Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen:

Fallzahlen Stadt Speyer vom 01.04.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 32

Personen in Quarantäne: 56

Stand: 01.04.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.04.2020

Zeit für Menschlichkeit – Aufruf zum Karten- und Briefeschreiben

Speyer hält zusammen. Das gilt besonders auch in diesen Tagen und so rufen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs Familien und Kinder dazu auf, Karten und Briefe an Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen schicken, die derzeit kaum Besuch empfangen und die Einrichtungen auch nicht verlassen dürfen.

Mit der Aktion „Zeit für Menschlichkeit“ möchte der Stadtvorstand aufkommender Einsamkeit entgegenwirken und Jung und Alt vereinen. Familien und Kinder sind aufgerufen, gemeinsam Bilder zu malen, zu basteln oder Briefe und Karten mit guten Gedanken für die Senior*innen zu fertigen. Diese werden dann in den Einrichtungen verteilt, vorgelesen oder aufgehängt. „Insbesondere in Krisenzeiten ist es wichtig füreinander da zu sein und ein Zeichen zu setzen. Die Aktion „Zeit für Menschlichkeit“ ist eine tolle Gelegenheit, um den Menschen ein Lächeln auf die Gesichter zu zaubern und zugleich etwas Abwechslung in den Alltag der Kinder zu bringen, die derzeit zu Hause sind und keinen Kontakt zu Freunden haben können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Auch Bürgermeisterin Monika Kabs betont: „Ein handgeschriebener Brief, ein selbst gemaltes Bild und positive Worte könnten in diesen schweren Zeiten ein wirklicher Lichtblick sein. Machen Sie mit und zeigen Sie den Menschen in den Pflege- und Altenheimen, dass sie nicht alleine sind!“

Karten und Briefe können ab sofort an die folgenden Einrichtungen gesendet oder dort eingeworfen werden:

  • Salier-Stift, Obere Langgasse 5a
  • Pflegezentrum Speyer Haus Edelberg, Landauer Straße 53
  • Diakonissen Seniorenstift Bürgerhospital, Mausbergweg 150
  • AWO-Seniorenhaus Burgfeld, Burgstraße 34-36
  • Seniorenzentrum Storchenpark, Obere Langgasse 13
  • Haus am Germansberg, Else-Krieg-Straße 2
  • Alten- und Pflegeheim Am Adenauerpark, Bahnhofstraße 56a

Wer möchte, kann seinen Namen und die Absender-Adresse dazu schreiben. Vielleicht ist das der Beginn einer Brieffreundschaft.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.04.2020

Verkehrsnotizen:

Binsfeld gesperrt

Wegen Kranarbeiten an einem Ferienhaus wird die Straße Binsfeld auf Höhe der Hausnummer 88 am 14.04.2020 von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Teilbereich beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Hochproduktion durch Corona | „Arbeitszeitvorschriften nicht aushebeln“

Lebensmittelindustrie arbeitet am Limit: 290 Beschäftigte in Speyer

Damit der Einkaufskorb nicht leer bleibt: Beschäftigte in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk arbeiten aktuell auf Hochtouren. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin.

Speyer – Sie sorgen für Nachschub im Supermarkt: Die rund 290 Menschen, die in Speyer in der Lebensmittelindustrie arbeiten, leisten in der Coronavirus-Pandemie einen entscheidenden Beitrag dafür, dass Essen und Trinken nicht knapp werden. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Holger Winkow von der NGG-Region Pfalz. Die Politik habe dies erkannt und die Lebensmittelbranche für „systemrelevant“ erklärt. Bei den Beschäftigten allerdings tauchen gerade jetzt viele Fragen auf, so die Gewerkschaft.

„Klar ist, dass die Versorgung mit Lebensmitteln an der Industrie, aber auch am Bäcker- und Fleischerhandwerk nicht scheitert. Wenn Nudelregale einmal leer oder Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, dann liegt das vor allem an übertriebenen Hamsterkäufen und an Problemen in der Logistik“, macht Winkow deutlich. Scharfe Kritik übt der NGG-Geschäftsführer vor allem aber auch an den Vorgaben von Supermarktketten. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Winkow.

Da es, wie auch die Politik bestätigt, in der Lebensmittelindustrie derzeit keinerlei Versorgungsengpässe gibt, warnt die NGG vor geplanten einschneidenden Eingriffen in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Winkow. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.

Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Winkow.

Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden. Umfassende ArbeitnehmerInfos zur Coronavirus-Pandemie – von der notwendigen Vorsorge am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber über die Kinderbetreuung und wichtige Azubi-Fragen bis hin zu Fieberkontrollen am Werkstor – hat die NGG online gestellt: www.ngg.net/corona

Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG

NGG-Region Pfalz
01.04.2020

Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen

Speyer – Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.

Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer. 

Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich. 

„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“. 

Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren. 

Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird. 

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März

Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Vor Verschärfung der Corona-Krise jahreszeitlichbedingter Rückgang der Arbeitslosigkeit.

Nürnberg / Deutschland – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen. Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstands der BA, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil informieren am 31.03.2020 um 14.00 Uhr über die aktuelle Situation. Die gemeinsame Pressekonferenz wird in der Bundespressekonferenz stattfinden.

  • Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen

Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen

Berlin / Speyer – Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.

„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und – in letzter Konsequenz – existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.  

Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Nürnberg / Deutschland – Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen

Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.

Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer. 

Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich. 

„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“. 

Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren. 

Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird. 

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen

Seit Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen

Berlin / Speyer – Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.

„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und – in letzter Konsequenz – existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.  

Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Rheinhäuser Fähre – Saisonstart muss verschoben werden

Kommenden Freitag, 3. April 2020, wäre es soweit gewesen. Leider kann die Fähre Neptun, die Speyer und Rheinhausen im Sommerhalbjahr auf dem Wasserweg verbindet, wegen der derzeitig gebotenen Kontakteinschränkungen nicht in die Saison starten.

Stadtwerke Speyer GmbH
01.04.2020

Mehrgenerationenhaus bis auf Weiteres geschlossen

Aus aktuellem Anlass bleibt das Mehrgenerationenhaus (Weißdornweg 3) bis auf Weiteres geschlossen. Während der Schließung sind keine Veranstaltungen in der Einrichtung möglich. Somit entfällt auch das Freitagsfrühstück am 3. April.

Anfragen und Auskünfte zu MGH-Angeboten können telefonisch (06232-142911) oder via Mail (j.schellrothMGH@gewo-leben.de) gestellt werden.

GEWO Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs GmbH
01.04.2020

Grünabfall-Container Extratermin!

Um die geordnete Entsorgung der Grünabfälle zu unterstützen, stellen die Entsorgungsbetriebe am Mittwoch, 1. April 2020, von 8 – 13 Uhr zusätzlich Grünabfallcontainer im Welfenweg /Nähe Johanniter und auf dem Parkplatz Naturfreundehaus in der Geibstraße auf.

Bei der Bestückung der Container ist es wichtig, den geforderten Personenabstand einzuhalten und das Grüngut „hochzustapeln“, damit auch nachfolgende Anlieferer noch Platz finden.

Die Samstagstermine, die im Müllkalender stehen, werden eingehalten.

Stadtwerke Speyer GmbH
01.04.2020

Verkehrsnotizen

Große Greifengasse gesperrt

Wegen eines Kranaufbaus wird die Große Greifengasse zwischen Johannesstraße und Predigergasse am 01.04.2020 von 06:00 bis voraussichtlich 13:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Speyer

Corona-Abstrichzentrum Speyer – Bericht aus dem laufenden Betrieb

Am 18. März 2020 ging in der Halle 101 ein Corona-Abstrichzentrum in Betrieb, in welchem täglich zwischen 16:00 und 20:00 Uhr Patient*innen mit entsprechender Symptomatik mittels Mund-Rachen-Abstrich auf die durch das Coronavirus verursachte Erkrankung Covid-19 getestet werden.

Stellvertretend für die Stadt Speyer übt die Feuerwehr Speyer das Hausrecht im Abstrichzentrum aus. Betrieben wird es von den niedergelassenen Ärzt*innen der PRAVO (Praxisnetzwerk Vorderpfalz) und dem DRK Kreisverband Speyer. Die ärztliche Leitung hat Dr. med. Klaus-Peter Wresch. Täglich sind zwei Ärzt*innen vor Ort, die in ihrer Arbeit durch ehrenamtliche Kräfte des DRK, Mitarbeiter*innen der Stadt Speyer und durch Kräfte der Feuerwehr unterstützt werden.

Oberste Priorität genießt der Schutz der Mitarbeiter*innen und nicht infizierter Personen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Art und Qualität der Schutzkleidung der Helfer*innen ist auf die Intensität des notwendigen Kontakts mit den zu testenden Personen abgestimmt. Zu jeder Zeit werden größtmögliche Abstände eingehalten und die Hygieneregeln und –vorgaben befolgt. Die genau getakteten Abläufe verhindern auch Kontakte der getesteten Personen untereinander.

Der Testvorgang ist in seinem Ablauf klar geregelt. Nach einer kurzen Befragung am Eingang entscheidet der diensthabende Arzt/die diensthabende Ärztin abschließend darüber, ob ein Test durchgeführt wird oder nicht. Ist dies der Fall, so werden zunächst die persönlichen Daten erfasst, bevor mit einem Watteträger ein Rachenabstrich durchgeführt wird. Der gesamte Prozess dauert nur etwa fünf Minuten. Die abgestrichenen Personen sowie alle, die mit diesen in einer Hausgemeinschaft leben, müssen strenge häusliche Quarantäne einhalten, bis sie von ihrem Hausarzt/von ihrer Hausärztin über das Testergebnis benachrichtigt werden. Ein positives Testergebnis wird gleichzeitig dem Gesundheitsamt mitgeteilt, das mit der erkrankten Person telefonischen Kontakt aufnimmt, die Dauer Quarantäne festlegt und gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlasst.

Bis heute wurden im Abstrichzentrum Speyer etwa 250 Personen getestet.

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

• Im Abstrichzentrum Speyer werden ab sofort nur noch Patient*innen getestet, deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist.

• Eine Anmeldung mit Terminvergabe muss vorab telefonisch über die jeweilige Hausarztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) erfolgen.

• Ausschließlich an Samstagen und Sonntagen können Patient*innen mit Krankheitssymptomen auch ohne Termin ins Abstrichzentrum kommen. Ob ein Abstrich erforderlich ist entscheidet der zuständige Arzt/die zuständige Ärztin vor Ort.

Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus sind jederzeit auf www.speyer.de/corona abrufbar.

Lesen Sie hier den Ablaufplan im Abstrichzentrum Speyer als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen:

Stadt Speyer begrüßt einheitlichen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung

Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus hat auch das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Regelungen zur Kontaktreduzierung erlassen. Seit Freitag, 27. März 2020, gibt es nun auch einen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog der festlegt, welche Verstöße welche Strafen nach sich ziehen.

„Ich bin froh, dass der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei nun klare Regelungen an der Hand haben, wie welche Verstöße gegen die Landesverordnung zu ahnden sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich habe in den vergangenen Tagen zwar festgestellt, dass die meisten Speyererinnen und Speyerer den Ernst der Lage erkannt haben und die kontaktreduzierenden Maßnahmen befolgen, allerdings gibt es leider immer einige Uneinsichtige. Gerade für die nun bevorstehenden sonnigen Tage wird der Bußgeldkatalog den Vollzugsbeamten eine hilfreiche Unterstützung sein“.

Das Ordnungsamt und der Kommunale Vollzugsdienst überwachen indes nicht nur die Einhaltung der Landesverordnung, sondern auch die Erfüllung der Quarantäneverordnungen. Alle Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne befinden, werden regelmäßig kontaktiert. „Bisher haben sich alle an die Vorgaben gehalten und sind der Verantwortung, die sie gegenüber ihren Mitmenschen tragen, in vorbildlicher Weise geregt geworden“, lobt die Stadtchefin.

Alle Informationen rund um das Coronavirus sind jederzeit unter www.speyer.de/corona abrufbar.

Lesen sie hier den Bußgeldkatalog als PDF:

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Speyer. Kultur. Support. 

Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich – Stadtspitze macht sich für die Speyerer Kulturszene stark

Theater und Veranstaltungssäle sind geschlossen, Konzerte abgesagt, Tickets verfallen. Vielen Kulturschaffenden und Künstler*innen fehlt über Monate das Einkommen, Existenzen sind bedroht. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Kulturbürgermeisterin Monika Kabs sehen das mit großer Sorge und wollen helfen.

Mit der Schaffung eines Soforthilfeprogrammes für Solo-Selbstständige wird derzeit im Stadthaus und im Fachbereich „Kultur, Tourismus, Bildung & Sport“ schnelle Hilfe organisiert. Die Stadtverwaltung wird 30.000 € in einen „Härtefonds Kultur“ einbringen, die eingeplant waren für Projekte und Veranstaltungen, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können. Die Kulturstiftung Speyer, die Sparkasse Vorderpfalz und die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz haben ebenfalls namhafte Beträge zugesagt. Der Fonds soll durch die weitere Einwerbung von Spenden- und Sponsorengeldern wachsen.

Ab Montag wird dazu ein entsprechendes Angebot auf der Website der Stadt zu finden sein: Freischaffende Speyerer Künstlerinnen und Künstler, die von abgesagten Engagements und ausgefallenen Honoraren betroffen sind, können als erste Maßnahme über ein einfaches Formular auf www.speyer.de/kultursupport eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro in Anspruch nehmen, die kurzfristig ausgezahlt wird. „Wir wissen, dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wir sehen es als Geste, die helfen kann Zeit zu überbrücken bis andere staatliche Programme und die vorhandenen Sozialsysteme greifen,“ so die Oberbürgermeisterin. Der Bund hat in diesem Zusammenhang ein 50 Milliarden Euro-Hilfspaket für Solo-Selbständige beschlossen.

„Kultur berührt die Seele unserer Stadt“, ergänzt Kulturbürgermeisterin Monika Kabs, selbst ein großer Fan der örtlichen Kulturvielfalt. „Wir müssen insbesondere der freien Szene in Speyer helfen, die schwere Zeit der Corona-Krise zu überbrücken.“

Das Soforthilfeprogramm ist Teil der im Stadthaus geplanten Kampagne „Speyer.Kultur.Support.“, in die möglichst viele Kulturschaffende eingebunden werden sollen. Um diese Initiative auf vielen Kanälen zu verbreiten, sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten eingeladen, kurze Video-Clips zu diesem Motto zu produzieren. Auch dafür wird pro Clip eine kleine Vergütung in Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Namhafte Kulturschaffende haben sich bereit erklärt unentgeltlich bei dieser Kampagne mitzuwirken. Video-Clips und eine begleitende Plakataktion sollen helfen, weitere Sponsoren für den Härtefonds zu gewinnen.

Übrigens können auch kleine Beiträge helfen. Über das Online-Ticketportal Reservix können ab Montag Kultur-Support-Tickets für Speyer in Stückelungen von 25 Euro, 50 Euro und 100 Euro gekauft werden, deren Beträge direkt in den Härtefonds Kultur fließen.

Weitere Infos

Kontakt: Matthias Nowack (Tel. 14 24 60) und Anke Illg (Tel. 14 22 50);

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de
Internet: www.speyer.de/kultursupport
Facebook: http://www.facebook.com/speyer.kultur

Text: Stadtverwaltung Speyer / Kultur Foto: Speyer 24/7 News,dak
30.03.2020

Stadtbibliothek Speyer unterstützt Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulen während der Schulschließungen mit umfangreichem Digital-Angebot von Brockhaus

Ab sofort in der Stadtbibliothek Speyer: Der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellt zurzeit seine Online-Lernhilfe Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Mit dem Angebot erschließen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer sicheren, werbefreien Lernwelt den Schulstoff in spannenden Lernmodulen selbst. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis kann jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugegriffen werden.

Aufgrund der Schulschließungen stehen viele Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern vor der Frage, wie sie das Lernen von zu Hause aus gestalten und organisieren können – eine zusätzliche Herausforderung für Familien. Die Stadtbibliothek Speyerund der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellen allen Bibliothekskund*innen daher ab sofort für die Dauer der Schulschließungen das Online-Lernangebot Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mit der Leseausweisnummer über die Homepage der Stadt Speyer oder den Katalog (Web-OPAC) der Stadtbibliothek.

Brockhaus Schülertraining im Überblick

Das Brockhaus Schülertraining für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik hilft Schüler*innen beim Verstehen von Unterrichtsinhalten, Schließen von Wissenslücken und bei der Vertiefung von bereits erlerntem Stoff. Schüler*innen wählen in dem digitalem Nachhilfe-Angebot einfach ihr Wunschfach und -thema aus und erhalten nach einer kurzen Einführung Zugang zu abwechslungsreichen, interaktiven Übrungen. Von Fachexpert*innen und Didaktiker*innen entwickelt, fördert das Brockhaus Schülertraining neben dem Umgang mit Computer und Internet auch Lesekompetenzen, Textverständnis und eigenständiges Arbeiten.

Die Vorteile im Überblick:

  • Schüler*innen lernen im eigenen Tempo und damit ohne Stress
  • direktes Feedback und das Anzeigen des Lösungswegs helfen beim Aneignen des Unterrichtsstoffs
  • Schüler*innen bewegen sich in einer sicheren Lernumgebung mit geprüften Inhalten, die sich an den zentralen Lehrplaninhalten orientieren
  • durch Auswahl der Wunschmodule lernen sie gezielt und selbstbestimmt

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek gerne telefonisch zur Verfügung, Tel. 0 62 32 – 14 13 80.

Text: Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek Foto: Speyer 24/7 News, dak
30.03.2020

Oberbürgermeisterin Seiler appelliert an Bevölkerung die Notrufnummer freizuhalten

Nachdem die Stadtverwaltung in den vergangenen Tagen immer wieder die Rückmeldung erhalten hat, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende Symptomatik aufweisen und Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, vermehrt den Notruf wählen, wendet sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler mit einem Appell an die Bevölkerung: „Wir alle verstehen, wenn sich Menschen Sorgen machen und unsicher sind, wenn bei Ihnen die für eine COVID-19-Infektion typischen Symptome auftreten. Trotzdem möchte und muss ich Sie alle dazu aufrufen, die 112 auch weiterhin nur in akuten Notsituationen – beispielsweise bei Herzinfarkten, Schlaganfällen oder plötzlich auftretender schwerer Atemnot – zu wählen! Nur so kann die Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes und eine schnelle notfallmedizinische Versorgung in unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen gewährleisten werden!“

Bürger*innen, die einen Abstrich vornehmen lassen möchten oder medizinische Fragen zum Coronavirus haben, können sich an die eigens dafür geschaffene Nummer des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Die 0800 99 00 400 ist rund um die Uhr besetzt.

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Beratungs- und Hilfsangebote für Schwangere, Eltern und Familien in Zeiten von Corona

Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfallen derzeit viele Eltern-Kind-Angebote, Familienzentren mussten ihre Pforten schließen und viele Beratungsstellen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Wohin also können sich Schwangere, Eltern und Familien wenden, wenn sie Fragen und Sorgen haben? Wer hört ihnen zu oder berät sie, wenn sie in Not oder in einer Konfliktsituation sind? Die Familienbildung und die Netzwerkkoordination Kindeswohl der Stadt Speyer haben eine Übersicht an Beratungsmöglichkeiten zusammengestellt, bei denen eine Telefon- oder Online-Beratung möglich ist.

„Auch und gerade in einer Ausnahmesituation wie dieser ist es wichtig, dass weiterhin Beratungsangebote zur Verfügung stehen“, weiß Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Ich bin froh, dass sich viele Stellen mit den außergewöhnlichen Bedingungen arrangiert haben und sich weiterhin, wenn auch auf andere Art und Weise, um die ganz individuellen Sorgen der Menschen kümmern“.

Die vollständige Auflistung ist unter www.speyer.de/familienbildung unter „Beratungs- und Hilfsangebote“ abrufbar.

Lesen sie auch hier den Flyer als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Stadt Speyer erhält rund 1,2 Millionen Euro Soforthilfe 

Wie die Landesregierung am Dienstag, 24.03.2020 mitteilte werden die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz insgesamt 100 Millionen Euro Soforthilfe zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten. Auf die Stadt Speyer würden demnach rund 1,2 Millionen Euro entfallen.

„Ich begrüße den Beschluss des Ministerrates hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Gebietskörperschaften sehr. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Es ist in dieser Situation überaus wichtig, dass wir alle Hand in Hand arbeiten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. All das geht allerdings nicht ohne die nötige finanzielle Ausstattung“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie sei daher froh, dass das Land dies erkannt habe und nun schnelle Hilfen zusagt. 

Die Mittel werden über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt, über den die Landtagsabgeordneten am kommenden Freitag abstimmen wollen. Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Einwohnerzahl. Ausbezahlt werden soll das Geld im Anschluss rasch und unbürokratisch über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Weitere Informationen zum Thema unter:

https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/schutzschild-fuer-rheinland-pfalz-nachtragshaushalt-und-soforthilfefonds-fuer-bevoelkerung-und-wirtsch/

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Stadt und Feuerwehr unterstützen Speyerer Tafel mit Lebensmittellieferung

Gudrun Höfer, Leiterin der Speyerer Tafel, die sich sichtlich über die von der Feuerwehr gelieferten Lebensmittel freut

Bundesweit sind bei den Tafeln die Auswirkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus spürbar. Auch die Speyerer Tafel hat in Folge sogenannter „Hamsterkäufe“, wie sie in den vergangen Tagen und Wochen vermehrt durch Bürgerinnen und Bürger getätigt wurden, weniger Lebensmittel für die Weiterverteilung an Bedürftige erhalten als gewöhnlich. Das betrifft insbesondere haltbare Lebensmittel wie Nudeln oder Reis, aber auch einige Frischprodukte.

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs zögerte nicht lange, als das Problem an sie herangetragen wurde und organisierte schnelle und unbürokratische Hilfe. „Ich habe die Feuerwehr ins Boot geholt, die diese untypische Aufgabe nicht nur angenommen, sondern auch umgehend und völlig unkompliziert erledigt hat. Noch am Tag unseres Gesprächs wurden die dringend benötigten Lebensmittel im Großmarkt besorgt und an die Tafel geliefert“, betont Kabs. „Dieser Einsatz ist außergewöhnlich und zeigt einmal mehr, dass wir uns immer auf die Männer und Frauen unserer Wehr verlassen können. Hierfür möchte ich von Herzen Danke sagen!“.

Insgesamt erhielt die Speyerer Tafel 200kg Nudeln, 200kg Reis, 100kg Mehl, 300kg Kartoffel, 200kg Zwiebel, 100kg Tomaten, 22 Stiegen Jogurt und 20kg Käse. Das Geld zur Beschaffung der Lebensmittel wurde aus einer städtischen Stiftung abgerufen.

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt in Kraft

Geänderter Ablauf im Abstrichzentrum – Fieberambulanz wird eingerichtet

Speyer – Am Montag, 23.02.2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen, die einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Landesverordnung wird die seitens der Stadt Speyer zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkunft: „Ich freue mich, dass es nun landesweit einheitliche Regelungen gibt. Um die Infektionskurve abzuflachen und somit unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Eine klare und einheitliche Vorgehensweise kann uns dabei nur entgegen kommen“. In der praktischen Umsetzung bringt die Landesverordnung keine wesentlichen Neuerungen mit sich, da mit den letzten Allgemeinverfügungen bereits im Kern gleichlautende Regelungen getroffen worden waren.

Aufgrund steigender Fallzahlen in Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis findet im Abstrichzentrum in der Halle 101 ab sofort keine Vorselektion der Patient*innen mehr statt. Das bedeutet, dass jede*r Patient*in mit entsprechender Symptomatik abgestrichen wird, unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder dem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person. Weiterhin unabdingbar ist allerdings die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hausarzt, um einen Termin im Abstrichzentrum zu vereinbaren. Nur dadurch lassen sich vor Ort Warteschlangen vermeiden.

Darüber hinaus hat der Aufbau einer Corona-/bzw. Fieberambulanz in der Sporthalle-Ost begonnen. Die Stadt Speyer, Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz, hat mit Unterstützung des Schaustellerverbandes Speyer e.V. heute bereits die nötige Infrastruktur eingerichtet. Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnen sich Dr. Maria Montero-Muth und die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Die Fieberambulanz aufsuchen können Patient*innen, die bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ihre Erkrankung im Grunde zuhause auskurieren, die aber ein Patient-Arzt-Gespräch bzw. eine entsprechende Medikation benötigen. „Ich unterstütze die Initiative von Dr. Maria Montero-Muth sehr gerne, weil dadurch sowohl die bedarfsgerechte Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch der Schutz der Personen gewährleistet werden kann, die mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen einen Hausarzt aufsuchen“, betont die Oberbürgermeisterin.  

Sobald in den kommenden Tagen der Eröffnungstermin der Fieberambulanz feststeht, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.

Lesen sie hier die Verordnung als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Verkehrsnotizen:

Friedrich-Ebert-Straße gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Friedrich-Ebert-Straße auf Höhe der Hausnummern 92 bis 106 ab 30.03.2020 bis voraussichtlich 17.04.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden abschnittsweise durchgeführt, Sackgassen werden jeweils ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020

Stadt erlaubt Anwohner*innen die kostenfreie Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze

Durch die von Bund, Land und Stadt verfügten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung befinden sich viele Speyererinnen und Speyerer derzeit zuhause bzw. arbeiten im Home-Office.

Dies führt dazu, dass die Anwohnerparkplätze vielerorts nicht mehr ausreichen. Um diesem Problem entgegenzuwirken erlaubt die Stadt den Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen (auch kürzlich (nicht vor 2020) abgelaufene Bewohnerparkausweise aufgrund der Sondersituation und der Schließung der Verwaltung für den regulären Publikumsverkehr ausnahmsweise nicht beanstandet werden und zum Parken auf den gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen berechtigen) ab sofort das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen. Zu beachten ist, dass dabei der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist und dass durch das Fahrzeug keine Verkehrsbehinderungen verursacht werden dürfen. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten nach wie vor.

Stadtverwaltung Speyer
30.03.2020