Wirtschaft / Finanzen / Rente

Agentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im Dezember 2023 / Jahreszeitlich bedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit

„Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember: +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Arbeitskräftenachfrage

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um
1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.01.2024

Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.

„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an:

  • Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven
  • Tests zur beruflichen Orientierung
  • Suche nach Weiterbildungsangeboten
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten
  • Informationen zu Beratungsmöglichkeiten

„mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.

Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.

Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 01.01.2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen.
Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.

Ab dem ersten Januar ist „mein NOW“ unter www.mein-now.de zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
22.12.2023

Sparbeitrag der Bundesagentur für Arbeit in Milliardenhöhe gefährdet Rücklagenaufbau

Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte.
Das schmälert deutlich die Möglichkeit eine auskömmliche Rücklage wieder aufzubauen. Damit würde die Bundesregierung zudem auf Beitragsgelder zugreifen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu:
„Die Bundesagentur für Arbeit ist mit ihren Leistungen ein wichtiger Sicherheitsanker des Sozialstaats. Gerade in der Corona-Krise hat sie Großes geleistet: für die Stabilität der gesamten Gesellschaft und für die Lebensentwürfe und Erwerbsbiographien einzelner Menschen. Wenn die Ampel-Koalition jetzt den Rotstift ansetzt und Bundeszuschüsse aus der Zeit der Pandemie zurückfordert, bricht sie ein gegebenes Versprechen – und das zulasten der Beitragszahler*innen. Der Bundesagentur für Arbeit Geld wegnehmen, ist nicht Sparen, sondern das Verschieben von Problemen in die Zukunft. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur lebt von der zuverlässigen Finanzierung und muss für kommende Krisen wieder eine Rücklage aufbauen. Aus dieser Verantwortung darf sich die Bundesregierung nicht verabschieden.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu:
„Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparbuch. Die Bundesregierung kann nicht auf die Beitragskasse nach Belieben zugreifen. Der Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit war notwendig, um die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge der Corona Pandemie abzufedern. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben in schweren Krisen müssen auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Den Zuschuss nach Jahren in willkürlicher Höhe wieder einzufordern ist das Gegenteil von verlässlichem Regierungshandeln.“

Bundesagentur für Arbeit
14.12.2023

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenfinanzen auf solidem Fundament

  • Vertreterversammlung tagte in Speyer
  • Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage bleiben stabil
  • Haushalt 2024 über 9,85 Milliarden Euro beschlossen

Trotz der wirtschaftlichen angespannten Lage erwartet die Deutsche Rentenversicherung am Jahresende einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro. Damit liegt die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2023 bei 1,67 Monatsausgaben. Grund sind die unerwartet stark gestiegenen Einnahmen aus Pflichtbeiträgen für Erwerbstätige.

Myriam Lauzi, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz für die Versichertenseite, berichtete den Delegierten der Vertreterversammlung bei ihrer heutigen Sitzung in Speyer außerdem von einem voraussichtlich bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibenden Beitragssatz und einem für 2024 erwarteten Nettorentenniveau von 48,1 Prozent.

Die Vorsitzende des Vorstandes kritisierte jedoch die von der Ampel-Koalition geplante weitere Kürzung des Bundeszuschusses um zusätzliche 600 Millionen Euro als Teil des Sparpakets für den Bundeshaushalt 2024. „Die Menschen müssen auf die Verlässlichkeit der Rentenzahlungen vertrauen können. Deshalb treten wir entschieden gegen diese Kürzungen und eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Versicherten und Arbeitgeber ein“, so Lauzi.

Rentenversicherungsbericht und Gutachten des Sozialbeirats

Auch der jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung stellte mit Blick auf die Finanzentwicklung fest, dass die gesetzliche Rentenversicherung gut aufgestellt ist und weiterhin zentral für die Altersvorsorge bleibt. Das bestätigte auch das Gutachten zum Rentenversicherungsbericht des Sozialbeirats Ende November. „Zu Recht kritisiert auch das Beratergremium die beabsichtigte Kürzung des zusätzlichen Bundeszuschusses. Bundesmittel für Leistungen der Rentenversicherung dürfen nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig sein“, warnte Lauzi. Mit Nachdruck forderte der Sozialbeirat erneut eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.

Klinikbetrieb in Mittelrhein-Klinik läuft regulär

Nach dem Brand in der Mittelrhein-Klinik im September konnte der reguläre Klinikbetrieb mit allen Therapien innerhalb weniger Tage wieder aufgenommen werden. „Das haben wir dem Zupacken und dem Organisationstalent unserer Mitarbeitenden zu verdanken“, sagte Geschäftsführerin Dr. Bettina Rademacher-Bensing. Die Brandsanierung selbst wird noch das ganze nächste Jahr dauern.

Neues Zuweisungssystem in der Reha

Das neue Zuweisungssystem, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten in der Reha deutlich stärken soll, ist planmäßig zum Juli gestartet. Im Public Reporting unter www.meine-rehabilitation.de können sich die Antragstellerinnen und -steller über das Gesamtangebot aller Rehakliniken informieren. „Alle unsere vier Kliniken können hier mit überdurchschnittlich hohen Qualitätsbewertungen punkten,“ so Rademacher-Bensing. Sie berichtete auch von einem besonderen Service der DRV Rheinland-Pfalz: Unter der Telefonnummer 06232 17-2500 gibt ein Infoteam Hilfestellung für alle, die sich im Reha-Angebot orientieren möchten.

Informations- und Ausfallsicherheit: hohe Verantwortung

Da die Deutsche Rentenversicherung für rund ein Viertel der Menschen in Deutschland den Lebensunterhalt sichert, müssen die Träger als Teil der kritischen Infrastruktur konsequent ihre Informationssysteme gegen Angriffe und Ausfälle schützen. „Gegenüber unseren Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie den Arbeitgebenden tragen wir eine hohe Verantwortung“, so der stellvertretende Geschäftsführer Johannes Reichert. „Um auch in Notsituationen arbeitsfähig zu bleiben oder schnell wieder zu sein, ist es zwingend erforderlich, unsere technischen und organisatorischen Vorkehrungen stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren.“ Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind dabei auch die Mitarbeitenden, die in einer derzeit laufenden Sicherheitskampagne sensibilisiert werden.

Haushalt beschlossen

Beschlossen hat die Vertreterversammlung unter der Leitung von Thomas Breuer von der Versichertenseite den Entwurf des Haushalts 2024 des rheinland-pfälzischen Rentenversicherungsträgers in Höhe von rund 9,85 Milliarden Euro. Mit rund 79 Prozent stellen die Beiträge den größten Einnahmeposten dar. Sie werden auf 7,6 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen 2 Milliarden Euro durch Bundeszuschüsse. Die meisten Einnahmen gibt die DRV Rheinland-Pfalz direkt als Leistungen an ihre Versicherten weiter. Veranschlagt sind 8,1 Milliarden Euro für Renten, 651 Millionen Euro für die Krankenversicherung der Rentner und 216 Millionen Euro für Leistungen zur Rehabilitation.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
15.12.2023

Neues SV-Meldeportal löst sv.net ab

Rentenversicherung empfiehlt frühzeitige Anmeldung

Betriebe, die bisher sv.net für die Meldungen an die Sozialversicherungsträger nutzen, sollten sich rechtzeitig beim neuen SV-Meldeportal anmelden. Es ersetzt die bisherige Anwendung sv.net, die nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung steht und ab 1. März 2024 komplett abgeschaltet wird.

Rechtzeitig anmelden und bis Ende 2024 kostenfrei nutzen

Für alle, die sich bis 31. März 2024 anmelden, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine regelmäßige Nutzungsgebühr an. Nur für Selbständige bleibt das SV-Meldeportal auch danach kostenlos.

Mehr Unterstützung für Betriebe

Das neue SV-Meldeportal unterstützt vor allem kleinere Betriebe dabei, ihre Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu erfüllen und Bescheinigungen, wie die A1-Bescheinigung bei einer Beschäftigung im Ausland, abzurufen. Es stellt Arbeitgebenden und Selbständigen bei Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen eine neue allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier umfangreiche Informationen zum Thema.

Registrierung notwendig

Die notwendige Registrierung beim SV-Meldeportal erfolgt in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.

Informationen zum neuen SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog gibt es auf www.sv-meldeportal.de .

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de .

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
12.12.2023

Stadtwerke Speyer GmbH

SWS: Umwelt-Stiftung lobt 10.000 Euro aus

Bewusstsein für Klimaschutz soll geschärft werden

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz. Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2024 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.

„Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen“, informiert SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring über das Vorhaben der Stiftung. Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Der Kreativität der lokalen Akteurinnen und Akteure sind keine Grenzen gesetzt“, macht Wolfgang Bühring deutlich. Insbesondere freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sei es wichtig, das Engagement für Klimaschutz, Umwelt und regenerative Energien im Blick zu behalten und weiter auszubauen, betont Wolfgang Bühring.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2024 können mit Angaben zur Organisation, Situations- und Projektbeschreibung, Kostenplanung und zeitlichem Projektablauf bis 22. Januar 2024 abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: annika.nau@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2024/2025 umgesetzt und ein Projektbericht erstellt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
04.01.2024

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkasse Vorderpfalz wird Gesellschafter bei S-International Baden-Württemberg Nord und erweitert ihr Angebot für Firmenkunden

Kooperation eröffnet neue Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen im Auslandsgeschäft

Ulli Sauer betont: „Die Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse Vorderpfalz und der S-International Baden-Württemberg Nord eröffnet neue Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen im Auslandsgeschäft“.

Die Sparkasse Vorderpfalz ist zum 1. Januar 2024 eine Kooperation mit der S-International Baden-Württemberg Nord (SIBWN) eingegangen und wurde Gesellschafter des Unternehmens. Diese Zusammenarbeit wird allen Firmen- und Unternehmenskunden der Sparkasse Vorderpfalz zugutekommen, indem sie eine professionelle und individuelle Betreuung durch eine Vielzahl von Spezialisten und Abwicklungsteams bei der SIBWN erhalten. Die Kunden haben zudem Zugang zu einem erweiterten Portfolio an Produkten und Dienstleistungen im export- und importorientierten Geschäft.

Ulli Sauer, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Firmenkundengeschäft, betont die Vorteile für die Kunden: „Die Zusammenarbeit mit S-International Baden-Württemberg Nord bietet unseren Firmenkunden eine umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um das Auslandsgeschäft und erweitert unser Angebot an Produkten und Dienstleistungen im export- und importorientierten Geschäft. Durch die Kooperation mit S-International Baden-Württemberg Nord können wir unseren Kunden einen ganzheitlichen und maßgeschneiderten Service anbieten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.“

Laut Sauer ist die Kooperation mit der SIBWN ein wichtiger Schritt, um den Kunden bei der internationalen Expansion zu helfen: „Internationales Geschäft ist längst keine Domäne weniger Großunternehmen, sondern auch für viele mittelständische Betriebe von großer Bedeutung. Die Globalisierung schreitet unaufhaltsam voran und Grenzen fallen. Internationale Märkte eröffnen dabei Chancen, die nicht mehr nur für große Unternehmen und Konzerne interessant sind. Um die damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können, braucht man eine klare Strategie und einen kompetenten, erfahrenen und zuverlässigen Partner.“

Die Kooperation bietet eine professionelle und individuelle Beratung, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist. Zudem bietet sie individualisierte Lösungen sowie Zugang zu Bank- und Beratungsleistungen in mehr als 100 Ländern. Die Kunden können sich auf eine schnelle, sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung, attraktive Preise sowie dauerhaften Service verlassen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse Vorderpfalz und der S-International Baden-Württemberg Nord eröffnet somit neue Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen und bietet neue Impulse für Auslandsgeschäfte und Investitionsvorhaben.

Sparkasse Vorderpfalz
03.01.2024

Sparkassenstiftung fördert Ludwigshafener Projekte mit 63.500 Euro

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, betont: „Die Stiftung bleibt weiterhin ein verlässlicher Förderer. Sie unterstützt 18 Projekte und Initiativen aus Ludwigshafen mit insgesamt 59.500 Euro.“

Die Sparkassenstiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. setzt ein starkes Zeichen für kulturelle und soziale Vielfalt in der Region, indem sie insgesamt 63.500 Euro für 18 Projekte und Initiativen ausschüttet.

Bekenntnis zum Gemeinwohl

Die Stiftung, mit ihrem klaren Stiftungszweck, der Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umweltschutz und Sport umfasst, ist ein verlässlicher Partner für Ludwigshafener Vereine und Initiativen. Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, unterstreicht: „Die Sparkassenstiftung versteht sich als treibende Kraft für das Gemeinwohl. Unser Ziel ist es, das soziale Leben und die kulturelle Vielfalt in Ludwigshafen zu stärken.“ Die Stiftung fördert sowohl große Projekte als auch kleine Initiativen und lädt dazu ein, sich erneut mit Projektvorhaben zu bewerben. Kolb betont: „In vielen Fällen können wir helfen.“

Vielfältige Unterstützung für Ludwigshafener Projekte

Die Bandbreite der geförderten Projekte spiegelt die Vielfalt des Engagements in Ludwigshafen wider. Dazu gehören das Gartengerätehaus für die prot. Kita im Trägerverbund Ludwigshafen, die technische Ausstattung der Jugendarbeit des Lernzirkels Ludwigshafen, das Schülerinnen-Café der Grundschule Pfingstweide und viele weitere Initiativen.

Offene Türen für Förderanfragen

Die Sparkassenstiftung ermutigt alle Vereine und Initiativen in Ludwigshafen, ihre gemeinnützigen Projekte vorzustellen. Förderanfragen können auf der Website der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen eingereicht werden. Das Kuratorium wird im Frühjahr nächsten Jahres darüber entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Geförderte Projekte: Vielfältige Unterstützung für Ludwigshafener Einrichtungen

Die folgenden Projekte und Initiativen erhalten Unterstützung durch die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh.:

  1. Verbund Prot. KITAS im Kirchenbezirk Lu (Gartengerätehaus für die prot. Kita im Trägerverbund Ludwigshafen)
  2. Lernzirkel Ludwigshafen (Technische Ausstattung der Jugendarbeit)
  3. Grundschule Pfingstweide (Projekt Schülerinnen-Café)
  4. Förderkreis der Stadtbibliothek Lu (Anschaffung einer schalldichten Lern-Box)
  5. Förderverein offener Kanal Lu e.V. (Medienprojekte für junge Menschen; aktivierende Medienarbeit)
  6. LuZIE Zirkus-Projekt Zirkus Zappzarap
  7. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Erwachsene: Meilensteine
  8. Helden (junger Pfalzbau)
  9. The future is Present (junger Pfalzbau)
  10. Nachlasserschließung und Ausstellung Dieter Straub
  11. Pfälzer Turnzentrum (Zuschuss für Geräteanschaffung)
  12. Reiterhof der Kinderhilfe e.V. (Voltigiergurt für das neue Voltigierpferd)
  13. Förderverein Orgel-Kirchenmusik St. Joseph/St. Michael e.V. (Unterstützung für die laufenden Konzerte des Vereins)
  14. Marketingverein Ludwigshafen e.V. (Unterstützung des Fasnachtsumzugs Lu-Ma 2024)
  15. Förderverein des Beethovenchors Ludwigshafen e.V. (Beethovens 9. Sinfonie Auftaktkonzert 2024)
  16. MKV Förderverein 2001 e.V. (Neue Uniformen für die Garde)
  17. Förderverein der Realschule plus am Ebertpark (Schulrapp-Deine Stimme zählt)
  18. Freundeskreis Stadtmuseum (Oldtimer der Marke Champion G 500 zur Ausstellung im Ludwigshafener Stadtmuseum)

Hintergrund zum Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh.

Die Sparkasse Vorderpfalz und ihre fünf selbständigen Stiftungen setzen sich aktiv für lokale und regionale Projekte ein. Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. existiert seit 1985 und fördert Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Sport. Mit einem Stiftungskapital von 15 Mio. Euro unterstützt sie Projekte unterschiedlicher Größe und trägt so zur kulturellen Vielfalt in Ludwigshafen bei.

Sparkasse Vorderpfalz
21.12.2023

Sparkassen erweitern Sparkassen-SchulService: Kostenlose Vorträge zur finanziellen Bildung ab Januar 2024

Alexander Jusmann, Leiter Marketing und Kommunikation der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Die Sparkassen setzen ihr Engagement in der Förderung der finanziellen Bildung fort und bieten Schulen sowie Lehrkräften eine breite Palette an Bildungsmaterialien und kostenfreien Vorträgen an“.

Die Sparkassen setzen ihr Engagement in der Förderung der finanziellen Bildung fort und bieten Schulen sowie Lehrkräften eine breite Palette an Bildungsmaterialien und kostenfreien Vorträgen an. Die öffentlich zugängliche Bildungsplattform www.sparkassen-schulservice.de bietet geprüfte Materialien zur schulischen Finanzbildung für Lehrkräfte und ist rund um die Uhr verfügbar.

Alexander Jusmann, Leiter Marketing und Kommunikation der Sparkasse Vorderpfalz, betont die Bedeutung dieses Engagements: „Im Sparkassen-SchulService stehen über 200 Unterrichtsmaterialien, Medien für 30 Unterrichtsstunden und 26 Unterrichtsthemen bereit. Mit dem neuen digitalen Lernspiel mission:decision haben Schulen ein thematisch hoch relevantes Spiel zur Verhaltensökonomik zur Hand. Das Spiel steht kostenfrei und jederzeit auf der Plattform des Sparkassen-SchulService zur Verfügung und lässt sich problemlos in den Unterricht integrieren – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Im Spiel müssen die Jugendlichen gleichzeitig ihre Ausgaben im Auge behalten und lernen, finanzielle Entscheidungen mit einem begrenzten Budget zu treffen“.

Neues Angebot: Schulvorträge

Ab Januar 2024 wird das Angebot kostenfreier Schulvorträge erheblich erweitert. Diese Vorträge können von den Schulen kostenlos gebucht werden und richten sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II. Sie behandeln vier Themen rund um den jugendlichen Finanzalltag. Schulen können bis zu vier Vorträge im Jahr kostenfrei buchen. Die Themen umfassen den Umgang mit Geld und Finanzen, Zahlungsverkehr, sicheres Verhalten im Netz und finanzielle Vorbereitung für die Zukunft.

Spannende Themen zum Umgang mit Geld und Finanzen

Die Schulvorträge setzen an den finanziellen Alltag der Jugendlichen an und vermitteln grundlegende, lebensnahe Kompetenzen. Schulen können aus den folgenden vier Vortragsthemen für die Sekundarstufen I und II wählen. Die Vorträge sind jeweils 90 Minuten lang und können als Präsenzvorträge oder Online-Vorträge gebucht werden.

„Schlau mit Geld umgehen“

Zielgruppe: Sekundarstufe I, Klasse 7 bis 10, Alter ca. 12 bis 16 Jahre

Große Wünsche erfüllen mit kleinem Budget – wie lassen sich die eigenen Einnahmen verbessern? Dieser Vortrag informiert Jugendliche, wie sie planvoll mit ihrem Geld umgehen und Schuldenfallen vermeiden.

„Konto, Karte, Kohle – rund ums Bezahlen“

Zielgruppe: Sekundarstufe I und II, Klasse 9 bis 13, Alter ca. 14 bis 18 Jahre

Ein Taschengeldkonto hilft jungen Menschen eigenverantwortlich mit ihrem Geld umzugehen. Doch wie funktionieren Überweisungen und Lastschriften? Und was sollte beim Online- oder mobilen Bezahlen beachtet werden? Dieser Vortrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Zahlungsverkehr.

„Finanzen im Netz – mein digitaler Alltag“

Zielgruppe: Sekundarstufe I und II, Klasse 8 bis 13, Alter ca. 13 bis 18 Jahre

Als Digital Natives sind junge Menschen ganz selbstverständlich im Netz unterwegs. Doch was gilt es beim Onlineshopping zu beachten? Wie kann ich meine Daten schützen? Was ist zu tun, wenn ich gehackt wurde? Der Vortrag informiert junge Menschen, wie sie sicher im Netz agieren.

„Finanziell startklar für die Zukunft“

Zielgruppe: Abschlussklassen der Sekundarstufe I oder II, Alter ca. 15-18 Jahre

Um finanziell sicher auf eigenen Füßen zu stehen, helfen Kenntnisse zu Versicherungen, Sparverträgen, Altersvorsorge sowie zu Krediten und Schulden. Dieser Vortrag informiert, was nach Schule und Ausbildung in Sachen Finanzen wichtig ist.

Weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten

Weitere Informationen zu den Schulvorträgen und die Möglichkeit zur Buchung finden Interessenten auf der Übersichtsseite unter https://www.sparkassen-schulservice.de/schulvortraege/. Das detaillierte Vortragsprogramm für 2024-2025 ist unter https://www.geldundhaushalt.de/vortraege/vortragsprogramm-bestellen/ verfügbar.

Sparkasse Vorderpfalz
19.12.2023

Sparkasse Vorderpfalz: Ausweichquartier für Umbauphase des Sparkassenquartiers gefunden

Für die bevorstehende Umbauphase des Sparkassenquartiers hat die Sparkasse Vorderpfalz ein geeignetes und repräsentatives Ausweichquartier in der Postgalerie gefunden. Eine Projektion des Sparkassenquartiers mit Blick auf den Haupteingang: Eine neue Bepflanzung des Willy-Brandt-Platzes reagiert auf die Achse des Haupteingangs, sämtliche Grünanlagen sollen begeh- und nutzbar sein.

Die Sparkasse Vorderpfalz gibt bekannt, dass für die bevorstehende Umbauphase des Sparkassenquartiers in der Wormser Straße 39 ein geeignetes und repräsentatives Ausweichquartier in der Postgalerie gefunden wurde. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine nahtlose Kundenbetreuung zu gewährleisten und den Umbauprozess reibungslos zu gestalten. Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz, hebt die Entscheidung für diesen Standort hervor: „Die Postgalerie bietet nicht nur eine zentrale Lage, sondern auch eine repräsentative Umgebung, die unseren Ansprüchen an Kundenservice gerecht wird.“

Temporäre Räumlichkeiten in der Postgalerie ab Juni 2024

Um eine kontinuierliche Erreichbarkeit und serviceorientierte Kundenbetreuung sicherzustellen, plant die Sparkasse Vorderpfalz, ab Juni 2024 temporäre Räumlichkeiten in der Postgalerie zu nutzen. Thomas Traue betont: „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir während der Umbauphase nahtlos erreichbar bleiben. Die temporären Räumlichkeiten in der Postgalerie werden den Bedürfnissen unserer Kunden entsprechend adäquat eingerichtet.“

Aufwertung der Speyerer Innenstadt

Die Sparkasse Vorderpfalz bekräftigt ihre Verpflichtung zur Realisierung des Sparkassenquartiers in Speyer, um ihren Kunden ein modernes Banking-Erlebnis in ansprechender Umgebung zu bieten. Thomas Traue bestätigt, dass die Entwicklung des Projekts im Einklang mit dem Zeit- und Kostenplan verläuft. „Unser Ziel ist es, unseren Sparkassenkunden ein zeitgemäßes Bankerlebnis zu bieten und gleichzeitig einen Beitrag zur Attraktivität der Speyerer Innenstadt zu leisten.“

Die Neuentwicklung des Sparkassenquartiers zielt darauf ab, die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals aufzuwerten und zu Stadtplätzen umzugestalten. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der Grünanlagen, einschließlich des Willy-Brandt-Platzes, gelegt. Ein Teil der Fläche wird für Wohnzwecke genutzt, wobei Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.500 Quadratmetern geplant sind, darunter 25% für soziale Zwecke. Thomas Traue hebt hervor: „Die Neugestaltung ermöglicht eine harmonische Einbindung in die Umgebung und schafft einen Mehrwert für die Bewohner und Besucher der Speyerer Innenstadt.“

Sparkasse Vorderpfalz
14.12.2023

Sparkasse Vorderpfalz: Nikolausspende bringt 60.000 Euro für Vereine im Rhein-Pfalz-Kreis

Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz, betont: „Ich bin froh, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis viele engagierte Menschen haben, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und die wir mit unserer Nikolausspende unterstützen können“.

Die Sparkasse Vorderpfalz hat zum Nikolaustag am 6. Dezember allen 30 Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis eine Spende von jeweils 2.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Spendenaktion zielt darauf ab, gemeinnützige Vereine und Organisationen in der Region zu unterstützen. Die Auswahl der Empfänger liegt in den Händen der örtlichen Bürgermeister und Verbandsbürgermeister.

Thomas Traue, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, betont die Bedeutung dieser Aktion: „Die Vorweihnachtszeit ist uns auch in diesem Jahr ein willkommener Anlass, ein großes ‚Dankeschön‘ an die gemeinnützigen Vereine und Initiativen im Rhein-Pfalz-Kreis zu sagen. Gerne unterstützen wir deren Arbeit über unser ganzjähriges Spendenengagement hinaus mit unserer traditionellen Nikolausspende in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Damit unsere Spende genau da ankommt, wo sie gebraucht wird, können die Orts- und Verbandsbürgermeister in bewährter Weise entscheiden, welcher Verein oder welche Organisation ‚vor Ort‘ eine Spende erhalten soll.“

Traue hebt die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements im Rhein-Pfalz-Kreis hervor und zeigt sich erfreut über die Möglichkeit, dieses mit der Nikolausspende zu unterstützen. „Ich bin froh, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis viele engagierte Menschen haben, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und die wir mit unserer Nikolausspende unterstützen können. Die Menschen und Vereine im Rhein-Pfalz-Kreis können sich auch in Zukunft auf das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse Vorderpfalz und unserer Sparkassenstiftungen verlassen.“

Sparkasse Vorderpfalz
07.12.2023

ANSCHÜTZ + Company
PR-Agentur Clever Tanken

Das Jahr der hohen Spritkosten: 2023 ist laut Clever Tanken zweitteuerstes Tankjahr

  • Bonn ist günstigste Tankstadt 2023
  • Kraftstoffpreise im Dezember: Super E10 rund 5 Cent, Diesel rund 6 Cent günstiger als im November
  • Super E10 im Dezember am günstigsten in Berlin, Bochum und Essen
  • Super E10 im Dezember am teuersten in Frankfurt am Main, Stuttgart und Hannover
  • Diesel im Dezember am günstigsten in Bonn, Bielefeld und Bochum
  • Diesel im Dezember am teuersten in Leipzig, Berlin und München

Nürnberg – Für die Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland war das vergangene Jahr eines der teuersten überhaupt. Nach Auswertungen des Verbraucherinformationsdienstes Clever Tanken kostete der Liter Super E10 im Bundesdurchschnitt 1,7937 Euro und der Liter Diesel 1,7257 Euro. Das sind die zweithöchsten Werte seit Beginn der regelmäßigen monatlichen Auswertungen von Clever Tanken im Juni 2012. Teurer waren beide Kraftstoffsorten nur im Jahr 2022. Damals kostete der Liter Super E10 im Jahresdurchschnitt 1,8645 Euro und der Liter Diesel 1,9522 Euro. „Aufatmen können die Autofahrerinnen und Autofahrer allerdings nicht. Denn mit Beginn des neuen Jahres sind die Preise durch die Erhöhung der CO2-Steuer bereits erneut gestiegen“, sagt Steffen Bock, Gründer und Geschäftsführer von Clever Tanken. 

Die Kraftstoffpreise im Dezember

Die Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen sind im Dezember 2023 den dritten Monat in Folge gesunken. Nach der aktuellen Auswertung von Clever Tanken kostete der Liter Super E10 im vergangenen Monat rund 1,7198 Euro. Das sind etwa 5 Cent weniger als im November (1,7723 Euro).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,6946 Euro) war der Liter Super E10 im Dezember jedoch rund 3 Cent pro Liter teurer. Bei vier Tankfüllungen à 60 Liter entspricht dies Mehrausgaben in Höhe von etwa 6,05 Euro.

Ein Liter Diesel kostete im Dezember 2023 rund 1,6989 Euro. Das sind etwa 6 Cent weniger als im Vormonat (1,7622 Euro).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,8174 Euro) war der Liter Diesel im Dezember 2023 rund 12 Cent günstiger. Bei vier Tankfüllungen à 60 Liter entspricht dies einer Ersparnis von etwa 28,44 Euro.

Steffen Bock: „Die Kraftstoffpreise wurden im Dezember stark von der Entwicklung der Rohölpreise beeinflusst, die sich zeitweise in einem 6-Monatstief bewegten. Die Gründe: Konjunkturell bedingte Nachfragesorgen in den USA, China und Europa setzten die Preise stark unter Druck. Gleichzeitig erhöhten die USA und Russland ihre Rohöllieferungen. Für steigende Rohölpreise sorgten allerdings die Angriffe der Huthi-Rebellen auf Containerschiffe. Diese zwangen die großen Reedereien, ihre Schifffahrtsrouten anzupassen. Auch ein schwächerer US-Dollar sorgte für steigende Rohölpreise, da er den Einkauf von in Dollar gehandeltem Öl günstiger macht und damit die Nachfrage erhöht.“

Benzin-Diesel-Schere öffnet sich im Dezember leicht

Der Preisunterschied zwischen Super E10 und Diesel betrug im Dezember rund 0,0209 Euro pro Liter. Damit hat sich die Preisschere zwischen Benzin und Diesel gegenüber November um rund 1 Cent zugunsten von Diesel geöffnet.

Laut Steffen Bock ist nicht damit zu rechnen, dass der Dieselpreis im Januar noch deutlicher unter den Benzinpreis fallen wird, da die Nachfrage nach Heizöl saisonbedingt weiter hoch ist und sich dies auf die Preise an den Zapfsäulen auswirkt.

Die günstigsten und teuersten Tanktage im Dezember

Die beiden günstigsten Tanktage für Super E10 waren Donnerstag, der 14. Dezember, und Freitag, der 15. Dezember. An diesen beiden Tagen kostete der Liter im Bundesdurchschnitt 1,7010 Euro. Diesel war am Samstag, den 16. Dezember, mit 1,6740 Euro je Liter am günstigsten. 

Am teuersten war Super E10 dagegen am Mittwoch, den 6. Dezember, mit rund 1,7540 Euro pro Liter. Am teuersten war Diesel am Freitag, den 1. Dezember, mit rund 1,7370 Euro. 

Die günstigsten und teuersten Kraftstoffmonate 2023

Der günstigste Super-E10-Tankmonat des vergangenen Jahres war der Dezember mit rund 1,7198 Euro pro Liter im Bundesdurchschnitt. Auf den Plätzen zwei und drei folgten der Januar (1,7503 Euro) und der Februar (1,7603 Euro). Am teuersten war Super E10 dagegen im September (1,8840 Euro), August (1,8600 Euro) und Oktober (1,8156 Euro). 

Der günstigste Tankmonat für Diesel war 2023 der Mai mit rund 1,5900 Euro pro Liter. Es folgten die Monate Juni (1,5934 Euro) und Juli (1,6440 Euro). 

Am teuersten war Diesel wiederum im Januar (1,8400 Euro). Auf den Plätzen zwei und drei der teuersten Dieseltankmonate folgten der September (1,8328 Euro) und der Oktober (1,8212 Euro).

Städteranking im Dezember: Berlin erneut günstigste Super-E10-Tankstadt 

Den monatlichen Clever-Tanken-Preisvergleich der 20 größten deutschen Städte gewann im Dezember erneut Berlin (1,6806 Euro) in der Kategorie der günstigsten Super-E10-Tankstädte. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bochum (1,6831 Euro) und Essen (1,6833 Euro).

Am teuersten war Super E10 im Dezember in Frankfurt am Main (1,7491 Euro), Stuttgart (1,7286 Euro) und Hannover (1,7190 Euro). 

Vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 kosteten im teuren Frankfurt am Main durchschnittlich rund 419,78 Euro und damit rund 16,44 Euro mehr als im günstigen Berlin.

Zum dritten Mal in Folge zahlten Autofahrerinnen und Autofahrer im Dezember in Bonn (1,6642 Euro) am wenigsten für einen Liter Diesel. Auf den Plätzen zwei und drei der günstigsten Dieseltankstädte folgten Bielefeld (1,6701 Euro) und Bochum (1,6739 Euro). 

Am teuersten war der Liter Diesel im Dezember dagegen in Leipzig (1,7328 Euro), Berlin (1,7137 Euro) und München (1,7129 Euro). 

Städteranking im Jahr 2023: Günstigste Tankstadt ist Bonn 

Die günstigste Super-E10-Tankstadt des Jahres 2023 ist Bonn. Rund 1,7584 Euro kostete der Liter Benzin hier im Jahresdurchschnitt. Zwischen März und Oktober belegte die Bundesstadt acht Mal in Folge den ersten Platz der günstigsten Super-E10-Tankstädte, zudem im Februar Platz zwei und im November Platz drei. Duisburg (1,7631 Euro) und Essen (1,7655 Euro) folgten im Jahr 2023 auf den Plätzen zwei und drei der günstigsten Super-E10-Tankstädte. 

Am teuersten war Super E10 im vergangenen Jahr dagegen in Frankfurt am Main (1,8056 Euro), München (1,8045 Euro), Hamburg (1,8044 Euro). 

Unter den drei günstigsten Dieseltankstädten schaffte es Bonn 2023 das vierte Jahr in Folge an die Spitze. 1,6820 Euro kostete der Liter hier im Jahresdurchschnitt. Im Jahresverlauf belegte Bonn elf Mal den ersten Platz. Lediglich im September rutschte die Stadt am Rhein auf den zweiten Rang.Hinter Bonn folgten im Jahr 2023 Bochum (1,7009 Euro) und Essen (1,7040 Euro). 

Dagegen führten Leipzig (1,7625 Euro), Nürnberg (1,7516 Euro) und München (1,7482 Euro) die Rangliste der teuersten Dieseltankstädte 2023 an.

Wichtige Einflussfaktoren auf die Kraftstoffpreise 2023

Der Rohölpreis war 2023 der wichtigste Preistreiber an den Tankstellen. Gestützt wurde er durch die Angebotsverknappung der Opec+ bei gleichzeitig weltweit steigender Nachfrage nach dem Ende der Corona-Pandemie. Dagegen sorgten unter anderem die Leitzinserhöhungen in den USA und anderen Industrieländern zur Eindämmung der hohen Inflation sowie die vielerorts eingetrübten Konjunkturaussichten für sinkende Rohölpreise. 

Ausblick 2024: höhere CO2-Steuer, weltweite Krisen und US-Präsidentschaftswahl

Ab Januar müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer grundsätzlich auf bundesweit steigende Kraftstoffpreise einstellen. Steffen Bock: „Am gestrigen 1. Januar 2024 ist die nächste Stufe der CO2-Steuererhöhung in Kraft getreten – und zwar deutlich stärker als noch vor vier Wochen erwartet. Das wirkt sich ab sofort und dauerhaft auf die Preise an den Zapfsäulen aus.“

Die CO2-Abgabe ist seit Jahresbeginn von 30 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid gestiegen. Sie soll den Verbrauch fossiler Brennstoffe unattraktiv machen und den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen. Denn Ziel ist es, den CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Die jährliche Erhöhung der 2021 eingeführten Steuer auf Benzin, Diesel, Gas, Flüssiggas und Heizöl war 2023 wegen der Energiepreiskrise ausgesetzt worden. Ursprünglich war dann für 2024 eine Erhöhung von 30 auf 40 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember jedoch eine Erhöhung auf 45 Euro beschlossen. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.

Pro Liter Benzin und Diesel werden damit ab sofort rund 12,7 Cent beziehungsweise rund 14,2 Cent CO2-Steuer fällig. Im Vergleich zu 2023 verteuert sich der Liter Benzin damit um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Das sind 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent pro Liter mehr als ursprünglich geplant. 

Weitere langfristige Aussagen zur Entwicklung der Kraftstoffpreise macht Steffen Bock allerdings nicht. „Der Dieselpreis wird zum Ende der Heizsaison wahrscheinlich sinken. Wie sich die Preise ansonsten entwickeln, hängt aber maßgeblich vom Ölpreis ab. Und dessen Entwicklung ist aufgrund globaler Krisen wie dem Krieg in der Ukraine und im Gaza-Streifen nicht kalkulierbar. Auch die Präsidentschaftswahlen in den USA am 5. November 2024 werden sicherlich Einfluss auf den Ölpreis und damit auf die Preise an den Zapfsäulen in Deutschland haben.“

Regelmäßiger Preisvergleich lohnt sich

Wie auch immer sich die Preise im neuen Jahr entwickeln werden: Die regionalen Preismechanismen bleiben bestehen. Deshalb sollten Autofahrerinnen und Autofahrer immer den optimalen Zeitpunkt zum Tanken finden. Steffen Bock rät Autofahrerinnen und Autofahrern daher, regelmäßig die Kraftstoffpreise über Apps, Navigationsgeräte oder das Internet zu vergleichen. iPhone-Nutzer können dies mit der App von Clever Tanken auch über CarPlay.

Autobahntankstellen sollten Autofahrer meiden, wenn dies ohne Umwege möglich ist. Denn sie sind aufgrund ihrer günstigen Lage und der geringen Konkurrenz in der näheren Umgebung oft teurer als beispielsweise Tankstellen in größeren Innenstädten.

Außerdem sollten Autofahrer beachten, dass es mancherorts bis zu sechs Preisspitzen am Tag gibt – vor allem bei Markentankstellen. Steffen Bock: „Teilweise gibt es an ein und derselben Tankstelle Unterschiede von bis zu 15 Cent pro Tag. Vergleicht man alle Tankstellen in einer Stadt, sind es auch schon mal bis zu 22 Cent innerhalb von 24 Stunden.“ Günstige Tankzeiten finden sich überall häufig zwischen 8 und 10 Uhr, 12 und 13 Uhr sowie 20 und 22 Uhr.

ANSCHÜTZ + Company
02.01.2024

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Mit Kreativität gegen Rassismus | Wettbewerb „Gelbe Hand“ zeichnet die besten Ideen aus

Kein Platz für Rassisten – Azubis aus Speyer können den Anti-Diskriminierungspreis gewinnen

Klare Kante gegen Rechts: In Speyer können sich Azubis und Berufsschüler bei dem Wettbewerb „Die Gelbe Hand“ jetzt klar gegen Rassismus und Diskriminierung positionieren und mit ihrer Idee sogar einen Preis gewinnen. Prämiert werden die kreativsten Ideen, die sich für ein respektvolles Miteinander und gegen Rassismus einsetzen. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.

„Wir von der IG BAU setzen uns seit jeher gegen Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art ein, denn auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in der Gebäudereinigung haben schon immer Menschen unterschiedlichster Nationen hervorragend zusammengearbeitet und das soll und muss auch so bleiben“, so Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz steht fest: „Wir schlittern gerade ungebremst in einen Fachkräftemangel und da helfen populistische Parolen überhaupt nicht weiter. Wir brauchen und schätzen unsere Kollegen, egal woher sie kommen, denn sie bereichern uns, unsere Arbeit und unser Land.“ Der Wettbewerb sei die ideale Möglichkeit, auf kreative Art und Weise auf Rassismus und Diskriminierung hinzuweisen und das Engagement junger Menschen auszuzeichnen.

Ob Website, Blog oder Kurzfilm gegen Rechts, alle Formate sind willkommen – gesucht werden bei der „Gelben Hand“ originelle Ideen und Projekte von Azubis und Berufsschülern aus Speyer, die sich kritisch mit den Themen Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Der erste Preis ist mit 1.000 Euro, der zweite mit 700 Euro und der dritte mit 500 Euro dotiert. Außerdem haben die Azubis die Chance, einen der drei Sonderpreise von je 500 Euro zu gewinnen. Einsendeschluss für die Ideen ist der 14. Januar 2024, die Preisverleihung findet im März 2024 in Saarbrücken statt. Alle Infos unter: https://www.gelbehand.de/setz-ein-zeichen/wettbewerb-aktuell

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
13.12.2023

Debeka Allgemeine Versicherung AG

Die fünf häufigsten Betrugsmaschen und wie man sich davor schützen kann

Von Enkeltrick bis Spendenbetrug – perfide Abzocke

Beim sogenannten Enkeltrick kommt meist ein Bote das Bargeld abholen.
Foto: Debeka/AdobeStock

Betrugsmaschen sind leider weit verbreitet und werden immer perfider. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, nimmt die fünf häufigsten „traditionelleren“ Täuschungsmethoden unter die Lupe, die leider noch immer aktuell sind. Sie klärt auf, wie man sich am besten dagegen schützen kann und was man tun sollte, wenn man selbst oder ein Familienmitglied betroffen ist.

Was sind die häufigsten Betrugsmaschen in Deutschland?

  • Enkeltrick: Betrüger geben sich als Verwandte oder Bekannte aus und bitten um finanzielle Unterstützung.
  • Falsche Polizeibeamte: Betrüger geben sich als Polizeibeamte aus und bieten an, Geld oder Wertsachen an einen vermeintlich sicheren Ort zu bringen.
  • Gewinnversprechen: Aufforderung, eine Gebühr zu zahlen, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.
  • Haustürgeschäft: Verkäufer drängt noch an der Haustür zum Kauf eines Produkts.
  • Spendenbetrug: Spende für einen wohltätigen Zweck, der nicht existiert.

Wie kann man sich vor Betrugsmaschen schützen?

Was zu gut um wahr zu sein erscheint, ist leider zu selten wahr. Man sollte unerwarteten Angeboten, Gewinnbenachrichtigungen oder Anfragen nach persönlichen Informationen generell erst einmal skeptisch gegenübertreten. Wie authentisch sind E-Mails, Anrufe, Nachrichten oder Besuche an der Tür? Ein kurzer Anruf bei dem Finanzinstitut oder der Organisation, die angeblich Kontakt aufnimmt, stellt sicher, ob es wirklich mit rechten Dingen zugeht. Und man sollte informiert bleiben: Lokale Behörden und Verbraucherschutzgruppen warnen über aktuelle Betrugsmaschen in der Region. Leider sind besonders ältere Menschen oft Ziel von Betrügern. Daher sollte man mit ihnen regelmäßig über das Thema sprechen.

Was tun, wenn ich selbst betroffen bin?

Wer Opfer eines Betrugs wird, sollte schnell handeln und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Desto besser sind die Chancen, den Schaden zu minimieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Also keine falsche Scham! Den Betrug umgehend bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Bei finanziellen Transaktionen umgehend die Bank kontaktieren, gegebenenfalls die betroffenen Konten sperren und die Kontoauszüge auf verdächtige Aktivitäten prüfen. 

Wer zahlt den Schaden?

Das Vertrauen in andere Menschen ist erst mal zutiefst erschüttert, wenn man Opfer einer Betrugsmasche wird. Hinzu kommt der materielle Schaden. Zahlt die Versicherung? Da wird es ein bisschen knifflig: Wer Betrügern Geld aushändigt, hat keine Chancen, es bei der Versicherung geltend zu machen. Wer einen Dieb in gutem Glauben in die Wohnung lässt, bekommt den Verlust von der Versicherung meist nicht ersetzt. Es sei denn, man hat Trickdiebstahl bei seiner Hausratversicherung, beispielsweise wie bei der Debeka, eingeschlossen.

Debeka Allgemeine Versicherung AG
29.12.2023

Domino’s Pizza Deutschland GmbH

Domino’s präsentiert das Delivery Bike der Zukunft

Das Domino’s dxb ist die Vision einer zukünftigen Lieferflotte

Das Domino’s dxb Delivery Bike ist die Vision einer zukünftigen E-Lieferflotte. Ausgestattet mit einer revolutionären Pizzabox inklusive eines umluftbetriebenen, temperaturgesteuerten Ofens und Stoßdämpfersystems.
Foto: Domino’s

Domino’s Pizza Enterprises Ltd (Domino’s) wagt sich dorthin, wo noch kein Pizzaunternehmen zuvor gewesen ist, und präsentiert ein revolutionäres neues E-Bike, welches die Welt der Essenslieferung für immer verändern könnte.

Ausgestattet mit einem eingebauten Umluftofen und einem speziell konzipierten Stoßdämpfersystem, das mit dem eines Jets mithalten kann, wurde das Domino’s dxb Delivery Bike von Experten entwickelt, um die heißeste, sanfteste und sicherste Fahrt für die kostbare Pizzaladung zu gewährleisten.

Stabilisiert durch eine weltraumtaugliche Federung, die die G-Kräfte um unglaubliche 67 Prozent reduziert, ist die Wahrscheinlichkeit von Turbulenzen für die Pizza gleich null. Sie kommt genau so frisch und heiß bei allen Kund:innen an, als ob sie eben im Store zubereitet wurde.

Das Domino’s dxb Delivery Bike verfügt über eine temperaturgesteuerte Pizzabox, die die Produkte bei 68 Grad Celsius konstant heiß hält und so für optimale Frische sorgt.

Don Meij, CEO und Managing Director bei Domino’s, gibt zu, dass das Unternehmen davon besessen ist, das Liefererlebnis für alle Kunden ständig zu verbessern und dass Domino’s bereits vieles getestet habe: von Drohnen über autonome Lieferfahrzeuge und Jet-Skis bis hin zur Lieferung mit Rentieren.

„Für uns ist es mehr als nur ein Job, die perfekte Pizza auszuliefern – es ist unsere klare Mission und tief in unserer DNA verankert“, betont Meij. „Das dxb ist der nächste aufregende Meilenstein in unserem Bestreben, sicherzustellen, dass jede Pizza in Rekordzeit bei unseren Kunden ankommt, ohne Kompromisse bei Qualität oder Geschmack einzugehen.“

Das dxb gibt dabei auch die Antwort auf ein Problem, welches in der boomenden Lieferbranche nach wie vor übersehen wird, der kritische Weg vom Store an die Haustür: Wie werden die Produkte transportiert? Wie werden die Produkte aussehen und schmecken, wenn sie am Zielort ankommen? Wie stellen wir sicher, dass die Produkte noch heiß und frisch sind?

„Alles, was wir bei Domino’s tun, ist so konzipiert, dass es geliefert werden kann, damit unsere Kunden die frisch gebackenen Pizzen bequem von zu Hause aus genießen können“, so Meij.

Die besonderen Eigenschaften des dxb und die damit einhergehende nachhaltige Lieferung ist darüber hinaus ein bedeutender Schritt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele von Domino’s.

Marika Stegmeijer, Chief Environmental, Social and Governance (ESG) Officer erklärt, dass Domino’s durch die Investition in elektrische Liefermethoden seinen CO²-Fußabdruck reduzieren und eine Vorreiterrolle in Richtung einer grüneren und saubereren Zukunft einnehmen möchte.

„Unser neues E-Bike-Konzept ist ein Beweis für unser Engagement, nicht nur großartig schmeckende Pizza zu liefern, sondern auch einen positiven Einfluss auf unsere Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lebensmittel, Communities und natürlich unsere Umwelt zu nehmen.“

Das dxb wird global in allen 12 Märkten der Domino’s Pizza Enterprises Ltd vorgestellt.

Domino’s Pizza Deutschland GmbH
28.11.2023

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Elternabende der Bundesagentur für Arbeit stoßen auf großes Interesse

Die Woche der digitalen Elternabende, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals ab dem 6. Februar durchgeführt hat, hat große Resonanz gefunden. Insgesamt informierten sich in rund 8.000 Haushalten Eltern und ihre Kinder in den einstündigen digitalen Infoabenden über die gut 50 verschiedenen Unternehmen mit deren Ausbildungsmöglichkeiten.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der BA: „Mit den digitalen Elternabenden wollten wir Jugendliche, ihre Eltern und Unternehmen virtuell und damit ortsunabhängig zusammenbringen. Das Format sollte einen ersten Einblick in die Unternehmenskultur ermöglichen und so die Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz erleichtern. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass dieses Pilotprojekt einen so großen Anklang bei den Jugendlichen und ihren Eltern gefunden hat. Das nehmen wir zum Anlass zu prüfen, wie wir das Format weiter ausbauen und beispielsweise auch regional anbieten können.“

Die digitalen Elternabende kamen sowohl bei den Eltern und Jugendlichen als auch bei den beteiligten Betrieben gut an. „Ich bin ein absoluter Fan dieses Formats, da man ohne großen Aufwand und zeitraubende Fahrerei innerhalb kurzer Zeit umfassend informiert wird“, so eine Teilnehmerin. „Insgesamt sind wir sehr begeistert vom Format und der Reichweite. Das hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, beschreibt es ein Mitarbeiter eines der beteiligten Unternehmen.

Die BA nutzt viele Wege, um Jugendliche aber auch Ausbildungsbetriebe bestmöglich zu unterstützen. Dazu startet sie vom 13. bis 19. März 2023 die Woche der Ausbildung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ausbildung ist Zukunft“ stattfindet. Im Rahmen der Aktionswoche informiert die BA Unternehmen und junge Menschen über die vielen Vorteile einer beruflichen Ausbildung und stellt die Fördermöglichkeiten vor, mit denen Betriebe und Jugendliche unterstützt werden können:

  • Durch eine Einstiegsqualifizierung können Betriebe potenzielle Auszubildende kennenlernen und sich ihre zukünftigen Fachkräfte sichern. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter unterstützen Unternehmen hierbei mit finanziellen Leistungen.
  • Mit der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) werden Auszubildende vor und während der Ausbildung intensiv begleitet. Dabei stehen Unternehmen und ihren Auszubildenden professionelle Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter persönlich zur Seite. Die Kosten der Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter getragen.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe kann Auszubildenden zusätzliche Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses bieten, um ihren Lebensunterhalt (zum Beispiel während der Unterbringung in einem Jugendwohnheim) zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Fahrtkostenzuschüsse (wie für Pendelfahrkosten zur Ausbildungsstätte) möglich.

Auch mit der Fortsetzung der Initiative „Zukunftsstarter“ zum Januar 2022 behält die BA junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss weiterhin im Fokus. Neben der Vermittlung in eine Erstausbildung kommt dabei auch die berufliche Nachqualifizierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Betracht. Betriebe können hierbei mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Woche der Ausbildung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

Weitere Informationen zu den digitalen Elternabenden finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende

Bundesagentur für Arbeit
24.02.2023

Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen

Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.

„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“

Die Leistungen im Einzelnen:

Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.

Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.

Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.

Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf www.familienkasse.de weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.

Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf

Bundesagentur für Arbeit
14.02.2023

„BA-mobil“- Die beliebte Kunden-App feiert zweijährigen Geburtstag

Seit zwei Jahren bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der App „BA-mobil“ Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung aktuelle Informationen sowie nützliche Funktionen direkt auf dem Smartphone an. Das Angebot wird auch in diesem Jahr weiterentwickelt.

Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Ich freue mich sehr, dass unsere App für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem zuverlässigen Begleiter wurde. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Downloads wider: Mittlerweile haben 500.000 Kundinnen und Kunden die App heruntergeladen. Über 80.000 Nutzerinnen und Nutzer greifen monatlich auf die App zu. Jederzeit, schnell und unkompliziert können Kundinnen und Kunden Termine und Unterlagen einsehen sowie sicher und direkt Kontakt zu ihrer Beraterin und ihrem Berater aufnehmen. Die Wünsche und das Feedback auf Kundenseite sind uns sehr wichtig und bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der App. „

Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden.

Die Funktionen der App beinhalten unter anderem einen Mitteilungsservice in Form von Push-Nachrichten, der auf ungelesene Nachrichten und aktuelle Informationen hinweist. Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen. In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.

Alle Funktionen der App und die Vorteile im Detail finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

Bundesagentur für Arbeit
09.02.2023

Digitaler Datenaustausch: Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Sozialversicherungsträgern

Seit Jahresbeginn 2023 tauscht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Krankenkassen Daten elektronisch aus. Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Die Kooperation zwischen der BA, den gesetzlichen Krankenkassen und demnächst auch mit der Deutschen Rentenversicherung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einfacher, weil sie teilweise von gesetzlichen Nachweispflichten entlastet werden, sondern spart auch Wege und Kosten. Nicht die Kundinnen und Kunden sollen wandern, sondern ihre Vorgänge und Daten. Der elektronische Datenabruf zwischen den Sozialversicherungsträgern bringt uns einem durchgängig digitalen und automatisierten Arbeitslosengeld-Prozess ein großes Stück näher.“
Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln.
Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV hat der Gesetzgeber neue Rechtsgrundlagen zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen wurden im Jahr 2022 gemeinsam mit den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen des Projektes EDA-BE (Elektronischer Datenaustausch – Bescheinigungen und Erstattungen) geschaffen.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2023

Arbeitsmarkt im Januar 2023 – Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.
Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
31.01.2023

Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag

Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig. Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).

Anträge papierlos erledigen

Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Beim Kinderzuschlag ist dies nun auch möglich – und zwar mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift.

Online Mitteilungen und Nachweise übermitteln

Familien können nun auch online direkte Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dabei kann es sich um allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag handeln, der Weg ist auch offen für Ein- oder Widersprüche.

Bewährtes Online-Portfolio

Die Familienkasse komplettiert damit ihr digitales Portfolio, das bereits seit Längerem zur Verfügung steht. Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien schnell und einfach prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Sie haben über die Videoberatung nebst Online-Terminvereinbarung den schnellen Zugang zu Information und Beratung über die komplexe Familienleistung Kinderzuschlag. Weiterhin steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und ebenfalls per Lotsenfunktion Familien an die passende Stelle im Internetauftritt der Familienkasse der BA leitet.

Hohe Akzeptanz

Mit über einer Million online gestellter Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 wird der Online-Antrag sehr gut angenommen, wie auch beispielsweise unser Chatbot, der im vergangenen Jahr durchschnittlich 31.000 Mal im Monat aufgerufen wurde.

Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de.

Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig – Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
27.01.2023

Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700 Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Bundesagentur für Arbeit
10.01.2023

Jahresrückblick 2022 – Stabiler Arbeitsmarkt trotz der Belastungen durch den russischen Angriffskrieg

„Im vergangenen Jahr haben die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine – Preisanstiege, Unsicherheiten, aber auch die Fluchtmigration – durchaus Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Angesichts des Ausmaßes der Belastungen fallen diese aber moderat aus“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2022: 2.418.000
  • Veränderung gegenüber 2021: -195.000
  • Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: -0,4 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind trotz des Ukrainekriegs deutlich gesunken

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2022 jahresdurchschnittlich deutlich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 195.000 auf 2.418.000 Menschen.

Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, sank ebenfalls. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.186.000, 181.000 weniger als 2021.

Dabei beruhen die Rückgänge auf der günstigen Entwicklung im Vorjahr und in der ersten Jahreshälfte 2022. Ab Jahresmitte führte vor allem die Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu einem Anstieg bei Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist deutlich niedriger als 2021

Der Arbeitsmarkt wurde auch 2022 durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, die Inanspruchnahme hat aber im Vergleich zu den von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Jahren 2020 und 2021 deutlich abgenommen. Wegen der erneut höheren Inanspruchnahme in Folge der Energiekrise im zweiten Halbjahr liegt der geschätzte Jahresdurchschnittswert aber immer noch höher als im Vor-Coronajahr 2019.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schätzt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl 2022 insgesamt auf rund 430.000, nach 1,85 Millionen im Jahr 2021.

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 37 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund 160.000 Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigkeit (nach dem Inlandskonzept) mit 45,57 Millionen im Jahresdurchschnitt 2022 um 589.000 an.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Vorjahresvergleich nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Juni 2021 auf Juni 2022 um 643.000 auf 34,45 Millionen gestiegen. Sie liegt damit um 1,04 Millionen über dem Wert aus dem entsprechenden Monat im Vor-Coronajahr Juni 2019.

Auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung wies im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs auf. Sie ist im Juni 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 198.000 auf 7,36 Millionen gestiegen. Das Plus geht weit überwiegend auf Beschäftigungen im Nebenjob zurück.

Arbeitskräftenachfrage auf einem vergleichsweise sehr hohen Niveau

Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern lag 2022 trotz großer wirtschaftlicher und politischer Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Krieges auf einem sehr hohen Niveau. In der zweiten Jahreshälfte wurde sie aber spürbar schwächer.

Mit 845.000 gemeldeten Arbeitsstellen im Jahresdurchschnitt 2022 lag die Arbeitskräftenachfrage um 139.000 höher als im Jahr 2021.

Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.01.2023

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.
Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Bundesagentur für Arbeit
28.12.202
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2022 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2022 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 311,30 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn sie zählen nicht nur für Mindestversicherungszeiten, sondern können die spätere Rente erhöhen.

Ein Beispiel: Für ein Jahr freiwillige Beiträge in Höhe von 100 Euro monatlich gibt es – Stand heute – jeden Monat 5,38 Euro mehr Rente. Über die Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag in der Zukunft weiter erhöhen.

Außerdem kann es auch steuerlich interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Auskünfte dazu geben die Finanzämter, die Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
23.02.2023

Jahresverdienstbescheinigung 2022 kommt / Angaben überprüfen

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresverdienstbescheinigung 2022. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung im Jahr 2022 bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, sollte man alle Angaben genau prüfen und die Bescheinigung gut aufbewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresverdienstbescheinigung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.d

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
10.02.2023

Jetzt neu: Mit Online-Vorträgen zu Reha und Rente gut informiert

Online-Vorträge zu Rente und Reha sind ein neues Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs mit dem eigenen Computer, Tablet oder Smartphone kann sich jeder Interessierte über viele verschiedene Themen der gesetzlichen Rentenversicherung online informieren.

Einfach im Internet anmelden

Die Online-Vorträge sind auf www.drv-rlp.de/vortraege veröffentlicht. Unter Veranstaltungstermine wählt man hier bei Typ „Vortrag“ und bei Veranstaltungsort „online“ aus. Nun den gewünschten Vortrag auswählen und einfach per Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort des Vortrags anmelden. Zur Sicherheit sollte man auch die Mailadresse mitteilen, um immer über alles informiert zu bleiben.

Die Anmeldebestätigung, die Zugangsdaten und alle Informationen zur Einwahl und zum Ablauf des Vortrages kommen dann per Mail.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
08.02.2023

Neue Geschäftsleitung im Amt – Geschäftsführer Matthias Förster in Ruhestand verabschiedet

v.l.: Reichert-Förster-Rademacher-Bensing-Ruhose

In einer Feierstunde ist Bettina Rademacher-Bensing heute als neue Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) in ihr Amt eingeführt worden. Ihr zur Seite steht der Jurist Johannes Reichert (52), der bereits seit Juli vergangenen Jahres stellvertretender Geschäftsführer ist und der DRV seit 2001 angehört. Beide bilden die neue Geschäftsleitung. Damit ist der im vergangenen Jahr eingeleitete Übergang an der hauptamtlichen Führungsspitze der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung abgeschlossen.

„Die Digitalisierung, der Fachkräftemangel und vor allem der demografische Wandel sind die großen Herausforderungen für die DRV Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren. Ihnen beiden wünsche ich Ausdauer, Weitblick und eine glückliche Hand, damit Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben gemeinsam mit dem ‚Team DRV‘ erfolgreich meistern“, so DRV-Vorstandsvorsitzende Beate Petry.

Führungspersönlichkeit mit Blick von außen

Bettina Rademacher-Bensing (57) kommt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bringt viel Führungserfahrung mit – zuletzt in der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt. In früheren Stationen war sie Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Krefeld und als langjährige Kanzlerin der BA-Hochschule in Mannheim für deren Management verantwortlich. Nach ihrem sprach- und sozialwissenschaftlichen Studium mit anschließender Promotion erwarb Bettina Rademacher-Bensing Berufserfahrungen in der Wirtschaft, wo sie als Unternehmensberaterin Projekte mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung leitete.

Geschäftsführer Matthias Förster verabschiedet

Verabschiedet wurde heute Geschäftsführer Matthias Förster (66). Nach über 30 Jahren in der DRV, davon acht in der Geschäftsleitung, ist er in den Ruhestand getreten. Für die Landesregierung würdigte Staatssekretär Fedor Ruhose vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium dessen Wirken: „In den herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie hat die DRV Rheinland-Pfalz für die reibungslose Einführung der Grundrente in Rheinland-Pfalz gesorgt. Diese enorme Kraftanstrengung verdient große Anerkennung und Lob. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Matthias Förster sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Rheinland-Pfalz, die durch ihr unermüdliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses zentralen politischen Reformvorhabens geleistet haben.“

Die Amtszeit von Matthias Förster stand im Zeichen wegweisender Investitionen in die DRV-eigenen Reha-Kliniken Eußerthal, Bruchweiler und Bad Kreuznach. Prägend war auch die erfolgreiche Digitalisierung im Kerngeschäft Rente und Reha. In den letzten beiden Jahren hat Matthias Förster die DRV mit Umsicht und Besonnenheit durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise geführt.

Hier geht es zu unserer Mediathek: http://www.drv-rlp.de/presse

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
01.02.2023

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Briefe zu Preisanpassungen nicht zugestellt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) waren im vergangenen Jahr wie viele andere Versorgungsunternehmen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die Energiemärkte gezwungen, ihre Preise für Strom und Erdgas anzupassen.

Im November 2022 wurden daher sämtliche Kundinnen und Kunden über die anstehenden Preiserhöhungen ab dem 1. Januar 2023 informiert. Mitte Februar musste jedoch festgestellt werden, dass die Zustellung dieser Schreiben teilweise nicht korrekt erfolgt ist. Nach derzeitigem Informationsstand hat eine von einem Dienstleister der SWS eingesetzte Person Schreiben in vierstelligem Umfang eingelagert, statt diese an die Kundinnen und Kunden auszuliefern.

Die gute Nachricht: Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Kundendaten öffentlich geworden, da die betroffenen Schreiben aufgefunden und inzwischen sichergestellt werden konnten. Die SWS haben dennoch vorsorglich die zuständigen Datenschutzbehörden über den Fall informiert. Derzeit wird noch ermittelt, welche Kundinnen und Kunden von dem Vorfall betroffen sind. Diese werden dann in den nächsten Tagen erneut angeschrieben und erhalten die notwendigen Informationen zu den Preiserhöhungen.

Da die Ermittlungen noch im Gange sind, können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
20.02.2023

bademaxx-Sauna öffnet wieder täglich

Hallenbad: Raum- und Wassertemperaturen angehoben

Ab Freitag, 17. Februar ist die Saunalandschaft des Sport- und Erlebnisbades bademaxx in der Speyerer Geibstraße wieder täglich geöffnet. Aufgrund der Energiekrise und dem damit verbundenen Appell zum Energiesparen konnte die Sauna in den letzten Monaten nur eingeschränkt – zuletzt von Donnerstagmittag bis Montag – besucht werden. Um den Aufenthalt im Hallenbad angenehmer zu gestalten, wurden die Temperaturen in den Räumen und im Wasser bereits Anfang der Woche um ein Grad auf Vorkrisenniveau angehoben.

„Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet“ betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Insgesamt bewerte die Bundesnetzagentur die Lage weniger angespannt als zu Beginn des Winters und die Speicherfüllstände seien mit über 70 Prozent viel höher als ursprünglich vorgegeben. Es sei laut Bundesnetzagentur unwahrscheinlich, dass es in diesem Winter noch zu einer Gasmangellage kommen werde, so die Oberbürgermeisterin. „Schwimmen und Saunabaden sind förderlich für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Als Stadt und Stadtwerke haben wir eine Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass sie Freizeiteinrichtungen wie das bademaxx wieder vollumfänglich nutzen können – zum Schwimmenlernen, um sich körperlich fit zu halten oder einfach nur, um zu entspannen“, betont Stefanie Seiler und dankt den Besucherinnen und Besuchern für ihre Treue und ihr Verständnis für die Einschränkungen in den letzten Monaten.

„Bis jetzt konnten im gesamten bademaxx 1,9 Mio. Kilowattstunden Erdgas eingespart worden“, ergänzt Ralf Lang, Bereichsleiter bei den Stadtwerken Speyer (SWS), Betreiber des bademaxx. Mit diversen Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen in Räumen und Becken, der Schließung des Beckens im Freien und der tageweisen Außerbetriebnahme der Sauna hätten die SWS dazu beigetragen, fast 45 Prozent Energie im Vergleich zum Vor-Corona-Bezugsjahr 2019 einzusparen. „Jetzt müssen wir wieder an die Wirtschaftlichkeit denken“, macht er deutlich. Mit den Einnahmen der Sauna werde die gesamte Einrichtung mit Hallenbad und Freibad gestützt. Die Besucherzahlen in der Sauna seien zurzeit sehr hoch, sagt Ralf Lang und ergänzt: „Zeitweise ist die Sauna sogar zu gut besucht, und es kamen immer mehr Anfragen, ob wir nicht wieder ganz öffnen können.“

Anfragen gab es auch, die abgesenkten Wasser- und Raumtemperaturen im Hallenbad wieder zu erhöhen. Um den Badegästen ein angenehmeres Schwimmen und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, haben die SWS die um ein Grad abgesenkten Temperaturen wieder auf Vorkrisenniveau angehoben. „Im Schwimmbecken beträgt die Temperatur dann wieder 28 Grad, im Freizeitbecken 30 Grad. Im Kinderplanschbecken hatten wir nicht abgesenkt“, erklärt Ralf Lang und informiert weiter: „Auch Schwimmkurse für Babys von drei bis sechs Monaten sind wieder möglich und die Bedingungen für alle Baby-, Schwimm- und Aqua-Kurse einfach besser. Das Ausschwimmbecken im Freien bleibt vorerst außer Betrieb, da es die meiste Energie benötigt“, schließt der Bereichsleiter.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.02.2023

Vergleichsstudie zur Wärmeversorgung für die beiden Stadtquartiere „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ in Speyer

Ab Montag, 13. Februar startet die MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Stadtwerke Speyer (SWS) in den beiden Stadtquartieren „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ mit einer Erhebung der vorhandenen Infrastruktur. Dazu zählen z. B. der Sanierungsstand der Gebäude, Bauweisen, Bebauung und Freiflächen sowie Plätze für dezentrale Erzeugungsanlagen. Hierzu finden Begehungen vor Ort statt. Von der vorhandenen Infrastruktur werden zur Dokumentation auch Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von privaten Grundstücken nötig sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers geschehen.

Die SWS möchten die Umsetzung der lokalen Energiewende voranbringen und nachhaltige Transformationswege beschreiten, um der Vorreiterrolle in Sachen regenerativer Energieversorgung auch in Zukunft gerecht zu werden. Bereits seit Oktober 2010 ist die Stadt Speyer über eine 21 Kilometer lange Transportleitung an das Mannheimer Fernwärmenetz als einem der größten zentralen Wärmeversorgungssysteme Europas angeschlossen. Um eine alternative Wärmeversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, soll für die beiden Gebiete die Erschließung mit Fernwärme geprüft werden. Gesetztes Ziel ist es zudem, ökologisch und ökonomisch sinnvolle dezentrale Lösungen (z. B. mittels Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen) zu prüfen und zu bewerten.

Alle betroffenen Bewohner*innen in den beiden Stadtquartieren werden bis Ende der Woche durch die SWS über die geplanten Begehungen informiert. Die entsprechenden Mitarbeitenden können sich ausweisen und werden im Ankündigungsschreiben der SWS benannt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang der Planung zur alternativen Wärmeversorgung verwendet.

Ansprechpartner

Stadtwerke Speyer GmbH
09.02.2023

Stadtwerke Speyer erhöhen Abschläge

Energiepreisbremsen werden umgesetzt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) mussten ihre Strom- und Erdgaspreise aufgrund der Energiekrise zum 1. Januar 2023 deutlich anheben. Daher werden die monatlichen Abschlagsbeträge – wie bereits angekündigt – zum 1. März 2023 nach oben angepasst. Die SWS wollen damit für ihre Kundinnen und Kunden bewirken, dass sie monatlich angemessene Beträge bezahlen und mit der Jahresrechnung nicht mit hohen Nachzahlungen belastet werden.

Die Briefe mit den neu berechneten Abschlagszahlungen sowie die Termine bis zur nächsten Jahresabrechnung gehen diese Woche an alle Kundinnen und Kunden, die unterhalb der beschlossenen Energiepreisbremsen der Bundesregierung liegen. Das sind bei den SWS alle Erdgas-Sonderverträge und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge. Keine Informationen erhalten Kundinnen und Kunden, die ab Dezember 2022 bereits ihre Jahresabrechnung bekommen haben. Mit dieser wurden die Abschläge bereits neu berechnet und die aktuellen Vertragspreise berücksichtigt. Ebenfalls keine Neuberechnung erfolgt bei Kleinverbräuchen und Leerständen.

Alle Kundinnen und Kunden, deren Energiepreise oberhalb der Energiepreisbremsen liegen, erhalten erst in den nächsten Wochen ein Schreiben mit Entlastungsbeträgen und neuen Abschlägen unter Einbeziehung der Preisbremsen. Je nach Vertragswahl und somit Auswirkung der Energiepreisbremsen können auch zwei Briefe verschickt werden.

Zum Thema Energiepreisbremsen sind die SWS an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in ihre IT-Systeme. Für die Stadtwerke bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Das Abrechnungssystem muss angepasst werden, um die individuellen Entlastungsansprüche für tausende Kundinnen und Kunden ausweisen zu können. Aktuell sind die SWS zuversichtlich, die Umstellung zum gesetzten Termin zu schaffen. Sollte es dennoch nicht fristgerecht möglich sein, geht niemandem Geld verloren. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen und deren Umsetzung sind zu finden unter: www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsen. Fragen beantwortet das SWS-Personal im Kundenzentrum in der Industriestraße, telefonisch unter 06232/625-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.02.2023

Glasfaser: SWS warnen vor Falschaussagen

Keine persönlichen Daten weitergeben

In den letzten Wochen meldeten sich zahlreiche Kundinnen und Kunden aus den Wohngebieten Neuland und Vogelgesang im Süden der Domstadt bei den Stadtwerken Speyer (SWS). Sie informierten darüber, dass sie von Personal eines Telekommunikationsunternehmens – ohne Terminvereinbarung – aufgesucht worden seien. Die Mitarbeitenden äußerten sich unter anderem zu Glasfaser-Produkten der SWS und der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen. Die Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Immer wieder gibt Personal von Wettbewerbern im persönlichen Kontakt oder am Telefon auch vor, mit den SWS zusammenzuarbeiten. Die Mitarbeitenden verlangen persönliche Daten und geben vor, günstigere Verträge anzubieten – das betrifft diverse Produkte wie Strom, Erdgas und Telekommunikation. Mit diesen Daten werden alte Verträge gekündigt und neue bei anderen Anbietern abgeschlossen. Die SWS raten, nie persönliche Daten weiterzugeben, sich auf keine Diskussionen einzulassen, einfach das Gespräch am Telefon zu beenden oder die Haustür zu schließen.

Wird man unerwünscht angesprochen, sollten Name, Firma und Telefonnummer der Kontaktperson notiert werden. Sofern genaue Angaben gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. SWS-Personal ist an der Stadtwerke-Arbeitskleidung zu erkennen und kann sich ausweisen.

Wer Rückfragen hat bzw. Unterstützung benötigt, wendet sich unter Telefon 06232/625-0 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de an die SWS.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: AdobeStock – vegefox
23.01.2023

Neu im bademaxx: Aqua-Vital-Kurse für alle

Ab Donnerstag, 19. Januar beginnen neue Aqua-Vital-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Durch die vielseitige Bewegung im Wasser trainieren die Teilnehmer*innen ihren Körper gelenkschonend, stärken ihre Koordination und schaffen eine bessere Körperwahrnehmung. Ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Programm mit vielen Übungsmaterialien, toller Musik und Spaß mit der Gruppe sorgt auch für die psychische Stärkung der Gesundheit.

Kursleiterin Tanja Leiser hat Choreographie und Business in den USA studiert und den Master in Tanz- und Bewegungstherapie absolviert. Im Rahmen ihrer umfassenden Reha-Ausbildung erlernt sie auch immer wieder neue Inhalte zur Kursgestaltung im Wasser.

Übungszeiten: Donnerstag: 10.25 bis 11.00 Uhr und 11.10 bis 11.45 Uhr. Aqua-Vital findet im Freizeitbecken des Hallenbads statt und dauert jeweils 35 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu zahlen ist lediglich der Badeintrittspreis. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.01.2023

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung: Kulturförderpreis geht an das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Speyer-Schifferstadt / Ludwigshafen – Der mit 2.500 Euro dotierte Kulturförderpreis 2022 geht an das Atelier „Molemol“* der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt. Das teilt die Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz mit. Mit der Auszeichnung würdigt die Sparkassenstiftung das umfangreiche und vielfältige Kreativangebot des Förderateliers für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten.

Förderatelier wurde 2015 gegründet

Auf Initiative des Dudenhofener Künstlers Theo Ofer (1926-2020) wurde 2007 in der Speyerer Wohneinrichtung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt eine feste Malgruppe ins Leben gerufen. Aus einer Gruppe wurden bald mehrere. So entstand beispielsweise speziell für die Besucher der Tagesförderstätte ein Angebot, das sich ausdrücklich an den Bedürfnissen schwermehrfach beeinträchtigter Teilnehmer orientiert. Seit 2015 erhalten zusätzlich zu den inzwischen vier Kreativgruppen in den Wohnheimen von Speyer und Schifferstadt besonders künstlerisch begabte und interessierte Teilnehmer Förderung im eigenen Atelier der Lebenshilfe, dem Atelier „Molemol“. Das Atelier mit angeschlossener Galerie ist in den Räumen der ehemaligen Geschäftsstelle in der Speyerer Herdstraße 1 untergebracht.

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Malgruppen und Atelier beteiligen sich an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen

Clemens Körner, Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkassenstiftung, hebt hervor: „Seit 2010 leitet die Malerin und Kunsthistorikerin Dr. Karin Bury aus Schifferstadt die Kreativgruppen und das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt mit großer Hingabe und Schaffensfreude. Die Malgruppen beteiligen sich regelmäßig an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen“. „Dies verdient großen Respekt und den Kulturförderpreis 2022 der Sparkassenstiftung“, ergänzt Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Im Namen der Sparkassenstiftung gratulieren wir dem Förderatelier der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt und seinen Mitgliedern von Herzen zum Kulturförderpreis. Die Auszeichnung soll sie ermuntern, ihre anspruchsvolle Aufgabe weiterhin kreativ und hoch engagiert zu verfolgen“, betont Kolb.

*Der Name ist die pfälzische Dialektform der Aufforderung „Mal‘ einmal“.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
15.02.2023

Sparkassen Vorderpfalz: Stiftungen helfen auch 2023 mit Spenden

Förderanfragen können online unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement in der Region nach Kräften unterstützen“.

Ab sofort können wieder Förderanfragen an die fünf selbstständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz gestellt werden. Unterstützt werden lokale Projekte in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der jeweiligen Stiftung in der ersten Jahreshälfte und bei Förderanträgen, die später eingereicht werden, ein weiteres Mal in der zweiten Jahreshälfte.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement nach Kräften unterstützen. Mit ihren Fördermitteln leisten sie einen direkten Beitrag für das soziale und kulturelle Leben in der Region. Im zurückliegenden Jahr haben unsere fünf Stiftungen 85 Projekte – überwiegend aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung – mit 251.915 Euro unterstützt. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unseren Sparkassenstiftungen. In vielen Fällen können wir helfen, denn unsere Stiftungen fördern vielfach auch Projekte und Initiativen, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen“.

Sparkasse Vorderpfalz
10.02.2023

Sparkasse Vorderpfalz belohnt die fairsten Fußballvereine

Fair Play zahlt sich aus: Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, Thomas Traue (l.), gratuliert den fairsten Fußballvereinen im Geschäftsgebiet mit Urkunden und Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro.

Fair Play auf dem Fußballplatz zahlt sich in barer Münze aus. Mit Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro belohnt die Sparkasse Vorderpfalz die fairsten Fußballmannschaften der vergangenen Saison in ihrem Geschäftsgebiet. Die Geldpreise wurden von Sparkassen-Chef Thomas Traue und den Kreisvorsitzenden des Südwestdeutschen Fußballverbands Klaus Rings und Klaus Karl übergeben.

Bei den Männern aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / A-Klasse erhält die SG 1919 Limburgerhof e.V. I 500 Euro (1. Platz), der ESV 1927 Ludwigshafen e.V. 250 Euro (2. Platz) sowie der ASV Maxdorf 1946 e.V. 150 Euro (3. Platz). Aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / B-Klasse erhält der ASV Maxdorf 1946 e.V. II 500 Euro (1. Platz), der FV Berghausen 1920/46 e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SG 2022 Böhl-Iggelheim II 150 Euro (3. Platz). In der Verbands-Landes-Bezirksliga / C-Klasse erhält die SG 2022 Böhl-Iggelheim III 500 Euro (1. Platz), die SG 1919 Limburgerhof e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SpVgg RW Speyer 1921 e.V. 150 Euro (3. Platz). Beim Fair-Play-Wettbewerb der Frauen erreichten die Spielerinnen des 1. FFC Ludwigshafen e.V. I den 3. Platz und können sich über eine Prämie von 150 Euro freuen.

Hintergrund zum Fair-Play-Wettbewerb:

Der Südwestdeutsche Fußballverband ermittelt in jeder Saison die fairsten Fußballvereine. Hierbei werden in unterschiedlichen Spielklassen die gezeigten roten, gelb-roten und gelben Karten erfasst und in einem Punktesystem bewertet. Darüber hinaus fließen noch das Zuschauerverhalten, das Nichtantreten und Spielabbruch in die Bewertung ein. Den Fair-Play-Wettbewerb unterstützen die Vorderpfälzer Sparkassen in der Saison 2021/2022 mit Geldpreisen über 9.550 Euro.

Sparkasse Vorderpfalz
09.02.2023

Sparkassen-Quartier: Siegerentwurf wird ausgestellt

Modell zum Sparkassen-Quartier: Im Architektenwettbewerb für die Entwicklung der Sparkasse Vorderpfalz in Speyer wurde der Entwurf von Stefan Forster mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Die Sparkasse Vorderpfalz wird den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für die Neuentwicklung ihres Sparkassen-Quartiers in der Wormser Str. 39 in Speyer ausstellen. Das Architekturbüros Stefan Forster aus Frankfurt konnte, in Zusammenarbeit mit NSP Landschaftsarchitekten aus Hannover, den Wettbewerb Ende letzten Jahres für sich entscheiden und sich gegen fünf weitere Bewerber durchsetzen. Vom 6. bis zum 17. Februar sind in der Sparkasse (Wormser Straße 39) Pläne, Projektionen und ein Modell des Siegerentwurfs zu sehen. Im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans soll das Sparkassen-Quartier weiterentwickelt werden.

Sparkassen-Quartier soll weiterhin zeitgemäßes Banking bieten und die Attraktivität der Speyerer Innenstadt erhöhen

Sparkassen-Quartier mit Blick auf den Haupteingang: Eine neue Bepflanzung des Willy-Brandt-Platzes reagiert auf die Achse des Haupteingangs, sämtliche Grünanlagen sollen begeh- und nutzbar sein.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Ziel der Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers ist es, unseren Sparkassenkunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking zu bieten. Zugleich möchten wir einen Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt leisten. Die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Sämtliche Grünanlagen – auch auf dem Willy-Brandt-Platz – sollen begeh- und nutzbar werden. Mit der Neugestaltung des Baukörpers erfolgt auch ein wesentlicher Beitrag zur Einpassung in die Umgebungsbebauung. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben werden typische Motive der Speyerer Altstadt aufnehmen. Die Erdgeschossnutzung soll ggf. durch eine kleine Gastronomieeinheit ergänzt werden. Ein Teil der Fläche wird wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 2.500 qm bei einer Sozialquote von 25% sowie weitere Gewerbeeinheiten“.

Unabhängiges Beurteilungsgremium ist vom Siegerentwurf überzeugt

Sparkassen-Quartier: Im Bild links, die Mauer des Kreuzganges des Augustinerklosters. Die umliegenden Freiflächen des Sparkassengebäudes sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben nehmen typische Motive der Speyerer Altstadt auf.

Thomas Traue weiter: „Der Siegerentwurf des Architekturbüros Stefan Forster hatte im November letzten Jahres das unabhängige Beurteilungsgremium – bestehend u.a. aus Mitgliedern der Stadt Speyer, des Gestaltungsbeirats der Stadt Speyer und der Sparkasse – überzeugt. Die Ausstellungsbesucher sind sehr herzlich dazu eingeladen, sich selbst einen Eindruck von den vielseitigen und kreativen Ideen des Architekturbüros zu verschaffen. In der Ausstellung wird anhand von Plänen, Projektionen und einem Modell das neue Raum- und Funktionsprogramm des Sparkassen-Quartiers, die vielfältige Nutzungsstruktur sowie die deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität – auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – vorgestellt“.

Umsetzungsplanung hat bereits begonnen

„Mit dem Siegerentwurf ist nun eine sehr gute Grundlage für das weitere Planverfahren gelegt“, begründet Sparkassen-Chef Thomas Traue das weitere Vorgehen. Traue betont: „Wir sind bereits mit dem Gewinner des Wettbewerbs in konkretere Vertragsverhandlungen eingestiegen und wollen die Umsetzungsplanung unter Einbindung der Stadt Speyer im Laufe dieses Jahres weiterentwickeln, an dessen Ende der Bauantrag stehen wird. Nach Genehmigung des Bauantrages ist zeitnah der Baubeginn für das Sparkassen-Quartier in Speyer geplant“.

Sparkasse Vorderpfalz
03.02.2023

Planspiel Börse: Schülerteam aus Speyer gewinnt

Bulle und Bär, Synonyme der Börse: Schülerinnen und Schüler aus Speyer gewinnen bei Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz.

Siebzehn Wochen lang nahmen 254 Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen beim Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz teil. Die Aufgabe der 100 Spielgruppen aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis war es, das fiktive Startkapital von 50.000 Euro durch gezielte Investitionen in vorgegebene Wertpapiere zu vermehren. Nach dem letzten Börsentag am 31. Januar hat die Sparkasse Vorderpfalz Bilanz gezogen und die Gewinner ermittelt.

Den höchsten Depotstand konnte die Spielgruppe „APL“ vom Nikolaus-von-Weis-Gymnasium Speyer aufweisen. Sie hatte den Börsenverlauf gut im Blick und konnte ihr Startkapital mit umsichtigem Handeln von 50.000 Euro auf 62.637,83 Euro erhöhen. Den zweiten Platz erarbeitete sich die Spielgruppe „Wolf of HPG“ vom Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer mit einem Depotwert von 59.925,55 Euro. Das Schülerteam „Türkisch Rulette“ von der BBS Technik 1 Ludwigshafen sicherte sich mit einen Depotwert von 59.563,67 Euro den dritten Platz. Den Nachhaltigkeitspreis gewinnt das Team „TeamElonMusk“ vom Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Ertrag von 1.394,99 Euro.

Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut

Die Sparkasse Vorderpfalz richtet das Planspiel Börse im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags zur finanziellen Bildung aus. Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Ich freue mich sehr über die rege Teilnahme am Planspiel Börse und gratuliere den Siegern und allen Teilnehmern sehr herzlich. Die erfolgreichsten Schüler-Teams erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 1.500 Euro und das Team mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 300 Euro. Beim Planspiel Börse zu siegen war nicht einfach, denn es war ein turbulentes Jahr an den Börsen. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe, aber auch steigende Energiekosten und hohe Inflationsraten führten zu einer ausgeprägten Dynamik, sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung. Wer hier Erfolg haben möchte, musste sich intensiv mit den Entwicklungen auseinandersetzen, täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen. Die Schüler lernten, sich Informationen zu beschaffen und diese durch geschickte und kluge Anlagestrategien zielgerichtet und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Damit haben sie sich Fähigkeiten angeeignet, die in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger werden. Zudem wurden im Spiel Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut. Die Teilnehmenden machten ihre Erfahrungen mit Gewinn und Verlust und konnten risikobewusstes Handeln erlernen. Auch nachhaltige Geldanlagen stehen beim Planspiel Börse seit vielen Jahren hoch im Kurs: Investitionen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen wurden in einem separaten Ranking bewertet und prämiert“.

Sparkasse Vorderpfalz
02.02.2023

Business-Casual ist neuer Dresscode bei der Sparkasse Vorderpfalz

Die Vorstände der Sparkasse Vorderpfalz im neuen Dresscode „Business Casual“ (v.l.n.r.): Oliver Kolb, Thomas Traue (Vorstandsvorsitzender) und Ulli Sauer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz haben künftig freiere Hand bei der Kleiderwahl. Der neue Dresscode „Business Casual“ steht für eine moderne Kleidungsweise. Der traditionelle Anzug wird zwar nicht aus dem Sparkassenalltag verbannt, kann aber ab sofort auch ohne Krawatte getragen werden. Jeans, Cord- oder Chinohosen bieten zusätzliche Alternativen. Wichtig ist, dass die Kleidung zur Situation passe und das Gesamtbild stimmig sei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Natürlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin gut gekleidet sein und sollen durch ein Namensschild erkannt werden können. Dazu zählt auch, bei entsprechenden Anlässen einheitlich aufzutreten. Doch grundsätzlich gibt es neben dem klassischen Business-Look ab sofort viele Freiräume für Individualität und modische Gesichtspunkte. Kundennähe wollen wir durch weniger förmliche Kleidung noch deutlicher zeigen. Doch schon aus Respekt vor unseren Kunden bleiben wir immer noch im Bereich der Business-Kleidung. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – unter Berücksichtigung von Anlass und Kundengruppe – sind die Grundlage für den neuen Dresscode „Business Casual“. Kleidung wie Zerrissene Jeans, Minirock oder Freizeitschuhe sind als Arbeitskleidung weiterhin tabu“.

Sparkasse Vorderpfalz
31.01.2023

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Lichtblicke: Fertighäuser bei Nacht!

Am 10. März lädt das Deutsche Fertighaus Center Mannheim zur „Nacht der Musterhäuser“ ein – Eintritt frei

Mannheim – Funkelnde Illumination, Sektempfang, Musik und Zeit für informative Gespräche: Wer in diesem Jahr den Traum vom eigenen Haus realisieren möchte, kann sich bei der „Nacht der Musterhäuser“ am 10. März perfekt darauf einstimmen. Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim sind – zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr – die Musterhäuser auch am Abend von 18 bis 22 geöffnet und zeigen sich im besten Licht. Denn die Beratungsteams in den Häusern erwarten die Besucherinnen und Besucher mit kleinen Aktionen und den neuesten Infos zum individuellen, nachhaltigen Bauen sowie aktuellen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem können sich die Besucher auf regionale Köstlichkeiten und ein kostenloses Glas Sekt freuen. Der Eintritt ist frei.

info:

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
16.02.2023

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort. Der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen.

Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Dr. jur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen.

Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. jur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“  Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
22.02.2023

Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich?                                     

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus kann bei einem Ausbreiten der Flammen schnell zu einer Katastrophe führen. Der oft giftige Brandrauch bringt Bewohner in Gefahr und versperrt wichtige Fluchtwege. Aus Sicherheitsgründen ist laut Bauverordnung jedes Bundeslandes die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen vorgeschrieben. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Vermieterpflichten bezüglich Installation und Wartung dieser Rauchmeldeanlagen und beantwortet die oft strittige Frage, wer für die Übernahme der Kosten zuständig ist.

Rauchmelder können Leben retten! Vor allem nachts schützen sie bei einem Brandausbruch per Warnton vor einem unbemerkten Ausbreiten des Rauchs im Gebäude. Den Bewohnern gelingt es dann in den meisten Fällen, sich in Sicherheit zu bringen oder die Feuerwehr zu alarmieren. Die Landesbauordnungen von Rheinland-Pfalz (§ 44 Absatz 8) und dem Saarland (§ 46 Absatz 4) schreiben die verpflichtende Installation von Warnmeldern bei selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die wichtige Rettungswege gehen, vor. Die Installation ist Aufgabe des Eigentümers. Für die Betriebsamkeit und Wartung ist in Rheinland-Pfalz der Eigentümer, im Saarland der unmittelbare Besitzer – das bedeutet der Bewohner oder Mieter – zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe auch hier der Eigentümer (freiwillig) übernehmen. Vermieter, die Wohnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet haben, sollten dies unbedingt nachholen. In Mehrfamilienhäusern beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür über die Verwaltung in der Regel eine Fachfirma, die neben der Installation auch für die regelmäßig anfallende Wartung und technische Funktionsprüfung zuständig ist.

Bei der Frage, ob anfallende Kosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen, ist entscheidend, um welche Ausgaben es sich konkret handelt: Kosten für die Installation, die Miete oder regelmäßig anfallenden Wartungsgebühren von Rauchmeldeanlagen. Die Anschaffungs- und Installationskosten durch eine Fachfirma sind zunächst Sache des Vermieters. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Da es sich dabei grundsätzlich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die in der Wohnung für Sicherheit sorgt und den Gebrauchswert der angemieteten Räume verbessert (§ 555b BGB), darf der Vermieter bis zu acht Prozent der entstandenen Kosten per Mieterhöhung auf die Kaltmiete an seine Mieter weitergeben (§ 559 BGB). Aber Vorsicht: Eine derartige Modernisierungsmaßnahme fällt einmalig an. Betriebskosten hingegen sind regelmäßige Kosten. Eine monatliche Abrechnung über die Betriebskosten ist daher unzulässig, allein der Einbau kann anteilig auf die Miete umgelegt werden. Da sich diese Ausgaben aber oft in Grenzen halten, verzichten viele Vermieter in der Regel auf eine derartige Mieterhöhung.“

Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer die Rauchmelder nicht kauft, sondern sich bei Inbetriebnahme für eine Mietanlage entscheidet. Nach einem aktuellen BGH-Urteil (siehe Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20) dürfen diese Mietgebühren weder über eine Mieterhöhung noch über eine Betriebs- oder – in Einzelfällen sogar geschehen – Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden – auch dann nicht, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ausschließlich die regemäßig anfallenden Wartungskosten können unter „sonstige Betriebskosten“ (BetrKV §2 Punkt 17) vereinbart werden, sie sind dann umlagefähig. Da Mietkosten laut BGH mit Anschaffungskosten gleichzusetzen sind, zählen sie nicht zu umlagefähigen Betriebskosten. Frank Hennig: „Obwohl in den Betriebskosten auch einzelne umlagefähige Mietpositionen oder Nutzungsentgelte angeführt werden, etwa für Wasserzähler oder ähnliches, handelt es sich dabei laut BGH um gesetzliche Ausnahmefälle.“ Mieter müssen Mietkosten für Rauchmelder also nicht begleichen; sie sollten ihre jährliche Betriebskostenabrechnung prüfen, ob eine vergleichbare Position „Miete und/oder Anschaffung von Rauchmeldern“ aufgeführt ist und dann das Gespräch mit dem Vermieter oder Verwalter suchen. Stichwort Wartung: Diese Prüfung muss laut DIN-Norm für Rauchmelder (DIN 14676) mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle bedeutet das eine technische Funktionsprüfung, eine Kontrolle auf eventuelle Schäden, das Entfernen von Schmutz oder Staub sowie einen Check und gegebenenfalls das Wechseln der Batterie. Die Kontrolle kann der Eigentümer selbst oder eine beauftragte Firma übernehmen. Verbleibt die Verantwortung beim Mieter, muss der Eigentümer prüfen, ob dieser die Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Um hier Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherungspflicht nicht zu verletzen, ist es sinnvoll die Wartung an einen zuverlässigen Dienstleister zu vergeben. Bei modernen Funkwarnmeldern ist diese Funktionsprüfung beispielsweise einfach und unkompliziert per Ferncheck möglich. Übrigens: Es sind nicht ausschließlich Wartungskosten von Fachfirmen umlegbar. Übernimmt der Vermieter die jährliche Wartung selbst, darf er diesen Aufwand – wenn Wartungskosten für Rauchmelder im Mietvertrag unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt sind – ebenso an seine Mieter weitergeben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
14.02.2023

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Zum ersten Mal auf dem Lohnzettel: Entschädigung für die Wege zu den Baustellen

Bauarbeiter aus Speyer fahren 48 Mal um die Erde

Der Lohnzettel für Bauarbeiter in Speyer sieht diesmal in einem entscheidenden Punkt anders aus: Zum ersten Mal bekommen Bauarbeiter im Februar eine Lohnabrechnung, auf der die Kilometer eine Rolle spielen, die sie im Januar auf ihrem Weg zu den Baustellen zurückgelegt haben. „Das ist eine Premiere für den Bau: Endlich gibt es eine Entschädigung für die Fahrstrecken und damit vor allem für die vielen Stunden, die Maurer, Betonbauer, Kranführer & Co. Monat für Monat auf der Straße unterwegs sind. Denn bislang hat ein Großteil der Bauarbeiter Zeit und Nerven investiert, um zu den Baustellen zu kommen. Und das alles zum Null-Tarif. Denn die meisten Bauarbeiter haben ihre Zeit für die Fahrten zur Baustelle dem Chef einfach geschenkt“, sagt Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ist die Entschädigung der Wegezeit „ein wichtiger Schritt nach vorn, um die Arbeit auf dem Bau vom Lohn her attraktiver und gleichzeitig auch gerechter zu machen“.

Immerhin sind die Strecken, die Bauarbeiter auf ihrem Weg zu den Baustellen zurücklegen, enorm, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Bau-Gewerkschaft weiß, wovon sie spricht: Sie hat die Fahrstrecken beim Pestel-Institut (Hannover) untersuchen lassen. Demnach sind rund 430 Bauarbeiter – und damit neun von zehn Beschäftigten der Baubranche – in Speyer an 200 Arbeitstagen unterwegs, um zu den Gebäuden, Straßen und Brücken zu kommen, die sie bauen und sanieren sollen. Für die einfache Fahrt legen sie dabei im Schnitt elf Kilometer zurück. Die Wissenschaftler vom Pestel-Institut kommen dabei auf rund 1,9 Millionen „Baustellen-Kilometer“ im Jahr. „Rein rechnerisch fahren die Bauarbeiter aus Speyer damit rund 48 Mal um die Erde. Klar, mal liegt die Baustelle um die Ecke, oft ist sie aber auch weit entfernt“, so Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Bei der Untersuchung sind, so das Pestel-Institut, für die Mobilität von Baubeschäftigten relevante Faktoren wie die iedlungsdichte berücksichtigt.

„Das Ergebnis macht deutlich, dass die, die auf dem Bau arbeiten, viel Extra-Zeit am Steuer vom Pkw oder im Baubulli verlieren. Dabei ist die Wegezeit nichts anderes als für den Bau-Job investierte Lebenszeit“, sagt Carsten Burckhardt. Er ist im IG BAU-Bundesvorstand für die Bauwirtschaft zuständig und spricht von „enorm Kilometer-aktiven Bau-Jobs“. Die Fahrten zu den Baustellen seien „echte Zeitfresser“. Trotzdem sei es ein „hartes Stück Arbeit“ gewesen, die Entschädigung der Wegezeit am Tariftisch durchzusetzen. „Die Arbeitgeber haben sich jahrelang dagegen gesträubt“, so Burckhardt.

Die Zeiten, in denen Fahrstrecken von Bauarbeitern einfach unter den Teppich gekehrt wurden, seien jetzt allerdings endgültig vorbei: Für die Strecken zwischen dem Betrieb und der Baustelle bekommen Bauarbeiter, die Tag für Tag von zu Hause aus anfahren, jetzt – je nach Kilometern – zwischen 6 und 8 Euro pro Tag. Wer nicht mit dem Baubulli fährt, sondern das eigene Auto nimmt, bekommt weiterhin zusätzlich Kilometergeld. Auch für Fahrten mit Bussen und Bahnen gibt es eine Erstattung“, erläutert Carsten Burckhardt. Wer auf Montage sei und nicht jeden Tag nach Hause fahren könne, bekomme – abhängig von der Strecke – zwischen 18 und 78 Euro pro Woche.

Mehr Infos dazu gibt es bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de.
Oder im Internet: igbau.de/Infos-zur-Wegezeitentschaedigung-ab-1.-januar.html.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
14.02.2023

IG BAU will „saubere Baustellen in Speyer“

Kontrollen vom Hauptzollamt Saarbrücken auf dem Bau: 207 Ermittlungsverfahren im 1. Halbjahr 2022

Schwarze Schafe auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Praktiken auf Baustellen beklagt. So habe das Hauptzollamt Saarbrücken, das auch für Speyer zuständig ist, allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in der Region insgesamt 207 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte bei ihren Kontrollen vor allem illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstöße auf. Insgesamt habe die vom Saarbrückener Zoll ermittelte Schadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben auf dem Bau rund 4,2 Millionen Euro betragen, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Saarbrücken 324 Ermittlungsverfahren auf dem Bau ein. Die Baugewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) zur Kontroll-Bilanz des Zolls auf dem Bau mitgeteilt hat.

„Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren zeigt, dass kriminelle Methoden auf dem Bau auch in unserer Region zum Alltag gehören. Die tatsächlich aufgedeckten Verstöße sind nur die Spitze des Eisbergs“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Rüdiger Wunderlich. Neben den vielen „sauber arbeitenden Unternehmen“ gäbe es noch immer unseriöse Firmen, für die Lohndumping und illegale Beschäftigung bei Bauaufträgen zum Geschäftsmodell gehörten. Und Wunderlich warnt vor einer weiteren Zunahme illegaler Machenschaften: „Die hohe Inflation, steigende Bauzinsen, hohe Material- und Energiekosten – alles führt zu einem wachsenden Kostendruck auf dem Bau. Unseriöse Chefs werden deshalb jetzt erst recht versuchen, ihre Kosten durch Lohndumping zu senken. Und sie werden sich noch mehr Tricksereien einfallen lassen, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Dadurch geraten Arbeitgeber, die sich an den Bau-Tarifvertrag halten, weiter unter Druck.

Vor diesem Hintergrund fordert der IG BAU Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz deutlich mehr Kontrollen und eine stärkere Präsenz des Zolls auf den Baustellen. „Auch in Speyer wollen wir ‚saubere Baustellen‘. Der Staat muss sicherstellen, dass kriminelle Praktiken auf Baustellen keine Chance mehr haben.“ Zudem müssten auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein ‚Sündenregister für Schwarzarbeit‘ – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohnprellerei beruht“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.02.2023

Speyer: Zehn Maler- und Lackiererbetriebe mit 60 Beschäftigten

Dickere Lohntüten für die, die das Leben bunt machen

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer in Speyer machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. In Speyer gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur zehn Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 60 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.01.2023

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Inflation trifft Beschäftigte in Gaststätten und Bäckereien „mit voller Wucht“ / 2.800 Menschen in Speyer arbeiten zum Niedriglohn – Extra-Lohn-Schub soll ihnen helfen

Gewerkschaft NGG will mit Lohn-Forderung „10 plus X Prozent“ ins Krisen-Jahr 2023 starten

Sie müssen sowieso schon jeden Cent zweimal umdrehen, aber explodierende Lebenshaltungskosten bringen sie jetzt endgültig ans Limit: In Speyer arbeiten rund 2.800 Menschen zum Niedriglohn. Und das, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Pfalz beruft sich hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegen 15 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Speyer beim Einkommen unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.344 Euro brutto im Monat.

„In Restaurants, Hotels, Bäckereien und Metzgereien arbeiten besonders viele Menschen zu Mini-Löhnen. Die rasant steigenden Preise für Energie und Lebensmittel treffen sie mit voller Wucht“, sagt Holger Winkow. Für den Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz ist es deshalb jetzt nötig, „Lohn-Täler anzuheben“. Ziel sei es, möglichst viele Beschäftigte in Speyer von einem „kräftigen Lohn-Plus“ profitieren zu lassen. „Wenn das neue Jahr eine ‚Lohn-Headline‘ hat, dann: ‚10 Prozent plus X‘“, so Winkow.

Die NGG habe sich deshalb für 2023 vorgenommen, eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne durchzusetzen – bei Tarifverhandlungen für ganze Branchen genauso wie bei Haustarifverträgen mit einzelnen Betrieben. „Denn die Verbraucherpreise werden oben bleiben. Ziel ist es deshalb, die Einstiegslöhne auf mindestens 13 Euro pro Stunde anzuheben“, macht NGG-Geschäftsführer Holger Winkow klar.

Neben notwendigen, dauerhaft höheren Löhnen und Gehältern werde sich die NGG Pfalz zusätzlich auch für die kurzfristig wirksame Inflationsausgleichsprämie stark machen. „Bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und ohne Abgaben sind ein gutes und zusätzliches Instrument, das die Bundesregierung den Unternehmen an die Hand gegeben hat, um Beschäftigten über die ‚Klippen der Krise‘ zu helfen“, so Winkow.

„Vom Einkauf im Supermarkt bis zum Haarschnitt beim Friseur – überall wird es teurer. So teuer, dass sich gerade Geringverdiener viele Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr leisten können“, warnt Winkow. Eine Bäckereifachverkäuferin habe schon in normalen Zeiten Schwierigkeiten, mit ihrem Geld bis zum Monatsende klarzukommen. „Deshalb brauchen Geringverdiener gerade jetzt einen ‚Extra-Lohn-Schub‘. Denn der Job muss auch in der Krise dafür sorgen, dass es nicht am Nötigsten zum Leben hapert. Eine Vollzeitarbeit darf nicht zum Risikofaktor fürs Portemonnaie werden“, sagt Holger Winkow.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
20.12.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im Juli 2022 – Weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit wegen der Erfassung ukrainischer Geflüchteter

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Juli kräftiger zugenommen als jahreszeitlich üblich. Dies liegt jedoch an der Erfassung ukrainischer Geflüchteter. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen und Unsicherheiten weiterhin stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Juli: +107.000 auf 2.470.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -120.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Der Beginn der Sommerpause und die Erfassung ukrainischer Geflüchteter führen im Juli 2022 zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat, und zwar um 107.000 auf 2.470.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 48.000 zugenommen. Der außergewöhnlich starke Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Monat hängt nicht mit Problemen am Arbeitsmarkt zusammen, sondern geht auf die Fluchtmigration infolge des russischen Angriffskrieges zurück. Verglichen mit dem Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 120.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Juni auf Juli um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 63.000 gestiegen. Sie lag im Juli 2022 bei 3.217.000 Personen. Das waren 126.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juli für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 328.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 610.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von April auf Mai 2022 um 45.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Mai nach Hochrechnungen der BA um 681.000 auf 34,43 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,29 Millionen Personen hatten im Mai 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 282.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,17 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juli weiter auf sehr hohem Niveau, ging aber zuletzt etwas zurück. So waren 881.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 136.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juli 2022 um 2 auf 134 Punkte.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

708.000 Personen erhielten im Juli 2022 Arbeitslosengeld, 112.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.780.000. Gegenüber Juli 2021 war dies ein Rückgang von 29.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Juli 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 392.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 12.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juli noch 118.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 512.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 mehr als vor einem Jahr. 233.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist auch im Juli noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.07.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Gemeinsam unabhängig werden

SWS und WEAG stellen Windparkprojekt in Römerberg vor

In der Rhein-Pfalz-Halle in Römerberg: Große Resonanz zum geplanten Windpark.
Foto: SWS

Mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien wollen die Stadtwerke Speyer (SWS) die Region immer unabhängiger machen. Auf Römerberger Gemarkung soll das mit einem Windpark geschehen. Fünf Windenergieanlagen sind dort geplant. Baubeginn soll im Sommer 2024 sein. Das Investitionsvolumen beträgt 40 Millionen Euro. In einer Bürgerveranstaltung erhielten rund 100 Anwesende am Donnerstagabend die notwendigen Informationen zum Projekt. Dieses wird von den SWS in Zusammenarbeit mit der WEAG Future Energie AG auf den Weg gebracht. Das letzte gemeinsame Vorhaben – der Windpark in Hatzenbühl – hat den Menschen dort bereits deutliche Vorteile bei der Energiegewinnung gebracht.

Wie in der südpfälzischen Gemeinde war auch Römerberg als Ortsgemeinde das ausschlaggebende Moment, um mit der Suche nach einer Fläche für einen Windpark zu beginnen. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring erinnerte an den Kontakt, den die Kommune pro-aktiv gesucht habe. Eine Gesellschaft, die SW Windenergie Speyer GmbH und Co. KG, sei zeitnah gegründet worden.

Die Anwesenheit der Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sah Wolfgang Bühring als Signal der Partnerschaft. „Wir brauchen die ländlichen Gemeinden zur Unterstützung des Projekts“, machte er deutlich, dass nur mehrere Kommunen gemeinsam den notwendigen Nutzungsgrad zur effizienten Versorgung der Region erreichen können. „Wir geben die Verantwortung nicht ab, sondern suchen auch in Speyer nach geeigneten Flächen, um Windenergieanlagen umzusetzen“, versicherte Stefanie Seiler. Zwei Areale kommen dort laut Wolfgang Bühring in Frage und auf diesen soll nach Abschluss einiger Prüfungen und Planverfahren gebaut werden. „Wir wollen unabhängig werden“, markierte Stefanie Seiler das Ziel, das von ihrer Kollegin, Verbandsbürgermeisterin Silke Schmitt-Makdice, und ihrem Kollegen, Bürgermeister Matthias Hoffmann, unterstützt wird. Wolfgang Bühring ergänzte: „Es gibt keine Alternative zu Erneuerbaren Energien. Wir wollen mit den Windenergieanlagen eine nachhaltige Energiegewinnung vor Ort realisieren und damit eine Preissicherheit in der Versorgung generieren.“   

Einen schonenden Umgang mit landwirtschaftlichem Gelände versprechen die Windräder, stellte Wolfgang Bühring fest: „Die Windkraft ist die effizienteste erneuerbare Energie, denn sie lässt der Landwirtschaft ihre Flächen.“ Die Notwendigkeit, weiter in diese zu investieren, sei gerade aktuell angesichts der Folgen des Krieges von Russland gegen die Ukraine zu sehen. „Wir werden nicht nur ein Erdgas-, sondern auch ein Stromproblem haben“, betonte der SWS-Chef. Die SWS und die WEAG wollen mit Hilfe der Kommunen gegensteuern. Sandra Esch, Projektleiterin bei der WEAG, stellte den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahmen im Detail vor. Zwischen Harthausen, Römerberg, Mechtersheim und Schwegenheim – in der Sichtachse des dort bestehenden Windparks – sollen fünf Windräder aufgestellt werden. 249 Meter hoch ist eine Anlage, der Rotorendurchmesser beträgt 164 Meter. „Die Jahresstromproduktion der fünf Windräder beträgt 62,5 Millionen Kilowattstunden“, zeigte Sandra Esch auf und sprach von einem Jahreserlös in Höhe von fünf Millionen Euro. Der Bedarf in Römerberg, der insgesamt bei 47,4 Millionen Kilowattstunden im Jahr liege, könne deutlich über dem Wert gedeckt werden.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt über ein Flächenpachtkonzept. „Alle Personen mit Grundstücken im Potenzialgebiet können Nutzungsverträge unterschreiben und bekommen Flächengeld“, erklärte Sandra Esch. 104 von 154 Nutzungsverträgen sind laut Aussage der Projektleiterin bereits unterschrieben. 20 Prozent der Fläche befinde sich im Eigentum der Bürgerhospitalstiftung Speyer. „Die Region profitiert über das Regionalstromkonzept, in das der Windpark eingebunden werden soll“, fügte Sandra Esch an.

Die Gutachten für Schall-, Schatten- und Artenschutz sollen noch im laufenden Jahr von den entsprechenden Behörden ausgestellt werden. Die Genehmigungsanträge können dann bis April 2023 auf den Weg gebracht werden. Mit dem Baubeginn rechnet Sandra Esch im Juni 2024, mit der Fertigstellung ein Jahr später. „Der absehbar weiter steigende Stromverbrauch rechtfertigt die Umsetzung neuer Windenergieanlagen“, hob der Geschäftsführer von WEAG, Lutz Gubernator, hervor. Das Unternehmen arbeitet bereits seit 2010 mit den SWS zusammen.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.07.2022

Neue Umlage für Erdgas

Stadtwerke Speyer raten, finanziell vorzusorgen

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energiewirtschaft werden täglich über die Medien kommuniziert. Hiervon sind auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Speyer (SWS) betroffen. Da sich die Entwicklungen weiter überschlagen, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden schon jetzt, ihre monatlichen Abschläge für Erdgas und Strom anzupassen.

Hintergrund ist ein umfassendes Gesetzespaket der Bundesregierung, bei dem neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) im Mittelpunkt stehen. Ziel des EnSiG ist zum einen die Sicherstellung der Gasversorgung bei einer Gasmangellage, zum anderen die solidarische Verteilung der Mehrkosten, die durch notwendige Ersatzbeschaffungen aufgrund reduzierter oder ausbleibender russischer Gaslieferungen entstehen, auf die Endkunden. Wenn ein Gasmangel eintritt, stehen nach dem EnSiG folgende Optionen zur Verfügung. Mit dem neuen Paragraphen 29 erhält der Bund die Möglichkeit, finanziell angeschlagene Versorger auf der Importebene mit staatlichen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. In den Paragraphen 24 und 26 werden die Möglichkeiten zur Weitergabe der Ersatzbeschaffungskosten an den Endkunden geregelt. Mit dem Preisanpassungsrecht nach Paragraph 24 können Versorger kurzfristig die Mehrkosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, die für den Ersatz von nicht mehr geliefertem russischem Gas anfallen. Wahrscheinlicher wird aber gemäß Paragraph 26 ein Umlagemechanismus eingeführt werden, der die Mehrkosten solidarisch auf alle Gasverbraucher verteilt. Ziel der Bundesregierung damit ist die Sicherstellung der Energieversorgung und eine gleichmäßige Belastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem werden durch die Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die entstandenen Kosten für die Füllung der Gasspeicher auf die Verbraucher*innen umgelegt. Auch die schon bestehende Bilanzierungsumlage soll erhöht werden.

Die genannten Umlagen werden voraussichtlich schon ab Herbst 2022 anfallen. Die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt oder konkret absehbar. Daher raten die SWS den Verbraucherinnen und Verbrauchern schon jetzt, unbedingt vorzusorgen und ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Erdgas und Strom zu erhöhen. Um den noch unbekannten Preissteigerungen vorzusorgen, raten die SWS ihren Kundinnen und Kunden zudem Geld beiseite zu legen. Die Abschlagsanpassungen sind für Kundinnen und Kunden angebracht, die erst im kommenden Jahr ihre nächste Abrechnung erhalten und somit über den Winter noch niedrigere Abschläge zahlen würden. Ab 2023 müssen Kundinnen und Kunden mit drastischen Preiserhöhungen rechnen. Neben den Umlagen werden auch die Energiebeschaffungskosten weiter ansteigen. Spätestens zum Jahreswechsel sollten alle Kundinnen und Kunden ihre Abschläge deutlich anheben, um den höheren Verbrauch in den Wintermonaten zu den gestiegenen Preisen ins Verhältnis zu bringen, damit nicht zu hohe Nachforderungen auflaufen.

Über ihre Homepage, die MeinSpeyer-App, Social Media sowie die regionalen Medien informieren die SWS regelmäßig und aktuell zur Situation auf den Energiemärkten und über die Auswirkungen auf die Verbraucher*innen.

Zudem appellieren die SWS – gemeinsam mit der Stadt Speyer – weiterhin an die Bevölkerung, Energie einzusparen: Jede Kilowattstunde bei Strom und Erdgas, die nicht verbraucht wird, hilft, die gemeinsame Ausgangslage bei der Energieversorgung im kommenden Herbst und Winter zu verbessern und die eigenen Kosten zu reduzieren. Jeder noch so kleine Beitrag trägt dazu bei, das große Ziel einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung zu erreichen.

Abschlagsanpassungen sind online über das SWS-Kundenportal (www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal), die MeinSpeyer-App, per E-Mail (vertrieb@stadtwerke-speyer.de), telefonisch (06232/625-0) oder persönlich im SWS-Kundenzentrum in der Industriestraße möglich.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Fotolia
25.07.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung hilft mit Fördergeldern

Fördergelder der Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer wurde von Stefanie Seiler (2.v.l.) und Oliver Kolb (3.v.r.) übergeben.

Speyer / Rhein-Pfalz-Kreis – Die Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer fördert mit 12.000 Euro sieben Vereine, Schulen und Initiativen in Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Unterstützt wird ein kostenloser Mittagstisch in der Spiel- und Lernstube Nordpol, die Ausstattung der Klassenräume der Burgfeld Realschule plus Speyer mit digitalen Präsentationsmöglichkeiten, das Training der Woogbachschule Speyer „Selbstvertrauen aufbauen“, der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Siedlungsschule Grundschule Speyer, Bewegungsförderung in der Hermann-Gmeiner-Grundschule Waldsee, die Anschaffung einer Bluetooth-Anlage des TSV Speyer sowie das jährliche Theaterfestival für Theater AGs. Die Fördergelder wurde von Stefanie Seiler und Oliver Kolb übergeben.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, betont: „Die Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer ist seit ihrer Gründung 1995 ein verlässlicher Förderer in Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Sie vergibt keine regelmäßigen Zuschüsse, sondern fördert viele kleine und große Projekte in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport, die möglichst vielen zugutekommen. Für die Förderungen werden die Erträge des Stiftungskapitals von 2 Mio. Euro genutzt, dieses bleibt somit dauerhaft als Ertragsquelle erhalten. Als öffentlich rechtliches Kreditinstitut mit kommunaler Trägerschaft und regionaler Verankerung gehört es zur unternehmerischen Identität der Sparkasse Vorderpfalz, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Auch die Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer leistet mit ihren Fördergeldern einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl“.

Sparkasse Vorderpfalz
28.07.2022

Sparkassenstiftungen schütten Fördergelder aus

Fördergelder der beiden Sparkassenstiftungen wurden von Clemens Körner (l.), Oliver Kolb (2.v.r.) und Ulli Sauer (r.) übergeben.

Rhein-Pfalz-Kreis – Zwei Sparkassenstiftungen machen’s möglich: Die Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius in Bobenheim-Roxheim für einen kulturellen Beitrag zum 50-jährigen Kitajubiläum, das Filmprojekt mit Gesang- und Musikvereinen, die Ortsgruppe Mutterstadt des Historischen Vereins der Pfalz, das Kalenderprojekt „Starke, junge Frauen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis“, das Unterstützungsprojekt der Studierenden im Bundesligakader sowie die Athletikschule des AC 1892 Mutterstadt und der MSC Altrip (Förderung der Jugend durch Neuaufbau und Talentförderung) können sich über Spenden in Höhe von insgesamt 16.250 Euro freuen. Die Fördergelder stammen von der Kulturstiftung und der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Übergeben wurden sie von Clemens Körner, Oliver Kolb und Ulli Sauer.

Die Vorstandsvorsitzenden der Sparkassenstiftungen Oliver Kolb (Kulturstiftung) und Ulli Sauer (Sportstiftung) betonen: „Um unsere gemeinnützigen Ziele als öffentlich rechtliche Sparkasse dauerhaft unterstützen zu können, wurde die Kulturstiftung (1996) und die Sportstiftung (2003) der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz gegründet. Seit dieser Zeit sind beide Stiftungen eng mit der Region verbunden und fördern jedes Jahr viele kulturelle und sportliche Projekte im Rhein-Pfalz-Kreis. Vereine und ehrenamtlich Tätige sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft, insbesondere auch in dieser schwierigen Zeit. Deshalb ist es uns eine Herzensangelegenheit das ehren- und bürgerschaftliche Engagement im Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin mit den Fördergeldern der beiden Sparkassenstiftungen zu unterstützen“.

Sparkasse Vorderpfalz
28.07.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Massive Kaufkraftverluste im Zuge des Kriegs gegen die Ukraine

Wegen Inflation: Haushalte in Speyer verlieren 25 Millionen Euro / Gewerkschaft NGG: „Menschen mit geringen Einkommen gezielt entlasten“

Inflation frisst Einkommen auf: Wegen rasant steigender Preise gehen den Haushalten in Speyer in diesem Jahr rund 24,5 Millionen Euro an Kaufkraft verloren – vorausgesetzt, die bisherige Teuerungsrate zieht nicht noch weiter an. Allein bei Lebensmitteln müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Mehrausgaben von 11,3 Millionen Euro rechnen. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf eine regionale Kaufkraftanalyse des Pestel-Instituts (Hannover). Danach sind Menschen mit schmalem Portemonnaie besonders betroffen: In den 9.700 Haushalten, in denen in Speyer Alleinerziehende und Singles mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 2.000 Euro leben, belaufen sich die hochgerechneten Kaufkraftverluste – vom Heizen bis zum Einkauf im Supermarkt – bis Jahresende auf 6,2 Millionen Euro.

NGG-Regionalgeschäftsführer Holger Winkow spricht von „alarmierenden Zahlen“. Durch die Preissteigerungen drohten soziale Verwerfungen, wenn die Politik nicht durch weitere, gezielte Entlastungen gegensteuere. „Vom Kellner bis zur Bäckereifachverkäuferin – Beschäftigte, die keine Spitzenverdiener sind, müssen derzeit jeden Cent zweimal umdrehen. Wer ohnehin schauen muss, wie er bis zum Monatsende durchkommt, bei dem schlagen die aktuellen Mehrausgaben enorm zu Buche“, so Winkow. Laut Pestel-Institut sind die gestiegenen Lebensmittelpreise ein besonderer Inflationstreiber: Der durchschnittliche Haushalt in Speyer hat in der ersten Jahreshälfte allein bei Nahrungsmitteln eine Zusatzbelastung von 38 Euro im Monat zu tragen. Die Mehrausgaben für Energie belaufen sich auf monatlich 35 Euro, Mobilität verteuerte sich um zehn Euro.

Nach Beobachtung der NGG treffen die Preissprünge im Supermarkt „ausgerechnet die Menschen besonders stark, die selbst mit Lebensmitteln arbeiten – ob im Restaurant, in der Brauerei oder in der Backwarenfabrik“. Zwar sei es der Gewerkschaft in diesem Jahr gelungen, durch Tarifabschlüsse etwa im Gastgewerbe kräftige Lohnerhöhungen zu erzielen. Die Inflation drohe jedoch, diese zunichte zu machen. „Was wir jetzt brauchen, sind spezielle Hilfen für Beschäftigte mit geringen Einkommen. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Arbeitsuchende. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung reichen nicht aus. Die Ampel muss nachlegen“, fordert Winkow.

Der Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz spricht sich für einen „Energiepreisdeckel“ aus, um Privathaushalte vor explodierenden Kosten für Gas und Strom zu schützen. Dabei müssten alle Entlastungen sozial ausgewogen sein. Winkow: „Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Deshalb wäre es auch konsequent, Reiche stärker an der Finanzierung der Krisenlasten zu beteiligen – zum Beispiel durch eine einmalige Vermögensabgabe.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
28.07.2022

GREIWING logistics for you GmbH

Erweiterung des GREIWING-Standorts in Worms nimmt Gestalt an

  • Logistikspezialist investiert 18 Millionen Euro
  • Hallenkapazitäten wachsen auf rund 15.500 Quadratmeter
  • Trotz Materialknappheit keine Verzögerung

Greven / Worms – Großbaustelle liegt im Zeitplan: Die GREIWING logistics for you GmbH erweitert ihren Standort in Worms um zwei zusätzliche Logistikhallen mit insgesamt 7.150 Quadratmetern. Damit reagiert das Grevener Unternehmen auf das in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Auftragsvolumen. Die Zahl der Palettenstellplätze wird sich von derzeit 8.300 auf 19.800 mehr als verdoppeln. Gleiches gilt für die Zahl der Mitarbeiter, die mit Inbetriebnahme auf über 80 steigen wird. Durch eine Photovoltaikanlage und flächendeckende LED-Beleuchtung wird bei der Standorterweiterung auch modernen Energiemanagement-Aspekten Rechnung getragen. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 geplant.

„Bei einem solchen Bauvorhaben muss alles Hand in Hand passieren und die Gewerke müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Alle beteiligten Partner haben bisher hervorragend zusammengearbeitet und alle Unwägbarkeiten engagiert gelöst. Deshalb sind wir sehr froh darüber, dass unsere Erweiterung voll im Zeitplan liegt“, sagt Jürgen Greiwing, Geschäftsführender Gesellschafter der GREIWING logistics for you GmbH. In den vergangenen Wochen wurden die Fassaden der beiden neuen Logistikhallen fertiggestellt und eine Photovoltaikanlage installiert. Seit Ende Mai kümmern sich Handwerker um den Einbau von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen. Für eine energiesparende Beleuchtung werden ausschließlich LEDs verbaut und die Büros mittels Luftwärmepumpe beheizt. „Uns war es besonders wichtig, bei unserem Bauvorhaben auch im Sinne der Energieeinsparung mehr als das gesetzlich Geforderte umzusetzen“, betont Greiwing. Derzeit werden die Regale für die Palettenstellplätze in den beiden Hallen montiert.

Der Grevener Logistikspezialist verdoppelt in Worms nahezu seine Hallenkapazitäten auf 15.450 Quadratmeter. Ebenfalls finden drei Abfüllsilos mit einem jeweiligen Fassungsvermögen von 120 Kubikmetern sowie ein 32 Meter hoher Abfüllturm auf dem Areal Platz. Installiert werden zudem zwei Silierhallen, über die Material aus Säcken und Big Bags in Silo-Auflieger umgefüllt werden kann.

Weitere Informationen über die GREIWING logistics for you GmbH unter: www.greiwing.de

GREIWING logistics for you GmbH
26.07.2022

VDI e.V.

LNG-Terminals gleich für die Zukunft planen

LNG-Terminals werden dringend gebraucht. Foto: Mike Mareen/schutterstock.com

Für den Klimaschutz ist es notwendig, fossile Energieträger zu ersetzen. Dies wird im Fall von Erdgas aktuell durch den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit von russischem Erdgas verstärkt. Daher plant die Bundesregierung den Einsatz von bis zu vier schwimmenden Terminals und den Bau von zwei stationären LNG-Terminals in Brunsbüttel und in Stade. Der VDI weist auf den Einbezug einer Wasserstoffnutzung bei der Planung hin. Warum das so wichtig ist.

In der aktuellen Situation ist der Bau von LNG-Terminals sehr dringlich. Da es sich hierbei um langfristige Investitionen handelt, spricht sich der VDI dafür aus, dass sich die Terminals auch für den Import von grünen Gasen wie zum Beispiel flüssigem Wasserstoff (LH2) nutzen lassen sollten. Wenn die LNG-Terminals im Winter einen Gasnotstand mit seinen Folgen für Industrie und Bevölkerung verhindern, sind die Kosten für einen Neubau von LH2-Terminals im Vergleich dazu jedoch vermutlich gering.

LNG-Terminals: Langfristig denken

Um ein LNG-Terminal auf LH2 umzustellen, ist es vor allem sinnvoll, dass mindestens die langlebigen Großkomponenten, wie beispielsweise die Tanks von Beginn an nicht nur für LNG, sondern auch für LH2 geeignet sind. Zu beachten sind hierbei vor allem die deutlichen Temperaturunterschiede: Flüssiges Erdgas hat eine Temperatur von minus 163 Grad Celsius und flüssiger Wasserstoff von minus 253 Grad Celsius.

Die Anforderungen an die thermische Isolierung werden damit deutlich höher gesetzt. Die Anforderungen an die metallischen Werkstoffe fallen ebenfalls etwas höher aus, jedoch nicht so dramatisch: Bereits heute werden im LNG-Bereich Stähle eingesetzt, die sich für Wasserstoff grundsätzlich eignen. Ist dies jedoch nicht der Fall, kann es zu Versprödungen und Rissen im Material kommen.

Für die Regasifizierung von flüssigem Wasserstoff benötigt man eine ähnliche (0,35 MJ/Nm3) Wärme wie bei LNG (0,6 MJ/Nm3), bei einem etwas niedrigeren Heizwert von Wasserstoff (10,7 MJ/Nm3 versus 35,7 MJ/Nm3 beim Erdgas). Es würde sich anbieten, die Verdampfer für die Regasifizierung modular erweiterbar zu gestalten, um die nötige Flexibilität bezüglich der erforderlichen Wärmeleistung zu erreichen.

Generell wäre es vernünftig, Umgebungswärme (Luft, Seewasser) zur Anwärmung anstelle der Verbrennungswärme einzusetzen. Für die größeren kühleren Luft- und Wassermengen muss jedoch die Umweltverträglichkeit überprüft werden, etwa der Einfluss auf das betroffene Ökosystem. Die LH2-Kälte ist auch energetisch sehr wertvoll, denn aus dieser Kälte lässt sich theoretisch 1,7-mal so viel Kälte gewinnen als aus Erdgas (1,3 MJ/Nm3 versus 0,75 MJ/Nm3). Daher sollte man die LH2-Kälte nach Möglichkeit nutzen, etwa für Prozesskälte-Anwendungen in der Industrie.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Umgang mit dem Boil-off-Gas, welches durch die LH2-Verdampfung im Speicherbehälter (bedingt durch unvollkommene thermische Isolation) entsteht. Dieses kann verdichtet und in eine Pipeline eingespeist werden, die hierbei genutzten Verdichter müssen ebenfalls wasserstoffgeeignet sein.

LNG-Terminal: Betrieb mit Wasserstoff von Anfang an mit planen

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass ein Terminal, welches für LNG und später für LH2 genutzt werden kann, am besten gleich so geplant und gebaut werden muss, als würde es ausschließlich mit flüssigem Wasserstoff betrieben. Eine spätere Nachrüstung ist zwar möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, da zu viele Großkomponenten ausgetauscht werden müssten.

Noch ist allerdings nicht klar, in welcher Form Wasserstoff zukünftig transportiert wird, als LH2 oder alternativ transformiert in Form von beispielsweise grünem Ammoniak oder grünem Methan. Sofern das Ammoniak direkt genutzt werden kann, könnte dies Vorteile gegenüber LH2 haben. Wird das grüne Ammoniak wieder in Wasserstoff transformiert, sind die Energieverluste so groß, dass dieser Weg zumindest gegenwärtig schlechter als der LH2-Import abschneidet.

Wenn sich aber in der Zukunft zeigt, dass das Verschiffen in Form von Ammoniak oder grünem Methan wirtschaftlicher ist, so könnten sich die zusätzlichen Investitionen für „H2-Readiness“ jedoch auch als Fehlinvestition erweisen.

Mit der Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur beschäftigen sich die Wasserstoff-Leitprojekte TransHyDE und H2Mare. Beide Projekte bestehen aus weiteren Unterprojekten, die sich mit verschiedenen Themen der H2-Infrastruktur befassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Text: VDI e.V. Foto: Mike Mareen/schutterstock.com
01.08.2022

Ørsted

Ørsted kauft den deutsch-französischen Wind- und PV- Projektentwickler Ostwind

Hamburg/Regensburg – Heute hat Ørsted eine Vereinbarung mit Ostwind über den Erwerb von 100% der Anteile an der Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Ostwindpark Rotmainquelle GmbH & Co. KG, Ostwind International S.A.S. und Ostwind Engineering S.A.S. von der Ostwind AG unterzeichnet. Das deutsche Unternehmen Ostwind entwickelt, betreibt und besitzt Onshore-Wind- und Solar-PV-Projekte in Deutschland und Frankreich.

Die Übernahme von Ostwind bedeutet für Ørsted den Einstieg in die wachsenden Onshore-Märkte in Deutschland und Frankreich und erweitert Ørsteds Onshore-Präsenz in Europa erheblich. Mit Übernahme des Onshore-Windkraftunternehmens Brookfield Renewable in Irland und Großbritannien im Jahr 2021 und dem jüngsten Eintritt in den spanischen Onshore-Markt ist auch dieser Unternehmensbereich von Ørsted nun im US-Markt und vier der größten Wachstumsmärkte in Europa präsent.

Ostwind mit Hauptsitz in Regensburg, Deutschland, und Schiltigheim, Frankreich, entwickelt, baut und betreibt Onshore-Wind- und Solar-PV-Projekte. Das Unternehmen ist seit über 20 Jahren in der Entwicklung von Onshore-Windenergie tätig und kann auf eine Erfolgsbilanz von mehr als 1 Gigawatt an umgesetzten Projekten in beiden Ländern zurückblicken. Heute verfügt Ostwind über ein attraktives Portfolio von 152 Megawatt in Betrieb und Bau, ca. 526 Megawatt in fortgeschrittener Entwicklung und ca. weitere 1 Gigawatt Entwicklungspipeline. Das Unternehmen hat eine erfahrene Belegschaft mit 115 Mitarbeiter*innen an neun Standorten in Deutschland und Frankreich.

Die Transaktion ist ein weiterer strategischer Schritt von Ørsted, die europäische Präsenz weiter auszubauen. Seit dem Einstieg in das Onshore-Geschäft im Jahr 2018 hat Ørsted sein Portfolio erheblich ausgebaut und hat derzeit 4,8 Gigawatt in Betrieb und im Bau befindliche Wind- und Solarprojekte in den USA und Europa sowie eine umfangreiche Entwicklungspipeline. Damit ist das Unternehmen auf dem besten Weg, das eigen gesetzte Ziel von 17,5 Gigawatt Kapazität bis 2030 zu erreichen.

Neil O’Donovan, Vorstandsmitglied von Ørsted und verantwortlich für den Geschäftsbereich Onshore, sagt: „Der Erwerb von Ostwind ist ein wichtiger Schritt für den strategischen Ausbau unseres Onshore-Geschäfts in Europa, denn das Unternehmen verfügt über eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger Projekte sowie über eine starke kulturelle Übereinstimmung mit Ørsted, ein talentiertes Team und eine lokale Präsenz – eine seltene Kombination. Dies schafft eine starke Grundlage für weiteren künftigen Erfolg. Ich freue mich sehr darüber, dass Ostwind Teil von Ørsted wird und dass wir in zwei wichtige Märkte eintreten, von denen einer bereits eine Schlüsselrolle für unser Offshore-Geschäft spielt. Ich erwarte erhebliche Synergien zwischen unserem Onshore- und Offshore-Geschäft in Deutschland, sowohl im Hinblick auf Stromabnahme-Lösungen für unsere Kunden, als auch auf kombinierte erneuerbare Stromkapazitäten für die künftige Produktion von erneuerbarem Wasserstoff zu sehen. Und wir freuen uns außerdem sehr, das Ostwind-Team bei Ørsted begrüßen zu dürfen.“

Jörg Kubitza, Geschäftsführer von Ørsted in Deutschland, fügt hinzu: „Ich bin sehr glücklich über diese positive Weiterentwicklung von Ørsted auf dem deutschen Markt und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Team der Ostwind Kolleginnen und Kollegen. Wir können nun unser Offshore-Wind-Portfolio in Deutschland um Solar- und Onshore-Windtechnologien erweitern. Das ist für uns ein sehr bedeutender Schritt, denn Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für uns. Mit der neuen Gesetzgebung zum Ausbau von Onshore- und Offshore-Wind in Deutschland können wir nun umso mehr die Energiewende weiter mit vorantreiben. Nur durch den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und den Umstieg auf grünen Wasserstoff wird es Deutschland gelingen, künftige Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Fabien Kayser, Vorstand der Ostwind AG, sagt: „Die gesamte Energiewirtschaft steht vor einem Paradigmenwechsel. Die erneuerbare Energieerzeugung ist nicht mehr nur eine Nische, sondern mit großem gesellschaftlichem Konsens die einzige Zukunft der Energieversorgung. Daraus ergeben sich große Chancen für die Entwickler erneuerbarer Energien, wobei wir nicht nur in größeren Dimensionen denken müssen, sondern auch an das Energiesystem als Ganzes. Die Entwicklung eines Wind- oder PV-Projekts muss in Zukunft um die Speicherung und den Verkauf von Strom und andere Initiativen im Zusammenhang mit der Sektorkopplung erweitert werden. Um diese unendlichen Möglichkeiten des zukünftigen, erneuerbaren Energiesystems voll auszuschöpfen, sind wir sehr froh, dass es uns gelungen ist, mit Ørsted einen großen und sehr erfahrenen Partner zu finden, der das Ziel 100% erneuerbare Energien mit großer Professionalität verfolgt! Mein besonderer Dank gilt unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Deutschland und Frankreich, von denen die meisten schon seit vielen Jahren bei uns sind und ohne die Ostwind nicht das geworden wäre, was es heute ist.“

Stefan Bachmaier, Geschäftsführer der Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit! Die Gespräche mit Ørsted haben gezeigt, dass wir mehr als hervorragend zusammenpassen. Ørsted hat uns und die Bedürfnisse unserer Kunden, insbesondere der Kommunen und Industriepartner, ohne die eine Energiewende in den dezentralen Erneuerbaren Energien nicht möglich wäre, bestens verstanden. Wir freuen uns, gemeinsam in Deutschland weiter wachsen zu können.“

Die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen ändern Ørsteds EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2022 nicht. Vorbehaltlich des Abschlusses der Transaktion wird das erwartete Investitionsniveau für 2022 mit dem Kaufpreis steigen.

Ørsted
22.07.2022

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Kammerpräsident beglückwünscht die neuen Steuerfachangestellten aus Ludwigshafen

Etwa drei Jahre Ausbildungszeit, drei Jahre voll neuer Erfahrungen, fleißigen Lernens und spannender Einblicke in das Steuerberaterwesen, liegen hinter den 266 frischgebackenen Steuerfachangestellten, die in der MEWA-Arena in Mainz von der Steuerberaterkammer und Finanzministerin Doris Ahnen gebührend gefeiert wurden. Unter den Absolventen sind auch 19 Schüler aus der Berufsschule in Ludwigshafen. Insgesamt nahmen 303 Auszubildende aus 242 Kanzleien an der Abschlussprüfung teil. Die aufwendig gestaltete Feier wurde von einer Live-Musikshow der bekannten rheinland-pfälzischen Party-Cover-Band Flo & Chris begleitet.

Kammerpräsident Walter Sesterhenn freute sich mit den stolzen Absolventen über ihren Erfolg: „Sie alle haben in den vergangenen Jahren Großartiges geleistet, und das trotz der sicher oft schwierigen Situation während der Coronapandemie. Den einen oder anderen von Ihnen mag diese Zeit sehr gefordert haben. Doch allen Rückschlägen zum Trotz können Sie heute stolz auf das Erreichte sein und sich auf Ihre Zukunft in einer spannenden und abwechslungsreichen Branche freuen.“ Ein Dank des Präsidenten ging außerdem an die Kanzleien, in denen die angehenden Steuerfachangestellten den praktischen Teil ihrer Ausbildung absolvierten und dort maßgebliche Unterstützung erfuhren. Sesterhenn sagte mit einem Augenzwinkern auch, das Lernen sei nun noch längst nicht „Geschichte“. Im Gegenteil: „Die Steuerberatungsbranche verändert sich ständig; neue Entwicklungen und Gesetzgebungen bestimmen den Alltag. Spezialisiertes Fachwissen ist hier gefragter denn je.“ Zudem stünden den heutigen Absolventen viele Wege offen, beispielsweise die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder zum Steuerberater. „Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg dafür“, betonte Sesterhenn.

„Die Absolventinnen und Absolventen haben sich für einen Beruf mit Zukunftssicherheit und Weiterentwicklungspotenzial entschieden. Als Steuerfachangestellte sind Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Mandantschaft und zugleich Vertrauensperson. Mit Ihren Erfahrungen können Sie nun als Botschafterinnen und Botschafter für die vielfältige Ausbildung werben und andere junge Menschen dafür begeistern. Für den Berufseinstieg wünsche ich allen Absolventinnen und Absolventen nur das Beste“, so Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen in Rheinland-Pfalz, bei der Lehrabschlussfeier.

Als einer der besten Absolventen seines Jahrgangs hielt Fabius Günter, der seine Ausbildung bei der Koblenzer Gesellschaft HLB Dr. Dienst & Partner absolvierte und mit „sehr gut“ abschloss, die Dankesrede in der MEWA-Arena: „Man wird oft mit Fragen und Problemen konfrontiert, über die man sich vorher wenige bis gar keine Gedanken gemacht hat. Man muss Gesetze durchforsten und sich Paragrafen durchlesen, von denen man nicht mal wusste, dass diese existieren. Aber genau diese Zusammenarbeit mit den Mandanten in Verbindung mit stetigem Lernen ist es, die Abwechslung in unseren Arbeitsalltag bringt und unseren Beruf so spannend macht.“ Günter bedankte sich im Namen seiner „Mitstreiter“ auch herzlich für Geduld und großen Erklärungswillen ihrer Ausbildungsbetriebe sowie für die Unterstützung, die sie von Familie und Freunden erfahren hätten.

Die abwechslungs- und perspektivreiche Ausbildung zum Steuerfachangestellten bietet viele Möglichkeiten sich weiterzubilden: vom Steuerfachassistenten für bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte und dem Steuerfachwirt bis hin zum Steuerberater. „Die geschützte Berufsbezeichnung Steuerberater ist wie ein Qualitätssiegel für Erfahrung und Fachwissen“, betonte Sesterhenn abschließend.

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
28.07.2022

Die jüngsten DHDL (Die Höhle des Löwen) Gründer von großem Unternehmen abgemahnt.

Sie berichten, wie sie damit umgehen und welche positiven Schlüsse die beiden daraus ziehen.

Karl Fischer (19) und Leander Mellies (19) waren Anfang April bei der Höhle der Löwen zu sehen, um ihr patentiertes Produkt vorzustellen. Kurz danach erhielten sie eine Abmahnung. Statt sich groß darüber aufzuregen, nutzten sie dies als Chance.

Als Karl Fischer und Leander Mellies am 4. April 2022 alle Löwen von ihrem Produkt 2bag begeistern konnten, hätten Sie nicht gedacht, dass sie schon zwei Tage später mit negativen Folgen ihrer neu gewonnenen Bekanntheit rechnen mussten. Ihre Tasche kombiniert durch eine schlaue Klapplösung Rucksack und Fahrradtasche und soll so den Fahrradalltag vereinfachen. Doch wegen des Namens 2bag meldete sich prompt ein Konkurrent und mahnte sie ab.

Karl Fischer berichtet: „Am Anfang waren wir geschockt, und es nahm uns die Freude über unseren gerade gefeierten Erfolg.“ Nach gemeinsamer Absprache mit Anwälten konnte eine Einigung gefunden werden. „Wir entschieden uns, die Sache positiv zu sehen, den Namen 2bag hinter uns zu lassen und mit otinga einen neuen Markennamen zu etablieren. Deshalb sind wir mittlerweile dankbar, denn 2bag war immer nur ein Produktname und nie passend für eine Marke mit mehreren Produkten. Durch die Abmahnung haben wir uns ein Jahr Markenaufbau der falschen Marke sparen können.“ erklärt Leander.

Der neue Name otinga bedeutet in Maori, der Sprache der Ureinwohner Neuseelands, „Lösung“. Dadurch vereint der Name otinga die Vision ihrer Produkte mit der Gründungsgeschichte. Als die beiden 2018 für ein halbes Jahr in Neuseeland waren, hatten sie die Idee für ihr erstes Produkt. Das war auch der Beginn ihrer unternehmerischen Reise. Der Kerngedanke ihrer Produkte ist es schlaue Lösungen zu finden, die den Alltag aller Fahrradfahrer*innen erleichtern.

Auch wenn das Gründerduo durch die Abmahnung schwierige Wochen hinter sich hat, sind sie sich sicher, dass sich otinga als neue Marke etablieren wird. Die beiden lernen daraus: „Bei vielen Problemen, die am Anfang katastrophal aussehen, hilft eine neue Sichtweise. So werden sie zu einer weiteren überwindbaren Hürde, auf die die Nächste schon früh genug folgen wird.“

Otinga UG
22.07.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im März weiter günstig / Krieg in der Ukraine wirkt sich kaum aus

„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

Geldleistungen

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
31.03.2022

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit
29.03.2022

70 Jahre BA: Herausforderungen im Jubiläumsjahr

Seit 70 Jahren bringt die Bundesagentur für Arbeit Menschen und Arbeit zusammen. Im Jubiläumsjahr sind die großen Aufgaben die Bewältigung der anhaltenden Corona-Pandemie, die Begleitung des Strukturwandels und Strategien gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Am Anfang ging es um den Aufbau des Landes und der Wirtschaft. Millionen Heimkehrer, Vertriebene und Geflüchtete suchten nach dem Krieg Wege in den Beruf. Nicht in allen Regionen suchten Unternehmen aber in gleichem Maß Mitarbeitende. Damit bestand ein Bedürfnis, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung riefen diese der Bundestag und Bundesrat am 10. März 1952 ins Leben. Ging es zunächst also auch darum, für eine überregionale Vermittlung alle Arbeitsämter wieder auf einen genügend einheitlichen Nenner zu bringen, rückte mit dem beginnenden Wirtschaftswunder schon bald die Fachkräftesicherung in den Vordergrund. Es galt dabei, Gastarbeiter unter anderem aus Italien, Spanien und Portugal und der Türkei über Anwerbeabkommen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Die durch die Sozialpartnerschaft geprägte und selbstverwaltete heutige Bundesagentur für Arbeit hat wie in frühen Jahren später in zahlreichen Krisen und Phasen politischer Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt geleistet: Die Wiedervereinigung 1990, die hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende, die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 sowie die Integration Geflüchteter seit 2015 seien beispielhaft genannt. Dabei haben gerade Nähe und Verbundenheit mit den Sozialpartnern und die Orientierung an der Praxis in den Betrieben zum Gelingen beigetragen.

Auch 70 Jahre nach Gründung sorgt die BA heute für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel im Land: Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung der Wirtschaft steigt der Qualifizierungsbedarf. Gleichzeitig gibt es einen Fachkräftemangel. In der Pandemie, in der das Kurzarbeitergeld weiter Beschäftigungsverhältnisse sichert, ist die Transformation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker spürbar geworden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Immer wieder hat sich die BA in den 70 Jahren ihres Bestehens entsprechend den Dynamiken am Arbeitsmarkt grundlegend neu aufgestellt. In Krisen hat sie sich als flexible Organisation erwiesen und konnte dadurch kurzfristig und entschlossen reagieren. Es gibt in ihrer Geschichte dabei Kontinuitäten: Jeder Mensch, der seine Arbeit verliert, ist abgesichert. In der Beratung und Vermittlung steht der Mensch mit seinen individuellen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Die wesentliche Aufgabe liegt für die BA heute darin, Menschen ein Berufsleben lang erfolgreich mit Arbeitgebern zusammenzubringen. Im Strukturwandel setzt die BA hierbei noch stärker auf die Qualifizierung Arbeitsloser und Beschäftigter. Im bevorstehenden demographischen Wandel kommt es am Arbeitsmarkt auf die Teilhabe einer möglichst großen Zahl von Erwerbspersonen an. In der Fachkräftesicherung liegt damit eine der größten Heraus
forderungen in den nächsten Jahren.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist das große Verdienst der BA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass viele Jugendliche und Erwachsene mit ihrer Unterstützung jedes Jahr eine schwierige Wegstrecke hinter sich bringen und schließlich einen passenden Beruf finden. Nach dem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit in der Pandemie richtet die BA den Fokus für eine erfolgreiche Vermittlung in Zukunft noch stärker auf Qualifizierung. Das ist sozialpolitisch ein wichtiges Signal: Jeder Mensch hat eine gute Beschäftigung und einen fairen Lohn verdient.“

Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „In der Pandemie hat sich die BA einmal mehr als sehr verlässlich erwiesen. Das Kurzarbeitergeld wurde schnell und zuverlässig ausgezahlt; in Tagen großer Unsicherheit haben Unternehmen und Verbände in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA kompetente Ansprechpartner gefunden. Dabei hat sich die Selbstverwaltung der BA – wie schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – bewährt. Die Herausforderung der Zukunft wird die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleiben. Hier muss die BA weiter ihren Beitrag leisten: durch Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Menschen, die bereits in Deutschland leben und durch die Gewinnung von Menschen aus dem Ausland. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig gehalten und Wohlstand für alle gesichert werden.“

Bundesagentur für Arbeit
08.03.2022

Arbeitsmarkt im Februar 2022 – Fortgesetzte Erholung vor Beginn des Ukrainekrieges

„Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur
Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur
für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember
weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

Geldleistungen

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Corona/Corona-Nav.html.

Bundesagentur für Arbeit
02.03.2022

Videokommunikation in der BA: Mit wenigen Klicks zum Beratungsgespräch

Mit der Videokommunikation hat die BA neben der persönlichen oder telefonischen Beratung ein ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen. Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche statt. Dieses Angebot wird auch nach Ende der Pandemie weiterbestehen.

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben dazu beigetragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) innerhalb kürzester Zeit Alternativen zur persönlichen und telefonischen Beratung in den Häusern entwickelt hat. Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden inzwischen in vielen Bereichen die Möglichkeit zur Videokommunikation dauerhaft an, beispielsweise in der Beratung zu Aus- und Weiterbildung oder zu Rehabilitations- und Teilhabebedarfen. Seit Anfang dieses Jahres können alle Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, online einen ersten Beratungstermin für ein Videogespräch buchen. Inzwischen nutzen auch rund 160 Jobcenter erfolgreich die Videokommunikation als zusätzlichen Kommunikationskanal neben der persönlichen und telefonischen Beratung.

Die Beliebtheit der Videokommunikation spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche in Agenturen und Jobcentern statt, in einer Zeit, in der persönliche Kundengespräche pandemiebedingt deutlich erschwert oder teilweise gar nicht möglich waren. Das macht zusammen über fünf Millionen Gesprächsminuten. Die Weiterempfehlungsquote von 95 Prozent belegt, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue und moderne Interaktionsformat der Videokommunikation sehr gut annehmen und es auch nach Ende der Pandemie weiternutzen wollen.“
Die Videoberatung ist seit Ende letzten Jahres als dauerhafter Interaktionskanal in der BA verankert und wird sukzessive ausgebaut.

Mit wenigen Klicks zur Videoberatung

Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden eine browser- und geräteunabhängige Videokommunikation in einem digitalen Beratungsraum an. Die persönlichen Daten sind zu jeder Zeit geschützt. Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet.
Nähere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Voraussetzungen des Videotermins finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/videotermin

Bundesagentur für Arbeit
25.02.2022

„Tag der sozialen Gerechtigkeit“: Die BA setzt auf faire Migration

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich auf verschiedenen Wegen stark für einen fairen Zugang zum Deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Deutschland, der EU und anderen Staaten. Gemeinsam mit ihren EURES-Netzwerkpartnern schafft sie beispielsweise ein digitales und persönliches europaweites Angebot für Arbeitssuchende und Unternehmen.

Das Europäische Mobilitätsportal von EURES mit einer integrierten Stellenbörse verbindet alle Europäischen Arbeitsverwaltungen, sowie weitere EURES-Mitglieder und EURES-Partner miteinander. Ein möglichst einfach gestalteter Zugang zum Arbeitsmarkt steht dabei im Fokus. Deutsche Unternehmen und Arbeitssuchende können dort mit Hilfe der BA ihre offenen Stellen bzw. Bewerbungsunterlagen europaweit veröffentlichen. Soziale Gerechtigkeit bei Rekrutierung und Vermittlung soll durch Transparenz unterstützt werden, z. B. mit mehrsprachigen Informationen über die Arbeitsmärkte in Europa, nationale Arbeitsregelungen und soziale Rahmenbedingungen wie durchschnittliche Entgelte.
Die BA arbeitet dabei eng mit allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen.
Zurzeit sind auf dem EURES-Portal 3 Millionen offene Stellen, 4.000 Unternehmen und 800 000 Arbeitsuchende registriert.
Mehr als 200 EURES-Akteure innerhalb der BA ermöglichen es, Informationen, Beratung, Vermittlung und Rekrutierung in Deutschland und dem europäischen Arbeitsmarkt für EU-Bürger*innen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

EURES Mobilitätsportal mit Jobbörse online: https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

Hintergrund:

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883 / 2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich hierzu hat die Europäische Kommission das Netzwerk des Europäischen Arbeitsmarktservices (EURES) in den 1990er Jahren aufgebaut, welches heute Teil der European Labour Authority (Europäische Arbeitsmarktbehörde) ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist Mitglied dieses Netzwerkes gemeinsam mit 14 weiteren EURES-Partnern und EURES-Mitgliedern in Deutschland. Europaweit ist das EURES-Netzwerk organisiert über Nationale Koordinierungsbüros und über 1000 EURES-Berater, die Kundinnen und Kunden die passenden Dienstleistungen anbieten, um chancengleich eine Stelle oder Personal auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
18.02.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Speyer/Schifferstadt: Stadtwerke planen Geothermieprojekt

Potenzielle Standorte erst nach Auswertung der geologischen Daten

Die beiden rheinland-pfälzischen Energieunternehmen Stadtwerke Speyer GmbH und Stadtwerke Schifferstadt kooperieren erneut und planen das Geothermieprojekt „Rhein-Pfalz“. Sie wollen damit die Potenziale der Erdwärme in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen Wärme- und Stromerzeugung erreichen.

Schon viele Projekte rund um Energie und Klimaschutz haben die Partnerunternehmen zusammen auf den Weg gebracht. Mit dem weiteren „Baustein“ Geothermie – Erdwärme – beabsichtigen sie, die Energiewende durch eine nachhaltige, möglichst CO2-neutrale Energieversorgung voranzubringen und Anlagen zur Einspeisung der Erdwärme in ein Fernwärmeverbundnetz zu bauen und zu betreiben. Auf fossile Energieträger als Brennstoff soll dabei verzichtet werden (Dekarbonisierung der Energiegewinnung). Gerade als heimische Energiequelle kann die Geothermie zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl beitragen.   

Die guten Voraussetzungen des Oberrheingrabens zur alternativen Energiegewinnung von Wärme und Strom möchten die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt bei ihrem Erdwärme-Projekt erkunden. Die Energie ist rund um die Uhr verfügbar und wird dabei aus heißen Thermalwasserreservoirs in tiefen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Je tiefer man in die Erde eindringt, desto wärmer wird es. Als Richtwert gilt, dass die Temperatur in Mitteleuropa pro 100 Meter um drei Grad Celsius steigt. Im Oberrheingraben liegen die Temperaturen sogar höher – in der Vorderpfalz kann mit Temperaturen von über vier Grad pro 100 Meter Tiefe gerechnet werden. Mithilfe von geothermischen Anlagen wird das Thermalwasser gefördert und die enthaltene Wärmeenergie in Strom umgewandelt und für die Wärmeversorgung genutzt.

Nach umfangreichen Prüfungen erteilte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) den beiden Stadtwerken eine Aufsuchungserlaubnis. Das Aufsuchungsfeld „Rhein-Pfalz“ hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisangehörigen Stadt Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

Um bestehende seismische Daten zur Ermittlung des Untergrundes zu begutachten, wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Aktuell wird geprüft, ob geologische Daten auch von anderen Firmen zugekauft werden können, die für einen Großteil des Feldes bereits vorliegen.   

Darauf aufbauend planen die Partnerunternehmen mit Geologen und Geophysikern die weitere Exploration und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. Erst nach den gesamten Auswertungen sind potenzielle Standorte für eine Geothermieanlage zu ermitteln. Für die eigentliche Erschließung der Erdwärmequellen sind dann gesonderte Genehmigungsverfahren erforderlich.

Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der beteiligten Kommunen ist beiden Unternehmen sehr wichtig. Sie werden dabei von der unabhängigen Stiftung Risiko-Dialog aus der Schweiz begleitet, die Erfahrungen in verschiedenen Geothermieprojekten vorweisen kann, selbst aber keine Position zur Geothermie vertritt.   

Im Mai sind zwei öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant, bei denen der Dialog und Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt steht:

  • 09.05.2022, 19 Uhr, Stage-Center, Hasenpfühlerweide 2, 67346 Speyer
  • 24.05.2022, 19 Uhr, Paul-von-Denis-Schulzentrum (Aula der Realschule Plus), Neustückweg 2, 67105 Schifferstadt

Weitere Informationen:

www.stadtwerke-speyer.de/geothermie
www.sw-schifferstadt.de/Aktuelles/Geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: GeoBasis-DE
04.04.2022

SWS-Umweltpreis: 15.950 Euro für fünf Projekte

Ehrenwerter Einsatz für Klimaschutz in Speyer

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Gleich fünf Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 15.950 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf die Siedlungsschule Speyer, den Stadtteilverein Speyer-West in Kooperation mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule gemeinsam mit dem Edith-Stein-Gymnasium, den Miteinander e.V. und die Initiative Junge Menschen im Aufwind (JuMa).

Aus insgesamt 14 Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, gleichzeitig Stiftungsratsvorsitzende, freute sich über die tolle Resonanz auf die Ausschreibung des Umweltpreises. „Diese beweist, dass die Thematik des Klima- und Umweltschutzes in unserer Stadt nicht nur angekommen ist, sondern auch zukunftsorientiert gearbeitet wird“, hob sie hervor. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring machte deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz für die Menschen im Netzgebiet sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“

Mit 6.200 Euro wird JuMa unterstützt. Straffällig gewordene Menschen bekommen dort die Chance, durch gemeinnützige Arbeit etwas zum Allgemeinwohl beizutragen. Im konkreten Fall werden in Speyer-Nord Zigarettenkippen gesammelt. Diese werden später recycelt und zu Taschenaschenbechern umfunktioniert.

4.450 Euro kann der Miteinander e.V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in sein Projekt „Kinder entdecken Nachhaltigkeit“ stecken. Workshops zu den Themen erneuerbare Energien und deren elektronische Umsetzung sowie zum Klimawandel soll es geben. Dafür werden Experimentierkästen und Roboterbausätze angeschafft. Schon im laufenden Frühjahr soll die Umsetzung des Projekts beginnen.

Unter dem Motto „Vogelhochzeit“ soll sich auf dem Speyerer Friedhof etwas tun. Initiatoren sind der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule Speyer in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Gymnasium. Geplant ist, die biologische Vielfalt durch das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern. Gleichzeitig steht das Projekt für besonderen Einsatz in der Umweltbildung, was mit 3.000 Euro von der Stiftung belohnt wird.

Um das Thema Aufklärung in Umweltfragen geht es dem Stadtteilverein Speyer-West. Der Fokus liegt auf Jugendlichen, die sich mit den Bereichen Abfall und Umwelt auseinandersetzen wollen. Dazu animieren sollen Schautafeln, die im Woogbachtal und auf dem Gelände des Hans-Purrmann-Gymnasiums im Frühjahr noch aufgestellt werden. Schüler*innen des Gymnasiums werden bei der Umsetzung der mit 1.500 Euro geförderten Tafeln unterstützen.

Weitere 800 Euro werden den Klassen 3a und b der Siedlungsschule Speyer zuteil. Sie werden sich den Auswirkungen des Klimawandels widmen und auch Maßnahmen dagegen entwickeln. Die Erkenntnisse sollen zum einen in einer Schulausstellung, zum anderen für alle öffentlich sichtbar durch Plakate in der Innenstadt weitergetragen werden.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2023 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer, oder per E-Mail an engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: SWS – Stiftung Umwelt. Die Projekte müssen in den Jahren 2023/24 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
21.03.2022

„Wir müssen alle Flächen nutzen“

SWS investieren in Speyer-Nord in Solarenergie

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Aktuell zeigt sich das an der Ausstattung des neuen Handelsstandortes an der Schifferstadter Straße mit einer großflächigen Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtleistung beträgt 460 Kilowatt. 299 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart, der von den Mietern direkt zum Eigenverbrauch genutzt werden kann. Der Überschuss soll als Regionalstrom für interessierte Bürger*innen zur Verfügung stehen. Anfang März soll die Anlage ans Netz gehen.   

Erfreut über die großflächige Anlage äußert sich SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für erneuerbare Energien in der Stadt.“ Sie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

Die SWS übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem neuen Handelsgebäude an der Schifferstadter Straße. 1.226 Module mit jeweils einer Leistung von 375 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 437.000 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 145 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden.

„Der produzierte Strom kann direkt an die ansässigen Mieter geliefert werden“, sagt Mathias Reinhart, Teamleiter für Erneuerbare Energien bei den SWS. „Da der so genannte Direktstrom nicht das öffentliche Netz durchläuft, entfallen die Entgelte für die Netznutzung“, erklärt er. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Abgesehen davon, dass der Strom vom Dach effizient und nachhaltig produziert werde, sei die Form der Energiegewinnung günstiger als die herkömmliche Stromlieferung aus dem Netz.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Photovoltaikanlage weist Mathias Reinhart auf zwei öffentliche Schnellladestationen hin, die auf dem neuen Parkplatz des Handelsstandorts entstehen sollen. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten geht er von einer Inbetriebnahme im August, spätestens September dieses Jahres aus. „Alle E-Fahrzeuge können dann mit dem Sonnenstrom der Solaranlage laden“, informiert Mathias Reinhart. Die Stationen haben eine Leistung von je 50 Kilowatt. Auch an Zeiten, in denen die Sonnenenergie einmal nicht ausreicht, ist gedacht. „Dann“, so der SWS-Fachmann, „wird der Strom über das öffentliche Versorgungsnetz bezogen.“ Das gelte nicht nur für die Ladestationen, sondern natürlich auch für die Mieter im Gebäude. Der nicht unmittelbar vor Ort verbrauchte Strom soll in den Pool von regenerativen Erzeugungsanlagen der SWS aufgenommen werden. Daraus können interessierte Bürger*innen grünen Strom direkt aus der Region beziehen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Emondo
24.02.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Bewerber für den Kulturförderpreis der Sparkassenstiftung gesucht

Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Interessenten können sich um den Kulturförderpreis 2022 bewerben.

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis um den Kulturförderpreis der „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ bewerben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung betont: „Durch die jährliche Vergabe unseres Kulturförderpreises werden Initiativen, die aus der Vielzahl der ehrenamtlichen kulturellen Leistungen im Rhein-Pfalz-Kreis besonders herausragen, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2022 entgegen“.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz vom Glück verwöhnt

Glück gehabt: Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto Klaus Venus

Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Glücksgöttin Fortuna hat ihr Füllhorn überschwänglich bei den PS-Sparern der Sparkasse Vorderpfalz ausgeschüttet. Über einen wahren Geldsegen aus der März-Sonderauslosung können sich vier Sparkassenkunden mit Hauptgewinnen von zwei Mal 25.000 Euro und zwei Mal 5.000 Euro freuen. Zudem wurden drei MINI Cooper SE an PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz verlost.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto Klaus Venus
29.03.2022

70 Jahre WoP: Kleine Prämie – große Wirkung

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

Unter Konrad Adenauer wurde sie eingeführt – bis heute ist sie eine Institution für deutsche Sparerinnen und Sparer: Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) hilft der Staat jenen, die Geld für ein eigenes Zuhause zurücklegen. „Am 17. März dieses Jahres feierte die Prämie ihren 70sten Geburtstag. Doch die Grundidee ist zeitlos und heute notwendiger denn je: Die Förderung signalisiert, dass es bereits mit kleinem Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei auch ganz konkret“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Sprungkraft für die Eigenkapitalhürde

Trotz ihres relativ geringen Volumens motiviert die Prämie vor allem junge Menschen, regelmäßig und vor allem langfristig ein paar Euro beiseite zu legen. Das ist wichtig: insbesondere mit Blick auf eine eigene Immobilie. Denn etwa 75 Prozent der Menschen wünschen sich Wohneigentum, nur rund 45 Prozent leben in den eigenen vier Wänden. Das Forschungsinstitut empirica hat festgestellt, dass der Grund für diese Diskrepanz in den meisten Fällen nicht am zu geringen Einkommen liegt, sondern am fehlenden Eigenkapital. Polychronis Michailidis erläutert: „Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank noch vergleichsweise niedriger Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie seit 2021 deutlich verbessert wurde. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Wohneigentümer zu erhöhen.“

Das passende Spar-Instrument

Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände. „Wer diesen Schritt geschafft hat, ist fortan beim Wohnen sein eigener Herr und hat gleichzeitig wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt“, so LBS-Experte Michailidis. Denn Wohneigentümer sparen mehr. Das liegt am konsequenten Sparprozess vor dem Immobilienerwerb sowie den regelmäßigen Tilgungsleistungen während der Finanzierung. Hinzu kommt: Die meisten Immobilienbesitzer behalten dieses gelernte disziplinierte Sparverhalten auch dann noch bei, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist. So zeigt eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes durch empirica: Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren verfügten Wohneigentümer mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro durchschnittlich über ein Nettovermögen von rund 190.000 Euro – das ist gut das Fünffache gleichaltriger Mieterhaushalte aus derselben Einkommensgruppe. Diese kamen abzüglich ihrer Schulden lediglich auf ein Vermögen von knapp 36.000 Euro.

Gut zu wissen

Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können von der Wohnungsbauprämie profitieren, denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden mehrere Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Berechnungsbeispiele gibt es im Internet unter www.lbs.de/wop.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

Sparkassenstiftung erweitert Förderzweck

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 28 Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt hat den Förderzweck ihrer Satzung erweitert. Ab sofort wird sie auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützen.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, künftig auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen werden“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, informiert: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Stiftung in Schifferstadt. Insbesondere auch in der Corona-Pandemie bleibt die Sparkassenstiftung mit ihrer finanziellen Unterstützung weiterhin ein verlässlicher Partner und Förderer in Schifferstadt. Wir unterstützen Vorhaben, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Förderanfragen können an die Sparkassenstiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Schifferstadt haben die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Sparkasse Vorderpfalz
14.03.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele der 490 Baubeschäftigten in Speyer betroffen

Auf dem heimischen Bau steht es Spitz auf Knopf: Keine Maxileistung für Minilohn

Appell an heimische Bauunternehmen: „Branchenmindestlohn bis Freitag retten“

Die Preise im Supermarkt ziehen an – und auch der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten viele der rund 490 Baubeschäftigten in Speyer mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen – sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn. Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern. „Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern, Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche Mindestlohn“, sagt Rüdiger Wunderlich vom Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft BAU.

Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag [Hinweis f.d. Red.: 8. April] dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen. „Es steht Spitz auf Knopf. Der Countdown läuft“, so Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Speyer auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten“. Andernfalls werde es auf den Baustellen eine „regelrechte Abwanderungswelle“ geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse“, sagt Wunderlich.

Der Bau in Speyer habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend Leute. Es sei ein offenes Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer lauter. „Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Speyer. Nämlich genau die, bei denen Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich höheren Tariflohn bekommen“, so Rüdiger Wunderlich. Vor allem sei der Baumindestlohn auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.

Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Speyer soll, so schlägt der Schlichter vor, bis zum Ende dieses Jahres bei 15,70 Euro liegen und dann als feste Position im Tarifpaket verhandelt werden – also regulär mit den Löhnen auf dem Bau steigen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.04.2022

Gewerkschafter vertritt Interessen von 1.100 Beschäftigten in der Stadt

Rüdiger Wunderlich als Chef der IG BAU in Speyer wiedergewählt

IG BAU-Bezirksvorsitzender wiedergewählt: Rüdiger Wunderlich ist als Chef des Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Damit bleibt der 54-Jährige Interessenvertreter für Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Beschäftigte aus der Land- und Forstwirtschaft auch in Speyer. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in den Branchen der IG BAU in der Stadt aktuell rund 1.100 Menschen – 490 von ihnen im Bauhauptgewerbe und 550 in der Gebäudereinigung.

Rüdiger Wunderlich ist gelernter Isolierer und Industriemeister. Seit fast 40 Jahren ist der gebürtige Frankenthaler gewerkschaftlich in der Region aktiv, seit 2017 als IG BAU-Bezirksvorsitzender. Als frisch gewählter Betriebsrat kümmert er sich um die Belange der Beschäftigten bei der Ludwigshafener G+H Industrie Service GmbH. Ehrenamtlich engagiert sich Wunderlich als Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen sowie am Sozialgericht Speyer. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungs- und Kündigungsausschuss der Arbeitsagentur in Ludwigshafen.

„Ob auf der Baustelle, in der Reinigungsfirma oder im Malerbetrieb – den Beschäftigten sollten die Entwicklungen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz nicht egal sein“, sagt Wunderlich. Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen fielen aber nicht vom Himmel. Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten, sich gemeinsam mit der IG BAU für die eigenen Belange einzusetzen. Das Handwerk in der Region sei in den nächsten Jahren auf Tausende zusätzliche Kräfte angewiesen. Fachleute sollten deshalb auf einer tariflichen Bezahlung bestehen, rät Wunderlich. Wer zu wenig verdiene, solle sich an die Gewerkschaft vor Ort wenden.

Beschäftigte müssten darüber hinaus stärker mitentscheiden, wie ihr Job in Zukunft aussehe. Ein „Riesen-Thema“ sei hier die Weiterbildung. „Viele Branchen stehen vor einem enormen Umbruch. Ob es um die klimagerechte Sanierung von Altbauten, den Waldumbau im Forst oder die Digitalisierung in der Baubranche geht – wichtig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliches Know-how für die Zukunft fit zu machen“, so Wunderlich. Neue Trends und Technologien müssten den Beschäftigten zugutekommen, statt Jobs zu gefährden. Beim Wandel der Arbeitswelt sei es unverzichtbar, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ein entscheidendes Wort mitredeten, betont der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Außerdem kündigt Wunderlich an, sich in politische Debatten einzumischen: „Viele Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition haben direkte Auswirkungen in unserer Region – von der Wohnungsbau-Offensive über die Umgestaltung der Agrarwirtschaft bis hin zur gesetzlichen Rente. Bei all diesen Themen wird sich die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz einbringen und dabei auch der Kommunal- und Landespolitik auf die Finger schauen.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
22.03.2022

500 Bau-Beschäftigte – Gewerkschaft: „Viele verdienen zu wenig“

Bauarbeiter in Speyer: Lohn-Check, notfalls Firmenwechsel

Wer auf dem Bau arbeitet, hat auch in Pandemie-Zeiten alle Hände voll zu tun. Doch nach Beobachtung der IG BAU sind viele Beschäftigte deutlich unterbezahlt. Sie sollten daher einen Lohn-Check machen und notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Maurer & Co. oft unterbezahlt: Die rund 500 Bau-Beschäftigten in Speyer können sich über fehlende Arbeit nicht beschweren. Doch viele von ihnen verdienen deutlich weniger, als ihnen zusteht. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin – und ruft die Bauarbeiter dazu auf, im Zweifelsfall die Firma zu wechseln. „Der Bau boomt – auch in der Pandemie. Die Betriebe suchen händeringend Fachleute. Es kann nicht sein, dass in dieser Situation viele Beschäftigte um einen angemessenen Lohn gebracht werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Wer mit einer dreijährigen Ausbildung als Spezialbaufacharbeiter arbeite, müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 21,58 Euro kommen. Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU, der die Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft geführt hat, ruft jetzt zum Lohn-Check auf: „Jeder, der weniger verdient, sollte seinem Chef Bescheid sagen und sich nicht länger unter Wert verkaufen. Im Klartext heißt das dann auch: den Betrieb wechseln.“

Nach Informationen der Gewerkschaft liegt der Durchschnittsverdienst von Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz aktuell bei 17,61 Euro pro Stunde – 3,97 Euro weniger als der Tariflohn. „Rein rechnerisch gehen einem gelernten Straßenbauer oder Zimmerer damit pro Jahr rund 8.200 Euro durch die Lappen“, betont Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz weist darauf hin, dass jeder Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat, der in der Gewerkschaft ist und dessen Betrieb dem Arbeitgeberverband im Bauhandwerk oder in der Bauindustrie angehört.

Infos und Tipps zum fairen Lohn und zum Jobwechsel gibt es bei der IG BAU vor Ort unter: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de. Ebenso im Internet: www.igbau.de/Bauhauptgewerbe.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
16.03.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen

In der Pandemie 480 Minijobs in Speyer verloren gegangen

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs in Speyer deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es in der Stadt rund 5.900 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 480 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 240 Minijobs verloren – ein Einbruch von 25 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Winkow.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Holger Winkow hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Speyer klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz
21.03.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Welche Regelungen gibt es bei der Gartennutzung in Mietobjekten?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Garten zählt bei einem angemieteten Einfamilienhaus in der Regel zum Mietobjekt, nur in Ausnahmen gibt es zwischen Vermieter und Mieter abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Rechtslage zur Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern ist etwas komplizierter: Ein Mieter darf den Hausgarten nutzen, wenn dieser laut Mietvertrag ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wird oder allen Mietern als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung steht. Es gibt kein automatisches Gewohnheitsrecht, wonach ausschließlich der Mieter einer Erdgeschosswohnung den Hausgarten nutzen darf. Zudem haben einzelne Mieter nicht das Recht, einen Teil des Gartens für sich zu beanspruchen oder etwa einzuzäunen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Der Eigentümer kann über die Hausordnung oder den Mietvertrag Vorgaben über die erlaubte Art der Nutzung machen. Für die Organisation der Gartenpflege ist er grundsätzlich erst einmal selbst verantwortlich. Er kann anfallende Kosten, etwa durch den Hausmeister, jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.“

Dies ist aber nur möglich, wenn die Flächen von diesen auch genutzt werden dürfen. Bei der Vermietung an eine einzelne Mietpartei kann der Vermieter die Gartenpflege auf diesen Mieter übertragen, allerdings darf er nicht vorschreiben, wann und wie die Gartenpflege zu erfolgen hat. Während der Mieterdauer ist der Mieter nur für die Übernahme einfacher Arbeiten (z.B. Gießen, Laubkehren) verpflichtet, der Grünschnitt von hohen Bäumen und Büschen zählt nicht dazu.

Trotzdem gilt: Mieter dürfen einen Garten nicht verwildern lassen. Bei der Gartengestaltung werden Mietern kaum Grenzen gesetzt. Sie können Blumen pflanzen, Pflanzkübel, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen im Gartenbereich keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Anlegen eines Gartenteiches, die Errichtung eines Gartenhauses oder Schuppens. 

Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist ohne Einverständnis ebenfalls unzulässig, da dies nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung zählt. Ist die Gartennutzung allen Mietparteien gestattet, sollten darüber untereinander – zur Stärkung des Gemeinwohls – klare Absprachen getroffen werden. Geben Mietvertrag oder Hausordnung etwa kein Grillverbot vor, dürfen Bewohner den Garten grundsätzlich auch für gelegentliche Grillabende nutzen, solange keine weiteren Mietparteien belästigt werden. Axel Ewen: „Fühlen sich Personen durch Lärm, Rauch oder Grillgeruch gestört, können die Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die Aufnahme eines Grillverbots in die Hausordnung vorschlagen, worüber die dann anwesenden Eigentümer zu entscheiden haben.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
23.03.2022

Sperrmüll – Wie entsorgt man richtig?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Wer ärgert sich nicht über Anwohner, deren Sperrmüll tagelang das Straßenbild verunstaltet? Wohl die meisten von uns. Aber wie wird der sperrige Müll richtig beseitigt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert.

Das Thema Müllentsorgung wird je nach Satzung von Kommunen und Abfallunternehmen unterschiedlich behandelt. Allgemein zählen zum Sperrmüll Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Mülltonne entsorgt werden können. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe (u.a. Batterien, PVC) oder Bauschutt werden aus Umweltgründen separat abgeholt. Bei Missachtung der Mülltrennung drohen überall hohe Bußgelder. Was genau zum Sperrmüll gehört und ab wann dieser zur Entsorgung an die Straße gestellt werden darf, hängt von den Kommunen oder Landkreisen ab. In vielen Regionen wird Sperrmüll oft nur noch nach Voranmeldung abgeholt. Es ist dann verboten, den Müll mehrere Tage vor den Terminen auf Straßen oder Gehwegen bereit zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen ist es gestattet, den Müll dort am Vorabend zu platzieren; fallen diese Tage auf Sonn- oder Feiertage, ist selbst das in einigen Städten nicht erlaubt. Der Lageplatz an der Straße muss so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Autofahrer usw.) nur minimal eingeschränkt werden. U.a. ist auf Gehwegen ausreichend Platz freizuhalten, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen die Stellen problemlos begehen können. In bestimmten Bereichen dürfen Vermieter auch ein Abstellverbot von Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS über die Kosten der Sperrmüllentsorgung: „Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig.“

Viele Kommunen haben mittlerweile auch feste Sperrmüllsammelplätze eingerichtet. Hier wird der Müll nicht mehr abgeholt, sondern muss von den Bürgern beim kommunalen Sammelplatz abgegeben werden, wo er oft kostenfrei entsorgt wird. Achtung: Nicht alles was wie Sperrmüll aussieht, darf von Passanten für den Eigengebrauch einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist der sogenannte „Sperrmülltourismus“ verboten. Allerdings steht niemand in der Pflicht, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, auch nicht im Fall, dass Nachbarn ihren Sperrmüll einfach dazustellen. Es dürfte dann allerdings schwierig sein, nachzuweisen, welche Gegenstände von einem selbst bzw. von umliegenden Bewohnern stammen. Streitfälle sind dann keine Seltenheit.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
01.03.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Mit Inklusionsbetrieben den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen

Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es beispielsweise seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember ruft die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden dazu auf, sich aktiv für Inklusion stark zu machen, beispielsweise indem man Inklusionsbetriebe unterstützt.

Inklusionsbetriebe erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Eva Strobel, Inklusionsbeauftragte der BA macht auf eine rechtliche Neuerung im Vergaberecht aufmerksam: „In diesem Jahr wurden die Möglichkeiten für Bundesbehörden erweitert, Aufträge bevorzugt neben Werkstätten für behinderte Menschen auch an Inklusionsbetriebe zu vergeben. Auch Länderregelungen sehen unterschiedliche Regelungen für eine bevorzugte Vergabe an Sozialunternehmen vor. Damit werden Inklusionsbetriebe unterstützt, Arbeitsmarktbarrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen neue Wege in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.“

Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung. Bei REHADAT sind derzeit bayernweit 93 Inklusionsbetriebe aufgelistet, bundesweit sind es 1007 Inklusionsbetriebe und zugehörige Verbände. Sie sind in vielen Branchen zu finden und bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen, vielfach auch für Bürgerinnen und Bürger. Wer aktiv einen Beitrag zu gelingender Inklusion leisten möchte, kann in seiner Region gezielt nach Inklusionsbetrieben schauen und auch dessen Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel für einen Inklusionsbetrieb ist die AfB gGmbH. Sie schafft als Refurbisher durch Aufarbeitung und Verkauf gebrauchter IT- und Mobilgeräte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, beispielsweise auch an ihrem Standort in Nürnberg.

Rainer Hufer, Niederlassungsleitung bei AfB Nürnberg: „Mir ist es wichtig, alle Beschäftigten so einzusetzen, dass sie sich entfalten können. Das gehört zur Firmenphilosophie bei AfB, wir schauen auf die Stärken nicht auf die Schwächen. Dazu gehört nur ein kleiner Perspektivwechsel: Man darf sich nicht fragen, was einer nicht kann; man muss fragen: Was können die Leute? Was wollen sie? Worin gehen sie auf? Wenn sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen und nicht behindert werden, können sie Leistung bringen. Das gilt übrigens für alle Menschen, egal ob mit Behinderung oder ohne.“

In der Woche des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung veranstalten Arbeitsagenturen und Regionaldirektionen viele Events, in denen sie auf die Arbeitsmarktsituation der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und für diese sensibilisieren wollen. Je nach Pandemiegeschehen in der Region können sie auch virtuell stattfinden.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

BA-Haushalt 2022 gut aufgestellt für anstehende Aufgaben

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2022 festgestellt. Die BA kann hiermit die im nächsten Jahr notwendige Unterstützung bei Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung leisten.

Für das kommende Jahr hat die BA Gesamtausgaben in Höhe von knapp 38 Mrd. Euro eingeplant. Nach den Rekordausgaben in Höhe von 61 Mrd. Euro im Jahr 2020, und voraussichtlich 58 Mrd. Euro für das laufende Jahr, nähern sich die geplanten Ausgaben dem Vorkrisenniveau an. Der Rückgang wird vor allem durch die voraussichtlich sinkenden Ausgaben für die Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld begünstigt.

Zudem rechnet die BA mit steigenden Einnahmen. Für das Jahr 2022 werden Einnahmen von knapp 37 Mrd. Euro berechnet, ein Plus von 3,2 Prozent.

Weiterhin Defizit erwartet – keine Rücklage

Pandemiebedingt geht die BA weiterhin von einem Zuschussbedarf aus, der nach dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshalt 2022 durch den Bund getragen werden soll. Durch die hohen Defizite in den Jahren 2020 und 2021 ist die Rücklage in Höhe von knapp 26 Mrd. Euro aufgebraucht. Für beide Jahre zusammen wird zudem der Bund knapp 24 Mrd. Euro bereitstellen. Ab dem Jahr 2023 wird erstmals wieder ein Überschuss erwartet, sofern die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.

Zwei Milliarden Euro für Investitionen in Weiterbildung

Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung bilden auch im kommenden Jahr einen Schwerpunkt und werden mit 2 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt. Davon entfallen knapp 900 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten, denn der Strukturwandel und die fortschreitende Digitalisierung verändern den Arbeitsmarkt.

Junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf kann die BA mit rund 1 Milliarde Euro fördern. Dazu zählen die Berufseinstiegsbegleitung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die assistierte Ausbildung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.

Ausgaben für Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sinken voraussichtlich

Für das Arbeitslosengeld hat die BA rund 15,9 Mrd. Euro eingestellt, 3,2 Mrd. Euro weniger als im laufenden Jahr. Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeiter sind im nächsten Haushalt 1,7 Mrd. Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die BA für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro ausgeben. Voraussetzung ist hier, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wieder verschlechtern.

Temporär weiterhin Personalbedarfe für pandemiebedingte Mehraufwände

Der Verwaltungsrat hat zudem einem pandemiebedingten Personalbedarf von rund 3.300 Beschäftigungsmöglichkeiten zugestimmt. Damit können im Jahr 2022 in diesem Umfang vor allem temporäre Arbeitsverträge verlängert werden. Das ermöglicht der BA weiterhin, die pandemiebedingten Mehraufgaben abzufedern. So muss die BA über eine Million Abschlussprüfungen für beendete Kurzarbeit durchführen, die bis ins Jahr 2023 andauern werden.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu: „Die Lage am Arbeitsmarkt scheint sich weiter zu entspannen. Dennoch stehen wir vor großen Herausforderungen – die Zahl der Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter zu, trotz aller Bemühungen verfestigt sich leider Arbeitslosigkeit, Transformation und Strukturwandel in der Wirtschaft verlangen Unternehmen und Beschäftigten in den nächsten Jahren viel ab. Der Verwaltungsrat versucht mit diesem Haushalt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Arbeitslose wie Beschäftigte ausreichend unterstützt und gefördert werden können. Die nächste Bundesregierung muss den Arbeitsmarkt weiter aktiv unterstützen und dafür braucht die Bundesagentur absehbar Schuldenfreiheit. Die Beschäftigten der BA arbeiten auch weiterhin unter Volllast, um die Leistungsgewährung gleichzeitig mit der großen Anzahl der Abschlussprüfungen für das Kurzarbeitergeld und aller übrigen umfangreichen Aufgaben in Beratung und Vermittlung zu stemmen. Hierfür versucht der Verwaltungsrat mit diesem Haushalt auch den notwendigen personellen Rahmen zu schaffen.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu: „Der heute durch den Verwaltungsrat festgestellte Haushalt stellt für eine herausfordernde Zukunft auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt die Handlungsfähigkeit der BA sicher. Für Unternehmen steht die Fachkräftesicherung wie auch der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft im Mittelpunkt. Hierfür sind die duale Berufsausbildung, die Zuwanderung von Fachkräften und die Weiterqualifizierung von Beschäftigten wichtige Anliegen. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch im Haushalt der BA wider. Die Botschaft ist: Am Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen nicht scheitern. Vermittlung und Beratung werden durch personelle und organisatorische Maßnahmen gestärkt. In den Ausbau weiterer digitaler Angebote der BA wird investiert. Damit werden von der Selbstverwaltung der BA gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt geschafften.“

Finanzvorstand Christiane Schönefeld: „Nach zwei Krisenjahren mit historisch hohen Ausgaben legen wir nun wieder einen Haushalt vor, der sich dem Vorkrisenniveau annähert. Wenn der Rahmen günstig bleibt, können wir ab dem Jahr 2023 wieder in kleinen Schritten eine stützende Rücklage für konjunkturelle Krisenzeiten aufbauen. Wie wertvoll unsere 26 Milliarden Euro Rücklage waren, hat die Krise deutlich gezeigt. Den Wandel am Arbeitsmarkt begleiten wir mit kraftvollen Investitionen in Qualifizierungen für Arbeitslose und Beschäftigte. Mehr als zwei Milliarden Euro stehen bereit, um Arbeitslose und Beschäftigte weiterzubilden.“

Hinweis: Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung blicken auf erfolgreichen „Sommer der Berufsausbildung“ zurück

Junge Menschen mit Ausbildungsbetrieben zusammenzubringen, damit sie eine #AusbildungSTARTEN – dafür haben sich die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ von Juni bis Oktober 2021 im „Sommer der Berufsausbildung“ stark gemacht. An neun thematischen Aktionstagen haben sie gezeigt, welche umfassenden Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung eine betriebliche Berufsausbildung bietet.

Die Aktionstage wurden durch vielfältige Veranstaltungen begleitet wie etwa Informationsevents oder Sommercamps und haben zahlreiche junge Menschen angesprochen. Insgesamt zählte der „Sommer“ rund 800 regionale Veranstaltungen und erzielte über 2 Millionen Views in den Sozialen Medien. So konnten zahlreiche Jugendliche und ihre Eltern erreicht und über die hervorragenden Berufs-, Karriere- und Verdienstmöglichkeiten einer dualen Ausbildung informiert werden. Und viele Betriebe wurden motiviert, Ausbildungsplätze anzubieten und zu besetzen.

Im „Sommer der Berufsausbildung“ ist es durch die gemeinsame Anstrengung der Allianzpartner gelungen, die berufliche und duale Ausbildung regional und bundesweit prominent in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Erfolg der Initiative spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt wider: Die Betriebe von Industrie und Handel, Handwerk und Freien Berufen schlossen bis Ende September 2021 zwei Prozent mehr Ausbildungsverträge ab als im Vorjahr.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung setzt sich auch nach dem Ende des „Sommers der Berufsausbildung“ für die Stärkung der dualen Ausbildung ein. Und auch die Vermittlung geht weiter: Die Lehrstellenbörsen der Kammern und die Ausbildungsbörse der Bundesagentur für Arbeit bieten noch viele attraktive Ausbildungsplatzangebote, die auf interessierte Bewerberinnen und Bewerber warten. Viele Betriebe und Unternehmen suchen noch nach ihrer Fachkraft von morgen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die duale Ausbildung ist eine große Stärke des Standorts Deutschland. Wir müssen auch weiterhin alles daran setzen, die duale Ausbildung weiter zu stärken und mehr junge Menschen für diesen Weg zu begeistern. Der Sommer der Berufsausbildung war ein großer Erfolg. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben mit einer beeindruckenden Zahl an Veranstaltungen und Social-Media-Aktivitäten ein starkes Zeichen gesetzt. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wird sich auch in kommenden Monaten intensiv dafür einsetzen, den Ausbildungsmarkt weiter zu stabilisieren und die duale Ausbildung als zentrale Säule des Fachkräftenachwuchses zu stärken.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben, einen Ausbildungsplatz finden, auf dem sie ihre Fähigkeiten und Stärken einsetzen können. Eine Ausbildung ist der Schlüssel zu einer gesicherten beruflichen Zukunft. Gleichzeitig sichert jeder besetzte Ausbildungsplatz, dass auch in den kommenden Jahren gut ausgebildete Fachkräfte in Handwerk und Industrie bereitstehen. Damit uns das auch im Jahr 2 der Pandemie gelingt, haben wir uns im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung zum ‚Sommer der Berufsausbildung‘ mit seinen vielfältigen Aktionen zusammengeschlossen. Mit dem Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit können wir zufrieden sein. Als einen nachhaltigen Beitrag des Bundesbildungsministeriums habe ich im Oktober das digitale Berufsorientierungsportal berufenavi.de gestartet, das jetzt und in Zukunft für die Jugendlichen einen umfassenden und verlässlichen Einstieg in die Berufsorientierung und Ausbildun
gsplatzsuche ermöglicht.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Ausbildung ist die beste Investition in die Zukunft. Dazu müssen wir junge Menschen bei ihrem Start ins Berufsleben unter-stützen und mit Unternehmen zusammenbringen. Die gemeinsame Aktion hat gezeigt, dass das auch unter Corona-Bedingungen möglich ist. Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ leisten wir außerdem finanzielle Hilfe, damit die Ausbildung auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weitergehen kann. Die Förderung kann jetzt noch beantragt werden. Deshalb rufe ich alle Firmen auf, auszubilden und dabei auch die Ausbildungsprämien zu nutzen.“

Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz: „Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland müssen wir junge Menschen für eine duale Ausbildung begeistern und unsere Unternehmen und Betriebe unterstützen. Das haben wir mit dem ‚Sommer der Berufsausbildung‘ und dem Start des Programms ‚Ausbildungsplätze sichern‘ getan. Wichtig ist, hierbei alle Jugendlichen in den Blick zu nehmen, mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Denn Vielfalt ist ein echter Faktor für Innovation und sichert unserer Wirtschaft den Fachkräftenachwuchs, den sie dringend braucht!“
Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele: „In diesem Jahr sind wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ ungewöhnliche Wege gegangen, um junge Menschen beim Start in die Ausbildung zu unterstützen. Über den Sommer verteilt haben wir unterschiedlichste Aktionen veranstaltet, damit Jugendliche und Betriebe auch in diesem Jahr zusammenkommen. Jungen Menschen, die auch nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn noch nichts gefunden haben, möchte ich unbedingt Mut machen. Es ist auch jetzt noch nicht zu spät für den Ausbildungsstart. Wichtig ist, dass Jugendliche sich für einen Beruf anhand ihrer Stärken und Interessen entscheiden. Und bei dieser wichtigen Entscheidung steht die Berufsberatung der Arbeitsagentur jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite.“

BDA-Präsident Dr. Rainer Dulger: „Die Wirtschaft hat im Sommer der Berufsausbildung Vollgas gegeben. Die vielfältigen Aktionen, um Jugendliche und ihre Eltern für eine Ausbildung zu begeistern, haben eine beindruckende Reichweite erzielt. In der Berufsorientierung gibt es insbesondere bei der Vernetzung der Schulen aber noch Nachholbedarf. Hier müssen wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung ansetzen. Die Wirtschaft lässt auch nach dem „Sommer der Berufsausbildung“ in ihrem Ausbildungsengagement nicht nach. Denn gerade jetzt sind Fachkräfte als Herzstück jedes Unternehmens ein wichtiger Motor für den wirtschaftlichen Aufschwung trotz und nach Corona. Wichtig ist: Eine Ausbildung kann nicht nur im August oder September begonnen werden, sondern noch über das Jahresende hinaus.“

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Der Sommer der Berufsbildung hat die Bedeutung der Dualen Ausbildung noch einmal in den Vordergrund gestellt. Wir dürfen aber nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, allen ausbildungs-interessierten jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Noch immer bleiben zu viele junge Menschen unversorgt und sind auf Übergangsmaßnahmen angewiesen. Deshalb lohnt es sich, weiter um jeden Ausbildungsplatz zu kämpfen. Dem vielfach beklagten Fachkräftemangel lässt sich aber nur mit guter Ausbildung begegnen. Die Corona-Ausbildungsstudie der DGB-Jugend hat die drängenden Probleme der Auszubildenden aufgezeigt und gibt wichtige Impulse für die Verbesserung der Qualität in der Ausbildung.“

Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst: „Wir dürfen nicht in unseren Anstrengungen nachlassen, die vielfältigen und hochdifferenzierten Angebote der beruflichen Bildung, die allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein zu stellen. Gerade auch mit Blick auf die attraktiven und krisenfesten Karriereperspektiven, die eine berufliche Ausbildung bietet, gilt es, über den „Sommer der Berufsausbildung“ hinaus, die Angebote zur beruflichen Orientierung in und auch außerhalb von Schule zielgruppenadäquat zu intensivieren und dazu neue Informations- und Veranstaltungsformate auch im sozialen Umfeld der Jugendlichen zu nutzen.“

Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das System der dualen Ausbildung stellt das Fundament für eine zukünftige Fachkräftesicherung dar. Gut ausgebildete Menschen werden in den Betrieben dringend gebraucht. Vor diesem Hintergrund genießt die duale Ausbildung eine hohe Priorität in den Ländern. Dies spiegelt sich gerade auch in der Vielzahl der Maßnahmen von Partnern der Bündnisse, Allianzen und Pakte in den Ländern, die den Sommer der Ausbildung der Allianzpartner hervorragend ergänzt haben. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat im Juni unter der Dachmarke „Ausbildung jetzt!“ des Ausbildungskonsens NRW eine Aktionswoche gestartet, in deren Rahmen mit vielfältigen Beratungsangeboten für Jugendliche und Eltern, Hotlines, Social Media Plattformen und einer Kampagne für Praktika im Handwerk erfolgreich angesprochen wurden.“

Vorsitzende der Arbeit- und Sozialministerkonferenz, Kristina Vogt: „Der „Sommer der Berufsausbildung“ hat die Bedeutung und Werthaftigkeit der Berufsausbildung für Deutschland hervorgehoben. Dies war ein wichtiges Zeichen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Vielfältige Akteur*innen haben die Chancen, die eine Ausbildung bietet, aufgezeigt. Bündnisse wurden erneuert, Sonderaktionen durchgeführt, Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ausgebaut und kreative Anspracheformate genutzt. Viele jungen Menschen und Betriebe konnten erreicht werden. Eine Berufsausbildung ist die beste Existenzsicherung und bietet unterschiedliche Berufsbilder und Karrierewege. Für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen und der notwendigen Transformation unserer Lebens- und Arbeitswelt ist eine moderne Berufsausbildung ein Kernelement zur Mitgestaltung. Wichtig ist nun, nicht nachzulassen und Zugangswege sowie Förder- und Unterstützungssysteme immer wieder transparent zu machen, aber auch Verbesserungspotenziale zu erschließen.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie unter: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Ausbildungsmarktbilanz 2020/21: Ausbildungsmarkt weiter stark von der Pandemie geprägt, aber Aufhellung sichtbar

„Die Lage am Ausbildungsmarkt war 2020/21 weiter stark von der Corona-Krise geprägt. Die Ergebnisse bleiben trotz einer Aufhellung noch sehr deutlich hinter denen vor der Pandemie zurück und wir stehen weiterhin vor großen Herausforderungen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2020/21 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Die Betriebe sollten ihren Blick auf die Kandidatinnen und Kandidaten erweitern, die zunächst vielleicht nicht einhundert Prozent der Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen im Rahmen der Nachvermittlungsaktivitäten weiterhin aktiv, dass noch möglichst viele Betriebe und Bewerber zusammenfinden.“

Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2020 haben insgesamt 433.500 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 39.400 weniger als im Vorjahr.

Das deutliche Minus auf der Bewerberseite ist vor allem durch die eingeschränkten Zugangswege zur Berufsberatung zu erklären, die durch digitale Angebote nicht vollständig ersetzt werden konnten. Deshalb dürfte die gemeldete Bewerberzahl das tatsächliche Ausbildungsinteresse nur unzureichend widerspiegeln.

In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen rein rechnerisch 87 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Da sich jedoch viele Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Pandemiemaßnahmen nicht gemeldet haben, dürfte diese Gegenüberstellung die Marktlage aus Bewerbersicht etwas günstiger zeichnen als sie tatsächlich war.

Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie auch im Berichtsjahr 2020/21 den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt. So sind sowohl die Anteile der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber als auch die der unbesetzten Ausbildungsstellen deutlich ungünstiger ausgefallen als vor der Pandemie.

Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.

Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Bis Ende September 2021 haben 199.500 Bewerberinnen und Bewerber eine Berufsausbildung begonnen, 16.600 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 16 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 8 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegt keine Rückmeldung zum Verbleib vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 43.200 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 5.700 niedriger.

Um diese und die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber mit den noch unbesetzten Ausbildungsstellen zusammenzubringen, werden die Vermittlungsaktivitäten bis mindestens Ende des Jahres fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.

Weitergehende statistische Informationen finden Sie im Internet unter statistik.arbeitsagentur.de > Themen im Fokus > Bildung.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2021 – Weiter positive Entwicklung

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sinken kräftig, Beschäftigung und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal nehmen zu und Kurzarbeit ist weiter rückläufig. Die Folgen der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt sind zwar noch sichtbar, werden aber kleiner“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Oktober: -88.000 auf 2.377.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -383.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Oktober 2021 gegenüber dem Vormonat kräftig verringert, und zwar um 88.000 auf 2.377.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 39.000 abgenommen. Gegenüber dem Oktober des vorigen Jahres ist sie um 383.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Oktober 2020. Der Anstieg der Arbeitslosenzahl aufgrund der Corona-Krise ist zwar noch nicht vollständig wieder ausgeglichen, wird aber zunehmend kleiner. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im September bei 3,2 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Oktober bei 3.138.000 Personen. Das waren 397.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Oktober für 93.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 760.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 267.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 33.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 490.000 auf 33,97 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im August betrug ihre Zahl 7,23 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 26.000 gegenüber dem Vormonat.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal steigt im Oktober leicht auf hohem Niveau. So waren 809.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 206.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 13.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2021 um 2 Punkte auf 126 Punkte. Er liegt damit 29 Punkte über dem Wert von Oktober 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

Geldleistungen

711.000 Personen erhielten im Oktober 2021 Arbeitslosengeld, 339.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.673.000. Gegenüber Oktober 2020 war dies ein Rückgang von 156.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

„Riestern“ – aber richtig: – Eigenbeitrag in richtiger Höhe – Staatliche Zulagen sichern

Wer mit einem Riestervertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.

Zulagen vom Staat

Beim Riestervertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, bzw. 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich. Ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.

Mindestbeitrag hängt vom Einkommen ab

Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riestersparerin hatte 2020 30 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riestersparvertrag sind 4 Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 200 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Der eigene Sparbeitrag beträgt dann noch mindestens 425 Euro, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollte man regelmäßig prüfen, ob man den Eigenbeitrag noch in der richtigen Höhe zahlt.
Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.

Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher

Riestersparer mit Dauerzulagen-Antrag haben es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas an seinem Jahreseinkommen geändert hat.

Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Wer also die Zulagen für 2019 noch nicht beantragt hat, sollte dies unbedingt noch bis Ende 2021 tun.

Infos herunterladen oder anfordern

Weitere Informationen gibt es in Broschüren zum Thema „Vorsorge“. Diese können im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/broschueren heruntergeladen sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer und unter 06232 17-2034 angefordert werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

2022: SWS investieren 18,2 Mio. Euro

Schwerpunkte: Anlagen/Netze, Telekommunikation, Photovoltaik

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 25. November 2021 eine Gesamtinvestitionssumme von 18,2 Mio. Euro für das Jahr 2022.

Die Smartflower vor dem Verwaltungsgebäude steht für das Engagement der SWS in Sachen Erneuerbare Energien und Klimaschutz.

4,3 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. „Dabei hat – wie bereits in den Vorjahren – die Trinkwasserversorgung Priorität“, informierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Für die Planung der dritten Aufbereitungsstufe des Wasserwerks Nord sollen 650.000 Euro investiert werden. Der Bau der Anlage soll ab 2023 erfolgen. Zum Hintergrund erläuterte Bühring: „Wir müssen das Wassergewinnungsgebiet Nord aus Redundanzgründen sowie Schonung der bereits vorhandenen Brunnen kurz- bis mittelfristig weiter erschließen.“ Ein neuer Brunnen sei im Herbst bereits fertig gestellt worden, ein weiterer werde Mitte 2022 in Betrieb gehen. Durch die Aufbereitungsanlage könne schließlich eine größere Wassermenge im Gewinnungsgebiet Nord gleichzeitig aufbereitet werden. Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS, nannte den Klimawandel mit immer häufigeren Hitzeperioden und Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung mit als Grund für die bereits getätigten und bevorstehenden Investitionen. „Auch in Zukunft wollen wir in Speyer eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren“, so Seiler.

1,8 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert.

Um das Großprojekt Smart City Speyer voranzubringen, wird auch 2022 in Telekommunikationsinfrastruktur investiert. 4,7 Mio. Euro sollen für Vermarktung und Ausbau des Clustergebiets Nord (rund um den Bussardweg) und weitere Gebiete, die nach Nachfrage priorisiert werden, eingesetzt werden. Für Gewerbetreibende und Einrichtungen außerhalb des Clusters stehen 650.000 Euro zur Verfügung. Zusätzliche Investitionen zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem WLAN-Ausbau in der Innenstadt – besonders für Marktplatz, Jugendtreffs und Tourist-Sammelplätze – sowie dem Ausbau der LoRaWan-Funkstrecke geplant.

4,8 Mio. Euro setzen die SWS 2022 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 3,9 Mio. Euro davon sollen in drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. Bei den beiden anderen Anlagen handelt es sich um eine schwimmende PV-Anlage auf einem Baggersee im regionalen Umfeld von Speyer sowie um eine Anlage auf dem Hallendach eines Speyerer Industrieunternehmens. Die Anlagen waren bereits im Investitionsplan 2021 vorgesehen, konnten wegen der aktuellen Genehmigungslage nicht realisiert werden. „Die solare Stromerzeugung bietet das mit Abstand größte erneuerbare Erzeugungspotenzial in Speyer“, sagte Wolfgang Bühring. Photovoltaik sei zuverlässig, CO2-frei und wirtschaftlich attraktiv. „Wir müssen die Solarenergie nur viel konsequenter einsetzen und zur Verfügung stehende Flächen dafür nutzen“, untermauerte Stefanie Seiler. Nur so könnten die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden.

Auch soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 500.000 Euro sind im Planansatz 2022 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie private und öffentliche Ladekonzepte. „51 Normalladepunkte, elf Schnellladepunkte und drei Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs betreiben die SWS derzeit in Speyer und Otterstadt“, informierte der SWS-Geschäftsführer. Bei kaum einer anderen rheinland-pfälzischen Stadt sei ein so dichtes E-Ladenetz vorhanden. Stefanie Seiler ergänzte: „Mit dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der elektro-mobilen Zukunft.“

Die Investitionen für das Sport- und Erlebnisbad bademaxx liegen bei 99.200 Euro.

Die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWS, investieren ca. 1,3 Mio. Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. 1,0 Mio. Euro davon sind für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes mit Busparkspur zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit 165 Parkplätzen vorgesehen. In südlicher Nähe dazu soll ein Stellplatz für 20 Wohnmobile errichtet werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Seit 24. November 2 G – Regelung im Bademaxx

Entsprechend der 28. CoBeLVO (Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz) ist ein Besuch des Bademaxx nur noch mit 2 G (Geimpft oder Genesen) möglich.

29.11.2021

Erlöse aus Entenrennen verteilt

Starke Teilnehmerzahl beim SWS-Event

2.424 Euro erbrachte der Verkauf von 1.212 Enten Nerzi Friese, die im September zur Altstadtfest-Zeit im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS), an der Hallenbad-Kasse im bademaxx sowie an allen acht Schaustellerständen im Domgarten verkauft wurden. Da ein Wettschwimmen auf dem Speyerbach und das traditionelle Altstadtfest leider nicht möglich waren, gingen die Enten unter die Fotomodels und ließen sich badend zu Hause und auf Urlaubsreisen ablichten. 115 tolle Fotos gingen bei den SWS, Organisatorin des Events, ein. Die zehn besten Fotos wurden bereits prämiert. Das zweite Entenrennen ohne das reale Speyerer Altstadtfest war auch beim Spendensammeln ein großer Erfolg. Soziale Einrichtungen und Vereine konnten sich mit der Beschreibung anstehender Projekte für eine Spende aus diesem Topf bei den SWS bewerben, die die Summe auf die bewährten 3.000 Euro aufstockten.

Die Entscheidung ist gefallen. Die Realschule plus Siedlungsschule freut sich über 1.000 Euro für die Anschaffung von zwei Kindergokarts für den Außenbereich. Mit 800 Euro unterstützen die „Nerzi-Friese-Enten“ die THW Helfervereinigung Speyer. Dort werden für die Jahresabschlussfeier – unter Einhaltung der Corona-Auflagen – für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Gelder benötigt. Mehrere Wochen mit inzwischen über 11.000 Einsatzstunden wurden durch die Ehrenamtlichen im Ahrtal erbracht. Weitere 800 Euro gehen an die Soziale Anlaufstelle Speyer (SAS), die den Zuschuss für Lebensmittel für bedürftige Menschen einsetzt. Der Förderverein „Freunde der Stadtbibliothek Speyer e. V.“ bekommt 400 Euro, um eine Bücherkiste für Seniorinnen und Senioren anzuschaffen. Ab Januar soll es einen Lesekreis am Vormittag geben, für den sich die Verantwortlichen eine „Starterkiste“ wünschen, die aus einer Mischung von unterhaltsamen Romanen, Büchern in Großdruck und Gedichten bestehen soll.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Wieder mehr Besucher*innen ins bademaxx

Wertkarten und Gutscheine einlösbar

Seit Dienstag, 2. November 2021 gelten neue Regeln für den Eintritt in das Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Damit verbunden ist das Bestreben des Betreibers, den Stadtwerke Speyer, weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen und durch die überwiegende Umstellung auf die 2G+-Regel mehr Bade- und Saunagäste in die Einrichtung zu lassen.

Ausgenommen von dieser Regel sind für das Hallenbad die Wochentage Montag bis Freitag, da dann auch Schulen und Vereine trainieren sowie Kurse stattfinden. In dieser Zeitspanne bleibt die 3G-Regel bestehen, die besagt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen, geimpft, genesen oder getestet, die Einrichtung betreten darf. Bei der 2G+-Regel sind unbegrenzte Besucherzahlen möglich, zu denen ein gewisses Kontingent an negativ getesteten Personen hinzukommen kann (z. B. 25 Personen bei Warnstufe 1). Diese Kontrolle ist beim Einlass von Vereins-, Schul- und Kursgruppen nicht möglich, da der Zutritt außerhalb des Online-Buchungssystems abgewickelt wird. Im Saunabereich gilt die 2G+-Regel grundsätzlich ab 2. November.   

Zusätzlich zur Online-Ticketbuchung, die sich in den letzten Monaten bewährt hat, besteht ab diesem Datum die Möglichkeit für vollständig Geimpfte und Genesene, Tickets an der Bad-Kasse zu erwerben. Wertkarten und Gutscheine können dort ebenso eingelöst werden. Voraussetzung für den bademaxx-Eintritt ohne Online-Ticket ist die Nutzung der Luca-App, um die Kontaktdatenerfassung sicherzustellen. Negativ getestete Personen (mit Nachweis) können Tickets weiterhin nur online kaufen.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

SWS: Neue Website

Ganz aktuell haben die Stadtwerke Speyer (SWS) ihre neu gestaltete Unternehmenswebsite veröffentlicht. Durch eine durchdachte Struktur und klare Nutzerführung sind die relevantesten Informationen für alle Zielgruppen jetzt noch schneller auffindbar. Darüber hinaus ist die Website geräteunabhängig – sowohl mobil als auch am Desktop – intuitiv zu bedienen und punktet mit einem frischen Design mit modernisiertem Marken-Farbkonzept.

Vertriebsrelevante Unterseiten wurden als sogenannte Onepager konzipiert: Nutzer*innen finden zu einem Thema, zum Beispiel Stromtarife, alle Informationen auf einer Seite – dies erspart ihnen Klicks und fördert die Übersichtlichkeit. Zu Beginn der Seite gelangt man über den Tarifrechner schnell und übersichtlich online zum Wunschtarif.

„Kundenorientierung ist unser höchstes Ziel. Unsere Kundinnen und Kunden stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit unserem neuen Online-Auftritt gehen wir diesen Weg konsequent weiter und bieten den Website-Besucherinnen und -Besuchern eine positive Nutzungserfahrung und ansprechend aufbereitete Inhalte mit Mehrwert“, so SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring.  

Weitere Infos: www.stadtwerke-speyer.de

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Planspiel Börse: Teams aus Ludwigshafen derzeit an der Spitze

Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen noch bis zum 28. Januar 2022 die Geldanlage in Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge.

Zur Spielmitte des diesjährigen Planspiel Börse stehen viele Depots der 132 Spielgruppen der Sparkasse Vorderpfalz im Plus. Nach sechs Wochen Spielzeit hat dort die Spielgruppe „extendo“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen die Nase vorne. Plus 20,36 Prozent bedeuten einen vorläufigen Depotgesamtwert von stattlichen 60.180,49 Euro. Gefolgt von der Spielgruppe „FinanzministeriumsSchrecken“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 59.907,47 Euro sowie der Spielgruppe „Oelimperium“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 57.126,58 Euro. Beim Nachhaltigkeitswettbewerb führt aktuell die Gruppe „Maßgeschneiderter Anzug“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Plus von 13,42% und einem Nachhaltigkeitsertrag von 4.344,65 Euro.

Doch noch ist nichts entschieden. Schon eine einzige gut durchdachte Kaufentscheidung kann ausreichen, um den Vorsprung der anderen innerhalb weniger Handelsstunden aufzuholen. Es bleibt also bis Spielende am 28. Januar 2022 spannend. Denn ganz wie an der realen Börse bekommen die Teilnehmenden beim Planspiel Börse die Dynamik des Aktienmarktes zu spüren. Wer hier Erfolg haben möchte, muss täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen.

Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen die Geldanlage in Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktion der Börse. Doch nicht nur der strategisch kluge Einsatz des fiktiven Startkapitals steht im Vordergrund – das Planspiel Börse möchte die Teilnehmenden auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld sensibilisieren. Zum Spielende am 28. Januar 2022 werden alle Depots miteinander verglichen und die Siegerteams ermittelt. Die erfolgreichsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sparkasse Vorderpfalz erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 2.100 Euro und Teams mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 600 Euro. Auf Bundesebene werden die besten Teams zur Siegerehrung nach Frankfurt eingeladen.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz können sich freuen

Vier 5.000-Euro-Hauptgewinne und ein Mini One gehen an Sparkassenkunden

Glück gehabt: Vier 5.000-Euro-Hauptgewinne und ein Mini One gehen an Kunden der Sparkasse Vorderpfalz.
Foto: Speyer 24/7 News

Bei der Novemberauslosung der PS-Sparlotterie der rheinland-pfälzischen Sparkassen können sich fünf Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Hauptgewinne freue. 5.000-Euro-Treffer verbuchten PS-Sparer aus Mundenheim, Maxdorf, Oppau und Dudenhofen. Ein Mini One im Wert von 18.000 Euro geht an Sparkassenkunden aus Bobenheim-Roxheim. Monatlich nehmen über 125.000 PS-Lose von Kunden der Sparkasse Vorderpfalz am PS-Los-Sparen teil. Im November schüttete die Sparkasse insgesamt über 70.000 Euro an ihre PS-Los-Sparer aus.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Speyer 24/7 News
29.11.2021

Stiftergemeinschaft der Sparkasse wächst rasant

Zwei neue Themenstiftungen gegründet

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurde zwei neue Stiftungen gegründet.

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden zwei neue Themenstiftungen gegründet, die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ sowie die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“. Beide Stiftungen möchten die Situation für Patienten und Angehörige verbessern. Mit einem Stiftungskapital von über 5,5 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 36 Einzelstiftungen und 21 Themenstiftungen für ihre Kunden. Darunter auch die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“, die Hilfestellung und Unterstützung für betroffene Familien anbietet.

Hintergrund zu den neu gegründeten Stiftungen

Die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ hat es sich zur Aufgabe gemacht die Arbeit der Deutschen Krebshilfe von Mildred Scheel zu unterstützten. Ziel der Stiftung ist es, Krebskrankheiten in allen Erscheinungsformen zu bekämpfen und neben der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen vor allem auch die Forschung zu fördern.

Die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“ setzt sich für die Deutsche Kinderkrebsstiftung ein. Die Stiftung ist darauf ausgerichtet krebskranken Kindern und deren Familien zu unterstützen, Projekte zur Verbesserung der Heilungschancen zu finanzieren und dabei auch Reha und soziale Maßnahmen anzubieten, wie z.B. das Wildpiraten Camp für krebskranke Kinder im Heidelberger Stadtwald.

Die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“ bietet einen sozialen Beitrag um Kindern von Krebspatienten ein Ansprechpartner bzw. eine Auszeit zu bieten, damit deren Ängste und Sorgen die eigentlichen Krebspatienten nicht zusätzlich belasten. Dies hilft beiden Seiten und fördert die Heilungschancen der Betroffenen. Mit dieser Stiftung wird dabei hauptsächlich die Krebsgesellschaft RLP mit deren Beratungszentrum Ludwigshafen unterstützt.

Spenden oder Zustiftungen möglich

Wer die Arbeit der verschiedenen Krebs-Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN: DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem jeweiligen Stiftungsnamen als Verwendungszweck entgegen. Spendenbescheinigungen ab 300 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt, sofern die Adressdaten mit angeben werden. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

Hintergrund zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz

Als Ergänzung zu ihren eigenen fünf Stiftungen bietet die Sparkasse Vorderpfalz allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit sich als Stifter zu engagieren. Mit professioneller Betreuung und ohne großen Verwaltungsaufwand, aber mit einem Höchstmaß an Individualität, können mit einem Kapital ab 10.000 Euro eigene Stiftungen gegründet werden. Davon profitiert nicht nur das bürgerschaftliche Engagement sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen aus der Region sondern auch die Stifter: Die gestifteten Gelder sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei und wirken sich steuermildernd auf die Einkommenssteuer aus. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

365 Tage das Geld im Griff

Der kostenfreie Haushaltskalender 2022 hilft beim täglichen Finanzcheck.

Broschüre „Mein Haushaltskalender 2022“ vereint Kalender und Haushaltsbuch. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.

Wann kommt das nächste Gehalt? Zum Ende des Monats schauen viele Menschen noch einmal genauer in den Kalender, um abzuschätzen, ob das Geld noch bis zum nächsten Gehaltseingang reicht. Aber ein Kalender eignet sich nicht nur für den Check, wann das Geld eingeht oder die allgemeine Termin- und Ferienplanung. Mit dem Haushaltskalender von Geld und Haushalt lassen sich parallel auch tägliche Ausgaben und Zahlungstermine festhalten – ein Mix aus Haushaltsbuch und Kalender in einem Heft, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Durch die Kombination aus Terminplaner und Haushaltsbuch gelingt es leichter, den Überblick über die täglichen Ausgaben zu behalten. Sowohl der Wocheneinkauf, als auch Geburtstagsgeschenke oder die Stromabschlagszahlung finden Platz in dem Heft – und geben Aufschluss darüber, ob das Geld zum Monatsende knapp wird oder noch die eine oder andere Ausgabe drin ist. Im besten Fall enthüllt der Haushaltskalender auch die Stellen, an denen langfristig Geld eingespart werden kann.

Abseits des Alltags müssen ab und an auch die großen Geldthemen besprochen werden. Viele Paare und Familien scheuen sich jedoch davor, weil Streit und Spannungen vorprogrammiert scheinen. Der Haushaltskalender beinhaltet deshalb auch zwei Beiträge, die zeigen, wie solche Gespräche gelingen können – zwei Experten geben dazu im Interview Tipps und wertvolle Ratschläge. Heraustrennbare Übersichten zu Ferienterminen und Notfallnummern machen den Kalender darüber hinaus zu einem wertvollen Alltagsbegleiter.

Der Haushaltskalender wird vom Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe herausgegeben. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

Geld für Schuldnerberatungsstellen in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis

Sparkasse Vorderpfalz unterstützt die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet mit 73.450 Euro

Schuldnerberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Mit 73.450 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Institutionelle Schuldnerberatung ist heute ein fester und wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Menschen in finanzieller Notlage erhalten dort kompetente Beratung und Lebenshilfe. Mit einer Spende von insgesamt 73.450 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz erneut die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. Wie in den Vorjahren wird damit die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen (46.000), Speyer (9.450) und dem Rhein-Pfalz-Kreis (18.000) gefördert. Die Sparkassen leisten als einzige Bankengruppe einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung. Dabei sind sie, gemessen an ihrem Marktanteil, deutlich seltener als andere Kreditinstitute Gläubiger überschuldeter Haushalte.

Dem Problem der Überschuldung begegnet die Sparkasse Vorderpfalz nicht nur durch die aktive Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen, sondern auch durch vielfältige Präventionsmaßnahmen, mit dem Ziel, ihre Kunden vor der „Schuldenfalle“ zu bewahren. So gehe beispielsweise jeder Kreditvergabe eine ausführliche und verantwortungsvolle Beratung voraus, die insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des potentiellen Kreditnehmers berücksichtige. Weitere Informationen zu Finanzthemen gibt es auch beim Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe „Geld und Haushalt“. Im Internetportal unter www.geldundhaushalt.de finden sich Bestellmöglichkeiten für Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote. Die Ratgeber von „Geld und Haushalt“ sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Einrichtungen kostenfrei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Lohn-Plus für Dachdecker in Speyer – „Auf Tariflohn pochen“

2,1 Prozent mehr Einkommen / gute Auftragslage im Handwerk

Mehr Geld für die Arbeit mit Ziegeln: Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk erhalten seit Oktober ein
Lohn-Plus von 2,1 Prozent. Darauf weist die Gewerkschaft IG BAU hin.
Foto: IG BAU | Ferdinand Paul

Lohn-Plus für die Jobs ganz oben: Wer in Speyer im Dachdeckerhandwerk arbeitet, hat jetzt mehr Geld. Fachleute erhalten seit Oktober einen Stundenlohn von 19,52 Euro – ein Plus von 2,1 Prozent. Damit stehen bei einem Dachdeckergesellen am Monatsende knapp 70 Euro mehr auf dem Lohnzettel, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt.

Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, spricht von einem „verdienten Plus“ und rät den Beschäftigten in der Region, sich nicht mit dem deutlich niedrigeren Branchenmindestlohn von 14,10 Euro zufrieden zu geben. „Viele Dachdeckerbetriebe suchen händeringend nach Personal. Keine Fachkraft sollte sich unter Wert verkaufen und deshalb auf den Tariflohn pochen“, so der Gewerkschafter. Einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied der Arbeitgeberinnung ist.

Die IG BAU verweist zugleich auf die gute Wirtschaftslage in dem Handwerk. „Getrieben durch den Bau-Boom und die hohe Nachfrage nach neuen, klimafreundlichen Dächern quellen die Auftragsbücher vieler Unternehmen über. Die Dachdeckermeister sind gut beraten, ihre Beschäftigten fair zu bezahlen und im Betrieb zu halten“, unterstreicht Wunderlich.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul
29.11.2021

Mehr Geld für 50 Maler und Lackierer in Speyer

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk haben auch in Pandemie-Zeiten viel zu tun – jetzt gibt es für sie mehr Geld.
Foto: IG BAU | Ferdinand Paul

Lohn-Plus für die Arbeit mit Pinsel und Tapezierrolle: Die rund 50 Maler und Lackierer in Speyer streichen mehr Geld ein. Fachkräfte kommen nun auf einen Stundenlohn von 17,51 Euro – 2,1 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit und rät den Beschäftigten in der Region, die letzten Lohnabrechnungen zu prüfen. Bereits ab der Mai-Abrechnung müsse das Plus auf dem Konto sein, erklärt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Es gebe aber immer wieder Chefs, die um eine Lohnerhöhung gern einen Bogen machten. Wer bislang leer ausgegangen sei, solle sich deshalb an die Gewerkschaft wenden und die Lohnerhöhung rückwirkend einfordern, empfiehlt die IG BAU.

„Die Bauwirtschaft brummt – auch in Zeiten der Pandemie. Davon profitieren die Malerbetriebe. Jetzt bekommen die Beschäftigten endlich einen fairen Anteil an der guten Umsatzentwicklung“, so Wunderlich. Fachleute mit Gesellenbrief sollten sich nicht unter Wert verkaufen und auf der Bezahlung nach Tarif bestehen. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb in der Malerinnung ist.

Zudem sind die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gestiegen. Gelernte Kräfte müssen aktuell mindestens 13,80 Euro pro Stunde bekommen – ein Plus von 2,2 Prozent. Beschäftigte ohne Ausbildung haben Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,40 Euro (plus 2,7 Prozent). „Diese Löhne sind aber nur eine absolute Untergrenze. Gerade mit Blick auf die aktuelle Hochkonjunktur im Baunebengewerbe sollten Fachleute auf dem deutlich höheren Tariflohn bestehen“, betont die IG BAU.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul
29.11.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Verschlossene Eingangstüren in Mehrfamilienhäusern

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. warnt vor versperrten Fluchtwegen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Neben Bewohnern, Besuchern, Handwerkern, der Post und Paketdiensten können auch viele ungebetene Gäste ein Gebäude betreten. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV RPS) warnt Bewohner von Mehrfamilienhäusern jedoch, die Haustür abzuschließen und begründet dies mit einem versperrten Fluchtweg im Katastrophenfall.

Viele Hausordnungen schreiben das Verschließen der Haupteingangstür zwischen 22 und 6 Uhr aber noch immer vor. Dieser gut gemeinte Schutz vor Einbrechern stellt im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar; der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit so deutlich erhöht. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV RPS: „Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen.“

Für den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. steht bei einer Interessensabwägung die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden: Sogenannte Panikschlösser lassen sich von Innen ohne Schlüssel öffnen, von der Außenseite bleiben sie verschlossen. Bewohner gelangen also nur mit Schlüssel in das Haus, im Falle eines Brandes steht die Tür weiter als sicherer Fluchtweg ins Freie zur Verfügung. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
29.11.2021

Was tun bei Graffitischmierereien an Hauswänden von Wohnanlagen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Graffiti und Schmierereien an Hauswänden verunstalten das optische Erscheinungsbild von Wohnanlagen. Im Schadensfall herrscht oft Unklarheit: Wer trägt die Kosten für die zeitaufwändige Beseitigung? Lassen sich Ausgaben für die Reinigung auf den Mieter umlegen? Sind Graffitischmierereien ein berechtigter Mangel für eine eventuelle Mietminderung? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) liefert Antworten auf diese Fragen und informiert am Beispiel von Mehrfamilienhäusern über das richtige Vorgehen bei Graffitischäden.

Da eine komplette Kameraüberwachung der Straßenfront aus Datenschutzgründen verboten und der Nutzen auch durchaus zweifelhaft ist, haben Eigentümer wenig Handhabungsmöglichkeiten, sich vor derartigen Sachbeschädigungen zu schützen. Allein das nächtliche Ausleuchten des Gebäudes oder eine Teilbegrünung von Hauswänden erweisen sich in der Praxis oft als unzureichend, um Sprayer abzuschrecken. Da die Gebäudeversicherung nicht automatisch für die Regulierung der Schäden aufkommt, muss die Eigentümergemeinschaft die anfallenden Kosten in der Regel selbst übernehmen. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „In den seltensten Fällen können die Verursacher von der Polizei ermittelt und für den verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotzdem ist es wichtig, die Beschädigung durch Beweisbilder zu dokumentieren, die Schadenssumme zu beziffern und den Fall zur Anzeige zu bringen. Anschließend sollten die Betroffenen die Schmierereien zeitnah beseitigen, um nicht weitere Nachahmer anzuziehen.“ Empfehlenswert ist bei der Wandgestaltung der Einsatz besonders strapazierfähiger Lacke und Oberflächen, Graffitifarbe lässt sich mit Lösungsmitteln so schneller entfernen, ohne den Anstrich oder die Hauswand erheblich zu beschädigen.

Vermieter dürfen entstehende Ausgaben für die Graffitibeseitigung nicht ohne weiteres über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben. Umlagefähig sind laufende und regelmäßig anfallende Abgaben, beispielsweise für Reinigungen, Hausmeisterservice oder Winterdienst. Da die Entfernung von „Graffitikunst“ an Hauswänden in der Regel nicht regelmäßig anfällt, gilt sie als nicht umlagefähige Erhaltungsmaßnahme. Markus Herrmann: „Vereinzelt gestatten Gerichte die Kostenweitergabe derartiger Graffitibeseitigung, wenn sie in bestimmten Problemstadtteilen immer wieder anfallen. Dann muss die Graffitibeseitigung im Mietvertrag aber auch explizit aufgeführt werden, etwa unter „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung. Dabei gilt zu unterscheiden, ob der Schaden mit einer einfachen Reinigung der Hauswand behoben werden kann, oder – etwa bei einer Beschädigung der Bausubtanz – weitere Reparaturmaßnahmen notwendig sind. Ist der Schaden umfangreicher, handelt es sich um Instandsetzungskosten, die Ausgaben sind dann von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.“

Bei übermäßiger Graffitischmiererei können Mieter im Einzelfall einen Mietmangel geltend machen und von ihrem Vermieter eine Beseitigung fordern, da dieser laut Mietvertrag regelmäßig neben dem Wohnraum auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Hauseingang und Fassade in einem ordnungsgemäßen Zustand halten muss. Eine hilfreiche Bewertungsgrundlage spielen dafür teilweise die Wohnlage (gehobene Wohngegend oder sozialer Brennpunkt), der Mietpreis, die Bestimmungen im Mietvertrag und der allgemeine Erhaltungszustand des Gebäudes bei Übergabe des Mietverhältnisses. Besonders in Problembezirken oder im Innenstadtbereich werden Schmierereien aufgrund ihrer Häufigkeit oft nicht sofort beseitigt. Da die Wohnbereiche nicht betroffen sind, rechtfertigt Graffitikunst in diesen Gebieten vielfach keine Mietminderung. Sollte allerdings ein guter Erhaltungszustand der Fassade im Mietvertrag aufgeführt sein, hat der Mieter bei einem nicht vertragsgemäßen Zustand möglicherweise Anspruch auf die Beseitigung. Wird diese vom Vermieter verweigert, ist eine eventuelle Mietminderung in gehobenen Wohnlagen einfacher durchsetzbar als in sozialen Problemgebieten, wo Sprayereien an Hauswänden, Stromkästen, Brücken oder Unterführungen leider oftmals „zum Alltag“ gehören.

Einzelne Kommunen bekämpfen diese zunehmende Art des Vandalismus mit eigenen „Anti-Graffiti“-Konzepten, stellen Sprayern legale Graffitiflächen zur Verfügung oder bieten Anwohnern unbürokratische Unterstützung bei der Beseitigung. Für den Erhalt eines optisch ansprechenden Stadtbildes beauftragen sie in Einzelfällen sogar spezielle Reinigungsteams, die illegale Schmierereien nach Beauftragung schnell und fachmännische entfernen. Die anfallenden Einsatzkosten müssen die Eigentümer – je nach Gemeinde – dann zum Teil nur anteilig übernehmen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
29.11.2021

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Koalitionsvertrag zeigt, Druck der EVG wirkt: Integrierter Bahn-Konzern bleibt!

Kommentierung des aktuellen Koalitionsvertrages von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD. Ralf Damde, Mitglied des Bundesvorstandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und EVG-Landesvorsitzender Saarland:

Der Koalitionsvertrag zeigt, dass EVG wirkt! Der unermüdliche Druck der EVG mit bundesweiten Protesten und die Kundgebungen in beispielsweise Saarland, Nürnberg und Berlin gegen eine Zerschlagung der Bahn haben sich ausgezahlt. Im Koalitionsvertag steht schwarz auf weiß: „Wir werden die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum erhalten.“ Der Einsatz und auch die Unterstützung der Verkehrsministerin und SPD-Vorsitzenden im Saarland, Anke Rehlinger, führte zu diesem erfolgreichen Ergebnis.

Die Vernunft hat gesiegt – Arbeitsplätze und der interne Arbeitsmarkt bleiben erhalten. Die Infrastruktureinheiten DB Station und Service und DB Netz werden zu einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. Die künftigen Gewinne der Infrastruktur verbleiben dann in der neuen Infrastruktureinheit. All das sind Schritte in die richtige Richtung und wir werden als EVG die weiteren Entwicklungen und Umsetzungen aktiv begleiten.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
29.11.2021

DGB gegen Trennung von Netz und Betrieb, die integrierte Bahn muss erhalten bleiben!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Südwest hat auf der 5. ordentlichen Bezirkskonferenz des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland einen Initiativantrag gegen die beabsichtige Zerschlagung des DB Konzerns beschlossen. Der Antrag kam initiativ aufgrund der aktuellen Debatte zur Trennung von Netz und Betrieb durch den Vorstoß von FDP und GRÜNEN in den aktuellen Koalitionsverhandlungen.

Dazu Lars Kreer, EVG-Geschäftsstellenleiter Mainz:

Die Delegierten aller DGB Gewerkschaften schlossen sich einstimmig dem Antrag an. Dies zeigt, die Gewerkschaften stehen im Südwesten zusammen. Wir werden eine mögliche Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn nicht hinnehmen. Die Trennung ist und bleibt unsere rote Linie!

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
29.11.2021