Germersheim & Landkreis Germersheim

Coronafallzahlen aus dem Landkreis Germersheim

Aktuell 30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (06. Mai 2020, Stand 16 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 30
  • Gesundete Personen: 109
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 144

Aktuell 30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (05. Mai 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 30
  • Gesundete Personen: 108
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 143

Aktuell 30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (04. Mai 2020, Stand 14 Uhr) – Traurige Nachricht: Fünfter Todesfall

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 30
  • Gesundete Personen: 107
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein fünfter Todesfall verzeichnet werden. Die Person war Mitte 50 und ist an Covid-19 verstorben.

Kreisverwaltung Germersheim
07.05.2020

Zulassungsstelle öffnet wieder – Terminvereinbarung notwendig

Kreisverwaltung ist für Bürgerinnen und Bürger da

„Wir sind für Sie da und arbeiten achtsam an einer schrittweisen Wiederöffnung aller Bereiche der Kreisverwaltung. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung sind die Fachbereiche der Kreisverwaltung grundsätzlich erreichbar und auch die Zulassungsstellen öffnen wieder“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel an.

Die Zulassungsstellen der Kreisverwaltung Germersheim in der 17er Straße 1 in Germersheim (Hauptstelle) sowie in der Gartenstraße 8 in Kandel (Außenstelle) sind ab Montag, 11. Mai 2020, wieder für allen Bürgerinnen und Bürger geöffnet. „Zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist der Zugang zu den Zulassungsstellen nur mit Termin und unter Einhaltung einiger Regeln möglich. Ich bitte Sie, halten Sie sich daran, denn es geht um unser aller Gesundheit“, appelliert Landrat Brechtel.

Neben einer vorherigen Terminvereinbarung sind folgende Regeln vor Ort für alle verpflichtend: Bitte nur einzeln nach Aufforderung eintreten, bitte eine Mund-Nase Bedeckung tragen, bitte an die allgemein gültigen Hygienebestimmungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus´ halten. Eine Bearbeitung eines Anliegens ohne vorherige Terminvereinbarung ist leider nicht möglich.

Termine können bereits vorab ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ab 8 Uhr vereinbart werden – für die Außenstelle in Kandel unter den Telefonnummern 07275/960-141 oder 07275/960-142 und für die Hauptstelle in Germersheim unter 07274/53-329.

Für die Hauptstelle in Germersheim besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem Link: https://www.kreis-germersheim.de/zulassung.

Alle Standorte der Kreisverwaltung sind seit dem 17. März zwar für unangemeldete Besucher geschlossen und trotzdem für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger offen. Kundinnen und Kunden müssen allerdings grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung vereinbaren. Außerdem gilt für Termine in den Kreisverwaltungsgebäuden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Desinfizieren der Hände an den Eingängen. Entsprechende Desinfektionsspender sind überall angebracht. Das Einhalten der Abstandsregel und der Hust- und Nies-Etikette wird als selbstverständlich erachtet. „Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgaben“, wirbt der Verwaltungschef, Landrat Brechtel, „Wir wollen alles tun, um alle gleichermaßen zu schützen und gleichzeitig mit bestmöglichem Service da zu sein. Bitte geben Sie Ihnen und uns die Zeit, die ergriffenen Maßnahmen der Entwicklung des Infektionsgeschehens anzupassen. Vielen Dank!“

Kreisverwaltung Germersheim
07.05.2020

Coronavirus: Das Gesundheitsamt: Einsatz zwischen maximalem Schutzanspruch und akzeptabler Alltagslösung für die Menschen

Landrat Brechtel zollt größten Respekt und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes

Dr Anette Georgens und Dr Christian Jestrabek im Gesundheitsamt (Foto:_Kreisverwaltung Germersheim)

„Wir können froh sein, dass bei uns seit einiger Zeit die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kaum steigt. Das ist sicherlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die sich an die Maßnahmen und Regeln im Zuge der Pandemie halten. Ganz besonders möchte ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes im Landkreis Germersheim danken, die seit Wochen teilweise weit über Belastungsgrenzen hinaus schier Undenkbares leisten“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Durch ihren Einsatz ist es gelungen, in allen positiven Fällen in unserem Kreis unter der Leitung von Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek und seiner Kollegin, Dr. Anette Georgens, die nötigen und möglichen Maßnahmen umsetzen und damit die Verbreitung des Virus´ erheblich einzudämmen. Sie haben meinen größten Respekt!“ Gleichzeitig warnt der Kreischef, diese gute Entwicklung als Entwarnung zu betrachten und appelliert an alle, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und die Regeln zu akzeptieren – zum Eigenschutz und zum Schutz des Nächsten.

Bereits seit Ende Januar, mit der Einrichtung der Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer in der Südpfalzkaserne, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mitten im Pandemie-Geschehen. „Zu diesem Zeitpunkt habe wir noch nicht geahnt, dass das für uns nur der Auftakt sein sollte“, so Landrat Brechtel. Seit es seit Anfang März die ersten Infektionen im Kreis Germersheim gibt, wachsen die Aufgaben. Gemeinsam mit Hygieneinspektoren und den Verwaltungsmitarbeitern, inzwischen unterstützt durch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen und Externen, steht das Gesundheitsamt an vorderster Front. „Dabei verändern sich die Aufgaben fast täglich, die Anforderungen von Land, Bund und Robert-Koch-Institut werden der Lage ständig angepasst“, erklärt Dr. Christian Jestrabek. „ Gerade hier ist es nicht leicht, eine Balance zwischen einem maximalen Schutzanspruch und einer akzeptablen Alltagslösung für die Menschen im Landkreis umzusetzen. Auch zeigt sich immer deutlicher, dass die drastischen Einschränkungen für uns alle nur auf Zeit aufrechterhalten werden können.“

Von jedem Infizierten werden von den Gesundheitsamt-Teams die direkten Kontaktpersonen nachverfolgt und eine Gefahrenabschätzung vorgenommen, Quarantäneverordnungen (Absonderung auf Zeit in der eignen Wohnung) werden ausgestellt und Abstriche genommen. Die Zahlen sprechen für sich: Seit das Virus den Landkreis erreicht hat, wurden von 143 infizierten im Personen im Landkreis das gesamte Umfeld abgeklärt, über 750 Quarantäneverordnungen an Bürger aus dem Kreis ausgestellt, hunderte Abstriche wurden genommen (Stand 5. Mai 2020). „Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten“, berichtet Jestrabek.

Dr Anette Georgens und Dr Christian Jestrabek im Gesundheitsamt (Foto:_Kreisverwaltung Germersheim)

Die Überlegung dahinter ist, dass das Virus nur auf Zeit einen Menschen infiziert, die meisten werden wieder gesund und wahrscheinlich immun, leider versterben auch einige Menschen. Basierend auf diesem Infektionsablauf muss das Virus, um nicht selber auszusterben, neue Personen infizieren. Dies geschieht in erster Linie durch eine Tröpfcheninfektion aus der Atemluft von Erkrankten, verstärkt wird dies durch Hustenattacken. „Schafft man es nun“, so Jestrabek, „alle Menschen, die sehr engen Kontakt zu einem Erkrankten hatten, in häusliche Überwachung zu separieren, findet das Virus nach einer gewissen Zeit keine Menschen mehr, die es infizieren kann. Dies ist der Grund für die strengen Maßnahmen, die zurzeit in der gesamten Bundesrepublik ergriffen werden.“

Ein weiteres Augenmerk liegt auf den kritischen Infrastrukturen wie Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen. „Hier müssen wir in den Bereichen Prävention, Hygiene, Vorsorge, Schutzmaßnahmen und Abläufen beraten“, berichtet Dr. Anette Georgens. Selten ist es dabei mit einem Besuch oder einem Telefonat allein erledigt, weiß Dr. Georgens: „Es sind sich ständig verändernde Prozesse. Die Dynamik der Lage stellt an alle Beteiligten hohe Anforderungen. Ein wechselseitiger Austausch auf Augenhöhe und auch gegebenenfalls ein bisschen „Querdenken“ ist für alle Beteiligten unabdingbar, um „am Ball“ zu bleiben. Das avisierte bestmögliche Ergebnis für die Prävention kann dabei grundsätzlich nur auf Basis wechselseitigen Vertrauens entstehen. Dies wird durch gute Kontakte mit den Beteiligten und Kommunikation im Sinne von „kurzen Wegen“ und Verlässlichkeit erreicht. Durch unsere Besuche vor Ort haben wir mit den wichtigsten Risikostrukturen des Kreises ein gutes Miteinander erzielt. Wir tun was wir können und sehen das auch bei den beteiligten Akteuren in der Infrastruktur des Kreises. Aus diesem Grund sind wir guter Hoffnung, dass die Pandemie noch länger im Griff gehalten werden kann, sofern sich auch die Bürger des Kreises an die neu entstandenen Regeln zum Schutz Ihrer Angehörigen halten und Massenveranstaltungen nicht stattfinden.“

Zusätzlich zu diesen Herausforderungen beantworten die Teams und Ärzte des Gesundheitsamtes unzählige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich direkt oder übers Bürgertelefon mit Ihren Anliegen an die Kreisverwaltung wenden. Und all das muss zusätzlich zu den Aufgaben, die im Gesundheitsamt auch in Nicht-Pandemie-Zeiten schon zu erfüllen sind, gestemmt werden: u.a. amtsärztlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen, medizinische Aufgaben in Zusammenarbeit mit polizeibehördlichen Aufgaben, Fachberatungen, Einschulungsuntersuchungen, Hygienethemen, Vermittlungsarbeit bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen, sozialpsychiatrische Hilfen.

„Die Belastung ist unbeschreiblich hoch. Ich bin jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin der Verwaltung, jedem Helfer – auch aus den Reihen des Katastrophenschutzes – dankbar für das Engagement und die Bereitschaft, alles zu tun, um der Pandemie bestmöglich zu trotzen und die Ärzte bei der wichtigsten Aufgabe überhaupt zu unterstützen: Leben retten!“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel das starke Miteinander in den Mittelpunkt und fordert: „Wie wohl nie zuvor wurde die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitsämter deutlich. Hier müssen landes- und bundesweit Entscheidungen für eine bessere personelle und sächliche Ausstattung getroffen werden!“

Kreisverwaltung Germersheim
07.05.2020

Die Südpfälzer Tourismusvereine, Landräte und Oberbürgermeister fordern Lockerungen für das Gastgewerbe

„Gaststätten, Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen – sie alle brauchen eine Perspektive!“ Gemeinsam appellieren die Tourismusvereine Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Südliche Weinstrasse e.V. sowie Landau gemeinsam mit den Verwaltungschefs Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) , Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und und Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD) an Ministerpräsidentin Malu Dreyer sich im besonderen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusetzen und Ihnen damit eine Perspektive zu eröffnen: „Wir erwarten, dass beim morgigen Gespräch des Bundeskanzleramtes mit den Landeschefs klare Aussagen und Vereinbarungen getroffen werden, die unseren Gastronomen und Ferienbetrieben existenzielle Sorgen nehmen und Gastronomie und Hotellerie zeitnah öffnen dürfen. Es kann nicht sein, dass Betriebe anderer Branchen unter Auflagen öffnen dürfen, andere wiederum, wie beispielsweise der Gastronomiebereich, nicht. Auch diese Branchen können entsprechende Auflagen selbstverständlich erfüllen.“

Verwaltungschefs und Tourismusvereine fordern gleiche Bedingungen für alle: „Alle, ob Gastwirt, Hotelbetreiber, Ferienwohnungsbesitzer, brauchen dringend ein Stück Hoffnung auf Öffnung, auf wirtschaftliche Perspektive. Bitte nehmen Sie die Existenzängste und die Nöte ernst und unterstützen Sie mit Ihren Argumenten diesen wichtigen Wirtschaftsbereich unserer Region“, appellieren die Landräte Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch. „Denn nur durch eine zeitnahe und vernünftige Öffnung – unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln – kann die Existenz der Gastronomie gesichert und die hohe Attraktivität der Südpfalz als Freizeit- und Urlaubsregion, aber auch als wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der  Südpfalz gesichert werden.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, der Stadt Landau sowie der Tourismusvereine Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Südliche Weinstrasse e.V. und des Büros für Tourismus Landau
07.05.2020

Kreisausschuss erlässt Elternbeiträge für Kindertagesstätten auch für den Monat Mai

Eltern im Landkreis Germersheim müssen auch für den Monat Mai keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen zahlen, die aufgrund der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung und auch weiterhin durch die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geschlossen sind. Das hat am Montag, 4. Mai, der Kreisausschuss beschlossen und verlängert damit eine Entscheidung, die bereits für den April Gültigkeit hatte. Die Beitragsfreiheit gilt für alle Eltern, auch für diejenigen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. „Es wäre nicht nur ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand, würden wir Eltern von der Befreiung ausnähmen, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten können. Es wäre auch eine Missachtung des Engagements Berufstätiger in systemrelevanten Bereichen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer Kita bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Folglich sind derzeit Elternbeiträge für U2-Kinder in Kitasund Schulkinder in Hortgruppen zu erheben. Der Landkreis übernimmt mit dieser Entscheidung die Elternbeiträge in Höhe von ca. 75.000 Euro pro Monat. Sollten die Tageseinrichtungen auch über den jetzt festgelegten Zeitraum hinaus geschlossen bleiben, wird über die Aussetzung der Elternbeiträge neu entschieden.

Kreisverwaltung Germersheim
07.05.2020

Germersheim & Landkreis Germersheim

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus:Aktuell 40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 40
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 39
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Landrat Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander

„Das Wir ist stärker als Hetze!“

„Mich erschüttern die persönlichen Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte? Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg. Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war, ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“

Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet, dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze, kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen Anfeindungen und Ausgrenzungen.

„Die Berichte handeln von noch harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist, wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“

Brechtel ergänzt, dass es jedem klar sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“

Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021

  • Antragszeitraum Frühjahr 2020:           04. Mai.– 02. Juni 2020
  • Antragszeitraum Herbst 2020:              01. – 30. September 2020

Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich.

Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.

Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu melden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gremiensitzungen

Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag

„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.

„Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.

Den Beginn macht der Kreisausschuss am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.

Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Von Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis Germersheim

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Alltagsmasken bei der Arbeit und in der Schule

Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

„Bei den allermeisten Menschen ist es angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem Anstand und mit Schutzmasken.

Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

Für den Schulstart am 4. Mai hat das Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an die Schulen verteilt.

Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.

Dezernentenrunde mit Maske und Abstand – Arbeiten in der Kreisverwaltung. (von links nach rechts: Michael Gauly, Christoph Buttweiler, Landrat Dr. Fritz Brechtel, Ralph Lehr, Holger Mahlein) (Foto: KV GER)

Helfern von Hilfsorganisationen im Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von 11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.

Unabhängig von den aktuellen Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.

„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:

Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde

v.l.: Hoher Besuch in der Corona Hilfsstation in Wörth: Standortleiter Dr. Matthias Jurytko (links) überbrachte 500 Visiere als Geschenk des Mercedes-Benz Lkw-Werkes in Wörth an Mike Schönlaub (Kreisfeuerwehrinspektor und Stabsleiter), dem Germersheimer Landrat Dr. Fritz Brechtel und dem medizinischen Leiter des Stabes, Dr. Matthias Wölfel.

Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.

Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend dieser Schilde hergestellt werden.

Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“

Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden

Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.

Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden.

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen verkeimen.

In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.

Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung).

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden.

Betriebsunterbrechung

Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet werden.

Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.

Hintergrund

Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.

Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz ab 4. Mai

Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Wir sind auch in der Krise da!

Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam

Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder

Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.

Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“

Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.

„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.

Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.

Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.

Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432

„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.

Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:

Beratung für Kinder und Jugendliche:

Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)

Rund um die Uhr erreichbar sind:

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de

Telefon-Seelsorge, Telefon: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, Telefonseelsorge.de,

Hilfetelefon sexueller Missbrauch, Telefon: 0800 22 555 30, save-me-online.de, jugendnotmail.de

Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016 

Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 

Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks

Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020

In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.

Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  • Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

1.     Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.

2.     Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.

  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Germersheim und Landkreis GER

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Aktuell 43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (24. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 43
  • Gesundete Personen: 94
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140

Aktuell 44 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (23. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 44
  • Gesundete Personen: 93
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140

Aktuell 43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (22. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 43
  • Gesundete Personen: 93
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 139

Aktuell 55 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (21. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 55
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 133

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (20. April 2020, Stand 15 Uhr) – Dritter Todesfall

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 3
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein dritter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Gesucht, gefunden, geschult

Ehrenamtliche Corona-Helfende werden ausgebildet

Schulung der ehrenamtlichen Corona-Helfenden

In der Corona Hilfsstation in Wörth wurden dieser Tage erste Freiwillige für einen möglichen Einsatz in den südpfalzweiten Hilfseinrichtungen geschult. Weitere Unterweisungen sind bereits terminiert. Bei den freiwillig Helfenden handelt es sich um Menschen mit medizinischer Ausbildung, die aus der gesamten Südpfalz stammen.

„Die ruhige Lage zur vorherrschenden Corona-Pandemie verleitet uns als Verwaltungen nicht dazu nachlässig zu werden. Im Gegenteil! Wir werden unsere Anstrengungen nicht ruhen lassen und uns weiterhin auf den Ernstfall vorbereiten.“ Für die Landräte  Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch sind Präventivmaßnahmen nach wie vor ein wichtiges Element, um die Lage im Griff zu behalten. Das Credo „dem Virus stets zwei Schritte voraus zu sein“ ist für die Verwaltungschefs gerade dann wichtig, wenn viele Menschen meinen mit den jüngsten Lockerungen sei das Schlimmste überstanden: „Wir können die Zukunft nicht wirklich vorhersehen. Allerdings sollten wir vorbereitet sein. Denn die Bilder, die wir aus anderen Ländern gesehen haben und heute noch sehen müssen, sind Warnung genug.“

Schon im März hatte die Kreis- und Stadtverwaltungen öffentlich gemacht, dass sich Menschen mit einer medizinischen Ausbildung oder fundierten Kenntnissen als Freiwillige melden sollen, um im Ernstfall unterstützen zu können. Die Resonanz auf diesen Aufruf bewerten Brechtel, Hirsch und Seefeldt als außergewöhnlich: Insgesamt mehr als 400  Menschen meldeten sich südpfalzweit.

Was diese bei einer Zuspitzung der Lage erwartet, darüber haben die Pflegedienstleiterin Maria Schönau und der Arzt Dr. Johannes Schad im Rahmen der Schulung in Wörth informiert.

Schönau berät den Stab in Pflegefragen, führt Bewerbungsgespräche, und unterstützt die Einrichtung der Corona Hilfsstation mit praktischen Einweisungen im Rahmen der Helferschulung. Der Mediziner Dr. Schad ist im Notarzt-Team des „Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin“, war bereits bei den Quarantäne-Maßnahmen für die ersten Wuhan-Rückkehrer in Germersheim eingesetzt und ist mit außergewöhnlichen Situationen vertraut. Gemeinsam mit Schönau stellte er anschaulich dar, wie Abläufe, Organisationsstruktur, Einsatzzeiten und die Arbeiten gedacht seien. Die Ehrenamtlichen-Schulung mit etwa 30 Teilnehmenden dauerte bis zum Nachmittag und wird sukzessive in in nächster Zeit mit sämtlichen Freiwilligen durchgeführt.

„Wir sind dankbar, für die enorme Solidarität, die die Menschen in der ganzen Südpfalz wieder unter Beweis stellen. Und wir sind dankbar, dass wir hier vor Ort mit vielen Profis zusammenarbeiten dürfen, die uns daran erinnern, dass wir nach wie vor auf schlimmere Zeiten vorbereitet sein sollten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und seine Kollegen Thomas Hirsch und Dietmar Seefeldt, die trotz aller Zuversicht weiterhin an der Präventionsstrategie festhalten und die Region damit selbst für den Fall einer wieder rascher zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus bestens gerüstet sehen.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Jugendberufshilfe bleibt in Verbindung mit ihren Partnern

Austausch im digitalen Raum

„Die Austausche mit Familien, Kindern, Jugendlichen und fachlichen Partnern und damit die inhaltliche Arbeit unseres Jugendamtes werden selbstverständlich auch in der Corona-Krise fortgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei sehr kreativ, andere Wege zu gehen, Angebote zu generieren und die Kontakte auf veränderte Weise zu pflegen. Daher war beispielsweise auch die Absagen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe keine Option“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Akteure im Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf treffen sich dreimal jährlich zum Austausch und zur Information über aktuelle Entwicklungen, um Jugendliche und deren Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräfte besser bei allen Themen rund um Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Ursprünglich war der Arbeitskreis am 21. April beim CJD Maximiliansau in Wörth geplant, doch durch die Corona-Krise kam es anders: Die Jugendberufshilfe hat den Arbeitskreis spontan in den digitalen Raum verlegt und als Videokonferenz mit über 25 Teilnehmenden veranstaltet.

Arbeitsagentur, Jobcenter und Handwerkskammer berichteten über ihre aktuelle Arbeit und die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Tenor war, Jugendliche und junge Menschen zu bestärken und zu unterstützen trotz der aktuellen Herausforderungen sich aktiv, um eine Ausbildung zu bewerben. Ein Rückgang an offenen Stellen sei aktuell noch nicht zu verzeichnen. Mitarbeitende der Bildungsträger CJD, Internationaler Bund und des Vereins für Berufliche Bildung (VfBB) und Schulsozialarbeit berichten von der Bedeutung, neue Wege der Kontaktaufnahme und des Austausches mit den Jugendlichen zu finden und auszubauen. Gerade auch die „Neuen Medien“ böten hierzu vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Es sei allerdings notwendig, in noch stärkerem Maße aktiv auf die Jugend zuzugehen, um Wege in Ausbildung und Beruf gemeinsam zu schaffen. Das Team Jugendbildung vom Jugendamt Germersheim sprach vom Erfolg der YouBoxx, einer Informations- und Austauschplattform erreichbar unter dem Link: https://kurzelinks.de/s5yv. Die YouBoxx bietet Beiträge in Form von Mitmachspielen, Interviews, Podcasts und wird regelmäßig aktualisiert. Besonders wichtig sind den Machern Beiträge von und mit Kindern und Jugendlichen.

Die Entscheidung der Jugendberufshilfe ihr Engagement verstärkt in den virtuellen Raum zu verlegen und eine Onlineplattform zur Information im Rahmen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe digital anzubieten hat sich als richtig erwiesen. „Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – Telefon- und Videokonferenzen sind das Mittel der Wahl, um mit den aktuellen Herausforderungen konstruktiv umzugehen“, so der Tenor der Videobotschaft des Ersten Kreisbeigeordneten Christoph Buttweiler, die im Rahmen der Konferenz als Gruß eingespielt wurde. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Videokonferenz ein voller Erfolg war, konnte man sich doch endlich wieder von Angesicht zu Angesicht unterhalten. Die nächste Konferenz zum Austausch über die Situation nach Öffnung der Schulen wurde bereits anberaumt.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Bürgersprechstunde mit Christoph Buttweiler

Mit dem Ohr nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, dieser Vorsatz erhält in Zeiten von Corona gleich doppelte Bedeutung. Zum einen gilt es gerade jetzt als Behörde für Auskünfte, Probleme, Sorgen oder sonstige Anliegen als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Andererseits werden viele Themen derzeit telefonisch geklärt.

Auch Christoph Buttweiler, Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrats im Kreis Germersheim, möchte wissen, was die Menschen im Landkreis bewegt, um zu helfen, zu klären, zu vermitteln oder einfach nur zuzuhören. Hierfür bietet Buttweiler das Format „Bürgersprechstunde“ – in der Regel abwechselnd in verschiedenen Gemeinden des Kreises, heute jedoch nur als Telefonservice möglich. Die erste Bürgersprechstunde während der Corona-Einschränkungen findet am Dienstag, 28. April, ab 15 Uhr statt.

Wer sich hierfür interessiert und mit Christoph Buttweiler einen Termin vereinbaren möchte, sollte sich vorab mit Tina Marini in Verbindung setzen, den zu besprechenden Sachverhalt schildern und die eigenen Kontaktdaten angeben. In Rückrufen können die Themen dann mit Christoph Buttweiler besprochen werden. Tina Marini ist erreichbar: per Mail unter t.marini@kreis-germersheim.de, telefonisch unter 07274-53-411.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Breite Unterstützung für Landkreis Germersheim

Unternehmen helfen in der Krise

Spender L’Oreal / Corona Ambulanz, Jockgrim

Mitte März nahmen auch im Landkreis Germersheim die Vorbereitungen auf die Corona Pandemie Fahrt auf. Als die ersten gesellschaftlichen und medizinischen Vorkehrungen publik wurden, reagierte auch die regionale Unternehmerwelt und bot ihre Unterstützung an. „Ich hatte gerade davon erfahren, dass die Belegschaft von EIZO mittlerweile komplett von Karlsruhe nach Rülzheim übergesiedelt war, da hat uns der Monitorhersteller schon seine Unterstützung zugesagt.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, zeigt sich beeindruckt von den spontanen und vielfältigen Hilfsangeboten aus der Wirtschaft. Drei leistungsstarke „Befundungsmonitore“ für die Projektionsradiografie hat EIZO dem Landkreis überlassen. Die werden mittlerweile in der Jockgrimer Corona Ambulanz eingesetzt.

Der Kosmetikhersteller L’Oreal hat sich ebenfalls solidarisch gezeigt und die Corona Ambulanz mit mehr als 800 Pumpflaschen Desinfektionsmittel ausgestattet. Für die vielen Helfenden in der Region gab es in diesen Tagen weitere 500 125-Milliliter-Flaschen des Mittels, das in der Karlsruher Produktionsstätte von L‘Oreal ausschließlich als Spende des Unternehmens, nicht für den freien Markt, hergestellt wird. L’Oreal-Mitarbeitende aus Rheinzabern hatten von ihrer Geschäftsleitung grünes Licht erhalten und die Ware eigenhändig nach Jockgrim verbracht.

Eine Unterkunft für Notärzte, die sowohl bei den Vorbereitungsarbeiten, wie auch für den Fall einer Ausweitung der Krise zum Einsatz kommt, wurde mit gespendetem Mobiliar des Einrichtungshaus Strohmeier Gilb in Bellheim ausgestattet. Auch in diesem Fall hat sich das Unternehmen pro-aktiv an die Kreisverwaltung gewendet und seine Unterstützung direkt in die Wege geleitet.

Die Firma Strohmeier Gilb hat für die Wohnung einen Kleiderschrank, ein Sideboard, zwei Kleiderständer, zwei Betten inklusive Lattenröste und Matratzen, einen Schreibtisch, Bürostuhl, Tisch, vier Stühle sowie ein Klappsofa zur Verfügung gestellt.

Dr. Fritz Brechtel ist überzeugt, dass bei einer Verschlechterung der Lage und für den Fall, dass die Corona Hilfsstation in Wörth mit seinen 104 Betten in Betrieb gehen muss, die Unterstützung aus der Wirtschaft nicht abreißen wird: „Schon heute haben sich Unternehmen bereiterklärt, uns im Ernstfall zur Seite zu stehen. Das freut mich insbesondere deshalb, da es für die Betriebe selbst zahlreiche eigene Herausforderungen gibt, die bewältigt werden wollen.“ So hat beispielsweise die „MEG Wörth am Rhein“ zugesagt, die Einrichtung in Wörth bei Öffnung mit Mineralwasser zu unterstützen.

Doch auch die zahlreichen kleinen Unterstützungsangebote, die unzähligen Gesten und Dankesbekunden aus der Bevölkerung sind für Brechtel ein Zeichen für den vorbildlichen Zusammenhalt der Menschen und der mit der Region fest verwurzelten Unternehmer im Landkreis Germersheim.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

OB Thomas Hirsch und Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt begrüßen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Aus der dringenden Empfehlung wird nun eine Pflicht: In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich bereits Anfang April für das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Die Verwaltungschefs begrüßen nun die Maßnahme des Landes, denn schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske: „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, ergibt ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“ Man dürfe das Erreichte jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, es gehe um die  Gesundheit aller, betonten Brechtel, Seefeldt und Hirsch abschließend.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
27.04.2020

Schülerfahrkarten online beantragen

Im Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2020/2021 die Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht den Eltern, deren Kinder in eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist auf der Kreishomepage eingestellt.

Die Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.

Im Landkreis Germersheim besuchen ca. 10.200 Schülerinnen und Schüler die kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 4.000 Schülerbeförderungstickets.

Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Vorbereitungen für Schulbeginn in vollem Gange

Die Vorbereitungen für den Schulbeginn laufen im Landkreis Germersheim auf Hochtouren.

Ob die intensive Reinigung der Räume, des Mobiliars oder andere Gegenstände, das Bereitstellen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln samt geeigneten Spendern: der Landkreis Germersheim bereitet sich nach den Vorgaben des Landes und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf den anstehenden Schulbeginn vor.

Einiges, wie beispielsweise die gründliche Reinigung und das Anbringen von Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern, ist schon abgeschlossen. Anderes, wie das Anbringen von Glasabtrennungen im Sekretariat als „Spuckschutz“ wird noch umgesetzt.

„Glücklicherweise hatten wir vorausschauend die Desinfektionsmittel und –spender bereits Anfang März bestellt. Jetzt wurden sie geliefert und können im nächsten Schritt angebracht werden“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler.

Weitere Maßnahmen wie das Lüften der Räume oder die Einhaltung der Abstände in den Klassenräumen sind Aufgabe der Schulen. Auch ein Wege- und Aufenthaltskonzept für die Wege in und aus der Schule sowie in den Pausen wird von den Schulen gemeinsam mit den Hausmeistern erstellt. Selbstverständlich werden alle Maßnahmen generell in enger Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Land umgesetzt. Das Land hat zugunsten der Schulen eine Spende erhalten. Davon erhalten die Schulen einmalig Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler die eigenen Masken zuhause vergessen haben.

„Auch wenn der Schulbetrieb stufenweise mit einer begrenzten Schülermenge anläuft, erfordert es viele Schutzvorkehrungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise in den Pausen wichtig“, so Brechtel weiter. Landrat Brechtel und Schuldezernent Buttweiler appellieren an die Schülerinnen und Schüler diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Freundschaft in Zeiten von Corona: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim unterstützen deutsch-französischen Solidaritätsaufruf

„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht es in dem deutsch-französischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, unterzeichnet haben. Gemeinsam mit etwa 200 anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Südpfalz erinnern sie darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft und beschwören den Zusammenhalt in der Corona-Krise.

„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus mussten wir die Grenze zwischen der Pfalz und dem Elsass weitgehend schließen. Das bedeutet aber nicht, dass unsere Verbundenheit mit den französischen Nachbarinnen und Nachbarn an Bedeutung verloren hat. Ganz im Gegenteil: Wir stehen auch in der Krise fest zusammen“, betonen die drei Verwaltungschefs. Darum seien auch Hilfslieferungen in die Nachbarregion und die Aufnahme von elsässischen Patientinnen und Patienten in südpfälzischen Kliniken selbstverständlich.

Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften  setzen. „Frankreich und Deutschland werden auch die Corona-Krise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in ihrem Aufruf.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
27.04.2020

Parlamentarischer Staatssekretär besucht Krisenstab

Dr. Thomas Gebhart und Landrat Brechtel danken allen Kräften

Im Vordergrund Dr. Thomas Gebhart (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit), im Hintergrund Landrat Fritz Brechtel

„Seit Wochen wird hier mit großem Engagement hervorragende Arbeit geleistet“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, nach seinem Besuch im Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim. Vor Ort konnte er sich ein Bild über die Abläufe und das gute Zusammenspiel der verschiedenen Fachrichtungen, des Ehrenamtes und des Hauptamtes, der Hilfsorganisationen und der Verwaltung machen. Gemeinsam mit Landrat Dr. Fritz Brechtel verfolgte er eine Lagebesprechung – zu der die meisten Einheiten telefonisch zugeschaltet sind, um die direkten Kontakte gering zu halten – und kam mit dem Leiter des Stabes, Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub und Stabsmitgliedern ins Gespräch. Gebhart zollte ihnen Respekt und dankte allen für ihren Einsatz.

In den vergangenen Wochen wurden für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Germersheim und in der Südpfalz gute Strukturen und Vorsorge für den Notfall getroffen. Unter anderem ist die Corona-Hilfsstation in Wörth quasi betriebsbereit, auch die Corona-Ambulanz in Jockgrim hat sich bewährt und wird gut angenommen. „Im Moment lassen es die Infektionszahlen und die hervorragende Vorbereitung für den Krisenfall zu, dass wir die Stabsarbeit herunterfahren. Als Unterstützung für die enorme Arbeit, die das Gesundheitsamt stemmen muss, bleibt er aber bestehen. Sollte sich die Gesamtsituation verschärfen, können wir den Stab innerhalb kürzester Zeit wieder hochfahren“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. Über den Besuch und die positive Rückmeldung von Dr. Gebhart hat sich der Kreischef, gleichzeitig Gesamteinsatzleiter, gefreut und gibt diese an alle, die in der Coronakrise engagiert sind, weiter.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Busse fahren ab 4. Mai wieder nach normalem Schulfahrplan

Ab dem 4. Mai fahren die Busse im Landkreis Germersheim wieder nach dem normalen Schulfahrplan. Das hat der VRN mitgeteilt.

„Das Abstandhalten (mindestens 1,5 m) und Einhalten der Husten- und Nies-Etikette muss auch in den Schulbussen selbstverständlich sein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel sowie Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für sehr wichtig erachten beide zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske: „Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren.“

Deshalb hat Landrat Dr. Fritz Brechtel auch bereits das Land gebeten, eine Maskenpflicht im ÖPNV anzuordnen.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Raumordnerische Prüfung für geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim eingeleitet

Landrat: Erster Schritt zur Entlastung der beiden Ortsgemeinden von Durchgangsverkehr

„Ich begrüße die raumordnerische Untersuchung der geplanten Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim sehr. Dies ist der erste planerische Schritt zur Entlastung dieser beiden Ortsgemeinden, die seit Jahren unter sehr hohem Durchgangsverkehr leiden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Außerdem wäre es die Fortführung der sich im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim.“

Nachdem der Landesbetrieb Mobilität Speyer Anfang April dieses Verfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Planungsbehörde beantragt hatte, hat diese nun eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zum geplanten Bau der Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim (L 509) eingeleitet.

Der Landesbetrieb Mobilität in Speyer plant den Bau einer Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.

Der raumplanerische Entscheid für eine Umgehungsstraße der drei Orte Ottersheim, Knittelsheim und Bellheim im Zuge der L 509 ist aus dem Jahr 1993. Der östliche Teil dieser Trasse befindet sich seit 2018 im Bau. Aufgrund der seither vergangenen Zeit ist die geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim jedoch hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse der Raumordnung zu überprüfen und zu beurteilen.

Neben dem Verband Region Rhein–Neckar, den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße, den Verbandsgemeinden Bellheim und Offenbach an der Queich mit ihren Ortsgemeinden hat die SGD Süd auch acht Fachbehörden, Institutionen und Verbände um Stellungnahme gebeten. Diese können bis Ende Mai 2020 ihre Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgeben. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende Mai dazu äußern. Die Antragsunterlagen hierfür sind auf der Internetseite der SGD Süd veröffentlicht: https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/detail/news/News/detail/ottersheim-knittelsheim-raumordnerische-pruefung-ueber-die-ortsumgehung-l-509/

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim fahren Stabsarbeit im Katastrophenschutz zurück – Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel: „Virus hat Alltag dauerhaft verändert“

Schon früh in der Corona-Krise hatten die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen, eigene Katastrophenschutzstäbe eingerichtet sowie weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung in dieser Ausnahmesituation zu gewährleisten. Analog der Lockerungen der Corona-Beschränkungen, die am Montag, 20. April, bundesweit in Kraft getreten sind, haben die drei Gebietskörperschaften entschieden, dass ein Aufrechterhalten der Stufe 5 vorerst nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen gilt nun in der Stadt und den beiden Landkreisen eine sogenannte Gesundheitslage nach dem Infektionsschutzgesetz.

Auch der gemeinsame Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim werden heruntergefahren. Aber: „Sollte es die Lage erfordern, können die Stabsstrukturen schnell wieder hochgefahren werden“, betonen Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel, die nach wie vor eng miteinander sowie mit den Hilfsorganisationen und den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt stehen und über die tagesaktuelle Lage informiert werden.

„Für die derzeitige Situation, in der wir uns befinden, gab und gibt es keine Musterlösung. Aus diesem Grund war es die richtige Entscheidung, früh zu reagieren und besonders angesichts der dramatischen Lage im benachbarten Elsass effektive Maßnahmen zu ergreifen, um den Folgen der Corona-Pandemie bei uns in der Südpfalz möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, bekräftigen die drei Verwaltungschefs. Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel sind froh, dass gemeinsam in guter interkommunaler Zusammenarbeit medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen werden konnten, auf die die Südpfalz bauen könne. „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt: Die Krankenhäuser in der Region haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden, die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet, für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung und die Corona-Ambulanzen in Jockgrim bzw. Landau haben sich etabliert. Auch steigen die Infektionszahlen nur langsam und bisher ist das gefürchtete Übergreifen der Lage im Elsass auf die Südpfalz ausgeblieben.“

Dies rechtfertige aber keinesfalls eine sofortige Rückkehr zur Normalität, betonen die drei südpfälzischen Verwaltungschefs mit Nachdruck. „Das Virus hat unseren Alltag dauerhaft verändert und der Neustart von Gesellschaft und Wirtschaft kann nur vorsichtig und Zug um Zug erfolgen. Die Erfolge, die bislang in der Südpfalz und in ganz Deutschland zu sehen sind, gehen auch und besonders auf die früh verhängten, umfangreichen Beschränkungen und sonstigen Maßnahmen zurück. Das zeigt der internationale Vergleich. Wir sind der festen Überzeugung: Wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
27.04.2020

Aktionstag „Radel ins Museum“ abgesagt

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sagt der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. den Aktionstag „Radel ins Museum“ am 3. Mai 2020 ab.

Seit über 20 Jahren öffnen am ersten Sonntag im Mai die Museen des Landkreises Germersheim sowie einige Museen der Südlichen Weinstraße ihre Türen kostenfrei für die Besucher. Aufgrund der aktuellen Lage fällt die Veranstaltung dieses Jahr aus.

Kreisverwaltung Germersheim
27.04.2020

Lob für Corona-Hilfsstation in Wörth

Besuch aus dem Klinikum Ludwigshafen, einer der Maximalversorger und Koordinatoren im Land

Mediziner des Klinikums Ludwigshafen, eines der fünf Maximalversorger im Land Rheinland-Pfalz, waren nach ihrem Besuch in der Corona-Hilfsstation in Wörth von der Einrichtung sehr angetan: Sie hätten in der gesamten Region nichts Vergleichbares gesehen, sehr professionell geplant und umgesetzt. Chefarzt Prof. Dr. Matthias F. Bauer vom Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin ist einer der Koordinatoren im landesweiten Konzept, das vorsieht, dass die Maximalversorger-Kliniken im Land die Betreuung und Versorgung von Covid-19-Patienten in ihrer jeweiligen Region regeln. Gemeinsam mit dem Klinikhygieniker Dr. Sebastian Kevekordes und Jochen Hummel, Stellvertretender Stadtfeuerwehrinspekteur der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, machte er sich ein Bild von der südpfälzischen Notfalleinrichtung.

Der fachliche Austausch zwischen den Feuerwehrinspekteuren, den Leitenden Notärzten und Medizinern, Landrat Dr. Fritz Brechtel und weiteren Mitgliedern des Krisenstabes aus den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Ludwigshafen war intensiv, am Ende gab es viel Lob für die Beteiligten an Planung, Organisation und Aufbau der Corona-Hilfsstation. „Es freut uns sehr, dass die Arbeit des Krisenstabs, der Verwaltung und der Hilfsorganisation so positiv bewertet wurde“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel nach der Begehung in Wörth. „Wir werden weiter mit Ludwigshafen in Verbindung bleiben und uns, sollte es zu einer Belegung dieser Not-Betten kommen, eng abstimmen.“

Die Corona-Hilfsstation in Wörth ist als südpfalzweites Überlauf- und Ausweichkrankenhaus für Corona-positiv getestete stationäre Patienten konzipiert. Derzeit stehen rund 100 Normal-Betten bereit, die Kapazitäten wären in Notfall schnell erweiterbar. Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit werden hier nicht vorgehalten. Inzwischen laufen auch die ersten Schulungen des freiwilligen Hilfspersonals. „Das alles läuft sehr strategisch und auf einem hohen fachlichen Niveau ab. Wir danken allen, ob Hauptamtliche oder Ehrenamtliche für ihr Engagement in der ganzen Südpfalz. Danke!“, so die Behördenchefs Dr. Fritz Brechtel (GER), Dietmar Seefeldt (SÜW) und Thomas Hirsch (LD).

Das Konzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Absprache mit anderen Krankenhäusern in den Regionen die großen Maximalversorger wie Ludwigshafen Kapazitäten planen, Krankheitsverläufe verfolgen sowie Medikamente oder Material austauschen. Ein Frühwarnsystems soll dann ausgelöst werden, wenn in einer Region ein großteil der vorgehaltenen Intensivbetten belegt sind. Dann könnte rechtzeitig nach freien Kapazitäten und auch Kapazitäten in Not-Einrichtungen wie Wörth geschaut werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
27.04.2020

Germersheim & Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Kreis Germersheim

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130

Aktuell 50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 50
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 67
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 51
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120

Aktuell 68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 68
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Kommunalverwaltungen bleiben geöffnet

„Immer wieder erreichen uns Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden, keine Einschränkungen gibt.

Sämtliche Kommunen im Landkreis Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.

„Da nicht wenige Mitarbeitende innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“. Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort zu informieren.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Gesundheitsamt in Schutzkleidung auf Hausbesuch

Der Anblick sorgt für Verunsicherung: wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös. Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim informiert.

Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.

Das Gesundheitsamt benötigt derzeit viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet, kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Das ungewöhnliche Bild, das sich mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der vermummten Gestalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

„Lerncafé“ der KVHS Germersheim telefonisch erreichbar

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen? Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist, der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.

Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme.

Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen

In einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020

In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung:

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:

Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  1. Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  1. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
  • Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.
  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

76726 Germersheim, den 14.04.2020

Kreisverwaltung Germersheim

gez.

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Abgelaufene Schengen Visa behalten Gültigkeit

Inhaber eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis 30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort Gültigkeit hat.

Schengen-Visa werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der Verwaltung.

Von der Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die diese Regelung zutrifft, verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

„Gerne hätten wir uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Terminverschiebung. Derzeit könne aber niemand seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie

Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung

Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Dank einer enormen Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches Zwischenergebnis“.

Die nun folgende Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:

  1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen
  2. Erleichterungen einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, in der Wirtschaft
  3. Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.

Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.

Zu den Themen im Einzelnen:

„Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.

Die Entscheidung, ganz langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.

Dies gilt für Kitas und Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert. Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut werden.

Dies gilt auch für die kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie Schutzstandards einhalten können.

Dass es keine generelle Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die Hilfsangebote aus!

Ein wichtiges Signal ist auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.

Abstandhalten, sich nicht treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.

Auch die Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.

Was uns allen klar sein muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität, wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beitragen.“

Ich erwarte – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten

Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.

Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker, diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Die angemeldeten Bürger werden zu den vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an den Landrat durchgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft. Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnte“, warnt Brechtel.

Im dazugehörigen Änderungstext der Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen

Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.

Doch auch für die Auslandsrückkehrer gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.

Ebenfalls ausgenommen von den Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:

  • Besatzungen von Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
  • Personen die täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen (beruflich oder aus medizinischen Gründen)
  • Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner, der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege schutzbedürftiger Personen)
  • Saisonarbeiter (Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Soldaten, Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
  • Ausländische Streitkräfte (z.B. US Army)
  • Durchreisende (z.B. vom Elsass über RLP nach BaWü)

Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten

„Uns alle treffen die einschränkenden Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“

Wer entscheidet über mich, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille klar festgeschrieben ist.“

Eine Patientenverfügung ist eine weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr belastend sein kann.“

Ansprechpartner und Beratung gibt es bei der Kreisverwaltung (Betreuungsbehörde), Jürgen Stegner, Tel. 07274/53 264, E-Mail j.stegner@kreis-germersheim.de, und auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.

Auch die Betreuungsvereine informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,

Betreuungsverein der Lebenshilfe Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,

Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau Lossin, Tel. 07275 / 8919.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona

Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

„Ob reine Information oder der Verweis auf Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf, über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“

Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe. Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim

Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“

„Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden

Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.

In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.

„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

KlimawandelAnpassungsCOACH RLP wirbt um Unterstützer

Für Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert

Der Kreis Germersheim bittet um Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15 Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.

„Der Landkreis Germersheim hat bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim.

Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“ ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.

Bei der Online-Abstimmung darf jeder einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“, so der abschließende Aufruf Brechtels.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel

Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße

Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.

Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com
20.04.2020

Bleiben Sie bitte zuhause!

„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit. So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bekommen die Chance, mehr Leben retten.“

Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.

Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Die Gremien im Landkreis Germersheim, zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“

Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht, wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30. April 2020. Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Erleichterter Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII

Bundespolitik beschließt „Sozialschutzpaket“

Durch die weitreichenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“ beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Anträge, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:

  1. Es ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) vorhanden ist.
  2. Es gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
  3. Kann ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.

Für bestehende Leistungsfälle gilt:

  • Bis zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt, werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.

Für den Personenkreis der (möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu leisten.

Für Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung

Kreisverwaltung Germersheim – Soziale Hilfen                                          07274/53-0

Stadtverwaltung Germersheim – Sozialamt                                               07274/960-0

Verbandsgemeinde Lingenfeld – Sozialamt                                              06344/509-0

Verbandsgemeinde Bellheim – Sozialamt                                                 07272/7008-0

Verbandsgemeinde Rülzheim – Sozialamt                                                07272/7002-0

Verbandsgemeinde Jockgrim – Sozialamt                                                 07271/599-0

Verbandsgemeinde Kandel – Sozialamt                                                    07275/960-0

Verbandsgemeinde Hagenbach – Sozialamt                                             07273/9410-0

Stadtverwaltung Wörth – Sozialamt                                                         07271/131-0

Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.

„Alle vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.

Weitere Anlaufstellen bei sonstigen Problemstellungen:

  1. Für Selbstständige: Sofern Selbständige von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de 
  2. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
  3. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des Landkreises Germersheim.
  4. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2020

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.

Bis spätestens 15. Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.

Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten

Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde. Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk (THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.

„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“

Über die Funktionsweise, die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und Nied.

Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.

„Die Einrichtung wird vom Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis 25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung beschäftigt.

„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Würdigung einer grundlegend prägenden Tradition

Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.

Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht

„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“

Kreative Weitergabe gefordert

Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“

Vitale Kultur in allen Kommunen

Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“

Tabak – die etwas andere Sichtweise

„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Internationale Pläne

Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.

Info-Kasten

  • Was ist ein Immaterielles Kulturerbe? „Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
  • Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift „Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern“.
  • Die ersten Eintragungen für Deutschland fanden 2016 statt. Bis heute wurden 97 lebendige Kulturformen und Modellprogramme in das deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde. Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.

Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein

In einer gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche, nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des Bezirksverbands Pfalz.

Grundlage für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.

„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

Germersheim und Landkreis GER

Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim

Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Die Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter www.kreis-germersheim.de abrufbar.

Als besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.

„Es ist besonders schwierig, eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit die Situation beherrschbar bleibt.“

Weitere Infos und Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb

Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.

Anlässlich der Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.

Bürgermeister Marcus Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.

Insgesamt nahmen 84 Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW), Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1. Plätze und drei 2. Plätze.

Für den Landeswettbewerb empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold (Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel (Germersheim).

Diese jungen Künstlerinnen und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom 26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.

Weitere 1. Plätze wurden in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold (Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche (Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz (Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).

Hervorragende 2. Plätze erreichten: Lea Hoffmann (Hatzenbühl), Jasmin-Celina Januchowski (Lustadt) und Xenia Schitz (Kandel).

Vor der Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim tätig ist.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021

Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.

Bei der Jägerprüfung ist eine Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung abzulegen.

Interessierte Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel. 07274/53 -238.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Hüpfburgschulung des Kreisjugendring Germersheim e.V.

Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.

Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen

Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren

Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.

Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
10.03.2020

28. März Termin der Umweltsammlung im Kreis Germersheim

Probeweise Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt

Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.

Aufgrund der immer wieder auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr 2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31 Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund: Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.

„Wir freuen uns über jeden einzelnen, der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.

„Ich danke allen, dies sich freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ab 25. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.

Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.

Zur Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.

Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

  • 25.03.2020, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
  • 26.03.2020, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
  • 01.04.2020, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
  • 02.04.2020, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
  • 07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
  • 08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021:

Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!

Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim

Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.

Mit Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein, den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch lebenswerter zu gestalten.“

Die Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.

Der Beirat für Migration und Integration

Der Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte (Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung (§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.

Ziel des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.

Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Algen-Massenentwicklung am Sondernheimer Baggersee

Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.

Auch wenn die Badesaison längst noch nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den Eigentümern des Sees aufgestellt.

Sobald sich die Alge wieder zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden Gewässer sind nicht betroffen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020

Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim

Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.

Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.

Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.
10.03.2020

Rheinland-Pfalz-Tag 2020 in Andernach

#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media

Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.

Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug und Originalität.

Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
10.03.2020

Landkreis Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“

Erste Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit

Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Seit letztem Jahr arbeitet die Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema „Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.

Wie kann es gelingen, mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten. Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung, mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.

Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.

Im ersten Halbjahr 2020 werden nun Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer, Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim durchgeführt.

Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht

Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.

Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.

In dem neuen Gebäude befinden sich auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie, Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio. Euro.

Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.

„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

2020kv053

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv054

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv055

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv056

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv057

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv158

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren – Rechtsvortrag B“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 24.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv152

„Feldenkraismethode® – Kurs A“ – Kurs mit Katharina Gayer: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 01. Beginn: Samstag, 28.03.2020, 10:00 – 16:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv172

„Spanisch A1 Teil 1“ – Kurs mit Raúl Minarro Garrido: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Mittwoch, 01.04.2020, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 13 Termine, Kosten: 65,00 Euro/Person.

2020kv010 und 2020kv011

„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.

2020kv043

„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv183

„Auszeit im Alltag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 12,00 Euro/Person.

2020kv207

Selbstverteidigung – Selbstbehauptung – für ALLE“ – Kurs mit Sascha Kimling :Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KHVS) Germersheim
10.03.2020

Germersheim & Landkreis GER

Prävention gegen Mobbing an der Tulla-Grundschule in Maximiliansau

Am 4. und 5. Februar 2020 fand eine Kooperationsveranstaltung der Schulsozialarbeit (SSA) und der Kreisjugendpflege des Landkreises Germersheim statt.

Maximiliansau – Im Rahmen des „Safer Internet Day 2020“ beschäftigten sich über 60 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit den Themen Cybermobbing, Mobbing und Medienkompetenz. In klasseninternen Workshops wurden die Kinder dazu angeregt über ihr eigenes Medienverhalten nachzudenken. Sie tauschten Erfahrungen aus und es wurde darüber diskutiert, wie man sich im Internet sicher bewegen kann. Darüber hinaus lag es im Interesse der Veranstalter, die Kinder für die Themenfelder Mobbing und Cybermobbing zu sensibilisieren. In Gruppenarbeit näherte man sich gemeinsam mit den durchführenden Sozialarbeitern diesen Problemfeldern an. Es wurden Lösungsstrategien entwickelt, die Kinder im Bedarfsfall dafür stark machen sollen, in diesen scheinbar ausweglosen Situationen nicht allein zu bleiben.

„Durch solche Präventionsangebote außerhalb des leistungsorientierten Systems Schule werden die Kompetenzen der Kinder gefördert“, so Schul- und Jugenddezernent Christoph Buttweiler.

„Die Kinder haben konzentriert und motiviert mitgearbeitet“, lobt Stéphanie Ribeiro (SSA Tullaschule Maximiliansau). „Wir waren teilweise davon überrascht, wie viel die Kinder über diese Themen schon wussten“, so Mirco Leingang (Kreisjugendpflege Germersheim).

Die durchführenden Sozialpädagogen überlegen bereits jetzt, diese gelungene Veranstaltung im nächsten Jahr wieder anzubieten.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Grundkurs für ehrenamtliche Betreuer

Kandel – Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine des Landkreises Germersheim führen wieder einen Grundkurs für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer durch. Der Kurs umfasst fünf Abende und findet ab 3. März 2020, 19 Uhr, jeweils dienstags in den Räumlichkeiten des Frauen- und Familienzentrums Kandel, Luitpoldstraße 9, 76870 Kandel, statt.

An den fünf Abenden erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Arbeit eines gesetzlichen Betreuers und erfahren, was sie bei der gesetzlichen Betreuung beachten müssen. Auch wird an einem Abend ein Facharzt über Krankheitsbilder informieren, die zu einer gesetzlichen Betreuung führen können. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro/Person.

Die Anmeldung bis 23. Februar wird erbeten entweder bei der Betreuungsbehörde, JürgenStegner,
Tel. 07274/53-264, bei der Arbeiterwohlfahrt, Christiane Lossin, Tel. 07275/8919, bei der Lebenshilfe, Holger Bast Tel. 07271/5050341 oder beim SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer), Margareta Klein, Tel. 07274/7078211.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Qualitätsoffensive Biomüll – kein Plastik in die Biotonne

Biotonnen werden seit Ende letzten Jahres kontrolliert

Landkreis Germersheim – Verpackungen aus Plastik sind weltweit Teil eines der größten Umweltprobleme. Auch über Fehlbefüllungen der Biotonne mit Plastikabfall gelangt Plastik auf unsere Äcker und über die Nahrungsmittel auf unseren Esstisch.

Fehlbefüllungen der Biotonnen findet man in zunehmendem Maße im gesamten Landkreis, so die Feststellungen der vom Landkreis beauftragten Entsorgerfirma SUEZ. Insbesondere große Wohneinheiten, also Hochhäuser oder Wohnblocks, sind betroffen.

Da der Biomüll mit solchen Fehlbefüllungen nicht verwertbar ist muss er teuer als Restmüll verbrannt werden. Daher werden bereits seit Dezember 2019 im Landkreis Germersheim als gezielte Aktion Biotonnen auf die Qualität des darin befindlichen Bioabfalls kontrolliert. Ist eine Biotonne falsch befüllt, bekommt sie eine gelbe Banderole. Zusätzlich wird ein Infoblatt sozusagen als „gelbe Karte“ mit einer Anleitung zur richtigen Abfallsortierung in den entsprechenden Briefkasten geworfen. Bisher wurden zirka 2.000 Infoblätter verteilt. Bei stark verschmutzten Biotonnen oder bei wiederkehrenden Verschmutzungen des Biomülls in einer Tonne wurde eine „rote Karte“ angebracht und das Abfallbehältnis blieb ungeleert stehen.

Die Kontrollen der Biotonnen werden durch die Entsorgerfirma SUEZ in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim noch über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden.

Zu Beginn der Qualitätsoffensive im Dezember 2019, wurde von der Kreisverwaltung Germersheim ein Faltblatt an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Dieses gibt Hilfestellung zur richtigen Sortierung des Abfalls für die Biotonne. Es weist aber auch darauf hin welche Folgen zukünftige Fehlbefüllungen der Biotonne haben können.

So werden bei leichteren Verschmutzungen des Bioabfalls mit Plastik oder Restmüll gelbe Banderolen an der Biotonne angebracht. Sie weisen darauf hin zukünftig besser zu trennen. Bei besonders starken Verschmutzungen oder sich wiederholenden Verschmutzungen der Biotonne aber wird eine rote Banderole angebracht. Dann wird die Tonne nicht geleert. Sie muss dann eigenhändig nachsortiert oder als Restmüll entsorgt werden, was mit Kosten verbunden ist.

Ganz wichtig: Neben Plastiktüten dürfen auch keine Maisstärkebeutel, die vom Handel als kompostierbar angepriesen werden zum Bioabfall. Sie verrotten zu langsam und würden daher zerfleddert im Kompost auf den Äckern zu finden sein.

Bei Nachkontrollen von Biotonnen, die bei der ersten Kontrolle negativ aufgefallen waren, konnte erfreulicherweise bei zahlreichen Tonnen bereits eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Viele Bürger nutzen nun Zeitungspapier oder Papiertüten anstelle von Plastiktüten um ihre Bioabfälle einzupacken. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich darüber erfreut. „Das Ergebnis der Nachkontrollen bestärkt meine Zuversicht, dass die Bürger unseres Landkreises bereit sind bei der Qualitätsoffensive mitzuwirken. Dies wäre im Sinne von Umweltschutz und Gesundheitsschutz und würde letztendlich uns allen zu Gute kommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv097

„Salsa Cubana – für Einsteiger*innen – Kurs A“ – Kurs mit Mostafa Abd Alla: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Sonntag, 15.03.2020, 15:00 – 19:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 25,00 Euro/Person.

2020kv116

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Einführungskurs  – Kurs B“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 16.03.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

2020kv118

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Kurs A“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Dienstag, 17.03.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 56,00 Euro/Person.

2020kv185

„Gehmeditation“ – Kurs mit Claudia Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munai Healing“. Beginn: Dienstag, 17.03.2020, 18:00 – 18:45 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 18,00 Euro/Person.

2020kv206

„Spinnen mit der Handspindel – Einsteiger-Workshop“ – Kurs mit Sonja Collet: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Freitag, 20.03.2020, 15:00 – 18:45 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 20,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./EckeParadeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.deoder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
14.02.2020

Germersheim und Landkreis GER

Öffnungszeiten an Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, 25. Februar 2020, hat die Kreisverwaltung Germersheim mit allen Außenstellen (inklusive der Zulassungsstelle in Kandel) vormittags bis 12 Uhr geöffnet, nachmittags ist geschlossen.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Landkreis Germersheim: An Fastnachtdienstag Wertstoffhöfe ab 12 Uhr geschlossen

An Fastnachtdienstag, 25. Februar, sind die Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Germersheim ab 12 Uhr geschlossen. Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Erste Abschlagszahlung für Müllgebühren

Am 1. März ist im Kreis Germersheim die 1. Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2020 fällig.

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung.

Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.

Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.

Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53 256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abrufbar und muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt bzw. gefaxt werden.

Die Behörde bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Müllabfuhr wegen Sturmtief „Sabine“ um einen Tag verschoben

Der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim teilt mit, dass aufgrund der herrschenden Wetterlage am Montag keine Abfallsammlung (mit Ausnahme der Abfuhr der Glasboxen) im Kreis möglich ist.

Die Abfuhr für Rest- und Biomüll und für gelbe Säcke sowie die Leerung der Papiertonnen finden im Landkreis Germersheim in dieser Woche von 10. bis 14. Februar jeweils einen Tag später statt. Die ausgefallenen Leerungen verschieben sich damit von Montag auf Dienstag, von Dienstag auf Mittwoch und so weiter, die letzten Abfuhren von Freitag werden am Samstag nachgeholt.

Die Abfuhr der Glasboxen sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden wie im Abfuhrplan vorgesehen, abgeholt.

Außerdem sind die Wertstoffhöfe in Rülzheim und Bellheim aufgrund der Wetterlage am Montag geschlossen. Der Wertstoffhof in Berg und die Heckenannahmestelle in Westheim bleib geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv167

„Rechnen im Alltag

Mathematik – Aufbaukurs (Leistungsanforderung qualifizierter Sekundarabschluss I)“ – Kurs mit Dieter Boudgoust: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:00 – 20:30 Uhr. Dauer: 12 Termine, Kosten: 75,00 Euro/Person.

2020kv182

„Meditation `Ruhe & Konzentration´“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Donnerstag, 05.03.2020, 18:30 – 19:15 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 21,00 Euro/Person.

2020kv163

„Das Wohnraummietrecht – Rechtsvortrag“ – Kurs mit Matthias Marz: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Donnerstag, 12.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv138

„Augentraining – Stärkung der Sehkraft“ – Kurs mit Gertrud Hertel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Freitag, 13.03.2020, 18:30 – 20:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 45,00 Euro/Person.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
11.02.2020

Germersheim und Landkreis GER

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

Austausch der kommunalen Spitzenvertreter: Landrat Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zu Gast beim Arbeitstreffen bei Landrat Dietmar Seefeldt

Landau / Kreishaus – Zu Beginn des gemeinsamen Arbeitstreffens bei Landrat Dietmar Seefeldt trugen sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Ehrenbürger und Landrat a.D. Gerhard Schwetje ein und drückten damit ihre Verbundenheit zu seiner Person und dem Landkreis Südliche Weinstraße aus. Schwetje war auch im Bereich der interkommunalen Zusammarbeit ein Vorreiter gewesen – bis heute werden zahlreiche von ihm initiierte Kooperationen zwischen den drei Gebietskörperschaften fortgeführt. Für Schwetje war das kommunale Miteinander besonders wichtig.

Zudem ging es bei dem jüngsten Treffen um die Mobilen Retter in der Südpfalz. „Wir möchten uns bei allen, die dieses Ehrenamt angenommen haben und Menschen im medizinischen Notfall zur Seite stehen, bedanken. Dazu bereiten die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die Stadt Landau derzeit einen gemeinsamen südpfalzweiten Mobile Retter Tag vor“, betonten die Landräte und der Oberbürgermeister.

Denn um bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand gegebenenfalls das Überleben zu sichern, ist eine möglichst schnelle Ersthilfe von besonderer Bedeutung. Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim und die Stadt Landau haben sich deshalb entschieden als die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Mobilen Retter zu setzen. „Die Mobilen Retter tragen mit ihrem ehrenamtlichen

Engagement dazu bei, dass das Hilfenetz in unserer Region noch dichter wird“, so die drei kommunalen Spitzenvertreter der Südpfalz. 

Weiteres Thema der Zusammenkunft war aber auch die allgemeine Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Gebieten. „Wir müssen für unsere Region Strukturen und Perspektiven schaffen, damit es hier eine dauerhaft gute Ärzteversorgung gibt“, waren sich Seefeldt, Hirsch und Dr. Brechtel einig. Mit den maßgeblichen Akteuren wie Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und den bestehenden Ärztenetzwerken wie Kreisärzteschaft und Südpfalz-Docs erfolgt hierzu ein intensiver Austausch. Auch der Mobilitätstag stand erneut auf der Agenda. Einen Termin hierzu soll es im August geben. Ziel ist es Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern zusammenzubringen, um über aktuelle Projekte zu informieren und Anregungen dazu aufzunehmen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2020

Germersheim und LK GER

Quarantäne von Chinarückkehrern in Germersheim

Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
03.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Ca. 130 deutsche Staatsbürger wurden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sind diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch. Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
03.02.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv192

„Coaching mit Pferden – Erlebnisorientierte Persönlichkeitstraining – Kurs A

“ – Kurs mit Rosanna Stemmer, Richard Kessing: Zeiskam, Hauptstr. 41, Reithof. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 13:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv153

„Selbstverteidigung – Selbstbehauptung“ – Kurs mit Sascha Kimling: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

2020kv166

„Rechnen im Alltag

Mathematik – Grundbildung“ – Kurs mit Dieter Boudgoust: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Montag, 02.03.2020, 19:00 – 20:30 Uhr. Dauer: 12 Termine, Kosten: 75,00 Euro/Person.

2020kv042

„Deutsch A1 – Startkurs- gefördert durch Landesmittel – am Vormittag“ – Kurs mit Katharina Wellmann: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 02.03.2020, 09:00 – 12:00 Uhr. Dauer: 63 Termine, Kosten: 25,00 Euro/Person. (Kurstage immer montags und dienstags)

2020kv141

„Frau und ihre Altersvorsorge – Vortrag A“ – Kurs mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 02.03.2020, 19:00 – 21:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv146

„Türkisch A1 Teil 1 (GK)“ – Kurs mit Fahriye Kont: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 081. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 17:30 – 19:00 Uhr. Dauer: 14 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv147

„Türkisch A2 Teil 9 (AK 11)“ – Kurs mit Fahriye Kont: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 081. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:15 – 20:45 Uhr. Dauer: 14 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv159

„Erbrecht – Rechtsvortrag A“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 03.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
03.02.2020

Germersheim & Landkreis GER

Ferien- und Freizeitkalender 2020 des Landkreises Germersheim

Er ist da: der „Ferien- und Freizeitkalender 2020“. Zum 16. Mal hat das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim eine umfassende Übersicht an Kinder- und Jugendfreizeit- und Ferienaktivitäten zusammengestellt. Zahlreiche Vereine, Initiativen, sowie freie und kirchliche Verbände waren aufgerufen, ihre Ferienangebote zu melden. „Das Ergebnis ist wie bereits in den vergangenen Jahren ein umfangreicher, im handlichen DIN A6-Format gehaltener Ferien- und Freizeitkalender“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Das Inhaltsverzeichnis des Kalenders verschafft einen schnellen Überblick über die unterschiedlichen Angebote und Termine. Neben den Freizeitveranstaltern aus dem Landkreis sind auch Angebote von Trägern außerhalb des Kreises aufgeführt. So werden in der Broschüre über 80 Angebote im und außerhalb des Landkreises Germersheim und darüber hinaus sogar im europäischen Ausland beschrieben. Die kommunalen Jugendpfleger/innen, die Jugendzentren, die kirchlichen Jugendverbände, Vereine und freie Träger bieten mit Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helfern, ein breites Spektrum von Ferienaktivitäten an. Neben Ferienfreizeiten mit Übernachtung finden sich im Ferien- und Freizeitkalender auch ganztägige (Ferien-) Veranstaltungen ohne Übernachtung, wie z.B. Kinderferienwochen, Spielaktionen und Spielfeste für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.

Im letzten Teil der Broschüre findet man neben der Möglichkeit die Hüpfburg des Kreisjugendrings Germersheim e.V. anzumieten auch ein JuleiCa –Seminar, bei dem man sich zur/zum Jugendgruppenleiter/in ausbilden lassen kann. Das gezielte Angebot für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer soll diese in ihrer Arbeit unterstützen. „Ohne deren Hilfe wären viele Angebote und Aktionen undenkbar. Insofern gilt allen ehrenamtlich Engagierten in der Kinder- und Jugendarbeit ein besonderer Dank“, so Jugenddezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler. 

Auch ein Berufsorientierungsseminar zu den „14 Grünen Berufen“ wird angeboten.

Bei vielen Angeboten im Kalender sind Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zur Teilnahme genauso eingeladen. „Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zu einer selbstverständlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die inklusive Leitidee bestmöglich umzusetzen“, so die Leiterin des Jugendamtes Denise Hartmann-Mohr. Um die Teilnahme abhängig vom Programm und vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen vorbereiten zu können ist es unbedingt erforderlich mit den Veranstaltern der jeweiligen Angebote im Vorfeld der Anmeldung das Gespräch zu suchen.

Der „Ferien- und Freizeitkalender 2020“ kann ab sofort in den Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen, in den Jugendtreffs und bei der Kreisverwaltung Germersheim abgeholt werden. Darüber hinaus sind die Angebote aus dem Kalender unter www.kreis-germersheim.de/ferienkalender online abrufbar.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Kreisjugendamt Germersheim, Mirco Leingang, Tel. 07274/53-372 oder E-Mail m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
30.01.2020

Wertstoffhof Rülzheim (und Problemmüllannahmestelle in Rülzheim) sowie Wertstoffhof Bellheim am 3. Februar nur bis 15.30 Uhr geöffnet

Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim sowie die Problemmüllannahmestelle des Landkreises, die sich beim Wertstoffhof Rülzheim befindet am Montag, 3. Februar ausnahmsweise früher schließen. So endet die Betriebszeit an diesem Tag aufgrund betriebsinterner Gründe der Betreiberfirma SUEZ Süd bereits um 15.30 Uhr.

Der Wertstoffhof Berg und die Grünschnittannahmestelle in Westheim sind davon nicht betroffen. Sie sind an diesem Tag regulär bis 16.15 Uhr geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
30.01.2020