Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Samstag 09.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1777 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1349
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 98,9 ( – 51,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.01.2021

Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch das DRK Ortsverband Speyer

Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

„Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und des DRK KV Speyer
8 Januar 2021

15. CoBeLVO veröffentlicht

Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter  www.speyer.de/corona  nachgelesen werden. Sie können sie auch hier als pdf lesen:

Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus RheinPfalzKreis

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Die heutigen Fallzahlen für die Städte belaufen sich auf:

Frankenthal 5
Ludwigshafen 66
Speyer 18

Insgesamt wurden uns seit gestern (07.01.) insgesamt 54 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 1
Beindersheim 0
Birkenheide 1
Bobenheim-Roxheim 5
Böhl-Iggelheim 5
Dannstadt-Schauernheim 3
Dudenhofen 2
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 1
Heßheim 2
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 4
Maxdorf 4
Mutterstadt 2
Neuhofen 4
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 8
Schifferstadt 8
Waldsee 2

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:

Caritas Altenzentrum St. Josefspflege, DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe Gartenstadt

Weiterhin wurden uns leider auch 6 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  3
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 0
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 3 (Altrip, Dudenhofen, Maxdorf)

Stand: 08.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Die heutigen Fallzahlen für die Städte belaufen sich auf:

Frankenthal 11
Ludwigshafen 86
Speyer 14

Insgesamt wurden uns seit gestern (06.01.) insgesamt 52 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 6
Beindersheim 1
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 5
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 2
Dudenhofen 3
Fußgönheim 1
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 0
Heßheim 1
Heuchelheim 1
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 2
Lambsheim 1
Limburgerhof 3
Maxdorf 3
Mutterstadt 4
Neuhofen 3
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 3
Schifferstadt 9
Waldsee 0

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:

Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer

Weiterhin wurden uns leider auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  2
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 4
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 1 (Dudenhofen)

Stand: 07.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (05.01.) insgesamt 62 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 25
Beindersheim 1
Birkenheide 2
Bobenheim-Roxheim 3
Böhl-Iggelheim 3
Dannstadt-Schauernheim 0
Dudenhofen 1
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 1
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 4
Limburgerhof 4
Maxdorf 1
Mutterstadt 3
Neuhofen 1
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 2
Schifferstadt 11
Waldsee 1

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Rhein-Pfalz-Kreis:

Altenheim Waldparkresidenz Altrip

Ludwigshafen:

Ev. Altenhilfe Ludwigshafen

Weiterhin wurden uns leider auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  4
  • Frankenthal: 3
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 1 (Maxdorf)

Stand: 06.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (04.01.) insgesamt 54 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 5
Beindersheim 1
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 7
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 0
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 3
Maxdorf 4
Mutterstadt 2
Neuhofen 5
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 5
Schifferstadt 8
Waldsee 5

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Rhein-Pfalz-Kreis:

Caritas Altenzentrum St. Bonifatius (Schifferstadt), Seniorenresidenz St. Sebastian (Dudenhofen)

Weiterhin wurden uns leider auch 17 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  8
  • Frankenthal: 3
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Birkenheide 1, Maxdorf 3, Schifferstadt 1)

Stand: 05.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Donnerstag 31.12.2020 – Montag 04.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns über die Jahreswende vom 31. Dezember 2020 bis 04. Januar 2021 insgesamt 156 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 3
Beindersheim 2
Birkenheide 3
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 13
Dannstadt-Schauernheim 4
Dudenhofen 7
Fußgönheim 6
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 7
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 1
Kleinniedesheim 1
Lambsheim 5
Limburgerhof 8
Maxdorf 9
Mutterstadt 2
Neuhofen 31
Otterstadt 3
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 12
Schifferstadt 28
Waldsee 3

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Caritas-Altenzentrum St. Josefspflege, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Ev. Alten- und Pflegeheim Gartenstadt, DRK Alten- und Pflegeheim Melm

Rhein-Pfalz-Kreis:

Pro Seniore Residenz Neuhofen,

Speyer:

AWO Seniorenhaus Burgfeld

Weiterhin wurden uns leider auch 14 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  3
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 2
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 8 (Dudenhofen 1, Harthausen 3, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 2)

Stand: 04.01.2021

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Start für Impfzentrum in Schifferstadt

Schifferstadt – Am Donnerstag, 07. Januar 2021, hat das Impfen gegen das Coronavirus im Impfzentrum in Schifferstadt begonnen. Nach der Corona-Impfverordnung des Bundes werden zunächst Personen über 80 Jahre geimpft.

Insgesamt 100 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis werden heute in der Zeit von 8 bis 16 Uhr ihre Impfung in Schifferstadt erhalten. Landrat Clemens Körner und die Erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen machten sich am Morgen ein Bild von der Situation vor Ort: „Es beruhigt uns sehr, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis mit den Impfungen beginnen können, um die Eindämmung des Coronavirus voranzutreiben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten Wochen Unglaubliches geleistet, um dieses Impfzentrum nach den vorgegebenen Standards einzurichten. Für diese großartige Leistung möchten wir uns – auch bei den Ärzten und dem medizinischen Personal – ganz herzlich bedanken.“

Nach einer Anlaufphase bis Anfang Februar soll die Anzahl der zu Impfenden auf bis zu 320 Personen täglich gesteigert werden. Bis dahin werden dann beide geplanten Impfstraßen in Anspruch genommen und die zeitliche Taktung nach den ersten Erfahrungswerten angepasst.

Impfkoordinator Tilo Meinke ist mit dem Ablauf am ersten Tag zufrieden. „Das Impfzentrum läuft sehr gut an und die vorgegebenen Zeiten können gut umgesetzt werden. Erfreulich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits sehr gut informiert und positiv auf die Impfung gestimmt sind. Das erleichtert den Ablauf ungemein.“

In einem Einbahnstraßensystem werden die Impfwilligen von der Anmeldung zum Wartebereich gebracht. Nach dem Aufklärungsgespräch mit einem Arzt werden sie zur Impfung geleitet. Nach einer Ruhezeit von 15 Minuten dürfen die geimpften Personen nach Abmeldung wieder das Impfzentrum verlassen. Alle Wege sind barrierefrei, das Durchkommen mit Rollator oder Rollstuhl ist problemlos möglich. Auch behindertengerechte Toiletten stehen zur Verfügung.

Landrat Clemens Körner mahnt trotzdem zur Vorsicht: „Ein ausreichender Impfschutz besteht erst nach der zweiten Impfung gegen das Coronavirus. Bis alle Menschen geimpft sind, die sich impfen lassen möchten, müssen wir uns noch eine ganze Weile an die AHA-Regeln halten und vorsichtig im Umgang mit unseren Nächsten sein. Dies dient dem Schutz von uns selbst und unseren Mitmenschen.“

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum in Schifferstadt ist ein vorher vereinbarter Termin. Die Terminvereinbarung wird durch das Land zentral gesteuert. Für Impfwillige wurde eine Hotline eingerichtet, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Die Impfstrategie des Bundes sieht vor, dass sich im ersten Schritt Menschen über 80 Jahren sowie Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten impfen lassen können. Danach folgen Personen zwischen 70-80 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation sowie bestimmte Kontaktpersonen. In einem dritten Schritt können Personen zwischen 60-70 Jahre, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel geimpft werden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de oder auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/live/Coronavirus/Impfzentrum/ .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.01.2021

Impfzentrum in Schifferstadt

Impfungen bereits seit 07. Januar 2021

Schifferstadt – Wie bereits berichtet, wurde das Impfzentrum für den Rhein-Pfalz-Kreis in der Neuen Kreissporthalle in Schifferstadt errichtet. Nach Mitteilung des Landes werden die ersten Impfungen bereits seit Donnerstag, 07. Januar 2021, erfolgen. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe (Personen über 80 Jahre) geimpft werden. 

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum in Schifferstadt ist ein vorher vereinbarter Termin. Die Terminvereinbarung wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 zentral gesteuert. Für Impfwillige wurde hierfür eine Hotline eingerichtet, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, impfen derweil Personen in den Seniorenheimen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Landtagswahl am 14. März 2021

Sieben Wahlvorschläge für den Wahlkreis 38 zugelassen

Der Kreiswahlausschuss hat unter Vorsitz von Landrat Clemens Körner für den Wahlkreis 38 (Mutterstadt) in seiner Sitzung vom Mittwoch, 06. Januar 2021, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 entschieden und hat sieben Wahlkreisbewerber zugelassen.

Alle Wahlkreisvorschläge wurden rechtzeitig und vollständig eingereicht. Zur Wahl zugelassen wurden die Wahlkreisvorschläge der SPD, CDU, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Klimaliste RLP. Damit werden folgende Wahlkreisbewerber/innen einschließlich Ersatzbewerber/innen auf dem Stimmzettel des Wahlkreises 38 stehen:

  • Bianca Staßen (SPD; Ersatzbewerber Christian Dristram),
  • Johannes Zehfuß (CDU; Ersatzbewerber Bilgin Sertac),
  • Klaus Räuchle (AfD; Ersatzbewerber Andreas Mansky),
  • Konrad Reichert (FDP; Ersatzbewerber Marc Hauck),
  • Elias Weinacht (Bündnis 90/Die Grünen; Ersatzbewerberin Almut Schaab-Hehn),
  • Andreas Klamm (Die Linke) und
  • Friedrich Wilhelm Hiemenz (Klimaliste RLP).

Der Wahlkreis 38 Mutterstadt umfasst die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen.

Hintergrund:

Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 67. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge. Dieser Termin ist für alle Wahlausschüsse landeseinheitlich.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Teilweise keine Christbaumsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie, haben sich manche Vereine, die traditionell die jährliche Christbaumsammlung durchführen, gegen die Umsetzung der Sammelaktion im Jahr 2021 entschieden.

Im Rhein-Pfalz-Kreis sind davon die Gemeinden sind Altrip, Böhl, Neuhofen, Rödersheim-Gronau, die Gemeinden der Verbandsgemeinden Maxdorf und Lambsheim-Heßheim (außer Kleinniedesheim) sowie die Stadt Schifferstadt betroffen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises möchte die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der ordnungsgemäßen Entsorgung der ausgedienten Bäume unterstützen.

Zunächst können zerkleinerte Bäume, Äste und Nadeln über die Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden (bitte nicht danebenstellen). Größere Bäume können zu den üblichen Öffnungszeiten kostenfrei bei den kommunalen Wertstoffhöfen angeliefert werden. Sollte kein Transport möglich sein und die Möglichkeit zur Zwischenlagerung auf dem eigenen Grundstück bestehen, können die Bäume auch bei der ersten Hecken- und Baumschnittsammlung des Jahres (beginnend ab März) zur Abholung bereitgestellt werden (genaue Termine erfahren Interessierte aus dem Abfallkalender ihrer Gemeinde oder auf www.ebalu.de).

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet darum, die Weihnachtsbäume ordnungsgemäß über die oben genannten Wege zu entsorgen. Weiterhin bittet er um Verständnis, dass eine Abholung seitens der Vereine vor Ort nicht anderweitig ersetzt werden kann.

Um eventuellen Besucheransammlungen entgegenzuwirken, werden manche Wertstoffhöfe erweiterte Öffnungszeiten und Annahmekapazitäten zur Baumabgabe anbieten:

  • Wertstoffhof Altrip: Sa, 09.01.21, 8 – 13 Uhr
  • Wertstoffhof Heßheim: regulär ab 09.01.21, samstags 8 – 12 Uhr und zusätzlich Mi, 13.01.2021, 16 – 18 Uhr
  • Wertstoffhof Lambsheim: verlängerte Zeiten ab 09.01.21, samstags 8 – 12 Uhr ab dem 06.02.2021 wieder regulär samstags 9 – 11.45 Uhr
  • Wertstoffhof Neuhofen: Sa, 09.01.21, 9 – 14 Uhr

Die VG Maxdorf betreut die Abgabe der Weihnachtsbäume auf den Kerweplätzen der jeweiligen Gemeinden am Sa, 09.01.21, 8 – 12 Uhr:

  • Birkenheide: Kerweplatz, Eyersheimer Straße neben Hausnr. 11
  • Fußgönheim: Kerweplatz, Im Kirchgarten gegenüber Hausnr. 8
  • Maxdorf: Kerweplatz, Marktstraße gegenüber Hausnr. 2

In den übrigen Gemeinden wird nach aktuellem Stand die jährliche Tradition fortgeführt. Dort werden die lokalen Vereine die ausgedienten Bäume einsammeln und um eine kleine Spende als Gegenleistung bitten.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
09.01.2021

Schifferstadt

Impfzentrum Schifferstadt startet am 7. Januar

Seit Montag, 4. Januar können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis per Telefon oder via Internet einen Termin für ihre Impfung in der zum Corona-Impfzentrum umgebauten Neuen Kreissporthalle, Neustückweg 3, vereinbaren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab Donnerstag, 7. Januar gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere die über 80-Jährigen, geimpft werden. 

Termine für Impfungen

Für Terminvereinbarung im Schifferstadter Impfzentrum hat das Land eine Hotline unter 0800/5758100 eingerichtet. Diese ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr besetzt. Außerdem kann man sich und/ oder seine Angehörigen über die Internetseite www.impftermin.rlp.de registrieren und erhält dann in den nächsten Tagen die beiden konkreten Impftermine per E-Mail bzw. per Post.

Bei der Registrierung ist ein dreiseitiger Fragebogen auszufüllen, bei dem u.a. Angaben zu Vorerkrankungen und der Einnahme von Arzneimitteln gemacht werden müssen.

Impfungen in Seniorenheimen und bei bettlägerigen Personen

Mobile Impfteams, die durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen. Bettlägerige Personen ab 80 Jahren, die daheim gepflegt werden, können sich telefonisch bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt melden und abklären, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sie bei einem Hausbesuch impfen können, informiert Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einem aktuellen Schreiben.

Termin im Corona-Impfzentrum Schifferstadt

Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche – innerhalb von wenigen Wochen veranlasste die Kreisverwaltung den Umbau der Neuen Kreissporthalle zum Corona-Impfzentrum. Die nächstgelegene Ruftaxi-Haltestelle ist die Wilfried-Dietrich-Halle. Von dort sind es etwa 300 Meter bis zum Impfzentrum. Wer sich mit dem Taxi direkt dorthin fahren lässt, kann bei seiner Krankenkasse ggf. eine Fahrtkostenerstattung erhalten.

Zu ihrem Impftermin sollten Patientinnen und Patienten ihren Personalausweis und eine Liste der von ihnen eingenommenen Medikamente bereithalten. Sie werden dann im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet. Maximal eine Begleitperson pro Patientin beziehungsweise Patient ist gestattet. Innerhalb der Einrichtung stehen ausreichend Sitzmöglichkeiten sowie ein Pool an Rollstühlen und Rollatoren für die vorübergehende Nutzung zur Verfügung. Barrierefreie Toiletten sind vorhanden. Ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort.

Fragen um die Impfung werden unter  https://corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ beantwortet.

Text: Stadtverwaltung Schifferstadt Foto: Speyer 24/7 News
07.01.2021

Christbaumabholung entfällt

Abgabe beim Wertstoffhof möglich

Zum Schutz ihrer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sagt die Hungermarsch-Arbeitsgruppe ihre alljährliche Christbaumsammelaktion, die meist am dritten Samstag im Januar stattfindet, ab. Darüber informiert die Pfarrei Hl. Edith Stein auf ihrer Internetseite. Man wolle die für die Aktion notwendigen rund 50 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Stadt, Kreis und Firmen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr aussetzen, heißt es dort.

Die Stadtverwaltung ist nicht für die Entsorgung der Christbäume zuständig, stellt auf ihrer Website jedoch die bestehenden Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zusammen: So können zerkleinerte Bäume, Äste und Nadeln über die Biotonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Größere, zerlegte und vollständig abgeschmückte Bäume können zum Wertstoffhof auf dem Gelände der ehemaligen Kreisbauschuttdeponie gebracht werden. Dieser hat von Montag bis Freitag, 8 bis 11:45 Uhr und von 12:30 bis 16:45 Uhr sowie samstags von 8 bis 12:15 Uhr geöffnet. Wer die Möglichkeit hat, den Baum so lange bei sich zu behalten, kann ihn auch mit dem nächsten Abholtermin für Hecken- und Baumschnitt entsorgen lassen. Die Stadtverwaltung bittet darum, den Baum bis dahin auf dem eigenen Grundstück und nicht in einer Grünanlage zu lagern.

Hungermarsch-Spende dennoch möglich

Die Indo-German School in Nelavoy, Indien, ist die einzige kostenfreie, höhere Schule in der Region. Mit dem Spendenergebnis des ökumenischen Hungermarsches sollen Schulsäle und eine Küche aufgebaut werden. Normalerweise wird ein Großteil der Spenden über die Christbaumsammelaktion generiert. Wer trotz deren Absage etwas zum Schulaufbau in Indien beitragen möchte, kann seine Spende auf das Hungermarschkonto mit der IBAN DE 65 5455 0010 0190 0808 12 (Sparkasse Vorderpfalz) überweisen. Weitere Infos zum Projekt der Info-German School sind auf der Internetseite www.pfarrei-schifferstadt.de zu finden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
07.01.2021

Corona / Kreis Germersheim

Erste Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Germersheim

Landrat Brechtel und Parlamentarischer Staatssekretär Gebhart: Ein guter Auftakt für das Jahr 2021 und ein Grund für Optimismus!

Im Landkreis Germersheim haben die Corona-Schutzimpfungen begonnen. Am 1. Januar 2021 wurde in der ersten Senioreneinrichtung, im Altenpflegeheim Palatina Westheim, rund 50 Personen geimpft. „Das ist ein guter Start in das Jahr 2021. Ich bin froh, dass die Impfungen bei uns nun angelaufen sind und wir somit optimistisch auf das vor uns liegende Jahr schauen dürfen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Den Auftakt der Impfungen begleiteten er und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart. Gebhart zeigte sich zuversichtlich, „dass wir mit Hilfe der Impfungen im neuen Jahr die Corona-Pandemie bewältigen.“

Insbesondere dankten Gebhart und Brechtel den Mitarbeitenden der Einrichtungen und den mobilen Impfteams: „Für sie bedeutet die Organisation der Impfaktionen schon im Vorfeld eine enorme Anstrengung. Danke, dass wir im Landkreis Germersheim auf sie vertrauen können. Auch den mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes, die sofort bereitstehen, wenn das Land die Impfbereitschaft von Einrichtungen mitteilt, ein besonderes Dankeschön!“

In der Einrichtung Palatina Westheim wurden vom 11-köpfigen mobilen Impfteam des DRK-Kreisverbandes unter Leitung von Simon Kern und mit Unterstützung von Dr. Hüseyin Celik und der Apothekerin Margit Bredel am Neujahrstag rund 40 Bewohner und etwa 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor alle Pflegekräfte, geimpft. Insgesamt leben in dem Heim 48 Personen. Gemeinsam mit seinem Team und dem DRK hatten die Heimleitung, Familie Kleinfeldt, alle Vorbereitungen getroffen und zwei Impfstraßen vorbereitet – je eine für die Bewohnerinnen und Bewohner, eine für das Personal. Die erste Person, die im Landkreis Germersheim die Corona-Schutzimpfung erhalten hat war der 66-jährige Dieter Knoll, der seit kurzem im Altenpflegeheim in Westheim wohnt.

„In den nächsten Tagen werden weitere Senioreneinrichtungen entsprechend den Landesvorgaben dazukommen. Ich hoffe, dass wir schnell möglichst viele Menschen impfen können, vor allem auch jene, die in sensiblen Strukturen unbedingt gebraucht werden“, sagt Landrat Brechtel.

In einem nächsten Schritt sieht die bundesweite Impfstrategie vor, dass vor allem die über 80-Jährigen einen Impftermin bekommen. Am 4. Januar startet in Rheinland-Pfalz die Terminvergabe. Die Corona-Schutzimpfungen in den 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren, also auch im großen Landes-Impfzentrum Südpfalz in Wörth, beginnen am 7. Januar 2021.

Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800/5758100 oder über die Internetseite des Landes www.impftermin.rlp.de

Kreisverwaltung Germersheim
04.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Corona

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (29.12.) 58 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 1
Beindersheim 0
Birkenheide 3
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 9
Dannstadt-Schauernheim 2
Dudenhofen 4
Fußgönheim 1
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 1
Lambsheim 0
Limburgerhof 7
Maxdorf 3
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 3
Schifferstadt 8
Waldsee 1

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe

Speyer:

AfA

Leider wurden uns seit gestern auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  1
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Altrip 2, Maxdorf 3)

Stand: 30.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (28.12.) insgesamt 50 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 1
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 2
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 10
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 1
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 4
Schifferstadt 10
Waldsee 4

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, St. Marienkrankenhaus, KH Guter Hirte,

Rhein-Pfalz-Kreis:

Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg)

Speyer:

AfA

Weiterhin wurden uns leider seit gestern auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  5
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 2 (Mutterstadt 1, Schifferstadt 1)

Stand: 29.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns über die Weihnachtsfeiertage vom 23. bis 28. Dezember 2020 insgesamt 179 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 4
Beindersheim 4
Birkenheide 5
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 8
Dannstadt-Schauernheim 8
Dudenhofen 10
Fußgönheim 4
Großniedesheim 0
Hanhofen 3
Harthausen 7
Heßheim 2
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 3
Kleinniedesheim 3
Lambsheim 2
Limburgerhof 5
Maxdorf 10
Mutterstadt 22
Neuhofen 5
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 17
Schifferstadt 41
Waldsee 6

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Hans-Barden-Haus, Seniorenheim DRK Melm, Vitanas Seniorenzentrum, Marienkrankenhaus

Rhein-Pfalz-Kreis:

St.-Sebastian-Seniorenheim (Dudenhofen), Seniorenresidenz Römergarten (Harthausen), Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg), Seniorenheim St. Johannes (Schifferstadt), Rhein-Pfalz-Stift (Waldsee)

Frankenthal:

Caritas Heilig Geist, Frankenthaler Sonne

Speyer:

AfA, Diakonissen-Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 40 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  21
  • Frankenthal: 2
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 14 (Böhl-Iggelheim 1, Dudenhofen 3, Harthausen 3, Limburgerhof 1, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 1, Schifferstadt 3)

Stand: 28.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Impfzentrum in Schifferstadt steht bereit

Terminvergabe erfolgt zentral über das Land

Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.

Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.  

Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in Schifferstadt wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline eingerichtet worden, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Silvester 2020

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen im Vorjahr traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises
31.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020