Rhein-Pfalz-Kreis

KULTUR IM KREIS

Kreisjahrbuch 2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 13.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (12.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 8
Ludwigshafen 45
Speyer 11

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 41 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 3
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 2
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 1
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 2
Neuhofen 0
Otterstadt 3
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 11
Schifferstadt 4
Waldsee 0

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Speyer:
St. Vincentius Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  8
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 3 (Otterstadt 1, Waldsee 2)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 12.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (11.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 9
Ludwigshafen 47
Speyer 5

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 21 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 5
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 0
Dannstadt-Schauernheim 0
Dudenhofen 1
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 0
Maxdorf 0
Mutterstadt 1
Neuhofen 2
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 1
Schifferstadt 3
Waldsee 1

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:
Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  6
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 2
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 6 (Dannstadt-Schauernheim 1, Limburgerhof 1, Mutterstadt 1, Neuhofen 2, Rödersheim-Gronau 1)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Der Pflegestützpunkt Limburgerhof ist seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 29 02 50

britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 65 00 55

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung. Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021. Weiterhin verlängert der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der neuen 15. CoBeLVO.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis sinkt zurzeit, ist jedoch noch lange nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Die einschränkenden Maßnahmen zeigen jedoch Wirkung, so dass wir in Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die im Januar gestarteten Impfungen geben uns alle große Hoffnung auf Verbesserung der Lage. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Wir müssen alles tun, damit wir gesund bleiben“, betont Landrat Clemens Körner.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten durch die neue Landesverordnung strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200, wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern dies erforderlich erscheint. Der Rhein-Pfalz-Kreis sieht derzeit davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 154,5 auch unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 31. Januar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen. Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Lesen sie hier die neue CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier die Begründungen zur neuen CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier das aktuelle Amtsblatt des Rhein-Pfalz-Kreises als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus RheinPfalzKreis

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Die heutigen Fallzahlen für die Städte belaufen sich auf:

Frankenthal 5
Ludwigshafen 66
Speyer 18

Insgesamt wurden uns seit gestern (07.01.) insgesamt 54 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 1
Beindersheim 0
Birkenheide 1
Bobenheim-Roxheim 5
Böhl-Iggelheim 5
Dannstadt-Schauernheim 3
Dudenhofen 2
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 1
Heßheim 2
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 4
Maxdorf 4
Mutterstadt 2
Neuhofen 4
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 8
Schifferstadt 8
Waldsee 2

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:

Caritas Altenzentrum St. Josefspflege, DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe Gartenstadt

Weiterhin wurden uns leider auch 6 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  3
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 0
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 3 (Altrip, Dudenhofen, Maxdorf)

Stand: 08.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Die heutigen Fallzahlen für die Städte belaufen sich auf:

Frankenthal 11
Ludwigshafen 86
Speyer 14

Insgesamt wurden uns seit gestern (06.01.) insgesamt 52 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 6
Beindersheim 1
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 5
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 2
Dudenhofen 3
Fußgönheim 1
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 0
Heßheim 1
Heuchelheim 1
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 2
Lambsheim 1
Limburgerhof 3
Maxdorf 3
Mutterstadt 4
Neuhofen 3
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 3
Schifferstadt 9
Waldsee 0

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:

Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer

Weiterhin wurden uns leider auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  2
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 4
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 1 (Dudenhofen)

Stand: 07.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (05.01.) insgesamt 62 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 25
Beindersheim 1
Birkenheide 2
Bobenheim-Roxheim 3
Böhl-Iggelheim 3
Dannstadt-Schauernheim 0
Dudenhofen 1
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 4
Limburgerhof 4
Maxdorf 1
Mutterstadt 3
Neuhofen 1
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 2
Schifferstadt 11
Waldsee 1

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Rhein-Pfalz-Kreis:

Altenheim Waldparkresidenz Altrip

Ludwigshafen:

Ev. Altenhilfe Ludwigshafen

Weiterhin wurden uns leider auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  4
  • Frankenthal: 3
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 1 (Maxdorf)

Stand: 06.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (04.01.) insgesamt 54 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 5
Beindersheim 1
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 7
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 0
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 3
Maxdorf 4
Mutterstadt 2
Neuhofen 5
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 5
Schifferstadt 8
Waldsee 5

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Rhein-Pfalz-Kreis:

Caritas Altenzentrum St. Bonifatius (Schifferstadt), Seniorenresidenz St. Sebastian (Dudenhofen)

Weiterhin wurden uns leider auch 17 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  8
  • Frankenthal: 3
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Birkenheide 1, Maxdorf 3, Schifferstadt 1)

Stand: 05.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Donnerstag 31.12.2020 – Montag 04.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns über die Jahreswende vom 31. Dezember 2020 bis 04. Januar 2021 insgesamt 156 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 3
Beindersheim 2
Birkenheide 3
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 13
Dannstadt-Schauernheim 4
Dudenhofen 7
Fußgönheim 6
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 7
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 1
Lambsheim 5
Limburgerhof 8
Maxdorf 9
Mutterstadt 2
Neuhofen 31
Otterstadt 3
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 12
Schifferstadt 28
Waldsee 3

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Caritas-Altenzentrum St. Josefspflege, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Ev. Alten- und Pflegeheim Gartenstadt, DRK Alten- und Pflegeheim Melm

Rhein-Pfalz-Kreis:

Pro Seniore Residenz Neuhofen,

Speyer:

AWO Seniorenhaus Burgfeld

Weiterhin wurden uns leider auch 14 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  3
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 2
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 8 (Dudenhofen 1, Harthausen 3, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 2)

Stand: 04.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Start für Impfzentrum in Schifferstadt

Schifferstadt – Am Donnerstag, 07. Januar 2021, hat das Impfen gegen das Coronavirus im Impfzentrum in Schifferstadt begonnen. Nach der Corona-Impfverordnung des Bundes werden zunächst Personen über 80 Jahre geimpft.

Insgesamt 100 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis werden heute in der Zeit von 8 bis 16 Uhr ihre Impfung in Schifferstadt erhalten. Landrat Clemens Körner und die Erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen machten sich am Morgen ein Bild von der Situation vor Ort: „Es beruhigt uns sehr, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis mit den Impfungen beginnen können, um die Eindämmung des Coronavirus voranzutreiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten Wochen Unglaubliches geleistet, um dieses Impfzentrum nach den vorgegebenen Standards einzurichten. Für diese großartige Leistung möchten wir uns – auch bei den Ärzten und dem medizinischen Personal – ganz herzlich bedanken.“

Nach einer Anlaufphase bis Anfang Februar soll die Anzahl der zu Impfenden auf bis zu 320 Personen täglich gesteigert werden. Bis dahin werden dann beide geplanten Impfstraßen in Anspruch genommen und die zeitliche Taktung nach den ersten Erfahrungswerten angepasst.

Impfkoordinator Tilo Meinke ist mit dem Ablauf am ersten Tag zufrieden. „Das Impfzentrum läuft sehr gut an und die vorgegebenen Zeiten können gut umgesetzt werden. Erfreulich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits sehr gut informiert und positiv auf die Impfung gestimmt sind. Das erleichtert den Ablauf ungemein.“

In einem Einbahnstraßensystem werden die Impfwilligen von der Anmeldung zum Wartebereich gebracht. Nach dem Aufklärungsgespräch mit einem Arzt werden sie zur Impfung geleitet. Nach einer Ruhezeit von 15 Minuten dürfen die geimpften Personen nach Abmeldung wieder das Impfzentrum verlassen. Alle Wege sind barrierefrei, das Durchkommen mit Rollator oder Rollstuhl ist problemlos möglich. Auch behindertengerechte Toiletten stehen zur Verfügung.

Landrat Clemens Körner mahnt trotzdem zur Vorsicht: „Ein ausreichender Impfschutz besteht erst nach der zweiten Impfung gegen das Coronavirus. Bis alle Menschen geimpft sind, die sich impfen lassen möchten, müssen wir uns noch eine ganze Weile an die AHA-Regeln halten und vorsichtig im Umgang mit unseren Nächsten sein. Dies dient dem Schutz von uns selbst und unseren Mitmenschen.“

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum in Schifferstadt ist ein vorher vereinbarter Termin. Die Terminvereinbarung wird durch das Land zentral gesteuert. Für Impfwillige wurde eine Hotline eingerichtet, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Die Impfstrategie des Bundes sieht vor, dass sich im ersten Schritt Menschen über 80 Jahren sowie Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten impfen lassen können. Danach folgen Personen zwischen 70-80 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation sowie bestimmte Kontaktpersonen. In einem dritten Schritt können Personen zwischen 60-70 Jahre, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel geimpft werden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de oder auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/live/Coronavirus/Impfzentrum/ .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Impfzentrum in Schifferstadt

Impfungen bereits seit 07. Januar 2021

Schifferstadt – Wie bereits berichtet, wurde das Impfzentrum für den Rhein-Pfalz-Kreis in der Neuen Kreissporthalle in Schifferstadt errichtet. Nach Mitteilung des Landes werden die ersten Impfungen bereits seit Donnerstag, 07. Januar 2021, erfolgen. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe (Personen über 80 Jahre) geimpft werden. 

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum in Schifferstadt ist ein vorher vereinbarter Termin. Die Terminvereinbarung wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 zentral gesteuert. Für Impfwillige wurde hierfür eine Hotline eingerichtet, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, impfen derweil Personen in den Seniorenheimen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Sieben Wahlvorschläge für den Wahlkreis 38 zugelassen

Der Kreiswahlausschuss hat unter Vorsitz von Landrat Clemens Körner für den Wahlkreis 38 (Mutterstadt) in seiner Sitzung vom Mittwoch, 06. Januar 2021, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 entschieden und hat sieben Wahlkreisbewerber zugelassen.

Alle Wahlkreisvorschläge wurden rechtzeitig und vollständig eingereicht. Zur Wahl zugelassen wurden die Wahlkreisvorschläge der SPD, CDU, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Klimaliste RLP. Damit werden folgende Wahlkreisbewerber/innen einschließlich Ersatzbewerber/innen auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 38 stehen:

  • Bianca Staßen (SPD; Ersatzbewerber Christian Dristram),
  • Johannes Zehfuß (CDU; Ersatzbewerber Bilgin Sertac),
  • Klaus Räuchle (AfD; Ersatzbewerber Andreas Mansky),
  • Konrad Reichert (FDP; Ersatzbewerber Marc Hauck),
  • Elias Weinacht (Bündnis 90/Die Grünen; Ersatzbewerberin Almut Schaab-Hehn),
  • Andreas Klamm (Die Linke) und
  • Friedrich Wilhelm Hiemenz (Klimaliste RLP).

Der Wahlkreis 38 Mutterstadt umfasst die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen.

Hintergrund:

Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 67. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge. Dieser Termin ist für alle Wahlausschüsse landeseinheitlich.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Teilweise keine Christbaumsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie, haben sich manche Vereine, die traditionell die jährliche Christbaumsammlung durchführen, gegen die Umsetzung der Sammelaktion im Jahr 2021 entschieden.

Im Rhein-Pfalz-Kreis sind davon die Gemeinden sind Altrip, Böhl, Neuhofen, Rödersheim-Gronau, die Gemeinden der Verbandsgemeinden Maxdorf und Lambsheim-Heßheim (außer Kleinniedesheim) sowie die Stadt Schifferstadt betroffen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises möchte die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der ordnungsgemäßen Entsorgung der ausgedienten Bäume unterstützen.

Zunächst können zerkleinerte Bäume, Äste und Nadeln über die Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden (bitte nicht danebenstellen). Größere Bäume können zu den üblichen Öffnungszeiten kostenfrei bei den kommunalen Wertstoffhöfen angeliefert werden. Sollte kein Transport möglich sein und die Möglichkeit zur Zwischenlagerung auf dem eigenen Grundstück bestehen, können die Bäume auch bei der ersten Hecken- und Baumschnittsammlung des Jahres (beginnend ab März) zur Abholung bereitgestellt werden (genaue Termine erfahren Interessierte aus dem Abfallkalender ihrer Gemeinde oder auf www.ebalu.de).

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet darum, die Weihnachtsbäume ordnungsgemäß über die oben genannten Wege zu entsorgen. Weiterhin bittet er um Verständnis, dass eine Abholung seitens der Vereine vor Ort nicht anderweitig ersetzt werden kann.

Um eventuellen Besucheransammlungen entgegenzuwirken, werden manche Wertstoffhöfe erweiterte Öffnungszeiten und Annahmekapazitäten zur Baumabgabe anbieten:

  • Wertstoffhof Altrip: Sa, 09.01.21, 8 – 13 Uhr
  • Wertstoffhof Heßheim: regulär ab 09.01.21, samstags 8 – 12 Uhr und zusätzlich Mi, 13.01.2021, 16 – 18 Uhr
  • Wertstoffhof Lambsheim: verlängerte Zeiten ab 09.01.21, samstags 8 – 12 Uhr ab dem 06.02.2021 wieder regulär samstags 9 – 11.45 Uhr
  • Wertstoffhof Neuhofen: Sa, 09.01.21, 9 – 14 Uhr

Die VG Maxdorf betreut die Abgabe der Weihnachtsbäume auf den Kerweplätzen der jeweiligen Gemeinden am Sa, 09.01.21, 8 – 12 Uhr:

  • Birkenheide: Kerweplatz, Eyersheimer Straße neben Hausnr. 11
  • Fußgönheim: Kerweplatz, Im Kirchgarten gegenüber Hausnr. 8
  • Maxdorf: Kerweplatz, Marktstraße gegenüber Hausnr. 2

In den übrigen Gemeinden wird nach aktuellem Stand die jährliche Tradition fortgeführt. Dort werden die lokalen Vereine die ausgedienten Bäume einsammeln und um eine kleine Spende als Gegenleistung bitten.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Corona

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (29.12.) 58 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 1
Beindersheim 0
Birkenheide 3
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 9
Dannstadt-Schauernheim 2
Dudenhofen 4
Fußgönheim 1
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 1
Lambsheim 0
Limburgerhof 7
Maxdorf 3
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 3
Schifferstadt 8
Waldsee 1

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe

Speyer:

AfA

Leider wurden uns seit gestern auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  1
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Altrip 2, Maxdorf 3)

Stand: 30.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (28.12.) insgesamt 50 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 1
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 2
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 10
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 1
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 4
Schifferstadt 10
Waldsee 4

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, St. Marienkrankenhaus, KH Guter Hirte,

Rhein-Pfalz-Kreis:

Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg)

Speyer:

AfA

Weiterhin wurden uns leider seit gestern auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  5
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 2 (Mutterstadt 1, Schifferstadt 1)

Stand: 29.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns über die Weihnachtsfeiertage vom 23. bis 28. Dezember 2020 insgesamt 179 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 4
Beindersheim 4
Birkenheide 5
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 8
Dannstadt-Schauernheim 8
Dudenhofen 10
Fußgönheim 4
Großniedesheim 0
Hanhofen 3
Harthausen 7
Heßheim 2
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 3
Kleinniedesheim 3
Lambsheim 2
Limburgerhof 5
Maxdorf 10
Mutterstadt 22
Neuhofen 5
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 17
Schifferstadt 41
Waldsee 6

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Hans-Barden-Haus, Seniorenheim DRK Melm, Vitanas Seniorenzentrum, Marienkrankenhaus

Rhein-Pfalz-Kreis:

St.-Sebastian-Seniorenheim (Dudenhofen), Seniorenresidenz Römergarten (Harthausen), Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg), Seniorenheim St. Johannes (Schifferstadt), Rhein-Pfalz-Stift (Waldsee)

Frankenthal:

Caritas Heilig Geist, Frankenthaler Sonne

Speyer:

AfA, Diakonissen-Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 40 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  21
  • Frankenthal: 2
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 14 (Böhl-Iggelheim 1, Dudenhofen 3, Harthausen 3, Limburgerhof 1, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 1, Schifferstadt 3)

Stand: 28.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Impfzentrum in Schifferstadt steht bereit

Terminvergabe erfolgt zentral über das Land

Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.

Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.  

Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in Schifferstadt wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline eingerichtet worden, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Silvester 2020

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen im Vorjahr traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises
31.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronafallzahlen, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis

AKTUELLE FALLZAHLEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2) vom Donnerstag (15.10.2020)

Die aktuellen Fallzahlen aus dem Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis für die mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Personen:


Fälle:
davon neu:
Todesfälle:
Genesen:
Gemeldete letzten 7 Tage pro 100.000
Frankenthal
108
+2
2
83
19
Ludwigshafen
735
+11
2609
31
Speyer
179
+02
157
12
Rhein-Pfalz-Kreis
466+11
4
380
17






Insgesamt1488+24
10
1229

Stand 15.10.2020, 15:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
16.10.2020

Stadtnotizen

Oberbürgermeisterin erinnert am Händewasch-Tag an Einhaltung der Hygienerichtlinien und informiert über Testmöglichkeiten

Die Stadt nimmt den Internationalen Händewasch-Tag am 15. Oktober, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen wurde, zum Anlass, um nochmals an die Einhaltung der AHA-Regeln zu erinnern. Zu diesen zählt auch das regelmäßige und gründliche Händewaschen. Das mindestens 20-sekündige Einseifen der Hände schützt nicht nur vor dem Coronavirus, sondern vor Infektionsarten jeder Art und sollte zu täglichen Routine dazugehören. Empfohlen wird zudem auch das regelmäßige Eincremen der Hände zum Schutz der Haut vor allem in der kalten Jahreszeit.

Die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmasken – sollten insbesondere beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und von Arztpraxen befolgt werden. „Es ist ganz normal, dass die nun beginnende kältere Jahreszeit eine Zunahme von Erkältungskrankheiten mit sich bringt und die Wartezimmer wieder voller werden. Bitte gehen Sie nicht ohne Termin und mit Krankheitssymptomen in eine Praxis, sondern vereinbaren Sie telefonisch einen Termin“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben oder aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehren, können einen Test auf SARS-CoV-2 zum jetzigen Zeitpunkt entweder beim Hausarzt oder der Hausärztin nach telefonischer Voranfrage oder, falls in der hausärztlichen Praxis nicht möglich, in der Fieberambulanz des Klinikums Ludwigshafen (Bremserstraße 88, 67063 Ludwigshafen, täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr) erhalten. Hierbei gilt zu beachten, dass die Kosten für einen Test aktuell nur bei Infektsymptomen wie hohem Fieber, trockenem Husten und Halsschmerzen oder, wenn ein Test durch das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises angeordnet wurde, übernommen werden. Über ein mögliches Hochfahren des mobilen Abstrichzentrums in der Halle 101 als Testzentrum wird derzeit in Abstimmung mit dem Land, dem Kreisverband Speyer des Deutschen Rote Kreuzes sowie dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Peter Wresch, beraten.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
16.10.2020

Stadt begrüßt Überprüfung von Risikogebieten und Beherbergungsverbot und erinnert an AHA-Regeln

Die aktuell gültige Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde in den vergangenen Tagen mehrfach geändert. Dies führte auch bei vielen Speyer*innen zu Unklarheiten. Wie das Land nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden nun klarstellt, gelten die Quarantänereglungen nur für ausländische Risikogebiete. Weiterhin wird das Beherbergungsverbot so lange nicht umgesetzt, bis es eine bundesweite Regelung gibt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann begrüßen dieses Vorgehen, da ein Beherbergungsverbot ein falsches Signal aussendet und der ohnehin schon gebeutelte Hotellerie und Gastronomie schadet. „Um die Ausbreitung des Coronavirus auszubreiten, braucht es zielgerichtete lokale Maßnahmen, die auf der Corona Warn- und Aktionsplan beruhen“, so die Oberbürgermeisterin, die im stetigen Austausch mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) steht.

Die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt der Stadt Speyer gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus ausländischen Risikogebieten. Diese Personen müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, es sei denn sie können ein ärztliches Zeugnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorlegen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler*innen.

Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann weist ausdrücklich darauf hin, sich vor der Abreise auf den Seiten des Landes unter www.corona.rlp.de sowie der Robert Koch-Institut unter www.rki.de zu informieren, ob das Reiseziel als Risikogebiet gekennzeichnet ist. „Eine frühzeitige Information führt nicht nur zu entspannteren Urlaubsplanungen, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu kontrollieren und einzudämmen“, erklärt Münch-Weinmann. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ergänzt: „Mir ist bewusst, wie gerne viele von uns in den Herbsturlaub gefahren wären. Wir müssen aber weiterhin alles tun, um die Infektionszahlen so niedrig wie möglich zu halten. Das bedeutet im Zweifelsfall auch von einer Reise in ein ausländisches Risikogebiet Abstand zu nehmen.“ Zugleich erinnerten beide an die Einhaltung der wichtigen AHA-Regeln – Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken und daran, Räume regelmäßig zu lüften. „Wir alle sind in diesen Tagen gefragt, um einen möglichen zweiten Lockdown zu verhindern“, so Stefanie Seiler und Irmgard Münch-Weinmann.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
16.10.2020

Letzte Gelegenheit für einen Bummel durch den Domgarten

Das gastronomische Angebot im Domgarten hat die Speyerer*innen den Sommer über bis in den Herbst hinein begleitet und eine großartige Abwechslung geboten. Doch nun muss auch dieses Kapitel für dieses Jahr abgeschlossen werden: Bis einschließlich Sonntag, den 18. Oktober 2020, besteht noch die Möglichkeit, gemütlich durch den Domgarten zu flanieren, ein Crêpe oder eine Bratwurst zu essen oder bei einem Glas Wein zu plaudern.

Die Stadt Speyer freut sich über die gelungene Zusammenarbeit mit den Schausteller*innen und dass Sie auch in dieser schweren Zeit mit ihren Darbietungen den Speyerer*innen eine große Freude bereitet haben.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
16.10.2020

Webinar der VHS zur sprachlichen Gleichbehandlung: „Gendern? So klingt sprachliche Gleichbehandlung gut!“

Die Volkshochschule (VHS) bietet in Kooperation mit der Speyerer Freiwilligenagentur, der Stadtbibliothek und der Gleichstellungsbeauftragen am Dienstag, 20. Oktober 2020 um 19.00 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Gendern? So klingt sprachliche Gleichbehandlung gut!“.

Sprache und Bewusstseinswandel hängen eng zusammen. Dieser Überzeugung liegt sprachliche Gleichbehandlung zugrunde, wonach sowohl in der gesprochenen als auch in der schriftlichen Sprache die Geschlechter gleichberechtigt vorkommen und die männliche Form nicht generalisierend verwendet wird.
Was bedeutet das für die moderne Verwaltungssprache? Nach welchen Regeln wird geschrieben? Steht das im Duden? Was bedeutet gendersensibler Umgang mit Sprache und welchen Wandel bringt er mit sich? Welche Möglichkeiten gibt es, bewusst, aber nicht sperrig zu formulieren? Und wo ist der Link zum digitalen Wandel?

Zu diesen Fragen sowie über Entstehung, Anwendung und Potential von sprachlicher Gleichbehandlung gibt der Vortrag einen Überblick.

Die bundesweit tätige Referentin Corinna Waffender berät seit vielen Jahren große Organisationen und Unternehmen bei der Entwicklung von Sprachstandards zur Gleichbehandlung. Die Kommunikationstrainerin und Coach arbeitet schwerpunktmäßig zu den Themen Sprache, Vielfalt und soziales Handeln und hat als Literaturautorin einen ganz persönlichen Bezug zum geschriebenen Wort.

Eine Anmeldung zum Vortrag unter www.vhs-speyer.de mit Angabe der E-Mail-Adresse ist dringend erforderlich. Die Zugangsdaten zum Online-Seminarraum werden ca. eine Woche vor Beginn des Webseminars bekannt gegeben.

Für Rückfragen steht Anke Mertens gerne zur Verfügung: Tel.: 06232 14-1364, E-Mail: anke.mertens@stadt-speyer.de

Stadt Speyer
16.10.2020

Freie Plätze im Online-Kurs „Englisch B1“

Die Volkshochschule Speyer bietet ab Montag, 19. Oktober 2020, wöchentlich von 19.00 bis 20.00 Uhr einen Online-Englischkurs auf der Niveaustufe B1 an. Ob Gespräche führen, zuhören oder ein Thema präsentieren ‒ auf Englisch zu sprechen will geübt sein. Dieser Online-Kurs gibt die Möglichkeit, anhand moderner und zeitgerechter Themen gezielt Wortschatz, Grammatik sowie das Sprechen und Hören in unterschiedlichen sozialen Umgebungen zu erarbeiten.

Die Lerngruppe trifft sich wöchentlich online. Zwischen den Treffen arbeiten die Teilnehmenden einzeln oder bearbeiten gemeinsam Projekte. Die Kursleiterin beantwortet Fragen, korrigiert die Aufgaben und gibt regelmäßig eine Rückmeldung zum Lernfortschritt. Der Online-Kurs findet über die vhs.cloud statt, welche sich auf einem deutschen Server befindet und somit das deutsche Datenschutzgesetz eingehalten wird. Eine Einführung in das Arbeiten mit der vhs.cloud wird vor Kursbeginn gegeben.

Die Anmeldung erfolgt über die Volkshochschule Speyer in der Bahnhofstraße 54, telefonisch unter 06232 141360 oder unter www.vhs-speyer.de, wo auch nähere Informationen zum Kurs erlangt werden können.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
16.10.2020

Verkehrsnotizen

Halbseitige Sperrung B39

Aufgrund von Brückensanierungsarbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn wird die Ausfahrt von der B9 auf die B39 (Speyer-Zentrum, Speyer-Süd; Dom/Museen, Gedächtniskirche) aus der Richtung Ludwigshafen kommend vom 12. Oktober 2020 bis voraussichtlich 23. Oktober 2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird eine Umleitung ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Anmerkung der Redaktion: Diese Nachricht erhielten wir selbst erst am 14.10.20 um 15:27 Uhr! Wir bitten diese späte Ankündigung zu entschuldigen.

Stadt Speyer
16.10.2020

Gasaustritt bei Tiefbau in der Auestraße

Am Mittwoch kam es nach 8.00 Uhr morgens bei Tiefbauarbeiten im östlichen Teil der Auestraße zu einer Beschädigung an einer Gas-Mitteldruckleitung. Die beauftragte Baufirma hatte den Strang beim Aufgraben mit der Baggerschaufel verletzt. Nachdem die Feuerwehr abgesperrt und den Nahbereich evakuiert hatte, schieberten die Mitarbeiter der Stadtwerke Speyer, die ebenfalls sofort vor Ort waren, den betroffenen Leitungsabschnitt ab und nahmen damit die Ringleitung An der Hofweide außer Betrieb. Alle Hausanschlüsse wurden ebenfalls geschlossen. Nach den notwendigen Sicherungsarbeiten konnte die Gasversorgung der Anlieger einzeln nacheinander wieder hergestellt werden. Gegen 18 Uhr liefen alle Heizungen wieder.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.10.2020

Fernwärmebaustelle in der Auestraße

Seit dieser Woche laufen die Tiefbauarbeiten für die Verlegung der Fernwärmeleitung in der Auestraße zwischen Kreisel Franz-Kirrmeier-Straße und An der Hofweide. Für den ersten Bauabschnitt ist eine Bauzeit von ca. vier Wochen veranschlagt. Die Straße ist halbseitig gesperrt und mit einer Ampelanlage ausgerüstet. Der nördliche Fußgänger- und Fahrradverkehr wird bis zur Hasenpfühlerweide auf die südliche Seite der Straße verlagert. An den Ausfahrten ist unbedingt auf den gegenläufigen Radverkehr zu achten.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.10.2020