Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Die Abfallwirtschaft rät zu alternativen Anlieferungszeiten an den Wertstoffhöfen

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim fahren besonders häufig die Wertstoffhöfe an Freitagen und Samstagen an.

Dadurch kommt es aber bedauerlicherweise an diesen Tagen immer wieder zu unangenehmen Wartezeiten bei der Anlieferung. Diese werden durch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Gerade an den Wochenenden liefern viele Bürger zudem besonders große Abfallmengen an, so dass das Abladen innerhalb der Wertstoffhöfe ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim darum, Entsorgungsfahrten, wenn möglich, anders zu terminieren. Wer es zeitlich einrichten kann, sollte die Wertstoffhöfe an den Wochenenden meiden und diese lieber an anderen Wochentagen anfahren. Denn auch von Montag bis Donnerstag sind die drei Wertstoffannahmestellen Bellheim, Rülzheim und Berg von 8 bis 16.15 Uhr geöffnet (Mittagspause 12 bis 12.45).

Die Abfallwirtschaft bittet darum, alle Abfälle bereits vorsortiert nach Fraktionen anzuliefern und große Teile wie z.B. Möbel bereits im Vorfeld in kleinere Teile zu zerlegen. Denn, wenn erst vor Ort sortiert wird, blockiert dies den Ablauf für die nachfolgenden Anlieferer erheblich.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisverwaltung Germersheim plädiert für Radweg entlang der L 545

„Wir benötigen einen verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radweg. Dies fordern auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Bienwaldgemeinden. Deshalb stehe ich voll hinter dem Radweg entlang der L545 und fordere gemeinsam mit meinem Kollegen Landrat Dietmar Seefeldt die zügige Umsetzung des Radwegs“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. „Das wesentliche Argument aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

„Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb sehen wir die Waldwege nur als Alternative an, die unter guten Voraussetzungen von Naherholungssuchenden und Touristen genutzt werden können“, so Brechtel weiter.

Der straßenbegleitende Radweg dagegen soll neben dem touristischen Zweck auch die Eignung für den Alltagsradverkehr erfüllen. Auch der Aspekt der sozialen Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und wird durch die durchgehende Einsehbarkeit des Radweges erfüllt. Dies entspricht auch dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die seit einigen Wochen in den Medien geführte Diskussion zum geplanten straßenbegleitenden Radweg entlang der L 545, insbesondere die Haltung des ADFC, hat die Kreisverwaltung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag, die L 545 zu einer Fahrradstraße zu machen, wurde intern diskutiert. Jedoch sieht die Kreisverwaltung in dieser Lösung die Gefahr, dass dem Radfahrer eine Pseudosicherheit suggeriert wird, da die Einhaltung der in diesem Fall gebotenen Verkehrsregeln nur schwer kontrolliert werden kann. Fahrradstraßen kommen zwar im urbanen Umfeld auf untergeordneten Straßen in Betracht und sind dort Teil eines Radwegenetzes.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim scheitert die Anordnung einer Fahrradstraße (Verkehrszeichens 244 StVO) im Zuge der L545 aber schon an der gesetzlich normierten Erforderlichkeit. Nachdem die Möglichkeit zur Errichtung eines getrennten Radweges geschaffen wurde, können sowohl die berechtigten Interessen der Radfahrenden, als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer, gebührend Berücksichtigung finden. Die Belange des motorisierten als auch des nicht motorisierten Verkehrs sind durch die separate Radwegführung angemessen gewahrt und es entfällt die Notwendigkeit für Kraftfahrzeuge alternative Wegführungen aufzuzeigen.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. „Diesen Wunsch unterstützen wir“, so Landrat Brechtel, der außerdem betont, „dass der Flächenverbrauch weitaus niedriger ist, als von anderer Seite geäußert wurde. Dass für den Radweg eine 10 Meter tiefe Schneise in den Wald geschlagen werden muss, ist nicht richtig. Wie aus der Planung hervorgeht, werden 6,75 m benötigt, darin enthalten sind neben dem 2,50 m breiten Radweg auch der Sicherheitstrennstreifen zur Straße sowie die zum Waldrand anschließende Versickerungsmulde. Berücksichtigt man den bereits vorhandenen Seitenraum der L 545, so beschränkt sich der tatsächliche Eingriff auf maximal 4 Meter, dies entspricht auf der gesamten Länge von über 10 km zirka 4 ha, die an anderer Stelle als Wald auszugleichen sind. Die Waldfläche wird somit nicht kleiner. Die Schneise selbst ist in Form der Landesstraße bereits vorhanden und wird lediglich etwas verbreitert. Dies ist flächenschonender als wenn man einen eigenen Radweg im Wald anlegen würde.“

Derzeit arbeitet der Landkreis zusammen mit den beteiligten Gemeinden an der Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes Bienwald. Bestehende und neue Radrouten werden nach der Beschilderungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (kurz HBR) neu beschildert. Zuvor erfolgte ein umfangreicher Abstimmungsprozess, an dem die betroffenen Kommunen, Straßenbaulastträger, Forstverwaltung und der ADFC beteiligt waren. Der radtouristisch überregional bedeutsame Dt.-frz. PAMINA Radweg Lautertal wird zwar wie bisher über die L 545 geleitet, genauso wie die beiden neuen Radrouten „Rund um den Bienwald“ und „Bienwald-Bäche Tour“, allerdings werden bis zur Fertigstellung des neuen, straßenbegleitenden Radweges Hinweisschilder angebracht, die auf die verkehrssichere Ausweichstrecke durch den Wald zwischen Scheibenhardt und Bienwaldmühle hinweisen.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden. Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen einzuhalten.

A3017256KV

„Yoga & Natur – am Vormittag – Veranstaltung im Außenbereich – Kurs B“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis,: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing“, Beginn: Mo, 07.06.2021, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

A5012013KV

„Textverarbeitung mit MS-Word 2016 – Grundkurs “ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mo, 07.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten: 85,00 Euro/Person.

A5014012KV

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Einführung“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Di, 08.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 68,00 Euro/Person.

A5013021KV

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Aufbaukurs“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mi, 09.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten:  102,00 Euro/Person.

A1033441KV

„Versicherungsbeiträge sparen für 60+ – Vortrag“ – Vortrag mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Seiteneingang BBS, EG, Saal E.06, Termin: Mi, 09.06.2021, 19:00 – 21:15 Uhr. Kosten: 15,00 Euro/Person.

A3017252KV

„Yoga – Ruhe und Entspannung – für Frauen – Kurs A – am Vormittag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis:  Germersheim, Stadtpark Fronte Lamotte, Treffpunkt am Spielplatz, Beginn: Do, 10:15 – 11:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten:  45,00 Euro/Person.

A3011053KV

„Frauen – Auszeit vom Alltag – Kurs C“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis:  Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing/OMVitalZeit“, Termin: Sa, 12.06.2021, 14:00 – 17:00 Uhr. Kosten: 40,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
29.05.2021

Corona-Virus

Mehr Kulanz für Gastronomen und private Treffen im Kreis Germersheim

Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

Bei den Einschränkungen für private Zusammenkünfte und bei der Anzahl der Gäste, die an einem Tisch in den Innenbereichen von Restaurants oder Gastwirtschaften zusammensitzen dürfen, werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet. Einen Tag vor den Lockerungen, die im Landkreis Germersheim aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen ab Freitag (28. Mai) greifen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese Regelung, die in der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ festgeschrieben ist, auch über das Maß von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten hinaus, ein Zusammentreffen von größeren Gruppen möglich ist. Wer also vor mindestens zwei Wochen eine vollständige Impfung erhalten hat oder wer von einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, genesen ist, darf sich auch mit mehreren Menschen treffen.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir haben uns mit dem Ordnungsamt und den zuständigen Ministerien in Mainz abgestimmt und freuen uns, dass nunmehr Klarheit herrscht über die tatsächlich zulässige Gesamtgröße einer Gruppe. Wenn also Zusammenkünfte im Familien- oder Bekanntenkreis geplant sind und ein Restaurantbesuch in Betracht gezogen wird, dann sollten auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise mitgeführt werden.“  Diese Regelung bezieht sich unter anderem auf die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die allerdings mit Ablauf des 1. Junis endet. Wie es am kommenden Mittwoch, 2. Juni, weitergeht, welche Regeln dann gelten und was der vom Land vorgestellte Perspektivenplan, der ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, tatsächlich bewirken wird, darüber, so hofft die Verwaltung, wird das Land frühzeitig informieren. Die Ausnahmen, die für Geimpfte und Genesene gelten, treffen auch auf Kinder zu, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie alle werden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen und vorweisen können.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Inzidenzwert im Kreis Germersheim an fünf Werktagen unter 50: Weitere Lockerungen ab Freitag, 28. Mai

Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben. Das bedeutet, dass ab kommenden Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich erleichtert über die positive Entwicklung: „Die Entbehrungen in den vergangenen Monaten waren für viele von uns immens. Dass sich die Fallzahlen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren wieder rückläufig sind, das konnte nur gelingen, weil sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. Dafür bedanke ich mich bei allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben – mahne aber auch zur Vorsicht und bitte darum, jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die bekannten AHA-Maßnahmen strikt einzuhalten.“

Die Kreisverwaltung wird im Laufe des Tages in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.
  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).
  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden. Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Landrat Brechtel in Richtung Mainz. Er unterstützt weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute hat Mainz auf diese Forderung nicht reagiert.

Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Und überall dort, wo Kontakte erfasst werden müssen, können Gewerbetreibende inzwischen auch die Luca-App nutzen und anbieten.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Luca-App im Landkreis Germersheim

„Technisch, inhaltlich und personell steht der Einführung der Luca-App im Landkreis Germersheim nichts mehr im Weg. Die Kreisverwaltung ist vorbereitet“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel die mögliche Nutzung der Luca-App zur Kontakterfassung im Landkreis Germersheim an. Er führt aus: „In Erwartung von weiteren Lockerungen in Verbindung mit steigenden Impfraten und sinkenden Inzidenzen werden Menschen wieder mehr zusammenkommen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist neben der Impfung und den AHA-Regeln die Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten ganz wesentlich.“

Für eine schnelle Kontakterfassung und eine ebenso schnelle Kontaktnachverfolgung kann ab sofort dieLuca-App eingesetzt werden. Wer per Luca-App z.B. bei einer Außengastronomie eincheckt, dessen Kontaktdaten können direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden, falls er hier unwissentlich Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Kontaktnachverfolgung und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch das Gesundheitsamt können damit ohne Zeitverzug erfolgen.

Die App gibt es kostenlos für die Betriebssysteme Android und iOS und als Webapp. Wer kein Smartphone nutzt, kann sich einen persönlichen Luca-Schlüsselanhänger, der einmalig personalisiert werden muss, besorgen. Der Kreis stellt Personen ohne Smartphone diese Anhänger kostenfrei zur Verfügung. Bestellt sind die Anhänger bereits. Sobald sie angekommen sind, wird die Kreisverwaltung mitteilen, wo sie kostenfrei erhältlich sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.luca-app.de.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 28.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 72 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5468 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28322783
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49524885
VG JockgrimHatzenbühl13251243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen5781055414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim414837828
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam970970
 Summen651861528
Germersheim + So 120617117118
 Summen120617117118
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5468725271125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 27.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 75 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5463 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28342763
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49544865
VG JockgrimHatzenbühl12811243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen574655414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim4141237428
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam970970
 Summen6511361028
Germersheim + So 120517117018
 Summen120517117018
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5463755263125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 26.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 94 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5458 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 4 Fälle seit der gestrigen Meldung).

Hinweis:

Die Kreisverwaltung Germersheim listet keine Einzelfälle mehr auf, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, solange es sich um vereinzelte Fälle bzw. in der Kontaktnachverfolgung kleine Cluster handelt. Sollte ein Hotspot bekannt werden, der unter Umständen absehbar Auswirkungen auf ein größeres Umfeld haben kann, wird dieser – wie bisher – im Rahmen der täglichen Fallmeldung aufgeführt.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt531115164
 Büchelberg311300
 Summen848168248
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28372733
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49584825
VG JockgrimHatzenbühl12701243
 Jockgrim23722305
 Neupotz592543
 Rheinzabern15031443
 Summen573755214
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28682726
 Summen533125138
VG BellheimBellheim4111337028
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam971960
 Summen6481560528
Germersheim + So 120418116818
 Summen120418116818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14311411
 Weingarten1055991
 Westheim1033919
 Summen7801574223
      
 Endsummen5458945239125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim

Neue Kontodaten der Abfallwirtschaft

Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.

Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.

Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.

Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.

Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:

  • IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
  • BIC: SOLADES1SUW

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die in diesem Jahr frühzeitig beginnen soll.

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden

Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“

Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“

Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen

An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.

„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.

Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.

Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.

„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.

„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.

Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“

Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden

Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten

Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.

Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.

Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.

„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.

„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.

Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:

  • Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim:
    vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim:
    am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr  
  • Realschule plus Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Bellheim:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Lingenfeld:
    vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Goethe Gymnasium Germersheim:
    am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Europa Gymnasium Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rheinzabern:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rülzheim:
    am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Carl-Benz-Gesamtschule Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Berufsbildende Schule Germersheim:
    vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Berufsbildende Schule Wörth:
    am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr

Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.

Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.

Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni

Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.

In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.

Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule

Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.

Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Virus

Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“

„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.

„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“

Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“

Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.

„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der „Prio 3“ an und können sich für einen Impftermin anmelden.

Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“

Alle Informationen rund ums Thema Impfen in Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/impfen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (21.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199717616
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377934721
WörthMaximiliansau22952204
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529175084
 Büchelberg311300
 Summen846248148
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23732295
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731254714
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim693651
 Rülzheim28482706
 Summen531155088
VG BellheimBellheim4081336728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam977900
 Summen6452159628
Germersheim + So 120228115618
 Summen120228115618
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25662419
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1033919
 Summen7802173623
      
 Endsummen54491465178125

Donnerstag (20.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199917416
 Neuburg11211065
 Scheibenhardt160160
 Summen3771234421
WörthMaximiliansau22872174
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529185074
 Büchelberg311300
 Summen845278108
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23752275
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731454514
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim694641
 Rülzheim28492696
 Summen531175068
VG BellheimBellheim4071236728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam9711860
 Summen6442459228
Germersheim + So 120145113818
 Summen120145113818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25672409
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1011919
 Summen7782073523
      
 Endsummen54441755144125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?

Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.

Was bedeutet „neuer Fall“?

Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!

Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?

Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021