Aktuell
19 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. Mai2020, Stand 14
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 19
Gesundete Personen: 122
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146
Aktuell
20 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. Mai2020, Stand 12
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 20
Gesundete Personen: 121
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146
Aktuell
23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. Mai2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 23
Gesundete Personen: 118
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146
Kreisverwaltung Germersheim 16.05.2020
Appell
für klare und faire Regeln und Formulierungen
Missverständnisse vermeiden und frühzeitige Kommunikation mit den Verwaltungen
Klare Regelungen in den
Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung
und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und
Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr.
Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit
einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in
den Interpretationen muss ein Ende haben!“
Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne
hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und
Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen
würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen
und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen.
„Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder –
wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen
getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den
Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die
Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen
landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen
wegen Unklarheiten an das Land zu richten. Antworten lassen gerne auf sich
warten. Wie sollen die Verwaltungen da schnell, rechtssicher und vor allem im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Und wenn sie dann
bürgerfreundlich handeln, haut uns das Land auf die Finger.“
Das Thema Thekenbewirtung bringen die
Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für
Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier
schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung,
wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich,
dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird,
die Verordnung zu konkretisieren.“
Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei
durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen
insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine
Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist.
Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen
Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche
Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter
waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind
Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder
unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.
„Viel Vertrauensverlust und
Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor
Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen,
frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine
Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass
wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf
anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu
kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab
dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.
Die Südpfalz macht A-H-A: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim werben mit Großplakaten für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske
Abstand, Hygiene und Alltagsmaske: So lautet das Gebot der Stunde
im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Landau sowie die Landkreise
Südliche Weinstraße und Germersheim haben eine gemeinsame, großangelegte
Plakat-Kampagne ins Leben gerufen, um sich bei der Bevölkerung für deren
Vorsicht und Rücksicht in den vergangenen Wochen zu bedanken – und um für die
Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu werben.
„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die
uns allen guttun“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar
Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). „Aber: Wenn wir die bisher
erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein –
das gilt jetzt sogar noch mehr als in den Wochen des kompletten «Lockdowns».
Das schulden wir nicht nur uns selbst und unseren Mitmenschen, sondern auch den
Geschäften, Restaurants und Hotels in unserer Region. Denn wenn die
Infektionskurve wieder ansteigt, werden sie wohl erneut schließen müssen. Wir
müssen nun alle zusammenhalten, stark sein, zueinanderstehen – dann gelingt es
uns, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen“, sind sich die Verwaltungschefs
einig.
Gemeinsam sich und andere schützen? Das geht am besten mit der sogenannten A-H-A-Formel, für die Stadt und Landkreise auf den neuen, großformatigen Plakaten werben.
A steht für Abstand halten.
H steht für Hygieneregeln beachten.
A steht für Alltagsmaske tragen.
Die Plakat-Kampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur magma
design studio aus Karlsruhe und dem Walsheimer Fotografen Jacksenn entwickelt.
Die großformatigen Plakate, die an rund 100 Standorten in der Region zu sehen
sind, zeigen ein Model mit Alltagsmaske vor einer typisch südpfälzischen
Kulisse und werben mit dem Slogan „Schutz für uns alle“.
„Wir danken den Südpfälzerinnen und Südpfälzern für ihre Geduld und ihr Verständnis, ihre Vorsicht und Rücksichtnahme, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft in den zurückliegenden Wochen“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Die Krise hat uns trotz der erforderlichen ‚sozialen Distanz‘ näher zusammenrücken lassen und gezeigt, wie ausgeprägt der Gemeinschaftssinn in unserer Region ist. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!“
Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau Foto: Stadt Landau 16.05.2020
Corona-Pandemie/Thekenverkauf
Landräte und Oberbürgermeister fordern klare und faire Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsames Schreiben an Landesregierung
„Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.
Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“
In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs
Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:
Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.
Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der
6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in
Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen
ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht
gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass
ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch,
Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land , „im
Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige
Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire
Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und
Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im
Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“
Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak 16.05.2020
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
Vorbereitungskurse zu
den telc-Deutschsprachprüfungen
Zu den jeweiligen
telc-Deutschsprachprüfungen bietet die Kreisvolkshochschule Germersheim
Vorbereitungskurse an.
Inhalte sind die
Prüfungsdurchführung auf der Basis zentraler Aufgabenstellungen nach
veröffentlichten Kriterien der telc-GmbH. Die Prüfungsthemen umfassen den
gesamten Alltag. In der schriftlichen Prüfung werden Hör-, Schreib- und
Leseverständnis geprüft. In der mündlichen Prüfung werden dem Niveau
entsprechenden Sprachkenntnisse und Ausdruck abgefragt.
Für Niveau A1/A2
2/20kv063 Samstag,
26. September 2020, 08:30 – 11:30 Uhrzur Prüfung am 10.10.2020
2/20kv069 Samstag,
05. Dezember 2020, 08:30 – 11:30 Uhr zur
Prüfung am 12.12.2020
Kursgebühr: je Kurs 20,00 €
Für Niveau B1/B2
1/20kv198 Sonntag,
14. Juni 2020, 08:30 – 12:15 Uhr zur
Prüfung am 27.06.2020
2/20kv064 Samstag,
26. September 2020, 12:00 – 15:45 Uhr zur
Prüfung am 11.10.2020
2/20kv070 Samstag,
05. Dezember 2020, 12:00 – 15:45 Uhr zur
Prüfung am 13.12.2020
Kursgebühr: je Kurs 25,00 €
Für Niveau C1/C2
1/20kv197 Samstag,
13. Juni 2020, 08:30 – 14:30 Uhr zur
Prüfung am 27.06.2020
2/20kv071 Sonntag,
06. Dezember 2020, 08:30 – 14:30 Uhr zur
Prüfung am 13.12.2020
Kursgebühr: je Kurs 40,00 €
Anmeldung und weitere Informationen
bei der KVHS-Geschäftsstelle Germersheim:
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr
DEUTSCH – Sprachprüfungen von Telc
Die
KVHS-Germersheim bietet vom Juni bis Dezember 2020 folgende telc-Deutschsprach-prüfungen
an. Eine persönliche Anmeldung mit Personalausweis ist dazu in der KVHS-Geschäftsstelle,
Ritter von Schmauß-Str. (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule, UG)
erforderlich! Bitte Termin vereinbaren.
– A1
1/20kv053 Sonntag,
28. Juni 2020 Anmeldeschluss am 22.05.2020
2/20kv065 Samstag, 10. Oktober 2020 Anmeldeschluss
am 04.09.2020
2/20kv072 Samstag, 12. Dezember 2020 Anmeldeschluss
am 06.11.2020
Coronavirus Fallzahlen aus dem Landkreis Germersheim
Aktuell
25 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (12. Mai2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 25
Gesundete Personen: 116
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146
Hinweis
zu den Zahlen: Ein neuer positiver Fall ist hinzugekommen.
Zusätzlich
befindet sich eine Person, die bereits als „Gesundete Person“ geführt wurde und
nachträglich leichte Symptome gezeigt hat, vorsichtshalber wieder in
Quarantäne. Daraus resultiert die heute um eine Person geringere Zahl
„Gesundete Personen“ im Vergleich zum Vortag (11.5.).
Aktuell 23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (11. Mai 2020, Stand 12 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 23
Gesundete Personen: 117
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 145
Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau Stand (6. Mai 2020, 14 Uhr)
Nach aktuellem Stand (6. Mai 2020, 14 Uhr) hat
sich seit gestern kein weiterer Fall
des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt
Landau bestätigt. Insgesamt wurden 221
Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an
das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 201
Personen sind gesundet*. 3 Personen
sind verstorben.
Verbandsgemeinde
Annweiler: 12 Personen (9
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Bad Bergzabern: 11
Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Edenkoben: 40 Personen (39
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Herxheim: 27 Personen (26
davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Landau-Land: 22
Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde
Maikammer: 14 Personen (11
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Offenbach: 22 Personen (21
davon gesundet)
Stadt
Landau: 73 Personen (67 davon
gesundet).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen
werden über die Infektion informiert.
Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau Stand (5. Mai 2020, 14 Uhr)
Nach aktuellem Stand (5. Mai 2020, 14 Uhr) hat
sich seit gestern ein weiterer Fall
des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße bestätigt. Insgesamt
wurden 221 Fälle im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das
Landesuntersuchungsamt übermittelt. 199
Personen sind gesundet*. Leider muss im Landkreis Südliche Weinstraße ein dritter Todesfall verzeichnet werden.
Es handelt sich dabei um eine männliche Person aus der Verbandsgemeinde
Landau-Land mit Vorerkrankungen, die mit Covid-19 verstorben ist.
Verbandsgemeinde
Annweiler: 12 Personen (9
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Bad Bergzabern: 11 Personen
(10 davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Edenkoben: 40 Personen (39
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Herxheim: 27 Personen (26
davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Landau-Land: 22
Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde
Maikammer: 14 Personen (11
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Offenbach: 22 Personen (21
davon gesundet)
Stadt
Landau: 73 Personen (66 davon
gesundet).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen
werden über die Infektion informiert.
Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau Stand (4. Mai 2020, 14 Uhr)
Nach aktuellem Stand (4. Mai 2020, 14 Uhr) haben
sich seit der letzten Meldung am 30. April zwei
weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und
der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 220 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts
Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 195 Personen sind gesundet*. 2 Personen sind verstorben.
Verbandsgemeinde
Annweiler: 11 Personen (9
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Bad Bergzabern: 11
Personen (10 davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Edenkoben: 40 Personen (39
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Herxheim: 27 Personen (24
davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Landau-Land: 22
Personen (17 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Maikammer: 14 Personen (11
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Offenbach: 22 Personen (20
davon gesundet)
Stadt
Landau: 73 Personen (65 davon
gesundet).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen
werden über die Infektion informiert.
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13
und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei
Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als
abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder
Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen
negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das Bürgertelefon derzeit nicht besetzt.
Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße 07.05.2020
Informationen zu den Öffnungszeiten des
gemeinsamen Diagnosezentrums der Stadt Landau und des Landkreises SÜW
Das gemeinsame Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises
Südliche Weinstraße auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau öffnet ab der
kommenden Woche, beginnend mit Montag, 11. Mai, montags und donnerstags von 17
bis 19 Uhr.
An der Teststation in Form eines „Drive-ins“ können sich nach wie vor Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Wer sich testen lassen will, benötigt weiter eine sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die Infekt-Anzeichen und den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, können auch die zentrale Telefon-Hotline 0800 99 00 400 für Patientinnen und Patienten der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um eine notwendige Vorabklärung zu ermöglichen.
Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße 07.05.2020
Bürgerbüro der Stadt Landau am 12. und 13. Mai geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Landau bleibt am Dienstag, 12.
Mai, sowie am Mittwoch, 13. Mai, aus organisatorischen Gründen geschlossen.
Termine können wieder ab Donnerstag, 14. Mai, unter der Telefonnummer 0 63
41/13 32 66 vereinbart werden. Die Servicezeiten des Bürgerbüros sind montags
bis mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8
bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie
samstags von 8 bis 12 Uhr.
Das Bürgerbüro bleibt wie alle Bereiche der
Stadtverwaltung Landau vorerst für den regulären Publikumsverkehr weiter
geschlossen. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung sind jedoch
Vor-Ort-Termine möglich.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
„Einfach unverzichtbar“: Landaus OB Hirsch unterstützt deutschlandweite Kampagne der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dankt Apothekerinnen und Apothekern vor Ort für wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise
Ob Wasser- und Energieversorgung, Kinderbetreuung,
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Breitbandversorgung oder Ausbau des ÖPNV:
Kommunen leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge ihrer Bürgerinnen
und Bürger und sorgen dafür, dass das gesellschaftliche Leben funktioniert.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch das Thema Nahversorgung
– sei es mit Lebensmitteln oder mit Medikamenten und medizinischer Beratung.
Aus diesem Grund unterstützt Landaus OB Thomas Hirsch die deutschlandweite
Kampagne „Einfach unverzichtbar“ der Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA), die u.a. auf die Bedeutung der lokalen Apotheken als
wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge aufmerksam machen möchte. Plakate zur
Kampagne, auf denen der Stadtchef seine besondere Wertschätzung für die Arbeit
der Apothekenteams ausdrückt, sind in diesen Tagen in den Landauer Apotheken zu
sehen.
„Die Apotheken stellen einen wichtigen Baustein der
sozialen Infrastruktur in unserer Stadt dar – ohne sie ist unser Gesundheitssystem
nicht vorstellbar“, betont Hirsch. „Die Apothekerin oder der Apotheker ist oft
erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner, wenn es um die Gesundheit
der Menschen geht und somit unverzichtbar. Das hat sich in der Corona-Krise einmal
mehr gezeigt. Für ihren besonderen Einsatz gilt dem Fachpersonal in unseren
Apotheken mein herzlicher Dank“, so Hirsch.
Andreas Hott, Inhaber der Landauer Beethoven-Apotheke und
Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Apothekerverbands, freut sich über die
Unterstützung der Landauer Stadtspitze. „Auf die ortsnahe Apotheke ist Verlass.
Das hat sich einmal mehr in der Corona-Krise gezeigt. Wir sind mit unseren
Notdiensten Tag und Nacht und vor allem persönlich für unsere Patientinnen und
Patienten sowie Kundinnen und Kunden da. Wenn es um Gesundheit und
lebenswichtige Arzneimittel geht, reden wir von Grundversorgung. Die kann nicht
mit Päckchen aus dem Versandhandel geleistet werden.“
Mit der Kampagne „Einfach unverzichtbar“ möchte der ABDA
auf die Bedeutung der ortsansässigen Apotheken für die Gesundheitsversorgung in
Deutschland aufmerksam machen und sich für bessere Bedingungen für den
pharmazeutischen Nachwuchs einsetzen. Im Rahmen der Bürgermeister-Aktion der
Kampagne lässt der Verband hierzu auch viele Stadtoberhäupter aus ganz
Deutschland zu Wort kommen. Weitere Informationen zur Kampagne finden sich auf www.einfach-unverzichtbar.de.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) 07.05.2020
Bis einschließlich 17. Mai ist nach der neuen, inzwischen
5. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz die Durchführung von
Veranstaltungen weiterhin untersagt. Landaus Bürgermeister und Kulturdezernent
Dr. Maximilian Ingenthron sowie Kulturabteilungsleiterin Sabine Haas bedauern
nach den Absagen einzelner Veranstaltungen in den vergangenen Wochen, nun die
komplette Spielzeit 2019/2020 vorzeitig beenden zu müssen. Das bedeutet, dass
auch das letzte Landauer Meisterkonzert am 10. Mai mit dem Phaeton Trio und
auch das Jahreskonzert der Stadtkapelle Landau am 16. Mai nicht stattfinden
können.
„Dass wir diese wunderbare Spielzeit nicht wie geplant zu
Ende führen können, schmerzt uns sehr. Absagen statt Zugaben – so lautet nun
leider die Ansage. Es gab für uns aber keine Alternative und wir bitten unser
geschätztes Publikum um Verständnis für diese Entscheidung. Ich habe die
Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit zu Lockerungen auch für den Veranstaltungs-
und Ausstellungssektor kommen wird und bin optimistisch, dass wir in der
kommenden Spielzeit 2020/21 wieder ein attraktives Angebot unterbreiten können.
Die Kulturabteilung unter ihrer Leiterin Sabine Haas bereitet diese trotz aller
Unsicherheiten mit Hochdruck vor.“
Für die abgesagten Veranstaltungen besteht ein Anspruch
auf Rückerstattung.
Abonnentinnen und Abonnenten erhalten ihr Geld per Überweisung zurück. Wer sein Ticket im freien Verkauf erworben hat, wendet sich wegen der Rückerstattung bitte an die jeweilige Vorverkaufsstelle. Rückerstattungen für Tickets, die über das Büro für Tourismus erworben wurden, werden über die Mailadresse tickets-tourismus@landau.de bearbeitet.
Nachdem einige Abonnentinnen und Abonnenten den Wunsch
geäußert hatten, die anteilige Abonnementgebühr zugunsten der jeweiligen
Künstlerinnen und Künstler bzw. Orchester und Gastspieltheater zur Verfügung zu
stellen, hat die Kulturabteilung eine Möglichkeit zur Schenkung der anteiligen
Abonnementgebühr eingerichtet und darüber in einem Rundschreiben informiert:
„Der Rücklauf ist überwältigend, die Bereitschaft, unseren langjährigen
Kooperationspartnern im Gastspielbereich unter die Arme zu greifen, ist unglaublich
hoch. Täglich erreichen uns weitere Schenkungserklärungen. Ich bin sehr stolz
auf unser großartiges und solidarisches Abonnementpublikum“, zeigt sich
Kulturabteilungsleiterin Haas begeistert über die Resonanz auf die Aktion, die
noch bis 15. Mai läuft.
„Viele Bereiche der Gesellschaft sind durch die Pandemie
und die daraus resultierenden Einschränkungen hart getroffen. Das trifft die
Kunst und die Kulturschaffenden in ganz besonderer Weise. Hier ist zu Recht
Solidarität gefordert. Kunst und Kultur haben eine herausragende
gesellschaftliche Bedeutung. Und wenn die Gastspiel- und Orchesterlandschaft
die Krise nicht überlebt, wird es auch die gewohnten Spielpläne nicht mehr
geben können. Deshalb sind Schenkungen eine Investition in ein vielfältiges
kulturelles Leben auch in der Zukunft. Herzlichen Dank allen, die mit dieser
noblen Geste ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen.“
Ingenthron und Haas hoffen, dass zu Beginn der neuen Spielzeit 2020/21 im September Kulturveranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen. Wer einen Blick auf das Angebot werfen möchte, kann die Abonnementvorschau im Internet unter www.landau.de/Abonnement einsehen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
Eine große Stimme beim LandauLivestream: Nora Brandenburger zu Gast am Donnerstag, 7. Mai, ab 19 Uhr
Vor wenigen Monaten noch begeisterte Nora Brandenburger
die Gäste des Neujahrsempfangs der Stadt Landau. Nun kehrt die Sängerin in die
Jugendstil-Festhalle zurück – für einen Auftritt beim LandauLivestream. Das
digitale Angebot der städtischen Kulturabteilung und der Stadtholding Landau in
der Pfalz GmbH will die regionale Kulturszene in der aktuellen Corona-Krise
unterstützen. Brandenburgers Auftritt wird am Donnerstag, 7. Mai, ab 19 Uhr auf
der städtischen Facebookseite „Stadt Landau in der Pfalz“ und dem gleichnamigen
städtischen YouTube-Kanal live gestreamt.
Nora Brandenburger wird für ihre warme, gefühlvolle und
kräftige Stimme geschätzt, mit der sie mühelos ein großes Repertoire aktueller
Popsongs interpretiert. 2018 nahm sie an der Castingshow „The Voice of Germany“
teil und konnte mit ihrer beeindruckenden Stimmgewalt Jury wie Publikum in
ihren Bann ziehen. Ihr großes Vorbild ist keine geringere als Adele, der sie
zuletzt ein ganzes Programm widmete.
Die beim LandauLivestream auftretenden Musikerinnen und
Musiker erhalten eine Aufwandsentschädigung. Zudem können auf www.ticket-regional.de/landau-livestream spezielle
Unterstützertickets erworben werden, deren Erlös in einen LandauLivestream-Fonds
mündet, der den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: SAT.1ProSieben/André Kowalski 07.05.2020
„60plus.info“: Stadt Landau informiert ältere Menschen in der Corona-Krise
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind
in Deutschland weitreichende Maßnahmen umgesetzt worden, darunter
Kontaktverbote und ein Appell zum #Zuhausebleiben. Da Treffen und Begegnungen
zu reduzieren sind, findet das Leben seit Wochen vorrangig in den eigenen vier
Wänden statt. Besonders ältere Menschen sind dabei von Isolation und
Vereinsamung bedroht.
„Wir wollen mit unseren älteren Mitbürgerinnen und
Mitbürgern in Verbindung bleiben“, betont Bürgermeister und Sozialdezernent Dr.
Maximilian Ingenthron. Deshalb habe die Stadt Landau eine kleine
Informationsbroschüre für ältere Menschen herausgegeben, die Informationen zum
richtigen Verhalten in der Corona-Krise, aber auch Geschichten rund um Landau beinhalte.
Mit dabei in der ersten Ausgabe sind u.a. Infos zur Maskenpflicht und zu den
Geburtstagsbesuchen durch den Beirat für ältere Menschen, eine kleine
Geschichte des Landauer Freibads, Übungen zum Fithalten und eine Warnung vor Betrugsmaschen
mit Corona-Tests.
Die Broschüre „60plus.info“ wird zunächst monatlich erscheinen.
Sie liegt in Apotheken sowie Praxen der Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte
aus.
„60plus.info“ ist auch über die städtische Seniorenbeauftragte Ulrike Sprengling (0 63 41/13 50 16 oder ulrike.sprengling@landau.de) erhältlich und auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/seniorenbrief zu finden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
Stadt Landau informiert über Fund einer
Anomalie bei Sondierungsarbeiten in der Innenstadt – Freilegung zu einem
späteren Zeitpunkt geplant
Bei Bauarbeiten in der Landauer Innenstadt ist ein
Sondierungsunternehmen auf eine Anomalie im Boden gestoßen. Wie
Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann mitteilen,
steht die Stadt Landau dazu im Austausch mit der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als oberster Ordnungsbehörde, deren
Kampfmittelräumdienst und dem Investor der Baustelle. Von dem möglichen
Bombenfund geht aktuell keine Gefahr aus. Allerdings müssen aufgrund der
Infektionsgefahr durch das Corona-Virus und der geltenden Kontaktbeschränkungen
eine Freilegung sowie eine eventuelle Entschärfung zunächst zurückgestellt
werden. Die Baustelle ruht daher vorerst.
Ob es sich bei der Anomalie um einen Bomben-Blindgänger
handele, könne nur durch Freilegung geklärt werden; dies mache jedoch eine
Evakuierung notwendig, was derzeit kaum umzusetzen sei, erläutern Hirsch und
Hartmann.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
Die Südpfälzer Tourismusvereine, Landräte und Oberbürgermeister fordern Lockerungen für das Gastgewerbe
„Gaststätten, Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen – sie alle brauchen eine Perspektive!“ Gemeinsam appellieren die Tourismusvereine Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Südliche Weinstrasse e.V. sowie Landau gemeinsam mit den Verwaltungschefs Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) , Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und und Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD) an Ministerpräsidentin Malu Dreyer sich im besonderen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusetzen und Ihnen damit eine Perspektive zu eröffnen: „Wir erwarten, dass beim morgigen Gespräch des Bundeskanzleramtes mit den Landeschefs klare Aussagen und Vereinbarungen getroffen werden, die unseren Gastronomen und Ferienbetrieben existenzielle Sorgen nehmen und Gastronomie und Hotellerie zeitnah öffnen dürfen. Es kann nicht sein, dass Betriebe anderer Branchen unter Auflagen öffnen dürfen, andere wiederum, wie beispielsweise der Gastronomiebereich, nicht. Auch diese Branchen können entsprechende Auflagen selbstverständlich erfüllen.“
Verwaltungschefs und Tourismusvereine fordern gleiche Bedingungen für alle: „Alle, ob Gastwirt, Hotelbetreiber, Ferienwohnungsbesitzer, brauchen dringend ein Stück Hoffnung auf Öffnung, auf wirtschaftliche Perspektive. Bitte nehmen Sie die Existenzängste und die Nöte ernst und unterstützen Sie mit Ihren Argumenten diesen wichtigen Wirtschaftsbereich unserer Region“, appellieren die Landräte Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch. „Denn nur durch eine zeitnahe und vernünftige Öffnung – unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln – kann die Existenz der Gastronomie gesichert und die hohe Attraktivität der Südpfalz als Freizeit- und Urlaubsregion, aber auch als wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Südpfalz gesichert werden.“
Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau, der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Tourismusvereine Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim, Südliche Weinstrasse und des Büros für Tourismus Landau 07.05.2020
Wissing:Reptilium ist wichtig für Landau
Die Soforthilfe ist angekommen, die Stadt unterstützt ebenfalls, nun richtet sich der Blick in die Zukunft: Das Reptilium in Landau wurde von der Schließung im Zuge der Corona-Pandemie hart getroffen und plant nun für eine mögliche Wiedereröffnung. Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister von Landau, Thomas Hirsch, den Betreibern und ihren Tieren einen Besuch abgestattet.
„Das Reptilium ist wichtig für Landau. Es ist einzigartig. Bund, Stadt und Land tun ihr Möglichstes, um dem Reptilium wie auch anderen Freizeiteinrichtungen über diese schwere Zeit hinweg zu helfen. Mein Dank gilt der Geschäftsführung, die mit großem Einsatz
daran arbeitet, das Reptilium für seine Besucher zu erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bei seinem Besuch des Zoos in Landau.
Das Reptilium bietet auf 3400 qm Fläche eine große Artenvielfalt: Riesenschlangen, Minifrösche, Krokodile und Skorpione. Die Besucher haben die Gelegenheit, Tiere zu sehen, denen sie selten so nah kommen.
„Neben unserem städtischen Zoo zählt das Reptilium als größter Reptilienzoo Deutschlands zu den beliebtesten Freizeiteinrichtungen unserer Stadt“, betont Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Mit monatlichen Betriebskosten im fünfstelligen Bereich und mehr als 1.000 Tieren, die es zu versorgen gilt, trifft die Corona-bedingte Schließung die private Einrichtung besonders schwer“, so der Stadtchef. Aus diesem Grund freue er sich sehr, dass das Reptilium neben der Förderung aus dem städtischen Hilfsprogramm „Miteinander in Landau“ auch Unterstützung von Bund und Land erhalte.
Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Foto: Stadt Landau 07.05.2020
Zukunftsfähige Mobilität nicht mehr nur Kür: Landauer OB Hirsch und Verkehrsdezernent Hartmann begrüßen geplante Aufwertung des ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe
Lange haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz dafür
gekämpft, dass der ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt wird – nun sieht
der vom Ministerrat beschlossene Entwurf des neuen Nahverkehrsgesetzes genau
diese Aufwertung vor. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich
stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, und
Landaus Verkehrsdezernent Lukas Hartmann begrüßen die Neuerung als wichtigen
Schritt und hoffen, dass die weitere Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs den
Kommunen den finanziellen Spielraum geben wird, um ihr ÖPNV-Angebot auszubauen.
„Die Stadt Landau stellt aktuell die Weichen für eine
nachhaltige und zukunftsweisende Mobilität: Mit der Neuausschreibung des
Stadtlinienbündels Landau in der Pfalz im Jahr 2021 und der Inbetriebnahme im
darauffolgenden Jahr soll das ÖPNV-Angebot deutlich ausgebaut werden. Gehemmt
wurde dieses Vorhaben bislang allerdings durch die Tatsache, dass der ÖPNV als
freiwillige Leistung der Kommunen galt“, so Hirsch und Hartmann. Konkret
bedeutete das, dass die Kommunen ihr Leistungsangebot im ÖPNV nur dann
ausweiten durften, wenn die Mehrausgaben an anderer Stelle durch Einsparungen
oder Mehreinnahmen ausgeglichen wurden – und die ADD zustimmte. „Angesichts der
Herausforderungen durch den Klimawandel kann der ÖPNV-Ausbau aber keine
freiwillige Leistung der Kommunen sein, denn um die gesteckten Klimaziele zu
erreichen, braucht es eine nachhaltige Mobilität“, bekräftigen Hirsch und
Hartmann.
Auch der Rat der Stadt Landau hatte Anfang vergangenen Jahres einstimmig die Forderung an die Landesregierung verabschiedet, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe zu erklären.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
Geschenktipp zum Muttertag: „Landau hilft Landau“-Block mit 33 attraktiven Angeboten
Gut für die Mama, gut für Landau: Rechtzeitig vor dem
Muttertag sind nun alle Seiten des „Landau hilft Landau“-Blocks gefüllt. 33
Unternehmerinnen und Unternehmer sind dem Aufruf der Initiative „Landau hilft
Landau“, der Stadt Landau, der Verbandsgemeinde Landau-Land und des städtischen
Büros für Tourismus gefolgt und beteiligen sich mit attraktiven, einmalig
einlösbaren Rabatten. Die Aktion soll den Landauer Einzelhandel in der
Corona-Krise unterstützen. Der eingenommene Verkaufspreis geht zu gleichen
Teilen an die beteiligten Unternehmen.
Der „Landau hilft Landau“-Block kostet 30 Euro. Wer ihn vorbestellen möchte, kann das mit einer E-Mail an das städtische Tourismusbüro unter touristinfo@landau.de. Damit an Muttertag niemand mit leeren Händen dastehen muss, gibt es für jeden vorbestellten Block einen Geschenkgutschein. Das Büro für Tourismus benachrichtigt die Käuferinnen und Käufer, sobald der gedruckte „Landau hilft Landau“-Block abgeholt werden kann.
Die beteiligten Unternehmen sind:
Amar Clubhaus
Autohaus Holz
Bagage Burger
Bennys Fitnessworld
Café 1739
Café Sörkel
Die Hexestub
Dusita-Thaimassage Landau
Equiva Landau
Gloria Kulturpalast
Hotel Berghof
Jumpnshoez
Miss S Mode und Dessous
Näh-Café Landau
Poseidon
Praxis Soleil de Vie
Reptilium
RS Fotografie
S’Eck Landau
Street One
Universum Kinocenter Landau
Unverpackt Landau
Vibrogym Heidi Rösch
Weinbar – Südpfalz Genusszentrale
Weingut Anselmann
Weingut Eck
Weingut Hechtman
Weingut Pfaffman Frankweiler
Weingut Schweppenheiser
Weingut Siegrist
Weinhaus Pfaffmann Impflingen
Weltladen
Wirtshaus Hüttenzauber
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
LandauLivestream
Das Tanzen begleitet den gebürtigen Togoer Kodzo Fiawofia
schon von Kindesbeinen an. In Togo hat Tanzen eine lange Tradition und ist tief
mit dem Alltagsbewusstsein der Menschen verbunden, weshalb sich auch in Kodzos
Choreografien Elemente von modernem und traditionellem, afrikanischen Tanz
verbinden. Seit zwei Jahren lebt er nun in Landau in der Pfalz und möchte auch
hier die Kultur des westafrikanischen Landes teilen, und vor allem seinen
Zuschauern ein paar sorgenfreie Minuten schenken.
Weitere Gäste des LandauLivestreams in der ersten Maiwoche
sind am Donnerstag, 7. Mai, Atomic Schmidt und am Samstag, 9. Mai, Nora
Brandenburger.
Die beim LandauLivestream auftretenden Künstlerinnen und Künstler erhalten eine Aufwandsentschädigung; zudem gibt es auf www.ticket-regional.de/landau-livestream spezielle Tickets zu kaufen, deren Erlös ebenfalls den Kulturschaffenden zugutekommt. Das komplette Programm findet sich auf www.landau.de/landaulivestream.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 07.05.2020
Was ändert sich? Stadt Landau setzt neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit weiteren Lockerungen um
Schritt für Schritt fährt die Stadt Landau gemäß der von
Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen das öffentliche Leben wieder hoch.
Der Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeister Thomas Hirsch hat sich in
seiner Sitzung am heutigen Montag, 4. Mai, über die Umsetzung der neuen
Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Die wichtigsten
Neuerungen im Überblick:
Die zuständigen Ämter und Abteilungen kontrollieren die wiedereröffneten
Spielplätze im Stadtgebiet auf ihren
Zustand. Sie prüfen auch, ob der Infektionsschutz auf allen Spielplätzen
eingehalten werden kann. Mit entsprechenden Hinweisschilder soll an die Eltern
appelliert werden, auf die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu achten.
Friseursalons sind
wie angekündigt seit Montag, 4. Mai, wieder geöffnet. Ebenso wie Friseurinnen
und Friseure dürfen auch Fußpflegeeinrichtungen
unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften ihrer Tätigkeit wieder nachgehen.
ALLE Geschäfte
in Landau dürfen wieder öffnen, unabhängig von ihrer Größe. Zuvor galt, dass
nur Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen durften.
Gottesdienste,
besonders in Kirchen, Moscheen und sonstigen Gebetsräumen, sind wieder erlaubt.
Auch hier gelten Abstands- und Hygieneregeln, etwa ist analog zur Regelung in
den Geschäften nur eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche erlaubt.
Sportplätze im
Freien wie das Stadion sind für den Individualsport(!) geöffnet. Dabei müssen
die bekannten Kontakt- und Abstandsgebote eingehalten werden.
Der Wochenmarkt
zur Nahversorgung der Bevölkerung findet weiter statt, wird allerdings aufgrund
der Lockerungen und der damit zusammenhängenden höheren Frequenz in der
Innenstadt ab Dienstag, 5. Mai, sowohl dienstags als auch samstags auf den
Alten Messplatz verlegt.
„Durch die neuesten Bund-/Länder-Verabredungen und die darauf
fußende Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz haben sich weitere
Lockerungen ergeben – das tut den Menschen in unserem Land gut“, ist Landaus OB
Hirsch überzeugt. Gleichzeitig appelliert er an die Bevölkerung, weiter Vorsicht
und Rücksicht walten zu lassen. „Abstand, Hygiene und Alltagsmaske sind
weiterhin wichtig und gehören zu unserem Alltag vorerst dazu. Ich danke allen
Landauerinnen und Landauern für das Verständnis, den Zusammenhalt und das Miteinander
in dieser für uns alle schwierigen Zeit.“
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (06. Mai 2020, Stand 16
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 109
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 144
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (05. Mai 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 108
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 143
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (04. Mai 2020, Stand 14
Uhr) – Traurige Nachricht: Fünfter Todesfall
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 107
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Traurige Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein fünfter Todesfall verzeichnet werden. Die Person war Mitte 50 und ist an Covid-19 verstorben.
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Zulassungsstelle
öffnet wieder – Terminvereinbarung notwendig
Kreisverwaltung
ist für Bürgerinnen und Bürger da
„Wir sind
für Sie da und arbeiten achtsam an einer schrittweisen Wiederöffnung aller
Bereiche der Kreisverwaltung. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung sind die
Fachbereiche der Kreisverwaltung grundsätzlich erreichbar und auch die Zulassungsstellen
öffnen wieder“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel an.
Die
Zulassungsstellen der Kreisverwaltung Germersheim in der 17er Straße 1 in
Germersheim (Hauptstelle) sowie in der Gartenstraße 8 in Kandel (Außenstelle)
sind ab Montag, 11. Mai 2020, wieder für allen Bürgerinnen und Bürger
geöffnet. „Zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ist der Zugang zu den Zulassungsstellen nur mit Termin und unter Einhaltung
einiger Regeln möglich. Ich bitte Sie, halten Sie sich daran, denn es geht um
unser aller Gesundheit“, appelliert Landrat Brechtel.
Neben einer
vorherigen Terminvereinbarung sind folgende Regeln vor Ort für alle
verpflichtend: Bitte nur einzeln nach Aufforderung eintreten, bitte eine Mund-Nase
Bedeckung tragen, bitte an die allgemein gültigen Hygienebestimmungen zur
Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus´ halten. Eine Bearbeitung eines
Anliegens ohne vorherige Terminvereinbarung ist leider nicht möglich.
Termine
können bereits vorab ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ab 8 Uhr vereinbart werden –
für die Außenstelle in Kandel unter den Telefonnummern 07275/960-141 oder
07275/960-142 und für die Hauptstelle in Germersheim unter 07274/53-329.
Für die Hauptstelle in Germersheim besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem Link: https://www.kreis-germersheim.de/zulassung.
Alle
Standorte der Kreisverwaltung sind seit dem 17. März zwar für unangemeldete
Besucher geschlossen und trotzdem für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
offen. Kundinnen und Kunden müssen allerdings grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Kreisverwaltung vereinbaren. Außerdem gilt für Termine in den
Kreisverwaltungsgebäuden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das
Desinfizieren der Hände an den Eingängen. Entsprechende Desinfektionsspender
sind überall angebracht. Das Einhalten der Abstandsregel und der Hust- und
Nies-Etikette wird als selbstverständlich erachtet. „Bitte haben Sie
Verständnis für diese Vorgaben“, wirbt der Verwaltungschef, Landrat Brechtel, „Wir
wollen alles tun, um alle gleichermaßen zu schützen und gleichzeitig mit
bestmöglichem Service da zu sein. Bitte geben Sie Ihnen und uns die Zeit, die
ergriffenen Maßnahmen der Entwicklung des Infektionsgeschehens anzupassen.
Vielen Dank!“
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Coronavirus: Das
Gesundheitsamt: Einsatz zwischen maximalem Schutzanspruch und akzeptabler
Alltagslösung für die Menschen
Landrat Brechtel zollt größten Respekt und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
„Wir können froh sein, dass bei uns
seit einiger Zeit die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kaum
steigt. Das ist sicherlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die sich
an die Maßnahmen und Regeln im Zuge der Pandemie halten. Ganz besonders möchte
ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes im
Landkreis Germersheim danken, die seit Wochen teilweise weit über Belastungsgrenzen
hinaus schier Undenkbares leisten“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Durch
ihren Einsatz ist es gelungen, in allen positiven Fällen in unserem Kreis unter
der Leitung von Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek und seiner Kollegin, Dr.
Anette Georgens, die nötigen und möglichen Maßnahmen umsetzen und damit die
Verbreitung des Virus´ erheblich einzudämmen. Sie haben meinen größten
Respekt!“ Gleichzeitig warnt der Kreischef, diese gute Entwicklung als
Entwarnung zu betrachten und appelliert an alle, sich weiterhin vorsichtig zu
verhalten und die Regeln zu akzeptieren – zum Eigenschutz und zum Schutz des
Nächsten.
Bereits seit Ende Januar, mit der
Einrichtung der Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer in der Südpfalzkaserne,
sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mitten im Pandemie-Geschehen.
„Zu diesem Zeitpunkt habe wir noch nicht geahnt, dass das für uns nur der
Auftakt sein sollte“, so Landrat Brechtel. Seit es seit Anfang März die ersten
Infektionen im Kreis Germersheim gibt, wachsen die Aufgaben. Gemeinsam mit
Hygieneinspektoren und den Verwaltungsmitarbeitern, inzwischen unterstützt
durch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen und Externen, steht
das Gesundheitsamt an vorderster Front. „Dabei verändern sich die Aufgaben fast
täglich, die Anforderungen von Land, Bund und Robert-Koch-Institut werden der
Lage ständig angepasst“, erklärt Dr. Christian Jestrabek. „ Gerade hier ist es
nicht leicht, eine Balance zwischen einem maximalen Schutzanspruch und einer
akzeptablen Alltagslösung für die Menschen im Landkreis umzusetzen. Auch zeigt
sich immer deutlicher, dass die drastischen Einschränkungen für uns alle nur
auf Zeit aufrechterhalten werden können.“
Von jedem Infizierten werden von den Gesundheitsamt-Teams die direkten Kontaktpersonen nachverfolgt und eine Gefahrenabschätzung vorgenommen, Quarantäneverordnungen (Absonderung auf Zeit in der eignen Wohnung) werden ausgestellt und Abstriche genommen. Die Zahlen sprechen für sich: Seit das Virus den Landkreis erreicht hat, wurden von 143 infizierten im Personen im Landkreis das gesamte Umfeld abgeklärt, über 750 Quarantäneverordnungen an Bürger aus dem Kreis ausgestellt, hunderte Abstriche wurden genommen (Stand 5. Mai 2020). „Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten“, berichtet Jestrabek.
Die Überlegung dahinter ist, dass das
Virus nur auf Zeit einen Menschen infiziert, die meisten werden wieder gesund
und wahrscheinlich immun, leider versterben auch einige Menschen. Basierend auf
diesem Infektionsablauf muss das Virus, um nicht selber auszusterben, neue
Personen infizieren. Dies geschieht in erster Linie durch eine Tröpfcheninfektion
aus der Atemluft von Erkrankten, verstärkt wird dies durch Hustenattacken. „Schafft
man es nun“, so Jestrabek, „alle Menschen, die sehr engen Kontakt zu einem
Erkrankten hatten, in häusliche Überwachung zu separieren, findet das Virus
nach einer gewissen Zeit keine Menschen mehr, die es infizieren kann. Dies ist
der Grund für die strengen Maßnahmen, die zurzeit in der gesamten
Bundesrepublik ergriffen werden.“
Ein weiteres Augenmerk liegt auf den
kritischen Infrastrukturen wie Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern,
Arztpraxen. „Hier müssen wir in den Bereichen Prävention, Hygiene, Vorsorge,
Schutzmaßnahmen und Abläufen beraten“, berichtet Dr. Anette Georgens. Selten
ist es dabei mit einem Besuch oder einem Telefonat allein erledigt, weiß Dr.
Georgens: „Es sind sich ständig verändernde Prozesse. Die Dynamik der Lage stellt
an alle Beteiligten hohe Anforderungen. Ein wechselseitiger Austausch auf
Augenhöhe und auch gegebenenfalls ein bisschen „Querdenken“ ist für alle
Beteiligten unabdingbar, um „am Ball“ zu bleiben. Das avisierte bestmögliche Ergebnis
für die Prävention kann dabei grundsätzlich nur auf Basis wechselseitigen Vertrauens
entstehen. Dies wird durch gute Kontakte mit den Beteiligten und Kommunikation
im Sinne von „kurzen Wegen“ und Verlässlichkeit erreicht. Durch unsere Besuche
vor Ort haben wir mit den wichtigsten Risikostrukturen des Kreises ein gutes
Miteinander erzielt. Wir tun was wir können und sehen das auch bei den beteiligten
Akteuren in der Infrastruktur des Kreises. Aus diesem Grund sind wir guter
Hoffnung, dass die Pandemie noch länger im Griff gehalten werden kann, sofern
sich auch die Bürger des Kreises an die neu entstandenen Regeln zum Schutz
Ihrer Angehörigen halten und Massenveranstaltungen nicht stattfinden.“
Zusätzlich zu diesen
Herausforderungen beantworten die Teams und Ärzte des Gesundheitsamtes
unzählige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich direkt oder übers
Bürgertelefon mit Ihren Anliegen an die Kreisverwaltung wenden. Und all das
muss zusätzlich zu den Aufgaben, die im Gesundheitsamt auch in
Nicht-Pandemie-Zeiten schon zu erfüllen sind, gestemmt werden: u.a.
amtsärztlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen, medizinische
Aufgaben in Zusammenarbeit mit polizeibehördlichen Aufgaben, Fachberatungen,
Einschulungsuntersuchungen, Hygienethemen, Vermittlungsarbeit bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen,
sozialpsychiatrische Hilfen.
„Die Belastung ist unbeschreiblich
hoch. Ich bin jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin der Verwaltung, jedem
Helfer – auch aus den Reihen des Katastrophenschutzes – dankbar für das
Engagement und die Bereitschaft, alles zu tun, um der Pandemie bestmöglich zu
trotzen und die Ärzte bei der wichtigsten Aufgabe überhaupt zu unterstützen:
Leben retten!“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel das starke Miteinander in den
Mittelpunkt und fordert: „Wie wohl nie zuvor wurde die Bedeutung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitsämter deutlich. Hier müssen
landes- und bundesweit Entscheidungen für eine bessere personelle und sächliche
Ausstattung getroffen werden!“
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Die
Südpfälzer Tourismusvereine, Landräte und Oberbürgermeister fordern Lockerungen
für das Gastgewerbe
„Gaststätten, Hotels und Vermieter
von Ferienwohnungen – sie alle brauchen eine Perspektive!“ Gemeinsam
appellieren die Tourismusvereine Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.,
Südliche Weinstrasse e.V. sowie Landau gemeinsam mit den Verwaltungschefs Landrat
Dr. Fritz Brechtel (GER) , Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und und
Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD) an Ministerpräsidentin Malu Dreyer sich im
besonderen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusetzen und Ihnen damit
eine Perspektive zu eröffnen: „Wir erwarten, dass beim morgigen Gespräch des
Bundeskanzleramtes mit den Landeschefs klare Aussagen und Vereinbarungen
getroffen werden, die unseren Gastronomen und Ferienbetrieben existenzielle
Sorgen nehmen und Gastronomie und Hotellerie zeitnah öffnen dürfen. Es kann
nicht sein, dass Betriebe anderer Branchen unter Auflagen öffnen dürfen, andere
wiederum, wie beispielsweise der Gastronomiebereich, nicht. Auch diese Branchen
können entsprechende Auflagen selbstverständlich erfüllen.“
Verwaltungschefs und Tourismusvereine fordern gleiche Bedingungen für alle: „Alle, ob Gastwirt, Hotelbetreiber, Ferienwohnungsbesitzer, brauchen dringend ein Stück Hoffnung auf Öffnung, auf wirtschaftliche Perspektive. Bitte nehmen Sie die Existenzängste und die Nöte ernst und unterstützen Sie mit Ihren Argumenten diesen wichtigen Wirtschaftsbereich unserer Region“, appellieren die Landräte Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch. „Denn nur durch eine zeitnahe und vernünftige Öffnung – unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln – kann die Existenz der Gastronomie gesichert und die hohe Attraktivität der Südpfalz als Freizeit- und Urlaubsregion, aber auch als wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Südpfalz gesichert werden.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, der Stadt Landau sowie der Tourismusvereine Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Südliche Weinstrasse e.V. und des Büros für Tourismus Landau 07.05.2020
Kreisausschuss
erlässt Elternbeiträge für Kindertagesstätten auch für den Monat Mai
Eltern im Landkreis
Germersheim müssen auch für den Monat Mai keine Beiträge für
Kindertageseinrichtungen zahlen, die aufgrund der Vierten
Corona-Bekämpfungsverordnung und auch weiterhin durch die Fünfte
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geschlossen sind. Das hat am Montag, 4.
Mai, der Kreisausschuss beschlossen und verlängert damit eine Entscheidung, die
bereits für den April Gültigkeit hatte. Die
Beitragsfreiheit gilt für alle Eltern, auch für diejenigen, die die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. „Es wäre nicht nur ein unverhältnismäßiger
Verwaltungsaufwand, würden wir Eltern von der Befreiung ausnähmen, die aufgrund
ihres beruflichen Hintergrunds die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten
können. Es wäre auch eine Missachtung des Engagements Berufstätiger in
systemrelevanten Bereichen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend
zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer Kita bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Folglich sind derzeit Elternbeiträge für U2-Kinder in Kitasund Schulkinder in Hortgruppen zu erheben. Der Landkreis übernimmt mit dieser Entscheidung die Elternbeiträge in Höhe von ca. 75.000 Euro pro Monat. Sollten die Tageseinrichtungen auch über den jetzt festgelegten Zeitraum hinaus geschlossen bleiben, wird über die Aussetzung der Elternbeiträge neu entschieden.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Aktuell
43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (24. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 43
Gesundete Personen: 94
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140
Aktuell
44 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (23. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 44
Gesundete Personen: 93
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140
Aktuell
43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (22. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 43
Gesundete Personen: 93
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 139
Aktuell
55 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (21. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 55
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 133
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (20. April 2020, Stand 15
Uhr) – Dritter Todesfall
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Traurige Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein dritter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Gesucht, gefunden, geschult
Ehrenamtliche Corona-Helfende werden ausgebildet
In
der Corona Hilfsstation in Wörth wurden dieser Tage erste Freiwillige für einen
möglichen Einsatz in den südpfalzweiten Hilfseinrichtungen geschult. Weitere
Unterweisungen sind bereits terminiert. Bei den freiwillig Helfenden handelt es
sich um Menschen mit medizinischer Ausbildung, die aus der gesamten Südpfalz
stammen.
„Die
ruhige Lage zur vorherrschenden Corona-Pandemie verleitet uns als Verwaltungen
nicht dazu nachlässig zu werden. Im Gegenteil! Wir werden unsere Anstrengungen
nicht ruhen lassen und uns weiterhin auf den Ernstfall vorbereiten.“ Für die
Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und
Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch sind
Präventivmaßnahmen nach wie vor ein wichtiges Element, um die Lage im Griff zu
behalten. Das Credo „dem Virus stets zwei Schritte voraus zu sein“ ist für die
Verwaltungschefs gerade dann wichtig, wenn viele Menschen meinen mit den
jüngsten Lockerungen sei das Schlimmste überstanden: „Wir können die Zukunft
nicht wirklich vorhersehen. Allerdings sollten wir vorbereitet sein. Denn die
Bilder, die wir aus anderen Ländern gesehen haben und heute noch sehen müssen,
sind Warnung genug.“
Schon
im März hatte die Kreis- und Stadtverwaltungen öffentlich gemacht, dass sich
Menschen mit einer medizinischen Ausbildung oder fundierten Kenntnissen als
Freiwillige melden sollen, um im Ernstfall unterstützen zu können. Die Resonanz
auf diesen Aufruf bewerten Brechtel, Hirsch und Seefeldt als außergewöhnlich: Insgesamt
mehr als 400 Menschen meldeten sich südpfalzweit.
Was
diese bei einer Zuspitzung der Lage erwartet, darüber haben die
Pflegedienstleiterin Maria Schönau und der Arzt Dr. Johannes Schad im Rahmen der
Schulung in Wörth informiert.
Schönau
berät den Stab in Pflegefragen, führt Bewerbungsgespräche, und unterstützt die
Einrichtung der Corona Hilfsstation mit praktischen Einweisungen im Rahmen der
Helferschulung. Der Mediziner Dr. Schad ist im Notarzt-Team des „Deutschen
Instituts für Katastrophenmedizin“, war bereits bei den Quarantäne-Maßnahmen
für die ersten Wuhan-Rückkehrer in Germersheim eingesetzt und ist mit
außergewöhnlichen Situationen vertraut. Gemeinsam mit Schönau stellte er anschaulich
dar, wie Abläufe, Organisationsstruktur, Einsatzzeiten und die Arbeiten gedacht
seien. Die Ehrenamtlichen-Schulung mit etwa 30 Teilnehmenden dauerte bis zum
Nachmittag und wird sukzessive in in nächster Zeit mit sämtlichen Freiwilligen
durchgeführt.
„Wir
sind dankbar, für die enorme Solidarität, die die Menschen in der ganzen
Südpfalz wieder unter Beweis stellen. Und wir sind dankbar, dass wir hier vor
Ort mit vielen Profis zusammenarbeiten dürfen, die uns daran erinnern, dass wir
nach wie vor auf schlimmere Zeiten vorbereitet sein sollten“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und seine Kollegen Thomas Hirsch und Dietmar Seefeldt, die trotz
aller Zuversicht weiterhin an der Präventionsstrategie festhalten und die
Region damit selbst für den Fall einer wieder rascher zunehmenden Ausbreitung
des Coronavirus bestens gerüstet sehen.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Jugendberufshilfe
bleibt in Verbindung mit ihren Partnern
Austausch
im digitalen Raum
„Die Austausche mit Familien, Kindern,
Jugendlichen und fachlichen Partnern und damit die inhaltliche Arbeit unseres
Jugendamtes werden selbstverständlich auch in der Corona-Krise fortgeführt. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei sehr kreativ, andere Wege zu gehen,
Angebote zu generieren und die Kontakte auf veränderte Weise zu pflegen. Daher
war beispielsweise auch die Absagen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe keine
Option“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Akteure im
Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf treffen sich dreimal jährlich zum
Austausch und zur Information über aktuelle Entwicklungen, um Jugendliche und
deren Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräfte besser bei allen Themen rund um
Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Ursprünglich war der Arbeitskreis am 21.
April beim CJD Maximiliansau in Wörth geplant, doch durch die Corona-Krise kam es
anders: Die Jugendberufshilfe hat den Arbeitskreis spontan in den digitalen
Raum verlegt und als Videokonferenz mit über 25 Teilnehmenden veranstaltet.
Arbeitsagentur, Jobcenter und Handwerkskammer berichteten über ihre aktuelle Arbeit und die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Tenor war, Jugendliche und junge Menschen zu bestärken und zu unterstützen trotz der aktuellen Herausforderungen sich aktiv, um eine Ausbildung zu bewerben. Ein Rückgang an offenen Stellen sei aktuell noch nicht zu verzeichnen. Mitarbeitende der Bildungsträger CJD, Internationaler Bund und des Vereins für Berufliche Bildung (VfBB) und Schulsozialarbeit berichten von der Bedeutung, neue Wege der Kontaktaufnahme und des Austausches mit den Jugendlichen zu finden und auszubauen. Gerade auch die „Neuen Medien“ böten hierzu vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Es sei allerdings notwendig, in noch stärkerem Maße aktiv auf die Jugend zuzugehen, um Wege in Ausbildung und Beruf gemeinsam zu schaffen. Das Team Jugendbildung vom Jugendamt Germersheim sprach vom Erfolg der YouBoxx, einer Informations- und Austauschplattform erreichbar unter dem Link: https://kurzelinks.de/s5yv. Die YouBoxx bietet Beiträge in Form von Mitmachspielen, Interviews, Podcasts und wird regelmäßig aktualisiert. Besonders wichtig sind den Machern Beiträge von und mit Kindern und Jugendlichen.
Die Entscheidung der
Jugendberufshilfe ihr Engagement verstärkt in den virtuellen Raum zu verlegen
und eine Onlineplattform zur Information im Rahmen des Arbeitskreises
Jugendberufshilfe digital anzubieten hat sich als richtig erwiesen.
„Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – Telefon-
und Videokonferenzen sind das Mittel der Wahl, um mit den aktuellen
Herausforderungen konstruktiv umzugehen“, so der Tenor der Videobotschaft des Ersten
Kreisbeigeordneten Christoph Buttweiler, die im Rahmen der Konferenz als Gruß
eingespielt wurde. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Videokonferenz
ein voller Erfolg war, konnte man sich doch endlich wieder von Angesicht zu
Angesicht unterhalten. Die nächste Konferenz zum Austausch über die Situation
nach Öffnung der Schulen wurde bereits anberaumt.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Bürgersprechstunde mit Christoph
Buttweiler
Mit dem Ohr nah an den Bürgerinnen
und Bürgern zu sein, dieser Vorsatz erhält in Zeiten
von Corona gleich doppelte Bedeutung. Zum einen gilt es gerade jetzt als Behörde
für Auskünfte, Probleme, Sorgen oder sonstige Anliegen als verlässlicher
Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Andererseits werden viele Themen
derzeit telefonisch geklärt.
Auch Christoph Buttweiler, Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrats im Kreis Germersheim, möchte wissen, was die Menschen im Landkreis bewegt, um zu helfen, zu klären, zu vermitteln oder einfach nur zuzuhören. Hierfür bietet Buttweiler das Format „Bürgersprechstunde“ – in der Regel abwechselnd in verschiedenen Gemeinden des Kreises, heute jedoch nur als Telefonservice möglich. Die erste Bürgersprechstunde während der Corona-Einschränkungen findet am Dienstag, 28. April, ab 15 Uhr statt.
Wer sich hierfür interessiert und mit Christoph Buttweiler einen Termin vereinbaren möchte, sollte sich vorab mit Tina Marini in Verbindung setzen, den zu besprechenden Sachverhalt schildern und die eigenen Kontaktdaten angeben. In Rückrufen können die Themen dann mit Christoph Buttweiler besprochen werden. Tina Marini ist erreichbar: per Mail unter t.marini@kreis-germersheim.de, telefonisch unter 07274-53-411.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Breite Unterstützung für Landkreis Germersheim
Unternehmen helfen in der Krise
Mitte März nahmen
auch im Landkreis Germersheim die Vorbereitungen auf die Corona Pandemie Fahrt
auf. Als die ersten gesellschaftlichen und medizinischen Vorkehrungen publik
wurden, reagierte auch die regionale Unternehmerwelt und bot ihre Unterstützung
an. „Ich hatte gerade davon erfahren, dass die Belegschaft von EIZO
mittlerweile komplett von Karlsruhe nach Rülzheim übergesiedelt war, da hat uns
der Monitorhersteller schon seine Unterstützung zugesagt.“ Dr. Fritz Brechtel,
Landrat für den Kreis Germersheim, zeigt sich beeindruckt von den spontanen und
vielfältigen Hilfsangeboten aus der Wirtschaft. Drei leistungsstarke
„Befundungsmonitore“ für die Projektionsradiografie hat EIZO dem Landkreis
überlassen. Die werden mittlerweile in der Jockgrimer Corona Ambulanz
eingesetzt.
Der
Kosmetikhersteller L’Oreal hat sich ebenfalls solidarisch gezeigt und die
Corona Ambulanz mit mehr als 800 Pumpflaschen Desinfektionsmittel ausgestattet.
Für die vielen Helfenden in der Region gab es in diesen Tagen weitere 500
125-Milliliter-Flaschen des Mittels, das in der Karlsruher Produktionsstätte
von L‘Oreal ausschließlich als Spende des Unternehmens, nicht für den freien
Markt, hergestellt wird. L’Oreal-Mitarbeitende aus Rheinzabern hatten von ihrer
Geschäftsleitung grünes Licht erhalten und die Ware eigenhändig nach Jockgrim
verbracht.
Eine Unterkunft
für Notärzte, die sowohl bei den Vorbereitungsarbeiten, wie auch für den Fall
einer Ausweitung der Krise zum Einsatz kommt, wurde mit gespendetem Mobiliar
des Einrichtungshaus Strohmeier Gilb in Bellheim ausgestattet. Auch in diesem
Fall hat sich das Unternehmen pro-aktiv an die Kreisverwaltung gewendet und
seine Unterstützung direkt in die Wege geleitet.
Die Firma
Strohmeier Gilb hat für die Wohnung einen Kleiderschrank, ein Sideboard, zwei
Kleiderständer, zwei Betten inklusive Lattenröste und Matratzen, einen
Schreibtisch, Bürostuhl, Tisch, vier Stühle sowie ein Klappsofa zur Verfügung
gestellt.
Dr. Fritz Brechtel
ist überzeugt, dass bei einer Verschlechterung der Lage und für den Fall, dass
die Corona Hilfsstation in Wörth mit seinen 104 Betten in Betrieb gehen muss,
die Unterstützung aus der Wirtschaft nicht abreißen wird: „Schon heute haben
sich Unternehmen bereiterklärt, uns im Ernstfall zur Seite zu stehen. Das freut
mich insbesondere deshalb, da es für die Betriebe selbst zahlreiche eigene
Herausforderungen gibt, die bewältigt werden wollen.“ So hat beispielsweise die
„MEG Wörth am Rhein“ zugesagt, die Einrichtung in Wörth bei Öffnung mit
Mineralwasser zu unterstützen.
Doch auch die zahlreichen kleinen Unterstützungsangebote, die unzähligen Gesten und Dankesbekunden aus der Bevölkerung sind für Brechtel ein Zeichen für den vorbildlichen Zusammenhalt der Menschen und der mit der Region fest verwurzelten Unternehmer im Landkreis Germersheim.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
OB Thomas Hirsch und Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt begrüßen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz
Aus der dringenden Empfehlung wird nun eine Pflicht: In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich bereits Anfang April für das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Die Verwaltungschefs begrüßen nun die Maßnahme des Landes, denn schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske: „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, ergibt ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“ Man dürfe das Erreichte jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, es gehe um die Gesundheit aller, betonten Brechtel, Seefeldt und Hirsch abschließend.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz 27.04.2020
Schülerfahrkarten online beantragen
Im
Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2020/2021 die
Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht
den Eltern, deren Kinder in eine
weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal
auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief
für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist
auf der Kreishomepage eingestellt.
Die
Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das
elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls
die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch
direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden
Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung
erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail
zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.
Im
Landkreis Germersheim besuchen ca. 10.200 Schülerinnen und Schüler die
kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der
Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 4.000
Schülerbeförderungstickets.
Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.
Schülerinnen
und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im
Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen
sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Vorbereitungen
für Schulbeginn in vollem Gange
Die Vorbereitungen für den
Schulbeginn laufen im Landkreis Germersheim auf Hochtouren.
Ob die intensive Reinigung der Räume,
des Mobiliars oder andere Gegenstände, das Bereitstellen von Flüssigseife und
Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln samt geeigneten Spendern: der
Landkreis Germersheim bereitet sich nach den Vorgaben des Landes und den
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf den anstehenden Schulbeginn vor.
Einiges, wie beispielsweise die gründliche
Reinigung und das Anbringen von Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern,
ist schon abgeschlossen. Anderes, wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ wird noch umgesetzt.
„Glücklicherweise hatten wir vorausschauend
die Desinfektionsmittel und –spender bereits Anfang März bestellt. Jetzt wurden
sie geliefert und können im nächsten Schritt angebracht werden“, so
Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler.
Weitere Maßnahmen wie das Lüften der
Räume oder die Einhaltung der Abstände in den Klassenräumen sind Aufgabe der
Schulen. Auch ein Wege- und Aufenthaltskonzept für die Wege in und aus der
Schule sowie in den Pausen wird von den Schulen gemeinsam mit den Hausmeistern
erstellt. Selbstverständlich werden alle Maßnahmen generell in enger
Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Land umgesetzt. Das Land hat
zugunsten der Schulen eine Spende erhalten. Davon erhalten die Schulen einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler die eigenen Masken zuhause vergessen haben.
„Auch wenn der Schulbetrieb
stufenweise mit einer begrenzten Schülermenge anläuft, erfordert es viele
Schutzvorkehrungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Um
uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und
anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das
Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m)
sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise in den Pausen wichtig“,
so Brechtel weiter. Landrat Brechtel und Schuldezernent Buttweiler appellieren
an die Schülerinnen und Schüler diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Freundschaft in Zeiten von Corona: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim unterstützen deutsch-französischen Solidaritätsaufruf
„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht
es in dem deutsch-französischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch Landaus
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche
Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr.
Fritz Brechtel, unterzeichnet haben. Gemeinsam mit etwa 200 anderen
Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Südpfalz erinnern sie
darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft und beschwören den
Zusammenhalt in der Corona-Krise.
„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus mussten wir
die Grenze zwischen der Pfalz und dem Elsass weitgehend schließen. Das bedeutet
aber nicht, dass unsere Verbundenheit mit den französischen Nachbarinnen und
Nachbarn an Bedeutung verloren hat. Ganz im Gegenteil: Wir stehen auch in der
Krise fest zusammen“, betonen die drei Verwaltungschefs. Darum seien auch
Hilfslieferungen in die Nachbarregion und die Aufnahme von elsässischen
Patientinnen und Patienten in südpfälzischen Kliniken selbstverständlich.
Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften setzen. „Frankreich und Deutschland werden auch die Corona-Krise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in ihrem Aufruf.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz 27.04.2020
Dr. Thomas Gebhart und Landrat Brechtel danken allen Kräften
„Seit Wochen wird
hier mit großem Engagement hervorragende Arbeit geleistet“, so der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas
Gebhart, nach seinem Besuch im Katastrophenschutzstab des Landkreises
Germersheim. Vor Ort konnte er sich ein Bild über die Abläufe und das gute
Zusammenspiel der verschiedenen Fachrichtungen, des Ehrenamtes und des
Hauptamtes, der Hilfsorganisationen und der Verwaltung machen. Gemeinsam mit
Landrat Dr. Fritz Brechtel verfolgte er eine Lagebesprechung – zu der die
meisten Einheiten telefonisch zugeschaltet sind, um die direkten Kontakte
gering zu halten – und kam mit dem Leiter des Stabes, Kreisfeuerwehrinspekteur
Mike Schönlaub und Stabsmitgliedern ins Gespräch. Gebhart zollte ihnen Respekt
und dankte allen für ihren Einsatz.
In den vergangenen
Wochen wurden für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Germersheim und in der
Südpfalz gute Strukturen und Vorsorge für den Notfall getroffen. Unter anderem
ist die Corona-Hilfsstation in Wörth quasi betriebsbereit, auch die
Corona-Ambulanz in Jockgrim hat sich bewährt und wird gut angenommen. „Im
Moment lassen es die Infektionszahlen und die hervorragende Vorbereitung für
den Krisenfall zu, dass wir die Stabsarbeit herunterfahren. Als Unterstützung
für die enorme Arbeit, die das Gesundheitsamt stemmen muss, bleibt er aber
bestehen. Sollte sich die Gesamtsituation verschärfen, können wir den Stab
innerhalb kürzester Zeit wieder hochfahren“, berichtet Landrat Dr. Fritz
Brechtel. Über den Besuch und die positive Rückmeldung von Dr. Gebhart hat sich
der Kreischef, gleichzeitig Gesamteinsatzleiter, gefreut und gibt diese an
alle, die in der Coronakrise engagiert sind, weiter.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Busse
fahren ab 4. Mai wieder nach normalem Schulfahrplan
Ab
dem 4. Mai fahren die Busse im Landkreis Germersheim wieder nach dem normalen
Schulfahrplan. Das hat der VRN mitgeteilt.
„Das
Abstandhalten (mindestens 1,5 m) und Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
muss auch in den Schulbussen selbstverständlich sein“, so Landrat Dr. Fritz
Brechtel sowie Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph
Buttweiler.
Für
sehr wichtig erachten beide zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske: „Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um
Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und
damit den Nächsten nicht zu infizieren.“
Deshalb
hat Landrat Dr. Fritz Brechtel auch bereits das Land gebeten, eine
Maskenpflicht im ÖPNV anzuordnen.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Raumordnerische
Prüfung für geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim eingeleitet
Landrat: Erster Schritt zur Entlastung der beiden Ortsgemeinden von Durchgangsverkehr
„Ich
begrüße die raumordnerische Untersuchung der geplanten Ortsumgehung Ottersheim
und Knittelsheim sehr. Dies ist der erste planerische Schritt zur Entlastung
dieser beiden Ortsgemeinden, die seit Jahren unter sehr hohem Durchgangsverkehr
leiden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Außerdem wäre es die Fortführung der
sich im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim.“
Nachdem
der Landesbetrieb Mobilität Speyer Anfang April dieses Verfahren bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Planungsbehörde beantragt
hatte, hat diese nun eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zum geplanten
Bau der Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim (L 509) eingeleitet.
Der
Landesbetrieb Mobilität in Speyer plant den Bau einer Ortsumgehung Ottersheim
und Knittelsheim. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden
Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche
Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.
Der
raumplanerische Entscheid für eine Umgehungsstraße der drei Orte Ottersheim,
Knittelsheim und Bellheim im Zuge der L 509 ist aus dem Jahr 1993. Der östliche
Teil dieser Trasse befindet sich seit 2018 im Bau. Aufgrund der seither
vergangenen Zeit ist die geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim
jedoch hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse der Raumordnung zu überprüfen
und zu beurteilen.
Stadt
Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim fahren
Stabsarbeit im Katastrophenschutz zurück – Hirsch, Seefeldt und
Dr. Brechtel: „Virus hat Alltag dauerhaft verändert“
Schon
früh in der Corona-Krise hatten die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche
Weinstraße und Germersheim die höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz
ausgerufen, eigene Katastrophenschutzstäbe eingerichtet sowie weitere Maßnahmen
ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung in dieser Ausnahmesituation zu
gewährleisten. Analog der Lockerungen der Corona-Beschränkungen, die am Montag,
20. April, bundesweit in Kraft getreten sind, haben die drei
Gebietskörperschaften entschieden, dass ein Aufrechterhalten der Stufe 5
vorerst nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen gilt nun in der Stadt und den
beiden Landkreisen eine sogenannte Gesundheitslage nach dem
Infektionsschutzgesetz.
Auch
der gemeinsame Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises
Südliche Weinstraße sowie der Katastrophenschutzstab des Landkreises
Germersheim werden heruntergefahren. Aber: „Sollte es die Lage erfordern,
können die Stabsstrukturen schnell wieder hochgefahren werden“, betonen
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz
Brechtel, die nach wie vor eng miteinander sowie mit den Hilfsorganisationen
und den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt stehen und über die
tagesaktuelle Lage informiert werden.
„Für
die derzeitige Situation, in der wir uns befinden, gab und gibt es keine
Musterlösung. Aus diesem Grund war es die richtige Entscheidung, früh zu
reagieren und besonders angesichts der dramatischen Lage im benachbarten Elsass
effektive Maßnahmen zu ergreifen, um den Folgen der Corona-Pandemie bei uns in
der Südpfalz möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, bekräftigen die
drei Verwaltungschefs. Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel sind froh, dass gemeinsam
in guter interkommunaler Zusammenarbeit medizinische Versorgungsstrukturen
geschaffen werden konnten, auf die die Südpfalz bauen könne. „Unser Gesundheitswesen
ist gut aufgestellt: Die Krankenhäuser in der Region haben ihre
Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche
Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden, die Luftrettungskapazitäten
wurden ausgeweitet, für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur
Verfügung und die Corona-Ambulanzen in Jockgrim bzw. Landau haben sich
etabliert. Auch steigen die Infektionszahlen nur langsam und bisher ist das
gefürchtete Übergreifen der Lage im Elsass auf die Südpfalz ausgeblieben.“
Dies rechtfertige aber keinesfalls eine sofortige Rückkehr zur Normalität, betonen die drei südpfälzischen Verwaltungschefs mit Nachdruck. „Das Virus hat unseren Alltag dauerhaft verändert und der Neustart von Gesellschaft und Wirtschaft kann nur vorsichtig und Zug um Zug erfolgen. Die Erfolge, die bislang in der Südpfalz und in ganz Deutschland zu sehen sind, gehen auch und besonders auf die früh verhängten, umfangreichen Beschränkungen und sonstigen Maßnahmen zurück. Das zeigt der internationale Vergleich. Wir sind der festen Überzeugung: Wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 27.04.2020
Aktionstag „Radel ins Museum“ abgesagt
Aufgrund der aktuellen
Corona-Situation sagt der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. den Aktionstag
„Radel ins Museum“ am 3. Mai 2020 ab.
Seit über 20 Jahren öffnen am ersten Sonntag im Mai die Museen des Landkreises Germersheim sowie einige Museen der Südlichen Weinstraße ihre Türen kostenfrei für die Besucher. Aufgrund der aktuellen Lage fällt die Veranstaltung dieses Jahr aus.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Lob für Corona-Hilfsstation in Wörth
Besuch aus dem Klinikum Ludwigshafen, einer der Maximalversorger und Koordinatoren im Land
Mediziner des Klinikums Ludwigshafen,
eines der fünf Maximalversorger im Land Rheinland-Pfalz, waren nach ihrem Besuch
in der Corona-Hilfsstation in Wörth von der Einrichtung sehr angetan: Sie
hätten in der gesamten Region nichts Vergleichbares gesehen, sehr professionell
geplant und umgesetzt. Chefarzt Prof. Dr. Matthias F. Bauer vom Institut für
Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin ist einer der Koordinatoren im
landesweiten Konzept, das vorsieht, dass die Maximalversorger-Kliniken im Land
die Betreuung und Versorgung von Covid-19-Patienten in ihrer jeweiligen Region
regeln. Gemeinsam mit dem Klinikhygieniker Dr. Sebastian Kevekordes und Jochen
Hummel, Stellvertretender Stadtfeuerwehrinspekteur der Berufsfeuerwehr
Ludwigshafen, machte er sich ein Bild von der südpfälzischen
Notfalleinrichtung.
Der fachliche Austausch zwischen den
Feuerwehrinspekteuren, den Leitenden Notärzten und Medizinern, Landrat Dr. Fritz
Brechtel und weiteren Mitgliedern des Krisenstabes aus den Landkreisen
Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Ludwigshafen war intensiv, am
Ende gab es viel Lob für die Beteiligten an Planung, Organisation und Aufbau
der Corona-Hilfsstation. „Es freut uns sehr, dass die Arbeit des Krisenstabs,
der Verwaltung und der Hilfsorganisation so positiv bewertet wurde“, so Landrat
Dr. Fritz Brechtel nach der Begehung in Wörth. „Wir werden weiter mit Ludwigshafen
in Verbindung bleiben und uns, sollte es zu einer Belegung dieser Not-Betten
kommen, eng abstimmen.“
Die Corona-Hilfsstation in Wörth ist
als südpfalzweites Überlauf- und Ausweichkrankenhaus für Corona-positiv
getestete stationäre Patienten konzipiert. Derzeit stehen rund 100 Normal-Betten
bereit, die Kapazitäten wären in Notfall schnell erweiterbar. Intensivplätze
mit Beatmungsmöglichkeit werden hier nicht vorgehalten. Inzwischen laufen auch
die ersten Schulungen des freiwilligen Hilfspersonals. „Das alles läuft sehr
strategisch und auf einem hohen fachlichen Niveau ab. Wir danken allen, ob
Hauptamtliche oder Ehrenamtliche für ihr Engagement in der ganzen Südpfalz.
Danke!“, so die Behördenchefs Dr. Fritz Brechtel (GER), Dietmar Seefeldt (SÜW)
und Thomas Hirsch (LD).
Das Konzept des Landes
Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Absprache mit anderen Krankenhäusern in den
Regionen die großen Maximalversorger wie Ludwigshafen Kapazitäten planen,
Krankheitsverläufe verfolgen sowie Medikamente oder Material austauschen. Ein
Frühwarnsystems soll dann ausgelöst werden, wenn in einer Region ein großteil
der vorgehaltenen Intensivbetten belegt sind. Dann könnte rechtzeitig nach
freien Kapazitäten und auch Kapazitäten in Not-Einrichtungen wie Wörth geschaut
werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 27.04.2020
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130
Aktuell
50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 50
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 67
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 51
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120
Aktuell
68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 68
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Kommunalverwaltungen
bleiben geöffnet
„Immer wieder erreichen uns Anliegen
besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die
Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr
bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben
geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz
Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den
reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden,
keine Einschränkungen gibt.
Sämtliche Kommunen im Landkreis
Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung
physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten
werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele
Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und
öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.
„Da nicht wenige Mitarbeitende
innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden
sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den
zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise
festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“.
Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch
oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort
zu informieren.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Gesundheitsamt
in Schutzkleidung auf Hausbesuch
Der Anblick sorgt für Verunsicherung:
wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis
Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös.
Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des
Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der
Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis
Germersheim informiert.
Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit
meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für
Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit
einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.
Das Gesundheitsamt benötigt derzeit
viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in
Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die
Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet,
kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer
Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im
Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“
Das ungewöhnliche Bild, das sich
mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu
greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des
Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin
vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der
vermummten Gestalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
„Lerncafé“ der KVHS
Germersheim telefonisch erreichbar
Grundbildung kommt derzeit eine
besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche
Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und
Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von
denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen
eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen?
Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen
konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.
Wie kann man finanzielle Hilfen
beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich
ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist,
der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend
lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um
Alltägliches zu meistern.
Diesen
Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit
telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf
sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der
KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr
unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.
Darüber
hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle
Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Die
Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn
Als
wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit
dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von
Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100
Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in
Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in
Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren
Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.
„Gerade
jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren
unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine
Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass
Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren
Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten
Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage
auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz
Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame
und unbürokratische Maßnahme.
Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen
In
einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die
Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020
In einem
Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am
14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung:
Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:
Der Sperrbezirk ergeht um den
betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet
die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze
entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den
Bienenständen entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese
tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen
können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich
festgestellt wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt
befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte
Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e)
angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
76726 Germersheim, den 14.04.2020
Kreisverwaltung Germersheim
gez.
Dr. Fritz Brechtel
Landrat
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Abgelaufene Schengen Visa behalten
Gültigkeit
Inhaber
eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis
30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal
innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine
Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort
Gültigkeit hat.
Schengen-Visa
werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt
und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der
Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die
Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da
im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale
Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale
Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann
bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das
Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde
war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen
gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt
und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder
bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der
Verwaltung.
Von der
Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020
mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die
nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet
eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die
diese Regelung zutrifft, verboten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April
Aufgrund der
unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der
Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben.
Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
„Gerne hätten wir
uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement
bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment
nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und
Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen
unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer
wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte
Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch
die Terminverschiebung.
Derzeit könne aber niemand
seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten
weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie
die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen
späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese
herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Statement
von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der
Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie
Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung
Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.
Dank einer enormen
Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel
erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches
Zwischenergebnis“.
Die nun folgende
Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:
Fortsetzung
der bisherigen Maßnahmen
Erleichterungen
einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und
Kitas, in der Wirtschaft
Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches
Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.
Ich bin der festen
Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher
verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.
Zu den Themen im
Einzelnen:
„Mit der Einhaltung der
bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des
Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit
verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin
beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das
Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend
empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.
Die Entscheidung, ganz
langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres
Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss
natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.
Dies gilt für Kitas und
Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert.
Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut
werden.
Dies gilt auch für die
kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie
Schutzstandards einhalten können.
Dass es keine generelle
Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile
des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die
Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die
in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte
ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die
Hilfsangebote aus!
Ein wichtiges Signal ist
auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das
muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten
oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im
Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und
mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.
Abstandhalten, sich nicht
treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer
ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und
damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems
beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.
Auch die Verstärkung des
öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit
Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel
Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des
Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine
langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der
Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter
verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen
angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.
Was uns allen klar sein
muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität,
wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie
kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie
in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor
allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und
insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit
Vorerkrankungen beitragen.“
Ich erwarte –
möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im
Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen
daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und
Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst
zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin
gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten
Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.
Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es
wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in
ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker,
diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade
auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses
Angebot aufrecht zu erhalten.
Die angemeldeten Bürger werden zu den
vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an
den Landrat durchgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer
Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem
Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft.
Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor
Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich
aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche
Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme
informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine
Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
werden könnte“, warnt Brechtel.
Im dazugehörigen Änderungstext der
Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder
Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land
Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete
Unterkunft zu begeben und sich für einen
Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer
Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben
Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.
Doch auch für die Auslandsrückkehrer
gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler
oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben
Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften
oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder
EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings
benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.
Ebenfalls ausgenommen von den
Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:
Besatzungen von
Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
Personen die täglich
oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen
(beruflich oder aus medizinischen Gründen)
Personen, die sich
weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen
triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner,
der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege
schutzbedürftiger Personen)
Saisonarbeiter
(Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Soldaten,
Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
Ausländische
Streitkräfte (z.B. US Army)
Durchreisende (z.B.
vom Elsass über RLP nach BaWü)
Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine
Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten
„Uns alle treffen die einschränkenden
Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem
Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen
bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die
Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere
Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich
Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für
Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung
und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige
Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“
Wer entscheidet über mich, wenn ich
mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so
schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über
anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann –
unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete
Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für
eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine
Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen
Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille
klar festgeschrieben ist.“
Eine Patientenverfügung ist eine
weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren
Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung
abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr
belastend sein kann.“
Auch die Betreuungsvereine
informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung
zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die
Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:
Sozialdienst katholischer Frauen und
Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,
Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau
Lossin, Tel. 07275 / 8919.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
„Ob reine Information oder der Verweis auf
Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die
Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir
den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders
hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes
Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur
Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von
Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der
Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell
besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen
Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf,
über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu
Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“
Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell
zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe.
Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder
telefonisch unter 07274/53-218.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen
Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben
Hilfsstrukturen südpfalzweit für
bestmögliche Versorgung optimieren
„Wir haben südpfalzweit für die
Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des
Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser
halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die
Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das
mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein
Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen
immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische
Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein
können.“
Die Krankenhäuser in der Region wie
im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad
Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet
worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle
stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine
Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche
eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne
der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei
Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der
Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne
beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation
(Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um
Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und
finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob
die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden
kann.
Die Corona-Hilfsstation in Wörth
wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit
104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine
zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der
Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare
Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben
ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das
Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare
Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.
Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim
Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.
Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“
„Um uns selbst und
unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu
schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten-
und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und
effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar
Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen
und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den
Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen
einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit
dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle
machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des
Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn
wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an
Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein
Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und
Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind
gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass
unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle
Bürgerinnen und Bürger.“
Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz
kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen
werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei
vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und
der Oberbürgermeister.
Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Nachbarschaftshilfen und
Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden
Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.
„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine
und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der
Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die
Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen
Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir
zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
KlimawandelAnpassungsCOACH
RLP wirbt um Unterstützer
Für
Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert
Der Kreis Germersheim bittet um
Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die
Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im
Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem
sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15
Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen
zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.
„Der Landkreis Germersheim hat
bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und
Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der
Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie
online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises
Germersheim.
Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“
ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei
der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des
Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete
Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem
Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt
wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.
Bei der Online-Abstimmung darf jeder
einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein
zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“,
so der abschließende Aufruf Brechtels.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel
Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.
Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com 20.04.2020
Bleiben Sie bitte
zuhause!
„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Die Verbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen.
„Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region
verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn
nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen
wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem
Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen,
die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit.
So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte
bekommen die Chance, mehr Leben retten.“
Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.
Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat
und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Die Gremien im Landkreis Germersheim,
zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem
Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste
Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den
Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von
Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken
vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die
regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der
Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst
auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf
die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine
Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und
viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“
Um den Verwaltungsaufwand bewusst
gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht,
wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass
für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir
sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und
entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30.
April 2020.
Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird
mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren
von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten
Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Erleichterter
Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII
Bundespolitik
beschließt „Sozialschutzpaket“
Durch die weitreichenden
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden
Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“
beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die
Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit
können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden
abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet
der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Anträge, die in
der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:
Es
ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich
bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und
jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied)
vorhanden ist.
Es
gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer
von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und
steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren
werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten
werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
Kann
ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der
endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum
Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese
Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.
Für bestehende
Leistungsfälle gilt:
Bis
zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
(früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum
Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt,
werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf
der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung
für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.
Für den Personenkreis der
(möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der
Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage
des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu
leisten.
Für
Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
Zu den Leistungsberechtigten
gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend
Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich
ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet
werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.
„Alle vorgesehenen
Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten
eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.
Weitere Anlaufstellen bei
sonstigen Problemstellungen:
Für
Selbstständige: Sofern Selbständige
von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können
Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger
festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder
jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je
nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben
genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des
Landkreises Germersheim.
Wer
seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung
zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der
Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss
gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben
genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.
Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.
Bis spätestens 15.
Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und
der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.
Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.
Hilfe bei der
eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und
Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring
e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landesweite
Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern
Landkreis
begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen
Eine neue
Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In
Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der
besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt,
auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz
Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler
die landesweit geltende Verordnung.
Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten
Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26
Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung
des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang
ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb
weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde.
Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes
für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk
(THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.
„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“
Über die Funktionsweise,
die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus
Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes
Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für
mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die
insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist,
erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die
Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen
Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und
Nied.
Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.
„Die Einrichtung wird vom
Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem
gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet
haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um
Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel
dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem
Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis
25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein
Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden
außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung
beschäftigt.
„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Würdigung
einer grundlegend prägenden Tradition
Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland
Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.
Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht
„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“
Kreative Weitergabe gefordert
Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“
Vitale Kultur in allen Kommunen
Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“
Tabak – die etwas andere Sichtweise
„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
Internationale Pläne
Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.
Info-Kasten
Was ist ein
Immaterielles Kulturerbe?
„Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem
Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben
werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie
kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
Deutschlandist dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift
„Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des
lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und
zu fördern“.
Die erstenEintragungen
für Deutschland fanden 2016 statt. Bis
heute wurden 97 lebendige
Kulturformen und Modellprogramme in das
deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde.
Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.
Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).
Gemeinsame Presse-Information 20.04.2020
In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein
In einer
gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die
Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und
mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche,
nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint
Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad
Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und
Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal,
Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des
Bezirksverbands Pfalz.
Grundlage
für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im
Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von
der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten
und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen
Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und
Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen
Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und
Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.
„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.
Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim
Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“
Die
Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter
www.kreis-germersheim.de abrufbar.
Als
besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus
unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene
Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines
schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit
Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.
„Es ist besonders schwierig,
eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der
oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen
Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es
ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit
die Situation beherrschbar bleibt.“
Weitere Infos und
Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung,
www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb
Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.
Anlässlich der
Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches
Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend
musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent
in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten
der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen
mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.
Bürgermeister Marcus
Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um
Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.
Insgesamt nahmen 84
Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses
Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der
Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße
und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die
finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an
die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz
Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat
Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW),
Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für
Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).
22 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben
für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1.
Plätze und drei 2. Plätze.
Für den Landeswettbewerb
empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold
(Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide
Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel
(Germersheim).
Diese jungen Künstlerinnen
und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom
26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.
Weitere 1. Plätze wurden
in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold
(Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche
(Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold
Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz
(Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).
Vor der Ehrung der
Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen
Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte
Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand
hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und
durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als
Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim
tätig ist.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021
Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.
Bei der Jägerprüfung ist eine
Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung
abzulegen.
Interessierte
Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische
Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel.
07274/53 -238.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Hüpfburgschulung
des Kreisjugendring Germersheim e.V.
Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.
Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen
Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren
Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.
Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 10.03.2020
28. März Termin der Umweltsammlung im
Kreis Germersheim
Probeweise
Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt
Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.
Aufgrund der immer wieder
auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den
Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch
zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr
2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen
um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin
zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31
Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund:
Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem
waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.
„Wir freuen uns über jeden einzelnen,
der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach
jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder
seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den
örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für
die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.
„Ich danke allen, dies sich
freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der
ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend
gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Ab 25. März wieder Abfuhr der
Heckenabfälle
Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.
Zum
Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge.
Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet
werden.
Wurzelwerke
sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der
Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der
Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden.
Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen
in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind,
werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw.
den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen
Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke
haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige
Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden
jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für
die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Wer außerhalb
der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der
Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige
Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen.
Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim
angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.
Zur
Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an.
Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den
gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am
Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können
Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der
Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor,
an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.
Infos über
die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen
Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.
07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Schulbuchausleihe im Schuljahr
2020/2021:
Frist für Anträge auf Gewährung von
Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!
Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Konstituierende
Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim
Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.
Mit
Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines
meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert
und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht
ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht
Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und
ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen
politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein,
den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders
aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch
lebenswerter zu gestalten.“
Die
Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat
ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und
Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden
Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die
Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und
Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der
Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren
und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.
Der
Beirat für Migration und Integration
Der
Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim
und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte
(Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen,
Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage
dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung
(§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.
Ziel
des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der
MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und
Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und
das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung
durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu
beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der
Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.
Der
Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen
Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu
mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Algen-Massenentwicklung
am Sondernheimer Baggersee
Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.
Auch wenn die Badesaison längst noch
nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere
eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser
trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen
können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer
Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den
Eigentümern des Sees aufgestellt.
Sobald sich die Alge wieder
zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden
Gewässer sind nicht betroffen.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzugbeim Rheinland-Pfalz-Tag 2020
Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim
Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.
Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.
Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. 10.03.2020
Rheinland-Pfalz-Tag
2020 in Andernach
#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media
Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.
Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die
Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die
Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden
Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit
Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren
möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu
stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das
Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus
Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug
und Originalität.
Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 10.03.2020
Landkreis
Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde
Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“
Erste
Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit
Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Seit letztem Jahr arbeitet die
Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema
„Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis
Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache
machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die
bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen
und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt
Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz,
Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.
Wie kann es gelingen,
mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder
isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme
an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die
Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den
Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der
Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten.
Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende
Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie
beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden
weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame
Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung,
mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese
wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem
Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer
Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.
Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.
Im ersten Halbjahr 2020 werden nun
Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer,
Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert
und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und
Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim
durchgeführt.
Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht
Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.
Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.
In dem neuen Gebäude befinden sich
auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie,
Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In
geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude
fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das
Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio.
Euro.
Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.
„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen
nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv008
und 2020kv009
„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum
1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag,
06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8
um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00
Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag,
06. März 2020.
2020kv053
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ –
Kurs mit Karin
Träber, Mike Rötzel: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG,
Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag,
25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv054
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ –
Kurs mit Karin
Träber, Mike Rötzel: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG,
Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag,
25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv055
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00
Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.
2020kv056
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00
– 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv057
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00
– 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber:
Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten,
Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.
2020kv043
„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30
Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.