerdings ist für den Fall, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich des Domplatzes das vertretbare Maß übersteigt, eine Teilsperrung des Domplatzes erforderlich. Geregelt wäre diese wie folgt:
Die Zufahrt zu den Gaststätten „Domnapf“ und „Domhof“ bleibt gewährleistet. Der übrige Verkehr wird über die Kleine Pfaffengasse umgeleitet.
Der Busverkehr der Linien 564, 565 ist ohnehin schon wegen des stattfindenden Weihnachtsmarktes grundsätzlich umgeleitet.
Auch der Taxenstand in der Maximilianstraße ist wegen des Weihnachtsmarktes in den Bereich des Postplatzes umgezogen und verbleibt auch dort.
Um ein zu hohes Verkaufsaufkommen zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung die Besucher*innen möglichst mit dem ÖPNV anzureisen.
Stadtverwaltung Speyer 26.11.2021
Speyer steigt ein: Quartiersworkshops und Coffee-Bike-Aktion zum neuen Speyerer Nahverkehrsplan abgeschlossen
Austausch, Diskussion und jede Menge Input – Das ist das Resultat der fünf Quartiersworkshops zum neuen Nahverkehrsplan der Stadt. Unter dem Motto „Speyer steigt ein” konnten Interessierte quartiersbezogen mitwirken.
„Klar ist: Busfahren in Speyer muss schneller und einfacher werden, um die Attraktivität für den Öffentlichen Nahverkehr zu steigern. Die wertvollen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft werden daher definitiv in künftige Planung mit einfließen“, verkündet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Nach mehreren Aktionen im Sommer konnten vom 20. September bis 7. Oktober 2021 dank der Workshops zu den Quartieren Nord, Ost, Süd und West sowie der Kernstadt die einzelnen Quartiere detaillierter betrachtet und Schwerpunkte identifiziert werden. Dabei wurden insbesondere die Themen Takt- und Betriebszeiten der Busse, ihre Linienführung sowie die Ausstattung und Verteilung der Bushaltestellen behandelt. Im Kernstadt-Workshop wurde zudem auf den Postplatz eingegangen und potenzielle Varianten herausgearbeitet.
Zusammen mit den städtischen Verkehrsplanern Manuel Kitzmann und Christian Lorenz sowie dem begleitenden Büro Stadtberatung Dr. Sven Fries diskutierten insgesamt rund 50 Personen über den Busverkehr der einzelnen Quartiere. So wurde deutlich, dass die Verbindung zwischen den Quartieren besser ausgebaut werden sollte. Auch die Taktung wird dichter als jetzt gewünscht.
Bei der Coffee-Bike-Aktion Anfang November an verschiedenen Standorten im Industriegebiet Süd konnten Mitarbeitende vor Ort sowie aus anderen Städten und Gemeinden bei einer guten Tasse Kaffee diverse Aspekte zum Bedarf nach einer besseren Verbindung des Gebietes äußern: u.a. nicht vorhandene Bushaltestellen und fehlende Buslinien zu den Randzeiten, beispielsweise nach Schichtende ab 22 Uhr. Eine Online-Umfrage für die Mitarbeitenden ergänzte die Gespräche vor Ort.
Unter Einbezug der gewonnenen Erkenntnisse geht es nun an die Entwurfsplanung des Nahverkehrsplans. Dieser soll endgültig im Frühjahr 2022 vom Stadtrat beschlossen werden, bevor er europaweit ausgeschrieben wird. Ende 2023 soll der Busverkehr nach den neuen Vorgaben in Speyer verkehren.
Informationen zum Nahverkehrsplan und die ausführliche Ergebnis-Darstellung der Beteiligung sind unter www.speyer.de/steigtein zu finden.
Stadtverwaltung Speyer 26.11.2021
Spendenlauf der Siedlungsschule Realschule Plus war ein voller Erfolg
In einem zweiwöchigen Spendenlauf-Aktionszeitraum haben die Schülerinnen und Schüler der RS+ Siedlungsschule in Speyer einen Spendenbetrag von insgesamt 10.000 Euro erlaufen. Zahlreiche private und geschäftlich Sponsoren haben pro gelaufener Runde der 261 teilnehmenden Schüler*innen einen gewissen Geldbetrag gespendet.
Neben Speyerer Firmen wie Thor GmbH, Therapiezentrum Die Gesundheitswerkstatt, Jester Zimmerei & Gerüstbau, PM International und Round Table Speyer haben auch auswärtige Firmen die Läufer*innen unterstützt. So wurden beispielsweise das Kompetenzteam Thomas aus Schwegenheim und die Firma cjt –Systemsoftware AG aus Karlsruhe als Laufpaten gewonnen. Ein Vertreter der Firma cjt –Systemsoftware AG kam sogar selbst vor Ort, um die Läufer*innen anzufeuern und ihr soziales Engagement zu unterstützen.
Zahlreiche weitere Sponsoren wurden von den Lernenden selbst angesprochen und akquiriert. Eltern, Familienmitglieder, Freunde, Lehrer*innen, Nachbar*innen und viele weitere Betriebe des Speyerer Einzelhandels fanden sich auf den Laufzetteln der Schülerinnen und Schüler als Sponsoren wieder.
„Wir freuen uns über die riesige Unterstützung unserer Schulkinder und das tolle Laufergebnis unserer Schule. Selbstverständlich danken wird allen Unterstützenden und allen Schülerinnen und Schülern für ihren Einsatz. Ohne euch wäre so ein tolles Ergebnis nicht möglich gewesen!“, kommentierte die Schulleitung das tolle Ergebnis.
Die erlaufende Spendensumme kommt den Lernenden der Barbarossaschule in Sinzig zu Gute, einer integrativen Realschule plus mit Ganztagsschule in Angebotsform. Die Übergabe der Spende soll mit Mitgliedern der Schüler*innenvertretung und der Schulleitung vor Ort in Sinzig sattfinden.
Am Samstag, 4. Dezember 2021, 11 Uhr wird die Stadt Speyer im gesamten Stadtgebiet die vorhandenen Sirenen auf Funktionsfähigkeit testen sowie einen Probealarm in der Warn-App KATWARN auslösen.
Ausgelöst werden dabei mehrere Signale. Zunächst erfolgt ein Feueralarm in Gestalt eines einminütigen Dauertons, der zweimal unterbrochen wird und einen Großalarm für die Feuerwehr bedeutet.
Anschließend folgt ein eine Minute anhaltender Heulton, der die Bevölkerung im Falle von Großschadensereignissen, vorrangig bei der Freisetzung von gefährlichen Stoffen, warnt. Im Ernstfall wären von der Bevölkerung dann folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Aufsuchen eines geschlossenen Gebäudes, nach Möglichkeit innenliegende Räume in oberen Stockwerken
Schließen von Türen und Fenster, nach Möglichkeit abdichten
Abstellen von Lüftungs- und Klimaanlagen
Einschalten von Radio oder Fernsehen, um weitere Informationen zu erhalten
Vorrübergehende Aufnahme von Hilfesuchenden
Abschließend folgt ein einminütiger Dauerton. Dieser bedeutet, dass keine Gefahr mehr besteht, also Entwarnung.
Um die Funktion jeder Sirene überprüfen und bestätigen zu können, werden Beobachter*innen eingeteilt. Diese begeben sich so weit wie möglich in die Nähe der ihnen zugewiesenen Sirene, um so zweifelsfrei erkennen zu können, ob das wahrgenommene akustische Signal auch tatsächlich von der betreffenden Sirene und nicht von einem benachbarten Gerät ausgeht.
Nach dem Alarm geben die Beobachter*innen telefonisch Rückmeldung über die Funktionalität der Sirenen an die Feuerwache.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Sirenen wird die Fa. THOR GmbH in der Landwehrstraße auch ihre Nahbereichsalarmierung testen. Etwa um 11:10 Uhr ertönt zunächst die Werkssirene, dann erfolgt eine Lautsprecherdurchsage, danach Entwarnung.
Im Anschluss an die Erprobung der Sirenen wird außerdem noch ein Probealarm in der Warn-App KATWARN ausgelöst.
Das System steht den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung und kann jederzeit unter www.katwarn.de bzw. in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Die Stadt Speyer hat KATWARN im April 2016 zur Warnung und Information der Bevölkerung per Smartphone-App, SMS oder E-Mail eingeführt.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 ) Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 ) Todesfälle: 97 ( unverändert ) Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 ) Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )
Stadtverwaltung Speyer 26.11.2021
28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft. Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.
In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.
Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.
Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.
Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.
Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.
Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.
Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.
Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.
Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 26.11.2021
Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.
Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalzvom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.
Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.
Stadtverwaltung Speyer 26.11.2021
Aktuelle landesweite Regelungen
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 26.11.2021
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)
Kreis, Stand 25.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Inzidenz Hospitalisierung in RLPF /100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6858
93
252
71
6078
709
363
278,2
278,2
452,4
255,8
219,5
3,72
Ahrweiler
Altenkirchen
7008
74
512
107
6123
778
374
289,7
289,7
499,5
315,2
119,3
3,72
Altenkirchen
Alzey-Worms
7620
94
432
144
6607
869
455
348,1
348,0
542,9
361,3
193,8
3,72
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6555
75
399
167
5478
910
345
259,4
259,3
341,3
280,2
184,8
3,72
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8416
62
216
149
7476
791
399
251,3
251,3
460,9
262,6
111,8
3,72
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4647
43
357
68
4068
511
273
242,3
238,8
528,3
221,0
110,7
3,72
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
5012
30
399
100
4398
514
225
278,4
270,2
622,1
244,3
142,6
3,72
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4685
153
194
35
4155
495
240
239,9
232,4
345,5
289,8
79,9
3,72
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2941
35
175
70
2431
440
184
298,8
298,6
457,8
375,3
102,7
3,72
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3574
49
233
77
3090
407
161
213,1
211,1
234,7
241,1
154,4
3,72
Donnersbergkreis
Germersheim
9442
178
473
134
7540
1768
775
600,7
600,7
827,3
621,8
407,5
3,72
Germersheim
Kaiserslautern
5784
60
294
87
4988
709
269
253,0
217,4
428,8
249,8
142,6
3,72
Kaiserslautern
Kusel
3027
39
235
74
2582
371
156
222,5
211,2
219,9
259,1
170,4
3,72
Kusel
Mainz-Bingen
10415
119
528
236
9073
1106
558
263,8
263,6
443,9
277,6
118,9
3,72
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
10227
69
380
193
8777
1257
448
208,6
208,6
355,6
211,0
114,4
3,72
Mayen-Koblenz
Neuwied
11265
49
394
204
10103
958
432
235,9
235,9
379,2
254,9
113,6
3,72
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5560
57
421
110
4568
882
322
311,4
311,4
616,0
324,6
113,8
3,72
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5548
72
416
103
4901
544
272
221,9
221,9
391,2
232,9
108,4
3,72
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
10171
160
296
237
8176
1758
618
399,3
399,3
625,3
414,4
236,0
3,72
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
6125
111
456
124
4758
1243
484
436,9
436,9
760,3
444,4
245,9
3,72
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
4003
85
333
94
3108
801
416
438,3
432,9
782,6
452,0
258,4
3,72
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6331
55
331
104
5420
807
281
186,7
186,5
336,3
185,7
89,9
3,72
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2818
31
212
63
2453
302
157
259,5
259,5
466,5
253,6
163,1
3,72
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
10183
86
766
177
9122
884
440
216,9
216,9
394,2
212,6
109,8
3,72
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3439
65
80
58
2864
517
188
385,6
385,6
721,7
382,0
178,1
3,72
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5283
45
376
123
4607
553
223
223,8
210,1
347,0
225,5
143,3
3,72
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
6133
35
211
166
5388
579
241
212,5
212,5
264,0
259,3
90,7
3,72
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2862
51
238
46
2286
530
188
402,7
402,7
593,9
296,7
503,5
3,72
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
15064
140
430
348
13061
1655
599
347,1
347,1
493,1
370,9
174,5
3,72
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13845
110
619
226
12456
1163
501
230,7
230,6
369,3
230,9
130,8
3,72
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2958
53
178
45
2387
526
232
435,2
435,1
575,5
456,5
326,4
3,72
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1955
31
211
64
1676
215
115
286,2
286,1
677,8
244,0
147,4
3,72
KS Pirmasens
KS Speyer
4275
51
141
97
3600
578
253
498,6
498,6
932,2
458,4
310,8
3,72
KS Speyer
KS Trier
3974
22
184
38
3544
392
138
124,7
124,6
190,8
114,2
105,0
3,72
KS Trier
KS Worms
6324
63
351
103
5454
767
377
451,7
451,7
683,9
473,1
249,3
3,72
KS Worms
KS Zweibrücken
1333
26
93
9
1110
214
109
320,6
320,4
517,5
381,3
112,1
3,72
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
225660
2571
11816
4251
193906 #
27503
11811
288,2
285,6
472,2
295,7
161,9
3,72
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online
Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.
Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.
Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.
25. November: Internationaler Gedenk- und Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen in Speyer
Am 25. November 2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, macht sich Speyer auch in diesem Jahr mit der Fahnenaktion von Terre des Femmes für ein Ende jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen stark.
„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein globales Problem, das überall, ob auf der Straße oder im häuslichen Bereich auftreten kann – auch in Speyer. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle zusammenhalten, nicht wegschauen und die Frauen ermutigen, sich Hilfe zu holen“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Engagement der Stadtverwaltung.
Stellvertretend für 54 Behörden und Institutionen, die sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes beteiligen, wird die Fahne um 12.45 Uhr von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs vor dem Rathaus gehisst.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitest verbreiteten Menschenrechtsverletzung und umfasst viele Formen. In diesem Jahr beschäftigt sich der Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen mit dem Thema „weibliche Genitalverstümmelung!“ Weltweit und auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden.
Um die Problematik der weltweit nach wie vor massiven Verletzungen von Frauenrechten „ins Licht zu rücken“ unterstützt die Stadt Speyer außerdem die Kampagne „Orange the World“, die vor Ort vom Zonta Club Speyer-Germersheim und dem Soroptimist International Club Speyer initiiert wurde. Im Zuge dessen werden ab dem 25. November in Speyer zahlreiche bedeutende Gebäude wie das Altpörtel, die Alte Münze oder der Dom mit orangenem Licht beleuchtet. Bürgermeisterin Monika Kabs ist erfreut, dass so viele die Aktion unterstützen und Speyer in Orange leuchten lassen. „Damit können wir Solidarität mit den von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen ausdrücken und ihnen signalisieren, dass sie nicht alleine sind, sondern auf unsere Unterstützung bauen können.“