Wirtschaft & Finanzen

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz verabschiedet Vorstand Winfried Szkutnik

44 Jahre Genossenschaftsbanker, davon 13 Jahre im Vorstand und nun im wohlverdienten Ruhestand: Am gestrigen Dienstag wurde Winfried Szkutnik als Vorstand der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz verabschiedet.

Speyer – Winfried Szkutnik begann seine berufliche Laufbahn 1971 mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Annweiler-Bad Bergzabern (heute Sparkasse Südliche Weinstraße). 1976 wechselte er zur Raiffeisen- und Volksbank Mutterstadt, wo er ab 1988 als Vorstandsassistent tätig war und 1990, im Alter von nur 35 Jahren, zum Prokuristen ernannt wurde. Nach einer Bereichsleitertätigkeit im Firmenkundengeschäft und dem Unternehmensservice wurde Winfried Szkutnik mit einem Wechsel nach Schifferstadt im Jahr 2007 Vorstandsmitglied bei der damaligen Raiffeisenbank Schifferstadt, die 2011 mit seiner wesentlichen Begleitung und Führung mit der Volksbank Kur- und Rheinpfalz fusionierte.

Am Ende seiner Vorstandstätigkeit war es ihm eine besondere Freude, auch aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung, die Fusion der Volksbank Kur- und Rheinpfalz und der RV Bank Rhein-Haardt zur Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz und das praktische Zusammenwachsen beider Häuser maßgeblich zu begleiten. Winfried Szkutnik verantwortete als Vorstand insbesondere die Qualitätssicherung Aktiv, Organisation und IT und war Chef von über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er genoss einen hervorragenden Ruf in der genossenschaftlichen Organisation und war für Kunden, Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein hoch kompetenter Gesprächspartner.  

Privat engagiert sich der 65-jährige Mutterstädter vor allem im Dombauverein Speyer, wo er als Mitglied des Vorstandes das Amt des Schatzmeisters bekleidet. Künftig wird er für die Aktivitäten des Vereins, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Erhalt des Kaiser- und Mariendoms Speyer als christliches Zeugnis und UNESCO-Weltkulturerbe zu unterstützen, mehr Zeit haben als bisher – genauso wie für seine zweite Leidenschaft: Das Reiseziel Israel.

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
01.07.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke warnen vor vermeintlichen SWS-Anrufen

Keine Zählerdaten nennen – Mehrwertsteuersenkung läuft automatisch

Es kann schnell teuer werden wenn man seine Daten unbedarft Preis gibt.

Speyer – Gestern (30. Juni) riefen zahlreiche Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS) an. Diese informierten darüber, dass sie mit Stichwort „Mehrwertsteuersenkung“ angeblich von den SWS angerufen wurden und Zählerstände und Zählernummern mitteilen sollten. Geraten diese Daten in falsche Hände, können darüber – ungewollt – Verträge zustande kommen. Die SWS distanzieren sich von den Anrufen. Die Mehrwertsteuersenkung läuft automatisch ab. Von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden die Verbräuche der Kunden für Energie und Wasser witterungsbedingt gewichtet und nur der geringere Mehrwertsteuersatz berechnet. Die Abschläge werden belassen. Die günstigere Mehrwertsteuer wird für den genannten Zeitraum in der Jahresabrechnung verrechnet.

Die Stadtwerke stellen klar, dass sie weder Kooperationen mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten bzw. Zählerdaten abfragen. Die SWS raten, generell keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufers notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufern gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. Gegen einige Wettbewerber konnten die SWS mit Unterstützung engagierter Kunden bereits erfolgreich gerichtlich vorgehen, worauf die unseriösen Aktivitäten per Gerichtsbeschluss untersagt wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.

Unterstützung erhalten Kunden bei den SWS unter Telefon 06232/625-1110 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de

Stadtwerken Speyer (SWS) GmbH
01.07.2020

Bundesagentur für Arbeit (Arge)

Der Arbeitsmarkt im Juni 2020

Massiver Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert

Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter Druck. Der massive Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert aber den Arbeitsmarkt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Juni: +40.000 auf 2.853.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +637.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom

01. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai bei 44,71 Millionen Personen und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 531.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im April im Vergleich zum Vorjahr noch einen geringfügigen Zuwachs. Insgesamt ist sie in diesem Monat nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 30.000 auf 33,41 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von März auf April, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein deutlicher Rückgang um 276.000. Ein Großteil hiervon geht im Zusammenhang mit den coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau gefangen. Im Juni waren 570.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 227.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 20.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind nach dem Plus im Mai auch im Juni etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Juni 2020 unverändert bei 91 Punkten. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.077.000 Personen erhielten im Juni 2020 Arbeitslosengeld, 383.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 4.076.000. Gegenüber Juni 2019 war dies ein Anstieg von 152.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen. Von Oktober 2019 bis Juni 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 417.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 43.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 479.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 47.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in kaufmännischen Berufen sowie in Informatikberufen. Im Juni waren noch 229.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Juni noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit
01.07.2020

Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich

Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung

Nürnberg / Deutschland – Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Schutz der persönlichen Daten garantiert

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Bundesweite Einführung bis Ende Juli

Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt –
zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt.
Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen:

  • Ab dem 1. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Sachsen-Anhalt-Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg
  • Ab dem 8. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Niedersachsen-Bremen, Nord und Rheinland-Pfalz-Saarland
  • Ab dem 15. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (außer Leipzig)
  • Ab dem 22. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Berlin-Brandenburg und Bayern (außer München)

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

Bundesagentur für Arbeit
01.07.2020

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Es wird gebaut: Neue Musterhäuser im Deutschen Fertighaus Center Mannheim

Die Firmen TALBAU-Haus und Fullwood Wohnblockhaus errichten moderne Wohnträume für umweltbewusste Baufamilien

Baustelle des Musterhaus von TALBAU-Haus

Mannheim – Sie sind energieeffizient, nachhaltig und lassen sich ganz individuell nach dem eigenen Geschmack und den persönlichen Bedürfnissen planen: Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim laden 40 komplett eingerichtete Musterhäuser von über 30 Herstellern das ganze Jahr zur Besichtigung ein. Neu mit dabei ist die mondäne Stadtvilla von TALBAU-Haus. Der fast quadratische Grundriss mit Walmdach ermöglicht hier entspanntes Wohnen auf zwei Vollgeschossen. Bei der Grundrissplanung wurde Wert auf ein offenes Raumkonzept gelegt: Besonders der großzügige Wohn-, Ess- und Kochbereich im Erdgeschoss ist ein echter Hingucker. Neben dem schicken Design spielt auch das Wohnklima im Inneren eine bedeutende Rolle. So werden im neuen Musterhaus von TALBAU-Haus ausschließlich ökologische Baumaterialien verwendet. Offiziell eröffnet wird der Neubau im Herbst 2020 – aber auch ein Besuch auf der Baustelle kann spannend sein!

Bereits besichtigen darf man das neue Musterhaus von Fullwood Wohnblockhaus. Das Komfort-Blockhaus aus Massivholz vereint altbewährte Baukunst mit moderner Bauweise. Verwendet wird besonders robustes Kiefernholz aus Skandinavien, auf speziellen Kundenwunsch aber auch jede andere Holzart. Das chemisch unbehandelte Wohnblockhaus ist mit dem RAL-Gütezeichen für „CO2-senkende Holzbauwerke“ ausgezeichnet und leistet so einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klimaschutz.

Das neue Musterhaus von Fullwood Wohnblockhaus kann bereits besichtigt werden.

Stadtvilla oder Blockhaus, Mehrgenerationenhaus oder Bungalow? Im Deutschen Fertighaus Center sind viele Größen und Stile vereint. Die parkähnliche Anlage lädt zum Flanieren ein. Welches Haus passt zu uns? Mit welcher Raumaufteilung können wir uns vorstellen zu wohnen? In den „begehbaren Bauplänen“ bekommt man ein Gefühl dafür, wie viel Platz die Familie zum Leben und Arbeiten, zum Spielen, Entspannen und Feiern benötigt. Bauberater und Architekten helfen bei der Planung. Allen Fertighäusern gemein ist ein hohes Maß an Energieeffizienz. Die Effizienzklassen KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus sind Standard. Die Holzständerbauweise schafft ein angenehmes und gesundes Wohnklima.

info:

  • Deutsches Fertighaus Center Mannheim
  • am Maimarktgelände, verkehrsgünstig an der BAB 656
  • Geöffnet: dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr
  • Eintritt frei
  • www.deutsches-fertighaus-center.de

Deutsches Fertighaus Center Mannheim
01.07.2020

Wirtschaft & Finanzen

Verkauf des Collini-Centers: Deutsche Wohnwerte erhält Zuschlag

Neuer Investor Collini-Center: v.l.: Kurt Zech (Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE), OB Dr. Peter Kurz und BM Lothar Quast (Foto: Thomas Troester)

Mannheim – Nach 45 Jahren veräußert die Stadtverwaltung Mannheim das Verwaltungsgebäude des Collini-Centers. Der Verkauf erfolgt nach Konzeptvergabe, um das Stadtgebiet aufzuwerten und weiterzuentwickeln. Das Ziel war eine hochwertige und städtebaulich passende Lösung unter Berücksichtigung der Quote für preisgünstige Mietwohnungen. Im Rahmen des mehrstufigen wettbewerblichen Dialogs unter Hinzuziehung eines Fachgremiums und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurden die Wettbewerbsentwürfe bewertet und aus den sieben Entwürfen ein Sieger gekürt. Am Ende hatte die DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG aus Heidelberg das Investorenauswahlverfahren für sich entschieden und das beste Konzept für den Standort vorgelegt.

„Wir standen vor einer großen städtebaulichen Herausforderung. Das Collini-Center mit seinem 1970er-Jahre Brutalismus prägte über vier Jahrzehnte das Mannheimer Stadtbild. Durch die Neuinterpretation des strukturalistischen Architekturkonzepts mit dem Charme einer freien Komposition gelingt es der DEUTSCHE WOHNWERTE auf beeindruckende Art und Weise, dieses Areal mit einer hochwertigen Qualität neu aufleben zu lassen“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zum Wettbewerb, bei dem die Stadtverwaltung durch die Beteiligung der Bürgerschaft in einem anonymen Verfahren neue Wege eingeschlagen hatte. „Mit der DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG hat ein renommiertes und erfahrenes Unternehmen den Zuschlag erhalten“, so Kurz weiter.

„Das Ergebnis des Wettbewerbs stimmt uns positiv, dass wir weiter Maßstäbe im Städtebau setzen. Ziel war es, das beste Konzept zu finden und nicht den Höchstpreis zu erzielen. Hierdurch haben wir für diesen Standort einen beeindruckenden Entwurf erhalten. Dieser bringt nicht nur eine städtebauliche Verbesserung im Bereich zwischen Innenstadt und Neckar mit sich. Durch die umzusetzende Quote werden ebenso eine soziale Durchmischung des Stadtquartiers und eine nachhaltige Sicherung der lokalen Infrastruktur sichergestellt“, erläutert Baubürgermeister Lothar Quast mit Blick auf den Siegerentwurf, der die Jury insbesondere durch das Nutzungs-, Freiraum- sowie Umwelt- und Klimakonzept überzeugte. Ein weiteres Ziel war es, dass sich das Konzept in die urbane Nachbarschaft des zu erhaltenden Wohnturms respektvoll einfügt und ein nachhaltiges Angebot hinsichtlich Gebäudestruktur, Nutzungskonzeption, Wege- und Grünvernetzung sowie unter energetischen Gesichtspunkten schafft.

„Es freut mich außerordentlich, dass unsere Quartiersentwicklungsexperten, die DEUTSCHE WOHNWERTE, das Vertrauen seitens der Stadt Mannheim für dieses wichtige und einzigartige Entwicklungsprojekt geschenkt bekommen hat. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit aller Kraft und Zuverlässigkeit das Projekt erfolgreich entwickeln und realisieren werden. Dafür stehen unser nachhaltiger Geschäftsansatz als familiengeführtes Unternehmen und unsere umfassenden Kompetenzen und Ressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus freut es mich auch, dass wir uns neben unseren Aktivitäten in Heidelberg, Offenbach und Frankfurt in der Region immer mehr etablieren“, erklärt Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE.

„Wir sind stolz und dankbar gleichermaßen, dass die DEUTSCHE WOHNWERTE mit der Neuordnung des Areals betraut wurde“, betont Geschäftsführer Thomas Dorant: „Mit unserem siegreichen Konzept werden wir echten Mehrwert für die Stadtgesellschaft und ein stadtbildprägendes Ensemble schaffen – einen Ort, an dem sich Wohnen, Arbeiten, Lernen, Erholung und Genuss in einzigartiger Synthese am Rande des Neckars verbinden und der die Spange zur Neckarstadt-Ost stärkt.“ Thomas Esslinger, ebenfalls Geschäftsführer der DEUTSCHE WOHNWERTE, ergänzt: „Unser Unternehmen steht nicht nur für moderne, nutzerfreundliche und hochwertige Gestaltung sondern genauso für eine nachhaltige Bauweise und regenerative Energien. Das Quartier wird auch durch die vielen begrünten Flächen und Möglichkeiten umweltfreundlicher Mobilität eine wesentliche Aufwertung erfahren. Und wir werden auf die Bedürfnisse der Bewohner des Wohnturms auch während der Bauphase bestmöglich eingehen.“

„Nachhaltiger Städtebau, innovative Architektur und atmosphärische Freiraumqualitäten bilden ein klar ablesbares Gefüge aus Gebäuden, öffentlichem Raum und halbprivaten Gartenhöfen, führt Dipl.-Ing. Architekt Christian Simons aus, Geschäftsführer der schneider+schumacher Planungsgesellschaft: „Vier neue – in der Höhe differenzierte – flügelförmige Baukörper mit individueller architektonischer Ausprägung treten in einen Dialog mit dem Bestand und bilden mit diesem zusammen ein neues Ensemble: ‚Die COLLINIS‘.“ Dipl.-Ing. Landespflege A.W. Faust, Partner sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten, erläutert: „Jede Zeit hat ihre eigene Vorstellung von Stadt und damit von Öffentlichkeit. Bei den COLLINIS beobachten wir gerade eine bewusste Revision dieser Vorstellung. Für uns im Mittelpunkt des Projekts steht natürlich die Entstehung eines neuen öffentlichen Raums. Dieser Raum öffnet als urbane Fuge ein großes Fenster zum Neckar. Er ist ein lebendiger Ort des Durchgangs für Fußgänger und Radfahrer, mit dem Zugang zum Collini-Steg.“

„In einer so großen Gemeinschaft wie bei den fast tausend Bewohnern des Collini-Wohnhauses gibt es verschiedenste Wünsche und Meinungen zur Neugestaltung. Durch die umfassende Beteiligung an der Vorbereitung und Planung des neuen Nutzungskonzepts konnte eine für die große Mehrheit der Eigentümer gut vertretbare Lösung gefunden werden“, so Rainer Herzog, Verwaltungsbeirat der Collini-Wohnhaus-Eigentümergemeinschaft, zu den nachbarschaftlichen Aspekten und der bisherigen Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim.

Die DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG ist ein renommierter Projektentwickler und Bauträger mit Sitz in Heidelberg. Seit 2007 konzipiert, entwickelt und realisiert das Unternehmen hochwertige Wohn- und gemischt genutzte Quartiere in erstklassiger Lage. Die DEUTSCHE WOHNWERTE steht für ganzheitliche Quartiersentwicklung im Dreiklang von Städtebau, Architektur und Freiraumgestaltung und legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen wie auf nachhaltige Realisierung der Projekte im jeweiligen städtebaulichen Umfeld. Die DEUTSCHE WOHNWERTE ist ein Beteiligungsunternehmen der Zech Group aus Bremen und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Die DEUTSCHE WOHNWERTE wurde für den Kaufvertragsabschluss von bhp Bögner Hensel & Partner aus Frankfurt juristisch begleitet.

Weitere Informationen können unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/collini-center abgerufen werden.

Text: Stadt Mannheim Foto: (1) Thomas Tröster; (2-5) Deutsche Wohnwerte
05.06.2020

Trotz Corona gute Auftragslage

Bau-Tarifrunde startet

Bau von 174 Wohnungen in Speyer genehmigt

Schwer zu tragen: Bauarbeiter haben auch in der Corona-Krise viel zu tun. Für sie fordert die Gewerkschaft IG BAU jetzt höhere Löhne und die Bezahlung von Fahrzeiten.

Speyer – Bau bleibt krisenfest: Während die Corona-Pandemie ganze Wirtschaftszweige lahmlegt, ist auf Baustellen weiter viel zu tun. Das zeigt die Bilanz der Baugenehmigungen in Speyer: Danach wurde hier im vergangenen Jahr der Bau von 174 Wohnungen genehmigt, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und Erfahrungen in der Baustoffindustrie. „Klar ist: Trotz Corona sind die Auftragsbücher voll. Die Firmen arbeiten jetzt die Wohnungsbauprojekte vom Ein- bis zum Mehrfamilienhaus ab“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Nun müssten allerdings auch die Beschäftigten davon profitieren. „Bauarbeiter sind nicht nur Garanten dafür, dass wir genug Wohnraum haben. Sie leisten in der Krise seit Wochen einen entscheidenden Beitrag dafür, dass die heimische Wirtschaft nicht völlig abstürzt“, betont Wunderlich. Der Bau sei eine wichtige Lokomotive für die Konjunktur – auch in Speyer. Die IG BAU fordert deshalb in den anstehenden Tarifverhandlungen ein „kräftiges Lohn-Plus“.

Außerdem sollen die Fahrzeiten zur Baustelle entschädigt werden: „Heute hier, morgen da – 70, 80, 90 und mehr Kilometer am Tag sind für Bauarbeiter keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Das sind Zeit und Nerven, die sie auf der Straße lassen“, so Wunderlich. Bauleute könnten kein Home-Office machen. Viele säßen täglich zwei oder mehr Stunden im Auto, um auf die Baustelle zu kommen.

Für die vielen gefahrenen Baukilometer und die dabei verlorene Lebenszeit müsse es endlich eine Entschädigung geben. Die Wegezeit sei deshalb für die IG BAU ein zentraler Punkt bei der Tarifrunde für die Baubranche, die am Dienstag (19. Mai) begann. Wegen der Corona-Krise waren die Verhandlungen zuvor verschoben worden.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
Mitgliederbüro Ludwigshafen
05.06.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Mai 2020

Wegen der Corona-Krise weiter stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind auch im Mai gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im April. Bei der Beschäftigung sind erste Spuren sichtbar. Die Kurzarbeit hat das Niveau der Krise von 2009 deutlich überschritten. Die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin rückläufig, hat sich aber immerhin gefangen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 03.06.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: +169.000 auf 2.813.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +577.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von April auf Mai infolge der Corona-Krise erneut kräftig gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vormonat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 238.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2020 bei 3.573.000 Personen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitszeitausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Millionen Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Millionen im März und April. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März zur Verfügung und umfassen damit zeitlich den ersten Monat der Verschärfung der Corona-Krise. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im März für 2,02 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit schon im März weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 275.000 verringert. Mit 44,90 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr noch einen Zuwachs. Insgesamt ist sie im März nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 330.000 auf 33,62 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von Februar auf März, bereits von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 21.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise massiv zurückgegangen. Im Mai waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 44.000 verringert. Die Stellenneumeldungen haben sich nach dem starken Einbruch im April aber etwas gefangen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Mai 2020 um 3 Punkte auf 91 Punkte. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.058.000 Personen erhielten im Mai 2020 Arbeitslosengeld, 364.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 4.027.000. Gegenüber Mai 2019 war dies ein Anstieg von 75.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Von Oktober 2019 bis Mai 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 400.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 229.000 im Mai noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 463.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 46.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, im Friseurhandwerk, in Maschinenbau- und Betriebstechnik, in der Elektrotechnik, in kaufmännischen Berufen, in Informatikberufen, im Lebensmittelverkauf und im Berufskraftverkehr. Im Mai waren noch 250.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Mai noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbaren Maßnahmen zur Stabilisierung der dualen Ausbildung

Nürnberg / Deutschland – Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben heute Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben heute unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Bundesminister Peter Altmaier: „Verlässliche Rahmenbedingungen für die duale Ausbildung sind in der jetzigen Krise elementar, wenn wir unsere Fachkräftebasis von morgen weiterhin sichern wollen. Gerade jetzt brauchen Betriebe unsere Unterstützung, damit sie weiter qualifiziert ausbilden können. Mit einer Prämie für Betriebe, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, setzen wir einen wichtigen Impuls, damit Jugendliche eine bereits begonnene Ausbildung auch in der Corona-Krise erfolgreich zum Abschluss bringen können“.

Bundesminister Hubertus Heil: „Die duale Ausbildung ist ein Markenkern unseres Landes und unser Ticket in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Deshalb müssen wir sie gerade in schwierigen Zeiten am Laufen halten. Mir ist wichtig, dass junge Menschen auch im Jahr 2020 eine Ausbildung beginnen oder abschließen können. Um das zu ermöglichen, haben wir heute verschiedene Hilfsmaßnahmen vereinbart. Wir kämpfen nicht nur um jeden Arbeits-, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz.“

Bundesministerin Anja Karliczek: „Die Stärken der dualen Ausbildung zeigen sich gerade auch in der Krise. Sie ist ein wesentliches Fundament unserer Wirtschaftskraft. Wenn wir diese erhalten wollen, tun wir gut daran, auch in die Leistungsfähigkeit unseres dualen Ausbildungssystems zu investieren. Die heute in der Allianz für Aus- und Weiterbildung beschlossenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass auch in diesen Zeiten junge Leute eine Ausbildung erhalten. Wieder einmal bewährt sich die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Sozialpartner, in unserem Land. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beenden können, wenn Prüfungen jetzt ausfallen oder verschoben werden müssen. Mit einem Sofortprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule investieren wir zudem in digitale Lehrformate und Endgeräte. Das kommt auch den Berufsschulen zugute, damit das Lernen unter den Einschränkungen der Corona-Krise weitergeht.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Geflüchtete besonders hart. Viele sind in der Hotel- und Gastronomiebranche beschäftigt oder in Ausbildung. Wir müssen alles daransetzen, dass die erreichten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration nicht zurückgeworfen werden. Die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt wird deshalb ein Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung sein.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Die Berufliche Bildung und die Berufsschulen schaffen Zukunftschancen für junge Menschen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und tragen maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bei. Mit ihren Öffnungskonzepten unter Einhaltung strenger hygienischer Kriterien beweist die Berufliche Bildung unter schwierigen Bedingungen erneut ihre große Leistungs- und Anpassungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass Auszubildende ihren eingeschlagenen Weg jetzt fortsetzen können. Die Länder werden mit den Berufsschulen das Ihre dafür tun, dass den Auszubildenden wegen der Corona-Epidemie keine Nachteile entstehen.“

Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einen „Ausbildungsjahrgang Corona“ zu verhindern. Die Bundesagentur für Arbeit trägt mit Beratung und verlässlichen Unterstützungsleistungen ihren Teil dazu bei, dass Betriebe und Bewerber auch in unsicheren Zeiten sicher zueinanderfinden können. Dabei setzen wir in diesem Jahr noch intensiver auf digitale Angebote für Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel mit unserem Online-Selbsterkundungstool Check U. Ausbildungsbetriebe sprechen wir verstärkt persönlich an und beraten zur Begründung und Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Wir stehen auch mit unseren arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Jugendliche und Betriebe bereit – die Kapazitäten dafür sind vorhanden.“

DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Wir beschließen heute erste Maßnahmen, die dabei helfen sollen, bestehende Ausbildungsverträge zu erhalten und neue Ausbildungsangebote zu ermöglichen. Wir werden den Ausbildungsmarkt genau beobachten und Unternehmen gezielt nach Region, Branche und Betriebsgröße dort unterstützen, wo Ausbildung ohne Hilfe von außen nicht mehr möglich ist. Vor allem für leistungsschwächere Bewerber ist in diesem Jahr die Chance einer Einstiegsqualifizierung wichtig, um schnell in einen Betrieb zu gelangen und möglichst rasch in ein Ausbildungsverhältnis zu wechseln. Die Kammern und Verbände werden z.B. virtuelle Speed Datings ausprobieren, die Kammern ihre Lehrstellenbörsen ausbauen und sich intensiv dafür einsetzen, dass Auszubildende trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Abschlussprüfungen ablegen können.“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Die Allianz spannt heute einen Schutzschirm für Ausbildung auf. Mit allen Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen, senden wir ein starkes Signal: Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Übernahmeprämie, Verbund- und Auftragsausbildung und als letztes Auffangnetz die außerbetriebliche Ausbildung werden helfen, die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern. Damit sagen wir den Jugendlichen: Ihr werdet gebraucht. Bewerbt Euch um einen Ausbildungsplatz, geht auf die Betriebe zu, nutzt die vielen Ausbildungsplatzbörsen und Beratungsangebote. Wir sagen aber auch den Betrieben: Bilden Sie aus, kümmern Sie sich um Auszubildende, damit der Corona-Krise nicht die Fachkräfte-Krise folgt.“

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u.a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten – im kommenden Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Die Allianzpartner werden die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie weiter verfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ergreifen.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Gefälschte Mail mit Schadsoftware an Arbeitgeber im Umlauf

Nürnberg / Deutschland – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen Mails, die an Arbeitgeber verschickt werden.

In den Mails sind vermeintliche Stellenangebote aus der Jobbörse der BA enthalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die Absender nutzen in betrügerischer Absicht die Signatur der BA und stellen in der Betreffzeile einen Bezug zu älteren Stellenangeboten der angeschriebenen Arbeitgeber aus der Jobbörse der BA her.

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten und nicht auf den blau hinterlegten Link in der Mail klicken. Es besteht die Gefahr, dass sich Schadsoftware auf dem PC installiert. Arbeitgeber sollten die Mail deshalb umgehend löschen.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Nürnberg / Deutschland – Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wurde in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen.
Falls Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.
Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Einbußen für Arbeitnehmer in der Speyer Agrar-Branche

Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen

Sie sind bei Wind und Wetter draußen auf dem Feld – bleiben beim Thema Rente aber jetzt im Regen stehen. Für die Menschen, die in Speyer in der Landwirtschaft arbeiten, steht die betriebliche Zusatzrente auf dem Spiel. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.

„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Wunderlich. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.

Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Jörg Senftleben unter 0160 90 77 00 72.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
10.05.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Energiesprechstunde

Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 14. Mai eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Aufgrund der Corona-Problematik ist die Energiesprechstunde derzeit nur telefonisch möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
10.05.2020

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz öffnet 15 Filialen wieder für den Publikumsverkehr

Wiedereröffnung einiger coronabedingt geschlossener Filialen am 11. Mai – Geschäftszeiten teilweise eingeschränkt

Speyer – Als Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz Mitte März die Mehrzahl ihrer Filialen vorübergehend geschlossen. Am nächsten Montag werden nun 15 Filialen wieder geöffnet.

Ab dem 11. Mai sind die Filialen der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz in Altlußheim, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Brühl, Dudenhofen, Eisenberg, Heiligenstein, Lambrecht, Neulußheim, Neustadt Wohnstift, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Waldsee wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Filiale in Lambsheim hat bereits seit Ende April wieder geöffnet. Nicht alle coronabedingt vorübergehend geschlossenen Standorte können jedoch gleich wieder an fünf Tagen in der Woche besucht werden. Die derzeit gültigen Geschäftszeiten und Beschränkungen sind unter www.vvrbank-krp.de/corona einsehbar. 

„Die persönliche Beratung steht im Zentrum unserer genossenschaftlichen Beratungsphilosphie“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Deshalb freuen wir uns sehr, die Mehrzahl unserer vorübergehend geschlossenen Filialen aufgrund der derzeit etwas entspannteren Gefährdungslage wieder öffnen zu können. Auch für uns ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Gleichzeitig stehen der Schutz und die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern weiterhin an erster Stelle. Für die wiedereröffneten Filialen gelten deshalb die gleichen strengen Hygienevorschriften wie in den elf Regionaldirektionen der Bank, die in den zurückliegenden Wochen normal geöffnet waren. 

Gefährdungslage weiterhin laufend überprüft

Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz überprüft die getroffenen Maßnahmen weiterhin laufend intern und passt sie, wenn nötig, an die Gefährdungslage an. Aktuelle Informationen und Änderungen können abgerufen werden unter: www.vvrbank-krp.de/corona 

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Corona-Pandemie: Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz verschiebt Vertreterversammlung

Ersatztermin am 30. November – starker Anstieg von Beratungsanfragen über E-Mail, Telefon, Homepage und Online Banking

Speyer – Die für den 11. Mai 2020 vorgesehene Vertreterversammlung der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz muss aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Aktuell verzeichnet die Bank einen hohen Anstieg an Beratungsanfragen über digitale und telefonische Zugangswege.

„Die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus, mehr noch aber unsere Verantwortung für die Gesundheit unserer Vertreterinnen und Vertreter wie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen uns keine andere Wahl als unsere diesjährige Vertreterversammlung zu verschieben“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Vertreterversammlung 2020 soll nun am 30. November im Congressforum Frankenthal stattfinden.

Starker Anstieg der Online- und Telefonberatung

Seit Beginn der Corona-Krise hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz in vielfältiger Weise auf die neuen Bedingungen reagiert. Mitte März wurde zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern die Mehrzahl der Filialen für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Beratung war in den letzten Wochen natürlich nach vorheriger Terminvereinbarung und unter strengen Hygienevorkehrungen möglich. „Wir konnten den Rückgang des direkten Kundenkontakts in der Filiale durch die Stärkung anderer Zugangswege kompensieren, die bei unseren Kunden eine hohe Akzeptanz erfahren“, so Dirk Borgartz, stellvertretender Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. So verzeichnete die Bank im April einen starken Anstieg der Beratungsanfragen über E-Mail. Anfragen per Telefon – über die Zentrale, direkt beim jeweiligen Berater sowie über die neu eingerichtete Corona-Hotline 06232-618-3250 – haben im Vorjahresvergleich stark zugenommen. Eine weitere Folge der Corona-Pandemie: Eine deutlich höhere Nachfrage der Firmenkunden nach Geräten für das kontaktlose Bezahlen und deutlich mehr kontaktlose Bezahlvorgänge bei Privat- und Firmenkunden gleichermaßen. Trotz dieses Trends bleibt auch in der Corona-Krise die Bargeldversorgung eine Kernaufgabe der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Verfügbarkeit von Bargeld an den Geldautomaten der Bank ist rund um die Uhr sichergestellt.

Kurzfristige und unbürokratische Unterstützung

Seit Beginn der Corona-Krise wurden von der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz über 2.000 coronabedingte Anträge auf Ratenaussetzung von Privat- und Firmenkunden bearbeitet. Neben einer vorübergehenden Tilgungsaussetzung von Darlehensraten unterstützt die Bank ihre Kunden kurzfristig mit Liquidität, um die Zeit bis zur Auszahlung von Hilfs- und Fördergeldern der öffentlichen Hand zu überbrücken und berät sie bei der Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen von Bund und Ländern. „Wir unterstützen unsere Privat- und Firmenkunden – wo immer möglich – schnell und unbürokratisch, um so eventuellen Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise entgegenzuwirken“, so Till Meßmer, Vorstand bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz.

Weitere Informationen

Zur Website der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern

Ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen

Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld.
Hier finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit.

Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?

Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert werden. Die Anzeige von Kurzarbeit löst also noch keine Zahlung aus. Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb wird Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Für das Einreichen dieser Monatsunterlagen hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen für den März müssen zum Beispiel bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.
Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld zunächst mit dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein.
Erst nach Einreichen und Prüfung dieser monatlichen Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen.

Warum wird nachträglich abgerechnet?

Das ist gesetzlich geregelt. Damit wird den Arbeitgebern ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden.

Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?

Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das Personal bereits vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten über 8.500 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.

Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezogen werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte (so genannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn Prozent vorliegen. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld beziehen, sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der Arbeitsagentur anzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

Bundesagentur für Arbeit
10.05.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke-Kundenzentrum: Ab 4. Mai wieder geöffnet

Ab Montag, 4. Mai 2020 wieder regulär geöffnet

Speyer / Stadtwerke-Kundenzentrum – Ab Montag, 4. Mai ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS) in der Industriestraße 23 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Kunden werden weiterhin darum gebeten, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Kunden sollen das Kundenzentrum nur einzeln betreten und den örtlichen Anweisungen folgen. In den Räumlichkeiten dürfen nur zwei Personen bedient werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Vor dem Eintritt sollen die Hände desinfiziert werden, ein entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Ausdrücklich weisen die Stadtwerke auf die Maskenpflicht hin (Mund-Nasen-Bedeckung). Nur mit Maske ist der Zutritt möglich.

Öffnungszeiten:

  • Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr
  • Do: 7.30 bis 18.00 Uhr
  • Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Telefon: 06232/625-3200
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de
Kundenportal: www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal

Stadtwerke Speyer GmbH
02.05.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

578 Anträge bis Ende April

Lockdown in Speyer: Mehr als jede dritte Firma in Kurzarbeit

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

Speyer – Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Speyer hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 578 der insgesamt 1.598 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 52 Firmen. Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Winkow. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Winkow. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das in Speyer wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Winkow deutlich.

Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Winkow.

Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

450 Beschäftigte in der Baubranche – Mindestlohn zum April gestiegen

Speyer: 12,55 Euro ist neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter

Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer & Co. gestiegen.

Speyer – Maurer mit mehr Mindestlohn: Für die rund 450 Bauarbeiter in Speyer gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Know-how mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 39 Baufirmen in Speyer müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Wunderlich. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Wegen der Corona-Krise stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 30.04.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

In Anzeigen zu Kurzarbeit genannte Personenzahl

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich

In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Abfallwirtschaftshof ab Dienstag regulär geöffnet

Speyer – Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen öffnet der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße ab Dienstag, 28. April 2020, wieder regulär. Die Entsorgungsbetriebe haben personelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Trotz allem werden alle Speyerinnen und Speyerer darum gebeten, wirklich nur notwendige Anfahrten zum AWH in Angriff zu nehmen und dafür dann entsprechende Geduld mitzubringen. Es wird streng auf das Einhalten von Abständen geachtet. Alle sind angehalten, wie das ab Montag für Geschäfte und den ÖPNV gilt, Mund und Nase bedeckende Alltagsmasken zu tragen.

Zur Entlastung des AWH trägt die rege Nutzung der Grünabfallcontainer bei. Sie stehen samstags – wie im Müllkalender veröffentlicht – zur Verfügung. In dieser Woche werden von 8 bis 13 Uhr die Plätze Im Lammsbauch und in der Wimphelingstraße bedient. Die Mittwochstermine entfallen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News, dak
26.04.2020

Projekte verwirklichen mit Hilfe vieler

SWS starten Crowdfunding-Projekt

Speyer – Gerade jetzt – in der Corona-Zeit – sind für viele Bürger wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen spürbar. Die Stadtwerke Speyer (SWS) wollen dabei helfen, besondere Projekte in der Domstadt zur Umsetzung zu bringen. Es geht um Crowdfunding, um die Finanzierung eines Vorhabens mit Hilfe vieler.

Auf offene Ohren stoßen die SWS mit ihrem Engagement bei Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie hat die Schirmherrschaft über die Aktion übernommen und untermauert: „In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, dass wir alle zusammenhalten und uns solidarisch zeigen. Es freut mich daher sehr, dass die Stadtwerke Speyer im Verbund mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorangehen und die Crowdfunding-Plattform bis Ende Juli zur Verfügung steht.“

Das beste Beispiel für ein gelungenes Projekt liegt in Speyer vor der Haustür: der Unverpackt-Laden in der Wormser Straße. Die Gründerinnen Luise Sobetzko und Sophie Etzkorn haben den Traum von einem Kaufladen mit unverpackten Waren verwirklicht und das nicht zuletzt dank der Hilfe zahlreicher Spender. Das so genannte Crowdfunding, deutsch Gruppenfinanzierung, hat hier also funktioniert.

So geschieht es in 80 Prozent der Fälle, teilt SWS-Sprecherin Sonja Daum mit. Gerade in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie wollen die SWS denjenigen zur Seite stehen, die auf der Suche nach Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte sind, deren Verwirklichung inzwischen durch ausbleibende Mittel auf der Kippe stehen.
„Wir übernehmen bereits seit vielen Jahren Verantwortung vor Ort und fördern gerne eine Vielzahl regionaler Maßnahmen, von Sport über Kultur bis in den sozialen Bereich hinein“, so Sonja Daum. In Gemeinschaft mit den Projektinitiatoren soll es trotz Corona damit mutig weitergehen.

Doch ohne die Eigeninitiative der Vorhabenträger geht es nicht. Mit ihrem Projekt samt Kostenrahmen und Inhalt müssen sich diese auf der Plattform des VKU registrieren. Dorthin gelangen Interessenten durch einen Link auf der Homepage der SWS. 30 Tage Zeit bleiben, um für finanzielle Unterstützung zu werben. Anders als bislang sind aufgrund der Corona-Krise aktuell nicht nur Vereine zugelassen, sondern auch Gastronomien, Gewerbe, Institutionen sowie Privatpersonen, die sich für die Allgemeinheit engagieren wollen. Die Förderung durch die SWS erfolgt ganz simpel. Pro Spende ab zehn Euro, die auf dem Projektkonto eingeht, legt das Unternehmen zehn Euro drauf. Ein Fördertopf in Höhe von 5.000 Euro wird im ersten Anlauf dafür zur Verfügung gestellt. Sollte das Projekt wider Erwarten doch nicht zustande kommen, werden die Gelder rückabgewickelt, informiert Sonja Daum.

Zeitlich begrenzt ist die Aktion vorerst bis zum 31. Juli 2020. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der SWS (www.stadtwerke-speyer.de/crowdfunding), unter Telefon: 06232/625-2180 oder E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: iStock.com/Vimvertigo
26.04.2020

SWS warnen vor Anrufen von „Energiefirma“

Speyer – In den letzten Tagen riefen zahlreiche Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS) an. Diese informierten darüber, dass sie von unerwünschten Anrufen eines Energiehändlers mit dem Namen „Energiefirma“ belästigt wurden, der angeblich im Auftrag der SWS anriefe. Ziel der Anrufe sei ein günstigerer Vertragsabschluss gewesen, wofür die letzte Jahresabrechnung besprochen werden sollte. Im Verlauf der Gespräche wurden persönliche Daten, Zählernummer etc. abgefragt. Die Telefonnummer lautet 0822/1274007 (kann in den letzten Ziffern variieren) und kann nicht zurückverfolgt werden, wird aber im Internet von viele Betroffenen als unseriös eingestuft.

Die Stadtwerke stellen klar, dass sie weder eine Kooperation mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten. Die SWS raten, bei Werbeanrufen sowie bei Haustürgeschäften keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Werbeanrufe sind tatsächlich nur dann erlaubt, wenn sich die Angerufenen im Vorfeld ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufers notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufern gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. Gegen einige Wettbewerber konnten die SWS mit Unterstützung engagierter Kunden bereits erfolgreich gerichtlich vorgehen, worauf die unseriösen Aktivitäten per Gerichtsbeschluss untersagt wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.

Unterstützung erhalten Kunden bei den SWS unter Telefon 06232/625-1110 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de

Stadtwerke Speyer GmbH
26.04.2020

Umwelt-Stiftung: drei Projekte profitieren

Stadtwerke Speyer stocken Förderung auf 23.500 Euro auf

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.

Speyer – In diesem Jahr wurde der festgelegte Betrag von 15.000 Euro, den die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für Erneuerbare Energien Umwelt auslobte, deutlich erhöht. Abgesehen von der bisher geltenden Summe, die vollständig an den Verein „inSPEYERed“ geht, erhalten der Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik 5.000 Euro und der Verein Miteinander 3.500 Euro.

Oberbürgermeisterin und Vorsitzende des Stiftungsrates Stefanie Seiler äußert sich begeistert von der Vielseitigkeit und Kreativität der eingereichten Projektideen. „Sie sind ein Zeichen dafür, dass Klima- und Umweltschutz sowie das Thema Erneuerbare Energien die Bürger*innen der Stadt generationenübergreifend beschäftigen und sie dafür auch gerne eigeninitiativ Aktivitäten an den Tag legen“, stellt Stefanie Seiler heraus. Begrüßenswert sei das Aufstocken des Stiftungsbetrages, sei dieses doch gleichzeitig Motivation für weitere Vorhaben.

Besonders beeindruckt waren die Entscheider des Stiftungsrates von dem Vorhaben, das „inSPEYERed“ avisierte: Zwei Elektro-Lastenfahrräder will der Verein anschaffen, um diese Speyerer Bürger*innen zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Einzige Voraussetzung dafür sei – so die Verantwortlichen des Vereins – eine „unkomplizierte Registrierung“.

Mit den E-Lastenrädern können Einkäufe erledigt oder andere Transporte ausgeführt werden. „Teilen statt Besitzen“ lautet das Motto des Vereins, der dadurch den Wandel im wirtschaftlichen Handeln herbeiführen will. Verschiedene Stationen – beispielsweise an Läden, Stadtteilbüros oder Cafés – sollen die E-Lastenräder jeweils ausgeben und wieder entgegennehmen. Als einen möglichen Standort nennen die Vereinsvertreter den Unverpackt-Laden.

Dank der Stiftungsunterstützung von 15.000 Euro können nicht nur die zwei E-Lastenräder angeschafft, sondern auch fünf Jahre betrieben werden. Danach sollen die laufenden Kosten über Spenden finanziert werden. Für SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring passt die Idee von „inSPEYERed“ ideal zu den Stadtwerken und ihren Bestrebungen, die Elektromobilität zu forcieren. „Wir freuen uns außerordentlich, dass wir mit diesem Projekt einen weiteren Schritt in Richtung Smart City gehen können“, betont Wolfgang Bühring und weist gleichzeitig auf den Ausbau des E-CarSharing und alternativer Mobilitätskonzepte hin.

Gleichzeitig sieht der Geschäftsführer in dem Projekt eine Chance, durch das Buchungssystem Erfahrungen für die Ergänzung und den Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs zu sammeln. „Das Projekt“, meint Wolfgang Bühring, „könnte mit weiteren Förderern ausgebaut werden. Mehrere Initiativen in diese Richtung gebe es bereits in Speyer.“

Solarenergie und Kunst in Einklang bringen möchte die Forschungswerkstatt Natur- Kunst-Technik. Konkret bedeutet das: Verschiedene Zielgruppen entwickeln in einem mehrstufigen Projekt zwischen 2020 und 2024 solarbetrieben Wasser-Spiel-Kunstwerke nach dem Vorbild der Natur für den öffentlichen oder halböffentlichen Raum in Speyer. Konkret soll die Entwicklung in einer Forschungswerkstatt vorangetrieben werden, wofür der Stiftungsbeitrag von 5.000 Euro konkret verwendet werden soll.

Unterstützen möchte die Stiftung mit 3.500 Euro die Umsetzung mehrere Workshops durch den Verein Miteinander im Mehrgenerationenhaus für die Zielgruppe von Kindern ab zehn Jahren. Diese sollen dort lernen, was sich hinter dem Begriff Energie verbirgt und welche Chancen Erneuerbare Energien bieten. Entsprechend der Thematik soll eine fachlich qualifizierte Begleitung erfolgen. Dazu gehört ebenso ein zielorientiertes Arbeitsmaterial. Für beides soll das Geld der Stiftung Anwendung finden. Die GEWO Leben und das Netzwerk Jugend Speyer-Nord sind Kooperationspartner des Projekts.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
26.04.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Workers’ Memorial Day am 28. April | 4.200 Bau-Unfälle in Rheinland-Pfalz

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmer in Speyer

Ein Helm kann auf der Baustelle Leben retten. Doch oft kommt die Sicherheit im Job zu kurz, kritisiert die IG BAU.

Speyer / Weltweit – Sturz von der Leiter, Ausrutscher mit der Motorsäge, Hantieren mit Asbest: Wer in Speyer auf dem Bau oder in der Landwirtschaft arbeitet, hat ein besonders hohes Risiko, im Job einen Unfall zu haben oder krank zu werden. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum Internationalen Workers’ Memorial Day am 28. April hin – und ruft Beschäftigte in der Stadt zu einer Gedenkminute auf. „Ob im Home-Office oder auf der Baustelle: Um 12 Uhr sollte am Dienstag jeder kurz die Arbeit beiseitelegen und an die Menschen denken, die im Job tödlich verunglückt oder berufsunfähig geworden sind“, so IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert zugleich stärkere Anstrengungen beim Arbeitsschutz. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Die Arbeitssicherheit ist keine lästige Pflicht, sondern ein Muss. Daran darf der Chef keinen Cent sparen“, sagt Wunderlich. In Zeiten von Corona sei dies wichtiger denn je. In der Gebäudereinigung müssten Beschäftigte besonders vor Ansteckungen geschützt werden. Hier seien ausreichend Desinfektionsmittel und Zeit für das gründliche Reinigen nötig.

„Auf dem Bau haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern – besser gleich eine ganze Zollstocklänge von zwei Metern – ist entscheidend“, betont Wunderlich. Außerdem müsse es genug Masken und Schutzhandschuhe geben, ebenso wie Toiletten mit Wasseranschluss zum Händewaschen.

Allerdings gehe auf vielen Baustellen Schnelligkeit allzu oft vor Sicherheit. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) kam es in der Branche im vergangenen Jahr zu rund 4.200 Arbeitsunfällen in Rheinland-Pfalz – fünf davon mit tödlichem Ende.

Schwerpunkt des Workers’ Memorial Day ist in diesem Jahr Asbest. „Ob in der alten Fassade, im Nachtspeicherofen oder im Schuppendach – Asbest ist oft versteckt. Gerade bei Sanierungen alter Gebäude kommt der giftige Stoff dann zum Vorschein. Das ist eine unsichtbare Gefahr für Handwerker“, so Wunderlich.

Wie bei Corona sei auch beim Thema Asbest das Tragen einer Atemschutzmaske unabdingbar. Wer den Stoff heute einatme, könne viele Jahre später Lungenkrebs bekommen, warnt der Gewerkschafter. 161 Neuerkrankungen im Zusammenhang mit Asbest gab es in Rheinland-Pfalz allein im Jahr 2018. Das geht aus Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervor. Innerhalb von zehn Jahren erkrankten im Bundesland rund 1.800 Menschen durch den Gefahrstoff.

Der Workers’ Memorial Day fand erstmals 1984 in Kanada statt: Die Gewerkschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst rief damals dazu auf, der im Arbeitsleben verstorbenen Mitarbeiter zu gedenken. Seit 1989 wird der Gedenktag weltweit begangen.

Einen Video-Appell zum Workers’ Memorial Day hat die IG BAU online gestellt unter: https://youtu.be/5wDbHWkjTgY. Auch die Politik ruft zu mehr Anstrengungen beim Arbeitsschutz auf – Link zum Video: https://youtu.be/8Wzi3iJYGZU

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.04.2020

Q 6 Q7, das Quartier

Phantasievolle Communitymasken designed by Palazzo seit Mittwoch, 22.04.2020 in Q 6 Q 7 in Mannheim

Mannheim / Q6Q7 – Seit die Bundesregierung das Tragen von Masken zum Schutz vor Ansteckung des Covid 19 Virus empfohlen hat, näht die Choreographin und Kostümdesignerin des Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo Riannah Kitching Mund-Nasenmaske in immer neuen Looks und versehen mit glitzernden Accessoires.

Die ausgebildete Tänzerin aus Australien, die die glamourösen Palazzo Kostüme für jede Saison neu kreiert und mit viel Liebe zum Detail eigenhändig herstellt, bietet seit Mittwoch (22.04.2020) im neu eröffneten Palazzo-Pop-Up-Store im Erdgeschoss in Q 6 Q 7 die phantasievoll gestalteten Masken aus 100% Baumwolle gestaltet und maßgeschneidert in den Größen S bis XL ab 13 Euro an.

Auch Kindermasken werden dort erhältlich sein. Gerne werden individuelle Wünsche erfüllt und jeder kann seine Vorstellungen selbst einbringen.

Neben den Communitymasken können von 10 – 18 Uhr auch Gutscheine für die kommende Palazzo-Saison erworben werden, die auf alle Fälle ihre Gültigkeit auch im Falle einer Verschiebung des Showstarts behalten werden.

Mit dem neuen Palazzo-Pop-up-Store eröffneten am Mittwoch, 22.04.2020 nach der „Corona-Pause“ auch wieder nahezu alle Geschäfte in Q 6 Q 7. Lediglich die Gastronomie bleibt weiterhin auf To-Go beschränkt, der Fitness First Platinum Swim Club, die Nail Art Bar und der benachbarte Primark bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Text: CommCo Communication & PR Consulting Foto: Robin Heller
26.04.2020

Maimarkt Mannheim

Grüße vom Maimarktgelände

Mannheim / Maimarkt – Normalerweise wäre jetzt die heißeste Phase des Maimarkt-Aufbaus. Und mitten in diesem Riesenbetrieb mit all den Ausstellern und Helfern in 47 Hallen und auf dem großen Freigelände würde der Maimarkt-Presserundgang heute um diese Zeit live und exklusiv einen ersten Eindruck von der innovativen Produktvielfalt und spannenden Sonderschauen vermitteln, Menschen und Macher vorstellen, einen Vorgeschmack auf das lebendige Marktgeschehen auf dem größten Treffpunkt der Region geben.

Leider ist dieses Jahr kein Normaljahr. Dennoch möchten wir gerne diesen Traditionstermin im Kalender nutzen, Sie alle sehr herzlich vom Maimarktgelände zu grüßen, das so ungewohnt leer ist. In den letzten Wochen haben wir alle gespürt, dass der persönliche, direkte Kontakt von Mensch zu Mensch uns eine besondere Erlebnisqualität gibt und wie sehr dieser Kontakt fehlen kann.

Wir sind bereits wieder auf dem Weg und arbeiten gemeinsam am nächsten Maimarkt Mannheim, der vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfindet.

Und wir freuen uns darauf, Sie sehr bald wiederzusehen.

Ihre Maimarkt-Pressestelle

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
26.04.2020

Bundesagentur für Arbeit

Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auf 725.000 angestiegen

  • Zahl der Anzeigen steigt binnen einer Woche um weitere 12 Prozent
  • BA stockt Personal weiter auf

Nürnberg / Deutschland – Bis zum 13.04.2020 haben rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind weiterhin der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln.

BA setzt intern weiteres Personal um

Inzwischen bearbeiten über 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet

Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Wegen dieser nachträglichen Abrechnung liegen der BA die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor.

Bundesagentur für Arbeit
26.04.2020

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken

Drei von Vier Minderungen entfallen auf Meldeversäumnisse

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 90 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Nürnberg / Deutschland – Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 807.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 97.000 gesunken.

Mit 77 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen erneut auf Meldeversäumnisse. 625.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 83.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 65.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Bei dieser Art Pflichtverstößen müssen Jobcenter den Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent kürzen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt diese Regel für alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Alter. Vorher musste die Regelleistung für Jugendliche teilweise vollständig gekürzt werden. Die Zahlung wurde dann im ersten Schritt auf die Miete begrenzt. Bei einem erneuten Pflichtverstoß musste auch die Miete gekürzt werden. Seit Ende letzten Jahres sind die Sanktionen unabhängig vom Alter und der Anzahl der Verstöße auf maximal 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig / Über 90 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren pro Monat durchschnittlich 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Im Jahr zuvor waren es 3,2 Prozent.

Im gesamten Jahr 2019 hatten 8,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insgesamt 401.000 Fälle, mindestens einmal eine Sanktion. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2018 waren dies 8,5 Prozent.

Die Zahlen zeigen, dass 90 Prozent der Leistungsempfänger von Sanktionen unberührt bleiben.

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019

Am 05.11.2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen. In der Folge wurden die Leistungsminderungen unabhängig von der Anzahl der Verstöße und vom Alter auf maximal 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Zudem kann auf eine Sanktion verzichtet werden, wenn diese zu außergewöhnlichen Härten führen würden oder den Zielen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) widersprechen würde. Darüber hinaus darf eine Sanktion höchstens noch einen Monat andauern, wenn der Leistungsberechtigt ernsthaft und nachhaltig erklärt, zukünftig mitwirken zu wollen.
Im Dezember 2019 waren 2,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Eine verlässliche Prognose über die langfristige Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes kann allerdings noch nicht abgegeben werden.

Bundesagentur für Arbeit
26.04.2020

Volk Fahrzeugtechnik GmbH

Kundenpflege zu Coronazeiten: Volk Fahrzeugtechnik GmbH gibt Mund-Nasen-Masken zum Auftrag dazu

Speyer – Ab Montag, 27. April 2020 bekommen die ersten hundert Kunden bei der Firma Volk Fahrzeugtechnik pro Auftrag eine Mund-und-Nasen Maske geschenkt. „Alle unsere Kunden sind uns sehr wichtig und wir wünschen uns, daß alle gesund und munter bleiben. Dazu möchten wir einen Beitrag leisten.“ so Familie Volk, deren Betrieb mit Dienstleistungen rund um das Auto seit 1966 in Speyer und Umland begeistert.

Für weitere Fragen und zur Kontaktaufnahme:

Volk Fahrzeugtechnik GmbH
Reiner Volk
Ziegelofenweg 54
67346 Speyer
Telefon: 06232/ 67230
E-Mail: info@volk-speyer.de
www.volk-speyer.de

Volk Fahrzeugtechnik GmbH
26.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit wächst weiter dynamisch

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an.

Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht weitere Sonderauswertung

Nürnberg / Deutschland – Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.
Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe.
Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

„Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Unsere zuständigen Teams stocken wir personell weiter auf“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.
Inzwischen bearbeiten knapp 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.

Der BA-Chef betont: „Es gibt in der Politik eine Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten. Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden.“

Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit – keine schnelle Liquiditätshilfe

Scheele wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. „Wer zusätzlich schnelle Liquiditätshilfen benötigt, sollte die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Sozialschutzpaket wie Zuschüsse oder Kredite nutzen.“

Betriebe müssen in jedem Fall Kurzarbeit anmelden – selbst, wenn sie später nicht realisiert wird

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant.
Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.
Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.
Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Maimarkt mit Online-Produktsuche

Interessierte Kunden können auf www.maimarkt.de Kontaktdaten der Aussteller 2020 aufrufen – Zusätzlicher Service in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Mannheim – Clevere Produktneuheiten entdecken, frische Impulse mitnehmen, shoppen und genießen, Freunde und Bekannte treffen, die man schon lange nicht mehr gesehen hat: Das ist der Maimarkt Mannheim, wie wir ihn kennen und mögen – und schon jetzt schmerzlich vermissen.

Denn der Lieblingstermin für die Menschen in der Region hat dieses Jahr Zwangspause.

Das ist bitter für alle: Aussteller haben in Waren und Messeauftritt investiert. Besucher haben sich auf eine schöne Veranstaltung gefreut, haben Anschaffungen geplant für Haus und Garten, Reise, Mobilität, Mode und Fitness, wollten „ihre“ Aussteller besuchen, Marktgeschehen pur und spannende Sonderschauen erleben.

„Viele Aussteller erwirtschaften auf dem Maimarkt einen guten Teil ihres Jahresgeschäfts. Bestellungen wirken noch viele Monate nach“, erläutert Maimarkt-Chefin Stefany Goschmann die wirtschaftliche Bedeutung von Deutschlands größter Regionalmesse. „Wir wollen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten unseren Beitrag leisten und haben daher auf www.maimarkt.de eine Online-Produktsuche eingerichtet. Besucher der Website können hier nach Produkten suchen, finden die Kontaktdaten der jeweiligen Maimarkt-Aussteller und können sich bei Interesse für Beratung und Kauf direkt bei den Anbietern melden.“

Vom Akkustaubsauger bis zum Zimmerspringbrunnen, vom E-Bike bis zum Fensterrahmen – insgesamt rund 1.900 Suchbegriffe mit Link zu den Anbietern sind hinterlegt. Grundlage der Suchmaske sind die Stichwörter „Was bietet wer“ im Maimarkt-Katalog 2020.

„Die Online-Produktsuche kann nicht den direkten Kontakt, das Ausprobieren, Vergleichen und Überraschenlassen und das pulsierende Markterlebnis ersetzen“, so die Maimarkt-Chefin weiter. „Aber wir würden uns sehr freuen, wenn Maimarkt-Besucher die Aussteller dabei unterstützen, über diese Durststrecke zu kommen.“

Gleichzeitig ist der Blick der Messegesellschaft auf die Zukunft gerichtet: „Es muss und wird auch nach Corona weitergehen“, bleibt die Maimarkt-Chefin zuversichtlich. „Wir arbeiten jetzt gemeinsam am nächsten Maimarkt Mannheim, der vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfindet. Er soll wieder ein starker, verlässlicher Marktplatz sein, um die Wirtschaft der Region – vor allem Handwerk, Mittelstand und Kleinbetriebe – wieder anzukurbeln und den Menschen ihr Lebensgefühl zurückgeben.“

info:

Der nächste Maimarkt Mannheim findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
12.04.2020

Für Saisonkräfte: „Abstand und Händewaschen – Mobil-WC ist tabu“

Ernte: „100 Prozent made by Speyer“ – mit Extra-Hygiene

Pflanzen und Ernten auf den Feldern mit „Hygiene-Extras“: „Fließendes Wasser zum regelmäßigen Händewaschen ist Pflicht – und das übliche Mobil-WC ohne Wasseranschluss damit tabu“, fordert die Agrar-Gewerkschaft IG BAU.

Was auf den heimischen Feldern wächst, ist gefragte Ware in Speyer: „Regionale Produkte stehen ohnehin hoch im Kurs. Dazu kommt noch, dass während der CoronaPandemie frisches Obst und Gemüse sowieso gut gehen – als Alternative zu den auf Vorrat gekauften Raviolidosen und Tütensuppen. Und natürlich als Rohstoff für die Lebensmittelindustrie“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz.

Allerdings hätten viele Landwirte in der Region ein Problem, das sich durch die CoronaPandemie nochmals massiv verschärfe: Es fehlen Helfer auf den Höfen, so die AgrarGewerkschaft IG BAU. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien dürften wegen der Corona-Pandemie nur bedingt einreisen – zu wenige, um eine reibungslose Ernte zu garantieren.

„Jetzt geht es darum, ein neues Wort zu entdecken: ‚Ernte-Solidarität‘. Wer aus Speyer zupacken kann, sollte das jetzt tun. Es ist die Chance, Geld nebenbei zu verdienen und die Zeit sinnvoll zu investieren. Spargel, Spinat, Porree … – das April-Gemüse wartet nicht“, so Rüdiger Wunderlich.

Dabei gehe es nicht nur um die Ernte. Es sei auch die Zeit fürs Pflanzen und Säen: Karotten, Blumenkohl, Radieschen, Zwiebeln, Kopfsalat, Kohlrabi & Co. müssten jetzt auf die Felder. Im Mai nehme die Arbeit für Pflanz- und Erntehelfer dann noch einmal deutlich zu.

„Durch die Corona-Krise ist die Landwirtschaft auf etwas angewiesen, was es schon lange nicht mehr gab: Darauf, dass alle vor Ort mit anpacken. Auf ein ‚Pflanzen und Ernten – zu (fast) 100 Prozent made by Speyer ‘“, sagt Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Allerdings dürfe das nicht um jeden Preis geschehen, warnt die Agrar-Gewerkschaft: Lohn und vor allem auch Hygienestandards seien wichtig.

„Wer Schüler, Studenten oder Flüchtlinge für die Arbeit auf dem Feld anheuert, der muss sie auch fair bezahlen“, verlangt der Bezirksvorsitzende der IG BAU RheinhessenVorderpfalz. Auch in der Landwirtschaft gelte der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

Zusätzlich fordert die IG BAU für Saisonarbeiter genauso wie für die Stammbelegschaften in Agrarbetrieben eine Erschwerniszulage. „Immerhin setzen sich die Beschäftigten in der Phase der Corona-Pandemie bei ihrer Arbeit auch einem gewissen gesundheitlichen Risiko aus“, so Rüdiger Wunderlich. Landwirte in der Region sollten eingearbeitete Saisonkräfte daher „mit einem Lohn nicht unter 11 Euro pro Stunde vom Feld gehen lassen“.

Viele würden zunächst ohne Vorkenntnisse kommen, was die Arbeit in der Landwirtschaft angeht: „Laien werden die professionellen Handgriffe erst lernen müssen“, so der Gewerkschafter. Hier brauchten beide etwas Geduld – die Helfer, aber auch die Landwirte. „Schulen, Fachhochschulen und Unis, die geschlossen haben. Menschen in Kurzarbeit oder im Vorruhestand, die sich etwas hinzuverdienen wollen. Oder Beschäftigte, die schon ihre Kündigung bekommen haben. Und auch Geflüchtete, die ihre Chance sehen, an Arbeit zu kommen. – Die aktuelle Situation darf nicht dazu führen, dass Menschen bei der Erntearbeit auf den Feldern über den Tisch gezogen werden“, sagt Wunderlich.

Neben der Bezahlung sei aber auch die Hygiene bei der Arbeit auf den Feldern wichtig – sogar das A und O: Es komme darauf an, auch draußen das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren sicherzustellen. „Das bedeutet, dass die Toilette am Feldrand einen Wasseranschluss braucht. Das sonst übliche Mobil-WC reicht hier nicht. Denn ohne Wasser – kein Händewaschen“, macht Rüdiger Wunderlich deutlich.

Wenn Pflanz- und Erntehelfer in Unterkünften untergebracht werden, dann seien dabei Einzelzimmer notwendig. „Die Corona-Pandemie bedeutet das Aus der sonst üblichen Sammelunterkünfte. Denn dort gilt das gleiche wie auf den Feldern: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern ist Pflicht. Besser ist eine ganze Zollstocklänge: also 2 Meter Abstand vom Nebenmann“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Zudem müssten Sozial- und Sanitärräume alle zwei Tage fachmännisch gereinigt werden.

„Was auch tabu ist: die Sammelfahrt von Feld zu Feld. Neun-Mann-Bullis dürfen nicht mehr voll besetzt zum Einsatz kommen“, sagt Wunderlich. Erntehelfer sollten möglichst alleine und mit dem eigenen Pkw, Motorroller oder Fahrrad zur Feldarbeit fahren. Dafür müsse ihnen der Landwirt eine Entschädigung bezahlen.

„Die Corona-Gefahr lauert überall. Pflanz- und Erntehelfer dürfen das bei ihrem Einsatz unter freiem Himmel nicht vergessen. Es ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsplätze und Unterkünfte so einzurichten, dass die Hygienestandards einfach einzuhalten sind. Wer Fragen und Probleme hat, sollte sich an die IG BAU oder an das örtliche Gesundheitsamt wenden“, so Rüdiger Wunderlich.

Wichtige Hygieneregeln für die Arbeit in der Landwirtschaft hat die Agrar-Gewerkschaft IG BAU online gestellt: www.igbau.de/Ploetzlich-Erntehelfer.html

Wer sich aus Speyer als Pflanz- oder Erntehelfer bewerben möchte, findet Jobs und weitere Infos unter www.agrarjobboerse.de. Stellenangebote gibt es auch auf dem Portal „Das Land hilft“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium: www.das-land-hilft.de (weiter: „Zur Plattform“).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
12.04.2020

Lokale Rechenpower für globale Virusforschung

Stadtwerke Speyer engagieren sich beim Kampf gegen das Coronavirus und stellen Rechenleistung bereit, um dieses zu erforschen

Speyer / Weltweit – Die Stadtwerke Speyer (SWS) beteiligen sich an Folding@home, einem Computing-Projekt für die Krankheitsforschung. Dabei stellen sie freie Rechenkapazitäten, besonders in den Nachtstunden, zur Verfügung.

Das Computing-Projekt aus weltweit vernetzten Computern nutzt diese Rechenkapazitäten, um das SARS-CoV-2-Virus zu erforschen. Folding@Home ist kein neues Projekt, seit bald zwei Jahrzehnten können Privatpersonen und Unternehmen die Rechenleistung ihrer Computer oder Laptops für die Simulation von Proteinfaltung zur Verfügung stellen und so helfen, die medizinische Forschung an Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs voranzubringen.

Hinter dem gemeinnützigen Projekt steht die kalifornische Stanford University. Bereits seit über zehn Jahren bieten die SWS Rechenleistung und IT-Services in ihrem zertifizierten Rechenzentrum für unterschiedliche Branchen an.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Peterschreiber.media
12.04.2020

Küchentuch verstopft das Klo!

Speyer – Die Entsorgungsbetriebe Speyer appellieren: Falls das Toilettenpapier wirklich einmal alle ist, gibt es viele Ersatzmöglichkeiten. Aber weder Küchenrolle, Zellstofftaschentuch noch feuchte Tücher dürfen über die Toilette entsorgt werden. Dafür gibt es den Restabfalleimer. Meist steht ein kleiner auch im Bad bereit.

Für all jene Haushalt- und Kosmetikprodukte wurden Materialien entwickelt, die nass- und reißfest sind. Für ihre eigentliche Bestimmung sind das gute Eigenschaften. Aber im Abwasserhausanschluss oder im Kanal unter der Straßendecke können sich diese Stoffe zusammenballen und führen so zu Verstopfungen. In deren Folge kommt es zu einem Rückstau der Schmutzwässer in die Häuser. Das sollte durch achtsames Handeln unbedingt vermieden werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Ruhende Wasserleitungen regelmäßig spülen

Speyer – Wegen der Maßnahmen zur Ausbremsung der COVID-19-Pandemie sind derzeit viele Gebäude – wie z. B. Schulen, Kitas, Veranstaltungsstätten, Betriebsteile etc. – verwaist. Das hat zur Folge, dass das Wasser lange in der Inneninstallation des Häuser unbewegt steht. Die Stadtwerke Speyer (SWS) weisen darauf hin, dass durch regelmäßige Spülungen der Trinkwassersysteme eine mögliche Verkeimung in den Leitungen ganz einfach vermieden werden kann.

Es reicht aus, die Wasserentnahmestellen wie Hähne und Toilettenspülungen zweimal pro Woche gezielt in Gang zu setzen. Die SWS empfehlen, Hausmeister oder andere beauftragte Personen mit dieser Aufgabe zu betrauen. So können nach der Entspannung der derzeitigen Lage die Gebäude wieder ohne Bedenken ihrer eigentlichen Bestimmung übergeben werden und das Trinkwasser fließt in bekannt guter Qualität aus der Leitung.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Nürnberg / Deutschland – Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Die BA ist nicht Absender dieser Mail.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert:

Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Nürnberg / Deutschland – Seit 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.
Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest.
Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März

Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Ein „Freundschaftskuss“ für den Klimaschutz

KISS-Siegel für EP Seidel und Tennisclub Dudenhofen

Gemeinsam für den Klimaschutz: (v. l.) SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Thomas Varlemann, TC Dudenhofen, Patrick Seidel, EP Seidel, Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner, Dr. Hartmut Lardon, Beigeordneter der Gemeinde Dudenhofen

Speyer / Dudenhofen – Im Jahr 2008 war Speyer die erste Stadt, die eine Energieleitlinie beschloss – die Stadtwerke als Partner an ihrer Seite. Die Menschen sollten in der Folgezeit dazu animiert werden, ein sichtbares Zeichen für gelebten Klimaschutz zu setzen. 2013 wurde erstmals das KISS-Siegel vergeben. Die dahinterstehende Klimaschutzinitiative der Stadt Speyer verlieh am 9. März erneut zwei Auszeichnungen: an das Familienunternehmen EP Seidel in Speyer und an den Tennisclub Dudenhofen.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appellierte einleitend daran, weiter global zu denken und lokal mit Verantwortung zu übernehmen im Prozess des Klimawandels. „Wir sind auf Betriebe, Vereine und Institutionen angewiesen, die mit uns diesen Weg gehen“, verdeutlichte sie und nannte das wichtigste Ziel, das in der Energieleitlinie festgezurrt wurde: 100 Prozent regenerativ bis 2030 bei Strom und bis 2040 bei der Wärmeversorgung.

„KISS ist die sichtbare Hausnummer für Gebäude“, machte die städtische Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner bei der Übergabe im historischen Ratssaal deutlich. In drei Abstufungen – Gold, Silber und Bronze – wird das Siegel verliehen. „Wer Bronze bekommt, kann sich aber verbessern“, warf sie ein.

Motivation kann das für die Empfänger der KISS-Siegel 2020 sein. Sowohl EP Seidel, als auch der Tennisclub Dudenhofen stiegen in die Verleihung mit Bronze ein. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring wies in seiner Laudatio auf den Speyerer Betrieb darauf hin, dass Nachhaltigkeit dort seit Jahren gelebt werde. „Niemand ist an schnellem Umsatz interessiert, sondern daran, Artikel länger nutzbar zu machen“, stellte Wolfgang Bühring mit Verweis auf den Reparaturservice heraus. Wiederherstellen, statt schnell wegwerfen – das sei ein gutes Beispiel für Ressourcenschonung.

Nicht nur geredet, sondern auch etwas getan habe Patrick Seidel, der den Betrieb in zweiter Generation führt, in Sachen Energieersparnis. „In allen Stockwerken wurde komplett auf LED umgestellt, der Wärmeverbrauch durch die Dämmung einer Stockwerksdecke verringert, Bewegungsmelder und Dimmer eingebaut und im Pausenraum der Bestand der weißen Ware in effizientere Geräte eingetauscht“, listete Wolfgang Bühring die Maßnahmen im Sinne der Klimaschutzleitlinie auf. Das Siegel bezeichnete er als „Freundschaftskuss“ für das Engagement.

Patrick Seidel dankte den Stadtwerken und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und konnte Wolfgang Bühring beruhigen, was den durch die LED-Umstellung verringerten Stromverbrauch angeht: „Wir werden in diesem Jahr das erste E-Auto anschaffen. Insofern wird der Verlust kompensiert.“

Über die Aktivitäten, die zur Verleihung des KISS-Siegels beim Tennisclub Dudenhofen führten, berichtete der dortige Ortsbeigeordnete Dr. Hartmut Lardon. Zwischen Speyer-West und Dudenhofen gelegen fällt der 1975 gegründete Verein mit seinen rund 300 Mitgliedern ins Versorgungsgebiet der SWS. In den zurückliegenden Jahren sei der Energiebedarf ausgiebig hinterfragt worden, so der Beigeordnete.

Ergebnis waren auch dort LED-Lampen und Bewegungsmelder sowie Zeitschaltuhren. Hinzu kamen eine Hocheffizienzenergiepumpe zur Gasbrennwertheizung und – als Höhepunkt im Frühjahr 2019 – eine Photovoltaikanlage als Pachtmodell von den SWS mit einer Leistung von ca. 10 Kilowatt. „Die kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung ist gesichert“, hob Dr. Hartmut Lardon hervor. Auch im Bereich der Haushaltsgeräte habe der Tennisclub auf die höchste Effizienzklasse zurückgegriffen. Erst zum zweiten Mal in der KISS-Geschichte wurde – nach dem AV 03 Speyer im Jahr 2017 – ein Verein ausgezeichnet.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Tarifrunde: Lange Fahrerei zur Baustelle soll bezahlt werden

Speyer: Mehr Geld für 450 Bauarbeiter gefordert

Volle Auftragsbücher, Rekordumsätze, langes Warten auf Handwerker – die Baubranche boomt: Davon sollen jetzt auch die 450 Bauarbeiter in Speyer profitieren. Für sie fordert die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der anstehenden Tarifrunde ein Lohn-Plus von 6,8 Prozent – mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Für Azubis soll es 100 Euro mehr pro Monat geben. Außerdem verlangt die IG BAU, dass lange Fahrzeiten zur Baustelle bezahlt werden. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern begannen am 19. März in Berlin.

„Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger sind extrem gefragt. Gerade im Wohnungsbau verschärft sich der Mangel an Fachkräften. Aber die bekommt man nur, wenn die Arbeit auf dem Bau attraktiver wird“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Große Baufirmen, aber auch viele kleine Handwerksbetriebe in der Region stünden wirtschaftlich so gut da wie seit Jahren nicht mehr. „Wer heute nicht in bessere Löhne und Arbeitsbedingungen investiert, hat vielleicht morgen keine Facharbeiter mehr“, betont Wunderlich.

Ein entscheidender Punkt sei hier die Bezahlung der Pendelei: „Bauarbeiter verbringen teils mehrere Stunden am Tag im Auto, um zur Baustelle und zurück zu kommen. Das ist verlorene Lebenszeit. Dabei wechseln die Baustellen ständig. Bauleute können sich – anders als die meisten Pendler – vorher nicht auf den nächsten Einsatzort einstellen“, sagt Carsten Burckhardt, der für die IG BAU die Verhandlungen führt. In der Tarifrunde will die Gewerkschaft deshalb erstmals eine generelle Entschädigung der sogenannten Wegezeiten durchsetzen.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz sieht großes Potential für ein „kräftiges Lohn-Plus“: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erreichten die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im vergangenen Jahr mit 86 Milliarden Euro den höchsten jemals gemessenen Wert. In einem aktuellen Konjunkturbericht spricht die Bundesbank von einer „außerordentlich guten Auftragslage“, mit der Bauunternehmen ihre „Margen beträchtlich ausgeweitet“ hätten. Für das laufende Jahr rechnen Bauindustrie und ‑handwerk mit einem Umsatzplus von mindestens fünf Prozent.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
12.04.2020

Focus Money zeichnet SWS aus

Bester Stromversorger – Region Speyer

Speyer – Focus Money hat in Kooperation mit der Statista GmbH im „Energie-Atlas Deutschland“ ein Ranking der besten Stromversorger Deutschlands erstellt. Die Ergebnisse liegen aktuell vor. Für die Region Speyer belegen die Stadtwerke Speyer (SWS) den ersten Platz und wurden als „Bester Stromversorger“ ausgezeichnet. In der Region Ludwigshafen nehmen die SWS den zweiten Platz ein. Zum ersten Mal haben die Kooperationspartner für den Untersuchungszeitraum 2019/2020 die Region Speyer mit in die Auswahl einbezogen.

Zum Procedere: Deutschlandweit wurden aus 175 Regionen die jeweils fünf besten Stromversorger ermittelt. In jeder Region traten Regionalversorger als auch überregionale Anbieter den Vergleich an. Die meisten getesteten Regionen liegen in Nordrhein-Westfalen (52), gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg (je 22). In Rheinland-Pfalz fiel die Auswahl auf die Städte Bad Kreuznach, Bitburg, Kaiserlautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neuwied, Speyer, Trier und Worms.

Insgesamt wurden 10.240 Personen online im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 8. August 2019 zu ihren eigenen und sonstigen, ihnen bekannten Stromanbietern befragt. Um die Leistungsfähigkeit der Unternehmen beurteilen zu können, hat Statista neben der Kundenbewertung und der Weiterempfehlungsbereitschaft in einem umfangreichen Website- und Service-Test die Stromversorger im On- und Offline-Bereich sowie Angebotsmerkmale (Tarif-Offerten, Energieberatung, E-Commerce-Angebote etc.) unter die Lupe genommen und entsprechend bepunktet.

Details rund um die Stude sind zu finden untern: https://de.statista.com/page/energie-atlas-deutschland-2020

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Hochproduktion durch Corona | „Arbeitszeitvorschriften nicht aushebeln“

Lebensmittelindustrie arbeitet am Limit: 290 Beschäftigte in Speyer

Damit der Einkaufskorb nicht leer bleibt: Beschäftigte in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk arbeiten aktuell auf Hochtouren. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin.

Speyer – Sie sorgen für Nachschub im Supermarkt: Die rund 290 Menschen, die in Speyer in der Lebensmittelindustrie arbeiten, leisten in der Coronavirus-Pandemie einen entscheidenden Beitrag dafür, dass Essen und Trinken nicht knapp werden. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Holger Winkow von der NGG-Region Pfalz. Die Politik habe dies erkannt und die Lebensmittelbranche für „systemrelevant“ erklärt. Bei den Beschäftigten allerdings tauchen gerade jetzt viele Fragen auf, so die Gewerkschaft.

„Klar ist, dass die Versorgung mit Lebensmitteln an der Industrie, aber auch am Bäcker- und Fleischerhandwerk nicht scheitert. Wenn Nudelregale einmal leer oder Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, dann liegt das vor allem an übertriebenen Hamsterkäufen und an Problemen in der Logistik“, macht Winkow deutlich. Scharfe Kritik übt der NGG-Geschäftsführer vor allem aber auch an den Vorgaben von Supermarktketten. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Winkow.

Da es, wie auch die Politik bestätigt, in der Lebensmittelindustrie derzeit keinerlei Versorgungsengpässe gibt, warnt die NGG vor geplanten einschneidenden Eingriffen in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Winkow. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.

Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Winkow.

Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden. Umfassende ArbeitnehmerInfos zur Coronavirus-Pandemie – von der notwendigen Vorsorge am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber über die Kinderbetreuung und wichtige Azubi-Fragen bis hin zu Fieberkontrollen am Werkstor – hat die NGG online gestellt: www.ngg.net/corona

Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG

NGG-Region Pfalz
01.04.2020

Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen

Speyer – Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.

Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer. 

Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich. 

„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“. 

Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren. 

Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird. 

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März

Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Vor Verschärfung der Corona-Krise jahreszeitlichbedingter Rückgang der Arbeitslosigkeit.

Nürnberg / Deutschland – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen. Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstands der BA, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil informieren am 31.03.2020 um 14.00 Uhr über die aktuelle Situation. Die gemeinsame Pressekonferenz wird in der Bundespressekonferenz stattfinden.

  • Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen

Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen

Berlin / Speyer – Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.

„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und – in letzter Konsequenz – existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.  

Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Nürnberg / Deutschland – Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2020

Weiter stabile Entwicklung trotz schwacher Konjunktur

Nürnberg / Deutschland – „Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Insgesamt ist er aber stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Februar – auch begünstigt von der milden Witterung – saisonbereinigt gesunken.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 28.02.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -30.000 auf 2.396.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +23.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Januar auf Februar vergleichsweise kräftig um 30.000 auf 2.396.000 gesunken, was auch auf den milden Winter zurückzuführen ist. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Februar ein leichter Rückgang von 10.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 23.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Januar bei 5,3 Prozent und hat sich auch im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 verringert. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Februar 2020 bei 3.337.000 Personen. Das waren 25.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,08 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 241.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 474.000 gestiegen. Insgesamt waren im Dezember nach hochgerechneten Angaben der BA 33,76 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von November auf Dezember ein Anstieg um 59.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bleibt im langjährigen Vergleich hoch, gibt im Vorjahresvergleich aber weiter deutlich nach. Im Februar waren 690.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 94.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Februar 2020 um 2 auf 116 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

885.000 Personen erhielten im Februar 2020 Arbeitslosengeld, 50.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.754.000. Gegenüber Februar 2019 war dies ein Rückgang von 254.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis Februar 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 334.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 424.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 23.000 weniger als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Zugang erleichtert

Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen

Berlin / Deutschland – Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.

So funktioniert der Kinderzuschlag online

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das Informationstool „KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum KiZ zu erleichtern

Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird. Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen. „Arbeit soll sich lohnen, denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich der Antrag auf KiZ besonders für Alleinerziehende lohnt. Damit erhalten die Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Außerdem eröffnet sich mit dem KiZ-Anspruch der Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder sowie zur Gebührenbefreiung in der Kita“, erklärt Familienministerin Dr. Franziska Giffey.

„Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können,“ so Familienkassenchef Karsten Bunk. „Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen. Auch das Kindergeld bekommt man bei uns schon einfach und digital. Zu allen Fragen beim KiZ und zum Online-Antrag beraten wir die Familien auch gerne. Und wenn sie keine Zeit haben, zu uns zu kommen, gerne auch ortsunabhängig mit unserer modernen KiZ-Videoberatung. Das Ganze folgt der erklärten Ausrichtung meiner Organisation: Wir helfen Familien.“

Seit einigen Wochen ist der Online-Antrag im Internet abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon 140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.

Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de und www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Beratung für Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte wird verbesser

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet

Bonn / Deutschland – Am Montag, dem 17. Februar, eröffneten Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Exzellente Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. In vielen Branchen werden derzeit Fachkräfte gesucht. Deshalb müssen wir unseren Blick auch ins Ausland richten. Gute Fachkräfte, die zu uns nach Deutschland kommen wollen, sind ein Gewinn für unseren Arbeitsmarkt. Aber natürlich müssen wir überprüfen, ob die Qualifikationen der Bewerber auch unseren Anforderungen entsprechen.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt. Als zentrale Anlaufstelle wird sie ein Lotse für Fachkräfte aus dem Ausland sein. Sie wird sie auf ihrem Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland begleiten. Das entlastet auch die Anerkennungsbehörden. Dadurch sollen die Verfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland schneller, transparenter und einheitlicher werden.

Wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich ist, nützt das nicht nur den Unternehmen, sondern bietet den Fachkräften auch eine dauerhafte Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Fachkräftesicherung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in der letzten Zeit viel stärker für die Fachkräftegewinnung aufgestellt. Das ist gut und nötig. Denn ohne ausländische Fachkräfte werden wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht erhalten können. Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.

Allerdings ist auch klar: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nur ein Erfolg werden, wenn wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse effizient gestalten. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung einen wichtigen Beitrag leisten, um ausländische Fachkräfte so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach: „Wir freuen uns, dass wir als Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung eine wichtige Aufgabe übernehmen und damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unterstützen. Qualifizierte Fachkräfte im Ausland zu gewinnen, ist harte Arbeit. Wir stehen mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, den Weg nach Deutschland so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit der ZSBA senden wir damit auch an Fachkräfte aus dem Ausland ein klares Zeichen der Willkommenskultur.“

Die Aufgaben der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung:

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hat am 01. Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird in dem komplexen System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerberinnen und Bewerber übernehmen. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Hierdurch werden zugleich die Anerkennungsstellen entlastet und die Verfahren beschleunigt.

Die ZSBA wird für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt.

Interessenten im Ausland können sich per Mail, Telefon oder Chat über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com melden und werden dann von Beraterinnen und Beratern der Servicestelle über das Anerkennungsverfahren weiter beraten.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx

Energiesprechstunde

Speyer – Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 13. Februar eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Von 16 bis 18 Uhr ist jeden zweiten Donnerstag im Monat ein Beratungsgespräch im Kundenzentrum der Stadtwerke in der Georg-Peter-Süß-Straße 2 möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
03.02.2020

Wasser-Spiel-Spaß für Kids im bademaxx

funny happy child jumping in swimsuit and swimming glasses on colored background

Speyer – Jede Menge Aktionen für unsere jungen Badegäste sind wieder am Samstag, den 8. Februar angesagt.

Dazu gehören z. B. „Schatzkiste-Tauchen“, Staffelschwimmen und Hindernis-Parcours, um nur einige Spiele zu nennen.

Von 13.30 bis 17 Uhr laufen die vielen bunten Aktionen für unsere Wasser-Kids.

Kinder und Jugendliche dürfen ihre eigenen Bade- und Schwimmspielsachen mitbringen. Kleine und große Badegäste zahlen lediglich den regulären Eintrittspreis.

bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
Geibstraße 3
67346 Speyer
Tel. 06232/625-1500
Internet: www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #207723985
03.02.2020

Ladies Night im bademaxx

Speyer – Die Saunanächte im bademaxx beinhalten Aroma- und Show-Aufgüsse. Dafür werden unsere Saunameister zu Aufguss-Akrobaten und bieten Ihnen ein Saunaerlebnis der Extraklasse – mit einfallsreichem Motto, originellem Kostüm, passender Musik, farbenfrohen Lichteffekten, ausdrucksstarker Wedeltechnik und einer ganz besonderen Choreografie. Lassen Sie sich überraschen!

Am Montag, den 10. Februar 2020 findet in der Saunalandschaft des bademaxx in Speyer wieder eine lange Saunanacht statt – exklusiv für Damen. Unter dem Motto „Hüttenglühen“ werden die Besucherinnen von 19 Uhr bis 23.30 Uhr mit Aufgüssen und Extras verwöhnt, die an diesem Tag in der Blockhaussauna im Garten und in der Finnischen Sauna halbstündlich stattfinden. Von 22.00 Uhr bis 23.30 Uhr ist FKK-Baden im Hallenbad möglich.  

Die Gastronomie offeriert neben den üblichen Speisen und Getränken ein besonderes Angebot, und der im bademaxx ansässige Physiotherapeut Matthias Richter und sein Team bieten exklusiv zur Saunanacht Schnuppermassagen an.

Im architektonisch reizvollen Wellnessbereich des bademaxx finden Besucher drei finnische Saunen, ein Dampfbad und eine Biobad. Lounge und Ruheraum bieten ein Erlebnis für die Sinne und einen bezaubernden Blick auf den Saunagarten. Entspannen lässt es sich im charmanten Bistrobereich am offenen Kamin oder auf der weitläufigen Terrasse. Erfrischen können sich die Besucher am Eisbrunnen, unter den Erlebnisduschen, im Tauchbecken oder im Naturteich auf ganz besondere Weise.

bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
Geibstraße 3
67346 Speyer
Tel. 06232/625-1500
Internet: www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx Foto: Adobe Stock// #50506137
03.02.2020

Bundesagentur für Arbeit

Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ist kostenlos

Nürnberg / Deutschland – In letzter Zeit gehen bei den regionalen Familienkassen wieder verstärkt Kindergeld-Anträge über kostenpflichtige kommerzielle Internetanbieter ein. Gegen Zahlung eines Entgelts bieten diese die Abwicklung von Kindergeldanträgen an.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich klar von diesen Anbietern.
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA: „Wir können Berechtigten auch weiterhin nur raten, einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei uns zu stellen. Wir garantieren eine rasche, rechtssichere Bearbeitung und auch den Schutz dieser persönlichen Daten.“

Alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke der Familienkasse sind kostenlos verfügbar. Das Online-Angebot der Familienkasse bietet zudem Kindergeldberechtigten die Möglichkeit, Veränderungen in ihren Wohn- und Lebensverhältnissen bequem sowie rund um die Uhr direkt über www.familienkasse.de mitzuteilen.

Der Service der Familienkasse ist auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) erreichbar.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2020