Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Neue Solidarität nach Pflanzaktion

Stadtwerke rufen zu neuen Crowdfunding-Projekten auf – 20 Bäume schon gesetzt

Ein Spitzahorn für die Siedlungsschule. Steffen Schwendy (Stadt Speyer) beim Anbringen der Hinweisplakette „Bäume für Speyer“.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Zahlreiche Speyerer Bürger*innen haben dafür gesorgt, dass das Klima in der Stadt nachhaltig verbessert werden kann. Sie beteiligten sich an der Aktion „Bäume für Speyer“, einem Crowdfunding-Projekt, das gemeinsam von den Stadtwerken Speyer (SWS) und der Stadt initiiert wurde. Von den eingenommenen 10.532 Euro konnten 30 Bäume angeschafft werden. Die ersten 20 sind bereits in der Erde.

Rund um die Siedlungsschule – Realschule plus und Grundschule – sind die ersten Bäume bereits zu besichtigen. Unter anderem zum Anbringen der Hinweisplaketten war am 22. April 2021 ein Vor-Ort-Termin. Apfel- und Birnbaum, zwei Spitz- und fünf Feldahorn sowie vier Mehlbeeren wurden auf dem weitläufigen Gelände gepflanzt.

Aktiv gewesen sind die Mitarbeiter*innen der Stadtgärtnerei in den zurückliegenden Wochen bereits im Spielhaus Sara Lehmann sowie in den Kindertagesstätten Seekätzchen, Löwenzahn, Mäuseburg und Pusteblume. „Die Einrichtungen konnten sich um die Bäume bewerben. Die Anzahl der Bäume variiert aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“, erklärt Steffen Schwendy von der Stadtverwaltung Speyer. In den Kitas Schatzinsel und Mäuseburg sollen im Herbst noch zwei Esskastanien gesetzt werden. „Bei der Schulhofsanierung der Woogbachschule planen wir für den Herbst außerdem weitere Bäume ein“, kündigt die Verwaltung an. Bis dahin werden noch weitere Standorte an Schulen oder Kindergärten gesucht, die sich für das Baumpflanzen eignen. Dass sich so viele Speyerer*innen an der Aktion beteiligt haben, freut den Verantwortlichen im Fachbereich Stadtentwicklung ungemein. Der Betrag, der in Summe zusammenkam, war doppelt so hoch wie das gesteckte Ziel.

Übermitteln konnten die Unterstützer*innen ihre Geldbeträge über die Online-Plattform Speyer Crowd. Die Geldgebenden selbst hatten die Chance auf besondere Prämien, die von den SWS in Gemeinschaft mit der Stadt ausgelobt wurden und bereits im Februar verschickt wurden. „Jeder Baum in Speyer ist eine gute Investition in die Zukunft“, macht Steffen Schwendy deutlich.

Nach dem erfolgreichen Projekt „Bäume für Speyer“ haben die SWS mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion gestartet und 5.000 Euro Sonderfördermittel zur Verfügung gestellt. Initiatoren haben die Möglichkeit, ein individuelles Projekt ins Leben zu rufen und werden von den SWS unterstützt. Beteiligen können sich alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Projektideen können unter www.speyer-crowd.de/corona angelegt werden.

bademaxx in den Startlöchern

Die Freigabe der Landesregierung zur bademaxx-Öffnung in noch nicht in Sicht. Mitarbeiter Simon Mayer beim Spritzen der Beckenumrandung im Sommer 2020.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

„Das bademaxx-Freibad kann geöffnet werden, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Speyer (SWS) am Montagabend. Die Öffnung sei jedoch frühestens drei Wochen nach der Freigabe möglich, da diese Zeit für die Inbetriebnahme des Bades und die Genehmigung durch das Gesundheitsamt benötigt werde. Derzeit sei nach Angaben der Landesregierung noch kein Zeitpunkt für eine Öffnung vorgesehen.

„Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und können schnell an neue Vorgaben angepasst werden“, ergänzte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Ebenso habe der Zutritt ins Freibad mittels Online-Ticket gut funktioniert und solle wieder so gehandhabt werden. Der Zugang zum Freibad sei weiterhin in zwei Zeitspannen geplant: vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise würden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro).

„Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die Stadtwerke, schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Auch einen Saunabetrieb könnte sich der SWS-Geschäftsführer unter Corona-Auflagen vorstellen: „Wir würden den Besuch von 14.00 bis 20.00 Uhr anbieten, für einen Komplettpreis von 15,00 Euro.“ Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

„Derzeit wird das bademaxx auf Vordermann gebracht“, ergänzte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Im technischen Bereich seien ein Blockheizkraftwerk ausgetauscht, Wasseraufbereitungs- und Lüftungsanlagen gewartet, Maler-, Fliesen- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem würden im Freibad Baumprüfungs- und Gartenarbeiten sowie die Instandhaltung der Spielgeräte anstehen. „Die 20 Voll- und Teilzeitkräfte, die im bademaxx arbeiten, sind derzeit in Kurzarbeit. Zwei bis drei Personen führen die Arbeiten aus“, so Lang.

Unter der Annahme, dass Freibad-, Hallenbad- und Saunabetrieb auch 2021 nur eingeschränkt stattfinden können, rechnen die SWS mit einem negativen Ergebnis von 2,2 Mio. Euro. 2020 war das bademaxx-Freibad von 25. Juni bis 6. September geöffnet. Pro Zeitspanne konnten 450 Besucher das Bad nutzen, täglich 900 Gäste. Insgesamt kamen 28.617 Besucher. Der Verlust wird lt. Hochrechnung bei ca. 2,6 Mio. Euro liegen.

SWS-Aufsichtsrat beschließt Wohnmobil-Stellplatz

Foto: AdobeStock – blattwerkstatt

250.000 Euro werden die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), in einen Wohnmobilstellplatz an der Straße Am Neuen Rheinhafen investieren, so der Beschluss des SWS-Aufsichtsrats am 19. April 2021. „Gemeinsam mit dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Straße Am Neuen Rheinhafen und dem bademaxx-Parkplatz wollen die Verkehrsbetriebe diesen Wohnmobilstellplatz integriert betreiben“, informierte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das Angebot sei für die Stadt Speyer aus touristischer Sicht eine große Bereicherung, zudem könnten viele Bürger*innen die Möglichkeit zur Entleerung ihrer Wohnmobil-Abwassersammelbehälter nutzen. Hier bestehe ein großer Bedarf in Speyer.

Bereits genehmigt wurden 598.000 Euro für den Ausbau des öffentlichen Parkplatzes auf dem Hafengelände. „Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, die derzeit an ein Logistikunternehmen zum Abstellen von Lkws vermietet wird“, führte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring aus und ergänzte: „Auf der Fläche sollen 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden.“ Es sei geplant, die Einfahrt durch eine Schranke zu sichern. Möglichkeiten zur Entleerung von Abwassertanks sowie zum Zapfen von Frischwasser seien vorgesehen.

„Die Tiefbauarbeiten für die beiden Maßnahmen Parkplatz und Wohnmobilstellplatz sollen aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden“, sagte Bühring. Der Baubeginn sei für Ende des Jahres vorgesehen, ein Betriebskonzept dazu werde noch erstellt. Zudem gäbe es Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit einem privaten Investor für einen Wohnmobilstellplatz.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
27.04.2021

Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote

Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden.
Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen.

Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten und Erfolgsgeschichten von Azubis.

Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen.
Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materialien für den Berufsorientierungsunterricht herunterladen. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt.

Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung:
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf https://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstützung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Berufliche Orientierung an.
Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anonyme und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-radar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Menschen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region.

Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert.

Weiterführende Informationen:

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB: www.dgb.de
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: www.arbeitgeber.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Aktuelle Statistiken zum Ausbildungsmarkt:

Aktuelle Daten u.a. zu gemeldeten Bewerber/innen und gemeldeten Ausbildungsstellen (März 2021) finden Sie hier
Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (März 2021) finden Sie hier.
Alle Statistiken zum Ausbildungsmarkt finden Sie hier und unter: www.statistik.arbeitsagentur.de

Allianz für Aus- und Weiterbildung: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr stark gesunken

Hauptgrund war die Corona-Pandemie

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 95 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Zahl der Sanktionen gesunken – Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 gesunken. Der massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie.

Dreiviertel der Sanktionen müssen ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter, ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden online und telefonisch statt. Deswegen konnte es nicht zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus.

Weiterhin dreiviertel aller Sanktionen aufgrund von versäumten Terminen

Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig; Über 95 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2020 mussten 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal mit einer Sanktion belegt werden. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2019 waren dies 8,3 Prozent.

Bundesagentur für Arbeit
27.04.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Workers’ Memorial Day am 28. April | Appell für mehr Arbeitsschutz

Speyer: Gedenken an verunglückte Beschäftigte

Bauarbeiter können kein Homeoffice machen – und tragen auch ohne Pandemie ein erhöhtes Risiko, im Job zu erkranken oder zu verunglücken. Die IG BAU fordert mehr Anstrengungen beim betrieblichen Arbeitsschutz.

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft Beschäftigte in Speyer dazu auf, der Menschen zu gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch den Job erkrankt sind. „Am internationalen Workers’ Memorial Day, dem 28. April, sollte um 12 Uhr eine Minute lang der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gedacht werden – ob im Betrieb, im Homeoffice oder auf der Baustelle“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Die Corona-Pandemie habe ein Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren gerade auch am Arbeitsplatz geschaffen. „In Zeiten hoher Infektionszahlen ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten schützen – über regelmäßige Testangebote, medizinische Masken, Hygienestandards und Homeoffice“, so der Gewerkschafter.

In der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder der Gebäudereinigung sei Heimarbeit aber nur im Ausnahmefall möglich. Wer in diesen Branchen arbeite, trage zugleich ein grundsätzlich höheres Unfallrisiko – etwa durch Stürze von Gerüsten oder Verletzungen mit Häckslern. An die Firmen appelliert die IG BAU, den Arbeits- und Gesundheitsschutz „mit höchster Priorität“ zu behandeln. Dieser sei Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

„Auf dem Bau ist angesichts der hohen Auftragslage aktuell besonders viel zu tun. Die Arbeitgeber sind es den rund 460 Beschäftigten der Branche in Speyer schuldig, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen“, ergänzt Carsten Burckhardt, das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand. 

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft BG BAU birgt auch der Arbeitsweg ein erhebliches Unfallrisiko: Allein im vergangenen Jahr verunglückten bundesweit 21 Bau-Beschäftigte auf ihrem Weg zum Einsatzort tödlich. „Zu guten Arbeitsbedingungen zählt neben dem Arbeitsschutz eine faire Bezahlung“, so Burckhardt. In der anstehenden Tarifrunde für die Branche Bauhauptgewerbe setzt sich die Gewerkschaft daher für ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent ein. Außerdem soll es eine Entschädigung der meist unbezahlten, oft stundenlangen Wegezeiten zu den Baustellen geben.

Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft

IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert besseren Schutz von Erntehelfern

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.

„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Wunderlich. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.

Volle Auftragsbücher: 260 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr

Wegezeit-Entschädigung und Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer gefordert

Bauarbeiter haben auch in Krisenzeiten viel zu tun. Sie sollen jetzt an den steigenden Umsätzen der Branche beteiligt werden, fordert die IG BAU.

Die rund 460 Bau-Beschäftigten in Speyer sollen mehr Geld bekommen: In der anstehenden Tarifrunde für die Branche fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle, weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an. Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde in Speyer im vergangenen Jahr der Bau von 260 Wohnungen genehmigt. Dabei investierten Bauherren rund 60 Millionen Euro.

„Während viele Branchen stark von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie.

„Neben einer Lohnerhöhung erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das nur fünf Prozent.

Die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern beginnen am 11. Mai in Berlin.

Jahresbilanz: 2.300 Streitfälle bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz

Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte in Speyer

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit sorgten für volle Terminkalender bei den Rechtsschutzexperten der IG BAU.

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz waren im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 2.300 Mal kamen die Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch in Speyer zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich.

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Wunderlich. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Wunderlich.

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros Ludwigshafen / Mainz (Telefon: 06 21 – 68 59 99-0) und Worms (Telefon: 0 62 41 – 5 28 56).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
27.04.2021

E.ON

E.ON Auswertung: Jeder zweite Deutsche streamt regelmäßig – In diesen Städten und Kreisen ist der Streaming-Anteil deutschlandweit am größten

  • Hamburg, Mainz, Köln, Darmstadt und Frankfurt am Main beim Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Werten

Streaming boomt: Mehr als jede/r zweite Deutsche konsumiert regelmäßig Inhalte wie Videos, Musik, Podcasts oder Spiele über das Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Civey-Umfrage für den E.ON Energieatlas, der unter https://energieatlas.eon.de abrufbar ist. Die Auswertung zeigt auch, wie sich das Streaming-Verhalten vor Ort in den Regionen unterscheidet.

Im Vergleich der 401 Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anteil an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern in Hamburg (63,3 Prozent), Mainz (62,1 Prozent), Köln (61,6 Prozent), Darmstadt (61,0 Prozent) und Frankfurt am Main (60,7 Prozent) am größten. Wie hoch die Streaming-Nutzung in Ihrer Region ist, zeigt die nachfolgende Liste der 50 Regionen mit den größten Anteilen an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern.

70 Prozent der Familien mit Kindern streamen

Der Auswertung zufolge geben 54,9 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger an, mindestens einmal wöchentlich übers Netz zu streamen. Familien mit Kindern nutzen solche Angebote mit 70 Prozent überdurchschnittlich häufig. Und auch in den einzelnen Altersgruppen zeigen sich große Unterschiede: Bei den 18- bis 29-Jährigen ist die Streaming-Quote am höchsten, hier sind es rund acht von zehn Befragten. Bei älteren Befragten ist der Anteil etwas geringer (50 bis 64 Jahre: 49,4 Prozent; 65 und älter: 31,1 Prozent).

Die beliebtesten Streaming-Inhalte sind Videos, sie werden von 70,6 Prozent der Befragten mindestens einmal wöchentlich abgerufen. Danach folgen Musik, (49,5 Prozent), Podcasts (22,4 Prozent) und Spiele (11,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten konsumiert die Inhalte „zwei bis drei Stunden“ täglich. „Mehr als fünf Stunden“ streamt nur jeder 20.

Streaming-Quote in den Stadtstaaten besonders hoch

Regional unterscheidet sich der Anteil der Streaming-Nutzerinnen und -Nutzer teils deutlich: Überdurchschnittlich groß ist die Verbreitung auf Bundesland-Ebene in den Stadtstaaten Hamburg (63,3 Prozent), Berlin (58,2 Prozent) und Bremen (57,1 Prozent). Generell lässt sich ein Stadt-/Land-Gefälle erkennen: Befragte aus dicht besiedelten Gebieten streamen oft grundsätzlich häufiger als Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.

Schleswig-Holsteiner Nutzer würden „grüne“ Anbieter am häufigsten bevorzugen

E.ON hat außerdem ermittelt, wie nachhaltig Streaming-Nutzende in Deutschland orientiert sind. Auf die Frage, ob sie Anbieter bevorzugen würden, wenn diese für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energie nutzen würden, antworteten 44,4 Prozent der Streaming-Fans mit „Ja“. Im regionalen Vergleich platziert sich Schleswig-Holstein hierbei an der Spitze der Bundesländer (50,8 Prozent). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Baden-Württemberg (50,3 Prozent) und Hamburg (49,2 Prozent).

Die Details zu den Umfrage-Ergebnissen rund ums Thema Streaming finden Sie im E.ON Energieatlas: https://energieatlas.eon.de.

Top 50 Landkreise/kreisfreie Städte mit dem bundesweit höchsten Anteil an Streaming-Nutzern:

Landkreis/Kreisfreie StadtAnteil Streaming-Nutzer
Kreisfreie Stadt Hamburg63,3%
Kreisfreie Stadt Mainz62,1%
Kreisfreie Stadt Köln61,6%
Kreisfreie Stadt Darmstadt61,0%
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main60,7%
Kreisfreie Stadt Wolfsburg60,6%
Landkreis Friesland60,3%
Kreisfreie Stadt München60,1%
Kreisfreie Stadt Baden-Baden60,0%
Landkreis Trier-Saarburg59,8%
Landkreis Goslar59,7%
Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau59,7%
Kreisfreie Stadt Coburg59,6%
Kreisfreie Stadt Braunschweig59,0%
Landkreis Ahrweiler59,0%
Kreisfreie Stadt Osnabrück58,9%
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg58,9%
Landkreis Wittmund58,8%
Kreisfreie Stadt Mannheim58,8%
Kreisfreie Stadt Würzburg58,8%
Landkreis Mayen-Koblenz58,5%
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern58,5%
Kreisfreie Stadt Wuppertal58,4%
Kreisfreie Stadt Leipzig58,4%
Landkreis Wesermarsch58,3%
Kreisfreie Stadt Bremen58,3%
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald58,3%
Kreisfreie Stadt Berlin58,2%
Landkreis Göttingen58,1%
Landkreis Bad Dürkheim58,1%
Städteregion Aachen58,0%
Ennepe-Ruhr-Kreis58,0%
Kreisfreie Stadt Speyer58,0%
Landkreis Mainz-Bingen58,0%
Kreisfreie Stadt Stuttgart58,0%
Kreisfreie Stadt Bochum57,9%
Kreisfreie Stadt Dortmund57,9%
Landkreis Hameln-Pyrmont57,8%
Landkreis Lüchow-Dannenberg57,8%
Kreisfreie Stadt Düsseldorf57,8%
Hochtaunuskreis57,8%
Kreisfreie Stadt Trier57,8%
Landkreis Miesbach57,7%
Kreisfreie Stadt Rostock57,7%
Kreisfreie Stadt Lübeck57,6%
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein57,6%
Landkreis Northeim57,5%
Region Hannover57,5%
Landkreis Neuwied57,5%
Landkreis Kassel57,4%
Bodenseekreis57,4%

Hintergrund:

Das Marktforschungsunternehmen Civey befragte für den „Streaming-Atlas“ im Februar 2021 unterschiedlich große Stichproben. Um den Anteil der Streaming-Nutzer zu ermitteln, wurden insgesamt 30.000 Bundesbürger befragt. Die Ergebnisse sind auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise und kreisfreien Städte repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Streamen Sie mindestens einmal pro Woche Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“.

Um Inhalte / Dauer des Konsums zu ermitteln, wurden 1.000 Personen befragt, die regelmäßig streamen. Die Fragestellungen lauteten: „Welche dieser Inhalte streamen Sie mindestens einmal pro Woche?“ / „Wie viele Stunden streamen Sie täglich Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“

Für das Nachhaltigkeits-Ranking wurden insgesamt 7.500 Personen, die regelmäßig streamen, befragt. Die Ergebnisse sind auf Bundes- und Landesebene repräsentativ für Personen, die regelmäßig Inhalte über das Internet streamen. Die Fragestellung lautete: „Würden Sie Streaming-Anbieter bevorzugen, die für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energien nutzen?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja, auf jeden Fall“, „Eher ja“, „Unentschieden“, „Eher nein“, „Nein, auf keinen Fall“. Die „Ja“-Antwortmöglichkeiten wurden für die Auswertung zusammengefasst.

E.ON SE
27.04.2021

Maimarkt Mannheim

„Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie im Juni kann nicht stattfinden

Wir haben sehr gehofft und unverdrossen geplant, jetzt steht allerdings fest: Der „Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 kann nicht stattfinden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist es für die Stadt Mannheim und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft absehbar, dass eine Veranstaltung wie der „Maimarkt Spezial“ zum geplanten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann.

Es ist nach wie vor unklar, wann die dritte Corona-Welle bricht und wir können nicht riskieren, dass für unsere Aussteller Kosten entstehen. Wir bedauern dies sehr! Sehr gerne hätten wir Ausstellern und Besuchern eine schöne Messe ermöglicht.

Dennoch macht sich das Team unbeirrt an die Planungen für den nächsten Maimarkt Mannheim: Dieser findet vom 30. April bis zum 10. Mai 2022 statt.

Herzlichen Dank für Ihre Verbundenheit!

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
27.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V

Die außerordentliche Eigentümerversammlung

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V klärt auf

In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Tagungsordnungspunkte der immer nicht öffentlichen Versammlung sind etwa die Diskussion über Nutzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, die Verabschiedung von Nachforderungen und neuen Vorauszahlungen sowie die Bestellung (oder Abberufung) des Verwalters und ggfs. seine Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr. In begründeten Sonderfällen kann es darüber hinaus auch zu weiteren Versammlungen kommen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) erklärt, welche Themen die Einberufung einer zusätzlichen Veranstaltung rechtfertigen und welche gesetzlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt. In Ausnahmen kann es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig werden, kurzfristig über elementare Themen zu diskutieren und damit nicht bis zur nächsten regulären Versammlung zu warten. Um dringende Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, muss zu diesem Zweck eine außerordentliche Versammlung aller Eigentümer einberufen werden. Das Wort „außerordentlich“ unterstreicht bei derartigen Versammlungen das Ziel, keine alltäglichen Anliegen (Ruhestörungen, ausbleibende Reinigungsdienste o.ä.) zu behandeln; im Blickpunkt stehen ausschließlich Themen von besonderer Brisanz und Wichtigkeit, die schnelle Entscheidungen aller Beteiligten verlangen. Versammlungsgegenstand sind beispielsweise plötzlich eintretende Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum (u.a. Mängel an Fassade, Dach oder Leitungen), deren fachgerechte Beseitigung, sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden in der Zukunft. Die Versammlung thematisiert in diesem Zusammenhang auch rechtliche und finanzielle Folgen, unter anderem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Gebäudeschäden, die Kostenübernahme zur Schadensregulierung und die damit verbundene Notwendigkeit einer möglichen Sonderumlage. Auch Schwierigkeiten mit der zuständigen Verwaltung, sei es durch eine zögerliche Umsetzung von Beschlüssen oder anderweitige Punkte, können Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Alle Beteiligten sollten immer abwägen, ob das jeweilige Anliegen eine Einberufung zwingend notwendig macht. In der Regel ist eine außerordentliche Versammlung mit Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung, sowie erheblichen Kosten verbunden. Das beginnt bei der Anmietung von Tagungsräumen und der Anreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, reicht bis zu den anfallenden Verwaltergebühren für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer zusätzlichen Versammlung. Geht es um die Abwendung und Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, macht eine außerordentliche Eigentümerversammlung allerdings oftmals Sinn, da eine alternative Entscheidungsfindung per Umlaufbeschluss – je größer die WEG ist – selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Hier wäre nämlich grundsätzlich immer die Zustimmung ALLER Miteigentümer in Textform erforderlich.“  Die Befugnis für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung hat die jeweils bestellte Verwaltung oder bei deren Untätigkeit alternativ – falls vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. Auch auf Verlangen von mehr als 25 % aller Eigentümer ist zu einer zusätzlichen Versammlung einzuberufen. Der organisatorische Ablauf im Vorfeld entspricht dem Verfahren einer regulären Versammlung: Die Einladung hat in Textform zu erfolgen, die Einladungsfrist von drei Wochen darf auch nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden. Am Versammlungstag übernimmt die jeweilige Verwaltung die Leitung der Veranstaltung, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen. Zur Beschlussfähigkeit ist seit dem 01.12.2020 keine Mindestanwesenheit der Eigentümer – persönlich oder per Vollmacht – erforderlich. Sämtliche Entscheidungen sind von der zuständigen Verwaltung in einer Niederschrift und zusätzlich in der Beschlusssammlung festzuhalten. Werden auf einer außerordentlichen Versammlung Beschlüsse, beispielsweise bezüglich dringend einzuleitender Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen, ist es im nächsten Schritt die Aufgabe des Verwalters, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Koordination der ordnungsgemäßen Durchführung zu übernehmen. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
27.04.2021

Küchentreff

Küchen-Schütz unterstützt Sponsoring-Aktion für neue Kindergarten-Küche

Initiiert wurde die Aktion von Sally Özcan

So sah die „in die Jahre gekommene“ alte Küche aus.

Mit vereinten Kräften für die Kleinsten: Auf Initiative der bekanntesten deutschen Influencerin für Kochen und Backen, Sally Özcan („Sallys Welt“), bekommt der Kindergarten Don Bosco in Waghäusel eine neue Einbauküche. Während nobilia und Bosch die Küche bzw. die Elektrogeräte sponserten, hat KüchenTreff-Mitglied Küchen-Schütz die Küche kostenlos montiert.

In dieser neuen Traumküche macht das Kochen und Backen wieder Spaß.

Zustande kam die Aktion durch den Küchenverband KüchenTreff, bei dem Küchen-Schütz Mitglied ist: Sally Özcan macht sich als Testimonial für die KüchenTreff- Jubiläumskampagne „25 Küchen für den guten Zweck“ stark. Bei den Gesprächen kam heraus, dass in ihrer Heimat, der Kreisstadt Waghäusel in Baden-Württemberg, ebenfalls Bedarf an einer neuen Küche bestand. Sally Özcan, die in Deutschland den erfolgreichsten YouTube-Kanal zum Thema Kochen und Backen betreibt, hat selbst zwei Töchter, die den Kindergarten Don Bosco besuchen. Dort legt man großen Wert auf gesunde Ernährung und möchte dem Nachwuchs schon früh Freude am gesunden Kochen und Essen vermitteln. Ein Engagement, das definitiv unterstützenswert ist, wie auch Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus dem benachbarten Schwegenheim fand: „Als wir davon hörten, haben wir nicht gezögert und unsere Hilfe angeboten. Wir haben einen Ort geschaffen, an dem die Kinder sich wohlfühlen, kreativ sein können und Spaß am Kochen und gesunder Ernährung erleben – alles Werte, die uns als Küchenstudio-Betreiber am Herzen liegen und die wir daher gern unterstützen.“

Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus Schwegenheim zögerte nicht als er von dem Projekt hörte.

Um dem Kindergarten eine kulinarische Früherziehung zu ermöglichen, wurde kurzerhand von allen beteiligten Partnern diese Sponsoring-Aktion ins Leben gerufen. Im November letzten Jahres begannen die Planungen, Anfang dieses Jahres wurde die Küche montiert – und jetzt können die Kinder im Kindergarten Don Bosco in einer hellen, bunten und modernen Küche das Kochen lernen.

Sally Özcan, deren beide Töchter ebenfalls den Kindergarten besuchen, freut sich über das gelungene Ergebnis.

Die Sponsoring-Aktion findet losgelöst von der aktuell laufenden KüchenTreff-Jubiläumsaktion statt. Zum 25-jährigen Bestehen hat KüchenTreff nämlich die Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ gestartet (www.25guteTaten.de). Dort können sich wohltätige Institutionen und Vereine noch bis Ende Juni für eine Küche im Wert von 10.000 Euro bewerben. Das Los entscheidet dann über den Gewinner.

Sally Özcan gemeinsam mit dem ganzen Küchenstudio Team bei der Arbeit

GOOS COMMUNICATION GmbH & Co. KG
27.04.2021

Remax Germany

Immobilieneigentümer: Übergangsregelung zum Energieausweis bis 30. April 2021 nutzen

Verbrauchsausweise werden teurer / Immobilieneigentümer können jetzt Kosten sparen / Rechtliche Vorgaben zur Energietransparenz auch für Immobilieninserate verschärft / Bußgelder möglich

Leinfelden-Echterdingen – Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen. Denn: Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. „Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist“, sagt Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany.

Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen. „Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden“, erklärt Julevic und rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen

Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro. „Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln“, sagt Julevic. Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war. So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.

Umfangreicher Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern. „Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien“, erklärt Julevic. Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.

Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten

Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen“, sagt Julevic. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi: „Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“

Remax Germany eröffnet Büro in Rülzheim

Remax Pro Partner berät Immobilienkunden in Rülzheim und der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe / 3 Makler, 1 Marketing- und 1 Accounting-Spezialist / Aufstockung auf 10 Makler geplant

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer sowie Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa.
Foto: Remax

Leinfelden-Echterdingen – Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany hat soeben ein Büro im rheinland-pfälzischen Rülzheim eröffnet. Inhaber und Geschäftsführer der an der Mittleren Ortsstraße 70 gelegenen, 75 Quadratmeter großen Niederlassung ist Daniel Wessa. Gemeinsam mit Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa und drei Mitarbeitern betreut er Immobilienverkäufer und -käufer in der 8.300-Einwohner-Stadt sowie in der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe.

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer des neuesten Remax-Ablegers, erklärt zur Büroeröffnung: „Rülzheim zeichnet sich durch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung aus. Unter anderem wegen der ansässigen und sich neu ansiedelnden Unternehmen besteht ein großer Wohnraumbedarf.“

Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa ergänzt: „Trotz des Wunsches nach natürlichem und ländlichem Wohnen sehen wir wegen des Mangels an Objekten und Bauland im Umland zunehmend eine Entwicklung in Richtung städtische Innenverdichtung, also in bestehende Grundstücke in zweiter Reihe.“

Weitere Informationen: www.remax.de/propartner-ruelzheim

Remax Germany
27.04.2021

IW Junior

Beste Schülerfirma aus Rheinland-Pfalz heisst Ceaseless

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle – damit hat das JUNIOR Unternehmen ceaseless heute beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen. Die Schülerinnen und Schüler überzeugten die Jury aus Bildungs- und Wirtschaftsvertretern. ceaseless wird Rheinland-Pfalz im Juni beim Bundeswettbewerb vertreten, wenn Deutschlands beste Schülerfirma gekürt wird.

Schülerfirma ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Geschäftsidee und -bericht, Jury-Interview und Videopräsentation – beim Landeswettbewerb werden die Schülerfirmen in diesen vier Kategorien bewertet. Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu zählt auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern. In Rheinland-Pfalz hatten sich von 13 JUNIOR expert Schülerfirmen nach einem Vorentscheid fünf Unternehmen für den Wettbewerb qualifiziert.

Beim virtuellen Event setzte sich ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen gegen die anderen Finalisten durch. „Wir haben gar nicht damit geplant, da wir sehr starke Konkurrenz hatten. Aber wir sind sehr sehr froh, dass wir das Ding gerockt haben!“, so Anna Glaser, Vorstandsvorsitzende von ceaseless, live in der Preisverleihung. Der Sieg qualifiziert die Jugendlichen für die Teilnahme beim Bundeswettbewerb am 15. Juni 2021.

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle, das Siegerprodukt der Schülerfirma Ceaseless.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Auf dem zweiten Platz landete ReWood aus Bad Kreuznach mit der Geschäftsidee, alte Weinkisten und Korken wiederzuverwenden und daraus individuell gestaltete Pinnwände und Tabletts anzufertigen (BBS Wirtschaft). Über Platz drei freute sich TechnikTaskForce aus Mainz mit ihrem Dienstleistungsangebot „Support und Wartung der Schultechnik“ (Bischöfliche Willigis-Schulen).

„Das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist beachtlich und man merkt schnell: Sie alle haben Freude daran, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Diese Erfahrungen sind prägend für ihr ganzes Leben. Und wer weiß, vielleicht entscheidet sich die eine oder der andere später tatsächlich für eine Unternehmensgründung. Dass die jungen Wettbewerberinnen und Wettbewerber das Zeug dazu haben, haben sie mit ihrer Schülerfirma bereits bewiesen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Text: Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH Foto: Schülerfirma ceaseless
27.04.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

One Click & TEST“ ist DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung für PflegeheimeApotheken und Unternehmen in jeder Größe.

Werfen Sie einen Blick darauf: www.clickandtest.de

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele Berufspendler trotz Pandemie / „Teurer Wohnraum mitverantwortlich“

20.200 Menschen pendeln zum Arbeiten von außerhalb nach Speyer

Alltägliches Bild für Berufspendler: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit weite Strecken zurücklegen, auf einem hohen Level.

Wenn Lebenszeit im Stau verloren geht: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Pendler in Speyer auf einem hohen Level. Im vergangenen Jahr kamen rund 20.200 Menschen zum Arbeiten regelmäßig von außerhalb in die Stadt. Darauf macht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach sank die Zahl der sogenannten Einpendler nach Speyer geringfügig um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zu den Hauptursachen für die anhaltend großen Pendelströme zählt nach Einschätzung der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz der teure Wohnraum in den Städten. „Nach jahrelangen Mietsteigerungen können sich viele Beschäftigte das Leben am Arbeitsort nicht mehr leisten. Ihnen bleibt als Alternative oft nur stundenlange Fahrerei mit dem Auto oder der Bahn“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. In der Baubranche seien weite Anfahrtswege besonders verbreitet. Es dürfe aber nicht sein, dass Bauarbeiter, die in den Ballungsräumen Wohnungen bauten, sich diese selbst nicht mehr leisten könnten.

Die IG BAU fordert deshalb mehr Anstrengungen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. „Deutlich mehr Wohnungen, die sich in den Städten auch Gering- und Normalverdiener leisten können, sind ein entscheidender Beitrag, um die Pendler-Zahlen zu verringern“, sagt Wunderlich. Dafür müsse die Politik klare Vorgaben machen, etwa indem kommunale Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkauft würden, sondern an Bauherren, die sich zu bezahlbaren Mieten verpflichteten. Beim sozialen Wohnungsbau müssten die staatlichen Fördermittel massiv aufgestockt werden und einmal gebaute Sozialwohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben.

Dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökologische Frage: „Weniger Pendelei bedeutet für die Betroffenen mehr Zeit für die Familie, Freunde und Hobbys. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Wunderlich weiter.  Nach Angaben der Arbeitsagentur verließen im vergangenen Jahr bundesweit vier von zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit die Grenzen ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Damit erreichte die Zahl der Fern-Pendler trotz Pandemie einen Höchststand von 13 Millionen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
24.03.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Neuer Service der Rentenversicherung – Rentenberatung per Video im Wohnzimmer

Rentenberatung per Video: Diesen neuen Service gibt es jetzt bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Die individuelle Beratung zu Hause per Video ergänzt das bewährte Beratungsangebot der Rentenversicherung. Gleichzeitig ist es ein Service, der komfortabel und sicher ist, denn persönliche Kontakte lassen sich komplett vermeiden.

Termin online vereinbaren

Wer sich per Video beraten lassen möchte, muss vorab einen Termin vereinbaren über www.drv-rlp.de/videoberatung. Hier gibt es auch weitere Informationen zur benötigten technischen Ausstattung. Denn für eine Videoberatung sind auf jeden Fall Frontkamera und Mikrofon erforderlich.

Persönlich beraten in allen Fragen zu Reha und Rente

Wie im persönlichen Gespräch lassen sich Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation auch bei einer Videoberatung individuell klären. Der Unterschied ist nur, dass der Berater nicht auf der anderen Seite des Tisches sitzt, sondern per Video zugeschaltet ist.

Wichtig ist: In einer Videoberatung muss man sich zunächst mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Auch sollte man die Versicherungsnummer bereithalten.  
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
21.03.2021

Fit bleiben mit RV Fit – Neues Präventionsprogramm der Rentenversicherung erfolgreich gestartet

Seit Juli 2020 ist RV Fit am Start, ein neues kostenloses Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Neu ist auch der Weg zum Angebot: Wer Interesse hat, kann sich auf www.rv-fit.de für das Trainingsprogramm anmelden, ganz unkompliziert ohne Ärztliches Attest.

Online Anmeldung kommt gut an

Gerade dieser einfache Zugang zu RV Fit kommt gut an: Seit Beginn des neuen Programms ist das Interesse an Präventionsleistungen deutlich gestiegen. Das ist gut so, denn Prävention lohnt sich immer – gerade in Corona-Zeiten.

Bei ersten gesundheitlichen Problemen

RV Fit ist genau das Richtige bei ersten gesundheitlichen Problemen, um schnell wieder fit zu werden und sich im Berufsleben dauerhaft mehr Fitness und Gesundheit zu erhalten. Teilnehmen kann, wer aktuell berufstätig ist und seit mindestens 6 Monaten arbeitet. Das Beste dabei: Zuzahlungen sind nicht zu leisten und etwaige Fahrkosten werden bezuschusst.

Wie läuft RV Fit ab?

RV Fit ist ein rund sechs monatiges Trainingsprogramm. Es beginnt mit einer mehrtägigen, stationären oder ambulanten Einführung in einer Reha-Klinik oder einem Reha-Zentrum. Gemeinsam mit Ärzten und Trainern wird zunächst ein Trainingsplan erarbeitet und in Gruppenschulungen geübt. Anschließend wird über drei Monate in Gruppenkursen ein- bis zweimal in der Woche berufsbegleitend mit Trainer weitertrainiert. Danach folgt für drei Monate ein selbständiges Training, ebenfalls berufsbegleitend. Und zum Schluss gibt es eine ganztägig ambulante oder drei Tage dauernde stationäre Phase, um das Erlernte aufzufrischen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
21.03.2021

Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier

COVID-Schnelltests in Q 6 Q 7: Anmelden, Test und abfahren

  • Motto: Termin vereinbaren, testen lassen, Gewissheit haben
  • Termine täglich von 8.45 bis 18.45 unter apotheke-mannheim.de oder in Q 6 Q 7
  • Apotheker Heldmann: „Tests werden Rolle spielen, um dem Einzelnen mehr Freiheit zu geben“

In Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. hat am Montag [08.03.2020] das COVID19-Schnelltest-Zentrum auf Parkebene 3 der Tiefgarage eröffnet. Nach Online-Anmeldung ist der Test in zwei Minuten erledigt, kurz darauf kommt das Ergebnis per E-Mail. Apotheker Philipp Heldmann aus der gleichnamigen Apotheke in Q 6 Q 7 betreibt das Schnelltest-Zentrum: „Wir möchten den Menschen so schnell wie möglich zurück in eine gewisse Normalität helfen.“ Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Das Schnelltestzentrum ist die Fortführung unserer COVID-Strategie, alles dafür zu tun, dass sich unsere Gäste und Kunden sicher fühlen.“

Es ist eine Sache von wenigen Minuten: Online unter apotheke-mannheim.de Termin vereinbaren, in die Tiefgarage von Q 6 Q 7 einfahren, auf Parkebene 3 eine Speichelprobe abgeben, kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Testergebnis als offizielle Bescheinigung. Eine Persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die Sie bei der Speichelprobe erhalten haben, sorgt für Sicherheit, damit kein Unbefugter Ihr Test-Ergebnis einsehen kann.

Termine gibt es täglich von 8.45 bis 18.45 Uhr – im Viertelstundentakt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Wer keinen Online-Zugang für die Terminvereinbarung hat, kann dies in Heldmann’s Apotheke im Erdgeschoss von Q 7 erledigen. Das Drive-in-Testzentrum ist selbstverständlich auch für Fußgänger offen und am schnellsten über die Aufzüge beim Ärtze- und Apothekeneingang Münzplatz erreichbar. Für Autofahrer entstehen keine Parkgebühren, das Einfahrtticket wird im Testzentrum gegen ein kostenloses Ausfahrtticket getauscht.

Der Antigenschnelltest, der in Q 6 Q 7 durchgeführt wird, ist ein Speicheltest: Man spuckt in einen Becher, fertig – es  wird also kein Wattestäbchen in die Nase eingeführt wie beim Nasopharynx-Abstrich. „Der Speicheltest wird von meinen speziell geschulten Mitarbeiterinnen sofort durchgeführt“, erläutert Apotheker Heldmann: „Nach zehn bis maximal 20 Minuten ist das Ergebnis ablesbar, kurz darauf erhält die getestete Person Ihr Ergebnis per E-Mail. Die offizielle Bescheinigung kann mit der PIN abgerufen werden.“

Nachdem die Bundesregierung beschlossen hatte, dass ab 8. März 2021 jeder Bürger einmal pro Woche kostenlos getestet werden kann, hat sich Apotheker Philipp Heldmann sofort mit Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann zusammengesetzt, um eine Lösung anbieten zu können. „Auch wenn noch kein schnelles Ende der Pandemie in Sicht ist, so geht doch die Tendenz in die richtige Richtung. Die Tests spielen dabei eine große Rolle, um dem Einzelnen mehr Freiheit zu geben.“ Dank einem tagesaktuellen Negativ-Test sollten dann zukünftig auch beispielsweise wieder Restaurant- und Kino-Besuche möglich sein.

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Seit Beginn der Pandemie haben wir höchsten Wert auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften gelegt. Uns ist wichtig, dass sich Kunden und Gäste stets sicher fühlen. Dass wir jetzt, wo wir uns alle ganz langsam auf den Weg aus der Pandemie heraus machen können, genau dabei helfen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“ Das Angebot in Q 6 Q 7 steht ausschließlich Personen ohne COVID-19-Symptome zur Verfügung.

Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier
21.03.2021

Sallys Flagship Store in Q 6 Q 7 is „Store of the Year”

  • YouTube-Star Saliha „Sally“ Özcan: „Store spiegelt unser Zuhause wieder“
  • Handelsverband: „Junge Wilde zeigen Potenziale eines fantastischen Markenaufbaus“
  • Design-Studio Brust + Partner hat Sallys Flagship Store wie eine große Bühne inszeniert
Freuen sich über die Auszeichnung zum „Store of the Year“ (von rechts): Saliha „Sally“ Öczan, Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann, Store Designer Siegfried Dumm und Swen Rubel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordbaden.
Foto: Sallys Welt

„Sallys Welt Flagship Store“ in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. wurde jetzt vom Handelsverband Deutschland als „Store of the Year“ in der Kategorie „Living“ ausgezeichnet. Der Laden mache die digitale Koch-, Back- und Produkt-Welt der YouTuberin Sally begehbar, so der Handelsverband. Fast zwei Millionen Menschen folgen Sally auf YouTube und schauen begeistert ihre Videos. Ihr Kanal „Sallys Welt“ ist der erfolgreichste rund ums Kochen und Backen in ganz Deutschland. Vor der Eröffnung in Mannheim vertrieb Sally ihre Produkte online und im Fachhandel. Das Flagship-Store-Konzept überzeugte die Jury mit der zukunftsweisenden Verzahnung von Online-Marketing und stationärem Einkaufen sowie dem eventgerechten Ladenbau. Swen Rubel, Geschäftsführer des Handelsverbands Nordbaden, übergab die Trophäe jetzt an die Storebetreiber Saliha und Murat Öczan sowie an Store-Designer Siegmund Dumm.

Die Begeisterung über die Handelsverbands-Auszeichnung war Sally ins Gesicht geschrieben: „Wir freuen uns total über den Preis! Unser Store spiegelt unser Zuhause wider. Die Küche, die Regale sowie die Deko sind eins zu eins unserem Zuhause nachempfunden. Deswegen macht mich diese Auszeichnung besonders stolz.“ Ehemann Murat Öczan ergänzt: „Der Preis zeigt, dass wir mit unserem Flagship Store in Q 6 Q 7 genau den Nerv getroffen haben. Unser Store ist eine Erlebnisstätte, ein Ort der Inspiration und zum Wohlfühlen, der für ,Instagram Moments‘ sorgt. So schaffen wir die perfekte Verbindung von offline zu online.“

Zum Leben erweckt wurde Sallys Welt in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. von Store-Designer Siegmund Dumm, Inhaber von Brust + Partner aus Bad Schönborn: „Unsere gesamte Mannschaft von über 20 Mitarbeitern ist auf diesen Laden besonders stolz. Dass die Küche der zentrale Ort sein würde, war von Beginn an klar. Sie sollte zudem optisch eins zu eins der Küche in Sallys Videostudio entsprechen. Davon ausgehend haben wir den gesamten Laden wie eine große Bühne inszeniert, mit unterschiedlichen Materialien und Farbwelten, mit eigenen Zonen für die Hersteller-Welten – mal bunt, mal technisch – aber auch mit ausreichend Flächen zur Kommunikation. Denn letztlich sind es das Personal und die Kundschaft, die den Laden zum Leben erwecken: Den Großteil des Erfolgs machen Sally und ihr Team aus!“ Besonderheiten wie fahrbare Tische, die eigens entwickelt wurden, um einzelne Themen präsentieren zu können, machen den Store ebenso einzigartig wie das Schaufenster als Video-Wall – eine Verbeugung vor Sallys YouTube-Erfolgen.

„Das Wohlfühlen zu Hause, das Sich-schön-Machen, aber auch das Kochen und Backen in der Familie, sind für uns alle wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt“ so Handelsberater Sebastian Deppe in seiner Laudatio. Zu Sallys Flagship Store sagt er: „Die jungen Wilden in der Branche zeigen die Potenziale eines fantastischen Markenaufbaus mit Hilfe einer großen und breiten Community: authentisch, vertrauensvoll, sympathisch und modern. Der Store in Q 6 Q 7 zeigt, wie die ideale Symbiose zwischen stationär und online gelingen kann, aber auch dass eine Marke, die online begann, die Nähe und das Erlebnis auf der Fläche braucht, um damit nachhaltig zu gewinnen.

Überreicht wurde die Auszeichnung von Swen Rubel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordbaden: „Wir gratulieren – auch im Namen der Jury des Deutschen Handelspreises – den Gewinnern Sallys Welt ganz herzlich. Der Shop in Q 6 Q 7 macht auf einzigartige Weise die digitale Koch-, Back- und Produktwelt der YouTuberin Sally begehbar. Das Konzept überzeugt mit der zukunftsweisenden Verzahnung von Online-Marketing und stationärem Einkaufen sowie dem eventgerechten Ladenbau. Ein gutes Beispiel wie Handel in der heutigen Zeit erfolgreich betrieben werden kann.“

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center und Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Unser Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. steht seit der Eröffnung 2016 für neue Konzepte, die es so in Mannheim oder der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar noch nicht gibt. Mit dem Flagship-Store von Sallys Welt, dem völlig neuartigen Shopping-Angebot, das es bis zur Eröffnung von Sallys Flagship Store Mitte 2020 in ganz Deutschland noch nicht gab, gingen wir einen Schritt weiter. Es entspricht unserer Grundstrategie, dass wir uns auch als Vorreiter in einer Branche sehen, die vor neuen Herausforderungen steht. Sallys Flagship Store mit seiner Kombination aus Information, Entertainment, Retail und allem rund um leckeres Essen, steht für Retail 4.0 und die Zukunft von Shopping-Destinationen in Deutschland.“

Als Dankeschön und zur besonderen Hervorhebung zeichnet der Handelsverband Deutschland e. V. jährlich die besten und interessantesten Geschäfte im Rahmen des Wettbewerbes „Store of the Year“ aus. Die hochkarätig besetzte Jury beurteilt Geschäfte nach ihrem Innovationsgrad, dem Kundennutzen, ihrem Wertschöpfungspotenzial, dem Erlebniswert, ihrer Leitbildfunktion und dem Alleinstellungsmerkmal.

Text: Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier Foto: Sallys Welt
21.03.2021

Eismann

eismann schenkt Pflegenden in Rheinland-Pfalz Einkaufsgutscheine im Wert von rund 360.000 Euro

Kooperation mit Pflegesterne für mehr Wertschätzung der Pflege

Mettmann – Sie leisten Beistand, wenn die Isolation den Senioren zusetzt, machen Überstunden, wenn Kollegen erkrankt ausfallen, begleiten bei den Corona-Impfungen: Pflegende leisten in der Pandemie einen besonders wichtigen Beitrag – und setzen sich dabei seit Monaten einem erhöhten Ansteckungsrisiko aus. Als Zeichen seiner Wertschätzung schenkt eismann im Rahmen der Aktion „Mehr Zeit für Pflegende“ Beschäftigten in der vollstationären Altenpflege in Rheinland-Pfalz Gutscheine im Wert von mehr als 360.000 Euro.
Bundesweit werden zehn Mio. Euro im Rahmen der Dankesaktion verteilt. Mit seinem Engagement steht eismann nicht alleine da: Der Lebensmittel-Lieferdienst kooperiert mit der Initiative Pflegesterne, die sich für mehr Wertschätzung der Pflegenden in Deutschland einsetzt.

In Rheinland-Pfalz unterstützt eismann rund 430 Pflegeheime. Von der Villa am Buttermarkt in Adenau bis zum Johann-Hinrich-Wichern-Haus in Zweibrücken. Vom Eltzerhof in Koblenz bis zum Mutter-Rosa-Altenzentrum in Trier. Vom kleinen Altenheim bis zur großen Einrichtung.

Altenheime als Hotspots der Pandemie – Pflegende am Limit

Gerade Alten- und Pflegeheime gelten als Corona-Brennpunkte. Und die Senioren müssen mit schweren Verläufen rechnen. Jeder zweite Tote, der mit dem Coronavirus gestorben ist, war über 80 Jahre alt, viele der Verstorbenen lebten in einer Pflegeeinrichtung. Impfungen helfen, diese Zahl zu verringern, wie aktuelle Umfragen bestätigen – doch die Organisation von Impfungen und Tests für Besucher stellt die Pflegenden vor große Herausforderungen. Die Pflegenden sind oft zerrissen zwischen ihrer eigentlichen Aufgabe, dem Test- und Impf-Ablauf sowie dem Beistand für die Senioren, die oft einsam und ängstlich sind in dieser Situation.

Pflegenden Zeit schenken

Bundesweit erhalten fast 10.000 Pflegeheime Gutscheine. Die Beschäftigten können etwa 140.000 Gutschein-Codes online gegen Tiefkühlgerichte, Gemüse, Fisch oder Eiscreme einlösen. Pro Person steht ein Einkaufsguthaben von 60 Euro in Form von drei Gutscheine á 20 Euro bereit. Liefertermine werden unkompliziert mit den vielbeschäftigten Pflegenden abgestimmt, das Essen wird kontaktlos bis vor die Tür geliefert. Wer über seinen Arbeitgeber keinen Gutscheincode erhalten hat, aber in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wie einem Altenheim arbeitet, kann gegen Vorlage eines Arbeitsnachweises einen von maximal 30.000 Codes über die Website anfordern: www.eismann.de/pflegevorteil.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eismann Gutscheine an rund 11.000 Krankenhausmitarbeiter in Rheinland-Pfalz im Gesamtwert von etwa 330.000 Euro verteilt. Bundesweit wurden damals 180.000 Gutscheine ausgegeben. „Nach dem Krankenhauspersonal wollen wir nun auch Pflegekräfte in Altenheimen unterstützen. Sie leisten eine enorme und anspruchsvolle Arbeit, für die ihnen oft die Wertschätzung in finanzieller, zeitlicher und sozialer Hinsicht fehlt“, sagt Elmar Westermeyer, Geschäftsführer von eismann. „Mit den Gutscheinen schenken wir den Pflegenden ein wenig Zeit in ihrem stressigen Alltag. Die Bestellung erfolgt bequem und schnell online und wird von den fleißigen Eismännern an die Haustür gebracht, auch langes Gemüse-Schnippeln und Vorkochen fällt weg.“ Bei der Umsetzung der Aktion für Pflegekräfte erhält eismann professionelle Unterstützung durch das Netzwerk der Initiative Pflegesterne. „Trotz der widrigen Umstände in der Pandemie nehmen sich Pflegende tagtäglich Zeit für die Pflegebedürftigen, die während des Lockdowns oft keinen Besuch bekommen. Oder sie kümmern sich um Bewohner mit Demenz, die unter der veränderten Situation besonders leiden. Was ihnen dann oft fehlt, ist Zeit für sich selbst, um den Akku aufzuladen. Wir begrüßen das Engagement von eismann daher sehr“, ergänzt Jan Schröder, Mitbegründer der Initiative Pflegesterne.

Initiative Pflegesterne will gesellschaftliche Wertschätzung für Pflegende steigern

Pflegende – unabhängig vom Ort, an dem sie pflegen – verdienen mehr gesellschaftliche Wertschätzung. Dafür setzt sich die Initiative Pflegesterne ein. Sie schafft ein breites Netzwerk für Pflegende und ermöglicht damit gesellschaftlichen Rückenwind. „Die positiven, emotionalen Facetten der Pflege machen wir sichtbar, denn zulange wurde nur geklagt. Dafür ändern wir den Blick auf Pflegende.
Irgendwann sollen Jugendliche auf den Berufswunsch Pfleger mit demselben Respekt reagieren wie auf den Traumjob Pilot“, sagt Schröder. Möglich wird dies in einem Netzwerk gesellschaftlicher Akteure, zu denen nun auch eismann gehört. Darüber freuen wir uns.“
Die Kooperation mit eismann ist ein Baustein einer großen Kampagne, die am internationalen Tag der Pflege im Mai einen Höhepunkt haben soll.

Über Pflegesterne:

Die Initiative Pflegesterne entstand als gemeinsames Projekt von contec, mitunsleben und dem vediso im #WirVsVirus Hackathon der Bundesregierung, um mit vereinten Kräften gelernte Pflegekräfte in der COVID-19 Krise mit Einrichtungen in Not zu verbinden. Schnell wurde den Initiator*innen klar, dass die Initiative über diese Situation hinausgehen soll: Statt vorübergehendem Applaus verdienen Pflegende dauerhafte gesellschaftliche Wertschätzung. Hierfür entwickelt die Initiative ein starkes gesellschaftliches Netzwerk.
Mit PFUNK bietet sie zudem eine kostenlose Community-App für starke Pflegende an. Mehr Informationen auf www.pflegesterne.de.

Über eismann:

Der in Mettmann ansässige Direktvertrieb für Tiefkühlkost bedient seit über 40 Jahren Kunden in ganz Deutschland, die Genuss und Qualität schätzen. Mehr als 800 selbstständige Handelsvertreter und über 400 Mitarbeiter kümmern sich um Ihre Kunden und die bequeme Versorgung mit hochwertigen Eis- und Tiefkühlspezialitäten. Diese werden im regelmäßigen Besuchsrhythmus, im Onlineshop oder über den Katalog angeboten.

eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH
21.03.2021

REWE Markt GmbH – Zweigniederlassung Südwest

Genusspartnerschaft geschlossen

REWE Südwest ist neuer Handelspartner beim „großen SWR3 Grillen“ mit Starkoch Johann Lafer

Angrillen mit Johann Lafer.
Foto: Björn Pados

Wie passen Garnelen, Schweinefilet und Halloumikäse zu Erdnussbutter, Bananen und Schokolade? Beim „großen SWR3 Grillen“ mit Starkoch Johann Lafer erleben Hobby-Griller seit 2007 wie aus abwechslungsreichen Zutaten ein harmonisches Vier-Gänge-Grillmenü entsteht. Dieses Jahr wird am Sonntag, den 11. April angegrillt! Gemeinsam mit einem noch geheimen Stargast leitet Johann Lafer die Hörer im Radio und Video-Livestream dazu an, die Zutaten in vier exquisite Gerichte zu verwandeln. Grillfans können das Angrillen ab 13 Uhr verfolgen und in Echtzeit mitbrutzeln. Gegrillt werden eine Vorspeise, ein Zwischengang, ein Hauptgang und ein Dessert – überraschende Geschmackserlebnisse inklusive.

Erstmals als Genussexperte dabei: Der Lebensmittelhändler REWE. Hier gibt es exklusiv alle Lebensmittel der abwechslungsreichen Zutatenliste. „Auf das Event fiebern jedes Jahr tausende begeisterte Griller hin. Die innovativen Rezepte, die lockere Moderation und das Gemeinschaftsgefühl sind gerade in der aktuellen Zeit eine willkommene und angemessene Abwechslung. Wir waren sofort Feuer und Flamme, das ‚große SWR3 Grillen‘ mit unserer umfassenden Produktauswahl und unserem Qualitätsanspruch zu unterstützen“, so Henning Opper, Vorsitzender der Geschäftsleitung REWE Südwest. Das Unternehmen wird das „große SWR3 Grillen“ zudem mit umfangreichen Werbemaßnahmen in den REWE Märkten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz begleiten. „Das ‚große SWR3 Grillen‘ ist ein Herzensprojekt von uns. Wir sind froh, REWE als starken und engagierten Partner mit vielen kreativen Ideen gewonnen zu haben. Zusammen können wir noch viele weitere grillbegeisterte Teilnehmer gewinnen“, weiß Thomas Jung, Programmchef SWR3.

Was genau auf dem Grill landet, weiß nur der Starkoch. Das Geheimnis um die Rezepte wird erst kurz vor Beginn der Show gelüftet. Zuvor sind lediglich die Zutaten bekannt. „Die Rezepte, die sind zunächst mal, wenn man die Überschrift liest, einfach. Aber: Wir haben immer wieder daraus dann eine Idee geboren, die aus einer Banane etwas Besonderes werden lässt. Also auf jeden Fall ein tolles SWR3-Grillen mit sehr kreativen, außergewöhnlichen Ideen“, so Johann Lafer. Die Fangemeinschaft kann sich ab sofort auf die ersten Hinweise rund um das große SWR3 Grillen sowie einen neuen SWR3-Podcast zum Event freuen.

Text: REWE Markt GmbH – Zweigniederlassung Südwest Foto: Björn Pados
21.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Frauentag am 8. März | IG BAU kritisiert „Karrierefalle Minijob“

Frauen in Speyer besonders stark von Folgen der Pandemie betroffen

In der Gebäudereinigung arbeiten viele Frauen mit 450-Euro-Verträgen. In der Krise sind sie kaum geschützt, kritisiert die IG BAU.

Sie kümmern sich stärker um Haushalt und Kinder, haben niedrigere Einkommen und müssen häufiger um ihren Job fürchten: Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat die Gewerkschaft IG BAU vor einem Rückschritt bei der Gleichberechtigung in Folge der Corona-Pandemie in Speyer gewarnt. „Insbesondere Minijobs werden in der Krise zunehmend zur Karrierefalle“, kritisiert Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur sind aktuell 61 Prozent der insgesamt rund 5.900 geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisse in Speyer in Frauenhand. In der Gebäudereinigung liegt der Frauenanteil bei den 450-Euro-Stellen sogar bei 76 Prozent.

„Geringfügig Beschäftigte gehen nicht nur beim Kurzarbeitergeld leer aus. Sie sind auch häufiger von Entlassungen betroffen“, so Wunderlich. Die IG BAU plädiert dafür, die Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und sozialversicherungspflichtig zu machen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 600 Euro, wie sie einige Arbeitgeberverbände fordern, liefe hingegen auf einen Ausbau prekärer Arbeitsverhältnisse hinaus.

Zudem stehe das Ehegatten-Splitting einer echten Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt im Weg. „Durch hohe Abzüge in der Steuerklasse 5 bleibt vielen Frauen nur wenig vom Bruttoverdienst. Das führt auch zu geringen Arbeitslosenansprüchen und Einbußen beim Elterngeld“, kritisiert Wunderlich. Die Politik müsse das Thema in diesem Wahljahr anpacken und eine Reform der Einkommenssteuer voranbringen.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz verweist zugleich auf die gestiegene Belastung von Frauen in der Pandemie. „In Zeiten geschlossener Kitas und Schulen bleibt die Kinderbetreuung nach wie vor meist an den Frauen hängen. Hinzu kommen die Arbeit im Haushalt und die Pflege von Angehörigen“, unterstreicht Wunderlich. Neben besseren politischen Rahmenbedingungen sei hier auch ein gesellschaftliches Umdenken nötig. „Männer, die beruflich etwas zurücktreten, können der Partnerin helfen, den nächsten Karriereschritt zu gehen und Lasten in der Familie fairer zu verteilen.“

Nach einer repräsentativen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ist die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen demnach im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job. Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern elf Stunden pro Woche. Zwei Drittel der befragten berufstätigen Frauen mit Kindern gab an, in der Partnerschaft den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen die Hauptverantwortung bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.03.2021

One Click & Meet – die einzigartige Erleichterung für die Terminvereinbarung im Einzelhandel

Wir freuen uns sehr, Ihnen die bahnbrechend einfache Lösung der Terminvereinbarung für den Einzelhandel vorstellen zu dürfen!

Nach Click & Collect darf der Einzelhandel seit dieser Woche in Rheinland-Pfalz Termine vereinbaren, um die Kunden wieder persönlich im Geschäft begrüßen zu können. Andere Bundesländer werden vielleicht bald folgen.

So sind weitere Corona-Lockerungen möglich und der Pandemie wird dennoch kein neuer Nährboden, durch zu viele Personen geboten.

Aber wie löst man die Terminvereinbarungen administrativ, wenn man doch seinem eigentlichen Berufsfeld, dem Verkauf nachgehen möchte? „One Click and Meet“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung. 

Vom kleinen Schmuckladen bis hin zum großen Kaufhaus ist „One Click & Meet“ DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung. 

Werfen Sie einen Blick darauf: www.oneclickandmeet.de


Die Macher, v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher
  • Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.
  • Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für den Einzelhandel zu erleichtern. Die Anmeldung einfachst gestaltet und in 2 Minuten erledigt. Kunde und Inhaber erhalten umgehend eine Bestätigung des Termins via E-Mail.

Einzelhändler müssen den „One Click & Meet“ Link nur an ihre Kunden schicken und Online veröffentlichen. Außerdem wird automatisch ein Ausdruck für das Schaufenster generiert, der sogar eine spontane Terminvereinbarung ermöglicht.

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05.03.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021 hält dem Lockdown weiter stand

„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

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Haushalt der BA: Rekordausgaben im Jahr 2020

Die Folgen der Pandemie wirken sich auch auf den Haushalt der BA aus. Die BA hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme ausgegeben. Vor allem für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld stiegen die Ausgaben.

Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie

Die BA hat im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 33,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben überstiegen zudem den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2003 (56,8 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr hat die BA 33,7 Milliarden Euro eingenommen. Durch die hohen Ausgaben musste ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Knapp 20 Milliarden Euro konnten aus der Rücklage eingesetzt werden, weitere rund 7 Milliarden Euro wurden aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Diese Liquiditätshilfe wird der BA zum Jahresende 2021 erlassen.

Die Rücklage, die aus Beitragsgeldern der Arbeitgeber und Beschäftigten angespart wurde, lag insgesamt bei 25,8 Milliarden Euro. Die noch verbliebenen 6 Milliarden Euro wird die BA einsetzen, um einen Teil des Defizits im Haushalt 2021 auszugleichen. Dieser Teil der Rücklage war noch in Termingeldern angelegt und steht erst in diesem Jahr zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 wird die Rücklage aufgebraucht sein. Ins Jahr 2022 startet die BA ohne finanzielle Reserve.

Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:
„Die BA hat im letzten Jahr eine Rekordsumme eingesetzt, um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern. Die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld waren historisch hoch. In der Spitze haben wir an einem Tag mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt als im gesamten Jahr 2019. Die Ausgaben lohnen sich, denn die Kurzarbeit wirkt. Die Beschäftigten bleiben im Job und sind sofort wieder einsatzfähig, wenn die Betriebe wieder arbeiten können.
Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Beschäftigten angesparte Rücklage von knapp 26 Milliarden Euro ist jetzt goldwert und wird in dieser schwierigen Zeit sinnvoll eingesetzt.“

Vor allem steigende Ausgaben für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosgengeld

Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 waren in der Spitze bis zu 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch stiegen auch die Ausgaben auf ein historisches Hoch. Im vergangenen Jahr zahlte die BA 22,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Im Jahr 2019 waren es 157 Millionen Euro. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich finanziell zwischen 2008 und 2012 auswirkte, fielen insgesamt 8,5 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an.

Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld lagen bei 20,6 Milliarden Euro, im Jahr 2019 waren es 15 Milliarden Euro. Für das Insolvenzgeld wurden 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, im Jahr zuvor 840 Millionen Euro. Die Ursache für den Anstieg um rund 300 Millionen Euro liegt nicht in der Pandemie.

Trotz Pandemie gestiegene Investitionen in Weiterbildungen

Trotz der Einschränkungen durch die Folgen der Pandemie sind die Ausgaben für Weiterbildungen im vergangenen Jahr um 56 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 543 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten. Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu erhöhen oder den Arbeitsplatz von Beschäftigten zu sichern, denen etwa durch den Strukturwandel perspektivisch Arbeitslosigkeit drohen würde.

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Bundesagentur für Arbeit
02.03.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenberatung im Lockdown: Individuell – telefonisch – unkompliziert

Den Lockdown für den Renten-Check nutzen? Das ist bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz kein Problem. Die Experten der Auskunfts- und Beratungsstellen beraten ganz unkompliziert und individuell am Telefon. Für Versicherte und Rentner ist damit eine persönliche Beratung sicher und komfortabel von zu Hause aus möglich.

Individuelle Beratungen am Telefon

So funktioniert es: Zunächst vereinbart man bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer unter der Telefonnummer 06232 17-2881 einen Termin für eine Telefonberatung. Zur ausgemachten Uhrzeit ruft dann die Beraterin oder der Berater an und klärt alle Fragen. Das ist kein Problem, denn der Berater hat jederzeit Einblick in das Versicherungskonto.

Hilfe auch bei Anträgen

Wer einen Antrag stellen möchte, macht das zurzeit am besten online auf www.drv-rlp.de Gerne helfen die Berater auch bei Fragen zur Online-Antragstellung. Auch dazu sollte man vorher einen telefonischen Termin ausmachen. Übrigens: Wer einen Antrag nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen oder Fragen zu klären sind, kann seine Angaben jederzeit speichern und später weiter machen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Jahresmeldung für 2020 kommt, Angaben überprüfen!

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Bescheinigung über die Jahresmeldung für 2020. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Podiumsdiskussion zur Energiewende in Rheinland-Pfalz – mit SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring

Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lädt zur Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz ein. Die Kandidat*innen der im Landtag vertreten Parteien werden mit dem Vorsitzenden der VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, Wolfgang Bühring, über die Strategien zur Umsetzung der Energiewende diskutieren.

Termin:

  • Mittwoch, 24. Februar 2021
  • 18:00 – 19:30 Uhr

Teilnehmer*innen:

  • Christian Baldauf (Spitzenkandidat CDU)
  • Roger Lewentz (SPD)
  • Anne Spiegel (Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen)
  • Daniela Schmitt (Spitzenkandidatin FDP)
  • Michael Frisch (Spitzenkandidat AfD)
  • Wolfgang Bühring (Stadtwerke Speyer GmbH und VKU-Landesgruppenvorsitzender)
  • Moderation: Hans-Ulrich Stelter

Die Veranstaltung wird per Video-Stream über Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=pLcGRyrQreg&feature=youtu.be)

und die VKU-Website übertragen: https://www.vku.de/podiumsdiskussion-zur-energiewende-in-rheinland-pfalz-wird-sie-ein-erfolg.

Zuschauerfragen sind möglich.

Stadtwerke Speyer GmbH
24.02.2021

Industriegesellschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU will Rechte von Arbeitnehmervertretern stärken

Wettbewerb: In Speyer werden Vorzeige-Betriebsräte gesucht

Bauarbeiter mit Atemschutzmaske: Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den Aufgaben von Betriebsräten. Die IG BAU appelliert an Beschäftigte, sich gerade in Krisenzeiten um die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb zu kümmern.

Engagierte Betriebsräte gesucht: Arbeitnehmervertreter, die sich in Speyer während der Coronakrise besonders um die Belange von Beschäftigten verdient machen, sind preisverdächtig. Noch bis Ende April können sie sich um den Deutschen Betriebsräte-Preis 2021 bewerben. Dazu hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. „Von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über einen wirksamen Gesundheitsschutz im Job bis hin zum Umgang mit einer drohenden Insolvenz – die Arbeit von Betriebsräten ist wichtiger denn je“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die Gewerkschaft appelliert zugleich an Beschäftigte in der Stadt, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen, wo es bislang keine gibt. „Gerade in der Baubranche mit vielen kleinen Handwerksunternehmen ist in puncto Mitbestimmung noch viel Luft nach oben. Beschäftigte sollten sich aus Angst vor dem Chef aber nicht um ihr Recht bringen lassen und eine Vertretung wählen“, so Wunderlich. Ein Betriebsrat kann bereits in Firmen ab fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet werden und bringt nicht nur Beschäftigten, sondern auch Unternehmen viele Vorteile.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der Bauwirtschaft liegt die Quote bei lediglich 15 Prozent.

Außerdem ruft die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz die Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zu unterstützen. Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, schwerer kündbar sind. Nach Beobachtung der IG BAU werden Initiativen zur Gründung von Betriebsräten häufig mit allen Mitteln blockiert – mit zum Teil harten persönlichen Folgen für die engagierten Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssten.

Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmervertreter zudem bei Themen wie dem mobilen Arbeiten und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache erhalten. Obwohl das Vorhaben im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart worden war, stieß es zuletzt auf den Widerstand der Union.

Der Deutsche Betriebsräte-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Die Auszeichnung wird seit 2009 verliehen und zeichnet engagierte Interessenvertretungen unabhängig von Branche und Betriebsgröße aus. Bewerbungsschluss für den Preis ist in diesem Jahr der 30. April. Weitere Infos online unter: www.betriebsraetepreis.de.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
24.02.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU: Fachkräfte sollen Tariflohn verlangen | Zusatzrente gesichert

Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf.

Mehr Geld im Handwerk: Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist.

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert.

Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
15.02.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.

Anlaufstelle in der Krise: Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Lockdowns im letzten Frühjahr. Besonders betroffen ist nach wie vor das Hotel- und Gaststättengewerbe. 

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

NGG-Region Pfalz
15.02.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Wirtschaft

Eduard Pestel Institut

Aktuelle Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer

Kein Wohnraum für Geringverdiener – die Mieten für einfache
Wohnungen stiegen 3,2-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten

Neues Siegel als „Sozial-Kompass“ für den Wohnungsmarkt: „MEINFAIRMIETER“

Ein inzwischen typisches Bild
Foto: „MEINFAIRMIETER“

Speyer auf dem „Wohn-Prüfstand“ für Haushalte mit niedrigen Einkommen: Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 21,2 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten.

„Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. „Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen“. Um eine bessere Orientierung bei Wohnungsangeboten zu bekommen, gibt es jetzt ein Mieter-Gütesiegel: „MEINFAIRMIETER“ prüft als Wohnungsmarkt-Label insbesondere die soziale Verantwortung von Vermietern. Matthias Günther hat die Gründung des Gütesiegels mit initiiert. Mehr Informationen unter: www.meinfairmieter.de.

Das Siegel sei ein „Sozial-Kompass für den Wohnungsmarkt“ – und für weite Teile der Bevölkerung relevant: Fast ein Viertel der Beschäftigten arbeitet nach Angaben des Pestel-Instituts bundesweit im Niedriglohnsektor: Vom Mindestlohnbezieher über Alleinerziehende bis hin zu Rentnern, die ihre kleine Rente mit einem Minijob aufbesserten. „Der Staat agiert inzwischen mangels eigener Wohnungen als Mietentreiber, weil er Mieten akzeptieren muss, bei denen viele Vermieter offensichtlich die Schmerzgrenze ausreizen“, so Matthias Günther.

Aber auch unter den Vermietern macht sich zunehmend Unmut breit. Vor allem die vielen noch vorhandenen Wohnungsgesellschaften in öffentlichem Eigentum und die Genossenschaften fühlen sich zu Unrecht in der Schublade der „gierigen Vermieter“ wieder.

„Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Wohnungsunternehmen Gewinne erzielen, um langfristig bestehen zu können. Die Umsetzung jedes Mieterhöhungsspielraums ist dabei aber nicht nötig. Gerade beim Grundbedürfnis Wohnen kann der Grundsatz, dass der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht stark genug betont werden“, so Günther.

Auch hinter der Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer steht das Gütesiegel „MEINFAIRMIETER“, das vom Pestel-Institut durch dessen Leiter, Matthias Günther, mit initiiert wurde. Faire Vermieter, ob öffentlich, genossenschaftlich oder privat, müssen für die Wohnungssuchenden erkennbar sein. In der Schaffung von Markttransparenz wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Gütesiegels gesehen. „Aber natürlich werden wir auch wohnungspolitische Forderungen wie etwa die dringend notwendige Stärkung des Sozialwohnungsbestandes und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau insgesamt im Fokus haben“, betonen die Gründer des Gütesiegels. Denn letztlich hat eine unzureichende Wohnungspolitik dazu geführt, dass Ende 2019 in Speyer gut 600 Wohnungen oder 2,4 Prozent des Wohnungsbestands fehlten.

Pestel-Institut (Hannover)
08.02.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Der Ablauf einer konfliktfreien Wohnungsübergabe

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert

Die Übergabe einer Wohnung bei Auszug birgt für Vermieter und Mieter oft Konfliktpotential. Hauptgründe sind Uneinigkeit über die Definition des Wohnungszustands oder die Bewertung möglicher Schäden am Mietobjekt. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt einen kompakten Überblick, welche Punkte die Vertragspartner rund um die Wohnungsübergabe immer beachten sollten.

Kommt es zur Kündigung, gilt es zunächst einmal einen passenden Übergabetag für das Mietobjekt zu terminieren, an dem Vermieter und Mieter bestenfalls persönlich anwesend sind. Sollte eine Person am Tag der Wohnungsübergabe verhindert sein, hat diese die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Wohnungsübergabe für die Vermieterseite auch die zuständige Hausverwaltung oder gelegentlich der Hausmeister der Wohnanlage. Der Mieter ist berechtigt, dem Eigentümer eigene Terminwünsche zu unterbreiten, kann aber auch einen Terminvorschlag des Vermieters annehmen. Er ist dabei jedoch nicht verpflichtet, einem früheren Übergabetag als dem letzten Kalendertag des Kündigungsmonats zuzustimmen. Eine einvernehmliche Einigung, etwa durch eine verringerte Mietzahlung und damit einen früheren Auszugs- und Übergabetermin, ist natürlich jeder Zeit möglich.

Zur Renovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug ist der Mieter nur verpflichtet, wenn diese Punkte im Mietvertrag detailliert aufgeführt sind. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Grundsätzlich kann der Eigentümer von seinem Mieter nicht immer die komplette Renovierung aller Wohnräume fordern. Nur wenn starke Abnutzungen an Wänden oder Tapeten sichtbar sind, müssen diese von Mieterseite behoben werden. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen und Schäden existierten bereits zum Einzugsdatum, muss er Schönheitsreparaturen oder eine möglicherweise geforderte Komplettrenovierung nicht auf eigene Kosten durchführen. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, eigenständig bunt gestrichene Wände wieder in eine neutrale Ausgangsfarbe zu versetzen.“

Allgemeine Abnutzungserscheinungen, beispielsweise an Laminat oder Teppichboden, stellen keinen Schaden dar, der Mieter haftet nur bei über den natürlichen Verschleiß hinausgehenden Mängeln. Hat er während der Mietzeit selbst kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen, etwa Kabelkanäle an den Wänden verlegt oder Raumteiler integriert, muss er diese entfernen und die Wohnung zum Übergabedatum wieder in den Ursprungszustand versetzen.

Kam es zu Neuanschaffungen wie einer Küche oder eines Einbauschrankes, kann der Mieter dem Eigentümer oder potentiellen Nachmietern eine mögliche Übernahme anbieten. Eine Übernahmeverpflichtung besteht allerdings nicht.

Zum vereinbarten Übergabetermin sollten alle von Mieterseite vorgenommenen Reparaturen abgeschlossen und die Wohnung völlig leer, besenrein und bestenfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt der VDIV-RPS die Anfertigung eines detaillierten Übergabeprotokolls. Dieses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, erfüllt im Interesse beider Vertragsparteien aber den Zweck, den Zustand der Wohnung am Übergabetag schriftlich festzuhalten, Schäden und Mängel klar zu dokumentieren und – sollte es bei keiner Einigung vor Gericht gehen – ein gutes Beweismittel auf der Hand zu haben.

Markus Herrmann: „Für die Begehung der Wohnräume sollten sich Vermieter und Mieter auf alle Fälle die nötige Zeit nehmen. Werden Schäden festgestellt, etwa eine gesprungene Fliese im Bad oder größere Mängel an der Einbauküche, sind diese schriftlich festzuhalten. Ein Vermerk wie „Kleiner Kratzer am Küchenschrank“ wäre unzureichend, wir raten immer zu einer eindeutigen Schadensdokumentation bestenfalls mit Belegfoto. Je detaillierter beide Parteien vorgehen, desto weniger Ärger gibt es bei der Kostenregulierung. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter direkt und notiert das Ergebnis gleich im Protokoll.“

Geprüft werden sollten am Übergabetag die Funktionsfähigkeit von mitvermieteten Elektrogeräten, Wasserhähnen, der Zustand von Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Auch eine Begehung vorhandener Kellerräume ist ratsam; nicht selten „vergessen“ Mieter hier Unrat und Sperrmüll, der anschließend teuer entsorgt werden muss. Die Beteiligten halten die Zustände der Räumlichkeiten zusammen mit den abgelesenen Zählerständen im Protokoll und idealerweise ergänzend mit Belegfotos fest, ebenso die Rückgabe aller zum Einzug ausgehändigten Schlüssel. Anschließend ergänzen sie das Dokument um wichtige Eckdaten, wie das Übergabedatum mit Uhrzeit, die Namen der anwesenden Personen und die zukünftige Kontaktmöglichkeit – sie ist wichtig, um den ehemaligen Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses weiter zu erreichen. Vermieter und Mieter erhalten dann jeweils ein unterschriebenes Protokoll für ihre Unterlagen.

Sind vom Mieter verursachte und zur Übergabe nicht behobene Schäden vorhanden, darf der Eigentümer diese von Handwerkern fachgerecht beheben lassen und die entstandenen Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen, beziehungsweise den Betrag von der hinterlegten Mietkaution abziehen. Werden am Übergabetag keinerlei Mängel am Mietobjekt festgestellt, erhält der Mieter seine Kaution zeitnah zurückerstattet, der Einbehalt eines Teils der Kautionssumme wäre dann nur für eine mögliche Nebenkostennachzahlung zulässig. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
08.02.2021

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Robuste Entwicklung trotz Lockdown

„Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.
Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.02.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“

Speyer: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU.

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Speyer nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer rund 520 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Wunderlich. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Wunderlich. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
01.02.2021