Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Aufnahme von Flüchtlingen, Ausbau des ÖPNV sowie Ausbau der Kindertagesstätten gefährdet – Landesregierung muss einschreiten!

(Mainz / Rheinland-Pfalz) – Immer mehr Kreise, Städte und Gemeinden des Landes berichten den kommunalen Spitzenverbänden Rheinland-Pfalz (Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag, Städtetag), dass die Genehmigung ihrer Haushalte 2023 insbesondere von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entweder versagt oder die entsprechenden Verfahren aktuell ausgesetzt seien, damit Haushaltsverbesserungen vorgenommen werden können.

Die betroffenen Kommunen befinden sich somit in der sog. vorläufigen Haushaltsführung. Konsequenzen:

  • Auszahlungen und Aufwendungen nur noch für Leistungen, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können
  • Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von maximal 25 % der Vorjahresermächtigung
  • keine Änderung des Stellenplans gegenüber dem Vorjahr

Die hohen Ausgaben in ihren Haushalten sind aber den Kommunen nicht anzulasten. Sie beruhen u. a. auf dem Zuzug von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen, den Ausbau der Kindertagesstätten, den zu erwartenden Tarifsteigerungen sowie auf der Umsetzung vom Land mitgetragener Konzepte im ÖPNV. Kürzungen dieser Ausgaben, um Haushaltsverbesserungen sind nicht denkbar – es sei denn, es würden z. B. die Unterbringung von Flüchtlingen abgelehnt, Leistungen im ÖPNV abbestellt oder die Finanzierung des Kita-Ausbaus soweit als möglich reduziert. Dies kann alles nicht Ziel der Landesregierung oder der ADD sein.

Einnahmeverbesserungen sind letztlich nur über Umlageerhöhungen oder Anhebung von Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B) möglich. Gerade die Realsteuern wurden aber aktuell aufgrund der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bereits teils drastisch zulasten der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Weder ist es kommunalen Gremien noch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zumutbar, weitere Anhebungen dieser Steuern – über die auch Umlageerhöhungen von Kreisen und Verbandsgemeinden gegenfinanziert werden müssten – zu beschließen.

Dagegen gefährdet insbesondere die finanzielle Beschränkung der Investitionstätigkeit Handlungsspielraum und Handlungsfähigkeit der Kommunen. Vorgesehene notwendige Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindertagestätten, überhaupt Investitionen in die Infrastruktur, müssten zulasten der mittelständischen Wirtschaft unterbleiben. Generell wäre eine kurzfristige Reaktion auf neue oder sich weiter verschärfende krisenhafte Entwicklungen kaum möglich.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher die Landesregierung auf, die Kommunalaufsichtsbehörden in die Lage zu versetzen, die eingebrachten Haushalte zügig zu genehmigen. Die eingetretenen Ausgabesteigerungen haben die Kommunen nicht zu vertreten, eine Verbesserung der Einnahmesituation wäre im Ergebnis nur auf dem Rücken ihrer Bürgerinnen und Bürger möglich. Dagegen muss gerade in krisenhafter Situation die Handlungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden gewahrt bleiben.

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Federführung: Landkreistag Rheinland-Pfalz
03.03.2023

Baumpflegemaßnahmen und -fällungen im Binsfeld

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass Baumkontrollen im Bereich Binsfeld rund um den Speyerlachsee, Binsfeldsee, Silbersee sowie den Binsfeld-Parkplatz Hundeinsel ergeben haben, dass zahlreiche Bäume nicht mehr verkehrssicher sind und dadurch eine Gefahr darstellen.

Einige Bäume sind durch die Trockenheit der letzten Jahre sowie der damit in Zusammenhang stehenden Baumkrankheiten so stark beeinträchtigt, dass Baumpflegemaßnahmen und – in berechtigten Fällen – auch Baumfällungen, unumgänglich sind.

Pappeln und Weiden sind teilweise so stark zurückgetrocknet, dass sie brüchig oder bereits abgestorben und somit nicht mehr standsicher sind.

Zudem wurde auch die für den Menschen gefährliche Rußrindenkrankheit an dort befindlichen Ahornbäumen festgestellt.

Die Rußrindenkrankheit ist eine Baumpilzerkrankung, die besonders in Jahren mit lang anhaltenden Trockenperioden auftritt. Auffällig ist in dem Zusammenhang, dass deutlich mehr Ahornbäume abgestorben sind, als andere Baumarten.

Die durch die Pflegemaßnahmen entstehenden Holzabfälle werden seitlich der Wege vor Ort belassen, da diese für die Natur einen wichtigen Lebensraum darstellen. Zahlreiche Kleintiere und Insekten profitieren von dem für sie lebenswichtigen Totholz.

Die Arbeiten werden voraussichtlich von Montag, 6. März 2023 ab circa 8.30 Uhr bis spätestens einschließlich Freitag, 10. März 2023 bis circa 17 Uhr andauern.

Stadtverwaltung Speyer
03.03.2023

Programm zum Internationalen Frauentag am 8. März in Speyer

Der 8. März wird seit über 100 Jahren auf der ganzen Welt gefeiert, um auf die anhaltende Diskriminierung von Frauen aufmerksam zu machen, so auch in Speyer.  

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Speyer hat gemeinsam mit dem Kulturellen Erbe – Stadtarchiv, der Stadtbibliothek und der Volkshochschule Speyer sowie weiteren Kooperationspartner*innen ein vielfältiges und buntes Frauentags-Programm auf die Beine gestellt.

Die Themen reichen von einem Filmangebot zum Thema „Wunderschön sein“ am 7. März über eine Lesung aus dem Buch „#Respect my size“ mit Julia Kremer am 8. März bis hin zum Theaterstück „Alte Sorten“ am 10. März, bei dem das Chawwerusch Theater im Alten Stadtsaal in Speyer zu Gast sein wird.

„Frauen leisten immer noch zwei Drittel der ehrenamtlichen Arbeit, übernehmen den Großteil an unbezahlter Sorgearbeit für Kinder und die Pflege von älteren oder kranken Menschen und bezahlen das mit einer geringen Rente, die oft nicht mal für das Nötigste reicht“, macht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf den weiterhin aktuellen Missstand aufmerksam „Es ist daher von großer Bedeutung, kontinuierlich und insbesondere an diesem Tag hervorzuheben, was Frauen bereits in erreicht haben und in welchen Bereichen noch immer für Gleichberechtigung gekämpft werden muss.“

So sind Chancengleichheit im Erwerbsleben, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, mehr Frauen in politischen Ämtern, Verbesserung der Situation von Migrantinnen, der Kampf gegen Zwangsprostitution und Frauenhandel, aber auch häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Sexismus im Alltag weitere Themen, auf die am 8. März das Augenmerk gelegt werden soll.

Besonders ist in diesem Jahr eine Beteiligungsaktion für Frauen in Speyer, welche die Gleichstellungsstelle gemeinsam mit der Beauftragten für Bürgerbeteiligung initiiert hat.

„Mädchen und Frauen in Speyer sollen die Gelegenheit bekommen, Anregungen, Änderungswünsche, Vorschläge oder Kritik auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in ihrer Stadt anzubringen. Egal, ob es um die Beleuchtung in einem bestimmten Viertel, den Ausbau von Radwegen, dem öffentlichen Nahverkehr, dem Fehlen von Begegnungsstätten, Freizeitangeboten oder mehr Barrierefreiheit geht – das Interesse gilt dem weiblichen Blickwinkel“, unterstreicht Bürgermeisterin Monika Kabs.

Die Beteiligungsaktion findet am Mittwoch, 8. März 2023 von 11.30 bis 14 Uhr vor der Alten Münz sowie online unter speyer.de/frauentag-umfrage statt.

Das komplette Programm ist unter speyer.de/frauentag2023 abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
03.03.2023

Speyer-West: Bewerbung um Projektförderungen ab sofort möglich

Ebenso wie im Gebiet der Sozialen Stadt Speyer Süd werden auch in Speyer-West wieder soziale Projekte im Rahmen eines Verfügungsfonds gefördert.

Noch bis zum 31. März 2023 können sich Initiativen und Vereine, aber auch engagierte Einzelpersonen schriftlich um die Förderung von Projekten bewerben.

Wie in den Jahren zuvor dient der Fonds der Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die dazu beitragen, Speyer-West weiterhin nachhaltig mitzugestalten. Das können Ideen zum Klimaschutz, zur Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts, integrationsfördernde Maßnahmen, Müllsammelaktionen oder die Schaffung neuer Angebote im Quartier sein. 

Insgesamt wird eine Summe von 8.000 Euro bereitgestellt.

Ausführliche Informationen und Bewerbungsunterlagen sind bei Christa Berlinghoff im Stadtteilbüro am Berliner Platz (Gebäude Bäckerei Görtz) sowie telefonisch unter 06232 14-2906 erhältlich.

Stadtverwaltung Speyer
01.03.2023

Die Altstadt ruft: Stadt sucht Veranstalter des Altstadtrocks

Am 8. und 9. September 2023 findet das 46. Altstadtfest statt. Für einen beliebten Programmpunkt auf der Steinbühne im Domgarten, den Altstadtrock, sucht die Stadtverwaltung Speyer noch einen Veranstalter.

Interessierte Dienstleister können sich ab sofort und bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2023 schriftlich bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Veranstaltungen mit einem Veranstaltungskonzept unter Angabe der vorgesehenen Programmpunkte um die Ausrichtung des diesjährigen Altstadtrocks bewerben. Angeboten werden sollen Speisen und Getränke sowie ein Live-Musikprogramm auf der Steinbühne an beiden Abenden des Altstadtfestes.

Dem Veranstaltungskonzept sind folgende Informationen beizufügen:

  1. Die Firmenbezeichnung, vollständiger Vor- und Zuname des*der Inhaber*in sowie die ständige Anschrift mit Telefonnummer, Gewerbesitz, Steuernummer und Angaben über das zuständige Finanzamt.
  2. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
  3. Eine Beschreibung der eingeplanten Geschäfte, des Waren- und Leistungsangebots (ausführliche Schilderung) sowie aktuelle Fotos aller Aufbauten.
  4. Genaue Angabe über Frontlänge, Tiefe, Höhe, Stützen, usw. (Bruttomaße einschl. Blindfronten und Deichsel). Bei größeren Geschäften außerdem eine Grundrissskizze.
  5. Angaben über benötigte Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie die erforderlichen Stromanschlusswerte in kW (Licht- und Kraftstrom).

Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Einzureichen sind die Bewerbungen bei der

  • Stadtverwaltung Speyer
  • Stabstelle Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Veranstaltungen
  • Messen & Märkte
  • Maximilianstraße 100
  • 67346 Speyer

Stadtverwaltung Speyer
01.03.2023

Jugendprogramme der Jugendförderung: Noch freie Plätze

Kein Aprilscherz: Die Jugendförderung der Stadt Speyer bietet für Jugendliche ab 12 Jahren in den Osterferien eine „Nachtschicht“ an, im Rahmen welcher gezockt werden kann, was das Zeug hält. Die lange Online-Spielenacht beginnt am Samstag, 1. April 2023, 18 Uhr und dauert bis Sonntag, 2. April, 8 Uhr.

Weiterhin gibt es in diesem Jahr zwei Freizeiten:

Sea Camping Vibes

Vom 17. bis 21. Mai 2023 für Jugendliche ab 12 Jahren.

Gemeinsam können die Jugendlichen hier schöne Tage auf einem Campingplatz im Elsass verbringen – mit Lagerfeuer, Stockbrot und allem, was zu einem gelungenen Campingabenteuer dazugehört.

Segelfreizeit auf dem Ijsselmeer

In den Herbstferien gibt es für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren wieder die Möglichkeit an einer aufregenden Segelfreizeit teilzunehmen. Wer hat Lust auf einen Segeltörn an Bord des Küstensegelschiffes „Zeemeeuw“ auf dem Ijssel- und dem Wattenmeer?

Nach der Anreise mit einem Reisebus ist Harlingen in Westfriesland der Starthafen. Unter Aufsicht des Skippers und des Maats werden gemeinsam Segel gesetzt. Auf mehreren Tagesetappen werden die Westfriesischen Inseln und die tollen holländische Hafenstädte, die ausgiebig zum Bummeln einladen, erkundet. Die erlebnisreichen Tage klingen beim gemeinsamen Abendessen und bei Brett- und Gesellschaftsspielen in gemütlicher Abendrunde an Bord aus. Teilnehmende aus Speyer und der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen werden vorrangig berücksichtigt.

Die Kosten für acht Tage Spaß und Abenteuer:  550,00 Euro.

Diese Freizeit ist eine Kooperationsmaßnahme der kommunalen Jugendarbeit der VG Römerberg-Dudenhofen und der Jugendförderung Speyer.

Für alle Aktionen gibt es noch freie Plätze. Auch die Wartelisten können gerne genutzt werden und werden schnellstmöglich abgearbeitet.

Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit finden sich unter www.jufö.de oder telefonisch bei den zuständigen Mitarbeitenden. Für die Nachtschicht ist Christophe Herbin, Tel. 14-1917 und für die Freizeiten Tina Schäfer, Tel. 14-1916, Ansprechperson.

Stadtverwaltung Speyer / Jugendförderung (JuFö) Speyer
27.02.2023

Verkehrsnotizen

NEU: Albert-Einstein-Straße gesperrt

Wegen einer Balkonmontage wird die Albert-Einstein-Straße vom 6. März bis 9. März 2023 auf Höhe der Hausnummer 2-4 für den Verkehr komplett gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2023

NEU: Schöngasse gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Schöngasse auf Höhe der Hausnummer 8 ab Dienstag, 7. März bis voraussichtlich 14. März 2023 für den Verkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2023

NEU: Nelkenweg gesperrt

Aufgrund von Arbeiten an einer Gasleitung im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Wendehammer im Nelkenweg, Hausnummer 35-45 ab Montag, 6. März bis voraussichtlich 31. März 2023 für den Verkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2023

Fliederweg gesperrt

Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der Stadt Speyer wird der Fliederweg zwischen Eibenweg und Ginsterweg ab dem 13. Februar bis voraussichtlich 17. März 2023 für den Verkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
10.02.2023

Brucknerweg gesperrt

Aufgrund privater Kranarbeiten wird der Brucknerweg ab Montag, 27. Februar bis voraussichtlich 28. Mai 2023 für den Verkehr komplett gesperrt. Eine Umleitung über die Lehárstraße und Schumannweg wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.02.2023

AKTUALISIERT: Vollsperrung des Bahnübergangs Mühlturmstraße dauert weiter an

Die Deutsche Bahn hat erneut bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Speyer eine Verlängerung der Vollsperrung des Bahnübergangs Mühlturmstraße beantragt. Die Sperrung wird nun voraussichtlich bis 30. April 2023 andauern.

Die Stadt Speyer weist darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für Planung und Bauausführung alleine bei der Deutschen Bahn liegt. Angesichts der Bedeutung der Verbindung, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, und der Verkehrssicherheit des Schulverkehrs wird die Stadt Speyer gegenüber der Deutschen Bahn weiterhin auf eine rasche Wiederöffnung des Bahnübergangs drängen.

Stadtverwaltung Speyer / DB Netz AG
01.03.2023

Vollsperrung Schubertstraße/Bahnhofstraße

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Schubertstraße und der Teilbereich der Bahnhofstraße zwischen Hausnummer 108 und Wormser Landstraße ab Montag, 23. Januar bis voraussichtlich Freitag, 17. März 2023 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Schubertstraße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.01.2023

Hasenpfuhlstraße gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung wird die Hasenpfuhlstraße auf Höhe der Hausnummer 40b ab Montag, 9. Januar 2023 bis voraussichtlich 1. April 2023 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Für die Dauer der Maßnahme wird die Hasenpfuhlstraße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung zwischen Mittelsteg und Sonnengasse wird aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
21.12.2022

Martinskirchweg gesperrt

Wegen Kanalbauarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird der Martinskirchweg im Kreuzungsbereich Petschengasse vom 21. November 2022 bis voraussichtlich 28. Februar 2023 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der Martinskirchweg wird als Sackgasse ausgewiesen. In der Petschengasse wird die Fahrbahn verengt, sodass eine Vorrangregelung angeordnet werden muss.

Für die Dauer der Maßnahme wird eine Umleitung eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
17.11.2022

Geänderte Verkehrsführung am Bahnübergang Schützenstraße nach Modernisierung durch die Deutsche Bahn

Wie am 13. Juli 2022 im gemeinsamen Verkehrsausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion mitgeteilt wurde, müssen im Zuge der Modernisierung des Bahnübergangs Schützenstraße die derzeit bundesweit gültigen Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden. Hierbei gilt es, das Risiko eines Rückstaus auf den Gleisen auszuschließen.

Hierzu bestehen gemäß Planungen der Deutschen Bahn zwei Möglichkeiten: Ein sogenanntes vorgeschaltetes Lichtzeichen oder ein Verbot des Linksabbiegens mittels Verkehrszeichen. Wie sich im Verlauf der Modernisierungsarbeiten herausstellte, konnte die Deutsche Bahn das ursprünglich bevorzugte vorgeschaltete Lichtzeichen nicht wie geplant bis zur Wiederinbetriebnahme des Bahnübergangs installieren, da der Mast des vorgeschalteten Lichtzeichens aufgrund von Konflikten mit vorhandenen unterirdischen Leitungen nicht im öffentlichen Straßenraum platziert werden konnte. Bis eine Lösung zur Platzierung des Masts gefunden ist, muss demnach die Alternativvariante umgesetzt werden.

Daher ist ab sofort ein Linksabbiegen von der Schützenstraße in die Hasenstraße nicht mehr zulässig. Die Zufahrt zum Oberkämmerer-Gebiet erfolgt von Süden über die Holzstraße und die Brücke über den Gießhübelbach oder über den Bahnübergang Alte Schwegenheimer Straße.

Die Stadt Speyer bittet im Namen der Deutschen Bahn die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Stadtverwaltung Speyer
02.09.2022

Baustellenübersicht der Stadt Speyer

Ab sofort stellt die Stadt Speyer eine neue Baustellenliste zur Verfügung, die die bisherige Kommunikation von laufenden und kommenden Baustellen erweitert und bürgerfreundlicher gestaltet.

Die bisher zur Verfügung gestellte Liste „Alle Baustellen“ führt alle Baustellen, die sich innerhalb des Speyerer Stadtgebiets befinden, stichpunktartig auf. Diese technische Liste gibt auch einen Überblick über die betroffenen Sparten wie Strom, Gas, oder Wasser.

Die nun neu hinzugekommene Liste „Wichtigste Baustellen“ beinhaltet Baustellen, von denen ein bedeutender Teil der Verkehrsteilnehmenden in Speyer signifikant betroffen ist, beispielsweise wegen ihrer lange Dauer und/oder weil wichtige Straßen im Netz betroffen sind. Es werden zusätzlich zu den Baustellen im Speyerer Stadtgebiet auch wichtige Baustellen in der näheren Umgebung aufgeführt, beispielsweise auf der B9 und B39. Darüber hinaus soll auch der in den Jahren 2023 und 2024 geplante Verkehrsversuch zum Postplatz Eingang in diese Auflistung finden. Neben dem voraussichtlichen Zeitraum und der Ursache werden auch die Umleitungen für die verschiedenen Verkehrsarten und bei Bedarf ergänzende Informationen dargestellt. Am Ende der Liste findet sich ferner eine Übersicht zu möglichen Ansprechpartner*innen.

Die neue Baustellenliste ist chronologisch sortiert, sodass die Bürger*innen auf den ersten Blick neu hinzukommende Baustellen erkennen und für ihre nächste Fahrt berücksichtigen können – ohne frustriert erst an der Baustellenabsperrung wenden müssen. Zeit- und nervenschonend für die Bürgerschaft – aber auch gut für die Umwelt, da unnötiger Verkehr vermieden wird.

Die Übersicht über die Baustellensituation wird immer freitags aktualisiert und ist unter www.speyer.de/baustellen im NEWS-TICKER zu finden.
Des Weiteren gibt es auf der Baustellenseite der Stadt Speyer wie gewohnt detaillierte Informationen zu laufenden und kommenden Großbaustellen.

Stadtverwaltung Speyer
18.03.2022

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 65
  • Davon bereits genesen: 39
  • Personen in Quarantäne: 56

Stand: 24.04.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Konkretisierung zur Verordnung zur Maskenpflicht des Landes Rheinland-Pfalz

Ab Montag, 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel und auf Wochenmärkten

Ab Montag, 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung beim Einkaufen in allen Supermärkten und Verkaufsstellen des Einzelhandels, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Besucher*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein sogenannter Spuckschutz, vorhanden sind.

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass Kontrollen unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst erfolgen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wilder Müll im Stadtgebiet nimmt zu – Appell an Rücksichtnahme und Eigenverantwortung

Seit am vergangenen Montag die ersten Lockerungen der Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft getreten sind, dominieren immer mehr wild entsorgte Einwegverpackungen das Stadtbild. Plastikeisbecher, Polystyrolboxen, Einmalgeschirr und Pizzakartons finden viel zu oft nicht mehr ihren Weg in den heimischen oder öffentlichen Mülleimer. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern beschert denjenigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die den fremden Müll aufsammeln müssen, einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Die Stadtverwaltung Speyer appelliert daher an alle Konsument*innen, ihr Verhalten zu überdenken sowie an die Verkaufsstellen des Einzelhandels, die diese Verpackungen in den Umlauf bringen, sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst zu werden und in Sachen Müllentsorgung aktiv auf ihre Kundschaft einzuwirken. 

„Wir wissen, dass durch die Schließung der Gastronomiebetriebe für den Vor-Ort-Verzehr mehr Einmalverpackungen verbraucht und ausgegeben werden als zuvor. Trotz allem kann und darf es nicht sein, dass der städtische Baubetriebshof fast drei Stunden damit beschäftigt ist, die Rheinpromenade auf Höhe der Franz-Kirrmeier- und Hafenstraße, von achtlos weggeworfenem Verpackungsmüll zu säubern“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Denken Sie über mögliche Alternativen nach und nehmen Sie, sollte ein Mülleimer schon überfüllt sein, ihren Verpackungsmüll einfach noch ein Stück weiter mit. Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild haben wir nur, wenn jede und jeder Einzelne das eigene Verhalten reflektiert“, appelliert die Stadtchefin weiter an die Bürger*innen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes im Bereich des Sports

Am 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) erlassen, die für Individualsport im Freien, beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten, Luftsport etc., Lockerungen vorsieht, die die Ausführung der Sportarten ermöglichen sollen. Das Land stellt die Nutzung der Freiluft-Sportstätten allerdings unter den Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Träger der Sportstätten. Die Stadtverwaltung Speyer als Träger bereitet die Öffnung der Anlagen aktuell intensiv vor und erarbeitet ein Hygienekonzept.

„Ich kann den Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, die schnellstmöglich wieder in ihr gewohntes Training einsteigen wollen, sehr gut nachvollziehen“, betont Sportdezernentin Monika Kabs. „Der Gesundheitsschutz muss jedoch nach wie vor oberste Priorität haben. Um ein Hygienekonzept zu erarbeiten und dieses auch umsetzen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die Sportstätten erst Anfang Mai zu öffnen. Das gibt uns auch die Chance die nächste Besprechung zwischen Bund und Ländern, die am 30. April 2020 stattfinden soll, abzuwarten“, so die Bürgermeisterin weiter.

Es gilt zu beachten, dass die 4. CoBeLVO ausschließlich Lockrungen für Freiluftsportarten vorsieht, nicht jedoch für Hallensport. Auch muss zwischen Individualsport und Mannschaftsport differenziert werden. Für den Mannschaftssport sieht die Landesverordnung zumindest im Breiten- und Amateursport keine Lockerungen vor. Für den Profi- und Spitzensport wurden in der Landesverordnung separate Ausnahmen geschaffen. Diese gelten primär für olympische und paraolympische Bundeskaderathlet*innen sowie für Profimannschaften der ersten und zweiten Bundesliga aller Sportarten. Das Vorhandensein eines ersten und zweiten Ligabetriebs alleine bedeute dabei nicht, dass die Sportler*innen von den erlassenen Lockerungen Gebrauch machen können. Es müsse sich auch um eine Mannschaft handeln, welche aus professionellen Sportler*innen – also solchen, die ihre Sportart tatsächlich als Beruf ausüben – besteht.

Die Stadtverwaltung bittet bei allen Sportler*innen um Verständnis, dass die Vorbereitung eines Hygienekonzepts Zeit in Anspruch nimmt. Nur so kann dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen und eine geordnete und durchdachte Öffnung der Sportstätten gewährleistet werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtverwaltung öffnet schrittweise für den Publikumsverkehr

Die Stadtverwaltung Speyer öffnet ihre Dienststellen schrittweise ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr. Für die Sicherheit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen wird derzeit ein Hygienekonzept erarbeitet.

„Wir möchten nach und nach den gewohnten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen, gleichzeitig aber dafür sorgen, dass sich sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher in unseren Dienstgebäuden gut geschützt fühlen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Mit der Einführung der Maskenpflicht ab Montag, 27. April 2020 im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, wird das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Maske auch zur Voraussetzung beim Betreten städtischer Dienstgebäude.

Die Stadtverwaltung wird im Laufe der nächsten Woche darüber informieren, wie der Zugang zu den Dienstgebäuden und notwendige Terminvergaben künftig organisiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wochenmarkt seit Samstag auf dem Festplatz – kostenloses Parken für Kund*innen und Beschicker*innen

Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz findet der Samstagsmarkt seit Samstag, 25. April 2020 auf dem Festplatz statt. Die Verlegung bis zunächst 30. Mai 2020 ist nötig, weil nur so gewährleistet werden kann, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und diesen Mindestabstand auch in den Warteschlangen einhalten können.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Besucher*innen und Beschicker*innen während der üblichen Markzeiten kostenlos auf dem Festplatz parken können. Diese Regelung gilt, solange der Markt auf dem Festplatz stattfindet.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtvorstand fordert Konzept zur Öffnung von Spielplätzen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs fordern seitens der Landesregierung ein Konzept zur alltagstauglichen und schrittweisen Öffnung von Spielplätzen. „Es ist an der Zeit, dass wir die Familien und die Kleinsten in unserer Gesellschaft stärker in den Blick nehmen und ihnen allmählich wieder mehr Freiräume zum Spielen und für ausreichend Bewegung schaffen. Besonders für Familien in kleinen Wohnungen und ohne Garten wird die Situation mehr und mehr zur Belastung. Wir müssen hier Perspektiven bieten“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.

Auch Bürgermeisterin Kabs ist davon überzeugt, dass ein solcher Schritt notwendig ist: „Über die Kleinsten in unserer Gesellschaft wird zurzeit einfach verfügt. Es ist wichtig zu bedenken, welche physischen und psychischen Folgen die weitgehende Isolation der 14 Millionen Kinder – darunter fast 4 Millionen Kleinkinder – in Deutschland hat und welchen Preis wir gesellschaftlich auf Dauer unter Umständen dafür zahlen müssen“.

Der Speyerer Stadtvorstand appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, diese Problematik in den Fokus zu rücken und Familien eine Perspektive zu bieten. „Die Kinder sind die kleinen Helden des Alltags. Sie stecken derzeit oft zurück und arrangieren sich mit vielen Einschränkungen, obwohl sie teilweise noch gar nicht verstehen, warum diese Maßnahmen getroffen werden mussten. Ihnen sind wir als Erwachsene und als politische Entscheidungsträger verpflichtet. Es gilt jetzt, unter weiterer Berücksichtigung des nach wie vor eminent wichtigen Gesundheitsschutzes, wieder ein Stück Normalität herzustellen“, sind sich Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin einig. Darüber hinaus sei Eltern durchaus eine realistische Einschätzung der Situation auf Spielplätzen zuzutrauen: „Wir setzen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, gut besuchte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Kinder die geltenden Regeln einhalten“.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt informiert über sukzessive Öffnung der Schulen

Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.

„Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.

 „Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“

Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:

–          12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien

–          Kollegs und Abendgymnasien

–          12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen

–          13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien

–          Höhere Berufsfachschulen

–          Berufsfachschulen II

–          Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)

–          3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen

–          Dreijährige Berufsfachschulen

Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:

–          4. Klassen der Grundschulen

–          Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus

–          Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen

–          Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

–          Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien

–          Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I

Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

„Speyer hält zusammen“ – Stadt legt umfangreiches Soforthilfeprogramm auf

Bedingt durch die Corona-Pandemie stehen Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und weltweit vor einer harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt sowie das gesellschaftliche und kulturelle Leben aus.

Schon zu Beginn der Krise hat sich die Stadt Speyer ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen aktiv gestellt und frühzeitig wichtige Maßnahmen ergriffen. Nachdem die Stadt kürzlich eine Sonderzahlung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 1.264.775 Euro zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie erhalten hat, hat der Stadtvorstand beschlossen, davon einen Teilbetrag in Höhe von bis zu 250.000 Euro in ein neues Soforthilfeprogramm unter dem Titel „Speyer hält zusammen“ zu investieren. Unter Koordination von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sollen die Gelder in Form von städtischen Zuschüsse an besonders von der Krise betroffene Bereiche des örtlichen kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens zielgenau weitergegeben werden.

„Obwohl EU, Bund und Länder in einem beispiellosen Verfahren und mit enormer Geschwindigkeit breit angelegte Hilfspakete auf den Weg gebracht haben, bestehen nach wie vor Förderlücken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Es ist mir wichtig diese zu schließen und mit dem städtischen Soforthilfepaket insbesondere diejenigen Projekte, Vereine und Initiativen zu unterstützen, die in dieser Krisensituation gesellschaftlich enorm wichtige und unterstützenswerte Arbeit leisten, aber über die bisher aufgelegten Programme keine finanzielle Unterstützung erhalten können“, führt die Stadtchefin weiter aus.

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020 über das Hilfsprogramm entscheiden. Dessen Zustimmung vorausgesetzt werden anschließend zeitnah wichtige Details festgelegt und Formulare erarbeitet, um eine unkomplizierte Online-Antragsstellung zu ermöglichen.

Folgende Bereiche sollen insbesondere über das städtische Hilfsprogramm gefördert werden:

• gemeinnützige ehrenamtliche Initiativen, die sich stadtweit für Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen engagieren

(pauschal je 1.250 Euro) sowie

• ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot im Gebiet der Stadt Speyer verändert anbieten und einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung.

• Organisationen wie DRK, DLRG und andere, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes auf dem Gebiet der Stadt Speyer umfangreiches Material und ehrenamtliche Helfer*innen vorhalten, zur Verbesserung der Ausrüstung pauschal je 5.000 Euro. Den gleichen Betrag erhält die Freiwillige Feuerwehr Speyer. Maximal werden 25.000 Euro bereitgestellt.

• Für die SEG (Schnelleinsatztruppe) der Stadt Speyer, das Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO) sowie weiteren Hilfsorganisationen, die zentral an der Pandemiebekämpfung mitwirken stehen 10.000 Euro zur Verfügung.

• Ausweitung des Sommer-Ferienbetreuungsangebotes der Stadt, um mehr Kindern eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt, in Höhe von 10.000 Euro. Alternativ für sonstige pädagogische Zusatzangebote der Jugendförderung.

• Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch die professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten der Krise besonders gefordert sind oder sonstige Hilfsangebote für Familien in Höhe von insgesamt 50.000 Euro.

• Für Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die ihren Wirkungskreis in Speyer haben und nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst werden und durch die Corona-Krise betroffen sind, in Höhe von 50.000 Euro. Darüber hinaus hat die Stadt die Kampagne „Speyer.Kultur.Support“ erarbeitet, ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich.

• Digitale und sonstige geeignete ehrenamtliche Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur, Sport und Medientechnik können auf Antrag gefördert werden. Hierfür werden 20.000 Euro bereitgestellt.

• Stadtmarketing Speyer zur Belebung und Förderung des Handels (beispielsweise Fortentwicklung des Stadtmarkenprozesses, Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches) in Höhe von 25.000 Euro.

• Zur Förderung und Belebung des Handels sowie des öffentlichen Lebens werden für Inhabergeführte Geschäfte, Start-ups sowie ortsansässige Schausteller*innen 50.000 Euro bereitgestellt.

• Sonstige nicht vorhergesehene Härtefälle in Höhe von 20.000 Euro nach Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ergänzend zu Spenden aufrufen, um das Hilfsprogramm auf Grundlage der Gemeinnützigkeit möglichst in seiner Wirkung noch zu verstärken.

Sobald Details und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen und die Informationen auf www.speyer.de zur Verfügung stellen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt ruft zum Tragen von Mund-Nase-Masken auf – Dank an Spender*innen aus Speyer und Fernost

v.l.: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann präsentieren die Masken

Die Stadt Speyer ruft alle Bürger*innen dazu auf, überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, Mund-Nase- oder Behelfsmasken zu tragen. Dies ist besonders beim Einkauf im Lebensmittelmarkt, im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, sowie im ÖPNV der Fall. „Selbstgenähte Mund-Nase-Masken sind eine gute Ergänzung zu den nach wie vor unabdingbaren Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen, besonders dann, wenn etwa im Supermarkt eine große Anzahl an Personen zusammenkommt. Durch das Tragen schütze ich meine Umgebung vor einer möglichen unentdeckten Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und zeige damit, dass ich für meine Umgebung Sorge trage“, so die Stadtchefin. Zertifizierte Schutzmasken sollten hingegen nach wie vor den Menschen vorbehalten werden, die im medizinischen Bereich tätig sind und diese dringend benötigen.

Dem Aufruf der Stadtverwaltung zum Spenden von Mundschutz und zum Nähen von Mund-Nasen-Masken Anfang April folgten viele Speyer*innen, aber auch ehemalige Gäste der Stadt aus der Provinz Guandong, und spendeten bis heute 250 selbstgenähte Masken, 1.400 Schutzmasken aus Asien und 50 Meter Stoff zur Herstellung von Masken. „Die Resonanz und die Solidarität innerhalb der Bevölkerung ist groß und darüber freue ich mich sehr“, erklärt auch Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die zusammen mit dem designierten Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann die 400 Masken aus der Provinz Guandong und 1.000 Masken des vietnamesischen Restaurants Loixua aus Speyer freudig entgegen nahm. Die Schutzmasken aus China sind ein Geschenk von hohen Beamt*innen aus Guandong, die im Jahr 2018 im Rahmen einer vierwöchigen Weiterbildung an der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer waren und mit der Spende ihre Dankbarkeit für die damalige Gastfreundschaft zum Ausdruck bringen.

Die Verteilung der insgesamt 1.650 Masken erfolgt über die Stadt an ausgewählte Institutionen sowie an die Feuerwehr Speyer, das Abstrichzentrum und die Corona-Ambulanz. Weiterhin hat die Stadt 1.500 selbstgenähte Mund-Nasen-Masken in Auftrag gegeben, um damit die Erstversorgung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und weiterer städtischer Unternehmen sicher zu stellen. Die ortsansässigen Schneidereien freuen sich auch über weitere Aufträge aus der Privatwirtschaft und von Speyerer Bürger*innen. Eine Übersichtsliste mit allen Speyerer Schneidereien, die selbstgenähte Masken anbieten und verkaufen, gibt es auf www.speyer.de/verkaufsstellen_masken.

Auch alle (Hobby-)Näher*innen sind nach wie vor aufgefordert, Mund-Nasen-Masken aus Baumwolle anzufertigen, für sich selbst, für Familienangehörige oder Freunde. Das Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer hat eine Nähanleitung und Hygieneregeln für den korrekten und sicheren Gebrauch von Mund-Nasen-Schutzmasken erarbeitet. Das Dokument kann unter www.speyer.de/schutzmaske heruntergeladen und ausgedruckt werden.  

„Wenn wir alle einfache Masken tragen und gleichzeitig drauf achten, Abstand zu halten und regelmäßig unsere Hände waschen, können wir uns gegenseitig schützen und einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die gerade auch mit Blick auf die Lockerungen im Einzelhandel dringend zum Tragen von Masken aufruft.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Verkehrsnotizen

Kapuzinergasse gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung wird die Kapuzinergasse auf Höhe der Nummer 19 vom 04.05.2020 bis voraussichtlich 31.05.2020 für den Individualverkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 14-2492, 14-2739 und 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Albert-Einstein-Straße gesperrt

Wegen Verbauarbeiten wird die Albert-Einstein-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 A bis 2 ab 04.05.2020 bis voraussichtlich 09.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Circlesingen und Bodypercussion an der Musikschule

Am 5. Februar beginnt in den Räumlichkeiten der Musikschule ein neuer Circlesinging Kurs unter der Leitung von Sängerin Jutta Brandl. In diesem Kurs sind die Melodien rhythmusbetont und mit Bodypercussion verbunden. Der Körper wird zum Begleitinstrument.

Spielerisch und in kleinen Schritten ohne Noten aber mit viel Spaß entstehen mal mehr und mal weniger komplexe Körpermusikstückchen. In 10 Unterrichtsstunden vermittelt die Sängerin sorgfältig ausgewählte Lieder aus aller Welt in ihrer natürlichsten Form: Durch Vor- und Nachsingen. Die Teilnehmer erwartet eine musikalische Begegnung in einem sicheren und geführten Rahmen, der aber trotzdem die Freiheit gibt der eigenen Intuition zu vertrauen.

Rhythmus und Polyrhythmus, Melodie und Harmonie, Chorklang und Solo bilden ebenso Elemente wie auch die geteilte Stille und das Eintauchen in den Moment.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Kosten für 10 Stunden insgesamt 85,—€.

Zeit: Mittwochs, 19-20h.

Ort: Musikschule der Stadt Speyer, Mausbergweg 144, 67346 Speyer, Raum 211.  

Die Anmeldung erfolgt über die Musikschule der Stadt Speyer über www.speyer.de oder musikschule@stadt-speyer.de oder 06232-141340.

Stadt Speyer / Musikschule Speyer
23.01.2020

Verkehrsnotizen

Albert-Einstein-Straße gesperrt

Wegen Bauarbeiten im Auftrag der GEWO wird die Albert-Einstein-Straße auf Höhe der Hausnummern 1a und 2 ab 24.01.2020 bis voraussichtlich 31.01.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Albert-Einstein-Straße wird in diesem Zeitraum beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Werkstraße gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer ist die Werkstraßeauf Höhe der Hausnummer 14 seitdem 21.01.2020 bis voraussichtlich 07.02.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682 oder 14-2492 zur Verfügung.

Bauarbeiten an Einmündung Wormser Landstraße/Alter Postweg beginnen

Die Stadtverwaltung Speyer teilt mit, dass ab Freitag, 24.01.2020, die Bauarbeiten an der Einmündung Wormser Landstraße/Alter Postweg beginnen.

Der Alte Postweg wird gesperrt und eine Umleitung über die Iggelheimer Straße und Landwehrstraße ausgeschildert. Der Verkehrsfluss in der Wormser Landstraße wird im Bereich des Alten Postwegs einspurig mittels Ampelschaltung aufrecht erhalten.

Die witterungsabhängigen Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Februar.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
23.01.2020