Bundesgartenschau 2023 in Mannheim eröffnet

Die BUGA 23 ist eröffnet!

Bundespräsident Walter Steinmeier startet 178-tägige Veranstaltung

Zwei Parks, eine Gartenschau und die Seilbahn verbindet

Eröffnungskonzert mit Get Well Soon und Haifa Symphony Orchestra

Alle Redner der Eröffnungsfeier der BUGA 23.
Foto: Thomas Henne

Mannheim – Die Mannheimer Bundesgartenschau wurde am Freitag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet. Im Rahmen eines Festakts, den das Haifa Symphony Orchestra zusammen mit der Band Get Well Soon musikalisch begleitete, sprach er seine Vorfreude auf die Großveranstaltung aus. Zudem betonte er, wie wichtig es sei, dass sich die BUGA 23 der Nachhaltigkeit verschrieben hat. Die BUGA 23 läuft bis zum 8. Oktober.

Die BUGA 23 in Mannheim ist gestartet! Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnete gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und BUGA 23-Geschäftsführer Michael Schnellbach die 178-tägige Gartenschau. Diese wird Sommerfest, Experimentierfeld und Blumenschau in einem, und hat sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, die bisher nachhaltigste Bundesgartenschau zu werden.

Eben diesen Vorsatz lobte der Bundespräsident: „[Es ist] vorbildlich, wenn hier in Mannheim versucht und gezeigt wird, wie nachhaltige Konversion mit Neu- und Umbau gelingen kann. Durch Bauen im Bestand, durch Verwendung von Materialien aus dem Rückbau, durch Holzbau- bzw. hybride Bauweise, durch Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Hier auf der Bundesgartenschau werden viele innovative Ideen ausprobiert und uns vorgestellt – das alles macht mir Hoffnung, und das alles sollte uns Mut machen, dass wir gemeinsam tatsächlich vieles anders und vieles besser machen können.“

Die Eröffnungsfeier der BUGA 23 stand im Zeichen der Völkerverständigung und der internationalen Städtepartnerschaft, und wurde daher vom Haifa Symphony Orchestra musikalisch begleitet. Unter dem Titel „RHIZOM“ entstand ein elektronisch-symphonisches Werk, in Kooperation zwischen dem Orchester aus Mannheims Partnerstadt und den beiden Musikern Ziggy Has Ardeur und Konstantin Gropper (Get Well Soon), das anlässlich der BUGA 23-Eröffnung uraufgeführt wurde.

„Die BUGA ist nicht nur eine wunderbare Blumen- und Gartenschau, sondern auch ein ganz besonderes Ereignis, das Menschen verbindet und zusammenbringt. Ich freue mich sehr, dass die Bundesgartenschau nach Heilbronn 2019 erneut in Baden-Württemberg zu Gast ist und nach 1975 zum zweiten Mal in Mannheim. 178 Tage lang wird die BUGA wichtige Anregungen zu den aktuellen Themen Klima, Energie, Umwelt und Nahrungssicherung geben. Die BUGA zeigt, wie sich Stadt und Natur verbinden lassen und gibt interessante Ausblicke auf die Zukunft unserer Städte. Somit ist sie auch eine Chance für den Klimaschutz und die Stadtentwicklung in Mannheim“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Mein Dank gilt dem großen Engagement aller Beteiligten, vor allem auch den Mannheimerinnen und Mannheimern. Den Besucherinnen und Besuchern wünsche ich inspirierende Momente in der Natur mitten in der Stadt.“

Zwei Gelände, eine Bundesgartenschau

BUGA 23-Geschäftsführer Michael Schnellbach erklärte: „Wir bieten mit der BUGA 23 unseren Besucherinnen und Besuchern eine spannende Mischung aus Blumen, innovativen Ausstellungsbeiträgen zur Nachhaltigkeit und ein Kulturfestival mit über 6.000 Veranstaltungen. Die BUGA 23 wird gleichzeitig ein Fest für die ganze Region und ein Fest der Nachhaltigkeit. Wir wollen als Veranstaltung den Grundstein für zukünftige Bundesgartenschauen setzen und zeigen, dass eine BUGA schön und nachhaltig zugleich sein kann.“

Im Luisenpark, der bereits Teil der BUGA 1975 war, ist zur Bundesgartenschau 2023 die „Neue Parkmitte“ entstanden. Mit Rhododendren, Fuchsien, Stauden, Heilpflanzen oder dem Zitrusgarten erstrahlt der Park in buntesten Farben. Die Pinguinanlage wurde erweitert, ebenso wie das Südamerikahaus. In der neuen Großvoliere können verschiedene Vogelarten bei einem Spaziergang kennengerlernt werden.

Neben dem Luisenpark ist auch das Spinelli-Gelände Teil der Bundesgartenschau 2023. Das ehemalige Militärgelände wurde entsiegelt, und präsentiert sich nun als Mischung aus bunter Blumenschau, spannendem Experimentierfeld mit Ausstellungsbeiträgen zur Nachhaltigkeit, aber auch weiterhin mit dem rauen Charakter des ehemaligen Militärgeländes. So wurden zum Beispiel eine frühere Lagerhalle, die U-Halle, und die alte Heizzentrale erhalten. Auch Wege und Eisenbahnschienen erzählen die Geschichte des Geländes weiter. „Die Bundesgartenschau ist eine einmalige Chance für die Stadtentwicklung in Mannheim“, erklärte Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Mithilfe der BUGA 23 war es möglich, das ehemalige Militärgelände Spinelli zum Bestandteil eines 220 Hektar großen Grünzugs zu verwandeln. Er verbessert nicht nur das Stadtklima und erhöht die Lebensqualität in Mannheim, Spinelli wird dauerhaft als freier Naturraum erhalten.“

Von dieser eindrucksvollen Parklandschaft konnten sich der Bundespräsident und der Ministerpräsident bei einem Rundgang im Anschluss an die Eröffnungsfeier überzeugen.

Vorfreude unter den ersten Besucher*innen

Bereits um 9 Uhr, als sich die Tore der BUGA 23 das erste Mal öffneten, drängten sich Besucher*innen vor dem Eingang zum Spinelli-Gelände. Das Ehepaar Endruweit aus Mannheim-Feudenheim, und damit aus der direkten Nachbarschaft, waren die ersten Besucher*innen auf Spinelli. Sie freuen sich schon lange auf die Mannheimer Bundesgartenschau und haben sich daher bereits vor einigen Monaten ihre Dauerkarten gesichert. „Am meisten freuen wir uns auf die Seilbahn-Gondeln“, erzählte Wilfried Endruweit. Wenige Minuten später saßen schon die ersten Gäste in der Seilbahn, die die beiden BUGA 23-Gelände miteinander verbindet, und konnten dabei ganz neue Einblicke von Mannheim gewinnen.

Am anderen Ende der Seilbahn, im Luisenpark herrschte ebenfalls bereits vor 9 Uhr Betrieb am Haupteingang. Der Erste der Ersten: Der Mannheimer Ralf Boss. Den Luisenpark kennt er wie seine Westentasche, seit der Bundesgartenschau 1975 sind er und seine Frau treue Jahreskartenkäufer. Heute führte sein direkter Weg zur Seilbahn, die ihn auf das neue BUGA 23-Gelände Spinelli gondeln sollte. Erste Eindrücke möchte er sammeln und vor allem die neuen Spielplätze erkunden – für seine Enkel. Dafür hat er sich am Eröffnungstag extra Urlaub genommen, ist allerdings alleine unterwegs, denn seine Frau konnte nicht frei nehmen. Ihr bringt er zum Trost den hübschen Frühlingsstrauß, den er als Erstbesucher entgegennehmen durfte, als bunten BUGA 23-Blumengruß mit nach Hause.

Blick aus der Gondel bei der Fahrt vom neuen zum „alten“ BUGA Gelände.
Foto: Andreas Henn

Über die BUGA 23

Die Bundesgartenschau in Mannheim findet 178 Tage lang vom 14. April bis zum 8. Oktober 2023 auf dem ehemaligen Spinelli-Militärgelände in Mannheims Nordosten und in Teilen des Luisenparks statt. Geplant ist ein buntes Programm mit etwa 6.000 Veranstaltungen. Für die BUGA 23 wird mit 2 Millionen Besuchern gerechnet. Eine Seilbahn verbindet den Luisenpark und den Spinellipark. Die BUGA 23 ist als Experimentierfeld, Blumenschau und Sommerfest konzipiert. Im Rahmen der BUGA 23 wird ein Teil des Grünzugs Nordost realisiert, der rund 230 Hektar Grünflächen bis in die Mannheimer Innenstadt miteinander verbindet. Mehr als 62 Hektar Fläche auf dem ehemaligen Kasernengelände „Spinelli-Barracks“ wurden entsiegelt und zur Bundesgartenschau 2023 neugestaltet.

Mehr finden Sie unter buga23.de

Sehen Sie hier das Fotoalbum zur Eröffnung und einem ersten Rundgang:

Text: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH Foto: (2) Thomas Henne, (8) Andreas Henn, (alle anderen) Speyer 24 (News)
15.04.2023

Polizeipräsidium Mannheim / Kriminal- und Verkehrsstatistik 2022

Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistik 2022 des Polizeipräsidium Mannheim

  • Polizeipräsidium Mannheim setzt erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort
  • Aufhebung pandemiebedingter Einschränkungen wirkt sich auf Kriminalstatistik aus
  • Zahl der Gesamtstraftaten deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau 2019
  • Auch im 10-Jahres-Vergleich Rückgang der Straftaten um gut 6 Prozent
  • Positive Langzeitentwicklung der Sicherheit im öffentlichen Raum
  • Aufklärungsquote ist leicht auf 57,5 Prozent gesunken, im Langzeitvergleich (10 Jahre) um 3,1 Prozent gestiegen
  • Telefonbetrüger scheitern in 99 Prozent aller Fälle, deutlicher Rückgang der Schadenssumme
  • Anzeigebereitschaft von Opfern häuslicher Gewalt weiter gestiegen
  • Eigentumsdelikte verzeichnen hohen Zuwachs nach Wegfall Corona bedingter Beschränkungen, im 10-Jahres-Vergleich allerdings einen deutlichen Rückgang
  • Sexualdelikte steigen dem Landestrend folgend erneut an, Verbreitung pornografischer Schriften in Verbindung mit unbedarften Umgang über Apps und anderer sozialer Kontaktmedien wiederholt einer der Hauptursachen
  • Verkehrssicherheit im Langzeitvergleich weiter gestiegen
  • Verkehrsunfallbilanz weist eine Zunahme an Unfällen elektromotorisierter Fahrräder und Scooter aus
  • 40% weniger Verkehrstote als im Vor-Corona-Jahr 2019

Bilanz der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022: Positive Langzeitentwicklung setzt sich fort

„In der Gesamtschau ist zu attestieren, dass wir bei der Bewertung der PKS auch auf 10-Jahresvergleiche und Vergleiche mit dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 zurückgreifen müssen. Nur so lassen sich einzelne Zahlenwerte seriös einordnen. Geht man so vor, erhält man für das Jahr 2022 überwiegend positive Entwicklungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen. Dagegen ergibt sich bei einem ausschließlichen Vergleich mit dem Vorjahr 2021 ein verzerrtes Bild, da hier die Corona bedingten Einschränkungen einen ganz wesentlichen Einfluss auf die registrier-ten Straftaten hatten. Vor diesem Hintergrund und auf Basis der PKS 2022 müssen wir unseren Fokus beim PP Mannheim in jedem Fall u.a. auf die Bereiche Sexualdelikte, Partnergewalt (jeweils lineare Zu-nahmen) und Gewalt gegen Polizeibeamte (hohes Niveau) richten sowie die Cyberkriminalität im Auge behalten, denn dort gehen wir von einem hohen Dunkelfeld aus. Erfreulich bleiben die Entwicklungen beim Wohnungseinbruch, bei den Betrugsdelikten und allgemein bei der Sicher-heit im öffentlichen Raum. Aber auch hier gilt es genauso weitere Verbesserungen anzustreben. Auch der Verkehrssektor ist grundsätzlich in eine positive Richtung zu bewerten, wenngleich mir E-Bike’s und E-Roller die Sorgenfalten auf die Stirn treiben und insbesondere die tödlich verlaufenden Unfälle besonders tragisch sind. Jeder tödliche Unfall ist ein Unfall zu viel.“ so Polizeipräsident Siegfried Kollmar.

Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis. Nach historischen Tiefständen im Corona geprägten Vorjahr, verzeichnet das Polizeipräsidium Mannheim im direkten Vergleich einen Zuwachs in der Gesamtzahl der registrierten Straftaten im Jahr 2022. „Selbstverständlich war diese Entwicklung absehbar. Mit der Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen der pandemischen Zeit und der damit einhergehenden Wiederbelebung des öffentlichen Raums musste bereits früh davon ausgegangen werden, dass wieder mehr Straftaten zu registrieren sind“, konstatiert Polizeipräsident Siegfried Kollmar. „Wir, als Polizeipräsidium Mannheim, haben dies unter engmaschiger Betrachtung der Straftatenentwicklung bereits im ersten Halbjahr des Jahres 2022 festgestellt und gehandelt!“, so Kollmar weiter. „So können wir, dank eines umfassenden Initiativen- und Maßnahmenportfolios und unter Auslass der verzerrenden Faktoren der „Corona-Zeit“, eine positive Langzeitentwicklung in nahezu allen Bereichen der Polizeilichen Kriminalstatistik feststellen“, betont der Polizeipräsident.

Insgesamt wurden 65.118 Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim registriert – im Direktvergleich mit dem pandemisch geprägten Jahr 2021 mithin eine Zunahme von 17,8%. Mit Blick auf das Vor-Corona-Jahr 2019 mit noch 70.115 Straftaten, registrierte das Polizeipräsidium nun knapp 5000 Straftaten weniger. Gemessen am Langzeitvergleich zum Jahr 2013 von 69.401 Straftaten ergibt sich immer noch ein Rückgang um 6,2 Prozent.

Kriminalitätsschwerpunkte:

Die „Sicherheit im öffentlichen Raum“ verbessert sich fortlaufend. Als Handlungsschwerpunkt des Landes Baden-Württembergs setzt sich diese erfreuliche Entwicklung im Mehrjahresvergleich in den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim sowie dem Rhein-Neckar-Kreis kontinuierlich fort. Trotz der beinahe uneingeschränkten Wiederbelebung des öffentlichen Raums wurden insgesamt 1.899 weniger Straftaten als noch im Vor-Corona-Jahr 2019 registriert. Im Direktvergleich zum Tiefststand im pandemisch geprägten Jahr 2022 ist allerdings ein Zuwachs um 18,4% auf 31.734 Straftaten zu deklarieren.

Die Aufhebung der dem Infektionsschutz der Bevölkerung geschuldeten Beschränkungen haben sich deutlich auf das Deliktsfeld der Eigentumskriminalität ausgewirkt. Für die Eigentumskriminalität, die 33,8% aller im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim registrierten Straftaten ausmacht, ist ein deutlicher Zuwachs um 42,6% festzustellen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 ist allerdings ein Anstieg von gerademal 0,2%, also um 49 Fälle, auf insgesamt 22.025 Straftaten festzustellen. Im Langzeitvergleich zum Jahr 2013 kann sogar ein erfreulicher Rückgang um 19,5 Prozent konstatiert werden. Verdeutlicht werden die Auswirkungen der weggefallenen Beschränkungen insbesondere im Deliktsfeld der Ladendiebstähle. Hier wurde eine Steigerung um 94,9% ausgemacht. Trotz einer geringen Zunahme der registrierten Wohnungseinbrüche machen sich die präventiven und personalintensiven Anstrengungen der Vorjahre weiter bezahlt. Mehr als 40% der 458 Einbrüche in Häuser oder Privatwohnung in der Region scheiterten. Dabei konnten insgesamt 94 Tatverdächtige ermittelt werden, was erneut einer der höchsten Aufklärungsquoten im Land Baden-Württemberg entspricht. Für das Stadtgebiet Mannheim kann sogar ein weiterer Rückgang notiert werden.

Wurde in den letzten Jahren noch ein rekordverdächtiger Schaden von Telefonbetrügern in der Region verursacht, scheitern mittlerweile 99,2% aller Anrufe bereits im Versuchsstadium. Trotzdem erbeuteten Falsche Polizeibeamte, Schockanrufer und Enkeltrickbetrüger über 50.000 Euro von vorwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern. Mit hohen Präventionsanstrengungen, einhergehend mit einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung, konnte die Schadenssumme damit auf ein Zehntel zum Vorjahr reduziert werden.

Dem Landestrend folgend, ist erneut ein Anstieg im Bereich der Sexualdelikte feststellbar. Mit einem Zuwachs von 7,3% auf insgesamt 1.272 Fälle wurden damit 86 Straftaten mehr erfasst. Wiederholt sind die Gründe hauptsächlich im unbedarften Umgang mit Kontaktmöglichkeiten über Apps und anderen sozialen Kontaktmöglichkeiten einhergehend mit „Verbreitung pornographischer Schriften“ zurückzuführen. Hinzukommen der stetige Anstieg von Verdachtsanzeigen einer Nichtregierungsorganisation wegen Kinderpornographie basierend auf dem Datenabgleich amerikanischer Provider. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im öffentlichen Raum verzeichnen erfreulicherweise einen Rückgang um 13,7% auf 258 Fälle. Gleichzeitig stieg die Anzeigebereitschaft von Betroffenen im privaten Bereich um 54 % auf 44 Fälle. Das PP Mannheim wird hier in 2023 einen Schwerpunkt setzten, sowohl präventiv beim bewussten Umgang mit Internet-/Messenger-Diensten, als auch repressiv mit einer konsequenten Strafverfolgung.

Abschließend lässt sich mit der wiederholt belegten Überführung des Dunkel- in das Hellfeld wieder eine erhöhte Anzeigebereitschaft von Opfern häuslicher Gewalt feststellen. So ist auch im Langzeitvergleich ein stetiger Zuwachs seit Beginn der Pilotphase „Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt“ im Jahr 2019 an erfassten Straftaten im Bereich der Partnergewalt festzustellen. Die Anstrengungen des Polizeipräsidiums Mannheim und den zahlreichen Kooperationspartnern werden fortgeführt, um die Anzeigebereitschaft von Betroffenen noch weiter zu erhöhen. Zudem nimmt das PP Mannheim beim Forschungsprojekt „Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie“ (GATE) teil, um dieses Phänomen weiter vertieft und intensiv zu bekämpfen.

Verkehrsunfallbilanz 2022: Straßen werden trotz geringer Anstiege immer sicherer

„Trotz vieler Herausforderungen im Jahr 2022 fällt die Verkehrsbilanz positiv aus.“, so Polizeipräsident Kollmar, der weiter feststellt: „Viele Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile elektrisch unterwegs. Neben E-Autos setzen aber besonders viele auf E-Bikes und E-Scooter. Das veränderte Mobilitätsverhalten schlägt sich auch in der Verkehrsunfallbilanz nieder.“ Mit 40% weniger Verkehrstoten und über 3.700 weniger Verkehrsunfällen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 zahlt sich die breitgefächerte Arbeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aus. Mit einem geringen Anstieg um 5,4%, wurden im Jahr 2022 insgesamt 27.456 Unfälle auf den Kreis-, Land- und Bundesstraßen erfasst. Dabei verloren tragischer Weise 15 Menschen ihr Leben. Auf den Autobahnen wurden 1.903 Unfälle gezählt und damit 1% mehr als im Vorjahr. Hierbei verloren 2 Menschen ihr Leben.

Auffällige Zunahmen sind insbesondere bei Betrachtung der verletzungsgefährdeten Verkehrsteilnehmer zu verzeichnen. Bei Unfällen mit Pedelecs wurden insgesamt 239 Fälle gezählt und damit 100 mehr als im Vorjahr. E-Scooter, die seit Juli 2019 als Verkehrsmittel eingeführt wurden, verzeichnen wiederholt einen Zuwachs bei der Unfallbeteiligung. Wurden letztes Jahr noch 88 Schadensereignisse gelistet, nahmen diese nun um 31 auf 119 zu. Fakten, die das PP Mannheim dazu veranlassen werden, auch 2023 wieder intensiv Präventionsangebote in diesem Verkehrssegment anzubieten.

Unfälle deren Ursache auf zu hoher Geschwindigkeit basierte nahmen um 17,6% auf 533 zu. Eine Steigerung ist leider auch im Bereich der Unfälle zu finden, bei denen Alkohol ursächlich war. Diese nahmen um 10% auf 320 Fälle zu. Bei Unfällen auf den Bundesautobahnen, bei denen LKW beteiligt waren, sind leicht angestiegen. Allerdings ist auch hier im Langzeitvergleich zu 2019 ein kontinuierlicher Rückgang um 22,5 % (77 Fälle) festzustellen.

„Jedes getötete oder verletzte Unfallopfer auf unseren Straßen ist eines zu viel! Deshalb arbeiten wir rund um die Uhr an der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.“, so Kollmar entschlossen. „Neben Großkontrollen auf Autobahnen in Kooperation mit den angrenzenden Bundesländern, dem weiteren Ausbau unseres Kompetenzteams „Drogen im Straßenverkehr“, Schulwegüberwachungen und ständigen Ausweitung der Poser Kontrollen, bietet das Polizeipräsidium Mannheim eine große Auswahl an kostenlosen Schulungen und Beratungen – egal ob E-Bike Kurse für Senioren oder Hilfe bei der Auswahl eines sicheren Kindersitzes. Profitieren sind davon und kommen Sie sicher an ihr Ziel!“, so der Polizeipräsident abschließend.

Polizeipräsidium Mannheim
24.03.2023

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Elternabende der Bundesagentur für Arbeit stoßen auf großes Interesse

Die Woche der digitalen Elternabende, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals ab dem 6. Februar durchgeführt hat, hat große Resonanz gefunden. Insgesamt informierten sich in rund 8.000 Haushalten Eltern und ihre Kinder in den einstündigen digitalen Infoabenden über die gut 50 verschiedenen Unternehmen mit deren Ausbildungsmöglichkeiten.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der BA: „Mit den digitalen Elternabenden wollten wir Jugendliche, ihre Eltern und Unternehmen virtuell und damit ortsunabhängig zusammenbringen. Das Format sollte einen ersten Einblick in die Unternehmenskultur ermöglichen und so die Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz erleichtern. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass dieses Pilotprojekt einen so großen Anklang bei den Jugendlichen und ihren Eltern gefunden hat. Das nehmen wir zum Anlass zu prüfen, wie wir das Format weiter ausbauen und beispielsweise auch regional anbieten können.“

Die digitalen Elternabende kamen sowohl bei den Eltern und Jugendlichen als auch bei den beteiligten Betrieben gut an. „Ich bin ein absoluter Fan dieses Formats, da man ohne großen Aufwand und zeitraubende Fahrerei innerhalb kurzer Zeit umfassend informiert wird“, so eine Teilnehmerin. „Insgesamt sind wir sehr begeistert vom Format und der Reichweite. Das hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, beschreibt es ein Mitarbeiter eines der beteiligten Unternehmen.

Die BA nutzt viele Wege, um Jugendliche aber auch Ausbildungsbetriebe bestmöglich zu unterstützen. Dazu startet sie vom 13. bis 19. März 2023 die Woche der Ausbildung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ausbildung ist Zukunft“ stattfindet. Im Rahmen der Aktionswoche informiert die BA Unternehmen und junge Menschen über die vielen Vorteile einer beruflichen Ausbildung und stellt die Fördermöglichkeiten vor, mit denen Betriebe und Jugendliche unterstützt werden können:

  • Durch eine Einstiegsqualifizierung können Betriebe potenzielle Auszubildende kennenlernen und sich ihre zukünftigen Fachkräfte sichern. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter unterstützen Unternehmen hierbei mit finanziellen Leistungen.
  • Mit der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) werden Auszubildende vor und während der Ausbildung intensiv begleitet. Dabei stehen Unternehmen und ihren Auszubildenden professionelle Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter persönlich zur Seite. Die Kosten der Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter getragen.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe kann Auszubildenden zusätzliche Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses bieten, um ihren Lebensunterhalt (zum Beispiel während der Unterbringung in einem Jugendwohnheim) zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Fahrtkostenzuschüsse (wie für Pendelfahrkosten zur Ausbildungsstätte) möglich.

Auch mit der Fortsetzung der Initiative „Zukunftsstarter“ zum Januar 2022 behält die BA junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss weiterhin im Fokus. Neben der Vermittlung in eine Erstausbildung kommt dabei auch die berufliche Nachqualifizierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Betracht. Betriebe können hierbei mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Woche der Ausbildung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

Weitere Informationen zu den digitalen Elternabenden finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende

Bundesagentur für Arbeit
24.02.2023

Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen

Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.

„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“

Die Leistungen im Einzelnen:

Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.

Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.

Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.

Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf www.familienkasse.de weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.

Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf

Bundesagentur für Arbeit
14.02.2023

„BA-mobil“- Die beliebte Kunden-App feiert zweijährigen Geburtstag

Seit zwei Jahren bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der App „BA-mobil“ Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung aktuelle Informationen sowie nützliche Funktionen direkt auf dem Smartphone an. Das Angebot wird auch in diesem Jahr weiterentwickelt.

Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Ich freue mich sehr, dass unsere App für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem zuverlässigen Begleiter wurde. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Downloads wider: Mittlerweile haben 500.000 Kundinnen und Kunden die App heruntergeladen. Über 80.000 Nutzerinnen und Nutzer greifen monatlich auf die App zu. Jederzeit, schnell und unkompliziert können Kundinnen und Kunden Termine und Unterlagen einsehen sowie sicher und direkt Kontakt zu ihrer Beraterin und ihrem Berater aufnehmen. Die Wünsche und das Feedback auf Kundenseite sind uns sehr wichtig und bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der App. „

Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden.

Die Funktionen der App beinhalten unter anderem einen Mitteilungsservice in Form von Push-Nachrichten, der auf ungelesene Nachrichten und aktuelle Informationen hinweist. Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen. In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.

Alle Funktionen der App und die Vorteile im Detail finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

Bundesagentur für Arbeit
09.02.2023

Digitaler Datenaustausch: Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Sozialversicherungsträgern

Seit Jahresbeginn 2023 tauscht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Krankenkassen Daten elektronisch aus. Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Die Kooperation zwischen der BA, den gesetzlichen Krankenkassen und demnächst auch mit der Deutschen Rentenversicherung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einfacher, weil sie teilweise von gesetzlichen Nachweispflichten entlastet werden, sondern spart auch Wege und Kosten. Nicht die Kundinnen und Kunden sollen wandern, sondern ihre Vorgänge und Daten. Der elektronische Datenabruf zwischen den Sozialversicherungsträgern bringt uns einem durchgängig digitalen und automatisierten Arbeitslosengeld-Prozess ein großes Stück näher.“
Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln.
Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV hat der Gesetzgeber neue Rechtsgrundlagen zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen wurden im Jahr 2022 gemeinsam mit den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen des Projektes EDA-BE (Elektronischer Datenaustausch – Bescheinigungen und Erstattungen) geschaffen.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2023

Arbeitsmarkt im Januar 2023 – Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.
Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
31.01.2023

Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag

Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig. Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).

Anträge papierlos erledigen

Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Beim Kinderzuschlag ist dies nun auch möglich – und zwar mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift.

Online Mitteilungen und Nachweise übermitteln

Familien können nun auch online direkte Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dabei kann es sich um allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag handeln, der Weg ist auch offen für Ein- oder Widersprüche.

Bewährtes Online-Portfolio

Die Familienkasse komplettiert damit ihr digitales Portfolio, das bereits seit Längerem zur Verfügung steht. Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien schnell und einfach prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Sie haben über die Videoberatung nebst Online-Terminvereinbarung den schnellen Zugang zu Information und Beratung über die komplexe Familienleistung Kinderzuschlag. Weiterhin steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und ebenfalls per Lotsenfunktion Familien an die passende Stelle im Internetauftritt der Familienkasse der BA leitet.

Hohe Akzeptanz

Mit über einer Million online gestellter Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 wird der Online-Antrag sehr gut angenommen, wie auch beispielsweise unser Chatbot, der im vergangenen Jahr durchschnittlich 31.000 Mal im Monat aufgerufen wurde.

Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de.

Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig – Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
27.01.2023

Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700 Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Bundesagentur für Arbeit
10.01.2023

Jahresrückblick 2022 – Stabiler Arbeitsmarkt trotz der Belastungen durch den russischen Angriffskrieg

„Im vergangenen Jahr haben die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine – Preisanstiege, Unsicherheiten, aber auch die Fluchtmigration – durchaus Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Angesichts des Ausmaßes der Belastungen fallen diese aber moderat aus“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2022: 2.418.000
  • Veränderung gegenüber 2021: -195.000
  • Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: -0,4 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind trotz des Ukrainekriegs deutlich gesunken

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2022 jahresdurchschnittlich deutlich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 195.000 auf 2.418.000 Menschen.

Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, sank ebenfalls. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.186.000, 181.000 weniger als 2021.

Dabei beruhen die Rückgänge auf der günstigen Entwicklung im Vorjahr und in der ersten Jahreshälfte 2022. Ab Jahresmitte führte vor allem die Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu einem Anstieg bei Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist deutlich niedriger als 2021

Der Arbeitsmarkt wurde auch 2022 durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, die Inanspruchnahme hat aber im Vergleich zu den von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Jahren 2020 und 2021 deutlich abgenommen. Wegen der erneut höheren Inanspruchnahme in Folge der Energiekrise im zweiten Halbjahr liegt der geschätzte Jahresdurchschnittswert aber immer noch höher als im Vor-Coronajahr 2019.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schätzt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl 2022 insgesamt auf rund 430.000, nach 1,85 Millionen im Jahr 2021.

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 37 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund 160.000 Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigkeit (nach dem Inlandskonzept) mit 45,57 Millionen im Jahresdurchschnitt 2022 um 589.000 an.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Vorjahresvergleich nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Juni 2021 auf Juni 2022 um 643.000 auf 34,45 Millionen gestiegen. Sie liegt damit um 1,04 Millionen über dem Wert aus dem entsprechenden Monat im Vor-Coronajahr Juni 2019.

Auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung wies im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs auf. Sie ist im Juni 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 198.000 auf 7,36 Millionen gestiegen. Das Plus geht weit überwiegend auf Beschäftigungen im Nebenjob zurück.

Arbeitskräftenachfrage auf einem vergleichsweise sehr hohen Niveau

Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern lag 2022 trotz großer wirtschaftlicher und politischer Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Krieges auf einem sehr hohen Niveau. In der zweiten Jahreshälfte wurde sie aber spürbar schwächer.

Mit 845.000 gemeldeten Arbeitsstellen im Jahresdurchschnitt 2022 lag die Arbeitskräftenachfrage um 139.000 höher als im Jahr 2021.

Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.01.2023

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.
Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Bundesagentur für Arbeit
28.12.202
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2022 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2022 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 311,30 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn sie zählen nicht nur für Mindestversicherungszeiten, sondern können die spätere Rente erhöhen.

Ein Beispiel: Für ein Jahr freiwillige Beiträge in Höhe von 100 Euro monatlich gibt es – Stand heute – jeden Monat 5,38 Euro mehr Rente. Über die Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag in der Zukunft weiter erhöhen.

Außerdem kann es auch steuerlich interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Auskünfte dazu geben die Finanzämter, die Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
23.02.2023

Jahresverdienstbescheinigung 2022 kommt / Angaben überprüfen

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresverdienstbescheinigung 2022. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung im Jahr 2022 bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, sollte man alle Angaben genau prüfen und die Bescheinigung gut aufbewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresverdienstbescheinigung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.d

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
10.02.2023

Jetzt neu: Mit Online-Vorträgen zu Reha und Rente gut informiert

Online-Vorträge zu Rente und Reha sind ein neues Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs mit dem eigenen Computer, Tablet oder Smartphone kann sich jeder Interessierte über viele verschiedene Themen der gesetzlichen Rentenversicherung online informieren.

Einfach im Internet anmelden

Die Online-Vorträge sind auf www.drv-rlp.de/vortraege veröffentlicht. Unter Veranstaltungstermine wählt man hier bei Typ „Vortrag“ und bei Veranstaltungsort „online“ aus. Nun den gewünschten Vortrag auswählen und einfach per Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort des Vortrags anmelden. Zur Sicherheit sollte man auch die Mailadresse mitteilen, um immer über alles informiert zu bleiben.

Die Anmeldebestätigung, die Zugangsdaten und alle Informationen zur Einwahl und zum Ablauf des Vortrages kommen dann per Mail.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
08.02.2023

Neue Geschäftsleitung im Amt – Geschäftsführer Matthias Förster in Ruhestand verabschiedet

v.l.: Reichert-Förster-Rademacher-Bensing-Ruhose

In einer Feierstunde ist Bettina Rademacher-Bensing heute als neue Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) in ihr Amt eingeführt worden. Ihr zur Seite steht der Jurist Johannes Reichert (52), der bereits seit Juli vergangenen Jahres stellvertretender Geschäftsführer ist und der DRV seit 2001 angehört. Beide bilden die neue Geschäftsleitung. Damit ist der im vergangenen Jahr eingeleitete Übergang an der hauptamtlichen Führungsspitze der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung abgeschlossen.

„Die Digitalisierung, der Fachkräftemangel und vor allem der demografische Wandel sind die großen Herausforderungen für die DRV Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren. Ihnen beiden wünsche ich Ausdauer, Weitblick und eine glückliche Hand, damit Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben gemeinsam mit dem ‚Team DRV‘ erfolgreich meistern“, so DRV-Vorstandsvorsitzende Beate Petry.

Führungspersönlichkeit mit Blick von außen

Bettina Rademacher-Bensing (57) kommt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bringt viel Führungserfahrung mit – zuletzt in der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt. In früheren Stationen war sie Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Krefeld und als langjährige Kanzlerin der BA-Hochschule in Mannheim für deren Management verantwortlich. Nach ihrem sprach- und sozialwissenschaftlichen Studium mit anschließender Promotion erwarb Bettina Rademacher-Bensing Berufserfahrungen in der Wirtschaft, wo sie als Unternehmensberaterin Projekte mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung leitete.

Geschäftsführer Matthias Förster verabschiedet

Verabschiedet wurde heute Geschäftsführer Matthias Förster (66). Nach über 30 Jahren in der DRV, davon acht in der Geschäftsleitung, ist er in den Ruhestand getreten. Für die Landesregierung würdigte Staatssekretär Fedor Ruhose vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium dessen Wirken: „In den herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie hat die DRV Rheinland-Pfalz für die reibungslose Einführung der Grundrente in Rheinland-Pfalz gesorgt. Diese enorme Kraftanstrengung verdient große Anerkennung und Lob. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Matthias Förster sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Rheinland-Pfalz, die durch ihr unermüdliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses zentralen politischen Reformvorhabens geleistet haben.“

Die Amtszeit von Matthias Förster stand im Zeichen wegweisender Investitionen in die DRV-eigenen Reha-Kliniken Eußerthal, Bruchweiler und Bad Kreuznach. Prägend war auch die erfolgreiche Digitalisierung im Kerngeschäft Rente und Reha. In den letzten beiden Jahren hat Matthias Förster die DRV mit Umsicht und Besonnenheit durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise geführt.

Hier geht es zu unserer Mediathek: http://www.drv-rlp.de/presse

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
01.02.2023

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Briefe zu Preisanpassungen nicht zugestellt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) waren im vergangenen Jahr wie viele andere Versorgungsunternehmen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die Energiemärkte gezwungen, ihre Preise für Strom und Erdgas anzupassen.

Im November 2022 wurden daher sämtliche Kundinnen und Kunden über die anstehenden Preiserhöhungen ab dem 1. Januar 2023 informiert. Mitte Februar musste jedoch festgestellt werden, dass die Zustellung dieser Schreiben teilweise nicht korrekt erfolgt ist. Nach derzeitigem Informationsstand hat eine von einem Dienstleister der SWS eingesetzte Person Schreiben in vierstelligem Umfang eingelagert, statt diese an die Kundinnen und Kunden auszuliefern.

Die gute Nachricht: Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Kundendaten öffentlich geworden, da die betroffenen Schreiben aufgefunden und inzwischen sichergestellt werden konnten. Die SWS haben dennoch vorsorglich die zuständigen Datenschutzbehörden über den Fall informiert. Derzeit wird noch ermittelt, welche Kundinnen und Kunden von dem Vorfall betroffen sind. Diese werden dann in den nächsten Tagen erneut angeschrieben und erhalten die notwendigen Informationen zu den Preiserhöhungen.

Da die Ermittlungen noch im Gange sind, können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
20.02.2023

bademaxx-Sauna öffnet wieder täglich

Hallenbad: Raum- und Wassertemperaturen angehoben

Ab Freitag, 17. Februar ist die Saunalandschaft des Sport- und Erlebnisbades bademaxx in der Speyerer Geibstraße wieder täglich geöffnet. Aufgrund der Energiekrise und dem damit verbundenen Appell zum Energiesparen konnte die Sauna in den letzten Monaten nur eingeschränkt – zuletzt von Donnerstagmittag bis Montag – besucht werden. Um den Aufenthalt im Hallenbad angenehmer zu gestalten, wurden die Temperaturen in den Räumen und im Wasser bereits Anfang der Woche um ein Grad auf Vorkrisenniveau angehoben.

„Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet“ betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Insgesamt bewerte die Bundesnetzagentur die Lage weniger angespannt als zu Beginn des Winters und die Speicherfüllstände seien mit über 70 Prozent viel höher als ursprünglich vorgegeben. Es sei laut Bundesnetzagentur unwahrscheinlich, dass es in diesem Winter noch zu einer Gasmangellage kommen werde, so die Oberbürgermeisterin. „Schwimmen und Saunabaden sind förderlich für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Als Stadt und Stadtwerke haben wir eine Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass sie Freizeiteinrichtungen wie das bademaxx wieder vollumfänglich nutzen können – zum Schwimmenlernen, um sich körperlich fit zu halten oder einfach nur, um zu entspannen“, betont Stefanie Seiler und dankt den Besucherinnen und Besuchern für ihre Treue und ihr Verständnis für die Einschränkungen in den letzten Monaten.

„Bis jetzt konnten im gesamten bademaxx 1,9 Mio. Kilowattstunden Erdgas eingespart worden“, ergänzt Ralf Lang, Bereichsleiter bei den Stadtwerken Speyer (SWS), Betreiber des bademaxx. Mit diversen Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen in Räumen und Becken, der Schließung des Beckens im Freien und der tageweisen Außerbetriebnahme der Sauna hätten die SWS dazu beigetragen, fast 45 Prozent Energie im Vergleich zum Vor-Corona-Bezugsjahr 2019 einzusparen. „Jetzt müssen wir wieder an die Wirtschaftlichkeit denken“, macht er deutlich. Mit den Einnahmen der Sauna werde die gesamte Einrichtung mit Hallenbad und Freibad gestützt. Die Besucherzahlen in der Sauna seien zurzeit sehr hoch, sagt Ralf Lang und ergänzt: „Zeitweise ist die Sauna sogar zu gut besucht, und es kamen immer mehr Anfragen, ob wir nicht wieder ganz öffnen können.“

Anfragen gab es auch, die abgesenkten Wasser- und Raumtemperaturen im Hallenbad wieder zu erhöhen. Um den Badegästen ein angenehmeres Schwimmen und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, haben die SWS die um ein Grad abgesenkten Temperaturen wieder auf Vorkrisenniveau angehoben. „Im Schwimmbecken beträgt die Temperatur dann wieder 28 Grad, im Freizeitbecken 30 Grad. Im Kinderplanschbecken hatten wir nicht abgesenkt“, erklärt Ralf Lang und informiert weiter: „Auch Schwimmkurse für Babys von drei bis sechs Monaten sind wieder möglich und die Bedingungen für alle Baby-, Schwimm- und Aqua-Kurse einfach besser. Das Ausschwimmbecken im Freien bleibt vorerst außer Betrieb, da es die meiste Energie benötigt“, schließt der Bereichsleiter.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.02.2023

Vergleichsstudie zur Wärmeversorgung für die beiden Stadtquartiere „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ in Speyer

Ab Montag, 13. Februar startet die MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Stadtwerke Speyer (SWS) in den beiden Stadtquartieren „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ mit einer Erhebung der vorhandenen Infrastruktur. Dazu zählen z. B. der Sanierungsstand der Gebäude, Bauweisen, Bebauung und Freiflächen sowie Plätze für dezentrale Erzeugungsanlagen. Hierzu finden Begehungen vor Ort statt. Von der vorhandenen Infrastruktur werden zur Dokumentation auch Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von privaten Grundstücken nötig sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers geschehen.

Die SWS möchten die Umsetzung der lokalen Energiewende voranbringen und nachhaltige Transformationswege beschreiten, um der Vorreiterrolle in Sachen regenerativer Energieversorgung auch in Zukunft gerecht zu werden. Bereits seit Oktober 2010 ist die Stadt Speyer über eine 21 Kilometer lange Transportleitung an das Mannheimer Fernwärmenetz als einem der größten zentralen Wärmeversorgungssysteme Europas angeschlossen. Um eine alternative Wärmeversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, soll für die beiden Gebiete die Erschließung mit Fernwärme geprüft werden. Gesetztes Ziel ist es zudem, ökologisch und ökonomisch sinnvolle dezentrale Lösungen (z. B. mittels Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen) zu prüfen und zu bewerten.

Alle betroffenen Bewohner*innen in den beiden Stadtquartieren werden bis Ende der Woche durch die SWS über die geplanten Begehungen informiert. Die entsprechenden Mitarbeitenden können sich ausweisen und werden im Ankündigungsschreiben der SWS benannt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang der Planung zur alternativen Wärmeversorgung verwendet.

Ansprechpartner

Stadtwerke Speyer GmbH
09.02.2023

Stadtwerke Speyer erhöhen Abschläge

Energiepreisbremsen werden umgesetzt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) mussten ihre Strom- und Erdgaspreise aufgrund der Energiekrise zum 1. Januar 2023 deutlich anheben. Daher werden die monatlichen Abschlagsbeträge – wie bereits angekündigt – zum 1. März 2023 nach oben angepasst. Die SWS wollen damit für ihre Kundinnen und Kunden bewirken, dass sie monatlich angemessene Beträge bezahlen und mit der Jahresrechnung nicht mit hohen Nachzahlungen belastet werden.

Die Briefe mit den neu berechneten Abschlagszahlungen sowie die Termine bis zur nächsten Jahresabrechnung gehen diese Woche an alle Kundinnen und Kunden, die unterhalb der beschlossenen Energiepreisbremsen der Bundesregierung liegen. Das sind bei den SWS alle Erdgas-Sonderverträge und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge. Keine Informationen erhalten Kundinnen und Kunden, die ab Dezember 2022 bereits ihre Jahresabrechnung bekommen haben. Mit dieser wurden die Abschläge bereits neu berechnet und die aktuellen Vertragspreise berücksichtigt. Ebenfalls keine Neuberechnung erfolgt bei Kleinverbräuchen und Leerständen.

Alle Kundinnen und Kunden, deren Energiepreise oberhalb der Energiepreisbremsen liegen, erhalten erst in den nächsten Wochen ein Schreiben mit Entlastungsbeträgen und neuen Abschlägen unter Einbeziehung der Preisbremsen. Je nach Vertragswahl und somit Auswirkung der Energiepreisbremsen können auch zwei Briefe verschickt werden.

Zum Thema Energiepreisbremsen sind die SWS an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in ihre IT-Systeme. Für die Stadtwerke bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Das Abrechnungssystem muss angepasst werden, um die individuellen Entlastungsansprüche für tausende Kundinnen und Kunden ausweisen zu können. Aktuell sind die SWS zuversichtlich, die Umstellung zum gesetzten Termin zu schaffen. Sollte es dennoch nicht fristgerecht möglich sein, geht niemandem Geld verloren. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen und deren Umsetzung sind zu finden unter: www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsen. Fragen beantwortet das SWS-Personal im Kundenzentrum in der Industriestraße, telefonisch unter 06232/625-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.02.2023

Glasfaser: SWS warnen vor Falschaussagen

Keine persönlichen Daten weitergeben

In den letzten Wochen meldeten sich zahlreiche Kundinnen und Kunden aus den Wohngebieten Neuland und Vogelgesang im Süden der Domstadt bei den Stadtwerken Speyer (SWS). Sie informierten darüber, dass sie von Personal eines Telekommunikationsunternehmens – ohne Terminvereinbarung – aufgesucht worden seien. Die Mitarbeitenden äußerten sich unter anderem zu Glasfaser-Produkten der SWS und der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen. Die Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Immer wieder gibt Personal von Wettbewerbern im persönlichen Kontakt oder am Telefon auch vor, mit den SWS zusammenzuarbeiten. Die Mitarbeitenden verlangen persönliche Daten und geben vor, günstigere Verträge anzubieten – das betrifft diverse Produkte wie Strom, Erdgas und Telekommunikation. Mit diesen Daten werden alte Verträge gekündigt und neue bei anderen Anbietern abgeschlossen. Die SWS raten, nie persönliche Daten weiterzugeben, sich auf keine Diskussionen einzulassen, einfach das Gespräch am Telefon zu beenden oder die Haustür zu schließen.

Wird man unerwünscht angesprochen, sollten Name, Firma und Telefonnummer der Kontaktperson notiert werden. Sofern genaue Angaben gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. SWS-Personal ist an der Stadtwerke-Arbeitskleidung zu erkennen und kann sich ausweisen.

Wer Rückfragen hat bzw. Unterstützung benötigt, wendet sich unter Telefon 06232/625-0 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de an die SWS.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: AdobeStock – vegefox
23.01.2023

Neu im bademaxx: Aqua-Vital-Kurse für alle

Ab Donnerstag, 19. Januar beginnen neue Aqua-Vital-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Durch die vielseitige Bewegung im Wasser trainieren die Teilnehmer*innen ihren Körper gelenkschonend, stärken ihre Koordination und schaffen eine bessere Körperwahrnehmung. Ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Programm mit vielen Übungsmaterialien, toller Musik und Spaß mit der Gruppe sorgt auch für die psychische Stärkung der Gesundheit.

Kursleiterin Tanja Leiser hat Choreographie und Business in den USA studiert und den Master in Tanz- und Bewegungstherapie absolviert. Im Rahmen ihrer umfassenden Reha-Ausbildung erlernt sie auch immer wieder neue Inhalte zur Kursgestaltung im Wasser.

Übungszeiten: Donnerstag: 10.25 bis 11.00 Uhr und 11.10 bis 11.45 Uhr. Aqua-Vital findet im Freizeitbecken des Hallenbads statt und dauert jeweils 35 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu zahlen ist lediglich der Badeintrittspreis. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.01.2023

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung: Kulturförderpreis geht an das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Speyer-Schifferstadt / Ludwigshafen – Der mit 2.500 Euro dotierte Kulturförderpreis 2022 geht an das Atelier „Molemol“* der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt. Das teilt die Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz mit. Mit der Auszeichnung würdigt die Sparkassenstiftung das umfangreiche und vielfältige Kreativangebot des Förderateliers für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten.

Förderatelier wurde 2015 gegründet

Auf Initiative des Dudenhofener Künstlers Theo Ofer (1926-2020) wurde 2007 in der Speyerer Wohneinrichtung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt eine feste Malgruppe ins Leben gerufen. Aus einer Gruppe wurden bald mehrere. So entstand beispielsweise speziell für die Besucher der Tagesförderstätte ein Angebot, das sich ausdrücklich an den Bedürfnissen schwermehrfach beeinträchtigter Teilnehmer orientiert. Seit 2015 erhalten zusätzlich zu den inzwischen vier Kreativgruppen in den Wohnheimen von Speyer und Schifferstadt besonders künstlerisch begabte und interessierte Teilnehmer Förderung im eigenen Atelier der Lebenshilfe, dem Atelier „Molemol“. Das Atelier mit angeschlossener Galerie ist in den Räumen der ehemaligen Geschäftsstelle in der Speyerer Herdstraße 1 untergebracht.

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Malgruppen und Atelier beteiligen sich an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen

Clemens Körner, Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkassenstiftung, hebt hervor: „Seit 2010 leitet die Malerin und Kunsthistorikerin Dr. Karin Bury aus Schifferstadt die Kreativgruppen und das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt mit großer Hingabe und Schaffensfreude. Die Malgruppen beteiligen sich regelmäßig an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen“. „Dies verdient großen Respekt und den Kulturförderpreis 2022 der Sparkassenstiftung“, ergänzt Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Im Namen der Sparkassenstiftung gratulieren wir dem Förderatelier der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt und seinen Mitgliedern von Herzen zum Kulturförderpreis. Die Auszeichnung soll sie ermuntern, ihre anspruchsvolle Aufgabe weiterhin kreativ und hoch engagiert zu verfolgen“, betont Kolb.

*Der Name ist die pfälzische Dialektform der Aufforderung „Mal‘ einmal“.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
15.02.2023

Sparkassen Vorderpfalz: Stiftungen helfen auch 2023 mit Spenden

Förderanfragen können online unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement in der Region nach Kräften unterstützen“.

Ab sofort können wieder Förderanfragen an die fünf selbstständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz gestellt werden. Unterstützt werden lokale Projekte in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der jeweiligen Stiftung in der ersten Jahreshälfte und bei Förderanträgen, die später eingereicht werden, ein weiteres Mal in der zweiten Jahreshälfte.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement nach Kräften unterstützen. Mit ihren Fördermitteln leisten sie einen direkten Beitrag für das soziale und kulturelle Leben in der Region. Im zurückliegenden Jahr haben unsere fünf Stiftungen 85 Projekte – überwiegend aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung – mit 251.915 Euro unterstützt. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unseren Sparkassenstiftungen. In vielen Fällen können wir helfen, denn unsere Stiftungen fördern vielfach auch Projekte und Initiativen, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen“.

Sparkasse Vorderpfalz
10.02.2023

Sparkasse Vorderpfalz belohnt die fairsten Fußballvereine

Fair Play zahlt sich aus: Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, Thomas Traue (l.), gratuliert den fairsten Fußballvereinen im Geschäftsgebiet mit Urkunden und Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro.

Fair Play auf dem Fußballplatz zahlt sich in barer Münze aus. Mit Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro belohnt die Sparkasse Vorderpfalz die fairsten Fußballmannschaften der vergangenen Saison in ihrem Geschäftsgebiet. Die Geldpreise wurden von Sparkassen-Chef Thomas Traue und den Kreisvorsitzenden des Südwestdeutschen Fußballverbands Klaus Rings und Klaus Karl übergeben.

Bei den Männern aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / A-Klasse erhält die SG 1919 Limburgerhof e.V. I 500 Euro (1. Platz), der ESV 1927 Ludwigshafen e.V. 250 Euro (2. Platz) sowie der ASV Maxdorf 1946 e.V. 150 Euro (3. Platz). Aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / B-Klasse erhält der ASV Maxdorf 1946 e.V. II 500 Euro (1. Platz), der FV Berghausen 1920/46 e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SG 2022 Böhl-Iggelheim II 150 Euro (3. Platz). In der Verbands-Landes-Bezirksliga / C-Klasse erhält die SG 2022 Böhl-Iggelheim III 500 Euro (1. Platz), die SG 1919 Limburgerhof e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SpVgg RW Speyer 1921 e.V. 150 Euro (3. Platz). Beim Fair-Play-Wettbewerb der Frauen erreichten die Spielerinnen des 1. FFC Ludwigshafen e.V. I den 3. Platz und können sich über eine Prämie von 150 Euro freuen.

Hintergrund zum Fair-Play-Wettbewerb:

Der Südwestdeutsche Fußballverband ermittelt in jeder Saison die fairsten Fußballvereine. Hierbei werden in unterschiedlichen Spielklassen die gezeigten roten, gelb-roten und gelben Karten erfasst und in einem Punktesystem bewertet. Darüber hinaus fließen noch das Zuschauerverhalten, das Nichtantreten und Spielabbruch in die Bewertung ein. Den Fair-Play-Wettbewerb unterstützen die Vorderpfälzer Sparkassen in der Saison 2021/2022 mit Geldpreisen über 9.550 Euro.

Sparkasse Vorderpfalz
09.02.2023

Sparkassen-Quartier: Siegerentwurf wird ausgestellt

Modell zum Sparkassen-Quartier: Im Architektenwettbewerb für die Entwicklung der Sparkasse Vorderpfalz in Speyer wurde der Entwurf von Stefan Forster mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Die Sparkasse Vorderpfalz wird den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für die Neuentwicklung ihres Sparkassen-Quartiers in der Wormser Str. 39 in Speyer ausstellen. Das Architekturbüros Stefan Forster aus Frankfurt konnte, in Zusammenarbeit mit NSP Landschaftsarchitekten aus Hannover, den Wettbewerb Ende letzten Jahres für sich entscheiden und sich gegen fünf weitere Bewerber durchsetzen. Vom 6. bis zum 17. Februar sind in der Sparkasse (Wormser Straße 39) Pläne, Projektionen und ein Modell des Siegerentwurfs zu sehen. Im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans soll das Sparkassen-Quartier weiterentwickelt werden.

Sparkassen-Quartier soll weiterhin zeitgemäßes Banking bieten und die Attraktivität der Speyerer Innenstadt erhöhen

Sparkassen-Quartier mit Blick auf den Haupteingang: Eine neue Bepflanzung des Willy-Brandt-Platzes reagiert auf die Achse des Haupteingangs, sämtliche Grünanlagen sollen begeh- und nutzbar sein.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Ziel der Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers ist es, unseren Sparkassenkunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking zu bieten. Zugleich möchten wir einen Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt leisten. Die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Sämtliche Grünanlagen – auch auf dem Willy-Brandt-Platz – sollen begeh- und nutzbar werden. Mit der Neugestaltung des Baukörpers erfolgt auch ein wesentlicher Beitrag zur Einpassung in die Umgebungsbebauung. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben werden typische Motive der Speyerer Altstadt aufnehmen. Die Erdgeschossnutzung soll ggf. durch eine kleine Gastronomieeinheit ergänzt werden. Ein Teil der Fläche wird wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 2.500 qm bei einer Sozialquote von 25% sowie weitere Gewerbeeinheiten“.

Unabhängiges Beurteilungsgremium ist vom Siegerentwurf überzeugt

Sparkassen-Quartier: Im Bild links, die Mauer des Kreuzganges des Augustinerklosters. Die umliegenden Freiflächen des Sparkassengebäudes sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben nehmen typische Motive der Speyerer Altstadt auf.

Thomas Traue weiter: „Der Siegerentwurf des Architekturbüros Stefan Forster hatte im November letzten Jahres das unabhängige Beurteilungsgremium – bestehend u.a. aus Mitgliedern der Stadt Speyer, des Gestaltungsbeirats der Stadt Speyer und der Sparkasse – überzeugt. Die Ausstellungsbesucher sind sehr herzlich dazu eingeladen, sich selbst einen Eindruck von den vielseitigen und kreativen Ideen des Architekturbüros zu verschaffen. In der Ausstellung wird anhand von Plänen, Projektionen und einem Modell das neue Raum- und Funktionsprogramm des Sparkassen-Quartiers, die vielfältige Nutzungsstruktur sowie die deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität – auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – vorgestellt“.

Umsetzungsplanung hat bereits begonnen

„Mit dem Siegerentwurf ist nun eine sehr gute Grundlage für das weitere Planverfahren gelegt“, begründet Sparkassen-Chef Thomas Traue das weitere Vorgehen. Traue betont: „Wir sind bereits mit dem Gewinner des Wettbewerbs in konkretere Vertragsverhandlungen eingestiegen und wollen die Umsetzungsplanung unter Einbindung der Stadt Speyer im Laufe dieses Jahres weiterentwickeln, an dessen Ende der Bauantrag stehen wird. Nach Genehmigung des Bauantrages ist zeitnah der Baubeginn für das Sparkassen-Quartier in Speyer geplant“.

Sparkasse Vorderpfalz
03.02.2023

Planspiel Börse: Schülerteam aus Speyer gewinnt

Bulle und Bär, Synonyme der Börse: Schülerinnen und Schüler aus Speyer gewinnen bei Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz.

Siebzehn Wochen lang nahmen 254 Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen beim Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz teil. Die Aufgabe der 100 Spielgruppen aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis war es, das fiktive Startkapital von 50.000 Euro durch gezielte Investitionen in vorgegebene Wertpapiere zu vermehren. Nach dem letzten Börsentag am 31. Januar hat die Sparkasse Vorderpfalz Bilanz gezogen und die Gewinner ermittelt.

Den höchsten Depotstand konnte die Spielgruppe „APL“ vom Nikolaus-von-Weis-Gymnasium Speyer aufweisen. Sie hatte den Börsenverlauf gut im Blick und konnte ihr Startkapital mit umsichtigem Handeln von 50.000 Euro auf 62.637,83 Euro erhöhen. Den zweiten Platz erarbeitete sich die Spielgruppe „Wolf of HPG“ vom Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer mit einem Depotwert von 59.925,55 Euro. Das Schülerteam „Türkisch Rulette“ von der BBS Technik 1 Ludwigshafen sicherte sich mit einen Depotwert von 59.563,67 Euro den dritten Platz. Den Nachhaltigkeitspreis gewinnt das Team „TeamElonMusk“ vom Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Ertrag von 1.394,99 Euro.

Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut

Die Sparkasse Vorderpfalz richtet das Planspiel Börse im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags zur finanziellen Bildung aus. Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Ich freue mich sehr über die rege Teilnahme am Planspiel Börse und gratuliere den Siegern und allen Teilnehmern sehr herzlich. Die erfolgreichsten Schüler-Teams erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 1.500 Euro und das Team mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 300 Euro. Beim Planspiel Börse zu siegen war nicht einfach, denn es war ein turbulentes Jahr an den Börsen. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe, aber auch steigende Energiekosten und hohe Inflationsraten führten zu einer ausgeprägten Dynamik, sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung. Wer hier Erfolg haben möchte, musste sich intensiv mit den Entwicklungen auseinandersetzen, täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen. Die Schüler lernten, sich Informationen zu beschaffen und diese durch geschickte und kluge Anlagestrategien zielgerichtet und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Damit haben sie sich Fähigkeiten angeeignet, die in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger werden. Zudem wurden im Spiel Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut. Die Teilnehmenden machten ihre Erfahrungen mit Gewinn und Verlust und konnten risikobewusstes Handeln erlernen. Auch nachhaltige Geldanlagen stehen beim Planspiel Börse seit vielen Jahren hoch im Kurs: Investitionen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen wurden in einem separaten Ranking bewertet und prämiert“.

Sparkasse Vorderpfalz
02.02.2023

Business-Casual ist neuer Dresscode bei der Sparkasse Vorderpfalz

Die Vorstände der Sparkasse Vorderpfalz im neuen Dresscode „Business Casual“ (v.l.n.r.): Oliver Kolb, Thomas Traue (Vorstandsvorsitzender) und Ulli Sauer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz haben künftig freiere Hand bei der Kleiderwahl. Der neue Dresscode „Business Casual“ steht für eine moderne Kleidungsweise. Der traditionelle Anzug wird zwar nicht aus dem Sparkassenalltag verbannt, kann aber ab sofort auch ohne Krawatte getragen werden. Jeans, Cord- oder Chinohosen bieten zusätzliche Alternativen. Wichtig ist, dass die Kleidung zur Situation passe und das Gesamtbild stimmig sei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Natürlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin gut gekleidet sein und sollen durch ein Namensschild erkannt werden können. Dazu zählt auch, bei entsprechenden Anlässen einheitlich aufzutreten. Doch grundsätzlich gibt es neben dem klassischen Business-Look ab sofort viele Freiräume für Individualität und modische Gesichtspunkte. Kundennähe wollen wir durch weniger förmliche Kleidung noch deutlicher zeigen. Doch schon aus Respekt vor unseren Kunden bleiben wir immer noch im Bereich der Business-Kleidung. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – unter Berücksichtigung von Anlass und Kundengruppe – sind die Grundlage für den neuen Dresscode „Business Casual“. Kleidung wie Zerrissene Jeans, Minirock oder Freizeitschuhe sind als Arbeitskleidung weiterhin tabu“.

Sparkasse Vorderpfalz
31.01.2023

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Lichtblicke: Fertighäuser bei Nacht!

Am 10. März lädt das Deutsche Fertighaus Center Mannheim zur „Nacht der Musterhäuser“ ein – Eintritt frei

Mannheim – Funkelnde Illumination, Sektempfang, Musik und Zeit für informative Gespräche: Wer in diesem Jahr den Traum vom eigenen Haus realisieren möchte, kann sich bei der „Nacht der Musterhäuser“ am 10. März perfekt darauf einstimmen. Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim sind – zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr – die Musterhäuser auch am Abend von 18 bis 22 geöffnet und zeigen sich im besten Licht. Denn die Beratungsteams in den Häusern erwarten die Besucherinnen und Besucher mit kleinen Aktionen und den neuesten Infos zum individuellen, nachhaltigen Bauen sowie aktuellen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem können sich die Besucher auf regionale Köstlichkeiten und ein kostenloses Glas Sekt freuen. Der Eintritt ist frei.

info:

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
16.02.2023

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort. Der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen.

Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Dr. jur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen.

Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. jur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“  Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
22.02.2023

Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich?                                     

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus kann bei einem Ausbreiten der Flammen schnell zu einer Katastrophe führen. Der oft giftige Brandrauch bringt Bewohner in Gefahr und versperrt wichtige Fluchtwege. Aus Sicherheitsgründen ist laut Bauverordnung jedes Bundeslandes die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen vorgeschrieben. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Vermieterpflichten bezüglich Installation und Wartung dieser Rauchmeldeanlagen und beantwortet die oft strittige Frage, wer für die Übernahme der Kosten zuständig ist.

Rauchmelder können Leben retten! Vor allem nachts schützen sie bei einem Brandausbruch per Warnton vor einem unbemerkten Ausbreiten des Rauchs im Gebäude. Den Bewohnern gelingt es dann in den meisten Fällen, sich in Sicherheit zu bringen oder die Feuerwehr zu alarmieren. Die Landesbauordnungen von Rheinland-Pfalz (§ 44 Absatz 8) und dem Saarland (§ 46 Absatz 4) schreiben die verpflichtende Installation von Warnmeldern bei selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die wichtige Rettungswege gehen, vor. Die Installation ist Aufgabe des Eigentümers. Für die Betriebsamkeit und Wartung ist in Rheinland-Pfalz der Eigentümer, im Saarland der unmittelbare Besitzer – das bedeutet der Bewohner oder Mieter – zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe auch hier der Eigentümer (freiwillig) übernehmen. Vermieter, die Wohnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet haben, sollten dies unbedingt nachholen. In Mehrfamilienhäusern beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür über die Verwaltung in der Regel eine Fachfirma, die neben der Installation auch für die regelmäßig anfallende Wartung und technische Funktionsprüfung zuständig ist.

Bei der Frage, ob anfallende Kosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen, ist entscheidend, um welche Ausgaben es sich konkret handelt: Kosten für die Installation, die Miete oder regelmäßig anfallenden Wartungsgebühren von Rauchmeldeanlagen. Die Anschaffungs- und Installationskosten durch eine Fachfirma sind zunächst Sache des Vermieters. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Da es sich dabei grundsätzlich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die in der Wohnung für Sicherheit sorgt und den Gebrauchswert der angemieteten Räume verbessert (§ 555b BGB), darf der Vermieter bis zu acht Prozent der entstandenen Kosten per Mieterhöhung auf die Kaltmiete an seine Mieter weitergeben (§ 559 BGB). Aber Vorsicht: Eine derartige Modernisierungsmaßnahme fällt einmalig an. Betriebskosten hingegen sind regelmäßige Kosten. Eine monatliche Abrechnung über die Betriebskosten ist daher unzulässig, allein der Einbau kann anteilig auf die Miete umgelegt werden. Da sich diese Ausgaben aber oft in Grenzen halten, verzichten viele Vermieter in der Regel auf eine derartige Mieterhöhung.“

Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer die Rauchmelder nicht kauft, sondern sich bei Inbetriebnahme für eine Mietanlage entscheidet. Nach einem aktuellen BGH-Urteil (siehe Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20) dürfen diese Mietgebühren weder über eine Mieterhöhung noch über eine Betriebs- oder – in Einzelfällen sogar geschehen – Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden – auch dann nicht, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ausschließlich die regemäßig anfallenden Wartungskosten können unter „sonstige Betriebskosten“ (BetrKV §2 Punkt 17) vereinbart werden, sie sind dann umlagefähig. Da Mietkosten laut BGH mit Anschaffungskosten gleichzusetzen sind, zählen sie nicht zu umlagefähigen Betriebskosten. Frank Hennig: „Obwohl in den Betriebskosten auch einzelne umlagefähige Mietpositionen oder Nutzungsentgelte angeführt werden, etwa für Wasserzähler oder ähnliches, handelt es sich dabei laut BGH um gesetzliche Ausnahmefälle.“ Mieter müssen Mietkosten für Rauchmelder also nicht begleichen; sie sollten ihre jährliche Betriebskostenabrechnung prüfen, ob eine vergleichbare Position „Miete und/oder Anschaffung von Rauchmeldern“ aufgeführt ist und dann das Gespräch mit dem Vermieter oder Verwalter suchen. Stichwort Wartung: Diese Prüfung muss laut DIN-Norm für Rauchmelder (DIN 14676) mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle bedeutet das eine technische Funktionsprüfung, eine Kontrolle auf eventuelle Schäden, das Entfernen von Schmutz oder Staub sowie einen Check und gegebenenfalls das Wechseln der Batterie. Die Kontrolle kann der Eigentümer selbst oder eine beauftragte Firma übernehmen. Verbleibt die Verantwortung beim Mieter, muss der Eigentümer prüfen, ob dieser die Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Um hier Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherungspflicht nicht zu verletzen, ist es sinnvoll die Wartung an einen zuverlässigen Dienstleister zu vergeben. Bei modernen Funkwarnmeldern ist diese Funktionsprüfung beispielsweise einfach und unkompliziert per Ferncheck möglich. Übrigens: Es sind nicht ausschließlich Wartungskosten von Fachfirmen umlegbar. Übernimmt der Vermieter die jährliche Wartung selbst, darf er diesen Aufwand – wenn Wartungskosten für Rauchmelder im Mietvertrag unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt sind – ebenso an seine Mieter weitergeben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
14.02.2023

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Zum ersten Mal auf dem Lohnzettel: Entschädigung für die Wege zu den Baustellen

Bauarbeiter aus Speyer fahren 48 Mal um die Erde

Der Lohnzettel für Bauarbeiter in Speyer sieht diesmal in einem entscheidenden Punkt anders aus: Zum ersten Mal bekommen Bauarbeiter im Februar eine Lohnabrechnung, auf der die Kilometer eine Rolle spielen, die sie im Januar auf ihrem Weg zu den Baustellen zurückgelegt haben. „Das ist eine Premiere für den Bau: Endlich gibt es eine Entschädigung für die Fahrstrecken und damit vor allem für die vielen Stunden, die Maurer, Betonbauer, Kranführer & Co. Monat für Monat auf der Straße unterwegs sind. Denn bislang hat ein Großteil der Bauarbeiter Zeit und Nerven investiert, um zu den Baustellen zu kommen. Und das alles zum Null-Tarif. Denn die meisten Bauarbeiter haben ihre Zeit für die Fahrten zur Baustelle dem Chef einfach geschenkt“, sagt Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ist die Entschädigung der Wegezeit „ein wichtiger Schritt nach vorn, um die Arbeit auf dem Bau vom Lohn her attraktiver und gleichzeitig auch gerechter zu machen“.

Immerhin sind die Strecken, die Bauarbeiter auf ihrem Weg zu den Baustellen zurücklegen, enorm, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Bau-Gewerkschaft weiß, wovon sie spricht: Sie hat die Fahrstrecken beim Pestel-Institut (Hannover) untersuchen lassen. Demnach sind rund 430 Bauarbeiter – und damit neun von zehn Beschäftigten der Baubranche – in Speyer an 200 Arbeitstagen unterwegs, um zu den Gebäuden, Straßen und Brücken zu kommen, die sie bauen und sanieren sollen. Für die einfache Fahrt legen sie dabei im Schnitt elf Kilometer zurück. Die Wissenschaftler vom Pestel-Institut kommen dabei auf rund 1,9 Millionen „Baustellen-Kilometer“ im Jahr. „Rein rechnerisch fahren die Bauarbeiter aus Speyer damit rund 48 Mal um die Erde. Klar, mal liegt die Baustelle um die Ecke, oft ist sie aber auch weit entfernt“, so Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Bei der Untersuchung sind, so das Pestel-Institut, für die Mobilität von Baubeschäftigten relevante Faktoren wie die iedlungsdichte berücksichtigt.

„Das Ergebnis macht deutlich, dass die, die auf dem Bau arbeiten, viel Extra-Zeit am Steuer vom Pkw oder im Baubulli verlieren. Dabei ist die Wegezeit nichts anderes als für den Bau-Job investierte Lebenszeit“, sagt Carsten Burckhardt. Er ist im IG BAU-Bundesvorstand für die Bauwirtschaft zuständig und spricht von „enorm Kilometer-aktiven Bau-Jobs“. Die Fahrten zu den Baustellen seien „echte Zeitfresser“. Trotzdem sei es ein „hartes Stück Arbeit“ gewesen, die Entschädigung der Wegezeit am Tariftisch durchzusetzen. „Die Arbeitgeber haben sich jahrelang dagegen gesträubt“, so Burckhardt.

Die Zeiten, in denen Fahrstrecken von Bauarbeitern einfach unter den Teppich gekehrt wurden, seien jetzt allerdings endgültig vorbei: Für die Strecken zwischen dem Betrieb und der Baustelle bekommen Bauarbeiter, die Tag für Tag von zu Hause aus anfahren, jetzt – je nach Kilometern – zwischen 6 und 8 Euro pro Tag. Wer nicht mit dem Baubulli fährt, sondern das eigene Auto nimmt, bekommt weiterhin zusätzlich Kilometergeld. Auch für Fahrten mit Bussen und Bahnen gibt es eine Erstattung“, erläutert Carsten Burckhardt. Wer auf Montage sei und nicht jeden Tag nach Hause fahren könne, bekomme – abhängig von der Strecke – zwischen 18 und 78 Euro pro Woche.

Mehr Infos dazu gibt es bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de.
Oder im Internet: igbau.de/Infos-zur-Wegezeitentschaedigung-ab-1.-januar.html.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
14.02.2023

IG BAU will „saubere Baustellen in Speyer“

Kontrollen vom Hauptzollamt Saarbrücken auf dem Bau: 207 Ermittlungsverfahren im 1. Halbjahr 2022

Schwarze Schafe auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Praktiken auf Baustellen beklagt. So habe das Hauptzollamt Saarbrücken, das auch für Speyer zuständig ist, allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in der Region insgesamt 207 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte bei ihren Kontrollen vor allem illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstöße auf. Insgesamt habe die vom Saarbrückener Zoll ermittelte Schadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben auf dem Bau rund 4,2 Millionen Euro betragen, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Saarbrücken 324 Ermittlungsverfahren auf dem Bau ein. Die Baugewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) zur Kontroll-Bilanz des Zolls auf dem Bau mitgeteilt hat.

„Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren zeigt, dass kriminelle Methoden auf dem Bau auch in unserer Region zum Alltag gehören. Die tatsächlich aufgedeckten Verstöße sind nur die Spitze des Eisbergs“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Rüdiger Wunderlich. Neben den vielen „sauber arbeitenden Unternehmen“ gäbe es noch immer unseriöse Firmen, für die Lohndumping und illegale Beschäftigung bei Bauaufträgen zum Geschäftsmodell gehörten. Und Wunderlich warnt vor einer weiteren Zunahme illegaler Machenschaften: „Die hohe Inflation, steigende Bauzinsen, hohe Material- und Energiekosten – alles führt zu einem wachsenden Kostendruck auf dem Bau. Unseriöse Chefs werden deshalb jetzt erst recht versuchen, ihre Kosten durch Lohndumping zu senken. Und sie werden sich noch mehr Tricksereien einfallen lassen, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Dadurch geraten Arbeitgeber, die sich an den Bau-Tarifvertrag halten, weiter unter Druck.

Vor diesem Hintergrund fordert der IG BAU Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz deutlich mehr Kontrollen und eine stärkere Präsenz des Zolls auf den Baustellen. „Auch in Speyer wollen wir ‚saubere Baustellen‘. Der Staat muss sicherstellen, dass kriminelle Praktiken auf Baustellen keine Chance mehr haben.“ Zudem müssten auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein ‚Sündenregister für Schwarzarbeit‘ – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohnprellerei beruht“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.02.2023

Speyer: Zehn Maler- und Lackiererbetriebe mit 60 Beschäftigten

Dickere Lohntüten für die, die das Leben bunt machen

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer in Speyer machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. In Speyer gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur zehn Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 60 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.01.2023

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Inflation trifft Beschäftigte in Gaststätten und Bäckereien „mit voller Wucht“ / 2.800 Menschen in Speyer arbeiten zum Niedriglohn – Extra-Lohn-Schub soll ihnen helfen

Gewerkschaft NGG will mit Lohn-Forderung „10 plus X Prozent“ ins Krisen-Jahr 2023 starten

Sie müssen sowieso schon jeden Cent zweimal umdrehen, aber explodierende Lebenshaltungskosten bringen sie jetzt endgültig ans Limit: In Speyer arbeiten rund 2.800 Menschen zum Niedriglohn. Und das, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Pfalz beruft sich hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegen 15 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Speyer beim Einkommen unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.344 Euro brutto im Monat.

„In Restaurants, Hotels, Bäckereien und Metzgereien arbeiten besonders viele Menschen zu Mini-Löhnen. Die rasant steigenden Preise für Energie und Lebensmittel treffen sie mit voller Wucht“, sagt Holger Winkow. Für den Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz ist es deshalb jetzt nötig, „Lohn-Täler anzuheben“. Ziel sei es, möglichst viele Beschäftigte in Speyer von einem „kräftigen Lohn-Plus“ profitieren zu lassen. „Wenn das neue Jahr eine ‚Lohn-Headline‘ hat, dann: ‚10 Prozent plus X‘“, so Winkow.

Die NGG habe sich deshalb für 2023 vorgenommen, eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne durchzusetzen – bei Tarifverhandlungen für ganze Branchen genauso wie bei Haustarifverträgen mit einzelnen Betrieben. „Denn die Verbraucherpreise werden oben bleiben. Ziel ist es deshalb, die Einstiegslöhne auf mindestens 13 Euro pro Stunde anzuheben“, macht NGG-Geschäftsführer Holger Winkow klar.

Neben notwendigen, dauerhaft höheren Löhnen und Gehältern werde sich die NGG Pfalz zusätzlich auch für die kurzfristig wirksame Inflationsausgleichsprämie stark machen. „Bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und ohne Abgaben sind ein gutes und zusätzliches Instrument, das die Bundesregierung den Unternehmen an die Hand gegeben hat, um Beschäftigten über die ‚Klippen der Krise‘ zu helfen“, so Winkow.

„Vom Einkauf im Supermarkt bis zum Haarschnitt beim Friseur – überall wird es teurer. So teuer, dass sich gerade Geringverdiener viele Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr leisten können“, warnt Winkow. Eine Bäckereifachverkäuferin habe schon in normalen Zeiten Schwierigkeiten, mit ihrem Geld bis zum Monatsende klarzukommen. „Deshalb brauchen Geringverdiener gerade jetzt einen ‚Extra-Lohn-Schub‘. Denn der Job muss auch in der Krise dafür sorgen, dass es nicht am Nötigsten zum Leben hapert. Eine Vollzeitarbeit darf nicht zum Risikofaktor fürs Portemonnaie werden“, sagt Holger Winkow.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
20.12.2022

Veranstaltung / Mannheim

„Fasnachtsmarkt Mannheim“ 16.02. bis 21.02.2023

Der stimmungsvolle Abschluss der Kampagne in der Innenstadt

Anlässlich des Fasnachtsmarkts 2023 in der Mannheimer Innenstadt dürfen sich die Besucher auf rund 60
Teilnehmer mit abwechslungsreichen Ständen und Angeboten freuen. Karussells, Pfeil- und Ballwerfen, Mandelbrennereien, Ausschankstände, Imbissbetriebe u. v. m. erwarten die Fasnachter aus der Region.

Rund um den Wasserturm besteht erneut die Möglichkeit bei einer Fahrt mit dem Riesenrad Mannheim von „oben“ zu erleben. Unterhaltung für die ganze Familie bieten mit einem kleinen, aber attraktiven Vergnügungspark dort auch das Fahrgeschäft „Bayern Wippe“, ein Auto-Scooter sowie weitere Schaustellergeschäfte. In den Planken und rund um den Paradeplatz finden sich von der „Altweiberfasnacht“ am Donnerstag bis zum Ende der „Straßenfasnacht“ am Dienstag weitere abwechslungsreiche Angebote. Schausteller und die örtliche Gastronomie bieten von der traditionellen Bratwurst bis hin zum Crêpes vielerlei.

Mit der Straßenfasnacht am Dienstag, 21.02.2023, finden Kampagne und Fasnachtsmarkt ihren Höhepunkt und gleichzeitig krönenden Abschluss in der Mannheimer City.
Vom Wasserturm entlang der Fußgängerzone Planken, in der „Münzstraße“ zwischen P 6 und P 7 bis hin zum Paradeplatz verbreiten dabei Fasnachtsstimmung und gute Laune die Schausteller und der Feuerio. Am Fasnachtsdienstag stehen zusätzliche Musikbühnen in der Stadt bereit und bieten Unterhaltungsprogramme an.
Die bekannten und beliebten Bühnen in den Planken sind: die Feuerio-Bühne (P7), das F.W. EdingerMusikzelt (P6), die Peter Schneider-Musikbühne (P6/P7), die Havana-Bühne (P6), die DJ-Dream-Bühne mit elektronischer Musik in O4/ O5 und die Kübler & Schüßler Gastro-Bühne am Paradeplatz.

Öffnungszeiten der Stände und Karussells:

  • Werktags 10.00 Uhr (Wasserturm 12.00 Uhr) bis 20.00 Uhr
  • (Ausschankbetriebe bis 21.00 Uhr)
  • Sonntag, 19.02.2023, von 11.00 Uhr (Wasserturm 12.00 Uhr) bis 20.00 Uhr
  • (Ausschankbetriebe bis 21.00 Uhr)
  • Fasnachtsdienstag, 21.02.2023, von 10.00 Uhr (Wasserturm 12.00 Uhr) bis 22.00 Uhr

Besondere Termine im Überblick:

Donnerstag, 16.02.2023, 17.30 Uhr

Offizielle Eröffnung des Fasnachtsmarktes durch Bürgermeister Michael Grötsch mit Bieranstich am Wasserturm. Das Mannheimer Stadtprinzenpaar wird bei diesem Anlass die Kurpfälzer Fasnacht hochleben lassen.

Den musikalischen Rahmen zur Eröffnung liefert Bloomaul Joachim Schäfer mit Stimmungsliedern. Die Bewirtung der Gäste übernimmt Familie Rick.

Samstag, 18.02.2023, ab 11.00 Uhr

Im Anschluss an die traditionelle „Närrischen Bootsfahrt“ der Karneval-Kommission Mannheim startet der „kleine Umzug“ mit Gefolge von der Kurpfalzbrücke zum Wasserturm. Am Mannheimer Wahrzeichen angekommen erwartet die Gäste der Besuch des Stadtprinzenpaars, deren Auftritt seitens der Schausteller am Riesenrad gestaltet wird.

Dienstag, 21.02.2023, 14.11 Uhr bis 22.00 Uhr

Mit der Straßenfasnacht endet die Kampagne in der Mannheimer Innenstadt.

Event & Promotion Mannheim GmbH
09.02.2023

Geschwindigkeitskontrolle / Blitzer KW 07 (13.02. – 19.02.23)

(Mannheim) – Geschwindigkeitskontrollen vom 13. bis 17. Februar 2023

Die Stadt Mannheim führt vom 13. bis 17. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Bruno-Rüffer-Straße
  • Bürstadter Straße
  • C-Quadrate
  • Domstiftstraße
  • D-Quadrate
  • Fahrgasse
  • Garnstraße
  • K-Quadrate (mit Johannes-Kepler-Schule)
  • Kattowitzer Zeile (Schönauschule)
  • Kriegerstraße (mit Gustav-Wiederkehr-Schule)
  • Luisenring
  • Parkring
  • Rottfeldstraße
  • R-Quadrate (mit Mozartschule)
  • Rottfeldstraße
  • Rudolf-Maus-Straße (Hans-Christian-Andersen-Schule)
  • Schönauer Straße
  • Sonderburger Straße
  • U-Quadrate
  • Wilhelm-Liebknecht-Straße (Almenhofschule)

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
09.02.2023

(Ludwigshafen) – Radarkontrollen für die Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 2023

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor:

  • Montag, 13. Februar: Oggersheim, Süd und Pfingsweide
  • Dienstag, 14. Februar: Mitte, Ruchheim und Gartenstadt
  • Mittwoch, 15. Februar: Nord, Friesenheim und Edigheim
  • Donnerstag, 16. Februar: Mundenheim, Maudach und Süd
  • Freitag, 17. Februar: Friesenheim, West und Oppau

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
09.02.2023

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Geschwindigkeitskontrollen im Februar 2023

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 17.02.2023 im Bereich Römerberg
  • 23.02.2023 im Bereich Limburgerhof

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 15.02.2023 im Bereich Albersweiler
  • 20.02.2023 im Bereich Bornheim

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 13.02.2023 im Bereich Neustadt-Geinsheim
  • 14.02.2023 im Bereich Haßloch
  • 21.02.2023 im Bereich Bad Dürkheim
  • 27.02.2023 im Bereich Hettenleidelheim

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
31.01.2023

Feuerwehr / Großbrand Mannheim

(Mannheim) – Gebäudebrand in der Hafenstraße

Derzeit befinden sich Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr wegen eines Gebäudebrandes in der Hafenstraße im Einsatz. Nach derzeitigem Stand ist der Brand im Bereich eines unbewohnten Gewerbegebäudes ausgebrochen. Das Brandgeschehen hat sich über mehrere Stockwerke ausgebreitet. Die Schadenshöhe und die Brandursache kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Das Gebiet ist aktuell zwischen der Hellingstraße und Kurt-Schuhmacher-Straße weiträumig abgesperrt. Hier kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Aufgrund der entstehenden Rauchentwicklung wird Anwohnerinnen und Anwohnern empfohlen Fenster und Türen geschlossen zu halten. (03.02.2023 – 14:01)

Pressemeldung Nr. 2

Das Feuer hat sich zwischenzeitlich auf weitere Stockwerke bis zum Dachstuhl hinaus ausgebreitet. Die Feuerwehr befindet sich derzeit in der Brandbekämpfung. Die Sperrungen werden weiter aufrechterhalten. Aufgrund herabfallender Gebäudeteile werden Personen, welche sich noch im abgesperrten Bereich aufhalten sollten, gebeten den Gefahrenbereich zu verlassen. Bislang gibt es keine Hinweise auf verletzte Personen durch das Brandgeschehen.

Pressemeldung Nr. 3

Im Mannheimer Stadtteil Jungbusch brennt seit den Nachmittagsstunden ein ehemaliges Industriegebäude. Verletzt wurde bislang niemand. Die Feuerwehr ist mit starkem Kräfteeinsatz vor Ort. Anwohner werden aufgrund der Rauchentwicklung gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten. Im Nahbereich kommt es auch zu Verkehrsbehinderungen.

Da akute Einsturzgefahr besteht, ist ein sogenannter Innenangriff nicht möglich, die Löscharbeiten erfolgen unter anderem über mehrere Drehleitern von außen.

Rund 150 Anwohner können aktuell nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Für sie wurde in der nahegelegenen Jungbuschhalle eine Anlaufstelle eingerichtet. Die Kräfte des Rettungs- und Sanitätsdienstes sind ebenfalls mit einem starken Kräfteaufgebot im Einsatz. Die Polizei war zeitweilig mit 120 Beamten im Einsatz.

Aktuelle Informationen können unter folgendem Link entnommen werden: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/grossbrand-im-jungbusch

Es kann im weiteren Umfeld zu Geruchsbelästigungen kommen. Zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Pressemeldung Nr. 4

Aktualisierung 22.30 Uhr

Die Löscharbeiten im Mannheimer Stadtteil Jungbusch dauern nach wie vor an. Das Gebäude ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden. Wie lange das beauftragte Unternehmen für den Abbruch benötigt, das kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten auch einen Teil des morgigen Tages in Anspruch nehmen werden.

Eine geringe Zahl von Anwohnern aus dem unmittelbaren Umfeld der Einsatzstelle kann aus Sicherheitsgründen während der Nacht nicht in die Wohnungen zurückkehren. Die Stadt sorgt hier für eine Unterbringung. Anwohner in der näheren Umgebung werden aufgrund der Rauchentwicklung gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Das ehemalige Industriegebäude im Mannheimer Stadtteil Jungbusch brennt seit den Nachmittagsstunden. Aufgrund der Einsturzgefahr ist ein sogenannter Innenangriff nicht möglich, die Löscharbeiten erfolgen unter anderem über mehrere Drehleitern von außen. Die Lage ist stabil, zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Polizeipräsidium Mannheim
03.02.2023

Pressemeldung Nr. 5

Aktualisierung Samstag, 04.02.2023, 10.15 Uhr

Der Feuerwehreinsatz im Mannheimer Stadtteil Jungbusch dauert nach wie vor an. Die Bewohner der unmittelbar angrenzenden Gebäude können aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Eine Betreuungsstelle wird in der nahegelegenen Jungbuschhalle eingerichtet.

Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden. Wie lange das beauftragte Unternehmen für den Abbruch benötigt, das kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Die Lage ist stabil, zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Pressemeldung Nr. 6

Aktualisierung 12.45 Uhr

An der Einsatzstelle im Stadtteil Jungbusch sind inzwischen zwei Fahrzeuge des beauftragten Abbruchunternehmens eingetroffen. Sobald die Aufbauarbeiten abgeschlossen sind, können die geplanten Abrissarbeiten beginnen. Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden.

Pressemeldung Nr. 7

Aktualisierung, Samstag, 04.02.2023, 16.00 Uhr

An der Einsatzstelle im Stadtteil Jungbusch hat das beauftragte Abrissunternehmen inzwischen einen Großteil der vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen. Mit einem Autokran wird eine Schutzwand hochgezogen, dann kann der Abrissbagger seine Arbeit aufnehmen. Wie lange die Arbeiten andauern, das ist derzeit unklar.

Die Bewohner der umliegenden Wohnungen können aus Sicherheitsgründen noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. In der Jungbuschhalle wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden.

In Spitzenzeiten hatte die Feuerwehr gestern 130 Einsatzkräfte vor Ort. Aktuell sind es noch etwa 30. Polizei, Sanitäts- und Betreuungsdienste sind zur Unterstützung ebenfalls vor Ort im Einsatz. Im direkten Umfeld der Einsatzstelle sind einzelne Straßen gesperrt, es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Polizeipräsidium Mannheim
04.02.2023

Pressemeldung Nr. 8

Aktualisierung, 5.2.23 – 11.15 Uhr

Nahezu alle Bewohner der im Umfeld befindlichen Häuser konnten zwischenzeitlich in ihre Wohnungen zurückkehren. Lediglich ein einzelnes, direkt an die Einsatzstelle angrenzendes Gebäude darf aus Sicherheitsgründen noch nicht betreten werden. Die Abrissarbeiten werden seit den Morgenstunden fortgesetzt und könnten bei optimalen Verlauf möglicherweise noch heute abgeschlossen werden.

In dem ungenutzten Industriegebäude im Mannheimer Stadtteil Jungbusch war am Freitag ein Brand ausgebrochen. Ein sogenannter Innenangriff war wegen akuter Einsturzgefahr nicht möglich, die Feuerwehr konnte den Brand nur von außen bekämpfen. Das Abrissunternehmen hat den Auftrag das Gebäude so weit abzutragen, dass für die Nachbarhäuser und ihre Bewohner keine Gefahr mehr besteht.

Pressemeldung Nr. 9

Aktualisierung, Sonntag, 05.02.2023, 17.50 Uhr

Die Abrissarbeiten an der Einsatzstelle wurden für heute beendet. Sie werden am morgigen Montag fortgesetzt. Aus Sicherheitsgründen kann eine kleine Zahl von unmittelbaren Anwohnern noch nicht in die Wohnungen zurückkehren. Die Stadt sorgt hier bei Bedarf für eine Unterbringung. Das Abrissunternehmen hat den Auftrag das einsturzgefährdete Gebäude so weit abzutragen, dass für die Nachbarhäuser und ihre Bewohner keine Gefahr mehr besteht. Um die Arbeiten auch weiterhin effektiv durchführen zu können muss nun der Abrissbagger eine neue Position einnehmen. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Beschaffenheit des Brandgebäudes kann dies jedoch erst morgen geschehen. Die Feuerwehr bleibt mit einem Löschfahrzeug weiterhin vor Ort, ebenso zur Unterstützung Einsatzkräfte der Polizei. Im direkten Umfeld der Einsatzstelle sind weiterhin einzelne Straßenabschnitte gesperrt.

Polizeipräsidium Mannheim
05.02.2023

Pressemeldung Nr. 10

Aktualisierung, Montag, 06.02.2023, 17.00 Uhr

Die polizeilichen Absperrmaßnahmen am Brandort wurden aufgehoben. Die Brandursache ist weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Auf die Pressemeldung der Stadt Mannheim wird verwiesen.

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/grossbrand-im-jungbusch

Polizeipräsidium Mannheim
06.02.2023

Pressemeldung Nr. 11

Kriminalpolizei sucht Zeugen

Nach dem Brand eines alten Gewerbegebäudes in der Hafenstraße am Freitag, den 03.02.2023, suchen die Ermittler des Kriminalkommissariats Mannheim weiter nach Zeugen. Die Untersuchung zur Aufklärung der Brandursache wurde bereits am Tag des Geschehens aufgenommen und konzentrierte sich in Folge der Brandbekämpfung auf das Umfeld. So werden derzeit Aussagen von Handwerkern, die am Freitag Bauarbeiten im Brandobjekt nachgingen, ausgewertet. Auch eine Drohne wurde eingesetzt um Bildmaterial aus dem Innern, des in Flammen stehenden Gebäudes, zu sichern. Derzeit wird in alle Richtungen ermittelt.

Die Kriminalpolizei sucht Zeugen, die möglicherweise Verdächtiges beobachtet haben oder sonstige Hinweise geben können die im Zusammenhang mit dem Brandgeschehen stehen. Diese werden gebeten, sich unter Tel.: 0621 174-4444 an das kriminalpolizeiliche Hinweistelefon zu wenden.

Bei dem Großbrand am Freitag wurde die ehemalige Kaufmannsmühle in der Hafenstraße Ecke Böckstraße beinahe vollständig zerstört. In der Folge des entstandenen Schadens musste das mehrstöckige Gebäude aufgrund einer massiven Einsturzgefahr über Tage hinweg abgerissen werden. Der entstandene Schaden, auch an angrenzenden Gebäuden die durch Funkenflug beschädigt wurden, kann bislang nicht beziffert werden.

Polizeipräsidium Mannheim
07.02.2023

Meldungen der Stadt Mannheim zum Großbrand im Stadtteil Jungbusch

Im Mannheimer Stadtteil Jungbusch brennt seit den Nachmittagsstunden ein ehemaliges Industriegebäude. Verletzt wurde bislang niemand. Die Feuerwehr ist mit starkem Kräfteeinsatz vor Ort. Anwohner werden aufgrund der Rauchentwicklung gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten. Im Nahbereich kommt es auch zu Verkehrsbehinderungen.

Da akute Einsturzgefahr besteht, ist ein sogenannter Innenangriff nicht möglich, die Löscharbeiten erfolgen unter anderem über mehrere Drehleitern von außen.

Rund 150 Anwohner können aktuell nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Für sie wurde in der nahegelegenen Jungbuschhalle eine Anlaufstelle eingerichtet. Die Kräfte des Rettungs- und Sanitätsdienstes sind ebenfalls mit einem starken Kräfteaufgebot im Einsatz. Die Polizei war zeitweilig mit 120 Beamten im Einsatz.

Es kann im weiteren Umfeld zu Geruchsbelästigungen kommen. Zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Aktualisierung 22.30 Uhr

Die Löscharbeiten im Mannheimer Stadtteil Jungbusch dauern nach wie vor an. Das Gebäude ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden. Wie lange das beauftragte Unternehmen für den Abbruch benötigt, das kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten auch einen Teil des morgigen Tages in Anspruch nehmen werden.

Eine geringe Zahl von Anwohnern aus dem unmittelbaren Umfeld der Einsatzstelle kann aus Sicherheitsgründen während der Nacht nicht in die Wohnungen zurückkehren. Die Stadt sorgt hier für eine Unterbringung. Anwohner in der näheren Umgebung werden aufgrund der Rauchentwicklung gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Das ehemalige Industriegebäude im Mannheimer Stadtteil Jungbusch brennt seit den Nachmittagsstunden. Aufgrund der Einsturzgefahr ist ein sogenannter Innenangriff nicht möglich, die Löscharbeiten erfolgen unter anderem über mehrere Drehleitern von außen. Die Lage ist stabil, zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Stadt Mannheim
03.02.2023

Aktualisierung Samstag, 04.02.2023, 10.15 Uhr

Der Feuerwehreinsatz im Mannheimer Stadtteil Jungbusch dauert nach wie vor an. Die Bewohner der unmittelbar angrenzenden Gebäude können aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Eine Betreuungsstelle wird in der nahegelegenen Jungbuschhalle eingerichtet.

Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden. Wie lange das beauftragte Unternehmen für den Abbruch benötigt, das kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Die Lage ist stabil, zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.

Stadt Mannheim
04.02.2023

Ein Video des Stadtfeuerwehrverbandes Mannheim e.V. können Sie hier in Facebook abrufen: https://www.facebook.com/RNFde/videos/906331253900087

Aktualisierung 12.45 Uhr

An der Einsatzstelle im Stadtteil Jungbusch sind inzwischen zwei Fahrzeuge des beauftragten Abruchunternehmens eingetroffen. Sobald die Aufbauarbeiten abgeschlossen sind, können die geplanten Abrissarbeiten beginnen.

Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden.

Aktualisierung, Samstag, 04.02.2023, 16.00 Uhr

An der Einsatzstelle im Stadtteil Jungbusch hat das beauftragte Abrissunternehmen inzwischen einen Großteil der vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen. Mit einem Autokran wird eine Schutzwand hochgezogen, dann kann der Abrissbagger seine Arbeit aufnehmen. Wie lange die Arbeiten andauern, das ist derzeit unklar.

Die Bewohner der umliegenden Wohnungen können aus Sicherheitsgründen noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. In der Jungbuschhalle wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.Das ehemalige Industriegebäude, in dem gestern ein Brand ausbrach, ist einsturzgefährdet und muss aus Sicherheitsgründen zumindest teilweise abgerissen werden.

In Spitzenzeiten hatte die Feuerwehr gestern 130 Einsatzkräfte vor Ort. Aktuell sind es noch etwa 30. Polizei, Sanitäts- und Betreuungsdienste sind zur Unterstützung ebenfalls vor Ort im Einsatz. Im direkten Umfeld der Einsatzstelle sind einzelne Straßen gesperrt, es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Stadt Mannheim
04.02.2023

Aktualisierung, Sonntag, 05.02.2023, 11.15 Uhr

Nahezu alle Bewohner der im Umfeld befindlichen Häuser konnten zwischenzeitlich in ihre Wohnungen zurückkehren. Lediglich ein einzelnes, direkt an die Einsatzstelle angrenzendes Gebäude darf aus Sicherheitsgründen noch nicht betreten werden. Die Abrissarbeiten werden seit den Morgenstunden fortgesetzt und könnten bei optimalen Verlauf möglicherweise noch heute abgeschlossen werden.

In dem ungenutzten Industriegebäude im Mannheimer Stadtteil Jungbusch war am Freitag ein Brand ausgebrochen. Ein sogenannter Innenangriff war wegen akuter Einsturzgefahr nicht möglich, die Feuerwehr konnte den Brand nur von außen bekämpfen. Das Abrissunternehmen hat den Auftrag das Gebäude so weit abzutragen, dass für die Nachbarhäuser und ihre Bewohner keine Gefahr mehr besteht.

Stadt Mannheim
05.02.2023

Aktualisierung, Sonntag, 5.02.2023, 17.55 Uhr

Die Abrissarbeiten an der Einsatzstelle wurden für heute beendet. Sie werden am morgigen Montag fortgesetzt. Aus Sicherheitsgründen kann eine kleine Zahl von unmittelbaren Anwohnern noch nicht in die Wohnungen zurückkehren. Die Stadt sorgt hier bei Bedarf für eine Unterbringung.

Das Abrissunternehmen hat den Auftrag das einsturzgefährdete Gebäude so weit abzutragen, dass für die Nachbarhäuser und ihre Bewohner keine Gefahr mehr besteht. Um die Arbeiten auch weiterhin effektiv durchführen zu können muss nun der Abrissbagger eine neue Position einnehmen. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Beschaffenheit des Brandgebäudes kann dies jedoch erst morgen geschehen.

Die Feuerwehr bleibt mit einem Löschfahrzeug weiterhin vor Ort, ebenso zur Unterstützung Einsatzkräfte der Polizei. Im direkten Umfeld der Einsatzstelle sind weiterhin einzelne Straßenabschnitte gesperrt.

Stadt Mannheim
05.02.2023

Aktualisierung 06.02., 16.40 Uhr

An der Einsatzstelle in der Hafenstraße wurden am Morgen die Abrissarbeiten fortgesetzt. Das Brandgebäude muss zumindest teilweise abgerissen werden, damit es keine Gefahr für die benachbarten Häuser und ihre BewohnerInnen mehr darstellt. Hierbei wurden bereits große Fortschritte erzielt: Ein Großteil des Fassadenabschnitts, der auf die Böckstraße zu stürzen drohte, konnte bereits abgerissen werden. Damit konnten die meisten AnwohnerInnen ihre Wohnungen nach einem langen Wochenende wieder betreten. Alle Glutnester sind gelöscht, sodass der Einsatz der Feuerwehr heute beendet werden konnte.

„Im Laufe des Wochenendes stand ich in engem Austausch mit besorgten Anwohnern, Vermietern sowie Gewerbetreibenden, die ihre Wohnung oder ihr Geschäft verlassen mussten. Solche Großschadensereignisse stellen nicht nur unsere Einsatzkräfte aus Haupt- und Ehrenamt, sondern auch die betroffenen Anlieger vor große Herausforderungen. Ich möchte mich daher bei allen, die von dem Großbrand betroffen waren und sind, für ihre Geduld bedanken“, so Erster Bürgermeister und Feuerwehrdezernent Christian Specht.

„Die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte war hervorragend. Der Brand wurde zügig eingedämmt, der unumgängliche Abriss eingeleitet und weniger als 36 Stunden nach dem Ausbruch des Brandes konnte auch der Großteil der Bewohner in der unmittelbaren Umgebung der Einsatzstelle wieder in die Wohnungen zurückkehren. Sehr viel effektiver kann man die Zusammenarbeit kaum gestalten. Mein Dank gilt deshalb allen beteiligten Kräften, ausdrücklich auch den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei und den anderen beteiligten Hilfsorganisationen“, ergänzt Thomas Näther, Amtsleiter Feuerwehr und Katastrophenschutz.

Der Brand in dem leerstehenden Industriegebäude wurde am Freitag um 13:20 Uhr gemeldet. Das Feuer breitete sich im Gebäude sehr schnell aus, ein Innenangriff mit fünf Trupps musste wegen extremer Brandausbreitung abgebrochen werden. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass sich keine Menschen mehr im Gebäude befanden. In Spitzenzeiten waren 130 Einsatzkräfte der Feuerwehr vor Ort, um den Brand von außen zu bekämpfen.

In der Nacht von Freitag auf Samstag mussten alle BewohnerInnen der angrenzenden und durch die Einsturzgefahr des Brandobjekts gefährdeten Häuser aus Sicherheitsgründen ihre Wohnungen verlassen. Die meisten BewohnerInnen konnten im Laufe des Wochenendes in ihre Wohnungen zurückkehren.

Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der AnwohnerInnen der benachbarten Wohnhäuser akquirierte der Fachbereich Arbeit und Soziales am Freitagabend diverse Hotelzimmer in drei verschiedenen Mannheimer Hotels. In die Hotels wurden Anwohner eingewiesen, die selbst so kurzfristig keine Ersatzunterkunft organisieren konnten. Insgesamt wurden am Freitag 37, am Samstag 15 und am Sonntag acht Personen zur Verhinderung der Obdachlosigkeit eingewiesen. Da ein Wohnhaus derzeit noch nicht wieder freigegeben worden ist, befinden sich aktuell noch zwei Personen in einem durch die Stadt reservierten Hotelzimmer. Die Einweisung kann voraussichtlich morgen aufgehoben werden.

Nach dem Brandereignis hat der Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz der Stadt Mannheim bereits am Freitagabend im Rahmen einer Ersatzvornahme den Abriss der einsturzgefährdeten Teile des Gebäudes angeordnet und ein Abrissunternehmen beauftragt, das am Samstag vor Ort die Arbeiten aufnahm. Da durch die thermischen Beanspruchungen und die daraus entstandenen Verformungen des Gebäudes die Standsicherheit der Außenwände nicht mehr gegeben war, wurde der Abbruch verfügt. Ein Erhalt der Außenwände war aufgrund der Einsturzgefahr nicht umzusetzen. Alle Maßnahmen wurden und werden durch die städtische Baurechtsbehörde und einen beliehenen Prüfstatiker begleitet.

Das Gebäude wird nur in den einsturzgefährdeten Bereichen abgerissen, der anfallende Bauschutt wird auf dem Gelände gelagert und ist im Nachgang durch den Eigentümer zu entsorgen. Die städtische Baurechtsbehörde bereitet alle relevanten baurechtlichen Schritte zurzeit vor und hält auch Kontakt zum Landesdenkmalamt.

Über die Brandursache kann die Stadt Mannheim keine Aussage machen.

Stadt Mannheim
06.02.2023

Geschwindigkeitskontrolle / Blitzer KW 06 (06.02. – 12.02.23)

(Mannheim) – Geschwindigkeitskontrollen vom 6. Februar bis 10. Februar 2023

Die Stadt Mannheim führt vom 6. bis 10. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Badenweilerstraße (Spielstraße)
  • Beim Bauerspfad
  • Eisenacher Weg (Vogelstangschule)
  • Gutenbergstraße
  • James-Monroe-Ring
  • Jägerstraße
  • Mannheimer Straße
  • Mülhauser Straße (Friedrichsfeldschule)
  • Neckarhauser Straße
  • Offenburger Straße
  • Pommernstraße
  • Rastatter Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Sachsenstraße
  • Sonnenschein
  • Straßburger Ring
  • Thomas-Jefferson-Straße (Spielstraße)
  • Thüringer Straße
  • Wallonenstraße
  • Wormser Straße (Käfertalschule)
  • Zähringerstraße (Seckenheimschule)

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
02.02.2023

(Ludwigshafen) – Radarkontrollen für die Woche vom 6. Februar bis 12. Februar 2023

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor:

  • Montag, 6. Februar: Gartenstadt, Edigheim und Friesenheim
  • Dienstag, 7. Februar: Maudach, Mitte und Mundenheim
  • Mittwoch, 8. Februar: Nord, Oppau und Oggersheim
  • Donnerstag, 9. Februar: Pfingstweide, Rheingönheim und Süd
  • Freitag, 10. Februar: Ruchheim, West und Edigheim
  • Samstag, 11. Februar: Friesenheim, Oggersheim und Gartenstadt

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
02.02.2023

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Geschwindigkeitskontrollen im Februar 2023

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 07.02.2023 im Bereich Frankenthal
  • 17.02.2023 im Bereich Römerberg
  • 23.02.2023 im Bereich Limburgerhof

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 08.02.2023 im Bereich Germersheim
  • 09.02.2023 im Bereich Kandel
  • 15.02.2023 im Bereich Albersweiler
  • 20.02.2023 im Bereich Bornheim

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • 13.02.2023 im Bereich Neustadt-Geinsheim
  • 14.02.2023 im Bereich Haßloch
  • 21.02.2023 im Bereich Bad Dürkheim
  • 27.02.2023 im Bereich Hettenleidelheim

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
31.01.2023

Personensuche / Vermisste Person

15-Jähriger wieder da / Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung

(Mannheim) – Der seit Mittwochabend (14.12.2022) vermisste 15-Jährige aus Mannheim (wir haben berichtet) ist wieder da. Er konnte am Freitag durch die Bundespolizei im Bereich des Bahnhofs in Eisenach aufgefunden werden. Die Öffentlichkeitsfahndung wird damit zurückgenommen.

Polizeipräsidium Mannheim
10.02.2023

Öffentlichkeitsfahndung! 15-Jähriger vermisst

(Mannheim) – Seit Mittwoch, 14.12.2022, gilt der 15-Jährige Mehmet I. als vermisst. Er wurde letztmalig am 10.12.2022 von seinen Eltern zu Hause gesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Vermisste in einer hilflosen Lage befindet. Die bisherigen Fahndungsmaßnahmen im Umkreis und an bekannten Hinwendungsorten führten bislang nicht zu seinem Auffinden.

Mehmet I. kann wie folgt beschrieben werden:

  • ca. 175 cm groß
  • schlanke Statur
  • schwarze kurze Haare
  • Bekleidung: schwarze Jacke und Jogginghose sowie graue Sportschuhe.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mannheim unter: 0621-174 4444.

Polizeipräsidium Mannheim
01.02.2023

Geschwindigkeitskontrolle / Blitzer KW 03 (16.01. – 22.01.23)

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 16. bis 20. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 16. bis 20. Januar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Glücksteinallee
  • Goethestraße
  • In der Au
  • Keplerstraße
  • Kolpingstraße
  • Meerfeldstraße (Diesterwegschule)
  • Neues Leben
  • Oppauer Straße (Waldhofschule)
  • Otto-Beck-Straße (Pestalozzischule)
  • Otto-Siffling-Straße
  • Reichskanzler-Müller-Straße
  • Rennershofstraße
  • Schwetzinger Straße
  • Spessartstraße (Brüder-Grimm-Schule)
  • Talstraße
  • Waldpforte (Alfred-Delp-Schule)
  • Weizenstraße
  • Werderplatz (Oststadtschule)
  • Wiesbadener Straße (Friedrich-Ebert-Schule)
  • Werderstraße
  • Windeckstraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
16.01.2023

Radarkontrollen für die Woche vom 16. Januar bis 22. Januar 2023

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor:

  • Montag, 16. Januar: Oggersheim, Süd und Pfingstweide
  • Dienstag, 17. Januar: Mitte, Ruchheim und Gartenstadt
  • Mittwoch, 18. Januar: Nord, Friesenheim und Edigheim
  • Donnerstag, 19. Januar: Mundenheim, Maudach und Süd
  • Freitag, 20. Januar: Friesenheim, West und Oppau

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
10.01.2023

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Geschwindigkeitskontrollen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz im Januar 2023

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Freitag, 20.01.2023, im Bereich Neustadt
  • Donnerstag, 26.01.2023, im Bereich Grünstadt

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Donnerstag, 19.01.2023, im Bereich Wörth
  • Mittwoch, 25.01.2023, im Bereich Landau

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Montag, 16.01.2023, im Bereich Hanhofen
  • Dienstag, 31.01.2023, im Limburgerhof

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
28.12.2022

Vermisstensuche / Öffentlichkeitsfahndung

Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung

(Mannheim-Feudenheim) – Die Suche nach der seit 05.01.2023 vermissten 90-jährigen Rosa K. aus Mannheim ist beendet. Die Frau wurde am Morgen leider leblos aufgefunden. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Die Öffentlichkeitsfahndung wird somit zurückgenommen.

Polizeipräsidium Mannheim
09.01.2023

Öffentlichkeitsfahndung nach Vermisster Frau in eventuell hilfloser Lage

(Mannheim-Feudenheim) – Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach einer 90-jährigen Frau.

Die 90-jährige Rosa K. wird seit Donnerstag, den 05.01.2023, 19:00 Uhr vermisst. Nach derzeitigem Ermittlungsstand verließ sie zwischen 19:00 Uhr abends (05.01.2023) und 09:00 Uhr morgens (06.01.2023) ihre Wohnung in Mannheim-Feudenheim in unbekannte Richtung. Eventuell ist Frau K. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Sie führt weder ihren Gehstock, noch ihre Hörgeräte oder ihre Sehhilfe bei sich. Eine hilflose Lage der 90-Jährigen ist nicht auszuschließen.

Konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort sowie Gründe ihres Verschwindens sind nicht bekannt. Die Kriminaldirektion Heidelberg hat die Ermittlungen zum Aufenthalt der 90-Jährigen aufgenommen.

Rosa K. wird wie folgt beschrieben:

  • 160 cm
  • 50 kg
  • schlank
  • kurze weiße/graue Haare
  • hellblauer Pullover, schwarze Hose
  • möglicherweise verwirrt und desorientiert

Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte darauf, dass die 90-Jährige Opfer einer Straftat geworden ist.

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der 90-Jährigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter Telefon 0621/174-4444 in Verbindung zu setzen.

Polizeipräsidium Mannheim
06.01.2023