Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus

Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises zur Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt der Rhein-Pfalz-Kreis nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 25. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 11. April 2021 gilt. Sie ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und „Termin-Shopping“ vereinbaren. Demnach darf nur nach vorheriger Vereinbarung durch Einzeltermine geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Alle Personen haben eine medizinische Gesichtsmaske (oder vergleichbare Standards) zu tragen. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist, die Kontakterfassung der Kundschaft ist verpflichtend. Zwischen den Terminen ist regelmäßig zu Lüften.

Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Gruppentraining für Personen über 14 Jahre ist nicht erlaubt.

Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen.

 „Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind erforderlich, da auch der Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis stark schwankt und im Moment dauerhaft über 50 ist. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das großteils auf das private Umfeld zurückzuführen ist“, erläutert Landrat Körner. „Wir sind uns bewusst, dass die Maßnahmen sehr einschneidend und einschränkend sind, sehen uns aber durch das landesweite ansteigende Infektionsgeschehen gezwungen, weitere Maßnahmen zu verordnen. Wir bauen das Schnelltestangebot in den Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen aus. Auch das Impfzentrum in Schifferstadt läuft auf Vollbetrieb. Nur mit vielen Impf- und Testmöglichkeiten können wir das Infektionsgeschehen eindämmen.“

Allgemeinverfügung zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO als pdf:

Begründung zur Allgemeinverfügung zur Änderung und Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.03.2021

Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Covid-19 Fallzahlen vom 26.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 207 18 2 172 17  
Beindersheim 90 13   76 1  
Birkenheide 74 5   67 2  
Bobenheim-Roxheim 242 25 2 217    
Böhl-Iggelheim 335 24 1 297 14  
Dannstadt-Schauernheim 212 19 3 189 4  
Dudenhofen 303 17   271 15  
Fußgönheim 84 24   57 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 99 20 1 78 1  
Harthausen 158 42 1 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6   65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 157 11   143 3  
Limburgerhof 341 44 1 285 12  
Maxdorf 257 4   224 29  
Mutterstadt 486 37 1 417 32  
Neuhofen 221 13   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 71 3   66 2  
Römerberg 445 37 6 397 11  
Schifferstadt 785 76 5 688 21  
Waldsee 173 10 1 154 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5105 461 24 4437 207  
SK Frankenthal 1673 204 2 1420 48 1
SK Ludwigshafen 7574 680 51 6590 304  
SK Speyer 2170 153 10 1937 80  
             
Summe: 16522 1498 87 14384 639 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • AfA Speyer
  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 25.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 205 18 1 170 17  
Beindersheim 90 13 1 76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 240 23 1 217    
Böhl-Iggelheim 334 25 1 295 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 303 17 3 271 15  
Fußgönheim 84 27   54 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 98 19   78 1  
Harthausen 157 41 7 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6   65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 157 11 2 143 3  
Limburgerhof 340 45 3 283 12  
Maxdorf 257 5   223 29  
Mutterstadt 485 36 3 417 32  
Neuhofen 221 13   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 71 3 1 66 2  
Römerberg 439 31 7 397 11 1
Schifferstadt 780 73 2 686 21  
Waldsee 172 11 2 152 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5081 452 34 4422 207 1
SK Frankenthal 1672 206 10 1418 47 1
SK Ludwigshafen 7520 639 50 6577 304  
SK Speyer 2157 143 35 1934 80  
             
Summe: 16430 1440 129 14351 638 2

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 24.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 204 17 3 170 17  
Beindersheim 89 12 1 76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 239 23 1 216    
Böhl-Iggelheim 332 23 3 295 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 300 14 4 271 15  
Fußgönheim 84 28 1 53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 98 19 4 78 1  
Harthausen 150 34 5 104 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 72 6 1 65 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 337 45 5 280 12  
Maxdorf 257 5   223 29  
Mutterstadt 482 33 13 417 32  
Neuhofen 221 13 3 195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2   66 2  
Römerberg 432 24 8 398 10  
Schifferstadt 778 71 1 686 21  
Waldsee 170 9   152 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5046 422 53 4418 206  
SK Frankenthal 1660 195 12 1418 46  
SK Ludwigshafen 7466 591 43 6571 304 1
SK Speyer 2122 111 13 1931 80  
             
Summe: 16294 1319 121 14338 636 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom 23.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 201 14   170 17  
Beindersheim 88 11   76 1  
Birkenheide 74 6   66 2  
Bobenheim-Roxheim 238 23   215    
Böhl-Iggelheim 329 21 1 294 14  
Dannstadt-Schauernheim 209 16   189 4  
Dudenhofen 296 10   271 15  
Fußgönheim 83 27 1 53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 94 16 1 77 1  
Harthausen 145 30   103 12  
Heßheim 88 5   80 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 71 5 1 65 1  
Kleinniedesheim 26 1   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 332 40   280 12  
Maxdorf 257 5 1 223 29  
Mutterstadt 469 21 2 416 32  
Neuhofen 218 10   195 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2   66 2  
Römerberg 424 16 1 398 10  
Schifferstadt 777 70   686 21  
Waldsee 170 12   149 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4992 376 8 4410 206  
SK Frankenthal 1648 183 10 1418 46  
SK Ludwigshafen 7416 549 28 6564 303 1
SK Speyer 2109 99 5 1930 80  
             
Summe: 16165 1207 51 14322 635 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kita Dietrich-Bonhoefer-Zentrum LU
  • Kindertagesstätte Haus Don Bosco Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche FT
  • Kita St. Dominikus Harthausen
  • Prot. Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum  (DBZ) LU
  • Obdachlosen Übergangswohnheim Zum Schlangenwühl SP
  • Prot. Kita Katharina v. Bora Limburgerhof
  • Kath. Kita Ludwigshafen St. Josef LU

Covid-19 Fallzahlen vom Samstag bis Montag, 20.-22.03.2021:

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Samstag 20.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 201 16   168
Beindersheim 88 11   76
Birkenheide 74 8   64
Bobenheim-Roxheim 236 21   215
Böhl-Iggelheim 326 19   293
Dannstadt-Schauernheim 210 19   187
Dudenhofen 294 9   270
Fußgönheim 80 25   52
Großniedesheim 38     38
Hanhofen 90 13   76
Harthausen 141 26   103
Heßheim 88 6   79
Heuchelheim 21     21
Hochdorf-Assenheim 70 4   65
Kleinniedesheim 26 1   25
Lambsheim 155 11   141
Limburgerhof 331 41 3 278
Maxdorf 256 5   222
Mutterstadt 466 20   414
Neuhofen 216 12   191
Otterstadt 110 3   105
Rödersheim-Gronau 68     66
Römerberg 418 16   392
Schifferstadt 769 67   681
Waldsee 170 14   147
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4948 367 3 4375
SK Frankenthal 1632 181 5 1404
SK Ludwigshafen 7324 521 43 6501
SK Speyer 2088 91 16 1917
         
Summe: 15992 1160 67 14197

Sonntag 21.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 201 15   169
Beindersheim 88 11   76
Birkenheide 74 7   65
Bobenheim-Roxheim 237 22 1 215
Böhl-Iggelheim 328 21 2 293
Dannstadt-Schauernheim 210 17   189
Dudenhofen 296 11 2 270
Fußgönheim 82 27 2 52
Großniedesheim 38     38
Hanhofen 93 16 3 76
Harthausen 143 28 2 103
Heßheim 88 6   79
Heuchelheim 22 1 1 21
Hochdorf-Assenheim 70 4   65
Kleinniedesheim 26 1   25
Lambsheim 155 11   141
Limburgerhof 332 42 1 278
Maxdorf 256 4   223
Mutterstadt 467 20 1 415
Neuhofen 218 13 2 192
Otterstadt 112 5 2 105
Rödersheim-Gronau 68     66
Römerberg 423 21 5 392
Schifferstadt 777 72 8 684
Waldsee 170 13   148
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4980 388 32 4386
SK Frankenthal 1636 180 4 1409
SK Ludwigshafen 7349 526 25 6521
SK Speyer 2100 98 12 1922
         
Summe: 16065 1192 73 14238

Montag 22.03.21

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 201 14   170 17  
Beindersheim 88 11   76 1  
Birkenheide 74 7   65 2  
Bobenheim-Roxheim 237 22   215    
Böhl-Iggelheim 328 20   294 14  
Dannstadt-Schauernheim 210 16   190 4  
Dudenhofen 296 10   271 15  
Fußgönheim 82 26   53 3  
Großniedesheim 38     38    
Hanhofen 93 16   76 1  
Harthausen 145 30 2 103 12  
Heßheim 88 6   79 3  
Heuchelheim 22 1   21    
Hochdorf-Assenheim 70 4   65 1  
Kleinniedesheim 26 1   25    
Lambsheim 155 9   143 3  
Limburgerhof 332 42   278 12  
Maxdorf 256 4   223 29  
Mutterstadt 467 19   416 32  
Neuhofen 218 13   192 13  
Otterstadt 112 5   105 2  
Rödersheim-Gronau 70 2 2 66 2  
Römerberg 423 17   396 10  
Schifferstadt 777 70   686 21  
Waldsee 170 12   149 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4984 377 4 4401 206  
SK Frankenthal 1638 177 2 1414 46  
SK Ludwigshafen 7381 539 32 6540 302  
SK Speyer 2104 100 4 1924 80  
             
Summe: 16107 1193 42 14279 634  

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • Kita Haus Don Bosco, Speyer
  • Kita Prot. Versöhnungskirche Frankenthal
  • Kita St. Dominikus Harthausen, Rhein-Pfalz-Kreis
  • DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ludwigshafen
  • Obdachlosen Übergangsheim, Speyer

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu geringen Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.03.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus Fallzahlen

Sonntag, 14.02.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 14.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 184 11 1 163
Beindersheim 77 4   72
Birkenheide 59 6 1 52
Bobenheim-Roxheim 211 20   191
Böhl-Iggelheim 303 15 2 275
Dannstadt-Schauernheim 190 5   183
Dudenhofen 283 14 1 257
Fußgönheim 54 1   50
Großniedesheim 37 5   32
Hanhofen 70 6   63
Harthausen 115 7   97
Heßheim 72 11 5 58
Heuchelheim 20 6   14
Hochdorf-Assenheim 65 7   57
Kleinniedesheim 25 4   21
Lambsheim 143 14   126
Limburgerhof 280 50 1 218
Maxdorf 249 9   216
Mutterstadt 439 22 1 387
Neuhofen 196 12 1 173
Otterstadt 107 6   99
Rödersheim-Gronau 65 4   59
Römerberg 382 40 2 333
Schifferstadt 686 30 1 642
Waldsee 151 7   137
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4469 316 16 3981
SK Frankenthal 1398 145 1 1214
SK Ludwigshafen 6675 428 16 5973
SK Speyer 1962 81 7 1810
         
Summe: 14504 970 40 12978

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 15.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 184 8   166 10  
Beindersheim 77 3   73 1  
Birkenheide 60 7 1 52 1  
Bobenheim-Roxheim 211 20   191    
Böhl-Iggelheim 304 15 1 276 13  
Dannstadt-Schauernheim 190 5   183 2  
Dudenhofen 283 13   258 12  
Fußgönheim 54 1   50 3  
Großniedesheim 37 5   32    
Hanhofen 70 6   63 1  
Harthausen 115 6   98 11  
Heßheim 72 11   58 3  
Heuchelheim 20 5   15    
Hochdorf-Assenheim 65 7   57 1  
Kleinniedesheim 25 3   22    
Lambsheim 143 13   127 3  
Limburgerhof 280 47   221 12 1
Maxdorf 249 9   216 24  
Mutterstadt 440 22 1 388 30  
Neuhofen 196 12   173 11 1
Otterstadt 107 6   99 2  
Rödersheim-Gronau 65 4   59 2  
Römerberg 383 41 1 333 9  
Schifferstadt 686 30   642 14  
Waldsee 151 7   137 7  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4473 306 4 3995 172 2
SK Frankenthal 1398 135   1224 38 1
SK Ludwigshafen 6682 411 7 5997 274 6
SK Speyer 1963 81 1 1811 71  
             
Summe: 14516 933 12 13027 555 9

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kommune Gemeinde Einrichtungsart Name Einrichtung
SP Pflege Haus am Germansberg – Diakonissen SP
LU Krankenhaus Klinikum Ludwigshafen
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz
RPK Dudenhofen Pflege Seniorenresidenz St. Sebastian
SP Krankenhaus St. Vincentius Krankenhaus
FT Kita Kindergarten Haus des Kindes Pilgerstraße
FT Kita städt. Kindergarten Hans-Holbein-Straße

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Freitag 12.02.2021

Fallzahlen für den Rhein-Pfalz-Kreis:

Beindersheim1
Dudenhofen2
Heßheim2
Hochdorf-Assenheim1
Maxdorf1
Mutterstadt1
Gesamtergebnis8

Für die Städte:

Frankenthal6
Ludwigshafen8
Speyer3
Gesamtergebnis17
Todesmeldungen
 12.02.2021
SK Ludwigshafen5
SK Frankenthal1
SK Speyer0
LK Rhein-Pfalz-Kreis1
Summe:7

Betroffene Gemeinde in RPK: Altrip

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
15.02.2021

Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises zu Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen eine weitere Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – die bis einschließlich Sonntag, 28. Februar 2021, gelten wird. Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 läuft geordnet zum 14. Februar 2021 aus.

Die Landesregierung hat angekündigt, den Lockdown – mit einigen Änderungen – zu verlängern. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes (CoBeLVO) wird mit Wirkung vom Montag, 15. Februar 2021, Gültigkeit haben.

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeheime eine weitere Allgemeinverfügung, die detailliertere Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen regelt. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit einer zertifizierten FFP2-Maske oder einer Maske, die der gleichen DIN entspricht, gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der entsprechenden Verordnung des Landes nicht betreten werden.

Die Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten ab 15. Februar 2021 nicht mehr. Die Verkaufsstätten dürfen dann auch nach 21 Uhr noch geöffnet haben. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin verboten. Die übrigen Regelungen der 15. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in den Hygienekonzepten bleiben unberührt.

„Die Fallzahlen sind glücklicherweise rückläufig, jedoch ist der Schutz der höchsten Risikogruppe weiterhin für uns von größter Wichtigkeit“, betont Landrat Körner. „Wir sind auf einem guten Weg, die Inzidenzzahl weiter sinken zu lassen, jedoch dürfen wir nicht nachlässig werden und das Erreichte aufs Spiel setzen. Auch sind die auftretenden Virusmutationen zurzeit noch schwer einzuschätzen. Daher werden die Kontaktbeschränkungen noch weiterhin gelten. Ich wünsche mir, dass wir in dieser schweren Zeit weiter zusammenstehen und gemeinsam die Eindämmung des Virus vorantreiben. Ich danke auch allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und das vorbildliche Einhalten der geltenden Regeln. Die Maßnahmen sind für uns alle sehr einschneidend, aber den Erfolg, den wir damit zusammen erreichen, lässt uns hoffentlich bald wieder in Richtung „Normalität“ gehen.“

Lesen sie hier die aktualisierte Allgemeinverfügung als pdf:

Lesen sie hier die Begründung zur Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
15.02.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen

Freitag, 29.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden uns seit gestern 64 Fälle im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 181 68 1 104 9
Beindersheim 74 12   61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 198 52   146  
Böhl-Iggelheim 290 17 1 262 11
Dannstadt-Schauernheim 188 18   168 2
Dudenhofen 275 30   233 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23   80 9
Heßheim 63 9   51 3
Heuchelheim 17 4   13  
Hochdorf-Assenheim 60 7 1 52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 139 35 1 102 2
Limburgerhof 258 65 2 185 8
Maxdorf 242 29   189 24
Mutterstadt 424 37 2 358 29
Neuhofen 186 40 1 140 6
Otterstadt 104 7   95 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 66   281 9
Schifferstadt 670 69 1 588 13
Waldsee 145 9   129 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4283 646 10 3484 153
SK Frankenthal 1325 203 19 1085 37
SK Ludwigshafen 6417 993 31 5189 235
SK Speyer 1912 159 4 1709 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  29.01.2021
SK Ludwigshafen 2
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 1
Summe: 3

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Heßheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag, 28.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 82 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 68   102 9
Beindersheim 74 12 1 61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 197 54 4 143  
Böhl-Iggelheim 289 18 1 260 11
Dannstadt-Schauernheim 188 19 1 167 2
Dudenhofen 275 34 4 229 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23 3 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 17 4 1 13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 138 36 3 100 2
Limburgerhof 256 67 7 181 8
Maxdorf 242 30 4 188 24
Mutterstadt 423 39 1 355 29
Neuhofen 185 43 1 136 6
Otterstadt 104 8 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 70 7 277 9
Schifferstadt 668 76 3 579 13
Waldsee 145 12   126 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4271 678 42 3441 152
SK Frankenthal 1304 197 4 1070 37
SK Ludwigshafen 6385 999 28 5153 233
SK Speyer 1908 167 6 1697 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  28.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 2
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Waldsee, Böhl-Iggelheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Mittwoch, 27.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 72 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73   97 9
Beindersheim 73 12   60 1
Birkenheide 54 7 1 46 1
Bobenheim-Roxheim 193 52 3 141  
Böhl-Iggelheim 288 19 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 53 10 1 41 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 109 20 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 3   13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 135 33 1 100 2
Limburgerhof 247 60 13 179 8
Maxdorf 237 25   188 24
Mutterstadt 422 40 2 353 29
Neuhofen 184 47   131 6
Otterstadt 103 7 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 349 65 2 275 9
Schifferstadt 665 77 6 575 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4226 665 32 3411 150
SK Frankenthal 1300 199 10 1064 37
SK Ludwigshafen 6357 1014 20 5112 231
SK Speyer 1901 165 10 1692 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  27.01.2021
SK Ludwigshafen 5
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Es sind seit gestern keine Meldungen von Einrichtungen mit neuen Cov19-Erkrankungen eingegangen.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Dienstag, 26.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 66 Fälle im Zeitraum seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73 1 97 9
Beindersheim 73 12 1 60 1
Birkenheide 53 6   46 1
Bobenheim-Roxheim 190 50 1 140  
Böhl-Iggelheim 287 18 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 35 3 2 32  
Hanhofen 66 11 2 55  
Harthausen 108 19 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 4   12  
Hochdorf-Assenheim 59 6 1 52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 134 32 2 100 2
Limburgerhof 234 48 2 178 8
Maxdorf 237 27 1 186 24
Mutterstadt 420 38   353 29
Neuhofen 184 47 1 131 6
Otterstadt 102 8 1 92 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 347 63 4 275 9
Schifferstadt 658 72   573 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4193 644 21 3399 150
SK Frankenthal 1290 193 15 1060 37
SK Ludwigshafen 6335 1012 25 5097 226
SK Speyer 1891 156 5 1691 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  26.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 3
Summe: 6

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Schifferstadt 2x, Neuhofen

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängern.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen bis Mitte Februar 2021. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon weiterhin ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der CoBeLVO nicht betreten werden.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis ist immer noch nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Unser Ziel ist es, den Inzidenzwert in Richtung max. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken zu lassen, um die Infektionsherde besser erkennen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können. In Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen und Frankenthal werden wir die Allgemeinverfügung verlängern. Ich halte nichts davon zu früh zu lockern, das wäre ein falsches Signal einer nicht vorhandenen Sicherheit.  Ein Auf und Ab zwischen Lockerungen und Einschränkungen führen zu Verwirrungen und Unmut in der Bevölkerung. Ich bin mir bewusst, dass die Verlängerung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger stark in ihrem Leben einschränken. Aber die im Moment auftretenden und noch nicht einzuschätzenden Mutationen erfordern weiterhin unsere Geduld und Einsicht. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut und die gilt es zu schützen“, betont Landrat Clemens Körner.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Die Pflegestützpunkte sind seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim clemens.dietz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim mechthild.bopp-mohrbacher@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt desiree.urban@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt claudia.schoeneberger@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung.

Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Online-Seminar: Nutzung von Solarenergie – auf Dach, Balkon oder Fassade

Fast die Hälfte aller Dächer in Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis eignen sich für die Nutzung von Solarenergie. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom, der selbst genutzt und dessen Überschuss ins Netz eingespeist werden kann. Aber welche Bedingungen müssen vorliegen und wie erfährt man, ob sich die Energieerzeugung auf dem Dach lohnt?

Am Montag, 22. Februar 2021, 18 Uhr, laden die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Klimaschutzmanagerinnen von Stadt Ludwigshafen und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die Volkshochschule zu einem Online-Seminar ein. Matthias Unnath, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt die Technik und die Grundregeln für den sinnvollen Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach. Ellen Schlomka, Klimaschutzkoordinatorin der Stadt Ludwigshafen, erläutert anschließend die Funktionsweise und Benutzung des Solarkatasters und dessen Wirtschaftlichkeitsrechners. Hiermit können Hausbesitzer erkennen, inwieweit ihr Gebäude für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist und ab wann sich die Anlage amortisiert.

Für die Teilnahme benötigen Interessierte einen Computer mit Internetzugang und Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Über einen Chat können auch Fragen gestellt werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum bekommen Teilnehmende nach der Anmeldung unter www.vhs-lu.de oder unter 0621/504-2238.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Ausbruch der Geflügelpest / Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Erlass einer allgemeinen Aufstallungspflicht

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei verendeten Vögeln den Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim festgestellt. Daraufhin hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen, die am Mittwoch, 27. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel des Vogelparks aufgestallt.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln – wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gilt die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Der Risikobewertung wurde dabei zugrunde gelegt, dass Teile des Rhein-Pfalz-Kreises, sowie der genannte Städte, Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel sind und dass in diesem Gebiet mehrere Flüsse und mehrere Feuchtgebiete vorhanden sind. Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel – wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen – gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen.

Alle Geflügelhalter in den genannten Gemeinden und Städten, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Flügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis anzuzeigen.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Hintergrund:

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021