Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Silvesternacht und verlängert Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen

Die Stadtverwaltung verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Speyer. Demnach wird die für Montag, 3. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

Hintergrund der Allgemeinverfügung und deren Verlängerung analog zur Stadt Landau und den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße ist der am 13. Dezember erstmalig durchgeführte sogenannte „Montagsspaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen, u.a. der „Freien Pfälzer“, die in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen hatten.

„Zu diesen Treffen wird gerade über Social Media unter dem Deckmantel eines „Spaziergangs“ systematisch mobilisiert und damit sowohl die allgemeine Sicherheits-, als auch die Infektionslage zugespitzt. Denn bei ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldeten Versammlungen, die rechtlich zugelassen sind, kann die Stadt vorab den Charakter der Veranstaltung ermitteln, Unterstützung bieten und gegebenenfalls durch bestimmte Auflagen einen sicheren Rahmen gewährleisten. Dieser Schutz wird aber bei unkontrollierten Ansammlungen wie wir sie zuletzt erleben mussten, gezielt unterwandert. Daher haben wir uns für ein Verbot solcher Versammlungen entschieden, auch um Krankenhäuser, Rettungskräften sowie Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr, die um den Jahreswechsel besonders beansprucht sind, einer nicht potenziell noch größeren Belastung auszusetzen“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf. „Dass ausgerechnet zwei Mitglieder des Stadtrates bei der vergangenen untersagten Versammlung teilgenommen haben, führt nicht nur vor Augen, dass sich die Bereitschaft zu einer solchen Teilnahme durch alle Bevölkerungsgruppen zieht, sondern ist in Anbetracht der bewussten Unterwanderung behördlicher Anordnungen sehr bedenklich“, so die Stadtchefin.

Silvesternacht

Außerdem erlässt die Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 22.00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2022 um 03.00 Uhr eine Allgemeinverfügung. Demnach besteht an bestimmten öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Stadtgebiet Speyer auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Betroffen ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.

Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.

Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.

„Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.

Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügungen kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (10.05.2021)

Speyer mittlerweile nur noch mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2718 ( + 16 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 2404
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 19,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 10.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-10.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
150,3
Freitag, 7. Mai 2021
158,2
Donnerstag, 6. Mai 2021172,1
Mittwoch, 5. Mai 2021183,9
Dienstag, 4. Mai 2021
203,7
Montag, 3. Mai 2021
166,1

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.05.2021

Corona-Lage in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer

Wir haben an die Aufsichts- und Dienstdirektion (ADD) Trier folgen Fragen bezüglich der AfA gestellt und darauf folgende Antworten erhalten:

Wieviel Personen sind aktuell als an Corona infiziert in der AfA gemeldet ?

Derzeit haben wir insgesamt 28 Positivfälle in der AfA Speyer.

Gab oder gibt es „Hotspots“ ? 

Hotspots konnten in der Einrichtung nicht ausgemacht werden. Das Infektionsgeschehen hat sich analog zu dem in der Stadt entwickelt.

Wie wird eine mögliche Quarantäne kontrolliert… Eigenverantwortlich oder doch Stichprobenartig?

Personen die infiziert oder Kontaktpersonen ermittelt werden, werden entweder in den Quarantäne- oder Isolationsbereichen untergebracht. Diese können nur verlassen werden, um in einem separierten Außenbereich zu gelangen. So kann die angeordnete Isolation eingehalten werden. Darüber hinaus gibt es generell in der Einrichtung eine Zugangskontrolle, so dass die BewohnerInnen sich an- und abmelden müssen, wenn sie die Einrichtung verlassen. Darüber kann auch ein eventueller Verstoß gegen Quarantäne- und Isolationspflichten kontrolliert werden. Allerdings muss ganz deutlich gemacht werden, dass der große Teil der BewohnerInnen die Quarantänemaßnahmen eingehalten hat und einhält. Es gab nur ganz wenige Verstöße hiergegen.

Anmerkung der Redaktion:

Bei aktuell 232 aktiven Coronapositiven Fällen in Speyer gesamt ist somit der Anteil der AfA 12,07 %. Also lägen wir auch ohne diese Einrechnung, allen Unkenrufen zum Trotze, über dem Inzidenzwert von 100.

Speyer 24/7 News
11.05.2021

Allgemeinverfügung verlängert – Impfzentrum am Donnerstag geöffnet

Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer leider weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung, die in der Hauptsache die Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.

„Glücklicherweise sinkt die Inzidenz in Speyer tendenziell. Wir befinden uns zwar auf einem guten Weg, haben aber leider immer noch mit hohen Fallzahlen und einer damit einhergehenden hohen Inzidenz zu kämpfen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung nochmal zu verlängern“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Ich hoffe, dass sich der Trend fortsetzt und sich die Fallzahlen in den kommenden Tagen und Wochen auf einem möglichst niedrigen Niveau stabilisieren. Sollte das der Fall sein, werden wir die Allgemeinverfügung zum Ende des Monats auslaufen lassen“, stellt die Stadtchefin in Aussicht.

Die Stadtverwaltung informiert weiterhin, dass das Impfzentrum in der Stadthalle am kommenden Donnerstag trotz des anstehenden Feiertags geöffnet bleibt. Personen, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen, können also auch an Christi Himmelfahrt kurzfristig angerufen und ins Impfzentrum gerufen werden, um als Nachrücker*in kurzfristig eine Impfung zu erhalten.

„Ich möchte noch einmal darum bitten, dass Personen, die einen Impftermin über das Land im Impfzentrum erhalten haben, diesen aber nicht wahrnehmen können oder wollen, nicht nur über die Website oder die Hotline des Landes absagen, sondern sich insbesondere bei kurzfristig abgesagten Terminen auch direkt im Impfzentrum Speyer melden. Das erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein“, betont Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Peter Eymann.

Stadtverwaltung Speyer
11.05.2021

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona Speyer

Allgemeinverfügung verlängert

Da die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Speyer weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 17. April 2021 bis einschließlich 25. April 2021 verlängert.

„Leider haben wir weiterhin eine tendenziell steigende Inzidenz, was sicherlich nicht zuletzt an den Nachwirkungen der Osterfeiertage liegt. Um den Wert zu senken und letztlich zu stabilisieren und damit unser Gesundheitssystem zu entlasten, müssen wir an den bisherigen Regelungen festhalten. Parallel müssen wir auf eine ausgereifte Teststrategie, eine stringente Kontaktnachverfolgung und auf die Impfkampagne setzen, die dringend Fahrt aufnehmen muss“, schlussfolgert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Ergänzt wurde lediglich ein Passus unter Ziffer 16, der vollständig geimpfte Personen, die keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigen, von der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entbindet.

Lockerungen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt.

Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek
16.04.2021

Coronafallzahlen vom Donnerstag (15.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2414 ( + 19 )
Davon bereits genesen: 2025
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 166,1 ( – 9,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 15.04.2021, 14:10 Uhr

Speyer mit der 5. höchsten Inzidenz in Rheinland-Pfalz leider immer noch weit oben mit dabei.
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-15.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
16.04.2021

Pflegeteam Handermann & Schäfer etabliert weitere Schnellteststation auf dem Berliner Platz

Am Freitag, 16. April 2021 startet eine neue, vom Pflegeteam Handermann & Schäfer GmbH betriebene Schnellteststation auf dem Berliner Platz. Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen von Montag bis Freitag von 10:30 bis 14:30 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 10:30 bis 13:30 Uhr kostenlos mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Aufgebaut wurde die Schnellteststation am Mittwoch durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Baubetriebshofes.

Stadtverwaltung Speyer
16.04.2021

Stadtnotizen

Veranstaltungen zu den Bibliothekstagen abgesagt

Die Stadt Speyer informiert, dass die Veranstaltungen zu den Bibliothekstagen der Stadtbibliothek Speyer aufgrund der hohen Fallzahlen von Coronavirusinfektionen leider entfallen müssen.

Dies betrifft die Veranstaltungen von Poetry Slamer Mario el toro am Dienstag, 27. April 2021 um 19.30 Uhr und der Detektei Adler am Donnerstag, 29. April 2021 um 16 Uhr und 19.30 Uhr sowie den Bee-Bot Nachmittag am Freitag, den 30. April 2021 ab 15 Uhr.

Ansprechpartnerinnen der Stadtbibliothek sind Kerstin Bürger und Lea Zander, die telefonisch unter 06232 14-1383 bzw. 06232 14-1388 erreichbar sind.

Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek
16.04.2021

Verkehrsnotizen

Fertigstellung des Geh-und Radwegs im Bereich Priesterseminar: Sperrungen im Bauabschnitt „Am Germansberg“ bis „Im Palmer“

Die für diese Woche vorgesehene Fertigstellung des Geh- und Radwegs im Bereich Priesterseminar muss wetterbedingt auf die Kalenderwoche 16 verschoben werden. 

Aufgrund des nächtlichen Frosts kann der Asphalteinbau der Deckschicht nicht vorgenommen werden. Die Arbeiten finden stattdessen am Donnerstag, 22. April und Freitag, 23. April 2021 statt. 

In dieser Zeit ist das örtliche Straßennetz parallel des Weges zu nutzen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.04.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (06.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2299 ( + 20 von gestern auf heute und + 46 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1957
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 162,2 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 06.04.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
07.04.2021

Hohe Nachfrage: Schnelltestangebot der Stadt und des ASB über Ostern gut angenommen – Allgemeinverfügung verlängert

Das Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in den Räumlichkeiten der Jugendförderung wurde über die Osterfeiertage sehr gut angenommen. Insgesamt wurden von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag 1.363 Personen getestet. Drei Testergebnisse fielen positiv aus.

„Ich möchte mich ganz herzlich bei den Helfer*innen des ASB für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken, insbesondere an den zurückliegenden Osterfeiertagen. Sie haben einmal mehr Ihre Zeit und Energie investiert, um anderen Menschen ein sichereres Gefühl bei Zusammentreffen im engen Familienkreis zu geben. Dafür verdienen Sie unser aller Respekt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

  • Am Gründonnerstag, 1. April wurden 188 Personen getestet, ohne positives Testergebnis,
  • am Karfreitag, 2. April wurden 280 Personen getestet, davon eine positiv,
  • am Ostersamstag, 3. April wurden 408 Personen getestet, davon keine positiv,
  • am Ostersonntag, 4. April wurden 296 Personen getestet, ohne positives Ergebnis
  • und am Ostermontag, 5. April wurden 218 Personen getestet, davon zwei positiv.

Die positiven Testergebnisse wurden dem Gesundheitsamt und der Unteren Infektionsschutzbehörde zur weiteren Veranlassung gemeldet. Die betroffenen Personen erhalten nun zur Validierung des Schnelltestergebnisses einen zusätzlichen PCR-Test.

Da die Neuinfektionen im Stadtgebiet weiter dauerhaft den Inzidenzwert von 100 übersteigen, wurde außerdem die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 bis einschließlich 18. April 2021 verlängert. Erst wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt, können wieder erste Lockerungsschritte veranlasst werden.

Lesen sie die Allgemeinverfügung sowie unseren Kommentar unter: Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Mannheim

Special Olympics Baden-Württemberg verschiebt Landesspiele

Die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und das wellenartige Infektionsgeschehen machen nun auch den Landessommerspielen von Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) einen dicken Strich durch die Rechnung. Die für den 15. bis 18. Juni in Mannheim geplanten Spiele von Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung werden zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden, das Organisationskomitee der Spiele (OK) will jetzt zusammen mit der Ausrichterstadt Mannheim nach einem neuen Termin im kommenden Jahr suchen. Diese Entscheidung hat der Vorstand von SOBW heute schweren Herzens, jedoch einhellig nach eingehenden Beratungen mit dem OK, weiteren Gremien von SOBW und Verantwortlichen der Stadt Mannheim getroffen.

„Der Gesundheitsschutz für unsere Sportlerinnen und Sportler sowie alle Beteiligte ist für uns oberstes Gebot, deshalb war es in der weiterhin dynamischen Lage unumgänglich, jetzt den sicher nicht einfachen Schritt der Verschiebung zu gehen“, betont SOBW-Präsident Mathias Tröndle. Darüber hinaus widerspräche ein abgespecktes Programm mit nur einigen Wettbewerben in Sportstätten ohne Zuschauer „als Konsequenz der im Juni sicher noch notwendigen Abstands- und Hygieneregeln“ dem Geist von Special Olympics. Tröndle: „Unser Ziel, die Freude unserer Athletinnen und Athleten an ihrem Sport und ihren Leistungen auf die Menschen vor Ort zu übertragen und sie für unseren Weg der Inklusion zu begeistern, hätten wir in leeren Hallen nicht erreichen können.“

Die umfangreiche professionelle Vorarbeit zur Ausrichtung der Spiele war aber keineswegs umsonst: „Wir danken der Stadt Mannheim, den ehrenamtlichen Koordinatoren von SOBW und unseren Sponsoren für die großartige Unterstützung und nehmen alles, was erarbeitet wurde, zum neuen Termin mit“, unterstreicht OK-Vorsitzende und SOBW-Vizepräsidentin Beate Slavetinsky.

Mannheims Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer verspricht: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und auch wenn die Landes-Sommerspiele dieses Jahr leider nicht stattfinden können haben sie bereits jetzt nachhaltig den inklusiven Gedanken in unserer Stadt geprägt und gefördert. Eine touristische Broschüre über Mannheim in leichter Sprache wird wie angekündigt im Sommer erscheinen. Erste inklusive Sportgruppen und Mannschaften in Mannheimer Sportvereinen sind in Planung und auch baulich wurden Anpassungen an den Sportanlagen vorangetrieben, um die Barrierefreiheit zu erhöhen.“

Über Special Olympics Baden-Württemberg:

Special Olympics Deutschland ist die deutsche Organisation der weltweit größten, vom IOC offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Landesverbandes Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) mit Sitz in Karlsruhe steht die sportliche und gesundheitliche Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung. SOBW sorgt für ein ganzjähriges Sportangebot für rund 4.500 Athletinnen und Athleten im Land. Es gibt Trainings- und Wettbewerbsmöglichkeiten in über 20 verschiedenen Sportarten sowohl im Einzel- als auch im Mannschaftssport, in fast allen Sportarten sogar „Unified“, das heißt gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung.

Text: Stadt Mannheim Foto: Special Olympics Baden-Würtemberg / Sattler
29.03.2021

Umfrage zu Inklusion und Barrierefreiheit in Mannheim

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses findet aktuell eine Online-Umfrage zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit statt. Der Fachbereich Demokratie und Strategie lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mannheim ein, sich an der Umfrage zu beteiligen. „Möchten Sie auch in einer inklusiven Stadt leben? Einer Stadt, in der alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?“ Diese Fragestellung dient als Basis für die Umfrage.

Mannheim hat sich auf den Weg gemacht: In den kommenden Monaten werden Vertretende der Verwaltung gemeinsam mit Interessierten aus der Bürgerschaft, Vereinen, Initiativen und Verbänden sowie aus der Politik ein „Handlungskonzept Inklusion und Barrierefreiheit“ erarbeiten. Das geplante Handlungskonzept soll Mannheim auf dem Weg zur inklusiven Stadt voranbringen und ist ein Baustein zur Umsetzung des Leitbildes „Mannheim 2030“.

Mit der Umfrage sollen erste Hinweise für den breit angelegten Beteiligungsprozess gesammelt werden. Die Teilnahme ist bis zum 14. April möglich und erfolgt anonym. Dieser Link führt zur Umfrage: https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/node/3841

Die Beantwortung der Fragen dauert rund zehn Minuten, und die Ergebnisse der Umfrage werden in den Bürgerbeteiligungsprozess eingebunden. Man kann sie ab Ende April auf dem Beteiligungsportal www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de finden. Zu den Beteiligungsangeboten wird es auf dem Beteiligungsportal rechtzeitig Informationen geben.

Fragen dazu beantwortet Ursula Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim. (Mail: ursula.frenz@mannheim.de, Telefon 0621/293-2005). Weitere Ansprechpartnerin ist Ruth Kupper von der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (Mail: ruth.kupper@mannheim.de Telefon: 0621/293-9366).

Ausführliche Informationen rund um den Beteiligungsprozess finden Interessierte unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/handlungskonzept-inklusion-und-barrierefreiheit

Stadt Mannheim
29.03.2021

Schüler/innenkonferenz zu Klima und Umweltschutz Mannheimer Schüler/innen tauschen Ideen über Klima- und Umweltschutz aus

Auf Einladung des 68DEINS! Kinder- und Jugendbüros haben sich am Mittwoch, 24. März, 32 Schüler/innen verschiedener weiterführender Schulen und einzelner Grundschulen in Mannheim bei einer Online-Zukunftswerkstatt über Klima- und Umweltschutz an Mannheimer Schulen ausgetauscht und eigene Ideen und Forderungen zur Verbesserung formuliert. An der Veranstaltung haben auch die Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell, Bildungsbürgermeister Dirk Grunert sowie Mitarbeiter/innen der Abteilung Klimaschutz und der Klimaschutzagentur Mannheim teilgenommen sowie Vertreter*innen der Organisation „Fridays for Future“ und des Mannheimer Jugendbeirats.

„Ich bin begeistert über die von euch entwickelten Vorschläge zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Nun müssen wir schauen, wie wir sie in unseren Klimaschutzaktionsplan und andere Maßnahmen gut einbinden“, richtete sich Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell an die Jugendlichen.Und Jugendbürgermeister Dirk Grunert ergänzte: „Die Veranstaltung zeigt, dass wir alle selbst etwas tun und uns engagieren können, um das Thema Klima- und Umweltschutz tatkräftig voranzubringen. – Und gemeinsam können wir noch viel mehr erreichen.“

Ideen, die die Jugendlichen einbrachten, waren zum Beispiel die Einführung eines eigenen praxisorientierten Schulfaches zum Thema Umwelt- und Klimaschutz, der Ausbau einer klimafreundlicheren Infrastruktur, um gut mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Schule zu kommen, wie auch mehr finanzielle Unterstützung für Klima- und Umweltprojekte an Schulen. Es sollen Schulgärten mit Blumenkästen für Bienen angelegt werden, Schuldächer vermehrt begrünt und das Essensangebot an Schulmensen verbessert werden. Gefordert wurde eine Umstellung auf regionale Bio-Lebensmittel und ein größeres Angebot an vegetarischen und unverpackten Speisen.

Die Ideen und Ergebnisse der Online-Schüler/innenkonferenz werden in die Erstellung des Mannheimer Klimaschutz-Aktionsplans 2030 einfließen. Zudem werden die Forderungen der Schüler/innen an die Mannheimer Fraktionen im Gemeinderat und an die Mannheimer Landtagsabgeordneten weitergegeben werden. Die Stadt Mannheim hat sich mit dem Leitbild „Mannheim 2030“ das ambitionierte Ziel der klimaneutralen und klimagerechten Stadt gesetzt. Aktuell wird mit dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, das dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung Rechnung trägt.

Hintergrund:

Das 68DEINS! Kinder- und Jugendbüro unterstützt Kinder und Jugendliche in Mannheim in ihrem Recht auf Beteiligung. Mit dem Format 68DEINS! Schule und Demokratie setzt die Mannheimer Kinder- und Jugendbeteiligung einen Schwerpunkt auf Beteiligung von Schüler*innen und die Mitbestimmung und Mitgestaltung an Mannheimer Schulen. Die Veranstaltung wird in enger Abstimmung mit der Abteilung Klimaschutz und Klimaschutzagentur Mannheim organisiert.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Schüler*innen aus Mannheim feiern zahlreiche Erfolge bei „Jugend musiziert“ 2021 – „Der erste online Wettbewerb“

Ganz im Zeichen der Digitalisierung stand der vom 18. bis 21. März 2021 durchgeführte 58. Wettbewerb „Jugend musiziert“, an dem auch zahlreich Schüler/innen der Musikschule Mannheim teilgenommen haben. Der geplante Regionalwettbewerb entfiel und wurde in der Altersgruppen AG III bis VI (zwölf bis 20 Jahre) per Videoeinsendung in Form eines Landeswettbewerbs durchgeführt. Die eingesendeten Beiträge sind in der Bundesakademie in Trossingen und in Ochsenhausen gesichtet worden. Es ist noch ein Regionalwettbewerb in der Mannheimer Musikschule für die Altersgruppen I und II (fünf bis elf Jahre) im Juni geplant. 84 junge Musiker/innen der Region Mannheim mit westlichem Rhein-Neckar-Kreis (AG III bis VI – zwölf bis 20 Jahre) nahmen an diesem Wettbewerb teil. Darunter befanden sich 29 Solowertungen sowie 54 in einer Duo-Wertung mit einem zuzüglichen jugendlichen Begleiter.
Davon waren 50 aus dem Stadtgebiet Mannheim, 45 kamen aus der Musikschule Mannheim. Deren Ergebnisse waren äußerst erfreulich:

Zwölf Weiterleitungen zum Bundeswettbewerb und elf erste Preise

Zwölf Teilnehmer/innen dürfen zum Bundeswettbewerb in die Hansestadt Bremen und Bremerhaven fahren, der vom 20 bis 27. Mai stattfindet. Dieser wird entweder in Präsenz oder auch als Videowettbewerb abgehalten. Weitere 13 Teilnehmer/innen bekamen einen ersten Preis ohne Weiterleitung, weitere 18 einen zweiten und zwei einen dritten Preis.
Der Wettbewerb stand wie viele Veranstaltungen unter den Eindrücken der Pandemie und stellt eine besondere Leistung der jungen Musiker/innen dar. Diese musste ohne persönliche Kontakte zur Lehrkraft seit Mitte Dezember online ihre Beiträge vorbereiten, um dann selbstständig mit ihrem Smartphone oder Ähnlichem ein Video zu erstellen, das dann ausgewertet wurde. „Dies alleine stellt schon eine besondere Herausforderung für die Schüler/innen und ihre Lehrkräfte dar und wurde mit den nun erzielten Erfolgen belohnt. Die Musikschule Mannheim, die dieses Jahr ihr 50. Jubiläum begeht, gratuliert ihren Schüler/innen und Lehrer/innen ganz herzlich zu diesen zahlreichen tollen Erfolgen!“, betont der Leiter der Musikschule Mannheim, Bjoern Strangmann.

Seit 1964 haben mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche an „Jugend musiziert“ teilgenommen, für einige von ihnen war dies der Start in eine Weltkarriere. Trotz Pandemie meldeten sich dieses Jahr bundesweit 15.000 Teilnehmer*innen an. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des Wettbewerbs.

Stadt Mannheim
29.03.2021

„Alleine stark, gemeinsam stärker“ – Frauenerfolgsteam startet online

Beruflich weiterkommen, die Karriere neu ausrichten oder sich selbständig machen: Die Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim – Rhein-Neckar-Odenwald startet für Akademikerinnen am 16. April 2021 ein Erfolgsteam „Alleine stark – gemeinsam stärker“. Bis 31. März 2021 können sich Frauen aus Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis mit Hochschulabschluss oder Promotion um einen Platz bewerben.

Unter Anleitung einer Trainerin beraten sich die Teilnehmerinnen in sechs Terminen im Monatsrhythmus gegenseitig zu den Herausforderungen von Akademikerinnen im Berufsleben, zum Beispiel den Berufsstart nach dem Studium oder der Promotion, entwickeln gemeinsam Lösungsansätze und erarbeiten Pläne zur Verfolgung individueller Ziele. „Im Erfolgsteam, das auf der Methode der kollegialen Beratung beruht, bekommen die Teilnehmerinnen neue Ideen, lernen ihre Projekte aus verschiedenen Perspektiven kennen und kommen ihren Zielen Schritt für Schritt näher“, erläutert Johannah Illgner, Beraterin in der Kontaktstelle Frau und Beruf.

Das Seminar wird in Kooperation mit dem WUMAN Wissenschaftlerinnen Netzwerk Mannheim angeboten. Anmeldungen sind möglich unter frauundberuf@mannheim.de, weitere Informationen finden sich auf https://frauundberuf-mannheim.de/erfolgsteam_mannheim-rnk.

Als Landesprogramm beraten die Kontaktstellen Frau und Beruf seit 1994 Frauen mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums in ganz Baden-Württemberg zu beruflichen Themen rund um Wiedereinstieg, Existenzgründung oder Weiterbildung. Frauen erhalten so Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Stellensuche und der Bewerbung. Mehr unter: www.frauundberuf-mannheim.de.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Mehr Kita-Plätze für den Bezirk Waldhof und gesundes Mittagessen in Schulen und Kitas

Bildungs- und Gesundheits-Ausschuss sowie Jugendhilfe-Ausschuss vom 25. März

Beschlüsse, um den weiteren Ausbau der vorschulischen Betreuungsangebote im Stadtteil Waldhof voranzutreiben sowie die Mittagsverpflegung an Schulen und in Kitas nachhaltiger auszurichten, traf der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 25. März.

Standortkonzeption zum Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung im Stadtbezirk Waldhof

Als zweite Standortkonzeption für den Kita-Ausbau in Mannheim wurde nach Wallstadt nun eine Vorlage für den Stadtbezirk Waldhof vorgelegt. Ein weiterer Ausbau der vorhandenen Betreuungsplätze ist in allen dortigen Stadtteilen dringend erforderlich. Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung hatte Standortuntersuchungen für die Stadtteile Gartenstadt, Luzenberg und Waldhof vorgenommen und unter Federführung des Bildungs-Dezernats verwaltungsintern abgestimmt. Der neu installierte Lenkungsausschuss Kita-Ausbau hat dem Vorschlag zugestimmt.

Im Stadtteil Gartenstadt werden bis dato fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 274 Plätzen betrieben. Auf Basis der Bevölkerungsprognose werden langfristig 129 Plätze für unter Dreijährige (U3) sowie 341 Plätze für über Dreijährige (Ü3) benötigt. Im Krippen-Bereich ist dafür ein weiterer Ausbau um neun neue Gruppen sowie im Kindergarten-Bereich um vier bis fünf zusätzliche Gruppen erforderlich.

Der Ausbau der Betreuungsangebote soll an drei Standorten erfolgen: Am Standort „Viktor-Lenel-Heim“ soll eine siebengruppige Kita mit vier Krippengruppen und drei Kindergartengruppen entwickelt werden. Das städtische Kinderhaus Gartenstadt soll um drei Krippengruppen erweitert werden. Hierbei sollen Überlegungen zum Ausbau der Alfred-Delp-Schule zur Ganztagesschule und dem hieraus möglicherweise resultierenden Wegfall der Hortgruppen im Kinderhaus berücksichtigt werden. Zudem befindet sich die Stadt derzeit im Dialog mit der evangelischen Kirche zur Übernahme des Grundstücks der Kita im Rottannenweg. So könnte dort nach einer Sanierung ein Betreuungsangebot am etablierten Standort erhalten und erweitert werden. Nach ersten Einschätzungen scheint eine dreigruppige Einrichtung realisierbar. Im Zuge des Ausbaus der Alfred-Delp-Schule zu einer Ganztagsgrundschule wird zudem geprüft, ob auf dem Gelände ergänzend eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden könnte. Falls dies möglich ist, wird dieser Standort als Reservestandort vorgehalten. Falls dies nicht möglich ist, wird die städtische Grünfläche an der Kirchwaldstraße als Reservestandort für eine Kindertagesstätte festgelegt.

Im Stadtteil Luzenberg werden bis dato zwei Kindertagesstätten betrieben, es stehen insgesamt 64 Plätze U3 und 137 Plätze Ü3 zur Verfügung. Hier ist der Ausbau der Betreuungsplätze in der Krippenbetreuung um eine Gruppe mit zehn Plätzen erforderlich sowie im Kindergartenbereich von zwei bis drei zusätzlichen Gruppen mit 40 bis 60 Plätzen. Nach der Prüfung unterschiedlicher Standorte wird der Ausbau auf dem Saint-Gobain-Areal empfohlen, hier soll mindestens eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Bedarfe aus dem Bereich Waldhof-West sollen bei der Entwicklung dieses Standortes berücksichtigt werden und die Kita könnte somit ein verbindendes Element zwischen den Quartieren darstellen. Der Standort „Spiegelpark“ wird als Reservestandort definiert, falls ein Zugriff auf die Flächen des Saint-Gobain-Areals zum Zeitpunkt der Realisierung einer Kindertagesstätte nicht möglich sein sollte.

In den Stadtteilen Waldhof und Waldhof-West werden bis dato sechs Kindertagesstätten mit insgesamt 248 Plätzen betrieben. Hier ist im U3-Bereich ein Ausbau der Krippenbetreuung um sechs Gruppen, dies entspricht 60 Plätzen, sowie der Kindertagespflege um 35 Plätze erforderlich. Im Ü3-Bereich werden insgesamt 14 bis 15 zusätzliche Gruppen, dies entspricht 280 bis 300 Plätzen, benötigt. Die Verwaltung empfiehlt den Ausbau an drei Standorten sowie einem ergänzenden Standort im Stadtteil Käfertal: Der Standort „städtisches Kinderhaus Friedrich-Ebert“ soll saniert und durch einen Anbau auf bis zu sieben Gruppen erweitert werden. Der Standort „ehemalige Werkrealschule Friedrich-Ebert“ soll zu einer sechsgruppigen Kindertagesstätte umgebaut werden. Bezüglich der „Kita Hessische Straße“ befindet sich die Stadt derzeit in Gesprächen mit der evangelischen Kirche, um das Gelände zu übernehmen. Die Einrichtung soll nach der Sanierung zu einer fünfgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung entwickelt werden. Auch der Standort der ehemaligen evangelischen „Kita Wiesbadener Straße“ soll von der evangelischen Kirche/Pflege Schönau übernommen werden und zu einer fünfgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung entwickelt werden. Am Standort „Korbangel/ehemaliges Theodor-Heuss-Areal“ soll eine dreigruppige Kindertagesstätte geschaffen werden. Der Standort „Grünfläche an der Offenbacher Straße“ wird als Reservestandort vorgehalten; im Fall baulicher Entwicklungen des Hallenbades Waldhof-Ost wird die Möglichkeit zur Integration einer Kita geprüft.

Die Kindertagespflege in allen drei Stadtteilen soll zudem ausgebaut werden. „Mit diesen Maßnahmen können die Bedarfe an Kinderbetreuungsplätzen mittel- bis langfristig gedeckt werden und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im Stadtbezirk Waldhof ist möglich, auch wenn die Bedarfe nicht alle vollumfänglich im jeweiligen Stadtteil gedeckt werden können“, erläuterte Bürgermeister Dirk Grunert die Vorlage. Er betonte: „Bei der baulichen Realisierung an den vorgeschlagenen Standorten spielt der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt eine zentrale Rolle“: Eingriffe in unversiegelte Flächen sind auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Prägender Baumbestand ist bei den Planungen zu berücksichtigen und möglichst zu erhalten. Für Standorte mit Baumbestand und Gebüsch-Strukturen ist ein Relevanzcheck zum Artenschutz durch ein Fachbüro notwendig zur qualifizierten Einschätzung einer möglichen Betroffenheit geschützter Arten. Bei städtischen Bauvorhaben an den vorgeschlagenen Standorten ist die Klimaverträglichkeit sicherzustellen, die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien, sowie klimaangepasste Bauweise sind die Planung mit einzubeziehen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Vorlage einstimmig zu, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Umwelt und Technik.

Mittagsverpflegung an Mannheimer Schulen und Kitas: Größerer Bio-Anteil, mehr Fair-Trade-Produkte und Modellversuch „vegane Menülinie“

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat der Bildungsausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2021/2022, größtenteils mit optionaler Verlängerung für drei weitere Schuljahre, an der Bertha-Hirsch-, Gerhart-Hauptmann-, Geschwister-Scholl-, Hermann-Gutzmann-Schule sowie der IGMH und dem Johanna-Geissmar-Gymnasium beschlossen. Final entscheidet der Hauptausschuss. Das gesamte Auftragsvolumen beträgt etwa rund 2,3 Millionen Euro.

Und auch der Vergabe der Mittagsverpflegung an den städtischen Kitas für zwei weitere Kalenderjahre bis Ende 2023 mit einem Auftragsvolumen von rund 4,2 Millionen Euro stimmte der Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung zu.

Grundlage für die Vergabe ist stets eine Leistungsbeschreibung, die der Caterer erfüllen muss. Neben der Qualität des Essens werden in dieser Leistungsbeschreibung Regelungen zur Speiseplangestaltung und Speisenherstellung, zum Bio-Anteil, zum Menüzyklus, zum Bestell- und Bezahlverfahren, zur Belieferung und zu sonstigen Dienstleistungen getroffen: Bei der Erstellung der Speisepläne sind vom Caterer die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung beziehungsweise die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zwingend einzuhalten.

Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Qualität der Mittagsverpflegung sowohl an den Schulen als auch in den städtischen Kindertagesstätten weiter erhöht: Der Anteil an Waren aus Bio-Erzeugung muss nun statt 30 mindestens 40 Prozent betragen. Milchprodukte und Eier müssen ausschließlich aus Bio-Erzeugung stammen, der weitere verbleibende geforderte Bio-Prozentanteil kann sich auf die Produktgruppen Kartoffeln, Nudeln, Reis, Hülsenfrüchte, Gemüse, Salat erstrecken. Neu aufgenommen wurde der Einsatz von Produkten in Fair Trade Qualität: Es müssen mindestens eine Sorte Tee, drei Sorten Gewürze/Kräuter und Reis oder Linsen oder Couscous oder Quinoa oder Bananen oder weitere Südfrüchte in Fair Trade Qualität angeboten werden.

An den Schulen werden jeweils mindestens zwei Menülinien mit Getränk angeboten, davon eine Menülinie mit ovo-lacto-vegetarischer Kost sowie ein Sonderkost-Angebot für Schüler/innen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien. An den Geschwister-Scholl-Schulen (Gymnasium und Realschule) soll zusätzlich die Einführung einer veganen Menülinie in einem Pilotprojekt getestet werden. Die Schüler/innen bezahlen pro Menü drei Euro. Mit Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 besteht für Kinder aus bedürftigen Familien die Möglichkeit, über die Leistungen für Bildung und Teilhabe ein kostenfreies Essen zu beziehen.

Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden täglich grundsätzlich mit einer ovo-lacto-vegetarischen Menülinie versorgt. Ergänzend dazu wird gemäß der DGE-Standards für die Verpflegung in Kitas jeweils einmal wöchentlich eine Vollkostmenülinie mit Fleisch- und Fischprodukten zusätzlich angeboten. Die Menülinien berücksichtigen die unterschiedlichen Ansprüche für Krippenkinder, sowie Kindergarten- und Hortkinder gemäß DGE-Qualitätsstandards. Für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Sonderkost angeboten.

Ring Politischer Jugend (RPJ): Zuschuss für Maßnahmen der Politischen Bildung

Zudem empfahl der Jugendhilfeausschuss dem Gemeinderat einstimmig, der Gewährung eines Zuschusses an den Ring Politischer Jugend (RPJ) zuzustimmen. Demnach erhält der RPJ für Maßnahmen der politischen Bildung eine Zuwendung von 15.000 Euro pro Jahr. Die Mittel können nach einem von den Mitgliedern festgelegten Verteilerschlüssel an die Mitgliedsverbände verteilt werden.

„Die Jugendorganisationen von demokratischen Parteien und ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder leisten mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung von Werten sowie theoretischer und praktischer Grundkenntnisse, die für Prozesse der Meinungs- und Willensbildung in einer pluralistischen Stadtgesellschaft relevant sind. Die vom RPJ und seinen Mitgliedsverbänden übernommenen Aufgaben dienen dem Leitbild und den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Mannheim. Insbesondere trägt die vielfältige und attraktive Arbeit von Jugendorganisationen dazu bei, dass Mannheimerinnen und Mannheimer überdurchschnittlich engagiert die Möglichkeiten nutzen, sich in demokratischen und transparenten Prozessen an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen“, heißt es in der Vorlage. Die Zielgruppe der Angebote sind vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Angebote richten sich sowohl an Mitglieder von Jugendorganisationen als auch an die interessierte Öffentlichkeit.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Wartungs- und Reparaturarbeiten im Fahrlachtunnel

Autofahrer*innen müssen im Bereich des Fahrlachtunnels von Sonntag, 28. März, bis Sonntag, 11. April 2021 mit Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen. Aufgrund von geplanten Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Tunneltechnik werden die beiden Tunnelröhren in dieser Zeit im Wechsel voll gesperrt. Neben der Beleuchtung und der Lüftungsanlage werden ebenso die Entwässerungsanlage und die Signalelektronik gewartet, sowie diverse Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten sind im regelmäßigen Turnus erforderlich um die Betriebssicherheit des Tunnels zu gewährleisten. Dem Verkehr steht in dieser Zeit nur jeweils eine Fahrspur in der jeweiligen Tunnelröhre zur Verfügung.

Die Vollsperrungen im Einzelnen:

Vollsperrung Tunnelröhre Nord
Die Verkehrseinrichtungen für die Vollsperrung der Tunnelröhre Nord werden am Sonntag, 28. März, aufgebaut und am Samstag, 3. April, abgebaut. In dieser Zeit ist die Nordröhre gesperrt. Der Verkehr wird über die Südröhre geführt. Diese ist dann nur einspurig in beide Richtungen befahrbar.

Vollsperrung Tunnelröhre Süd
Am Samstag, 3. April, wird die Verkehrseinrichtung in der Tunnelröhre Nord abgebaut und in der Südröhre für die Vollsperrung aufbaut. Eine Woche später, am Sonntag, 11. April, sind die Arbeiten abgeschlossen und die Sperrung wird aufgehoben.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Gutes Wohnen und Kinderbetreuung auf dem Pfalzplatz – gemeinsame Erörterung der bisherigen Varianten

Das Planungsbüro MESS hat fünf Varianten entwickelt, wie der Pfalzplatzbunker gestaltet werden könnte. Lila eingezeichnet ist die Kita, die weißen Blöcke stellen eine mögliche Wohnbebauung dar.

Schon heute nimmt der Pfalzplatz als Ort der Begegnung und der Bewegung eine zentrale Rolle für den Stadtteil Lindenhof ein. Nun soll das Areal städtebaulich optimal für die Zukunft entwickelt werden. Wie die künftigen Planungen aussehen, darüber informierte die Stadt am Dienstagabend in einer Bürgerveranstaltung. Knapp 70 Interessierte hatten sich zum virtuellen Treffen eingeschaltet.

„Noch stehen wir am Anfang vieler Überlegungen und Möglichkeiten. Da der Pfalzplatzbunker den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort dienen soll, ist es uns sehr wichtig, sie von Anfang an in den Prozess einzubeziehen“, erläuterte Baubürgermeister Ralf Eisenhauer zu Beginn. Er betonte: „Wir haben hier eine bereits versiegelte Fläche, die Potenzial für gutes und preisgünstiges Wohnen bietet – und daher auch genutzt werden sollte. Wie das konkret aussehen kann, das wollen wir gemeinsam herausfinden. Fest steht bislang, dass gemäß des Gemeinderatsbeschlusses von 2019 eine siebengruppige Kindertagesstätte gebaut wird.“

In die städtebauliche Machbarkeitsstudie, mit der die Planungsbüros MESS und YallaYalla! beauftragt wurden, ist eine mehrstufige Bürgerbeteiligung integriert. Bereits Anfang 2020 wurden, noch vor Beginn der gutachterlichen Untersuchungen, Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der bürgerschaftlichen Nutzungen vor Ort geführt, um deren Anregungen und Wünsche möglichst frühzeitig aufzunehmen. Anschließend fand eine Online-Beteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Mannheim statt. Insgesamt wurden im Dialograum 104 Beiträge und 24 Kommentare gepostet. Zudem gingen 28 Postkarten und drei E-Mails zu dem Thema ein. Ergänzt wurde die Online-Beteiligung durch eine 14-tägige Befragung vor Ort, bei der 129 Teilnehmende insgesamt 155 Anliegen äußerten und 71 Verbesserungsvorschläge einbrachten.

Am Dienstag wurden erstmals die fünf Varianten vorgestellt, die unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung entwickelt wurden und unterschiedliche Grade der Bebauung aufweisen. Während die erste Variante ausschließlich den Kita-Bau vorsieht und in der zweiten Variante nur Wohnungen im Obergeschoss des Kita-Baus möglich sind, geht die dritte Variante dahingehend weiter, dass neben dem Komplex aus Kita-Neubau und Jugendtreff separat ein größeres Wohnraumangebot geschaffen wird. In der vierten Variante werden Kita und Jugendtreff in eine umfassendere Wohnbebauung integriert. Die Variante fünf sieht als einzige einen baulichen Eingriff in den südlichen, bislang nicht versiegelten Freiraum durch Kita und Wohnbebauung vor. In allen Varianten werden die vorhandenen Funktionen erhalten, nur Lage und Umfang variieren.

In der Veranstaltung hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich direkt zu den Varianten zu äußern oder Favoriten zu benennen. Ab 30. März sind die Varianten auf dem Beteiligungsportal einzusehen. Zusätzlich werden die Planungen vom 30. März bis zum 23. April im Lindenhof im Schaufenster der Baugemeinschaft Meerfeldstraße 70 – 72 ausgestellt und analoges Beteiligungsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Anregungen nehmen Stadt und Planungsbüros auf, um die Varianten dementsprechend anzupassen. Im Frühsommer 2021 ist eine weitere Beteiligungsveranstaltung geplant. Ziel ist es, bis zum Herbst den politischen Gremien eine Variante zur Entscheidung zu empfehlen.

Stadt Mannheim
29.03.2021

102 Bäume in Feudenheimer Straße gepflanzt

Rund die Hälfte der insgesamt 203 Bäume ist gepflanzt. Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell kam in die Feudenheimer Straße, um sich dort den Zwischenstand der Pflanzarbeiten anzusehen.

In den vergangenen Wochen hat der Stadtraumservice Mannheim zwischen Dudenstraße und B38 insgesamt 102 schmalkronige, säulenförmige Bäume gepflanzt, wie beispielsweise die Säulen-Eiche oder den Spitz-Ahorn. Im Herbst werden weitere 101 Bäume um den westlichen Teil der Feudenheimer Straße gepflanzt, zwischen Jüdischem Friedhof und Dudenstraße. „Jeder zusätzliche Baum ist ein Gewinn für das Klima und die Artenvielfalt“, erklärte Prof. Dr. Pretzell die Pflanzung. „Die Feudenheimer Straße ist zudem eine wichtige Zufahrt zum Gelände der Bundesgartenschau auf Spinelli. Mit den neuen Bäumen erleben Besucher*innen Mannheim von seiner grünen Seite.“

Finanziert durch Klimafonds

Die insgesamt 203 Bäume werden zusätzlich zu den Bäumen gepflanzt, die die Stadt Mannheim jährlich zum Erhalt des Baumbestandes pflanzt. Finanziert werden die zusätzlichen Baumpflanzungen aus dem Klimafonds. Dieser stellt bis 2023 jährlich 2,5 Millionen € für städtische Maßnahmen bereit, die zur CO2-Reduzierung beitragen.

Modellprojekt für innovative Wasserversorgung

Bei einigen Bäumen werden im Wurzelbereich Rigolen eingebaut. Das sind unterirdische Wasser- und Luftreservoirs, die Regenwasser aufnehmen, speichern und es langsam an die tieferliegenden Erdschichten abgeben. Die Rigolen sollen helfen, die neu gepflanzten Bäume in den immer häufiger werdenden Trockenperioden mit Wasser zu versorgen. Der Einbau der Rigolen ist ein Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich seiner langfristigen Wirkung ausgewertet wird.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Mit gutem Beispiel vorangehen: Mannheimer Migrationsbeirat startet Videoclip-Kampagne #ichlassmichimpfen

Die Covid-19-Pandemie bestimmt unser aller Leben seit über einem Jahr maßgeblich – und von Beginn an war klar: Die Impfung ist die einzige Möglichkeit, die Pandemie in den Griff und wieder mehr Normalität für jede/n Einzelne/n zurückzubekommen. Je mehr Personen sich impfen lassen, desto sicherer können wir leben. Um davon so viele Menschen wie möglich zu überzeugen, müssen einige mit gutem Beispiel vorangehen – genau hier setzt die Kampagne #ichlassmichimpfen des Mannheimer Migrationsbeirates an:

In kurzen Videoclips rufen Mannheimer/innen mit Migrationsbiografie zur Impfung gegen Covid-19 auf, erklären kurz deren Bedeutung für die Bekämpfung der Pandemie – und lassen sich in einem Fall sogar live vor der Kamera impfen. Auf unterschiedlichen Sprachen, aus unterschiedlichen Kontexten: Ärzt/innen und deren Mitarbeiter*innen, Vorsitzende von religiösen Gemeinden und migrantischen Vereinen, in den Communities bekannte Privatpersonen.

„Es beteiligen sich Menschen, die Vorbilder und Vertrauenspersonen für viele sind und die somit Unsicherheiten und Ängste nehmen können. Genau das ist aktuell so wichtig, damit uns mit Hilfe der Impfungen der Weg aus der Pandemie gelingt“, so Zahra Alibabanezhad Salem, Vorsitzende des Migrationsbeirates.

Mit seiner Initiative möchte der Migrationsbeirat den vielen kursierenden Fehlinformationen über die Impfung entgegenwirken und die Bemühungen der Stadt um Aufklärung und Erhöhung der Impfbereitschaft in der gesamten Bevölkerung unterstützen.

„Ich freue mich sehr über den Beitrag des Migrationsbeirates zur Pandemiebekämpfung. Die Impfbereitschaft ist der entscheidende Schlüssel, um diese Situation zu überwinden. Der Migrationsbeirat geht hier mit gutem Beispiel voran“ bedankt sich Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Ein kurzer Zusammenschnitt der ersten Videoclips ist einsehbar unter www.mannheim.de/migrationsbeirat/aktuelles . Geplant sind weitere Clips in möglichst vielen Sprachen und aus den unterschiedlichsten Bereichen. Sie sollen ausgehend vom Migrationsbeirat nach dem Schneeballsystem stadtweit Verbreitung finden und insbesondere die Mannheimer Bevölkerung mit Migrationsbiografie erreichen. Wer sich auch mit einem kurzen Videoclip beteiligen möchte, kann Kontakt mit der Geschäftsstelle des Migrationsbeirates aufnehmen.

Der Migrationsbeirat der Stadt Mannheim ist seit dem Jahr 2000 das offizielle Vertretungsorgan der Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie gegenüber dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung und wurde per gemeinderätlichem Beschluss Ende November 2019 neu berufen. Informationen zu den Aufgaben und Mitgliedern des Gremiums sind zu finden unter www.mannheim.de/migrationsbeirat.

Kontakt: Geschäftsstelle des Migrationsbeirates, Mailin Heidl, Tel.: 0621/293-3090, Email: migrationsbeirat@mannheim.de (Mo-Do, 9:30h bis 14:30h).

Stadt Mannheim
29.03.2021

Onleihe – Pressreader – Datenbanken: Das digitale Angebot der Stadtbibliothek Mannheim

Das digitale Angebot der Stadtbibliothek Mannheim ist vielfältig: Tageszeitungen auf dem PC, Lektüre auf dem E-Book-Reader sowie Hörbücher auf dem Smartphone bietet die Stadtbibliothek mit der Metropolbib. Im Pressreader befinden sich rund 5.000 aktuelle elektronische Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in 60 Sprachen.

Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können die Kund*innen der Stadtbibliothek zusätzlich auf verschiedene elektronische Datenbanken kostenlos zugreifen: Brockhaus bietet online Zugriff auf alle Artikel der Enzyklopädie und des Jugendlexikons. Kindlers Literatur Lexikon und die Munzinger-Datenbanken runden das Angebot ab.

Beim Medienmittwoch am Mittwoch, 31. März, 16 Uhr, stellt das Team der Stadtbibliothek das Angebot vor und erklärt die Nutzung. Wie immer sind Fragen rund um das Thema herzlich willkommen!

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet digital statt, eine Anmeldung vorab per E-Mail unter stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de oder gerne auch telefonisch unter 0621/ 293 8933 ist erforderlich.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Mannheim.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Ressource Wasser steht in Mannheim hoch im Kurs

Die Stadtentwässerung Mannheim zieht Bilanz zum Weltwassertag (22.März) und berichtet über Aktivitäten des Eigenbetriebs zum Umwelt- und Gewässerschutz in ihrem aktuellen Umweltbericht. Die Gewässer zu schützen, den Ressourcenverbrauch zu verringern und das Klärwerk energieautark zu betreiben, sind die wesentlichen langfristigen Umweltziele des Eigenbetriebs der Stadt Mannheim. „Die Stadtentwässerung leistet mit dem Erreichen ihrer Umweltziele einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Mannheim und zum Schutz unserer Gewässer, allen voran für den Rhein“, sagt Prof. Dr. Diana Pretzell, Umweltbürgermeisterin der Stadt Mannheim.

Die Stadtentwässerung Mannheim hält den Ressourcenverbrauch so gering wie möglich. „Deshalb unternimmt der Betrieb fortlaufend Maßnahmen, um beispielsweise so wenig Trinkwasser und Grundwasser wie möglich zu verbrauchen“, sagt Alexander Mauritz, Betriebsleiter der Stadtentwässerung Mannheim. Beim Trinkwasserverbrauch hat der Kanalbetrieb den größten Bedarf für die Spülung der Kanalrohre. Durch den Einsatz von drei Hochdruckspülfahrzeugen mit Wasserrückgewinnung kann der Trinkwasserverbrauch reduziert werden. Das Klärwerk deckt seinen Bedarf an sauberem Wasser zu Reinigungszwecken hauptsächlich durch Grundwasser. Den Hauptanteil beim Wasserverbrauch hat jedoch das behandelte Abwasser, welches als Kühlwasser in der Klärschlammtrocknung, zum Spülen der Regenüberlaufbecken und der Sandwaschanlage verwendet wird. Mit der Nutzung des bereits vorhandenen Abwassers spart die Stadtentwässerung erhebliche Ressourcen und Kosten ein.

Der komplette Umweltbericht der Stadtentwässerung Mannheim ist unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung abrufbar.

Der Internationale Tag des Wassers am 22. März ist ein jährlicher weltweiter Aufruf der Vereinten Nationen zu einem nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen und den Gewässern. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Wert des Wassers“. Weitere Informationen zum Weltwassertag sind hier verfügbar: www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/international/weltwassertag-am-22-maerz-2021/

Stadt Mannheim
29.03.2021

Corona-Virus

390. Aktuelle Meldung zu Corona 28.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Corona- Verordnung des Landes
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit Freitag wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12324

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.03.2021, 16 Uhr, 88 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12324.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10813 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1253 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Corona- Verordnung des Landes

Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021 und sind hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit Freitag wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

389. Aktuelle Meldung zu Corona 27.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Meldung des Landes: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft-Anmelde- und Testpflichten bei Einreise / Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten-Kostenloses Testangebot für Grenzpendler
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit gestern wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12236

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 27.03.2021, 16 Uhr, 45 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12236.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10753 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1225 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Meldung des Landes: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft-Anmelde- und Testpflichten bei Einreise / Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten-Kostenloses Testangebot für Grenzpendler

Der Bund hat Frankreich gestern als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, 0 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Ab Sonntag gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich eine zwingende Test- und Nachweispflicht bereits bei Einreise. Zudem muss man sich vor der Einreise digital anmelden.

Um ein unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht geschaffen, von denen insbesondere Grenzpendler und Grenzgänger profitieren. Hier sind wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem kann der Test auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche Grenzpendler sind zudem von der Anmeldepflicht befreit.

Die Quarantänevorschriften hatte Baden-Württemberg bereits frühzeitig für den Fall der Einstufung eines Landes als Hochinzidenzgebiet angepasst. Es gelten in Baden-Württemberg daher weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings eine Quarantänepflicht besteht, ist zu beachten, dass man sich in diesem Fall in 10-tägige häusliche Absonderung begeben muss, die nicht durch einen Negativtest verkürzt werden kann.

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit gestern wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

388. Aktuelle Meldung zu Corona 26.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Aktuelle Impfzahlen
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit heute wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger/innen des Jahrgangs 1941 5 Selbsttests für Schüler/innen und Kita-Kinder in Mannheim nach Ostern – Mannheim schafft Testmöglichkeiten für Kinder und Personal

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12191

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.03.2021, 16 Uhr, 73 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12191.

Im Zeitraum vom 20.03.2021 – 26.03.2021 sind 145 neue Fälle von Mutationen gemeldet worden. Insgesamt ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Virusvariante B.1.1.7. nachgewiesen, die vorwiegend in Großbritannien aufgetreten ist und bei der es Hinweise darauf gibt, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10741 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1192 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 26.03.2021 (Stand heute 16:00 Uhr) wurden in Mannheim 69.532 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.

Dabei handelt es sich bei 44.033 Impfungen um Erstimpfungen und bei 25.499 um Zweitimpfungen.

Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit heute wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

5. Selbsttests für Schüler*innen und Kita-Kinder in Mannheim nach Ostern – Mannheim schafft Testmöglichkeiten für Kinder und Personal

Das Land hat angekündigt, dass nach den Osterferien für alle Kinder an Schulen regelmäßige Schnelltests zwei Mal pro Woche angeboten werden sollen. Ein klares Konzept mit den Details zur Umsetzung hierfür liegt derzeit noch nicht vor. Die Stadt Mannheim hat sich bereits vor der Ankündigung des Landes auf den Weg gemacht, für Personal an Schulen und Kitas entsprechende Testmöglichkeiten bereitzustellen und wird solche nun auch ab Mitte April für alle Kinder und Jugendlichen an Mannheimer Schulen und Kitas schaffen. Ziel ist es, dass alle Kinder in Mannheimer Einrichtungen zwei Mal wöchentlich getestet werden können.

Dazu hat die Stadt für die Schulen 300.000 Tests mit kurzen Teststäbchen für einen Nasaltest geordert, die nach den Osterferien den Schulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Umsetzung der Testungen liegt bei den Schulen. Um einen niederschwelligen Zugang zum Thema Testen zu schaffen, hatte die Stadt bereits seit Mitte März ein Pilotprojekt mit Riechtests an drei Mannheimer Schulen initiiert. Einzelne Schulen haben zudem auch eigene Modelle erprobt. Derzeit wird geklärt, ob zum Teil eine Refinanzierung durch das Land erfolgt. Unklar ist derzeit auch, ob das Land (ergänzende) Lieferungen von Tests vorsieht.

Auch im Bereich der Kindertagesstätten (Kitas) hatte die Stadt dem Personal bereits vor der Ankündigung des Landes regelmäßige Testungen mit Antigen Schnelltests direkt in den Kitas ermöglicht. Das Angebot wird von zirka 70 Prozent der Beschäftigten in den städtischen Kitas angenommen. Zudem setzt sich die Stadt für ein schnelles Impfen des pädagogischen Personals ein und hat hierzu bereits eine erste Aktion initiiert, indem eine Lücke bei Terminen des Landes in dieser Woche genutzt wurde, um für Erzieher*innen (trägerübergreifend) ein solches Impfangebot zu offerieren.

Aber auch für alle Kita-Kinder sollen nach Ostern regelmäßige Testmöglichkeiten zwei Mal pro Woche bereitstehen. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause bei ihrem Kind nutzen möchten. Welcher Test gewählt wird, hängt dabei auch von der Reaktion des Kindes ab. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Bereits seit 22. März hat die Stadt dazu ein Pilotprojekt mit zwölf städtischen Kitas gestartet, um die Handhabung dieser Testmöglichkeiten mit Kindern auszuloten. Die Erfahrungen werden ausgewertet.

387. Aktuelle Meldung zu Corona 25.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Impftermine – zentrale Terminvergabe nach Landesangaben ab morgen wieder möglich
  • 3. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12118

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 25.03.2021, 16 Uhr, 99 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12118.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10700 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1160 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Impftermine – zentrale Terminvergabe nach Landesangaben ab morgen wieder möglich

Das Land hat angekündigt, dass die zentrale Terminvergabe ab morgen Vormittag, 26. März wieder möglich sein soll. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen: https://impfen-bw.de/#

3. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit heute nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

386. Aktuelle Meldung zu Corona 24.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12019

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 24.03.2021, 16 Uhr, 90 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12019.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10649 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1112 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

Angesichts der weiter steigenden Inzidenz erlässt die Stadt Mannheim eine Allgemeinverfügung über eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Die Ausgangsbeschränkung tritt am Freitag, den 26. März 2021, 0.00 Uhr in Kraft treten und wird bis zum 11. April 2021, 24.00 gültig sein.
Die Allgemeinverfügung ist einzusehen unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

385. Aktuelle Meldung zu Corona 23.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Allgemeinverfügung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11929

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 23.03.2021, 16 Uhr, 96 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11929.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10586 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1085 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Allgemeinverfügung

Die Stadtverwaltung kündigt für morgen eine Allgemeinverfügung mit einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr an, nach dem unklar geblieben ist, ob es bei der kreisbezogenen Regelung bleibt oder eine landesweite Ausgangsbeschränkung kommt. Angesichts der weiter steigenden Inzidenz kann nicht weiter zugewartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, nachdem Öffnungen durch Rechtsverordnung zurückgenommen wurden. Die Stadt Mannheim hat darüber hinaus die Maskenpflicht an Grundschulen und für KITA-Beschäftigte eingeführt, die Kindertagesstätten auf Notbetreuung reduziert und die Maskenpflicht im Öffentlichen Raum ausgeweitet. Hinzu kommt die Ausweitung von Schnelltests u.a. an Schulen und Kitas. Die Ausgangsbeschränkung soll Freitag 0.00 Uhr in Kraft treten und bis zum 11.April 24.00 gültig sein.
Die Allgemeinverfügung wird morgen hier einzusehen sein: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

384. Aktuelle Meldung zu Corona 22.03.2021

Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11833

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 22.03.2021, 16 Uhr, 25 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11833.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10531 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1044 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Ludwigshafen

Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021: Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf

Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden. Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen, Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.

„Wir unterstützen gerne die Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates ist.

Bis zum 30. September 2021 werden Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter www.kriminalpraevention.rlp.de entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Da die Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100 überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.

„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.

Gemäß der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien – in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt. Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.

Die übrigen Regelungen der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Steinruck kündigte an, dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll. „Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100 sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

In verschiedenen Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt 3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung, wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher 196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.

Auch über die Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an. Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Im Stadtgebiet bieten beispielsweise unter anderem Apotheken und private Zentren diesen Testservice an. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC

Hilfsangebote zum Umgang mit der Pandemie

Die Corona-Pandemie und ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu meistern“, erklärt Steeg.

Auf der städtischen Homepage sind unter dem nachfolgenden Link neben Tipps zum Umgang mit der Pandemie zudem hilfreiche Kontakte und Nummern wie beispielsweise des Krisentelefons, des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons und der Telefonseelsorge, aufgeführt, die wertvolle Unterstützung bereitstellen können: https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/tipps-fuer-die-seelische-gesundheit

Weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Derzeit drei Impfstraßen in der Walzmühle in Betrieb

Im Impfzentrum Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.

Das Impfzentrum unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen auf Flyern

In den vergangenen Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.

Die Stadtverwaltung warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen Informationen angefordert und nachgefragt werden können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ortsvorsteherbüro geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Frische Ideen für die City

Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.

Es handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.

„Ich freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.

Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte, unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.

Lage des Untersuchungsgebietes

Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.

Reicherthaus kann saniert und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden

Bereits während der Sanierung der Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder- und Jugendbibliothek und die Sanierung des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden. Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster, insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue Aufenthaltsqualität

Die Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet, das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.

Das förmliche Verfahren:

Vorbereitende Untersuchungen

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.

Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Anschluss erarbeitet die Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.

Rahmenplan

Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen. Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.

Sollte dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die Stadterneuerungsmaßnahme wirken.

Das Planungsbüro

Das Team zur Bearbeitung des ISEK Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.

Die Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen und Workshopverfahren.

Das Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt, reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.

Drittes Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.

Herausforderung Innenstadtentwicklung

Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.

Zuletzt informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal 250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.

Die LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner Platz.

Ansprechpartner für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz, Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
29.03.2021

Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21. Mai möglich

Der Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut & Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.

Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.

In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.

Wie in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch wenn ihre Texte nicht prämiert werden.

Alle Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.

Alle Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.

Der Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen organisiert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost

Anlässlich der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021, die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.

Ausgangssituation und Vorgeschichte

Für das Gebiet gilt der seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.

Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für

Geschosswohnungsbau vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden, weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren nicht weiterverfolgt wurden.

Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.

Aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches Wohnraumangebot zu schaffen.

Im September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich 25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.

Baurechtlicher Rahmen Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)

Für die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 348:

  • Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten
  • Zwingend drei Vollgeschosse
  • GRZ 0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
  • Baugrenzen, die den überbaubaren Bereich definieren
  • Flächen für Stellplätze und Garagen

Stellplätze

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.

Auf den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.

Konsequenzen bei Änderung des Baurechts

Wollte man für diese Baufelder die städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der 3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen Wohnungsbau würden entfallen.

Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro verbunden wären.

Darüber hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.

Bei einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau. Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht verhindert werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt. Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert Thewalt.

Dem gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.

Gleiches gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut werden kann.

Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Hochstraßen: Grünes Licht für Süd, mehr Sicherheit für Nord

Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann

Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist. Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch einmal intensiv untersuchen lassen.

OB Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation

„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Hochstraße Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein

Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor, welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.

Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein: Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

Thewalt: neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke

„Die planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen, die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können. Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“, betont der Bau- und Umweltdezernent.

Abriss der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft

Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch aufgearbeitet.

Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat.  Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.

Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.

Hochstraße Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren

Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen

Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt

Eine stark alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des 5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu werden.

Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt

Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
29.03.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
  • Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
  • Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
  • Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
  • Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
  • Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus

Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises zur Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt der Rhein-Pfalz-Kreis nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 25. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 11. April 2021 gilt. Sie ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und „Termin-Shopping“ vereinbaren. Demnach darf nur nach vorheriger Vereinbarung durch Einzeltermine geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Alle Personen haben eine medizinische Gesichtsmaske (oder vergleichbare Standards) zu tragen. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist, die Kontakterfassung der Kundschaft ist verpflichtend. Zwischen den Terminen ist regelmäßig zu Lüften.

Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Gruppentraining für Personen über 14 Jahre ist nicht erlaubt.

Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen.

 „Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind erforderlich, da auch der Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis stark schwankt und im Moment dauerhaft über 50 ist. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das großteils auf das private Umfeld zurückzuführen ist“, erläutert Landrat Körner. „Wir sind uns bewusst, dass die Maßnahmen sehr einschneidend und einschränkend sind, sehen uns aber durch das landesweite ansteigende Infektionsgeschehen gezwungen, weitere Maßnahmen zu verordnen. Wir bauen das Schnelltestangebot in den Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen aus. Auch das Impfzentrum in Schifferstadt läuft auf Vollbetrieb. Nur mit vielen Impf- und Testmöglichkeiten können wir das Infektionsgeschehen eindämmen.“

Allgemeinverfügung zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO als pdf:

Begründung zur Allgemeinverfügung zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.03.2021

Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Covid-19 Fallzahlen vom 26.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 207 18 2 172 17  
Beindersheim 90 13   76 1  
Birkenheide 74 5   67 2  
Bobenheim-Roxheim 242 25 2 217    
Böhl-Iggelheim 335 24 1 297 14  
Dannstadt-Schauernheim 212 19 3 189 4  
Dudenhofen 303 17   271 15  
Fußgönheim 84 24   57 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 99 20 1 78 1  
Harthausen 158 42 1 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6   65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 157 11   143 3  
Limburgerhof 341 44 1 285 12  
Maxdorf 257 4   224 29  
Mutterstadt 486 37 1 417 32  
Neuhofen 221 13   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 71 3   66 2  
Römerberg 445 37 6 397 11  
Schifferstadt 785 76 5 688 21  
Waldsee 173 10 1 154 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5105 461 24 4437 207  
SK Frankenthal 1673 204 2 1420 48 1
SK Ludwigshafen 7574 680 51 6590 304  
SK Speyer 2170 153 10 1937 80  
             
Summe: 16522 1498 87 14384 639 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • AfA Speyer
  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 25.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 205 18 1 170 17  
Beindersheim 90 13 1 76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 240 23 1 217    
Böhl-Iggelheim 334 25 1 295 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 303 17 3 271 15  
Fußgönheim 84 27   54 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 98 19   78 1  
Harthausen 157 41 7 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6   65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 157 11 2 143 3  
Limburgerhof 340 45 3 283 12  
Maxdorf 257 5   223 29  
Mutterstadt 485 36 3 417 32  
Neuhofen 221 13   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 71 3 1 66 2  
Römerberg 439 31 7 397 11 1
Schifferstadt 780 73 2 686 21  
Waldsee 172 11 2 152 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5081 452 34 4422 207 1
SK Frankenthal 1672 206 10 1418 47 1
SK Ludwigshafen 7520 639 50 6577 304  
SK Speyer 2157 143 35 1934 80  
             
Summe: 16430 1440 129 14351 638 2

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 24.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 204 17 3 170 17  
Beindersheim 89 12 1 76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 239 23 1 216    
Böhl-Iggelheim 332 23 3 295 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 300 14 4 271 15  
Fußgönheim 84 28 1 53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 98 19 4 78 1  
Harthausen 150 34 5 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6 1 65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 337 45 5 280 12  
Maxdorf 257 5   223 29  
Mutterstadt 482 33 13 417 32  
Neuhofen 221 13 3 195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2   66 2  
Römerberg 432 24 8 398 10  
Schifferstadt 778 71 1 686 21  
Waldsee 170 9   152 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5046 422 53 4418 206  
SK Frankenthal 1660 195 12 1418 46  
SK Ludwigshafen 7466 591 43 6571 304 1
SK Speyer 2122 111 13 1931 80  
             
Summe: 16294 1319 121 14338 636 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 23.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 201 14   170 17  
Beindersheim 88 11   76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 238 23   215    
Böhl-Iggelheim 329 21 1 294 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 296 10   271 15  
Fußgönheim 83 27 1 53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 94 16 1 77 1  
Harthausen 145 30   103 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 71 5 1 65 1  
Kleinniedesheim 26 1   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 332 40   280 12  
Maxdorf 257 5 1 223 29  
Mutterstadt 469 21 2 416 32  
Neuhofen 218 10   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2   66 2  
Römerberg 424 16 1 398 10  
Schifferstadt 777 70   686 21  
Waldsee 170 12   149 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4992 376 8 4410 206  
SK Frankenthal 1648 183 10 1418 46  
SK Ludwigshafen 7416 549 28 6564 303 1
SK Speyer 2109 99 5 1930 80  
             
Summe: 16165 1207 51 14322 635 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kita Dietrich-Bonhoefer-Zentrum LU
  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum  (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Prot. Kita Katharina v. Bora Limburgerhof
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom Samstag bis Montag, 20.-22.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Samstag 20.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 201 16   168
Beindersheim 88 11   76
Birkenheide 74 8   64
Bobenheim-Roxheim 236 21   215
Böhl-Iggelheim 326 19   293
Dannstadt-Schauernheim 210 19   187
Dudenhofen 294 9   270
Fußgönheim 80 25   52
Großniedesheim 38     38
Hanhofen 90 13   76
Harthausen 141 26   103
Heßheim 88 6   79
Heuchelheim 21     21
Hochdorf-Assenheim 70 4   65
Kleinniedesheim 26 1   25
Lambsheim 155 11   141
Limburgerhof 331 41 3 278
Maxdorf 256 5   222
Mutterstadt 466 20   414
Neuhofen 216 12   191
Otterstadt 110 3   105
Rödersheim-Gronau 68     66
Römerberg 418 16   392
Schifferstadt 769 67   681
Waldsee 170 14   147
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4948 367 3 4375
SK Frankenthal 1632 181 5 1404
SK Ludwigshafen 7324 521 43 6501
SK Speyer 2088 91 16 1917
         
Summe: 15992 1160 67 14197

Sonntag 21.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 201 15   169
Beindersheim 88 11   76
Birkenheide 74 7   65
Bobenheim-Roxheim 237 22 1 215
Böhl-Iggelheim 328 21 2 293
Dannstadt-Schauernheim 210 17   189
Dudenhofen 296 11 2 270
Fußgönheim 82 27 2 52
Großniedesheim 38     38
Hanhofen 93 16 3 76
Harthausen 143 28 2 103
Heßheim 88 6   79
Heuchelheim 22 1 1 21
Hochdorf-Assenheim 70 4   65
Kleinniedesheim 26 1   25
Lambsheim 155 11   141
Limburgerhof 332 42 1 278
Maxdorf 256 4   223
Mutterstadt 467 20 1 415
Neuhofen 218 13 2 192
Otterstadt 112 5 2 105
Rödersheim-Gronau 68     66
Römerberg 423 21 5 392
Schifferstadt 777 72 8 684
Waldsee 170 13   148
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4980 388 32 4386
SK Frankenthal 1636 180 4 1409
SK Ludwigshafen 7349 526 25 6521
SK Speyer 2100 98 12 1922
         
Summe: 16065 1192 73 14238

Montag 22.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 201 14   170 17  
Beindersheim 88 11   76 1  
Birkenheide 74 7   65 2  
Bobenheim-Roxheim 237 22   215    
Böhl-Iggelheim 328 20   294 14  
Dannstadt-Schauernheim 210 16   190 4  
Dudenhofen 296 10   271 15  
Fußgönheim 82 26   53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 93 16   76 1  
Harthausen 145 30 2 103 12  
Heßheim 88 6   79 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 70 4   65 1  
Kleinniedesheim 26 1   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 332 42   278 12  
Maxdorf 256 4   223 29  
Mutterstadt 467 19   416 32  
Neuhofen 218 13   192 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2 2 66 2  
Römerberg 423 17   396 10  
Schifferstadt 777 70   686 21  
Waldsee 170 12   149 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4984 377 4 4401 206  
SK Frankenthal 1638 177 2 1414 46  
SK Ludwigshafen 7381 539 32 6540 302  
SK Speyer 2104 100 4 1924 80  
             
Summe: 16107 1193 42 14279 634  

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kita Haus Don Bosco, Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche Frankenthal
  • Kita St. Dominikus Harthausen, Rhein-Pfalz-Kreis
  • DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ludwigshafen
  • Obdachlosen Übergangsheim, Speyer

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu geringen Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.03.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Corona Virus

Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Tests für Grenzgänger und Berufspendler vorgeschrieben

Landkreise, die an der Grenze zu Frankreich liegen, mussten auf Anweisung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung zum Thema Grenzgänger und Grenzpendler erlassen. Hintergrund ist, dass das Robert-Koch-Institut heute ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat.

Grenzgänger und Grenzpendler, die in einer Kalenderwoche mindestens zweimal einreisen, müssen zweimal in dieser Kalenderwoche einen negativen Antigentschnelltest vorlegen können. Anders ist es bei Grenzpendler und Grenzgänger, die in einer Kalenderwoche an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einreisen. Sie müssen lediglich einmal in dieser Kalenderwoche einen negativen Test nachweisen.

Die gleichen Regelungen gelten für Personen, die Verwandte ersten Grades, den nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten besuchen oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts über die Grenze reisen.

Die Tests dürfen bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

Nach den Erfahrungen der Grenzschließung im letzte Jahr ist Landrat Dr. Fritz Brechtel froh, dass die Grenze für diese Personengruppen offen bleibt und nicht gänzlich geschlossen wird: „In unserer Region gibt es sehr viele Pendler, die täglich zur Arbeit über die Grenze fahren müssen. Dennoch bin ich skeptisch, ob mit diesen Vorgaben lange Schlangen an den Grenzübergängen vermieden werden. Etliche Betriebe in unserer Region testen ihre Belegschaft bereits regelmäßig und tragen damit in besonderer Weise Verantwortung und zum Eindämmen der Pandemie bei. Das sehe ich als einen Baustein, der schrittweise auch bei hohen Inzidenzen eine Lockerung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und privaten Leben ermöglichen kann. Man sollte dies als Basis einer Lösung nehmen mit dem Ziel, bei hoher Sicherheit gleichzeitig Wartezeiten an Grenzübergängen möglichst zu vermeiden. Rigorose Einreisebeschränkungen führen gerade in den Grenzregionen zu einer Verschärfung der Probleme.“

Weitere Details sind im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 19 unter Punkt 2 nachzulesen, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, oder unter www.kreis-germersheim.de/grenzgaenger.

Kreisverwaltung Germersheim
28.03.2021

Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim ab 29. März

Anpassung an Landesverordnung zwingend – Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie Fernunterricht für alle weiterführenden Schulen bis einschließlich 11. April sind die zentralen Ergänzungen in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Diese gilt ab dem 29. März bis einschließlich 11. April 2021. „Da die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim dauerhaft deutlich über 100 liegt, muss – entsprechend den zwingenden Vorgaben des Landes – wieder eine Ausgangssperre verhängt werden. Leider sind die Infektionen bei uns nicht deutlich gesunken, sodass wir mit dem Land über Lockerungen hätten sprechen können. Das Gegenteil ist der Fall, gestern lag die Inzidenz bei 140, heute haben bei 155. Da bleibt uns laut aktueller Landesverordnung kein Spielraum“, teilt Landrat Dr. Fritz Brechtel mit.

Es gelten weiterhin die bereits bekannten Regelungen der letzten Verfügung:

Im Landkreis Germersheim besteht weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“.

„Die Perspektive für die weiterführenden Schulen sieht folgendermaßen aus: Sie bleiben alle bis einschließlich 11. April im Fernunterricht. Ab dem 12. April gehen alle weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht über – bei freiwilliger Selbsttestung einmal pro Woche“, berichtet der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Brechtel und Buttweiler ergänzen: „Seit mehr als drei Wochen haben wir dieses System erfolgreich an den Grundschulen umgesetzt. Es funktioniert, weshalb das Land jetzt das `Germersheimer Modell´ auf das ganze Land ausweitet. Das ist gut und besonders für die Kinder und Jugendlichen wichtig. Für sie ist Schule ein wichtiger sozialer Ort, an dem sie Freunde treffen, miteinander lernen und Struktur im Alltag erfahren.“

„Ich bedaure sehr, dass die Infektionen im Landkreis Germersheim konstant auf hohem Niveau bleiben. Daher müssen wir die Maßnahmen anpassen und sind verpflichtet, uns dabei an die Verordnung des Landes zu halten“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel und appelliert gleichzeitig an Land und Bund, Lösungen zu suchen, „die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. An den Grundschulen haben wir doch beispielhaft vorgemacht, dass es ganz individuell noch andere Möglichkeiten gibt, schrittweise zurück in die Normalität zu kommen, als sich ausschließlich an einer Inzidenzzahl zu orientieren!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 11.April 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Sie können die neue Allgemeinverfügung auch hier als pdf lesen:

Kreisverwaltung Germersheim
28.03.2021

Germersheimer Modell macht landesweit Schule: Verwaltung und DRK ziehen positive Bilanz der Corona Selbsttests an Grundschulen

Forderung nach Impfung des gesamten Lehrpersonals bekräftigt

30 Schulen, 4.315 Grundschüler und 904 Lehrkräfte oder Schulbedienstete haben sich in den vergangenen 14 Tagen im Kreis Germersheim am Pilotversuch „Corona-Selbsttests für Schulen“ beteiligt. Bei sieben positiv getesteten Schülern konnte die Corona-Infektion in diesem Zeitraum durch einen anschließend durchgeführten PCR-Test bestätigt und somit frühzeitig erkannt werden. Der Anteil der Kinder, deren Eltern sich mit einer Testung nicht einverstanden erklärt haben, liegt kreisweit bei unter 10 Prozent. Von knapp 20 Prozent fehlt bislang noch die Einverständniserklärung. Lediglich zwei Grundschulen im Landkreis haben bis dato noch keinen Schulungstermin mit dem DRK vereinbart.

An nahezu allen 30 Schulen haben inzwischen die Unterweisungen stattgefunden, so dass die meisten Grundschulkinder bis heute gelernt haben, wie sie die Tests in Eigenregie durchführen können. Überall dort, wo eine Umsetzung bereits stattgefunden hat, verliefen die Tests absolut reibungslos. Jetzt hat auch die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig erklärt, nach den Osterferien mit derartigen Selbsttests an allen Schulen im Land beginnen zu wollen. Dass das Germersheimer Modell in Kürze landesweit ausgerollt werden soll, freut die Kreisspitze im Landkreis Germersheim.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir haben die Erfahrungen, die wir mit den Corona-Selbsttests seit 8. März sammeln durften, immer wieder an das Land weitergegeben und auf dieser Basis stets gefordert, dass dieses Modell auch an weiterführenden Schulen  eingeführt werden soll. Es stimmt uns zuversichtlich zu hören, dass dieser Appell nun gefruchtet hat und wir nach den Osterferien allen Schulen im Kreis diese Tests anbieten können. Bleibt zu hoffen, dass genügend Kits zur Verfügung stehen, um weiterhin zweimal pro Woche – und nicht wie vom Land vorgesehen nur einmal – diese Selbsttestungen anbieten zu können.“

Schuldezernent Christoph Buttweiler bekräftigt in dem Zusammenhang eine weitere Forderung, der man in Mainz bislang noch nicht nachgekommen ist: „Ich appelliere erneut an das Bildungsministerium, Lehrkräften und Bediensteten an weiterführenden Schulen ein Impfangebot unterbreiten zu können. Ich hoffe, dass darauf noch reagiert und unserer Forderung entsprochen wird. Nur so können wir die Sicherheit an den Schulen nachhaltig gewährleisten und dauerhaft einen Präsenzunterricht aufrechterhalten.“ Die Ungleichbehandlung zwischen bereits geimpften Lehrern, die in Baden-Württemberg wohnen und in Rheinland-Pfalz unterrichten und denen, die hier wohnen und denen daher eine Impfung seitens der Landesregierung untersagt wird, will man in Germersheim nicht akzeptieren. „Wir sind nicht gewillt, diese Benachteiligung länger hinzunehmen und fordern das Land auf, hier rasch entsprechende Korrekturen vorzunehmen, so dass wir noch während der Osterferien mit der Umsetzung beginnen können“, so Brechtel und Buttweiler.

Sowohl das erweiterte Impfangebot, wie auch die Schnelltests an allen Schulen sind Teil eines 5-Punkte-Plans, den Landrat Brechtel vor einigen Tagen initiiert hatte, um der Corona-Pandemie im Kreis Herr zu werden. Mit Genehmigung des Landes konnte seit Anfang des Monats mit dem Pilotprojekt „Selbsttests“ begonnen und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt werden.

Auch  beim Umgang mit positiv getesteten Kindern hat das Germersheimer Modell wichtige Erkenntnisse geliefert: so war es essentiell, dass eine behutsame und kindgerechte Herausnahme aus der Gruppe und eine unverzügliche Mitteilung an die Eltern oder ein Elternteil erfolgte; was in allen positiv gemeldeten Fällen in dieser Form umgesetzt werden konnte. Von elementarer Bedeutung ist an dieser Stelle eine reibungslose und zeitnahe Zusammenarbeit von Schule, Gesundheitsamt und den betroffenen Eltern. Dazu Dr. Fritz Brechtel: „Wir konnten sicherstellen, dass die Eltern innerhalb weniger Stunden einen Termin in unserem Testzentrum erhielten, um mit einem PCR-Test das erste Ergebnis zu verifizieren.“

Von insgesamt 16 positiven Selbsttests konnte bei sieben Kindern im Rahmen der Pilotierung eine Infektion durch einen anschließenden PCR Test nachgewiesen werden, die anderen neun durften unverzüglich wieder zurück in ihre Klasse. Gemeinsam mit dem DRK wird man nun versuchen, die Rate der falschen Positivtests zu reduzieren. Eine erste Untersuchung ergab beispielsweise, dass ein falsch positiv getestet Kind einen Herpesvirus in sich trug, der das Ergebnis verfälscht hatte. Künftig wird daher bei positiven Ergebnissen zunächst nochmals ein zweiter Selbsttest durchgeführt. Erst wenn auch dieser positiv ausfällt, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt, das dann wiederum direkt einen Termin für Eltern und Kind in einem Testzentrum arrangiert. Eine Vorgehensweise, die sich bewährt hat und die auch landesweit so umgesetzt werden sollte, findet Landrat Brechtel: „Das Land sollte sich gut überlegen, ob es nicht hilfreich ist in dieser Situation Eltern unmittelbar zur Seite zu stehen und durch diese Sofortmeldung einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen an Schulen zu erhalten. Wenn Eltern hier alleine gelassen werden und eigenständig einen PCR-Test arrangieren sollen, erschwert dies nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern sorgt zudem für Verunsicherung bei den Eltern, deren Kind in direktem Kontakt zu dem positiv getesteten Schüler stand.“

Erst wenn ein positiver Selbsttest durch das Testzentrum und den dort durchgeführten PCR Test bestätigt wird, hat dies Auswirkungen auf die Mitschüler, die in direktem Kontakt mit dem betroffenen Kind standen. Dies kann dann zur Verhängung von Quarantänen führen, um die Infektionsketten zu unterbrechen.

Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Gesundheitsamt, DRK und Kreisverwaltung verläuft äußerst reibungslos, wie Landrat Brechtel in einer ersten abschließenden Bewertung des Germersheimer Modells bestätigt: „Das DRK hat das gesamte Projekt hervorragend koordiniert und eine perfekte Schnittstelle zwischen Schule und Verwaltung gebildet. Das hat wirklich sehr gut funktioniert – zumal neben der Schulung der Lehrkräfte für die Anweisung der Tests, auch die Dokumentation durch das DRK wichtige Erkenntnisse für die Region und natürlich auch für das Land liefert. Es tut gut zu sehen, dass wir mit unserer Strategie erfolgreich waren und hoffentlich Vorbild für das ganze Land sein dürfen.“

Kreisverwaltung Germersheim
28.03.2021

Nach erfolgreicher Pilotierung Ausweitung geplant:

Land soll Corona Selbsttests für alle Schulen freigeben

Germersheimer Grundschulkinder haben es vorgemacht: die Corona-Selbsttests sind kinderleicht zu bedienen.
Foto: Kreisverwaltung Germersheim/KV GER/mda

„Wir haben gesehen, dass Grundschul-Kinder mit viel Freude und unter Anleitung auch ohne Schwierigkeiten Corona Selbsttests durchführen können. Nachdem bis Ende der Woche an nahezu allen Grundschulen im Landkreis Germersheim zweimal pro Woche solche Tests in der ersten Schulstunde durchgeführt werden, ist es jetzt an der Zeit, dieses Angebot auf alle weiterführende Schulen im Landkreis auszuweiten. Damit und mit dem Impfen des Lehr- und Schulpersonals können wir Schulen in Corona-Zeiten wieder sicher machen.“ Mit einer entsprechenden Forderung sind Landrat Dr. Fritz Brechtel und Schuldezernent Christoph Buttweiler heute an das Land herangetreten, um das Schnelltest-Angebot entsprechend auszuweiten.

Die Kreisverwaltung steht diesbezüglich bereits in Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde (ADD) sowie den Ministerien in Mainz. Dazu Schuldezernent Christoph Buttweiler: „Wir haben von Beginn an davon gesprochen, dass wir mit der Pilotierung dieses Projektes die erste Kommune in Rheinland-Pfalz sind, die entsprechende Expertisen sammelt und wenn es das Verfahren zulässt, die Schnelltests noch vor den Sommerferien auf alle weiterführenden Schulen ausgeweitet werden sollen. Nach den Erfahrungen der letzten beiden Wochen ist es nun soweit, das flächendeckend auszurollen.“

Bisher werden Antigen-Testkits genutzt, die für eine kinderleichte Anwendung ohne Vorkenntnisse geeignet sind. Ein Test kostet etwa vier Euro. Wöchentlich würden bei weiterhin stattfindendem Wechselunterricht für die Grundschulen im Kreis etwa 4.500 solcher Tests, für die weiterführenden Schulen etwa 9.500, insgesamt also ca. 14.000 Testkits, benötigt.

„Wir benötigen nun Planungssicherheit und eine Zusage für die Übernahme der Kosten durch das Land. Dann können wir mit unserer Strategie fortfahren, um Schulen sicher zu machen und dauerhaft zu öffnen. Außerdem erfüllen wir damit ein Ziel, welches bei der Konferenz mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten aufgestellt wurde“, so Landrat Brechtel, der auf rasche und positive Antwort des Landes hofft.

Kreisverwaltung Germersheim
28.03.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (26. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 480 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 4165 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 44 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen

Kindertagesstätte Villa Zauberwald in Rülzheim: Aufgrund eines positiven Schnelltests bei einer Person ist auf eigenen Wunsch die Kita geschlossen, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 43 8 35 0
  Hagenbach 161 10 136 15
  Neuburg 89 12 73 4
  Scheibenhardt 16 1 15 0
  Summen 309 31 259 19
Wörth Maximiliansau 161 12 147 2
  Schaidt 38 8 30 0
  Wörth, Stadt 382 42 336 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 607 62 539 6
VG Kandel Erlenbach 10 1 9 0
  Freckenfeld 39 6 33 0
  Kandel 215 22 190 3
  Minfeld 35 3 32 0
  Steinweiler 62 7 54 1
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 390 43 342 5
VG Jockgrim Hatzenbühl 74 22 52 0
  Jockgrim 202 22 175 5
  Neupotz 43 10 30 3
  Rheinzabern 128 18 107 3
  Summen 447 72 364 11
VG Rülzheim Hördt 92 10 81 1
  Kuhardt 54 4 50 0
  Leimersheim 47 1 45 1
  Rülzheim 216 29 181 6
  Summen 409 44 357 8
VG Bellheim Bellheim 320 33 259 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 79 25 54 0
  Zeiskam 72 10 62 0
  Summen 501 71 402 28
Germersheim + So   876 108 753 15
  Summen 876 108 753 15
VG Lingenfeld Freisbach 58 4 53 1
  Lingenfeld 210 22 181 7
  Lustadt 85 8 76 1
  Schwegenheim 125 7 118 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 88 7 72 9
  Summen 626 49 558 19
  Endsummen 4165 480 3574 111

Donnerstag (25. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 445 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 4121 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 46 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen

Kita Johannes der Täufer in Germersheim. Es gibt einen positiven Fall, die Ermittlungen dauern an.

Mittwoch (24. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 457 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 4075 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 42 Fälle).

Dienstag (23. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 423 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 4033 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 32 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen

Es gibt neue Fälle in den Grundschulen Weingarten und Berg sowie in der Eduard-Orth-Grundschule Germersheim, zudem in der Kita Spatzennest in Bellheim. Die Kontaktpersonen befinden sich alle in Quarantäne.

Montag (22. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 416 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 4001 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 39 Fälle seit Freitag).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 111.

Kreisverwaltung Germersheim
28.03.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim

Landrat Brechtel wirbt um Verständnis für Entscheidung:

Eindeutige Landesvorgaben – Allgemeinverfügungen können schnell wirken

Die Gesetzeslage ist eindeutig. In Paragraph 23, Absatz 3 der 16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz heißt es im Wortlaut: „Überschreitet in einem Landkreis (..) die 7-Tages-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100, sind (..) unverzüglich Allgemeinverfügungen zu erlassen, die beispielsweise ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes eine Begrenzung der Mobilität auf den Umkreis von höchstens 15 Kilometern ab den Grenzen der Gebietskörperschaft sowie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zum Gegenstand haben. Sofern die Allgemeinverfügungen auch Regelungen enthalten, die Schulen betreffen, sind diese vorab mit der Schulaufsicht abzustimmen.“ Auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer macht gegenüber dem SWR klar Vorgaben: „Ab Inzidenz 100 gibt es ganz klare Allgemeinverfügung. Und da gehören auch so unangenehme Dinge dazu, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen am Abend.“

Auf Grundlage dieser Vorgaben wurde für den Landkreis Germersheim am vergangenen Freitag eine seit Samstag gültige und mit ADD sowie Landesregierung abgestimmte Allgemeinverfügung erlassen, die im Wesentlichen eine Ausgangssperre für die Zeit von 21 bis 5 Uhr vorsieht. Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen und Maßnahmen sorgte diese Ankündigung in den Sozialen Medien für Unruhe und vielfach Unverständnis.

Landrat Dr. Fritz Brechtel kann die Aufregung und den Unmut verstehen: „Diese Entscheidung ist mir sehr schwergefallen. Niemand hätte damit gerechnet, dass die dritte Corona-Welle so schnell über den Kreis rollen würde. Die Menschen sind vielfach mit ihren Nerven, ihrer Geduld und ihrem Einverständnis über politische Entscheidungen am Ende. Das gilt es zu akzeptieren. Es entbindet uns jedoch nicht von der Verpflichtung, Maßnahmen für den Gesundheitsschutz einzuleiten. Zumal, wenn diese rechtlich vorgeschrieben sind.“

Insbesondere der Erfolg nächtlicher Ausgangssperren, der im Kreis zunächst für eine Woche gilt, wird kritisch diskutiert. Doch die Erfahrungen aus Bundesländern wie Baden-Württemberg (wo bereits ab einer Inzidenz von 50 Ausgangsverbote gelten) oder Städten wie Ludwigshafen oder Speyer zeigen: Ausgangssperren zeigen Wirkung. „Ich kann die Sorge, den Ärger und den Missmut der Bürgerinnen und Bürger sehr gut nachvollziehen. Die Entbehrungen sind für viele Menschen immens, die Belastungen enorm. Dennoch werbe ich um Verständnis dafür, dass wir dem Gesundheitsschutz in einer Situation wie dieser größte Bedeutung zukommen lassen müssen“, so Landrat Brechtel in einem Appell am späten Sonntagnachmittag. Dass trotz der Verbote die vom Land geplanten sanften Lockerungen auch im Landkreis Germersheim eingeführt werden, scheint ebenfalls für Irritationen zu sorgen. „Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass wir einen Landkreis-Tourismus generieren und die Menschen zum Einkaufen oder für Friseurtermine in die Regionen fahren, wo dies ab Montag erlaubt ist. So halten wir die Infektionslage besser im Blick“, sagt Brechtel.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist ebenso dynamisch wie diffus, berichtet das zuständige Gesundheitsamt. Es gibt vielfältige Infektionsherde: in engen Wohnlagen, in Notbetreuungen von Kindergärten, vor Supermärkten, in Unterkünften, von Reiserückkehrenden oder am Arbeitsplatz – in allen möglichen Bereichen ist es in der Vergangenheit zu Infektionen gekommen. Erschwert wird die Situation durch das vermehrte Aufkommen der britischen Variante, die sich schneller und insofern heimtückischer ausbreitet, da die Inkubationszeit hier fast doppelt so lang ist und Kontaktnachverfolgungen entsprechend ausgedehnt werden müssen. „Wir müssen weiterhin Kontakte möglichst vermeiden, Masken tragen, auf die Hygiene achten und uns impfen lassen, sobald sich die Möglichkeit dafür bietet.“ Für Landrat Dr. Fritz Brechtel ist diese Zeit eine enorm große Herausforderung für alle. In seiner Handlung sieht er sich jedoch eindeutig bestätigt und verweist dabei auch auf Aussagen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Dreyer: „Gegenüber den Medien hat sie immer wieder bekräftigt, dass es Aufgabe der Kommunen und Landkreise sei, bei anhaltend hohen Inzidenzwerten auch rigorose Maßnahmen zu ergreifen. Dies haben wir nun getan und können nur hoffen, dass es den Menschen in unserer Region gelingt, diese mitzutragen und auszuhalten.

„Licht am Ende des Tunnels zeigt sich in Form der Impfstoffe, die alle hervorragend wirken. So sind die Senioreneinrichtungen im Kreis alle durchgeimpft und der Erfolg zeigt sich: es gibt aktuell keine Infektionen mehr. Deshalb sollten alle Impfstoffe, die in zunehmend größerer Menge versprochen sind, restlos verimpft werden. Ich appelliere an alle, die die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Dies, verbunden mit dem Vermeiden von Kontakten und dem Einhalten der Hygienemaßnahmen, sind unsere wirkungsvollsten Werkzeuge, um die Pandemie zu überwinden.“

Kreisverwaltung Germersheim
02.03.2021

Corona-Virus

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Montag (1. März 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3553 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 45 Fälle seit Freitag).

Neu betroffene Einrichtungen:

Johann-Gottfried-Tulla Grundschule Maximiliansau: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 3 32 0
  Hagenbach 145 7 123 15
  Neuburg 75 5 67 3
  Scheibenhardt 14 1 13 0
  Summen 269 16 235 18
Wörth Maximiliansau 148 11 136 1
  Schaidt 29 10 19 0
  Wörth, Stadt 331 68 259 4
  Büchelberg 26 7 19 0
  Summen 534 96 433 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 5 28 0
  Kandel 177 24 150 3
  Minfeld 32 2 30 0
  Steinweiler 48 8 40 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 23 2 20 1
  Summen 323 41 278 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 49 6 43 0
  Jockgrim 170 28 137 5
  Neupotz 30 1 26 3
  Rheinzabern 108 18 87 3
  Summen 357 53 293 11
VG Rülzheim Hördt 78 16 62 0
  Kuhardt 51 4 47 0
  Leimersheim 45 2 42 1
  Rülzheim 178 12 161 5
  Summen 352 34 312 6
VG Bellheim Bellheim 286 17 242 27
  Knittelsheim 26 0 26 0
  Ottersheim 54 8 46 0
  Zeiskam 58 13 45 0
  Summen 424 38 359 27
Germersheim + So   743 92 639 12
  Summen 743 92 639 12
VG Lingenfeld Freisbach 46 7 38 1
  Lingenfeld 184 3 174 7
  Lustadt 75 12 62 1
  Schwegenheim 108 5 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 79 9 63 7
  Summen 551 36 498 17
  Endsummen 3553 406 3047 100

Kreisverwaltung Germersheim
02.03.2021