Speyer / Aktuell

Speyer Kalender 2021 – Verkaufsstart am Donnerstag

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler präsentiert den Foto-Mitmachkalender Speyer 2021
Foto: © Stadt Speyer

Der aus der Foto-Mitmachaktion der Stadtverwaltung entstandenen limitierte Wandkalender geht am Donnerstag, 3. Dezember 2020 zum Preis von 15 Euro bei mehreren Speyerer Einzelhändler*innen in den Verkauf.

Unter dem Motto „Speyer – viel zu erleben! Zeig uns Deine Lieblingsfotos“ hatte die Stadtverwaltung im August Hobby- und Profifotograf*innen dazu aufgerufen, schöne und außergewöhnliche Fotos von Speyer einzureichen. Aus mehreren hundert Einsendungen hat die Jury, bestehend aus Gästeführerin Cornelia Benz, Fotograf Klaus Landry und Unternehmer Peter Bödeker, 32 Motive ausgewählt, die auf der städtischen Facebook-Seite zur finalen Abstimmung gestellt wurden. Gestaltet und gedruckt wurde der Kalender von der städtischen Hausdruckerei – ein echtes Produkt „Made in Speyer“.  

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die erneut sehr positive Resonanz zur Aktion und sagt: „Ich bedanke mich bei allen Fotografinnen und Fotografen, die sich an der Aktion beteiligt haben sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die online abgestimmt und so das Endprodukt mitgestaltet haben. Dieses Miteinander macht unsere Stadt aus, daher werden wir in diesem Jahr, das uns alle vor besondere Herausforderungen gestellt hat, einen Betrag von zehn Euro pro verkauftem Exemplar an die Speyerer Vereine spenden, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.“

Angeboten wird der Kalender in folgenden Geschäften:

  • SAKUL, Maximilianstraße 30
  • BÖDEKER, Maximilianstraße 64-66
  • Papier pur Speyer, Gilgenstraße 27
  • Buchhandlung Fröhlich, Roßmarktstraße 3
  • Buchhandlung Oelbermann, Wormser Straße 12
  • Edeka Stiegler Speyer in der St.-German-Str. 8 und Am Rübsamenwühl 4

Stadt Speyer
03.12.2020

Speyer / Corona

Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.

Kontaktbeschränkungen

Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten und Silvester

Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.

Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. 

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.

In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.

Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.

Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.

Wirtschaft und Einzelhandel

Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadt Speyer Foto: pixabay
27.11.2020

Corona und Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Mittwoch, 25.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 745 (+ 19)
Davon bereits genesen: 276
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 365,9
Warnstufe: Rot

Stand: 25.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
26.11.2020

Dienstag, 24.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 726 (+ 46)
Davon bereits genesen: 270
Todesfälle: 1
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0
Warnstufe: Rot

Stand: 24.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
26.11.2020

Stadtnotizen

Stadt beteiligt sich am Internationalen Gedenk- und Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ und an der weltweiten Kampagne „Orange the world“

v.l.: Bürgermeisterin Monika Kabs, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Beigeordnete Sandra Selg, Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann, Gleichstellungsbeauftragte Lena Dunio-Özkan und Monika Nagels, Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle, hissen gemeinsam die Aktionsfahne vor dem Historischen Rathaus.

Um bundesweit ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen wird seit 2001 am heutigen internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ in vielen deutschen Städten und Gemeinden die Aktionsfahnen von TERRE DES FEMMES gehisst. Wie schon von Beginn an, beteiligte sich die Stadt Speyer auch in diesem Jahr. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Bürgermeisterin Monika Kabs, die Dezernentinnen Irmgard-Münch Weinmann und Sandra Selg sowie Gleichstellungsbeauftragte Lena Dunio-Özkan und Monika Nagels von der städtischen Gleichstellungsstelle zogen heute Morgen gemeinsam die Fahne vor dem Historischen Rathaus in gut sichtbare Höhe.

„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Problem, das die ganze Gesellschaft betrifft. Es ist unsere Aufgabe, sie sichtbar zu machen, nicht wegzuschauen, wenn es in unserem Umfeld Betroffene gibt und die Frauen zu ermutigen, sich Hilfe zu holen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns alljährlich an dieser Aktion beteiligen und im wahrsten Sinne des Worte „Flagge zeigen““, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Engagement der Stadtverwaltung.

Sexualisierte und häusliche Gewalt bestimmen noch immer den Alltag vieler Frauen und Mädchen in Speyer, in Deutschland und überall auf der Welt. Vergewaltigungen, schwere Körperverletzung, sexuelle Nötigungen, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, Stalking und Frauenmorde – die Facetten geschlechtsspezifischer Gewalt sind groß und betreffen Frauen und Mädchen egal welcher Herkunft, Religion oder sozialer Schicht. Betroffene leiden oft ihr Leben lang unter den Folgen.

Besonders häufig erleben Frauen Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes konnte für das Jahr 2019 einen weiteren Anstieg der Partnerschaftsgewalt verzeichnen. Statistisch wird alle 45 Minuten eine Frau in Deutschland Opfer von vollendeter oder versuchter gefährlicher Körperverletzung durch ihren Partner.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen führen dazu, dass das Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, noch zusätzlich steigt.

Um die Problematik der weltweit nach wie vor massiven Verletzungen von Frauenrechten „ins Licht zu rücken“ unterstützt die Stadt Speyer heute außerdem die Kampagne „Orange the world“, die vor Ort vom Zonta Club Speyer-Germersheim und dem Soroptimist International Club Speyer initiiert wurde. Im Zuge dessen werden das Altpörtel und die Alte Münze von innen mit orangenem Licht beleuchtet.

Stadt Speyer
26.11.2020

„Wenn die Krise zum Normalfall wird“ – Vortrag im Rahmen der „Tage der seelischen Gesundheit Speyer“ ab sofort online verfügbar

Seit Herbst 2017 veranstaltet die Stadt Speyer jährlich die Tage der seelischen Gesundheit Speyer. Mittels kostenloser Vortragsabende, Filmvorführungen und Diskussionsrunden haben interessierte Bürger*innen die Möglichkeit, sich über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Themengebiet „seelische Gesundheit“ zu informieren.

Auch in diesem Jahr war für Dienstag, den 17. November 2020, eine Veranstaltung im Vortragssaal der Villa Ecarius geplant, die aufgrund der coronabedingten Kontakteinschränkungen als Präsenzveranstaltung leider ausfallen musste.

„Das Thema „Krisen und deren Bewältigung“ ist gerade in der aktuellen Situation ausnehmend wichtig, da sich die Menschen weltweit mit einer langfristigen Krisensituation konfrontiert sehen, die häufig zu außergewöhnlichen psychischen Belastungen führt“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Angesichts dieser Lage war es uns und den städtischen und externen Organisator*innen ein besonderes Anliegen, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, diesen wichtigen Vortrag in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Wir haben uns daher für eine Aufzeichnung des Vortrages in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Speyer und einer anschließenden Veröffentlichung auf der Videoplattform YouTube entschieden.“

„Wenn die Krise zum Normalfall wird“ lautet der Titel des Vortrags von Referent Thomas Stephan, der seit über 20 Jahren unter anderem als Notfallseelsorger und Krisen- und Trauerseelsorger beim Bistum Speyer tätig ist. Aus seiner täglichen Arbeit besitzt er viel Erfahrung und auch das notwendige Feingefühl im Umgang mit Krisen und deren Bewältigung. „Was man erklären kann, nimmt Angst“, gemäß dieser Devise vermittelt er durch seinen Vortrag den Zuschauern*innen auch zuhause anschaulich ein Grundverständnis für Krisen, welche Auswirkungen sie auf uns haben und was wir tun können, um trotz andauernder Belastungen seelisch gesund zu bleiben.

In der anschließenden Diskussion mit Ulrike Stoll, Psychiatriekoordinatorin der Stadt Speyer, geht Thomas Stephan unter anderem auf die spezielle Lage von Kindern und Jugendlichen sowie trauernden Menschen in der Corona-Pandemie ein. 

„Die dunkle Jahreszeit ist ohnehin für viele Menschen schwierig und belastend. In Kombination mit der weiter andauernden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen wird die Situation in diesem Jahr noch prekärer. Wir möchten Sie daher daran erinnern, nicht nur an ihre körperliche Gesundheit zu denken, sondern auch an die psychische. Tun Sie im Rahmen des Möglichen das, was Ihnen gut tut. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf, damit wir alle die kommenden Monate bestmöglich und in jeglicher Hinsicht gesund meistern“, so Seiler und Kabs.

Der aufgezeichnete Vortrag ist ab sofort unter https://youtu.be/lXjHBvwxFvM abrufbar. Außerdem wird er am Dienstag, 1. Dezember 2020, 21:10 Uhr im Offenen Kanal Speyer gesendet. Sie können ihn natürlich auch direkt hier betrachten:

Damit auch die Zuschauer*innen zu Hause Fragen stellen können, ist Thomas Stephan am Freitag, 4. Dezember 2020, von 9 bis 11 Uhr und von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 102 182 für Ratsuchende zu erreichen.

Außerdem können Fragen per E-Mail oder Post eingeschickt werden:

E-Mail-Adresse:       thomas.stephan@bistumspeyer.de

Postanschrift:           „Lernkultur und Schulseelsorge“
Thomas Stephan
Große Pfaffengasse 13
67346 Speyer

Personen, die Hilfe benötigen, sollten nicht zögern, eine der zahlreichen Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, die auch in der Corona-Zeit Hilfen anbieten“, betont Psychiatriekoordinatorin Ulrike Stoll.

Eine Übersicht zukostenlosen und anonymen Beratungsangeboten kann auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/seelischegesundheit heruntergeladen werden.

Kooperationspartner der Veranstaltung „Tage der seelischen Gesundheit Speyer“:

  • NIDRO Speyer
  • Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR
  • Caritas-Zentrum Speyer
  • Bistum Speyer
  • EUTB Ludwigshafen
  • Volkshochschule Stadt Speyer

Stadt Speyer
26.11.2020

Virtueller Adventskalender der Jufö: Jedes Türchen eine Überraschung

Das Kinder- und Jugendbüro der Jugendförderung Speyer (Jufö) hat sich für die Adventszeit etwas ganz Besonderes ausgedacht. Nach diesem für alle herausfordernden Jahr soll den Speyerer*innen die Vorweihnachtszeit mit einem virtuellen Adventskalender versüßt werden.

Hinter den Türchen des virtuellen Adventskalenders verstecken sich schöne Überraschungen! Über den Instagram-Account der Jugendförderung @jufoe_speyer wird im Zeitraum vom 1. Dezember bis 24. Dezember 2020 täglich ein neues Türchen und damit eine kleine Aktion freigeschaltet, die kleinen und großen Kindern eine Freude bereitet.

Stadt Speyer
26.11.2020

„Acht nach 8“ – Buchbesprechungsabend in der Stadtbibliothek entfällt

Die Stadtverwaltung informiert, dass der ursprünglich für den 19. November 2020 geplante und dann auf den 3. Dezember 2020 verschobene Buchbesprechungsabend mit Joachim Roßhirt (Highlights des Lesejahres) in der Stadtbibliothek Corona-bedingt leider gänzlich entfallen muss. Bereits gekaufte Karten können in der Stadtbibliothek zurückgegeben werden.

Stadt Speyer
26.11.2020

Umwelt / Speyer Aktuell

Die Naturschutzprojekte des Jahres 2020 kommen aus Köln und Speyer

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ verleiht den Projekten „Ganz Köln im Spatzenfieber“ der Stadt Köln und „Lebensraum Friedhof“ der Stadt Speyer den Titel „Naturschutzprojekt des Jahres 2020“. Die beiden Kommunen erhalten jeweils einen Einkaufsgutschein der Rieger Hofmann GmbH im Wert von 1.000 €. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen des gleichnamigen Projektwettbewerbs, mit dem das Bündnis alle zwei Jahre vorbildliches Engagement seiner Mitglieder in Sachen Naturschutz honoriert.

Durch die Corona-Pandemie halten sich viele Menschen gezwungenermaßen sehr viel mehr in ihrem nahen Wohnumfeld auf. Umso wichtiger ist es, dass es dort vielfältige Naturräume zu entdecken gibt. In ihnen können wir uns entspannen, etwas erleben, Stress und Hektik abbauen. Kurz: Abwechslungsreiche naturnahe Grünräume fördern unsere Gesundheit.

Die Stadt Speyer hat im Dezember 2017 auf Stadtratsbeschluss die Deklaration „Kommunen für Biologische Vielfalt“ unterzeichnet und sieht darin einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen. Der Beitritt ermöglicht den Austausch mit anderen Kommunen, kostenlose Teilnahme am jährlichen Fachkongress mit Mitgliederversammlung und Workshops zu Fachthemen sowie den kostenlosen Newsletter mit aktuellen Infos u.a. zu Förderprogrammen.

Das Bündnis stärkt damit in Speyer die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld und rückt den Schutz von Biodiversität in den Blickpunkt. Auch in Speyer gibt es bereits zahlreiche Aktivitäten und wertvolle Grün- und Freiflächen, die es zu entwickeln und zu erhalten gilt.

Der Friedhof in Speyer ist, wie in vielen anderen Städten auch, die größte zusammenhängende Grünfläche im Siedlungsbereich. Durch den Wandel in den Bestattungsformen, insbesondere der Zuwachs der platzsparenden Urnengräber, gibt es auf vielen Friedhöfen umfangreiche Flächen ohne eindeutige Zweckbestimmung. Eine Bebauung ist in der Regel nicht möglich, daher sind diese Flächen für einen sehr langen Zeitraum als Grünfläche gesichert.

Bei der Gestaltung muss mit Bedacht vorgegangen werden, denn ein Friedhof ist ein Ort für Trauer, Gedenken, Begegnung und Trost. Dies kann aber mit einer artenreichen Natur durchaus vereinbart werden.

Der Titel des Projekts in Speyer „Lebensraum Friedhof“ versinnbildlicht das hohe ökologische Potential dieser Flächen. Die Liste der Kooperationspartner im Projekt reicht vom Imkerverein bis zur Volkshochschule. Zahlreiche Institutionen haben sich zusammengetan, um den Friedhof naturnah aufzuwerten, was von den Friedhofbesuchern gelobt und anerkannt wird.

„Mein besonderer Dank gilt den Akteur*innen der Bieneninitiative Speyer, die sich mit so viel Engagement für den Insektenschutz stark machen“, hebt Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann den Einsatz der Bieneninitiative Speyer hervor. Gemeinsam mit dem Friedhofs-Team hat die Bieneninitiative die Aktionen mit ehrenamtlichen Helfer*innen u.a. an Girls Days und Ehrenamtstagen vor Ort und begleitende Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht. So wurde beispielsweise die Mahd naturschutzfachlich angepasst. Auch Nachsaaten sind erfolgt und ein naturnahes Staudenbeet wurde angelegt, damit der Friedhof mit reicher Artenvielfalt erblüht und die neuen Strukturen zusätzliche Lebensräume für viele Tiere und Insekten bieten. Mit dem Preis soll das Friedhofsprojekt fortgeführt werden – für Biene, Hummel und Co.

Das zweite Projekt, das in diesem Jahr ausgezeichnet wird, führt nach Köln. Selbst der immer noch häufig im Siedlungsbereich anzutreffende Spatz ist heute eine abnehmende Vogelart. Damit er wieder bessere Lebensbedingungen im Siedlungsbereich erhält und um den Menschen diesen geflügelten Stadtbewohner näher zu bringen, führt die Stadt das Projekt „Ganz Köln im Spatzenfieber“ durch. Seit 2015 sorgen zahlreiche beispielhafte Aktionen dafür, die Lebensbedingungen des Sympathieträgers in der Domstadt zu verbessern. So wurden unter anderem die Schulhöfe an zehn Kölner Schulen spatzengerecht gestaltet. Ein Fotowettbewerb, ein Jahreskalender, Infoflyer, eine Wanderausstellung, ein Lesebuch, eine DVD und Saatguttütchen informieren und animieren die Bürgerinnen und Bürger aktiv, den Spatz im eigenen Umfeld zu schützen.

Weitere Informationen und Kontakte sind unter www.speyer.de/bienen einzusehen.

Stadt Speyer
25.11.2020

Speyer Aktuell

„Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“: Stadt Speyer ist Teil der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 2020

Vom 21. bis 29. November 2020 findet Europas größte Kommunikationskampagne für Abfallvermeidung statt – die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV). Tausende öffentliche Aktionen zeigen dann bereits zum elften Mal europaweit Alternativen zur Wegwerfgesellschaft und Ressourcenverschwendung auf.

Auch in Speyer sind die Entsorgungsbetriebe und das Umweltamt Speyer mit Kooperationspartnern und verschiedenen Aktionen dabei.

Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann radelt am 28. November 2020 los und besucht mit dem Lastenrad von InSpeyered den Wochenmarkt auf dem Festplatz, für einen Tütentausch. Auf Stadtratsbeschluss vom 14. November 2019 sollen Plastiktüten vom Wochenmarkt verschwinden und dauerhaft durch Mehrwegalternativen ersetzt werden. Daneben werden online Ideen bereitgestellt, die zur Abfallvermeidung beitragen. Von den Vereinen JUMA und InSpeyered werden beispielsweise Anleitungen bereitgestellt, wie Wachstücher ganz einfach selbst hergestellt werden können. Eine schöne Geschenkidee zu Weihnachten, die man mit Kindern zu Hause herstellen kann (www.speyer.de/nachhaltigkeit).

Eine Facebook-Serie zu versteckten Abfällen im Wertstoff klärt darüber auf, wie viel Restabfall in den Wertstoffen landet und analysiert unnötige Transportwege, Sortier- und Entsorgungskosten (siehe Facebook Stadtwerke Speyer / bademaxx und Tagespresse).

Die richtige Mülltrennung ist wichtig, damit die Wertstoffe wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden können.

Beispiele für Mülltrennung an Schulen liefert das Edith-Stein-Gymnasium. Es hat seit einigen Jahren ein klares System zur Mülltrennung etabliert und eingeübt, in das die gesamte Schulgemeinschaft von Schülerinnen, Eltern bis zu den Reinigungskräften eingebunden wurde (www.esg-speyer.de). Dabei geht es um die Etablierung eines stimmigen Gesamtkonzeptes, angefangen vom schlichten Vorhandensein der Sammelbehälter bis zum Verständnis und zur festen Absicht aller beteiligten Gruppen, sich daran verantwortungsvoll zu beteiligen.

„Wir unterstützen die Kampagne, um für einen nachhaltigen Umgang mit Produkten zu werben. Abfallvermeidung fängt im Kleinen an. Jede*r Einzelne kann etwas tun, darauf wollen wir als Stadt Speyer aufmerksam machen.“, sagt Umweltdezernentin Münch-Weinmann. „Mein Ziel ist eine plastikfreie Stadt. Ein erster Schritt dahin könnte beispielsweise sein, das Plastiksortiment in den Eiscafés durch ein Mehrweg-Glassortiment zu ersetzen.“, so ihr Blick in die Zukunft.

Das diesjährige Motto der Europäischen Woche der Abfallvermeidung lautet „Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“. Für Deutschland ist dies ein wichtiges Thema, denn auch hierzulande wandern zu viele Dinge in den Müll, die eigentlich dort noch gar nicht hingehören. Ob Handy oder Waschmaschine, Spielzeug oder Kleidungsstück: Es lohnt sich, nach Alternativen zum Wegwerfen zu suchen.     
Es muss endlich deutlich sein, dass die Herstellung der Produkte auch Abfall verursacht. Reparieren und Wiederverwenden heißt daher die Devise.

Abfallvermeidung und Wiederverwendung stehen an der Spitze der EU-weit geltenden Abfallhierarchie. Akteure aus Wirtschaft und Industrie, Verwaltung, Bildung und Zivilgesellschaft sind dazu aufgerufen, mit eigenen Aktionen innovative Ideen und zukunftsweisende Projekte rund um die Abfallhierarchie zu präsentieren.

Auf der Website www.wochederabfallvermeidung.de sind alle Beiträge aus Deutschland in einer Aktionskarte zusammengefasst. Die Aktionswoche wird seit 2009 durch die Europäische Union gefördert. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) koordiniert die Aktivitäten für Deutschland. Die Kampagne wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Mitteln zur Unterstützung der Europäischen Klimaschutzinitiative gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet.

Stadtverwaltung Speyer
24.11.2020

Speyer / Aktuell

Mit der Weihnachtswünscheaktion Herzen höher schlagen lassen

Herzenswünsche an der Wünscheweiterleiter.

Das Fest der Liebe steht schon bald vor der Tür und eifrig werden Geschenkewünsche von Freunden und Familienmitgliedern entgegen genommen. Doch was geschieht mit Seniorinnen und Senioren, die keine Angehörigen mehr haben oder die sich aufgrund der geringen Rente nicht selbst Wünsche zu Weihnachten erfüllen können? Dieser Gedanke inspirierte die Stadt Speyer bereits letztes Jahr zu einer ganz besonderen Idee: der Weihnachtswünscheaktion für bedürftige Senior*innen. Aufgrund der zahlreichen freudigen Rückmeldungen wird sie auch dieses Jahr wieder stattfinden.

Bürgermeisterin Monika Kabs sieht sich, gemeinsam mit Michael Schmitt vom Modehaus Schmitt, die Herzenswünsche der Senioren & Seniorinnen an.

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ist es auch in diesem Jahr „ein großes Anliegen, dass all jenen eine Freude bereitet werden kann, denen es nicht so gut geht, und ihnen so zu zeigen, dass jemand an sie denkt. Eine kleine Aufmerksamkeit reicht häufig schon aus, um einem anderen Menschen die Zeit um Weihnachten zu versüßen!“

Bürgermeisterin Monika Kabs hat einen Herzenswunsch von Michael Schmitt abgeschnitten bekommen.

Am Mittwoch, 25. November 2020 wird im Modehaus Schmitt (Maximilianstraße 15), dessen Inhaber Michael Schmitt erneut als Kooperationspartner für die Aktion gewonnen werden konnte, eine weihnachtlich dekorierte „Wünsche(weiter)leiter“ aufgestellt. An deren Sprossen werden die Wünsche, die einen Maximalwert von 30 Euro haben und von den Bewohner*innen des verschiedener Speyerer Seniorenheime aufgeschrieben wurden, aufgehängt. Wer helfen möchte, nimmt sich eine oder mehrere Karten von der Leiter und kauft das gewünschte Geschenk ein. Das gerne weihnachtlich verpackte Päckchen sollte – versehen mit dem Namen des Wünschenden und der auf dem Wunschzettel aufgedruckten Nummer – bis spätestens Montag, 21. Dezember 2020, bei der Stadt Speyer, Maximilianstraße 100, Zimmer 104 abgegeben werden, damit die Senior*innen ihre Geschenke pünktlich zu Heiligabend erhalten. Die Übergabe erfolgt am 23. Dezember durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung.

v.l.: Bürgermeisterin Monika Kabs, Marktmeisterin Heidi Jester, Familie Schmitt vom Modehaus Schmitt.

„Wir hoffen auf eine ebenso positive Resonanz wie im vergangenen Jahr. 2020 hat so vielen von uns Kräfte geraubt, gerade ältere Menschen mussten schmerzliche Erfahrungen machen, denn viele Stunden waren von Einsamkeit geprägt“, bedauert Monika Kabs. „Daher möchte ich an die Speyererinnen und Speyerer appellieren, die bescheidenen Wünsche der Seniorinnen und Senioren zu erfüllen und ihnen somit ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern!“

Fragen zur Weihnachtswünscheaktion für bedürftige Senior*innen beantwortet Heidi Jester, Abteilung Wirtschaftsförderung, unter 06232-14 27 48 oder per Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2020

Speyer Aktuell

Schausteller wollen auf ihre Situation aufmerksam machen

Trauermarsch am Montag, 23.November 2020 ab 16:30 Uhr

Der Speyerer Schaustellerverband plant für Montag, 23. November,  einen „Trauermarsch“. Es wäre der Tag, an dem eigentlich der Weihnachtsmarkt offiziell eröffnen würde. Doch der fällt wegen Corona aus.

„Wir möchten erneut auf unsere prekäre Situation aufmerksam machen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Speyerer Schausteller. Man habe die Schausteller quasi mit einem Berufsverbot belegt; die Folge sei eine katastrophale wirtschaftliche Situation der betroffenen Betriebe.

Der Schaustellerverband lädt alle Interessierten dazu ein, sich an dem Marsch zu beteiligen – vor allem auch Angestellte und Lieferanten, die ebenfalls von der Situation betroffen sind. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr vor dem Dom. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die AHA-Regeln zwingend einzuhalten sind.

Text: Schaustellerverband Speyer e.V. Foto: Speyer 24/7 News
19.11.2020

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (17.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 533 (+ 11)
Davon bereits genesen: 207
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 352,0
Warnstufe: Rot

Stand: 17.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
18.11.2020

Allgemeinverfügung zur 12. CoBeLVO vom 16.11.2020

Gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist i.V.m. § 22 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341), erlässt die Stadtverwaltung Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden folgende

Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer ist nach den im Betreff genannten Rechtsvorschriften zuständige Behörde und gibt bekannt, dass:

1.

Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. CoBeLVO gilt im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr auch im Freien die Verpflichtung, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen:

Ab hier gilt, von 8:00 – 20:00 Uhr, eine allgemeine Maskenpflicht.

Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Kopfgäßchen, Schlitzergasse, Schustergasse bis Ecke Kutschergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

2.

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

3.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

4.

Die übrigen Regelungen der 12. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

5.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.2020.

6.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Große Himmelgasse 10, 67346 Speyer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowie auf der Homepage der Stadt Speyer eingesehen werden.

7.

Verstöße gegen die Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu € 25.000 geahndet werden.

8.

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung bleiben vorbehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Speyer, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer erhoben werden.

Bei der virtuellen Poststelle stv-speyer@poststelle.rlp.de kann der Widerspruch per E-Mail erhoben werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur unzulässig ist.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, RobertStolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Diese Allgemeinverfügung sollte in Abschrift beigefügt werden.

Stadtverwaltung Speyer, 16.11.2020

Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP
18.11.2020

Corona, Fallzahlen und Verordnungen in Speyer

Corona-Fallzahlen

Mit einer Inzidenz von 367,9 der traurige Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz, die Stadt Speyer.

Montag, 16.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 522 (+ 57 zu Freitag)
Davon bereits genesen: 206
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 367,9
Warnstufe: Rot

Stand: 16.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
17.11.2020

Stadt plant Allgemeinverfügung

Ausweitung der Maskenpflicht und Einschränkung der Besuchsregelungen

Ab 18.11.2020 ab dem Postplatz bis zum Domplatz sowie in allen Seitenstraßen Pflicht zu tragen, eine Alltags Mund-Nasen-Maske.

Die Stadt Speyer plant in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 17. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) zu erlassen. Die neuen Regelungen sollen ab Mittwoch, 18. November 2020, in Kraft treten und liegen den zuständigen Landesbehörden derzeit zur Zustimmung vor. „Leider ein notwendiger Schritt angesichts der steigenden Infektionszahlen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Gegenstand der Allgemeinverfügung soll die Verpflichtung sein, eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zu tragen:

  • Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Große Sämergasse, Schulergasse, Schustergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

Dies soll dazu dienen, dass an sogenannten „engen Bereichen“ in der Innenstadt der Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich ist aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.

  • Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
  • Außerdem soll es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen an jedem in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr untersagt werden alkoholhaltige Getränke abzugeben.
  • Darüber hinaus soll für Alten- und Pflegeheime eine Zutrittsbeschränkung gelten, wonach Bewohner*innen pro Tag nur noch Besuch von einer Person für eine Besuchszeit von einer Stunde erhalten dürfen.

Die übrigen Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

„Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. So schlagen sich unter anderem die Infektionen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wie auch eine große Anzahl an Infektionen in Seniorenheimen und auch in Schulen in dem aktuellen Inzidenzwert von 367,9 nieder (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen). Zudem wurden vom zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in der vergangenen Woche etliche Fälle nacherfasst. Obwohl die Stadt Kenntnisse von den oben genannten Hot-Spots hat, bleibt das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes leider weiterhin sehr diffus.

Auch die erneute Inbetriebnahme des Abstrichzentrums in der Halle 101 hat zahlreiche asymptomatische Fälle aufgedeckt. „Diese Strategie und das verstärkte Testen ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn auf diese Weise können Infektionsfälle rechtzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dass das Infektionsgeschehen in den vergangen Tagen so rapide angestiegen ist, hat uns gezeigt, dass es höchste Zeit ist zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die kurze Entscheidungswege erfordern und dennoch effektiv sind“, so die Stadtchefin.

Da auch Kindertagesstätten immer mehr Infektionsfälle verzeichnen müssen, wird für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft die Verpflichtung und in freier Trägerschaft die Empfehlung ausgesprochen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, um den Kontakt zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften zu reduzieren und folglich das Infektionsrisiko SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen zu reduzieren. Bürgermeisterin Monika Kabs konstatiert: „Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir uns bewusst sind, dass damit voraussichtlich der tägliche Betreuungsumfang reduziert werden wird, was für viele Familien eine Herausforderung darstellt. Ziel ist es aber, die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, weshalb ich die Eltern um Verständnis bitte, die eingeleiteten Maßnahmen als Risikominimierung anzusehen. Wenn die Maßnahmen wirken und die Zahlen sinken, werden wir die Betreuung umgehend wieder anpassen.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
17.11.2020

Speyer

Stadt ermöglicht Stände im Stadtgebiet

Absage des Kunsthandwerkermarktes und des Weihnachtsmarkts

So wird es in diesem Jahr leider nicht aussehen, es findet kein Weihnachtsmarkt, kein Weihnachtsdorf und kein Kunsthandwerkermarkt statt.

Aufgrund der weiterhin schnell steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen kann in Speyer in diesem Jahr weder ein klassischer Weihnachtsmarkt noch ein Weihnachtsdorf stattfinden. Auch der beliebte Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof muss aufgrund der aktuellen Entwicklungen abgesagt werden. Stattdessen wird die Stadt Speyer den ortsansässigen Schausteller*innen ab Montag, 16. November 2020 die Aufstellung ihrer Verkaufsstände im Stadtgebiet ermöglichen. Als Alternative für die Kunsthandwerker*innen ist für Frühjahr/Sommer 2021 die Durchführung eines Kunsthandwerkermarkts in der Innenstadt geplant.

„Ich bedauere die Absage unseres Weihnachtsmarktes sehr, insbesondere weil ich weiß, wie hart sie die Schaustellerinnen und Schausteller nach diesem ohnehin nervenaufreibenden Jahr trifft. Schon im Sommer haben wir alle Hebel in Bewegungen gesetzt, um mit dem gastronomischen Angebot im Domgarten das Beste aus der Situation herauszuholen“, erinnert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die Voraussetzungen, unter denen wir jetzt planen mussten, sind andere, die Lage ist dynamischer, die Eindämmungsmaßnahmen strenger als im Sommer. Trotzdem war und ist es uns wichtig, die Schaustellerei so gut es geht zu unterstützen“, führt Seiler weiter aus.

Analog zu den Regelungen der Gastronomie können die Schausteller*innen daher ab Montag, 16. November 2020, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Dabei sind: Harald Klauder mit einem Crêpes- und Waffelstand auf dem Festplatz, Thilo von Olnhausen mit einem Süßwaren- und Mandelstand auf dem Parkplatz des EDEKA Stiegler-Marktes in der St. German-Straße, Freddy Zinnecker mit einem Imbisswagen sowie einem Crêpes- und Mandelstand auf dem Königsplatz und Alexander Lemke, der allerdings nur an den Wochenenden öffnet, mit einem Crêpes-Stand am Flaggenmast. Private Aufstellmöglichkeiten haben sich darüber hinaus bereits Felix Stengler mit einem Food-Truck auf dem Parkplatz des Dehner-Marktes und Beate Wittmann mit Süßwaren im Nußbaumweg organisiert.

Leider wieder nicht mit dabei, 2. Vorsitzende des Schaustellerverbandes Benita Barth

„Die Stadt ist in diesem Jahr enger zusammen gerückt. Ich spüre täglich den großen Zusammenhalt und die Solidarität der Menschen untereinander. Daher möchte ich alle Speyererinnen und Speyerer einladen, unsere Schaustellerinnen und Schausteller ebenso zu unterstützen wie unsere Gastronomie und unseren Einzelhandel. Sie alle prägen unsere Stadt und machen sie zu diesem liebens- und lebenswerten Ort. Lassen Sie uns das gemeinsam erhalten“, so der Appell der Stadtchefin.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
13.11.2020