Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet
Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet
(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.
Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.
„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Empfehlungen der Polizei:
Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.
(Landau / Deutschland) – Gerade in der Urlaubszeit, wenn viele Hauseigentümer verreist sind, nutzen Einbrecher die Abwesenheit der Bewohner, um in Häuser einzusteigen. Daher achten Sie stets darauf, Tätern keine Hinweise auf das verlassene Heim zu geben. Zu Beginn der Ferienzeit verzeichnete die Kriminalinspektion Landau Einbrüche in Wohnhäuser, deren Besitzer sich mit einem Wohnmobil auf die Reise gemacht hatten. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Täter ihre Opfer dabei beobachten konnten, wie das Wohnmobil für die Reise vorbereitet wurde. Die Polizei empfiehlt, Reisevorbereitungen nach Möglichkeit diskret durchzuführen und Posts aus dem Urlaub in sozialen Medien, die Rückschluss auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit zulassen, zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch:
Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren!
Deponieren Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen! Einbrecher kennen jedes Versteck.
Programmieren Sie wenn möglich Ihre Rollladensteuerung so ein, dass die Rollläden nachts verschlossen und tagsüber geöffnet sind. Sollten Sie keine elektrischen Rollläden haben, bitten Sie einen Nachbarn dies zu übernehmen!
Bitten Sie einen Nachbarn ihren Briefkasten regelmäßig zu leeren!
Verstauen Sie Gartenmöbel und andere Gegenstände, die als Einstiegshilfen genutzt werden können!
Mehr Tipps zum Thema Einbruchschutz erhalten Sie auf der Internetseite www.k-einbruch.de oder persönlich bei der Zentralen Präventionsstelle des Polizeipräsidium Rheinpfalz, Bismarckstraße 116, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 963 -1151, E-Mail: beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de .
Hinweise oder verdächtige Wahrnehmungen können Sie jederzeit der Polizei Landau unter 06341/2870 mitteilen. In Notfällen wenden Sie sich an den Notruf 110.
Kriminalinspektion Landau 09.07.2020
Sichere Urlaubszeit – Das eigene Zuhause vor einem Einbruch schützen
(Ludwigshafen) – Die Ferienzeit nutzen viele Bürgerinnen und Bürger, um zu verreisen. Ihr unbewohntes Zuhause ist in dieser Zeit ein potentielles Ziel für Einbrecher. Schützen Sie Ihr Heim vor Einbrüchen, auch in der Ferienzeit! Damit Sie beruhigt in den Urlaub fahren können, beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei:
Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren!
Deponieren Sie Ihren Haus- der Wohnungsschlüssel niemals draußen! Einbrecher kennen jedes Versteck.
Programmieren Sie wenn möglich Ihre Rollladensteuerung so ein, dass die Rollläden nachts verschlossen sind und tagsüber geöffnet sind. Sollten Sie keine elektrischen Rollläden haben bitten Sie einen Nachbarn dies zu übernehmen!
Bitten Sie einen Nachbarn ihren Briefkasten regelmäßig zu leeren!
Verstauen Sie Gartenmöbel und andere Gegenstände, die als Einstiegshilfen genutzt werden können!
Posten Sie in sozialen Netzwerken nicht öffentlich, dass sie länger abwesend sind! Auch Einbrecher nutzen soziale Netzwerke.
Mehr Tipps zum Thema Einbruchschutz erhalten Sie auf der Internetseite www.k-einbruch.de oder persönlich bei der Zentralen Präventionsstelle des Polizeipräsidium Rheinpfalz, Bismarckstraße 116, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 963 -1151, E-Mail: beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de .
„Enkeltrick“ und „Falsche Polizeibeamte“; Betrugsmaschen überschwemmen seit Jahresbeginn die Region; SeniorInnen in Weinheim, Mannheim und Sandhausen geschädigt
(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Betrugsdelikte wie der „Enkeltrick“ oder im Zusammenhang mit angeblichen Polizeibeamten, auch verbreitet als „Falsche Polizeibeamte“ bezeichnet, waren bis vor wenigen Jahren eher eine Randerscheinung.
Bei
diesem bundesweiten Phänomen der sogenannten „Anrufstraftaten“ halten
die Täter das Opfer oftmals stundenlang am Telefon fest und üben
massivsten Druck auf sie aus.
Die Täter agieren meist aus Callcentern vom Ausland aus, nehmen fast
ausschließlich mit älteren, vorwiegend weiblichen Opfern, häufig auch
mit gefälschten Telefonanschlussnummern („Spoofing“) Kontakt auf und
ge-ben sich als Polizeibeamte der örtlichen Polizeidienststelle aus.
Des Weite-ren wird den Angerufenen häufig vorgetäuscht, dass es
aufgrund eines geplanten Einbruchs erforderlich sei, Bargeld und
Schmuck bis zur Festnahme der Täter vorübergehend durch die Polizei
sicherstellen zu lassen. Im Vertrauen darauf, mit der „richtigen“
Polizei zu sprechen werden im Anschluss Bargeld, Schmuck, Goldbarren
und EC-Karten an Abholer übergeben. Nicht selten kommen auch „falsche
Staatsanwälte“ oder „Notare“ zum telefonischen Einsatz, die den Vortrag
des angeblichen Polizeibeamten untermauern.
Beim „Enkeltrick“ geben sich die
Betrüger am Telefon als Enkel, Neffen oder gar Kinder der SeniorInnen
aus und täuschen eine finanzielle Notlage vor. In der Annahme, einem
Angehörigen zu helfen, gehen die SeniorInnen zu ihrem Geldinstitut, um
das geforderte Geld abzuheben. Anschließend übergeben sie den Betrag
einem Boten, der vom vermeintlichen Angehörigen geschickt wird.
Betrugsdelikte in Form der „Falschen Polizeibeamte“ stellen mit
Abstand den häufigsten „modus operandi“ der Anrufstraftaten dar.
Während die Anzahl der registrierten Fälle im Bereich des
Polizeipräsidiums Mannheim im Jahr 2015 noch bei 19 Fällen lag, stiegen
die Fallzahlen von 87 im Jahr 2016 über 758 im Jahr 2017 auf nunmehr
1.454 Delikte im Jahr 2018 an. Für das Jahr 2019 liegen noch keine
validen Daten vor.
Rund 98,5 Prozent
dieser Straftaten blieben 2018 zum Glück im Ver-suchsstadium stecken.
Obwohl die Täter damals in nur 22 Fällen oder 1,5 Prozent aller Fälle
erfolgreich waren, verursachten sie dennoch einen Schaden von knapp
760.000.- Euro.
Die Aufklärungsquote in diesem schwierigen
Ermittlungsfeld lag aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die im
Versuchsstadium bleiben, bei unter 5 Prozent. Betrachtet man hingegen
die Anzahl der Fälle, bei welchen es tatsächlich zum Schadenseintritt
kam, lag die Aufklärungsquote im Jahr 2018 bei über 60 Prozent. Vierzehn
der 22 Fälle konnten geklärt werden.
Seit Jahresbeginn 2020 wird
die Region (Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) von
„Enkeltrick“-Anrufen und Anrufen „Falscher Polizeibeamter“ förmlich
überschwemmt. Während in den ersten beiden Wochen des neuen Jahres 20
Fälle des bandenmäßigen Betrugs durch „Enkeltrick“ registriert wurden,
wurden 105 Taten durch sogenannte „Falsche Polizeibeamte“ bei der
Polizei gemeldet. Die Dunkelziffer noch nicht gemeldeter Taten dürfte
nach den bisherigen Erfahrungen allerdings sehr hoch sein.
Während
der allermeiste Teil im Versuchsstadium stecken blieb, waren Täter in
drei Fällen erfolgreich. Dabei erbeuteten sie insgesamt Bargeld und
Münzen in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Am Freitag, den 10.
Januar meldete sich bei einer 90-jährigen Seniorin in Weinheim ein
bislang unbekannter Mann, der sich als Enkel ausgab und vortäuschte,
einen Verkehrsunfall gehabt zu haben. Für die Fahrzeugreparatur benötige
er einen fünfstelligen Betrag. Um die Dame zur Bank zu fahren,
bestellte der Unbekannte für sie noch ein Taxi. Wieder zuhause holte
eine Frau (ca. 50 Jahre; hellblonde, schulterlange Haare; schlank;
deutsches Aussehen), die als Botin fungierte, das Geld sowie
Schmuckstücke ab. Ein weiterer Fall am selben Tag in
Hirschberg-Leutershausen mit identischem Sachverhalt scheiterte zum
Glück. Ein aufmerksamer Bankangestellter händigte der 76- jährigen
Kundin das Geld nicht aus.
Am Dienstag, den 14. Januar wurde ein
über 80 Jahre altes Ehepaar aus Mannheim von einem „Enkeltrickbetrüger“
um eine sehr hohe Summe gebracht. Die Anruferin, die sich als Verwandte
namens Claudia vorstellte, gab vor, für einen Immobilienkauf eine
größere Bargeldsumme zu benötigen. Das Ehepaar, das in der Innenstadt
wohnt, übergab einer Abholerin (ca. 35-40 Jahre; ca. 165-170 cm; normale
Figur; auffällige Fingernägel; Kopftuch, sprach Deutsch mit Akzent)
Münzen und Goldbarren.
Am Montag, den 13. und am Dienstag, den
14. Januar ereignete sich in Sandhausen ein ähnlicher Fall, der an
Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Ein bislang unbekannter Anrufer gab
sich bei einer 73-jährigen Frau als Polizeibeamter aus und täuschte ihr
vor, dass Ermittlungen gegen Angestellte örtlicher Banken laufen. Zur
Untermauerung der Aussagen, schaltete sich ein weiterer Anrufer ein, der
sich als Staatsanwalt ausgab. Sowohl über den Dienstag, als auch dem
darauffolgenden Mittwoch hinweg, setzte der Anrufer die Frau derart
unter psychischen Druck, dass sie am späten Mittwochnachmittag, kurz
nach 17 Uhr, schließlich einen hohen Bargeldbetrag an einen Abholer (ca.
30 Jahre; ca. 175-185 cm; dunkle, kurze Haare; dichter Vollbart;
dunkler Teint, dunkle Augen, schlanke, sportliche Figur; dunkle
Kleidung, braune Schuhe) übergab.
Da nicht ausgeschlossen ist, dass es in den nächsten Tagen und Wochen
zu weiteren ähnlich gelagerten Betrugsstraftatgen in Form des
„Enkeltricks“ und der „Falschen Polizeibeamten“ kommen könnte, bittet
das Polizeipräsidium Mannheim Folgendes zu berücksichtigen:
Immer misstrauisch sein, wenn sich Personen am Telefon als
Verwandte, oder Bekannte oder gar als Polizeibeamte ausgeben und nach
finanziellen Verhältnissen fragen.
Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
Immer mit Familienangehörigen Rücksprache halten.
Lassen
Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine
Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Das ist keinesfalls unhöflich!
Auflegen sollten Sie, wenn:
Sie nicht sicher sind, wer anruft.
Sie der Anrufer nach
persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob
Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.
Sie
der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere
Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld zu überweisen,
insbesondere ins Ausland.
Sie der Anrufer unter Druck setzt.
der
Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z.B. zu
einem Boten, der Ihr Geld und Ihre Wertsachen mitnehmen soll.
Glauben Sie Opfer eines Betrugs
geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche
Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.
Im allen
vorliegenden Fällen hat die Inspektion Wirtschaftskriminalität der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg die Ermittlungen übernommen.
Personen, die Hinweise zu den Taten geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst, Tel: 0621/174-4444 oder mit den jeweiligen Polizeirevieren in Weinheim, Tel.: 06201/1003-0, in Mannheim, Tel.: 0621/1258-0 oder dem Polizeirevier Wiesloch, Tel.: 06222/5709-0 sowie jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Gefahren in digitaler Welt; gedankenloses Weiterleiten von Videos kann strafrechtliche Folgen haben; Polizei stellt Handys von Schülern sicher; Präventionstipps
(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Als sie aus Neugierde und Gedankenlosigkeit auf dem Messengerdienst „WhatsApp“ Videos von Tötungen, Unglücksfällen, Selbstverletzungen sowie Videos mit möglicherweise kinderpornografischen und rechtsradikalen Inhalten über WhatsApp-Gruppen an Freunde und Bekannte weiterleiteten, dachten acht Schüler im Alter zwischen 13 und 18 Jahren aus dem südlichen Rhein-Neckar-Kreis nicht daran, dass sie dadurch womöglich gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen und somit in den Sog kriminalpolizeilicher Ermittlungen geraten könnten.
Diesbezüglich stellten am Freitagmorgen die Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bei allen die Handys sicher. Deren Auswertungen sowie mögliche weitere, daraus resultierende Ermittlungsschritte stehen noch aus.
Dass aus der beschriebenen Gedankenlosigkeit oder aus Neugierde heraus in sozialen Netzwerken polizeiliche Ermittlungen erwachsen können, zeigt das vorangestellte Beispiel.
Das Ziel des
Polizeipräsidiums Mannheim ist es, Jugendliche und junge Erwachsene,
dahingehend zu sensibilisieren, das Versenden oder gedankenlose
Weiterleiten von „bedenklichen“ Nachrichten oder Videos zu unterlassen.
Als Kavaliersdelikt sind solche Handlungsweisen nicht mehr zu bewerten,
wenn bereits schon das Speichern von Pornos oder Gewaltvideos den
Verdacht einer Straftat begründen kann.
Eine besondere Rolle kommt hierbei auch den Erziehungsberechtigten
zu, die die Medienkompetenz gemeinsam mit ihren Kindern entwickeln
sollten. Je mehr Kenntnisse sie selbst und Ihr Kind über mögliche
Gefahren im Internet besitzen, desto besser können Sie ihnen aus dem
Weg gehen. Bewegen sich Eltern und Kinder sensibilisiert und aufgeklärt
im Netz, können sie Inhalte auch kritischer bewerten.
Deshalb empfehlen wir, gewaltverherrlichende, extremistische oder
sexistische Fotos oder Videos nicht zu speichern, sie zu versenden oder
auf andere Art und Weise zu veröffentlichen. Das Motto muss immer
lauten: „Erst denken, dann klicken.“ Das Netz vergisst nichts. Auch
nicht private Aufnahmen, die man in der Vergangenheit leichtsinnig
preisgab und die nach Jahren im Web wieder auftauchen. Nicht nur im
privaten Umfeld können solche Aufnahmen peinlich wirken.
Was ist zu tun, wenn man strafbare Inhalte im Netz entdeckt oder erhalten hat:
Beweise über mögliche strafbare Inhalte im Internet oder
Messengerdiensten sichern; die URL kopieren oder Screenshots der
Nachrichten und deren Herkunft fertigen; keine Inhalte selbst
weiterleiten
Sofern der Absender strafbarer Inhalte bekannt
ist, ihn über den möglichen strafbaren Besitz und die Weiterleitung
informieren.
Besonders
geschulte Beamte bei allen Polizeirevieren im Bereich des
Polizeipräsidiums Mannheim informieren Schüler der Klassenstufen 5-7 im
Rahmen des schulischen Pflichtprogramms „Digitale Medien“ über die
Gefahren im Internet sowie dem richtigen Umgang mit den sozialen Medien.
Um weitergehende Informationen über das sichere Serven im
Internet, das Nutzen von Streamingdiensten oder zum Thema „Strafbare
Inhalte bei WhatsApp und Co. zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem
Polizeipräsidium Mannheim, Stabsstelle Prävention, Tel.: 0621/174-1201
oder jeder Polizeidienststelle in Verbindung.
Weihnachtsprävention: Sicheres Laden von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsgeschenken
(Deutschland) – Weihnachtszeit ist Geschenkezeit und Weihnachtsbaumzeit. Und damit die Geschenke und Weihnachtsbäume sicher zu Hause ankommen, spielt die Ladungssicherheit eine entscheidende Rolle. Zur Adventszeit zieht es wieder viele Menschen zu einem Weihnachtsbaumverkäufer ihres Vertrauens, um einen frisch gefällten Weihnachtsbaum zu kaufen. Zumeist landet dieser im Kofferraum oder auf dem Autodach.
Für beide Varianten gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt.
Maximal drei Meter darf der Baum aus dem Kofferraum herausragen bei Fahrten unter 100 Kilometer, auf längeren Fahrten sind nur 1,5 Meter zulässig.
Bereits ab einem Meter Überlänge muss ein Baum mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Für dieses Warnzeichnen ist eine Mindestgröße von 30 x 30 cm sowie eine Querstange vorgeschrieben, welche die Fahne auseinanderhalten soll.
Bleibt beim Kofferraumtransport die Heckklappe offen, muss sie fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu verhindern.
Und es muss darauf geachtet werden, dass das Autokennzeichen weiterhin lesbar bleibt und die lichttechnischen Einrichtungen für die dahinterfahrenden Autos sichtbar sind.
Statt im Kofferraum lässt sich eine Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger.
Für die Dachvariante sollte der Baum in ein Netz eingepackt und zudem mit der Spitze zum Fahrzeugheck ausgerichtet werden. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt.
Der Christbaum muss zudem fixiert sein, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann.
Der Baum sollte darüber hinaus weder die Sicht des Fahrers behindern, noch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wird ein Baum im Innenraum des Fahrzeugs transportiert, muss er gegen das Verrutschen gesichert sein.
Immer häufiger werden im Handel auch blinkende Mini-Weihnachtsbäume fürs Auto angeboten. Diese haben dort jedoch nichts verloren. Leuchtende Deko im Auto kann andere Autofahrer irritieren und eventuell sogar blenden. Deshalb sind am und im Auto nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen erlaubt. Wer mit unzulässigen Leuchtmitteln angehalten wird, muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Geld, das sich zur Weihnachtszeit sicher besser in Geschenke investieren lässt.
Und damit sind wir beim Thema Geschenke: Wer seine Geschenke vorschriftsmäßig verstaut, schützt damit nicht nur die Fahrzeuginsassen vor umherfliegenden Gegenständen im Fahrzeug, sondern auch die Gegenstände selbst vor Beschädigungen. Wie schade wäre es, wenn man an Weihnachten beim Auspacken bemerkt, dass das Geschenk die Heimfahrt doch nicht unbeschadet überstanden hat. Noch tragischer wäre es, wenn eines der Geschenke während einer Vollbremsung plötzlich durchs Fahrzeug fliegt und einen Insassen verletzt. In einer solchen Situation können auch kleinere und unscheinbare Gegenstände im Auto zu gefährlichen „Geschossen“ werden, da sie auf das 50 – 100- fache ihres eigentlichen Gewichts beschleunigt werden.
Die Polizei gibt folgende Tipps:
Achten Sie darauf, dass Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres
Fahrzeugs nicht überladen. Die Angabe hierfür finden Sie in Ihrem
Fahrzeugschein.
Laden Sie die schwersten Gegenstände nach unten
und so nah wie möglich an die Rücksitze, damit ein sogenannter
„Formschluss“ entsteht. Dadurch wird eine Beschleunigung der Gegenstände
im Falle einer starken Bremsung verhindert.
Versuchen Sie
kleinere Gegenstände in den „Ladelücken“ zwischen den größeren
Gegenständen zu verstauen, so dass diese durch die größeren Gegenstände
fixiert werden. Lose Gegenstände stellen die größte Gefahr dar.
Antirutschmatten, Netze und Spanngurte erleichtern eine ordnungsgemäße
Ladungssicherung und schützen Sie und Ihre Ladung.
Platzieren
Sie Ihr Warndreieck, Ihre Warnweste und Ihren Erste-Hilfe-Kasten so im
Fahrzeug, dass Sie jederzeit Zugriff für den Notfall darauf haben.
Diese einfachen Regeln können Sie vor Unfällen und Verletzungen bewahren.