Ludwigshafen

Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021: Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf

Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden. Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen, Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.

„Wir unterstützen gerne die Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates ist.

Bis zum 30. September 2021 werden Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter www.kriminalpraevention.rlp.de entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Da die Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100 überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.

„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.

Gemäß der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien – in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt. Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.

Die übrigen Regelungen der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Steinruck kündigte an, dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll. „Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100 sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

In verschiedenen Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt 3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung, wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher 196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.

Auch über die Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an. Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Im Stadtgebiet bieten beispielsweise unter anderem Apotheken und private Zentren diesen Testservice an. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC

Hilfsangebote zum Umgang mit der Pandemie

Die Corona-Pandemie und ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu meistern“, erklärt Steeg.

Auf der städtischen Homepage sind unter dem nachfolgenden Link neben Tipps zum Umgang mit der Pandemie zudem hilfreiche Kontakte und Nummern wie beispielsweise des Krisentelefons, des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons und der Telefonseelsorge, aufgeführt, die wertvolle Unterstützung bereitstellen können: https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/tipps-fuer-die-seelische-gesundheit

Weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Derzeit drei Impfstraßen in der Walzmühle in Betrieb

Im Impfzentrum Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.

Das Impfzentrum unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen auf Flyern

In den vergangenen Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.

Die Stadtverwaltung warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen Informationen angefordert und nachgefragt werden können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ortsvorsteherbüro geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Frische Ideen für die City

Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.

Es handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.

„Ich freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.

Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte, unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.

Lage des Untersuchungsgebietes

Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.

Reicherthaus kann saniert und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden

Bereits während der Sanierung der Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder- und Jugendbibliothek und die Sanierung des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden. Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster, insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue Aufenthaltsqualität

Die Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet, das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.

Das förmliche Verfahren:

Vorbereitende Untersuchungen

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.

Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Anschluss erarbeitet die Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.

Rahmenplan

Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen. Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.

Sollte dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die Stadterneuerungsmaßnahme wirken.

Das Planungsbüro

Das Team zur Bearbeitung des ISEK Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.

Die Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen und Workshopverfahren.

Das Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt, reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.

Drittes Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.

Herausforderung Innenstadtentwicklung

Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.

Zuletzt informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal 250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.

Die LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner Platz.

Ansprechpartner für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz, Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
29.03.2021

Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21. Mai möglich

Der Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut & Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.

Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.

In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.

Wie in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch wenn ihre Texte nicht prämiert werden.

Alle Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.

Alle Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.

Der Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen organisiert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost

Anlässlich der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021, die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.

Ausgangssituation und Vorgeschichte

Für das Gebiet gilt der seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.

Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für

Geschosswohnungsbau vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden, weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren nicht weiterverfolgt wurden.

Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.

Aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches Wohnraumangebot zu schaffen.

Im September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich 25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.

Baurechtlicher Rahmen Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)

Für die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 348:

  • Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten
  • Zwingend drei Vollgeschosse
  • GRZ 0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
  • Baugrenzen, die den überbaubaren Bereich definieren
  • Flächen für Stellplätze und Garagen

Stellplätze

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.

Auf den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.

Konsequenzen bei Änderung des Baurechts

Wollte man für diese Baufelder die städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der 3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen Wohnungsbau würden entfallen.

Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro verbunden wären.

Darüber hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.

Bei einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau. Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht verhindert werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt. Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert Thewalt.

Dem gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.

Gleiches gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut werden kann.

Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Hochstraßen: Grünes Licht für Süd, mehr Sicherheit für Nord

Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann

Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist. Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch einmal intensiv untersuchen lassen.

OB Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation

„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Hochstraße Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein

Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor, welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.

Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein: Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

Thewalt: neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke

„Die planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen, die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können. Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“, betont der Bau- und Umweltdezernent.

Abriss der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft

Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch aufgearbeitet.

Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat.  Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.

Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.

Hochstraße Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren

Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen

Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt

Eine stark alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des 5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu werden.

Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt

Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
29.03.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
  • Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
  • Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
  • Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
  • Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
  • Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ludwigshafen

50. Todestag von Friedrich Wilhelm Wagner: Stadt gedenkt ihres Ehrenbürgers

Mit einer Gedenkzeremonie an seinem Grab auf dem Hauptfriedhof hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch, 17. März 2021, aus Anlass seines 50. Todestages an ihren Ehrenbürger Friedrich Wilhelm Wagner erinnert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und die Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Marlene-Charlotte Siegel, legten an Wagners Grab Kränze nieder. Friedrich Wilhelm Wagner wurde am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen geboren, am 15. Dezember 1961 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt, dessen zweiten Senat er bis 1967 vorstand. 1964 wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Am 17. März 1971 verstarb Wagner in seiner Geburtsstadt. Der Freireligiösen Gemeinde gehörte Wagner schon seit seiner Kindheit an. Wie viele Sozialdemokraten seiner Zeit war er eng mit der Gemeinde verbunden.

Marlene-Charlotte Siegel, Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und OB Jutta Steinruck

„Der Lebensweg von Friedrich Wilhelm Wagner ist der eines aufrechten Demokraten und eines herausragenden Juristen, dessen Wirken mit der Berufung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gekrönt wurde. Seiner Heimatstadt Ludwigshafen war er zeitlebens aufs Engste verbunden. Hier engagierte er sich unter anderem als Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, ein Amt, das er erst mit der Berufung nach Karlsruhe niederlegte. Er gehörte neben dem Stadtrat demokratisch gewählten Parlamenten auf allen Ebenen an, dem Reichstag, dem Landtag von Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Bundestag. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Friedrich Wilhelm Wagner, nachdem er während der Diktatur des Nationalsozialismus Verhaftung, Flucht und Exil durchleben musste, eine der prägenden Gestalten der demokratischen Wiedergeburt Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war. Mit seinem Leben und Wirken kann er uns heute noch ein Beispiel sein in seinem Einsatz für seine Heimatstadt und unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat,“ erklärte OB Jutta Steinruck.

Kurzbiografie von Friedrich Wilhelm Wagner

Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft sowie der Philosophie in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg. 1917 Mitglied der MSPD, 1919 Vorsitzender des Ortsvereins Ludwigshafen, 1921 Mitglied der Bezirksleitung Pfalz. 1922 Eröffnung einer Rechtsanwaltspraxis in Ludwigshafen. 1927 stellvertretender pfälzischer Bezirksvorsitzender der SPD und Gauführer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in der Pfalz. 1930 Mitglied des Reichstags, 1933 verhaftet, anschließend Flucht über die Schweiz nach Frankreich. 1936 geschäftsführender Vorsitzender der Zentralvereinigung der deutschen Emigration mit Sitz in Paris, 1938 Präsident der Landesgruppe der deutschen Sozialdemokraten in Frankreich.

1940 Flucht vor der Wehrmacht nach Südfrankreich, anschließend über Spanien und Portugal 1941 Emigration in die USA. Dort im Vorstand der deutschen Gruppe der Social Democratic Federation arbeitete Wagner bis zu seiner Ausreiseerlaubnis im November 1946 als Bibliothekar. Februar 1947 Ankunft in Ludwigshafen; März 1947 Wiedereröffnung der Anwaltspraxis sowie erneut Mitglied des Bezirksvorstandes der pfälzischen SPD und der Unterbezirksleitung Ludwigshafen. 1947 bis 1949 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, 1947/48 Verteidigung von Dr. Carl Wurster im I.G. Farben-Prozess, 1948/49 Mitglied im Parlamentarischen Rat, ab November 1948 wieder Stadtrat in Ludwigshafen, ab 1949 Mitglied des Bundestags, ab 1958 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. 1959 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz, 1961/62 Vorsitzender SPD-Bezirkes Pfalz. Am 15. Dezember 1961 Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach seinem Amtsantritt legte er Anfang 1962 alle politischen Funktionen nieder und gab seine Mandate zurück. 1964 Ehrenbürger der Stadt Ludwigshafen. 1967 Ruhestand. 1970 Gründungsmitglied der Loge „Pylon am Rhein“ in Ludwigshafen. Friedrich Wilhelm Wagner starb am 17. März 1971 in Ludwigshafen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Das Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen bietet kostenfrei Bühne für Video- und Streaming-Projekte

Zur Unterstützung der lokalen Kulturszene stellt das Kulturbüro Kunst- und Kulturschaffenden aus Ludwigshafen Ressourcen wie Bühne und Equipment kostenfrei für Video- und Streaming-Projekte zur Verfügung. Denkbar sind digitale Tutorials oder Auftritte, Lektionen im Tanz sowie Performances und Experimente mit dem Medium Video.

Der zur Verfügung gestellte Raum hat die Größe von etwa 150qm. Die Größe der Bühne umfasst 30qm. Als Lichttechnik stehen 8 Stufenlinsen, 4 LED Spots und 12 PAR 54 zur Verfügung. Im Bereich der Tontechnik ist ein 12 Kanal Mischpult vorhanden. Mikrofone werden auf Anfrage gestellt.

Das Videoequipment sollte dagegen nach Möglichkeit selbst mitgebracht werden.

Auf Anfrage kann zusätzlich ein Techniker das Projekt begleiten, das nötige Videoequipment zur Verfügung gestellt werden und die Nachbearbeitung der jeweiligen Signale zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt werden.

Die Kosten für zusätzliches Equipment und Personal müssen allerdings von den Nutzer*innen übernommen werden.

Anfragen zu detaillierteren Informationen und Anmeldungen nimmt Holger Wieneke, technischer Sachbearbeiter des Kulturbüros, per Mail entgegen: holger.wieneke@ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Stadtbibliothek: Besuch mit Terminvereinbarung

Die Stadt Ludwigshafen hat mit Wirkung vom Mittwoch, 17. März 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Stadtbibliothek und die Stadtteil-Bibliotheken hat. Nutzer*innen müssen sich ab sofort für den Bibliotheksbesuch anmelden und vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist für alle Bibliotheken möglich unter der zentralen Telefonnummer 0621 504-2605. Die Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben: für die Zentralbibliothek und Kinderbibliothek in der Bismarckstraße 44-48 von dienstags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr, und für die Stadtteil-Bibliotheken zu folgenden Öffnungszeiten: Edigheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Friesenheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Gartenstadt: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Mundenheim: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oggersheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oppau: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Rheingönheim: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Ruchheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. Beim Besuch der Bibliotheken müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden, außerdem gelten Abstands- und Hygieneregelungen.

Darüber hinaus setzt die Stadtbibliothek ihren kontaktlosen Ausleihservice „Books to go“ fort. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer*innen gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Zentralbibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Baustelle nach Kontrolle versiegelt

Eine gemeinsame Kontrolle am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, durch Einsatzkräfte der Stadtverwaltung – Bauaufsicht und Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit – sowie der Polizei folgte die Schließung einer Baustelle im Hemshof. Dortige Bauarbeiten waren trotz eines zuvor angeordneten Baustopps weitergeführt worden. Zudem waren Arbeiter vor Ort in einem nicht zumutbaren Matratzenlager untergebracht, welches geräumt wurde. Einer der angetroffenen Arbeiter versuchte seine wahre Identität mit einem gefälschten Ausweis zu verschleiern. Er wurde daraufhin von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um seine Identität festzustellen. Gegen ihn wird wegen Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Auf Anordnung der Bauaufsicht erfolgte die Versiegelung der Baustelle.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Wieder Online-Termine für die Bürgerbüros buchbar

Im Bürgerbüro Rathaus sowie den drei Außenstellen Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können seit Montag, 15. März 2021, wieder online Termine gebucht werden. In allen Bürgerbüros haben die Bürger*innen die Möglichkeit, für die bevorstehende und die kommenden drei Wochen, Termine zu vereinbaren. In den Außenstellen beantragte Dokumente können dort ausschließlich mit einem zuvor online zu vereinbarenden Termin abgeholt werden. Alternativ können Dokumente auch im Rathaus an der Infothek ohne Termin abgeholt werden, falls sich die Antragsteller*innen bereits bei der Beantragung dafür entscheiden.

Wenn die vorhandenen Termine vergeben sind, können in dringenden und unaufschiebbaren Fällen telefonisch Termine vereinbart werden, da im Telefongespräch die Wichtigkeit des Anliegens abgeklärt wird. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass grundsätzlich jeder Bürger*innen die Chance hat, einen Termin zu buchen, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen

„Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“ – Online-Vortrag der VHS

Dr. Klaus-Jürgen Becker (Stadtarchiv Ludwigshafen) hält am Mittwoch, 24. März 2021, ab 19 Uhr per Live-Streaming auf dem YouTube-Kanal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen den Vortrag „Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“.

Dr. Becker beleuchtet darin nicht nur den industriellen Wandel der Chemiestadt, sondern auch den sozialen Wandel anhand von Informationen zur Arbeiterbewegung.

Der Vortrag ist kostenfrei und wird auf dem YouTube-Kanal der VHS gezeigt unter folgendem Link: https://www.youtube.com/channel/UCRrbAsw7O4Id4kWM3otjeFg

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Online-Vorträge aus der Reihe „VHS Wissen Live“

Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet auch im aktuellen Semester wieder einige Vorträge von „VHS Wissen Live“ an. Dieser Zusammenschluss einer Vielzahl von Volkshochschulen in ganz Deutschland ermöglicht eine große Bandbreite an Themen, präsentiert von bekannten Expert*innen.

„Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly live im Museum Brandhorst“ heißt eine virtuelle Ausstellungsführung mit Achim Hochdörfer am Donnerstag, 18. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr.

Cy Twombly (1928 bis 2011) war Fotograf, Maler und Aktionskünstler. Am Dienstag, 23. März 2021, um 19.30 Uhr geht es dann weiter mit dem Vortrag „Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie krank ist der Sport?“ der Sportjournalisten Claudio Catuogno und Thomas Kistner. Prof. Dr. Andreas Eckert, Historiker und Afrikawissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beschäftigt sich in seinem Vortrag „Sklaverei: Eine globale Perspektive“ am Mittwoch, 24. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr mit der Geschichte der Sklaverei von der Antike bis heute. Zu allen Vorträgen kann man sich an der VHS Ludwigshafen anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de; mit der Anmeldung erhält man den Zugangslink zum jeweiligen Vortrag.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Corona-Virus

Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung wegen steigender Inzidenzwerte – Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen – Terminshopping in Geschäften möglich

Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.

Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht

Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.

Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Oberbürgermeisterin Steinruck: „Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen“

„Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. „Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet“, ergänzt Steinruck.

Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.

Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.

Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Derzeit keine Impfungen mit AstraZeneca-Präparat in Ludwigshafen

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca ist im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Deshalb fallen diese Woche am Dienstag, 16. März, und Freitag, 19. März 2021, insgesamt 478 – dienstags 334 und freitags 144 – Impftermine aus, bei denen Menschen das Vakzin des schwedisch-britischen Herstellers erhalten sollten. Wegen begrenzter Impfstoff­kapazitäten kann Impflingen, welche an den beiden Tagen das AstraZeneca-Vakzin erhalten sollten, nicht ersatzweise das BioNTech-Präparat verabreicht werden. Die zur Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff vereinbarten Termine werden planmäßig durchgeführt. Sobald weitere Details zur Planung im Impfzentrum vorliegen, informiert die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit.

Mit der Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Wirkstoffs war das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Ludwigshafen

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 18. Februar 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 17 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.02.2021

Umgang mit der Biotonne im Winter

An diesen frostigen Tagen frieren oftmals Bioabfälle am Boden und an den Seitenwänden der Biomülltonnen an. Der gefrorene Inhalt bleibt zum Ärger der Benutzer*innen in der Tonne hängen, anstatt ins Müllfahrzeug zu rutschen. Obwohl die Mitarbeiter*innen des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen (WBL) versuchen, den Tonneninhalt durch mehrmaliges Klopfen zu lockern, kommt es vor, dass halbvolle Behälter zurückbleiben.

Damit die Abfuhr auch bei anhaltenden Minustemperaturen effektiv durchgeführt werden kann, wird angeraten, Bioabfälle in der Küche abtropfen und antrocknen zu lassen, bevor sie dick in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne gegeben werden. Alternativ hierzu können auch im Handel erhältliche Papiertüten verwendet werden. Die Abfallberatung der Stadt Ludwigshäfen rät, die eingewickelten Bioabfälle nur locker in die Tonne einzufüllen, da jedes Zusammendrücken die Leerung zusätzlich erschwert. Abhilfe gegen das Festfrieren schaffe ebenfalls das Auslegen der Biotonne mit Zeitungspapier oder Pappe.

Die Biotonne sollte nach Möglichkeit an einen frostgeschützten Ort stehen wie zum Beispiel Garage, Schuppen oder warme Hauswand. Von dort aus sollte diese am besten erst am Tag der Leerung an die Straße gestellt werden und nicht schon am Vorabend. Sollte trotz all dieser Maßnahmen der Inhalt der Biotonne am Entleerungstag festsitzen, dann kann er zum Beispiel mit einem langen Stock oder einem Spaten vorsichtig aufgelockert oder von der Tonnenwand gelöst werden.

Bleiben festgefrorene Abfälle bei der Leerung in der Tonne, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Entsorgung. Weitere Informationen bei der Abfallberatung unter 0621 504-3455 oder umwelt@ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.02.2021

Digitales Bienenarchiv: Es summt und brummt im World Wide Web

Im Sommer 2019 hat das Kunstprojekt „Ludwigshafen summt und brummt“ des Wilhelm-Hack-Museums die unverzichtbare Bedeutung der Insekten, insbesondere der (Wild-)Bienen, für Mensch und Natur in den Fokus genommen. Aufgrund der hohen Aktualität und steigenden Relevanz bereitete das Wilhelm-Hack-Museum sein künstlerisches Projekt digital auf und macht es jetzt in Form eines Online-Archivs dauerhaft zugänglich.

Rückblick: Das interdisziplinäre und teilhabeorientierte Projekt hatte Besucher*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und lokale Akteur*innen zusammengebracht und das komplexe Gefüge zwischen Menschen und (Wild-)Bienen multiperspektivisch sichtbar, erfahrbar und diskutierbar gemacht. Es eröffnete neue und kritische Denk- und Handlungsräume in Bezug auf den Erhalt der Artenvielfalt, eine nachhaltige Stadtentwicklung und das eigene insektenfreundliche Handeln.

Ähnlich wie „Ludwigshafen summt und brummt“, das mit einer Ausstellung in der Rudolf-Scharpf-Galerie, mit dem künstlerischen Forschungslabor SUMMARIUM sowie mit Blühwiesen im Stadtraum zu einer verantwortungsvollen Beziehung zwischen Mensch und Natur anregen wollte, ist auch die Website in unterschiedliche, teils interaktiv gestaltete, Bereiche gegliedert: So ist unter dem Menüpunkt hack-museumsgARTen“ Wissenswertes zu eben jenem zusammengefasst und bebildert mittels zahlreicher Fotoaufnahmen, wie der Gemeinschaftsgarten im Herzen der Stadt Ludwigshafen zu einem Paradies für Bienen und Raum der Entfaltung von Pflanzen und Insekten wurde.

An einen sich auflösenden Bienenschwarm erinnert die Ausstellungsdokumentation in der Rudolf-Scharpf-Galerie. Arbeiten von Künstler*innen wie Olaf Nicolai, Fritz Eicher oder AnneMarie Maes, die beispielsweise die Funktion der (Wild-)Bienen als bestäubende Nutztiere, ihre Relevanz für die Artenvielfalt und die ökologischen Kreisläufe thematisieren, werden hier noch einmal genauer vorgestellt.

Auch das SUMMARIUM, die von der Künstlerin und Kunstvermittlerin Constanze Eckert künstlerisch konzipierte Forschungsstation, lässt sich nun wieder – zumindest virtuell – besuchen. Zu entdecken gibt es neben verschiedensten Bienenzeichnungen, Informationen zum Begleitprogramm oder zur damals extra eingerichteten Bienenlounge im Wilhelm-Hack-Museum.

Anhand einer interaktiven Karte wurde sogar der Bienenpfad digital archiviert. Er lädt ein zum (digitalen) Ausschwärmen, beinhaltetet Videos, Do-it-yourself-Anleitungen und zahlreiche Informationen zum Ausschwärmen vor Ort.

„Ludwigshafen summt und brummt“ beschäftigte sich mit der Fragestellung des BASF Kulturförderprogramms TOR 4: Warum wird eigentlich alles besser? Zu finden ist das digitale Bienenarchiv auf der Homepage des Museums, www.wilhelmhack.museum und über https://summtundbrummt.wilhelmhack.museum/

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Wilhelm-Hack-Museum
12.02.2021

Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen

Wirbelsäulengymnastik für Senior*innen – neuer Online-Kurs der VHS

Für Senior*innen bietet die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen ab Dienstag, 23. Februar 2021, einen Onlinekurs Wirbelsäulengymnastik an. Die Einheiten an den acht Terminen dauern jeweils von 10.30 bis 11.45 Uhr. Die Gebühr beträgt 52 Euro. Die Kursleiterin, Diana Gillmann, ist ausgebildete Yoga-, Kinderyoga-, sowie Pilatestrainerin. Die Übungen sollen den Körper beweglicher und die Gelenke geschmeidiger machen.  Der Körper braucht immer Bewegung und wer seinen Körper fit hält, hat gute Chancen, länger beschwerdefrei, selbstständig und mobil zu bleiben. Darum ist Bewegung auch im Alter wichtig.

In der ersten Stunde wird das Konferenzsystem und der Umgang damit erläutert, sodass eine Teilnahme am Onlinekurs für jede*n möglich ist. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, sodass die Dozentin die Möglichkeit hat, auf Einzelne einzugehen. Anmeldungen nimmt die VHS unter Telefon 0621 504-2238 entgegen oder online auf www.vhs-lu.de.

Mit der VHS Nichtraucher*in werden

Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet im aktuellen Semester ab Donnerstag, 25. Februar 2021, das Rauchfrei-Programm in einer Onlineversion an. Der Kurs besteht aus vier Terminen bis zum 18. März 2021. Er richtet sich an Menschen, die das Rauchen aufgeben möchten. Die vier Termine finden als Videokonferenz statt. Zwischen den Terminen findet eine Online-Betreuung durch die Dozentin im Kursraum statt und die Teilnehmenden können sich dort untereinander austauschen und gegenseitig motivieren. Das Angebot entspricht den Anforderungen des Paragraf 20 SGB V, so dass eine (Teil-)Erstattung der Gebühr von 165 Euro durch die gesetzlichen Krankenkassen denkbar ist.

Zunächst analysieren alle im Kurs ihr individuelles Rauchverhalten: Warum rauche ich? Wann rauche ich besonders viel und in welchen Situationen weniger? Anschließend konzentriert sich der Kurs auf die Planung der ersten rauchfreien Zeit. Das Konzept berücksichtigt, dass jede*r Raucher*in anders ist und bietet individuelle Wege zum rauchfreien Leben. Jeder wird seinen eigenen Weg entwickeln und finden. Zum Programm gehört auch eine telefonische Nachbetreuung. Das Rauchfrei-Programm hat die Tabakentwöhnung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuesten therapeutischen Techniken zum Ziel. Es wurde vom Münchener Institut für Therapieforschung (IFT) in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt. Die Kursleiterin ist vom IFT zertifiziert und von der Zentralstelle für Prävention anerkannt. Der Kurs findet mit Hilfe der Lernplattform „vhs.cloud“ statt.  Anmeldeschluss ist Donnerstag, 18. Februar 2021.

Anmelden kann man sich an der VHS unter Telefon 0621 504-2238 oder online unter www.vhs-lu.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
12.02.2021

Corona-Virus

Masken für Leistungsempfänger*innen werden versendet

Nachdem auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg in einer Spendenaktion vergangene Woche bereits FFP2-Masken und medizinische Masken unter anderem an Asylsuchende, an Bewohner*innen in den Einweisungsgebieten für Obdachlose sowie an Helfer*innen und Kund*innen von Tafel, Suppenküche und Heinrich Pesch Haus verteilt worden sind, werden nun FFP2- und medizinische Masken an rund 25.000 Leistungsempfänger*innen von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt und AsylbLG) versendet.

Die Masken werden vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Etwa 25 Mitarbeitende der Stadtverwaltung, hauptsächlich des Dezernats für Soziales und Integration, verpacken sie und machen sie zum Versand per Post fertig. Die Masken werden in den kommenden Tagen versendet. Jeder Briefumschlag enthält drei Schutzmasken sowie ein Anschreiben der Sozialdezernentin. Die Kosten für die Versendung per Post trägt die Stadt Ludwigshafen.

„Mittlerweile ist das Tragen von FFP2- oder OP-Masken in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen und bei Behörden Pflicht. Daher ist es mir ein Anliegen, dass gerade Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, unterstützt werden und kostenlos Masken erhalten können. Ich danke der Landesregierung, dass sie den Leistungsempfänger*innen kostenlos Schutzmasken zur Verfügung stellt. Die Stadt Ludwigshafen hätte dies finanziell nicht stemmen können. Ausdrücklich möchte ich mich bei allen bedanken, die derzeit zum schnellen Gelingen dieser Verteilaktion beitragen“, sagt Sozialdezernentin Beate Steeg.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.02.2021

Sinkende Inzidenzzahlen: Stadt hebt Allgemeinverfügung auf

Die Stadt Ludwigshafen hebt ihre derzeit geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit sofortiger Wirkung auf. Damit entfallen die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr sowie die Pflicht zum Tragen von Masken in Bereichen der Innenstadt von 8 bis 20 Uhr und die Besuchsbeschränkungen in den Pflege- und Senioreneinrichtungen.

„Wir reagieren mit dieser Entscheidung auf die rückläufigen Fallzahlen und den damit verbundenen Rückgang bei der Inzidenzzahl für sieben Tage. Sie liegt derzeit bei 66,2. Ludwigshafen ist kein Corona-Hotspot mehr. Damit haben wir in unserer Stadt gemeinsam einen wichtigen Meilenstein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie geschafft. Mein Dank geht an alle, die dazu beigetragen haben: an die Bürger*innen, die sich weitgehend an die Einschränkungen gehalten haben, ebenso, wie an die Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Stadtverwaltung, bei der Polizei und beim Bereich Öffentliche Ordnung“, so OB Jutta Steinruck, die die Entscheidung gemeinsam mit dem Stadtvorstand und in Abstimmung mit den Fachbehörden getroffen hatte. „Ein weiterer Grund für die Entscheidung, die Allgemeinverfügung aufzuheben, liegt darin, dass auch die neuen Testergebnisse in der Sammelunterkunft in der Mannheimer Straße die Annahme bestätigen, dass es dort nicht zu einem Massenausbruch von Corona und nicht zu einer weiteren Verbreitung der Mutation gekommen ist“, erklärte Steinruck.

Damit sei es möglich geworden, die für viele Menschen belastenden Einschränkungen zurückzunehmen. Die Stadt habe in den vergangenen Monaten stets sorgfältig abgewogen, ob und inwieweit Rechte der Bürger*innen aufgrund des Infektionsschutzes eingeschränkt werden müssten.

„Corona bleibt dennoch gefährlich, die Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Deswegen appelliere ich an die Menschen in der Stadt, auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, die Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen und medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, wo immer dies vorgeschrieben ist. Wir dürfen nicht nachlassen, denn es ist klar, dass wir mit neuen Einschränkungen rechnen müssen, sollten die Fallzahlen wieder ansteigen“, bekräftigte die OB

In Ludwigshafen gelten weiterhin die Vorgaben aus der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, unter anderem zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Zwischenergebnis der Massentests liegt vor: Ein weiteres Testergebnis positiv

Bei den von der Stadtverwaltung veranlassten Massentests in der Sammelunterkunft Mannheimer Straße wurde ein weiterer Bewohner positiv getestet. Der Mann ist an Covid-19 erkrankt, eine Mutation des Virus konnte nicht nachgewiesen werden. Er zeigt derzeit keine Symptome. Der Mann wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses in eine andere Unterkunft verlegt. Die weiteren durchgeführten Tests waren negativ.

Zweimal negativ getestet wurde auch der unmittelbare Mitbewohner des in der vergangenen Woche erkrankten Mannes. Er hatte gestern über Unwohlsein geklagt, mittlerweile geht es ihm wieder gut.

Zum Hintergrund:

Nachdem vergangene Woche bei einem Bewohner der Sammelunterkunft, der bereits 2020 an Corona erkrankt war, das Virus erneut festgestellt und zudem eine Mutation des Virus nachgewiesen worden war, stellte die Stadtverwaltung die Unterkunft unter Quarantäne und veranlasste umgehend Corona-Tests bei den Bewohnern. Diese werden auch in den kommenden Tagen fortgeführt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat gegenüber der Stadtverwaltung zwischenzeitlich bekräftigt, dass es für alle Bewohner der Unterkunft in der Mannheimer Straße auf eine 14-tägige Absonderung besteht, unabhängig davon, ob negative Testergebnisse vorliegen. Diese Anordnung wird die Stadtverwaltung nun entsprechend umsetzen. Die Bewohner werden mit Lebensmitteln versorgt und ärztlich betreut.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.02.2021

Ludwigshafen

Entwarnung nach Testergebnissen zu Corona-Mutation: Positives Testergebnis offenbar Einzelfall – Keine weiteren Beschränkungen: Allgemeinverfügung wird vorerst nicht erweitert

Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Corona-Tests bei den Bewohnern einer Sammelunterkunft in Ludwigshafen haben keine weiteren Infektionen angezeigt. Alle getesteten Personen sind nachweislich nicht erkrankt. Die Stadt Ludwigshafen wird daher heute darauf verzichten, die bestehende Allgemeinverfügung zu erweitern und die zunächst aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorgesehene Einschränkung des Bewegungsradius der Bevölkerung auf 15 Kilometer nicht in Kraft setzen. Das hat Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck in Abstimmung mit den Fachbehörden am späten Nachmittag entschieden.

Die Bewohner der Sammelunterkunft müssen dennoch als Kontaktperson ersten Grades weiter in der Einrichtung bleiben. Mit einer umfassenden Teststrategie wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Situation begleiten und dann entscheiden, wie lange die Absonderung aufrechterhalten werden muss.

„Das Ergebnis hat uns überrascht und erleichtert zugleich. Sehr wahrscheinlich haben wir es mit einem Einzelfall zu tun, so jedenfalls der momentane Stand der Dinge. Wir können deshalb im Sinne einer Abwägung der Rechtsgüter zunächst darauf verzichten, die Menschen in Ludwigshafen mit einer weiteren, schwerwiegenden Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu belasten. Selbstverständlich werden wir aber die Situation sehr eng und sorgsam begleiten“, so die OB. „Corona zwingt uns immer wieder zu schnellem Handeln, weil wir nur so die Gesundheit der Menschen schützen und die Ausbreitung des Virus stoppen können. Deswegen mussten wir gestern alle Schutzmaßnahmen in die Wege leiten. Wir waren vorbereitet. Ich bin froh, dass wir nun in diesem Fall vorsichtig Entwarnung geben können“, erklärte Steinruck. Die OB bedankt sich bei allen, die heute vor Ort die Testaktion unterstützt und begleitet haben.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen bereitet sich auf Landtagswahl vor: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Die Briefwahl zur rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 14. März startet in Ludwigshafen am kommenden Montag, 8. Februar 2021. Wahlberechtigte können dann online auf www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen. Wahlberechtigte können Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Das Wahlamt ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März 2021, ist das Wahlamt außerdem von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem heutigen Freitag, 5. Februar 2021, verteilt. Sie werden bis 21. Februar von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im ganzen Stadtgebiet zugestellt. Auf der Rückseite ist der Antrag zur Briefwahl abgedruckt. Wer bis 1. März keine Wahlberechtigung erhalten hat, der sollte sich telefonisch unter 0621 504-3830 oder per Mail briefwahl@ludwigshafen.de nach deren Verbleib erkundigen. Mögliche Rückläufer könnten durch schlechtbeschriftete Briefkästen begründet und problemlos nachgeliefert werden.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Stadt Landau
08.02.2021

Nach Nachweis einer Corona-Mutation verschärft Ludwigshafen die Allgemeinverfügung

Nachdem erstmals eine Infektion mit einer Coronavirus-Mutation in Ludwigshafen nachgewiesen worden ist, plant die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck kündigte an, die Begrenzung eines Bewegungsradius von 15 Kilometer für die Bewohner*innen im Stadtgebiet einzuführen. Die Einschränkung des Bewegungsradius sei eine vorsorgliche Gegenmaßnahme, um die potenzielle Ausbreitung einer hochansteckenden Virusmutation nach Möglichkeit schon von Beginn an zu unterbinden. Weiterhin soll die Quarantänepflicht für mit Corona-Mutationen Infizierte erst aufgehoben werden, wenn ein entsprechend negativer Test vorliegt. Für die verschärfte Allgemeinverfügung befindet sich die Stadtverwaltung noch in Abstimmung mit der Landesregierung.

Die Virus-Mutation war bei einem Mann festgestellt worden, der Bewohner einer sozialen Einrichtung ist. Wegen der entdeckten Infektion wird die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und jede dort untergebrachte Person auf Corona getestet. Der Infizierte hatte das Klinikum wegen Beschwerden aufgesucht, die asymptomatisch für Corona-Infektionen sind. Im Zuge eines Corona-Tests wurde eine Mutante des Virus nachgewiesen und der Mann stationär aufgenommen. Der Patient war bereits in der ersten Infektionswelle an Corona erkrankt.

„Wir müssen weiterhin konsequent handeln, um die Ausbreitung der Infektionen und deren Mutationen so gut wie möglich zu
unterbinden. Dabei sollen die zusätzlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer helfen“, betonte Steinruck. „Wir machen das nicht gerne, aber es ist notwendig. Ich appelliere nochmals an alle Bürger*innen die Hygienevorgaben zu beherzigen und die Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten. Nur so können wir den bestmöglichen Schutz für die Menschen in der Region erreichen“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

Impfzentrum arbeitet planmäßig – Kurzfristige Störung durch aktivierte Brandschutzwand behoben

Weil ein Impfling versehentlich den Schalter zur Brandschutzwand gedrückt hat, musste das Impfzentrum Ludwigshafen heute Nachmittag für eine knappe halbe Stunde schließen. Der Alarm konnte schnell wieder deaktiviert und die Brandschutzwand wieder hochgefahren werden. Die Stadtverwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass der Betrieb im Impfzentrum planmäßig verlief und verläuft und auch ausreichend Impfstoff vorhanden ist, so dass jede und jeder den vereinbarten Termin wahrnehmen kann. Alle im Impfzentrum Arbeitenden ist es ein großes Anliegen, dass der Betrieb störungsfrei verläuft.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Weitere Baulücke in der Innenstadt verschwindet

Die Abrissarbeiten in der Ludwigstraße 42 signalisieren den Beginn eines Neubauvorhabens, das eine über Jahrzehnte existierende Baulücke füllen wird: Die Baugemeinschaft Aydinli und Barisha wird das schmale Grundstück neu bebauen. Über Kontakte der W.E.G. konnten die Eigentümer das Grundstück erwerben und in Abstimmung mit der Stadt ein Bebauungskonzept entwickeln, das sich städtebaulich gut einpasst. 

„Beide Investoren haben bereits in der Zollhofstraße 11 ein ehemaliges Bürogebäude umgebaut und 2018 das RheinCity Hotel neu eröffnet. Sie haben damit bewiesen, wie man behutsam schwierige Objekte in der Innenstadt entwickeln kann“, freut sich Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck über diesen kleinen aber feinen Baustein der Entwicklung in der Ludwigstraße. Dieser trage dazu bei, neuen attraktiven Wohnraum in der City zu schaffen. Ziel der Baugemeinschaft ist es, dass die 12 Wohnungen, darunter eine rollstuhlgerechte Einheit, Ende 2022 bezugsfertig sind. Aydinli und Barisha möchten das Gebäude langfristig in ihrem Bestand halten.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Wie bunt ist eigentlich Ihr Haus?

Kostenlose Thermografie-Analyse von Häusern in der Gartenstadt mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Das Klimaschutzbüro der Stadt Ludwigshafen lädt zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Hausbesitzer*innen in der Gartenstadt ein, ihre Häuser von außen mit einer Thermografiekamera fotografieren zu lassen. Diese Thermografiekamera macht sonst nicht sichtbare Wärmeverluste am Gebäude erkennbar. Bei einem Online-Treffen am 3. März werden die Bilder der ausgewählten Wohnhäuser gemeinsam mit den Besitzer*innen besprochen. Dabei erklärt Energieberater Harms Geißler mögliche Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand und erläutert die Möglichkeiten und Grenzen der Thermografie.

Teilnehmen können Eigentümer*innen von ausschließlich ein- und zweigeschossigen Häusern in folgenden Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten in der Gartenstadt westlich der Leininger Straße und nördlich der Maudacher Straße: Dackenheimer Straße, Erpolzheimer Straße, Freinsheimer Straße, Friedelsheimer Straße, Königsbacher Straße, Mußbacher Straße, Ungsteiner Straße und Weisenheimer Straße.

Wer teilnehmen und die Frontansicht seines Hauses mit der Wärmebildkamera fotografieren lassen möchte, muss sich bis zum 15. Februar 2021 bei Klimaschutzkoordinatorin Ellen Schlomka anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-3454 oder per E-Mail unter Ellen.Schlomka@ludwigshafen.de. Der Online-Besprechungstermin ist am Mittwoch, 3. März um 18 Uhr und dauert etwa anderthalb Stunden. Für die Online-Besprechung benötigen die Teilnehmenden einen PC /Laptop mit Lautsprecher oder ein Smartphone. Über Mikrophon oder über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden alle weiteren Informationen zur Teilnahme. Das ganze Angebot ist kostenlos.

Wer darüber hinaus mehr über die Energiesparmöglichkeiten in seinem Haus wissen will, kann einen Termin für die kostenlose telefonische Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Ludwigshafen unter 0800  60 75 600 (kostenlos) vereinbaren. Auch ein Energie-Check zuhause ist möglich, dieser kostet dank einer Förderung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie nur 30 Euro.

Weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale finden sich unter www.energieberatung-rlp.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Digitalisierung – KommunalCampus qualifiziert künftig kommunale Beschäftigte

Stadt Ludwigshafen ist Gründungsmitglied der interkommunalen Weiterbildungsplattform

Die digitale Weiterbildungsplattform KommunalCampus bietet passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Künftig profitieren davon auch die Mitarbeiter*innen der Stadt Ludwigshafen. Grundlage dafür ist die Gründungs- und erste Generalversammlung der KommunalCampus e.G., die am 27. Januar 2021 in Heppenheim stattgefunden hat. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zeichnete als Gründungsmitglied für die Stadt Ludwigshafen und wurde in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die Mitgliedschaft bei KommunalCampus ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Personal- und Organisationsentwicklung und somit ein tragender Pfeiler, um die Herausforderungen des digitalen Wandels auch in der öffentlichen Verwaltung weiter gut zu bewältigen. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einen Digitalisierungsschub gemeistert, zum Beispiel elektronische Bescheide, digitale Dienstleistungen und Online-Terminvereinbarungen eingeführt. In der Plattform werden fortlaufend neue Bedarfe und Anforderungen aus der Praxis integriert. So entsteht ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsanbot, das mit zur Qualifizierung des Personals beiträgt. Das ist eine echte Investition in die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Bis Ende des Jahres erfolgt nun der weitere strategische, organisatorische, technische und inhaltliche Aufbau der Plattform. Der tatsächliche Startschuss für den Unterricht mit KommunalCampus ist für 2022 geplant.

„Wie wichtig funktionierende medienbruchfreie Prozesse in der digitalen Welt sind, hat die Corona-Pandemie verdeutlicht. Die rasant fortschreitende Digitalisierung ist nicht nur technisch ein großer Umbruch für die Gesellschaft, auch die Arbeitsweisen in den Verwaltungen ändern sich dadurch enorm“, erläutert Anne Niedecken, Leiterin des Bereichs Organisation und Verwaltungsentwicklung, und ergänzt: „Zudem legt das Online-Zugangsgesetz Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung fest. Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis Ende 2022 mehrere hundert Dienstleistungen digital anzubieten. Dass bisher Bürger*innen noch Papierformulare ausfüllen müssen, soll sich in den kommenden Jahren zunehmend ändern. Entsprechend müssen Mitarbeiter*innen geschult werden, um die neuen Technologien auch im Alltag gewinnbringend für sich und für die Bürger*innen einsetzen zu können.“

Mit der Unterzeichnung der Satzung für den KommunalCampus wurde nun die strukturelle und formale Basis für passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschaffen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen neben dem Verband Region Rhein-Neckar, der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN), dem Kreis Bergstraße auch die Städte Landau, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim und Worms.

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Landrat Christian Engelhardt, Kreis Bergstraße, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Stefan Dallinger, MRN. Der Vorstand wird durch einen Fachbeirat begleitet, dem die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim sowie die Hochschule für Polizei und Verwaltungen in Wiesbaden angehören, ebenso die Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Pfalz und Rhein-Neckar.

Der KommunalCampus ist hinsichtlich seiner Idee und Technik so ausgelegt, dass er als Modell bundesweit genutzt werden kann. Es gibt zudem Schnittstellen zu den Plattformen des eGOV-Campus, einem Projekt des IT-Planungsrates. Dadurch werden Synergien ermöglicht, um standardisierte Lernmodule zu entwickeln. Die Metropolregion Rhein-Neckar dient beim eGOV-Campus bereits als Innovations- und Erprobungsraum. Das Land Hessen fördert das länderübergreifende Projekt mit 250.000 Euro.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt initiiert Verteilung von kostenlosen Masken an Bedürftige

Sozialdezernentin Beate Steeg sagt Danke an Unterstützer und Spender

Auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg und mit Unterstützung von Unternehmen und durch Spendengelder kann die Stadt Ludwigshafen derzeit erste kostenlose Schutzmasken an bedürftige Menschen verteilen. „Mit der jüngsten Verordnung der Bundesregierung zum verschärften Lockdown wurde auch beschlossen, dass in Bus und Bahn, beim Einkaufen und in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ab sofort FFP2 oder OP-Masken für einen besseren Schutz vor dem Coronavirus getragen werden sollen. Wer keine medizinische Maske besitzt, kommt nicht weit. Das ist ein Problem für alle, die sich die Schutzmasken nicht leisten können. Für viele Menschen ist das aktuell eine riesige Herausforderung. Wir sind deswegen dankbar, dass das Land jetzt angekündigt hat, den Kommunen Masken zur Verfügung zu stellen. Ich habe bereits in den zurückliegenden Tagen viele Telefonate geführt, damit wir sofort helfen können. Auf unsere Initiative hin haben sich Firmen und Personen bereit erklärt, Bedürftige gemeinsam mit uns zu unterstützen“, berichtet Sozialdezernentin Beate Steeg, die in den vergangenen Tagen im Einsatz war und Spender und Einrichtungen zusammengeführt hat mit dem Ziel Schutzmasken schnellstmöglich auch Bedürftigen zugänglich zu machen.

„Wir freuen uns über eine Geldspende von 5.000 Euro von der GAG Ludwigshafen. Das Geld ging an die Ludwigshafener Tafel, die Masken direkt an die Menschen vor Ort ausgibt. Außerdem ging ein Betrag von 2.500 Euro aus einem unserer städtischen Spendenkonten, das sich vorwiegend aus Spenden der BASF speist, an die Suppenküche für Bedürftige. Auch dort werden selbstbesorgte Masken an die Besucher*innen der Suppenküche und der Rohrlachstube ausgegeben. Aus diesem städtischen Spendenkonto hat das Sozialdezernat weitere Masken besorgt und verteilt diese aktuell an die Bewohner*innen von Einweisungsgebieten, Asylunterkünften und an das sleep inn. Weiterhin spendet die Rochus Vital Apotheke im Globus 1.500 Masken. Davon gehen 500 Stück an das Haus St. Martin, 200 Stück an die Streetdocs und 800 Masken an die Essensausgabe beim Heinrich Pesch Haus. Ihnen allen einen herzlichen Dank dafür“, so Beate Steeg, die sich auf diesem Wege sehr für das Engagement aller bedanken möchte.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Corona-Impfung: Weitere Termine können erst bei Ankündigung der neuen Impfstoff-Lieferung vereinbart werden

Verwaltung bittet um Geduld

Aufgrund des aktuell knappen Corona-Impfstoffs werden von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz erst dann wieder Impftermine vereinbart, wenn neue Impflieferungen angekündigt werden. Erst dann erhalten Senior*innen auch wieder Terminbescheide. Das betrifft auch die Anmeldungen, die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung für Senior*innen online vorgenommen haben. Sobald wieder mehr Impfstoff zur Verfügung steht und das Land entsprechend mehr Termine vergeben kann, werden die registrierten Bürger*innen kontaktiert. Die Stadtverwaltung bittet daher um Geduld.

Im Zuge der bundesweiten Impfungen gegen das Corona-Virus hatte die Stadtverwaltung allen Senior*innen rund vier Wochen lang einen besonderen Service angeboten. Menschen, die zur priorisierten Impfgruppe (Personen über 80) gehören und die keinen Internetzugang haben, konnten sich telefonisch melden und von den Verwaltungsmitarbeiter*innen Hilfe bei der Anmeldung zum Impftermin in Anspruch nehmen. Im Telefonat wurden dann alle Fragen des Formulars zur Terminanmeldung im Impfzentrum besprochen und die Mitarbeiter*innen bemühten sich anschließend über die Terminplattform des Landes um einen Termin im Impfzentrum in der Walzmühle.

Die Stadt Ludwigshafen stellt nun aber diese Termin-Hotline als Service ein. Alle künftigen Termingesuche müssen Betroffene selbst über die Landes-Hotline oder die Internetseite des Landes vereinbaren. Alle Informationen zur zentralen Terminvergabestelle sind unter corona.rlp.de zu finden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt erstattet Kita-Beiträge

Eltern, deren Kinder wegen des seit 16. Dezember 2020 geltenden „Regelbetriebes bei dringendem Bedarf“ nicht in einer Kindertagesstätte betreut wurden, erhalten eine Beitragsrückerstattung von der Stadt. Dies hat der Stadtvorstand am 21. Januar 2021 beschlossen. Da der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz beitragsfrei ist, gilt die Regelung für Eltern, die seit 16. Dezember Beiträge für den Krippe- oder Hortbesuch gezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt nach Ende der coronabedingten Einschränkungen. Derzeit ist dies frühestens nach dem 14. Februar 2021. Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 wird die Erstattung deswegen Anfang März erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Einschränkungen verlängert werden sollten. Weitere Erstattungen erfolgen dann nach deren Ende. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass eine monatliche Erstattung wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Gelbe Säcke behelfsweise beim Entsorgungsbetrieb des WBL erhältlich

Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) sind ab sofort am Standort Kaiserwörthdamm Nummer 3/3a Gelbe Säcke erhältlich. Generell ist die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfall (LVP) Aufgabe der Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH, die von den Dualen Systemen Deutschlands dazu beauftragt wurde. Der verantwortliche Sammelbeauftragte ist auch für die Versorgung der Bürger*innen mit passenden Sammelbehältnissen wie die Gelbe Tonne oder Gelber Sack zuständig. Da die vorgesehenen Ausgabestellen für die Gelben Säcke wie die Ortsvorsteherbüros Nördliche und Südliche Innenstadt weggefallen sind, springt der WBL in die Bresche und stellt vorübergehend seine Infrastruktur zur Verfügung, um die Versorgung der Bürger*innen zu gewährleisten.

Bis auf Weiteres werden zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr für die Einwohner*innen der Stadtteile Mitte und Nord/Hemshof am Empfang des Entsorgungsbetriebs die Gelben Säcke ausgegeben. Die Ausgabe ist vorerst auf zwei Rollen pro Haushalt begrenzt. Darüber hinaus sollen die Bürger*innen auf Wunsch von Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH ihren Wohnsitz in den bezugsberechtigten Stadtteilen belegen können.

Für alle anderen Belange rund um LVP und die Gelbe Tonne ist allein Knettenbrech+Gurdulic verantwortlich und können
vom WBL nicht bearbeitet werden. Dazu hat das Mannheimer Unternehmen neben der E-Mailadresse lvp-lu@knettenbrech-gurdulic.de auch die Rufnummern 0800 101 58 61 und 0621 15041921 eingerichtet.

Der WBL bittet bei Abholung der gelben Säcke, die aktuellen Abstands- sowie Hygieneregeln einzuhalten sowie um Verständnis, dass es aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen zu Wartezeiten kommen kann.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Geschäft nach Verstößen gegen Corona-Regeln geschlossen

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Freitagnachmittag, 29. Januar 2021, ein Einzelhandelsgeschäft in Mitte wegen massiver Verstöße gegen Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie versiegelt. Während einer Kontrollfahrt bemerkten die Einsatzkräfte gegen 17.45 Uhr in dem Laden mehr als zehn Personen, die auf der kleinen Verkaufsfläche auf Stühlen saßen, sich dort unterhielten und teilweise Alkohol tranken. Im Gespräch mit dem KVD zeigte sich die Geschäftsinhaberin uneinsichtig und gab unter anderem an, die Corona-Regeln nicht zu kennen. Angesichts dessen war mit wiederholten Verstößen zu rechnen, sobald der KVD die Örtlichkeit verlassen würde. Nach Räumung des Geschäfts verschlossen die Einsatzkräfte die Eingänge und stellten die Schlüssel sicher.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen führt Allgemeinverfügung weiter

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen schreibt Ludwigshafen die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Pandemie unverändert um zwei weitere Wochen fort. Dies bedeutet, dass die geltenden Regelungen im Stadtgebiet wie beispielweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr bis 14. Februar 2021 einzuhalten sind.

„Wenngleich die Maßnahmen wie Maskenpflicht im Innenstadtbereich und nächtliche Ausgangsbeschränkungen mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte anscheinend Wirkung zeigen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Die positive Entwicklung der vergangenen Tage kann sich schnell wieder ändern. Nach wie vor ist die Lage in den Ludwigshafener Krankenhäusern angespannt und auch die Todesfallzahlen sind hoch. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hält die Stadt an den bisherigen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest. Wir werden nicht fahrlässig mit Menschenleben umgehen“, fügte Steinruck hinzu. Die zuletzt sinkenden Inzidenz-Werte könnten sich möglicherweise in zwei bis drei Wochen entlastend auf die Situation in den Krankenhäusern niederschlagen.

Info-Nummer 0621 5046000 am kommenden Wochenende geschaltet

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung werden auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de eingestellt, sobald diese vorliegen. Basis der Regelungen in der Allgemeinverordnung bildet die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO).

Anlässlich der Verlängerung der Allgemeinverfügung wird das Informationstelefon unter der Rufnummer 0621 504-6000 auch am kommenden Wochenende am Samstag, 30., und Sonntag, 31. Januar 2021, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erreichbar sein, um Bürger*innen bei Fragen zu Corona und den geltenden Regelungen weiterzuhelfen. Danach ist die Hotline wie gewohnt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr geschaltet.

Bisher rund 2.200 Erstimpfungen in der Walzmühle durchgeführt

In der Walzmühle erhielten bisher zirka 2.200 Menschen die erste Dosis der Impfung gegen das Coronavirus. Aufgrund des derzeitigen Engpasses beim Impfstoff werden erst wieder ab dem 17. Februar Termine für Erstimpfungen vergeben, während alle Zweitimpfungen möglich sind. In der kommenden Woche sind für Zweitimpfungen rund 160 bis 170 Termine pro Tag vergeben worden. In den Senioren- und Pflegeheimen bekamen deren Bewohner*innen und Beschäftigte etwa 2.000 Impfdosen verabreicht.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadtbibliothek / Volkshochschule

Onlinekurs „WordPress In fünf Minuten zur eigenen Webseite“

Die Stadtbibliothek bietet am Montag, 8. Februar 2021, 16 bis 18 Uhr, einen Online-Kurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“ an. Der Online-Kurs unter Leitung von Marco Teufel zeigt in einfachen Schritten den Grundaufbau eines WordPress-Systems und die Erstellung einer eigenen Webseite. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.

Onlinekurs der VHS: Macarons selber machen – Valentinstagsedition

Eine Neuauflage des Macaronskurses der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen gibt es am Samstag, 13. Februar 2021. Der Kurs findet online von 15 bis 19 Uhr statt. Dabei erfahren die Teilnehmenden alles Wissenswerte zur Herstellung von Macarons und können am Ende des Kurses erste eigene Ergebnisse vorweisen. Die Dozentin zeigt, wie man das bunte französische Gebäck selbst herstellt und mit verschiedenen Füllungen bestückt. Da am Tag danach Valentinstag ist, wird die Dozentin auch zeigen, wie man Macarons in Herzform backt. Die Dozentin befindet sich zum Kurszeitpunkt – ebenso wie die Teilnehmenden – in ihrer eigenen Küche und überträgt den Kurs von dort. Er findet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Registrierung auf der Lernplattform erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldung. Dort, auf der Lernplattform liegt die Einkaufsliste für die Teilnehmenden bereit. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro, zusätzlich fallen die Lebensmittelkosten an. An Technik wird ein Laptop oder Tablet mit guter Internetverbindung und Lautsprechern benötigt. Eine Kamera und ein Mikrofon sind bei diesem Kurs für den Austausch mit der Dozentin und den anderen Teilnehmenden sinnvoll. Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 0621 504-2238 entgegen oder online auf www.vhs-lu.de.

Das Wohnzimmer-Workout: Ganzkörperkräftigung mit Hanteln als Onlinekurs der VHS

Sporteln in der eigenen Wohnung. Wer dies alleine, aber trotzdem in Gesellschaft machen möchte, ist richtig beim neuen Online-Kurs der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen, der am Montag, 15. Februar 2021, startet. An sechs Abenden, jeweils von 18 bis 18.45 Uhr, können die Teilnehmenden das eigene Wohnzimmer in ein Fitnessstudio verwandeln. Ziel dieses Kurses ist die Verbesserung von Beweglichkeit, Ausdauer, Koordination, Kräftigung der Muskulatur sowie der Körperwahrnehmung. Die Teilnehmenden lernen gezielte Übungen, um die Muskulatur des gesamten Körpers zu kräftigen und zu mobilisieren und die Ausdauer in Schwung zu bringen. Durch den Einsatz von Hanteln lässt sich die Intensität des Krafteinsatzes individuell gestalten. Anstelle von Hanteln können auch große oder kleine Wasserflaschen genutzt werden. Das gesamte Training ist auch ohne Hanteln machbar. Die Teilnehmenden benötigen eine Gymnastikmatte oder eine andere weiche und rutschfeste Unterlage, sowie ein bisschen Platz: So, dass sie sich mit ausgestreckten Armen um die eigene Achse drehen können. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Benötigt werden ein Laptop oder ein Tablet mit Internetverbindung und Lautsprecher. Die Gebühr beträgt 28 Euro. Anmeldungen sind online möglich unter der Adresse www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

VHS: Qualifizierung und Vorbereitung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Ludwigshafen, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen eine Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen ab 17. Februar 2021 an. Der Kurs wird in diesem Jahr online angeboten, die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Videokonferenz.

Wer Interesse an der ehrenamtlichen Übernahme einer rechtlichen Betreuung hat oder bereits ehrenamtlich (auch im Familienkreis) eine rechtliche Betreuung übernommen hat wird in dem VHS-Kurs über Aufgaben und Anforderungen des Betreueramtes grundlegend informiert. Die gesetzliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. Die Schulung, die an sechs Mittwochabenden jeweils von 17.30 bis 19 Uhr stattfindet, qualifiziert die Betreuer*innen für die Aufgabe, sich der Belange von Menschen anzunehmen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine bietet darüber hinaus den Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Einzelberatung und weiterer Unterstützung in der konkreten Betreuungs-führung an. Regelmäßig Teilnehmende erhalten ein Abschlusszertifikat. Anmeldungen nimmt die VHS telefonisch entgegen unter 0621 504-2238 oder online auf www.vhs-lu.de. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Maité Steuerwald, Kommunaler Betreuungsverein der Stadt Ludwigshafen, Mitglied der AG Betreuungsvereine, Telefon 0621 504-2693, E-Mail an maite.steuerwald@ludwigshafen.de.

Eltern-Kind-Yoga an der VHS

An der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen findet an zwei Samstagen der Kurs „Eltern-Kind-Yoga“ statt. Die zwei Kurstermine sind 13. und 27. Februar 2021, jeweils von 16 bis 17.30 Uhr. Die Gebühr von 25 Euro gilt jeweils für die gesamte Familie. Kinderyoga ist ein ganzheitliches Konzept, bei dem die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern durch kreative Yoga- und Bewegungsspiele sowie Entspannungsübungen in Verbindung mit Liedern und Klängen die Yogawelt für sich entdecken können. Kinderyoga fördert Entspannung sowie Ruhe und lehrt die Kinder eine bessere Körperwahrnehmung sowie Körperhaltung. Geeignet ist der Kurs für Kinder ab drei Jahren. Er findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Teilnehmende sollten daher über einen Computer oder ein Tablet mit Internetverbindung verfügen. Sie benötigen dazu ausreichend Platz, damit sich alle Beteiligten bewegen können. Anmelden kann man sich im Internet unter www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021